SH:Landtagswahl 2012/Wahlprogramm
Inhaltsverzeichnis
- 1 Wer wir sind, was uns unterscheidet, welche Ziele wir verfolgen
- 2 Unsere Leitlinien
- 3 Privatsphäre, Datenschutz und Bürgerrechte
- 3.1 Grundsatz der Datensparsamkeit in Rechtsnormen
- 3.2 Datenweitergabe durch Meldeämter
- 3.3 Systematische Überprüfung von Ermächtigungsnormen
- 3.4 Stärkung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD)
- 3.5 Datenschutz als Bildungsauftrag
- 3.6 Selbstdatenschutz durch Information und Transparenz
- 3.7 Informationelle Selbstbestimmung in sozialen Netzwerken
- 4 Informationsfreiheit im 21. Jahrhundert
- 5 Mehr Transparenz
- 5.1 Transparente Gesetzgebung
- 5.2 Transparenter Haushalt
- 5.3 Publizitätpflicht der Rechnungsprüfungsämter
- 5.4 Transparenz in der Kommunalpolitik
- 5.5 Transparenz bei Besetzung von Ämtern
- 5.6 Offenlegung der Nebeneinkünfte von Landtagsabgeordneten
- 5.7 Karenzzeit für Amtsträger
- 5.8 Weisungen öffentlich begründen
- 5.9 Beibehaltung von Widerspruchsverfahren
- 5.10 Pauschale Mindestentschädigung bei rechtswidrigen Verwaltungsakten
- 6 Demokratie
- 6.1 Mehr Bürgerbeteiligung – weniger Hürden bei Volksbegehren
- 6.2 Mehr Demokratie in Schleswig-Holstein
- 6.3 Öffentliche Petitionen nach Bundesvorbild
- 6.4 Parlament stärken
- 6.5 Wiedereinführung der Direktwahl der Landräte
- 6.6 Trennung von Regierungsamt und Mandat
- 6.7 Kostenloser Kirchenaustritt
- 6.8 Stärkung der dänischen Minderheit
- 6.9 Senkung des Wahlalters
- 6.10 Kommunales Wahlrecht für Ausländer
- 6.11 Internationale Verhandlungen demokratisieren
- 6.12 Für ein solidarisches, weltoffenes Schleswig-Holstein
- 7 Inneres und Justiz
- 7.1 Überflüssige Gesetze abschaffen – veraltete Gesetze reformieren
- 7.2 Arbeitsbeschleunigung bei Behörden
- 7.3 Aufgabenverteilung zwischen Land, Kreisen und Kommunen
- 7.4 Freiheitspaket verabschieden
- 7.5 Anonymität im Internet
- 7.6 Privatsphäre rechtstreuer Bürger achten
- 7.7 Moratorium für neue Überwachungspläne
- 7.8 Stopp der staatlichen Überwachung & Datensammlungen
- 7.9 Sicherheitsbewusstsein stärken
- 7.10 Sicherheitsforschung demokratisieren
- 7.11 Für eine intelligente, rationale und evidenzbasierte Sicherheitspolitik
- 7.12 Unabhängige Untersuchungskommission
- 7.13 Kriminalpräventionsstrategie
- 7.14 Löschen der Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet
- 7.15 Keine Privatisierung hoheitlicher Aufgaben
- 7.16 Bessere Ausstattung der Polizei
- 7.17 Polizeiarbeit im Internet
- 7.18 Eindeutige Kennzeichnung von Polizisten
- 7.19 Dokumentation bei Vernehmungen
- 7.20 Entschädigung für gesetzgeberisches Unrecht
- 7.21 Menschenwürde Unschuldiger achten
- 7.22 Grundrechtskonformität erhöhen
- 7.23 Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften
- 7.24 Waffenrecht
- 7.25 Streichung von §90 StGB
- 8 Verbraucherschutz
- 9 Bildung
- 9.1 Freier Zugang zu Bildung
- 9.2 Erziehung zur Demokratie
- 9.3 Entwicklung Deutschlands nach 1945 im Geschichtsunterricht
- 9.4 Demokratisierung der Bildung
- 9.5 Neutralität in der Bildung
- 9.6 Bildungsstandards
- 9.7 Medienkompetenz
- 9.8 Einsatz von freier Software und Lehrmitteln unter freien Lizenzen
- 9.9 Open Access
- 9.10 Keine Schultrojaner in Schleswig-Holstein
- 9.11 Finanzierung von Bildung und Forschung
- 9.12 Gleiche Berufschancen im Lehrer- und Dozentenbereich
- 9.13 Unsere Schulkonzeption
- 9.14 Keine Schulstrukturreform aus ideologischen Gründen
- 9.15 Ganztagesbetreuung an Schulen
- 9.16 Freie Schülerbeförderung
- 9.17 Schulspeisung
- 9.18 Barrierefreies Lernen
- 9.19 Bessere Betreuung
- 9.20 Schulen demokratisieren
- 9.21 Leistungsdruck und Schulstress verringern
- 9.22 Angebote für Schüler mit Lernschwierigkeiten und Hochbegabtenförderung
- 9.23 Religions- und Ethikunterricht
- 9.24 Persönlichkeitsrechte der Schüler und Lehrer achten
- 9.25 Computer- und Vernetzungsangebote im Unterricht
- 9.26 Kostenloser Kindergarten- und Kinderkrippenbesuch
- 9.27 Ablehnung von Erziehungsgehalt
- 9.28 Bessere Ausbildung und Bezahlung von Erziehern
- 9.29 Beibehaltung der flexiblen Ausbildungs- und Hochschulstruktur
- 9.30 Verhinderung von Studiengebühren
- 9.31 Wissenschaftlichen Nachwuchs fördern
- 9.32 Förderung Erwachsenenbildung
- 9.33 Familienfreundliche nachschulische Bildung
- 10 Arbeit und Gesundheit
- 10.1 Förderung von offenen Arbeitsstrukturen
- 10.2 Arbeitsmarktpolitik im Fokus des Europäischen Sozialfonds
