SH:LPT2015.1/Anträge/S091-1 - Amtszeit des Landesvorstandes
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2015.1.
Der Landesparteitag möge beschließen: § 9a Absatz 3 wird wie folgt neu gefasst: „(3) Die Mitglieder des Landesvorstands werden vom Landesparteitag für die Dauer von zwei Jahren geheim gewählt. Der Landesvorstand bleibt bis zur Wahl eines neuen Landesvorstands im Amt.“ Aktuelle Fassung:
Neue Fassung:
Durch die Satzungsänderung wird die Amtszeit der Vorstände auf 2 Jahre ausgedehnt. Bei lediglich 1-2 Landesparteitagen pro Jahr bedeutet eine einjährige Amtszeit, dass ein erheblicher Anteil der auf Landesparteitagen zur Verfügung stehenden Zeit für Personalien aufgewendet wird. Diese Zeit kann sinnvoller durch programmatische Landesparteitage genutzt werden. Daneben bedeutet eine kurze Amtszeit auch, dass neu gewählte Mitglieder des Landesvorstandes in nicht unerheblichem Maße Amtszeit für die Einarbeitung verbrauchen, was bei einer zweijährigen Amtszeit nicht mehr so stark ins Gewicht fällt. Letztlich gewährleistet eine verlängerte Amtszeit auch eine verstärkte Kontinuität der nach außen für den Landesverband auftretenden Personen. Dadurch wird eine Verankerung der Amtsträger sowohl innerhalb der Partei als auch bei externen erreicht.
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