SH:LPT2015.1/Anträge/X0602.b - Pflege durch Attraktiviät des Pflegeberufes sicherstellen
Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2015.1.
Alle Menschen, die in Pflegeberufen arbeiten, erhalten nach der Ausbildung ein Arbeitszeitkonto bei der Deutschen Rentenversicherung, auf dem jeweils ein Fünftel ihrer Arbeitszeit ohne eine Änderung ihrer Bezüge zusätzlich gutgeschrieben wird. Nach je 5 Jahren aktiver Tätigkeit in der Pflege können sie so entweder:
Der Bedarf an Pflegekräften steigt von Jahr zu Jahr. Gleichzeitig sinkt die Bereitschaft, Berufe in der Pflege zu ergreifen. 2025 werden ein Drittel der Bevölkerung Schleswig-Holsteins über 60 Jahre alt sein. Bereits 2017 werden nach Angabe der Gewerkschaft Verdi-Nord über 5000 Pflegekräfte allein in der Krankenpflege fehlen. Der Bedarf an Pflegekräften ist wesentlich höher als die Bereitschaft, einen Pflegeberuf auszuüben. Wenn wir hier nicht gegensteuern, erleben wir keinen Pflegenotstand - wir erleben einen Pflege-GAU. Berufe in der Pflege genießen, verglichen mit anderen, ebenso wichtigen Berufsgruppen, nicht die finanzielle und soziale Wertschätzung, die ihnen zusteht. Menschen, die über Jahrzehnte mit Nacht- und Wochenenddiensten Pflegedienst leisten, müssen die selbe gesellschaftliche Anerkennung bekommen wie Feuerwehrleute oder Polizeibeamtinnen/e. Ihnen setzt der Nacht-/Schicht-/und Wechseldienst genauso zu wie den Polizei- und Feuerwehrleuten. Diese dürfen mit 62 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Schichtdienstleistende haben eine deutlich kürzere Lebenserwartung als nicht im Schichtdienst Arbeitende. Arbeitsmediziner haben festgestellt, dass man durchschnittlich einen Monat braucht, um eine durchgearbeitete Nacht für den eigenen Biorhythmus zu kompensieren. Daher fordern wir eine einfache Maßnahme, die gleichzeitig eine finanzielle und eine soziale Aufwertung der Pflegeberufe mit sich bringt und damit die notwendige Anerkennung vollzieht. Pflegende Menschen müssen ihre berufliche Tätigkeit derzeit ohnehin im Alter zwischen durchschnittlich 55 und 60 ihre Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen einschränken oder niederlegen. Dieser Antrag trägt daher der Wirklichkeit Rechnung und schließt eine Gerechtigkeitslücke. Bedenken, eine solche Maßnahme ließe sich nicht kostendeckend finanzieren, greifen zu kurz. Wir alle sind im Alter und bei Krankheit auf Pflege angewiesen und brauchen dafür gut ausgebildete und motivierte Pflegekräfte. Die wirkliche Stärke einer demokratischen Gesellschaft zeigt sich stets an ihrem Umgang mit den Schwächsten. Die finanziell auskömmliche Ausstattung der Pflege ist deshalb sicherzustellen. Die Erhöhung der Beiträge für die Pflegeversicherung kommt dafür genau so in Betracht wie eine Erhöhung der Beiträge für die Rentenversicherung.
|
Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.