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Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 der Piratenpartei Deutschland

Programmgeschichte


Wahlprogramm in diversen Formaten:

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Wahlprogramm als ePUB-Format (307 KB)
Wahlprogramm als ePUB-Format (108 KB)


Wahlprogramm in Leichter Sprache barrierefrei:

Dateisymbol PDF.svgWahlprogramm in Leichter Sprache barrierefrei (Dateibeschreibung)


Inhaltsverzeichnis

Freiheit und Grundrechte

Privatsphäre wahren, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung stärken

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für einen starken Datenschutz und das Prinzip der informationellen Selbstbestimmung ein. Dies umfasst nicht nur die sparsame Erhebung, zweckgebundene Verarbeitung und Nutzung sowie die eingeschränkte Weitergabe von personenbezogenen Daten, sondern ebenso die Stärkung der Rechte des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung personenbezogener Daten zu bestimmen. Im Sinne des Prinzips der Informationssicherheit muss die Vertraulichkeit bei Übertragung und Zugriff sowie die Integrität der gespeicherten Daten gewährleistet sein.

Die Piratenpartei Deutschland lehnt die verdachtsunabhängige Durchleuchtung der Bürger und den gläsernen Kunden ab. Im digitalen Zeitalter liegen immer mehr personenbezogene Informationen in elektronischer Form vor, werden automatisiert verarbeitet und verknüpft oder weitergegeben – auch über Ländergrenzen hinweg und zwischen den öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen. Ohne Wissen der Betroffenen kann die wachsende Datenflut automatisiert zu Persönlichkeitsprofilen zusammengefügt und im schlimmsten Fall gegen sie verwendet werden – z. B. durch das so genannte Kreditscoring oder die Erstellung von Surf- und Bewegungsprofilen.

Damit auch in der Informationsgesellschaft die Privatsphäre gewahrt bleibt, strebt die Piratenpartei Deutschland die Umsetzung der folgenden Maßnahmen an:

Informationelle Selbstbestimmung stärken, Medienkompetenz fördern

Damit die effektive Anwendbarkeit des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG auch in Zukunft sichergestellt ist, fordert die Piratenpartei ein Datenschutzrecht, welches das im internationalen Vergleich hohe deutsche Schutzniveau nicht nur erhält, sondern ausbaut – auch nach der Überarbeitung des EU-Datenschutzrechtes.

Der Gesetzgeber muss den Einzelnen in die Lage versetzen, sich den Möglichkeiten, Chancen und Risiken der Informationsverknüpfungen im Internet bewusst zu werden und selbstbestimmt zu entscheiden, welche Daten er frei gibt – z. B. in sozialen Netzwerkdiensten oder über Treue- bzw. Bonusprogramme. Der Bürger muss sich darauf verlassen können, dass Behörden und Unternehmen in der dem Grundrecht gebührenden Art und Weise, transparent und nachvollziehbar mit den personenbezogenen Daten umgehen und dass Verstöße und mangelnde Sorgfalt entsprechend sanktioniert werden.

Der Einzelne muss einen durchsetzbaren und unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft, Korrektur, Sperrung oder Löschung der eigenen personenbezogenen Daten haben und über ungewollte Datenabflüsse aus Unternehmen und Behörden unverzüglich und lückenlos informiert werden. Um das bestehende Auskunftsrecht zu einer Mitteilungpflicht weiterzuentwickeln, fordert die Piratenpartei die Einführung des Datenbriefes und die Verankerung desselben in den Bundesdatenschutzgesetzen des Bundes und der Länder. Firmen, Behörden und Institutionen, die personenbezogene Daten verarbeiten, übermitteln oder speichern, sollen dazu verpflichtet werden, die betroffenen Personen jährlich mit einem Datenbrief über die Art, den Zweck und – im Fall von Behörden und mit staatlichen Aufgaben beliehenen Institutionen – die rechtliche Grundlage der Speicherung zu informieren. Die Weitergabe von Daten an Dritte soll kommuniziert und begründet werden.

Um im Sinne der informationellen Selbstbestimmung eine echte Wahlfreiheit bei der Nutzung des Internets zu garantieren, müssen alle Produkte und Dienstleistungen, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten vorgesehen oder geeignet sind, datenschutzfreundlich voreingestellt sein (Privacy-by-Default). Datenschutz soll darüber hinaus von Anfang an in die Entwicklung neuer Kommunikations- und Informationstechniken eingebaut werden (Privacy-by-Design).

Datenschutzbehörden stärken

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für eine Stärkung der Selbstständigkeit und der Kontroll- bzw. Sanktionsbefugnisse der Bundes- und Landesbeauftragten für Datenschutz sowie des Bundesamtes für Informationssicherheit ein, um gegenüber staatlichen und nicht-öffentlichen Stellen die Durchsetzbarkeit der Individuellen Datenschutzrechte zu verbessern, Missbrauch von personenbezogenen Daten zu verhindern und Schutzmaßnahmen vor Verlust oder Manipulationen sicherzustellen.

Zu diesem Ziel soll die völlige Unabhängigkeit der Kontrollstellen entsprechend der EU-Datenschutzrichtlinie und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sichergestellt werden. Die Kontrollbehörden müssen entsprechend ihren Aufgaben ausgestattet werden, damit sie ihre Aufsichts- und Kontrollfunktion auch ausüben können.

Für Unternehmen sowie öffentliche Stellen fordert die Piratenpartei darüber hinaus rechtlich anerkannte freiwillige Datenschutz- und Datensicherheitsprüfungen (Audits) sowie Zertifizierungen durch die unabhängigen Behörden.

Verantwortungsvollen Umgang mit Meldedaten sicherstellen, Datenhandel eindämmen

Die Piratenpartei fordert ein Melderecht, das der besonderen Sorgfaltspflicht des Staates gegenüber den zwangsweise erhobenen Daten gerecht wird. Persönlichkeitsrechte müssen über den privatwirtschaftlichen Interessen von Unternehmen stehen.

Die Meldegesetze sollen daher konsequent dahingehend überarbeitet werden, dass Meldedaten nicht ohne aktive Einwilligung der Bürger an der Erhebungsquelle (Opt-in) an Dritte weitergegeben werden – dazu gehören z. B. Unternehmen, Adresshändler, Verbände oder Parteien. Eine automatisierte Abfrage lehnen wir ab. Dies gilt neben Melderegisterauskünften auch für die Korrektur von Bestandsdaten.

Die Verwendung personenbezogener Daten für Adresshandel, Werbezwecke oder Markt- bzw. Meinungsforschung darf nur mit Einwilligung der Betroffenen möglich sein. Daher fordert die Piratenpartei die ersatzlose Abschaffung des sogenannten Listenprivilegs, der zentralen Ausnahmeregelung im deutschen Datenschutzrecht für den Adresshandel. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) muss entsprechend angepasst und um einem zwingenden Einwilligungsvorbehalt ergänzt werden.

Die Weitergabe von Meldedaten an den Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten muss beendet und die im 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) enthaltene Klausel zur Durchleuchtung der „individuellen Lebenssachverhalte“ der Bürger ersatzlos gestrichen werden.

Verdachtsunabhängige Datenspeicherung verhindern

Die Piratenpartei Deutschland lehnt die Vorratsdatenspeicherung (VDS) von Telekommunikations-Verbindungsdaten grundsätzlich ab. Zweck und Mittel dieser Überwachungsmaßnahme stehen aus Sicht der PIRATEN nicht in einem ausgewogenen Verhältnis. Die anlasslose Speicherung ist ein weiterer Schritt in Richtung schrankenloser Telekommunikationsüberwachung und stellt die Bevölkerung unter Generalverdacht.

Das Bundesverfassungsgericht hat die deutschen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung bereits im März 2010 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Auch wenn das Urteil einer möglichen Neuregelung enge Grenzen setzt, lässt sich aus Sicht der Piratenpartei keine Ausgestaltung der zu Grunde liegenden EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie umschreiben, die eine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und der Europäischen Grundrechtecharta sicherstellen würde. Auch eine Einführung durch die Hintertür lehnen wir ab.

Die Piratenpartei tritt daher dafür ein, die Pläne zur Vorratsdatenspeicherung abschließend aufzugeben, die EU VDS-Richtlinie ersatzlos abzuschaffen und, im Sinne des Schutzes der Privatsphäre der Bürger, bis dahin möglicherweise anfallende Strafzahlungen seitens der EU-Kommission in Kauf zu nehmen. Das vor der Einführung der Vorratsdatenspeicherung bestehende Recht, die unverzügliche Löschung von Abrechnungsdaten zu verlangen, muss wieder eingeführt werden. Das Briefgeheimnis muss zum Schutz elektronischer Kommunikation zu einem allgemeinen Kommunikationsgeheimnis erweitert werden. Das Recht auf anonyme Bezahlung im Internet und auf anonyme Kommunikation muss verteidigt werden.

Die Piratenpartei lehnt die Bestrebungen der EU zum Aufbau und Unterhaltung einer Fernverkehrsdatenspeicherung ab. Die verdachtsunabhängige Sammlung und Speicherung von Reisedaten, sowie die Umkehr der Unschuldsvermutung, sind nicht vereinbar mit unserer Vorstellung eines freiheitlich demokratischen Staatswesens.

Auch andere Formen der verdachtsunabhängigen Datenerfassung, wie z. B. die Hotelmeldepflicht oder das Nachfolgeprojekt des elektronischen Entgeltnachweis-Verfahrens ELENA, OMS (Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung), beurteilt die Piratenpartei kritisch.

Die Piratenpartei lehnt die anlasslose Erfassung, Speicherung und den Abgleich biometrischer Daten aufgrund des hohen Missbrauchspotenzials ab. Grundsätzlich soll die Erhebung biometrischer Merkmale freiwillig erfolgen und durch unabhängige Stellen kontrolliert und bewertet werden. Der Aufbau zentraler Biometriedatenbanken für polizeiliche Zwecke oder die Versicherungswirtschaft muss unterbleiben. Ausweis- und Passdokumente müssen auch ohne biometrische Merkmale gültig sein – auch im Ausland.

Gegen Überwachungssoftware: Transparenz und Quellcode-Offenlegung

Die Piratenpartei Deutschland spricht sich deutlich gegen die Herstellung, Wartung, Betreuung und Erhaltung von Überwachungssoftware aus. Sie verurteilt den kommerziellen Handel mit Überwachungssoftware, einschließlich Dienstleistungen für Überwachungssoftware. Überwachungssoftware ist jede Software, die Dritten Zugang zu nicht-öffentlichen Daten, Kommunikationen und Aktivitäten eines Rechensystems verschaffen kann, ohne dass die eigentlichen Nutzer des Rechensystems darüber Kenntnis haben. Der Grund für diese Position ist, dass Überwachungssoftware sowohl im Inland wie weltweit eingesetzt wird, um Menschenrechte wie das Recht auf Privatsphäre auszuhebeln. Häufig werden die so erhaltenen privaten Daten genutzt, um Regimegegner zu verfolgen und sogar zu foltern, und um Bewegungen für mehr Demokratie zu bekämpfen.

Um aktiv gegen Überwachungssoftware vorzugehen, fordert die Piratenpartei eine gesetzliche Pflicht bei Herstellern und Dienstleistern von Überwachungssoftware, volle Transparenz über alle Produkte, und über alle Vertragspartner und Kunden, die Überwachungssoftware und Dienstleistungen nutzen, herzustellen. Desweiteren fordert die Piratenpartei die gesetzliche Pflicht zur Offenlegung des vollständigen Quellcodes von Überwachungssoftware. Die Offenlegung all dieser Informationen hat an die Öffentlichkeit zu geschehen, das bedeutet: nicht nur an ein parlamentarisches Kontrollgremium.

Überwachung

„Digitale Netzwerke“ ins Grundgesetz

Die Piratenpartei setzt sich für die Erweiterung des Artikels 5 Abs. 1 GG um die zwei Worte „digitale Netzwerke“ ein.

Neu: Artikel 5 (1) „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk, Film und digitale Netzwerke werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Betroffene von Überwachungsmaßnahmen müssen informiert werden

Verdeckte Überwachungsmaßnahmen laden zum Missbrauch ein. Deswegen müssen Betroffene von staatlichen Abhör- und Überwachungsmaßnahmen grundsätzlich benachrichtigt werden. Die derzeitigen Regelungen zur Benachrichtigungspflicht sind aufgrund der zahlreichen Ausnahmen wirkungslos. Die Piratenpartei setzt sich daher dafür ein, dass die überwachende Behörde ohne Ausnahme alle ihr bekannten Betroffenen einer Überwachungsmaßnahme innerhalb einer festen, nicht verlängerbaren Frist benachrichtigen und über die erfassten Daten informieren muss.

Keine Bundes- oder Staatstrojaner

Verdeckte Eingriffe in informationstechnische Systeme (z. B. Bundes- oder Staatstrojaner)

Für die Piratenpartei sind verdeckte Eingriffe in informationstechnische Systeme durch den Staat nicht mit Grundrechten und Rechtsstaat vereinbar. Wir setzen uns daher für die Abschaffung der Befugnisse für staatliche Behörden zum Verwanzen solcher Systeme ein.

Wenn wir für die Abschaffung und Verhinderung solcher Eingriffe keine ausreichende parlamentarische Mehrheit finden, werden wir uns bei der gesetzlichen Umsetzung eines solchen Grundrechteeingriffs zusätzlich zu den Vorgaben des Bundesverfassungsgericht dafür einsetzen, diesen erheblichen Eingriff in bürgerliche Grundrechte durch folgende Maßnahmen streng zu reglementieren und zu kontrollieren:

  • Durch die Installation einer komplexen Software zur Durchführung des verdeckten Zugriffs werden informationstechnische Systeme prinzipbedingt nachhaltig verändert. Die Integrität der gespeicherten Daten ist so nicht mehr gewährleistet. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sind daher als Beweis vor Gericht völlig ungeeignet. Wir setzen uns deshalb für ein gesetzlich geregeltes ausnahmsloses Verwertungsverbot von Beweisen ein, die auf diese Art gewonnen wurden.
  • Eine Unterscheidung zwischen Quellen-TKÜ und einem weitergehenden Eingriff ist lediglich ein realitätsfernes theoretisches Konstrukt. In der Praxis können wir keinen Unterschied in der Tiefe des Eingriffs in die Grundrechte der Betroffenen erkennen. Die Eingriffschwelle für die Quellen-TKÜ ist daher mindestens ebenso hoch wie für jeden anderen verdeckten Eingriff in ein informationstechnisches System.
  • Anordnungen für diese Eingriffe werden ausschließlich von Richtern beschlossen. Eine Anordnung im Falle einer Gefahr im Verzug durch die Exekutive (z. B. Staatsanwalt, Behördenleiter, Ministerien) schließen wir aus. Eine Anordnung darf nur erfolgen, wenn bereits andere mildere Maßnahmen durchgeführt wurden und erfolglos waren.
  • Durch Gesetz bzw. Verordnung werden technische Vorgaben – insbesondere bzgl. zwingend notwendiger Sicherheitsmechanismen – im Detail bundesweit einheitlich geregelt.
  • Die Einhaltung der technischen Vorgaben wird durch eine von den Ermittlungsbehörden vollständig unabhängige staatliche Stelle überwacht. Programme und Software, die von den Ermittlungsbehörden für den verdeckten Eingriff eingesetzt werden sollen, müssen vorab von dieser unabhängigen Stelle untersucht und für den Einsatz freigegeben werden.
  • Da die Umsetzung des Eingriffs nur in absoluten Ausnahmefällen – also als Ultima Ratio – erfolgen darf, wird diese in der Bundesrepublik auf sehr wenige gleichzeitige Fälle beschränkt sein. Diese Aufgabe wird daher zentral von einer kleinen Zahl sehr gut ausgebildeter Fachkräfte übernommen und in einer von den berechtigten Stellen unabhängigen Bundesbehörde gebündelt. Die berechtigten Stellen des Bundes und der Länder können diese Bundesbehörde im Wege der Amtshilfe mit rechtlich zulässigen Maßnahmen beauftragen. Diese Bundesbehörde wird einer strengen parlamentarischen Kontrolle unterworfen.
  • Das anordnende Gericht wird verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss einen ausführlichen Bericht über die durchgeführte Maßnahme zu erstellen. Mit der Erstellung des Berichts ist ein Richter zu betrauen, der bisher nicht an der entsprechenden Ermittlung beteiligt war. In diesem Bericht ist festzustellen, ob die Maßnahme ordnungsgemäß im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und nach den Bestimmungen der richterlichen Anordnung durchgeführt wurde. Ebenso obliegt es dem Richter zu bewerten, ob die gewonnenen Erkenntnisse letztendlich den schweren Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen rechtfertigen.
  • Ein parlamentarisches Kontrollgremium wird die Berichte der Richter sammeln, regelmäßig zusammenfassen und auswerten. Anhand der Auswertungen ist regelmäßig zu prüfen, ob diese Grundrechtseingriffe in der Praxis überhaupt gerechtfertigt sind und insgesamt benötigt werden.

Auch wenn alle diese Maßnahmen im Gesetz verankert werden, werden wir uns weiterhin konsequent für die Abschaffung und ein strafbewehrtes Verbot der verdeckten Eingriffe in informationstechnische Systeme einsetzen.

Schutz der Privatsphäre im Grundgesetz

Die Piratenpartei setzt sich für die bedingungslose Bewahrung der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger gegenüber staatlicher Überwachung in jedweder Form ein. Um dies zu erreichen strebt die Piratenpartei die Abschaffung des großen Lauschangriffs sowie die Abschaffung der Eingriffe in das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis durch eine Grundgesetzänderung an. Zur Abschaffung des großen Lauschangriffs sollen dazu konkret die Absätze 3 bis 6 des Art. 13 Grundgesetz (GG) wieder entfernt werden. Zur Abschaffung der Eingriffe in das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis soll dazu konkret der Absatz 2 des Art. 10 Grundgesetz (GG) entfernt werden. Die Erfahrungen z. B. mit dem „Staatstrojaner“ haben gezeigt, dass der Staat einen verantwortungsvollen Umgang mit Eingriffen in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger nicht gewährleisten kann und dass weiterhin kein Konzept für eine wirksame Kontrolle existiert.

Asyl

Für eine solidarische Asylpolitik – Menschenrechte gelten für alle!

Grundsätze

Die Piratenpartei Deutschland steht für eine offene, freie und pluralistische Gesellschaft ein, in der verschiedene Kulturen, Weltanschauungen und Religionen friedlich gemeinsam leben können. Wir setzen uns deshalb für eine solidarische und menschenwürdige Asylpolitik ein, die am Wohl und Schutz der asylsuchenden Menschen interessiert ist und auf Instrumente zur Abschreckung, Isolation und Diskriminierung ausnahmslos verzichtet. Asylpolitik muss immer an humanitären und nicht an nationalstaatlichen oder wirtschaftlichen Interessen ausgerichtet sein.

Asylgründe erweitern und Hürden für Aufenthaltserlaubnis senken

Durch die Änderungen des Art. 16 GG beim sogenannten Asylkompromiss ist das Recht, in Deutschland Asyl zu erhalten, drastisch eingeschränkt worden. Wir streben als ersten Schritt die vollständige Wiederherstellung des Grundrechts auf Asyl, „politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ (Art. 16 GG a. F.), an. Darüber hinaus müssen Menschen, die vor Diskriminierung, der Verfolgung aufgrund ihrer sexuellen oder geschlechtlichen Identität, vor Klima- und Umweltkatastrophen, aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer ethnischen oder religiösen Gruppe oder wegen Existenzbedrohung durch Armut und Hunger geflohen sind, hier ebenfalls als asylberechtigt anerkannt werden. Eine Hierarchisierung von Fluchtgründen lehnen wir ab. Außerdem lehnen wir pauschale Kategorisierungen von Staaten als „sichere Herkunftsländer“ ab. Schutzsuchende haben ein Recht auf individuelle Prüfung ihrer Situation. Bei der Prüfung, ob eine Berechtigung zum Asyl vorliegt, ist im Zweifel zu Gunsten der Asylsuchenden zu entscheiden. Dabei ist auf diskriminierende und inhumane Beweisverfahren zu verzichten.

Offenere Grenzen statt der Festung Europa

An den Außengrenzen der Europäischen Union wird seit Jahren eine zunehmende Abriegelung angestrebt und umgesetzt, die Flüchtlingen den Zugang nach Europa immer stärker versperrt. Durch nationale Polizeibehörden, das Militär und private Sicherheitsunternehmen sowie die Europäische Grenzschutzagentur FRONTEX werden Menschen gewaltsam am Betreten der EU gehindert und damit der Chance beraubt, durch einen Asylantrag Schutz in Europa zu finden. Dabei wird eine Gefährdung von Gesundheit und Leben der Flüchtenden billigend in Kauf genommen. Die Berichte von sogenannten „boat people“, die mit Schiffen nach Europa fliehen wollen und dort ertrinken, obwohl Hilfe möglich wäre, machen uns betroffen und zeigen, dass hier unbedingt gehandelt werden muss.

Statt die Abriegelung Europas weiter voranzutreiben, muss die EU Maßnahmen zur sicheren Grenzüberquerung von flüchtenden Menschen, besonders auf den Meeren vor Europa, treffen, um diesen die Möglichkeit zu geben, einen Antrag auf Asyl zu stellen. Rettungsaktionen sollen staatlich organisiert werden. Sie durchzuführen ist nicht die Aufgabe der Zivilgesellschaft. Wo dies geschieht, dürfen Rettende für ihre Zivilcourage weder behindert noch kriminalisiert werden. Wir kritisieren die momentane Praxis, immer neue Straftatbestände zu konstruieren, um Schutzsuchende zu inhaftieren.

Freie Wahl des Aufenthaltsortes für alle Menschen

Durch vermehrte technische Überwachung an den Grenzen, zunehmende Datensammlungen über einreisende Personen (z. B. „smart borders“, EURODAC) und die Ausweitung polizeilicher Befugnisse wird deutlich, dass die Europäische Union nicht an der Aufnahme von schutzsuchenden Menschen interessiert ist, sondern auf Abschottung setzt.

Die Drittstaatenregelung und deren Konkretisierung in den „Dublin“-Verordnungen lehnen wir ab. Durch diese Regelung drücken sich zentral gelegene Staaten wie Deutschland vor der Verantwortung den Schutzsuchenden gegenüber. Jedem Menschen muss das Recht auf freie Wahl seines Aufenthaltsortes gewährt werden. Daraus resultiert auch, dass jedem Menschen die Möglichkeit gegeben werden muss, in dem Land seiner Wahl Asyl zu beantragen. Die bevormundende Verschiebungspraxis der EU lehnen wir ab.

Grundrechte auf alle Menschen ausweiten

Aktuell werden Asylsuchende in einem nicht hinnehmbaren Maße vom gesellschaftlichen Zusammenleben ausgeschlossen und dadurch zu einem Leben in Isolation und Abschottung gezwungen.

Durch restriktive Vorschriften, wie z. B. die Residenzpflicht, wird ihre Bewegungsfreiheit massiv eingeschränkt und ein freizügiges, selbstbestimmtes Leben, ebenso wie die Beteiligung an politischen oder sozialen Veranstaltungen, nahezu unmöglich gemacht. Wir setzen uns dafür ein, dass Asylsuchenden die Möglichkeit gegeben wird, sich frei und unkontrolliert im gesamten Gebiet der Europäischen Union zu bewegen.

Isolation beenden – menschenwürdige und dezentrale Unterkünfte schaffen!

Durch die Unterbringung in Lagern und Gemeinschaftsunterkünften, die zumeist einen maroden Zustand vorweisen und abgelegen von Stadtkernen liegen, sind Asylsuchende zu einem isolierten Leben gezwungen. Durch die Residenzpflicht sind Asylsuchende zudem häufig an einzelne Gemeinden oder Landkreise gebunden, wodurch ihnen die Möglichkeit genommen wird, Freundinnen und Freunde, Bekannte oder Familienmitglieder außerhalb der Kreisgrenzen zu besuchen.

Erschwert wird diese Situation dadurch, dass kein Anspruch auf den Zugang zu neuen Medien, wie dem Internet, besteht. Ein Internetanschluss bietet leichten Zugang zu Bildung und Kultur, bietet die Möglichkeit, während des laufenden Asylantrags Kontakt zur juristischen Vertretung zu halten, sich über die deutsche Rechtslage zu informieren oder Kontakt zu Familienmitgliedern, Freundinnen und Freunden zu halten.

Wir halten diesen menschenunwürdigen Zustand für nicht länger hinnehmbar und setzen uns dafür ein, Asylsuchenden ein Leben in Freiheit und Selbstbestimmung, ohne Kontrolle, Misstrauen und Isolation zu ermöglichen. Wohnungen müssen hierfür dezentral organisiert werden, eine Abkehr von der bestehenden Lagerpraxis ist unabdingbar. Der Zugang zu Bildung, Kultur, Sprachkursen und neuen, modernen Kommunikationsmedien wie dem Internet muss barrierefrei und kostenfrei sichergestellt sein.

Echte Existenzsicherung statt diskriminierender Sondergesetze

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum „Asylbewerberleistungsgesetz“ ist eindeutig und zeigt, dass es verfassungswidrig ist, Asylsuchende unter dem „Existenzminimum“ zu halten. Dies zeigt, wie stark Asylsuchende bereits durch die Gesetzgebung in ihrem Alltag diskriminiert und eines selbstbestimmten Lebens beraubt werden.

Wir setzen uns dafür ein, dass Asylsuchende Anspruch auf Sozialleistungen haben, ohne dabei diskriminierende Sondergesetzgebungen zu erhalten oder zu schaffen. Das Recht auf sichere Existenz und Teilhabe muss für alle Menschen gelten – auch und besonders für Schutzsuchende.

Faires Asylverfahren schaffen – Behördengänge vereinfachen

Allen Menschen, die in Deutschland einen Asylantrag stellen, muss genügend Zeit gegeben werden, die auf der Flucht und im Herkunftsland erlebten Geschehnisse zu verarbeiten. Dafür muss gewährleistet sein, dass Asylsuchenden eine psychologische Betreuung gestellt wird, die sie dabei unterstützt und begleitet.

Um faire Chancen und Grundlagen in einem Asylverfahren zu schaffen, muss sichergestellt werden, dass sowohl genügend Zeit als auch eine ausreichende Anzahl an qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorhanden ist. Zudem ist von hektischen Pauschalurteilen und der Hierarchisierung unter bestimmten Gruppen von Flüchtlingen abzusehen, um eine echte Chancengleichheit zu schaffen. In Zeiten von erhöhtem Aufkommen an Asylsuchenden ist hierfür eine Aufstockung der Ressourcen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu gewährleisten, um unnötige und störende Wartezeiten zu vermeiden. Hierbei darf es zu keinem Qualitätsverlust der Beurteilungen und Entscheidungen kommen, wie es im sogenannten „Schnellverfahren“ der Fall ist.

Die Piratenpartei setzt sich außerdem dafür ein, Asylsuchenden einen rechtlichen Anspruch auf eine juristische Vertretung sowie auf eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher zu gewährleisten, um diese nicht zusätzlich mit hohen Kosten, organisatorischen Schwierigkeiten und sprachlichen Barrieren zu belasten.

Für ein Ende von Abschiebungen und Abschiebehaft

Wir setzen uns für ein generelles Ende von Abschiebungen und der Abschiebehaft ein. Abschiebung ist ein staatliches Mittel, welches nur mit Hilfe von Zwangsmaßnahmen durchgeführt werden kann, die mit den Grundrechten und Menschenrechten in Konflikt stehen und einer demokratischen Gesellschaft unwürdig sind. Die Konsequenzen einer Abschiebung führen für den betroffenen Menschen fast immer in aussichtslose Situationen und oft auch zu Gefahr für Leib und Leben.

Abschiebungen in Krisenregionen und in Gebiete, in denen die Verhältnisse eine Gefahr für Gesundheit oder Leben darstellen können, sind abzulehnen. Botschaftsvorführungen zur Identitätsfeststellung und Passersatzbeschaffung sind diskriminierend und daher ebenfalls abzulehnen. Die Abschiebehaft ist sofort bundesweit auszusetzen. Inhaftierte Personen sind sofort zu entlassen.

ILA – International Liberty Agreement

Die Piratenpartei wird – in Zusammenarbeit mit dem weltweiten Netzwerk an Piratenparteien und allen anderen Parteien und Organisationen, die gleiche oder ähnliche Vorstellungen haben – die Verhandlung und den Abschluss eines internationalen Vertrages – des „International Liberty Agreement (ILA)“ – initiieren, der Mindeststandards für bürgerliche Freiheiten, insbesondere aber nicht ausschließlich in digitalen Netzen, verbindlich festlegt.

Die Verhandlungen werden von Anfang an öffentlich geführt. Hierbei werden die jeweiligen Zivilgesellschaften und interessierte Organisationen von den verhandelnden Staaten in die Diskussion eingebunden. Außerdem wird die internationale Vernetzung und der internationale Austausch dieser Organisationen gefördert. Dies soll dafür sorgen, dass das Abkommen letztlich nicht nur einen Konsens der Regierungen, sondern, soweit dies möglich ist, auch einen Konsens der Bevölkerungen darstellt.

Das ILA soll unter anderem Vereinbarungen enthalten über

  • unverzichtbare Anforderungen an die Ausgestaltung von Kommunikations-, Informations- und Redefreiheit,
  • eine Durchführung von Ermittlungs-, Ordnungs-, Zivil- und Strafverfahren, die sicherstellt, dass nicht schon die Angst vor negativen Auswirkungen von letztlich ungerechtfertigten Anschuldigungen Menschen von der Ausübung ihrer Grundrechte abhält („Chilling“-Effekt u. Ä.),
  • das nicht einschränkbare Recht auf Zugang zu Informations- und Kommunikationsmedien, insbesondere ein expliziter Ausschluss von Zugangssperren als Strafsanktionen für einfache Vergehen („Three Strikes“),
  • die Verpflichtung zum beiderseitigen Versuch, Streitigkeiten über nicht-kommerzielle, mutmaßliche Rechts-Verstöße zunächst kostenlos und außergerichtlich zu schlichten,
  • die Haftungsfreiheit für Netz-Anbieter und Dienste, die durch Benutzer eingestellte Inhalte veröffentlichen, und
  • die Verständigung auf internationale Verbreitungslizenzen, um die Beschränkung des Zugangs zu Inhalten aufgrund des momentanen Aufenthaltsortes eines Benutzers (und auch des grenzüberschreitenden Handels mit Medien) unnötig zu machen.

Stärkung der Rechte Prostituierter

Die Entscheidung zur Ausübung der Prostitution fällt

  • unter das Recht auf freie Berufswahl sowie
  • unter das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung.

Die Entscheidung zur Ausübung der Prostitution ist daher von Staat und Gesellschaft zu akzeptieren. Eine Diskriminierung und Kriminalisierung von Sexarbeitern und ihren Kunden lehnt die Piratenpartei ab.

Selbstbestimmt tätige Sexarbeiter sind keine Opfer. Vielmehr üben sie ihren Beruf eigenverantwortlich auf der Grundlage einer freien Entscheidung aus. Ihre Tätigkeit bedarf besonderer Fähigkeiten und Kenntnisse und verdient gesellschaftliche Anerkennung.

Deshalb werden wir alle Sonderregelungen zur Reglementierung von Prostitution dahingehend prüfen, ob sie geeignet, erforderlich und angemessen sind, die Anerkennung und die Rechte von Sexarbeitern sicherzustellen.

Die Stärkung der Rechte selbstbestimmt tätiger Sexarbeiter ist das beste Mittel gegen jedwede Fremdbestimmung. Sie dient der rechtlichen Gleichbehandlung sowie der freien und ungehinderten Berufsausübung.

Piraten für Fanrechte

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Wahrung der Rechte von Fans und für einen sachlichen Dialog auf Augenhöhe zwischen allen Interessengruppen beim Fußball und anderen Sportarten ein.

Der derzeitige Druck der Innenminister des Bundes und der Länder sowie der Polizeibehörden auf die Verbände, repressive Maßnahmen gegen große Teile der Fanszenen neu zu schaffen oder bestehende zu verschärfen, muss gestoppt werden. Die Verfolgung und Sanktionierung von Straftaten muss im gesetzlichen Rahmen von der Polizei durchgeführt werden, statt sie in das Vereinsrecht zu verlagern, wo Mittel und Verfahren rechtsstaatlichen Ansprüchen nicht genügen.

Gegen Kollektivstrafen

Die Praxis, Vereine oder Fangruppierungen für die Vergehen einzelner Anhänger in Sippenhaft zu nehmen und Pläne, dieses Vorgehen gesetzlich zu legitimieren, lehnen wir entschieden ab.

Ebenso sehen wir Piraten keine Rechtsgrundlage für die Versuche einiger Vereine, hohe Strafzahlungen, die die Verbände und Vereine miteinander vereinbart haben, an Dritte weiterzuleiten.

Ein friedliches und respektvolles Miteinander ist nur ohne solche Drohkulissen möglich, die für die überwiegend jugendlichen Betroffenen langfristig stark negative Folgen haben.

Gewalttäter Sport

Die Datei „Gewalttäter Sport“ ist eine von der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze geführte Datei, in der Informationen zu Personen gesammelt werden, deren Personalien im Rahmen von Sportveranstaltungen – meistens beim Fußball – erfasst wurden.

Die Art, wie diese Datei derzeit geführt wird, ist aus Sicht der Piratenpartei datenschutzrechtlich bedenklich und stellt einen Verstoß gegen grundlegende juristische Standards dar.

Die Piratenpartei fordert daher die Abschaffung der Datei „Gewalttäter Sport“, mindestens aber die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien wie der Unschuldsvermutung.

Hierzu gehört, dass Eintragungen in die Datei „Gewalttäter Sport“ erst bei rechtskräftiger Verurteilung oder mindestens dringendem Tatverdacht, eine Gewalttat begangen zu haben, erfolgen dürfen. Derzeit liegt dies allein im Ermessen der Beamten, die den Vorgang bearbeiten. Bei Unschuld oder Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit muss der Eintrag unverzüglich gelöscht werden.

Um den Betroffenen das Beschreiten des Rechtsweges zu ermöglichen, müssen diese direkt nach der Eintragung schriftlich unter Angabe aller gespeicherten Daten informiert werden.

Keine Einschränkungen der Freiheit der Person

Die Piratenpartei spricht sich gegen die Praxis vieler Polizeibehörden aus, Fans ohne richterliche Anordnung mit sogenannten Вereichsbetretungsverboten oder Ausreiseverboten zu belegen, sowie gegen Bestrebungen, dies bundesweit zu ermöglichen. Diese Einschränkung der Grundrechte der Betroffenen ist für uns nicht hinnehmbar.

Stadionverbote

Derzeit werden insbesondere vom Deutschen Fußball-Bund (DFB) bundesweite Stadionverbote häufig auf Verdacht ausgesprochen, ohne dass die Betroffenen sich zur Sache äußern könnten. Dies hat nicht selten große soziale Folgen, gerade für jene Betroffenen, die im Stadion einen ihrer Lebensmittelpunkte haben.

Die Piraten stehen für ein Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben ein und fordern daher die Vergabe von bundesweiten Stadionverboten einzelfallgerecht und unter Einhaltung rechtsstaatlicher Mindeststandards inklusive fairer, verpflichtender Anhörung des Betroffenen und seiner Vertreter zu regeln. Zusätzlich sind bei den Anhörungen auch immer die jeweils zuständigen Fanbeauftragten und Vertreter der Fanszene hinzuzuziehen.

Sinn dieses Vorgehens ist es festzustellen, ob von dem Fan akute Gefahr ausgeht oder ob man ihn nicht mit Hilfe geeigneter Maßnahmen auf den richtigen Weg zurückführen kann. Liegen die Ursachen des Fehlverhaltens des Fans außerhalb des Stadions, verlagert man mit einem Stadionverbot das Problem nur und verstärkt es unter Umständen sogar.

Hooligans und organisierte Gewalttäter werden durch Stadionverbote nicht von der Begehung von Straftaten außerhalb der Stadien abgehalten. Hier muss zur Gewaltprävention die Arbeit der Fanprojekte und Fanbeauftragten unterstützt werden, um zu verhindern, dass Jugendliche in die Hooliganszenen abdriften.

Einlasskontrollen

Bei den Einlasskontrollen zu den Stadien ist unbedingt darauf zu achten, dass die Würde der Stadionbesucher gewahrt bleibt. Vollkörperkontrollen sehen wir als menschenunwürdige Maßnahme, die in keinem Verhältnis zu den zu verhindernden Ordnungswidrigkeiten stehen und lehnen diese entschieden ab.

Position der Piratenpartei zu Pyrotechnik

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, den kontrollierten Einsatz von Pyrotechnik durch Fans, dort wo es die lokalen Gegebenheiten zulassen, zu ermöglichen.

Pyrotechnik ist für viele Fans fester Bestandteil der Fankultur und ein wichtiges Mittel, ihren Emotionen Ausdruck zu verleihen. Die bisherigen Versuche, den Einsatz von Pyrotechnik zu unterbinden, sind gescheitert und haben nur zu einer immer stärker werdenden Überwachung und Gängelung der Fans geführt.

Derzeit wird Pyrotechnik heimlich ins Stadion geschafft und dort verdeckt im Schutz der Masse gezündet. Das hierdurch entstehende Verletzungsrisiko ließe sich bei kontrollierter Nutzung innerhalb extra dafür vorgesehener Zonen erheblich reduzieren.

Dort wo der Einsatz von Pyrotechnik durch Fans möglich ist, z. B. in Norwegen oder Österreich, hat man sehr positive Erfahrungen damit gemacht und auch in Deutschland gibt es, z. B. beim Eishockey, bereits positive Erfahrungen.

Wir fordern daher, dass der DFB den 2011 begonnenen Dialog zur Legalisierung von Pyrotechnik wieder aufnimmt und die Politik parallel die rechtlichen Voraussetzungen dafür schafft, dies zu ermöglichen.

Demokratie wagen

Wahlrecht

Einführung von offenen Listen, Kumulieren und Panaschieren

Die Bürger sollen bei Bundestagswahlen mehr Einfluss darauf erhalten, welche Personen und Parteien sie im Parlament vertreten.

