SH:LPT2014.1/Anträge/X013 Bereitstellung dokumentenechter Stifte in Wahlkabinen

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2014.1.

Antrag Nummer X013 an den Landesparteitag 2014.1.
Beantragt von
Pab
Titel 
Bereitstellung dokumentenechter Stifte in Wahlkabinen
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Der Landesparteitag möge das folgende Positionspapier beschließen:

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein fordert die Auslage dokumentenechter, nicht radierbarer Stifte in jeder Wahlzelle.



Begründung

Bisher überlässt es das Wahlrecht den zuständigen Stellen, welche Stifte in Wahlkabinen ausgelegt werden. Die Auslage von radierbaren Bleistiften ist zugelassen. Zur Begründung wird angeführt, Manipulationen seien in Anbetracht der öffentlichen und von mehreren Personen kontrollierten Stimmenauszählung auszuschließen. (Außerdem könnten auch Stimmabgaben mit Kugelschreiber durch Streichung nachträglich geändert werden.)

Ungeachtet dessen beunruhigt die Auslage radierbarer Bleistifte immer wieder Wähler und führt zu Unverständnis. Im Internet finden sich zahlreiche Diskussionen der Frage. Die Landeswahlleiterin wird bei jeder Wahl von einzelnen deswegen besorgten Bürgern angesprochen und bezeichnet dies als ihre "Lieblingsfrage". Im Einzelfall haben Bürger schon berichtet, sich wegen des radierbaren Bleistifts insgesamt gegen eine Stimmabgabe entschieden zu haben. Eine Bürgerin hat uns Piraten angesprochen und um eine Änderung gebeten.

Auch wenn Manipulationen bei der öffentlichen Auszählung nicht wahrscheinlich sind, ist es ein Leichtes, jedes Risiko dieser Art von vornherein auszuschließen und so die mit der Auslage radierbarer Stifte verbundene subjektive Verunsicherung von Wählern zu vermeiden. Die Auslage nicht radierbarer Stifte ist ohne nennenswerte Mehrkosten möglich (dokumentechte Bleistifte kosten beispielsweise kaum mehr als 1 Euro).

Die Auslage dokumentenechter Stifte in Wahlzellen stärkt das Vertrauen in die Integrität der Wahl. In Bayern ist bereits festgelegt worden, dass dokumentenechte Stifte und keine einfachen Bleistifte ausgelegt werden sollen.


Diskussion
Diskussionsseite


Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.