Initiative gemeinsames Wahlprogramm/Wahlprogramm/Innen und Rechtspolitik

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Auf dieser Seite wird aktuell von Piraten programmatische Arbeit geleistet. Der Text, den Sie hier finden, ist deshalb nicht zwingend aktuelles Programm. Die aktuell verabschiedeten Programmpunkte des Wahlprogrammes finden Sie dort: Wahlprogramm!

Die blauen Texte sind bereits beschlossen. Die Überschriften der Unterpunkte sind nur Vorschläge. Siehe:
Antragsportal PA378

Die weißen Texte sind erste Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppen in diesem Themenbereich.

"Gebrauchsanleitung"für die Themenarbeitsgruppe: Bitte fügt hier nur die Überschriften und Texte ein, die endgültig im Wahlprogramm stehen sollen. Fügt bitte direkt unter der Überschrift einen Link zu einer Wiki-Seite oder einem Pad ein, wo ihr Begründung, Kommentare, Positionspapiere etc. auflistet. Wenn ihr der Meinung seid, dass die Länge der Texte diese Seite "sprengt", dann verlinkt bitte auf eine weitere Wiki-Unterseite. Siehe dazu auch die FAQ

Inhaltliche Diskussionen zu diesem Themenbereich auf der Mailingliste der AG Innenpolitik. Bitte hier eintragen.

Neue Anträge bitte hier eintragen: Neue Anträge im Themenbereich Innen und Rechtspolitik und an der richtigen Stelle auf dieser Seite verlinken.

Bitte Anträge und Programmpunkte aus folgenden Quellen verlinken:

Alle Links befinden sich (auch) auf dieser Spiegelseite.

Done:

  • Anträge an den BPT 12.2 in Bochum
  • Anträge an den BPT 2011.2 in Offenbach
  • Anträge an den BPT 2010.2 in Chemnitz (unter Aussparung von Doppelungen)
  • Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland
  • Positionspapiere der Piratenpartei Deutschland
  • Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2009
  • Wahlprogramm zur Landtagswahl Niedersachsen 2013
  • Wahlprogramm zur Landtagswahl NRW 2012
  • Wahlprogramm zur Landtagswahl S-H 2012
  • Wahlprogramm zur Landtagswahl Saarland 2012
  • Wahlprogramm zur Abgeordnetenhauswahl Berlin 2011
  • Wahlprogramm zur Bürgerschaftswahl Hamburg 2011
  • Wahlprogramm zur Landtagswahl Rheinland-Pfalz 2011 (unter Aussparung einiger Doppelungen)
  • Wahlprogramm zur Landtagswahl Hessen 2009
  • Wahlprogramm zur Landtagswahl Sachsen 2009


To Do:

  • Weitere Wahlprogramme bei Bedarf und Zeit


Generelle Mitarbeit / inhaltlich

Martina P.,Wika, Georg v. Boroviczeny, Tirsales, TheBug, Cathy, volker t., Colorofthenight, Dein Name, Dein Name, Dein Name


Bereitschaft zur Moderation, Organisation, Textarbeit etc.

Martina P.(Bereitschaft für Orga und Textarbeit), Dein Name(Bereitschaft für...), Dein Name, Dein Name, Dein Name, Dein Name, Dein Name


Sitzungsprotokolle der Themenarbeitsgruppe
        Achtung, bitte das Datum vorher an den Protokoll-Termin anpassen! 



Zukünftige Mumble-Termine der Themenarbeitsgruppe (NRW-Server Raum AG Innenpolitik)


  • Dienstag, 05.02.2013 um 21 Uhr Treffen der AG Justizpolitik/AG Recht im Brandenburger Mumble im Raum AG Justizpolitik, Themen: Justizpolitik, Strafrecht und Widerspruchsverfahren, Arbeitspad
  • Mittwoch, 06.02.2013 um 20 Uhr Weitere LQFB-Initiativen zu Justizpolitik, Strafrecht und Widerspruchsverfahren erarbeiten und ins LQFB einstellen (Verantwortliche: Martina P.), Sitzungs-Pad
  • Donnerstag, 14.02.2013 um 20 Uhr Übergreifendes Treffen aller Untergruppen Arbeitspad


Inhaltsverzeichnis

(Strafrecht)

Prävention

Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates

Straftaten, welche sich auf die Religion und Weltanschauung beziehen

Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs

Körperverletzung

Tötungsdelikte

Eigentumsdelikte

Vermögensdelikte

Amtsdelikte

(Waffenrecht)

Änderungen am Kriegswaffenkontrollgesetz

Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen:

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich gemäß des UN-Instruments zum Markieren und Nachverfolgen von Schusswaffen (sog. Small Arms) für eine fälschungssichere Kennzeichnung der in Deutschland und in Lizenz im Ausland zu militärischen Zwecken produzierten oder importierten Schusswaffen ein, so wie dies für zivile Schusswaffen bereits im Waffengesetz geregelt ist.

Durch eine fälschungssichere Kennzeichnung können über Drittländer erfolgte illegale Waffenexporte in Krisengebiete transparent nachvollzogen und die verantwortlichen Hersteller/Exporteure belangt werden.

Gegen Drittländer, welche erwiesenermaßen Waffen in Krisengebiete weiterverkaufen, kann dann ein Exportverbot gezielt verhängt werden.

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich zur Umsetzung dieses Ziels für eine schnelle Änderung des Kriegswaffenkontrollgesetzes ein.


Begründung:

Unabhängig von einer Positionierung gegen Waffenexporte generell, wollen wir zumindest die Nachvollziehbarkeit von Waffenexporten und Weiterverkäufe in Krisengebiete verbessern.

Eine Waffe fälschungssicher zu kennzeichnen ist sehr einfach und wird im Bereich der Sport- und Jagdwaffen schon lange praktiziert.

Das Einschlagen einer eindeutigen Seriennummer auf allen relevanten Bauteilen der Waffe (Lauf, Verschluss, Systemhülse), anstatt einer mit einfachen Mitteln entfernbaren Lasergravur und einer leicht zu manipulierbaren Identifikationsnummer, sorgt dafür, dass auch nach dem Wegfeilen/-fräsen die Seriennummer durch Röntgentechnik noch sichtbar ist, da die Prägung tief ins Metall wirkt.

So wird nachvollziehbar, ob Kriegswaffen aus Deutschland über Drittländer in Krisengebiete geliefert werden.

LQFB: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/5669.html


Anonymisierung des zentralen Nationalen Waffenregisters

Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen:

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass die detaillierten Daten, die dezentral erfasst und lokal zugänglich sind, nur anonymisiert im zentralen Nationalen Waffenregister gespiegelt werden, um die Möglichkeit von Datenmissbrauch zu reduzieren.

Es soll weder einfacher Zugriff noch automatische Datenbankabfragen auf personenbezogene Daten eines Waffenberechtigungsinhabers, einschließlich Lichtbilder zentral möglich, sondern nur durch eine Anfrage am dezentralen Speicherort erhältlich sein.

Die Identifizierung der legalen Herkunft einer Waffe ist auch mit einem anonymisierten Register möglich.

Lokale Behörden haben weiterhin Zugriff auf die dezentralen Daten.


Begründung:

Die Piratenpartei setzt sich für den verantwortungsvollen Umgang mit Daten ein.

Die Zusammenführung aller Daten zu allen legal besessenen Waffen, die bisher von 550 unterschiedlichen Behörden dezentral verwaltet werden, im Nationalen Waffenregister, inklusive Klarnamen und Anschriften, stellt bei ca. 350.000 Zugriffsberechtigten ein unkalkulierbares Risiko dar. Es ist hier eine zweistufige Datenhaltung ausreichend, da auch hiermit alle erforderlichen Daten im Einzelfall leicht zu ermitteln sind, und gleichzeitig deutlich sicherer in Bezug auf den Datenschutz.

Die zentrale Verfügbarkeit aller Daten birgt die Gefahr, dass dies zur Auswahl von lohnenden Einbruchsobjekten führt. Dadurch könnte sich die bisher sehr kleine Anzahl von aus dem Privatbesitz gestohlenen Waffen deutlich erhöhen. Eine Abfrage ob eine Person legal Schusswaffen besitzt ist bereits mit dem alten System möglich und wird routinemäßig auch verwendet. Dies würde durch eine Anonymisierung auf nationaler Ebene nicht eingeschränkt werden.

Eine Bedrohung durch legale Waffen ist zweifelhaft. In Zusammenhang mit Straftaten wurden 2011 insgesamt 448 Waffen sichergestellt, davon 5 Waffen aus legalem, registrierten Besitz. Insgesamt machen Straftaten, bei denen Schusswaffen verwendet werden, nur 0,2% aus.


Quelle der sichergestellten Waffen: http:wiki.piratenpartei.de/wiki/images/c/cd/Bundeslagebild_Waffenkriminalit_t_2011.pdf

Quelle der Straftaten mit Schusswaffen: http:wiki.piratenpartei.de/wiki/images/8/8a/BundeslagebildWaffen2010.pdf Seite 8,9,10

Quelle der Behördenanzahl: http://tagesschau.de/inland/waffenregister112.html

Quelle der Daten: http://bit.ly/UVFMmm

Quelle der ca. 350.000 Zugriffsberechtigten: §10 NWRG Übermittlung von Daten an Waffenbehörden, Polizeien des Bundes und der Länder, Justiz- und Zollbehörden, Steuerfahndung sowie Nachrichtendienste http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/nwrg/gesamt.pdf im Verbund mit den im Öffentlichen Dienst Beschäftigten in den Aufgabenbereichen Sicherheit und Ordnung (417.592), Rechtsschutz (175.497) und Finanzverwaltung (229.940) mit einer Gesamtzahl von 821.000, darunter 306.000 bei Polizei und Grenzschutz. http://bit.ly/SWr6I9

LQFB: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/5670.html

Waffenmissbrauch statistisch besser erfassen

Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen:

Die Piratenpartei fordert detaillierte Zahlen bezüglich Missbrauchsart, Typ und Herkunft der Tatwerkzeuge zu Straftaten mit Waffen in der Polizeilichen Kriminalstatistik zu erfassen.

Aussagekräftige Statistiken sind notwendig, um über die Wirksamkeit und die Folgen der Waffengesetzgebung fundierte Aussagen treffen zu können.


Begründung:

Durch die seit 2002 geübte Praxis die Zahlen für Straftaten mit Waffen nur als Summe nach der Straftat und nicht nach Art und Herkunft der Waffe zu erfassen und diese Daten dann auch noch unter Verschluss zu halten, ist keine Beurteilung der Wirksamkeit der vergangenen Änderungen des Waffenrechts möglich.

Nach der letzten Änderung des Waffengesetzes in 2003 sind z.B. die Straftaten gegen das Waffengesetz um über 100% gestiegen und verblieben lange Zeit auf diesem hohen Niveau.

Es könnte sich um Verstöße mit freien Waffen handeln, die seit 2003 einen "Kleinen Waffenschein" zum Führen von Schreckschusswaffen benötigen. Erst die von den Piraten durch das Informationsfreiheitsgesetz ermöglichte Veröffentlichung der Bundeslagebilder zeigte auf, dass sich nach 2003 die Straftaten nach dem Waffengesetz "illegales Führen" verdoppelt hatten. Aber auch dieses Lagebild unterscheidet nicht zwischen frei erwerbbaren, illegalen oder legalen Waffen.