Die Piratenpartei ist für „offene Listen“, damit die Wählenden mit ihren Zweitstimmen für konkrete Listenbewerber stimmen können. Die Reihenfolge der Kandidaten, die die jeweilige Partei zuvor bestimmt hat, soll nicht mehr unveränderlich sein.

Bürgerbeteiligung

Direkte Demokratie

Die Piratenpartei will die direkten und indirekten Mitbestimmungsmöglichkeiten eines jeden Einzelnen steigern. Die Bürger sollen in Volksabstimmungen direkt über Gesetze entscheiden können und so Verantwortung übernehmen:

  • Ein im Parlament beschlossenes Gesetz soll nicht in Kraft treten, wenn die Bürger es in einer Abstimmung ablehnen (fakultatives Referendum).
  • Wichtige EU-Reformen und Verfassungsänderungen müssen immer durch die Bürger in einer Abstimmung bestätigt werden (obligatorisches Referendum).
  • Die Piratenpartei ist für die Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden auf Bundesebene.
  • Wir unterstützen die Ergänzung der Europäischen Bürgerinitiative durch unionsweite Bürgerbegehren und Bürgerentscheide im Bereich der EU-Gesetzgebung.
  • Alle Verfahrenshürden müssen für die Bürger bei angemessenem Aufwand überwindbar sein.

Mitbestimmung

Bürgerhaushalt

Die Piratenpartei befürwortet Bürgerbeteiligung in einer Vielzahl von geregelten und erprobten Formen: Bürger sollen bundesweit ihre Meinung zur sinnvollen Verwendung von Investitionsgeldern sowie zu Einsparmaßnahmen im Bundeshaushalt äußern. Die Stellungnahmen sollen gewichtet werden und bei der Aufstellung des Haushalts durch den Bundestag Berücksichtigung finden.

Einführung bundesweiter Volksentscheide

Es ist längst Zeit, das Versprechen des Artikels 20 des Grundgesetzes auch auf Bundesebene zu erfüllen, wonach die Bürger die Staatsgewalt nicht nur in Wahlen, sondern auch in Abstimmungen ausüben. Die direkte Demokratie kann die Politik erheblich bereichern und die Politikverdrossenheit eindämmen. Grundsätzlich sollen die Bürger das Recht erhalten, neue, eigene Vorlagen in einem dreistufigen Verfahren bis zur Volksabstimmung zu bringen (Recht auf Gesetzesinitiative). Darüber hinaus soll es die Möglichkeit geben, Gesetze, die vom Parlament verabschiedet wurden, noch zu stoppen, bevor sie in Kraft treten (Fakultatives Referendum). Schließlich sollen Volksabstimmungen bei der Abgabe von Hoheitsrechten und bei Grundgesetzänderungen automatisch vorgesehen sein (Obligatorisches Referendum). Diese drei Varianten, zu einer Volksabstimmung zu kommen, werden in der Schweiz seit vielen Jahren mit großem Erfolg angewandt. Die beschriebenen Unterschriftenzahlen, Fristen und Eintragungsmöglichkeiten orientieren sich an bewährten Hürden im In- und Ausland.

Einführung eines dreistufigen Verfahrens bei Initiativen aus dem Volk:

1. Volksinitiative:

  • 100.000 Stimmberechtigte unterschreiben in freier Sammlung für einen Gesetzentwurf oder eine Vorlage zu einem anderen Gegenstand der politischen Willensbildung (z. B. Handlungsaufforderung an die Bundesregierung).
  • Vertreter der Volksinitiative haben das Recht auf Anhörung im Bundestag, im Bundesrat und in deren Ausschüssen.
  • Lehnt der Bundestag die Volksinitiative ab, kann ein Volksbegehren eingeleitet werden.

2. Volksbegehren:

  • Halten die Bundesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Bundestages das Volksbegehren für grundgesetzwidrig, können sie das Bundesverfassungsgericht anrufen.
  • Ein Volksbegehren ist zustande gekommen, wenn es innerhalb von sechs Monaten mindestens eine Million, bei Grundgesetzänderungen mindestens zwei Millionen Stimmberechtigte unterzeichnet haben. Die Eintragung kann auf dem Amt und in freier Sammlung erfolgen.

3. Volksabstimmung:

  • Der Bundestag kann (gegebenenfalls mit Zustimmung des Bundesrates) eine eigene Vorlage beim Volksentscheid zur Abstimmung stellen.
  • Jeder Stimmberechtigte bekommt im Vorfeld eine Abstimmungsbroschüre mit den Stellungnahmen der Vertreter des Volksbegehrens sowie denen des Bundestages und Bundesrates.
  • Es entscheidet, wie bei Wahlen, die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
  • Gesetze, die der Zustimmung der Länder bedürfen, kommen zustande, wenn zusätzlich die Zahl der Bundesratsstimmen jener Länder, in denen eine zustimmende Mehrheit im Volksentscheid erreicht wurde, der im Bundesrat erforderlichen Mehrheit entspricht (bei Grundgesetzänderungen: Zweidrittel-Mehrheit).

Fakultatives Referendum

Hat ein Volksbegehren ein parlamentarisch zustande gekommenes, aber noch nicht gegengezeichnetes und vom Bundespräsidenten ausgefertigtes Gesetz zum Gegenstand, so ist es zustande gekommen, wenn es 500.000 Stimmberechtigte innerhalb von drei Monaten unterschreiben. Ein solches Gesetz kann nur vorbehaltlich einer Annahme in dem so beantragten Volksentscheid in Kraft treten.

Obligatorisches Referendum

Die Übertragung von Hoheitsrechten (auf die EU oder andere zwischenstaatliche Einrichtungen) sowie Grundgesetzänderungen bedürfen der Zustimmung durch einen Volksentscheid.

Spendentransparenz

Analog zum Parteiengesetz sollen Spenden oberhalb einer Bagatellgrenze, die zu Gunsten einer Initiative erfolgen, zeitnah offengelegt werden.

Information

Eine ausgewogene Information der Öffentlichkeit über die Inhalte von Volksbegehren und Volksentscheiden ist zu gewährleisten. Vor dem Volksentscheid erhält jeder Stimmberechtigte eine Informationsbroschüre, in der die Initiative, der Bundestag und der Bundesrat ihre Auffassungen erläutern. Zur Förderung der öffentlichen Diskussion und zur Informierung der Öffentlichkeit im Vorfeld eines Volksentscheids erhält die Initiative eine staatliche Kostenerstattung.

Internet, Netzpolitik und Artverwandtes

Netzneutralität stärken und gesetzlich verankern

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für eine gesetzliche Festschreibung des neutralen Charakters der Datendurchleitung im Internet ein (Prinzip der Netzneutralität), um Informations-, Presse- und Meinungsfreiheit zu sichern und die Innovationsfähigkeit des Netzes zu erhalten.

Die Piratenpartei lehnt es ab, die diskriminierungsfreie Übertragung von Daten durch die Einführung von Güteklassen, Angebotseinschränkungen oder Zugangserschwernissen zu beschneiden. Es muss den an die Kommunikationsinfrastruktur angeschlossenen Personen überlassen bleiben, aus dem Angebot an Diensten das Gewünschte auszuwählen.

Damit das Internet ein Ort der Innovation und Gleichberechtigung bleibt, muss der Gesetzgeber ein klares Bekenntnis für die Konzentrierung der anwendungsspezifischen Funktionen bei den mit dem Netz verbundenen Endgeräten abgeben (End-to-End-Prinzip) und Eingriffe in die Vermittlungsschicht oder das Betrachten der Transportschicht der durchgeleiteten Daten konsequent untersagen.

Urheberrecht

Einleitung

Das Urheberrecht stellt ein Interessenausgleichsrecht zwischen Urhebern, Nutzern, der Allgemeinheit und Rechteinhabern dar. Dieser Ausgleich findet derzeit jedoch vor allem zugunsten der Rechteinhaber statt.

Unsere Reform wird diese Schieflage beheben und vor allem Sorge tragen, dass sich das Urheberrecht dem digitalen Wandel nicht mehr verschließt, Missverständnisse und Missstände ausräumt und das Gleichgewicht zwischen Urhebern, Rechteverwertern und der Allgemeinheit zugunsten der Kulturschaffenden und Verbraucher wiederherstellt.

Allgemeines

Für die von uns angestrebte Reform müssen die im Urheberrecht verankerten Rechte der Allgemeinheit, die sogenannten Urheberrechtsschranken, deutlich ausgeweitet werden. Ferner muss die Geltungsdauer des Urheberrechts abgesenkt werden. Die derzeitige Dauer von 70 Jahren nach dem Tod des Urhebers führt den Sinn des Urheberrechts, nämlich den Urheber an sich zu schützen, ad absurdum, weil kein Urheber persönlich etwas davon hat, wenn sein Werk bis weit nach seinem Tod geschützt ist.

Nach der Vorstellung der Piraten wird die Dauer des Urheberrechts höchstens bis 10 Jahre nach dem Tod des Urhebers gelten. Für bestimmte Werkarten fordern wir aus Praktikabilitätsgründen Fristen ab der Veröffentlichung. So wird für Filme das Urheberrecht maximal 50 Jahre nach Veröffentlichung gelten – für Software maximal 20 Jahre nach Veröffentlichung.

Stärkung von Nutzern

Im Interesse der Allgemeinheit an einem möglichst freien Zugang zu Bildung und Kultur wird die Urheberrechtsreform der Piraten folgende Kernmerkmale beinhalten: Das Recht auf Privatkopie und die Erstellung von Remixes und Mashups wird erleichtert, Kopierschutzmaßnahmen werden komplett untersagt und die Nutzung von Tauschbörsen vollständig legalisiert. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass eine möglichst freie Verbreitung und ein freier Umgang mit Kultur zu deren Verbreitung beitragen und sich positiv auf die Entwicklung des Kulturgütermarktes auswirken.

Die ehrlichen Erwerber von Werken sehen sich regelmäßig einer Kriminalisierung und verschiedensten Einschränkungen ausgesetzt. Eine Privatkopie herzustellen ist oft nicht möglich, das Remixen/Mashen steckt voller Unsicherheiten und der Weiterverkauf als Gebrauchtware ist nicht möglich. Unser Bestreben ist es, die Rechte der fairen Erwerber von Werken wieder zu stärken. Kein Nutzer sollte sich nach dem legalen Erwerb eines Werkes Gedanken über das Urheberrecht machen müssen.

Stärkung von Urhebern

Neben den zuvor genannten Zugeständnissen an die Nutzer müssen die Rechte der Urheber gegenüber den Rechteinhabern und Rechteverwertern deutlich gestärkt werden. Wir Piraten werden Urhebern unter anderem Zweitverwertungsrechte einräumen, Rechte bei Nichtausübung schneller zurückfallen lassen und verhindern, dass unbekannte Nutzungsarten pauschal eingeräumt werden können. Ferner werden wir die Vergabe ausschließlicher Nutzungsrechte auf maximal 20 Jahre beschränken und diese Rechte anschließend zurück an die Urheber fallen lassen. Zudem werden wir ausschließen, dass sich Verleger zusätzlich Anteile an den Vergütungen der Urheber sichern können.

Für die eigentlichen Urheber von Werken steckt unser aktuelles Urheberrecht voller kleiner Bevormundungen, vertraglicher Umgehungsmöglichkeiten und so weiter zugunsten der Rechteerwerber. Bei einer Reform werden wir hier somit ebenfalls ansetzen und den Urhebern selbst wieder mehr Rechte und Kontrolle über ihre eigenen Werke ermöglichen.

Freie Bildung und Forschung

Im Bildungskontext muss die Mediennutzung für alle Bildungseinrichtungen frei von Urheberrechtsabgaben erfolgen können. Bildung ist ein viel zu wichtiges Gut, um es unnötig vielen Einschränkungen zu unterwerfen. Bildung ist Motor für Wissen, Wirtschaft, Innovation und Kreativität und unentbehrlich für die Weiterentwicklung einer Gesellschaft sowie die souveräne Teilhabe ihrer Mitglieder an dieser.

Zusätzlich muss die Position öffentlicher Bibliotheken gestärkt werden sowie die Digitalisierung und Archivierung von Werken und der Zugriff darauf ausgeweitet und erleichtert werden. So soll etwa die Absurdität entfallen, dass nur so viele digitalisierte Kopien eines Werkes verliehen werden dürfen, wie physische Exemplare vorhanden sind.

Auch für wissenschaftliche Forschungseinrichtungen werden wir eine möglichst freie Mediennutzung ermöglichen. Forschung sollte ebenso wie Bildung möglichst wenigen Beschränkungen unterliegen – sei es die naturwissenschaftliche Forschung oder Forschung im Rahmen der Zeitgeschichte.

Forschung und Wissenschaft

Forschung und Wissenschaft werden jährlich mit mehreren Milliarden Euro durch die öffentliche Hand gefördert und unterstützt. Deren Ergebnisse müssen somit im Anschluss auch der Öffentlichkeit in vollem Umfang zur Verfügung gestellt werden. Dies fördert die Verbreitung von Wissen und ermöglicht dessen konsequente Weiterentwicklung. Um wissenschaftlichen Verlagen ihre Arbeit weiter zu ermöglichen, könnte eine mögliche Sperrfrist hier höchstens ein halbes Jahr betragen.

Förderung alternativer Vertriebsmodelle

Die Piratenpartei setzt sich nachdrücklich dafür ein, alternative Bezahl- und Finanzierungsmodelle für Urheber und Künstler zu fördern und in der öffentlichen Wahrnehmung zu verbreiten. Unser Fokus liegt dabei sowohl auf den Möglichkeiten der Selbstvermarktung als auch auf der Finanzierung durch Micropaymentsysteme oder Crowdfundingmodelle.

Durch eine möglichst große Verbreitung und Akzeptanz dieser neuen Möglichkeiten möchten wir ein selbstbestimmtes und faires Bezahlmodell durch die Nutzer ermöglichen und etablieren. Diese selbstbestimmte Teilhabe am Kulturmarkt kann nach Meinung der Piraten ihrerseits wieder neue Wege der finanziellen Vergütung für Werke generell ermöglichen und viele aktuell existente Probleme des Urheberrechts minimieren.

Gemeinfreiheit aller amtlichen Werke

Um einen transparenten Staat und transparente Behörden sowie die Nachvollziehbarkeit von behördlichen Abläufen zu fördern und zu verbessern, müssen alle amtlichen und von Ämtern in Auftrag gegebene Werke in Zukunft für die Bevölkerung ohne Einschränkungen nutzbar sein und sollen vom Urheberrecht generell ausgenommen werden.

Nach unserem Willen soll dies auch für unveröffentlichte und behördeninterne Werke gelten, wenn wegen einer aktuellen politischen Situation ein besonderes öffentliches Interesse an diesen besteht. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass das Urheberrecht bei behördeninternen Fehlern vorgeschoben werden kann, um missbilligte Dokumente zurückhalten zu können.

Infrastruktur

Freie, rechtskräftige digitale Signaturen und E-Mail-Verschlüsselung für alle

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, ein staatlich finanziertes Trustcenter einzurichten, das jedem Menschen unabhängig vom Einkommen die Möglichkeit gibt, Dokumente und E-Mails für eine abhörsichere Korrespondenz zu verschlüsseln und rechtskräftig digital zu signieren.

Die dafür notwendigen Zertifikate sollen deshalb für Privatpersonen (nicht juristische Personen) kostenlos zu erwerben und zu verwenden sein und dazu dienen, jedermann abhörsichere Kommunikation und rechtssichere Geschäfte bzw. Vertragsabschlüsse über das Internet zu ermöglichen.

Die Erstellung der Zertifikate hat so zu erfolgen, dass der Staat technisch nicht in der Lage ist, mit diesen Zertifikaten verschlüsselte Inhalte zu entschlüsseln (d. h. er darf keine Kenntnis der geheimen Schlüssel besitzen).

Gesetzliche Garantie für den anonymen, sowie autonymen und pseudonymen Zugang zu Netzdiensten

Ein Zwang zur Verwendung von amtlich erfassten Namen ist abzulehnen. Diese Praxis ist bereits nach entsprechender Gesetzgebung in Südkorea gescheitert. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, den Benutzerinnen und Benutzern von sozialen Netzwerken und ähnlichen Diensten den pseudo- sowie autonymen Zugang gesetzlich zu garantieren. Genauso muss der anonyme Zugang zum Netz unmissverständlich gesetzlich garantiert sein. Die freie Meinungsäußerung und die Selbstdefinition eines Menschen darf nicht aus Gründen etwaiger Sicherheit beschnitten werden.

Abschaffung des „Hackerparagraphen“ § 202c StGB

Die Piratenpartei setzt sich für die vollständige Abschaffung des sogenannten „Hackerparagraphen“ § 202c StGB ein, da er für erhebliche Rechtsunsicherheit sorgt und Tür und Tor für willkürliche Verfolgung im IT-Sicherheitsbereich tätiger Personen öffnet.

Schutz der Freiheit und Privatsphäre im Internet

Der unzureichende Datenschutz im Internet führt immer wieder zu Datenverlust, Datendiebstahl und Datenmissbrauch. Gleichzeitig gefährden Überwachungs-, Filter-, Sperr- und Löschmaßnahmen, die Internet-Diensteanbieter im Interesse privater Rechteinhaber einsetzen, den freien Meinungs- und Informationsaustausch im Internet. Um Abhilfe zu schaffen, wollen wir die „Störerhaftung“ von Internetanbietern deutlich eindämmen. Anbieter von Internetzugängen (z. B. WLAN-Anbieter) und von Internet-Speicherdiensten sollen künftig nicht mehr verpflichtet sein, Rechtsverletzungen anderer Personen nach Art einer Privatpolizei präventiv zu verhüten. Auch eine Überwachung der Internetnutzung durch Internet-Zugangsanbieter zur Versendung von Warnhinweisen oder Sperrungen des Internetzugangs („Three Strikes“) lehnen wir ab. Rechteinhaber sollen die Löschung angeblich rechtswidriger, von Nutzern eingestellter Inhalte künftig nur mit richterlichem Beschluss verlangen können. Zur Stärkung des Datenschutzes und der Datensicherheit im Internet soll das Fernmeldegeheimnis um ein „Telemediennutzungsgeheimnis“ für Internet-Diensteanbieter ergänzt werden. Die Internetnutzung soll vor staatlichen Einblicken ebenso gut geschützt werden, wie Telefone vor Abhören geschützt sind. Wir fordern außerdem, dass die Erstellung von Nutzerprofilen nur mit Einwilligung des Nutzers zugelassen werden darf, dass die Speicherfristen jedes Internetanbieters veröffentlicht werden und dass Nutzer besser vor unangemessenen, seitenlangen Datenverarbeitungs-Einwilligungsklauseln geschützt werden.

Freier Zugang zu öffentlichen Inhalten

Jahr für Jahr investiert die Allgemeinheit viele Milliarden Euro in die Erzeugung und Aufbereitung von Texten, Daten und Medien. Beispiele dafür sind die Ergebnisse der staatlich geförderten Forschung, die Produktionen der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten und die Erzeugnisse von Kulturbetrieben und Bildungseinrichtungen sowie der öffentlichen Verwaltung. Die Bürger haben zu einem Großteil dieser Inhalte keinen oder nur sehr eingeschränkten Zugang, obwohl sie bereits für deren Herstellung bezahlt haben.

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass möglichst alle durch öffentliche Stellen erzeugten oder mit Hilfe öffentlicher Förderung entstanden Inhalte der breiten Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht werden. Die Verfügbarkeit darf nicht durch Antragsverfahren, Lizenzen, Gebühren oder technische Mittel erschwert werden. Die Inhalte werden in offenen Formaten online zur Verfügung gestellt und archiviert. Weiterverbreitung sowie kommerzielle Nutzung sind ausdrücklich erwünscht.

Wir sehen die universelle Verfügbarkeit und Verknüpfbarkeit von Informationen als wichtigen Teil der öffentlichen Infrastruktur auf deren Basis neues Wissen entsteht und mit dessen Hilfe der öffentliche Sektor kontrollierbar und optimierbar wird.

In Ausnahmefällen können bestimmte Informationen vorübergehend oder dauerhaft von der Veröffentlichungspflicht befreit werden. Dafür müssen jedoch konkrete, schwerwiegende Gründe (z. B. der Schutz persönlicher Daten oder die Bewahrung sehr wichtiger Geheimnisse) vorliegen. Die Begründung muss in jedem Einzelfall explizit dargelegt und veröffentlicht werden und ist generell anfechtbar.

Im Bereich Wissenschaft wird die Publikation nach dem Open Access Prinzip so schnell wie möglich ein zentrales Kriterium bei der Vergabe öffentlicher Fördermittel. Die öffentlich rechtlichen Sendeanstalten werden nicht mehr daran gehindert, sondern verpflichtet, ihre Produktionen dauerhaft online abrufbar zu machen. Das Informationsfreiheitsgesetz wird überarbeitet und die Spielräume zur systematischen Umgehung der Informationspflichten beseitigt.

Langfristig wird ein öffentlich zugängliches Bürgerinformations-Portal geschaffen. Behörden und andere Institutionen werden angewiesen, ihre öffentlichen Daten dort einzustellen bzw. die eigenen Datenbanken an das Portal anzubinden. Das System muss umfangreiche Kategorisierungs-, Such- und Exportfunktionen sowie geeignete Programmierschnittstellen für automatisierte Anfragen bieten.

Bildung und Forschung

Präambel

Unsere Vision eines Bildungssystems baut auf einem positiven Menschenbild auf. Jeder Mensch hat das Recht auf freien Zugang zu Information und Bildung. Dies ist in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft notwendig, um allen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft ein größtmögliches Maß an gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen. Bildung ist unser wichtigstes Gut für den Erhalt, die Weitergabe und die Vermehrung von Wissen, Fortschritt und gesellschaftlichem Wohlstand. Das Bildungssystem darf nicht auf den Arbeitsmarkt und die ökonomische Verwertbarkeit von Bildung ausgerichtet sein. Unsere Gesellschaft braucht Menschen, die kompetent und kritisch ihr Leben und ihre Aufgaben meistern und sich ihrer sozialen Verantwortung bewusst sind.

Finanzierung der Bildung

Die Ausgaben im Bildungssektor liegen, gemessen am Bruttoinlandsprodukt, in der Bundesrepublik Deutschland seit Jahren unter dem OECD-Durchschnitt. Zu Recht wird diese Sparsamkeit an der falschen Stelle von der OECD gerügt. Die Piratenpartei fordert daher eine Anhebung mindestens auf den OECD-Durchschnitt. Bildung ist nicht nur Ländersache, sondern eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft. Die Piratenpartei setzt sich für eine Aufhebung des Kooperationsverbotes ein. Der Bund muss öffentliche Bildungseinrichtungen finanzieren dürfen. Forderungen anderer Parteien, das Kooperationsverbot partiell zur Bevorzugung ausgewählter Bereiche wie der Exzellenz-Universitäten zu lockern, erteilen wir eine Absage: Wir bestehen auf einer Besserstellung des gesamten Bildungssystems. Der freie Zugang zu steuerfinanzierten Bildungseinrichtungen muss unabhängig von Religionszugehörigkeit, Geschlecht und Einkommen der Eltern gewährleistet sein. Wir lehnen Bildungsgebühren jeglicher Art für steuerfinanzierte Bildungseinrichtungen kategorisch ab, da sie den Zugang zu Bildung einschränken.

Frühkindliche Bildung

Bildung beginnt mit der Geburt und hört nie auf, ein wichtiger Bestandteil des Lebens zu sein. Frühkindliche Bildung ist dabei von zentraler Bedeutung. Alle Kinder müssen ungeachtet bestehender Unterschiede so gefördert werden, dass sie mit möglichst guten Voraussetzungen ihre Schullaufbahn beginnen können. Dazu braucht es gebührenfreie, flexible, bei Bedarf ganztägig und gut erreichbare Angebote in Krippen, Kindergärten und bei Tageseltern. Die Piratenpartei setzt sich für gleiche Förderungsmöglichkeiten öffentlicher und freier Träger ein.

Schule

Individuelle Bildungswege und Lernformen

Individuelle Bildungswege und Lernformen sowie selbstständiges Lernen erfordern eine Vielfalt von Unterrichtsformen und eine Abkehr von Lehrplänen hin zu klaren Lernzielen. Jeder Schüler hat das Recht auf Unterstützung durch Mentoren. Individuelle Schullaufbahnen, ein flexibles Kurssystem und der Einsatz von Mentoren machen das Wiederholen eines ganzen Schuljahres überflüssig. Sie erleichtern auch den Schulwechsel und Wechsel in andere Bundesländer. Ziffernoten und sogenannte Kopfnoten lehnen wir ab. Bewertungen sollen den Lernenden vorrangig als Rückmeldung über ihre Bildungsfortschritte dienen und nicht der interpersonellen Vergleichbarkeit.

Längeres gemeinsames Lernen und Chancengleichheit

Im europäischen Vergleich fällt Deutschland durch eine besonders hohe soziale Selektion im Bildungssystem auf. Durch die frühe Aufteilung in verschiedene Schultypen ist der Bildungserfolg besonders von den finanziellen Mitteln und dem Bildungshintergrund des Elternhauses abhängig. Daher unterstützt die Piratenpartei das lange gemeinsame Lernen unterschiedlicher Schüler in Schulen mit Binnendifferenzierung. Lehrkräfte müssen für unbewusste Selektionsmechanismen und ihre Auswirkungen sensibilisiert werden, um ihnen entgegenwirken zu können.

Mehrsprachigkeit als Chance begreifen und fördern

Eine zweisprachige Sozialisation wird in Deutschland nur bei populären Sprachen geschätzt. Die Piratenpartei sieht in der Mehrsprachigkeit auch bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund ein Qualifikationsmerkmal. Die Muttersprache beim Erlernen weiterer Sprachen einzubeziehen ist wichtig, um in diesen Sprachen einen sicheren Stand zu erwerben. Dafür müssen die vorhandenen pädagogischen Erkenntnisse aus bilingualem Unterricht, z. B. an Europaschulen, für alle Schulen verfügbar gemacht werden.

Inklusion in der Bildung

Der Schulbesuch soll alle Kinder und Jugendlichen - mit und ohne besondere Förderbedarfe - in ihrer Entwicklung zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und sozial kompetenten Mitgliedern der Gesellschaft unterstützen. Jedes Kind soll wohnortnah und barrierefrei eine Schule seiner Wahl besuchen können. Das Recht förderbedürftiger Kinder und deren Erziehungsberechtigter auf freie Wahl der Schulart soll bundeseinheitlich in allen Bundesländern gesetzlich festgeschrieben werden. Kostenfreie Lehr-, Lern- und sonstige Hilfsmittel, qualifiziertes Personal für Unterricht und Assistenzleistungen sowie technische Ausstattung auf aktuellem Stand müssen gewährleistet sein. Die pädagogischen Konzepte müssen für individuelle Bildungswege überarbeitet werden.

Demokratisierung von Bildungseinrichtungen

Eine auf den Prinzipien von Selbstbestimmung und Mitbestimmung aufbauende Gesellschaft muss auch ihr Bildungssystem auf diese Grundlagen stellen. Deshalb müssen alle Bildungseinrichtungen demokratisch verfasst und transparent organisiert sein. Ihre Mitgestaltung und Nutzung muss Lernenden und Lehrenden offen stehen; das bezieht sich auch auf die Lerninhalte. Die Entwicklung einer kritischen und selbstständigen Persönlichkeit wird durch die Demokratisierung von Bildungseinrichtungen unterstützt. Demokratische Werte werden dabei nicht nur vermittelt, sondern auch gelebt.

Berufsschule und Duale Ausbildung

Die berufliche Ausbildung nach dem Dualen System ist seit Jahrzehnten ein Garant für Fachkräfte und weltweit ein Vorbild. Bestrebungen, dieses System von der breiten und qualifizierten Grund- und Fachausbildung hin zu firmenspezifischen Anlern-Ausbildungen umzubauen, lehnen die Piraten ab. Die Berufsschulpflicht macht aus Sicht der Piratenpartei nur im direkten Zusammenhang mit einer dualen Ausbildung Sinn. Daher fordern wir die Abschaffung der bisherigen Berufsschulpflicht, setzen uns aber für die Beibehaltung der Beschulung innerhalb einer Dualen Ausbildung ein. Die Piraten fordern eine stärkere Kontrolle der Betriebe, damit Auszubildende nicht ausbildungsfremd als billige Arbeitskräfte missbraucht werden. Die Berufsschule muss sich neuen Unterrichtsmethoden stärker öffnen und muss auch junge Erwachsene ansprechen, die den Vermittlungsformen der Regelschulen den Rücken gekehrt haben. Berufsspezifische Kenntnisse und Fähigkeiten dürfen nicht als Voraussetzung zur Ausbildung verlangt werden. Sie müssen vielmehr im Rahmen der Ausbildung vermittelt oder aufgefrischt werden. Versuche der Wirtschaft, Forderungen nach einer Ausbildungsplatzabgabe mit dem Argument fehlender geeigneter Bewerber abzuwehren, sieht die Piratenpartei kritisch.

Hochschule

Unter der Vorgabe der internationalen Vergleichbarkeit der Abschlüsse wurde die Studienlandschaft in den letzten Jahren im Rahmen des Bologna-Prozesses tiefgreifend umgebaut. Die Verkürzung der Studiengänge geht einher mit oberflächlichem und verschultem Lernen und einer nicht hinnehmbaren Zahl von Studienabbrechern. Die Reform war mit einem Qualitätseinbruch verbunden, ohne tatsächlich Vergleichbarkeit zu erreichen. Die Piratenpartei strebt daher eine kritische Revision des Bologna-Prozesses an.

Die finanzielle Bevorzugung einzelner Forschungsfelder aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verwertbarkeit, wie zum Beispiel bei der Exzellenzinitiative, gefährdet Freiheit und Vielfalt der Forschung. Innovation findet auch in den Bereichen statt, die nicht im Fokus des medialen (und ökonomischen) Interesses liegen. Aus diesem Grund lehnt die Piratenpartei kurzfristige Projektförderung ab und setzt sich für eine verbesserte langfristige Sockelfinanzierung der Hochschulen ein.

Die Piratenpartei fordert eine Anpassung des Urheberrechts: Lehrende und Lernende müssen den Spielraum und die Rechtssicherheit erhalten, mit urheberrechtlich geschütztem Material frei arbeiten zu können.

Unbegrenzte Arbeitsmöglichkeiten für Akademiker – Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG)

Die Piratenpartei Deutschland spricht sich dafür aus, § 2 Absatz 1 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) zu streichen. Das WissZeitVG ist so zu überarbeiten, dass befristete Verträge mit nach oben offener Laufzeit für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf Haushalts- und Drittmittelstellen vergeben werden können, ohne eine Maximalbeschäftigungsgrenze zu benennen.

Erwachsenenbildung

Im Zuge des Lebenslangen Lernens muss das Bildungssystem offen sein für den Erwerb neuer Kompetenzen und Fähigkeiten für alle Altersgruppen. Dabei sollte sich das Weiterbildungsangebot nicht primär an der besseren Verwertbarkeit auf dem Arbeitsmarkt ausrichten, sondern vor allem an den individuellen Bedürfnissen. Die Piratenpartei sieht daher die Pflicht, lebenslanges Lernen zu fördern: durch die Bereitstellung kostenfrei zugänglicher Lehrangebote, Lehrmaterials und der Möglichkeit, individuelles Coaching in Anspruch zu nehmen. Prüfungen und Kurse müssen sich flexibel an individuelle Lebensumstände anpassen, um mehr Menschen die Nutzung von Weiterbildungsangeboten zu ermöglichen.

OER (Open Educational Resources)

Der technische Fortschritt schafft neue Möglichkeiten, Wissen und Lernkonzepte international auszutauschen und gemeinsam weiter zu entwickeln. Um diese Chance zu nutzen, unterstützen wir freie und offene Lehr- und Lernmaterialien (OER). Die Piratenpartei setzt sich für die Entwicklung und den Einsatz solcher Materialien ein. Nationale und internationale OER-Projekte sind ein konkreter Weg, diese Vision in die Bildungsrealität zu übertragen.

OER - Freie Bildungsmaterialien im Hochschulbereich

Bildungspolitik macht in einer globalisierten Welt nicht an Staatsgrenzen halt. Die Piratenpartei setzt sich für den Einsatz von frei zugänglichen und frei nutzbaren Bildungsressourcen (OER = Open Educational Resources) ein und spricht sich für eine Orientierung an den UNESCO-Richtlinien für die Hochschulbildung aus.

Die UNESCO-Richtlinien geben hierzu Eckpunkte vor, die eine Zusammenarbeit bei OER nicht nur zwischen verschiedenen Bildungseinrichtungen und Bundesländern, sondern auch international im akademischen Bereich erleichtern.

Wir fordern die Verwendung von OER in der Hochschulbildung, wobei sich die Rahmenbedingungen an den genannten UNESCO-Richtlinien orientieren sollen. Das Anliegen von OER soll grundsätzlich bekannter gemacht werden und die IT/Konnektivität sowie die Kooperation unter den Hochschulen gefördert werden. Wir fordern das Teilen von hochqualitativem Lern- und Lehrmaterial für eine nachhaltige Entwicklung von OER.

Kirche und Bildung

Freiheit und Vielfalt an kulturellen, religiösen und weltanschaulichen Sichtweisen in der Bildung kennzeichnen die modernen Gesellschaften. Die weltanschauliche Neutralität im gesamten Bildungsbereich ist eine notwendige Voraussetzung für die Inklusion aller Glaubensgemeinschaften.

(Vor-)schulische, berufliche und akademische Bildung

Inklusives Schulsystem

Inklusion ist ein Menschenrecht. Sie darf und soll nicht bei der Bildung unserer Kinder aufhören, denn Bildung ist die Voraussetzung für eine vollumfängliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass jedes Kind, egal ob mit Behinderung bzw. sonderpädagogischem Förderbedarf oder ohne sie, wohnortnah einen Lernort bzw. eine Schule besuchen kann.

Alle Lernorte bzw. Schulen müssen über barrierefreie Zugänge für alle Kinder verfügen, die nicht nur auf die baulichen Voraussetzungen beschränkt werden dürfen. Weiterhin müssen diese über eine adäquate Ausstattung und Qualifizierung an Personal, Assistenzleistungen, Lehr- und Lernmitteln sowie sonstige Hilfsmittel für jedes Kind verfügen. Wir setzen uns dafür ein, dass kein Kind wegen fehlenden Zugangsvoraussetzungen und Ressourcen an dem Lernort bzw. der Schule seiner Wahl abgewiesen wird. Das Wunsch- und Wahlrecht des Kindes und dessen Erziehungsberechtigten über den Lernort bzw. die Schule (Regelschule vs. Förderzentrum) muss in allen Bundesländern gesetzlich festgeschrieben werden.

Freier Zugang zu Ergebnissen wissenschaftlicher Forschung

Die Piratenpartei setzt sich für den allgemeinen und freien Zugang zu allen aus Steuermitteln finanzierten Forschnungsergebnissen ein (Open Access). Zur Förderung von Veröffentlichungen wissenschaftlicher Ergebnisse nach dem Open-Access-Modell soll als Infrastrukturmaßnahme einer allgemeinen, nicht themenbeschränkten Open-Access-Zeitschrift nach dem Vorbild von PLOS One eine Anschubfinanzierung aus Bundesmitteln gewährt werden. Weiterhin soll ein Open Access-Fonds aus Bundesmitteln gebildet werden, der die von Forschern zu entrichtenden Publikationskosten in Open Access-Zeitschriften bis zu einem bestimmten Betrag übernimmt. Ziel dieses Fonds ist, Open Access-Veröffentlichungen aus der Nutzenabwägung innerhalb des Budgets von Forschern herauszunehmen. Die Piratenpartei setzt sich für eine Stärkung der Eigenarchivierungsrechte von Autoren (z. B. auf Homepages der Autoren) ein. Diese stellen neben Zeitschriften für die Bevölkerung eine weitere kostenfreie Zugangsmöglichkeit zu Ergebnissen wissenschaftlicher Forschung dar.

Open Access in der Entwicklungspolitik

Die Piratenpartei hat erkannt, dass der freie Zugang und Austausch von Wissen ein elementarer Bestandteil der deutschen Entwicklungsarbeit sein muss. Deshalb fordern wir, dass alle entwicklungspolitischen Akteure, sobald sie finanzielle Mittel vom BMZ (Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) beziehen, dazu verpflichtet sind, die Ergebnisse ihrer entwicklungspolitischen Projekte, deren Rohdaten sowie Gutachten, die sich auf die Effizienz und Effektivität der Projekte beziehen, gemäß den Maßstäben zur „Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen“ (2003) zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung geschieht über eine vom BMZ zu erstellende kostenfreie Internetplattform, auf der sich sämtliche Veröffentlichungen, sowohl nach Ländern, als auch nach Stichworten, durchsuchen lassen.

Patente und Markenrecht

Konkrete Reformvorschläge für das Patentwesen

Grundlegendes

Patente sind Teil des gewerblichen Rechtsschutzes. Ihr Sinn besteht darin, dass Erfinder durch ein zeitlich begrenztes Monopol dazu ermutigt werden, ihre Erfindungen in einer Patentschrift zu veröffentlichen. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung, sind sie nicht geeignet als Innovationsanreiz zu dienen. Gerade aktuell werden Patente eher als »Waffen« genutzt um Konkurrenz aus dem Markt zu drängen, was Fortschritt deutlich hemmt. Einige Unternehmen – sogenannte »Patenttrolle« – haben sich gar darauf spezialisiert Unternehmen mit innovativen Produkten mithilfe von Patenten und überteuerten Rechtsstreiten regelrecht zu erpressen. Die Piratenpartei setzt sich für eine Reform des aktuellen Patentrechts zugunsten von mehr Innovation und Freiheit ein.

Patentierbare Erfindungen

Neben klassischen technischen Erfindungen, gibt es Bestrebungen durch neue Gesetze oder Auslegung vorhandener Gesetze neue Arten von patentierbaren Erfindungen zu erschließen. Darunter befinden sich drei problematische Patentgegenstände, deren Auswirkungen in einem starken Missverhältnis zum Ziel der Offenlegung der Erfindung stehen.

