BE:Antragskommission/LMV 2012.2/Antragsportal/Programmantrag - 023
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Dies ist ein Antrag für den/die LMVB 2012.2. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich |
Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen. |
Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerP023 EinreichungsdatumAntragstitelVeröffentlichung von Haushaltsunterlagen im Internet AntragstellerAntragstypProgrammantrag Art des ProgrammantragsPositionspapier AntragsgruppeWirtschaft und Finanzen AntragstextAuf Landes- und Bezirksebene sollen maschinenlesbare Haushaltsdaten auf auf geeigneten Webseiten (zum Beispiel daten.berlin.de oder auf den Seiten der Senatsverwaltung) veröffentlicht werden, sobald diese Daten vorliegen, mindestens aber innerhalb von 2 Wochen nach der ersten Vorlage im Abgeordnetenhaus oder der Bezirksversammlung. Im Einzelnen soll dies durchgeführt werden für a) Die haushaltswirtschaftlichen (Eck-)Daten b) die Haushaltsrechnung c) den Entwurf des Haushaltsplans sowie die ggf. geänderten Vorlagen und die schlussendlich beschlossene Version. AntragsbegründungDurch eine bearbeitbare Darstellung der Haushaltsplanung und der eröffneten Möglichkeit, die zugehörigen Dokumente nach frei festzulegenden Kriterien zu filtern, kann bürgernahe Transparenz in Haushaltsfragen gewährleistet werden. Datenschutzrechtliche Gründe, die einer Veröffentlichung zuwiderstehen, existieren nach gegenwärtigem Wissensstand nicht. Vielmehr haben die Bürger nach dem Informationsfreiheitsgesetz einen Rechtsanspruch auf diese Informationen und müssen sich zu mindest darauf verlassen können, dass die ABgeordneten im AGH und Verordneten in der Bezirksversammlung hinreichende Möglichkeiten zur Einsichtnahme in alle erforderlichen Unterlagen hatten. Dabei nehmen wir insbesondere Bezug auf das Informationsfreiheitsgesetz und § 41 (2) BzVwG "§ 41 Unterrichtung der Einwohnerschaft: (2) Bei wichtigen Planungen und Vorhaben des Bezirks, die das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Wohl der Einwohnerinnen und Einwohner nachhaltig berühren, insbesondere beim Haushaltsplan und bei mittel- und längerfristigen Entwicklungskonzeptionen oder -plänen, unterrichtet das Bezirksamt die Einwohnerschaft rechtzeitig und in geeigneter Form über die Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und Auswirkungen. Den Einwohnerinnen und Einwohnern soll Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden. Die Vorschriften über eine förmliche Beteiligung oder Anhörung bleiben unberührt." In der heutigen Zeit bedeutet "in geeigneter Form" maschinenlesbar. Für "rechtzeitig" scheint uns eine Frist von zwei Wochen angemessen. Um einen handhabbaren Umgang mit den Datenmengen zu gewährleisten, sind die Haushaltspläne maschinenlesbar zu publizieren, Beispielsweise als Tabellendokument oder ggf. einfach als html oder Textfile, jedoch nicht (nur) als ein gescanntes pdf. Eine ausführliche Analyse zu möglichen Formaten und/oder weiteren Veröffentlichungswegen findet sich in einer jüngsten Studie des Fraunhofer Instituts: http:www.berlin.de/projektzukunft/fileadmin/user_upload/pdf/sonstiges/Berliner_Open_Data-Strategie_2012.pdf Da der Haushaltsentwurf und der anschließende Beschluss sich in jedem Fall an der bestehenden Rechtsgrundlage, der Bedarfssituation und der Entscheidungsfreiheit der Verordneten orientiert, ist eine rechtswidrige oder auch nur kontraproduktive Umgestaltung der Haushaltsansätze durch diese neugeschaffene Transparenz ausgeschlossen. Vielmehr wird einer ungewollten Manipulation der Haushaltszahlen sogar vorgebeugt. Eine Überprüfung der Dokumente auf durchgeführte Änderungen zum vorherigen Ansatz ist jederzeit möglich. Die durch die geforderte Vorveröffentlichung geschaffene Transparenz erleichtert die Kommunikation mit den Bürgern, stärkt den beschlossenen Entwurf und beugt einer der theoretischen Möglichkeit einer tendenziösen Einflussnahme vor. Liquid FeedbackJa: 130 (98%) · Enthaltung: 4 · Nein: 3 (2%) · Angenommen · https://lqpp.de/be/initiative/show/1723.html PiratenpadAntragsfabrikVon der Antragskommission zuständig: Bertapetra 23:34, 14. Sep. 2012 (CEST) Datum der letzten Änderung14.09.2012 Status des Antrags |