SH:LPT2014.1/Anträge/X060 Hebammenarbeit bei gesetzlichen Krankenkassen versichern
Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2014.1.
Die Landtagsfraktion möge sich dafür einsetzen, dass Hebammen ihre wichtige Arbeit auch bei den gesetzlichen Krankenkassen versichern lassen können und der Versicherungsbeitrag nicht einen bestimmten %-Satz des Umsatzes übersteigen darf.
Hebammen, insbesondere die, die auf dem Land arbeiten, müssen immer höhere Beiträge an die Versicherung bezahlen. Dies ist Aufgrund der geringen Bezahlung nicht mehr möglich und viele Hebammen geben auf. Dies sorgt für eine Unterversorgung. Um die Preistreiberei zu deckeln, sind die gesetzlichen Krankenversicherung heranzuziehen. Diese würden auch davon profitieren. Eine einfache und schnelle Lösung, die durchaus noch weiter ausgebaut werden kann, um insgesamt das Gesundheitswesen zu Reformieren. Es wäre endlich wieder eine Fehlerkultur möglich.
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