BE:Antragskommission/LMV 2012.2/Antragsportal/Programmantrag - 016

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die LMVB 2012.2. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

P016

Einreichungsdatum

Antragstitel

Radfahrstreifen schaffen - Radwege sanieren

Antragsteller

Monika Belz

Antragstyp

Programmantrag

Art des Programmantrags

Positionspapier

Antragsgruppe

-

Antragstext

Radfahrstreifen schaffen - Radwege sanieren

Die Piratenpartei Deutschland Berlin setzt sich für folgende Maßnahmen ein, um den Radfahrverkehr in Berlin für die Nutzer zu gestalten:

Radfahrstreifen

  • Soweit die Anforderungen nach der VwV-StVO http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_26012001_S3236420014.htm §17 a) und §19 vorliegen, sind Radfahrstreifen anzulegen.
  • Im Zuge der Sanierung von baulich angelegten Radwegen und gemeinsamen Fuß- und Radfahrwegen ist zu prüfen, ob diese durch Radfahrstreifen ersetzt werden können, dabei ist auch eine Verbreiterung der Fahrbahn zu Lasten eines Hochbordradweges in Betracht zu ziehen.

Radwege

  • Die Verkehrssicherheit ist für die Radwege herzustellen, die gem. §17a und §19 VwSTVO nicht zu Radfahrstreifen umgewandelt werden können. Hierzu ist eine Prüfung der betreffenden Radwege vorzunehmen und ein Konzept zur Schadensbeseitigung unter Berücksichtigung der ohnehin im Straßenbau erfolgenden Maßnahmen zu erarbeiten.
  • Bei der Sanierung der Radwege ist insbesondere auf Möglichkeiten zur Verbreiterung gemäß §17 a bis § 21 Bezug zu nehmen und diese zur Erhöhung der Verkehrssicherheit umzusetzen.

Radwegebenutzungspflicht

Entsprechend der Gesetzgebung lt. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG 3 C 42.09 vom 18.11.2010 ist die Radfahrbenutzungspflicht auf die Wege zu beschränken, für die aufgrund besonderer örtlicher Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht. Über die hierzu erforderliche Umsetzung durch die zuständige Senatsverwaltung wurde bisher noch kein umfassender Bericht erstellt, der hiermit angefordert wird.

Antragsbegründung

Radwege sind aufgrund der besonderen Gefahren im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, mangelnder Überholmöglichkeit für Radfahrer, Konflikte mit Fußgängern und Kfz-Nutzern soweit dies möglich ist, durch Radfahrstreifen zu ersetzen. Diese Strategie wird schon seit längerem in Berlin verfolgt.

Die Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmer ist auf Radwegen aufgrund der vorliegenden Beschädigungen auf vielen Strecken nicht gewährleistet und wird zusätzlich durch unsichere Situationen an Kreuzungs- und Einmündungsbereichen eingeschränkt.

Liquid Feedback

Ja: 158 (93%) · Enthaltung: 23 · Nein: 12 (7%) · Angenommen · https://lqpp.de/be/initiative/show/1781.html

Piratenpad

-

Antragsfabrik

-

Datum der letzten Änderung

14.09.2012

Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft