SH:LPT2015.1/Textwüste

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Dies ist eine automatisch generierte Auflistung sämtlicher zum LPT 2015.1 eingereichten Anträge mit Empfehlungen der Antragskommission. Zum Einreichen weiterer Anträge benutzt bitte die Antragsfabrik.

Programmanträge

SH:LPT2015.1/Anträge/P001 - Verbot von Tieren in Zirkussen und fahrenden Betrieben

Dies ist ein Antrag zur Änderung des (Grundsatz-)Programms an den Landesparteitag 2015.1.

Antrag Nummer P001 an den Landesparteitag 2015.1.
Beantragt von
Angelika Beer
Titel 
Verbot von Tieren in Zirkussen und fahrenden Betrieben
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
8. Natur- und Umweltschutz

Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen: Die Piratenpartei fordert ein Haltungsverbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben. Eine artgerechte Tierhaltung ist in Zirkussen nicht möglich. Die besonders großen Ansprüche an Haltung, Pflege, Ernährung, Betreuung und Sachkunde der Halter können in reisenden Unternehmen nicht erfüllt werden. Zudem werden hier Tiere zum Amüsement des Menschen aus ihrer natürlichen Umwelt gerissen und gefangen gehalten. Daher fordern wir ein Haltungsverbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben.

Indem wir ein Verbot der Wildtierhaltung in Zirkusbetrieben unterstützen, würdigen wir auch den Beschluss des Bundesrates vom 22.11.2011, dessen Ziel darin besteht, das Halten von Tieren bestimmter wild lebender Arten in Zirkusbetrieben zu verbieten (Bundesratsdrucksache 565/11). Die damalige Bundesregierung hat die Umsetzung des Bundesratsbeschlusses abgelehnt.

Wir wollen den Tierschutz nicht nur im Grundgesetz stehen haben, sondern ihn auch in der Praxis umsetzen. Neben dem Verbot von Wildtieren in Zirkussen wollen wir Positivlisten für jene domestizierten Tierarten, die noch in Zirkusbetrieben gehalten werden dürfen, einführen. Unser Ziel ist der Zirkus ohne Tiere.

Solange noch Tiere in Zirkussen und fahrenden Betrieben gehalten werden dürfen, ist Transparenz insbesondere für fahrende Betriebe unerlässlich. Nur so sind strenge Vorgaben und Kontrollen durch die zuständigen Instanzen möglich, um die artgerechte Tierhaltung zu gewährleisten. Zirkussen, die diese Anforderungen nicht einhalten wollen oder können, muss der Verzicht auf die Tiere auferlegt werden können. Hierzu fordern wir u. a. die regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit des Zirkusregisters.

Im Sinne des Tierschutzes bitten wir unsere Landtagsfraktion, ein Verbot von Wildtieren in Zirkussen auf Landesebene voranzutreiben und sich generell für einen Zirkus ohne Tiere einzusetzen.



Begründung

erfolgt mündlich


Diskussion
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SH:LPT2015.1/Anträge/P002 - Der Wolf ist in Schleswig-Holstein willkommen

Dies ist ein Antrag zur Änderung des (Grundsatz-)Programms an den Landesparteitag 2015.1.

Antrag Nummer P002 an den Landesparteitag 2015.1.
Beantragt von
Angelika Beer
Titel 
Der Wolf ist in Schleswig-Holstein willkommen
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
8. Natur- und Umweltschutz

Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen: Die Piratenpartei begrüßt die Rückkehr des Wolfes nach Schleswig-Holstein. Als entscheidendes Glied einer sogenannten trophischen Kaskade trägt er maßgeblich zur Artenvielfalt bei. Indem er zugewanderte Arten wie Waschbär und Marderhund zurückdrängt, schützt er Vögel, Kleinsäuger sowie Reptilien und Amphibien. Ebenso sorgt er dafür, dass das Schalenwild seinen Standort häufiger wechselt, wodurch die Vegetation besser und vielfältiger gedeihen kann. Wir setzen uns daher dafür ein, dass der strenge Schutzstatus des Wolfes in Schleswig-Holstein langfristig aufrechterhalten bleibt.

Mit einer erwartbaren Zunahme der Wölfe ist auch damit zu rechnen, dass immer mal wieder Weide- oder Haustiere von einem Wolf gerissen werden. Da der Wolf dabei nur seinem natürlichen Instinkt folgt, setzen wir auf Aufklärung und Entschädigung statt Verfolgung. Geschädigten Tierhaltern müssen nachweislich vom Wolf getötete Tiere von der Gesellschaft ersetzt werden. Viehalter sind aufgefordert, ihre Herden durch sichere Zäune oder Schutztiere wie Esel, Alpakas oder Herdenschutzhunde vor dem Wolf zu schützen. Hundehalter müssen ihre Hunde bei Waldspaziergängen an der Leine führen. Das Bewusstsein für eine Natur, in der auch große Beutegreifer leben, muss allgemein geschärft werden.

Bei der Aufklärung setzen wir auf die verstärkte Zusammenarbeit zwischen Wolfsbeauftragten, Tierhaltern, Jägern, Naturschützern und Biologen. Um einer Gewöhnung des Wolfes an den Menschen entgegenzuwirken und dem Vordringen des Wolfes in Siedlungsgebiete vorzubeugen, setzen wir auf die gezielte Vergrämung. Entsprechende Maßnahmen sind gemeinsam von den Fachleuten zu entwickeln und koordiniert durchzuführen.



Begründung

How Wolves Change Rivers – Wie Wölfe Flüsse verändern: http://youtu.be/ysa5OBhXz-Q


Diskussion
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SH:LPT2015.1/Anträge/P003 - Kein Endlager für Atommüll

Dies ist ein Antrag zur Änderung des (Grundsatz-)Programms an den Landesparteitag 2015.1.

Antrag Nummer P003 an den Landesparteitag 2015.1.
Beantragt von
Angelika Beer
Titel 
Kein Endlager für Atommüll
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
8. Natur- und Umweltschutz

Antragstext

Es wird beantragt im Grundsatzprogramm an geeigneter Stelle einzufügen: Die Piratenpartei fordert einen verantwortlichen Umgang mit Atommüll. Wir werden uns daher dafür einsetzen, dass sich Schleswig-Holstein im Bundesrat für eine bundesweite Suche nach tatsächlich geeigneten Lagerstätten ausspricht. Die „Endlagerkommission“ des Bundes, an der auch Schleswig-Holstein beteiligt ist (durch Energiewendeminister Habeck) soll umbenannt werden. Die Vorstellung, dass sich die mit dem nuklearen Erbe verbundenen Probleme durch Verbringung des Atommülls in ein später nicht mehr zugängliches „Endlager“ dauerhaft lösen lassen, lehnen wir entschieden ab. Die drohende Havarie der im niedersächsischen Landkreis Wolfenbüttel gelegenen Atomlagerstätte Asse führt uns vor Augen, dass bisherige Sicherheitskonzepte bereits nach wenigen Jahrzehnten versagen. Daraus schließen wir, dass kein heute lebender Mensch fähig ist, eine belastbare Folgenabschätzung für die kommenden Jahrtausende vorzunehmen. Es gibt keine sichere „Endlagerung“ für den Atommüll, der noch eine Million Jahre strahlt. Die Piratenpartei Schleswig-Holstein will deshalb, dass nuklearer Müll grundsätzlich nur so gelagert wird, dass bei Bedarf eine Rückholung erfolgen kann. Dies betrifft auch leicht- und mittelradioaktiven Müll. Die Lagerung muss stets überwacht werden. Die Kosten für die Lagerung und dauerhafte Überwachung der Nuklearabfälle haben die Produzenten des Atommülls zu tragen. Wer radioaktive Produkte herstellt oder in den Verkehr bringt, muss einen Entsorgungsnachweis führen und die Kosten dafür übernehmen. Es gilt das Verursacherprinzip.



Begründung

erfolgt mündlich


Diskussion
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- Keine Wahlprogrammnträge eingereicht

Satzungsänderungsanträge

SH:LPT2015.1/Anträge/S060 - Anpassungen und Klarstellungen bei Ordnungsmaßnahmen

Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2015.1.

Antrag Nummer S060 an den Landesparteitag 2015.1.
Beantragt von
Malte S.
Titel 
Anpassungen und Klarstellungen bei Ordnungsmaßnahmen
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt A § 6

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen: § 6 wird wie folgt neu gefasst:

„§ 6 Ordnungsmaßnahmen

(1) Die Regelungen zu den Ordnungsmaßnahmen, die in der Bundessatzung getroffen werden, gelten entsprechend auch auf Landesebene. Verstöße gegen Satzung, Ordnung und Grundsätze des Landesverbandes stehen solchen gegen die des Bundesverbandes gleich. Neben dem Bundesvorstand ist auch der Landesvorstand zum Erlass oder der Beantragung von Ordnungsmaßnahmen berechtigt.
(2) Ordnungsmaßnahmen werden mit der Bekanntgabe in Textform an die betroffenen Personen oder Gliederungen wirksam. Sie sind zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. Zu Dokumentationszwecken ist den betroffenen Personen oder Gliederung zudem eine Ausfertigung in Schriftform zur Verfügung zu stellen.“

Aktuelle Fassung:

"§ 6 Ordnungsmaßnahmen

Die Regelungen zu den Ordnungsmaßnahmen, die in der Bundessatzung getroffen werden, gelten entsprechend auch auf Landesebene."

Neue Fassung:

§ 6 Ordnungsmaßnahmen

(1) Die Regelungen zu den Ordnungsmaßnahmen, die in der Bundessatzung getroffen werden, gelten entsprechend auch auf Landesebene. Verstöße gegen Satzung, Ordnung und Grundsätze des Landesverbandes stehen solchen gegen die des Bundesverbandes gleich. Neben dem Bundesvorstand ist auch der Landesvorstand zum Erlass oder der Beantragung von Ordnungsmaßnahmen berechtigt.
(2) Ordnungsmaßnahmen werden mit der Bekanntgabe in Textform an die betroffenen Personen oder Gliederungen wirksam. Sie sind zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. Zu Dokumentationszwecken ist den betroffenen Personen oder Gliederung zudem eine Ausfertigung in Schriftform zur Verfügung zu stellen.

Begründung

Der Antrag bezweckt überwiegend eine Klarstellung im Bereich der Ordnungsmaßnahmen. Ferner wird durch das Erfordernis von Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung bei Ordnungsmaßnahmen ein erhöhter Rechtsschutz für die betroffenen Piraten erreicht.

§ 6 Abs. 1 S. 1: Übernahme des bisherigen § 6.
§ 6 Abs. 1 S. 2: Klarstellung, dass nicht nur Verstöße gegen Satzung, Ordnung und Grundsätze des Bundes, sondern auch gegen die des Landesverbandes zu Ordnungsmaßnahmen berechtigen. Dies ist im Grunde bereits durch die „entsprechende“ Anwendung der Bundessatzung im Wege der Auslegung ermittelbar gewesen, sollte aber im Interesse der Rechtsklarheit verdeutlicht werden.
§ 6 Abs. 1 S. 3: Ebenfalls klarstellend, dass durch die entsprechende Anwendung auch der Landesvorstand zu Ordnungsmaßnahmen berechtigt ist.

§ 6 Abs. 2 S. 1: Der Eintritt der Wirksamkeit einer Ordnungsmaßnahmen wird definiert, was in der Bundessatzung bislang nicht enthalten ist. Zudem wird klargestellt, dass hierfür die Textform genügt. Trotz des Begriffes „schriftlich“ in der Bundessatzung, genügt auch nach dieser bereits gem. § 127 Abs. 2 BGB die Textform.
§ 6 Abs. 2 S. 2: Über die Bundessatzung hinausgehend wird das Erfordernis einer Begründung der Ordnungsmaßnahme und der Anfügung einer Rechtsbehelfsbelehrung eingefügt. Dies ist schon wegen der aus § 14 Abs. 4 PartG folgenden Verpflichtung zur Gewährleistung eines fairen Verfahrens erforderlich. Die Begründung einer Ordnungsmaßnahme entspricht erst dann den Anforderungen, wenn sie eine Darstellung der konkreten Tatsachen und jedenfalls im Ansatz der rechtlichen Bewertung dieser beinhaltet.
§ 6 Abs. 2 S. 3: Entspricht der Regelung aus § 127 Abs. 2 S. 2 BGB. Das Unterlassen dieser Zustellung hat keine Auswirkungen auf die Rechtswirksamkeit der Ordnungsmaßnahme.


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SH:LPT2015.1/Anträge/S091-1 - Amtszeit des Landesvorstandes

Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2015.1.

Antrag Nummer S091-1 an den Landesparteitag 2015.1.
Beantragt von
Malte S.
Titel 
Amtszeit des Landesvorstandes
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen:

§ 9a Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst:

„(3) Die Mitglieder des Landesvorstands werden vom Landesparteitag für die Dauer von zwei Jahren geheim gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt.“

Aktuelle Fassung:

"(3) Die Mitglieder des Landesvorstands werden vom Landesparteitag mindestens einmal im Kalenderjahr geheim gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt."