Zum einen seien hier Patente auf Leben genannt. Besonders die Gentechnik brachte hier eine Vielzahl von Patenten auf Verfahren zur Ermittlung und Erstellung von Gensequenzen hervor, was effektiv einer Patentierung von Gensequenzen entspricht. Solche Gensequenzen sind aber eine Entdeckung und keine Erfindung, wie etwa ein Naturgesetz. Ihr Schutz wirft die Innovation zu weit zurück. Aus diesem Grund muss das Patentrecht so gestaltet sein, dass auch über die Umwege der Patentierung von technischen Verfahren keine Gensequenzen patentierbar sind.

Aus den USA stammt der Trend der Patentierung von Geschäftsmodellen. Im Gegensatz zur Patentierung von technischen Erfindungen, die einen Wettbewerbsvorteil darstellen, führt die Patentierung von Geschäftsmodellen zur Monopolisierung ganzer Märkte. Das Patentrecht muss eine Patentierung von Geschäftsmodellen explizit ausschließen.

Zuletzt sind in den letzten Jahren politische Forderungen nach Patenten auf »computer-implementierte Erfindungen«, sogenannte Softwarepatente, aufgetaucht. Diese in einigen Ländern praktizierte Patentierung von einzelnen Aspekten von Computerprogrammen führt unweigerlich zum Sterben kleiner und mittlerer Softwareunternehmen, da Software besonders darauf angewiesen ist, bestimmte für den Nutzer leicht einprägsame und quasi-standardisierte Elemente zu nutzen. Software ist durch das Urheberrecht bereits ausreichend geschützt, ein Schutz durch Patente ist aus diesem Grund überhaupt nicht notwendig.

Kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung des Patentrechts

Patentlaufzeiten

Während die Produktlebenszyklen sich in der Vergangenheit immer weiter verkürzt haben, sind die Patentlaufzeiten unverändert geblieben. Wir fordern im Laufe der Patentreform belastbare Erhebungen der Produktlebenszyklen der unterschiedlichen Branchen und die Verkürzung der Patentlaufzeiten im entsprechenden Maße.

Gerichtskosten bei Patentstreitigkeiten vom Streitwert entkoppeln

Die Streitwerte bei Patentverletzungsverfahren können schnell enorme Summen annehmen. Dies treibt die Gerichtskosten in die Höhe, was nicht zuletzt dem Geschäftsmodell vieler Patenttrolle entgegen kommt. Diese benutzen das Kostenrisiko als Druckmittel um eine außergerichtliche Einigung ohne Überprüfung des Patents zu erreichen. Für diese Einigungen werden von den beklagten Firmen zwar nur Bruchteile des Streitwerts bezahlt, welche aber aufgrund der Höhe des Streitwerts immer noch entsprechend umfangreich sind.

Patente stellen als gesetzlich garantierte Monopole große Anforderungen an die staatlichen Organe. Wenn der Gesetzgeber ein Patent garantiert, dann sind Gerichte im besonderen Maße dazu verpflichtet, diese zu überprüfen. Aus diesem Grund fordert die Piratenpartei, dass die Gerichtskosten bei Patentstreitigkeiten ausschließlich auf die tatsächlich entstandenen Kosten beschränkt sein müssen um die gerichtliche Überprüfung von Patenten ohne großes finanzielles Risiko zu ermöglichen.

Nutzungsbindung von Patenten

Die Piratenpartei fordert, dass ein erteiltes Patent nur dann gegen ein auf dem Markt befindliches Produkt durchsetzbar sein soll, wenn der Patentinhaber oder ein Lizenznehmer ein Bemühen um eine der Erfindung angemessene wirtschaftliche Nutzung glaubhaft machen kann. Dies soll zum einen der Praxis der Patenttrolle begegnen, die ausschließlich Patente horten, ohne ein Interesse an der Fertigung entsprechender Produkte zu haben.

Zum anderen erleichtert es das Problem von Preisen für Patentlizenzen. Als Monopolist hat der Patentinhaber derzeit große Freiheiten bei der Preisgestaltung für Patentlizenzen, besonders wenn er das Patent nicht selbst wirtschaftlich verwertet. Durch die Nutzungsbindung ergibt sich ein spieltheoretischer Zustand, der einem nicht-monopolistischen Markt zumindest ähnelt.

Bekämpfung von wettbewerbswidrigem Patentmissbrauch

Neben ihrem legitimen Nutzen werden Patente auch auf grob wettbewerbswidrige Weise zum Zwecke der Marktbeherrschung durch wenige große Unternehmen eingesetzt. In der Praxis räumen sich diese die Nutzung ihrer jeweiligen Patente häufig durch sogenannte »Kreuzlizenzierung« gegenseitig ein, während besonders kleinen Unternehmen der Zugang zur Patentnutzung und damit zum Markt verwehrt wird.

In den Fällen, in denen große Teile des Marktes ein Patent nutzen, es aber einem kleinen Teil verwehrt wird, soll das Kartellamt die Möglichkeit haben, den Sachverhalt zu prüfen. Im Falle von marktbeherrschendem Missbrauch des Patents soll die Möglichkeit bestehen, das Patent vorzeitig auslaufen zu lassen.

Mittelfristige Demokratisierung des Patentvergabeprozesses

Die Bewertung, ob ein beantragtes Patent erteilt werden soll, fällt häufig sogar Fachleuten schwer. Dieses Problem kann dadurch abgemildert werden, dass nicht nur einzelne Fachleute sondern die gesamte »Gemeinde« über die Vergabe von Patenten entscheidet.

Mittelfristig soll deshalb jeder, der die entsprechenden überprüfbaren fachlichen Voraussetzungen hat, am Patentvergabeprozess mitentscheiden können. Dies fördert nicht nur die Transparenz der Patentvergabe, sondern wirkt auch der Vergabe von Trivialpatenten entgegen, deren Veröffentlichung keinen nennenswerten Nutzen, aber Probleme für die Volkswirtschaft bringen kann.

Langfristige Aufgabe des Patentsystems zugunsten des wettbewerbsgetriebenen Fortschritts

Die positiven Aspekte der Veröffentlichung von Erfindungen durch Patente sind durchaus erfreulich, aber es stellt sich die Frage ob sie die Innovationsbremsung durch die zeitlichen Monopole rechtfertigen. Eine Wettbewerbssituation wirkt sich dagegen deutlich positiver auf die Innovation aus, da alle Unternehmen sich kontinuierlich verbessern müssen, um ihre Marktposition zu erhalten bzw. auszubauen. Ein »Ausruhen« auf Patenten ist dann nicht mehr möglich.

Aus diesem Grund ist das Ziel der Piratenpartei, das Patentwesen langfristig durch andere Mechanismen zur Offenlegung von Erfindungen zu ersetzen, die ohne gesetzliche Monopole auskommen. Die Entwicklung solcher Modelle soll durch die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union aktiv voran getrieben werden.

Umwelt und Verbraucherschutz

Nachhaltigkeit

Die Piratenpartei setzt sich mit ihrer Politik für eine ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltige Entwicklung ein. Darunter verstehen wir einen verantwortungsvollen und generationengerechten Umgang mit den zum allgemeinen Wohlergehen notwendigen Ressourcen immaterieller oder materieller Art.

Energieversorgung

Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit

Wir Piraten möchten die Energiewirtschaft zu einem langfristigen, umweltschonenden, dezentralen und transparenten System umbauen.

Ziel der Energiepolitik der Piraten ist es, preisgünstige und umweltfreundliche Energie bereitzustellen, um in Zukunft einen hohen Lebensstandard und hohe Lebensqualität zu ermöglichen. Wichtige Parameter sind dabei Effizienz und Suffizienz, also der Verzicht auf unnötigen Verbrauch, sowie die soziale und gesellschaftliche Verträglichkeit.

Die Piratenpartei Deutschland steht für eine langfristig gesicherte Energieversorgung. Daher werden wir die Energiegewinnung aus fossilen Brennstoffen und Atomkraft so schnell wie möglich durch nachhaltig verfügbare und umweltschonende Ressourcen ersetzen. Dazu gehört auch der adäquate Ausbau von Verteilungsnetzen und Energiespeichern.

Die Piratenpartei Deutschland steht für die Umstellung von endlichen Energieträgern auf generative Energiequellen wie Wind-, Sonnen- und Wasserkraft sowie heimisch erzeugte regenerative Energiequellen wie Biomasse. Regenerative Energieträger sollen dabei nur nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit genutzt werden und nicht in Konkurrenz zu anderen Zielen wie der Ernährung oder Ressourcenschonung stehen. Eine dezentrale Erzeugung wird dabei angestrebt, denn diese ermöglicht eine regionale Eigenversorgung sowie übergreifende Verbundlösungen und Synergieeffekte.

Der Ausbau von Photovoltaik- und Windkraftanlagen erfordert eine Anpassung der Netztopologie und zugleich eine ökonomisch und energetisch effiziente Speicherung von Energie. Der gleichberechtigte Netzzugang einer Vielzahl von Erzeugern mit großen regionalen Unterschieden in Erzeugungskapazität und zeitlicher Verteilung erfordert den verstärkten Einsatz intelligenter Managementsysteme. Angebotene und abgenommene Energiemengen werden unter Wahrung des Datenschutzes auf kommunaler Ebene messtechnisch erfasst und optimal aufeinander abgestimmt. Generell soll stärker als bisher der Verbrauch der Energieerzeugung folgen und weniger die Energieerzeugung dem Verbrauch. Zusätzlich werden wir Maßnahmen zur Energieeinsparung fördern sowie eine effiziente Kraft-Wärme-Kopplung aktiv vorantreiben. Fracking zur Gewinnung von unkonventionellem Erdgas lehnen wir ab.

Um Schwankungen bei der Verfügbarkeit auszugleichen und Erzeugungsspitzen zu nutzen, benötigen wir vielfältige Energiespeicher in großem Umfang. Diese Speicher sind eines der wichtigsten Elemente einer zukunftsfähigen Energieinfrastruktur. Thermische, chemische, Druck- und Potenzialspeicher benötigen große Volumina. Geothermische Speicherung von Wärme, chemische Speicherung von Strom in unterirdischen Reservoirs und neuartige Wasserkraft-Speicherkraftwerke auch im Flachland, aber auch kleine Speicher direkt bei den Endkunden sind Möglichkeiten, deren Erforschung, Entwicklung und Markteinführung intensiv unterstützt werden muss.

Energiewende solidarisch finanzieren

Die Zahl der von der EEG-Umlage befreiten Unternehmen muss deutlich reduziert werden. Nur Unternehmen, die tatsächlich von den niedrigen Strompreisen existenziell abhängig sind, sollen eine Reduzierung oder Befreiung erhalten. Die Reduzierung oder Befreiung soll dabei auch von durchgeführten oder geplanten Maßnahmen zur Energieeffizienz und Lastflexibilisierung dieser Unternehmen abhängig sein.

Energiespeicherfördergesetz

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für ein Energiespeicherfördergesetz ein, um ähnlich dem EEG, Investitionsanreize zum Aufbau von Stromspeichern zu schaffen, welche die dezentrale Energieversorgung unterstützen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Förderung einen bedarfsgerechten Ausbau berücksichtigt.

Atomausstieg: Ende der Energiegewinnung durch Kernkraftwerke

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, die Energiegewinnung durch Kernspaltung zu beenden. Dies ist in drei Jahren möglich.

Die Risiken bei Uranbergbau, Transport, Anreicherung, Betrieb, Wiederaufbereitung und Emissionen sind zu hoch, die Entsorgung des Atommülls ist ungeklärt. Dazu kommt die Gefährdung durch Unfälle, potenzielle Katastrophen und Anschläge. Kernenergie ist volkswirtschaftlich die teuerste Form der Energiegewinnung. Alle damit verbundenen Kosten sollen nach dem Verursacherprinzip umgelegt werden.

Wir wollen die bestehenden Kernkraftwerke Hand in Hand mit dem Ausbau erneuerbarer Energiequellen abschalten. Verfahren und Anwendungen, die weiteren Atommüll produzieren, sollen möglichst vermieden werden solange es keine nachhaltige Lösung zum Umgang mit radioaktiven Abfällen gibt.

Laufzeitverlängerungen und Neubauten von Kernkraftwerken werden ausgeschlossen. Die Förderung von AKW-Projekten im Ausland – auch durch staatliche Bürgschaften – lehnen wir ab.

Alle stillgelegten Kernkraftwerke verlieren unmittelbar die Betriebserlaubnis für die Reaktoren. Eine erneute Kehrtwende zur Atomkraft soll damit unterbunden werden. Anlagen für rein medizinische und wissenschaftliche Anwendungen sind davon ausgenommen.

Alle kerntechnischen Anlagen sollen mit einer vollumfänglichen Haftpflichtversicherung versehen werden. Die Entsorgung der Anlagen und der produzierten Abfälle ist durch Rücklagen auf Treuhandkonten sicher zu stellen. Die Höhe dieser Rücklagen sind durch unabhängige Experten zu bestimmen.

Atommüll

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für eine verantwortliche Lösung zum Umgang mit Atommüll ein. Wir lehnen eine weitere Erkundung des Salzstockes in Gorleben ab und setzen uns für eine bundesweite Suche nach tatsächlich geeigneten Lagerstätten ein. Die Piratenpartei Deutschland will, dass nuklearer Müll grundsätzlich nur so gelagert wird, dass bei Bedarf eine Rückholung erfolgen kann. Dies betrifft auch leicht- und mittelradioaktiven Müll. Die Lagerung muss stets überwacht werden.

Die Kosten zur Entsorgung der anfallenden Abfälle haben die Verursacher zu tragen. Wer radioaktive Produkte herstellt oder in den Verkehr bringt, muss einen Entsorgungsnachweis führen und die Kosten dafür übernehmen.

Klimawandel

Die durch menschliche Aktivitäten bedingten Klimaveränderungen erfordern konsequente Maßnahmen auf allen Handlungsebenen, um auch nachfolgenden Generationen würdige Lebensbedingungen zu ermöglichen. An diesem Ziel müssen sich alle Maßnahmen messen lassen.

Hierfür sind wir bereit, neue Wege zu gehen und setzen uns für eine konsequente Klimaschutzgesetzgebung ein, die vorbildhaft eine weitestgehend klimaneutrale Verwaltung ermöglicht und kommunale Klimakonzepte unterstützt. Weiterhin sollen wirksame Lenkungsmaßnahmen wie Energiesteuern eingesetzt werden, um konsequent Emissionen zu verringern. Den bisher sehr wirkungslosen Zertifikatehandel sehen wir kritisch.

Einführung eines Umweltgesetzbuches und Abschaffung des Bergrechts

Fast 50 Jahre nach dem Erlass der ersten Umweltgesetze ist es an der Zeit, diese übersichtlich und transparent zusammenzufassen. Die Piratenpartei setzt sich für die Etablierung eines Bundesumweltgesetzbuches ein, in dem die relevanten Gesetze und Verordnungen analog zu den Sozialgesetzbüchern zusammengestellt werden.

Die Piratenpartei fordert die Abschaffung des Bergrechts. Das heute geltende Bergrecht steht in einer Tradition intransparenter, undemokratischer, obrigkeitsstaatlicher und autoritärer Gesetzgebungen, die bei Vorhaben wie Fracking, Braunkohletagebau und CCS (Carbon Capture & Storage) Grundrechte aushebeln und die ausstehende Neufassung der Umweltgesetzgebung verhindern. Die nötigen das Bergrecht ersetzenden Neuregelungen sollen in das zu schaffende Bundesumweltgesetzbuch aufgenommen werden.

Wasserwirtschaft

Trinkwasser

Wasser ist ein kommunales Gut und muss jedem Bürger zur Verfügung stehen. Wir stehen für die Rekommunalisierung der Wasserversorgung ein, da sie als Infrastruktur der Grundversorgung dient. Wir streben eine hohe Trinkwasserqualität an und wollen diese auch durch die Reduzierung von Schadstoffeintrag erreichen. Die Trinkwasserverordnung soll an aktuelle Erkenntnisse über Wasserinhaltsstoffe regelmäßig angepasst werden. Die Eigenwasserversorgung privater Haushalte soll grundsätzlich erlaubt sein. Sofern eine private Hauswasserversorgung möglich ist, lehnen wir einen Anschlusszwang an das kommunale Trinkwassernetz ab. Die Qualitätsprüfung ist eigenverantwortlich zu leisten.

Abwasser

Abwasser ist ein Wertstoff, und wir streben einen ressourcenschonenden Umgang mit den wertvollen Inhaltsstoffen an. Wir treten für die Abschaffung des Anschlusszwanges für häusliche Abwässer an das Abwassernetz ein, wenn die Einhaltung der Ablaufparameter nach der EU-Rahmenrichtlinie eigenverantwortlich sichergestellt wird. Industrielle und die von Krankenhäusern stammenden Abwässer sind geeignet vorzubehandeln. Vermischung mit häuslichen Abwässern ist zu vermeiden.

Gewässerschutz

Die Wasserressourcen sind von Beeinträchtigungen freizuhalten. In allen Bereichen müssen Eingriffe in den Boden auf ihre Verträglichkeit mit dem Gewässerschutz hin überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Bauen und Verkehr

Die Art, wie wir leben, wohnen und uns fortbewegen, hat sich in den zurückliegenden Jahren und Jahrzehnten stark gewandelt und wird sich weiter entwickeln. Fortschreitende Urbanisierung, der demografische Wandel und die Veränderungen unseres Klimas tragen dazu bei.

Die aktive Gestaltung neuer Lebensräume und neuer Mobilität muss nicht nur uns, sondern auch den kommenden Generationen Lebensqualität und Wohlstand sichern.

Bauen und Wohnen

Zur Würde des Menschen gehört auch würdevolles Wohnen, Wohnraum muss daher für alle bezahlbar sein. Derzeit ist eine starke soziale Entmischung in den Städten zu beobachten, die sich besonders deutlich in einer zunehmenden Konzentration von einkommensschwachen Haushalten in den Großwohnsiedlungen am Stadtrand sowie einer intensiven Gentrifizierung - also einer Aufwertung mit weitreichenden sozialen Folgen - der innerstädtischen Altbauquartiere äußert. Der Gentrifizierung ist durch integrierte, partizipative und transparente Planung sowie stärkere Berücksichtigung sozialer Aspekte entgegenzuwirken. Darüber hinaus ist ein Wiedereinstieg des Bundes in den sozialen Wohnungsbau unabdingbar. Die Entwicklung von Baukultur muss ein gemeinsames, öffentlich gefördertes Anliegen sein. Bei allen baulichen Maßnahmen soll auf die natürlichen Ressourcen, also Natur und Landschaft, besondere Rücksicht genommen werden; eine Zersiedelung der Landschaft ist zu vermeiden.

Vergabe öffentlicher Aufträge

Bauen ist auch Verantwortung, daher muss sichergestellt werden, dass bei allen Hoch- und Tiefbaumaßnahmen nur geeignete Fachkräfte und Unternehmen tätig werden können. Die Bauwirtschaft und ihre Auftraggeber sind stärker als bisher zu kontrollieren. Alle öffentlichen Aufträge und Vergaben sollen transparent und nachvollziehbar veröffentlicht werden und kontrollierbar sein. Die Bauaufsicht als Kontrollinstanz ist deutlich zu verstärken. Wir wollen ein Vergaberegister schaffen, mit dessen Hilfe bereits auffällig gewordene Firmen künftig von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden, bis diese nachweislich die Gründe, die zuvor zur Sperrung geführt haben, für zukünftige Bauaufträge behoben haben. Diese Informationen sollen nicht nur Behörden, sondern auch der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.

Alters- und familiengerechtes Bauen und Wohnen

Die Piratenpartei setzt sich für ein generationsübergreifendes Wohnen ein. Die Stadtentwicklung, der Wohnungsbau und die sozialen Infrastrukturen müssen als Reaktion auf den demographischen Wandel stärker den Bedürfnissen einer Gesellschaft mit steigender Lebenserwartung angepasst werden. Wir fordern und fördern den barrierearmen Umbau von Wohnraum sowie die Anpassung an die Bedürfnisse junger Familien und älterer Menschen. Alle Neubauten sind barrierearm, kinder- und altersgerecht zu errichten, Altbauten möglichst entsprechend zu modernisieren. Bei Investitionen in die öffentliche Infrastruktur, beispielsweise Krankenhäuser und Bahnhöfe, muss das Prinzip der Barrierearmut gelten.

Sicherung eines bezahlbaren Wohnens

Insbesondere in den Städten wird bezahlbarer Wohnraum immer knapper. Die Gründe dafür sind vielfältig: steigende Nachfrage nach größeren Wohnungen, anhaltender Trend zu Einpersonenhaushalten, geringere Einkommen, steigende Mieten durch „Aufwertung“ und vor allem der Rückzug der öffentlichen Hand bei der Schaffung preiswerten Wohnraums. Bezahlbarer und vor allem alters- und familiengerechter Wohnraum wird zunehmend nur in Randlagen angeboten, während die teuren Innenstadtlagen einer besser verdienenden Zielgruppe vorbehalten bleiben. Dies führt zu einer nicht akzeptablen sozialen Segregation in unserer Gesellschaft. Die Piratenpartei fordert daher eine dauerhafte Förderung eines gemeinnützigen Wohnungsbaus auf Bundes- und Länderebene. Dieser sichert nicht nur Wohnraum für finanziell schlechter gestellte Haushalte, er spart letztlich auch Transferleistungen und wirkt dämpfend auf das allgemein ansteigende Mietzinsniveau. In diesem Zusammenhang sollen auch der genossenschaftliche Wohnungsbau und die Mietshäusersyndikate gefördert werden, die den Zweck haben, ihren Mitgliedern dauerhaft preiswerten Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Die öffentliche Hand muss im Rahmen transparenter Planung Rechenschaft darüber ablegen, welche Grundstücke sich im öffentlichen Besitz befinden und warum diese nicht für die Schaffung preiswerten Wohnraums zur Verfügung gestellt werden. Grundstücke der öffentlichen Hand sollen nicht verkauft, sondern nach Projektqualität in Erbbaupacht mit periodischen Pachtabschlägen vergeben werden. In Frage kommende Grundstücke sollen dabei vorrangig für genossenschaftlichen und sozialen Wohnbau verwendet werden.

Modernisierungsumlagen abschaffen

Derzeit können Eigentümer die Kosten für Modernisierungsmaßnahmen mit 11 % pro Jahr auf die Miete umlegen. Diese Umlage wird dauerhaft erhoben, auch wenn die Modernisierungsmaßnahmen längst abbezahlt sind. Die Piratenpartei fordert diese Umlagen zu streichen.

Energetische Sanierungen

Die Piratenpartei fordert, dass nach vorgenommener energetischer Sanierung eine Mieterhöhung maximal in Höhe der durchschnittlichen Energiekosteneinsparung gestattet wird. Aus der Energiesanierung darf dem Mieter bei durchschnittlichem Heizwärmeverbrauch kein finanzieller Nachteil entstehen. Zur Finanzierung der energetischen Sanierungen von Wohngebäuden können von den Eigentümern Fördermittel zur Energieeinsparung für die Sanierung von Wohnraum (KfW, Städtebauförderung, EU-Fonds etc.) in Anspruch genommen werden. Die Inanspruchnahme von Fördermitteln muss verpflichtenden Vorrang vor der Umlage auf die Mieten haben.

Mietendeckelung bei Neuvermietung

Bei Neuvermietungen von Bestandswohnungen darf die Miete nicht mehr als 10% über der ortsüblichen, durchschnittlichen Vergleichsmiete nach gültigem Mietenspiegel liegen.

Grundmietenerhöhung

Die Kappungsgrenze (§ 558 Absatz 3 BGB) bei der Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete (Mietspiegelmiete) soll auf maximal 15 % in vier Jahren geändert werden. Eine Miete, welche die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 % übersteigt, soll als ordnungswidrig gelten.

Kündigung, Mietminderung, Betriebskostenumlage

Anfang 2013 wurde von der schwarz-gelben Bundesregierung das Mietrechtsänderungsgesetz verabschiedet, welches im April desselben Jahres in Kraft trat. Dies verschiebt ein notwendiges Gleichgewicht zwischen Eigentümer- und Mieterinteressen zu Ungunsten der Mieter. Anliegen der PIRATEN ist es, hier wieder einen gerechten Interessenausgleich herzustellen.

Ordentliche Kündigung

Fristgerechte Kündigungen wegen Zahlungsverzugs sollen, wie fristlose Kündigungen, unwirksam werden, wenn der Mieter innerhalb einer Frist die Ausstände nachzahlt. Fristlose, wie fristgerechte Kündigungen wegen nicht gezahlter Mieterhöhung sollen erst möglich sein, wenn die Berechtigung zur Mieterhöhung rechtskräftig festgestellt ist und der Mieter den Erhöhungsbetrag dennoch nicht zahlt. Die Möglichkeit zur Kündigung wegen Eigenbedarf soll auf Eigenbedarf zum Wohnen und auf Verwandte in gerader Linie beschränkt werden.

Mietminderungsrecht

Die Einschränkungen des Mietminderungsrechts durch das Mietrechtsänderungsgesetz von 2013 sollen zurückgenommen werden, sodass ein Recht zur Mietminderung bei eingeschränkter Nutzbarkeit der Mietsache durch Modernisierungsmaßnahmen nicht erst nach drei Monaten besteht.

Betriebskostenumlagen

Der Mieter soll immer, wie bislang nur für Sozialwohnungen gesetzlich geregelt, das Recht, zur Prüfung von Heiz- und Betriebskostenabrechnungen haben und dafür Kopien der Kostenbelege erhalten. Bei der Abrechnung von Heiz- und Betriebskosten ist immer die tatsächliche Wohnfläche zu Grunde zu legen und nicht die vereinbarte.

Stadt- und Regionalplanung

Wir setzen uns für eine breite Mitgestaltungs- und Mitwirkungsmöglichkeit bei der Stadt - und Regionalplanung durch die Bürger ein. Es muss sichergestellt sein, dass eine Beteiligung an geplanten Projekten frühzeitig und umfassend möglich ist. Die städtebauliche Entwicklung von Bauflächen sollte flächen- und umweltschonend erfolgen.

Raumordnungsverfahren und die Planung von Infrastrukturen dürfen nicht an bestehenden Grenzen und Zuständigkeiten scheitern. Lösungsorientierte Kooperationen zwischen Bund, Ländern und Kommunen sind daher ebenso zu initiieren und zu intensivieren wie die innereuropäische Zusammenarbeit.

Verkehr und Infrastruktur

Wir sprechen uns gegen die Privatisierung von Verkehrsinfrastrukturen aus. Nur so können gleiche Zugangsbedingungen für alle Nutzer gewährleistet werden. Und nur so kann sichergestellt werden, dass Einnahmen aus Nutzungsentgelten in den Erhalt und gegebenenfalls in den Ausbau der Infrastruktur investiert werden. Die Unterhaltung und der Neubau von Verkehrswegen muss nach vielfältigen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Maßstäben erfolgen. Bauvorhaben müssen auch auf zukünftige Entwicklungen im gesamten Verkehrssystem hin geprüft werden.

Das bestehende Angebot des ÖPNV muss weiter ausgebaut werden. Weiterhin müssen die Zugangshürden wie hohe Entgelte, komplizierte Entgeltstrukturen und Fahrzeuge mit physischen Barrieren massiv gesenkt werden, um die Nutzung des ÖPNV, auch außerhalb von Ballungsgebieten, attraktiver zu machen. Wir setzen uns dafür ein, dass die verschiedenen Modelle für Fahrscheinlosen ÖPNV in Pilotprojekten getestet werden und unterstützen die Entwicklung alternativer Mobilitätskonzepte.

Wir setzen uns für die Förderung verbrauchsarmer Mobilität ein. Ein kurzfristiger Ansatz zu umweltfreundlicherem Verkehr kann nur eine konsequente Verbrauchsreduzierung sein. Das Ersetzen von Erdöl durch Bio-Kraftstoffe ist keine Lösung. Wir befürworten die Nutzung alternativer Antriebskonzepte und Methoden zur Energiebereitstellung ebenso wie die Weiterentwicklung etablierter Technologien hin zu weniger Verbrauch. Ebenso unterstützen wir die Erforschung und Anwendung ergänzender Ansätze wie den Einsatz moderner Telematik-Systeme oder die Entwicklung alternativer Verkehrskonzepte.

Gütertransport gehört auf die Schiene oder das Wasser, soweit dieser dort möglich ist. Energieaufwändige Transporte auf der Straße oder in der Luft sollen reduziert werden.

Wir setzen uns für die Förderung von verkehrs- und strukturpolitischen Maßnahmen zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens ein.

Verkehrs- und Industrielärmemissionen

Die Piratenpartei erkennt Verkehrs- und Industrielärm als Umweltbelastung und als Gesundheitsrisiko an. Das Recht der Bevölkerung auf Schutz vor Verkehrs- und Industrielärm ist Teil des Grundrechtes auf körperliche Unversehrtheit. Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz vor Verkehrs- und Industrielärm unter Berücksichtigung des Standes der Technik. Aktiver Schutz (Vermeidung von Lärm an der Quelle) ist dem passivem Schutz (am Wirkungsort) vorzuziehen. Besonders schützenswert ist die Nacht.

Lärmemissionen sind in ihrer Wirkung unter Berücksichtigung aller Gesundheitskosten gesamtheitlich zu betrachten und wirtschaftliche Chancen den gesundheitlichen Risiken gegenüberzustellen.

Industrie- und Verkehrslärm durch Kartierung auf OpenData-Basis erfassen

Die Piratenpartei setzt sich für die Kartierung von Straßen-, Bahn-, Flug- und Industrielärmemissionen ein – unter Nutzung aller verfügbarer Daten, unabhängig von Mindestbelastungs-Grenzwerten. Die on- und offline Darstellung der Emissionsbelastung muss bundesweit einheitlich erfolgen. Lärmquellen sind entsprechend zu kennzeichnen.

Alle vorhandenen Daten sollen nach dem OpenData-Prinzip transparent und maschinenlesbar im Internet veröffentlicht werden, um eine dynamische, idealerweise webbasierte Darstellung der Einzel- und Gesamtbelastungen zu ermöglichen. Betroffene müssen die Möglichkeit haben, ihre individuellen Belastungen schnell und unkompliziert zu erfahren. Lärmemissionsberechnungen sollen auf Antrag der Betroffenen durch Messungen validiert werden.

Die Piratenpartei unterstützt die Einführung eines Lärmlabels. Mit Hilfe eines solchen Zertifizierungsinstrumentes, das interdisziplinär-wissenschaftlich erarbeitet werden muss, sollen Lärmquellen aller Art einfach und bürgerfreundlich gekennzeichnet werden können.

Landwirtschaft

Stärkung der Landwirtschaft

Wir wollen eine leistungsfähige, regional angepasste Landwirtschaft, an der auch Kleinbetriebe gleichberechtigt teilnehmen können und die unter den Voraussetzungen von nachhaltigem Wirtschaften und ökologischem Verbraucherbewusstsein wettbewerbsfähig ist.

Das erfordert, dass Landwirte und deren Verbände zusammen mit dem Lebensmittelhandel, Qualitätssiegeln, Naturschutz- und Tierschutzverbänden, aber auch die Vertreter der Politik und die Verbraucher vernetzt und transparent die Bedingungen, Möglichkeiten und deren Umsetzung gemeinsam aushandeln.

Verbraucherwille

Wir wollen erreichen, dass die landwirtschaftlichen Betriebe nicht wie bisher unter dem Preisdruck der Lebensmittelkonzerne und der verarbeitenden Industrie stehen. Wir wollen keine Landwirtschaftspolitik, die ausschließlich auf Wachstum abzielt, dabei aber weder die Nachhaltigkeit noch den Verbraucherwillen berücksichtigt.

Industrielle Tierproduktion

Wir lehnen eine industrielle Massentierhaltung ab. Sie beeinträchtigt unser aller Lebensqualität besonders in den ländlichen Räumen, geht in der Regel mit unakzeptablen Standards in der Nutztierhaltung einher und gefährdet die traditionelle bäuerliche Landwirtschaft.

Wir setzen uns für eine artgerechte Haltungsform aller Nutztiere ein.

Die Standards der Legehennenhaltung wollen wir für die gesamte Geflügelhaltung erreichen. Wir halten die derzeitige Stallfläche für Masthähnchen und Puten am Mastende für zu klein. Der Platzbedarf ist mit entsprechenden Fachleuten zu überprüfen und gegebenenfalls konsequent nachzubessern.

Die Haltung von Paarhufern ist über den Schlüssel der Großvieheinheiten (GVE) pro Hektar der landwirtschaftlichen Nutzfläche in der Region anzupassen. Nur so ist sichergestellt, dass eine ökologisch sinnvolle und nachhaltige Tierhaltung gewährleistet ist, da sowohl die Erzeugung von Futter als auch die umweltschonende Verwertung der Exkremente im Einklang mit der verfügbaren Fläche stehen und die Nährstoffkreisläufe geschlossen werden.

Bereits bestehende Gesetze und Verordnungen müssen konsequent angewendet und deren Einhaltung strenger als bislang kontrolliert werden.

Natürliche Ressourcen

Wir bekennen uns zu einer Landwirtschaft, die langfristig die natürlichen Ressourcen schont.

Saatgut, ob gentechnisch oder konventionell resistent gegen Pflanzenschutzmittel gezüchtet, kann durch Auskreuzung in bestehende Ökosysteme eine besondere Gefährdung der Umwelt darstellen. Resistent gezüchtete Pflanzen funktionieren in der Landwirtschaft nur durch den gleichzeitigen Einsatz von speziell darauf abgestimmten Pflanzenschutzmitteln. Hierdurch wird die Landwirtschaft gezwungen, spezifische Mittel bestimmter Hersteller zum Einsatz zu bringen. Dieser Produktionszwang führt die Landwirtschaft in die direkte Abhängigkeit von den Rechteinhabern an Saatgut und Pflanzenschutzmitteln.

Eine Kombination von Saatgut mit Pflanzenschutzmitteln und deren Schutz durch Patente lehnen wir grundsätzlich ab.

Agrarsubventionen

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich auf EU- und Bundesebene dafür ein, dass künftig keine öffentlichen Gelder in Form von Agrarsubventionen ohne Gegenleistung in den Bereichen Klima, Umwelt, Natur sowie Tier- und Artenschutz vergeben werden.

Dazu bedarf es einer laufenden Neubewertung dieser Leistungen im Hinblick auf ihren Nutzen für die Gesellschaft.

Langfristiges Ziel ist ein Abbau der Agrarsubventionen. Um die landwirtschaftlichen Betriebe vor den Folgen des plötzlichen Wegfalls der Subventionen zu schützen, sollen diese in der Übergangsphase degressiv ausgerichtet und ab einer zu bestimmenden einzelbetrieblichen Auszahlungshöhe gekappt werden.

Tierschutz

Verbandsklagerecht

Wir befürworten die Einführung eines bundesweiten Verbandsklagerechtes für anerkannte Tierschutzorganisationen. Tiere können als Lebewesen nicht selbst für ihre Rechte eintreten, daher sind sie auf eine Vertretung in Form von Verbänden angewiesen. Obwohl Tier- und Umweltschutz nach Art. 20a GG denselben Verfassungsrang haben, ist bisher in mehreren Bundesländern keine entsprechende Gesetzgebung existent.

Tierschutz in der Nutztierhaltung

Wir setzen uns für die gesetzliche Festschreibung höherer Mindeststandards in der Nutztierhaltung ein.

Der Platz in Ställen muss ausreichend sein und ein artgerechtes Verhalten der Tiere ermöglichen, so dass die Tiere weitestgehend ihrem natürlichen Bewegungsdrang nachkommen können. Die Haltungsform muss zuträgliche natürliche Sozialkontakte, beispielsweise zwischen Artgenossen, ermöglichen und ausreichend Ruhemöglichkeiten bieten. Dauerlärm, der die Psyche der Tiere beeinträchtigt, ist zu vermeiden. Den Tieren muss ausreichend Zugang zu frischer Luft und Tageslicht ermöglicht werden.

Die Haltungsform von Nutztieren muss - sofern Arbeits- und Tierschutzrichtlinien dem nicht entgegenstehen - so gestaltet sein, dass keine Amputationen von Körperteilen notwendig werden. Maßnahmen wie Schnäbel kürzen oder Schwänze abschneiden, die bei zu enger Haltung eingesetzt werden, sind zu verbieten.

Die Tötung von Großtieren wie Rindern und Schweinen, sowie gravierende Eingriffe, wie etwa die Kastration von Ferkeln, dürfen nur unter Betäubung erfolgen. Transportzeiten von Großtieren vom Hof bis zum Schlachthof dürfen sechs Stunden nicht übersteigen. Wirtschaftsweisen, die dazu führen, dass ein Großteil der Tiere – zum Beispiel auf Grund des Geschlechts – sofort getötet und als Müll entsorgt wird, sind umzustellen. Brandzeichen, zum Beispiel Schenkelbrand bei Pferden, sind konsequent zu verbieten.

Tierversuche

Tierversuche sollen, insbesondere wenn tierversuchsfreie alternative Verfahren vorhanden sind, für pharmazeutische Stofftests und andere qualvolle Experimente nicht mehr verpflichtend sein. Um einen Rückgang von Tierversuchen zugunsten von Forschungen an alternativen Methoden bewirken zu können, ist es notwendig, Subventionen für Tierversuche zu streichen und sie auf tierversuchsfreie Forschungsmethoden zu verlagern. Gibt es wissenschaftlich erprobte Alternativmethoden für bestimmte Testverfahren, dürfen dafür keine Tierversuche eingesetzt werden. Außerdem soll eine möglichst lückenlose, globale Veröffentlichung aller Ergebnisse erfolgen, um wiederholende Versuche zu vermeiden.

Genehmigungen für Tierversuche sind abhängig vom „Schweregrad“ unterschiedlich zu genehmigen. Versuche, die großes Leid über lang anhaltenden Zeitraum verursachen, sollen erheblich schwieriger zu genehmigen sein als Versuche, die kein oder nur sehr kurzfristig Leid verursachen. Genehmigungsverfahren sollen transparent und nachvollziehbar sein. Im nichtmedizinischen Bereich, wie zum Beispiel für Kosmetik- und Körperpflegeprodukte, lehnen wir Tierversuche ab. Dies gilt auch für Versuche bezüglich einzelner Bestandteile der Produkte.

Zur Prüfung der Einhaltung gesetzlicher Regelungen sind unabhängige unangekündigte Kontrollen der Versuchslabore durchzuführen.

Verbraucherschutz

Im Verhältnis zwischen Hersteller, Vertreiber und Verbraucher ist letzterer in der Regel unterlegen. Dieses Ungleichgewicht sinnvoll auszugleichen ist Anliegen der Piratenpartei und Aufgabe des Verbraucherschutzes, wie wir ihn uns vorstellen. Unser Ziel ist es, den berechtigten Interessen der Verbraucher als Konsument von Waren und Nutzer von Dienstleistungen sowie in Bezug auf Datenschutz, Urheberrecht und Transparenz mehr Geltung zu verschaffen.

Wir werden uns für eine Vereinfachung und verbesserte Nachvollziehbarkeit der vielfältigen juristisch zulässigen Möglichkeiten, irreführenden Begrifflichkeiten und Formulierungen in der Werbung und Vertragstexten einsetzen. Insbesondere müssen gesundheits- und umweltrelevante Produktinhalte klar erkennbar sein. Bei Finanzprodukten sind die Risiken im gleichen Umfang wie die Chancen darzustellen.

Die Publikation von medizinischen Studien muss unabhängig von ihrem Ergebnis erfolgen. Alle entsprechenden Studien sind vor ihrer Durchführung zu registrieren. Bei Heilverfahren ist anzugeben, auf welcher theoretischen Grundlage sie beruhen. Die Kosten medizinischer und zahnmedizinischer Versorgung müssen für den Patienten nachvollziehbar und auch verständlich sein.

Missstände wie der Handel mit personenbezogenen Daten durch staatliche Stellen sind abzustellen und die wirtschaftliche Nutzung und Verknüpfung privater Daten durch Firmen wie Facebook und Google nur nach ausdrücklicher Zustimmung zulässig (Opt-In). Wir wollen die Aufklärung über die damit verbundenen Risiken stärken.

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, das Verbandsklagerecht für staatlich anerkannte Stellen auf den Bereich des Verbraucherschutzes zu erweitern, um eine Rechtsfrage verbindlich für alle betroffenen Verbraucher zu klären.

Ausdehnung der Eierkennzeichnung auch auf verarbeitete Eiprodukte

Die Piratenpartei setzt sich zu einer Verbesserung des Verbraucher- und des Tierschutzes für eine Ausdehnung der Eierkennzeichnung auf verarbeitete Eiprodukte ein.

Kunst und Kultur

Im Mittelpunkt der Kulturpolitik der Piraten steht die Freiheit. Nur durch den Mut zum Versuch geht Kultur neue Wege, kann sich ausprobieren und über Grenzen hinweg wirken. Wir wollen geistige, räumliche und ökonomische Freiräume für Kultur und Kulturschaffende.

Wir stehen am Anfang eines revolutionären Paradigmenwechsels hin zur Informations- und Wissensgesellschaft, der unser Kulturverständnis maßgeblich prägen wird. Wir Piraten sehen diesen Strukturwandel nicht als Bedrohung, sondern vielmehr als Chance, neue Wege für Teilhabe an Kultur und die Bewältigung der kulturpolitischen Aufgaben unserer Zeit zu finden.

Unser Kulturverständnis ist polyzentrisch, vielfältig und interaktiv.

Wir setzen uns zum Ziel, allen Menschen die Teilhabe an Kultur zu ermöglichen, frei von finanziellen, sozialen, geografischen, demografischen, intellektuellen oder körperlichen Barrieren. Wir betrachten Kultur als pluralistisches, partizipatives Gut, das durch Kollaboration und vielfältige gleichberechtigte Einflüsse entsteht.

Wir verstehen kulturelle Bildung als lebensbegleitenden Möglichkeitsraum, in dem Kunst und Kultur erlebt, erfahren und ausprobiert werden kann. Diesen Raum gilt es nicht nur in der institutionellen Bildung zu verteidigen und auszubauen, sondern überall da, wo wir gemeinsam Kulturerfahrungen machen.

Das Internet und die zunehmende Virtualisierung erweitern den Möglichkeitsraum der kulturellen Erfahrung. Wir Piraten treiben die Entwicklung neuer Modelle der Partizipation, neuer Freiheiten des Wissens, und neuer Ideen der Vernetzung voran. Dabei setzen wir uns auch in der Kulturpolitik für Demokratisierung, Mitgestaltung und Transparenz ein.

Arbeit und Soziales

Bedingungsloses Grundeinkommen und Mindestlohn

Wir Piraten setzen uns für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ein, das die Ziele des „Rechts auf sichere Existenz und gesellschaftlicher Teilhabe“ aus unserem Parteiprogramm erfüllt. Es soll:

die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, einen individuellen Rechtsanspruch darstellen sowie ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen garantiert werden. Wir wissen, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen die Paradigmen des Sozialstaats wesentlich verändern wird. Statt mit klassischer Parteipolitik muss dessen Einführung daher mit einer breiten Beteiligung der Bürger einhergehen.

Wir nehmen viele engagierte Menschen wahr, die sich seit Jahren in- und außerhalb von Parteien für ein bedingungsloses Grundeinkommen einsetzen. Wir wollen dieses Engagement auf die politische Bühne des Bundestages bringen und mit den dortigen Möglichkeiten eine breite und vor allem fundierte Diskussion in der Gesellschaft unterstützen.

Dazu wollen wir eine Enquete-Kommission im Deutschen Bundestag gründen, deren Ziel die konkrete Ausarbeitung und Berechnung neuer sowie die Bewertung bestehender Grundeinkommens-Modelle sein soll. Für jedes Konzept sollen die voraussichtlichen Konsequenzen sowie Vor- und Nachteile aufgezeigt und der Öffentlichkeit transparent gemacht werden.

Zeitgleich werden wir uns im Bundestag dafür einsetzen, dass noch vor Ende der Legislaturperiode die gesetzlichen Grundlagen für Volksabstimmungen auf Bundesebene geschaffen werden. Sie sollen den Bürgern ermöglichen, sowohl die in der Enquete-Kommission vorgestellten als auch andere Grundeinkommens-Modelle als Gesetzentwurf direkt zur Abstimmung zu stellen. Um dabei über eine Vielfalt an Konzepten gleichzeitig entscheiden zu können, sollen Volksabstimmungen auch mit Präferenzwahlverfahren durchgeführt werden können.

Bis zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens setzen sich die PIRATEN für einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn ein.

Die Piratenpartei fordert als kurzfristige Maßnahme bis zur Einrichtung einer Expertenkommission die Einführung eines allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns, der sich wie folgt berechnet:

60% vom durchschnittlichen Jahresarbeitslohn in Deutschland + 1000 Euro Werbekostenpauschale
2080 Stunden (52 Wochen a 40 Wochenstunden)

Bei Zeitverträgen soll dieser Mindestlohn um 8,33 % erhöht werden! Für das Jahr 2013 bedeutet dies: 9,02 Euro für unbefristete und 9,77 Euro für befristete Arbeitsverhältnisse.

Mindestlohn in öffentlichen Ausschreibungen

Wir fordern, dass der Staat in öffentlichen Ausschreibungen Auftragnehmern einen Mindestlohn zwingend vorschreibt.

Bedingungsloses Grundeinkommen und Schritte dorthin

Leitlinien zum bedingungslosen Grundeinkommen

Ein Grundeinkommen ist seriös zu finanzieren

Die Piratenpartei startet mit vorsichtigen Annahmen und einem geringen Grundeinkommen - sollte die Entwicklung dann günstiger verlaufen als die Annahmen, ist die Erhöhung des Grundeinkommens schnell beschlossen. Die Einführung eines Grundeinkommens darf jedoch nicht zur Schlechterstellung von wirtschaftlich Schwächeren führen.

Schrittweise Veränderung des Steuer- und Sozialsystems

Die Einführung eines Grundeinkommens wird das Steuer- und Sozialsystem erheblich verändern und somit in mehreren Schritten erfolgen müssen. Dies können viele kleine Schritte sein, es können jedoch auch einige größere Schritte vorgenommen werden.

Kombination aus Grundeinkommen und Einkommen/Rente

Ein Grundeinkommen wird zusätzlich z. B. zu Erwerbseinkommen und Renten- oder Pensionsbezug gezahlt. Diese Einkommen werden dann stärker besteuert werden, wobei das BGE die Steuerprogression unterstützt, da es als Grundsicherung oder als Steuerfreibetrag angesehen werden kann.

Sozialversicherungen beim Grundeinkommen

Wir wollen vorerst die Arbeitslosen- und die Rentenversicherung als paritätisch finanzierte Sozialversicherung fortführen. Die Krankenkassen sollen auf ein steuerfinanziertes Gesundheitswesen umgestellt werden, damit alle Einkommen unabhängig von Einkommensart und Beitragsbemessungsgrenzen herangezogen werden. Dabei muss eine ausreichende Finanzierung des Gesundheitswesens sichergestellt werden. Es darf keine „Behandlung nach Kassenlage“ erfolgen.

Einführungsphase des BGE

Mittelfristig muss das Grundeinkommen den „vier Kriterien“

  1. ohne Bedingungen,
  2. existenzsichernd,
  3. individuell berechnet,
  4. ohne Bedürftigkeitsprüfung

genügen. In der Phase der Einführung sind Modelle denkbar, die diesen Kriterien nur teilweise genügen.

Vorbereitung des bedingungslosen Grundeinkommens

Erhöhung des Regelsatzes der Mindestsicherungen

Bei den Mindestsicherungen sind bis zur Einführung des Grundeinkommens der Regelsatz des Arbeitslosengeldes II zu erhöhen, um Armut nachhaltig abzuschaffen.

Abschaffung der Kinderarmut

Die Piratenpartei setzt sich auf Bundesebene für die Einführung eines Kindergrundeinkommens ein. Nach UNICEF-Angaben liegt der Anteil der Kinder, die in Deutschland unter Kinderarmut leiden, bei 8,8 %.

Die Grundeinkommenssätze für Kinder und Jugendliche können von denen für Erwachsene abweichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Kinder nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften. Insgesamt wollen wir eine deutliche Besserstellung der Familien, unabhängig vom Familienmodell. Kinderarmut schließt Kinder einkommensschwacher Eltern von gesellschaftlicher Teilhabe, insbesondere von vielen Bildungsangeboten aus. Auf diese Weise wird die Benachteiligung durch Herkunft von Beginn an verfestigt. Gleiche Bildungschancen für alle können mit einem Kindergrundeinkommen viel wirkungsvoller realisiert werden als beispielsweise mit bürokratieintensiven „Bildungspaketen“.

Bildungsgrundeinkommen

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, die BAföG-Leistungen durch ein Bildungsgrundeinkommen zu ersetzen. Dieses Bildungsgrundeinkommen sichert das Einkommen derer, die eine Ausbildung, ein Studium oder eine Fortbildung absolvieren, aber keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen haben.

Abschaffung der Altersarmut, Prävention zukünftiger Altersarmut durch die Weiterentwicklung der Grundsicherung

Die Piratenpartei setzt sich für die Abschaffung der Altersarmut und für die Prävention zukünftiger Altersarmut durch die Weiterentwicklung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in Richtung auf ein Grundeinkommen für alte und erwerbsgeminderte Menschen ein.

Verbesserung der Einkommenssituation der eingewanderten Menschen und Flüchtlinge

Die Piratenpartei setzt sich für die Verbesserung der Situation der eingewanderten Menschen und Flüchtlinge ein. In einem reichen Land kann und muss die materielle Situation der am schlechtesten Gestellten, und dazu gehören viele Flüchtlinge und viele der eingewanderten Menschen, deutlich verbessert werden.

Bedingungsloses Grundeinkommen global

Die Piratenpartei unterstützt weltweit Initiativen zur Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens und setzt sich für einen intensiven Erfahrungsaustausch über bisherige Pilotprojekte und zu ergreifende Zwischenschritte ein.

Sockeleinkommen als ein Zwischenschritt zum bedingungslosem Grundeinkommen

Die Piratenpartei fordert die Einführung eines bedingungslosen Sockeleinkommens als Zwischenschritt zu einem bedingungslosen Grundeinkommen.

Das Sockeleinkommen soll sich aus einem oder mehreren, unabhängigen Finanzierungsbausteinen zusammensetzen und sich letztendlich zu einem bedingungslosen Grundeinkommen entwickeln. Zudem wird bereits durch die Einführung des Sockeleinkommens eine neue, schlanke Verwaltungsstruktur für das bedingungslose Grundeinkommen geschaffen.

Das Sockeleinkommen ist kein zu versteuerndes Einkommen und wird nicht auf bestehende Sozialleistungen angerechnet.

Sockeleinkommen aus Vereinheitlichung der Umsatzsteuersätze

Die Piratenpartei fordert die Anhebung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von aktuell 7% auf 19% mit dem Ziel, einen einheitlichen Regelsteuersatz zu schaffen und die sogenannte Mehrwertsteuer zu vereinfachen.

Durch die Ausschüttung der Steuermehreinnahmen als Sockeleinkommen ist die Anhebung des Mehrwertsteuersatzes sozial, da das Sockeleinkommen die Kostenerhöhung durch den höheren Umsatzsteuersatz für Familien und einkommensschwache Menschen nicht nur ausgleicht, sondern sogar zu einem kleinen Teil übersteigt.

Sockeleinkommen durch Finanztransaktionssteuer

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass eine Finanztransaktionssteuer eingeführt wird. Die Ausschüttung der Steuermehreinnahmen erfolgt in Form eines Sockeleinkommens.

Sockeleinkommen aus Einkommensteuer

Die Piratenpartei fordert eine Reform der Einkommensteuer durch ein allgemein verständliches Steuersystem, das ohne Ausnahmen auskommt und für alle Einkommensarten gilt.

Diese große Reform umfasst:

  1. Sockeleinkommen statt „Aufstocken“,
  2. personenbezogener Grundfreibetrag für alle statt unzeitgemäßem Ehegattensplitting,
  3. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge von der Steuer abziehen statt absetzen,
  4. einheitliches Verfahren statt Sonderregelungen - Abschaffung diverser Ausnahmeregelungen.

Erst durch die Kombination der vier Reformbestandteile gelingt die Gestaltung eines ausgeglicheneren Steuersystems bei gleichzeitiger Einführung eines Sockeleinkommens.

Europäisches bedingungsloses und steuerfreies Sockeleinkommen

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass auf EU-Ebene auf alle unbaren Geldtransaktionen eine minimale Abgabe von z. B. 0,1 bis 0,2 % erhoben und daraus allen Bürgern der EU monatlich ein individuelles bedingungsloses Sockeleinkommen ausgezahlt wird. Die Transaktionsabgabe wird jeweils zur Hälfte vom Überweisenden und vom Zahlungsempfangenden getragen und automatisch von der ausführenden Bank abgeführt. Sie wird ebenfalls fällig beim Aus- oder Einzahlen von Bargeld.

Weder die Abgabe noch das europäische bedingungslose Sockeleinkommen werden von anderen möglichen Transaktionssteuern oder Transferleistungen auf europäischer oder nationaler Ebene tangiert; sie können durch solche Maßnahmen ergänzt und z. B. aus nationalen Mitteln zu einem Existenz und Teilhabe sichernden bedingungslosen Grundeinkommen aufgestockt werden.

Änderungen der Sozialgesetzgebung zum Arbeitsmarkt (SGB II, SGB III und IX)

Förderung qualifizierter/älterer arbeitssuchender Menschen

Die Piratenpartei fordert, dass Arbeitslose mit abgeschlossener Berufsausbildung und entsprechender Berufserfahrung durch geeignete Weiterbildungen qualifiziert werden, sofern sie dies wünschen. Dies soll insbesondere auch für ältere Arbeitnehmer gelten.

Sofortige Aussetzung von Arbeitsgelegenheiten (§ 16d SGB II) und Bürgerarbeit

Die Piratenpartei fordert, die sogenannten „Ein-Euro-Jobs“ (Vermittlung in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, AGH-MAE) mit sofortiger Wirkung auszusetzen, weil diese keinen Zugang zum ersten Arbeitsmarkt ermöglichen. Vielfach vernichten diese staatlich subventionierten Einsätze sogar reguläre Arbeitsplätze im leingewerbebereich, weil kein öffentlicher Auftrag preiswerter durchgeführt werden kann, als durch einen „1-Euro-Jobber“.

Ebenso lehnt die Piratenpartei das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter Beteiligung der Europäischen Union und des Europäischen Sozialfonds Deutschlands initiierte Modellprojekt „Bürgerarbeit“ ab. Hier werden Arbeitslose für drei Jahre in Kommunen, Städten oder Kreisen sozialversicherungspflichtig beschäftigt, ohne jedoch arbeitslosenversichert zu sein. Das bedeutet, dass innerhalb dieser Erwerbstätigkeit keine Ansprüche auf Versicherungsleistungen (ALG I) erworben werden, sodass der Betroffene nach drei Jahren weiterhin im „Hartz-IV“-Bezug verbleibt.

In beiden Fällen gelten die von der Piratenpartei abgelehnten Sanktionsbestimmungen des SGB II.

Stärkung der Arbeitslosen-Selbsthilfegruppen

  1. Um die Rechte der Leistungsberechtigten innerhalb des komplexen Sozial- und Verwaltungsrechtes zu stärken, fordert die Piratenpartei eine qualitative und quantitative Aufrüstung der lokalen Arbeitslosen-Selbsthilfegruppen. Die Organisationsstruktur und Finanzierung soll sich analog am Bundesverband der Verbraucherzentralen und ihren jeweiligen Verbraucherzentralen orientieren. Somit wären gut 85 Prozent der Mittel durch das betreffende Bundesministerium abgedeckt. Die Finanzierung soll über Mittel aus dem Bundeshaushalt erfolgen.
  2. Vereine und Hilfsgruppen, die Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung anbieten oder durchführen, sind von der Nutzung dieser Finanzmittel auszuschließen.

Akteneinsicht/Transparenz in Jobcentern

  1. Die Piratenpartei fordert das uneingeschränkte Recht auf Akteneinsicht. Es muss die Möglichkeit eingeräumt werden, die gesamte persönliche, auch digitale Dokumentation (Aufzeichnungen, Profiling etc.) unmittelbar nach jedem Termin einzusehen und auf Verlangen ausgehändigt zu bekommen.
  2. Es sollen verbindliche, nachvollziehbare Informations- und Beratungsrichtlinien für das Jobcenter geschaffen werden, die dem Leistungsberechtigten zugänglich sein müssen. Leistungsberechtigte sind schriftlich vollumfänglich und konkret im Vorfeld über ihre Rechte und Pflichten aufzuklären.
  3. Alle internen Arbeitsanweisungen sind offen zu legen.

Qualitätsstandards für die Vermittlung in Arbeit (Jobcenter)

  1. Die Piratenpartei verfolgt das Anliegen, dass die Mitarbeitenden der Jobcenter im Regelfall unbefristete Arbeitsverträge erhalten, um permanent gleichmäßige Ausbildungs- und Bearbeitungsstandards zu gewährleisten. Damit werden die Grundlagen geschaffen, dass die Leistungsberechtigten umfassender aufgeklärt, beraten und vermittelt werden können. Wir fordern eine regelmäßige, qualitativ hochwertige Fort- und Weiterbildung der Mitarbeitenden in den Jobcentern, die fachliche und soziale Kompetenzen vermitteln müssen.
  2. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass die Mitarbeitenden im Vermittlungsbereich nur diejenigen Berufsgruppen beraten, deren Berufsbilder sie kennen und mit deren fachlichen Inhalten und Anforderungen sie vertraut sind. Die Zuordnung und Betreuung der Arbeitslosen im Vermittlungsbereich sollte nicht mehr nach dem Anfangsbuchstaben des Namens des Antragstellers, Stadtteilen, BG-Nummern oder anderen bürokratischen Kriterien erfolgen.

Transparenz bei Arbeitslosenstatistik

Die Piratenpartei spricht sich für eine ehrliche Arbeitslosenstatistik aus, die beispielsweise ohne Nichtberücksichtigung von Menschen in Fördermaßnahmen auskommt. Wir setzen uns dafür ein, dass die Bundesanstalt für Arbeit unverfälschte Zahlen veröffentlicht, die der Realität entsprechen.

Prozesskostenhilfe

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass jeder Mensch unabhängig vom Einkommen die Möglichkeit haben muss, seine Rechte vor einem Gericht geltend zu machen. Daher lehnen wir Einschränkungen im Bereich der Prozesskostenhilfe und des Beratungshilferechts ab, wenn hierdurch die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Unterstützung angehoben werden. Persönlichkeitsrechte der Betroffenen müssen gewahrt bleiben und der Hilfe Empfangende muss sich darauf verlassen können, dass ihm einmal gewährte finanzielle Hilfe nicht im laufenden Verfahren wieder entzogen wird.

Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV (§§ 31, 32 SGB II, § 39 a SGB XII)

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Verbesserung der Situation der Erwerbslosen ein, insbesondere für die Abschaffung und sofortige Nichtanwendung (Moratorium) der Sanktionen bei Hartz IV (§§ 31, 32 SGB II, § 39 a SGB XII).

Stärkung der Arbeitnehmerrechte

Begrenzung der Leiharbeit

Leiharbeit stellt für die Wirtschaft ein sinnvolles und notwendiges Instrument dar, um Auftragsspitzen zu bewältigen. In den vergangenen Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass dieses Instrument von immer mehr Unternehmen dazu missbraucht wird, den Kündigungsschutz und Tarif- bzw. Mindestlöhne zu umgehen.

In einzelnen Unternehmen stellen die Leiharbeitskräfte mittlerweile selbst betriebsintern eine Art Konkurrenz und Druckmittel gegen die Stammbelegschaft dar. Oftmals kosten die Leiharbeiter die Arbeitgeber sogar noch weniger als Mitarbeiter der Stammbelegschaft, da die Entleiher die Leiharbeiter zu Niedrig(st)-Löhnen beschäftigen. Dies führt langfristig in die Niedriglohnspirale.

Leiharbeit sollte aus diesem Grund - wie dies in der Vergangenheit auch schon einmal der Fall war - begrenzt werden. Wir werden dazu eine maximal erlaubte Überlassungsdauer von sechs Monaten für Leiharbeitnehmer festlegen. Die Piratenpartei wird das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) entsprechend anpassen.

Nach französischem Vorbild sollen Leiharbeiter nicht eine billige Verfügungsmasse sein, mit der reguläre Beschäftigte unter Druck gesetzt werden können, sondern für die ihnen abverlangte Flexibilität mit einem Lohnzuschlag entschädigt werden.

Zusätzlich werden wir eine Höchstquote von Leiharbeitern je Unternehmen bezogen auf die jeweilige Stammbelegschaft in Höhe von zehn Prozent einführen.

Mindestlohn / gerechte Entlohnung

Flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn

Arbeit muss Erwerbstätigen ein existenzsicherndes Einkommen bieten. Solange ein bedingungsloses Grundeinkommen noch nicht umgesetzt ist, ist dies vor allem über gesetzliche Regulierungen und Tarifverträge möglich. Daher setzt sich die Piratenpartei für faire und sichere Arbeitsbedingungen und einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland und ganz Europa ein.

Expertenkommission

Nach niederländischem Vorbild soll eine paritätisch besetzte Expertenkommission einberufen werden, die halbjährlich Empfehlungen zur Erhöhung des Mindestlohns ausarbeitet. Diese Empfehlung wird an den Gesetzgeber weitergeleitet, damit der Mindestlohn zeitnah erhöht wird. Die paritätische Besetzung soll die Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern ausgleichen.

Öffentlichen Ausschreibungen

Wir fordern, dass der Staat in öffentlichen Ausschreibungen Auftragnehmern einen Mindestlohn zwingend vorschreibt.

Geschlechterunabhängige Chancen

Die Piratenpartei Deutschland fordert geschlechterunabhängige gleiche Bezahlung, Chancen- und Entwicklungsmöglichkeiten.

Ost-West-Gefälle

  1. Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass Lohnunterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland abgebaut werden.
  2. Hier soll der öffentliche Dienst eine Vorbildfunktion einnehmen.

Missbrauch von Berufspraktika verhindern

  1. Die Piratenpartei sieht Berufspraktika als eine sinnvolle und notwendige Ergänzung der Berufsausbildung an. Sie vermitteln Praxisbezug und erleichtern den Eintritt ins Berufsleben. Auf der anderen Seite erkennt sie viele Probleme, die eine Neuregelung für die Beschäftigung von Praktikanten notwendig machen.
  2. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, Missbrauch durch Arbeitgeber zu unterbinden. Ein nicht für Ausbildung oder Studium benötigtes Praktikum ist auf drei Monate zu begrenzen oder es ist nach Ablauf von drei Monaten ein angemessenes Praktikantengehalt zu zahlen und der Praktikant rechtlich dem festangestellten Mitarbeiter gleichzustellen. Auf Antrag sollen Betriebe finanzielle Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit erhalten können.

Bekämpfung von „prekärem Unternehmertum“

Die Piratenpartei unterstützt und fördert ausdrücklich das freie Unternehmertum, setzt sich jedoch dafür ein, dass abhängig Beschäftigte nicht als Subunternehmer ohne Sozialabgabepflicht beschäftigt werden und so das unternehmerische Risiko ausgelagert wird, ohne entsprechend honoriert zu werden.

Mitbestimmung

Die Piratenpartei bekennt sich zur Mitbestimmung in allen Bereichen des öffentlichen Lebens. Dazu gehört auch das Arbeitsleben. Demokratie umfasst nach unserem Verständnis auch die Beteiligung an Entscheidungsprozessen im Arbeitsumfeld.

Betriebsräte

Wir bekennen uns zu starken Betriebsräten und wollen das Betriebsverfassungsgesetz verteidigen. Mitbestimmung ist ein wesentliches Element der Teilhabe am Wirtschaftsleben.

Die Gründung von Betriebsräten muss erleichtert werden. Daher befürworten wir alle notwendigen gesetzlichen Schutzmaßnahmen im Betriebsverfassungsgesetz und im Kündigungsschutzgesetz.

Kirchenarbeitsrecht

Die Piratenpartei tritt dafür ein, die Kirchen im Arbeitsrecht mit den übrigen Tendenzbetrieben gleichzustellen. Damit würden Kündigungsschutz, Mitbestimmung, Streikrecht, Koalitionsfreiheit und Arbeitnehmerrechte entsprechend dem Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrecht gelten. Deshalb spricht sich die Piratenpartei dafür aus, § 118 (2) des Betriebsverfassungsgesetzes (Sonderregelung für Religionsgemeinschaften) zu streichen und § 9 des Allgemeinen Gleichberechtigungsgesetzes entsprechend den EU-Regelungen umzugestalten.

Die Piratenpartei spricht sich dafür aus, dass für überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierte Betriebe - etwa im Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens - die Beachtung der Grundrechte und der Regeln des Allgemeinen Gleichberechtigungsgesetzes Voraussetzung für die öffentliche Förderung sein muss.

Maßnahmen gegen Mobbing

Die Piratenpartei setzt sich für einen umfassenden gesetzlichen Schutz vor Mobbing am Arbeitsplatz und in Schulen ein. Um Mobbing wirksam zu begegnen, muss Mobbing als Straftatbestand von Amts wegen verfolgt und durch spürbaren Schadensersatz zu Lasten der Schädigenden kompensiert werden. Der Arbeitnehmerschutz muss durch eine Anpassung der geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen ergänzt werden, wenn Arbeitsplatz oder Arbeitsfähigkeit als Folge von Mobbing verloren gehen.

Die Piratenpartei setzt sich für die Schaffung eines Rahmengesetzes auf Bundesebene für Mobbingbeautragte des Bundes, der Länder und der Landkreise mit Zuständigkeit für alle weiteren in der Verwaltungsgliederung untergeordneten Behörden ein. Ihnen sollen im Rahmen eines zu schaffenden Antimobbinggesetzes Vetorecht gegen Rechtsakte gegeben werden, die mit ihren Untersuchungen in Zusammenhang stehen. Sie sollen einen jährlichen Bericht veröffentlichen.

Telearbeit

Die moderne Arbeitswelt fordert vom Arbeitnehmer ein hohes Maß an Flexibilität.

Im Gegenzug fordert die Piratenpartei auch vom Arbeitgeber Flexibilität.

Daher soll ein Arbeitnehmer, sofern es seine Tätigkeit erlaubt, auf eigenen Wunsch seine Arbeitsleistung von zu Hause aus erbringen können. Der Arbeitgeber hat für die notwendige technische Infrastruktur zu sorgen. Ein Telearbeitsplatz mit der notwendigen Ausstattung soll nur bei dauerhafter Nutzung vorgeschrieben sein, damit eine gelegentliche Inanspruchnahme von Telearbeit, z. B. bei Erkrankung eines Kindes, unbürokratisch möglich ist. Gelegentliche Heimarbeit darf der Arbeitnehmer kurzfristig und formlos anzeigen.

Gleichzeitig darf Heimarbeit nicht zur Überwachung, zu einer Ausweitung der Arbeitszeit oder dem Unterlaufen der Arbeitsschutzvorschriften führen. Zur Vermeidung von leistungsbedingten Erkrankungen wie Burnout ist auch ein informeller Druck zur fortwährenden dauernden Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit nicht zulässig.

Leiharbeit

Allgemeine Forderungen

Von Zeitarbeitern werden besondere Talente, hohe Flexibilität und die Akzeptanz eines höheren Arbeitslosigkeitsrisikos gefordert. Die arbeitsrechtlichen Bedingungen von Zeitarbeitern dürfen daher die branchenüblichen oder tarifvertraglichen Regelungen nicht unterschreiten, da es sich um „besondere Arbeitsverhältnisse“ handelt.

Ähnlich wie zur Bekämpfung der Schwarzarbeit sollen die Beschäftigungsverhältnisse stärker kontrolliert werden. In Zeiten von Nichtbeschäftigung, die der Leiharbeitnehmer nicht zu vertreten hat, muss der Leiharbeitnehmer trotzdem bezahlt werden. Gleiches gilt bei ärztlich bescheinigter Arbeitsunfähigkeit.

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass die Zeitarbeitsunternehmen bei Nichtzahlung von Fahrtkosten/Zuschlägen an die Arbeitnehmer haften und bei wiederholtem Verstoß progressiv ansteigend sanktioniert werden, bis hin zum Entzug der Gewerbeerlaubnis.

Das Leiharbeitsverhältnis soll nach spätestens sechs Monaten in einem festen Arbeitsverhältnis münden, es sei denn der Arbeitnehmer wünscht weiter in Leiharbeit beschäftigt zu bleiben. Die Probezeit soll im Falle der Übernahme des Leiharbeitnehmers durch den Entleiherbetrieb entfallen.

Die Piratenpartei fordert, die gesetzlichen Kündigungsfristen der Leiharbeiter den Regelungen der festangestellten Arbeitnehmer des Unternehmens gleichzustellen. Diese Fristen sollen auch in den gängigen branchenüblichen Tarifverträgen zeitnah umgesetzt werden.

Gleiche Behandlung für gleiche Leistung

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass betriebliche Zusatzleistungen, wie z. B. subventioniertes Mittagessen oder auch andere freiwillige Leistungen im Sinne der grundgesetzlich geschützten unternehmerischen Freiheit, beibehalten werden, aber gleichermaßen für alle Beschäftigten verfügbar sind. Daher fordert die Piratenpartei, dass Leiharbeitsverhältnisse regulären Beschäftigungsverhältnissen in Bezug auf Sachleistungen wie Berufskleidung mindestens gleichgestellt werden.

Wir regen daher eine stärkere Zusammenarbeit der Beteiligten an und fordern sie auf, dieser Diskriminierung beispielweise mit Betriebsvereinbarungen entgegenzuwirken.

Die Piratenpartei fordert, dass Leiharbeiter in allen Belangen der Stammbelegschaft gleichgestellt werden müssen.

Dies impliziert auch, dass der Betriebsrat des Entleiherbetriebes in den Angelegenheiten des Betriebes auch für die Leiharbeiter zuständig sein muss, soweit es nicht solche Angelegenheiten sind, die ausschließlich den Verleiherbetrieb betreffen. Die Pflichten des Betriebsrates müssen in diesen Fällen vollumfänglich auch für die Leiharbeitnehmer gelten.

Arbeitnehmerüberlassung im SGB

Um keine Arbeitnehmer „zweiter Klasse“ entstehen zu lassen, fordern die Piraten, dass in Eingliederungsvereinbarungen keine Aufforderung mehr festgeschrieben werden, Bewerbungen bei Zeitarbeitsunternehmen/Personaldienstleistern vorzunehmen. Die Verweigerung einer solchen Bewerbung darf nicht als mangelnde Eigenbemühung oder Mitwirkung gelten.

Arbeitsbedingungen besonderer Personengruppen

Mitarbeitende in Jobcentern

Wir fordern eine regelmäßige, qualitativ hochwertige Fort- und Weiterbildung der Mitarbeitenden in den Jobcentern, die fachliche und soziale Kompetenzen vermitteln müssen.

Elternfreundliche Arbeitsbedingungen

Die Piratenpartei setzt sich für flexible, elternfreundliche Arbeitsbedingungen und Betreuungsmöglichkeiten in Unternehmen und Betrieben ein. Kindererziehung und Erwerbstätigkeit müssen für beide Elternteile gleichermaßen miteinander vereinbar sein..

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass bei der Besetzung von Stellen in bundeseigenen öffentlichen Verwaltungen und Betrieben alleinerziehende Elternteile mit Kindern unterhalb des schulpflichtigen Alters bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt werden. Der Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung ist besonders zu berücksichtigen. Weitere organisatorische Ansätze zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind zu fördern.

Die bereits existierenden Förderprogramme zur Einstellung Alleinerziehender lehnen wir ab. Sie stellen lediglich einen Mitnahmeeffekt dar. Demgegenüber sind Maßnahmen im organisatorischen Bereich zur Flexibilisierung der Arbeitszeit und -situation einzelfallbezogen zu fördern.

Scheinselbstständige

Die Piratenpartei unterstützt und fördert das freie Unternehmertum. Wir setzen uns dafür ein, dass abhängig Beschäftigte nicht als Subunternehmer ohne Sozialabgabepflicht beschäftigt werden. Es muss verhindert werden, dass dadurch „Schlupflöcher“ für die Umgehung der Zahlung eines Mindest- oder Tariflohnes geschaffen werden.

Honorarlehrkräfte

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass Lehrkräfte auf Honorarbasis eine angemessene Entlohnung erhalten. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Honorarkräfte von ihren Stundensätzen auch Steuern und Rentenversicherungsbeiträge entrichten müssen.

Call-Center-Mitarbeiter

Die Einsatzzeiten für Mitarbeiter in Call-Centern sollen sich an die üblichen Geschäftszeiten (8:00-20:00 Uhr) halten und diese sollen jeweils einen Monat im Voraus bekannt gemacht werden. Dies gilt auch für gegebenenfalls nötige Bereitschaftsdienste. Ein Einsatz außerhalb der üblichen Geschäftszeiten soll möglich sein, sofern der Mitarbeiter dies wünscht.

Sollte ein Mitarbeitender mit ALG II aufstocken und dringenden Klärungsbedarf bezüglich der Auszahlung eines Aufstockbetrags mit dem Jobcenter haben, ist er kurzfristig dafür freizustellen. Das gilt auch für kurz- und langfristige Termine bei Ärzten.

Alterssicherung

Atypische, unstete Erwerbsverläufe sowie die Rentenkürzungen der vergangenen Jahre führen dazu, dass in Zukunft immer weniger Erwerbstätige über die Rentenversicherung eine armutsfeste Altersrente erreichen werden, Altersarmut wäre die Folge.

Wir Piraten setzen uns für eine nachhaltige Bekämpfung der Altersarmut, die direkte Folge der über Jahrzehnte verfehlten Rentenpolitik ist, ein. Auch für das langfristige Ziel eines bedingungslosen Grundeinkommens wird das Rentensystem angepasst. Jeder Rentner soll im Alter eine Mindestrente erhalten, welche eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Deshalb muss das bisherige Rentensystem so umgestaltet werden, dass die zukünftigen Rentner wieder von einer sicheren Rente im Alter ausgehen können. Um diese Ziele zu erreichen, muss das Rentensystem so umgestaltet werden, dass die Einnahmebasis verbreitert und die Stärkeren sich angemessen mit Beiträgen an der Rentenversicherung beteiligen.

Grundsätzliche Vorgehensweise zur Grundrente

Alle bestehenden Rentensysteme, berufsständischen Versorgungssysteme und Pensionen im öffentlichen Dienst werden zu einer Rentenkasse zusammengeführt. Alle steuerpflichtigen Einkommen und Kapitalerträge werden zur Zahlung von Rentenbeiträgen verpflichtet. Keine Berufsgruppe wird ausgenommen, die Bemessungsgrenze soll entfallen. In die Rentenkasse zahlen alle in Deutschland lebenden Menschen einkommensabhängig ein.

Die Beiträge von Selbstständigen werden sich an ihren jeweiligen Unternehmenszahlen orientieren, sodass diese in ihrer Existenz nicht gefährdet werden.

Die Rentenbezüge bewegen sich in einem Korridor von Mindest- bis Maximalrente. Die Renten werden jährlich um einen Faktor, der die Inflationsrate berücksichtigt, angepasst. Dieser Faktor berücksichtigt außerdem die Änderung weiterer Kosten, wie zum Beispiel Gesundheitskosten.

Die staatliche Rentenkasse verwaltet sich eigenverantwortlich, ohne direkten Zugriff durch den Staat. Der Staat schafft den gesetzlichen Rahmen. Die Rentenkasse ist für die Rente zweckgebunden!

Betriebliche Altersvorsorge

Der Gesetzgeber hat im Jahre 2004 das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) beschlossen, wodurch auf die Kapitalauszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge in Form einer kapitalgebundenen Direktversicherung der volle Sozialversicherungsbeitrag der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung durch den Versicherten zu entrichten ist (§ 248 Satz 1 SGB V i.d.F. von Artikel 1 Nr. 148 GMG). Diese Beitragspflicht wurde damit auf Einmalleistungen aus einer Kapitallebensversicherung ausgeweitet und zwar auch rückwirkend auf sogenannte Altverträge.

Somit ergibt sich bei einer einmaligen Auszahlung von 100.000 € aus einer Direktversicherung und dem aktuellen Beitragssatz von 15,5 % (Krankenversicherung) und 2,2 % (Pflegeversicherung) ein Beitrag von 17.700 €. Betroffene müssen in Folge dessen 10 Jahre lang 147,50 € pro Monat Beiträge an die Krankenkasse entrichten.

Die Piratenpartei sieht durch die rückwirkende Beitragspflicht für Altverträge den Vertrauens- und Bestandsschutz für die Verträge missachtet. Dazu hat der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge für die Beiträge während der Ansparphase bezahlt.

Wir fordern, dass die Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für Altverträge wieder komplett aufgehoben wird.

Die Piraten setzen sich generell für die Einführung einer Informationspflicht gegenüber den Versicherten vor dem Vertragsabschluss einer betrieblichen Altersvorsorge ein. Staat und Versicherungsunternehmen sollen über die Beitragszahlungen im Alter transparent und umfassend informieren.

Insgesamt sollte eine Neuregelung der betrieblichen Altersvorsorge mit klaren und transparenten Regeln erfolgen. Die derzeitige Regelung, dass Verträge steuerlich gefördert werden, im Alter jedoch die Sozialversicherungspflicht voll greift, macht die betriebliche Altersvorsorge oft zu einem Verlustgeschäft, fördert stattdessen die private Versicherungswirtschaft und begünstigt vor allem die Arbeitgeber. Außerdem verringern sich durch die betriebliche Altersvorsorge die Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, was das Solidarsystem durch ein geringeres sozialversicherungspflichtiges Bruttogehalt zusätzlich schwächt.

Transparenz bei der privaten Altersvorsorge

Die Piratenpartei setzt sich für klar nachvollziehbare Kostenstrukturen bei den privaten Rentenversicherungen ein: Die effektiv anfallenden Kosten und Gebühren einer privaten Rentenversicherung sind als Summe aller Einzelposten in der Gesamtlaufzeit, welche von den Versicherten an nichtstaatliche Versicherungsunternehmen zu zahlen sind, direkt neben der zu erwartenden Ablaufleistung (Auszahlungssumme) im Versicherungsangebot sowie in der Versicherungspolice auszuweisen. Der Versicherungsberater hat auf die Gebühren im Gespräch explizit hinzuweisen. Der spekulative Charakter der ausgewiesenen potenziellen Ablaufleistung ist klar darzustellen. Im Beratungsgespräch sowie in den Angebots- und Vertragsunterlagen muss deutlich darauf hingewiesen werden, dass möglicherweise die garantierten Werte nicht signifikant überschritten werden.

Menschen mit Behinderungen

Eingliederungshilfe/Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und damit die persönliche Assistenz nicht mehr unter die Sozialhilfe fällt. Der Zustand, dass behinderte Menschen kein Vermögen besitzen dürfen und kein Recht auf Einkommen über 1.400 € haben, muss auf der Stelle im Sinne der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung verändert werden.

Assistenz für Menschen mit Behinderungen

Assistenz muss für alle Menschen mit Behinderungen, die diese beanspruchen möchten, möglich gemacht werden, insbesondere auch für Menschen mit Lernschwierigkeiten, Menschen mit psycho-sozialen Einschränkungen, Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind.

Die Mittelvergabe zur persönlichen Assistenz erfolgt derzeit noch über den Sozialhilfeträger. Dieses hat jedoch zur Folge, dass Menschen mit Behinderungen anhand ihres Einkommens beurteilt werden. Dies verstößt jedoch nach Ansicht der Piraten gegen das Gleichheitsprinzip. Persönliche Assistenz muss für jeden Menschen mit Behinderung, unabhängig von seiner finanziellen Situation, erreichbar sein. Die Trennung der Mittelvergabe durch den Sozialhilfeträger ermöglicht allen den Zugang.

Hilfen für hörsehbehinderte Menschen

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, im Rahmen des Sozialgesetzbuchs Neuntes Buch (SGB IX) in die Schwerbehindertenausweisverordnung (SchwbAwV) § 3 das Merkzeichen „Tbl“ für taubblinde bzw. hörsehbehinderte Menschen aufzunehmen und im SGB IX Teil 1 Kapitel 7 Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft das Recht auf umfassende „Assistenz“ für taubblinde bzw. hörsehbehinderte Menschen festschreiben.

Taubblindheit ist keine Behinderung, die sich aus der Addition von Blindheit und Gehörlosigkeit ergibt, sondern tritt schon ein, wenn der eine Fernsinn nicht durch den anderen Fernsinn kompensiert werden kann. Die außergewöhnliche Schwere der Beeinträchtigung von taubblinden Menschen besteht in dem umfassenden Ausgeschlossensein vom Leben, sofern eine geeignete Assistenz fehlt.

Commons (Gemeingüter): Vorfahrt für Kooperation, Selbstorganisation und Gemeinsinn

Die Piraten setzen sich dafür ein, Freiräume für Selbstorganisation zu schaffen, Verantwortung zu teilen und Institutionen nachhaltig und erfolgreich zu organisieren.

Dazu sollen die Möglichkeiten und Grenzen kooperativer Organisationsmodelle (sog. „Commons“) zur nachhaltigen Nutzung gemeinsamer Ressourcen in einem fortlaufenden Prozess überprüft und Institutionen bei Bedarf reformiert oder neu geschaffen werden.

Commons als Bildungsaufgabe verstehen

Die Inhalte und Konzepte von nach Commons-Prinzipien gestalteten Organisationsmodellen und Institutionen sind zum Lernziel in Bildungseinrichtungen und -projekten zu machen. Dazu können wir auf viele hervorragende Beispiele, auch aus Deutschland, zurückgreifen.

Vor allem aber sollen bereits die Schülerinnen und Schüler die Praxis gemeinsamer Verantwortungsübernahme und Entscheidungsfindung üben.

Mit Commons Teilhabe ermöglichen

Vorhandene Gemeingüter müssen erhalten, fortentwickelt und gemehrt werden. Verlust von Gemeingut ist zu vermeiden. Ist Gemeingut verloren gegangen, so ist die Gesellschaft aufgerufen, es sich wieder anzueignen.

Besonders Menschen mit geringem Einkommen benötigen öffentliche Plätze und Einrichtungen. Parks, Spielplätze, Marktplätze, Gemeindezentren, Schwimmbäder, Gemeinschaftsgärten, öffentliche Sportplätze oder einfach nur Freiräume bieten Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe.

In Regionen mit demografisch kritischen Prognosen sind innovative Formen des sozialen Miteinanders zu fördern, etwa in Form von Gemeinschaftszentren. Weder für Muße, noch für Freiraum braucht man eine Rechtfertigung. Freiraum ermöglicht Kreativität, aber auch Ruhe. Und das brauchen wir. Das ist menschlich.

Commons Vorrang gewähren

Vor einer Privatisierung oder Verstaatlichung gesellschaftlicher Aufgabenbereiche ist im Einzelfall zu prüfen, ob Selbstorganisation und Selbstverwaltung möglich wäre. Bei gleicher oder besserer Eignungsprognose ist diesen Vorrang zu gewähren.

Commons-Projekte anleiten und unterstützen

Alle Ebenen wirtschaftspolitischer Entscheidungs- und Verwaltungsstrukturen sind mit entsprechendem Fachwissen auszustatten. Diese Stellen werden so in die Lage versetzt, Selbstverwaltungsprojekte bei der Institutionenfindung und -umsetzung zu beraten, zu unterstützen und zu fördern oder etwaige Konflikte zu moderieren.

Quelloffene Software in der Verwaltung einsetzen

Für die öffentliche Verwaltung ist der Einsatz quelloffener Software grundsätzlich vorzuziehen. Nur wenn in speziellen Fällen schwerwiegende Gründe gegen einen Einsatz quelloffener Software sprechen, sollen proprietäre Lösungen erwogen werden.

Bei Neuanschaffungen und Aufrüstungen sind freie Alternativen stets zu prüfen. Ausschreibungen sind entsprechend zu gestalten. Die einzelnen Behörden sollen bei der Umstellung auf offene Software unterstützt werden. Ein Vorbild hierfür kann die Landeshauptstadt München mit dem Projekt LiMux sein.

Daten offenlegen

Daten bilden die Grundlage politischer Diskussion. Ihre Gewinnung wird oft durch Steuergelder finanziert, wie z. B. bei Verkehrs- und Umweltdaten und den öffentlichen Haushalten.

Diese Daten gehören den Bürgerinnen und Bürgern. Ihre zeitnahe, umfassende und niederschwellige Veröffentlichung ist die Grundlage dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger sich im Bedarfsfall in die politische Diskussion einmischen können.

Diese Veröffentlichung soll gemeinfrei in einem bundesweit einheitlichen Datenportal erfolgen. Von Antragsverfahren, einschränkenden Lizenzmodellen und Gebühren ist dabei generell abzusehen. Die Weiterverbreitung und auch die kommerzielle Nutzung sollen ausdrücklich gestattet werden. Neben für die Lektüre aufbereiteten Formaten sollen die Daten auch in freien maschinenlesbaren Formaten angeboten werden, die sich für die maschinelle Weiterverarbeitung und Aufbereitung eignen.

Internationale wissenschaftliche Vernetzung verbessern

Der Umsetzung, der in den vorangehenden Absätzen genannten Programmpunkte, sind jeweils die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Commons-Forschung zugrunde zu legen. Anleitende und umsetzende Institutionen sollen sich hierzu in nationalen oder internationalen Verbänden oder Forschungseinrichtungen engagieren und entsprechende organisatorische Zuständigkeiten im Rahmen ihrer Verwaltung schaffen.

Staatliche Institutionen haben in ihren Jahresberichten zu Aktivität und Fortschritten auf diesem Gebiet öffentlich Rechenschaft zu legen.

Familie und Gesellschaft

Präambel

Die Piratenpartei steht für eine zeitgemäße und gerechte Familienpolitik, die auf dem Prinzip der freien Selbstbestimmung über Angelegenheiten des persönlichen Lebens beruht. Wir wollen, dass Politik der existierenden Vielfalt gerecht wird. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, die einseitige Bevorzugung traditioneller Rollen-, Familien- und Arbeitsmodelle zu überwinden. Echte Wahlfreiheit besteht erst, wenn längere berufliche Auszeiten oder Teilzeitarbeit unabhängig vom Geschlecht gesellschaftliche Normalität sind.

Freie Selbstbestimmung des Zusammenlebens

Wir Piraten bekennen uns zu allen denkbaren Formen des Zusammenlebens. Politik muss der Vielfalt der Lebensentwürfe gerecht werden und eine wirklich freie Entscheidung für die individuell gewünschte Form des Zusammenlebens ermöglichen. Eine ausschließlich historisch begründete Bevorzugung ausgewählter Familienmodelle lehnen wir ab. Die Piraten setzen sich für die vollständige rechtliche Gleichstellung sämtlicher Lebenspartnerschaften ein.

Andere Lebenspartnerschaften

Wir Piraten setzen uns dafür ein, dass der Begriff „Ehe“ durch die „eingetragene Lebenspartnerschaft“ ersetzt wird. Die auf der Ehe basierenden Rechten und Pflichten sind auf die „eingetragene Lebenspartnerschaft“ zu übernehmen.

Des Weiteren wollen wir für alle Formen der homosexuellen, heterosexuellen und polyamourösen (Liebesbeziehung zu mehr als einem Menschen) Partnerschaften, die eingetragene Lebenspartnerschaft öffnen. Damit soll sie über ihren monogamen Anspruch hinaus auch das Zusammenleben von mehr als zwei Personen rechtlich regeln.

Kinderwünsche auch in nicht klassischen Familienbildern realisieren

Die Piratenpartei setzt sich für die gleichwertige Anerkennung von Lebensmodellen ein, in denen Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Lebensgemeinschaften, in denen Kinder aufwachsen oder Menschen gepflegt werden, verdienen einen besonderen Schutz und Unterstützung durch den Staat und die Gesellschaft. Wir setzen uns für den Abbau bestehender, geschlechtlicher Rollenzuschreibungen und gesellschaftlicher Erwartungshaltungen ein.

Der Wunsch, eine Familie zu gründen, darf nicht am klassischen Familienbild hängen bleiben. Die geschlechtliche Identität oder die sexuelle Orientierung darf hierbei keine Rolle spielen.

Familienförderung dort, wo Kinder sind!

Menschen darf kein Nachteil entstehen, wenn sie einen Teil ihrer Lebenszeit Kindern oder Betreuungsbedürftigen widmen. Wir Piraten wünschen uns eine ernsthafte politische Auseinandersetzung mit dem Konzept des Bedingungslosen Grundeinkommens. Wir Piraten fordern besondere finanzielle Unterstützung für Familien bzw. Versorgungsgemeinschaften, in denen Kinder aufwachsen oder betreuungsbedürftige Menschen gepflegt und versorgt werden.

Familienpolitisch halten wir die Realisierung eines Kindergrundeinkommens für kurzfristig umsetzbar. Schon heute zahlt der Staat bereits etwa 400 Euro je Kind an direkten, monatlichen Transferleistungen für Familien. Durch die einkommensabhängige Verteilung werden diese Zahlungen jedoch unterschiedlich verteilt. Dies lehnen wir ab, weil dies unserem Verständnis von Chancengleichheit widerspricht. Jedes Kind hat einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Staat.

Das existierende Ehegattensplitting passt nicht in unser Familienbild, da es auch kinderlose Ehen finanziell fördert und ist sukzessive abzuschaffen.

Kostenfreie und flexible Betreuungs- und Bildungsangebote

Betreuungs- und Bildungsangebote des Staates sind den Kindern kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Entsprechende Angebote sollen wohnort- oder wahlweise arbeitsplatznah realisiert werden - auch über kommunale Grenzen hinweg.

Zu berücksichtigen sind bei allen Betreuungs- und Bildungsangeboten die sich ergebenden Bedarfsveränderungen der Eltern. Kinderbetreuung muss auch außerhalb der bislang üblichen Öffnungszeiten gewährleistet sein.

Migration und Inklusion

Migrationspolitik handelt von Menschen. Darum muss die Politik so gestaltet sein, dass sie auf die Erwartungen und Probleme der Betroffenen eingeht. Migrantinnen und Migranten sollen daher in alle Prozesse eingebunden sein, die ihre Möglichkeiten, Rechte und Pflichten betreffen. Deutschland ist ein von Einwanderung geprägtes Land. Die Piratenpartei schätzt unsere pluralistische Gesellschaft, die von der Vielfalt der verschiedenen Menschen lebt. Migration und Mobilität bereichern unsere Gesellschaft. Mobilität umfasst dabei ein größeres Konzept als Migration alleine, denn sie betrifft auch Kurzzeit-Besucher, Touristen, Studierende, Forschende, Geschäftsreisende oder Familienmitglieder auf Besuch. Wir setzen uns darum für eine mobilitätsfreundliche Visapolitik ein, die z. B. Lernen und Arbeiten von Menschen aus Drittstaaten erleichtert. Dieses Konzept muss auch auf europäischer Ebene etabliert und nationale Regelungen harmonisiert werden.

Für ein liberales Aufenthaltsrecht

Erleichterung des Ehegattennachzugs

Die Familie steht laut Grundgesetz unter besonderem Schutz. Dennoch ist es für Ehegatten, die aus Nicht-EU-Ländern stammen, Pflicht, noch vor der Einreise nach Deutschland einen Sprachkurs Deutsch zu belegen und erfolgreich abzuschließen. Wir Piraten sehen hierin vor allem eine Abschreckungsmaßnahme gegenüber Ehegatten, die finanziell nicht gut ausgestattet sind, da Deutschkurse im Ausland oft teuer und mitunter mit hohem Aufwand verbunden sind. Wir fordern die Abschaffung der verpflichtenden Deutschkenntnisse noch vor der Einreise. Es ist vollkommen ausreichend, wenn nachziehende Ehegatten hier vor Ort Deutschkurse belegen.

Legalisierung von Papierlosen

Wir brauchen eine intensivere Politik für Menschen, die sich ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland aufhalten, um deren Recht- und Perspektivlosigkeit zu beenden. Dabei ist es wichtig, dass sowohl langfristige Konzepte entwickelt als auch kurzfristige Maßnahmen durchgeführt werden. Betroffen sind zum Beispiel Migrantinnen und Migranten, die zwar als Arbeitskräfte im Haushalt, im Gastgewerbe oder in der Altenpflege sehr geschätzt sind, aber aus den verschiedensten Gründen (abgelehnte Asylanträge, abgelaufene Duldungen von Flüchtlingen aus Bürgerkriegsgebieten, Entzug des Aufenthaltsrechts, abgelaufene Visa, nicht erneuerte Arbeitsgenehmigungen, Verlust des Aufenthaltsrechts durch Scheidung) keine gültige Aufenthaltsbewilligung mehr haben.

Für diese Menschen wollen wir den Bildungszugang und die medizinische Versorgung sicherstellen. Bremen hat hierbei bereits Vorbildprojekte auf den Weg gebracht. Zudem fordern wir eine Initiative zur Legalisierung von Menschen, die sich ohne gültige Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland befinden. Diese sollen eine unbefristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erhalten, um einen geregeltes Leben in Würde führen zu können.

Staatsangehörigkeit – mehrfach und durch Geburt

Wir setzen uns für die Akzeptanz doppelter und mehrfacher Staatsangehörigkeiten ein, um die Hürde zur Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit und des damit verbundenen Wahlrechts zu senken. Der Zwang zur Entscheidung für eine Staatsangehörigkeit (Optionspflicht) entfällt. Menschen, die seit langem in Deutschland leben, sollen unabhängig von wirtschaftlichen Kriterien die Möglichkeit haben, die deutsche Staatsangehörigkeit anzunehmen. Dies ist Teil des Integrationsprozesses, nicht dessen Ziel. Wir setzen uns für ein bedingungsloses Recht aller in Deutschland geborener Menschen, egal welcher Abstammung, auf die deutsche Staatsangehörigkeit ein.

Für die Teilhabe aller Menschen

Wir setzen uns für die Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen und politischen Leben ein. Dabei darf die Herkunft keine Vorbedingung für die Möglichkeit der Beteiligung spielen. Es ist wichtig, dass jeder Mensch auf die Politik, von der er direkt betroffen ist, Einfluss nehmen kann.

Wahlrecht und Bürgerbeteiligung für alle Menschen

Das Wahlrecht ist ein wichtiges Teilhaberecht. Wir setzen uns für das gleiche kommunale Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger wie für EU-Bürger ein, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Auch die Beteiligung an weiteren politischen Prozessen, zum Beispiel Volksbegehren, -initiativen und -entscheiden, sowie das Einbringen und Unterzeichnen von Petitionen, soll unabhängig von der Staatsangehörigkeit möglich sein.

Stärkung der Interessenvertretung aller Menschen

Solange Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, setzen wir uns für die Stärkung von demokratisch gewählten, mit ausreichenden Ressourcen ausgestatteten Kommunalen Ausländervertretungen zur Artikulation der eigenen Interessen ein. Auch die Ausländerbeiräte und Integrationsbeiräte auf allen Ebenen sollen als Interessenvertretung finanziell und personell gestärkt werden.

Für eine moderne, weltoffene Verwaltung

Um eine vernünftige Gesellschaftspolitik zu gewährleisten, müssen die zuständigen Akteure über finanzielle Ausgestaltung und ausreichende Unabhängigkeit verfügen.

Unabhängigkeit und Kompetenz für die zuständigen Akteure

Wir fordern eine Stärkung des für Migrationsfragen zuständigen Staatsministeriums oder die Schaffung eines eigenen Bundesministeriums für Integrationsangelegenheiten, um die derzeit fragmentierten integrationspolitischen Aufgaben zu bündeln. Dabei werden die Verantwortungsbereiche unter den Ministerien des Innern, Arbeit und Soziales und Familie, Senioren, Frauen und Jugend zu einem Bereich zusammengeführt. Integrationspolitik muss stringent und kohärent in einer Hand liegen.

Interkulturelle Öffnung der Verwaltung

Um den Anforderungen einer vielfältigen Gesellschaft gerecht zu werden, setzen wir uns für die interkulturelle Öffnung der Verwaltung ein. Dies beinhaltet mehrsprachige Angebote in Formularen und auf Webseiten der Behörden sowie die Aus- und Weiterbildung von Bediensteten in interkultureller Kompetenz.

Diversität in der Verwaltung: Behörden gehen durch anonymisierte Bewerbungsverfahren mit gutem Beispiel voran

Damit Behörden auf die Interessen der Bevölkerung angemessen eingehen können, müssen sie die Diversität der Gesellschaft auch in ihren eigenen Reihen abbilden. Um dies zu erreichen, braucht es angemessene Bewerbungs- und Auswahlverfahren. Besondere Angebote für an Bewerbungen interessierte Menschen sollen Interesse und Selbstbewusstsein stärken und für mehr Bewerbungen aller gesellschaftlichen Gruppen sorgen. Die Piratenpartei Deutschland fordert anonymisierte Bewerbungsverfahren in der Verwaltung, um möglicher Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Herkunft, Nationalität, Aussehen, Alter oder weiterer nicht-einstellungsrelevanter Merkmale vorzubeugen.

Für eine tolerante und erfolgreiche Arbeitsmarktpolitik

Arbeitsmarktpolitik sollte sich daran orientieren, Menschen in ihren Fähigkeiten zu bestärken, Vielfältigkeit anzuerkennen und Diskriminierung abzubauen. So können die Ziele, sowohl den Arbeitsmarkt offen und fair für alle Teilnehmer zu gestalten als auch als Volkswirtschaft erfolgreich zu sein, erreicht werden.

Abschaffung des Mehr-Klassen-Systems auf dem Arbeitsmarkt

Wir wollen eine Mehr-Klassen-Situation auf dem Arbeitsmarkt beenden. Diskriminierungsmaßnahmen jeder Art stellen unnötige und unangemessene Hürden für die Menschen dar, schaffen unnötige Bürokratie für Arbeitgeber und behindern die Entwicklung der Wirtschaft. Wir setzen uns dafür ein, die gesetzliche Schlechterstellung von Menschen aus Nicht-EU-Staaten auf dem Arbeitsmarkt abzuschaffen. Außerdem soll die europaweite Übertragbarkeit von Sozial- und Rentenleistungen gefördert werden.

Anerkennung ausländischer Berufs- und Schulabschlüsse und Fähigkeiten

Durch die mangelnde Bereitschaft, ausländische Abschlüsse anzuerkennen, werden zum Teil hochqualifizierte Menschen an der Ausübung ihres erlernten Berufes oder an der Durchführung notwendiger Weiterbildungsmaßnahmen gehindert. Wir setzen uns für die Erleichterung der Anerkennung ausländischer Diplome und Zertifizierungen ein. In vielen Ländern ist die hier traditionelle duale Berufsausbildung nicht üblich. Das ist vor allem problematisch für ausländische Arbeitnehmer, die schon mehrjährige fundierte Berufserfahrung haben. Für die Anerkennung von nicht formalisierten beruflichen Erfahrungen, Qualifikationen und besonderen Fähigkeiten aus anderen Ländern sollen geeignete Maßnahmen ergriffen werden. So könnte es zum Beispiel möglich sein, durch eine Prüfung vor den Industrie- und Handelskammern oder Handwerksinnungen eine der Berufsausbildung gleichwertige Zertifizierung zu erhalten. Wir setzen uns ein für diskriminierungsfreie Prüfinhalte, die interkulturelle Kompetenz und Mehrsprachigkeit wertschätzen.

Gegen Diskriminierung und für Toleranz

Wir sprechen uns dagegen aus, verschiedene gesellschaftliche Gruppen gegeneinander auszuspielen und dabei die Kriminalisierung von ganzen Volksgruppen mutwillig in Kauf zu nehmen. Gerade Antiziganismus ist hier als altes und neues Phänomen zu erwähnen, das den gesellschaftlichen Zusammenhalt bedroht. Toleranz muss gleichzeitig Grundlage und Ziel des politischen Handelns sein. Die Bundesrepublik Deutschland muss sich ihrer Rolle als ausgleichender Faktor in der Mitte Europas stellen und ihrer historischen Verantwortung gerecht werden.

Diskriminierung auf allen Ebenen begegnen

Noch immer werden viele Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe oder anderer äußerer Merkmale im alltäglichen Leben (z. B. bei der Vergabe von Wohnraum, Ausbildungs- und Arbeitsplätzen) benachteiligt. Gegen Diskriminierungen dieser Art sind gezielte Maßnahmen zu ergreifen. Statt einseitig bei Verhalten und Befähigungen der Benachteiligten anzusetzen, müssen diskriminierende Strukturen aufgedeckt, reflektiert und wirksam bekämpft werden.

Projektförderung

Die Förderung von Toleranz und der Kampf gegen Diskriminierung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Zur Unterstützung der beteiligten Gruppen sind ausreichende finanzielle Mittel bereit zu stellen. Den Versuch, Rassismus, Diskriminierung, Intoleranz und Rechtsextremismus mit verschiedenen Formen politischen Protests gleichzusetzen, lehnen wir ab. Die Extremismusklausel stellt einen staatlichen Generalverdacht gegen zivilgesellschaftliches Engagement dar und gehört umgehend abgeschafft.

Nachvollziehbare und verantwortliche Erstellung von Studien

Studien, die im Zusammenhang mit der Diversität der Gesellschaft erstellt werden, sollen grundsätzlich nachvollziehbar und transparent und unter Hinzunahme von externer Expertise aus Forschung und Wissenschaft erarbeitet und zeitnah veröffentlicht werden.

Chancengleichheit im Bildungssystem

Die Piratenpartei setzt sich für mehr Chancengleichheit ein: Die sozio-kulturelle Herkunft darf nicht mehr über den Bildungserfolg entscheiden.

Chancengleichheit durch gemeinsames Lernen

Um Chancengleichheit zu erreichen, setzen wir uns für ein gemeinsames Lernen von Kindern mit verschiedenem sozialen Hintergrund ein. Den unterschiedlichen sozialen und kulturellen Hintergründen der Lernenden soll mit Achtung begegnet werden. Mehrsprachigkeit ist ein Wert, den es zu fördern gilt. Wir begrüßen muttersprachlichen Unterricht zur Festigung der Muttersprache und zum leichteren Erwerb des Deutschen. Dies darf jedoch nicht mit Selektion der Lernenden in verschiedenen Klassen anhand von Sprache und Herkunft einhergehen. Der muttersprachliche Unterricht sollte bestehende Sprachfähigkeiten zertifizieren und somit als Qualifikation wertschätzen. Die Didaktik von „Deutsch als Zweitsprache“ soll stärker in die Lehrerausbildung und die Fortbildungen eingehen.

Lehrkräfte fördern und sensibilisieren

Es gehört zu gelungener Inklusion, wenn auch Migrantinnen und Migranten als Lehrkräfte tätig sind. Dies hilft Kindern ohne Migrationshintergrund, Migranten zu respektieren, und Kindern mit Migrationshintergrund, sich die Lehrkräfte als Vorbild zu nehmen. Wir schlagen die Vergabe von Stipendien für Lehramtsstudierende mit Migrationshintergrund vor, um diese zum Lehramtsstudium zu ermutigen und sie zu fördern. Lehrkräfte müssen in ihrer Aus- und Weiterbildung sensibilisiert werden, wie sich Selektionsmechanismen auswirken. Ihnen sollte beispielsweise vermittelt werden, wie sich ihre eigene Herkunft, Bildung und gesellschaftliche Positionierung unbeabsichtigt auf ihren Unterricht und ihre Leistungsbewertungen auswirkt.

Freier Zugang zu Deutschkursen

Zur Zeit wird die Kursgebühr für die verpflichtenden Deutschkurse für Zuwandernde bis zum Sprachniveau B1 übernommen, wenn diese nicht in der Lage sind, die Kursgebühr aufzubringen (z. B. ALG II beziehen). Dieses Sprachniveau reicht gerade aus, um einfachen Berufstätigkeiten nachzugehen. Für ein Studium jedoch ist zum Beispiel das höhere Niveau C2 Voraussetzung. Wir fordern, dass die Sprachkurse generell kostenfrei sind, um Inklusionsbarrieren abzubauen oder dass zumindest die Kursgebühren für Bedürftige auch für weiterführende Kurse übernommen werden.

Gesundheitspolitik

Die PIRATEN orientieren sich in ihren gesundheitspolitischen Positionen am Wohl der Patienten, ohne die Seite der Leistungserbringer und Dienstleister im Gesundheitswesen zu vernachlässigen. Dabei berücksichtigen wir, dass auch in der Gesundheitsversorgung jeder Euro nur einmal ausgegeben werden kann und daher kluges Haushalten mit den zur Verfügung stehenden Mitteln notwendig ist. Für uns zeichnet sich eine gute Gesundheitsversorgung durch ihren niedrigschwelligen Zugang aus, der allen Menschen in Deutschland eine zugewandte Behandlung nach aktuellem Stand der Erkenntnis ermöglicht.

Transparenz im Gesundheitssystem

Für Patientinnen und Patienten ist es kaum möglich die Qualität der ärztlichen Behandlung sowohl im Krankenhaus als auch insbesondere im niedergelassenen Bereich zu überprüfen. Die PIRATEN fordern daher die verständliche Aufbereitung, Veröffentlichung und priorisierte Weiterentwicklung von Qualitätsmerkmalen.

Weiterhin fordern wir die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungsprozessen von der Entstehung über die Bearbeitung und Beratung bis hin zur Beschlussfassung. Das gilt sowohl für die Entscheidungsträger in der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens als auch für die politischen Gremien, die daran mitwirken. Dies schließt Beschlüsse über die Verwendung gemeinschaftlich aufgebrachter Mittel, z. B. Pflichtversicherungsbeiträge, ein.

Patientenvertretung stärken

In den Organen der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens ist die Patientenvertretung ohne Stimmrecht beteiligt. Die PIRATEN wirken darauf hin, dass die Seite der Patientenvertretung mit Stimmrecht ausgestattet und gleichberechtigter Teil der Selbstverwaltungsorgane des Gesundheitswesens wird. Die Patientenvertretung ist finanziell und organisatorisch mit dem Ziel größerer Transparenz unabhängig auszustatten.

Überversorgung abbauen

Der Zugang zu medizinischen Angeboten ist für Patientinnen und Patienten heute stark abhängig von ihrem Wohnort. So sind in Großstädten je Einwohner deutlich mehr Ärzte angesiedelt als in ländlichen Regionen. Deshalb streben die Piraten eine Bedarfsplanung an, in der jede Abweichung vom Durchschnitt der Versorgungsdichte öffentlich zu begründen ist. Zur Schließung von Versorgungslücken werden wir uns dafür einsetzen, dass Kommunen das Recht erhalten, hausärztliche Vertragsarztsitze zu übernehmen und dort Ärzte anzustellen.

Abgesehen von regionalen Besonderheiten und einem Stadt/Land-Gefälle gibt es in Deutschland tendenziell eine Überversorgung mit medizinischen Leistungen, die zu Lasten der Versichertengemeinschaft aufrechterhalten wird, insbesondere von Arztpraxen und Krankenhäusern. Mit dem Ziel einer ausgeglichenen Verteilung ist daher einem Überangebot von Gesundheitsleistungen in einer Region über dem Durchschnitt mit entsprechenden Anreizen entgegenzuwirken. Die PIRATEN werden sich dafür einsetzen, dass jede Abweichung vom Durchschnitt der Versorgungsdichte besonders und öffentlich zu begründen ist. Dort, wo regionale Gebietskörperschaften oder Kommunen bewusst eine überdurchschnittliche Versorgung beibehalten, sind sie für deren Finanzierung aus dem eigenen Haushalt verantwortlich, um die Versichertengemeinschaft zu entlasten.

Unterversorgung vermeiden

Die Menschen in der Bundesrepublik Deutschland haben ein Anrecht auf eine angemessene Gesundheitsversorgung. Dazu gehört auch, dass gemeindenah bzw. wohnortnah ausreichend Ärzte aller Fachrichtungen vertreten sind. Die Bedarfsplanungen für Vertragsärzte müssen unter Einbeziehung der regionalen Gegebenheiten eine ausreichende Zahl von Vertragsärzten in sinnvoll gegliederten und homogen strukturierten Versorgungsgebieten vorsehen. In ländlichen Regionen mit Unterversorgung ist auch das Modell mobiler Arztpraxen und die Anstellung von Ärzten durch die Kommune eine sinnvolle Ergänzung.

Wir sehen die Trägervielfalt (öffentliche, freigemeinnützige und private Träger) als Anreiz für einen Wettbewerb um die Versorgungsqualität. Gleichzeitig betrachten wir die Gewährleistung der Gesundheitsvorsorge und Behandlung von Krankheiten als Fürsorgepflicht des Staates. Deshalb befürworten wir Initiativen, die einen Erhalt von Kliniken in öffentlicher Trägerschaft zum Ziel haben.

Fehlversorgung beenden

Bestimmte Leistungen, die aus Sicht der Gesundheitsdienstleister einerseits aufwändig und andererseits nicht angemessen honoriert sind, werden nicht oder nur in geringem Umfang erbracht. Neben aufsuchender Behandlung benachteiligt dies vor allem Patienten mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen oder eingeschränkter Mobilität. Die PIRATEN werden sich dafür einsetzen, dass insbesondere diese Patienten angemessen auch auf der Seite der Krankenversicherungen und Arztpraxen Berücksichtigung finden. Wo die freie Aushandlung der Honorare durch die Selbstverwaltungspartner diese Mängel nicht zeitnah abstellt, werden sich PIRATEN dafür einsetzen, dass es zusätzliche Aushandlungsmöglichkeiten unter Beteiligung aller Betroffenen gibt, das heißt den Selbstverwaltungen und ihren Vertretern auch Patientenvertreter stimmberechtigt zur Seite gestellt werden. Gleichzeitig werden die Verhandlungen weitestgehend transparent gemacht durch Veröffentlichung der jeweiligen Positionen.

Zur Bekämpfung von Fehlversorgung setzen die Piraten zudem auf die Förderung der evidenzbasierten Medizin, d.h. dem Treffen von versorgungsrelevanten Entscheidungen nach umfangreichen Recherchen in den verfügbaren Quellen des Wissens. Nur belastbare Studien zur Beurteilung der Wirkung von Therapien und Medikamenten können Grundlage der Entscheidungen über die Erstattung der Kosten durch die Krankenkassen sein. Therapien und Medikamente, deren Wirksamkeitsnachweis nicht erbracht wurde, dürfen nur dann zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden, wenn für die zu behandelnde Krankheit keine heilenden Therapien zur Verfügung stehen oder eine wissenschaftliche Bewertung mit höchster Evidenz sich aus ethischen Gründen verbietet.

Stärkung der Versorgungsforschung

Grundlage eines modernen Gesundheitssystems ist die fortlaufende Prüfung der angebotenen Gesundheitsleistungen. Wir wissen heute noch viel zu wenig über die Wirksamkeit von beispielsweise bestimmten Präventionsmaßnahmen. Daher möchten wir massiv die Versorgungsforschung stärken. Die Finanzierung soll durch die Einführung einer Positivliste erfolgen, wie sie in der Mehrzahl der europäischen Länder existiert. Sie garantiert, dass Patienten nur Arzneimittel mit einem hohen Grad an Nutzen und Bewährungsgrad und einem vernünftigen Kosten-Nutzen-Verhältnis verschrieben bekommen. Außerdem soll mit den Einsparungen die nicht-kommerzielle Forschung im Bereich der Arzneimittel gefördert werden, um insbesondere Therapien für seltene Krankheiten zu erforschen.

Gesundheitliche Bildung

Es besteht wissenschaftliche Einigkeit, dass Bildung und Umweltfaktoren große Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen haben. Wir setzen uns für die Erprobung eines Faches „Gesundheitsbildung“ in Schulen ein, das vermittelt, welche Faktoren sich positiv und negativ auf Gesundheit auswirken und wie man sie erhalten kann. Die Finanzierung des Faches soll als Teil einer Präventionsstrategie aus der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen. Neben der schulischen Bildung sehen wir die Notwendigkeit einer umfassenden gesundheitlichen Aufklärung als nächsten Schritt einer sozialen Inklusion von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen. In den Fokus der Aufklärung sollen vor allem jene Krankheits- und Störungsbilder sowie Behinderungen gerückt werden, die häufig von Vorurteilen und Ausgrenzungen betroffen sind. Die PIRATEN sehen hier vor allem die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Pflicht, aber auch die privaten Sendeanstalten, Print- und Onlinemedien, ihren gesellschaftlichen Beitrag für eine wirksame gesundheitliche Aufklärung zu leisten. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Vermittlung der Botschaft liegen, dass Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen ein gleichberechtigter Teil der Gesellschaft sind.

Finanzierung

Die Finanzierung des Gesundheitssystems betrachten wir als gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher sehen wir in der Einbeziehung sämtlicher Bürgerinnen und Bürger in die Sozialversicherung unter Berücksichtigung möglichst aller Einkommensarten ein sinnvolles Modell zur Finanzierung dieses Systems. Wir erkennen allerdings die Einschränkungen der Wahlfreiheit in dieser Art der Finanzierung für Bürgerinnen und Bürger sowie die Anbieter privater Krankenversicherungen an und verstehen ihre Bedenken. Daher setzen wir uns für einen Volksentscheid ein, um einen gesellschaftlichen Konsens in dieser wichtigen Frage des gemeinschaftlichen Zusammenlebens zu erreichen.

Vergütungssysteme überprüfen

Jede Form der Vergütung setzt Anreize, die zum Teil erwünscht sind, zum Teil jedoch auch zu unerwünschten und für das Gesamtsystem schädlichen Ergebnissen führt. Dies verstärkt sich in der Regel im Verlauf der Anwendung des Vergütungssystems. Aus diesem Grund sind Vergütungssysteme regelhaft einer unabhängigen Analyse und Anpassung zu unterziehen. Dies gilt für die Fallpauschalen in Krankenhäusern ebenso wie für pauschale- oder Einzelleistungsvergütungen im ambulanten Bereich. Hier sollen mit Modellprojekten neue Vergütungsformen regional entwickelt und getestet werden.

Notfallmedizin

Die Überlebenschancen von Patienten hängen in Notfallsituationen unmittelbar von der Reaktion beteiligter Bürgerinnen und Bürger ab. Um die Bevölkerung besser in die Lage zu versetzen, in solchen Situationen richtig zu handeln, fordern wir Programme zur Förderung von Ersthelfermaßnahmen in allgemein- und weiterbildenden Schulen. Ein angemessenes Verhalten in Notfallsituationen soll auch durch die Einrichtung und Förderung von Schulsanitätsdiensten auf freiwilliger Basis in Schulen erleichtert werden. Unterstützend möchten wir die Verbreitung von Defibrillatoren im öffentlichen Raum fördern. Um nach Eintreffen des Rettungsdienstes jeder Patientin und jedem Patienten unabhängig von seinem Aufenthaltsort eine bestmögliche Erstversorgung zu gewährleisten, setzen wir uns für bundeseinheitliche Mindeststandards in der Ausstattung von Rettungswagen ein.

Elektronische Gesundheitskarte

Wir erkennen den Vorteil an, den eine rasche Zugriffsmöglichkeit von Ärzten auf diagnose- und behandlungsrelevante Patientendaten hat. Elektronische Kommunikation im Gesundheitswesen ist der Schlüssel zum Abbau der Versorgungsgrenzen und der kontinuierlichen Versorgung chronisch erkrankter Patientinnen und Patienten. In der derzeitig geplanten Form lehnen die PIRATEN die elektronische Gesundheitskarte jedoch ab. Wir fordern ergänzend die verbindliche Einführung dezentraler Speichermöglichkeiten direkt auf der Chipkarte. Durch diesen Speicher können, ergänzt durch die Möglichkeit rechtssicherer elektronischer Unterschriften, alle Anforderungen an eine moderne IT-Infrastruktur bei gleichzeitiger Wahrung des Datenschutzes erfüllt werden. So erhalten Patientinnen und Patienten die volle Entscheidungshoheit über ihre Daten und können die Vorteile dieser Technologie nutzen.

Rezeptfreie Abgabe der „Pille danach“

Wir wollen uns für eine rezeptfreie Abgabe der „Pille danach“ (mit dem Wirkstoff Levonorgestrel) einsetzen. Diese entspricht den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation und wird bereits in den meisten anderen europäischen Ländern praktiziert. Durch die Einnahme der „Pille danach“ können ungewollte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden. Zudem ist sie relativ gut verträglich; eine vorhergehende ärztliche Untersuchung ist nicht notwendig. Daher stellt die Rezeptpflicht dieses Medikaments für Frauen einen absolut unangemessenen Eingriff in das Recht auf Selbstbestimmung dar.

Pflegequalität und Pflegesicherheit

Die PIRATEN sprechen sich für klare und eindeutige Regeln zum Personaleinsatz in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen der Langzeitversorgung aus. Es sind durch Fachgremien anhand empirisch festgestellter Fakten Zahlenschlüssel festzulegen, nach denen die maximale Anzahl von Patient pro dreijährig examinierter Pflegekraft definiert ist. Zusätzlich ist je nach Bereich festzulegen, wie viele Pflegehilfskräfte minimal und maximal im Verhältnis zu dreijährig examiniertem Personal einzusetzen sind. In Abteilungen mit besonderen Belastungen, wie zum Beispiel Intensivstationen, sind Sonderschlüssel anzuwenden, die wie im Fall der Intensivmedizin bereits durch die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) definiert wurden. Diese Festlegungen werden durch ein Fachgremium des Bundes oder Landes, nicht aber der Landschaftsverbände, getroffen bzw. bestätigt.

Fortbildungspflicht in der Pflege

Die professionelle berufliche Pflege in Form der Gesundheits- und Krankenpflege als auch der Altenpflege ist einem enormen Arbeits- als auch Wissensdruck ausgesetzt. Die ständig zunehmenden wissenschaftlichen Erkenntnisse im Bereich der Medizin als auch der Pflege sowie die wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen machen eine ständige und fundierte Fortbildung unausweichlich. Die PIRATEN fordern eine Fortbildungsverpflichtung und einen Fortbildungsnachweis von professionell beruflich Pflegenden, um den modernen pflegerischen als auch medizinischen Anforderungen gerecht zu werden. Die Form des Nachweises kann dabei in einem Punktesystem ähnlich dem Modellprojekt „Registrierung beruflich Pflegender“ erfolgen. Die Fortbildungen sind so zu etablieren, dass es eine Freistellungspflicht seitens der Arbeitgeber gibt.

Drogen- und Suchtpolitik

Neustart: Drogen- und Suchtpolitik

Die Piratenpartei strebt die Zusammenarbeit mit allen gesellschaftlichen Gruppen an, die sich vorurteilsfrei mit dem Konsum von psychotropen Substanzen und dessen Folgen auseinandersetzen.

Gemeinsam werden wir eine Politik betreiben, die riskantem Drogengebrauch durch Prävention entgegenwirkt, sowie Risiko-Konsumenten und Schwerstabhängigen durch Therapieangebote hilft.

Der Gesetzgeber darf nur dort eingreifen, wo die Schutzrechte anderer berührt sind. Er soll einen effizienten Jugend- und Verbraucherschutz sicherstellen und das organisierte Verbrechen eindämmen.

Mündigkeit braucht Bildung – Prävention ist die Grundlage

Das Ziel unserer Drogen- und Suchtpolitik ist eine selbstverantwortliche und sozialverträgliche Genusskultur. Wir wollen Menschen aller Altersgruppen zu einem achtsamen Umgang mit psychotropen Substanzen und einem selbstbestimmten Konsum befähigen.

Um Wirkungen und mögliche Gefahren besser einschätzen zu können, bedarf es einer kompetenten Aufklärung, die so früh wie möglich beginnen soll. Sie muss auch die Fähigkeit vermitteln, mit den unterschiedlichen, gebräuchlichen Drogen umzugehen. Wir glauben, dass die Stärkung von sozialer Kompetenz und Selbstbewusstsein eine wichtige Grundlage für wirksame Prävention ist.

Nachhaltige Prävention fängt in der Schule an

Die Maßnahmen zur Suchtprävention an Schulen und der Ausbildungsstand der Lehrkräfte sind unzureichend. Pilotprojekte haben gezeigt, wie nachhaltig eine gute Prävention bereits ab dem Grundschulalter wirkt. Auf der Basis der dort gesammelten Erfahrungen ist ein bundesweites Aufklärungskonzept und sachgerechtes, undogmatisches Lehrmaterial für einen fundierten Unterricht zu entwickeln. Externe Fachreferenten sollen besonders in der Sekundarstufe das Wissen bei Lehrern und Schülern vertiefen.

Vorurteile werden so durch Wissen überwunden. Die gewonnenen Erkenntnisse tragen die Schüler wie selbstverständlich in ihr soziales Umfeld.

Prävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Die umfassende Aufklärung über Drogen, ihren Gebrauch und mögliche Folgen darf sich nicht auf die Schule beschränken, sondern muss sich an die ganze Gesellschaft richten. Ärzte, Krankenhäuser, Bürgerämter, Sozialdienststellen, Jugendzentren und ähnliche Einrichtungen sollen geeignete Informationsmaterialen bereithalten und Ansprechmöglichkeiten bieten.

Präventionsprogramme sind zielgruppengerecht zu gestalten. Der Einsatz von Streetworkern und Sozialarbeitern ist auszubauen, vor allem in bisher unterversorgten Kleinstädten und ländlichen Gebieten, unter besonderer Berücksichtigung des Suchtstoffes Alkohol.

Es ist dringend notwendig, die Mittel für niedrigschwellige Hilfsangebote in der Suchthilfe deutlich aufzustocken. Die präventive Arbeit wird dabei stoffliche und nicht stoffgebundene Süchte gleichberechtigt einschließen.

Keine Werbung für Drogen

Die einseitig positive Darstellung von suchterzeugenden Substanzen zu vermeiden, ist ein wesentlicher Aspekt von Prävention. Wir fordern daher ein ausnahmsloses Werbe- und Sponsoringverbot für Produkte, die psychotrope Substanzen in einer Konzentration enthalten, die geeignet ist, Abhängigkeiten zu erzeugen.

Verbraucherschutz – auch für Drogenkonsumenten

Das Wissen um Wirkstoff und Beimengungen ist Grundlage risikoarmen Drogengebrauchs. Umfassende, bedarfsgerechte Möglichkeiten zum Drugchecking sollen vor Ort ermöglicht werden.

Die Piratenpartei fordert die Einrichtung einer bundesweiten Online-Meldestelle für problematische Substanzen zur Risiko- und Schadensminimierung für Drogenkonsumenten. Diese Meldestelle erfasst schädliche Streckmittel, ungewöhnlich hohe Dosierungen oder Reinheitsgrade sowie den Verkauf von Substanzen unter falschem Namen. Als ersten Schritt werden wir die Resultate kriminaltechnischer Untersuchungen von beschlagnahmten Drogen für Jedermann verfügbar machen.

Konsumbegleitende Programme und Hilfsangebote bei problematischem Konsum müssen ausgeweitet werden. Therapiemöglichkeiten sind so früh wie möglich anzubieten, nicht erst bei bestehender Abhängigkeit oder bei bereits eingetretenen Folgeerkrankungen. Sie dürfen nicht ausschließlich auf Abstinenz ausgerichtet sein.

Wir fordern ein bundesweites Angebot von Drogenkonsumräumen als weiteres wichtiges Element der Schadensverhütung und -minderung.

Diamorphinprogramme ermöglichen – nicht verhindern

Für Diamorphinbehandlungen werden dringend mehr Vergabestellen benötigt. Die Umsetzung von Diamorphin-Programmen muss erleichtert werden, damit mehr Betroffene Zugang erhalten, auch solche mit weniger schädlichen Konsummustern.

Bei der Durchführung gilt es, neben Injektion auch Inhalation und orale Einnahme zuzulassen und eine intensive psychosoziale Betreuung für die Teilnehmenden bereitzustellen. Gegebenenfalls ist in weitergehende Therapieangebote überzuleiten. Neben den Ärzten sind auch medizinisches Personal, Therapeuten und Mitarbeiter der sozialen Dienste zur fachbezogenen Weiterbildung zu verpflichten.

Zugang zu medizinischem Cannabis erleichtern

Cannabinoidhaltige Medikamente sollen anderen verkehrsfähigen Medikamenten gleichgestellt werden. Es liegt dabei im Ermessen des behandelnden Arztes, ob dabei der Echtstoff zum Einsatz kommen soll. Die Kosten sind von den Krankenkassen zu tragen.

Entkriminalisierung der Konsumenten

Der private Umgang mit psychotropen Substanzen muss komplett entkriminalisiert werden. Anbau und Herstellung für den Eigenbedarf dürfen nicht bestraft werden.

Die Piratenpartei fordert als Sofortmaßnahme einen bundeseinheitlich geregelten Richtwert von 30 Gramm für den duldbaren Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum für Volljährige, um zumindest die Kriminalisierung der Cannabis-Konsumenten zu beenden und die Behörden zu entlasten.

Neufassung des Betäubungsmittelgesetzes

Wir fordern eine Neufassung des Betäubungsmittelgesetzes, in der die erfassten, psychotropen Substanzen neu bewertet werden: Nur wenn eine Fremdgefährdung realistisch nicht ausgeschlossen werden kann, dürfen die Freiheitsrechte des Einzelnen eingeschränkt werden.

Informationelle Selbstbestimmung stärken

Die informationelle Selbstbestimmung ist auch im Bereich der Drogen- und Suchtpolitik zu gewährleisten:

Auf Drogenkonsum bezogene Daten aus ergebnislos gebliebenen polizeilichen Ermittlungen müssen umgehend wieder gelöscht werden. Register über Drogenkonsum dürfen nicht geführt werden.

Allgemeine und verdachtsunabhängige Drogentests am Arbeitsplatz lehnen die Piraten ab. Sie sind auf gefährliche Berufe und Tätigkeiten zu begrenzen.

Keine Willkür beim Führerscheinentzug

Die Gefährdung des Straßenverkehrs unter Einfluss von Rauschmitteln kann nicht geduldet werden. Aber die automatische und pauschale Sanktionierung des Konsums von Drogen und Medikamenten durch die Führerscheinbehörde nehmen wir nicht hin:

Als Kriterium für den Entzug der Fahrerlaubnis müssen wissenschaftlich abgesicherte Grenzwerte für Wirkstoffkonzentrationen festgelegt werden, die eine akute Fahruntüchtigkeit nachvollziehbar definieren.

Es muss ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Konsum und dem Führen des Kraftfahrzeuges vorliegen.

Allein die Vermutung oder die Feststellung, dass eine Person Drogen oder Medikamente konsumiert oder konsumiert hat, lässt keine Rückschlüsse auf die aktuelle Fahrtüchtigkeit zu und rechtfertigt keinen vorbeugenden Entzug der Fahrerlaubnis.

Keine Einschränkungen für e-Zigaretten

Der derzeit freie Handel und Gebrauch liquidverdampfender E-Zigaretten soll nicht über den Jugendschutz hinaus eingeschränkt werden. Stattdessen fordern wir die Schaffung von Qualitätsstandards für Produktion und Handel von E-Zigaretten und Liquids.

E-Zigaretten ins Nichtraucherschutzgesetz aufzunehmen, oder eine Besteuerung nach dem Tabaksteuergesetz lehnen wir hingegen ab.

Umwandlung der Tabaksteuer

Tabak und Nikotin müssen in die allgemeine Drogenaufklärung und Suchtprävention integriert werden, um den Tabak aus der Wahrnehmung als „Alltagsdroge“ herauszuführen und sein Gefahrenpotenzial deutlich zu machen. Damit wird die Grundlage für eine verantwortungsvolle Selbstbestimmung im Umgang mit Tabak gelegt.

Öffentliche Tabakwerbung ist unvereinbar mit diesen Zielen. Daher streben die Piraten ein allgemeines Werbeverbot für Tabak an.

Die Piratenpartei fordert die Umwandlung der Tabaksteuer in eine zweckgebundene Abgabe. Diese ist für Aufklärung, Suchtprävention und suchtbezogene Forschung, Entzugs- und Entwöhnungsbehandlungen und als Beitrag zu den Folgekosten im Gesundheitsbereich zu verwenden.

Alkoholwerbung unterbinden und Deklarationspflicht verbessern

Das vom Alkohol ausgehende Suchtpotenzial wird im gesellschaftlichen Alltag nur unzureichend wahrgenommen. Dem sollte durch verstärkte Einbeziehung des Alkohols in die allgemeine Drogenaufklärung und Suchtprävention entgegengewirkt werden.

Die Piratenpartei wendet sich gegen Werbung für alkoholische Getränke, alkoholhaltige Getränke und als frei verkäufliche Arzneimittel deklarierte, hochprozentige Alkoholika. Alle diese Produkte sind geeignet, Abhängigkeiten hervorzurufen.

Bei allen zum Verzehr geeigneten alkoholhaltigen Produkten ist deutlich lesbar und gut sichtbar auf der Vorderseite der Verpackung anzugeben, wie viel Alkohol das Produkt enthält. Jeder enthaltene Alkohol muss angegeben werden. Vorhandene Lücken in der Deklarationspflicht sind zu schließen.

Bei alkoholischen und alkoholhaltigen Getränken muss deutlich sichtbar auf das Suchtpotenzial hingewiesen werden.

In der Gastronomie sollen mehrere alkoholfreie Getränke angeboten werden, die günstiger sind als das billigste alkoholische Getränk.

Lizenzierte Fachabgabestellen – jetzt einführen

Wir fordern Modellversuche für lizenzierte Fachabgabestellen. In diesen erfolgt der Verkauf von Tabak, Liquids für e-Zigaretten, Spirituosen und anderen psychotropen Substanzen. Jugendliche haben dort keinen Zutritt. Qualifiziertes Personal soll Beratung zu verantwortungsvollem Gebrauch und möglichen Gefährdungspotenzialen anbieten. Wie alle Genussmittel, müssen die angebotenen Substanzen dem Verbraucherschutz unterliegen und einer regelmäßigen Qualitätskontrolle unterzogen werden.

Die Produkte dürfen nicht künstlich verteuert werden, damit ein Bezug über den Schwarzmarkt keine Alternative darstellt. Perspektivisch soll es möglich sein, derzeit illegale psychotrope Substanzen auch legal anzubauen oder herzustellen.

Psyche

Verrückt ist auch normal

Das Ziel der politischen Arbeit der Piratenpartei ist eine größtmögliche Inklusion aller Menschen. Um dieses Ziel zu erreichen, beziehen wir die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung in unser Programm mit ein. Die Gesundheitspolitik hat die Ziele, medizinische und psychosoziale Hilfe zu gewährleisten, eine Behandlung zu garantieren, wo diese nötig ist, und die Gesundheit der Menschen zu erhalten. Deshalb setzen wir uns für eine psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland ein, die die Bedürfnisse der Patienten in den Mittelpunkt stellt.

Die Piratenpartei fordert darüber hinaus den zielgerichteten und zeitnahen Ausbau der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung, eine inklusive Arbeitsmarktpolitik für Menschen mit psychischen Störungen sowie eine deutliche Verbesserung der rechtlichen Situation von Menschen mit psychischen Störungen.

Gesundheitliche Aufklärung

Die Piratenpartei setzt sich für eine umfassende gesundheitliche Aufklärung als nächsten Schritt einer sozialen Inklusion von Menschen mit psychischen Störungen ein. In den Fokus der Aufklärung sollen vor allem jene Störungsbilder gerückt werden, die häufig von Vorurteilen und Ausgrenzungen betroffen sind und dadurch die Lebensqualität und medizinische Therapie der Betroffenen erheblich beeinträchtigen. Zusätzlich sollen auch die möglichen Behandlungs- und komplementären Hilfsangebote und Einrichtungen in die Aufklärung einbezogen werden, um die Akzeptanz solcher in der Bevölkerung zu stärken und auch die Nutzung der Möglichkeiten, gleich ob stationär, teilstationär oder ambulant, mit weniger persönlichen Bedenken und Vorbehalten zu ermöglichen. Letztlich steht auch die Aufklärung der Betroffenen selbst im Blickpunkt der Piratenpartei, vor allem über ihre rechtlichen Ansprüche sowie Hilfsangebote.

Die Piratenpartei sieht die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) als geeignete Stelle zur Koordinierung und Organisation der umfassenden Aufklärung. Die Piratenpartei sieht aber auch hier vor allem die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Pflicht, aber auch die privaten Sendeanstalten, Print- und Onlinemedien, ihren gesellschaftlichen Beitrag für eine wirksame gesundheitliche Aufklärung zu leisten. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf die Vermittlung der Botschaft liegen, dass Menschen mit psychischen Störungen ein gleichberechtigter Teil der Gesellschaft sind.

Mehr psychiatrische Abteilungen an allgemeinen Krankenhäusern

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, den Ausbau von psychiatrischen Abteilungen in allgemeinen Krankenhäusern mit dem Ziel weiter fortzusetzen, dass alle Kreise und kreisfreien Städte im Sinne der gemeindenahen Psychiatrie mit psychiatrischen Abteilungen mit angeschlossenen Tageskliniken und psychiatrischen Institutsambulanzen versorgt werden. In Planungsregionen sollen durch Bettenabbau in allgemeinen Krankenhäusern frei werdende Bettenkapazitäten für die Errichtung von psychiatrischen Abteilungen mit entsprechend qualifiziertem Personal verwendet werden. Dabei muss perspektivisch gewährleistet sein, dass diese zunächst kleinen Einheiten durch Bettenaufstockung und psychiatriegerechte bauliche Verbesserungen in überschaubarer Frist eine regionale, gemeindeorientierte Pflichtversorgung übernehmen können. Mittelfristiges Ziel ist das System der Fachkrankenhäuser durch ein flächendeckendes System von psychiatrischen Fachabteilungen an Allgemeinkrankenhäusern zu ersetzen (Beispiel Saarland).

Mehr Psychiatrische Institutsambulanzen

Die Piratenpartei unterstützt das Konzept der multiprofessionellen Psychiatrischen Institutsambulanzen als Teil der gemeindenahen psychiatrischen Versorgung und setzen sich für den weiteren flächendeckenden Ausbau in der Bundesrepublik Deutschland ein. Psychiatrische Institutsambulanzen werden an den Psychiatrischen Abteilungen in den Allgemeinkrankenhäusern errichtet. Die Piratenpartei spricht sich dabei für die Ansiedlung von Psychiatrischen Abteilungen mit Psychiatrischen Institutsambulanzen in zentraler leicht erreichbarer Lage der Kreise und kreisfreien Städte ein, bei flächenweiten Kreisen sollen zusätzliche Außenstellen der Psychiatrischen Institutsambulanzen errichtet werden. Allgemeinkrankenhäuser, die für den Aufbau der Psychiatrischen Abteilung zunächst mit psychiatrischen Stationen beginnen, sollen bereits mit diesen Stationen auch Psychiatrische Institutsambulanzen in Betrieb nehmen.

Bausteine der komplementären Versorgung

Die Piratenpartei fordert, dass in allen Gebietskörperschaften die Strukturen der sozialen, komplementären Versorgung für Menschen mit psychischen Störungen bedarfsdeckend aufgebaut bzw. (bei Trägerschaft von gemeinnützigen Vereinen) durch entsprechende Fördermittel erhalten werden. Diese komplementäre Versorgung ist das Kernstück der sozialen Inklusion; dazu gehört vor allem die Unterstützung in den Bereichen Wohnen, Arbeit und Freizeit.

  • Wohnen: Die meisten psychischen Störungen treten erstmalig in der Jugend und im frühen Erwachsenenalter auf. Für diesen Personenkreis haben sich betreute Wohngemeinschaften ebenso bewährt wie zur „Wiederbeheimatung“, zur Rückführung von Langzeitpatienten, die in sog. „Heime“ verschoben und dort ausgegrenzt wurden. Solche Wohngemeinschaften, oft unter Betreuung von Sozialarbeitern, sind bedarfsdeckend einzurichten.
  • Arbeit: Die Arbeitssituation der Betroffenen ist häufig fatal; entweder bleibt ihnen der 1. Arbeitsmarkt aufgrund der Stigmatisierung verschlossen, oder sie sind tatsächlich den Anforderungen nicht gewachsen. In Regionen, in denen langjährig sozialpsychiatrisch gearbeitet wurde, entstand eine Palette von Arbeitsmöglichkeiten im 3. Arbeitsmarkt, von einfachen Zuverdienstfirmen bis zu komplett autonomen Firmen, die weiter geführt werden müssen.
  • Freizeit: Die Freizeit sinnvoll mit anderen zu gestalten, ist für Menschen mit psychischen Störungen ebenfalls nicht so einfach wie für andere. Diverse Clubs, in denen sich alle (auch nicht Betroffene) treffen können, Patientencafés inmitten der Städte etc. sind daher unverzichtbare Bausteine einer komplementären sozialpsychiatrischen Versorgung.
  • Tagesstätten: Im Gegensatz zu Tageskliniken findet in Tagesstätten keine medizinische Versorgung statt, sondern Therapeuten aller Ausbildungstypen (z. B. Ergo-, Kunst- und Musiktherapeuten etc.) gestalten zusammen mit Beschäftigten der Gesundheits- und Krankenpflege, Sozialarbeit und engagierten Bürgern den Alltag der Betroffenen. Tagesstätten haben sich zudem als besonders nützlich erwiesen, wenn Demenzkranke ältere Menschen von ihren berufstätigen Kindern versorgt werden und müssen daher flächendeckend angeboten werden.

Bundesweite Notrufnummer

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass in allen Notrufleitstellen psychiatrisch geschultes Personal eingesetzt wird. Dieses soll eine kurzfristige Krisenintervention in psychischen Krisen ermöglichen, ähnlich wie dies bereits in Israel gehandhabt wird. Für psychische Notfälle soll es eine leicht zu merkende kostenfreie Rufnummer geben, die Anrufer mit der Leitstelle verbindet. Des Weiteren soll psychiatrische Notfallhilfe per E-Mail und SMS ganztags erreichbar sein.

Internetangebot des Bundesministerium für Gesundheit

Die Piratenpartei fordert im Zuge der Aufklärung über psychische Störungen die Bereitstellung eines Internetangebotes vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit folgendem Inhalt:

  • Datenbank aller praktizierenden Psychiater, Ärztlicher und Psychologischer Psychotherapeuten, Psychologen sowie aller psychiatrischen Fachkrankenhäuser mit:
    • Adressen,
    • Wartezeiten/Anzahl freier Sprechstunden/Anzahl freier Plätze,
    • Fachgebiet,
    • Spezialgebiet,
  • Vorstellung und Erklärungen von Therapieangeboten,
  • Anträge zum Download und Antragserklärungen.

An dieses Internetangebot soll eine Telefonhotline angeschlossen sein, die zu den Inhalten ebenfalls Auskunft geben kann. Die inhaltliche Ausgestaltung soll koordinierend vom BMG mit fachlicher Kompetenz erfolgen.

Kenntnisse über psychiatrische Symptome und Krisenintervention

Die Piratenpartei fordert, dass Ärzte in allen Fachbereichen, in denen sie mit Betroffenen mit psychiatrischen Diagnosen konfrontiert sind, vor allem aber in der Notfallmedizin, ausführliche und fortlaufende psychiatrische Weiterbildungen erhalten. Besonders wichtig ist auch eine fundierte Ausbildung und Training von Fähigkeiten in Krisenintervention und Deeskalation von Ärzten, Polizei und Rettungsdienstpersonal. Diesen Inhalten muss bereits frühzeitig, also noch während des Studiums oder der Ausbildung, mehr Bedeutung beigemessen werden.

Pflegepersonal in der Psychiatrie

Die Piratenpartei fordert eine deutliche Erhöhung des Personalschlüssels auf psychiatrischen Stationen. Desweiteren soll das Pflegepersonal auf psychiatrischen Stationen durch umfangreichere und praxisbezogene Weiterbildungsmaßnahmen besser im Umgang mit Patienten mit psychischen Störungen geschult werden.

Inklusive Arbeitsmarktpolitik für Menschen mit psychischen Störungen

Sonderregelung Arbeitszeiten

Die Piratenpartei fordert eine umfassende Novellierung und Ausarbeitung der Regelungen im bisherigen Behindertenrecht, die den Menschen mit chronischen somatischen und chronischen psychischen Störungen, die auf Grund ihrer Störungen in ihrer Leistungsfähigkeit eingeschränkt sind, die Wahlmöglichkeit zu eröffnen, ein ihren Einschränkungen gerecht werdendes Arbeitszeitmodell auszuwählen. Es muss hierzu unter strengster Beachtung des Datenschutzes und Nutzung der Aufsichtsbehörden gewährleistet werden, dass die Annahme eines Arbeitszeitmodells diskriminierungsfrei und erfolgreich ermöglicht wird.

Sonderregelung Urlaubszeiten

Die Piratenpartei fordert eine Reform der gesetzlichen Regelungen, um Menschen mit chronischen psychischen Störungen, entsprechend ihres störungsbedingten Erholungsbedarfs, mehr Urlaubstage zu gewähren.

Zu den Sonderregelungen von Arbeits- und Urlaubszeiten sollen die Verbände der Arbeitgeber, der medizinischen Wissenschaften und der Betroffenen gemeinsam die Arbeitszeitmodelle und die Vorschläge für zusätzliche Urlaubstage im Rahmen einer Enquete-Kommission im Deutschen Bundestag erarbeiten und vorstellen, damit der Deutsche Bundestag darüber beschließen kann. Die Piratenpartei setzt sich im Deutschen Bundestag dafür ein, dass die Vorschläge der Enquete-Kommission zur Abstimmung gestellt werden.

Freistellungsoption von Mehrarbeit für Menschen mit psychischen Störungen

Die Piratenpartei fordert eine Freistellungsoption bei Mehrarbeit für Menschen mit chronischen psychischen Störungen, ähnlich der Regelung in §124 SGB IX, (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/BJNR104700001.html Fassung Art. 13 Abs. 26 G v. 12.4.2012 I 579), für Menschen mit Schwerbehinderung.

Rechte der psychiatrischen Patienten

Persönliches Budget

Seit dem 1. Januar 2008 haben Menschen mit Anspruch auf Teilhabeleistungen einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Die Piratenpartei unterstützt dieses Konzept als Teilschritt zur Verwirklichung der Inklusion von Menschen mit gesundheitlichen Erkrankungen bzw. Störungen und wirken an seiner stetigen realitätsgerechten Verbesserung mit. Antragsstellungen sollen unabhängig vom Leistungsträger einfach und unbürokratisch ermöglicht werden. Des Weiteren fordert die Piratenpartei, dass Menschen mit Anspruch auf Teilhabeleistungen umfassend über diese Rechtsansprüche und das Beantragungsverfahren informiert werden.

Qualität in der Diagnostik

Die Piratenpartei fordert eine Reform der Richtlinien, die eine sorgfältigere psychiatrische Diagnostik sicherstellen. Psychiatrische Diagnosen müssen ausreichend begründet und gesichert sein, bevor sie gestellt werden dürfen. Die Diagnosen sind mit dem Patienten zu besprechen. Die wissenschaftlichen Fachverbände und Betroffenenverbände sollen gemeinsam eine Reform der Richtlinien erarbeiten, die die notwendige Gewissenhaftigkeit bei der Diagnosestellung sicherstellen, aber auch den Anforderungen des klinischen Alltags gerecht werden. Zusätzlich soll ermöglicht werden, nicht oder nicht mehr zutreffende Diagnosen auf Antrag des Betroffenen löschen zu lassen. Dafür erforderliche Richtlinienänderungen sollen von den wissenschaftlichen Fachverbänden und Betroffenenverbänden gemeinsam erarbeitet werden.

Freier Zugang zu Patientenakten

Jeder Patient hat das Recht, seine Patientenakte in vollem Umfang zu lesen. Die Piratenpartei fordert für alle Patienten den freien, uneingeschränkten Zugang zu ihren Patientenakten. Die Einsichtnahme soll unbürokratisch, kostenfrei, zeitnah und in therapeutischer Umgebung (Begleit-Pflicht) ermöglicht werden.

Weniger bürokratische Hürden für Patienten

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass Patienten, die sich in psychiatrischer Behandlung befinden oder sich in eine solche begeben wollen, ab dem Zeitpunkt der Feststellung der Behandlungsbedürftigkeit den Anspruch darauf erhalten, von einem Sozialarbeiter oder -pädagogen Unterstützung zu bekommen, wenn sich abzeichnet, dass der Patient mittel- bis langfristig nicht in der Lage sein wird, eigenständig seinen Alltag zu bewältigen. Diese Unterstützung soll dem Patienten alltagspraktische Hilfestellung bieten, ohne dass dafür ein Betreuungsverfahren eingeleitet werden muss.

Europa

Vision für Europa

Präambel - Europaprogramm

Die Europäische Union ist heute als supranationale Institution ein Projekt ihrer Mitgliedstaaten und nicht der Bürger. Wir PIRATEN sind daher der Ansicht, dass die Zukunft Europas nicht an den Interessen der einzelnen Mitgliedstaaten, sondern an den gemeinsamen Interessen aller Menschen in Europa ausgerichtet werden soll. Das Defizit an demokratischer Legitimation in der Europäischen Union besteht seit ihrer Gründung und wurde im Zuge des europäischen Einigungsprozesses nicht entschieden genug angegangen. Dies zu beheben und Europa auf ein solides demokratisches Fundament zu stellen, ist das oberste Ziel aller PIRATEN. Zur Erreichung dieses Zieles wird es im weiteren Verlauf darauf ankommen, die politischen Prozesse bürgernäher zu gestalten und einen gemeinsamen europäischen Kommunikationsraum zu schaffen. Politischen Entscheidungen auf europäischer Ebene müssen europaweite Debatten vorausgehen, an denen sich alle Menschen angemessen beteiligen können. Ohne gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Kommunikation wird es diese angemessene Beteiligung nicht geben, und damit auch keine sachgerechten Entscheidungen im Sinne des Allgemeinwohls. Das Internet als neuer Kommunikationsraum bietet enorme Möglichkeiten, um allen Menschen politische Entfaltungschancen zu eröffnen, um die politische top-down Einwegkommunikation zu überwinden und um die Dominanz der Massenmedien zu durchbrechen. Die Freiheit des Internets werden wir PIRATEN daher auf europäischer und globaler Ebene mit aller Entschlossenheit verteidigen.

Demokratie Add-on für Europa

Wir PIRATEN fordern die Einberufung einer verfassungsgebenden Versammlung (Verfassungskonvent) für die Europäische Union. Ziel des Verfassungskonvents ist es, das politische System der EU und ihre Beziehung zu den Mitgliedstaaten und Regionen neu zu strukturieren und auf eine demokratische Basis zu heben. Der Prozess der Ausarbeitung einer europäischen Verfassung muss transparent geschehen und die europäischen Bürgerinnen und Bürger umfassend beteiligen. Die Mitglieder dieser Versammlung sollen demokratisch gewählt werden und gleichzeitig die Vielfalt innerhalb der Union repräsentieren. Über den erarbeiteten Verfassungsentwurf stimmen die Bürger unionsweit und zeitgleich ab.

Wir PIRATEN fordern auch, dass die Bürger in EU-weiten Abstimmungen direkt über die europäische Gesetzgebung entscheiden können. Zum einem sollen die Bürger mittels einer modifizierten und erweiterten Europäischen Bürgerinitiative eigene Legislativvorschläge unterbreiten, sowie im Rahmen des europäischen Gesetzgebungsprozesses EU-Gesetze stoppen können. Die Europäische Bürgerinitiative soll in der Praxis leicht anwendbar und gebührenfrei sein. Zum anderen sollen Änderungen der EU-Verträge bzw. einer EU-Verfassung nur dann in Kraft treten, wenn die Bürger sie in europaweiten, zeitgleichen Abstimmungen befürworten. Diese sollen kurzfristig durchgeführt werden. Die aktuelle Gesetzgebung der EU wird von der Exekutive, der Europäischen Kommission, zu Lasten der eigentlichen Legislative, dem Europäischen Parlament, dominiert. Deshalb fordern wir PIRATEN die Gewaltenteilung zu Gunsten der Legislative neu zu gewichten. Hierfür sollen die Initiativ- und Beschlussrechte des Europäischen Parlaments als parlamentarischer Gesetzgeber der EU ausgeweitet werden.

Europäische Wirtschafts- und Währungsunion

Die Europäische Union befindet sich zurzeit in der schwersten Krise seit ihrer Gründung. Die Gemeinschaftswährung Euro konnte die ihr ursprünglich zugedachte Rolle als Motor der weiteren europäischen Integration nicht erfüllen. Die eklatanten Konstruktionsfehler der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion tragen im Zuge der jüngsten Wirtschafts- und Finanzkrise maßgeblich zur Ausweitung der Ungleichgewichte unter den Eurostaaten bei. Die einseitige europäische Rettungspolitik aus Spardiktaten, Lohn-, Renten- und Sozialkürzungen stellt einen doppelten Schlag ins Gesicht der Bürger dar: Das mangelhafte Krisenmanagement führt durch die Sozialisierung der Verluste bei gleichzeitiger Privatisierung der Gewinne zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Spaltung zwischen und in den Mitgliedstaaten. Zudem ist die Krisenpolitik ein undemokratischer Rückschritt im europäischen Integrationsprozess. Die massenweise Finanzierung von Staatsschulden zweifelhaften Wertes über die Europäische Zentralbank (EZB) und den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) lehnen wir PIRATEN strikt ab.

Um die Schuldenkrise in Europa wirksam zu lösen, fordern wir PIRATEN daher die kurzfristige Durchführung frühzeitiger einmaliger Schuldenschnitte von Staatsschulden in der Europäischen Union sowie eine effektive Restrukturierung, und wenn nötig, Rekapitalisierung maroder Banken. Wird nach konsequenter Beteiligung der Eigentümer die Eigenkapitalquote einer Bank zu niedrig, dann soll die betroffene Bank durch Umwandlung von Fremdkapital in Eigenkapital stabilisiert werden. Als letzter Schritt ist eine Verstaatlichung zu prüfen, wenn eine Insolvenz aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Folgewirkungen ausscheidet. Eine Abfederung sozialer Einschnitte durch den Schutz von Kleinanlegern bzw. privater Renten und Lebensversicherungen ist bis zu einem Höchstbetrag zu gewährleisten. Die Europäische Union kann ohne Solidarität nicht bestehen. Um die wirtschaftlich angeschlagenen Eurostaaten auf die Beine zu bringen, fordern wir PIRATEN daher einen „Marshall-Plan für Europa“ – ein Aufbau- und Investitionsprogramm, das sowohl die kurzfristige Konjunkturentwicklung fördert als auch das längerfristige Wachstumspotenzial stärkt. Ziel ist der Umbau und die Modernisierung der europäischen Volkswirtschaften hin zu einer energieeffizienten und ressourcenschonenden Wirtschaftsstruktur. Zur Wiederherstellung rechtsstaatlicher und marktwirtschaftlicher Prinzipien in der EU muss eine unabhängige Überprüfung und gegebenenfalls Rückabwicklung aller erfolgten Rettungsmaßnahmen für Finanzinstitute und öffentlicher Haushalte durchgeführt werden. Hierzu bedarf es der Offenlegung aller diesbezüglichen Geldflüsse.

Das gemeinwohlschädliche und teils kriminelle Geschäftsgebaren des Finanzsektors im Zusammenspiel mit mangelhafter Bankenregulierung und -aufsicht in der EU sind wesentliche Ursachen der Finanz- und Eurokrise. Wir PIRATEN fordern einen effektiven europäischen Aufsichtsmechanismus, der von der EZB unabhängig ist und der zukünftige Kreditexzesse frühzeitig erkennt und wirksam unterbindet. Zur zukünftigen Stabilisierung des europäischen Bankensektors ist eine Trennung des Geschäftsbereichs „Investment Banking“ von der übrigen Geschäftstätigkeit (Trennbankensystem) europaweit gesetzlich vorzuschreiben. Um die Eurozone unabhängiger vom Votum US-amerikanischer Ratingagenturen und somit den internationalen Finanzmärkten zu machen, setzen wir PIRATEN uns für die sofortige Gründung einer unabhängigen europäischen Ratingagentur ein. In der forcierten Einmischung der Europäischen Kommission in die Haushaltspolitik einzelner Mitgliedstaaten sehen wir PIRATEN eine Missachtung des Demokratieprinzips und eine akute Gefahr für die wirtschaftliche Entwicklung und den Einigungsprozess in Europa. Wir PIRATEN lehnen den europäischen Fiskalpakt daher als demokratisch nicht legitimierten Eingriff in die Haushaltshoheit der Mitgliedstaaten ab. Weitere Schritte zur Integration der Eurozone erfordern zwingend eine verstärkte demokratische Legitimation und Rechenschaftspflichten sowie die Ausweitung der parlamentarischen Kontrollrechte.

Europäische Energiepolitik

Ein funktionierender europäischer Energiebinnenmarkt muss auf Versorgungssicherheit, Ressourcenschonung, Verbrauchernutzen und Wettbewerbsfähigkeit ausgerichtet sein. Die unvollendete Struktur des bestehenden EU-Energiebinnenmarkts muss an die Herausforderungen, denen Europa in den Bereichen Energie und Klimaschutz gegenübersteht, angepasst werden. Wir PIRATEN setzen uns für die dezentrale Integration der Energiemärkte in der Europäischen Union mit vielen kleinen und mittelgroßen Energieversorgern ein. Damit ein dezentral organisierter Energiemarkt eine erschwingliche und sichere Energieversorgung für die Haushalte und Unternehmen gewährleisten kann, wollen wir PIRATEN die Netzneutralität der europäischen Energieinfrastruktur durchsetzen. Mit Energienetzen in unabhängiger Hand können verbraucherfeindliche, oligopolistische Strukturen auf den europäischen Energiemärkten aufgebrochen und die Position der Verbraucher gestärkt werden. Wir PIRATEN stehen zu den Klimazielen der EU. Dabei setzen wir bei der Reduktion der Treibhausgasemissionen auf die Erhöhung der Energieeffizienz, ein funktionierendes System für den Emissionsrechtehandel auf europäischer Ebene sowie die Förderung der regenerativen Energien.

Wir machen uns für eine verstärkte Zusammenarbeit bei den Investitionen in die europäische Energieinfrastruktur stark. Staatliche Subventionen für die fossile und nukleare Energiegewinnung konterkarieren den von uns angestrebten Wechsel hin zu einer zukunftsfähigen, klimafreundlichen und möglichst autarken Energieversorgung in Europa. Dazu zählen insbesondere indirekte Beihilfen in Form von gesetzlichen Haftungsfreistellungen für Atomkraftwerke. Wir PIRATEN fordern die Abschaffung jeglicher Subventionen und Beihilfen für die Förderung fossiler und atomarer Energien. Für einen funktionierenden Verbraucherenergiemarkt ist eine transparente Preisgestaltung und Offenlegung des Energiequellenmix entscheidend. Nur wenn die europäischen Verbraucher in beides jederzeit Einblick erhalten, können sie informierte Kaufentscheidungen im Sinne ihrer individuellen Präferenzen treffen. Wir PIRATEN fordern eine europaweite Verpflichtung der Energieversorger, den Verbrauchern die entsprechenden Daten barrierefrei bereitzustellen. Bei der Umsetzung des europäischen Energiebinnenmarkts werden modernste internetgestützte Technologien (SmartGrid) eine Schlüsselrolle spielen. Allerdings birgt die damit verbundene detailgetreue Dokumentation des individuellen Energieverbrauchs erhebliche Missbrauchsgefahren. Hier müssen höchste Datenschutzstandards eingehalten werden.

Digitale Agenda für Europa

Die Digitale Revolution verändert die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturen in ganz Europa. Der freie und gleichberechtigte Zugang zum Internet ist Grundvoraussetzung für die Teilhabe am digitalen Leben. Wir PIRATEN wollen daher das Recht auf Digitale Teilhabe an der Gesellschaft in der europäischen Grundrechtecharta verankern und den europaweiten Ausbau einer leistungsfähigen Kommunikationsinfrastruktur durch die EU stärker fördern. Ziel ist es, in den nächsten Jahren eine lückenlose Breitbandversorgung in der EU zu gewährleisten. Um einen dauerhaften Investitionsanreiz, einen fairen Wettbewerb und die Gleichbehandlung der Akteure im digitalen Raum sicherzustellen, muss das Prinzip der Netzneutralität europaweit gesetzlich verankert werden. Im Zuge des europaweiten Ausbaus der Netze und ihrer Modernisierung darf es nicht zu einer Monopolisierung der Kommunikationsinfrastruktur kommen. Das Internet als Kommunikationsraum kennt keine Grenzen. Wir PIRATEN betrachten daher die künstlichen nationalen Barrieren für Kulturgüter innerhalb des Europäischen Binnenmarktes als Hindernis für die weitere europäische Integration und fordern deren Aufhebung. Insgesamt bedarf es eines Umdenkens im Bereich der Immaterialgüterrechte und einer Abkehr von deren restriktiver Durchsetzung. Einer weiteren Monopolisierung von Information und Kultur muss Einhalt geboten werden. Daher bedarf es einer grundrechtlichen Absicherung, dass der Staat Monopolrechte an Immaterialgütern nur dann einräumen oder aufrechterhalten darf, wenn diese dem Interesse der Allgemeinheit nicht entgegen stehen. Außerdem müssen sie zeitlich begrenzt sein und dürfen rückwirkend weder inhaltlich noch zeitlich erweitert werden.

Die Schaffung von Gemeingütern (Commons), wie beispielsweise Freie Software, freie Kulturgüter, offene Patentpools und freie Bildungsangebote, muss durch geeignete rechtliche Rahmenbedingungen abgesichert und gefördert werden. Das sich zunehmend in digitalen Räumen abspielende Sozialleben soll nicht von Immaterialgüterrechten beschränkt werden. Dies ist durch Fair-Use-Klauseln sicherzustellen. Wir fordern europaweite Standards für das Urhebervertragsrecht, die die Position der Urheber gegenüber Verwertern stärken und mit dem Interesse der Allgemeinheit ins Gleichgewicht bringen. Umfassende Transparenz und gerechte Mitbestimmung durch ihre Mitglieder muss auch in den europaweiten Regelungen zu Verwertungsgesellschaften hergestellt werden. Darüber hinaus setzen wir uns für ein europaweit einheitliches Datenschutzrecht ein, das höchste Datenschutzstandards, insbesondere dem Verbraucher, garantiert. Dieses muss mindestens den bestehenden nationalen Schutzniveaus entsprechen. Die Reform des europäischen Datenschutzrechts muss der Datensparsamkeit und informationellen Selbstbestimmung Vorrang geben. Das gilt insbesondere für die Datenerhebung, -verwertung und -weitergabe durch öffentliche Stellen. In diesem Zusammenhang fordern wir PIRATEN die Einführung wirksamer einheitlicher Sanktionierungsbefugnisse für den EU-Datenschutzbeauftragten und die Datenschutzbehörden der Mitgliedstaaten, unter anderem in Form von abschreckenden Geldstrafen. Die Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden muss jederzeit gegeben sein. Wir PIRATEN lehnen internationale Handelsabkommen wie ACTA ab, die den zuvor genannten Prinzipien zu Immaterialgüterrechten und Datenschutz widersprechen. Wir fordern ein Ende jeglicher Pläne und Gesetze, die darauf abzielen, die Bevölkerung unter Generalverdacht zu stellen. Bereits beschlossene Regelungen wie die Vorratsdatenspeicherung sind abzuschaffen.

Europäische Innen- und Sicherheitspolitik

Wir PIRATEN wollen die europäische Flüchtlings- und Asylpolitik einer grundlegenden Neuausrichtung unterziehen. Eine „Festung Europa“ ist nicht hinnehmbar. Die europäische Flüchtlings- und Asylpolitik muss auf der Achtung der Menschenrechte beruhen und die Bestimmungen der Genfer Flüchtlingskonvention sowie der UN-Kinderrechtskonvention respektieren. Alle Mitgliedstaaten müssen gemäß ihren Kapazitäten Flüchtlinge und Asylsuchende aufnehmen. Eine von Solidarität geprägte europäische Flüchtlings- und Asylpolitik darf einzelne Mitgliedstaaten nicht mit dem finanziellen, logistischen und administrativen Aufwand alleine lassen. Die völkerrechtswidrigen Praktiken der EU-Grenzschutzagentur Frontex sind Ausdruck einer menschenverachtenden Ausgrenzungspolitik der Europäischen Union. Wir PIRATEN fordern daher die Abschaffung von Frontex. Ebenso ist die europäische Nachbarschafts- und Entwicklungspolitik auf die effektive Verbesserung der Lebensbedingungen und der Menschenrechtssituation in den betreffenden Staaten auszurichten. Jeglichen Tendenzen hin zu einer repressiven, europaweiten Überwachungsstruktur treten wir PIRATEN entschieden entgegen. Für uns PIRATEN ist der forcierte Einsatz von Drohnen innerhalb der EU-Sicherheitsarchitektur Ausdruck einer fatalen Fehlentwicklung. Abgesehen von eng definierten absoluten Ausnahmefällen lehnen wir PIRATEN den Einsatz von Drohnen in der Europäischen Union grundsätzlich ab.

Europäische Verkehrspolitik

Wir PIRATEN betrachten Mobilität als Grundrecht, jedoch den Betrieb eines subventionierten Autos und die Vergesellschaftung der externen Effekte – insbesondere der Umweltfolgen – hingegen als Hemmnis für eine zukunftsfähige Verkehrspolitik. Wir unterstützen die Reduzierung des Autoverkehrs im Rahmen einer multimodalen Verkehrsplanung, die eine abgasfreie urbane Mobilität zum Ziel hat. Auch auf europäischer Ebene streben wir PIRATEN eine gerechte Verteilung der Kosten des Verkehrs für alle Verkehrsträger gemäß des Verursacherprinzips an. Wir PIRATEN sehen in der Vernetzung der Verkehrsinfrastruktur, und insbesondere im Ausbau der transeuropäischen Eisenbahnkorridore, einen wesentlichen Beitrag zum europäischen Integrationsprozess. Dabei sind neben der baulichen Anbindung der Infrastruktursysteme auch die Vereinheitlichung von technischen Standards sowie der Abbau von administrativen Hindernissen unerlässliche Grundlagen für die Schaffung eines europäischen Verkehrsraumes. Wir PIRATEN erachten im Bereich des Güterverkehrs die Schifffahrt und schienengebundene Verkehrssysteme als zukunftsweisend. Der Ausbau der transnationalen Güterverkehrslinien ist vordringlichstes Ziel und die Verlagerung von Verkehrsvolumen auf die Schiene ist unumgänglich zur Einhaltung von umweltpolitischen Zielsetzungen sowie der Entlastung der Straßennetze und Kapazitätsoptimierung aller Verkehrsträger. Wir sehen in der europaweiten Förderung der Binnenschifffahrt eine ökologisch sinnvolle Alternative zum Straßengüterverkehr. Die Kapazitäten des Verkehrsträgers Schiff sind auf europäischer Ebene auszubauen. Dabei müssen technische Standards auch für Schiffe mit nichteuropäischer Registrierung gelten. Wir PIRATEN fordern eine Vereinheitlichung des europäischen Luftraumes zur Steigerung der Sicherheit und Effizienz sowie zur Ermöglichung von innovativen Routenführungen. Die Verringerung von Lärmbelästigung und Umweltbelastungen ist ein zentrales Ziel der Luftverkehrspolitik der PIRATEN. Daneben fordern wir die Vereinheitlichung und den Ausbau von Passagierrechten insbesondere auch im Bereich des Datenschutzes. Wir PIRATEN befürworten weiterhin den Einsatz neuer Kommunikationstechnologien, um Verkehr, wo möglich, zu vermeiden.

Meinung zu Fiskalunion und ESM

Transparenz und demokratische Kontrolle des ESM

Der ESM-Vertrag verstößt gegen die im Grundgesetz verankerten fundamentalen Rechtsprinzipien und Grundsätze einer demokratischen Staatsordnung (wie den Parlamentsvorbehalt und das Rechtsstaatsprinzip) sowie gegen die Transparenz-Grundsätze der Piratenpartei. Die Piratenpartei fordert:

Entscheidungen des europäischen Gouverneursrates zur Verwendung der Mittel und zur Vergrößerung der Rettungsschirme sollen durch die demokratisch gewählten Volksvertreter des Europäischen Parlaments beschlossen und kontrolliert werden.

Alle Kreditvergaben sollen transparent sein. Der Jahresabschluss und der Jahresbericht des ESM sollen öffentlich und maschinenlesbar zugänglich gemacht werden.

Die Prüfungsberichte des Ausschusses sollen öffentlich gemacht werden.

Jede Erhöhung des Stammkapitals soll von den demokratisch gewählten Volksvertretern der jeweiligen nationalen Parlamente beschlossen werden.

Das Europäische Parlament soll die Befugnis erhalten, die Immunität der Mitglieder des europäischen Gouverneursrates und des Direktoriums aufheben zu können.

Die Gehälter der Mitglieder des Gouverneursrates und des Direktoriums sind offenzulegen.

Zeitumstellung

Die Piraten wollen die Zeitumstellung in der Europäischen Union abschaffen.

Die nach der Abschaffung gültige Zeit soll die Normalzeit sein.

Die Zeitumstellung hat keine Vorteile, sondern bringt lediglich Nachteile und mittleren bis hohen Umstellungsaufwand mit sich. Beibehalten wird sie aus EU- und Bundestagssicht nur noch wegen einer einheitlichen Umstellung innerhalb der EU, was sich allerdings auch durch eine Abschaffung erreichen ließe.

Außen- und Sicherheitspolitik

Außen- und sicherheitspolitisches Programm

Die Veränderung der internationalen Beziehungen durch die Digitalisierung der Welt macht es notwendig, außen- und sicherheitspolitische Konzepte für das 21. Jahrhundert zu erarbeiten, die diesen Rechnung tragen. Als Piraten können wir bei der Verletzung von Menschen- und Bürgerrechten nicht wegschauen. Die Voraussetzung für eine verantwortungsvolle Außen- und Sicherheitspolitik im Rahmen des Piratenkodexes ist eine Betrachtung sozialer, politischer, wirtschaftlicher, ökologischer und militärischer Faktoren. Piraten sind dabei erfinderisch, nachhaltige und effektive Lösungen in den internationalen Diskurs einzubringen.

Die Piratenpartei setzt sich für eine globale Sicherheitspolitik ein, welche nicht nur die Symptome von Konflikten aufgreift, sondern deren Ursachen angehen möchte. Dies kann nur erreicht werden mit einem außensicherheitspolitischen Ansatz, der eine Gesamtbetrachtung politischer, rechtlicher, sozialer, wirtschaftlicher, ökologischer und militärischer Themen enthält. Unsere Sicherheitspolitik muss eine langfristige Präventionspolitik sein, die auf Vermittlung und Deeskalation setzt. Wir bleiben einer Kultur der politischen Zurückhaltung mit militärischen Mitteln verpflichtet. Das Primat der Politik bedingt, dass der Einsatz militärischer Mittel immer nur eine letzte Option sein kann.

Die momentanen Maßnahmen gegen terroristische Bedrohungen entsprechen einer Reaktionspolitik, welche pauschal die Rechte unbescholtener Bürger beschneidet. Freiheit und Bürgerrechte geben wir aber nicht zugunsten einer unbewiesenen Verbesserung der Sicherheitslage auf. Aus Sicht der Piraten bedarf es stattdessen einer Präventionspolitik. Es ist eine Analyse der Ursachen, aufgrund derer sich Menschen radikalisieren, nötig. Ein langfristiger außensicherheitspolitischer Ansatz ist hierzu erforderlich, welcher auch eine Gesamtbetrachtung politischer, rechtlicher, sozialer, wirtschaftlicher, ökologischer und militärischer Faktoren einschließt.

Transparente Außenpolitik

Die langfristigen außenpolitischen Ziele der Bundesrepublik Deutschland sind transparent und offen zugänglich zu dokumentieren. Die Dokumentation muss in einem vom Auswärtigen Amt zu publizierenden Weißbuch erfolgen und bei gegebenem Anlass aktualisiert werden.

Transparente Europäische Außen- und Sicherheitspolitik

Im Zuge der Entwicklung der vertraglichen Grundlagen der Europäischen Union wurden Institutionen einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik entwickelt und erweitert. Die Piratenpartei fordert Transparenz, auch in der Außenpolitik. Deshalb steht sie dafür ein, dass die EU-Organe die langfristigen außenpolitischen Ziele der EU definieren und öffentlich kommunizieren.

Piraten gegen Cyberwar

Offene und verdeckte Aktionen von staatlichen, privaten und öffentlichen Organisationen, die den Cyberspace als Konfliktdomäne nutzen und die Zivilbevölkerung gefährden, lehnen wir dezidiert ab. Schadsoftware, die in der Lage ist Menschenleben durch Angriffe auf gesellschaftliche Versorgungsnetzwerke (Stichwort: KRITIS) zu gefährden, betrachten wir als inakzeptables Sicherheitsrisiko und fordern ein Bekenntnis von Regierungen, im speziellen der deutschen Regierung, zu friedenserhaltenden Maßnahmen, gemäß den internationalen Konventionen zur Verbesserung des friedlichen menschlichen Zusammenlebens durch Technik auf der Welt. Die Piratenpartei Deutschland fordert alle Regierungen dieser Erde auf, die globalen Informations- und Kommunikationsnetze gemeinsam zu schützen und als ein hohes gemeinschaftliches Gut aller Menschen anzuerkennen.

Global Menschenrechte stärken

Ablehnung von Körperstrafen

Die Piratenpartei setzt sich im Sinne der Menschenrechte international für die Abschaffung von Körperstrafen ein.

Ablehnung der Todesstrafe

Die Piratenpartei setzt sich im Sinne der Menschenrechte international für die Abschaffung der Todesstrafe ein.

Kategorische Ablehnung ethnischer Säuberungen

Die Piratenpartei lehnt gewaltsame Vertreibung, Umsiedlung, Deportation und Mord kategorisch ab. Sie unterstützt UN-Initiativen die das Ziel haben, diese zu verhindern.

Die Vereinten Nationen (UN)

Stärkung der Vereinten Nationen (UNO)

Die Vereinten Nationen als wichtigste Institution für die friedliche Verständigung zwischen den Staaten der Erde bedürfen innerer Reformen, um für die neuen Herausforderungen gerüstet zu sein. Eine angemessene Beteiligung aller Kontinente am Sicherheitsrat ist dauerhaft sicherzustellen. Insbesondere sollen Schwellenländer, angesichts ihrer wachsenden regionalen Bedeutung, stärker an den Mechanismen zur Wahrnehmung globaler Verantwortung beteiligt werden. Die Vereinten Nationen können ihre Aufgaben nur erfüllen, wenn die Mitgliedstaaten ihren Beitrags­zahlungen nachkommen. Es bietet sich an, die Vereinten Nationen in Zukunft noch stärker an der Koordination von Katastrophenhilfeprojekten zu beteiligen.

Nukleare Abrüstung und Rüstungskontrolle

Vision einer kernwaffenfreien Welt

Die Piratenpartei teilt die Vision einer kernwaffenfreien Welt und möchte diese durch konkrete Schritte - wo immer sie sich ergeben - verwirklichen. Dazu unterstützen wir Inititativen, welche Kommunikation, Vertrauensbildung und Transparenz zwischen den Staaten unter Berücksichtigung der jeweiligen Sicherheitsinteressen fördern. Die Ziele der nuklearen Abrüstung und Nichtverbreitung sollen dabei parallel verfolgt werden.

Schritte zur kernwaffenfreien Welt

Ablehnung der nuklearen Teilhabe

Die Piratenpartei lehnt die nukleare Teilhabe ab und setzt sich für ihre Abschaffung innerhalb der NATO ein.

Abzug der Kernwaffen aus Deutschland

Die Piratenpartei setzt sich für den unilateralen Abzug der Kernwaffen aus Deutschland ein.

Abzug der US-amerikanischen Kernwaffen aus Europa

Die Piratenpartei setzt sich für den unilateralen Abzug der US-amerikanischen Kernwaffen aus allen europäischen Staaten ein. Dies wäre eine vertrauensbildende Maßnahme, mit der weitere nukleare Abrüstung erleichtert werden soll.

Erweiterung der IAEO Kontrollen und Verbesserung der Finanzierung

Die Piratenpartei setzt sich für die Einführung nuklearer Sicherungsmaßnahmen für den zivilen Kernbrennstoffkreislauf auch in Kernwaffenstaaten ein. Zu diesem Zweck muss die Ausstattung der IAEO soweit verbessert werden, dass sie die wachsenden Verpflichtungen erfüllen kann.

Transparenz der Bestände von Kernwaffen und Sprengköpfen

Die Piratenpartei setzt sich für die Publikation der Bestände von militärischem Nuklearmaterial und Sprengkopfzahlen ein.

Verzicht des Ersteinsatzes von Nuklearwaffen

Die Piratenpartei setzt sich für einen bedingungslosen Verzicht auf den Ersteinsatz von Kernwaffen ein.

Unterstützung des CTBT und FM(C)T Vertrages

Die Piratenpartei unterstützt alle Bemühungen, die das Inkrafttreten des CTBT (Comprehensive Test Ban Treaty/ Teststoppvertrag) fördern. Wir unterstützen auch alle Bemühungen, mit den Verhandlungen zum FM(C)T (Fissile Material Cutoff Treaty) zu beginnen.

Förderung von Kernwaffenfreien Zonen

Auf dem Weg zu einer kernwaffenfreien Welt („Global Zero“) setzt sich die Piratenpartei als vertrauensbildende Maßnahme für die Schaffung einer kernwaffenfreien Zone in Mitteleuropa und anderen Regionen weltweit ein.

Wirtschaft und Finanzen

Präambel

Die Wirtschafts-, Finanz- und Sozialordnung soll allen Menschen und der Gemeinschaft dienen. Traditionelle Kennzahlen, wie etwa das Bruttoinlandsprodukt (BIP) oder die Wachstumsrate, die nur bedingt mit dem Wohlstand der Menschen und der Nachhaltigkeit des Wirtschaftens verknüpft sind, sollen daher nicht mehr alleinige Orientierungsgrößen für die Wirtschaftspolitik sein.

Das Leitbild der Piraten ist eine Ordnung, die sowohl freiheitlich als auch gerecht als auch nachhaltig gestaltet ist.

Da Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit universelle Grundwerte sind, wollen wir auch über den nationalen Rahmen hinaus auf die Berücksichtigung dieser Werte hinwirken. Freiheitlich ist eine Gesellschaftsordnung, in der die individuelle Entfaltung des Menschen im Mittelpunkt steht. Sie wird durch das Gemeinwohl sowohl gestärkt als auch beschränkt. Deshalb sind Freiheit und Verantwortung untrennbar miteinander verbunden. Gerecht bedeutet, dass die Rahmenbedingungen in Wirtschaft und Gesellschaft so gestaltet sind, dass sowohl eine Teilhabe als auch ein angemessenes Leben grundsätzlich gewährleistet werden.

Nachhaltig ist ein auf Dauer angelegter, verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen und der Umwelt. Die Haushalts- und Subventionspolitik, sowie das Finanzsystem, müssen dem Menschen und der Realwirtschaft langfristig dienen.

Wirtschaftspolitik

Die Wirtschaftspolitik der Piratenpartei basiert auf einem humanistischen Menschenbild und ist bestimmt von Freiheit, Transparenz und gerechter Teilhabe. Auf diesem Fundament stehen unsere Konzepte für eine freiheitliche und soziale Wirtschaftsordnung, deren Ziel die selbstbestimmte Entfaltung und das Wohlergehen aller Menschen ist.

Weltweite Vernetzung und Digitalisierung machen ganz neue Formen der Produktion, der Arbeit und des Austausches möglich. Diese neuen Formen des Wirtschaftens bieten enormes Potenzial, erfordern aber auch eine Weiterentwicklung der Wirtschaftsordnung. Hier bietet sich die Chance, einen zentralen Bereich der Gesellschaft politisch neu zu gestalten.

Dabei ist für Piraten Wirtschaftspolitik nicht gleich Wachstumspolitik. Die über den Markt verkauften Güter und Dienstleistungen sind nur ein sehr unvollständiges und zuweilen irreführendes Maß für den Wohlstand und für die Lebensqualität in einer Gesellschaft. An diesen Steuerungsgrößen allein darf sich Wirtschaftspolitik nicht ausrichten, sie muss sich stattdessen den individuellen Lebensentwürfen der Menschen öffnen, unabhängig davon, wie stark diese ins Wirtschaftsgeschehen eingebunden sind. Die Wirtschaftspolitik der Piratenpartei soll den Rahmen zur Verwirklichung dieser Lebensentwürfe in einer globalisierten Wirtschaft schaffen.

Ökologie

Die Piratenpartei setzt sich für einen nachhaltigen Umgang mit natürlichen Ressourcen ein. Dazu gehört auch, dass die wirtschaftliche Nutzung von natürlichen Ressourcen so bepreist ist, dass eine Ausbeutung auf Kosten der Allgemeinheit nicht möglich ist.

In der Umstellung auf regenerative Energiequellen und in der Dezentralisierung der Erzeuger- und Verteilungsstrukturen sehen wir großes Potenzial für die deutsche Wirtschaft, gerade für kleine, innovative Unternehmen. Wir werden dazu beitragen, dass dieses Potenzial genutzt wird und dadurch bundesweit Innovationen und Arbeitsplätze entstehen.

Verbraucherschutz

Damit eine freie Marktwirtschaft auch sozial ist, müssen die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten gegenüber der Macht der Anbieter gestärkt werden. Dies kann jedoch nicht durch weitere Bevormundung des Einzelnen und wenig sinnvolle Warnungen geschehen. Die Piratenpartei will stattdessen Produzenten und Dienstleister dazu verpflichten, umfassende und verständliche Informationen bezüglich ihrer Produkte und deren Herstellung öffentlich bereitzustellen. Die Möglichkeiten, die neue Medien hier bieten, sollten nicht nur für Werbung, sondern auch für solche Informationen genutzt werden. Nur informierte Konsumierende können frei entscheiden, wofür sie ihr Geld ausgeben und damit direkten Einfluss auf die Anbieter ausüben.

Arbeitsmarkt

Arbeit und Mensch

Arbeit ist für uns nicht nur eine handelbare Ware, sondern immer auch die persönliche Leistung eines Menschen. Es ist daher ein Gebot der Menschenwürde, dass jeder Mensch frei entscheiden kann, welchen Beruf er ausüben will, und welche Arbeit er annehmen will, aber auch, dass diese Leistung entsprechend gewürdigt wird.

Die technologische Entwicklung ermöglicht es, dass nicht mehr jede monotone, wenig sinnstiftende oder sogar gefährliche Aufgabe von Menschenhand erledigt werden muss. Wir sehen dies als großen Fortschritt, den wir begrüßen und weiter vorantreiben wollen. Daher betrachten wir das Streben nach absoluter Vollbeschäftigung als weder zeitgemäß noch sozial wünschenswert. Stattdessen wollen wir uns dafür einsetzen, dass alle Menschen gerecht am Gesamtwohlstand beteiligt werden und werden dazu die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens prüfen.

Mindestlohn als Brückentechnologie

Es gehört zu den Aufgaben des Staates sicherzustellen, dass auch im freien Markt die Menschenwürde respektiert wird. Wer voll berufstätig ist, darf nicht unter der Armutsgrenze leben und auf staatliche Zusatzleistungen angewiesen sein. Zudem verzerren Dumpinglöhne die Wettbewerbsbedingungen innerhalb und zwischen freien Märkten. Um allen Menschen eine würdige Existenz und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, werden wir uns daher für einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn einsetzen. Mittelfristig wollen wir jedoch mit dem „Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe“ ein umfassenderes System zur allgemeinen, bedingungslosen Existenzsicherung etablieren.

Betriebliche Mitbestimmung

Die Piratenpartei tritt für die stärkere Demokratisierung der Wirtschaft ein. Dieser Prozess findet aber nicht nur auf der Ebene von Staat und Markt statt, sondern auch innerhalb einzelner Unternehmen. Das Arbeitsumfeld ist ein wesentlicher Teil des Lebensumfeldes, auf das Menschen einen angemessenen Gestaltungsanspruch haben, der letztendlich auch den Unternehmen zugute kommt. Wir werden daher die existierenden Mitbestimmungsrechte für Angestellte verteidigen und wo nötig weiter ausbauen. Die Beteiligung der Mitarbeiterbasis an der Unternehmensführung begünstigt sozialere und nachhaltigere Entscheidungsfindung sowie unternehmerische Innovationen.

Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden (ausgenommen Rechtsanwalts-, Notar- und Ärztekammern)

Die Piratenpartei tritt für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in Kammern und Verbänden wie der Industrie- und Handelskammer (IHK) sowie der Landwirtschafts- oder Handwerkskammer ein. Rechtsanwalts-, Notar- und Ärztekammern sind von diesem Ziel nicht erfasst.

Globalisierung

Die zunehmende weltweite Vernetzung sehen wir grundsätzlich als positive und bereichernde Entwicklung. Das Internet mit seinen fast unbegrenzten Möglichkeiten wird dabei ein immer bedeutenderer Wirtschaftsfaktor, der weit über nationale Politik hinausgeht. Der weltweite Ausbau eines freien Internets ist daher nicht nur ein ideelles, sondern auch ein wirtschaftspolitisches Ziel der Piratenpartei.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Globalisierung dem Gemeinwohl aller Menschen dient. Konkret heißt das, dass wir uns dafür einsetzen werden, die Rechte der Menschen in weniger stark industrialisierten Ländern am Weltmarkt zu stärken, und dass wir in zunehmend vernetzten Märkten für den Angleich und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für alle Arbeitnehmerinnen und Konsumenten eintreten werden.

Innen- und Rechtspolitik

Politische Transparenz und Antikorruption

Einflussnahme auf politische Entscheidungen offenlegen

Die Piratenpartei Deutschland fordert die Offenlegung der Einflussnahme von Interessensverbänden und Lobbyisten auf politische Entscheidungen, um den demokratischen Prozess zu schützen und die Grundlagen von Entscheidungen transparent zu machen.

Um die Unabhängigkeit von Bundestagsabgeordneten und Regierungsmitglieden gegenüber illegitimer Einflussnahme zu stärken, strebt die Piratenpartei die Umsetzung der folgenden Maßnahmen in den Bereichen Transparenz politischer Prozesse, Parteienfinanzierung, Nebentätigkeiten von Abgeordneten und Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung an:

Einrichtung eines Lobbyregisters für den Deutschen Bundestag

Die Piratenpartei Deutschland erkennt die Konsultation von Interessenvertretern – zum Beispiel Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Umweltschutz-, Bürgerrechts- und Unternehmensverbänden – als integralen Bestandteil des politischen Willensbildungsprozesses der Gesellschaft an – solange dieser Austausch hinreichend offen und transparent ist. Die überproportionale Einflussnahme einzelner Gruppen durch die Verlagerung der politischen Willensbildung in informelle Beziehungsnetzwerke außerhalb des formalen Gesetzgebungsprozesses lehnen wir ab.

Die Piratenpartei fordert ein Lobbyregister für den Bundestag, in das sich Interessenvertreter und Interessenvertretungen verpflichtend eintragen müssen, um einen Hausausweis zu erhalten und die Möglichkeit zu bekommen, bei Gesetzesvorhaben durch den Deutschen Bundestag angehört zu werden.

Ein solches Register soll zunächst in der Anlage 2 zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Registrierung von Verbänden und deren Vertretern) verankert werden und die existierende „Öffentliche Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern“ ersetzen. Es muss Aussagekraft hinsichtlich Budget, Tätigkeitsbereich, Anzahl und Namen der tätigen Personen und – bei freiberuflichen Interessenvertretern, Lobbyagenturen, Anwaltskanzleien und Denkfabriken – Mandanten und Auftraggeber enthalten. Alle Angaben müssen regelmäßig aktualisiert und falsche oder überholte Daten unverzüglich berichtigt werden.

Der Präsident des Bundestages soll bis auf weiteres das Register führen und als Kontrollinstanz sicherstellen, dass die Angaben wahrheitsgemäß sind und die Einträge regelmäßig aktualisiert werden. Er muss externen Beschwerden von natürlichen und juristischen Personen über Verstöße konsequent nachgehen, bei Verdachtsfällen eigenständig Untersuchungen einleiten und jährlich einen Bericht veröffentlichen, der die Untersuchungsergebnisse abgeschlossener Verfahren enthält. Beschwerdeführer und -gegner sollen eine Überprüfung der Entscheidung beantragen können.

Verstöße gegen Anzeigevorschriften und Fristen müssen mit Bußgeldern und weiteren Sanktionsmöglichkeiten geahndet werden – bis hin zur Erfassung auf einer schwarzen Liste bei besonderer Schwere des Fehlverhaltens.

Aus Transparenzgründen soll ein solches Register auf der Internetseite des Bundestages veröffentlicht werden. Es muss maschinenlesbar gestaltet sein, um im Sinne von OpenData die Verknüpfung mit Abgeordneten- und Abstimmungsdaten zu ermöglichen und um Sortier- und Durchsuchbarkeit sicherzustellen.

Es soll geprüft werden, ob die Führung und Kontrolle des Registers mittelfristig an eine unabhängige öffentliche Institution, zum Beispiel den Bundesrechnungshof oder den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit übertragen sowie die weitere Ausgestaltung durch ein eigenes Bundesgesetz geregelt werden kann.

Erweiterung und Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung

Die Piratenpartei Deutschland fordert klare und umfassende Regelungen zum wirksamen Vorgehen gegen Abgeordnetenbestechung, um die Rechtslage an den globalen Mindeststandard der von Deutschland bereits 2003 unterzeichneten, aber mangels Umsetzung in deutsches Recht immer noch nicht ratifizierten UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) anzupassen und Deutschlands internationale Schlusslichtrolle bei der Korruptionsstrafbarkeit von Abgeordneten zu beenden.

Der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung soll dem für die Bestechung von Amtsträgern (§ 334 StGB) angenähert werden. § 108e StGB (Abgeordnetenbestechung) muss dahingehend überarbeitet werden, dass nicht nur der direkte Stimmenkauf und -verkauf berücksichtigt wird, sondern auch die Vorteilsannahme und -gewährung in anderen Fällen der Mandatswahrnehmung oder meinungsbildender Funktionsausübung im parlamentarischen System. Die Neufassung muss auch immaterielle Versprechen erfassen und der Straftatbestand auf die Vorteilsannahme oder -gewährung Dritter sowie Vorteile, die nach der Handlung bzw. dem Unterlassen gewährt oder angenommen werden, ausgeweitet werden.

Die Annahme von Spenden durch einzelne Abgeordnete muss durch eine Änderung des § 44a Abs. 2 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz) untersagt werden.

Eine Bagatellregelung („Schnittchenklausel“) für die Bewirtung bei parlamentarischen Abenden und anderen Veranstaltungen sowie Ausnahmeregelungen für Zuwendungen im Rahmen von normalem parlamentarischen Verhalten („parlamentarische Gepflogenheiten“) sollen sicherstellen, dass die Abgeordneten nicht in der freien Ausübung ihres Mandats eingeschränkt werden. Sowohl die Schnittchenklausel als auch die parlamentarischen Gepflogenheiten sollen in einer Anlage zur Geschäftsordnung des Bundestages verankert und durch den Bundestagspräsidenten in einer Ausführungsbestimmung festlegt werden.

Verschärfung der Transparenz- und Nebeneinkunftsregeln von Abgeordneten

Die Piratenpartei Deutschland erkennt die Rolle von Nebentätigkeiten für den beruflichen Wiedereinstieg nach der Zeit des Abgeordnetenmandats an – insbesondere für Freiberufler und persönlich haftende Geschäftsführer von kleinen Kapitalgesellschaften. Allerdings wird Wählern derzeit die Abwägung, ob und inwieweit sich Abgeordnete auf Grund ihrer Nebeneinkünfte in einem Interessenkonflikt befinden, durch intransparente Regelungen und Schlupflöcher erschwert bis unmöglich gemacht.

Die Piratenpartei fordert eindeutige Aussagen zur Höhe der Nebeneinkünfte von Abgeordneten des deutschen Bundestages sowie die Identifizierung möglicher Interessenkonflikte und Abhängigkeiten – dies ist nach dem aktuellen Stand des Abgeordnetengesetzes und der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages derzeit nicht möglich.

Wir stellen fest, dass sich gerade der Bereich ‚Funktionen‘ in Unternehmen, Vereinen, Verbänden und Stiftungen zu einem massiven Problem ausgeweitet hat. Unternehmen und Lobbyverbände kaufen sich insbesondere mit Beiratsmandaten bei Abgeordneten ein. Diese sind in der Regel durch hohe Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder erheblich attraktiver als entgeltliche Nebentätigkeiten – bei gleichzeitig geringerem zeitlichen Aufwand.

Wir fordern daher eine Verschärfung der Transparenz- und Nebeneinkunftsregeln in der Anlage 1 zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages) sowie im zehnten Abschnitt des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz). Dazu gehören die Verpflichtung, auch einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte unter EUR 1.000 angeben zu müssen, sowie die Beendung der Verschleierung der tatsächlichen Einkünfte der Bundestagsabgeordneten über Stufenangaben. Stattdessen müssen die Abgeordneten verpflichtet werden, den tatsächlichen wirtschaftlichen Gewinn aus einer Tätigkeit auf den Cent genau anzugeben. Rechtsanwälte sollen, mit Rücksicht auf den Schutz ihrer Mandanten, zumindest angeben müssen, aus welcher Branche ihre Auftraggeber kommen. Eine Veröffentlichung der Identität von Mandaten soll mit Einwilligung möglich sein.

Da die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit der Bundestagsabgeordneten steht, soll die maximale Anzahl der Funktionen in Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiräten oder sonstiger Gremien durch eine entsprechende Änderung der Verhaltensregeln und des Abgeordnetengesetzes begrenzt werden, damit die Abgeordneten ihrer primären Tätigkeit gewissenhaft nachkommen können.

Verstöße gegen Verhaltensregeln und Anzeigepflichten müssen u. a. durch höhere Ordnungsgelder als bisher geahndet werden.

Nebeneinkünfte, Aufwandsentschädigungen und geldwerte Vorteile sowie Auftraggeber müssen unmittelbar nach Erhalt maschinenlesbar über den Bundestagspräsidenten veröffentlicht werden, um die Daten mit dem Lobbyregister und dem Abstimmungsverhalten in Plenum und Ausschüssen verknüpfen zu können.

Eindämmung des politischen Sponsorings

Die Piratenpartei Deutschland lehnt die intransparente Finanzierung von politischen Veranstaltungen durch Sponsorengelder ab. Verbände und Unternehmen versuchen über Sponsorenengagements auf Parteitagen sowie Sommerfesten von Regierungsbehörden die vergleichsweise strengeren Auflagen für Parteispenden zu umgehen und sich über die Anmietung von Standflächen Zugang zu Entscheidungs- und Mandatsträgern zu verschaffen.

Die Piratenpartei fordert die Ergänzung des Parteiengesetzes um eine Anzeigepflicht für politisches Sponsoring, um die Praxis der indirekten Unternehmenszuwendungen an Parteien, die Bundesregierung sowie die Landesregierungen zu beenden und um direkte Zurechenbarkeit zwischen Sponsoring und politischem Handeln herzustellen. Sponsorengelder müssen in Zukunft in den Rechenschaftsberichten der Parteien unter Angabe der Höhe namentlich aufgeführt werden, damit ihre Herkunft nicht wie bisher als Veranstaltungseinnahmen verschleiert werden kann.

Um die Alimentierung der politischen Einflussbemühungen von Unternehmen über Steuermittel zu beenden, müssen Sponsoring und direkte Spenden von Unternehmen zukünftig gleichbehandelt und die steuerliche Absetzbarkeit von Sponsoringaufwendungen durch juristische Personen abgeschafft werden.

Veranstaltungen der Bundesregierung, der Landesvertretungen der Bundesländer sowie des Deutschen Staatsoberhauptes sollen anstatt über Sponsorengelder aus Haushaltsmitteln finanziert werden, damit der Anreiz für die Haushaltsausschüsse der Parlamente steigt, die Sinnhaftigkeit von opulenten Sommerfesten genauer als bisher zu prüfen.

Einführung von Karenzzeiten für Spitzenpolitiker

Die Piratenpartei Deutschland lehnt es ab, dass ausgeschiedene Spitzenpolitiker im Bereich ihrer ehemaligen Zuständigkeiten kurzfristig Tätigkeiten der politischen Interessenvertretung für Unternehmen und Verbände übernehmen.

Damit Mandatsträger und Regierungsbeamte weniger Anreiz haben, ihr politisches Handeln von den Interessen möglicher zukünftiger Arbeitgeber abhängig zu machen, fordert die Piratenpartei die Einführung von Sperrfristen (sogenannten „Karenzzeiten“) für Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretäre, Staatsminister und leitende Regierungsbeamte, sofern dem kein höherrangiges Recht entgegensteht.

Sperrfristen müssen für die Politikfelder gelten, für die Entscheidungsträger in ihrer bisherigen politischen Funktion zuständig waren und bei denen es Zusammenhänge zwischen den im Amt getroffenen Entscheidungen und der nach dem Ausscheiden beabsichtigten Tätigkeit geben könnte.

Die Sperrfrist muss für Amts- und Mandatsträger in Bund und Ländern grundsätzlich mindestens ein Jahr betragen und durch eine unabhängige Stelle ausgesprochen, geprüft und überwacht werden. Die Karenzzeit soll in Fällen besonders schwerer Interessenskonflikte auf bis zu drei Jahre ausgeweitet werden können. Darüber hinaus soll eine dreijährige Anzeigepflicht eingeführt werden, die sich an §42a Beamtenrechtsrahmengesetz und §69a Bundesbeamtengesetz orientiert.

Zu diesem Zweck soll die Stelle eines unabhängigen Bundesbeauftragten für Ethik und Antikorruption geschaffen werden, der der Dienstaufsicht des BMI und der Rechtsaufsicht der Bundesregierung untersteht, jedoch keiner Fachaufsicht unterliegt. Dieser muss Verstöße gegen Anzeigevorschriften und Karenzzeiten mit öffentlichen Rügen und Bußgeldern ahnden und von einem ebenfalls einzurichtenden, aus Abgeordneten des Deutschen Bundestages, Zivilgesellschaft und Wirtschaft paritätisch besetzten, Bundesethikrat beraten werden, der die angezeigten, geplanten Tätigkeiten beurteilt und gegenüber dem Bundesbeauftragten öffentliche Empfehlungen ausspricht.

Anpassung des Abgeordnetengesetzes an die Anforderungen der UN-Konvention gegen Korruption

Die Piratenpartei Deutschland tritt dafür ein, das Abgeordnetengesetz (Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages) an die Anforderungen der UN-Konvention gegen Korruption, anzupassen.

Dazu gehört:

1. die Mandatspflichten eines Abgeordneten zu definieren,
2. den Begriff des ungerechtfertigten Vorteils zu definieren sowie
3. die Annahme von Spenden durch Abgeordnete zu untersagen.

Spenden sollten nur von Parteien bzw. Wählergemeinschaften angenommen werden dürfen. Für parteilose und fraktionslose Abgeordnete könnte gegebenenfalls eine Sonderregelung geschaffen werden.

Innere Sicherheit

Sicherheit in Freiheit

Bewahrung und Ausbau unserer Bürger- und Freiheitsrechte sind für uns zentrale politische Herausforderungen. Die steigende Zahl von Überwachungsgesetzen und Überwachungsmaßnahmen unter Verweis auf den ‚internationalen Terrorismus‘ und andere ‚Bedrohungen‘, der mangelnde Bestand solcher Gesetze vor der Verfassung, die teils für rechtswidrig erklärten Maßnahmen gegen politischen Protest und die wiederkehrenden Skandale bei deutschen Geheimdiensten belegen gravierenden Handlungsbedarf.

Nationale Kriminalpräventionsstrategie

Um schon den Ursachen von Kriminalität entgegenzuwirken, wollen wir den Schwerpunkt unserer Sicherheitspolitik auf die Förderung von Kriminalpräventionsmaßnahmen und -projekten legen, deren Wirksamkeit - anders als bei Überwachungsmaßnahmen - wissenschaftlich erwiesen ist (z. B. Präventionsprojekte mit Jugendlichen aus sozial gefährdeten Familien). Besonders wichtig ist uns dies bei Kindern und Jugendlichen. Wir wollen dazu eine nationale Präventionsstrategie entwickeln.

Sicherheitsbewusstsein stärken

Die gefühlte Sicherheit ist eine wichtige Voraussetzung für unser persönliches Wohlbefinden. Forschungsergebnisse zeigen aber, dass das hohe Maß an Sicherheit in Deutschland verbreitet unbekannt ist und dass das Kriminalitätsrisiko teilweise weit überschätzt wird. Wir wollen ein Programm zur Stärkung des Sicherheitsbewusstseins und zur sachlichen Information über Kriminalität in Deutschland auflegen, um verzerrten Einschätzungen und Darstellungen der Sicherheitslage entgegen zu wirken.

Systematische Evaluierung von Überwachungsbefugnissen und -programmen

Vor Kriminalität zu schützen ist eine wichtige staatliche Aufgabe. Sie kann nach unserer Überzeugung nur durch eine intelligente, rationale und evidenzbasierte Sicherheitspolitik auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse erfüllt werden. Um kluge Sicherheitsmaßnahmen fördern und schädliche Maßnahmen beenden zu können, wollen wir, dass eine dem Bundestag unterstellte Deutsche Grundrechteagentur alle bestehenden und neu zu schaffenden Befugnisse und Programme der Sicherheitsbehörden systematisch und nach wissenschaftlichen Kriterien auf ihre Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen, auf Alternativen und auf ihre Vereinbarkeit mit unseren Grundrechten untersucht (systematische Evaluierung). Auf dieser Grundlage können wir sodann Grundrechtseingriffe aufheben oder verhindern, wo dies ohne Einbußen an Sicherheit – also ohne Einfluss auf die Kriminalitätsrate – möglich ist oder wo sich der Eingriff als unverhältnismäßig erweist. Wir wollen auch auf Maßnahmen verzichten, deren Effizienz so gering ist, dass die dadurch gebundenen Mittel an anderer Stelle mehr zu unserer Sicherheit beitragen können.

Privatsphäre rechtstreuer Bürger achten

Zur Bewahrung unseres historischen Erbes an Freiheitsrechten und zur Sicherung der Effektivität der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung treten wir dafür ein, dass eine staatliche Informationssammlung, Kontrolle und Überwachung künftig nur noch gezielt bei Personen erfolgt, die der Begehung oder Vorbereitung einer Straftat konkret verdächtig sind. Zum Schutz unserer offenen Gesellschaft und im Interesse einer effizienten Sicherheitspolitik wollen wir auf anlasslose, massenhafte, automatisierte Datenerhebungen, Datenabgleichungen und Datenspeicherungen verzichten. In einem freiheitlichen Rechtsstaat ist eine derart breite Erfassung beliebiger unschuldiger Personen nicht hinnehmbar und schädlich.

Freiheitspaket verabschieden

Unnötige und exzessive Überwachungsgesetze der letzten Jahre wollen wir mit einem „Freiheitspaket“ wieder aufheben, darunter

  • die Übertragung exekutiver Polizeibefugnisse einschließlich Online-Durchsuchung auf das Bundeskriminalamt,
  • gemeinsame Dateien von Polizeien und Geheimdiensten,
  • die flächendeckende Erhebung biometrischer Daten sowie deren Speicherung in RFID-Ausweisdokumenten,
  • die lebenslängliche Steuer-Identifikationsnummer,
  • das elektronische Bankkontenverzeichnis,
  • die verpflichtende elektronische Gesundheitskarte,
  • die Überwachung von Wohnungen, von Ärzten, Rechtsanwälten, Geistlichen,
  • Abgeordneten und anderen Vertrauenspersonen,
  • den Identifizierungszwang für Handy- und Internetnutzer,
  • das Verbot anonymen elektronischen Bargeldes (Zahlungskarten) über 100 Euro sowie
  • die Auslieferung von Personendaten an die USA und andere Staaten ohne wirksamen Grundrechtsschutz.

Neue Überwachungspläne stoppen

Um den fortschreitenden Abbau der Bürgerrechte seit 2001 zu stoppen, fordern wir ein Moratorium für weitere Grundrechtseingriffe im Namen der Kriminalitätsbekämpfung, solange nicht die systematische Überprüfung der bestehenden Befugnisse abgeschlossen ist. Insbesondere lehnen wir ab

  • eine flächendeckende Protokollierung aller unserer Telefon- oder Internetverbindungen (Vorratsdatenspeicherung) gleich für welche Dauer,
  • eine Vorratsspeicherung von Flug-, Schiff- und sonstigen Passagierdaten,
  • eine systematische Überwachung des Zahlungsverkehrs oder sonstige Massendatenanalyse (Stockholmer Programm der EU),
  • den Einsatz von Überwachungsdrohnen sowie
  • den Einsatz von Rasterfahndungs-Software in Online-Netzwerken.

Grundrechtskonformität der Gesetzgebung stärken

In den letzten Jahren musste das Bundesverfassungsgericht immer häufiger Gesetze aufheben, die unsere Grund- und Freiheitsrechte verletzten. Zur Verhinderung verfassungswidriger Gesetze wollen wir einem Drittel des Deutschen Bundestages oder zwei Fraktionen das Recht geben, ein Rechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungskonformität eines Gesetzesvorhabens einzuholen. Der Bundespräsident soll darüber hinaus das Recht erhalten, bei verfassungsrechtlichen Zweifeln vor der Ausfertigung eines Gesetzes das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Nach dem Vorbild anderer Verbandsklagerechte wollen wir Bürgerrechtsorganisationen die Möglichkeit eröffnen, stellvertretend für die Allgemeinheit vor den Fachgerichten und dem Bundesverfassungsgericht gegen Grundrechtsverletzungen zu klagen.

Sicherheitsforschung demokratisieren

Die Sicherheitsforschung aus Steuergeldern wollen wir demokratisieren und an den Bedürfnissen und Rechten der Bürgerinnen und Bürger ausrichten. In beratenden Gremien sollen künftig neben Verwaltungs- und Industrievertretern in gleicher Zahl auch Volksvertreter sämtlicher Fraktionen, Kriminologen, Opferverbände und Nichtregierungsorganisationen vertreten sein. Eine Entscheidung über die Ausschreibung eines Projekts soll erst getroffen werden, wenn eine öffentliche Untersuchung über die Auswirkungen des jeweiligen Forschungsziels auf unsere Grundrechte (impact assessment) vorliegt.

Die Entwicklung von Technologien zur verstärkten Überwachung, Erfassung und Kontrolle von Bürgerinnen und Bürgern lehnen wir ab. Stattdessen muss die Sicherheitsforschung auf sämtliche Optionen zur Kriminal- und Unglücksverhütung erstreckt werden und eine unabhängige Untersuchung von Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen und Alternativen zu den einzelnen Vorschlägen zum Gegenstand haben.

Strafrechtsreform durch Prävention und Entkriminalisierung

Evaluation vergangener Strafrechtsreformen

Die Strafrechtspolitik der anderen Parteien hat sich in den letzten Jahrzehnten hauptsächlich durch die Kriminalisierung von bisher straffreiem Verhalten und durch Strafverschärfungen ausgezeichnet. Häufig erfolgten entsprechende Reformen überhastet nach intensiver Diskussion von spektakulären Einzelfällen in den Medien. Einem solchen blinden Aktionismus wollen wir entgegentreten und das Strafrecht wieder sinnvoll weiterentwickeln, indem wir uns hierzu wissenschaftlicher Untersuchungen bedienen. Leitender Maßstab soll hierbei sein, dass so wenig wie möglich in das grundlegende Recht aller Menschen auf Freiheit eingegriffen werden soll. Haftstrafen sollen nur für solche Fälle vorgesehen werden, wo dies aufgrund der Schwere der Tat und dem Ausmaß der Schuld des Täters angemessen ist.

Schwerpunkt muss die Verhinderung von Straftaten sein und nicht die Bestrafung

Zwar kann jemand, der im Gefängnis ist, zunächst einmal keine weiteren Straftaten begehen, aber dort kommt er mit anderen Personen zusammen, die ebenfalls Straftaten begangen haben und denen er sich dann zugehörig fühlt. Erst durch die Bestrafung fühlen sich die Täterin oder der Täter als Kriminelle oder Krimineller abgestempelt und verhalten sich nach der Haftentlassung auch entsprechend. In der Haft haben die Gefangenen zudem viel Zeit, sich gegenseitig Fähigkeiten beizubringen, die sie nach Ende der Haft für weitere Straftaten nutzen können. So hat eine Studie aus den frühen 80er Jahren zu dem Ergebnis geführt, dass weniger oft mehr ist, also die Personen, die nicht oder kaum bestraft wurden, seltener rückfällig wurden. Auch ist darauf hinzuweisen, dass insbesondere junge Menschen vermehrt straffällig werden. Ab Mitte 20 geht die Anzahl der straffällig werdenden Menschen drastisch zurück, ohne dass hierfür eine Erklärung in besonders strengen Strafgesetzen oder einer beschränkenden Bestrafung gefunden werden könnte. Auf diese schwierige Entwicklungsphase junger Menschen sollte daher auch besonders Rücksicht genommen werden. Auch wenn wir gesellschaftliche Integration für die beste kriminalpräventive Maßnahme halten, sollen auch andere Maßnahmen, die sich stärker an besonders gefährdeten Personengruppen, zum Beispiel Vorbestrafte oder bestimmte Milieus, wenden, gefördert werden. Unser Ziel ist es, durch solche Maßnahmen die Kriminalitätsrate insgesamt zu senken.

Überprüfung aller Straftatbestände unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten

Um eine kontraproduktive Stigmatisierung durch Strafe generell zu verhindern, wollen wir alle Straftatbestände dahingehend überprüfen, ob sie sinnvoll und erforderlich sind.

Auch gilt es zu bedenken, dass ein Haftplatz pro Tag ca. € 80,- bis € 100,- kostet, monatlich damit ca. € 2.700,- und jährlich ca. € 32.000,- , finanziert vom Steuerzahlenden, ganz abgesehen von den Kosten für die Strafverfolgung und den Gerichtsprozess. Ob sich das rechnet, wenn jemand zum Beispiel durch Schwarzfahren nur ein paar Euro Schaden verursacht hat?

Heutige Straftatbestände, die nicht strafwürdiges Verhalten unter Strafe stellen, sollen zu Ordnungswidrigkeiten oder Antragsdelikten herabgestuft, im Strafrahmen gesenkt oder gänzlich straffrei gestellt werden.

Strafrecht muss dem realen Rechtsgüterschutz dienen

Strafwürdig sind nur solche Handlungen, die individuelle Rechtsgüter anderer Menschen, wie zum Beispiel Leben, Gesundheit oder Eigentum, verletzen oder erheblich gefährden.

Rein abstrakte Gefährdungsdelikte sollen darauf untersucht werden, ob konkrete, individuelle Rechtsgüter gefährdet werden (zum Beispiel körperliche Unversehrtheit, konkrete Menschenwürde), eine Gefährdung bewiesen ist (wie die verringerte/fehlende Fahrtüchtigkeit durch Trunkenheit) und die Gefährdung ein nennenswertes Ausmaß erreicht (also nicht nur in absoluten Einzelfällen zur Verletzung eines Rechtsguts führt). Falls diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, sollte eine Entkriminalisierung im Einzelfall angedacht werden.

Auch solche Delikte, bei denen es keine Opfer gibt, wie zum Beispiel Besitz und Kauf von Drogen durch volljährige Konsumenten, sollten straffrei sein, denn es ist nicht Aufgabe des Strafrechts, mündige Bürgerinnen und Bürger vor sich selbst zu schützen.

Keine Bestrafung bei nur geringem Unrechtsgehalt

Aber auch hier wollen wir überprüfen, ob nicht bestimmte Taten straffrei bleiben sollen, wenn diese nur einen geringen Unrechtsgehalt aufweisen, zum Beispiel weil nur ein sehr kleiner Schaden entstanden ist oder sie nicht sozialschädlich sind.

So ist beispielsweise fraglich, ob jemand, der weggeworfene Lebensmittel aus einer Mülltonne oder Gegenstände vom Sperrmüll holt, dafür bestraft werden sollte.

Zu den nicht sozialschädlichen Straftaten gehört das sog. „White-Hat-Hacking“, bei dem Hackende ohne Beauftragung testen, ob Firmen oder Behörden Sicherheitslücken in ihrem Computernetzwerk haben und diese bei Entdecken solcher Lücken darüber informieren. Auch Whistleblower (Personen, die auf Missstände aufmerksam machen) müssen häufig Straftaten begehen, um ihre Vorwürfe unter Beweis stellen zu können. Insbesondere solche, die private oder staatliche Geheimnisse schützen sollen (z. B. §§ 94, 95, 96, 109g, 203, 353b und 355 StGB), hier aber ausnahmsweise nicht schützenswert sind. Die Mitteilung solcher Geheimnisse im Rahmen des Whistleblowings sollte zumindest begrenzt auf den notwendigen Umfang legalisiert werden.

Abschaffung von bloßem Moralstrafrecht

Auch stellt sich die Frage, ob ein moderner Staat das Recht hat, bestimmte Moralvorstellungen durchzusetzen, indem er entsprechende Verhaltensweisen unter Strafe stellt, obwohl sonst kein Rechtsgut Anderer verletzt wurde. Beispiele hierfür sind die §§ 173 und 184 StGB, die den Beischlaf zwischen einwilligungsfähigen volljährigen Verwandten und die Verbreitung pornografischer Schriften, und sei es nur durch den Versand an einen willigen Empfänger, unter Strafe stellen. Diskriminierend ist auch § 183 StGB, der nur exhibitionistische Handlungen von Männern, nicht aber von Frauen und „transsexuellen Eichhörnchen“ unter Strafe stellt.

Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und des Rechtsstaats

Nicht abgeschafft werden sollen dagegen solche Verbote, die notwendig sind, um unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung und den Rechtsstaat zu verteidigen. Deutschland muss wehrfähig gegen Bestrebungen bleiben, die sich gegen das Grundgesetz und die darin verbürgte verfassungsrechtliche Ordnung wenden, aber auch hier sollte geprüft werden, ob einzelne Bestimmungen des Strafgesetzbuches tatsächlich hierzu erforderlich sind, wie zum Beispiel das Verbot auf die Bundesrepublik Deutschland zu schimpfen oder die Farben, die Flagge oder die Nationalhymne Deutschlands zu verunglimpfen. Hier sollten insbesondere die Meinungs- und Kunstfreiheit stärker berücksichtigt werden.

Verhängung von Strafen muss besonders gerechtfertigt sein

Das Strafrecht ist das schärfste Mittel des Staates gegen die Freiheit seiner Bürgerinnen und Bürger und sollte daher nur mit Augenmaß angewendet werden. Strafe sollte daher - wie die Juristen sagen - ultima ratio, also letztes Mittel sein, wenn es um die Einwirkung des Staates auf seine Bürgerinnen und Bürger geht. Haftstrafen greifen besonders empfindlich in das Grundrecht des Menschen auf Freiheit seiner Person ein und bedürfen daher auch einer besonderen Rechtfertigung. Als liberale Partei sollten wir an eine solche Rechtfertigung besonders strenge Maßstäbe anlegen. Hierfür wollen wir uns einsetzen.

Kein Verkaufsverbot für Alkohol

Ein nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol lehnen wir ab. Wir halten das Verkaufsverbot für wirkungslos, da Alkohol auch auf Vorrat erworben werden kann oder das Verbot auf andere Art umgangen wird. Wir wollen die Aufklärung über die Gefahren des Alkoholkonsums bei allen Altersgruppen fördern.

Justiz

Angemessene Ausstattung der Gerichte gewährleisten

Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Gerichte materiell und personell so ausgestattet werden, dass alle anhängigen Verfahren innerhalb der gesetzten Fristen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte abgeschlossen werden können.

Stärkung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften

Die Staatsanwaltschaften müssen ihre Aufgaben unabhängig von politischer Einflussnahme erfüllen können. Deshalb ist die bislang im Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehene Möglichkeit von Weisungen im Einzelfall seitens der Justizminister von Bund und Ländern abzuschaffen. Es soll aber weiter zulässig sein, fallgruppenbezogene Weisungen seitens der Ministerien an die Staatsanwaltschaften zu erteilen.

Umfassende Beweisverwertungsverbote

Die Piratenpartei setzt sich für die Schaffung umfassender Verwertungsverbote für illegal erlangte Beweismittel in Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren ein. Insbesondere wenn in die Grundrechte verdächtiger Bürger oder Dritter eingegriffen wird, ist es für einen Rechtsstaat und seine Strafverfolgungsbehörden essenziell, nicht selbst das Gesetz zu brechen und dabei die Rechte seiner Bürger zu missachten. Derzeit sind spürbare Konsequenzen für Strafverfolger allerdings nahezu ausgeschlossen, wenn Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen oder Telekommunikationsüberwachungen nachträglich für unzulässig erklärt werden. Selbst Zufallsfunde, die mit dem eigentlichen Anlass der Maßnahme nicht im Zusammenhang stehen, werden in solchen Fällen regelmäßig als vollwertige Beweismittel für weitere Verfahren anerkannt.

Die Piratenpartei ist der Meinung, nur ein vollständiger Ausschluss durch illegale Ermittlungsmaßnahmen erworbener Beweismittel aus allen Verfahren ist geeignet, der durch die regelmäßige Überschreitung der grundgesetzlich festgelegten Grenzen der Strafprozessordnung entstehenden schleichenden Aushöhlung der Bürgerrechte Einhalt zu gebieten. Dies schließt auch alle Beweise ein, deren Erhebung erst durch die Erkenntnisse der illegalen Maßnahme angeregt wurde. Es ist zu erwarten, dass die resultierende Disziplinierung zu einer erhöhten Sorgfalt der Einsatzkräfte bei der Wahl und Anwendung ihrer Instrumente und bei der Ausführung ihrer Arbeit führt, ohne dass es zu einer nennenswerten Beeinträchtigung der Ermittlungsarbeit kommt.

Kein fliegender Gerichtsstand bei Verstößen im Internet

Wir werden uns dafür einsetzen, dass für Klagen wegen Rechtsverstößen, die im Internet begangen wurden, der fliegende Gerichtsstand keine Anwendung findet, solange nach den übrigen Vorschriften ein deutsches Gericht zuständig ist. Die derzeitige Rechtslage, die bei Veröffentlichungen im Internet eine Klage überall dort zulässt, wo der entsprechende Inhalt abgerufen werden kann, widerspricht dem Sinn und Zweck der Regelung, da ein solcher Gerichtsstand die Auswahl des Gerichts nach Erfolgschancen erlaubt und so die Beklagten benachteiligt. Das lehnen wir ab und wollen eine verbraucherfreundliche Regelung schaffen.

Begründungserfordernis bei ablehnenden Entscheidungen erweitern

In allen Gerichtsverfahren sind Klagen und Anträge nicht allein mit standardisierten Formeln abzulehnen, sondern die Begründung muss nachvollziehbar erkennen lassen, warum das konkrete Vorbringen nicht zulässig und begründet gewesen sein soll.

Stärkung der Position des Ermittlungsrichters

Die Position des Ermittlungsrichters ist zu stärken. Insbesondere sind den Richtern vorbehaltene Beschlüsse, die einem Antrag der Staatsanwaltschaft oder Polizei stattgeben, sorgfältig und eigenständig zu begründen. Hierbei ist auch ausdrücklich auf die Eingriffe in die Rechte des Beschuldigten und Dritter einzugehen.

Gewährleistung einer 2. Instanz

Jede erstinstanzliche Entscheidung muss in einem Rechtsmittelverfahren unabhängig von der Höhe des Streitwertes überprüft werden können. Dadurch soll sichergestellt werden, dass einzelne Richter bei Verfahren, in denen sie die erste urteilende Instanz sind, keine willkürlichen Entscheidungen treffen können. So soll gewährleistet werden, dass Gerichtsverfahren Gerechtigkeit herstellen.

Kostenerstattung bei Verfahrenseinstellung

Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Beschuldigten eines eingestellten Ermittlungsverfahrens die Kosten des Strafverteidigers und seine Auslagen ersetzt bekommen, so wie es bei einem Freispruch bereits geregelt ist. Damit wird es Beschuldigten ermöglicht, sich frühzeitig Rechtsbeistand zu holen, ohne sich der Gefahr auszusetzen, bei ungerechtfertigten Verfahren gegen sie, die Kosten tragen zu müssen.

Mehr Transparenz durch die Veröffentlichung aller Gerichtsentscheidungen

Die Piratenpartei fordert mehr Transparenz in der Justiz. Um das zu fördern, sollen alle gerichtlichen Sachentscheidungen für jedermann kostenlos und anonymisiert online einsehbar sein und bei besonderer Bedeutung für die Rechtsfortbildung auch im Rahmen eines Rechtsinformationssystems in gleicher Weise veröffentlicht werden. Bei berechtigten, überwiegenden und schützenswerten Belangen kann der Veröffentlichung durch Antrag eines Beteiligten widersprochen werden.

Protokollierungspflicht für Aussagen vor Gericht

In strafrechtlichen Hauptverhandlungen sind Einlassungen der Angeklagten und Beweisaufnahmen umfassend, dauerhaft und nachvollziehbar so zu dokumentieren, dass diese durch Akteneinsicht bewertet werden können. Das Gleiche gilt auch für Beweisaufnahmen in allen anderen gerichtlichen Verfahren.

Ton- und Videoaufzeichnungen von Vernehmungen und Gerichtsverhandlungen

Die Arbeit der Gerichte soll in Zukunft durch eine den gesamten Verlauf der Verhandlung erfassende Aufzeichnung in Ton oder Bild und Ton erleichtert und die Möglichkeiten der Nachprüfbarkeit erstinstanzlicher Urteile erweitert werden. Die so gefertigten Aufzeichnungen sind auf einem Datenträger zu speichern und zur jeweiligen Akte zu nehmen. Das Gleiche soll für polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Vernehmungen im Ermittlungsverfahren gelten. Einsichtsrechte in diese Aufzeichnungen dürfen nur dem Gericht und den anderen Verfahrensbeteiligten und nur zu verfahrensinternen Zwecken zur Verfügung stehen.

Angemessene Entschädigung zu Unrecht Inhaftierter

Die Entschädigung für Opfer ungerechtfertigter Strafverfolgung muss auf einen angemessenen Satz erhöht werden. Des Weiteren ist für erlittene Nachteile eine weitgehende Folgenbeseitigung anzustreben, insbesondere ein Ausgleich für verlorene Zeiten in der Sozialversicherung und entgangenes fiktives Einkommen. Die derzeitige geringe Entschädigung von 25 Euro pro Hafttag ist unangemessen. Wir fordern eine gerechtere Entschädigung für vollständig oder zumindest im Wesentlichen für unschuldig befundene Personen. Es ist zudem unverständlich, dass von diesem Betrag ohne Rechtsgrundlage noch Verpflegungskosten abgezogen werden.

Korruptionsbekämpfung

Korruption im Wirtschaftsleben offenlegen und wirksam bekämpfen

Die Piratenpartei setzt sich auf Bundes-, Länder- und Kommunalebene für gesetzliche Grundlagen zur systematischen Korruptionsprävention und -verfolgung ein. Bestechung und Vorteilsnahme mindern das volkswirtschaftliche Wohlstandsniveau und führen jedes Jahr zu hohen materiellen und immateriellen Schäden – für die letztendlich die Steuerzahler und Verbraucher aufkommen.

Verbraucher, Arbeitnehmer und Geschäftspartner müssen in die Lage versetzt werden, sich schnell und unkompliziert einen Überblick über Regeltreue und Integrität eines Unternehmens zu verschaffen, um Korruptionsdelikte in ihre Entscheidungen einfließen zu lassen und ihrerseits zu einem korrigierenden Steuerungseffekt beizutragen.

Der Anspruch Deutschlands muss es sein, sich im europäischen Vergleich beim Thema Korruptionsbekämpfung bzw. -vorbeugung nicht weiterhin im Mittelfeld zu bewegen, sondern einen Spitzenplatz einzunehmen. Daher fordert die Piratenpartei insbesondere die Umsetzung der folgenden Maßnahmen:

Voraussetzungen für die Verfolgung und Bestrafung von Korruptionsdelikten stärken

Die Piratenpartei strebt die Einführung eines wirksamen Unternehmensstrafrechts nach Schweizer Vorbild an, damit Verfahren gegen juristische Personen eröffnet und Unternehmen unmittelbar für Korruptionsdelikte zur Verantwortung gezogen werden können.

Der Straftatbestand der Bestechung im Geschäftsverkehr (§§ 298 ff. StGB) darf nicht mehr nur den Kauf von Wettbewerbsvorteilen erfassen, sondern muss nach dem sogenannten Geschäftsherrenmodell auf den Kauf von Pflichtverletzungen ausgeweitet werden. Bei Korruptionsdelikten müssen sowohl die Verjährungsfristen verlängert als auch der Bußgeldrahmen angehoben werden.

Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Korruptions- und Wirtschaftskriminalität müssen in allen Bundesländern eingerichtet und mit den entsprechenden personellen und finanziellen Ressourcen ausgestattet werden. Die von den Innenministern erstellten Berichte zur Korruptionsprävention sollen aus Gründen der Vergleich- und Nachvollziehbarkeit nach einem einheitlichen Format gestaltet werden.

Die Innenministerkonferenz soll darüber hinaus ein maschinenlesbares Korruptionsregister in Form einer zentralen schwarzen Liste führen und im Internet veröffentlichen. Dieses Register soll rechtskräftige Korruptionsfälle im Inland sowie von deutschen Unternehmen im Ausland begangene Korruptionsdelikte erfassen. Unternehmen oder Personen mit schweren Verfehlungen sollen für eine bestimmte Zeit von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden.

Whistleblower in der öffentlichen Verwaltung und im privaten Sektor gesetzlich schützen

Die Piratenpartei setzt sich für eine allgemeine und umfassende gesetzliche Regelung zum Schutz von Personen ein, die Fälle von Korruption, Insiderhandel oder Ethikverstößen öffentlich machen (sogenannte „Whistleblower“).

Das von Deutschland bereits unterzeichnete Strafrechtsübereinkommen über Korruption des Europarates muss inkl. des Zusatzabkommens ratifiziert und umgesetzt sowie Hinweisgeber im privaten Sektor durch eine gesetzliche Regelung geschützt werden. Im öffentlichen Sektor muss der im Beamtenrecht verankerte Schutz von Hinweisgebern auf Angestellte ausgeweitet werden.

Der Gesetzgeber soll darüber hinaus Unternehmen und öffentliche Stellen verpflichten, Hinweisgebersysteme einzurichten, um einen vertraulichen Kommunikationskanal zur Meldung von Straftaten und Ethikverstößen zu öffnen.

Maßnahmen zur Korruptionsprävention und moralische Wertvorstellungen in den unternehmerischen Grundsätzen verankern

Die Piratenpartei fordert gesetzliche Vorschriften zur Verankerung von Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung bzw. -prävention in den unternehmensspezifischen Führungsgrundsätzen (Corporate Governance). Der Gesetzgeber soll Unternehmen der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand durch gesetzliche Mindeststandards dazu verpflichten, Systeme zur Überwachung der Regeltreue (Compliance) einzuführen und diese in der Unternehmensberichterstattung darzustellen.

Dazu gehören zum Beispiel die Ausarbeitung von Anti-Korruptions-Leitlinien, die Ernennung eines Korruptionsbeauftragten ab einer bestimmten Betriebsgröße, die Ausstattung der internen Revision mit entsprechenden Vollmachten sowie die Festlegung eines Maßnahmenkataloges bei Verletzungen der Leitlinien.

Schmiergeldzahlungen an Amtsträger im Ausland müssen konsequenter als bisher als Korruption bestraft werden. Damit integre Unternehmen im globalen Wettbewerb keine Nachteile erleiden und darauf verzichten, Auslandsbestechung über die Verbuchung als Provisionen zu verschleiern, muss Deutschland in internationalen Organisationen auf die konsequente Verfolgung von Schmiergeldzahlungen sowie die Verankerung von moralischen Wertvorstellungen in Wirtschaftsabkommen drängen.

Öffentliche Aufträge als Vorbilder für Integritätskriterien und Informationsfreiheit einsetzen

Die Piratenpartei setzt sich für Informationsfreiheit und die Anwendung von Integritätskriterien bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ein. Wir fordern insbesondere bei Großbauprojekten die verstärkte Anwendung des Präventionsinstruments eines Integritätspakts, um Auftraggeber und sich bewerbende bzw. ausführende Unternehmen zur Integrität zu verpflichten sowie ein klares Signal nach außen und innen zu senden.

Die Rahmendaten aller öffentlichen Vergaben sind über ein zentrales Webportal maschinenlesbar zu veröffentlichen – inkl. Auftragnehmer und Auftragssumme sowie Subunternehmern, sobald deren Auftragsvolumen bestimmte Schwellenwerte übersteigt.

Die Piratenpartei fordert die bundesweite Einführung von Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzen mit aktiver Veröffentlichungspflicht für Dokumente der öffentlichen Verwaltung und für Verträge zwischen öffentlicher Hand und Privatwirtschaft. Ferner soll die Wirksamkeit von Verträgen mit der öffentlichen Hand an ihre Veröffentlichung geknüpft werden. Ausnahmetatbestände, wie zum Beispiel Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, müssen gegen das Interesse der Öffentlichkeit abgewogen werden. Hürden, welche die Antragstellung auf Auskunft erschweren, wie zum Beispiel hohe Gebühren und lange Bearbeitungszeiten, müssen abgebaut werden. Die Regelungen der Informationsfreiheitsgesetze müssen konsequent auf Unternehmen mit Beteiligung der öffentlichen Hand ausgedehnt werden – auch wenn die öffentlichen Anteile an einem Unternehmen weniger als fünfzig Prozent betragen.

Waffen

Änderungen am Kriegswaffenkontrollgesetz

Die Piratenpartei setzt sich gemäß des UN-Instruments zum Markieren und Nachverfolgen von Schusswaffen (sog. Small Arms) für eine fälschungssichere Kennzeichnung der in Deutschland und in Lizenz im Ausland zu militärischen Zwecken produzierten oder importierten Schusswaffen ein, so wie dies für zivile Schusswaffen bereits im Waffengesetz geregelt ist. Durch eine fälschungssichere Kennzeichnung können über Drittländer erfolgte illegale Waffenexporte in Krisengebiete transparent nachvollzogen und die verantwortlichen Hersteller/Exporteure belangt werden. Gegen Drittländer, welche erwiesenermaßen Waffen in Krisengebiete weiterverkaufen, kann dann ein Exportverbot gezielt verhängt werden. Die Piratenpartei setzt sich zur Umsetzung dieses Ziels für eine schnelle Änderung des Kriegswaffenkontrollgesetzes ein.

Waffenmissbrauch statistisch besser erfassen

Die Piratenpartei fordert detaillierte Zahlen zu Waffen in der polizeilichen Kriminalstatistik bezüglich Missbrauchsart, Typ und Herkunft. Diese Zahlen sollen explizit den Status der Waffen umfassen, das heißt ob diese legal, illegal oder frei waren. Aussagekräftige Statistiken sind notwendig, um über die Wirksamkeit und die Folgen der Waffengesetzgebung fundierte Aussagen treffen zu können.

Polizei

Kennzeichnungspflicht für Polizisten

Die Piratenpartei setzt sich für eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ein. Beamtinnen und Beamte im Einsatz bei Versammlungen sind zu verpflichten, von weitem sicht- und erkennbare Kennzeichen zu tragen. Die Kennzeichen sind pseudonym (zum Beispiel in Form einer Nummer) zu gestalten und dürfen von Einsatz zu Einsatz wechseln.

Es muss jederzeit auch im Nachhinein möglich sein, mit richterlichem Beschluss ein Kennzeichen einer Person zuzuordnen. Der Vorgesetzte ist für die wirksame Durchsetzung der Kennzeichnungspflicht und die korrekte Führung der Zuordnungen von Kennzeichen zu Personen verantwortlich.

Polizistinnen und Polizisten sind zu verpflichten, Verstöße durch andere Polizisten zu verhindern oder - falls dies nicht möglich ist - zu melden sowie den/die beteiligten Beamten zu identifizieren. Verletzungen dieser Pflichten (Tragen des Kennzeichens, korrektes Führen der Zuordnungsliste, Verhindern/Melden von Verstößen) sind zu sanktionieren.

Keine Bundeswehr im Inneren

Die Piratenpartei lehnt den Einsatz der Bundeswehr im Innern ab. Ausgenommen sind rein humanitäre, unbewaffnete Einsätze zur Rettung von Menschen, Tieren und bedeutenden Sachwerten im Katastrophenfall.