- 10.3 Begrenzung der Leiharbeit
- 10.4 Missbrauch von Praktika verhindern
- 10.5 Missbrauch von staatlichen Zuschüssen verhindern
- 10.6 Kosten durch unnötige Verbeamtung reduzieren
- 10.7 Keine sachgrundlosen Befristungen im öffentlichen Dienst
- 10.8 Bewegungsangebote für Menschen außerhalb von Arbeitsprozessen
- 10.9 Gesundheit und Pflege auf kommunaler Ebene
- 10.10 Wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit Hebammenhilfe
- 10.11 Erstbetreuung der Schwangeren durch die Hebamme
- 11 Sozialpolitik
- 12 Wirtschaftspolitik
- 13 Steuerpolitik und Finanzen
- 13.1 Schuldenfreies Schleswig-Holstein
- 13.2 Finanzierungsvorbehalt
- 13.3 Bürgerhaushalt für Schleswig-Holstein
- 13.4 Neues Denken beim Verschuldungsdilemma Schleswig-Holsteins
- 13.5 Reformierung des Rechnungswesens
- 13.6 Fraktionsfinanzierung begrenzen
- 13.7 Verbesserte Steuerprüfung
- 13.8 Elektronische Steuererklärung (ELSTER)
- 13.9 Ankauf von Steuer-CDs
- 14 Umweltschutz
- 14.1 Intakte Umwelt ist Grundrecht
- 14.2 Naturschutzpolitik
- 14.3 Nachhaltigkeit und Beständigkeit
- 14.4 Mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung
- 14.5 Ausbau des Landesumweltinformationsgesetzes
- 14.6 Vernetzte Umweltpolitik
- 14.7 Verbandsklagerecht
- 14.8 Umweltgerechte Mobilität
- 14.9 Lichtverschmutzung
- 14.10 Freier Zugang zu Naturschönheiten, Erholung in freier Natur
- 15 Landwirtschaft
- 16 Energiepolitik
- 16.1 Regenerative Energien
- 16.2 »Green IT« (Grüne Informationstechnik)
- 16.3 Verbot des generellen Einsatzes von Biosprit
- 16.4 Energieeinsparung
- 16.5 Netzneutralität bei Energienetzen
- 16.6 Intelligente Stromnetze
- 16.7 Kostentransparenz
- 16.8 Risikobewertung
- 16.9 Mindestwirkungsgrad für neue Kraftwerke
- 16.10 Dezentrale Energieversorgung
- 16.11 Kommunale Energieversorgung
- 16.12 Dezentrale Wasserkraft
- 16.13 Trinkwasserversorgung
- 16.14 CO2-Speicherung
- 16.15 Kernenergie
- 16.16 Kohlekraftwerke
- 17 Kultur
- 17.1 Teilnahme am kulturellen Leben für alle
- 17.2 Digitalisierung von Kulturgut
- 17.3 Jugendschutz
- 17.4 Förderung von Spielen als Kulturgut
- 17.5 eSport-Vereine anerkennen
- 17.6 Bessere Ausstattung von öffentlichen Bibliotheken
- 17.7 Digitalisierung von Büchern
- 17.8 Stärkung der Landesbibliothek
- 17.9 Landesarchiv stärken
- 17.10 Museen und Sammlungen
- 18 Verkehr
- 18.1 Erweiterung des länder- und staatenübergreifenden Nahverkehrs
- 18.2 Straßeninformationsdatenbank
- 18.3 Das Verkehrskonzept »Shared Space«
- 18.4 Modellversuch für einen fahrscheinlosen öffentlichen Nahverkehr
- 18.5 Kreative Lösungen für einen modernen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
- 18.6 Fairer Wettbewerb im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
- 18.7 Verkehrsbeschränkungen hinterfragen
- 18.8 Vermeidung von schweren Verkehrsunfällen
- 18.9 Ausbau und Reaktivierung von Bahnstrecken
- 18.10 Fahrradfahren fördern
- 18.11 Planung Flughafen
- 18.12 Fluglärm einschränken
- 18.13 Fehmarnbelt-Querung
- 18.14 Förderung des Nord-Ostsee-Kanals
- 18.15 Gigaliner verhindern
- 19 Planen und Bauen für die Zukunft
- 19.1 Freier Zugang zu Geobasisdaten
- 19.2 Langfristige Landschaftsplanung
- 19.3 Wohnverdichtung in Städten und Gemeinden
- 19.4 Förderung von Altbausanierung
- 19.5 Neubauten
- 19.6 Konzentration von Gewerbegebieten
- 19.7 Umgang mit Konversionsflächen der Bundeswehr
- 19.8 Kulturdenkmale als Geschichtszeugnisse erhalten
- 19.9 Öffentlicher Raum für alle
- 19.10 Förderung des Breitbandausbaus
- 19.11 Wohnraumpolitik in Tourismusgebieten
Wer wir sind, was uns unterscheidet, welche Ziele wir verfolgen
Die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) ist eine am 10. September 2006 in Berlin gegründete deutsche Partei. Sie versteht sich in Anlehnung an die schwedische »Piratpartiet« als Partei der Informationsgesellschaft. Der Landesverband Schleswig-Holstein wurde am 16. Dezember 2007 ins Leben gerufen.
Der Namensbestandteil »Piraten« spielt auf die Publicitykampagne von Musik- und Filmindustrieverbänden an, in der Tauschbörsennutzer pauschal als Raubkopierer und Piraten bezeichnet werden. Dennoch befürwortet die Partei nicht die Verbreitung illegaler Kopien, sondern sie setzt sich u. a. dafür ein, das Recht auf Privatkopien zu erhalten und auszubauen sowie eine pauschale Kriminalisierung von Tauschbörsennutzern zu verhindern.
