BE:Parteitag/2012.2/Beschlussprotokoll120916

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Entwurf zum Beschlussprotokoll Landesmitgliederversammlung 2012.2 - 16.09.2012

Landesmitgliederversammlung Piratenpartei Deutschland Berlin 2012.2

Beschlussprotokoll Landesmitgliederversammlung 2012.2 - 2. Tag - 16.09.2012

Inhaltsverzeichnis

verbleibende Tagesordnungspunkte

  • Antrag Nachtragshaushalt 2012
  • Aussprache Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus
  • Debatte Liquid Feedback und Datenschutz
  • Satzungsänderungsanträge LQFB
  • Programmänderungsanträge LQFB
  • Sonstige Anträge LQFB
  • Satzungsänderungsanträge
  • Programmänderungsanträge
  • Sonstige Anträge
  • Verabschiedung und Knuddeln
GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung

Antrag: Verschiebung des TOP Nachtragshaushalt 2012 hinter Debatte Liquid Feedback

  • keine Gegenrede
  • Antrag angenommen - Tagesordnung wird entsprechend geändert

Bericht und Aussprache Piratenfraktion

Am 15.09.2012 wurde der Antrag X028 Bericht und Aussprache zur Arbeit der Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus von der LMV angenommen, am 16.09.2012 wurde der Antrag umgesetzt.

Christopher Lauer, Fraktionsvorsitzender der Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus hält eine Rede, eine ausführliche Aussprache schließt sich dieser Rede an.

GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung

Antrag: Antrag X032 Nachtragshaushalt soll vorgezogen werden - sofort behandeln

  • formelle Gegenrede
  • Abstimmung: Mehrheitlich dafür
  • Ergebnis: Der Antrag X032 wird vorgezogen

Empfehlung an die Piratenfraktion, dem von SPD/CDU vorgelegten Nachtragshaushalt 2012/13 zuzustimmen

Empfehlung an die Piratenfraktion, dem von SPD/CDU vorgelegten Nachtragshaushalt 2012/13 zuzustimmen

Antragsteller: Heiko Herberg X032 - Empfehlung an die Piratenfraktion, dem von SPD/CDU vorgelegten Nachtragshaushalt 2012/13 zuzustimmen

Antragstext

Die Landesmitgliederversammlung empfiehlt der Piratenfraktion, den von SPD/CDU vorgelegten Nachtragshaushalt 2012/13, zuzustimmen. Diese Empfehlung behält nur Gültigkeit, wenn die vom Senat vorgelegten Mehr- und Mindereinnahme der Wahrheit entsprechen. Sollten dies nicht der Fall sein, holt die Fraktion per Liquid ein neues Meinungsbild ein.

  • Der Antrag X032 wird von Heiko Herberg vorgestellt.
  • Der Antrag X032 wird von Martin Delius übernommen.
GO-Antrag auf Redezeitbegrenzung
  • Antrag: Änderung auf Redezeit 3 min (Philipp Brechler)
  • keine Gegenrede
  • Ergebnis Redezeiten Antworten wird auf 3 min begrenzt
Meinungsbild über Antrag X032 - mehrheitlich negativ
GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung
  • Antrag: direkt nach diesem TOP Antrag X033 behandeln
  • Alternativ wird GO-Antrag auf Unterbrechung der Sitzung gestellt.
  • begründete Gegenrede Alexander Morlang: Unterbrechung ist Quatsch, gleich Alternativantrag behandeln
  • Präferenzabstimmung zwischen den GO-Anträgen
    • mehrheitlich mehr für GO Antrag auf Unterbrechung der Sitzung
  • Abstimmung über GO Antrag auf Unterbrechung der Sitzung: mehrheitlich angenommen.
  • Ergebnis: nach Ende der Redeliste wird die Sitzung unterbrochen.

Versammlungsleiter unterbricht die Sitzung für 5 Minuten um 12:59 bis 13:05 - Sitzung wird wieder eröffnet um 13:07

Empfehlung an die Piratenfraktion im AGH, einen Antrag auf Zwangsverwaltung für das Land Berlin zu stellen

Antragsteller: Michael Hartung Antrag X033

Antragstext

Empfehlung an die Piratenfraktion im AGH, einen Antrag auf Zwangsverwaltung für das Land Berlin zu stellen.

BER fertigstellen

Antragsteller: Christopher Lauer Antrag X035 - BER fertigstellen

Antragstext Die Piratenpartei Berlin ist sich ihrer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst und unterstützt daher eine Fertigstellung des Flughafens Berlin Brandenburg. Die nicht fertigstellung des Flughafens wäre für das Land ein größerer Schaden als die Fertigstellung.

Dies ist jedoch keine Absolution für Fehlplanungen und Misswirtschaft. Daher unterstützen wir auch den geplanten Untersuchungsausschuss BER. Eine Fehlplanung wie BER darf sich nicht wiederholen.

Wir unterstützen nur solche Finanzierungskonzepte für den Flughafen, die seriös vertretbar und wirtschaftlich plausibel sind und das Land Berlin nicht noch weiter in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Kürzungen bei sozialen Projekten, der Bildung und Wissenschaft, Kunst und Kultur lehnen wir für die Flughafenfinanzierung ab.

  • Der Antrag X032 wird im Laufe der Diskussion von Martin Delius zurückgezogen
Meinungsbild: Könnten wir dem zustimmen, dass wir ein Finanzierungskonzept haben wollen, das die Berliner Wirtschaft substantiell mitbeteiligt - mehrheitlich negativ
Meinungsbild zu Änderung Antrag X035: Ergänzung um wirtschaftlich plausibel (auf Konzept bezogen) - mehrheitlich positiv
  • Antrag wird entsprechend angepasst
Meinungsbild Änderung Antrag X035: Punkt Umwelt noch rein nehmen (letzter Satz) - Meinungsbild gemischt
Meinungsbild zu Änderung Antrag X035: Ergänzung um Kürzungen auf Kosten der Umwelt im letzten Satz - mehrheitlich positiv
  • Antrag wird entsprechend angepasst

Abstimmung

  • Abstimmung zwischen X033 und X035 in geänderter Form: mehrheitlich mehr Zustimmung für X035
  • Abstimmung über X035: Antrag wurde in geänderter Form angenommen.
Meinungsbild zu Änderung Antrag X033: Wer ist der Ansicht dass diese Art der Meinungsbildung ohne elektronische Plattform aufwändig und grotesk ist - mehrheitlich positiv

Debatte Liquid Feedback und Datenschutz

Der Datenschutzbeauftragte des Landesverbands Berlin stellt anhand einer Präsentation die bisherigen Gespräche mit dem Berliner Datenschutzbeauftragten vor und bittet um folgende Meinungsbilder:

Wer ist dafür, dass wir als Landesverband auch zukünftig zu Datenschutzbewertungen bei Verfahrensimplementierungen die Datenschutzaufsicht mit einbeziehen? - mehrheitlich positiv
Wer ist dafür, dass wir als Piraten Empfehlungen der Datenschutzaufsicht folgen? - mehrheitlich positiv
Soll der LV Berlin einen ablehnenden Bußgeldbescheid von der Datenschutzaufsicht für das Pankower Bezirkssystem in Kauf nehmen, um den Sachverhalt rechtlich auszufechten? - Meinungsbild durchmischt

Nachtragshaushalt LV Berlin

X034 Nachtragshaushalt LV Berlin

Antragsteller: Gordon Thomas Nachtragshaushalt LV Berlin

Antragstext

Die Versammlung möge den Nachtragshaushalt 2012 beschließen

Begründung

Neue Punkte im Nachtragshaushalt: Aktuelle Ist-Zahlen - Raumbudget für Bezirke

Hier ist der Nachtragshaushalt zu sehen: Nachtragshaushaltsplan 2012

Meinungsbild: Wer der anwesenden Mitglieder würde auf dem BPT einer Regelung zustimmen, dass der LV Berlin weniger Geld bekommt - Meinungsbild gemischt
Meinungsbild: Seid ihr der Meinung, dass Mitglieder anderer Landesverbände dem zustimmen würden, dass sie weniger Geld aus der Parteienfinanzierung bekommen - Meinungsbild gemischt
Meinungsbild: Wer würde begrüßen, dass der LV Berlin nicht auf 10.000 Euro bestehen würde, um andere Landesverbände, die nicht so die Kohle haben, zu unterstützen zur BTW - Meinungsbild positiv
Meinungsbild: Stimmt die Versammlung gründsätzlich jetzt einem Nachtragshaushalt in der vorliegenden Form zu - positives Meinungsbild
Wer würde es dem neuen Vorstand überlassen, den Nachtragshaushalt zu beschließen - positives Meinungsbild

Abstimmung

  • Antrag X034 wird angenommen
GO-Antrag auf automatisches Schließen der Redeliste
  • formelle Gegenrede
  • Abstimmung: mehrheitlich dafür
  • Ergebnis: Die Redeliste wird geschlossen, wenn der erste Redebeitrag erledigt/beantwortet ist.

Satzungsänderungsanträge LQFB

Es sind keine Satzungsänderungsanträge mehr vorhanden, die eine positive Empfehlung aus Liquid Feedback besitzen.

Programmanträge LQFB

Antragskommission schlägt vor, die Antragsreihenfolge nach der Wertung der Anträge vorzunehmen, auf Antragsgruppen wird verzichtet.

Abstimmung

  • Antrag: Anträge wie vorgeschlagen in absteigender Reihenfolge behandeln
  • Abstimmung: mehrheitlich positiv.
  • Ergebnis: Anträge werden wie von der Antragskommission vorgeschlagen behandelt
GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung
  • Sätzungsänderungsantrag S005 Informationsfreiheit vorzuziehen und sofort zu behandeln.
  • Abstimmung: mehrheitlich dagegen
  • Ergebnis: Antragsreihenfolge bleibt unverändert

Berliner Stromnetz ab 01.2015: Rekommunalisierung nach dem Konzept des Berliner Energietisches

P015 Berliner Stromnetz ab 01.2015: Rekommunalisierung nach dem Konzept des Berliner Energietisches

Antragsteller: Jan Hemme Antragskommission/LMV_2012.2/Antragsportal/Programmantrag_-_015

Positionspapier

Antragstext Der Landesverband Berlin der Piratenpartei Deutschland spricht sich für die Rekommunalisierung des Berliner Stromversorgungsnetzes nach dem Konzept des Berliner Energietisches aus und empfiehlt der Fraktion der PIRATEN im Abgeordnetenhaus von Berlin, diese Position bei der Meinungsbildung zu berücksichtigen.

Abstimmung

  • Antrag wurde angenommen
GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit
  • Antrag: Begrenzung der Redezeit auf eine Minute
  • begründete Gegenrede: Es gibt mehr dazu zu sagen. Wichtiges Thema
  • Abstimmung: mehrheitlich dagegen.
  • Ergebnis: Redezeit weiterhin 3 Minuten

P024 - Einführung der Doppik zur Verbesserung der Übersichtlichkeit und Information des Haushalts

P024 Einführung der Doppik zur Verbesserung der Übersichtlichkeit und Information des Haushalts

Antragsteller: Franz-Josef Schmitt, Horst Wilms P024 - Einführung der Doppik zur Verbesserung der Übersichtlichkeit und Information des Haushalts

Positionspapier

Antragstext

Die Fraktion der Piratenpartei fordert die Einführung der Doppik in allen öffentlichen Haushalten Berlins im Sinne einer transparenten Haushaltsführung. Die Kosten für die Einführung sind zeitnah zu ermitteln und in Relation zu den Vorteilen durch die Einführung der Doppik zu bewerten.

Abstimmung

  • Antrag wurde angenommen

P009 - Die Piratenpartei lehnt undemokratische Wahlen zur IHK Vollversammlung ab

P009 Die Piratenpartei lehnt undemokratische Wahlen zur IHK Vollversammlung ab

Antragsteller: Lisa Vanovitch, Emilio Paolini, Oliver Scharfenberg P009 - Die Piratenpartei lehnt undemokratische Wahlen zur IHK Vollversammlung ab

Positionspapier

Antragstext

Die Piratenpartei lehnt undemokratische Wahlen zur IHK Vollversammlung ab

Die Piratenpartei Deutschland Berlin unterstützt demokratische Prozesse innerhalb von Organisationen und Verbänden. Diese Prozesse sind mit einer hohen Sorgfalt durchzuführen, damit tatsächlich Wahl- und Abstimmungshandlungen von den Berechtigten durchgeführt werden können. In diesem Zusammenhang empfiehlt die Piratenpartei Deutschland Berlin den Mitgliedern der IHK Berlin die Überprüfung der Wahlordnung, der Satzung und der Wahldurchführung. Die IHK ist Körperschaft des öffentlichen Rechts und damit Teil der öffentlichen Gewalt. Im gegenwärtigen Prozess der Wahl zur Vollversammlung sind Unregelmäßigkeiten aufgetreten, die den demokratischen Prinzipien entgegenstehen:

Adressen der Wähler in Wählerverzeichnissen sind veraltet oder inkorrekt, so dass Wähler nicht über ihr Wahlrecht informiert werden können In die Wählerverzeichnisse wurden Unternehmer eingetragen, die keine Wahlberechtigung nach Satzung besitzen. Da die Wahlen lt. Wahlordnung (§ 12, Abs. 1) der Industrie- und Handelskammer zu Berlin in Briefwahl erfolgen, wird keine weitere Prüfung der Wahlberechtigung bei der Wahlhandlung durchgeführt, soweit Mitglieder nicht selbst gegen die ausliegenden Wählerlisten Einspruch erheben. Die nicht zutreffenden Adressen von Mitgliedern schließen diese faktisch von der Wahl aus, während andere, die nicht mehr wahlberechtigt sind, Wahlunterlagen einreichen können. Die Piratenpartei Deutschland Berlin sieht die Möglichkeit der Briefwahl insgesamt skeptisch, insbesondere wenn diese nicht nur als Ergänzungsmöglichkeit, sondern als alleiniges Wahlverfahren durchgeführt wird.

Diese Missstände wie auch die Tatsache, dass Statements der Kandidaten zur Vollversammlung ohne deren Wissen geändert wurden (Entfernen von Links zu Online-Auftritten) und dass nach Ablauf der Bewerbungsfrist ein für die Aufstellung „eines besonders bestellten Bevollmächtigten“ ein neuer Fragebogen eingeführt wurde, sind durch den zuständigen Senator für Wirtschaft, Technologie und Forschung, dem die Aufsicht über die IHK obliegt, zu prüfen und transparent über deren Ergebnisse nicht nur die Mitglieder der IHK sondern die Öffentlichkeit zu informieren.

Nach der Prüfung der Sachverhalte ist eine Überprüfung der Wahlordnung und der Satzung der Industrie- und Handelskammer anzustreben und hierzu die Mitglieder der IHK Berlin aktiv zu beteiligen. Sofern die Prüfung zum Schluss kommt, dass die Rechtmäßigkeit der IHK-Wahl 2012 angezweifelt werden kann, ist die Wahl unter Beachtung der Verhinderung der genannten Sachverhalte zu wiederholen.

