Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA269
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Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
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Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag. |
Antragsübersicht | |
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Antragsnummer | PA269 |
Einreichungsdatum | |
Antragsteller | |
Mitantragsteller |
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Antragstyp | Wahlprogramm |
Antragsgruppe | Transparenz„Transparenz“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“. |
Zusammenfassung des Antrags | Dieser Antrag wurde im AK Wirtschaft und Finanzen NRW erarbeitet und formuliert für das Wahlprogramm eine Forderung zum Bereich Lobbyismus. |
Schlagworte | Lobbyismus, Transparenz, Lobbying, Wirtschaft, Gesetzestexte |
Datum der letzten Änderung | 01.11.2012 |
Status des Antrags | |
Abstimmungsergebnis |
AntragstitelEinfluss von Interessenvertretern auf Gesetzestexte einer demokratischen Kontrolle unterwerfen AntragstextEs wird beantragt, im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 an geeigneter Stelle folgendes zu den Themenfeldern politische Transparenz und Lobbyismus einzufügen: Lobbyisten und Wirtschaftsunternehmen dürfen keine Gesetze schreiben. Nur unter der Voraussetzung, dass der Einsatz von Interessenvertretern in Ministerien lückenlos, vollständig und auch rückwirkend für alle Bürger einsehbar dokumentiert und öffentlich zugänglich gemacht wird, dürfen diese zu Rate gezogen werden. Ist externes Fachwissen erforderlich, um einen Gesetzestext zu erarbeiten, so ist es auf dem Wege eines transparenten und gleichberechtigten Verfahrens einzuholen, das einer breiten Bürgerbeteiligung und nicht der Durchsetzung von Einzelinteressen dient. AntragsbegründungBundes- und Landesregierungen unterhalten einen großen Apparat mit Beamten und leistungsfähigen Ministerien. Es ist nicht einzusehen, dass diese Vielzahl an Fachleuten beim Erstellen von Textvorlagen für Gesetzgebungsverfahren auf die Scharen von externen Mitarbeitern angewiesen sein soll, die sich heute an der Gesetzgebung beteiligen. Zwar wurde durch die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Einsatz von außerhalb des öffentlichen Dienstes Beschäftigten (externen Personen) in der Bundesverwaltung vom 17. Juli 2008“[1] die direkte Mitwirkung an Gesetzestexten durch Wirtschaftsunternehmen und Lobbyisten im Bund eingeschränkt. Trotzdem ist es nach wie vor erforderlich, die Einflussnahme professioneller Lobbyisten auf Gesetzgebungsverfahren unter eine strenge öffentliche Kontrolle zu stellen und teilweise Verbote zu verhängen. Insbesondere die Vergabe von Beratungsaufträgen an Dritte zum Zweck der Formulierung von Gesetzestexten muss generell verboten werden. [1] http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_17072008_O4013300111.htm Diskussion
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