Hinweis:

Antrag ist in Brandenburg schon als Positionspapier verabschiedet: http://wiki.piratenbrandenburg.de/Positionspapier/31

Quelle der Statistik von 2003-2010:http://wiki.piratenpartei.de/AG_Waffenrecht/Material#Antwort_des_BKA_auf_Anfrage_zur_Herausgabe_der_statistischen_Daten sowie die Polizeiliche Kriminalstatistik(PKS): http://www.bka.de/DE/Publikationen/PolizeilicheKriminalstatistik/pks__node.html

Diese letzte detaillierte Veröffentlichung stammt aus dem Jahr 2002: http://www.waffenfreunde.de/html/recht.html, diese Daten wurden von Mitarbeitern des Instituts für Rechtspsychologie der Universität Bremen benutzt, deren Aufsatz vom BKA verteilt wurde: http://www.panpagan.com/downloads/kriminalstatistik.pdf

LQFB: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/5671.html

(Namensrecht)

Das Namensrecht liberalisieren

Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen:

Die Piratenpartei setzt sich für eine Reform des Namensrechts ein. Wir wollen das Namensrecht zeitgemäß anpassen, damit die freie Entfaltung der Menschen ermöglicht wird. Mündige Bürger müssen selbst über ihre eigene Bezeichnung, ihren rechtlichen Namen, verfügen können. Dies gilt sowohl für Vor- als auch Familiennamen. Eine Namensänderung kann nur verweigert werden, wenn hierdurch Rechte Anderer verletzt werden.

Begründung:

Im Gegensatz zu Deutschland, gibt es in den USA, Großbritannien oder Österreich ein entsprechend liberales Namensrecht, das die Namensmündigkeit ihrer Bürger garantiert.

Die Nachvollziehbarkeit einer Identität ist durch die Namenshistorie im Standesamt gegeben. Die Veränderung der Augenfarbe in Abweichung von den Angaben im Personalausweis wird selbstverständlich gewährt. Dies soll auch für den Namen gelten.

Um zu verhindern, dass Namen für Kinder gewählt werden, unter denen diese dann leiden, soll diese Liberalisierung nur für die Wahl eines eigenen Namens einer mündigen Person gelten.

LQFB: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/5668.html

(Sonstiges im Bereich Innen- und Rechtspolitik)

Fanrechte


-> Konstanze nimmt sich des Antrags zu den Fanrechten (Überarbeitete Fassung von PA249) an und verbessert diesen sprachlich und inhaltlich und bespricht das dann mit uns. Am 13.02.2013 ist konstituierendes Treffen der UG Fanrechte um 20 Uhr und wollen sich auch mit einem solchen Antrag beschäftigen. Martina sagt Konstanze Bescheid, wenn feststeht, wann die LS-Umfrage starten soll, damit ein Antrag zu dem Thema dort noch mit aufgenommen werden kann. Der Antrag soll zweigeteilt werden, so dass er nicht an den Pyrotechnik-Forderungen scheitert. Christian Nissen und die UG Fanrechte sollen bei der weiteren Bearbeitung einbezogen werden.

Sonstiges

Kein Verkaufsverbot für Alkohol

Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen:

Ein nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol lehnen wir ab. Wir halten das Verkaufsverbot für wirkungslos, da Alkohol auch auf Vorrat erworben werden kann oder das Verbot auf andere Art umgangen wird. Wir wollen die Aufklärung über die Gefahren des Alkoholkonsums bei allen Altersgruppen fördern.


Begründung:

Prohibition ist wirkungslos, wie uns die Geschichte der USA lehrt. Mündige Bürger in ihrer Freiheit einzuschränken, um mit untauglichen Mitteln Minderjährige vor sich selbst zu schützen, ist kein akzeptabler Weg für uns.


LQFB: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/5672.html


Kein Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen

Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen:

Wir setzen uns für eine vielfältige und freie Nutzung des öffentlichen Raums ein. Wir lehnen Regelungen ab, die diese unnötig einschränken. Deswegen stellen wir uns gegen Verbote, die allein den Konsum von alkoholischen Getränken auf öffentlichen Plätzen untersagen.


Begründung:

Es muss auch Menschen mit niedrigem Einkommen, die sich den Besuch einer Kneipe nicht leisten können und keinen Platz für Gäste in ihrer Wohnung haben, möglich sein, sich mit anderen zu treffen und gemeinsam zu feiern und dabei auch, wie es in Deutschland sozial üblich ist, Alkohol zu trinken. Alle Menschen haben den gleichen Anspruch darauf den öffentlichen Raum zu nutzen, auch wenn sich andere hierdurch belästigt fühlen. Insbesondere soll ein solches Verbot nicht dazu genutzt werden, unerwünschte Lebensmodelle aus dem Blickfeld der "ordentlichen" Bürger zu vertreiben. Aus anderen Gründen als nur dem reinen Konsum von Alkohol an bestimmten Orten sollen der Polizei auch weiterhin alle bisherigen Eingriffsmöglichkeiten erhalten bleiben.

LQFB-Initiative: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/5699.html

(Gesetzgebung)

Open Government

Verwaltung

Verfahren

Organisation

Personal

Katastrophenschutz

Justiz

Beweisverwertungsverbote

Verbot der Verwertung illegaler Beweise

Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen:

Die Piratenpartei ist für ein gesetzliches Verbot der Verwertung illegal erworbener Beweise in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Zufallsfunde dürfen nicht Grundlage für weitere Ermittlungen sein. Selbst Zufallsfunde, die mit dem eigentlichen Anlass der Maßnahme nicht im Zusammenhang stehen, werden als vollwertige Beweismittel für weitere Verfahren anerkannt. Ermittlungsbehörden werden durch ein Beweisverwertungsverbot zu einer erhöhten Sorgfalt der Einsatzkräfte bei der Wahl und Anwendung ihrer Instrumente und bei der Ausführung ihrer Arbeit gezwungen, ohne dass es zu einer nennenswerten Beeinträchtigung der Ermittlungsarbeit kommt.


Begründung:

Im Gegensatz zu anderen Staaten unterliegt in Deutschland ein Verwertungsverbot von illegal beschafften Beweisen dem Ermessen des Richters. Derzeit sind spürbare Konsequenzen für Strafverfolger nahezu ausgeschlossen, auch wenn Beweismittel mit illegalen Methoden erworben. Es ist im allgemeinen Interesse der Bevölkerung und Grundlage eines Rechtsstaats, dass die vollziehende Gewalt sich ans geltende Recht hält. Die stetige Aushöhlung der Bürgerrechte durch gezielte Rechtsbrüche kann so verhindert werden. Kein Zufallsfund darf verwertet werden, wenn er durch eine illegale Methode entdeckt wurde. Bei einer zulässig durchgeführten Maßnahme, beispielsweise einer Hausdurchsuchung wegen begründetem Hehlereiverdacht, können auch Zufallsfunde, wie z.B. eine Leiche in der Tiefkühltruhe, als Beweismittel verwendet werden.

LQFB: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/5673.html

(Erhöhte) Entschädigung für ungerechtfertigte Haft und andere staatliche Eingriffsmaßnahmen

Angemessene Entschädigung zu Unrecht Inhaftierter

Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen:

Die Entschädigung für Opfer ungerechtfertigter Strafverfolgung muss auf einen angemessenen Satz erhöht werden. Des Weiteren ist für erlittene Nachteile eine weitgehende Folgenbeseitigung anzustreben, insbesondere ein Ausgleich für verlorene Zeiten in der Sozialversicherung und entgangenes fiktives Einkommen. Die derzeitige geringe Entschädigung von 25 Euro pro Hafttag ist skandalös und eines Rechtsstaates nicht würdig. Wir fordern eine gerechtere Entschädigung für vollständig oder zumindest im Wesentlichen für unschuldig befundene Personen. Es ist zudem zynisch, dass von diesem Betrag ohne Rechtsgrundlage noch Verpflegungskosten abgezogen werden.

Begründung:

Menschen, die zu Unrecht in Haft saßen, müssen angemessener entschädigt werden als dies zurzeit üblich ist. Justizirrtümer sind leider unvermeidlich, aber deren unschuldige Opfer sollten darunter nicht leiden. Unschuldig inhaftiert zu sein, bedeutet nicht nur den Verlust der Freiheit und der Selbstbestimmung, sondern immer auch ein unvorstellbares Maß an Verzweiflung über die Aussichtslosigkeit der eigenen Lage.

LQFB: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/5681.html

Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft

Stärkung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften

Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen:

Die Staatsanwaltschaften müssen ihre Aufgaben unabhängig von politischer Einflussnahme erfüllen können.

Deshalb ist die bislang im Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehene Möglichkeit von Weisungen im Einzelfall seitens der Justizminister von Bund und Ländern abzuschaffen.

Es soll aber weiter zulässig sein, fallgruppenbezogene Weisungen seitens der Ministerien an die Staatsanwaltschaften zu erteilen.

Begründung:

Die externe Weisungsgebundenheit der Staatsanwälte widerspricht dem Prinzip der Gewaltenteilung. In der Vergangenheit (vgl. z.B. "Amigo-Affäre") hat die Weisungsgebundenheit - und damit Abhängigkeit der Staatsanwälte - immer wieder das Ansehen der Justiz und das Vertrauen in den Rechtsstaat gestört.

Die Staatsanwaltschaft hat innerhalb der Exekutive eine eigenständige Rolle, die sich auch hinsichtlich der Weisungsgebundenheit gegenüber dem Ministerium auswirken muss. Die externe Weisungsgebundenheit im Einzelfall bedeutet, dass ein Justizminister zum Verfahren in einem konkreten Einzelfall Weisung geben darf, wie zu verfahren ist. Das Recht, Weisungen für ganze Fallgruppen zu geben, bleibt von der Forderung ebenso unberührt, wie auch die Weisungsbefugnis innerhalb der Staatsanwaltschaft. Auch die Weisungsbefugnis der Staatsanwaltschaft gegenüber der Polizei bleibt unberührt. Die Piratenpartei macht sich insoweit die Forderungen des Deutschen Richterbundes zu eigen.

LQFB: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/5680.html


Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen

Mehr Transparenz durch die Veröffentlichung aller Gerichtsentscheidungen

Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen:

Wir Piraten fordern mehr Transparenz in der Justiz. Um das zu fördern, sollen alle gerichtlichen Sachentscheidungen für jedermann kostenlos und anonymisiert einsehbar sein und im Internet veröffentlicht werden. Bei berechtigten, überwiegenden und schützenswerten Belangen kann der Veröffentlichung durch Antrag eines Beteiligten widersprochen werden.

Begründung:

Die grundsätzliche Veröffentlichungspflicht aller Gerichtsentscheidungen in der Sache soll eine effektive Kontrolle von Gerichten durch die Öffentlichkeit erlauben. Bisher können die Richter selbst entscheiden, ob und in welcher Form sie ein getroffenes Urteil veröffentlichen möchten. So sind häufig selbst veröffentlichte Entscheidungen nur bei teuren kommerziellen Anbietern einsehbar, obwohl die Arbeit der Richter durch Steuergelder finanziert wird. Auch der Rechtsfortbildung ist die Veröffentlichungspflicht dienlich, da so mehr Präzedenzfälle auffindbar sind.

Gleichzeitig soll der Datenschutz gewährleistet werden, indem Entscheidungen nur anonymisiert veröffentlicht werden, so dass Betroffene nicht vor der Öffentlichkeit bloßgestellt werden. Das kann bei sehr bekannten Personen und Fällen sowie sehr intimen Sachverhalten - siehe Fall Kachelmann - dazu führen, dass eine Entscheidung überhaupt nicht veröffentlicht werden darf. Um hier für Rechtssicherheit zu sorgen und Folgerechtsstreitigkeiten zu verhindern, sollte dies nur auf Antrag eines Betroffenen (z.B. Vergewaltigungsopfer, Zeugen, Kläger und Beklagte etc) zulässig sein.

LQFB: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/5686.html


Aufzeichnung von Aussagen

Protokollierungspflicht für Aussagen vor Gericht

Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen:

In strafrechtlichen Hauptverhandlungen sind Einlassungen des Angeklagten und Beweisaufnahmen umfassend, dauerhaft und nachvollziehbar so zu dokumentieren, dass diese durch Akteneinsicht bewertet werden können. Das Gleiche gilt auch für Beweisaufnahmen in allen anderen gerichtlichen Verfahren.

