BE:Antragskommission/LMV 2012.2/Antragsportal/Programmantrag - 015
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen. |
Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerP015 EinreichungsdatumAntragstitelBerliner Stromnetz ab 01.2015: Rekommunalisierung nach dem Konzept des Berliner Energietisches AntragstellerJan Hemme AntragstypProgrammantrag Art des ProgrammantragsPositionspapier Antragsgruppe- AntragstextBerliner Stromnetz ab 01.2015: Rekommunalisierung nach dem Konzept des Berliner Energietisches Der Landesverband Berlin der Piratenpartei Deutschland spricht sich für die Rekommunalisierung des Berliner Stromversorgungsnetzes nach dem Konzept des Berliner Energietisches aus und empfiehlt der Fraktion der PIRATEN im Abgeordnetenhaus von Berlin, diese Position bei der Meinungsbildung zu berücksichtigen. AntragsbegründungDer Berliner Energietisch fordert eine „demokratische, ökologische und soziale Energieversorgung in Berlin“ auf dem Wege der Errichtung von Stadtwerken und einer Netzgesellschaft als Anstalt öffentlichen Rechts. Nach der Vorstellung des Energietisches soll das Land Berlin das Stromversorgungsnetz von Vattenfall zurückkaufen und über die landeseigene Netzgesellschaft in Zukunft wieder selbst betreiben. Der Energietisch hat ein Gesetzestext zur Rekommunalisierung erarbeitet und strebt zur Bundestagswahl 2013 einen Volksentscheid über den Entwurf an: http://berliner-energietisch.net/gesetzentwurf Grundsätzliches: Der Betreiber des Stromnetzes ist NICHT der Stromanbieter und tritt gegenüber Privatkunden auch NICHT in Erscheinung. Die Netzentgelte (also die Gebühren, die der Stromanbieter für die Durchleitung zu seinem Kunden an den Netzbetreiber zahlen muss) werden von der Bundesnetzagentur streng reguliert und können NICHT vom Netzbetreiber frei festgelegt werden: "Leitfaden Stromnetzbetreiber" der BNetzA http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1932/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetGas/AllgemeineInformationen/TransparenzStrommarkt/LeitfadenStromnetzbetreiber_Basepage.html?nn=153666 Hintergrund: Der bestehende Konzessionsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem schwedischen Staatskonzern Vattenfall für das „Stromversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung auf dem Gebiet des Landes Berlin“ läuft am 31. Dezember 2014 aus: "Konzessionierungsverfahren Gas und Strom" http://www.berlin.de/sen/finanzen/vermoegen/konzessionen.html Das Berliner Stromnetz umfasst ca. 35.000 km Stromleitung, angeschlossen sind ca. 2,3 Mio. Kunden. 2010 hat Vattenfall 137 Mio. EUR Konzessionsabgabe an das Land Berlin gezahlt, 2011 145 Mio. EUR. Aktuell unterstützt der Berliner Landesverband der PIRATEN das Bürgerbegehren des Energietisches (dieser fordert eine Rekommunalisierung des Stromnetzes durch das Land Berlin und die Errichtung eines landeseigenen Stadtwerks) und hat für die erste Stufe des Volksbegehrens Unterschriften gesammelt. Positive LQFB-Entscheidung (am 03. März 2012 mit 98% angenommen): Thema #694 https://lqpp.de/be/initiative/show/1473.html Mittlerweile hat auch die BürgerEnergie Berlin Genossenschaft in Gründung Interesse an einer Übernahme des Stromnetzes angemeldet, und wirbt um Unterstützung. Sowohl Vertreter des Energietisches, als auch Vertreter der Genossenschaft haben ihre Konzepte ausführlich im Squad Wirtschaft und Umwelt vorgestellt und Fragen beantwortet. Vattenfall wird interessierten Piraten am 09.07.2012 im Rahmen der Besichtigung der Berliner Stromleitwarte den aktuellen Netzbetrieb durch das Unternehmen vorstellen. Aktueller Sachstand: Das Land Berlin hat das Ende der Laufzeit des Konzessionsvertrags am 20. Dezember 2011 im Bundesanzeiger und am 24. Dezember 2011 im Amtsblatt der EU bekanntgemacht. Interessenten hatten daraufhin bis zum 16. April 2012 Zeit, Interesse an der Teilnahme am Konzessionsverfahren anzumelden. Finanzsenator Ulrich Nußbaum hat in der Plenarsitzung am 24. Mai 2012 angekündigt, „im Spätsommer“ die Kriterien für die Ausschreibung veröffentlichen zu wollen (Vgl. Plenarprotokoll vom 24.05.2012, S. 1161 http://www.parlament-berlin.de/pari/web/wdefault.nsf/vFiles/D12-00478/$File/plen17-014-pp.pdf) - Allerdings lassen sich durch das sogenannte konzessionsrechtliche „Nebenleistungsverbot“ nach § 3 KAV nicht beliebig Bedingungen an die Vergabe knüpfen. Der Einfluss der Landespolitik auf mögliche private Stromnetzbetreiber ist somit relativ begrenzt. Berlin behält sich daher in der Ausschreibung eine Übernahme durch das Land oder eine Kooperation mit Unternehmen/Investoren vor. Für den Fall einer Neuvergabe muss der zukünftige Betreiber das Stromnetz von Vattenfall kaufen. Für den Kaufpreis ist der Ertragswert maßgeblich, allerdings stehen der Öffentlichkeit aktuell nicht die nötigen Daten zur Verfügung, um fundierte Angaben über den Preis machen zu können. Schätzungen bewegen sich zwischen ca. 3 Mrd. EUR (Angaben von Vattenfall über den Neuwert), 400 Mio. EUR (veranschlagt vom Energietisch), 261-370 Mio. EUR (stark auf Schätzungen basierendes Gutachten des Rot-Roten Senats aus dem Jahr 2011) und „einem dreistelligen Millionenbetrag“ (Genossenschaft BürgerEnergie). Die gesetzlich zulässige Höchstdauer für eine Vergabe beträgt 20 Jahre, allerdings ist unklar ob die Konzession wieder über die maximal mögliche Laufzeit vergeben wird. Nach Angaben des Finanzsenators haben insgesamt sieben Akteure fristgerecht ihr Interesse signalisiert (Vgl. Plenarprotokoll vom 24.05.2012, S. 1160f http://www.parlament-berlin.de/pari/web/wdefault.nsf/vFiles/D12-00478/$File/plen17-014-pp.pdf):
Eine weitere Interessenbekundung der Energieversorgung Schonau-Schwäbisch Hall GmbH ist offenbar verspätet beim Senat eingegangen und scheint nicht berücksichtigt zu werden. Liquid FeedbackJa: 132 (99%) · Enthaltung: 16 · Nein: 2 (1%) · Angenommen · https://lqpp.de/be/initiative/show/1874.html Piratenpad- Antragsfabrik- Datum der letzten Änderung29.08.2012 Status des Antrags |