Abstimmung

  • Antrag angenommen

P037 - Positionspapier Medienpolitik

P037 Positionspapier Medienpolitik

Antragsteller: Simon Weiß P037 - Positionspapier Medienpolitik

Positionspapier

Antragstext

Die Landesmitgliederversammlung möge folgenden Text als Positionspapier zur Medienpolitik und als Grundlage für zukünftige Wahlprogramme beschließen:

Freier Zugang zu öffentlich-rechtlichen Inhalten

In Anbetracht des gewandelten Mediennutzungsverhaltens kann der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem umfassenden Grundversorgungsauftrag nur dann in vollem Ausmaß nachkommen, wenn er seine Inhalte so weit wie möglich zeitunabhängig, speicherbar und für weitere Nutzungen frei zur Verfügung stellt. Ein freier Zugang zu von den Anstalten selbst produzierten Inhalten ist zudem schon deshalb geboten, weil sie über die Gebührenfinanzierung bereits von der Gemeinschaft bezahlt wurde.

Die im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag eingeführte Praxis der "Depublikation", also der beschränkten Verweildauer von Inhalten in den Internetangeboten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, wird weder dem Auftrag der Rundfunkanstalten noch dem Medium Internet gerecht. Die entsprechende Regelungen müssen durch eine Neuverhandlung des Rundfunkstaatsvertrags rückgängig gemacht werden.

Von den Anstalten selbst produzierte Inhalte müssen so weit wie möglich unter geeignete freie Lizenzen gestellt werden, die eine möglichst weitgehende Weiternutzung erlauben. Wir setzen uns dafür ein, dies mindestens in den Staatsverträgen zur Errichtung von rbb und ZDF festzuschreiben. Die Urheber sind dabei entsprechend der eingeräumten Rechte angemessen zu entlohnen.

Arbeit und Zusammensetzung des rbb-Rundfunkrats

Die Unabhängigkeit und Staatsferne der Rundfunkanstalten muss sichergestellt sein. Das Konzept der Vertretung gesellschaftlicher Gruppen in den Rundfunkräten ist dazu nicht grundsätzlich ungeeignet, ist in der Praxis jedoch oft trotzdem mit parteipolitischer Einflussnahme verbunden. Ein weiteres Problem liegt in der Unterrepräsentanz nicht zentralistisch organisierter gesellschaftlicher Gruppen.

Konkret ist für uns die erste Priorität, die Arbeit des rbb-Rundfunkrats transparenter und offener zu gestalten. Die grundsätzliche Öffentlichkeit seiner Sitzungen ist auf die Ausschüsse zu erweitern, Protokolle und andere relevante Dokumente müssen veröffentlicht werden. Potentielle Interessenskonflikte der Mitglieder des Rundfunkrats, insbesondere parteipolitische Bindungen, sind verbindlich offenzulegen.

Die Zusammensetzung des Rundfunkrats gehört auf den Prüfstand, um die angemessene Vertretung der Interessen relevanter gesellschaftlicher Gruppen sicherzustellen - zu nennen wären z.B. Menschen mit Behinderungen oder Lesben und Schwule. Ein Problem sehen wir in der deutlichen Überrepräsentanz von Vertretern von Religionsgemeinschaften. Denkbare Gegenmaßnahmen wäre es eine zusätzliche Vertretung von konfessionslosen Menschen oder die gemeinsame Vertretung der Religionsgemeinschaften mit einem einzelnen Sitz im Rundfunkrat.

Gebührenfinanzierung des Rundfunks

Die 2013 einzuführende Haushaltspauschale sehen wir als eine Lösung für die bisher durch die GEZ praktizierte Verletzung der Privatsphäre zahlreicher Rundfunkteilnehmer. Gleichzeitig lehnen wir eine Gebührenerhebung auf Zweitwohnsitze, Geschäftsbetriebe sowie außerhalb des Haushalts benutzte Computer oder Mobilfunkgeräte ab. Eine derartige Gebührenerhebung würde eine illegitime Doppelbelastung zusätzlich zur Haushaltspauschale bedeuten.

Wir sprechen uns darüber hinaus für eine Beibehaltung der Gebührenbefreiung für Studenten, ALG-II-Empfänger und Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen aus. Insbesondere bei Studenten soll die Einschränkung fallen, die derzeit lediglich BAföG-Empfänger zur Gebührenbefreiung berechtigt.

Programmvielfalt

Der Auftrag des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks zur Sicherstellung einer Grundversorgung an Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung muss sich logischerweise vor allem in der Bereitstellung von Angeboten niederschlagen, die nicht schon unter privatwirtschaftlichen Bedingungen entstehen. Entsprechend sind Rundfunkanstalten in ihren Programmaufträge dazu anzuhalten, in ihrem Programm die Vielfalt der Gesellschaft abzubilden und sich auch für neue Programmkonzepte zu öffnen.

Medienkonzentrationsrecht

Zur Sicherung der Meinungsvielfalt ist ein Medienkonzentrationsrecht notwendig, das die Bildung von meinungsmächtigen Monopolen wirksam verhindert. Die derzeitigen Reformbestrebungen, die auf die Entscheidung der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich im Fall der 2006 geplanten Übernahme Springer/ProSiebenSat.1 zurückgehen, sind insofern zu begrüßen, als eine hinreichend klare Regelung zu medienübergreifender Meinungsmacht derzeit fehlt. Dies darf aber nicht auf eine faktischen Deregulierung gerichtet sein.

Eine mögliche Ausweitung des Medienkonzentrationsrechts auf Internetangebote kann nur dort sinnvoll sein, wo diese eine dem klassischen Rundfunk vergleichbare Aufmerksamkeitsvorherrschaft haben. Da es der Vermeidung von Meinungsvorherrschaft dient, kann es nicht auf Angebote angewendet werden, die nur Aggregatoren oder Plattformen für Inhalte sind (wie z.B. Suchmaschinen, soziale Netze oder offene Wikis) und diese nicht stark tendenziös filtern.

Jugendmedienschutz

Der Ansatz, Konzepte wie verpflichtende Kennzeichnungen von Inhalten oder Sendezeiten aus dem klassischen Rundfunksystem auf das Internet zu übertragen, ist nichts anderes als absurd. Ein dezentrales System in dem jeder als Sender auftreten kann erfordert eine andere Herangehensweise. Vor diesem Hintergrund begrüßen wir das Scheitern der letzten Novellierung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags. Jede zukünftige Weiterentwicklung des Jugendmedienschutzes muss dem Rechnung tragen; erfolgreiche Ansätze zum Jugendschutz im Internet haben die Stärkung der Medienkompetenz und die Einbeziehung aller Betroffenen zur Voraussetzung.

Urheber- und Leistungsschutzrecht

Das derzeitige Urheberrecht bedarf dringend einer Reform, um es an gesellschaftliche und technische Realitäten anzupassen. Auch wenn die Diskussion darum auf Bundesebene zu führen ist, halten wir es für richtig, wenn sich das Land Berlin hier positioniert und werden unsere eigenen Vorschläge einbringen.

Auf Landesebene stehen wir für eine möglichst freie Lizensierungspolitik. Auch hier gilt: Alle Informationen und Inhalte, die in öffentlichem Auftrag entstanden sind, müssen der Allgemeinheit grundsätzlich frei zur Verfügung stehen, einschließlich einer wie auch immer gearteten Weiternutzung.

Ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage, wie es zur Zeit diskutiert wird, lehnen wir als Angriff auf die Meinungsfreiheit im Internet und Spezialgesetzgebung zugunsten einiger weniger Unternehmen strikt ab. Soweit nötig und möglich werden wir unseren Widerstand auch auf Landesebene vorbringen.

Auskünfte nach dem Pressegesetz

Das Informationsrecht der Presse ist ein wichtiges Gut, das der Rechenschaft demokratisch legitimierten Handelns dient. Die im Berliner Pressegesetz geregelte Auskunftspflicht der Behörden muss daher konsequent durchgesetzt und wo nötig gestärkt werden. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vom 22. Mai 2012 (27 K 6.09), die den Begriff der Behörde weitgehend als von der öffentlichen Hand beherrschte bzw. öffentliche Aufgaben wahrnehmende Stelle auslegt.

Damit sich das Land Berlin auch in Zukunft nicht vor seinen Auskunftspflichten in die privatwirtschaftliche Sphäre flüchten kann, wollen wir dies im Pressegesetz expliziter festschreiben. Zudem sind die Auskunftspflichten in Pressegesetz und Informationsfreiheitsgesetz insoweit anzugleichen, als jede der Presse zustehende Information grundsätzlich auch jedem Einzelnen zusteht.

Panoramafreiheit

Die Panoramafreiheit - also das Recht auf die Verbreitung und Verwertung von Außenaufnahmen öffentlich sichtbarer Gebäude und anderer Werke - ist nicht nur ein wichtiger Bestandteil der Freiheit von Presse und Kunst, sondern gerade durch die Praxis moderner Mediennutzung eine unverzichtbare Voraussetzung für die allgemeine Teilhabe am öffentlichen Raum. Einschränkungen der Panoramafreiheit wie sie im Zusammenhang mit Diensten wie Google Streetview in die Diskussion gekommen sind sind für uns daher nicht akzeptabel. Das Recht am eigenen Bild bleibt davon natürlich unberührt.

Darüber hinaus setzen wir uns wo möglich dafür ein, dass auch Aufnahmen in öffentlich zugänglichen Räumen keiner unnötigen Beschränkung unterliegen. Dies betrifft z.B. die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg und die Berliner Verkehrsbetriebe, die Filmaufnahmen ihrer Anlagen zur Zeit untersagen.

Abstimmung

Antrag angenommen

P023 - Veröffentlichung von Haushaltsunterlagen im Internet

P023 - Veröffentlichung von Haushaltsunterlagen im Internet

Antragsteller: Franz-Josef Schmitt - https://wiki.piratenpartei.de/BE:Antragskommission/LMV_2012.2/Antragsportal/Programmantrag_-_023 Positionspapier

Antragstext

Auf Landes- und Bezirksebene sollen maschinenlesbare Haushaltsdaten auf auf geeigneten Webseiten (zum Beispiel daten.berlin.de oder auf den Seiten der Senatsverwaltung) veröffentlicht werden, sobald diese Daten vorliegen, mindestens aber innerhalb von 2 Wochen nach der ersten Vorlage im Abgeordnetenhaus oder der Bezirksversammlung. Im Einzelnen soll dies durchgeführt werden für a) Die haushaltswirtschaftlichen (Eck-)Daten b) die Haushaltsrechnung c) den Entwurf des Haushaltsplans sowie die ggf. geänderten Vorlagen und die schlussendlich beschlossene Version.

Meinungsbild zu P023: mehrheitlich positiv

Abstimmmung

  • Antrag angenommen
GO-Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung.
  • Antrag: Antrag auf sofortige Abstimmung
  • Begründete Gegenrede: Es ist ein Antrag, der immer wieder gestellt wird. Keine Debatte. Negatives Demokratieverständnis.
  • Abstimmung: einstimmig abgelehnt.
  • Ergebnis: Debatte wird fortgesetzt.

P057 - Chancengleichheit im Bildungssystem

P057 - Chancengleichheit im Bildungssystem

Antragsteller: Bettina Günter, Lena Rohrbach, Alf Jarosch P057 - Chancengleichheit im Bildungssystem

Positionspapier

Antragstext

Die LMVB 12.2 möge folgendes Positionspapier beschließen, mit dem eine Präzisierung der bildungspolitischen Aussagen des Berliner Grundsatzprogrammes angestrebt ist:

Der Text steht unter Initiative i2139: Chancengleichheit im Bildungssystem im Berliner Liquid Feedback: https://lqpp.de/be/initiative/show/2139.html

Chancengleichheit im Bildungssystem

Im europäischen Vergleich fällt Deutschland durch Bildungsbenachteiligung und eine besonders hohe soziale Selektion im Bildungssystem auf. Diese werden durch "harte" organisatorische Mechanismen und "weiche" kulturelle Mechanismen verursacht. Die Piratenpartei setzt sich für mehr Chancengleichheit ein: Die soziale Herkunft darf nicht mehr über den Bildungserfolg entscheiden.

Langes gemeinsames Lernen

Um mehr Chancengleichheit zu erreichen, treten wir uns für ein langes gemeinsames Lernen von Kindern mit verschiedenem sozialen Hintergrund ein. Je früher eine Selektion in verschiedene Schultypen stattfindet, desto stärker hängt das Ergebnis davon ab, mit welchen finanziellen Mitteln, welchem Bildungskapital, welchen Erfahrungen, Kompetenzen und Strategien für Bildungswege die Kinder von ihrem Elternhaus ausgestattet wurden. Das Schulsystem sortiert dann nach bereits zuvor bestehenden Gruppenzugehörigkeiten und reproduziert diese. Daher unterstützen wir Schulformen mit heterogener Schülerschaft, die sich um Binnendifferenzierung und möglichst langes gemeinsames Lernen bemühen, wie z.B. die Gemeinschaftsschulen in Berlin. Die Piratenpartei fordert hier eine angemessene Ausstattung, eine Experimentierklausel und die Möglichkeit eigene Oberstufen aufzubauen, damit sie sich als attraktive Schulen neben dem Gymnasium behaupten können.

Abschied von einem einseitigen Verständnis vermittelnswerter Bildung

Bildungsinhalte sollen sich nicht mehr einseitig an der Norm eines bildungsbürgerlichen Kanons orientieren, sondern andere Perspektiven und ein interessegeleitetes Lernen zulassen. Den unterschiedlichen sozialen und kulturellen Hintergründen der Lernenden soll mit Achtung begegnet werden. Schulen sollten einen Bildungsbegriff vertreten, der junge Menschen nicht benachteiligt, weil ihr Elternhaus sie nicht mit bildungsbürgerlichem Vorwissen, Codes und Spielregeln ausgestattet hat.

Lehrkräfte für Selektionsmechanismen sensibilisieren

Lehrkräfte müssen dafür sensibilisiert werden, wie sich Selektionsmechanismen auswirken. Dies sollte in der Aus- und Weiterbildung ebenso geschehen wie im laufenden Bildungsbetrieb. Lehrkräfte sollten beispielsweise wissen, wie sich ihre eigene Herkunft, Bildung und gesellschaftliche Positionierung unbeabsichtigt auf ihren Unterricht und ihre Leistungsbewertungen auswirkt. Sie sollten Vorurteile identifizieren und selbsterfüllenden Prophezeiungen entgegenwirken können. Sie müssen über die Bedürfnisse und Kompetenzen von mehrsprachigen Kindern und Kindern aus bildungsfernen Elternhäusern informiert sein und ihnen gerecht werden können.

