SH:LPT2014.1/Anträge/S009.a Jugendvertreter über Beauftragung

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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2014.1.

Antrag Nummer S009.a an den Landesparteitag 2014.1.
Beantragt von
Dennis, Kathie
Titel 
Jugendvertreter über Beauftragung
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
Dieser Antrag berücksichtigt nicht, dass in §9a, Abs. 12, weitere Regelungen zum Jugendvertreter vorhanden sind.
betrifft Abschnitt/Kapitel 
§9a (1)

Antragstext

Es wird beantragt, den Jugendvertreter nicht mehr in den Landesvorstand zu wählen, sondern ihn durch den Landesvorstand zu beauftragen.

Aktuelle Fassung:

Dem Vorstand gehören mindestens vier Piraten an: ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender, ein Schatzmeister und ein Jugendvertreter. Eine Landesversammlung kann mit einfacher Mehrheit beschließen, dass der Vorstand um einen Generalsekretär, einen politischen Geschäftsführer und einen oder mehrere Beisitzer erweitert werden kann.

Neue Fassung:

Dem Vorstand gehören mindestens drei Piraten an: ein Vorsitzender, ein stellvertretender Vorsitzender und der Schatzmeister und ein Jugendvertreter. Eine Landesversammlung kann mit einfacher Mehrheit beschließen, dass der Vorstand um einen Generalsekretär, einen politischen Geschäftsführer und einen oder mehrere Beisitzer erweitert werden kann.

Begründung

Das letzte Jahr hat gezeigt, dass das Amt des Jugendvertreters ein Beisitzeramt mit einer speziellen Aufgabe ist. Die Zahl der JuPis im Land ist recht gering. Da der Kontakt aber gewährt sein sollte, muss ein anderer Weg gefunden werden, diesen Kontakt zu pflegen.


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