BE:Antragskommission/LMV 2012.2/Antragsportal/Programmantrag - 010
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Dies ist ein Antrag für den/die LMVB 2012.2. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen. |
Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerP010 EinreichungsdatumAntragstitelFür Rücksichtnahme und gegen gesetzliche Alkoholverbote im ÖPNV Antragsteller@GoaGoaZwerg AntragstypProgrammantrag Art des ProgrammantragsPositionspapier Antragsgruppe- AntragstextFür Rücksichtnahme und gegen gesetzliche Alkoholverbote im ÖPNV Die Piratenpartei Berlin spricht sich gegen ein gesetzliches Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Personennahverkehr auf Bundes- und Landesebene aus. AntragsbegründungSeit dem 1. Oktober 2012 gilt in Hamburg in Bussen und Bahnen ein Alkoholverbot. Ein Verstoß ist eine Ordnungswidrigkeit und kostet 40 Euro. Nun haben die Innenminister der Länder offenbar vor dem Hintergrund gewalttätiger Ausschreitungen vor und nach Fußballspielen ein bundesweites Alkoholverbot in Bussen und Bahnen gefordert. Am 1.06.2012 beschlossen sie auf der Innenminister-Konferenz im mecklenburgischen Göhren-Lebbin, sich für eine entsprechende Regelung stark zu machen. Berliner Piraten sollten solchen Gedankenspielen von vornherein eine klare Absage erteilen. Konventionen und Regeln des sozialen Miteinanders sollten im Geist der Liberalität und nicht im Sinn einer Verbotskultur aufgestellt werden. Zwar erhöht eine solche pauschale gesetzliche Regelung gegen jeden Alkoholkonsum offenbar das persönliche Sicherheitsempfinden der Fahrgäste, aber eben nur das Sicherheitsempfinden. Das Problem für ein verträgliches Miteinander in Bussen und Bahnen ist nicht die Molle oder die Flasche Schnapps selbst. Störendes Verhalten entsteht erst durch deren Missbrauch. Wie auch die Deutsche Bahn der Innenministerkonferenz widersprochen hat, getrunken wird oft auch schon vor Fahrtantritt. Dem Zugewinn an subjektivem Sicherheitsempfinden und Sauberkeit steht in Berlin eine unverhältnismäßige Einschränkung der Handlungsfreiheiten tausender anderer Fahrgäste gegenüber, die sich rücksichtsvoll verhalten können, während sie Alkohol trinken: die Feierabendbier-Trinkerinnen, die Gruppe Berlin-Besucher, der Junggesellinnen-Abschied, die Nachtschwärmer mit ihren Wegbieren auf dem Weg in die Clubs. Ein gesetzliches Alkoholverbot im ÖPNV ist deshalb in Bezug auf das Problem eine zielungenaue Maßnahme. Liquid FeedbackJa: 103 (87%) · Enthaltung: 24 · Nein: 16 (13%) · Angenommen · https://lqpp.de/be/initiative/show/1782.html Piratenpad- Antragsfabrik- Datum der letzten Änderung01.09.2012 Status des Antrags |