Mehrsprachigkeit als Chance begreifen und fördern

Eine zweisprachige Sozialisation wird in Deutschland nur geschätzt, wenn es sich um eine populäre Sprache wie Englisch, Französisch oder Chinesisch handelt. Bei vielen Jugendlichen mit beispielsweise türkischem oder arabischem Migrationshintergrund werden dagegen eventuelle Defizite beim Erwerb der deutschen Sprache hervorgehoben. Darin sehen wir eine Diskriminierung. Schulen versuchen heute oft, das Lernen der Zweitsprache Deutsch zu fördern, indem die Muttersprache so weit wie möglich aus dem Schulalltag herausgehalten wird. Das wirkt sich nicht nur negativ auf das Selbstwertgefühl der Lernenden aus und führt zu Verweigerung und Abschottung. Es ist auch für viele Kinder eine Überforderung, zumal sie an den gleichen Maßstäben gemessen werden wie Kinder, die Deutsch als Muttersprache sprechen. Studien aus erfolgreichen PISA-Ländern wie Kanada und Finnland belegen: Für ein gesundes Selbstwertgefühl der Lernenden und um die Bereitschaft, die Zweitsprache zu erwerben, zu fördern, ist es unabdingbar, die Muttersprache einzubeziehen. Bilingualität soll bedeuten, in beiden Sprachen einen sicheren Stand zu erwerben.

Wertschätzung der Muttersprache und des mehrsprachigen Spracherwerbs: Mehrsprachigkeit ist ein Wert, den es zu fördern gilt. Verbote, in der Muttersprache zu kommunizieren, lehnen wir ab und setzen stattdessen auf die Einbeziehung aller gesprochenen Sprachen. Dafür müssen die vorhandenen pädagogischen Erkenntnisse aus bilingualem Unterricht, z.B. an Europaschulen, für alle Schulen verfügbar gemacht werden, die Kinder mit Deutsch als Zweitsprache unterrichten. Wir begrüßen muttersprachlichen Unterricht zur Festigung der Muttersprache und zum leichteren Erwerb des Deutschen. Dies darf jedoch nicht mit Selektion der Lernenden in verschiedenen Klassen anhand von Sprache und Herkunft einhergehen. Gezielte muttersprachliche Förderung ist auch in einigen eigenen Stunden für mehrsprachige Kinder möglich. Parallele Alphabetisierung in beiden Sprachen: Eine Bezugnahme auf die Muttersprache hilft Lernenden, bei denen Deutsch als Zweitsprache noch nicht gefestigt ist, und schließt Lücken in der Muttersprache. Neben den intuitiven Spracherwerb soll ein reflektierter treten. Dazu muss die Didaktik von "Deutsch als Zweitsprache" stärker in die Lehrerausbildung und die Fortbildungen eingehen. Sprachfortbildung für nur-deutschsprachige Lehrende und Erziehende: Eine Weigerung der Lehrenden, in die Muttersprachen ihrer Schülerinnen und Schüler einzutauchen, ist auch ein Zeichen der geringen Wertschätzung dieser Sprachen. Warum sollen nicht alle Lehrer und Schüler lernen, wie die Obstsorten auf Deutsch, Türkisch, Kroatisch und Spanisch heißen und welche Schimpfwörter auf dem Schulhof gebräuchlich sind? Überprüfung der Bewertungskriterien in den Sprachen: Schülerinnen und Schüler, die Englisch als Fremdsprache lernen, werden bei der Bewertung nicht mit Muttersprachlern verglichen, sondern mit anderen Englischlernenden. Aus dem gleichen Grunde sollte es bei der Bewertung einen Nachteilsausgleich für Kinder geben, die mit fehlender Beherrschung der deutschen Sprache starten. Die Anforderungen und Bewertungskriterien für Kinder mit Migrationshintergrund müssen ihrem Startpunkt Rechnung tragen, um Fortschritte im Spracherwerb wirklich würdigen zu können. Rechtschreibung als Werkzeug, nicht als Dogma betrachten: Über die Rechtschreibung findet in der Schule nach wie vor soziale Selektion statt. Wo sich Erwachsene längst herausnehmen, ihre Briefe mit Hilfe der Rechtschreibkorrektur und oft völlig unbeleckt von der neuen Rechtschreibregeln zu schreiben, wird in der Schule und von Arbeitgebern noch erwartet, dass Jugendliche alle Regeln beherrschen und vor Flüchtigkeitsfehlern gefeit sind. Das ist unzeitgemäß. Hier kann auch Schule einen erfolgversprechenden und pragmatischen Umgang lehren. Die Zero-Fehlertoleranz-Regel gehört auf den Prüfstand. Sie richtet sich nicht nur als absurdes Nadelöhr gegen Kinder mit Rechtschreibschwächen, sondern auch gegen Schüler mit Migrationshintergrund.

Meinungsbild: Wer würde diesem Antrag zustimmen? - mehrheitlich positiv
Meinungsbild: Meinungsbild ob die Versammlung es für sinnvoll und nötig erachtet, Positionspapiere die schon durchs Liquid gegangen sind und dort positiv beschieden wurden hier so ausführlich zu besprechen - eindeutig positiv

Abstimmmung

  • Antrag angenommen

P012 - Internetzugang für Menschen in Abschiebegewahrsam sichern

P012 - Internetzugang für Menschen in Abschiebegewahrsam sichern

Antragsteller: Franz-Josef Schmitt P012 - Internetzugang für Menschen in Abschiebegewahrsam sichern

Positionspapier Antragstext

Inhaftierten in der Abschiebegewahrsam ist für die Dauer des Vollzugs der Zugang zum Internet zu gewährleisten. Die "Ordnung für den Abschiebungsgewahrsam im Land Berlin (Gewahrsamsordnung)" ist um einen Passus zu ergänzen, der den freien Zugang zum Internet sicherstellt. Die Anstalt hat einen Internetzugang zur Verfügung zu stellen.

Allgemein sollten die gängigen technischen Möglichkeiten genutzt werden und personelle Unterstützung an die Betroffenen zur Verfügung gestellt werden, damit diese Formalitäten ihrer Ankunft regeln können.

Antragsteller

  • Antrag angenommen

P008 - Keine Bundeswehrwerbung in Berliner Schulen!

P008 - Keine Bundeswehrwerbung in Berliner Schulen!

Antragsteller: Jenny Becker P008 - Keine Bundeswehrwerbung in Berliner Schulen!

Wahlprogramm

Antragstext

Keine Bundeswehrwerbung in Berliner Schulen!

Die Kooperationsvereinbarungen von bisher 8 Bundesländern mit der Bundeswehr, auf deren Grundlage Jugendoffiziere in die Schulen und Institutionen der Lehrerausbildung kommen um über sicherheitspolitische Themen zu dozieren und für eine Ausbildung innerhalb der Institution Bundeswehr mittelbar zu werben, lehnen wir im Interesse der Schülerinnen und Schüler auf neutrales Lernen im Sinne des Beutelsbacher Konsenses ab. Denn: Propaganda und Rekrutierung ist faktisch nicht voneinander zu trennen. Deswegen unterstützt die Piratenpartei Berlin Berliner Schulen, die sich gegen den Besuch von Jugendoffizieren verschließen.

Abstimmmung

Antrag wurde mit 2/3 Mehrheit angenommen.

Positionspapier: Energiepolitische Grundsätze

P020 - Positionspapier: Energiepolitische Grundsätze

Antragsteller: Jan Hemme P020 - Positionspapier: Energiepolitische Grundsätze

Positionspapier

Antragstext

Die Landesmitgliederversammlung möge als Positionspapier folgenden Text des Squads Wirtschaft und Umwelt beschließen:

Energiepolitische Grundsätze

Ziel der Energiepolitik des Berliner Landesverbandes der Piratenpartei Deutschland ist die Bereitstellung einer dauerhaft sicheren und preisgünstigen Energieversorgung, um den Lebensstandard und die Lebensqualität auch für nachfolgende Generationen zu erhalten und zu verbessern. Die Energiegewinnung aus fossilen Brennstoffen und Atomkraft soll mittel- und langfristig vollständig durch ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltig erzeugte, erneuerbare Energien ersetzt werden.

Die Energiewirtschaft soll so organisiert werden, dass Beschaffung, Erzeugung und Verteilung möglichst dezentral, diversifiziert und transparent erfolgen und auch die Preisgestaltung transparent und öffentlich nachvollziehbar vorgenommen wird. Dies wird durch heterogene Strukturen und fairen Wettbewerb nach den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft und unter Aufsicht unabhängiger, staatlicher Stellen erreicht.

Unsere Politik wird gewährleisten, dass durch Bürgerbeteiligung und Transparenz in Planungs- und Genehmigungsverfahren die Akzeptanz in der Bevölkerung für den Aus- und Umbau der Netzinfrastruktur steigt und dass Konflikte bereits im Vorfeld durch Einbindung der zivilgesellschaftlichen Akteure gelöst werden.

Dezentralisierung, Netzausbau und Netzneutralität

Der Berliner Landesverband der Piratenpartei Deutschland lehnt die Bildung von Infrastrukturmonopolen ab und tritt für ein dezentrales Energienetz auf der Basis von lokalen Energieverbundsystemen ein. Kleinteilige, energieautonome Strukturen schaffen mehr Sicherheit als große, zentrale Einheiten und senken Betriebs- und Ausfallrisiken. Nur durch den Aus- und Umbau der Energieinfrastruktur zu einem leistungsfähigen und engmaschigen Netz, in dem sich Nachbarregionen gegenseitig ergänzen und damit stabilisieren, können Monopolstellungen verhindert und der freie Zugang und Wettbewerb ermöglicht werden.

Die lokalen Energienetze sind nach Möglichkeit zu rekommunalisieren und ihr Betrieb ist unter Wettbewerbsbedingungen auszuschreiben. Die Verträge mit Netzbetreibern sind zeitlich zu befristen und öffentlich zu machen, um den Wettbewerb zwischen den Marktteilnehmern sowie Transparenz gegenüber den Verbrauchern zu fördern. Unter dem Primat der Netzneutralität soll sichergestellt werden, dass alle Erzeuger und Verbraucher unter den gleichen Bedingungen Zugang zur Energienetzinfrastruktur erhalten. Die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur und ihre Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen gegen Wettbewerb, Markttransparenz und Netzneutralität sollen gestärkt werden.

Stärkung der Bürgerbeteiligungsverfahren bei Infrastrukturprojekten

Der Berliner Landesverband der Piratenpartei Deutschland strebt die einvernehmliche Lösung des gesellschaftlichen Konfliktes um den Ausbau der Energieinfrastruktur an – durch umfassende zivilgesellschaftliche Partizipationsmöglichkeiten über grundlegende energiepolitische Entscheidungen sowie in der Planungs- und Genehmigungsphase von Projekten. Diese erhöhen die Akzeptanz von Entscheidungen und tragen dazu bei, dass Probleme nicht erst in der Endphase von Projekten sichtbar werden, wenn diese unvermittelt in die Lebenswelt der Betroffenen eindringen.

In den Planungs- und Genehmigungsverfahren großer Infrastrukturprojekte sollen zu diesem Zweck Instrumente zur initiativen Konsultation, Mitwirkung und Mitentscheidung durch die betroffenen Bürger vorgesehen werden. Mit Hinblick auf die Komplexität und die langen Planungszeiträume dieser Projekte sollen staatliche Stellen und private Investoren gesetzlich dazu verpflichtet werden, die Projektinformationen auf OpenData-Basis transparent aufzubereiten, um Informationsasymmetrien, die der effektiven zivilgesellschaftlichen Beteiligung im Wege stehen, von Anfang an zu beseitigen.

Nachhaltigkeit und Umstellung auf erneuerbare Energien

Der Berliner Landesverband der Piratenpartei Deutschland tritt für eine nachhaltige Gestaltung der Energieerzeugung und -verteilung ein und strebt langfristig die Umstellung auf einhundert Prozent erneuerbare Energien aus abiotischen Quellen an. Wir wollen erreichen, dass in Deutschland bis 2030 in allen Bereichen, der privaten Wirtschaft, in den privaten Haushalten und im öffentlichen Sektor, mehr als die Hälfte des Primärenergiebedarfs durch erneuerbare Quellen gedeckt wird. Langfristig soll dieser Anteil sukzessive erhöht werden und im Stromsektor bis spätestens 2050 100 Prozent betragen. Der Wärme- und Treibstoffsektor sollen schnellstmöglich folgen.

Für eine Übergangsphase sind fossile Energieträger wie Erdgas in hocheffizienten Anlagen mit Kraft-Wärme-Koppelung (KWK) geeignet, die Stromerzeugung zu ergänzen. Die energetische Nutzung fossiler Ressourcen, insbesondere die Verstromung von Braun- und Steinkohle, ist im Sinne einer schnellen Entwicklung in Richtung der Vollversorgung durch erneuerbare Energien schrittweise zu reduzieren. Der Berliner Landesverband der Piratenpartei Deutschland lehnt den Neubau von Kohlekraftwerken und die Anwendung der CCS-Technologie zur Abscheidung und Endlagerung von CO2 im Untergrund ab.

Der Berliner Landesverband der Piratenpartei Deutschland begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Deutschen Bundestages, die Laufzeit aller deutschen Kernkraftwerke bis 2022 stufenweise und abschließend zu beenden. Nach Möglichkeit soll der Ausstieg schneller erfolgen, da die enormen externen Kosten und Risiken, insbesondere bei Betrieb der Anlagen sowie bei Transport, Endlagerung und Wiederaufbereitung von Brennstäben, aus Sicht von Umwelt und Gesellschaft nicht zu verantworten sind. Die offene Frage der Zwischen- und Endlagerung muss gelöst werden, wobei die Betreiber von Atomkraftwerken, welche jahrzehntelang finanziell von der Kernenergie profitiert haben, im erheblichen Maße an den immensen Folgekosten für Rückbau der Anlagen sowie Entsorgung der radioaktiven Abfälle beteiligt werden sollen.