Neue Fassung:

"(3) Die Mitglieder des Landesvorstands werden vom Landesparteitag alle zwei Jahren geheim gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt."

Begründung

Durch die Satzungsänderung wird die Amtszeit der Vorstände auf 2 Jahre ausgedehnt. Bei lediglich 1-2 Landesparteitagen pro Jahr bedeutet eine einjährige Amtszeit, dass ein erheblicher Anteil der auf Landesparteitagen zur Verfügung stehenden Zeit für Personalien aufgewendet wird. Diese Zeit kann sinnvoller durch programmatische Landesparteitage genutzt werden. Daneben bedeutet eine kurze Amtszeit auch, dass neu gewählte Mitglieder des Landesvorstandes in nicht unerheblichem Maße Amtszeit für die Einarbeitung verbrauchen, was bei einer zweijährigen Amtszeit nicht mehr so stark ins Gewicht fällt. Letztlich gewährleistet eine verlängerte Amtszeit auch eine verstärkte Kontinuität der nach außen für den Landesverband auftretenden Personen. Dadurch wird eine Verankerung der Amtsträger sowohl innerhalb der Partei als auch bei externen erreicht.


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SH:LPT2015.1/Anträge/S091-2 - Amtszeit des Landesvorstandes II

Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2015.1.

Antrag Nummer S091-2 an den Landesparteitag 2015.1.
Beantragt von
Malte S.
Titel 
Amtszeit des Landesvorstandes II
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt A, § 9

Antragstext

Im Fall der Annahme von Antrag "Amtszeit des Landesvorstandes" Der Landesparteitag möge beschließen:

1. § 9a Absatz 3 Satz 2 wird durch die folgenden Sätze 2 bis 4 ersetzt:

„Die pflichtigen Mitglieder (Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Schatzmeister) nach Absatz 1 werden in ungeraden Jahren, die weiteren Mitglieder in geraden Jahren gewählt. Ist ein Amt im Landesvorstand unbesetzt, so erfolgt die Nachwahl auf dem nächsten Landesparteitag. Die Amtszeit der Mitglieder des Landesvorstandes endet erst, wenn ihr Amt durch Wahl neu besetzt wurde.“

2. Es wird der folgende § 14 eingefügt:

„§ 14 Übergangsregelungen

Abweichend von § 9a Absatz 3 S. 2 erfolgt im Jahr 2015 die Wahl des gesamten Landesvorstandes einschließlich der Entscheidung über die Anzahl der weiteren Mitglieder. Die weiteren Mitglieder des Landesvorstandes sind 2016 neu zu bestimmen.“

Aktuelle Fassung:

§ 9 Absatz 3

"(3) Die Mitglieder des Landesvorstands werden vom Landesparteitag alle zwei Jahr geheim gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt."

§ 14 - existiert bislang nicht

Neue Fassung:

§ 9 Absatz 3

"(3) Die Mitglieder des Landesvorstands werden vom Landesparteitag alle zwei Jahr geheim gewählt. Die pflichtigen Mitglieder (Vorsitzender, stellvertretender Vorsitzender, Schatzmeister) nach Absatz 1 werden in ungeraden Jahren, die weiteren Mitglieder in geraden Jahren gewählt. Ist ein Amt im Landesvorstand unbesetzt, so erfolgt die Nachwahl auf dem nächsten Landesparteitag. Die Amtszeit der Mitglieder des Landesvorstandes endet erst, wenn ihr Amt durch Wahl neu besetzt wurde."

„§ 14 Übergangsregelungen

Abweichend von § 9a Absatz 3 S. 2 erfolgt im Jahr 2015 die Wahl des gesamten Landesvorstandes einschließlich der Entscheidung über die Anzahl der weiteren Mitglieder. Die weiteren Mitglieder des Landesvorstandes sind 2016 neu zu bestimmen.“

Begründung

Durch den Antrag wird die zweijährige Amtszeit des Vorstandes teilweise aufgebrochen, weil im Jahreswechsel die pflichtigen und die nicht pflichtigen Ämter besetzt werden. Dies gewährleistet aufgrund der grundsätzlich für jedes einzelne Amt weiterhin bestehenden Amtszeit von zwei Jahren ein erhöhtes Maß an Kontinuität und andererseits neue Ideen und Methoden durch den jährlich möglichen Wechsel der Mitglieder. Wird ein Amt zwischenzeitlich frei, so hat die Nachwahl außerhalb der regulären Wahlphase zu erfolgen. Das nachbesetzte Amt wird jedoch bei der nächsten regulären Wahl ebenfalls erneut zu besetzen sein. Die Übergangsregelung ist erforderlich, um nicht durch die Satzungsänderung die Amtszeit der aktuellen Beisitzer zu verlängern.


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SH:LPT2015.1/Anträge/S092 - Änderung der Gebietsversammlung

Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2015.1.

Antrag Nummer S092 an den Landesparteitag 2015.1.
Beantragt von
Sven77
Titel 
Änderung der Gebietsversammlung
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
§9c Abs. 5 und 8

Antragstext

Es wird beantragt in der Landessatzung Abschnitt §9c Abs. 5 und 8 zu ändern und optional Abs. 13 neu einzufügen.

Aktuelle Fassung:

§9c – Die Gebietsversammlung

(1) keine Änderungen

(2) keine Änderungen

(3) keine Änderungen

(4) keine Änderungen

(5) Umfasst das Gebiet der Gebietsversammlung einen oder mehrere angrenzende Kreise und kreisfreie Städte können eine oder mehrere Personen für bestimmte Zuständigkeiten gewählt werden. Diese gewählten Personen sollen vom Vorstand, maximal bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres befristet, beauftragt werden. Es können Personen für folgende Zuständigkeiten gewählt werden:

  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Pressepirat)

Pressepiraten sind für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Zusätzlich sind sie Ansprechpartner für alle externen Personen und Organisationen und vertreten somit das entsprechende Gebiet nach außen.

  • Mitgliederverwaltung und Organisatorisches (Verwaltungspirat)

Die Verwaltungspiraten sind zuständig für die Mitgliederverwaltung. Ein Verwaltungspirat erhält einen Zugang zur offiziellen Mitgliederverwaltung des Bundes mit entsprechender Zugriffsberechtigung. Die Verwaltungspiraten können innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs auch zu Gebietsversammlungen einladen und die Akkreditierung vornehmen.

  • Budgetverwaltung und Finanzen (Finanzpirat)

Die Finanzpiraten sind für die Verwaltung von zugeteilten Budgets verantwortlich. Sie sammeln die Belege und rechnen mit dem Schatzmeister des zuständigen Verbands ab.

(6) keine Änderungen

(7) keine Änderungen

(8) Eine Gebietsversammlung wird vom Vorstand des zuständigen Verbands einberufen, wenn

  1. der betreffende Vorstand es beschließt.
  2. mindestens 10%, jedoch mindestens zehn, der stimmberechtigten Mitglieder des Gebiets es verlangen.

(9) keine Änderungen

(10) keine Änderungen

(11) keine Änderungen

(12) keine Änderungen

Neue Fassung:

§9c – Die Gebietsversammlung

(1) keine Änderungen

(2) keine Änderungen

(3) keine Änderungen

(4) keine Änderungen

(5) Umfasst das Gebiet der Gebietsversammlung einen oder mehrere angrenzende Kreise und kreisfreie Städte können eine oder mehrere Personen für bestimmte Zuständigkeiten gewählt werden. Diese gewählten Personen Gebietsbeauftragten sollen vom Vorstand, maximal bis zum Ende des nächsten Kalenderjahres befristet, beauftragt werden. Es können Personen für folgende Zuständigkeiten gewählt werden:

  • Offizieller Vertreter des Gebietes (Sprecherpirat oder Sprecher)

Sprecherpiraten vertreten das Gebiet offiziell nach außen und sind primäre Ansprechpartner für den zuständigen Vorstand sowie externe Personen und Organisationen. Ein Sprecher koordiniert außerdem die Arbeit der anderen Gebietsbeauftragten.

  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (Pressepirat oder Pressesprecher)

Pressepiraten sind für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zuständig. Zusätzlich sind können sie Ansprechpartner für alle externen Personen und Organisationen sein und vertreten somit das entsprechende Gebiet nach außen.

  • Mitgliederverwaltung und Organisatorisches (Verwaltungspirat oder Generalsekretär)

Die Verwaltungspiraten sind zuständig für die Mitgliederverwaltung. Ein Verwaltungspirat erhält einen Zugang zur offiziellen Mitgliederverwaltung des Bundes mit entsprechender Zugriffsberechtigung. Die Verwaltungspiraten können innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs auch zu Gebietsversammlungen einladen und die Akkreditierung vornehmen.

  • Budgetverwaltung und Finanzen (Finanzpirat)

Die Finanzpiraten sind für die Verwaltung von zugeteilten Budgets verantwortlich. Sie sammeln die Belege und rechnen mit dem Schatzmeister des zuständigen Verbands ab.

(6) keine Änderungen

(7) keine Änderungen

(8) Eine Gebietsversammlung wird vom Vorstand des zuständigen Verbands einberufen, wenn

  1. der betreffende Vorstand es beschließt.
  2. mindestens 10% , jedoch mindestens zehn, der stimmberechtigten Mitglieder des Gebiets es verlangen.

(9) keine Änderungen

(10) keine Änderungen

(11) keine Änderungen

(12) keine Änderungen

(13) Der zuständige Vorstand kann durch Regelungen in seiner Geschäftsordnung den Gebietsbeauftragten Kompetenzen übertragen. Wurden für das selbe Gebiet mindestens drei Personen als Gebietsbeauftragte gewählt und auch durch den zuständigen Vorstand beauftragt, kann der Vorstand den Gebietsbeauftragten erweiterte Kompetenzen übertragen, welche einen Mehrheitsbeschluss der Gebietsbeauftragten bedürfen.

Begründung

Auch wenn der Bedarf an Gebietsversammlungen bzw. Gebietsbeauftragten nicht mehr so akut ist, möchte ich dennoch ein paar Erfahrungen einfließen lassen und dieses Konzept abzurunden. Das Konzept der Gebietsversammlung und Gebietsbeauftragten ermöglicht es Gebieten lange Zeit ohne Kreisverbände und die entsprechenden Formalitäten auszukommen, aber die Möglichkeiten so wenig wie möglich zu beschneiden.

Die Änderungen betreffen hauptsächlich die Gebietsbeauftragten. Ich habe die ursprünglichen 'internen' Bezeichnungen, um nach Außen verständlichere Bezeichnungen erweitert (z.B. Pressesprecher für Pressepirat), denn es gab durchaus Hemmungen sich Pressesprecher zu nennen, obwohl die Funktionsbeschreibung genau das aussagt. Auch die neue Funktion eines Sprechers verfolgt die Absicht nach Außen 'verständlicher' zu werden. In Diskussionen tauchte immer Mal das Argument auf, dass Presse, aber auch Bürger, mit einem Vorsitzenden 'mehr anfangen' können, als mit einem 'Pressepiraten'. Der Begriff des 'Sprechers' ist in der Politik und auch anderen Parteien durchaus verbreitet. Der Sprecher soll - neben seiner Rolle als 'Vorsitzender' - auch mit den üblichen Aufgaben betraut werden und das Team der Gebietsbeauftragten zusammenhalten.

Der Absatz 13 ist letztlich nur ein Denkanstoß und soll die Möglichkeiten aufzeigen, wie man auf einfachem Wege (ohne Satzungsanträge) das Konzept der Gebietsbeauftragten mit Leben füllen könnte. Zu den Aufgaben und Arbeitsmitteln der Gebietsbeauftragten habe ich mir vor langer Zeit schon einmal ein paar Dinge überlegt. Wer daran Interesse hat, kann sich gerne mal meine Mindmap ansehen: http://www.mindmeister.com/281150125

Die Änderungen in Absatz 8 habe ich gemacht, da die Hürden zur Einberufung höher sind als die zur Beschlussfähigkeit. Mit der Änderung wird dies umgedreht, denn eine Geneitsversammlung sollte auch als Möglichkeit bzw. als Versuch zur Reaktivierung der Mitglieder dienen können, was schwerig ist, wenn man erstmal Reaktivieren muss, um eine Gebietsversammlung abhalten zu können.


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SH:LPT2015.1/Anträge/S120 - Anpassung an Bundessatzung

Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2015.1.