Begründung:

Bereits vor dem Schöffengericht wird vollends auf die Protokollierung der Aussage verzichtet. Um aber ein Urteil überprüfen zu können, müssen die Aussagen der Beteiligten nachvollziehbar sein. Hierzu sollten Aussagen und Einlassungen in jedem Verfahren protokolliert werden.

LQFB: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/5687.html


Ton- und Videoaufzeichnungen von Vernehmungen und Gerichtsverhandlungen

Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen:

Die Arbeit der Gerichte soll in Zukunft durch eine den gesamten Verlauf der Verhandlung erfassende Aufzeichnung in Ton oder Bild und Ton erleichtert und die Möglichkeiten der Nachprüfbarkeit erstinstanzlicher Urteile erweitert werden. Die so gefertigten Aufzeichnungen sind auf einem Datenträger zu speichern und zur jeweiligen Akte zu nehmen. Das Gleiche soll für polizeiliche und staatsanwaltschaftliche Vernehmungen im Ermittlungsverfahren gelten.

Einsichtsrechte in diese Aufzeichnungen dürfen nur dem Gericht und den anderen Verfahrensbeteiligten und nur zu verfahrensinternen Zwecken zur Verfügung stehen.

Begründung:

Für mehr Transparenz in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sind sämtliche Vernehmungen aufzuzeichnen.

Bereits kleine Nuancen in einer Aussage können deren Inhalt grundlegend verändern. Dennoch wird davon ausgegangen, dass die protokollierte Aussage oder Äußerung so gefallen ist – de facto ohne Möglichkeit des Gegenbeweises. Ein Richter ist kaum über eine mehrere Stunden andauernde Verhandlung in der Lage jegliche Äußerung aufzunehmen. Daher soll neben das bisher bereits zu führende Protokoll die Aufzeichnung treten, die auch als Beweis für die enthaltenen Aussagen wirken soll.

Mit einer Videoaufzeichnung können zudem auch sonstige wichtige Umstände eines Verfahrens festgehalten werden, wie z. B. die Einschüchterung eines Zeugen. Oder es kann beispielsweise der Beweis geführt werden, dass einer der Richter während der Verhandlung eingeschlafen ist.

Da es sich bei Ton- und Videoaufzeichnungen immer in Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht der Verfahrensbeteiligten wie z.B. der Zeugen, Angeklagten und Richter handelt, müssen auch geeignete Löschungsfristen gesetzlich festgelegt werden.

LQFB: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/5688.html

Prozesskostenhilfe

-> wird von den Sozialpiraten bearbeitet -> Vorschlag für einen Antragstext für die Sozialpiraten:

Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen:

Die Piraten fordern, dass jeder Mensch unabhängig vom Einkommen die Möglichkeit haben muss, seine Rechte vor einem Gericht geltend zu machen. Daher lehnen wir Einschränkungen im Bereich der Prozesskostenhilfe und des Beratungshilferechts ab, wenn hierdurch die Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Unterstützung angehoben werden. Persönlichkeitsrechte der Betroffenen müssen gewahrt bleiben und der Hilfeempfänger muss sich darauf verlassen können, dass ihm einmal gewährte finanzielle Hilfe nicht im laufenden Verfahren wieder entzogen wird.

Begründung:

siehe https://sozialpiraten.piratenpad.de/82


Fliegender Gerichtsstand

Kein fliegender Gerichtsstand bei Verstößen im Internet

Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen:

Wir werden uns dafür einsetzen, dass für Klagen wegen Rechtsverstößen, die im Internet begangen wurden, der fliegende Gerichtsstand keine Anwendung findet, solange nach den übrigen Vorschriften ein deutsches Gericht zuständig ist. Die derzeitige Rechtslage, die bei Veröffentlichungen im Internet eine Klage überall dort zulässt, wo der entsprechende Inhalt abgerufen werden kann, widerspricht dem Sinn und Zweck der Regelung, da ein solcher Gerichtsstand die Auswahl des Gerichts nach Erfolgschancen erlaubt und so den Beklagten benachteiligt. Das lehnen wir ab und wollen eine verbraucherfreundliche Regelung schaffen.


Begründung:

Wir lehnen eine Aushöhlung des Anspruches auf den gesetzlichen Richter durch Phänomene wie "forum shopping" und "fliegenden Gerichtsstand" ab. Es darf nicht im Belieben eines Klägers stehen, die Klage gerade dort zu erheben, wo er sich die besten Chancen ausrechnet. Der fliegende Gerichtsstand wurde geschaffen, um ggf. eine Klage an einem anderen Ort als dem Wohnort des Beklagten erheben zu können, wenn es sachgerechter ist, die Klage dort zu erheben, wo der Schaden entstanden ist. Das betraf in den Zeiten vor dem Internet hauptsächlich Verkehrsunfälle.


LQFB: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/5674.html

Sonstige nichtkonkurrierende Anträge

Angemessene Ausstattung der Gerichte gewährleisten

Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen:

Wir werden uns dafür einsetzen, dass die Gerichte materiell und personell so ausgestattet werden, dass alle anhängigen Verfahren innerhalb der gesetzten Fristen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, abgeschlossen werden können.


Begründung:

Auch überlange Verfahrensdauern schränken die rechtsstaatliche Garantie auf Rechtsschutz durch ein gerichtliches Verfahren ein. Viele Gerichte in Deutschland sind derzeit nicht in der Lage zeitnah über eine Rechtssache zu entscheiden, weil sie personell unterbesetzt und unzureichend ausgestattet sind. Dem Bürger wird dadurch der Weg zur Gerechtigkeit auf lange Sicht versperrt und damit die Durchsetzung seiner Rechte häufig unmöglich gemacht. Hier werden wir Piraten Abhilfe schaffen.


LQFB: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/5675.html


Begründungserfordernis bei ablehnenden Entscheidungen erweitern

Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen:

In allen Gerichtsverfahren sind Klagen und Anträge nicht allein mit standardisierten Formeln abzulehnen, sondern die Begründung muss nachvollziehbar erkennen lassen, warum das konkrete Vorbringen nicht zulässig und begründet gewesen sein soll.