Die Umstellung von fossilen Energieträgern und Atomkraft auf erneuerbare Energien soll sowohl umweltschonend als auch gesellschaftlich verträglich erfolgen. Gerade bei den erneuerbaren Energien dürfen wirtschaftliche Aspekte nicht über Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit stehen:

Wir lehnen es ab, dass Energiepflanzen zu Lasten von Nahrungsmitteln angebaut werden oder deren Anbau mit einem Verlust an Biodiversität einhergeht. Energie aus Biomasse soll in erster Linie in lokalen Kreisläufen aus Rest- und Abfallstoffen erzeugt werden. Im Bereich Photovoltaik sollen geschlossene Stoffkreisläufe etabliert werden, um dort, wo Stoffe wie Schwermetalle und Umweltgifte im Produktionsprozess nicht ersetzbar sind, deren Austreten in die Umwelt zu verhindern und um die Rückgewinnung wertvoller Rohstoffe sicherzustellen. Die Auswirkungen von Fundamenten und Seekabeln auf die empfindlichen Ökosysteme in Nord- und Ostsee sollen bereits bei der Genehmigung und Planung von Offshore-Windparks berücksichtigt werden. Erhebliche Eingriffe in Ökosysteme und Landschaft sind bei der Nutzung von Wasserkraft zu vermeiden. Geologische Risiken sind vor der Planung von Geothermieprojekten sorgfältig zu untersuchen. Die Hydrofracking-Methode zur Erschließung unkonventioneller Erdgas- und Ölvorkommen lehnen wir ab. Energetische Speicherung und Kombination von Strom- und Erdgasnetz

Der Berliner Landesverband der Piratenpartei Deutschland tritt neben dem Ausbau der erneuerbaren Energiequellen und der Anpassung der Netzstruktur für eine ökonomisch und energetisch effiziente Speicherung von Energie ein. Damit das Potential der erneuerbaren Energien weitgehend ausgeschöpft und die daraus gewonnene Energie länderübergreifend genutzt werden kann, sollen in Unterlastzeiten anfallende Überschüsse gespeichert werden, um Nachfragespitzen auszugleichen.

Die Entwicklung einer vielgliedrigen Speicherstruktur soll durch Forschungsförderung und durch die Umsetzung staatlicher Maßnahmen intensiv unterstützt und beschleunigt werden. Insbesondere die Umwandlung von Strom aus erneuerbaren Energien in synthetisch hergestelltes Wasserstoff- und Methangas (EE-Gas) und dessen Einspeisung in das bereits vorhandene Erdgasnetz mit unterirdischen Erdgasspeichern, ermöglicht langfristige Versorgungssicherheit und universelle Verwendung der Energie bei gleichzeitiger Entlastung der elektrischen Netzinfrastruktur.

Fördermaßnahmen und Einspeisevergütung erneuerbarer Energien

Der Umstieg auf erneuerbare Energien soll durch Förderprogramme vorangetrieben werden. Zuschüsse, Einspeisevergütungen, Prämien und Steuervorteile sollen ökologisch und ökonomisch sinnvoll, sozial ausgewogen, ressourcenschonend sowie unmittelbar für den vorgesehenen Zweck wirksam sein. Förderprogramme sollen langfristig angelegt sein und Planungssicherheit bieten, aber auch nach dem Erreichen des Förderzwecks konsequent zurückgefahren werden.

Grundsätzlich hat die steuerfinanzierte Förderung von Grundlagenforschung und Entwicklungsprojekten gegenüber der reinen Bezuschussung von Investitionsausgaben Vorrang. Ergebnisse aus staatlich finanzierten Programmen sollen der Öffentlichkeit allgemein zugänglich gemacht werden. Wir lehnen verdeckte Subventionsprogramme für die Automobilindustrie ab.

Der Berliner Landesverband der Piratenpartei Deutschland befürwortet ausdrücklich die Beibehaltung des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG). Das EEG hat über das Instrument des umlagefinanzierten Einspeisetarifes zu einer Demokratisierung der Stromerzeugung geführt und bleibt in diesem Sinne auch weiterhin das zentrale Förderinstrument für erneuerbare Energien aus kleinen und mittleren Anlagen. Allerdings gilt es die erneuerbaren Energien schneller an den Markt heranzuführen, um die Steigerung der Energiepreise – auch aus sozialen Gründen – zu dämpfen. Zu diesem Zweck sind gerade für Großanlagen auch andere Förderinstrumente wie z.B. Ausschreibungen einzusetzen. Spezielle Fördermaßnahmen für kommunale und genossenschaftliche Projekte aus dem Bereich erneuerbarer Energien sollen verhindern, dass sich auch im Bereich der erneuerbaren Energien oligopolartige Strukturen herausbilden.

Einen besonderen Schwerpunkt der Förderung sehen wir in der Verbesserung der Energieeffizienz und Verbrauchsvermeidung sowie der kaskadenartige Nutzung der verfügbaren Energie. Wichtig sind dabei die Förderung von dezentralen Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung und der Fernwärme, die Förderung von Wärmedämmungsmaßnahmen sowie kostenlose Angebote zur Energieberatung. Bisher werden die verfügbaren Potentiale für Energieeffizienz und sparsamen Energieeinsatz gerade von privaten Verbrauchern nur in geringem Maße ausgeschöpft.

P063 - Änderungsantrag zu PA 020 Energiepolitische Grundsätze

Antragsteller: Bettina Günther P063 - Änderungsantrag zu PA 020 Energiepolitische Grundsätze

ich stelle den Antrag, die folgende Stelle zu ersetzen:

Der Berliner Landesverband der Piratenpartei Deutschland begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Deutschen Bundestages, die Laufzeit aller deutschen Kernkraftwerke bis 2022 stufenweise und abschließend zu beenden. Nach Möglichkeit soll der Ausstieg schneller erfolgen, da die enormen externen Kosten und Risiken, insbesondere bei Betrieb der Anlagen sowie bei Transport, Endlagerung und Wiederaufbereitung von Brennstäben, aus Sicht von Umwelt und Gesellschaft nicht zu verantworten sind.

durch:

Die Entscheidung des Deutschen Bundestages zum Ausstieg aus der Atomwirtschaft werten wir als ersten Schritt in die richtige Richtung. Der Berliner Landesverband der Piratenpartei Deutschland fordert den unumkehrbaren und sofortigen Ausstieg aus der Atomtechnologie, da die enormen externen Kosten und Risiken, insbesondere bei Betrieb der Anlagen sowie bei Transport, Endlagerung und Wiederaufbereitung von Brennstäben, aus Sicht von Umwelt und Gesellschaft nicht zu verantworten sind.

Meinungsbild über Änderungsantrag P063 - mehrheitlich positiv
  • Das Wort abiotisch wird aus P020 und P063 gestrichen.

Abstimmung

  • Abstimmung beide Anträge gegeneinander - P063 wird mehrheitlich zugestimmt
  • Abstimmung P020 mit Änderung P063
  • Antrag wurde angenommen.
  • Ergebnis: P020 wurde durch P063 geändert und angenommen.

P016 - Radfahrstreifen schaffen - Radwege sanieren

P016 - Radfahrstreifen schaffen - Radwege sanieren

Antragsteller: Monika Belz P016 - Radfahrstreifen schaffen - Radwege sanieren

Positionspapier

Antragstext


Radfahrstreifen schaffen - Radwege sanieren

Die Piratenpartei Deutschland Berlin setzt sich für folgende Maßnahmen ein, um den Radfahrverkehr in Berlin für die Nutzer zu gestalten:

Radfahrstreifen

Soweit die Anforderungen nach der VwV-StVO §17 a) und §19 vorliegen, sind Radfahrstreifen anzulegen. Im Zuge der Sanierung von baulich angelegten Radwegen und gemeinsamen Fuß- und Radfahrwegen ist zu prüfen, ob diese durch Radfahrstreifen ersetzt werden können, dabei ist auch eine Verbreiterung der Fahrbahn zu Lasten eines Hochbordradweges in Betracht zu ziehen.

Radwege

Die Verkehrssicherheit ist für die Radwege herzustellen, die gem. §17a und §19 VwSTVO nicht zu Radfahrstreifen umgewandelt werden können. Hierzu ist eine Prüfung der betreffenden Radwege vorzunehmen und ein Konzept zur Schadensbeseitigung unter Berücksichtigung der ohnehin im Straßenbau erfolgenden Maßnahmen zu erarbeiten. Bei der Sanierung der Radwege ist insbesondere auf Möglichkeiten zur Verbreiterung gemäß §17 a bis § 21 Bezug zu nehmen und diese zur Erhöhung der Verkehrssicherheit umzusetzen.

Radwegebenutzungspflicht

Entsprechend der Gesetzgebung lt. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG 3 C 42.09 vom 18.11.2010 ist die Radfahrbenutzungspflicht auf die Wege zu beschränken, für die aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht. Über die hierzu erforderliche Umsetzung durch die zuständige Senatsverwaltung wurde bisher noch kein umfassender Bericht erstellt, der hiermit angefordert wird.

Abstimmung

  • Antrag wird angenommen

P019 - Europäischer Gouverneursrat muss transparent werden

P019 - Europäischer Gouverneursrat muss transparent werden

Antragsteller: Franz-Josef Schmitt

Positionspapier

Antragstext

Europäischer Gouverneursrat muss transparent werden

Die Piraten sprechen sich für transparente Entscheidungsstrukturen des europäischen Gouverneursrates aus. Entscheidungen des europäischen Gouverneursrates zur Vergrößerung der Rettungsschirme, zur Ausgabe von Eurobonds und insbesondere zur Geldpolitik der EZB müssen durch demokratische Entscheidungsstrukturen gewählter Volksvertreter gebilligt werden. Die Immunität des europäischen Wirtschaftsrates gegen Strafverfolgung ist aufzuheben. Die Gehälter der Mitglieder des Gouverneursrates sind offenzulegen.

  • Vom Antragsteller wird der Satz "Die Immunität des europäischen Wirtschaftsrates gegen Strafverfolgung ist aufzuheben" gestrichen

Abstimmung:

Antrag wurde mit der Änderung angenommen

P001 - Unserere Bundestagskandidat_innen sollen ...

P001 - Unserere Bundestagskandidatinnen sollen ...

Antragsteller: Roman Czyborra P001 - Unserere Bundestagskandidat_innen sollen ... Antragsteller: Roman Czyborra

Wahlprogramm

Antragstext Unsere Bundestagskandidatinn_en sollen ...

  1. LQFB-Empfehlungen zur Beschlussfindung heranziehen.
  2. anständig mit anderen Kandidat_innen für die Landesliste umgehen.
  3. unser Bundesprogramm gut kennen.
  4. kritikfähig sein.
  5. selbstkritisch sein.
  6. teamfähig sein.
  7. aufrichtig sein.
  8. Verantwortung übernehmen.
  9. soziale Kompetenz haben
  10. neben eierlegenden Wollmilchsaueigenschaften vor allem unbestechlich sein.
  11. uns sagen, was sie im Bundestag machen wollen.
  12. authentisch sein.
  13. delegieren können
  14. besonnen sein.
  15. selbst für gute Zwecke niemals fragwürdige Mittel eingesetzen.
  16. Visionen für die Zukunft haben.
  17. diplomatisch sein.
  18. konfliktfähig sein.
  19. aktive Zuhörer sein.
  20. gesunden Menschenverstand besitzen.
  21. die Partei gut kennen.
  22. Wichtiges von Unwichtigem unterscheiden können.
  23. das Grundsatzprogramm gelesen haben.
  24. wissen, welche Positionspapiere es gibt.
  25. auf bestimmten Themenfeldern der Bundespolitik inhaltliche Expertise aufgebaut haben.
  26. organisieren können.
  27. besonnen sein.
  28. das Berliner Grundsatzprogramm gut kennen.
  29. sich mit dem Politikbetrieb des Bundestages auseinandergesetzt haben.
  30. bescheiden sein.
  31. sich sprachlich und phonetisch souverän und verständlich aritkulieren können.
  32. einer breiten Öffentlichkeit gewachsen sein.
  33. das Wahlprogramm aus dem Effeff kennen.
  34. im Bundestag agieren und nicht nur reagieren.
  35. sich bei der Programmentwicklung beteiligt haben.
  36. Ausschusssitzungen des AGH besucht haben.
  37. Plenarsitzungen des AGH besucht haben.
Meinungbild: Wer möchte dem Antrag zustimmen - mehrheitlich negativ
Alternativantrag zu P001

Antragsteller: Michael Ickes - Punkt 37 soll gestrichen werden

Abstimmung

  • Abstimmung Antrag P001 und P001 Änderungsantrag
  • Mehrheit für P001 mit Änderung lt. Änderungsantrag
  • Abstimmung über P001 mit Änderung
  • Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt, hat keine 2/3 Mehrheit erreicht.

P046 Antrag auf Abschaffung der Praxisgebühr

P046 - Antrag auf Abschaffung der Praxisgebühr

Antragsteller: Raik Bolschwig P046 - Antrag auf Abschaffung der Praxisgebühr

Positionspapier

Antragstext

Die Piratenpartei setzt sich für die Abschaffung der Praxisgebühr ein, da sie als Steuerungselement nicht funktioniert.

Abstimmung

  • Antrag wurde angenommen


P026 - Offenlegung aller Gutachten zum ICC sowie transparente Diskussion eines möglichen Verkaufs des ICC

P026 - Offenlegung aller Gutachten zum ICC sowie transparente Diskussion eines möglichen Verkaufs des ICC

Antragsteller: Franz-Josef Schmitt P026 - Offenlegung aller Gutachten zum ICC sowie transparente Diskussion eines möglichen Verkaufs des ICC

Positionspapier

Antragstext

Der Senat wird aufgefordert, aller bisher und zukünftig die Sanierung/den Abriss und den Verkauf des ICC betreffenden Gutachten inklusive der Materialien, welche in die Gutachten eingegangen sind, offenzulegen. Bis zur Offenlegung und ausführlichen Sichtung sowie Bewertung der Gutachten in einem transparenten verfahren sind keine weiteren Gutachten mehr zu beauftragen. Sämtliche Kosten für die bereits erfolgten Gutachten sind offenzulegen. Insbesondere ist der mögliche Prozess eines Verkaufs des ICCs transparent zu gestalten.

Abstimmung:

  • Antrag wurde angenommen

P059 - Tierversuche

P059 - Tierversuche

Antragsteller: Simon Kowalewski

Grundsatzprogramm

Antragstext

Tierversuche sollen, insbesondere, wenn tierversuchsfreie alternative Verfahren vorhanden sind, für pharmazeutische Stofftests und andere qualvolle Experimente nicht mehr verpflichtend sein.

Professionelle Versuchstierzucht soll gänzlich eingestellt werden.

Um einen Rückgang von Tierversuchen zugunsten von Forschungen an alternativen Methoden zu bewirken, ist es notwendig, Subventionen für Tierversuche auf tierversuchsfreie Forschungsmethoden zu verlagern. Gibt es wissenschaftlich erprobte Alternativmethoden für bestimmte Testverfahren, dürfen dafür keine Tierversuche eingesetzt werden.

Fordert ein* Wissenschaftler*/Institut für die Forschung den Tierversuch, muss eine nachvollziehbare wissenschaftliche Begründung dargelegt werden.

Tierversuche im nichtmedizinischen Bereich, wie Kosmetik und Grundlagenforschung, lehnen wir grundlegend ab.

Abstimmung

  • Der Antrag hat die 2/3 Mehrheit nicht erreicht und wurde abgelehnt.

P010 - Für Rücksichtnahme und gegen gesetzliche Alkoholverbote im ÖPNV

P010 - Für Rücksichtnahme und gegen gesetzliche Alkoholverbote im ÖPNV

P010 - Für Rücksichtnahme und gegen gesetzliche Alkoholverbote im ÖPNV

Positionspapier

Antragstext

Die Piratenpartei Berlin spricht sich gegen ein gesetzliches Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Personennahverkehr auf Bundes- und Landesebene aus.