Die Piratenpartei sieht sich weder links noch rechts, noch betrachtet sie sich ausschließlich als konservativ oder liberal. Sie will ein Podium oder Portal für politisch Interessierte aller Lager sein, die bereit sind, sich lösungsorientiert der politischen Auseinandersetzung zu stellen. Alle Entscheidungen und Forderungen der Piratenpartei sollen mit größtmöglicher Transparenz, objektiv und unter Zuhilfenahme des gesunden Menschenverstandes getroffen bzw. formuliert werden – ohne Beeinflussung durch eine Parteilinie.
Die moderne Informationstechnologie bietet für die direkte Beteiligung Diskussionen und Debatten an, die wir zugunsten der Transparenz auszuschöpfen versuchen. Wir leben jedoch nicht nur im Internet – unsere Forderungen betreffen alle Bürger in diesem Land und unsere Treffen stehen allen offen.
Dieses Miteinander prägt unser Verständnis von Demokratie. Unser Programm orientiert sich an den Begriffen Transparenz, Bürgerbeteiligung und Bildung, über die wir uns einig sind. Diese Begriffe beschreiben ein Fundament, das wir als »piratig« betrachten. Sie sind ein Leitfaden für unsere Politik und der Grundstock, auf dem dieses Wahlprogramm entstand und sich weiter entwickeln wird.
Die Piratenpartei sieht sich kosmopolitisch. Das Internet kennt keine Grenzen und seine Bürger keine Hautfarbe.
Unsere Leitlinien
Bürgerrechte verteidigen
Die Piratenpartei setzt sich für den Schutz und die Beachtung der Grundrechte ein und will die Bürgerrechte gegenüber dem bedrohenden Staat bzw. dessen Einrichtungen verteidigen. Wir stehen hinter dem Grundgesetz in der grundsätzlichen Form, wie es 1949 ausgearbeitet wurde. Insbesondere lehnen wir Änderungen ohne eine nachhaltige gesellschaftliche Diskussion an den Grundrechten (Art.1 bis 19 GG) ab, da die Vergangenheit gezeigt hat, dass nur durch die politische Klasse durchgeführte Änderungen meist zu einem Abbau von Bürgerrechten führten.
Informationelle Selbstbestimmung
Das Recht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, muss gestärkt werden. Dazu müssen insbesondere die Datenschutzbeauftragten unabhängig agieren können. Methoden wie das Scoring machen es erforderlich, nicht nur die persönlichen Daten kontrollieren zu können, sondern auch die Nutzung aller Daten, die zu einem Urteil über die eigene Person herangezogen werden können. Jeder Bürger muss gegenüber den Betreibern zentraler Datenbanken einen durchsetzbaren und unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft und gegebenenfalls auf Korrektur, Sperrung oder Löschung der Daten haben.
Transparenz
Die Abkehr vom »Prinzip der Geheimhaltung«, der Lösung von einer Verwaltungs- und Politikvorstellung des 20. Jahrhunderts und die Betonung des »Prinzips der Öffentlichkeit«, das einen mündigen Bürger in den Mittelpunkt staatlichen Handelns und Gestaltens stellt, schafft nach der festen Überzeugung der Piratenpartei die unabdingbaren Voraussetzungen für eine moderne Wissensgesellschaft in einer freiheitlichen und demokratischen Ordnung.
Open Access
Aus dem Staatshaushalt wird eine Vielzahl schöpferischer Tätigkeiten finanziert, die als Produkte urheberrechtlich geschützte Werke hervorbringen. Da diese Werke von der Allgemeinheit finanziert werden, sollten sie auch der Allgemeinheit kostenlos zur Verfügung stehen. Tatsächlich ist dies heute selten der Fall. So können auch Wissenschaftler mit geringem Budget an der wissenschaftlichen Entwicklung teilhaben. Wissenschaftliche Artikel, die anderen Wissenschaftlern nicht zugänglich sind, können von diesen auch nicht auf Fehler überprüft werden.
Urheberrecht
Der uralte Traum, alles Wissen und alle Kultur der Menschheit zusammenzutragen, zu speichern und heute und in der Zukunft verfügbar zu machen, ist durch die rasante technische Entwicklung der vergangenen Jahrzehnte in greifbare Nähe gerückt.
Wie jede bahnbrechende Neuerung erfasst auch diese die vielfältigen Lebensbereiche und führt zu tiefgreifenden Veränderungen. Es ist unser Ziel, die Chancen dieser Situation zu nutzen und vor möglichen Gefahren zu warnen. Die derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen im Bereich des Urheberrechts beschränken jedoch das Potential der aktuellen Entwicklung, da sie auf einem veralteten Verständnis von so genanntem »geistigem Eigentum« basieren, welches der angestrebten Wissens- oder Informationsgesellschaft entgegensteht.
Deshalb tritt die Piratenpartei für eine Legalisierung der Privatkopie ein. Es ist zudem technisch gar nicht möglich, Privatkopien zu unterbinden. Dabei geht es ihr nicht darum, das Urheberrecht vollständig abzuschaffen, wohl aber einen notwendigen gesellschaftlichen Diskurs anzustoßen, der nicht ausschließlich von wirtschaftlichen Interessen der Verwertungsgesellschaften geprägt ist.
Patentrecht
Die Piratenpartei lehnt Patente auf Lebewesen und Gene, auf Geschäftsideen und auch auf Software einhellig ab, weil sie unzumutbare und unverantwortliche Konsequenzen haben, weil sie die Entwicklung der Wissensgesellschaft behindern, weil sie gemeine Güter ohne Gegenleistung und ohne Not privatisieren und weil sie kein Erfindungspotential im ursprünglichen Sinne besitzen. Die gute Entwicklung klein- und mittelständischer IT-Unternehmen in ganz Europa hat beispielsweise gezeigt, dass auf dem Softwaresektor Patente vollkommen unnötig sind.
