BE:Antragskommission/LMV 2012.2/Antragsportal/Programmantrag - 012
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Dies ist ein Antrag für den/die LMVB 2012.2. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen. |
Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerP012 EinreichungsdatumAntragstitelInternetzugang für Menschen in Abschiebegewahrsam sichern AntragstellerAntragstypProgrammantrag Art des ProgrammantragsPositionspapier Antragsgruppe- AntragstextInternetzugang für Menschen in Abschiebegewahrsam sichern Inhaftierten in der Abschiebegewahrsam ist für die Dauer des Vollzugs der Zugang zum Internet zu gewährleisten. Die "Ordnung für den Abschiebungsgewahrsam im Land Berlin (Gewahrsamsordnung)" ist um einen Passus zu ergänzen, der den freien Zugang zum Internet sicherstellt. Die Anstalt hat einen Internetzugang zur Verfügung zu stellen. Allgemein sollten die gängigen technischen Möglichkeiten genutzt werden und personelle Unterstützung an die Betroffenen zur Verfügung gestellt werden, damit diese Formalitäten ihrer Ankunft regeln können. AntragsbegründungDie gängige Praxis versagt derzeit den in der Abschiebegewahrsam festgehaltenen Personen den Zugang zum Internet, obwohl oder gerade weil es dafür keine Rechtsgrundlage gibt. Unter der unten angegebenen Quelle liest man "Es gibt keinen Internetanschluss im Gewahrsam, weder für die SeelsorgerInnen noch für die Häftlinge. Von einem Köpenicker Sportverein wird ein Gymnastikkurs angeboten." In Berlin Köpenick, Grünauer Straße 140 in 12557 Berlin, steht Berlins Abschiebegewahrsam. Dies ist KEINE JVA, sondern eine der Berliner Polizei unterstehende Spezialeinrichtung für den Vollzug von Abschiebehaft nach § 62 des Aufenthaltsgesetzes - man nimmt also eine Person in Gewahrsam, um die Durchführung einer Verwaltungsmaßnahme, nämlich der Abschiebung, zu sichern. Das kann laut Gesetz bis zu 18 Monaten dauern. Eine solche Haftdauer gab es schon länger nicht mehr, aber mehrmonatige Inhaftierungen kommen durchaus vor. Der Vollzug der Haft wird durch ein Landesgesetz geregelt, die "Ordnung für den Abschiebungsgewahrsam im Land Berlin (Gewahrsamsordnung)". Diese beinhaltet keine Regelung zum Internetzugang der "Inhaftierten". Im Gegensatz dazu gibt es die Regelung, dass Handys im Abschiebegewahrsam ausdrücklich erlaubt sind, die Handys dürfen lediglich keine Kameras haben. Handys mit Internetzugang sind in der täglichen Praxis dagegen verboten und werden von den Beamten im Abschiebegewahrsam untersagt. Per Internet kann man Angehörige und Freunde in der fernen Heimat viel kostengünstiger erreichen als per Handy und viel schneller und sicherer als per Brief. Weiterhin ist Kommunikation ein grundlegendes Recht jedes Menschen. Es muss gerade im Sinne der Abzuschiebenden und Abschiebenden sein, dass sich die Betroffenen über die Verhältnisse im Heimatland informieren können, das sie oft viele Jahre nicht mehr gesehen haben. Dazu kommen die EU-Binnen-Abschiebungen: Laut dem "Dubliner Abkommen" können Flüchtlinge statt ins Heimatland auch in das Land, welches sie in der EU zuerst betreten haben, abgeschoben werden. Dies geschieht zunehmend häufig. Die Zielstaaten sind meist Spanien oder Italien. Hier könnten die Betroffenen im Web z.B. zu Hilfsangeboten recherchieren und die Kontaktaufnahme zu Freunden dort wäre auch einfacher möglich. Das Internet ist einfach Bestandteil der modernen Welt und zwar in fast allen Staaten, so dass es für jeden Menschen nützlich ist und jedem Menschen als Recht zusteht, sich diesbezügliche Kenntnisse anzueignen und das Internet zu nutzen. Im Grunde sollten die betroffenen Menschen dabei unterstützt werden, sich auf ihre Ankunft vorzubereiten. Zu den konkreten Möglichkeiten sollte auch das Internet gehören, es sollte aber nur ein Baustein sein. Es wäre eigentlich zu erwarten, dass den Betroffenen speziell dazu unterstützende Ansprechpartner zur Verfügung stehen, die sämtliche technischen Möglichkeiten nutzen. Derzeit werden zum Beispiel internetfähige Handys verboten, während per Gesetz Handys an sich erlaubt sind. Internetfähige Handys sind derzeit jedoch Standard - wer also mit einem solchen Handy inhaftiert wird, muß sich umständlich über Außenkontakte ein Handy ohne Internetzugang beschaffen, denn sonst kann er nicht telefonieren. Gegenargumente dürfte es kaum geben: Die unkontrollierte Kommunikation mit der Außenwelt ist ja jetzt schon per Handy möglich, so dass Sicherheitsgründe eigentlich kein Gegenargument sein dürften. Ganz neu ist die Idee, aber angesichts einiger Unklarheiten NICHT Gegenstand dieser Initiative, dass die Piraten einen internetfähigen Rechner aufbauen, und sich dann als Gruppe zur Abschiebegewahrsam begeben, um in einer öffentlichen Aktion diesen Rechner unter der Bedingung, dass dieser den Gästen dieser Gewahrsamsanstalt zur Verfügung steht, zu übergeben (Kooperation mit Sebastian Nordhoff). Leider ist laut Rücksprache von Sebastian Fichte mit dem Anstaltsleiter nicht möglich, dass wir einen Rechner übergeben. Dieser würde, so die Aussage, nicht angenommen werden und wir würden unverrichteter Dinge zurückgeschickt, hieß es. Infos findet man z.B. unter Liquid FeedbackJa: 156 (95%) · Enthaltung: 8 · Nein: 9 (5%) · Angenommen · https://lqpp.de/be/initiative/show/1621.html PiratenpadAntragsfabrik- Datum der letzten Änderung01.09.2012 Status des Antrags |