Abstimmung

  • Antrag wurde mit 2/3 Mehrheit angenommen.

P027 - Ablehnung des Neubaus der Zentral- und Landesbibliothek

P027 - Ablehnung des Neubaus der Zentral- und Landesbibliothek

Antragsteller: Franz-Josef Schmitt

Positionspapier

Antragstext


Die Piratenpartei lehnt einen Neubau der Berliner Zentral- und Landesbibliothek ab.

Antragsteller ändert Antrag wie folgt ab

Die Piratenpartei Berlin lehnt einen Neubau nach derzeitigem Planungsstand der Berliner Zentral- und Landesbibliothek auf dem Tempelhofer Feld wie im Rot-Schwarzen Koalitionsvertrag vorgesehen ab.

Meinungsbild auf Streichen des Passus "wie im Rot-Schwarzen Koalitionsvertrag vorgesehen" - mehrheitlich positiv

Abstimmung

  • Antrag wurde in geänderter Form angenommen.

P005 - Friedenslogik statt Sicherheitslogik

P005 - Friedenslogik statt Sicherheitslogik

Antragsteller: Jenny Becker P005 - Friedenslogik statt Sicherheitslogik

Grundsatzprogramm

Antragstext Die Landesmitgliederversammlung der Piraten Berlin möge beschließen, den folgenden Text an geeigneter Stelle in das Grundsatzprogramm der Piratenpartei Berlin aufzunehmen:

Friedenslogik statt Sicherheitslogik

Die Reduzierung und Überwindung von Gewalt erfordern zunehmend eine Entfaltung vielfältiger Ansätze ziviler Konfliktbearbeitung. Das wirkt sich auch auf die innerstaatliche Organisation gesellschaftlicher "Sicherheit" aus. Piraten fordern daher, das Primat des Zivilen als Leitmotiv deutscher Friedenspolitik wieder ernst zu nehmen und in Politik und Gesellschaft konkret umzusetzen. Nicht-Regierungsorganisationen sollten sich vermehrt engagieren können und die Fähigkeit in der Gesellschaft zur konstruktiven Konfliktbearbeitung insgesamt gestärkt werden. Dafür benennen wir ausdrücklich die Eckpfeiler, an denen Politik und Praxis im Sinne einer Friedenslogik bemessen werden müssen:

  • die Befriedigung menschlicher Grundbedürfnisse
  • die Menschenrechte
  • die Reduktion von Gewalt
  • die Förderung dauerhafter Gerechtigkeit
  • die Förderung emanzipatorischer Entwicklungsprozesse
  • das Primat ziviler Konfliktbearbeitung

Eine "Kultur des Friedens" fängt bereits in Familien, Schulen und der Nachbarschaft an und wird von Piraten als essentielles Ziel gemeinschaftlichen Lebens angestrebt: Dementsprechend sollten auch die Lehrpläne friedenspädagogische Kompetenzen fördern, um die Gewaltfreiheit als gesellschaftliches Leitkultur zu fördern. Wir sind auch Teil der europäischen Zivilgesellschaft, daher sind die Möglichkeiten von Europa aus Frieden zu gestalten, ebenso weiterzuentwickeln: Die Frage der Öffnung der Grenzen Europas für Flüchtlinge ist ein Gradmesser für das "Friedensprojekt Europa". Auch das unterstützen die Berliner Piraten mit den Möglichkeiten der Kommunen und Bezirken, sowie der Landesregierung.

Abstimmung

  • Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt, keine 2/3 Mehrheit erreicht.

P029 - Erhalt des Tacheles als alternatives Kunsthaus

P029 - Erhalt des Tacheles als alternatives Kunsthaus

Antragsteller: Franz-Josef Schmitt P029 - Erhalt des Tacheles als alternatives Kunsthaus

Positionspapier

Antrag

Die Piratenpartei spricht sich für den Erhalt des Tacheles als alternatives Kunsthaus aus. Das Tacheles und die angrenzenden Grundstücke sollten nach Möglichkeit von Berlin übernommen werden, um die Räumung und "Vermarktung" des Geländes zu stoppen. Der Senat soll auf die HSH Nordbank, die derzeitige Eigentümerin, einwirken, das Gelände dem Land Berlin zu akzeptablen Konditionen zu überlassen. Ein langfristiges Nutzungskonzept ist unter der Wahrung der Ansprüche noch im Tacheles verbliebener Nutzer in enger Zusammenarbeit mit der Stiftung Tacheles e.V. zu entwickeln. Das Land Berlin kann das gesamte Areal um das Tacheles zu einem Preis von 30 Mio. Euro von der HSH Nordbank erwerben und als eine Perle Berlins städtebaulich entwickeln.

Antragsteller formuliert Antrag neu:

Die Piratenpartei spricht sich für die Nutzung des ehemaligen Tacheles als alternatives Kunsthaus aus. Das Tacheles und die angrenzenden Grundstücke sollten nach Möglichkeit vom Land Berlin übernommen werden. Um die Vermarktung des Geländes stoppen, Der Senat und die HSH Nordbank sollen in Verhandlungen durch das Land Berlin treten

Der Antrag wird im Laufe der Diskussion vom Antragsteller zurückgezogen

P050 - Bildungsrecht und Bildungspflicht statt Schulbesuchspflicht

P050 - Bildungsrecht und Bildungspflicht statt Schulbesuchspflicht

Antragsteller: Andreas Pittrich (@rhotep), Lena Rohrbach (@arte_povera) ,Plyspomitox, Nicolay P050 - Bildungsrecht und Bildungspflicht statt Schulbesuchspflicht

Positionspapier

Antragstext

Junge Menschen können heute nicht frei wählen, wo, wann in welchem Umfang und unter welchen Umständen sie sich bilden wollen. Durch die allgemeine Schulpflicht (Schulbesuchspflicht) werden sie gezwungen, täglich eine bestimmte Institution zu besuchen.

Dies verletzt das im Grundsatzprogramm der Berliner Piratenpartei formulierte "Recht auf freien und selbstbestimmten Zugang zu Wissen und Bildung": Der Zugang zu Wissen und Bildung ist durch Pflicht, eine bestimmte Institution zu besuchen, nicht selbstbestimmt. Ferner ist die Möglichkeit, sich alternative Wege der Bildungs- und Wissensaneignung zu erschließen, wesentlich eingeschränkt.

Die derzeitige Regelung im Berliner Schulgesetz (Berliner SchulG §41 ff) sieht Zwangsmaßnahmen gegen junge Menschen, die alternative Bildungswege beschreiten wollen, und ihre Erziehungsberechtigten vor. Maßnahmen wie die zwangweise Zuführung zum Unterricht oder Geldbußen sind der intrinsischen Lernmotivation nicht zu-, sondern abträglich. Ferner wird die Schulpflicht zum Anlass genommen, immer neue Kontrollmechanismen gegen junge Menschen zu fordern (z.B. das "elektronische Klassenbuch"). Die allgemeine Schulpflicht in ihrer heutigen Form (Berliner SchulG §41 ff) und insbesondere der Schulzwang (Berliner SchulG §45) sind mit den Grundsätzen der Berliner Piratenpartei nicht vereinbar. Diese Grundsätze sind im Berliner Grundsatzprogramm wie folgt formuliert:

"Jeder Mensch hat das Recht auf freien und selbstbestimmten Zugang zu Wissen und Bildung." "Menschen bilden sich inzwischen dezentral und asynchron." "Der Erwerb von Abschlüssen muss unabhängig davon möglich sein, wie und wo gelernt wurde. Wir erkennen an, dass Bildung auch außerhalb von Institutionen erworben werden kann. " Die Piratenpartei setzt sich für die Umwandlung der allgemeinen Schulpflicht in das Recht auf freien und selbstbestimmten Zugang zu Bildung und Wissen und eine Bildungspflicht ein. Junge Menschen sollen die Freiheit erhalten, sich alternativ zum regulären Schulbetriebs selbstorganisiert zu bilden. Jeder Schule soll das Recht eingeräumt werden, Lernende, die nicht am regulären Schulbetrieb teilnehmen wollen, aufzunehmen, zu beraten und nach eigenem Ermessen zu betreuen. Die auf diese Weise aufgenommenen Lernenden sind bei der öffentlichen Finanzierung der Schule zu berücksichtigen.

Schutz vor Isolation und Indoktrination, Recht auf freien und selbstbestimmten Zugang zu Wissen und Bildung

Uns ist bewusst, dass die derzeitigen Regelungen im Berliner Schulgesetz junge Menschen vor Isolation und Indoktrination schützen können. Die verdachtsunabhängige Einschränkung von Grundrechten aller Lernenden ist hierzu jedoch kein angemesses Mittel. Es gilt im Gegenteil, die Rechte junger Menschen zu stärken, sowohl gegenüber dem Staat als auch gegenüber ihren Erziehungsberechtigten.

Mit dem Recht auf freien und selbstbestimmten Zugang zu Bildung und Wissen ist ein Anspruch der Lernenden gegenüber dem Staat und ihren Erziehungsberechtigten formuliert. Dort, wo der freie und selbstbestimmte Zugang zu Wissen und Bildung eingeschränkt ist oder dies zu erwarten ist, darf und muss der Staat eingreifen. Dies ist spätestens dann der Fall, wenn Lernende isoliert oder indoktriniert werden oder wenn ihnen keine ausreichenden Bildungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Mit der Bildungspflicht ist hingegen ein Anspruch an die Lernenden formuliert, sich tatsächlich zu bilden. Dies kann durch den Besuch einer Schule oder auf andere Weise geschehen.

Wenn Lernende, die das fünfte aber noch nicht das(anders als im Liquid!) sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, nicht an einer Schule angemeldet sind, soll der Staat bei regelmäßigen Besuchen in der Familie und/oder des gewählten Lernortes die Lernenden beraten und über die Angebote des öffentlichen Schulsystems informieren. Er soll weiterhin durch Besuche sicherstellen, dass das Recht auf freien und selbstbestimmten Zugang zu Bildung und Wissen gewahrt ist und die Lernenden sich tatsächlich und mit hinreichendem Erfolg bilden. Hierzu sind geeignete Vorschriften zu entwerfen. Dabei soll mindestens folgendes geprüft werden, dass den Lernenden entwicklungsgemäße und vielfältige Lernangebote zur Verfügung stehen, dass der Bildungsplan für die Lernenden dazu geeignet ist, sich vergleichbare Fähigkeiten wie Lernende an öffentlichen Schulen anzueignen, dass Zugang zu Informationen und Wissen nicht behindert wird, dass die Rückkehr zu öffentlichen oder staatlich anerkannten Schulen stets möglich ist, dass Lernende in allen Sozialformen lernen können, dass ausreichend Lehr- und Lernmittel zur Verfügung stehen, dass die Lernenden ausreichend Erholungsphasen und Freizeit haben, dass das Kindeswohl nicht gefährdet wird. Wird bei einem solchen Besuch festgestellt, dass der freie und selbstbestimmte Zugang zu Wissen und Bildung nicht gewährleistet ist und/oder die Lernenden die ihnen zur Verfügung stehenden Bildungsangebote nicht oder nicht mit hinreichendem Bildungserfolg in Anspruch nehmen, soll ein Verfahren bei der Schulbehörde eingeleitet werden. Für diese Verfahren wird den Lernenden – angelehnt an das FamFG – ein Verfahrensbeistand zur Seite gestellt, dessen Aufgabe es ist, ihre Interessen zu vertreten. Das Ergebnis so eines Verfahrens können u.a. weitere Unterstützung, (ggf. verpflichtende) Beratung und Betreuung, Einbeziehung des Jugendamtes oder Verpflichtung zum Besuch einer Schule sein.

Anerkennung des öffentlichen Schulsystems und des gemeinsamen Lernens

Die Piratenpartei schätzt die Vorteile eines öffentlichen Schulsystems und sieht viele Vorzüge darin, dass junge Menschen gemeinsam eine Schule besuchen. Sie sieht es daher als ihre Aufgabe an, das Bildungssystem und öffentliche Schulen so attraktiv zu gestalten, dass sie von den Lernenden gerne und auch ohne den Zwang durch eine Schulpflicht besucht werden und sie daran auch nicht gehindert werden. In zahlreichen europäischen und außereuropäischen Ländern besuchen auch ohne Schulpflicht nahezu alle Lernenden eine Schule.

Synergie schulischen und schulfreien Lernens

Lernende an öffentlichen und staatlich anerkannten Schulen sollen die Freiheit erhalten, Lehrangebote der eigenen Bildungseinrichtung durch Lehrangebote anderer Bildungseinrichtungen auszutauschen bzw. zu ergänzen. Dies schließt den Unterricht in Lerngemeinschaften außerhalb der staatlichen und staatlich anerkannten Schulen als auch die Nutzung von Angeboten des OnlineUnterrichts ausdrücklich mit ein. Das Gesamtkonzept des Lernenden sollte dazu geeignet sein, sich vergleichbare Fähigkeiten und Kompetenzen wie Lernende anzueignen, die nur die Lehrkonzepte von staatlichen bzw. staatlich anerkannten Schulen nutzen.

Meinungsbild: Wer kann dem Antrag zustimmen? - Meinungsbild gemischt
Meinungsbild: Wer möchte den Antrag weiter vorgestellt bekommen? - Meinungsbild gemischt
GO-Antrag auf Ponytime
  • Antrag: Ponytime nach Beendigung des Tagesordnungspunktes
  • begründete Gegenrede: Das mit der Ponytime lief gestern ewig nicht.
  • Abstimmung: mehrheitlich dagegen.
GO-Antrag auf Begrenzung der Redezeit
  • Antrag: Redezeit soll für diesen TOP auf 90 Sekunden begrenzt werden.
  • Abstimmung: mehrheitlich dafür
  • Ergebnis: Redezeit wird für diesen TOP auf 90 Sekunden begrenzt.

Abstimmung

Antrag wurde mehrheitlich angenommen

P022 - Neuer Bürgerentscheid zur Zusammenlegung von Berlin und Brandenburg

P022 - Neuer Bürgerentscheid zur Zusammenlegung von Berlin und Brandenburg

Antragsteller: Michael Konrad P022 - Neuer Bürgerentscheid zur Zusammenlegung von Berlin und Brandenburg

Positionspapier Antragstext

Die Piratenpartei Berlin setzt sich für einen Bürgerentscheid mit der Frage ein, ob die Zusammenlegung des Landes Brandenburg und des Stadtstaates Berlin erfolgen soll.

Zusätzlich ist die Abfrage eines Zeithorizontes sinnvoll (nächsten 5 Jahre, 10 Jahre, 15 Jahre...).