Privatsphäre, Datenschutz und Bürgerrechte
- Grundpfeiler einer freiheitlichen Informationsgesellschaft-
Der Anspruch der Gesellschaft auf Wissen endet dort, wo die Privatsphäre beginnt. Persönlichkeitsrechte wie die informationelle Selbstbestimmung sind Grundpfeiler für die freiheitlich demokratische Grundordnung unseres Staates. Datenschutz ist ein Grundrecht. Dies hat das Bundesverfassungsgericht schon 1983 festgestellt, als es das Recht auf informationelle Selbstbestimmung begründete.
Mit Wandlung zu einer Wissens- und Informationsgesellschaft gewinnt der Datenschutz an existentieller Bedeutung – für den Einzelnen und die Gesellschaft insgesamt. Immer mehr Informationen über uns und unser Leben liegen in elektronischer Form vor und können zusammengeführt und automatisiert verarbeitet werden.
Deswegen gilt es, die Grundsätze des Datenschutzes (Datensparsamkeit, Datenvermeidung, Zweckbindung und Erforderlichkeit) konsequent in den Vordergrund zu stellen, denn Datenschutz wird nicht allein durch technische Maßnahmen erreicht, sondern insbesondere durch organisatorische.
Grundsatz der Datensparsamkeit in Rechtsnormen
Im Landes- und Bundesdatenschutz steht vereinfacht gesagt, dass eine Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten nur zulässig ist, wenn der Betroffene einwilligt oder eine Rechtsnorm – wie z. B. ein Gesetz – dies erlaubt. Allein in Schleswig-Holstein gibt es eine sehr große Anzahl solcher Rechtsnormen. In vielen dieser Rechtsnormen ist nicht präzise definiert, welche Daten, zu welchem Zweck, von welcher datenverarbeitenden Stelle und über welchen Zeitraum erhoben, verarbeitet, gespeichert und übermittelt werden dürfen. Dieser Zustand schafft sehr viel Auslegungsspielraum bei den datenverarbeitenden Stellen und schwächt die Position der Betroffenen.
Auch für Rechtsnormen muss der Grundsatz der Datensparsamkeit gelten.
Wir streben eine Änderung der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein an. In einem neuen Artikel im Abschnitt I sollen der Datenschutz und die Datensparsamkeit sowie die präzise Definition von Ermächtigungen für alle Rechtsnormen des Landes Schleswig-Holstein als Staatsziel geschrieben werden. Ermächtigungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Rechtsnormen, die dieses Gebot verletzen, verlieren nach einer Übergangsfrist von 5 Jahren ihre ermächtigende Wirkung.
Datenweitergabe durch Meldeämter
Viele Betroffene wissen nichts von ihrem Recht, nach §27 Landesmeldegesetz der umfangreichen Weitergabe von Meldedaten durch die Meldeämter zu widersprechen (Opt-Out), und nutzen es daher nicht. In der Abwägung zwischen den Interessen der Betroffenen und den Auskunftsbegehrenden kommen wir zu dem Schluss, dass die Interessen der Betroffenen deutlich überwiegen.
Wir wollen erreichen, dass Meldedaten nur noch mit expliziter Zustimmung des Betroffenen an nicht staatliche Stellen weitergegeben werden dürfen (Opt-In). Vor der Weitergabe von Meldedaten sollen die Meldeämter auf Grundlage des Erforderlichkeitsgrundsatzes kritisch prüfen, ob die Auskunft notwendig ist. Stimmt das Meldeamt einem Antrag auf Meldeauskunft zu, so ist der Betroffene auf Kosten des Antragstellers schriftlich über die Identität, die ladungsfähige Adresse und den Zweck der Anfrage zu informieren und über seine Rechte aufzuklären. Dem Betroffenen ist eine angemessene Frist einzuräumen, um Widerspruch gegen diese Entscheidung einzulegen. Vor Ablauf dieser Frist und des Widerspruchsverfahrens dürfen keine Daten an den Antragsteller weitergegeben werden. Betroffenen, die eine Auskunftssperre nach §27 Abs. 7 LMG wünschen, weil sie sich gefährdet sehen, soll diese ohne Prüfung gewährt werden.
Systematische Überprüfung von Ermächtigungsnormen
Weiterhin muss überprüft werden, ob die durch die Rechtsnormen erteilten Ermächtigungen heute noch notwendig und sinnvoll sind. Durch neue Technologien, wie beispielsweise den »attribute based credentials« ist es heute für den Betroffenen möglich zu beweisen, dass er oder sie bestimmte Voraussetzungen erfüllt, und dabei keine personenbezogenen Daten offen zu legen.
Wir werden nach dem Einzug in den Landtag alle Rechtsnormen des Landes Schleswig-Holstein systematisch überprüfen und Gesetzesvorlagen einbringen, um die oben genannten Probleme beheben. Uns ist bewusst, dass dies ein sehr umfangreiches Vorhaben ist. Es ist daher davon auszugehen, dass dieses Vorhaben nicht innerhalb einer Legislaturperiode abzuschließen ist.
Ein Beispiel, das heute schon funktioniert, ist die Altersverifikation in dem neuen Personalausweis, bei dem der Betroffene nur beweist, dass er oder sie ein bestimmtes Alter überschritten hat. So etwas lässt sich auch mit beliebigen anderen Eigenschaften umsetzen. Zum Beispiel: »Betroffener hat eine gültige Fahrerlaubnis«, »Betroffener ist im bestimmten Rahmen kreditwürdig«, »Betroffener ist Student«, »Betroffener ist Einwohner von Stadt XY«, »Betroffener hat eine gültige Fahrkarte/Eintrittskarte/Mitgliedskarte«, und so weiter. Technologien für diese anonymen Beweise sind bereits entwickelt.
Einen Überblick über die bestehenden Gesetze liefert die Chronik des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz »Gesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungsvorschriften für Schleswig-Holstein rund um den Datenschutz Chronologische Übersicht ab 1978«, die online abrufbar ist.
Stärkung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD)
Das Risiko für eine datenverarbeitende Stelle, vom ULD kontrolliert zu werden, ist momentan gering. Unserer Einschätzung nach ist das ULD mit der aktuellen personellen und finanziellen Ausstattung nicht in der Lage, den nötigen Druck aufzubauen, damit datenverarbeitende Stellen sich an die bestehenden Gesetze halten. Wir setzen uns dafür ein, das ULD so zu stärken, dass Beratung und Kontrolle flächendeckend und zeitnah gewährleistet werden. Wir unterstützen die Forderung des ULD nach Bußgeldzuständigkeit bei Datenschutzverstößen. Das ULD soll zudem bei Verstößen gegen den Datenschutz oder die Informationsfreiheit auch gegen Behörden und Angestellte im öffentlichen Dienst vorgehen können.
Datenschutz als Bildungsauftrag
Wir betrachten Datenschutz als Bildungsaufgabe und wollen alle Bildungsträger in Schleswig-Holstein in diese Aufgabe einbeziehen. Aufklärung über Datenschutz ist nicht nur Aufgabe der Schulen, sondern auch der politischen Bildungseinrichtungen, der Volkshochschulen, der Universitäten und Ausbildungseinrichtungen.
Die Bürger müssen in die Lage versetzt werden, die Bedeutung der Privatsphäre für eine freiheitliche Gesellschaft und ein selbstbestimmtes Leben zu erkennen und frühzeitig über Gefahren aufgeklärt werden, die von staatlicher und wirtschaftlicher Datensammelwut sowie von unachtsamer Datenpreisgabe ausgehen. Auch der verantwortungsvolle Umgang mit den Daten dritter muss vermittelt werden.
Die Rechte, welche die Datenschutzgesetze einräumen, sind vielen Menschen nicht bekannt. Wir wollen durch Informationskampagnen und Hilfsangebote dafür sorgen, dass diese Rechte wahrgenommen werden können.
Selbstdatenschutz durch Information und Transparenz
Bürger müssen umfassend über Datenerhebungen und -verarbeitung informiert werden um ihre Rechte wahrnehmen zu können. Deshalb wollen wir datenverarbeitende Unternehmen zu mehr Transparenz verpflichten: Ihre Kunden müssen klar und deutlich über das Ausmaß, den Zweck und die Konsequenzen von Datensammlung und -verarbeitung aufgeklärt werden. Nur so ist gewährleistet, dass die Betroffenen ihre Daten tatsächlich freiwillig und bewusst herausgeben.
Informationelle Selbstbestimmung in sozialen Netzwerken
Immer mehr Menschen nutzen Soziale Netzwerke im Internet, um sich mit Freunden auszutauschen, neue Kontakte zu knüpfen und gemeinsame Interessen zu verfolgen. Der Datenschutz wird in vielen dieser Netzwerke jedoch sträflich vernachlässigt.
Wir werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass eine wirksame Durchsetzung der informationellen Selbstbestimmung in diesen Netzwerken möglich wird. Jeder Nutzer muss zu jeder Zeit die Kontrolle darüber behalten, wer welche Daten einsehen darf. Die Nutzung von personenbezogenen Daten durch die Betreiber ohne explizite Einwilligung des Nutzers wollen wir unterbinden.
Hier soll insbesondere das Prinzip »Privacy by Default« gelten, also datenschutzfreundliche Voreinstellungen vorgeschrieben sein.
Informationsfreiheit im 21. Jahrhundert
- Datenfreiheit für mündige Bürger -
In der heutigen Gesellschaft werden immer mehr Informationen angehäuft, die in immer stärkerer Weise miteinander verknüpft werden. Verknüpfte Informationen aber werden zu Wissen, und dieses Wissen wiederum bedeutet Macht. Verengt sich also der Zugang zu Wissen auf einen kleinen Kreis von Nutznießern, so kommt es unweigerlich zu einer Ausbildung von Machtstrukturen, die wenige Personen, gesellschaftliche Organisationen oder staatliche Organe bevorzugt.
Letztendlich werden so demokratische Prozesse einer freiheitlichen Gesellschaft gefährdet. Diese basieren auf einer möglichst breiten Beteiligung der Bürger an der Gestaltung und Kontrolle der gesellschaftlichen Vorgänge und sind somit unvereinbar mit dem Informationsvorsprung, den Wenige sich auf Kosten der Allgemeinheit zu sichern versuchen.
Der Einblick in die Arbeit von Verwaltung und Politik auf allen Ebenen der staatlichen Ordnung ist daher ein fundamentales Bürgerrecht und muss zum Wohle der freiheitlichen Ordnung entsprechend garantiert, geschützt und durchgesetzt werden.
Open Access
Die Veröffentlichung von Ergebnissen aus staatlich finanzierter oder geförderter Forschung und Lehre findet oft durch kommerzielle Verlage statt. Die Qualitätssicherung (Peer Review) wird meist von ebenfalls staatlich bezahlten Wissenschaftlern übernommen. Forschungseinrichtungen müssen für selbst erarbeitetes Wissen noch einmal bezahlen, wenn dieses Wissen ausschließlich von kommerziellen Verlagen verbreitet wird. Der Steuerzahler kommt also mehrfach für die Kosten der Publikationen auf. Wir unterstützen die Berliner Erklärung der Open-Access-Bewegung und verlangen die Zugänglichmachung des wissenschaftlichen und kulturellen Erbes der Menschheit nach dem Prinzip des Open Access. Wir sehen es als Aufgabe der Landesregierung an, dieses Prinzip an den von ihr finanzierten und geförderten Einrichtungen durchzusetzen.
