BE:Antragskommission/LMV 2012.2/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 019
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen. |
Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerX019 EinreichungsdatumAntragstitelgemeinsames Sorgerecht ab Geburt AntragstellerHenry Gießwein AntragstypSonstiger Antrag Art des ProgrammantragsPositionspapier AntragsgruppeGeschlechter- und Familienpolitik„Geschlechter- und Familienpolitik“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. AntragstextDie Piratenpartei steht für ein allgemeines gemeinsames Sorgerecht ab Geburt, auch bei nicht miteinander verheirateten Elternteilen. Hierfür bedarf es einer Neuregelung des entsprechenden Sorgerechtsparagraphen §1626a Absatz 1 Nr. 1 BGB . Dieser sieht bisher nur das gemeinsame Sorgerecht vor, wenn beide Eltern gemeinsam eine Sorgerechtserklärung abgeben. AntragsbegründungDie Familienpolitik ist nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Inzwischen gibt es immer mehr Eltern die Lebenspartnerschaften führen. Die Tendenz ist weiter steigend. Weit über 90 Prozent der Eltern, welche in einer Lebenspartnerschaft leben, befürworten das gemeinsame Sorgerecht ab Geburt. Über 2/3 der Eltern in Lebenspartnerschaft entscheiden sich jetzt für das gemeinsame Sorgerecht. Viele Eltern ist die Rechtslage nicht bekannt und wissen daher auch nicht, dass in Lebenspartnerschaft das gemeinsame Sorgerecht erst beantragt werden muss. Das gemeinsame Sorgerecht ab Geburt würde nicht nur Verwaltungsaufwand und Kosten reduzieren, sondern auch die Elternverantwortung bereits vor der Geburt für beide Elternteile klarstellen. Das Nichtehelichengesetz von 1970 soll eigentlich das verfassungsrechtlichen Gebot der Gleichbehandlung von nichtehelichen und ehelichen Kindern herstellen. Jedoch ist dies nur Möglich, wenn auch beide Elternteile die gleichen Rechte und Pflichten von erhalten. Das kann nur erfüllt sein, wenn beide Elternteile von Geburt an das Sorgerecht erhalten. Daher besteht auch nach dem neuen Gesetzesentwurf weiterhin eine Diskriminierung zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern. Des weiteren geht es im Positionspapier darum, die Unterscheidung von verheirateten und nicht verheirateten Elternteilen aufzuheben. Bei Eltern, welche in einer Lebenspartnerschaft leben, bekommt der Vater nicht automatisch das Sorgerecht. Bei miteinander verheirateten Elternteilen, bekommt der Vater das Sorgerecht automatisch. Die Piratenpartei steht für Gleichbehandlung in ihren Grundsätzen. Der Landesverband Saarland hat das Gemeinsame Sorgerecht im Programm. Die Landesverbände Thüringen und Brandenburg haben jeweils ein Positionspapier zum gemeinsamen Sorgerecht ab Geburt. Liquid FeedbackJa: 476 (70%) · Enthaltung: 40 · Nein: 200 (30%) · Angenommen https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/3813.html Piratenpad- Antragsfabrik- Datum der letzten Änderung16.09.2012 Status des Antrags |