Antrag Nummer S120 an den Landesparteitag 2015.1.
Beantragt von
Malte S.
Titel 
Anpassung an Bundessatzung
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt A § 12

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen:

§ 12 wird wie folgt neu gefasst:

„§ 12 Auflösung und Verschmelzung
(1) Die Auflösung oder Verschmelzung regelt die Bundessatzung.
(2) Beschlüsse über die Auflösung und Verschmelzung des Landesverbandes bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Bundesparteitages.“

Aktuelle Fassung:

"§ 12 Auflösung und Verschmelzung

Die Auflösung oder Verschmelzung regelt die Bundessatzung."

Neue Fassung:

„§ 12 Auflösung und Verschmelzung

(1) Die Auflösung oder Verschmelzung regelt die Bundessatzung.
(2) Beschlüsse über die Auflösung und Verschmelzung des Landesverbandes bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung des Bundesparteitages.

Begründung

§ 13 Absatz 5 Bundessatzung schreibt vor, dass die Landessatzungen explizit eine Regelung zur Zustimmung des Bundesparteitages im Falle von Auflösungen und Verschmelzungen erfordern. Diese kann zwar implizit bereits als in dem Verweis auf die Bundessatzung enthalten angesehen werden. Durch diese Änderung wird jedoch ohne Zweifel den Anforderungen nachgekommen.


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sonstige Anträge

SH:LPT2015.1/Anträge/Vertagte Anträge auotmatisch aufnehmen

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2015.1.

Antrag Nummer   an den Landesparteitag 2015.1.
Beantragt von
Proofy
Titel 
Vertagte Anträge auotmatisch aufnehmen
Empfehlung der Antragskommission
 
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt A/B/C § 42 Abs. 23

Antragstext

Vertagte Anträge aus vorherigen Parteitagen werden in Zukunft automatisch in die Antragsfabrik eines aktuellen Parteitages übernommen.



Begründung

Als Kurzzeitaktivmitglied möchte ich so wenig Zeit mit Verwaltung verlieren. Nun zu gucken, welche meiner Anträge aus vergangenen LPT nicht zur Abstimmung gekommen ist, ist sehr mühsam. Wenn ein Punkt vertagt wurde, wäre es schön, dass sehr frühzeitig in einer Antragsfabrik dies erscheint, damit man daran weiter arbeiten kann.


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<ul><li>Der für das Attribut „AKEmpfehlung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>



SH:LPT2015.1/Anträge/X0101.a - Wahlvorbereitung 2017

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2015.1.

Antrag Nummer X0101.a an den Landesparteitag 2015.1.
Beantragt von
Klara
Titel 
Wahlvorbereitung 2017
Empfehlung der Antragskommission
 
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Es wird beantragt, auf dem nächsten LPT die Kandidaten für die Landtagswahlen 2017 zu wählen.

Der Vorstand soll alle erforderlichen Vorbereitungen treffen.

Aktuelle Fassung:

nix

Neue Fassung:

nix

Begründung

Aktuell haben wir 2015. Die Ausstattung der Partei ist heute personell und finanziell dürftig, insbesondere haben sich die heutigen Fraktionsmitglieder mit einer maximal zwei Ausnahmen IMHO absolut nicht bewährt.

Die Vorbereitung einer Wahl bei so dünner Basis braucht eher mehr als weniger Zeit. Nach dem kommenden LPT verbleibt vermutlich nur rund ein Jahr zur Vorbereitung, was nebenberuflich wenig genug ist.

Es sollte so schnell wie möglich Klarheit hergestellt werden, wer die Partei in Zukunft im Parlament vertreten soll und damit für den Wahlkampf in erster Linie verantwortlich ist. Das heutige Kuddelmuddel aus etwas EDV-Thematik plus Sozialgedöns und Fantastereien können nur klare Kandidatenprofile beenden.


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<ul><li>Der für das Attribut „AKEmpfehlung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>



SH:LPT2015.1/Anträge/X0101.b - Zeitplan Wahlkampf 2017

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2015.1.

Antrag Nummer X0101.b an den Landesparteitag 2015.1.
Beantragt von
MCS
Titel 
Zeitplan Wahlkampf 2017
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
-

Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, dass der Landesvorstand sich bei der Vorbereitung des Landtagswahlkampfes 2017 an folgendem Zeitplan orientiert:

  • 1. Quartal 2015 (Jan. Febr. Mrz.)
Entscheidung über den Zeitplan: LPT Frühjahr 2015.
Analyse der vergangenen Wahlkämpfe / Sammeln und Veröffentlichen der vergangenen Analysen. Benennen von Verantwortlichen: kontinuierlich bis zur Findung einer Strategie Anfang 2016.
Diskussion und Entscheidung über eine Strategie beim Vorwahlkampf: LPT Frühjahr 2015.
Programmdiskussion und Erarbeitung des Wahlprogrammes: kontinuierlich bis Herbst 2016.
Wahl der Wahlprogrammkommission LPT Frühjahr 2015.
Arbeit der Wahlprogrammkommission definieren. März 2015 Entscheidung auf dem LPT.
  • 2. Quartal 2015 (Apr. Mai. Jun.)
Benennung von verantwortlichen Personen für den Vorwahlkampf (falls notwendig): April 2015.
Neben Landesparteitagen Veranstaltungen (wie Marina in SH) ab Mitte 2015.
  • 3. Quartal 2015 (Jul. Aug. Sept.)
Wahl von Personen die den Diskussionsprozess über die Wahlkampfstrategie einleiten (auf dem LPT. Eventuell auch als Teil des Vorstandes) Diese Personen sind automatisch Teil der Wahlkampfkommission.
Diskussionsprozess (Wettbewerb) über grundlegende Strategie August/September 2015 bis Anfang 2016.
  • 4. Quartal 2015 (Okt. Nov. Dez.)
Grobe Entscheidung über ein Budget für den Wahlkampf.
  • 1. Quartal 2016 (Jan. Febr. Mrz.)
Entscheidung vorweg, sollen wir überhaupt an der Wahl teilnehmen?: LPT Anfang 2016.
Entscheidung über die grundlegende Strategie: LPT Anfang 2016 (Leute die "gewinnen" kommen automatisch in die Wahlkampfkommission).
Wahl der restlichen Leute für die Wahlkampfkommission. Müssen nicht unbedingt aus SH sein. Alles was die physischen Wahlkampfmittel betrifft: Der Wahlkampfkommission überlassen.
Definition über Entscheidungsprozesse und Organisationsprozesse (wollen wir Teams? Verantwortliche? Kollektiv? oder ständiger Wettbewerb?): LPT Anfang 2016.
Positionsbestimmung der grundsätzlichen Ausrichtung der Piratenpartei.
  • 2. Quartal 2016 (Apr. Mai. Jun.)
Gründen, Bennenen von einem Wahlkampfpresseteam.
Gründen, Bennenen von einem Wahlprüfsteinteam.
Wahl des Vorstandes, bis zur Wahl im Amt.
Langfristiges Vorstellen und Grillen der Bewerber (Budget dafür (Entscheidung über Budget) etc.): kontinuierlich ab Sommer 2016.
  • 3. Quartal 2016 (Jul. Aug. Sept.)
Entscheidung über Wahlprogramm: September/Oktober 2016
Aufstellungsversammlung: September/Oktober 2016
  • 4. Quartal 2016 (Okt. Nov. Dez.)
Alle grundlegenden Entscheidungen sind getroffen. Wahlkampfkommission, Kandidaten, Vorstand und restliche Wahlkämpfer handeln.
  • 1. Quartal 2017 (Jan. Febr. Mrz.)
Ok für Druckversion der Wahlkampfmaterialien Anfang 2017.
Alle grundlegenden Entscheidungen sind getroffen. Wahlkampfkommission, Kandidaten, Vorstand und restliche Wahlkämpfer handeln.
  • 2. Quartal 2017 (Apr. Mai. Jun.)
Alle grundlegenden Entscheidungen sind getroffen. Wahlkampfkommission, Kandidaten, Vorstand und restliche Wahlkämpfer handeln.



Begründung


Piratenpad
https://nu_image.piratenpad.de/10
Diskussion
Diskussionsseite


Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.



SH:LPT2015.1/Anträge/X0101.c - Zeitplan Wahlkampf (mit früherer Aufstellungsversammlung)

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2015.1.

Antrag Nummer X0101.c an den Landesparteitag 2015.1.
Beantragt von
MCS
Titel 
Zeitplan Wahlkampf (mit früherer Aufstellungsversammlung)
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen, dass der Landesvorstand sich bei der Vorbereitung des Landtagswahlkampfes 2017 an folgendem Zeitplan orientiert:

  • 1. Quartal 2015 (Jan. Febr. Mrz.)
Entscheidung über den Zeitplan: LPT Frühjahr 2015.
Analyse der vergangenen Wahlkämpfe / Sammeln und Veröffentlichen der vergangenen Analysen. Benennen von Verantwortlichen: kontinuierlich bis zur Findung einer Strategie Anfang 2016.
Diskussion und Entscheidung über eine Strategie beim Vorwahlkampf: LPT Frühjahr 2015.
Programmdiskussion und Erarbeitung des Wahlprogrammes: kontinuierlich bis Herbst 2016.
Wahl der Wahlprogrammkommission LPT Frühjahr 2015.
Arbeit der Wahlprogrammkommission definieren. März 2015 Entscheidung auf dem LPT.
  • 2. Quartal 2015 (Apr. Mai. Jun.)
Benennung von verantwortlichen Personen für den Vorwahlkampf (falls notwendig): April 2015.
Neben Landesparteitagen Veranstaltungen (wie Marina in SH) ab Mitte 2015.
  • 3. Quartal 2015 (Jul. Aug. Sept.)
Wahl von Personen die den Diskussionsprozess über die Wahlkampfstrategie einleiten (auf dem LPT. Eventuell auch als Teil des Vorstandes) Diese Personen sind automatisch Teil der Wahlkampfkommission.
Diskussionsprozess (Wettbewerb) über grundlegende Strategie August/September 2015 bis Anfang 2016.
  • 4. Quartal 2015 (Okt. Nov. Dez.)
Grobe Entscheidung über ein Budget für den Wahlkampf.
  • 1. Quartal 2016 (Jan. Febr. Mrz.)
Entscheidung vorweg, sollen wir überhaupt an der Wahl teilnehmen?: LPT Anfang 2016.
Entscheidung über die grundlegende Strategie: LPT Anfang 2016 (Leute die "gewinnen" kommen automatisch in die Wahlkampfkommission).
Wahl der restlichen Leute für die Wahlkampfkommission. Müssen nicht unbedingt aus SH sein. Alles was die physischen Wahlkampfmittel betrifft: Der Wahlkampfkommission überlassen.
Definition über Entscheidungsprozesse und Organisationsprozesse (wollen wir Teams? Verantwortliche? Kollektiv? oder ständiger Wettbewerb?): LPT Anfang 2016.
Positionsbestimmung der grundsätzlichen Ausrichtung der Piratenpartei.
Aufstellungsversammlung: Anfang 2016
  • 2. Quartal 2016 (Apr. Mai. Jun.)
Gründen, Bennenen von einem Wahlkampfpresseteam.
Gründen, Bennenen von einem Wahlprüfsteinteam.
Wahl des Vorstandes, bis zur Wahl im Amt.
Langfristiges Vorstellen und Grillen der Bewerber (Budget dafür (Entscheidung über Budget) etc.): kontinuierlich ab Sommer 2016.
  • 3. Quartal 2016 (Jul. Aug. Sept.)
Entscheidung über Wahlprogramm: September/Oktober 2016
  • 4. Quartal 2016 (Okt. Nov. Dez.)
Alle grundlegenden Entscheidungen sind getroffen. Wahlkampfkommission, Kandidaten, Vorstand und restliche Wahlkämpfer handeln.
  • 1. Quartal 2017 (Jan. Febr. Mrz.)
Ok für Druckversion der Wahlkampfmaterialien Anfang 2017.
Alle grundlegenden Entscheidungen sind getroffen. Wahlkampfkommission, Kandidaten, Vorstand und restliche Wahlkämpfer handeln.
  • 2. Quartal 2017 (Apr. Mai. Jun.)
Alle grundlegenden Entscheidungen sind getroffen. Wahlkampfkommission, Kandidaten, Vorstand und restliche Wahlkämpfer handeln.



Begründung

Auf Anregung eines Piraten hier die Variante des Zeitplanes mit früher Aufstellungsversammlung Anfang 2016.


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SH:LPT2015.1/Anträge/X0102 - Vorgehen im Vorwahlkampf

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2015.1.

Antrag Nummer X0102 an den Landesparteitag 2015.1.
Beantragt von
MCS
Titel 
Vorgehen im Vorwahlkampf
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
-

Antragstext

Der Landesparteitag möge folgenden Grundsatzbeschluss über die Strategie für den jetzt beginnenden Vorwahlkampf absegnen:

Um im Vorwahlkampfzeitraum (Anfang 2015 bis drittes Quartal 2016) das Image der Piraten in SH zu verbessern, Aufmerksamkeit zu erhöhen und Mitglieder zu motivieren und möglichst auch neue zu gewinnen wird eine zweigleisige Strategie gefahren.