Bürgerfreundliches eGovernment
Der Einsatz von Informationstechnologien in der Verwaltung erlaubt es Privatpersonen und Unternehmen, Amtsgeschäfte ohne Lauferei und Papierkrieg – auch außerhalb der Amtszeiten – abzuwickeln. Wir begrüßen diese Entwicklung und möchten sie weiter vorantreiben. Wir möchten aber auch vor den Schattenseiten warnen. Eine umfassende, zentralisierte Datenverarbeitung erhöht die Abhängigkeit von technischen Systemen und birgt das Risiko von unbeabsichtigter Datenübertragung. Im Falle von sensiblen Daten besteht außerdem die Gefahr missbräuchlicher Datennutzung. Im Bereich des eGovernments ist es besonders wichtig, die Prinzipien Datensparsamkeit und Datenvermeidung zu beachten. Wer keinen Zugang zu Informationstechnologien hat oder deren Nutzung ablehnt, darf keine Nachteile haben.
Offene Dateiformate in der Verwaltung
Der Zugang zu veröffentlichten Informationen darf nicht davon abhängen, welches Computersystem jemand benutzt und ob spezielle Software gekauft oder installiert wurde. Wir werden dafür Sorge tragen, dass die Verwaltungen des Landes und der Kommunen vollständig auf offene und standardisierte Dateiformate umsteigen. Dies vereinfacht den Datenaustausch zwischen den Behörden und mit den Bürgern. Dadurch ergeben sich Einsparpotenziale, da freie Software ohne Lizenzgebühren verwendet werden kann. Da keine Abhängigkeit von einzelnen Herstellern besteht, sind offene Dateiformate zudem zukunftssicher. Offene und standardisierte Formate garantieren, dass Informationen auch langfristig lesbar sind.
Freie Software in der Verwaltung
Verwaltung und Behörden sollen bevorzugt freie Software einsetzen. Durch die Offenheit des Quellcodes gibt es keine Abhängigkeit von einem bestimmten Softwarehersteller. Dies verbessert die Möglichkeiten für spätere Anpassungen, wenn sich beispielsweise rechtliche Rahmenbedingungen ändern. Bei freier Software entfallen außerdem die Kosten für Lizenzgebühren. Den kurzfristig höheren Kosten für Einarbeitungsaufwand bei freier Software stehen so mittel- und langfristig Einsparungen gegenüber. Wartungsverträge können mit Firmen vor Ort geschlossen werden, was die regionale Wirtschaft fördert.
Freier Zugang zu Geobasisdaten
Siehe Kapitel 17.1, »Freier Zugang zu Geobasisdaten«.
Veröffentlichungsdienst 2.0
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Aber sich über geltendes Recht – Vorschriften, Erlasse, Verordnungen oder Entscheidungen – zu informieren, könnte heute wesentlich einfacher sein. Wir planen eine zentrale Anlaufstelle im Internet, die neben Rechtsprechung und Gesetzgebung auch Verordnungen, Umsetzungsrichtlinien, Berichte, Empfehlungen, Analysen, amtliche Bekanntmachungen, Gesetzesentwürfe und sonstige Drucksachen von Land und Kommunen enthält, komplett mit Suchfunktion, Änderungsverfolgung, Querverweisen und Kommentarmöglichkeit.
Unser Konzept umfasst auch eine Lizenz, die eine (auch kommerzielle) Weiterverwendung der Texte zulässt. Dabei soll auf Schnittstellen für die automatische Abfrage und die Verwendung von offenen Datenformaten geachtet werden. Von diesem einfachen Zugriff profitieren alle Bürger und Unternehmen. Auch die Arbeit der staatlichen Stellen (Verwaltung, Gerichte, Landtag) wird durch eine einheitliche Plattform für die Veröffentlichung von Dokumenten und Daten erleichtert.
Mehr Transparenz
- Geheimnis war gestern -
»Wissen ist Macht« wird bislang eher als Legitimation dafür verwendet, Wissen für sich zu behalten, abzuschotten und zu monopolisieren. Eine erfolgreiche Gesellschaft des 21. Jahrhunderts muss den Satz erweitern zu »Wissen ist Macht – wenn es allen gehört«. Denn eingesperrtes Wissen ist gesellschaftlich totes Wissen und nutzt zunächst nur dem, der daraus »Kapital« schlägt.
Umweltschutzorganisationen, Bürgerrechtsgruppen, Verbraucherschützer und viele andere Organisationen und Initiativen, die die Interessen der Bürger vertreten, warten z.B. darauf, dass die öffentliche Verwaltung ihre Informationsschätze teilt und nicht versteckt. Die Piratenpartei versteht sich als Vertreterin dieser Gruppen.
Damit der Bürger seiner Kontrollpflicht dem Staat gegenüber nachkommen kann, muss dieser offen und transparent aufgestellt sein. Die Demokratie wird gestärkt, wenn mehr Mitwirkungsmöglichkeiten und Einblicke in die Abläufe von Politik und Verwaltung gewährt werden. Durch Einsicht in die Staatsgeschäfte können Korruption, Bürokratie und Lobbyismus erkannt werden. Inkompetenz und Versäumnisse werden schneller aufgedeckt.
Transparente Gesetzgebung
Um die Entstehung von Gesetzen nachvollziehen zu können, sollen schon die Referentenentwürfe von Gesetzen sowie die Anhörungen dazu öffentlich gemacht werden. Wir wollen, dass sichtbar wird, welche Interessen bei der Entstehung eines Gesetzes eine Rolle spielen.