GO-Antrag auf Wiedereröffnung der Rednerliste
  • Antrag: Wiedereröffnung der Rednerliste
  • formelle Gegenrede
  • Abstimmung: mehrheitlich dagegen.
  • Ergebnis: Rednerliste bleibt geschlossen.
GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung
  • Antrag: Satzungsänderungsantrag S005 vorziehen
  • formelle Gegenrede
  • Abstimmung: mehrheitlich dagegen.
  • Ergebnis: Tagesordnung bleibt bestehen.
  • Im Laufe der Diskussion zieht der Antragsteller seinen Antrag zurück
  • Der Antrag wird von Christopher Lauer übernommen

Abstimmung:

Antrag wurde mehrheitlich angenommen

P017 - Shared Space - auf der Ebene der Bezirke und im Ortsteil entscheiden!

P017 - Shared Space - auf der Ebene der Bezirke und im Ortsteil entscheiden!

Antragsteller: Fabio Reinhardt P017 - Shared Space - auf der Ebene der Bezirke und im Ortsteil entscheiden!

Antrag

Die Piraten setzen sich dafür ein, das Prinzip 'Shared Space' in örtlich dafür geeigneten Verkehrsräumen in Berlin schrittweise umzusetzen. Als ersten Schritt wird ein durchdachtes, preiswertes Pilotprojekt für eine zeitlich begrenzte Erprobungsphase in einem bestimmten Stadtviertel erarbeitet, welchem sich eine umfangreiche Evaluation anschließt. Ist die Erprobungsphase erfolgreich, kann das Modell dauerhaft umgesetzt werden, wobei in diesem Prozess die Rückkopplung mit Bezirk, Bürgern und Fachleuten berücksichtigt werden soll.

GO-Antrag auf Alternativantrag
  • Antrag: Christopher Lauer stellt Antrag P065 als Alternative vor.
  • Ergebnis: Antrag ist zulässig, Antrag wird zugelassen

Fabio Reinhardt ändert die Überschrift in Shared Space - auf der Ebene der Bezirke und im Ortsteil erproben!

Versammlungsleitung sieht beide Anträge nicht konkurierend. Diese werden nacheinander abgestimmt.

Abstimmung

Antrag wurde angenommen

P065 - Berlin als Shared Space, alle Straßenschilder abbauen

P065 - Berlin als Shared Space, alle Straßenschilder abbauen

Antragsteller: Christopher Lauer P065 - Berlin als Shared Space, alle Straßenschilder abbauen

Positionspapier

Antragstext

Die Piratenpartei Berlin setzt sich für Berlin als offenen Raum ein. Daher wollen wir möglichst alle Verkehrsschilder aus dem Stadtbild entfernen. Fußgänger, Fahrradfahrer und der Kraftverkehr müssen sich die Stadt als gemeinsamen Raum (Shared Space) teilen. Das vermindert Unfälle und ist gut für die Umwelt.

Hierzu werden wir ein Konzept vorlegen, in welchem Zeitraum welche Stadtteile Berlins zu einem Shared Space umgewandelt werden sollen. Bei der konkreten Umsetzung sind die jeweiligen Anwohner in die Umwandlung der Stadtgebiete mit einzubeziehen.

In Gebieten, die nicht sofort in Shared Spaces umgewandelt werden können werden wir darauf hinarbeiten, dies langfristig tun zu können. Die Maßgabe muss sein, Berlin in eine Stadt umzuwandeln, in der einzelne nicht auf ein eigenes Kraftfahrzeug angewiesen sind.

Abstimmung

  • Antrag wurde angenommen

P021- Die Piraten Berlin positionieren sich gegen jede Form von Cybercrime und Cyberwar

P021 - Die Piraten Berlin positionieren sich gegen jede Form von Cybercrime und Cyberwar

Antragsteller: Jenny Becker P021 - Die Piraten Berlin positionieren sich gegen jede Form von Cybercrime und Cyberwar

Positionspapier

Antrag

Der Landesparteitag der Piratenpartei Berlin möge diesen Text als Positionspapier beschließen:

Die Piraten Berlin positionieren sich gegen jede Form von Cybercrime und Cyberwar

Offene und verdeckte Aktionen gesteuert von Verteidigungsministerien, Geheimdiensten und Sicherheitsfirmen, die den Cyberspace als Kriegsdomäne nutzen, die Zivilbevölkerung gefährden und nicht in die klassischen Angriffs- und Verteidigungsdefinitionen passen, lehnen wir dezidiert ab. Malware, die in der Lage ist Menschenleben – z.B. über Attacken gegen gesellschaftliche Versorgungsnetzwerke oder über Auslösung von Super-GAUs in Atomkraftwerken (s. Stuxnet) – zu gefährden, betrachten wir als inakzeptables Sicherheitsrisiko (analog zu WMD) und fordern ein Bekenntnis aller Akteure, gemäß dem Hacker-Kodex, Computersysteme und -netzwerke zur Verbesserung des friedlichen menschlichen Zusammenlebens und nicht zur Schädigung der Bevölkerung einzusetzen. Nicht unter Cybercrime oder Cyberwarfare fällt nach unserer Ansicht Cyber-Aktivismus.

Außerdem fordern wir eine parlamentarische Kontrolle von Sektoren, die mit dieser Form des Krisenmanagements innerhalb der Landesregierung beauftragt sind. Hackernetzwerke halten wir an, sich einem Cyber-Wettrüsten kritisch gegenüberzustellen.

Abstimmung
  • Antrag wurde abgelehnt

X019 - Gemeinsames Sorgerecht ab Geburt

Gemeinsames Sorgerecht ab Geburt

Antragsteller: Henry Gießwein X019 - Gemeinsames Sorgerecht ab Geburt

Die Piratenpartei steht für ein allgemeines gemeinsames Sorgerecht ab Geburt, auch bei nicht miteinander verheirateten Elternteilen. Hierfür bedarf es einer Neuregelung des entsprechenden Sorgerechtsparagraphen §1626a Absatz 1 Nr. 1 BGB . Dieser sieht bisher nur das gemeinsame Sorgerecht vor, wenn beide Eltern gemeinsam eine Sorgerechtserklärung abgeben.

  • Änderung des Antrages durch Antragsteller: Explizit ausgenommen sind Kinder, bei denen die Schwangerschaft durch eine Straftat entstanden ist.
Meinungsbild über den Antrag X019 - mehrheitlich negativ

Abstimmung

  • Antrag wurde abgelehnt.

P025 - Konzept zur Reduktion der Subventionen an den Stiftungsrat Deutsche Oper

P025 - Konzept zur Reduktion der Subventionen an den Stiftungsrat Deutsche Oper

Antragsteller: Franz-Josef Schmitt P025 - Konzept zur Reduktion der Subventionen an den Stiftungsrat Deutsche Oper

Programmantrag

Antrag

Der Stiftungsrat Deutsche Oper wird aufgefordert, ein Konzept vorzulegen, wie die Subventionen an die Stiftung Oper in Berlin reduziert werden kann. Dabei ist auch die Option, einen Standort in Berlin zu schließen, zu diskutieren.

  • Antragsteller ergänzt den Antrag: "Die dadurch freiwerdenden Finanzmittel sollen der freien Musikszene, Komponisten, Musikern und Musikschulen zur Verfügung gestellt werden."
Meinungsbild bei geringer Beteiligung positiv

Im Laufe der Diskussion wurde der Antrag zurückgezogen und gleichzeitig die Aussprache beendet.

P007 - Friedenserziehung als Pflichtfach in die Lehrpläne des Landes Berlin

P007 - Friedenserziehung als Pflichtfach in die Lehrpläne des Landes Berlin

Antragsteller: Jenny Becker P007 - Friedenserziehung als Pflichtfach in die Lehrpläne des Landes Berlin

Wahlprogramm

Antragstext Friedenserziehung in die Lehrpläne des Landes Berlin aufnehmen, im Fach Ethik/soziales Lernen konkretisieren

Unter Friedenserziehung oder auch "Erziehung zur Fried- und Friedensfertigkeit" versteht man einerseits die individuelle Fertigkeit mit persönlichen Konflikten umzugehen und diese gewaltfrei zu transformieren. Andererseits aber auch internationale zu Krieg führende Dynamiken zu erkennen und ihnen gewaltfreie Prozesse zur Schlichtung widerstreitender Interessen gegenüberzustellen.

Bei jüngeren Schülern bedeutet das, zwischenmenschliche Aspekte spielerisch zu analysieren und zu verdeutlichen, dass widerstreitende Interessen zur Zufriedenheit aller betroffenen Akteure in Einklang gebracht werden können. Die Kompetenzen Kreativität, Offenheit, Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick werden geschult. Sowohl Einsicht in eigenes Fehlverhalten, als auch Respekt und Verständnis gegenüber dem Verhalten Anderer wird zur Selbstverständlichkeit.

Bei Älteren bedeutet das, internationale Konflikte zu analysieren und Motivationen kritisch zu hinterfragen. Zivile Konfliktbearbeitung wird als Modell erklärt und Fallbeispiele werden beleuchtet.

Junge Menschen lernen so bereits in der Schule, das Risiko der gewaltsamen Eskalation von Konflikten zu erkennen und die Ausbreitung von Konflikten zu verhindern. Konfliktursachen und Konfliktprozesse werden verstanden und "transformiert", eine destruktive Dynamik kann vermieden werden.

So trägt Friedenserziehung zur Entwicklung mündiger und souveräner Individuen bei.

Diese Lehren, in jüngster Zeit in dem Studienfach "Friedens- und Konfliktforschung" weiterentwickelt und generalisiert, umfassen

  • Persönliches Konfliktmanagement
  • Mediation
  • Gewaltfreie Kommunikation
  • Schülerstreitschlichtung
  • Kreative Konfliktbearbeitung mit theaterpädagogischen Methoden
  • Konfliktberatung
  • sowie Grundzüge der Friedensforschung, mit Begriffen wie kultureller und *struktureller Gewalt uvm., Konfliktregelung im demokratischen Rechtsstaat, *Konfliktregelung durch internationale Organisationen, Friedensrecht usw.


P064 - Friedenserziehung als Pflichtfach in die Lehrpläne des Landes Berlin

Antragsteller: Stefan Jerichow P064 Alternativantrag zu P007: Friedenserziehung in die Lehrpläne des Landes Berlin aufnehmen, im Fach Ethik/soziales Lernen konkretisieren

Wahlprogramm

Antrag


Unter Friedenserziehung oder auch "Erziehung zur Fried- und Friedensfertigkeit" versteht man einerseits die individuelle Fertigkeit mit persönlichen Konflikten umzugehen und diese gewaltfrei zu transformieren. Andererseits aber auch internationale zu Krieg führende Dynamiken zu erkennen und ihnen gewaltfreie Prozesse zur Schlichtung widerstreitender Interessen gegenüberzustellen. Bei jüngeren Schülern bedeutet das, zwischenmenschliche Aspekte spielerisch zu analysieren und zu verdeutlichen, dass widerstreitende Interessen zur Zufriedenheit aller betroffenen Akteure in Einklang gebracht werden können. Die Kompetenzen Kreativität, Offenheit, Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick werden geschult. Sowohl Einsicht in eigenes Fehlverhalten, als auch Respekt und Verständnis gegenüber dem Verhalten Anderer wird zur Selbstverständlichkeit. Bei Älteren bedeutet das, internationale Konflikte zu analysieren und Motivationen kritisch zu hinterfragen. Zivile Konfliktbearbeitung wird als Modell erklärt und Fallbeispiele werden beleuchtet. Junge Menschen lernen so bereits in der Schule, das Risiko der gewaltsamen Eskalation von Konflikten zu erkennen und die Ausbreitung von Konflikten zu verhindern. Konfliktursachen und Konfliktprozesse werden verstanden und "transformiert", eine destruktive Dynamik kann vermieden werden. So trägt Friedenserziehung zur Entwicklung mündiger und souveräner Individuen bei.

- Persönliches Konfliktmanagement - Mediation - Gewaltfreie Kommunikation - Schülerstreitschlichtung - Konfliktberatung

Meinungsbild Zustimmung zu den Anträgen - P064 Alternativantrag erhält mehr Zustimmung
Meinungbild über P064 - Meinungsbild gemischt


Abstimmung

  • Stichwahl zwischen den Anträgen - Antrag P064 erhält die Mehrheit
  • Abstimmung: Antrag P064 wurde abgelehnt und hat keine 2/3 Mehrheit erreicht


GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung
  • Antrag: Satzungsänderungsantrag S005 Informationsfreiheit sofort behandeln
  • formelle Gegenrede
  • Abstimmung: mehrheitlich positiv
  • Ergebnis: Satzungsänderungsantrag 005 wird vorgezogen und sofort behandelt.

S005 - Informationsfreiheit in die Satzung

S005 - Informationsfreiheit in die Satzung

Antragsteller: Simon Weiß S005 - Informationsfreiheit in die Satzung

Satzungsänderungsantrag

Antragstext


Folgender neuer Paragraph wird nach §14 in die Satzung des Berliner Landesverbandes aufgenommen (die restlichen Paragraphen verschieben sich in der Nummerierung entsprechend):

§ 15 Informationsfreiheit

(1) Die Organe der Piratenpartei Deutschland Berlin und ihrer Untergliederungen und von ihnen beauftragte Personen sind auskunftspflichtig gegenüber allen natürlichen und juristischen Personen.

(2) Der Auskunftspflicht unterliegen alle Aufzeichnungen, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, die in Ausübung eines Parteiamts oder einer Beauftragung durch ein Parteiorgan bzw. in Umsetzung oder als Folge eines Beschlusses eines Parteiorgans angefertigt werden. Dies umfasst insbesondere aber nicht abschließend Protokolle, Beschlüsse, Verträge und Nachrichtenwechsel.

(3) Eine Auskunftspflicht besteht dann nicht, wenn rechtliche Vorschriften dem entgegenstehen oder schützenswerte personenbezogene Daten betroffen sind und das Informationsinteresse nicht überwiegt. Wenn dies nur auf Teile der Aufzeichnungen zutrifft, sind diese soweit zumutbar zu trennen bzw. unkenntlich zu machen.

(4) Über die Erteilung der Auskunft entscheidet der jeweils zuständige Vorstand auf Antrag. Eine ablehnende Entscheidung ist zu begründen und kann durch Beschluss der zuständigen Mitgliederversammlung aufgehoben werden.

(5) Falls der zuständige Vorstand keinen Zugang zu angefragten Aufzeichnungen hat, leitet er die Anfrage an die ihm bekannten Stellen weiter, auf die dies zutrifft.

(6) Die Auskunftspflicht ist durch zur Verfügung stellen einer digitalen Kopie bzw. physischen Zugang zur Aufzeichnung erfüllt. Die Erstellung einer digitalen Kopie durch die auskunftsuchende Person ist zulässig. Es besteht kein Anspruch auf Digitalisierung oder anderweitige Bearbeitung umfangreicher Aufzeichnungen, Erstellung nicht vorhandener Aufzeichnungen, Recherche nach nicht eindeutig benannten Aufzeichnungen und allen anderen mit erheblichem Mehraufwand verbundenen Handlungen.