Erstes Standbein dieser Strategie:

"Virtuelle Imagebildung"

Dieser Teil der Kampagne soll vor allem aus aus kleinen Video-Spots, aber auch Animationen, Texten oder Grafiken bestehen die hauptsächlich über die sozialen Medien verbreitet werden wirken sollen. Der Landesvorstand wird beauftragt beim Bundesvorstand darauf hinzuwirken ein bundesweit koordiniertes Vorgehen in Gang zu setzen um möglichst große Wirkung zu erzielen. Organisatorische, inhaltliche und personelle Fragen werden auf dem LPT in einem "nichtöffentlichen Teil" besprochen.

Zweites Standbein:

"Imagebildung vor Ort"

Begleitet werden soll die "virtuelle Kampagne" durch Maßnahmen die real in den Städten und Dörfern des Landes stattfindet. Kleine Veranstaltungen, die nicht groß sein müssen, und vor Ort beworben werden.

Dies soll in Form von Veranstaltungen oder Gesprächsrunden geschehen in denen Landtagsabgeordnete oder andere Piraten (die vom Landes- oder Kreisvorstand benannt wurden) über aktuelle Themen berichten oder mit den Bürgern oder Experten diskutieren. Dies muss keine große Sache sein, es reicht wenn es eine kleine Veranstaltung wird die vor ort beworben wird und über die berichtet wird.

Organisatorische, inhaltliche und personelle Fragen werden auf dem LPT in einem "nichtöffentlichen Teil" besprochen.



Begründung

Ich würde ja gerne hier reinschreiben was ich mir detailliert vorstelle, aber... 1. Ich fürchte das liest sich sowieso niemand durch. 2. Ich will denjenigen die meinen "professionell heißt geheim arbeiten" ja auch mal entgegen kommen...


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SH:LPT2015.1/Anträge/X0301 - Bildung hat Priorität: Unterrichtsversorgung Sicherstellen

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2015.1.

Antrag Nummer X0301 an den Landesparteitag 2015.1.
Beantragt von
Kalzifer
Titel 
Bildung hat Priorität: Unterrichtsversorgung Sicherstellen
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen: Die Piratenpartei Schleswig-Holstein fordert die Landesregierung auf, die Sicherung der Unterrichtssituation und die annähernd 100%ige Erfüllung der Stundentafeln zur absoluten bildungspolitischen Priorität zu erheben. Diese Priorisierung muss dazu führen, dass Unterrichtsausfall und strukturelles Defizit stets aktuell erhoben und die Personalplanung entsprechend angepasst wird. Daher darf es mittelfristig zu keinem Stellenabbau im Lehrerbereich kommen. Das Bedeutet ausdrücklich das der Erhalt der Lehrstellen und damit des Unterrichtes anderen Personalprojekten des Landes, wie zum Beispiel der Polizei oder den Finanzämteren gegenüber Proprietär behandelt wird.



Begründung

Das Piratengrundsatzprogramm sagt aus, dass Investitionen in Bildung Zukunftsinvestitionen sind. Bildung ist ein Grundrecht. Bildungsgerechtigkeit entscheidet über Lebenswege und Perspektiven. In Schleswig-Holstein leiden alle Schülerinnen und Schüler unter einer dramatisch schlechten Unterrichtsversorgung. Die vorgesehenen Stunden der Stundentafeln können nicht erfüllt werden. Bis zu zehn Prozent Unterricht, der laut Stundentafel vorgesehen ist, fällt heute aus. Damit haben schleswig-holsteinische Schüler auch gegenüber ihren Kameraden aus anderen Bundesländern erhebliche Nachteile. Das muss aufhören. Sofern wir es ernst meinen mit dem Stellenwert von Bildung, müssen wir dies durch eine eindeutige Priorisierung zeigen. Stellen dürfen in Zeiten des Abbaus nur einem gleichzeitigen Abbau von Aufgaben folgen. In Zeiten, in denen nachweislich in Schleswig-Holstein mindestens 1.200 Lehrerstellen strukturell fehlen und noch einmal rund 1.000 Lehrerstellen benötigt werden, um die von uns gewollte Inklusion voranzutreiben, darf keine einzige Lehrerstelle abgebaut werden! Daher müssen uns Entscheiden wo unsere Proritäten liegen.


Dieser Antrag ist Konträr zur Antrag http://wiki.piratenpartei.de/SH:LPT2015.1/Antr%C3%A4ge/Polizei_sowohl_personell_als_auch_sachgerecht_ausstatten zu behandeln, da die Lehrerstellen neben der Polizei die Größten Personal Ausgaben des Landes darstellen und wir nicht von beiden Stellenabbau Pfaden abweichen können ohne das das Zwangsläufig zur Reduktion beim anderen führt.


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SH:LPT2015.1/Anträge/X0302.a - Positionspapier: Schulbeginn innerhalb der Tageszeit

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2015.1.

Antrag Nummer X0302.a an den Landesparteitag 2015.1.
Beantragt von
MCS
Titel 
Positionspapier: Schulbeginn innerhalb der Tageszeit
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Der Landesparteitag möge folgenden Text als Positionspapier annehmen:

Schulbeginn innerhalb der Tageszeit

Aus historisch bedingten Gründen beginnt der Unterricht in Deutschland mitten in der Nacht. Es war in Zeiten der Agrargesellschaft notwendig, dass Kinder ihren Eltern nachmittags auf dem Feld bei der Arbeit aushelfen. Deswegen mussten sie früh zur Schule geschickt werden.

Nicht nur, dass die Notwendigkeit nicht mehr gegeben ist, es ist mittlerweile auch wissenschaftlich akzeptiert, dass ein zu frühes Aufstehen nicht mit dem Biorhythmus der Kinder korreliert, sondern ein erstes Tageshoch erst um 09.00 einsetzt. Die Piratenpartei Schleswig-Holstein fordert daher, dass der Schulbeginn auf 09.00 Uhr geändert wird.



Begründung

Mich interessiert einfach ob so eine Forderung in SH (inzwischen) mehrheitsfähig ist. Der Text ist (bis auf das Wort Schleswig Holstein statt Hamburg) vollständig aus dem Wahlprogramm der Hamburger Piraten entnommen https://hamburgwahl.piratenpartei.de/programm/#bildung . Ich persönlich würde den Text für ein Wahlprogramm anders formulieren, deshalb stelle ich den vorhandenen Text erstmal nur als Positionspapier zur Abstimmung.


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SH:LPT2015.1/Anträge/X0302.b - Chronotypen Anerkennen - Schule weiterentwickeln

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2015.1.

Antrag Nummer X0302.b an den Landesparteitag 2015.1.
Beantragt von
Kalzifer
Titel 
Chronotypen Anerkennen - Schule weiterentwickeln
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen: Die Piratenpartei Schleswig-Holstein fordert die Landesregierung auf, Kenntnisse der Hirnforschung im Hinblick auf sogenannte „Chronotypen“ auf Arbeits-und Schulzeiten auszuwerten und darzulegen, inwieweit eine Berücksichtigung dieser Kenntnisse im Arbeitsplatz und in Schulen sinnvoll und möglich ist.



Begründung

Der Chronotyp ist eine Ausprägung der inneren Uhr mit weitreichenden Konsequenzen für viele Physiologische und biochemische Prozesse, Verhaltensweisen, Leistungsvermögen und Wohlbefinden sowie den Genuss von Drogen oder Stimulanzien.

In manchen Ländern werden die Ergebnisse von wissenschaftlichen Untersuchungen zu den unterschiedlichen Chronotypen bereits in der Alltagspraxis berücksichtigt, indem man z.B. den Schulunterricht für Jugendliche entsprechend der potentiell besten Lernzeit für diese Altersgruppe zeitlich taktet.

Die Berücksichtigung verschiedener Chronotypen wäre eine positive Entwicklung, die nicht nur die Möglichkeiten des Einzelnen in seinem Wirkungskreis positiv erweitert, sondern die ohne großen finanziellen Aufwand den Menschen wieder in den Mittelpunkt von Lern- und Arbeitsprozessen rückt.


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Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.



SH:LPT2015.1/Anträge/X0303 - Informatik Unterricht in Schulen

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2015.1.

Antrag Nummer X0303 an den Landesparteitag 2015.1.
Beantragt von
Uli
Titel 
Informatik Unterricht in Schulen
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein beschließt die folgende Position:


Neue Fassung:

Alle Schüler ab der Sekundarstufe 1 sollen Informatikunterricht erhalten.

Begründung

Wir leben im Informationstechnologiezeitalter. Informationstechnologie ist für uns kein Neuland, sondern mittlerweile eine wichtige Grundlage unserer Kultur. Damit unsere Kinder sich in dieser Welt kompetent zurechtfinden, müssen sie verstehen, wie moderne Informationstechnologie funktioniert. Die Kinder müssen trotz immer einfacher werdender Bedienoberflächen in der Lage sein über den Tellerrand zu gucken, um kompetent mit neuen Systemen umzugehen. Dieses Wissen wird im Informatikunterricht vermittelt. Wir müssen uns bewusst machen, dass Computer aller Art auch Kulturtechnik sind.


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Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.



SH:LPT2015.1/Anträge/X0401 - Polizei sowohl personell als auch sachgerecht ausstatten

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2015.1.

Antrag Nummer X0401 an den Landesparteitag 2015.1.
Beantragt von
SiHansen
Titel 
Polizei sowohl personell als auch sachgerecht ausstatten
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen: Die Piratenpartei Schleswig-Holstein fordert die Landesregierung auf, die durchgeführten Stellenstreichungen bei der Landespolizei Schleswig-Holstein zurückzunehmen und die Landespolizei sowohl personell als auch sachgerecht auszustatten, um dauerhaft die Innere Sicherheit gewährleisten zu können.



Begründung

Das Land Schleswig-Holstein kann die Innere Sicherheit nur dann gewährleisten, wenn er über das alleinige Gewaltmonopol verfügt. Dabei ist das staatliche Gewaltmonopol die einzig historisch erprobte Garantie des inneren Friedens und der einzige Schutz vor ungezügelter Gewalt gegenüber den Schwachen. Voraussetzung hierfür ist die angemessene personelle und sachgerechte Ausstattung der Landespolizei.

Der Innenminister des Landes Schleswig-Holstein, Stefan Studt hat nun am 16.12.2014 bekannt gegeben, dass er insgesamt 122 Stellen in den Bereichen IT, Wasserschutz und Verkehrsüberwachung der Landespolizei Schleswig-Holstein reduzieren möchte. Laut Aussage der vorherigen Landesregierung gab es bisher bereits im Land eine Unterdeckung von 160 Stellen, so dass wir es jetzt mit einer personellen Unterdeckung von insgesamt 282 Stellen zu tun haben.

Insbesondere für den ländlichen Raum hat das verheerende Folgen. Polizeistationen werden geschlossen, Reaktionszeiten können nicht mehr eingehalten werden, bei der Landespolizei gibt es große Überstundenkonten und gleichzeitig hohe Fehlzeiten aufgrund von Krankheiten und Burn-Out, private Sicherheitsdienste übernehmen hoheitliche Aufgaben. Letztendlich ist das die Bankrotterklärung des Landes Schleswig-Holstein vor seinen Bürgerinnen und Bürgern.

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein ist aufgerufen, alles nur erdenklich Mögliche zu unternehmen, um die Freiheit unseres Landes sicher zu stellen, ein unabdingbarer Grundpfeiler hierfür ist die dauerhafte Garantie der Inneren Sicherheit.

Links zum Thema

Fragen der Steinburger Piratenfraktion zur Sitzung des Polizeibeirats am 28.01.2015

http://www.steinburg.sitzung-online.de/pi/vo020.asp?VOLFDNR=112

Pressemitteilung der Steinburger Piratenfraktion zum o.g. Thema vom 01.02.2015

http://landesportal.piratenpartei-sh.de/kreisfraktion-steinburg/2015/02/01/sitzung-des-polizeibeirats-pressemitteilung/

Veröffentlichung in der Norddeutschen Rundschau vom 05.02.2015

http://bit.ly/1DHVusl

Vortrag von Wolfgang Dudda vom Mai 2012!!! Aktueller denn je

https://wiki.piratenbrandenburg.de/images/b/bf/Kurzvortrag_Wolfgang.pdf

Schließung von Polizeistationen in Schleswig-Holstein

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/2200/drucksache-18-2298.pdf

Umstrukturierungen in der Landespolizei

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/2400/drucksache-18-2487.pdf

Reaktionszeiten der Polizei in Schleswig-Holstein

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/2500/drucksache-18-2559.pdf

Erhöhte Krankenstände bei der Polizei

http://www.kn-online.de/Schleswig-Holstein/Aus-dem-Land/Polizisten-fordern-Entlastung-fuer-ihre-gefaehrdete-Gesundheit

Polizisten immer häufiger krank

http://www.kn-online.de/Schleswig-Holstein/Aus-dem-Land/Polizisten-immer-haeufiger-krank


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Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.