Transparenter Haushalt
Die Transparenz im Haushalt des Landes und bei der Verwendung von sonstigen Landesmitteln muss dringend verbessert werden. Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit sind nicht im erforderlichen Maße gewährleistet. Die Haushalte der überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierten Stiftungen sollten unter verstärkter parlamentarischer Kontrolle stehen. Für die Haushaltspläne der Kommunen wollen wir die Pflicht zur Veröffentlichung der Entwürfe und der verabschiedeten Haushaltssatzung einschließlich des Stellenplans in der Gemeindeordnung verankern.
Publizitätpflicht der Rechnungsprüfungsämter
Wir setzen uns dafür ein, dass die Prüfungsberichte des Landesrechnungshofes sowie der kommunalen Rechnungsprüfungsamter auf der Internetseite des Landesregierung sowie auf den Internetseiten der jeweiligen Kommune veröffentlicht und damit jedermann unentgeltlich zugänglich gemacht werden. Wir fordern die Schaffung eines straf- und diziplinarrechtlichen Instrumentariums für die neue Position eines Amtsanklägers für Fälle besonders gravierender Geldverschwendung.
Transparenz in der Kommunalpolitik
Wir setzen uns dafür ein, dass die Kreise, Städte und Gemeinden die technischen und personellen Voraussetzungen dafür erhalten, dass von den jeweiligen Sitzungen der Kreistage und der Stadt- und Gemeindevetretungsssitzungen Live-Streams erfolgen sowie Wortprotokolle erstellt werden. Die Kommunen werden verpflichtet, die Live-Streams und die Wortprotokolle auf ihren jeweiligen Internetseiten der Öffentlichkeit ohne Gebührenerhebung zugänglich zu machen.
Transparenz bei Besetzung von Ämtern
Wir fordern eine Verbesserung der Transparenz bei der Besetzung von Ämtern und öffentlichen Aufsichtsgremien. Darunter fallen zum Beispiel Stadträte oder Verwaltungsräte. Diese sollen sich vorab nach dem Muster der Vorstellung von EU-Kommissaren im Europäischen Parlament in den jeweiligen parlamentarischen Gremien öffentlich den Fragen von Abgeordneten und Bürgern stellen müssen. Damit wollen wir vermeiden, dass diese Positionen nur nach Parteiproporz besetzt werden.
Offenlegung der Nebeneinkünfte von Landtagsabgeordneten
Die Höhe und Herkunft aller Einnahmen aus Nebentätigkeiten, die direkt oder indirekt die Tätigkeit eines Abgeordneten beeinflussen könnten, müssen einzeln und in vollem Umfang veröffentlicht werden. Dazu ist ein Modell erforderlich, das über die Regelungen auf Bundesebene hinausgeht. Das dreistufige System reicht nicht aus, da die höchste Stufe von 7.000 Euro nichts darüber aussagt, wie hoch die Nebeneinkünfte tatsächlich ausfallen.
Um mögliche Interessenkonflikte erkennen zu können, sollen alle Funktionen in Verbänden, Vereinen, Kammern, Aufsichts- und Beiräten, Vorständen usw. benannt und Einnahmen aus diesen Tätigkeiten offengelegt werden.
Karenzzeit für Amtsträger
Die Verpflichtung eines Amtsträgers gegenüber dem Gemeinwohl darf nicht durch Zuwendungen aus der Wirtschaft untergraben werden.
Ergänzend zu den existierenden Vorschriften zu Nebentätigkeiten möchten wir nach Ende der Amtszeit eine Karenzzeit von mindestens drei Jahren einführen. In diesem Zeitraum müssen ehemalige Amtsträger eine Erwerbstätigkeit genehmigen lassen, die den ehemaligen Zuständigkeitsbereich betrifft. Ein unabhängiger Ethikrat prüft diese Erwerbstätigkeit und spricht eine öffentliche Empfehlung aus. Falls dem ehemaligen Amtsträger eine Tätigkeit untersagt wird, wird die Zahlung des Übergangsgeldes auf seinen Antrag hin verlängert.
Die Regelung soll für Mitglieder der Landesregierung, politische Beamte einschließlich Staatssekretäre und kommunale Wahlbeamte gelten.
Weisungen öffentlich begründen
Es kommt immer wieder vor, dass Minister und Staatssekretäre in ihrer Eigenschaft als oberste Fachaufsichtsbehörde nachgeordneten Landes- oder Kreisbehörden Weisungen erteilen, die fachlich unzureichend, kaum oder gar nicht begründet werden. Wir fordern, dass Weisungen übergeordneter Behörden grundsätzlich fachlich begründet und veröffentlicht werden müssen, damit in der Öffentlichkeit klar und deutlich wird, wer die handelnden und damit verantwortlichen Personen sind. Das Verwaltungsrecht ist entsprechend zu überarbeiten.
Beibehaltung von Widerspruchsverfahren
Das Widerspruchsverfahren gegen Behördenentscheidungen und -bescheide als Vorstufe zur Klage vor dem Verwaltungsgericht muss in allen Gesetzen und Verordnungen beibehalten bzw. wieder eingeführt werden, um das Justizsystem vor unnötiger Überlastung zu bewahren und ein flexibles und bürgernahes Handeln der Behörden weiterhin zu ermöglichen.
Pauschale Mindestentschädigung bei rechtswidrigen Verwaltungsakten
Durch rechtswidrige Verwaltungsakte entstehen für die Betroffenen immer wieder Nachteile. Wir wollen eine pauschale Mindestentschädigung bei solchen Maßnahmen einführen. So können Betroffene unbürokratisch entschädigt werden. Außerdem ist dies ein Anreiz für Behörden und Gesetzgeber, Verwaltungsvorgänge so zu verbessern, dass weniger Fehler passieren.
Demokratie
- Bürgerrechte stärken -
Es ist Ziel der Piratenpartei, die direkten und indirekten demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten jedes Einzelnen zu stärken. Die Piratenpartei strebt eine gleichberechtigte Teilhabe aller Mitbürger an demokratischen Prozessen an.
