BE:Antragskommission/LMV 2012.2/Antragsportal/Sonstiger Antrag - 022
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die LMVB eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen. |
Version Antragsformular: 1.05 AntragsnummerS022 EinreichungsdatumAntragstitelÄnderungsantrag (2) zu X020 Geschäftsordnung für Plattformen zur Willensbildung lt. § 11 der Satzung der Piratenpartei Deutschland Berlin AntragstellerMonika Belz AntragstypSatzungsänderungsantrag
AntragsgruppeSatzungsabschnitt A - §11 Antragstext§ 3 Abs. 6 Alt: (6) Solange die Plattform zur Willensbildung nicht den Status eines Organs des Landesverbandes erhalten hat, ist ein Beschluss durch den Landesvorstand erforderlich, damit ein positiv beschiedener Antrag gem. § 3, Abs. 3 als Position der Piratenpartei gilt. wird wie folgt geändert: (6) Ein positiv beschiedener Antrag gem. § 3, Abs. 2 benötigt zwischen den Mitgliederversammlungen die Zustimmung des Landesvorstandes durch Beschluss - bzw. auf der Landesmitgliederversammlung die Zustimmung der Versammlung, um als offizielle Position gem. § 3, Abs. 3 zu gelten. AntragsbegründungBegründungDie Antrag X020 berücksichtigt nicht, dass Ergebnisse aus der Plattform für Willensbildung von der Landesmitgliederversammlung beschlossen werden könnnen und dann als Position gelten.
Liquid Feedback- Piratenpad- Antragsfabrik- Datum der letzten Änderung15.09.2012 Status des Antrags |