SH:LPT2015.1/Anträge/X0402 - Fehlbetragszuweisungen des Landes am Finanzplan orientieren

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2015.1.

Antrag Nummer X0402 an den Landesparteitag 2015.1.
Beantragt von
SiHansen
Titel 
Fehlbetragszuweisungen des Landes am Finanzplan orientieren
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen:

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein fordert die Landesregierung auf, zukünftig die Voraussetzungen von Fehlbedarfszuweisungen bei doppischer Haushaltführung von Kreisen oder Kommunen nicht mehr am Ergebnisplan sondern am Finanzplan zu orientieren. Die Richtlinien zum Kommunalen Bedarfsfonds sind dementsprechend anzupassen.



Begründung

Seit Umstellung von der kameralen auf die doppische Haushaltsführung sind quasi alle Haushalte von Kreisen und Kommunen defizitär. Um nun diese Defizite zumindest anteilig ausgleichen zu können, gewährt das Land nach den Richtlinien zum Kommunalen Bedarfsfonds (§§ 16 b und 17 FAG) sogenannte Fehlbedarfszuweisungen, aber nur dann, wenn die Hinweise zur Beschränkung der Aufwendungen und Auszahlungen/Ausgaben und Ausschöpfung der Ertrags- und Einzahlungs-/Einnahmequellen (sogenannte „Giftliste“) berücksichtigt wurden. Eine Vorgabe besteht darin, jeweils die kommunalen Steuern (Hundesteuer, Gewerbesteuer, Grundsteuer A und B, Vergnügungssteuer) zu erhöhen. Da aber auf absehbare Zeit mit der doppischen Haushaltsführung der jeweilige Haushalt einer Kommune immer negativ sein wird, bedeutet dies automatisch die jährliche Erhöhung der o.g. Steuern, wenn man denn Fehlbedarfszuweisungen erhalten möchte. Diesen Teufelskreis von „automatisierter“ Steuererhöhung gilt es, zu durchbrechen. Berücksichtigt man weiterhin, dass manche Kommunen noch kameral (Ironie am Rande, das Land und der Bund auch!) bilanzieren und somit nicht den o.g. Einschränkungen unterworfen sind, ist es im Sinne der Gleichbehandlung angezeigt, die nicht kassenwirksamen Effekte wie Abschreibungen und Pensionsrückstellungen auch nicht zu berücksichtigen und sich lediglich am Finanzplan zu orientieren.

Links zum Thema

Richtlinien zum Kommunalen Bedarfsfonds (§§ 16 b und 17 FAG)

http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/?quelle=jlink&query=VVSH-2022.63-IM-20130103-SF&psml=bsshoprod.psml&max=true#gesivz2

Hinweise zur Beschränkung der Aufwendungen und Auszahlungen/Ausgaben und Ausschöpfung der Ertrags- und Einzahlungs-/Einnahmequellen

http://www.schleswig-holstein.de/MIB/DE/KommunalesSport/KommunaleFinanzen/Gemeindehaushaltsreform/regelungen/Downloads/haushaltskonsolidierung__blob=publicationFile.pdf


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Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.



SH:LPT2015.1/Anträge/X0601 - Aktionsplan für Menschen mit Behinderung umsetzen

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2015.1.

Antrag Nummer X0601 an den Landesparteitag 2015.1.
Beantragt von
SiHansen
Titel 
Aktionsplan für Menschen mit Behinderung umsetzen
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen: Die Piratenpartei Schleswig-Holstein fordert die Landesregierung auf, nun endlich den am 22.11.2013 vom Landtag des Landes Schleswig-Holstein beschlossene Aufruf an die Landesregierung, einen landesweiten "Aktionsplan für Menschen mit Behinderung" zu erarbeiten, um die Umsetzung der UN-Konvention „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung“[1] voranzubringen[2,3], in die Tat umzusetzen und einen bedarfsgerechten Aktionsplan zu verabschieden.



Begründung

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen – im Folgenden UN- BRK – wurde am 13.12.2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und ist am 03.05.2008 in Kraft getreten. Die Bundesrepublik Deutschland hat durch die Ratifizierung mit förmlichem Gesetz der UN-BRK im Dezember 2008 zugestimmt. Damit ist die UN-BRK in Deutschland seit März 2009 geltendes Recht. Landesaktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK gibt es bereits in den Ländern Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Saarland. Nach fast dreijähriger Regierungszeit der Landesregierung Schleswig-Holsteins (SPD/Bündnis 90-Die Grünen/Südschleswigscher Wählerverband) steht die Absichtserklärung der Regierung zur Entwicklung eines Gesamtkonzeptes "Politik für Menschen mit Behinderung" aktuell im März 2015 als uneingelöstes Versprechen im Raum. Es gab bisher keine neue konzeptionelle Arbeit. Dies ist für Betroffene mehr als enttäuschend. Kaum nachvollziehbar ist darüber hinaus die Entscheidung des Sozialministeriums den von der Vorgängerregierung (CDU/FDP) erarbeiteten Entwurf eines Gesamtkonzeptes mit dem Bearbeitungsstand November 2008 unverändert zu übernehmen und als "aktuellen Entwurf des Gesamtkonzeptes des Sozialministeriums" öffentlich zu machen[4]. Echtes glaubwürdiges Bemühen sieht anders aus!

Links:

[1]https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Broschuere_UNKonvention_KK.pdf?__blob=publicationFile

[2]http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl18/drucks/1300/drucksache-18-1308.pdf

[3]http://www.shz.de/schleswig-holstein/politik/aktionsplan-soll-barrien-abbauen-id4490826.html

[4]http://www.schleswig-holstein.de/MSGFG/DE/MenschenBehinderung/Politik/Politik_node.html


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SH:LPT2015.1/Anträge/X0602.a - Berufstätigkeit durch Attraktiviät der Berufstätigkeit sicherstellen

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2015.1.

Antrag Nummer X0602.a an den Landesparteitag 2015.1.
Beantragt von
Klara
Titel 
Berufstätigkeit durch Attraktivität der Berufstätigkeit sicherstellen
Empfehlung der Antragskommission
 
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Alle Menschen, die in Berufen arbeiten (also ohne Beamte, Rentner, Richter, Soldaten oder sonstige Hilfeempfänger, weil die ja eh nicht arbeiten), erhalten nach der Ausbildung ein Arbeitszeitkonto bei der Deutschen Rentenversicherung, auf dem jeweils ein Fünftel ihrer Arbeitszeit ohne eine Änderung ihrer Bezüge zusätzlich gutgeschrieben wird.

Nach je 5 Jahren aktiver Tätigkeit können sie so entweder:

   am Ende ihrer aktiven Berufszeit ein Jahr früher in Rente gehen.
   während ihrer aktiven Berufszeit ein dienstfreies Jahr zu den jeweils aktuellen Rentenbezügen einlegen.



Begründung

Der Bedarf an Berufstätigen steigt von Jahr zu Jahr. Gleichzeitig sinkt die Bereitschaft, Berufe zu ergreifen.

2025 werden ein Drittel der Bevölkerung Schleswig-Holsteins über 60 Jahre alt sein. Bereits 2017 werden nach Angabe der Gewerkschaft Verdi-Nord über 5000 Pflegekräfte allein in der Krankenpflege fehlen und noch viel mehr vermutlich in anderen Berufen.

Der Bedarf an Berufstätigen ist wesentlich höher als die Bereitschaft, einen Beruf auszuüben. Wenn wir hier nicht gegensteuern, erleben wir keinen Notstand - wir erleben einen GAU...

Berufe genießen, verglichen mit anderen Tätigkeiten, ebenso wichtig: Beamte, Rentner, Richter, Soldaten oder sonstige Hilfeempfänger, nicht die finanzielle und soziale Wertschätzung, die ihnen zusteht.

Menschen, die über Jahrzehnte vieles leisten, müssen dieselbe gesellschaftliche Anerkennung bekommen wie die anderen. Ihnen setzt die Arbeit genauso zu wie den anderen. Diese dürfen arbeitsfrei noch viel früher mit Psycho-Knacks abschlagsfrei in Rente gehen.

Leistende haben eine deutlich kürzere Lebenserwartung als nicht Arbeitende. Arbeitsmediziner haben festgestellt, dass man durchschnittlich einen Monat braucht, um einmal Arbeit für den eigenen Biorhythmus zu kompensieren, wenn man entsprechend veranlagt ist.

Daher fordern wir eine einfache Maßnahme, die gleichzeitig eine finanzielle und eine soziale Aufwertung der Berufe mit sich bringt und damit die notwendige Anerkennung vollzieht.

Menschen müssen ihre berufliche Tätigkeit derzeit ohnehin im Alter zwischen durchschnittlich 55 und 60 aus gesundheitlichen Gründen einschränken oder niederlegen. Dieser Antrag trägt daher der Wirklichkeit Rechnung und schließt eine Gerechtigkeitslücke.

Bedenken, eine solche Maßnahme ließe sich nicht kostendeckend finanzieren, greifen zu kurz. Wir alle sind im Alter und bei Krankheit auf die Arbeit der anderen angewiesen und brauchen dafür gut ausgebildete und motivierte Arbeitskräfte.

Die wirkliche Stärke einer demokratischen Gesellschaft zeigt sich stets an ihrem Umgang mit den Schwächsten. Die finanziell auskömmliche Ausstattung der Arbeit ist deshalb sicherzustellen. Die Erhöhung der Beiträge für die alle kommt dafür genau so in Betracht wie eine Erhöhung der Beiträge für alle anderen.

Es wäre sozial zutiefst ungerecht und sollte in Deutschland einfach nicht so sein, daß nur Pflegenden eine Extrawurst gebraten wird. Das sollte dann einfach für jeden Berufstätigen gelten.


Diskussion
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<ul><li>Der für das Attribut „AKEmpfehlung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>



SH:LPT2015.1/Anträge/X0602.b - Pflege durch Attraktiviät des Pflegeberufes sicherstellen

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2015.1.

Antrag Nummer X0602.b an den Landesparteitag 2015.1.
Beantragt von
Silberrücken
Titel 
Pflege durch Attraktiviät des Pflegeberufes sicherstellen
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Alle Menschen, die in Pflegeberufen arbeiten, erhalten nach der Ausbildung ein Arbeitszeitkonto bei der Deutschen Rentenversicherung, auf dem jeweils ein Fünftel ihrer Arbeitszeit ohne eine Änderung ihrer Bezüge zusätzlich gutgeschrieben wird.

Nach je 5 Jahren aktiver Tätigkeit in der Pflege können sie so entweder:

  • am Ende ihrer aktiven Berufszeit ein Jahr früher in Rente gehen.
  • während ihrer aktiven Berufszeit ein dienstfreies Jahr zu den jeweils aktuellen Rentenbezügen einlegen.



Begründung

Der Bedarf an Pflegekräften steigt von Jahr zu Jahr. Gleichzeitig sinkt die Bereitschaft, Berufe in der Pflege zu ergreifen.

2025 werden ein Drittel der Bevölkerung Schleswig-Holsteins über 60 Jahre alt sein. Bereits 2017 werden nach Angabe der Gewerkschaft Verdi-Nord über 5000 Pflegekräfte allein in der Krankenpflege fehlen.

Der Bedarf an Pflegekräften ist wesentlich höher als die Bereitschaft, einen Pflegeberuf auszuüben. Wenn wir hier nicht gegensteuern, erleben wir keinen Pflegenotstand - wir erleben einen Pflege-GAU.

Berufe in der Pflege genießen, verglichen mit anderen, ebenso wichtigen Berufsgruppen, nicht die finanzielle und soziale Wertschätzung, die ihnen zusteht.

Menschen, die über Jahrzehnte mit Nacht- und Wochenenddiensten Pflegedienst leisten, müssen die selbe gesellschaftliche Anerkennung bekommen wie Feuerwehrleute oder Polizeibeamtinnen/e. Ihnen setzt der Nacht-/Schicht-/und Wechseldienst genauso zu wie den Polizei- und Feuerwehrleuten. Diese dürfen mit 62 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen.

Schichtdienstleistende haben eine deutlich kürzere Lebenserwartung als nicht im Schichtdienst Arbeitende. Arbeitsmediziner haben festgestellt, dass man durchschnittlich einen Monat braucht, um eine durchgearbeitete Nacht für den eigenen Biorhythmus zu kompensieren.

Daher fordern wir eine einfache Maßnahme, die gleichzeitig eine finanzielle und eine soziale Aufwertung der Pflegeberufe mit sich bringt und damit die notwendige Anerkennung vollzieht.

Pflegende Menschen müssen ihre berufliche Tätigkeit derzeit ohnehin im Alter zwischen durchschnittlich 55 und 60 ihre Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen einschränken oder niederlegen. Dieser Antrag trägt daher der Wirklichkeit Rechnung und schließt eine Gerechtigkeitslücke.

