Bundesparteitag 2011.2/Antragsportal/PA160

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2011.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA160
Einreichungsdatum
Antragsteller

Jan Hemme

Mitantragsteller
Antragstyp Grundsatzprogramm
Antragsgruppe Transparenz in Politik und Verwaltung„Transparenz in Politik und Verwaltung“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 18.11.2011
Status des Antrags

Pictogram voting keep-light-green.svg Geprüft

Abstimmungsergebnis

-

Antragstitel

Transparenz von Lobbyismus und politischer Interessenvertretung

Antragstext

Es wird beantragt, im Parteiprogramm an geeigneter Stelle folgendes einzufügen:

Die Piratenpartei Deutschland erkennt die Konsultation von Interessenvertretern – z.B. Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Umweltschutz-, Bürgerrechts- und Unternehmensverbänden – als integralen Bestandteil des politischen Willensbildungsprozesses der Gesellschaft an – solange dieser Austausch hinreichend offen und transparent ist. Die überproportionale Einflussnahme einzelner Gruppen durch die Verlagerung der politischen Willensbildung in informelle Beziehungsnetzwerke außerhalb des formalen Gesetzgebungsprozesses, lehnen wir ab.

Die Piratenpartei fordert ein Lobbyregister für Bundes- und Landesparlamente, in das sich Interessenvertreter und Interessenvertretungen verpflichtend eintragen müssen. Ein solches Register soll Aussagekraft hinsichtlich Budget, Tätigkeitsbereich, Anzahl und Namen der tätigen Personen und – bei Lobbyagenturen, Anwaltskanzleien und Denkfabriken – Mandanten und Auftraggeber enthalten. Verstöße gegen Anzeigevorschriften und Fristen sollen mit Bußgeldern und weiteren Sanktionsmöglichkeiten, wie z.B. der Erfassung auf einer schwarzen Liste, geahndet werden.

Aus Transparenzgründen soll ein solches Register maschinenlesbar gestaltet sein, um im Sinne von OpenData die Verknüpfung mit den Abgeordneten- und Abstimmungsdaten der Parlamente zu ermöglichen.

Antragsbegründung

Das politische Lobbying spielt sich in Deutschland in einer rechtlichen Grauzone ab. Es muss dringend Transparenz der politischen Einflussnahme von Interessensverbänden und damit Zurechenbarkeit zwischen Einflussnahme und politischen Entscheidungen hergestellt werden.

Ein ausführliches Lobbyregister für den Bundestag (und die Länderparlamente) ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es gibt zwar beim Bundestag mit der "Öffentlichen Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern" eine Art rudimentäres Lobbyregister, allerdings ist es in der Tat nur ein 'Register', das ansonsten keine weiteren Angaben enthält.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge