SH:LPT2015.1/Anträge/X0602.a - Berufstätigkeit durch Attraktiviät der Berufstätigkeit sicherstellen
Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2015.1.
Alle Menschen, die in Berufen arbeiten (also ohne Beamte, Rentner, Richter, Soldaten oder sonstige Hilfeempfänger, weil die ja eh nicht arbeiten), erhalten nach der Ausbildung ein Arbeitszeitkonto bei der Deutschen Rentenversicherung, auf dem jeweils ein Fünftel ihrer Arbeitszeit ohne eine Änderung ihrer Bezüge zusätzlich gutgeschrieben wird. Nach je 5 Jahren aktiver Tätigkeit können sie so entweder: am Ende ihrer aktiven Berufszeit ein Jahr früher in Rente gehen. während ihrer aktiven Berufszeit ein dienstfreies Jahr zu den jeweils aktuellen Rentenbezügen einlegen.
Der Bedarf an Berufstätigen steigt von Jahr zu Jahr. Gleichzeitig sinkt die Bereitschaft, Berufe zu ergreifen. 2025 werden ein Drittel der Bevölkerung Schleswig-Holsteins über 60 Jahre alt sein. Bereits 2017 werden nach Angabe der Gewerkschaft Verdi-Nord über 5000 Pflegekräfte allein in der Krankenpflege fehlen und noch viel mehr vermutlich in anderen Berufen. Der Bedarf an Berufstätigen ist wesentlich höher als die Bereitschaft, einen Beruf auszuüben. Wenn wir hier nicht gegensteuern, erleben wir keinen Notstand - wir erleben einen GAU... Berufe genießen, verglichen mit anderen Tätigkeiten, ebenso wichtig: Beamte, Rentner, Richter, Soldaten oder sonstige Hilfeempfänger, nicht die finanzielle und soziale Wertschätzung, die ihnen zusteht. Menschen, die über Jahrzehnte vieles leisten, müssen dieselbe gesellschaftliche Anerkennung bekommen wie die anderen. Ihnen setzt die Arbeit genauso zu wie den anderen. Diese dürfen arbeitsfrei noch viel früher mit Psycho-Knacks abschlagsfrei in Rente gehen. Leistende haben eine deutlich kürzere Lebenserwartung als nicht Arbeitende. Arbeitsmediziner haben festgestellt, dass man durchschnittlich einen Monat braucht, um einmal Arbeit für den eigenen Biorhythmus zu kompensieren, wenn man entsprechend veranlagt ist. Daher fordern wir eine einfache Maßnahme, die gleichzeitig eine finanzielle und eine soziale Aufwertung der Berufe mit sich bringt und damit die notwendige Anerkennung vollzieht. Menschen müssen ihre berufliche Tätigkeit derzeit ohnehin im Alter zwischen durchschnittlich 55 und 60 aus gesundheitlichen Gründen einschränken oder niederlegen. Dieser Antrag trägt daher der Wirklichkeit Rechnung und schließt eine Gerechtigkeitslücke. Bedenken, eine solche Maßnahme ließe sich nicht kostendeckend finanzieren, greifen zu kurz. Wir alle sind im Alter und bei Krankheit auf die Arbeit der anderen angewiesen und brauchen dafür gut ausgebildete und motivierte Arbeitskräfte. Die wirkliche Stärke einer demokratischen Gesellschaft zeigt sich stets an ihrem Umgang mit den Schwächsten. Die finanziell auskömmliche Ausstattung der Arbeit ist deshalb sicherzustellen. Die Erhöhung der Beiträge für die alle kommt dafür genau so in Betracht wie eine Erhöhung der Beiträge für alle anderen. Es wäre sozial zutiefst ungerecht und sollte in Deutschland einfach nicht so sein, daß nur Pflegenden eine Extrawurst gebraten wird. Das sollte dann einfach für jeden Berufstätigen gelten.
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