Bedenken, eine solche Maßnahme ließe sich nicht kostendeckend finanzieren, greifen zu kurz. Wir alle sind im Alter und bei Krankheit auf Pflege angewiesen und brauchen dafür gut ausgebildete und motivierte Pflegekräfte.

Die wirkliche Stärke einer demokratischen Gesellschaft zeigt sich stets an ihrem Umgang mit den Schwächsten. Die finanziell auskömmliche Ausstattung der Pflege ist deshalb sicherzustellen. Die Erhöhung der Beiträge für die Pflegeversicherung kommt dafür genau so in Betracht wie eine Erhöhung der Beiträge für die Rentenversicherung.


Diskussion
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SH:LPT2015.1/Anträge/X0604 - Für die Trennung von Kirche und Staat – mehr Toleranz gegenüber allen Religionen – Akzeptanz und Beteiligung von AgnostikerInnen und AtheistInnen

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2015.1.

Antrag Nummer X0604 an den Landesparteitag 2015.1.
Beantragt von
Pab
Titel 
Für die Trennung von Kirche und Staat – mehr Toleranz gegenüber allen Religionen – Akzeptanz und Beteiligung von AgnostikerInnen und AtheistInnen
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Es wird beantragt folgendes Positionspapier zu beschließen:

Für die Trennung von Kirche und Staat – mehr Toleranz gegenüber allen Religionen – Akzeptanz und Beteiligung von AgnostikerInnen und AtheistInnen

Eine moderne Demokratie muss in ihrem Kern laizistisch sein: d.h. sie muss die vollständige Trennung von Staat und Kirche bzw. Religion(en) vollzogen haben, um mit der zunehmenden Pluralität in ihrem Bereich umgehen zu können und keine Diskriminierung aufgrund von Weltanschauungen auszuüben – es sei denn, diese befänden sich im Konflikt mit ihrer Verfassung und den Menschenrechten. Dies bedeutet auch, dass die Verfassung einer modernen Demokratie niemals religiös begründet sein kann, sondern ihre Prinzipien aus einem allgemein gültigen, umfassenden Humanismus beziehen muss. Die Verständigung über dessen Werte bzw. deren Vermittlung darf in unserer Gesellschaft keinen Schranken unterworfen sein, welche eine einzelne Religionsgemeinschaft gesetzt hat (bzw. auch mehrere Religionsgemeinschaften unter Ausschluss der AgnostikerInnen und AtheistInnen).

Zwar hat die Bundesrepublik Deutschland auf vielen Gebieten die notwendige Trennung von Kirche und Staat bereits vollzogen. Aber es bleibt noch viel zu tun im Sinne einer wahrhaft diskriminierungsfreien und pluralistischen Gesellschaft.

Daher fordern wir:

  • das Anbringen von religiösen Symbolen an Gebäuden mit öffentlicher Funktion (z.B. Rathäuser, Gerichtsgebäude, Schulen) zu verbieten
  • den konfessionsgebundenen Religionsunterricht durch ein Schulfach „Ethik“ zu ersetzen, das die Fragen: „Wie leben wir?“ und: „Ist es gut so, wie wir leben?“ unvoreingenommen stellt und mit allen SchülerInnen – gleich welcher religiös-kulturellen Herkunft – zu beantworten sucht
  • die Mitgliedsbeiträge der Kirche (Kirchensteuer), nach dem Vorbild anderer demokratischer Länder, nicht mehr durch den Staat erheben zu lassen
  • somit auch die Ewigkeitsklausel in den Kirchenstaatsverträgen aufzuheben
  • insgesamt eine sowohl finanzielle als auch rechtliche und organisatorische Entflechtung zwischen Kirchen (Religionsgemeinschaften) und Staat herbeizuführen (betr. Subventionen für kirchliche Einrichtungen, Rundfunkstaatsverträge etc.)
  • die so genannten „stillen Feiertage“ in allen Bundesländern nicht mehr mit einem „Tanzverbot“ oder ähnlichen Einschränkungen des öffentlichen Lebens zu verbinden
  • im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes keinerlei Ausnahmen für Beschäftigte in religiösen Einrichtungen mehr gelten zu lassen, soweit die Beschäftigten nicht unmittelbar mit Verkündung und Lehre befasst sind
  • ebenso wenig im Tarifrecht Einschränkungen für solche Beschäftigte gelten zu lassen – und hier ohne Ausnahme.



Begründung


Piratenpad
https://piratenpad.de/p/Antrag-Laizismus
Diskussion
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SH:LPT2015.1/Anträge/X0701.a - Keine Olympischen Spiele in Schleswig-Holstein

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2015.1.

Antrag Nummer X0701.a an den Landesparteitag 2015.1.
Beantragt von
Torch
Titel 
Keine Olympischen Spiele in Schleswig-Holstein
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt A/B/C § 42 Abs. 23

Antragstext

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein spricht sich gegen eine Bewerbung aus Schleswig-Holstein zur Ausrichtung der Segelwettbewerbe der Olympischen Spiele 2024/2028 aus.



Begründung

Die Piraten in Hamburg und Berlin wollen die Spiele nicht. Warum sollten wir sie in Schleswig-Holstein wollen?


Diskussion
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SH:LPT2015.1/Anträge/X0701.b - Olympia in Schleswig-Holstein

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2015.1.

Antrag Nummer X0701.b an den Landesparteitag 2015.1.
Beantragt von
Torch
Titel 
Olympia in Schleswig-Holstein
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt A/B/C § 42 Abs. 23

Antragstext

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein spricht sich für eine Bewerbung aus Schleswig-Holstein zur Ausrichtung der Segelwettbewerbe bei den Olympischen Spielen 2024/2028 aus.



Begründung

Für den Fall einer Bewerbung von Hamburg oder Berlin für die Olympischen Spiele 2024/2028 muss ein Austragungsort für die Segelwettbewerbe gefunden werden. Schleswig-Holstein als Land zwischen den Meeren ist der ideale Austragungsort dafür.


Diskussion
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SH:LPT2015.1/Anträge/X0701.c - Olympia in Kiel

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2015.1.

Antrag Nummer X0701.c an den Landesparteitag 2015.1.
Beantragt von
Torch
Titel 
Olympia in Kiel
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt A/B/C § 42 Abs. 23

Antragstext

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein spricht sich für eine Bewerbung zur Austragung der Segelwettbewerbe der Olympischen Spiele 2024/2028 in Kiel aus.



Begründung

Ausführlich findet ihr die hier: http://torge.me/blog/2015/03/05/olympiabewerbung-fuer-kiel-darum-bin-ich-dafuer/


Diskussion
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SH:LPT2015.1/Anträge/X0701.d - Olympia in Lübeck

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2015.1.

Antrag Nummer X0701.d an den Landesparteitag 2015.1.
Beantragt von
Torch
Titel 
Olympia in Lübeck
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein spricht sich für eine Bewerbung zur Austragung der Segelwettbewerbe der Olympischen Spiele 2024/2028 in Lübeck aus.



Begründung

Lübeck ist genauso wie Kiel eine Segelstadt.


Diskussion
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SH:LPT2015.1/Anträge/X0702 - Globale Demokratie statt Antiamerikanismus und bloße Verteidigung "nationaler Standards""

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2015.1.

Antrag Nummer X0702 an den Landesparteitag 2015.1.
Beantragt von
MCS
Titel 
Globale Demokratie statt Antiamerikanismus und bloße Verteidigung "nationaler Standards"
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Der Landesparteitag möge folgendes Positionspapier annehmen:

Globale Demokratie statt Antiamerikanismus und bloße Verteidigung "nationaler Standards"

In der Diskussion um das transatlatische Freihandelsabkommen TTIP und das kanadisch-europäische Freihandelsabkommen CETA sprechen wir uns dafür aus, dass die Menschen in den entsprechenden Gebieten eine gemeinsame nordamerikanisch-europäische parlamentarische Versammlung wählen sollen in welcher die Fragen gemeinsamer Standards in Handel, Wirtschaft, Umweltpolitik, Sozialpolitik, kurz aller relevanter politischer Bereiche, und die Frage deren Umsetzung, in demokratischer Weise gemeinsam erörtert und entschieden werden sollen.

Vorbild kann das europäische Parlament sein in dem schon heute Parlamentarier trotz unterschiedlicher Herkunft und Sprache friedlich miteinander Politik betreiben.

Darüber hinaus streben wir die Durchführung gemeinsamer Volksentscheide auch auf dieser interkontinentalen Ebene an.

Die Einführung einer solchen transatlantischen Demokratie kann aber nur ein erster Schritt sein hin zu einer globalen Demokratie, in der alle Menschen gleichberechtigt, unabhängig von Geschlecht, Herkunft oder Nationalität gemeinsame Entscheidungen für eine gemeinsame, vernetzte und voneinander abhängige Welt treffen. Eine Debatte über die Ausgestaltung einer transnationalen Demokratie halten wir für wichtiger als das bloße Beschäftigen mit antiamerikanischen Ressentiments und eine verbissene Verteidigung nationaler Souveränitäten.

Globale Probleme bedürfen einer globalen Politik!

Der Mangel an Demokratie auf der globalen Ebene darf kein Feigenblatt für eine Renaissance des Nationalen sein! Der Mangel an Demokratie auf der globalen Ebene muss die Forderung nach mehr Demokratie auf der globalen Ebene zur Folge haben! Wer Angst davor hat, dass die derzeitigen "Global Player" die Demokratie zerstören, der muss dafür sorgen, dass die Demokratie selbst zum "Global Player" wird!



Begründung

Wer keine Lust auf Visionen hat der kann ja zur SPD gehen. Ich hab keine Lust mehr richtige und folgerichtige Forderungen hintenanzustellen nur weil irgendwelche Pessimisten meinen "Das geht nicht, das war ja noch nie da, wo kämen wir denn da hin!". Ich hab auch keine Lust mehr auf eine Piratenpartei in der alle möglichen spießbürgerlichen Forderungen, sei es die Verteidigung der Nachtruhe oder der Bau von Autobahnen eine Mehrheit finden aber wo keine grundlegenden Fragen über die Zukunft der Menschheit mehr gestellt und diskutiert werden.

Und ich habe keine Lust mehr Forderungen der NPD zu unterstützen: http://npd.de/ttip-anschlag-auf-die-souveraenitaet-der-staaten-und-die-lebensqualitaet-der-voelker/

Ich verweise auch auf einen Artikel unserer EU-Abgeordneten Julia Reda: http://junge-transatlantiker.de/demokratie-ist-keine-handelsware/ Zitat: "Hier hat meine Generation bisher verpasst, den Grundstein für eine globale demokratische Öffentlichkeit zu legen, die sich nicht mit der Abwehr eines unliebsamen Abkommens begnügt, sondern eine Debatte startet, wie transnationale Demokratie im Zeitalter der Globalisierung aussehen kann."

Die ANTI-TTIP Debatte, in der sich inzwischen Antiamerikanismus und eine Wiederentdeckung des Nationalen auf seltsame Weise paaren und wo es offenbar immer weniger um sachliche Argumente (Zitat Kühnast im Bundestag: "Es geht schon längst nicht mehr um Chlorhühnchen") als vielmehr mantraartig verkündete "TTIP IST BÖSE" Sprüche geht, empfinde ich inzwischen als Beleidigung für jeden selbstständig denkenden Menschen.

Was das EU-Parlament als Vorbild angeht: Klar, mir ist bewusst, dass es auch bei uns Leute gibt die denken dass in so einem supranationalen Parlament nur abgehalfterte Alt-Politiker sitzen, die von nichts eine Ahnung haben. Aber das ist dann wohl die Verantwortung der Wähler dort vernünftige Leute hinzuwählen. Außerdem ist mein Antrag weniger ein konkret ausformulierter Antrag der morgen in internationales Recht überführt werden könnte, sondern ein programmatisch "sinnstiftender" Antrag, der die grobe Richtung vorgeben soll. Es geht nicht darum sich auf ein "transatlantisches Parlament" zu versteifen sondern damit eine mögliche Vision zu formulieren und damit den gordischen Knoten der in die ANTI-TTIP Debatte geknotet wurde und der aus Fäden besteht die teilweise vernünftige Forderungen nach demokratische festgelegten Regeln sind, teilweise direkt in den Rechtspopulismus führen, zu lösen.