(7) Die Nutzung, Weiterverwendung und Verbreitung der in den Aufzeichnungen enthaltenen Informationen ist frei, soweit dem keine rechtlichen Vorschriften entgegenstehen.

Meinungsbild über Satzungsänderungsantrag S005 - mehrheitlich positiv

Abstimmung

  • Antrag wurde mit 2/3 Mehrheit angenommen.

X006 - Transparenz von Öffentlichkeitsarbeit und Wahlkampf

X006 - Transparenz von Öffentlichkeitsarbeit und Wahlkampf

Antragsteller: Helge Eichelberg, Lena Rohrbach, Andreas Pittrich X006 - Transparenz von Öffentlichkeitsarbeit und Wahlkampf

Antragstext

Transparenz von Öffentlichkeitsarbeit und Wahlkampf

Die Piratenpartei Deutschland Berlin und ihre Organe gestalten die Organisation der Öffentlichkeitsarbeit sowie der Wahlkämpfe transparent und nachvollziehbar. Die Treffen der für die Öffentlichkeitsarbeit sowie den Wahlkampf verantwortlichen Piraten finden öffentlich statt; die elektronische Kommunikation wird über Medien geführt, die jedem zumindest lesbar zugänglich sind und werden öffentlich zugänglich archiviert. Hiervon ausgenommen ist der Austausch personenbezogener Daten.

Die Unterstützer des Beschlusses sind sich bewusst, dass bei einer im Vorfeld öffentlich vorhersehbaren Arbeitsweise bestimmte etablierte Mittel und Methoden nicht mehr anwendbar sind und der politische Mitbewerber leichter beobachten und reagieren kann. Dies halten wir jedoch für keinen Nachteil, sondern sehen darin das Potential, Bürger davon zu überzeugen, dass wir tatsächlich auf eine andere - auf transparente und nachvollziehbare - Art Politik machen.

Meinungsbild über Antrag X006 - mehrheitlich positiv

Abstimmung

  • Der Antrag wurde angenommen.

X005 - Unvereinbarkeitserklärung

X005 - Unvereinbarkeitserklärung

Antragsteller: Mareike Peter, Helge Eichelberg, Oliver Höfinghoff, Neustadtpiraten Dresden X005 - Unvereinbarkeitserklärung


Antragstext


Die Piratenpartei Deutschland Berlin unterstützt folgenden Aufruf der Initiative Pirantifa/Piraten gegen Rechts (https://wiki.piratenpartei.de/Pirantifa/Unvereinbarkeitserkl%C3%A4rung):

Erklärung

Wir sind eine globale Gemeinschaft von Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Abstammung sowie gesellschaftlicher Stellung, offen für alle mit neuen Ideen.

Wer jedoch mit Ideen von Ras­sis­mus, Sexis­mus, Homo­pho­bie, Ableis­mus, Trans­pho­bie und ande­ren Dis­kri­mi­nie­rungs­for­men und damit verbundener struktureller und körperlicher Gewalt auf uns zukommt, hat sich vom Dialog verabschiedet und ist jenseits der Akzeptanzgrenze.

Wer es darauf anlegt, das Zusammenleben in dieser Gesellschaft zu zerstören und auf eine alternative Gesellschaft hinarbeitet, deren Grundsätze auf Chauvinismus und Nationalismus beruht, arbeitet gegen die moralischen Grundsätze, die uns als Piraten verbinden.

Die unterzeichnenden Piraten erklären das Vertreten von Rassismus und von der Verharmlosung der historischen und aktuellen faschistischen Gewalt für unvereinbar mit einer Mitgliedschaft.

Meinungsbild über X005 - mehrheitlich positiv
  • Antragsteller ersetzt "Die unterzeichnenden Piraten" mit "Berliner Piraten".
  • Alternativantrag von Christopher Lauer, den Antrag in einen Satzungsänderungsantrag umzuwandeln


Meinungsbild: Wer möchte das (Antrag X005) heute noch in die Satzung schreiben - mehrheitlich positiv
Satzungsänderungsantrag - Unvereinbarkeitserklärung

Antragsteller: Christopher Lauer, Mareike Peter, Oliver Höfinghoff

Satzungsänderungsantrag

Antragstext

In die Präambel der Satzung soll folgende Erklärung aufgenommen werden:

Erklärung

Wir sind eine globale Gemeinschaft von Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Abstammung sowie gesellschaftlicher Stellung, offen für alle mit neuen Ideen.

Wer jedoch mit Ideen von Ras­sis­mus, Sexis­mus, Homo­pho­bie, Ableis­mus, Trans­pho­bie und ande­ren Dis­kri­mi­nie­rungs­for­men und damit verbundener struktureller und körperlicher Gewalt auf uns zukommt, hat sich vom Dialog verabschiedet und ist jenseits der Akzeptanzgrenze.

Wer es darauf anlegt, das Zusammenleben in dieser Gesellschaft zu zerstören und auf eine alternative Gesellschaft hinarbeitet, deren Grundsätze auf Chauvinismus und Nationalismus beruht, arbeitet gegen die moralischen Grundsätze, die uns als Piraten verbinden.

Die Berliner Piraten erklären das Vertreten von Rassismus und von der Verharmlosung der historischen und aktuellen faschistischen Gewalt für unvereinbar mit einer Mitgliedschaft.

Abstimmung:

Der Satzungsänderungsantrag wurde einstimmig angenommen und hat somit die erforderliche 2/3 Mehrheit erreicht.

X007 - Teilnahme an der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag

X007 - Teilnahme an der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag

Antragsteller: Helge Eichelberg, Gerhard Anger X007 - Teilnahme an der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag

Teilnahme an der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag

Der Landesverband Berlin der Piratenpartei Deutschland nimmt an der Wahl zum 18. Deutschen Bundestag teil und tritt mit einer Landesliste und Direktkandidaten an.

Der Landesvorstand des Landesverbands Berlin der Piratenpartei Deutschland wird ersucht, unverzüglich organisatorische Maßnahmen auf der Basis der Erfahrungen aus der Wahl zum 17. Abgeordnetenhaus von Berlin anzustoßen und gegebenenfalls selbst zu ergreifen, um eine erfolgreiche Wahlteilnahme sicherzustellen

Abstimmung

  • Antrag wurde angenommen.


GO-Antrag auf Änderung der Tagesordnung
  • Antrag: Antrag X020 an das Ende der Tagesordnung verschieben
  • formelle Gegenrede
  • Abstimmung: Ergebnis kann von Versammlungs- und Wahlleitung nicht eingeschätzt werden, muss ausgezählt werden.
  • Auszählung erfolgt
  • Ergebnis: der Antrag wurde nicht angenommen.

Geschäftsordnung für Plattformen zur Willensbildung lt. § 11 der Satzung

X020 Geschäftsordnung für Plattformen zur Willensbildung lt. § 11 der Satzung der Piratenpartei Deutschland Berlin

Antragsteller: Monika Belz X020 - Geschäftsordnung für Plattformen zur Willensbildung lt. § 11 der Satzung der Piratenpartei Deutschland Berlin

Sonstiger Antrag

Antrag

Die Piratenpartei Deutschland Berlin beschließt die folgende Geschäftsordnung für Plattformen zur Willensbildung, deren Gültigkeit sich allein auf die Plattformen zur Willensbildung lt. § 11 der Satzung der Piratenpartei Deutschland Berlin erstreckt:

Geschäftsordnung für Plattformen zur Willensbildung lt. § 11 der Satzung der Piratenpartei Deutschland Berlin

§ 1 - Mitglieder der Plattform zur Willensbildung lt. § 11 der Satzung

  • (1) Jedes stimmberechtigte Mitglied der Piratenpartei Deutschland Berlin hat das Recht, als stimmberechtigtes Mitglied der Versammlung akkreditiert zu werden.
  • (2) Die Akkreditierung erfolgt jeweils für die Dauer von 444 Tagen und kann auf jeder Mitgliederversammlung des Landesverbandes, auf jeder Gebietsversammlung udn auf vom Landesvorstand hierzu autorisierten Versammlungen durch persönliches Erscheinen und Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises durchgeführt werden.
  • (3) Zur Wahrung der Privatsphäre in der allgemeinen Öffentlichkeit können die Teilnehmer der Plattform ein frei wählbares Pseudonym anstelle ihres bürgerlichen Namens als Benutzernamen verwenden. Dieser Wunsch nach Pseudonymisierung nach außen ist von den anderen Teilnehmern zu berücksichtigen.
  • (4) Alternativ zu Abs. 3 ist es möglich, öffentlich mit bürgerlichen Namen aufzutreten. In diesem Falle wird anstelle des Pseudonyms der Name als Benutzername im System angezeigt und entsprechend gekennzeichnet.
  • (5) Alle stimmberechtigten Versammlungsmitglieder müssen die Möglichkeit haben, selbständig die Identitäten aller anderen Versammlungsmitglieder zu überprüfen. Um dies zu ermöglichen, werden folgende persönliche Informationen bei der Akkreditierung erhoben und den akkreditierten Versammlungsmitgliedern angezeigt.
    • die Mitgliedsnummer bei der Piratenpartei Deutschland,
    • der bürgerliche Name (gem. Personalausweis oder Reisepass),
    • Ort und Zeit der letzten persönlichen Akkreditierung gem. Abs. 2,
    • der Name der Person, die die Akkreditierung gem. Abs. 2 durchgeführt hat,
    • eine Prüfsumme über den bürgerlichen Namen und die Mitgliedsnummer.
  • (6) Die in Abs. 5 genannten persönlichen Informationen werden direkt im verwendeten Liquid-Democracy-System gespeichert und nur den angemeldeten Benutzern angezeigt.

§ 2 - Plattform zur Willensbildung

  • (1) Der Betrieb der Plattform zur Willensbildung richtet sich nach den im § 11 der Satzung definierten Prinzipien der Liquid Democracy.
  • (2) Alle Entscheidungsprozesse werden öffentlich und transparent dokumentiert. Geheime Abstimmungen finden nicht statt.
  • (3) Gebietsversammlungen gem. § 9 der Satzung und Bezirksverbände gem. § 10 der Satzung können eigene Plattformen zur Willensbildung gem. § 11 der Satzung beim Landesvorstand der Piratenpartei Deutschland Berlin unter Bezug auf § 11 der Satzung, Abs. 8 beantragen und betreiben lassen.
  • (4) Die Plattform zur Willensbildung des Landesverbandes, der Gebietsversammlungen bzw. der Bezirksverbände können ihre Arbeit nach Themenbereichen unterteilen, in jedem Fall ist ein Themenbereich Streitfragen zu Abstimmugnen anzulegen.Die Mitarbeit in den einzelnen Themenbereichen steht allen für die Plattform zur Willensbildung akkreditierten Mitgliedern gem. § 1 der Geschäftsordnung der entsprechenden Gliederungsebene offen.

§ 3 – Anträge und Ergebnisse

  • (1) Alle nach §1 akkreditierten Mitglieder sind berechtigt, Anträge direkt in die Plattform zur Willensbildung einzustellen. Anträge von nicht für die Plattformen akkreditierten Mitgliedern der Piratenpartei Deutschland Berln können von jedem akkreditierten Teilnehmern der jeweiligen Plattform eingebracht werden und sind nach Möglichkeit entsprechend zu kennzeichnen.
  • (2) Anträge gelten als Empfehlung gem. § 11 der Satzung, wenn diese in den hierzu vorgesehenen Regelwerken positiv abgestimmt werden. Wird bis zum Abschluss der Abstimmung ein Einspruch im Themenbereich Streitfragen zur Abstimmungen mittels Antrag erhoben, tritt die Gültigkeit der Empfehlung erst nach negativem Abschluss des Antrages im Themenbereich Streitfragen zur Abstimmung in Kraft.
  • (3) Anträge gelten als Positionen der Piratenpartei, wenn sich nach einem positiven Ergebnis gem. §3, Abs. 2 in einem hierzu vorgesehenen Regelwerk positiv abgestimmt werden und innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Abstimmung kein Einspruch im Themenbereich Streitfragen zur Abstimmungen erhoben wird. Wird der Einspruch zu einem positiven Ergebnis geführt, ist die Abstimmung der Position zu wiederholen.
  • (4) Ein positives Ergebnis setzt grundsätzlich die Zustimmung von mehr als 50% der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen voraus. Wenn mehrere konkurrierende Anträge in einer gemeinsamen Abstimmung die erforderliche Mehrheit erreichen, gilt nur der Gewinner als Empfehlung. Es ist jedoch möglich, mehrere nicht-konkurrierende Anträge oder Antragsteile in einer gemeinsamen Abstimmung zu beschließen.
  • (5) In der Vergangenheit gefasste Ergebnisse können durch die Fassung neuer Ergebnisse verändert oder aufgehoben werden.
  • (6) Solange die Plattform zur Willensbildung nicht den Status eines Organs des Landesverbandes erhalten hat, ist ein Beschluss durch den Landesvorstand erforderlich, damit ein positiv beschiedener Antrag gem. § 3, Abs. 3 als Position der Piratenpartei gilt.

§ 4 Regelwerke

  • (1) Regelwerke werden durch die Teilnehmer der Plattform zur Willensbildung gem. § 11 der Satzung bestimmt. Änderung, Ergänzung und Aufhebung obliegen ebenfalls den Teilnehmern der Plattform.
  • (2) Für das Anlegen eines Regelwerkes ist eine erfolgreich abgeschlossene Initiative (Platz 1) im Themenbereich Liquid Democracy Systembetrieb erforderlich.Die Umsetzung erfolgt durch die Beauftragten des Landesvorstandes für den Betrieb des Systems, ein Beschluss des Landesvorstandes ist nicht erforderlich.
  • (3) Ein Einspruch gegen das Ergebnis einer Initiative die ein Anlegen, Änderung, Ergänzung oder Aufheben eines Regelwerkes zum Inhalt hat, im Themenbereich Streitfragen zur Abstimmung ist zulässig. Im Falle eines erfolgreiches Einspruchs wird das Anlegen bzw. das Aufheben, die Änderung oder Ergänzung des Regelwerkes rückgängig gemacht.
  • (4) Jedes Regelwerk hat Zeiträume für die Phasen Neu - Diskussion - Eingefroren - Abstimmung zum Inhalt, wobei jede Phase einen Wert von > 0 hat.
  • (5) In jedem Regelwerk werden die Quoren für den Übergang von Neu zu Diskussion und Eingefroren zu Abstimmung festgelegt, wobei die Ouoren der Wert von mindestens ≤ 1/100 zugeordnet wird.
  • (6) In jedem Regelwerk ist die Mehrheit für eine erfolgreiche Abstimmung festzulegen, hierbei stehen die Werte ≥1/2 und ≥2/3 zur Verfügung.
  • (7) In jedem Regelwerk ist der Verwendungszweck zu beschreiben.
  • (8) In jedem Regelwerk ist aufzuführen, ob es für Ergebnisse gemäß Geschäftsordnung § 3, Abs. 2 bzw. § 3, Abs. 3 geeignet ist.


