SH:LPT2014.1/Anträge/X011 Position zur geplanten Verfassungsreform

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Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2014.1.

Antrag Nummer X011 an den Landesparteitag 2014.1.
Beantragt von
Pab
Titel 
Position zur geplanten Verfassungsreform
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Der Landesparteitag möge das folgende Positionspapier beschließen (modular abzustimmen):

Modul 1:

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein unterstützt die vom Sonderausschuss Verfassungsreform empfohlenen Änderungen der Landesverfassung.

Modul 2 (entfällt bei Annahme Modul 1):

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein lehnt die vom Sonderausschuss Verfassungsreform empfohlenen Änderungen der Landesverfassung ab, weil diese ohne Volksabstimmung alleine vom Landtag beschlossen werden sollen.

Modul 3:

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein lehnt die von der CDU befürwortete Formulierung der Präambel zur Landesverfassung, wonach der Landtag die Verfassung "in Verantwortung vor Gott und den Menschen" beschlossen habe, ab.



Begründung

Die Piratenabgeordneten im Landtag werden voraussichtlich im September über eine Reform der Landesverfassung abstimmen. Wir bitten die Basis um ein Votum.

Dem Reformvorschlag zufolge sollen folgende Bestimmungen in die Landesverfassung aufgenommen werden (der Volltext steht hier bereit):

  1. Die Inklusion von Menschen mit Behinderung als Staatsziel (Artikel 7 neu)
  2. Die Finanzierung der dänischen Minderheitsschulen in der aktuellen Höhe sowie die Erteilung von Friesisch- und Niederdeutschunterricht (Artikel 12 neu)
  3. Die vorhandenen "digitalen Basisdienste" des Landes (z.B. Landesportal) sowie der diskriminierungsfreie persönliche, schriftliche und elektronische Zugang zu Behörden und Gerichten (Artikel 15 neu)
  4. Der Schutz der digitalen Privatsphäre als Staatsziel (nicht als Grundrecht, Artikel 16 neu)
  5. (Sammel-)Petitionen als Instrument der aktiven Bürgerbeteiligung können künftig öffentlich beraten werden (Artikel 26 neu)
  6. Unmittelbar nach Verkündung sind Gesetze und Rechtsverordnungen auch elektronisch zu veröffentlichen (Artikel 47 neu)
  7. Für eine Volksabstimmung soll es künftig nur noch 80.000 Unterschriften bedürfen (bisher ca. 120.000, Artikel 50 neu)
  8. Ein mehrheitlich angenommener Volksentscheid soll künftig immer dann verbindlich sein, wenn ihm mindestens 15% der Stimmberechtigten zugestimmt haben (bisher mindestens 25%, Artikel 50 neu)
  9. bürgernahe Verwaltungsorganisation als Staatsziel (Artikel 53 neu)
  10. Die Einsicht in amtliche Informationen (Informationszugang, Artikel 54 neu)

Die Fraktion hat dem "Gesamtpaket" der Empfehlungen vorläufig zugestimmt und den Änderungsentwurf unterstützt, weil die genannten Änderungen nach Meinung der Abgeordneten in die richtige Richtung gehen, teilweise sogar wichtige Verbesserungen enthalten.

Auf der anderen Seite haben wir uns mit vielen weiteren Forderungen nicht durchsetzen können:

  1. Volksabstimmung über die neue Verfassung und über künftige Verfassungsänderungen (stattdessen soll der Landtag weiterhin alleine entscheiden)
  2. Die Aufnahme eines eigenen Grundrechtskatalogs einschließlich Grundrecht auf Informationsfreiheit und Datenschutz (stattdessen soll weiterhin auf die Grundrechte des Grundgesetzes verwiesen werden)
  3. Die Einführung einer Verfassungsbeschwerde zum Landesverfassungsgericht (stattdessen kann man weiterhin nur in Karlsruhe gegen Grundrechtsverletzungen Beschwerde einlegen)
  4. Demokratisierung der Aushandlung von Staatsverträgen („Verhandlungen über den Abschluss von Verträgen, welche Gegenstände der Gesetzgebung betreffen oder zu ihrer Durchführung eines Gesetzes bedürfen, dürfen nur mit Zustimmung des Landtags aufgenommen werden. Der Landtag kann verbindliche Verhandlungsrichtlinien beschließen. Über die Zustimmung zu völkerrechtlichen Verträgen des Bundes auf Gebieten der ausschließlichen Gesetzgebungszuständigkeit des Landes entscheidet der Landtag.“ Stattdessen soll weiterhin die Regierung frei entscheiden.)
  5. Zulassung von kostenwirksamen Volksinitiativen (stattdessen sind mit erheblichen Kosten verbundene Volksinitiativen weiterhin unzulässig)
  6. Aufnahme des Datenschutzbeauftragten und seiner Unabhängigkeit in die Landesverfassung (stattdessen ist dies einfachgesetzlich geregelt)
  7. Selbstverwaltung der Justiz (stattdessen wird die Justiz weiterhin von der Landesregierung verwaltet)
  8. Deutlichere Senkung der Hürden für direkte Demokratie: Senkung der Unterschriftenzahl bei der Volksinitiative von 20 000 auf 10 000, weitere Absenkung der erforderlichen Unterschriften für einen Volksentscheid, Abschaffung des Zustimmungsquorums für Volksentscheide mit Ausnahme von Verfassungsänderungen, Einführung eines fakultativen Referendums (Gesetze treten erst nach einer Frist in Kraft, innerhalb derer ein Volksbegehren sie zu einem Volksentscheid herausfordern kann)

Zu Modul 3: Der Landtag wird zuerst über einen Verfassungsentwurf der CDU abstimmen, dessen Präambel die Formulierung "in Verantwortung vor Gott und den Menschen" enthält. Wird dieser Entwurf nicht mit 2/3-Mehrheit angenommen, wird über den Verfassungsentwurf ohne diese Formulierung abgestimmt. Die Piratenfraktion hat sich - vorbehaltlich des Basisvotums - gegen die Aufnahme eines Gottesbezugs in die Landesverfassung ausgesprochen. Die Trennung von Staat und Kirche ist aus guten Gründen tief in unserem Land verwurzelt. Das Land Schleswig-Holstein will und soll die unterschiedlichen religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen der Menschen anerkennen und berücksichtigen. Auch unsere zukünftige Verfassung soll niemanden von vornherein ausgrenzen. Am Anfang einer Verfassung sollte auf keinen Fall eine Formulierung stehen, die nicht von allen getragen wird. Staat und Kirche müssen klarer voneinander getrennt werden, nicht noch enger miteinander verwoben werden.


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