In der Geschichte der Menschheit war es sehr oft so, dass eine Handels- und Wirtschaftsunion einer politischen Union vorrausging. Man erinnere nur an die deutsche Zollunion oder die europäische "Montan-Union". Auch dieses waren "Elitenprojekte" welche von Regierungen angestoßen wurden (genau wie dies heute bei TTIP bemängelt wird). Aber es wäre doch total absurd gewesen auf dieses Zusammenwachsen der Völker zu verzichten nur wegen kleinbürgerlicher und kleinstaatlicher Bedenken. Vielmehr ist es natürlich die richtige Schlussfolgerung, dass wir das Europa, was entstanden ist, demokratisieren anstatt es "als Elitenprojekt" fallen zu lassen und ein Zurück zum Nationalen, mit all seinen negativen Folgen, zu propagieren. Heute sind es merkwürdigerweise (oft selbsternannte "linke") Aktivisten die gegen TTIP agieren und "nationale Standards" verteidigen wollen. Ich kann über solche eine Argumentation nur noch mit dem Kopf schütteln. Kommt als nächstes irgendein Aktivist der die "tollen deutschen HARTZ-4 Sanktions-Standards" gegenüber europäischer oder internationaler Einflussnahme schützen will???

Wenn auf der einen Seite richtig erkannt wird, dass es auf kommunaler- regionaler (Länder)- nationaler (Bund) und supranationaler (EU) Ebene bereits demokratische Institutionen gibt, die auf der globalen Ebene noch Fehlen, dann ist für mich der einzig logische Schritt nicht die Renaissance des Nationalen (wie von vielen TTIP Gegnern, sei es von links oder rechts, gefordert) sondern eine Übertragung der Demokratie auch auf diese globale Ebene. Ansonsten überlässt man nämlich wirklich den sogenannten "Geld- und Machteliten" diese Ebene alleine.

Alle die Angst vor jeglichen großen staatlichen Gebilden haben sei in Erinnerung gerufen, dass es ganz offensichtlich vor allem der Kampf großer und kleiner Nationen gegeneinander ist, der die größten Greueltaten verursacht. Warum die Greueltate des IS? Weil dort alle Menschen weltweit gemeinsam entscheiden? Nein! Weil ein paar Menschen ihren eigenen Staat wollen und sich abgrenzen wollen! Warum die Kämpfe in der Ukraine? Weil alle Menschen gemeinsam entscheiden wollen? Nein! Weil einige Menschen Grenzen neu ziehen wollen und durch die bloße Existenz der Nationen gezwungen werden sich für die eine oder andere Nation zu entscheiden! Gemeinsamkeit führt immer immer in erster Linie zu mehr Gemeinsamkeit nicht zu mehr Kampf! Alles andere sind Theorien die offenbar von Leuten verbreitet werden die ein Interesse an Kämpfen gegeneinander und an einem "Race to the bottom" der Nationalstaaten haben!

Wir leben in einer Welt in der wir oft besser wissen was in Städten in Amerika oder Asien passiert als was in unserem Nachbarland Dänemark abgeht. In einer solchen Zeit globaler Vernetzung und Abhängigkeit ist Demokratie über Kontinente hinweg längst technisch machbar. Was alleine fehlt ist der Wille.


Piratenpad
https://mcs.piratenpad.de/gd
Diskussion
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Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.



SH:LPT2015.1/Anträge/X0703 - Schleswig-Holstein in Ordnung bringen - Großvermögen müssen mithelfen!

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2015.1.

Antrag Nummer X0703 an den Landesparteitag 2015.1.
Beantragt von
Pab
Titel 
Schleswig-Holstein in Ordnung bringen - Großvermögen müssen mithelfen!
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Es wird beantragt folgendes Positionspapier zu beschließen:

Schleswig-Holstein in Ordnung bringen - Großvermögen müssen mithelfen!

Unser Land ist in der Vergangenheit von wechselnden Regierungen heruntergewirtschaftet worden. Sie haben uns und unseren Kindern einen Schuldenberg, unterfinanzierte Schulen und Universitäten, eine marode öffentliche Infrastruktur und die Notwendigkeit eines schmerzhaften Stellenabbaus u.a. in Schulen, Polizei und Justiz hinterlassen. Gleichzeitig ist die Steuerlast immer ungerechter verteilt und die Schere zwischen Arm und Reich immer weiter geöffnet worden.

Vor diesem Hintergrund wollen wir in Schleswig-Holstein auf zwei Millionen übersteigende Vermögen entsprechend dem Basismodell des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung aus dem Jahr 2012 eine Steuer in Höhe von 1% einführen. Die Vermögensteuer soll auch auf das in Schleswig-Holstein belegene Vermögen von außerhalb des Landes ansässigen Personen und Unternehmen erhoben werden.

Die Steuereinnahmen werden je zur Hälfte zur Tilgung der Schuldenlast des Landes und zur Instandsetzung der öffentlichen Infrastruktur (z.B. Straßen, Brücken, Universitäten, Krankenhäuser) verwendet. Mittelfristig soll der Länderfinanzausgleich angepasst werden, damit ein größerer Anteil des Ertrags dem Land verbleibt. So helfen Großvermögen mit, Schleswig-Holstein in Ordnung zu bringen.



Begründung

Schuldenberg: Der Schuldenberg von zuletzt 27 Mrd. Euro kostet alleine 2015, also bei einem historischen Tiefstand der Zinssätze, rund 800 Mio. Euro an Zinsen und verschlingt damit fast 10% der Einnahmen des Landes. Kein anderes Flächenland hat eine so hohe Zinslastquote wie Schleswig-Holstein.

Unterfinanzierte Bildung: In unsere Schulen und Universitäten investiert das Land pro Einwohner deutlich weniger als andere Bundesländer. [1]

Sanierungsstau: Da das Land in die Unterhaltung der öffentlichen Infrastruktur (z.B. Straßen, Brücken, Universitäten, Krankenhäuser) seit Jahrzehnten zu wenig investiert, verschlechtert sich deren Zustand zusehends. Zur Sanierung hält die Regierung rund 500 Mio. Euro pro Jahr für erforderlich, von denen 200 Mio. Euro bisher nicht gedeckt sind. [2] Bis heute sind nicht ausreichend Mittel vorgesehen, um auch nur die laufende Unterhaltung in dem jetzigen Zustand zu finanzieren.

Stellenabbau: Das Land hat in der Vergangenheit mehr Stellen geschaffen als es sich leisten kann. Da der umfangreichste Ausgabenposten im Landeshaushalt die Personalausgaben sind und das Land kaum Einfluss auf seine bisherigen Einnahmequellen hat, kann der Stopp der Neuverschuldungsspirale nur durch Abbau von Stellen gelingen. Bis 2020 ist laut Landesrechnungshof ein Abbau von 10% des Personals des Landes zwingend erforderlich. Schon heute beschäftigen jedoch nur zwei Bundesländer weniger Personal pro Einwohner als Schleswig-Holstein.

Ungerechte Verteilung der Steuerlast: Laut OECD tragen Durchschnitts- und Geringverdiener in Deutschland mit die höchste Steuer- und Abgabenlast in ganz Europa, während Spitzenverdiener durchschnittlich besteuert werden. In keinem großen Industriestaat werden Vermögen so gering besteuert wie hierzulande. [3] Vermögen in Deutschland werden nicht einmal halb so hoch besteuert wie im Durchschnitt der OECD-Länder.

Ungerechte Vermögensverteilung: Die Vermögen sind in Deutschland viel ungleicher verteilt als die Einkommen. Die Ungleichheit der Vermögen ist so stark ausgeprägt wie in keinem anderen Land Europas. Zehn Prozent der Bevölkerung in Deutschland verfügen über zwei Drittel des Vermögens, dagegen verfügen mehr als zwei Drittel der Bevölkerung nur über einen Anteil am Gesamtvermögen von weniger als zehn Prozent. Durchschnittlich besitzt jeder Deutsche 83.000 Euro, das reichste Prozent besitzt aber knapp 800.000 Euro oder mehr. Etwa 20 % besitzen nichts oder haben mehr Schulden als Vermögen. [4]

Argumente für eine Vermögenssteuer:

  • Starke Schultern tragen mehr: Vermögende können einen größeren Beitrag zu den gemeinsamen Aufgaben leisten als arme Menschen.
  • Verträglichkeit: Eine Vermögensbesteuerung ist die vergleichsweise wachstumsverträglichste Abgabenkategorie. Sie beeinflusst Entscheidungen bezüglich Arbeitsangebot sowie Investitionen weniger stark als andere Steuerarten.
  • Anreizwirkung: Regelmäßige Steuern auf Vermögen schaffen einen Anreiz für dessen produktive Verwendung.
  • Verursacherprinzip: Da der hohe öffentliche Schuldenstand auch eine Folge der Finanzkrise ist, von deren Ursachen zuvor Vermögende besonders profitiert haben (Kapitalmarkt), ist ein angemessener Konsolidierungsbeitrag der Vermögenden zum Abbau des Schuldenbergs gerecht.
  • Konjunktureffekt: Wenn mehr Mittel in die Instandsetzung unserer Infrastruktur fließen, profitiert die Wirtschaft.
  • Bürgerwille: In einer repräsentativen Meinungsumfrage haben 71% der Bürger die Einführung einer Vermögenssteuer befürwortet, bei der Vermögen von über 1 Mio. Euro pro Haushalt mit einem Satz von 1% besteuert werden. [5]

Die Landesvermögenssteuer:

  • Alternativen nicht durchsetzbar: Wegen der Regierungsbeteiligung von CDU/CSU im Bund ist eine bundesweite Vermögenssteuer ebenso ausgeschlossen wie eine Erhöhung anderer Steuern. Deswegen stellt sich die Frage nach besseren Möglichkeiten nicht. Nur eine Vermögenssteuer kann das Land eigenständig einführen. Eine Landesvermögenssteuer mag nicht optimal sein, aber sie ist politisch machbar und ein Schritt in die richtige Richtung.
  • Das Konzept: Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) hat im Auftrag Schleswig-Holsteins ein faires Vermögenssteuerkonzept entwickelt: [6]
  • Moderat: Wer Vermögen im Wert von mehr als 2 Mio. Euro hat, kann eine Steuer in Höhe von 1% in aller Regel aus den Erträgen des Vermögens (z.B. Miet- und Pachteinnahmen) aufbringen. Bei Großvermögen ist auch ein Teilverkauf grundsätzlich zumutbar. Bei betriebsnotwendigem Unternehmensvermögen kommt in Jahren, in denen das Unternehmen rote Zahlen schreibt, eine verzinsliche Stundung der Steuer in Betracht.
  • Erhebungsaufwand: Das DIW veranschlagt die Erhebungskosten (Verwaltung, Wertgutachten usw.) mit 2% des Steueraufkommens.
  • Steuerflucht: Mit Anpassungsreaktionen wie Wegzug ist zu rechnen. Allerdings sind die Effekte erfahrungsgemäß begrenzt (vom DIW geschätzt auf 30% des Aufkommens). In der Regel ändern Vermögende ihr Leben nicht aus Gründen der Besteuerung. Unbewegliches Vermögen (Grundvermögen, Immobilien) lässt sich ohnehin nicht abziehen.
  • Länderfinanzausgleich: Bei einer Grenzabschöpfung von 74% im Jahr 2011 ([7] verbleiben dem Land effektiv 26% des Aufkommens einer Landesvermögenssteuer. Zu fordern ist allerdings eine Gleichbehandlung mit der Grunderwerbssteuer, bei der Mehreinnahmen weitgehend dem Land verbleiben.
  • Steueraufkommen: Entsprechend der Schätzungen des DIW (500 Mio. Euro pro Jahr) kann Schleswig-Holstein unter Berücksichtigung der Erhebungskosten (bereits eingerechnet), der Steuervermeidung (30%) und des Länderfinanzausgleichs (74%) mit Mehreinnahmen von ca. 90 Mio. Euro pro Jahr rechnen.
  • Nutzen: Jährlich 37 Mio. Euro würden einen Einstieg in die schrittweise Schuldentilgung darstellen, der mittelfristig sinkende Zinsausgaben und damit erhöhte Spielräume für das Land nach sich ziehen würde. Jährlich 37 Mio. Euro könnten auch einen erheblichen Beitrag zur Instandsetzung der öffentlichen Infrastruktur leisten. 16 Mio. Euro pro Jahr würden den Kommunen zufließen (FAG). Gelingt eine Anpassung des Länderfinanzausgleichs (siehe dort), würden sich die Erträge voraussichtlich mehr als verdoppeln.


Piratenpad
https://piratenpad.de/p/SH-Reparieren
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Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.



SH:LPT2015.1/Anträge/X2001 - Finanzlage der Partei in SH

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2015.1.

Antrag Nummer X2001 an den Landesparteitag 2015.1.
Beantragt von
Klara
Titel 
Finanzlage der Partei in SH
Empfehlung der Antragskommission
 
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt A/B/C § 42 Abs. 23

Antragstext

Es wird beantragt, daß der Schatzmeister

1 über die Entwicklung der Finanzlage der Partei in den letzten zwei Jahren berichtet

2 eine Schätzung abgibt, wieviel Geld bei unveränderter Entwicklung 2015, 2016 und 2017 voraussichtlich zur Verfügung steht

3 die derzeitige Ausgabenplanung der Partei mindestens für 2015 und 2016 darstellt

Aktuelle Fassung:

nix

Neue Fassung:

nix

Begründung

Mir ist die aktuelle Lage dazu nicht klar.


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<ul><li>Der für das Attribut „AKEmpfehlung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>



SH:LPT2015.1/Anträge/X2002 - Nicht- und Minizahler

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2015.1.

Antrag Nummer X2002 an den Landesparteitag 2015.1.
Beantragt von
Klara
Titel 
Nicht- und Minizahler
Empfehlung der Antragskommission
 
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Es wird beantragt, daß der Schatzmeister berichtet,

- wieviele Mitglieder in SH jeweils in 2013 und 2014 wieviel Beitrag bezahlt haben

- wie die Situation hinsichtlich der Streichung von inaktiven Nichtzahlern in diesen Jahren war, also wieviele es gab und wieviele als Mitglieder gestrichen wurden

- wie die Situation/ Planung in 2015 ist

Aktuelle Fassung:

nix

Neue Fassung:

nix

Begründung

Angeblich haben wir einen großen Fundus an nicht zahlenden Karteileichen. Wir sollten so ehrlich sein, die aus der Mitgliederliste zu streichen.


Diskussion
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<ul><li>Der für das Attribut „AKEmpfehlung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>



SH:LPT2015.1/Anträge/X2003 - Beitragsverfahren

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2015.1.

Antrag Nummer X2003 an den Landesparteitag 2015.1.
Beantragt von
Klara
Titel 
Beitragsverfahren
Empfehlung der Antragskommission
 
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Abschnitt A/B/C § 42 Abs. 23

Antragstext

Es wird beantragt, daß Beiträge in SH zukünftig ab Eintritt per Lastschrift eingezogen werden. Der Vorstand soll die Mitglieder entsprechend informieren und das dann organisieren.

Aktuelle Fassung:

nix

Neue Fassung:

nix

Begründung

Eventuell kann das entfallen, je nachdem was der Schatzmeister sich davon verspricht.

Es war kürzlich in einer Diskussion der Gedanke aufgekommen, daß vielen Mitgliedern eventuell nicht klar sein könnte, daß sie den ersten Beitrag aktiv überweisen müssen (wenn das denn stimmt), bevor das Lastschriftverfahren greift.


Diskussion
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<ul><li>Der für das Attribut „AKEmpfehlung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>



SH:LPT2015.1/Anträge/X3001 - Informationsfluss bei Entscheidungen des LaVos und der Landtagsfraktion verbessern

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2015.1.

Antrag Nummer X3001 an den Landesparteitag 2015.1.
Beantragt von
Matthias
Titel 
Informationsfluss bei Entscheidungen des LaVos und der Landtagsfraktion verbessern
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Der Landesparteitag möge beschließen: 1. Der Vorstand wird aufgefordert, seine Geschäftsordnung mit folgenden Punkten an geeigneter Stelle zu ergänzen:

a) Jede Vorstandssitzung wird spätestens eine Woche vorher über geeignete Kommunikationswege angekündigt. Die Tagesordnung soll dabei verknüpft oder angehängt sein. Als Kommunikationsweg wird mindestens die Ankündigungsliste der Piratenpartei Schleswig-Holstein genutzt.

b) In der Ankündigung zu der Vorstandssitzung sollen alle Themen aufgeführt werden, die aus Sicht des Vorstandes (bzw. eines Vorstandsmitglieds) für die Piraten eine aufgrund der Satzung oder des Programms zu erwartendes Diskussionsbedarf beinhaltet. Diese Themen sollen dabei derart präsent in der Ankündigung dargestellt werden, dass sie in der Gesamtmitteilung nicht untergehen.


2. Wird die Geschäftsordnung des Vorstandes geändert oder neu aufgesetzt, so sollen die unter 1. aufgeführten Punkte inhaltlich weiterhin Teil der Geschäftsordnung sein.

3. Die Landtagsfraktion der Piraten in Schleswig-Holstein wird aufgefordert, die unter Punkt 1 aufgeführte Klausel in ihrer Geschäftsordnung in geeigneter Form zu übernehmen. Hierbei soll aber zusätzlich ausdrücklich ein verbesserter Informationsfluss nicht nur über Kanäle der Piratenpartei, sondern für interessierte BürgerInnen insgesamt erreicht werden. Geeignete Kanäle und Verfahren sollen alsbald erarbeitet und umgesetzt werden.

Aktuelle Fassung:

entfällt

Neue Fassung:

entfällt

Begründung

Immer wieder zeigt sich ein Kommunikationsdefizit zwischen Basis und Vorstand / Landtagsfraktion. Es gibt sowohl eine Bring- als auch eine Holschuld. Um die Holschuld zu erleichtern muss eine ausreichende selbständige Kommunikation durch die jeweilige Vertretung erfolgen.

Der Antrag zielt unter anderem darauf hinaus, dass Landesvorstand und Landtagsfraktion einen Auftrag durch den Landesparteitag erhalten soll, wie ein verbesserter Informationsfluss bei der jeweiligen Vertretung vorliegenden Entscheidung zumindest zur Basis erfolgen kann. Denn wenn Themen auf der Tagesordnung mit zu erwartendem "brisanten Inhalt" direkt aufgeführt werden und so offen zur Diskussion gestellt werden, kann die Basis daran auch teilnehmen. Gerade bei einzelnen Sitzungen können Dritte nicht unbedingt aus Terminüberlappungen teilnehmen. Eine vorherige Offenlegung der diskutablen Themen kann somit einen wichtigen Anteil bei der richtigen Entscheidungsfindung im Sinne der Basis liefern.

Insbesondere bei der Landtagsfraktion sollten nicht nur die Parteimitglieder, sondern BürgerInnen an sich die Möglichkeit haben, sich bei einer Entscheidungsfindung beratend zu beteiligen. Und das auch im Vorfeld. Bürgerbeteiligung ist eines der Themen der Piratenpartei, dieses muss besser umgesetzt werden, um hier auch Beteiligungswege, die derzeit vlt. noch nicht genutzt werden, weiterhin vorzuhalten und zu bewerben, um so nachhaltig die Beteiligung zu erhöhen.

Die Abstimmung zu diesem Antrag soll punktweise (jeweils 1., 2., 3.) erfolgen.


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SH:LPT2015.1/Anträge/X3002 - Aufhebung Vorstandsbeschluss 2015-01-25/01

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2015.1.

Antrag Nummer X3002 an den Landesparteitag 2015.1.
Beantragt von
Christian_Sylt
Titel 
Aufhebung Vorstandsbeschluss 2015-01-25/01
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Es wird beantragt folgenden Beschluss des Vorstandes aufzuheben:

http://wiki.piratenpartei.de/SH:Vorstand/Beschlussantr%C3%A4ge/2015-01-25/01



Begründung

Der Landesparteitag hat sich nach unseren Informationen nie für oder gegen die Nutzung von Facebook entschieden.
Mündlich wurde berichtet der Vorstand hätte sich 2011 gegen eine Nutzung ausgesprochen. Eine Dokumentation dazu haben wir nicht gefunden. Auf der Vorstandsklausur hatten wir besprochen den vorhandenen Account wieder aktiv zu nutzen um vorhandenen Content über diesen weiteren Weg zu verbreiten. Aus Zeitgründen hatten wir das allerdings nicht rechtzeitig dokumentieren können. Von daher der Beschluss vom 25.01.2015
Natürlich kann und darf der LPT das auch anderes sehen. Hiermit möchten wir die Gelegenheit zu einer Diskussion und Entscheidungsfindung geben.

Kathie Jasper und Christian Thiessen


Nachtrag:
Es war wohl ein Beschluss des Presseteams
http://wiki.piratenpartei.de/SH:Aufgaben/Presse/PU20111016-02


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Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.



SH:LPT2015.1/Anträge/X3003 - Datenkrake Facebook boykottieren, informationelle Selbstbestimmung durchsetzen!

Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2015.1.

Antrag Nummer X3003 an den Landesparteitag 2015.1.
Beantragt von
Pab
Titel 
Datenkrake Facebook boykottieren, informationelle Selbstbestimmung durchsetzen!
Empfehlung der Antragskommission
Formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Es wird beantragt folgendes Positionspapier zu beschließen:

Datenkrake Facebook boykottieren, informationelle Selbstbestimmung durchsetzen!

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein warnt vor der Benutzung des sozialen Netzwerks „Facebook“ und rät aus den folgenden Gründen von seiner Benutzung ab:

  • Der „Big Brother Award“-Preisträger Facebook respektiert im Umgang mit privaten Informationen weder den Willen seiner Nutzer noch das europäische Datenschutzrecht.
  • Facebook überwacht seine Nutzer total. Ohne Wahlmöglichkeit speichert Facebook jeden Klick, jede gelesene Seite und jede Eingabe für unbestimmte Dauer auf Vorrat – selbst die Benutzung externer Seiten. So riskieren Nutzer ständig, dass Informationen über ihr Privatleben verloren, missbraucht oder weitergegeben werden. Facebook-Nutzer haben keine effiziente Möglichkeit alten Datenmüll zu entsorgen. Entfernte Kontakte oder Nachrichten werden dennoch weiter gespeichert. Selbst über Nichtnutzer sammelt Facebook ohne ihre Kenntnis und Einwilligung so viele Informationen wie möglich.
  • Facebook kooperiert freiwillig mit US-Diensten (beispielsweise mit der NSA im Rahmen des PRISM-Programms) und gewährt ihnen ohne richterliche Anordnung weitreichenden Zugriff auf die gesammelten Daten. Dies kann gezielte Überwachung, Beobachtung und Einreiseverweigerung nach sich ziehen.
  • Facebook zensiert Inhalte und meldet eigenständig vermeintlich verdächtige Informationen an US-Dienste.
  • Facebook vermeidet durch internationale Firmenkonstruktionen Steuerzahlungen in Milliardenhöhe.
  • Nach Einschätzung des Unabhängigen Landesdatenschutzzentrums verstoßen sowohl Facebook als auch die Betreiber von Fanpages gegen geltende Datenschutzgesetze.

Um „Facebook“ nicht indirekt zu unterstützen, nutzt die Piratenpartei Schleswig-Holstein diesen Dienst nicht oder ausschließlich zur Warnung vor seinen Gefahren und zum Aufzeigen von Alternativen (siehe z.B. https://prism-break.org/de/all/#social-networks ). Wir bitten unsere Untergliederungen, dies ebenfalls zu tun.

Politisch fordern wir,

  • offizielle Facebook-Präsenzen einzustellen oder auf Warnhinweise zu beschränken,
  • Facebook zu verpflichten, seinen Nutzern die Kommunikation mit Nutzern anderer Netzwerke und die Mitnahme eigener Daten zu diesen zu ermöglichen und
  • Facebook zur Einhaltung unserer Datenschutzgesetze zu zwingen.



Begründung

Der Landesvorstand hat vor kurzem beschlossen, Facebook aktiv nutzen zu wollen. Bisher hatten wir bewusst darauf verzichtet (siehe [8] ). U.a. aus den folgenden Gründen soll dies so bleiben:

1. Facebookpräsenzen sind rechtswidrig, weil ohne Einwilligung und Widerspruchsrecht und ohne hinreichende Aufklärung die Nutzung auf Vorrat gespeichert wird. [9] [10]

2. Politisch wäre es grundfalsch, wenn wir die Datenkrake auch noch füttern und dadurch fördern würden. Für die Glaubwürdigkeit unserer Kritik an Datensammlung und NSA-Spionage [11] [12] wäre es fatal, wenn wir gerade ein dafür maßgeblich verantwortliches Unternehmen nutzen und unterstützen würden. Das macht uns politisch unglaubwürdig. Wir können nicht Opportunität über unsere Ziele stellen. Über Facebook könnten wir vielleicht mehr Leute erreichen, dadurch würden wir beim Thema Datenschutz aber insgesamt - auch für die Nicht-Facebook-Nutzer - unglaubwürdig. Unter dem Strich drohen wir so mehr an Unterstützung zu verlieren als einige zu gewinnen hoffen. Als Partei hier konsequent und glaubwürdig zu bleiben und unsere Prinzipien nicht für den politischen Vorteil zu verkaufen ist langfristig die bessere Strategie. Jetzt einzuknicken würde den Anschein vermitteln, wir seien in Anbetracht der Umfragewerte so verzweifelt, dass wir unsere Prinzipien über Bord werfen - das wäre politisch fatal. Hinzu kommt: Langjährig aktive Piraten haben zum Teil angekündigt, ihre Mitarbeit in der Piratenpartei niederzulegen, sollte Facebook aktiv genutzt werden. Insgesamt steht einem zweifelhaften Nutzen ein unübersehbarer politischer Schaden im Fall des Einsatzes von Facebook gegenüber.


Piratenpad
https://piratenpad.de/p/facebooksh
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