SH:LPT2014.1/Anträge/X062 Erhalt der öffentlichen Daseinsvorsorge

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Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2014.1.

Antrag Nummer X062 an den Landesparteitag 2014.1.
Beantragt von
Mario
Titel 
Erhalt der öffentlichen Daseinsvorsorge
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Der Landesparteitag möge das folgende Positionspapier beschließen:

Erhalt der öffentlichen Daseinsvorsorge

Eine intakte Grundversorgung der Bevölkerung ist lebensnotwendig. Sie schafft die Basis für den Zusammenhalt der Menschen in einem Bundesland und dessen Kommunen; für eine wirtschaftliche, kulturelle und politische Entwicklung und wirkliche Teilhabe aller. Dies bedeutet auch eine umfangreiche Beteiligung der Bürger an Entscheidungen, die sie und ihre Existenz unmittelbar betreffen, zu garantieren. Dies ist nur durch öffentliche Netzgesellschaften zu verwirklichen.

Die “Privaten” sind Unternehmen, die Profit machen wollen. Sie haben nicht das Wohl der Bürger im Auge sondern eine ordentliche Rendite. Darunter leidet folglich die Qualität ihrer Dienstleistungen: Arbeitsplätze werden abgebaut, das Lohnniveau gedrückt, die öffentliche Infrastruktur vernachlässigt – bei gleichzeitigem Anstieg der Preise für die Nutzung der Daseinsvorsorge.

Durch die Zunahme der Privatisierung verliert Schleswig-Holstein und seine Kommunen immer mehr an Einflussnahme auf eine selbstbestimmte Gestaltung der wirklich notwendigen öffentlichen Leistungen. Land, Kreise und Gemeinden geraten in Abhängigkeit zu ihren “strategischen Partnern”, sind ihnen vertraglich und finanziell verpflichtet.

Jeder weitere Versuch des Ausverkaufs unserer Daseinsvorsorge ist gegen die Interessen der des Landes Schleswig-Holsteins und seiner Einwohner gerichtet. Fehler der Vergangenheit sind durch Rekommunalisierung bereits verkaufter Daseinsvorsorge (z. B. Stadtwerke) zu berichtigen.

Die Energieversorgung zählt zur Daseinsvorsorge der Bevölkerung. In der Hand von Konzernen orientiert sich ihre Ausgestaltung mehr an deren Profitinteressen und weniger am Interesse der Einwohner Schleswig-Holsteins. Daher ist es sicherzustellen, dass alle zur Daseinsversorgung gehörenden Netze in öffentlicher Hand bleiben. Der Betrieb der Netze lohnt sich. Land, Kreise und Kommunen profitieren langfristig von den sicheren Einnahmen und das erwirtschaftete Geld bleibt in unserer Region. Auch Konsolidierungsgemeinden können dadurch mittelfristig ihre Haushalte entspannen.

Wir wollen für ein Maximum an demokratischer Kontrolle und Transparenz sorgen. Durch aktive Bürgerbeteiligung soll die Akzeptanz von Entscheidungen und die Identifikation der Einwohner mit ihrem Land, ihrer Stadt erhöht werden. Teilhabe aller bedeutet aber auch, alle Einwohner in Zukunftsprojekte einzubeziehen und ihnen die Möglichkeit zu geben daran mitzuwirken. Ausgerufene Klimaziele können nur durch eine möglichst große Beteiligung aller Einwohner erreicht werden. Ziel muss aber eine sozialverträgliche Energiewende sein. Einkommensschwache Haushalte müssen gezielt beraten werden sowie die Anschaffung energiesparender Haushaltsgeräte gefördert. Auch die energetische Gebäudesanierung muss sozialen Belangen genügen.

Das direkte und indirekte Wohl der Bürger müssen im Vordergrund stehen. So leisten Energieeinsparungen und -effizienz einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Öffentliche Netzgesellschaften können dies gezielt unterstützen und sorgen so für eine niedrigere Energierechnung von Einwohnern, Unternehmen und Verwaltung.

Für öffentliche Netzgesellschaften müssen klare Transparenzvorgaben gelten. Wichtige Unterlagen werden im Internet veröffentlicht. Dadurch erhalten alle Einblick in die Geschäftspolitik, so dass z.B. die Preisbildung von Stromtarifen nachvollziehbar wird.

Durch den Rückkauf beispielsweise von Stadtwerken wird Schleswig-Holstein langfristig von den sicheren Einnahmen aus dem Netzbetrieb profitieren. Das erwirtschaftete Geld bleibt hier und wird nicht sonst wohin überwiesen. Es steht somit auch für soziale Zwecke, wie z.B. die sozialverträgliche Gebäudesanierung zur Verfügung. Aber auch ein kommunales Stadtwerk wird Gewinne erwirtschaften, wovon Angebote der Daseinsvorsorge weiter ausgebaut und verbessert werden können. Ziel muss soll auch die Vermeidung von Energiearmut sein. Dazu gehört die Sicherstellung des Grundbedarfs an Energie, damit Abklemmungen verhindert werden. Eine ernst gemeinte und objektive Energieberatung soll zu mehr Effizienz und langfristig auch zu finanziellen Einsparungen für Schleswig-Holstein und seine Einwohner führen.

Aktuelle Fassung:

- entfällt -

Neue Fassung:

siehe oben

Begründung

Im Antragstext enthalten. Eine weitere Begründung erfolgt ggf. mündlich.


Diskussion
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