Begründung:

In Gerichtsverfahren kommt es häufig vor, dass Richter ohne Einzelfallbezug Entscheidungen treffen. Dadurch kann der Eindruck entstehen, dass sie seitenlange rechtliche Ausführungen der Verteidigung in ihren Entscheidungen außen vor gelassen haben. Eine solche Praxis kann bei Rechtssuchende den Eindruck erwecken, vom Gericht in ihren Vorbringen nicht ernst genommen zu werden. Hierdurch verliert der Bürger das Vertrauen in das Rechtssystem. Das zu verhindern, dafür werden sich die Piraten einsetzen.


LQFB: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/5676.html


Stärkung der Position des Ermittlungsrichters

Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen:

Die Position des Ermittlungsrichters ist zu stärken. Insbesondere sind den Richtern vorbehaltenen Beschlüsse, die einem Antrag der Staatsanwaltschaft oder Polizei stattgeben, sorgfältig und eigenständig zu begründen. Hierbei ist auch ausdrücklich auf die Eingriffe in die Rechte des Beschuldigten und Dritter einzugehen. Abgelehnte Anträge unterliegen keiner Begründungspflicht.


Begründung:

Der Ermittlungsrichter soll eigene Begründungen abgeben müssen. In der Praxis sieht es oft so aus, dass Begründungen von Polizei und Staatsanwaltschaft kopiert und so einfach durchgewunken werden, während Anträge nur mit Mehraufwand abgelehnt werden können. Da die beim Ermittlungsrichter beantragten Maßnahmen wie Hausdurchsuchungen oder Haftbefehle immer in die Rechte betroffener Bürger eingreifen, soll der Ermittlungsrichter angehalten werden, dies bei seinen Entscheidungen ausdrücklich zu berücksichtigen. So wird der Richter im Zweifel hoffentlich zugunsten der Bürgerrechte und damit im Sinne der Piraten entscheiden.


LQFB: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/5677.html


Gewährleistung einer 2. Instanz

Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen:

Jede erstinstanzliche Entscheidung muss in einem Rechtsmittelverfahren unabhängig von der Höhe des Streitwertes überprüft werden können.

Dadurch soll sichergestellt werden, dass einzelne Richter bei Verfahren, in denen sie die erste urteilende Instanz sind, keine willkürlichen Entscheidungen treffen können. So soll gewährleistet werden, dass Gerichtsverfahren Gerechtigkeit herstellen.


Begründung:

Zurzeit ist es bei bestimmten Verfahren so, dass eine Berufung oder Revision gänzlich ausgeschlossen ist.

Für den Bürger besonders relevant ist dies bei zivilrechtlichen Verfahren, bei denen der Streitwert unter € 500,- liegt.

Der Amtsrichter entscheidet hier als Erster und Einziger über den Rechtsstreit.

Kläger und Beklagter sind diesem also in den Grenzen der Rechtsbeugung komplett ausgeliefert, da sie sein Urteil nicht mehr anfechten können.


LQFB: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/5678.html


Kostenerstattung bei Verfahrenseinstellung

Der Bundesparteitag möge beschließen, folgenden Text an geeigneter Stelle in das Wahlprogramm aufzunehmen:

Wir werden uns dafür einsetzen, dass der Beschuldigte eines eingestellten Ermittlungsverfahrens die Kosten des Strafverteidigers und seine Auslagen ersetzt bekommt, so wie es bei einem Freispruch bereits geregelt ist.

Es kann nicht sein, dass Beschuldigte sich aus Angst davor, auf den Kosten sitzen zu bleiben, nicht bereits in einem frühen Verfahrensstadium einen Strafverteidiger beauftragen


Begründung:

Derzeit ist es so, dass Angeklagte, die vom Gericht freigesprochen werden, die entstandenen Kosten für ihre Verteidigung ersetzt bekommen.

Beschuldigte, bei denen es nicht zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, weil hierfür beispielsweise die Beweise nicht ausreichen, müssen heute ihre Kosten selbst tragen.

LQFB: https://lqfb.piratenpartei.de/lf/initiative/show/5679.html



Korruptionsbekämpfung

Politische Transparenz und Antikorruption

Einflussnahme auf politische Entscheidungen offenlegen

Die Piratenpartei Deutschland fordert die Offenlegung der Einflussnahme von Interessensverbänden und Lobbyisten auf politische Entscheidungen, um den demokratischen Prozess zu schützen und die Grundlagen von Entscheidungen transparent zu machen.

Um die Unabhängigkeit von Bundestagsabgeordneten und Regierungsmitglieden gegenüber illegitimer Einflussnahme zu stärken, strebt die Piratenpartei die Umsetzung der folgenden Maßnahmen in den Bereichen Transparenz politischer Prozesse, Parteienfinanzierung, Nebentätigkeiten von Abgeordneten und Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung an:

Einrichtung eines Lobbyregisters für den Deutschen Bundestag

Die Piratenpartei Deutschland erkennt die Konsultation von Interessenvertretern – z.B. Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Umweltschutz-, Bürgerrechts- und Unternehmensverbänden – als integralen Bestandteil des politischen Willensbildungsprozesses der Gesellschaft an – solange dieser Austausch hinreichend offen und transparent ist. Die überproportionale Einflussnahme einzelner Gruppen durch die Verlagerung der politischen Willensbildung in informelle Beziehungsnetzwerke außerhalb des formalen Gesetzgebungsprozesses, lehnen wir ab. Die Piratenpartei fordert ein Lobbyregister für den Bundestag, in das sich Interessenvertreter und Interessenvertretungen verpflichtend eintragen müssen, um einen Hausausweis zu erhalten und die Möglichkeit zu bekommen, bei Gesetzesvorhaben durch den Deutschen Bundestag angehört zu werden.

Ein solches Register soll zunächst in der Anlage 2 zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Registrierung von Verbänden und deren Vertretern) verankert werden und die existierende „Öffentliche Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern“ ersetzen. Es muss Aussagekraft hinsichtlich Budget, Tätigkeitsbereich, Anzahl und Namen der tätigen Personen und – bei freiberuflichen Interessenvertretern, Lobbyagenturen, Anwaltskanzleien und Denkfabriken – Mandanten und Auftraggeber enthalten. Alle Angaben müssen regelmäßig aktualisiert und falsche oder überholte Daten unverzüglich berichtigt werden.

Der Präsident des Bundestages soll bis auf weiteres das Register führen und als Kontrollinstanz sicherstellen, dass die Angaben wahrheitsgemäß sind und die Einträge regelmäßig aktualisiert werden. Er muss externen Beschwerden von natürlichen und juristischen Personen über Verstöße konsequent nachgehen, bei Verdachtsfällen eigenständig Untersuchungen einleiten und jährlich einen Bericht veröffentlichen, der die Untersuchungsergebnisse abgeschlossener Verfahren enthält. Beschwerdeführer und -gegner sollen eine Überprüfung der Entscheidung beantragen können.

Verstöße gegen Anzeigevorschriften und Fristen müssen mit Bußgeldern und weiteren Sanktionsmöglichkeiten geahndet werden – bis hin zur Erfassung auf einer schwarzen Liste bei besonderer Schwere des Fehlverhaltens.

Aus Transparenzgründen soll ein solches Register auf der Internetseite des Bundestages veröffentlicht werden. Es muss maschinenlesbar gestaltet sein, um im Sinne von OpenData die Verknüpfung mit Abgeordneten- und Abstimmungsdaten zu ermöglichen und um Sortier- und Durchsuchbarkeit sicherzustellen.

Es soll geprüft werden, ob die Führung und Kontrolle des Registers mittelfristig an eine unabhängige öffentliche Institution, z.B. den Bundesrechnungshof oder den den Bundesbeauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit übertragen sowie die weitere Ausgestaltung durch ein eigenes Bundesgesetz geregelt werden kann.

Erweiterung und Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung

Die Piratenpartei Deutschland fordert klare und umfassende Regelungen zum wirksamen Vorgehen gegen Abgeordnetenbestechung, um die Rechtslage an den globalen Mindeststandard der von Deutschland bereits 2003 unterzeichneten, aber mangels Umsetzung in deutsches Recht immer noch nicht ratifizierten UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) anzupassen und Deutschlands internationale Schlusslichtrolle bei der Korruptionsstrafbarkeit von Abgeordneten zu beenden.

Der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung soll dem für die Bestechung von Amtsträgern (§ 334 StGB) angenähert werden. § 108e StGB (Abgeordnetenbestechung) muss dahingehend überarbeitet werden, dass nicht nur der direkte Stimmenkauf und -verkauf berücksichtigt wird, sondern auch die Vorteilsannahme und –gewährung in anderen Fällen der Mandatswahrnehmung oder meinungsbildender Funktionsausübung im parlamentarischen System. Die Neufassung muss auch immaterielle Versprechen erfassen und der Straftatsbestand auf die Vorteilsannahme oder –Gewährung Dritter sowie Vorteile, die nach der Handlung bzw. dem Unterlassen gewährt oder angenommen werden, ausgeweitet werden.

Die Annahme von Spenden durch einzelne Abgeordnete muss durch eine Änderung des § 44a, Abs. 2 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz) untersagt werden.

Eine Bagatellregelung („Schnittchenklausel“) für die Bewirtung bei parlamentarischen Abenden und anderen Veranstaltungen sowie Ausnahmeregelungen für Zuwendungen im Rahmen von normalem parlamentarischen Verhalten („parlamentarische Gepflogenheiten“) sollen sicherstellen, dass die Abgeordneten nicht in der freien Ausübung ihres Mandats eingeschränkt werden. Sowohl die Schnittchenklausel als auch die parlamentarischen Gepflogenheiten sollen in einer Anlage zur Geschäftsordnung des Bundestages verankert und durch den Bundestagspräsidenten in einer Ausführungsbestimmung festlegt werden.

Verschärfung der Transparenz- und Nebeneinkunftsregeln von Abgeordneten

Die Piratenpartei Deutschland erkennt die Rolle von Nebentätigkeiten für den beruflichen Wiedereinstieg nach der Zeit des Abgeordnetenmandats an – insbesondere für Freiberufler und persönlich haftendende Geschäftsführer von kleinen Kapitalgesellschaften. Allerdings wird Wählern derzeit die Abwägung, ob und inwieweit sich Abgeordnete auf Grund ihrer Nebeneinkünfte in einem Interessenkonflikt befinden, durch intransparente Regelungen und Schlupflöcher erschwert bis unmöglich gemacht.

Die Piratenpartei fordert eindeutige Aussagen zur Höhe der Nebeneinkünfte von Abgeordneten des deutschen Bundestages sowie die Identifizierung möglicher Interessenkonflikte und Abhängigkeiten – dies ist nach dem aktuellen Stand des Abgeordnetengesetzes und der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages derzeit nicht möglich.

Wir stellen fest, dass sich gerade der Bereich 'Funktionen' in Unternehmen, Vereinen, Verbänden und Stiftungen zu einem massiven Problem ausgeweitet hat. Unternehmen und Lobbyverbände kaufen sich insbesondere mit Beiratsmandaten bei Abgeordneten ein. Diese sind in der Regel durch hohe Aufwandentschädigungen und Sitzungsgelder erheblich attraktiver als entgeltliche Nebentätigkeiten – bei gleichzeitig geringerem zeitlichen Aufwand.

Wir fordern daher eine Verschärfung der Transparenz- und Nebeneinkunftsregeln in der Anlage 1 zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages) sowie im zehnten Abschnitt des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz). Dazu gehören die Verpflichtung, auch einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte unter EUR 1000,- angeben zu müssen, sowie die Beendung der Verschleierung der tatsächlichen Einkünfte der Bundestagsabgeordneten über Stufenangaben. Stattdessen müssen die Abgeordneten verpflichtet werden, den tatsächlichen wirtschaftlichen Gewinn aus einer Tätigkeit auf den Cent genau anzugeben. Rechtsanwälte sollen, mit Rücksicht auf den Schutz ihrer Mandanten, zumindest angeben müssen, aus welcher Branche ihre Auftraggeber kommen. Eine Veröffentlichung der Identität von Mandaten soll mit Einwilligung möglich sein.

Da die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit der Bundestagsabgeordneten steht, soll die maximale Anzahl der Funktionen in Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiräten oder sonstiger Gremien durch eine entsprechende Änderung der Verhaltensregeln und des Abgeordnetengesetzes begrenzt werden, damit die Abgeordneten ihrer primären Tätigkeit gewissenhaft nachkommen können.

Verstöße gegen Verhaltensregeln und Anzeigepflichten müssen u.a. durch höhere Ordnungsgelder als bisher geahndet werden.

Nebeneinkünfte, Aufwandsentschädigungen und geldwerte Vorteile sowie Auftraggeber müssen unmittelbar nach Erhalt maschinenlesbar über den Bundestagspräsidenten veröffentlicht werden, um die Daten mit dem Lobbyregister und dem Abstimmungsverhalten in Plenum und Ausschüssen verknüpfen zu können.

Eindämmung des politischen Sponsorings

Die Piratenpartei Deutschland lehnt die intransparente Finanzierung von politischen Veranstaltungen durch Sponsorengelder ab. Verbände und Unternehmen versuchen über Sponsorenengagements auf Parteitagen sowie Sommerfesten von Regierungsbehörden die vergleichsweise strengeren Auflagen für Parteispenden zu umgehen und sich über die Anmietung von Standflächen Zugang zu Entscheidungs- und Mandatsträgern zu verschaffen.

Die Piratenpartei fordert die Ergänzung des Parteiengesetzes um eine Anzeigepflicht für politisches Sponsoring, um die Praxis der indirekten Unternehmenszuwendungen an Parteien, Bundes- und Landesregierungen zu beenden und, um direkte Zurechenbarkeit zwischen Sponsoring und politischem Handeln herzustellen. Sponsorengelder müssen in Zukunft in den Rechenschaftsberichten der Parteien unter Angabe der Höhe namentlich aufgeführt werden, damit ihre Herkunft nicht wie bisher als Veranstaltungseinnahmen verschleiert werden kann.

Um die Alimentierung der politischen Einflussbemühungen von Unternehmen über Steuermittel zu beenden, müssen Sponsoring und direkte Spenden von Unternehmen zukünftig gleichbehandelt und die steuerliche Absetzbarkeit von Sponsoringaufwendungen durch juristische Personen abgeschafft werden.

Veranstaltungen der Bundesregierung, der Landesvertretungen der Bundesländer, sowie des Deutschen Staatsoberhauptes sollen anstatt über Sponsorengelder aus Haushaltsmitteln finanziert werden, damit der Anreiz für die Haushaltsausschüsse der Parlamente steigt, die Sinnhaftigkeit von opulenten Sommerfesten genauer als bisher zu prüfen.

Einführung von Karenzzeiten für Spitzenpolitiker

Die Piratenpartei Deutschland lehnt es ab, dass ausgeschiedene Spitzenpolitiker im Bereich ihrer ehemaligen Zuständigkeiten kurzfristig Tätigkeiten der politischen Interessenvertretung für Unternehmen und Verbände übernehmen.

Damit Mandatsträgern und Regierungsbeamten weniger Anreiz haben, ihr politisches Handeln von den Interessen möglicher zukünftiger Arbeitgeber abhängig zu machen, fordert die Piratenpartei die Einführung von Sperrfristen (sogenannten „Karenzzeiten“) für Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretäre, Staatsminister und leitende Regierungsbeamte, sofern dem kein höherrangiges Recht entgegensteht.

Sperrfristen müssen für die Politikfelder gelten, für die Entscheidungsträger in ihrer bisherigen politischen Funktion zuständig waren, und bei denen es Zusammenhänge zwischen den im Amt getroffenen Entscheidungen und der nach dem Ausscheiden beabsichtigten Tätigkeit geben könnte.

Die Sperrfrist muss für Amts- und Mandatsträger in Bund und Ländern grundsätzlich mindestens ein Jahr betragen und durch eine unabhängige Stelle ausgesprochen, geprüft und überwacht werden. Die Karenzzeit soll in Fällen besonders schwerer Interessenskonflikte auf bis zu drei Jahre ausweitet werden können. Darüber hinaus soll eine dreijährige Anzeigepflicht eingeführt werden, die sich an §42a Beamtenrechtsrahmengesetz und §69a Bundesbeamtengesetz orientiert.

Zu diesem Zweck soll die Stelle eines unabhängigen Bundesbeauftragten für Ethik und Antikorruption geschaffen werden, der der Dienstaufsicht des BMI und der Rechtsaufsicht der Bundesregierung untersteht, jedoch keiner Fachaufsicht unterliegt. Dieser muss Verstöße gegen Anzeigevorschriften und Karenzzeiten mit öffentlichen Rügen und Bußgeldern ahnden und von einem ebenfalls einzurichtenden, aus Abgeordneten des Deutschen Bundestages, Zivilgesellschaft und Wirtschaft paritätisch besetzten, Bundesethikrat beraten werden, der die angezeigten, geplanten Tätigkeiten beurteilt und gegenüber dem Bundesbeauftragten öffentliche Empfehlungen ausspricht.

Anpassung des Abgeordnetengesetzes an die Anforderungen der UN-Konvention gegen Korruption

Die Piratenpartei Deutschland tritt dafür ein, das Abgeordnetengesetz (Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages) an die Anforderungen der UN-Konvention gegen Korruption, anzupassen.

Dazu gehört:
1. die Mandatspflichten eines Abgeordneten zu definieren
2. den Begriff der ungerechtfertigten Vorteils zu definieren sowie
3. die Annahme von Spenden durch Abgeordnete zu untersagen

Spenden sollten nur von Parteien bzw. Wählergemeinschaften angenommen werden dürfen. Für parteilose und fraktionslose Abgeordnete könnte gegebenenfalls eine Sonderregelung geschaffen werden.


Weitere Anträge zur Korruptionsbekämpfung