Änderungsantrag (1) zu Geschäftsordnung für Plattformen zur Willensbildung lt. § 11 der Satzung der Piratenpartei Deutschland Berlin

Antragsteller: Monika Belz X021 - Änderungsantrag (1) zu Geschäftsordnung für Plattformen zur Willensbildung lt. § 11 der Satzung der Piratenpartei Deutschland Berlin

Sonstiger Antrag

Antrag

§ 1, Abs. 6 ( Alt Die in Abs. 5 genannten persönlichen Informationen werden direkt im verwendeten Liquid-Democracy-System gespeichert und nur den angemeldeten Benutzern angezeigt.)

wird geändert in:

(6) Die in § 1, Abs. 5 genannten Informationen aus der Akkreditierung der Teilnehmer stehen allen akkreditierten Teilnehmern der Plattform zur Willensbildung zur Einsichtnahme und Überprüfung zur Verfügung.


Änderungsantrag (2) zu X020 Geschäftsordnung für Plattformen zur Willensbildung lt. § 11 der Satzung der Piratenpartei Deutschland Berlin

Antragsteller: Monika Belz X022 - Änderungsantrag (2) zu X020 Geschäftsordnung für Plattformen zur Willensbildung lt. § 11 der Satzung der Piratenpartei Deutschland Berlin

§ 3 Abs. 6 Alt: (6) Solange die Plattform zur Willensbildung nicht den Status eines Organs des Landesverbandes erhalten hat, ist ein Beschluss durch den Landesvorstand erforderlich, damit ein positiv beschiedener Antrag gem. § 3, Abs. 3 als Position der Piratenpartei gilt.

wird wie folgt geändert:

(6) Ein positiv beschiedener Antrag gem. § 3, Abs. 2 benötigt zwischen den Mitgliederversammlungen die Zustimmung des Landesvorstandes durch Beschluss - bzw. auf der Landesmitgliederversammlung die Zustimmung der Versammlung, um als offizielle Position gem. § 3, Abs. 3 zu gelten.

Änderungsantrag (3) zu X020 Geschäftsordnung für Plattformen zur Willensbildung lt. § 11 der Satzung der Piratenpartei Deutschland Berlin

Antragsteller: Monika Belz X023 - Änderungsantrag (3) zu X020 Geschäftsordnung für Plattformen zur Willensbildung lt. § 11 der Satzung der Piratenpartei Deutschland Berlin

Im § 3, Abs. 3

(3) Anträge gelten als Positionen der Piratenpartei, wenn sich nach einem positiven Ergebnis gem. §3, Abs. 2 in einem hierzu vorgesehenen Regelwerk positiv abgestimmt werden und innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Abstimmung kein Einspruch im Themenbereich Streitfragen zur Abstimmungen erhoben wird. Wird der Einspruch zu einem positiven Ergebnis geführt, ist die Abstimmung der Position zu wiederholen.

ist der Satz:

Die Voraussetzungen gem. § 3, Abs. 6 sind zu erfüllen.

zu ergänzen.

  • Änderungsanträge X022 und X023 werden in den Antrag aufgenommen.
Meinungsbild über Änderungsantrag X021 - bei geringer Beteiligung positiv
  • Änderungsantrag X021 wird in den Antrag aufgenommen.
GO-Antrag über Änderung der Tagesordnung
  • Antrag: nach der Behandlung des TOPs: Berichte
  • keine Gegenrede
  • Berichte werden nach Beendigung des Tageordnungspunktes vorgetragen.
Änderungsantrag (4) zu X020 Geschäftsordnung für Plattformen zur Willensbildung lt. § 11 der Satzung der Piratenpartei Deutschland Berlin

Antragsteller: Volker Schröder S018 - Änderungsantrag (4) zu X020 Geschäftsordnung für Plattformen zur Willensbildung lt. § 11 der Satzung der Piratenpartei Deutschland Berlin

Die Piratenpartei Deutschland Berlin beschließt die folgende Geschäftsordnung für Plattformen zur Willensbildung, deren Gültigkeit sich allein auf die Plattformen zur Willensbildung lt. § 11 der Satzung der Piratenpartei Deutschland Berlin erstreckt:

Geschäftsordnung für Plattformen zur Willensbildung lt. § 11 der Satzung der Piratenpartei Deutschland Berlin

§ 1 - Mitglieder der Plattform zur Willensbildung lt. § 11 der Satzung

  • (1) Jedes stimmberechtigte Mitglied der Piratenpartei Deutschland Berlin hat das Recht, als stimmberechtigtes Mitglied der Versammlung akkreditiert zu werden.
  • (2) Die Akkreditierung erfolgt jeweils für die Dauer von 444 Tagen und kann auf jeder Mitgliederversammlung des Landesverbandes, auf jeder Gebietsversammlung und auf vom Landesvorstand hierzu autorisierten Versammlungen durch persönliches Erscheinen und Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises durchgeführt werden.
  • (3) Zur Wahrung der Privatsphäre können die Teilnehmer der Plattform ein frei wählbares Pseudonym anstelle ihres bürgerlichen Namens als Benutzernamen verwenden. Dieser Wunsch nach Pseudonymisierung ist von den anderen Teilnehmern zu berücksichtigen.
  • (4) Alternativ zu Abs. 3 ist es möglich, mit bürgerlichem Namen aufzutreten. In diesem Falle wird anstelle des Pseudonyms der Name als Benutzername im System angezeigt und entsprechend gekennzeichnet.
  • (5) Alle stimmberechtigten Versammlungsmitglieder müssen die Möglichkeit haben, selbständig die Identitäten aller anderen Versammlungsmitglieder zu überprüfen. Um dies zu ermöglichen, werden folgende persönliche Informationen bei der Akkreditierung erhoben und den akkreditierten Versammlungsmitgliedern angezeigt.
    • a) die Mitgliedsnummer bei der Piratenpartei Deutschland,
    • b) der bürgerliche Name (gem. Personalausweis oder Reisepass),
    • c) ob die Verwendung eines Pseudonyms gewünscht ist
    • d) Ort und Zeit der letzten persönlichen Akkreditierung gem. Abs. 2,
    • e) der Name der Person, die die Akkreditierung gem. Abs. 2 durchgeführt hat,
  • (6) Auf der Versammlung wird für jedes nach Abs. 5 akkreditierte Mitglied je ein vom anwesenden Mitglied des Landesvorstands signierter Datensatz mit folgenden Daten erstellt:
    • a) Ort
    • b) Zeitpunkt des Beginns der Veranstaltung
    • c) laufende Nummer der Akkreditierung

Die Zuordnung der laufenden Nummern ist nur dem Landesvorstand bekannt und entspricht nicht der Reihenfolge der Vorstellungen. Die Zuordnung zwischen Akkreditierung und Person wird vom Landesvorstand gewährleistet und kann auf Antrag vom Schiedsgericht eingesehen werden.

  • (7) Jeder Teilnehmer ist berechtigt, vom Vorstand die Überprüfung der Legitimität konkreter Teilnehmer zu fordern und über das Ergbnis informiert zu werden.
  • (8) Die in Abs. 6 genannten Informationen werden direkt im verwendeten Liquid-Democracy-System gespeichert und den angemeldeten Benutzern angezeigt.

§ 2 - Plattform zur Willensbildung

  • (1) Der Betrieb der Plattform zur Willensbildung richtet sich nach den im § 11 der Satzung definierten Prinzipien der Liquid Democracy.
  • (2) Alle Entscheidungsprozesse werden gegenüber den Teilnehmern transparent dokumentiert. Geheime Abstimmungen finden nicht statt.
  • (3) Gebietsversammlungen gem. § 9 der Satzung und Bezirksverbände gem. § 10 der Satzung können eigene Plattformen zur Willensbildung gem. § 11 der Satzung beim Landesvorstand der Piratenpartei Deutschland Berlin unter Bezug auf § 11 der Satzung, Abs. 8 beantragen und betreiben lassen.
  • (4) Die Plattform zur Willensbildung des Landesverbandes, der Gebietsversammlungen bzw. der Bezirksverbände können ihre Arbeit nach Themenbereichen unterteilen, in jedem Fall ist ein Themenbereich Streitfragen zu Abstimmungen anzulegen.Die Mitarbeit in den einzelnen Themenbereichen steht allen für die Plattform zur Willensbildung akkreditierten Mitgliedern gem. § 1 der Geschäftsordnung der entsprechenden Gliederungsebene offen.

§ 3 – Anträge und Ergebnisse

  • (1) Alle nach §1 akkreditierten Mitglieder sind berechtigt, Anträge direkt in die Plattform zur Willensbildung einzustellen. Anträge von nicht für die Plattformen akkreditierten Mitgliedern der Piratenpartei Deutschland Berln können von jedem akkreditierten Teilnehmern der jeweiligen Plattform eingebracht werden und sind nach Möglichkeit entsprechend zu kennzeichnen.
  • (2) Anträge gelten als Empfehlung gem. § 11 der Satzung, wenn diese in den hierzu vorgesehenen Regelwerken positiv abgestimmt werden. Wird bis zum Abschluss der Abstimmung ein Einspruch im Themenbereich Streitfragen zur Abstimmungen mittels Antrag erhoben, tritt die Gültigkeit der Empfehlung erst nach negativem Abschluss des Antrages im Themenbereich Streitfragen zur Abstimmung in Kraft.
  • (3) Anträge gelten als Positionen der Piratenpartei, wenn sich nach einem positiven Ergebnis gem. §3, Abs. 2 in einem hierzu vorgesehenen Regelwerk positiv abgestimmt werden und innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Abstimmung kein Einspruch im Themenbereich Streitfragen zur Abstimmungen erhoben wird. Wird der Einspruch zu einem positiven Ergebnis geführt, ist die Abstimmung der Position zu wiederholen.
  • (4) Ein positives Ergebnis setzt grundsätzlich die Zustimmung von mehr als 50% der abgegebenen Ja- und Nein-Stimmen voraus. Wenn mehrere konkurrierende Anträge in einer gemeinsamen Abstimmung die erforderliche Mehrheit erreichen, gilt nur der Gewinner als Empfehlung. Es ist jedoch möglich, mehrere nicht-konkurrierende Anträge oder Antragsteile in einer gemeinsamen Abstimmung zu beschließen.
  • (5) In der Vergangenheit gefasste Ergebnisse können durch die Fassung neuer Ergebnisse verändert oder aufgehoben werden.
  • (6) Solange die Plattform zur Willensbildung nicht den Status eines Organs des Landesverbandes erhalten hat, ist ein Beschluss durch den Landesvorstand erforderlich, damit ein positiv beschiedener Antrag gem. § 3, Abs. 3 als Position der Piratenpartei gilt.

§ 4 Regelwerke

  • (1) Regelwerke werden durch die Teilnehmer der Plattform zur Willensbildung gem. § 11 der Satzung bestimmt. Änderung, Ergänzung und Aufhebung obliegen ebenfalls den Teilnehmern der Plattform.
  • (2) Für das Anlegen eines Regelwerkes ist eine erfolgreich abgeschlossene Initiative (Platz 1) im Themenbereich Liquid Democracy Systembetrieb erforderlich.Die Umsetzung erfolgt durch die Beauftragten des Landesvorstandes für den Betrieb des Systems, ein Beschluss des Landesvorstandes ist nicht erforderlich.
  • (3) Ein Einspruch gegen das Ergebnis einer Initiative die ein Anlegen, Änderung, Ergänzung oder Aufheben eines Regelwerkes zum Inhalt hat, im Themenbereich Streitfragen zur Abstimmung ist zulässig. Im Falle eines erfolgreiches Einspruchs wird das Anlegen bzw. das Aufheben, die Änderung oder Ergänzung des Regelwerkes rückgängig gemacht.
  • (4) Jedes Regelwerk hat Zeiträume für die Phasen Neu - Diskussion - Eingefroren - Abstimmung zum Inhalt, wobei jede Phase einen Wert von > 0 hat.
  • (5) In jedem Regelwerk werden die Quoren für den Übergang von Neu zu Diskussion und Eingefroren zu Abstimmung festgelegt, wobei die Ouoren der Wert von mindestens ≤ 1/100 zugeordnet wird.
  • (6) In jedem Regelwerk ist die Mehrheit für eine erfolgreiche Abstimmung festzulegen, hierbei stehen die Werte ≥1/2 und ≥2/3 zur Verfügung.
  • (7) In jedem Regelwerk ist der Verwendungszweck zu beschreiben.
  • (8) In jedem Regelwerk ist aufzuführen, ob es für Ergebnisse gemäß Geschäftsordnung § 3, Abs. 2 bzw. § 3, Abs. 3 geeignet ist.
Meinungsbild: Wer stimmt für X020 mit Änderungen - Meinungsbild negativ
Meinungsbild: Wer stimmt für S018 - Meinungsbild leicht negativ
Meinungsbild: Wer ist der Meinung, dass wir jetzt abstimmen sollten zu dieser Zeit - Meinungsbild mehrheitlich negativ
GO-Antrag auf Vertagung
  • Antrag: Der Tagesordnungspunkt mit den Anträgen soll vertagt werden
  • Versammlungsleitung: Diesen GO-Antrag gibt es nicht
  • Ergebnis: Die Aussprache wird fortgesetzt
Meinungsbild: Wer bevorzugt Angst und Panikmache in dieser Beteilungsfrage? - Meinungsbild bei mäßiger Beteiligung leicht positiv

Abstimmmung

  • Hinweis der Versammlungsleitung, der Antrag benötigt 2/3 Mehrheit, weil Anlage zur Satzung
  • Stichwahl über X020 in geänderter Form und S018
  • Abstimmung: X018 erhält die mehrheitliche Zustimmung
  • Abstimmung über Antrag X018: keine 2/3 Mehrheit erreicht
  • Einspruch gegen Forderung 2/3 Mehrheit, weil keine Anlage zur Satzung
  • nach Klärung wird die Abstimmung wiederholt
  • Stichwahl über X020 in geänderter Form und S018
  • Abstimmung: X018 erhält die mehrheitliche Zustimmung
  • Abstimmung über X018: Versammlungs- und Wahlleitung kann Ergebnis nicht feststellen, es muss ausgezählt werden
  • Auszählung erfolgt - Ergebnis 71 Ja- und 63 Nein-Stimmen
  • Ergebnis: Der Antrag X018 wird mit einfacher Mehrheit angenommen.
GO-Antrag auf Wiederholung der Abstimmung
  • formelle Gegenrede
  • Abstimmung: mehrheitlich negativ
  • Ergebnis: Die Abstimmung und die Auszählung wird nicht wiederholt