In der Gesellschaft des digitalen Zeitalters ist es ein Leichtes, große Mengen an Informationen zu durchsuchen und jedem zugänglich zu machen. Der Austausch von Informationen wird zunehmend einfacher und schneller. Das alles ermöglicht ganz neue und vorher undenkbare Lösungsansätze für die Machtverteilung. Vor allem dezentrale Verwaltungen und die unmittelbare Beteiligung an der Politik werden auf diese Weise realisierbar.
Mehr Bürgerbeteiligung – weniger Hürden bei Volksbegehren
Wir stehen für mehr direkte Beteiligung an öffentlichen Entscheidungen. Daher setzen wir uns auch ganz konkret für eine Förderung von Volksabstimmungen und eine Vereinfachung von Volksbegehren und Volksentscheiden ein.
Für ein Volksbegehren in Schleswig-Holstein müssen bisher über einhunderttausend Unterschriften (5 Prozent der Wahlberechtigten) gesammelt werden. Zum Unterschreiben müssen sich die Bürger in amtlichen Eintragungsräumen einfinden, es sei denn, andere Örtlichkeiten werden besonders zugelassen.
Wir fordern, dass neben dem Auslegen in Amtsräumen auch ein freies Sammeln gestattet sein sollte, ohne dass es dazu einer Zustimmung der Gemeinden oder Ämter bedarf. Wir schließen uns dabei den Forderungen des Vereins »Mehr Demokratie e.V.« an: Abschaffung des Zustimmungsquorums von 25 Prozent der Stimmberechtigten beim Volksentscheid.
In Schleswig-Holstein gab es in den letzten 20 Jahren nur einen einzigen erfolgreichen Volksentscheid (1998: Ablehnung der Einführung der umstrittenen Rechtschreibreform) – und über den hat der Landtag sich durch einfachen Beschluss hinweggesetzt.
Wir schließen uns dem Vorschlag des Vereins »Mehr Demokratie e.V.« zur Ergänzung der Landesverfassung an: »Ein Volksentscheid kann nur durch einen Volksentscheid abgeändert werden. Dieser erneute Volksentscheid kann durch eine Volksinitiative oder einen Beschluss des Landtages angestoßen werden.«
Mehr Demokratie in Schleswig-Holstein
Die Piratenpartei Schleswig-Holstein unterstützt ebenfalls die beiden Volksinitiativen von Mehr Demokratie e. V. für »Volksentscheide ins Grundgesetz « und für »mehr Demokratie in Schleswig-Holsteins Gemeinden und Kreisen«.
Besonders ist uns die Verbesserung der Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den Gemeinden und Kreisen ein Anliegen. Wir wollen, dass die Bürger, wenn sie es wünschen, über die gleichen Themen verbindlich entscheiden können, wie ihre gewählten Vertreter. Unter anderem sollen Bürgerentscheide zur Bauleitplanung sowie Hebesätzen der Grund- u. Gewerbesteuer möglich werden, die Unterschriftenhöhe nach Gemeindegröße gestaffelt und das 20-prozentige Zustimmungsquorum abgeschafft werden. Außerdem soll die kostenlose Beratung sowie das Anhörungsrecht von Bürgerinitiativen gesichert werden.
Öffentliche Petitionen nach Bundesvorbild
Jedermann hat das Recht, sich mit Bitten und Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden. Der Petitionsausschuss des Landtags vermittelt jedes Jahr bei ca. 100 Petitionen. Diese werden von Betroffenen vorwiegend gegen Behörden- und Gerichtsentscheidungen eingereicht.
Zusätzlich möchten wir den Bürgern Wege ermöglichen, an der Gesetzgebung mitzuwirken. Dazu gehören auch öffentliche Petitionen, die über ein ePetitions-Portal (nach Vorbild des Bundestages) zum gesellschaftlichen Diskurs einladen. Mitzeichnerunterschriften sollen auch online gesammelt werden können. Petenten mit einer signifikanten Anzahl von Mitzeichnern sollen dabei ein Anhörungsrecht im Landtag erhalten.
Parlament stärken
Der Landtag hat die Aufgabe, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Dabei darf er in keiner Weise behindert werden. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Anfragen und Anträge von Parlamentariern zügig, vollständig und umfassend von der Regierung beantwortet und entsprechend angeforderte Unterlagen und Akten lückenlos und ungeschwärzt vorgelegt werden.
Wiedereinführung der Direktwahl der Landräte
Wir setzen uns dafür ein, dass die Landräte wieder per Direktwahl und nicht mittelbar durch die Mitglieder der Kreistage gewählt werden.
Trennung von Regierungsamt und Mandat
Wir setzen uns für eine deutliche Trennung von Regierungsamt und Landtagsmandat ein, von Exekutive und Legislative. Deshalb fordern wir, dass Landtagsabgeordnete, die ein Regierungsamt übernehmen, ihr Landtagsmandat für ihre Amtszeit ruhen lassen müssen.
Kostenloser Kirchenaustritt
Jeder Mensch sollte unabhängig von seinen finanziellen Verhältnissen die Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft selbst bestimmen können.
In Schleswig-Holstein werden bis zu 20 Euro für einen Kirchenaustritt verlangt. Wir möchten, dass Austritt und Wechsel zwischen Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaften kostenlos ist.
Stärkung der dänischen Minderheit
Die dänische Minderheit in Schleswig-Holstein ist Teil unserer Geschichte, unserer Kultur und damit unserer Gesellschaft. Wir setzen uns nachdrücklich für ihre Förderung auf allen Gebieten ein.
Senkung des Wahlalters
Junge Menschen werden mit 14 Jahren strafmündig und uneingeschränkt religionsmündig. Mit 16 beginnen viele Heranwachsende eine Berufsausbildung. Ihre Lebensumstände werden stark durch Entscheidungen in Kommunen und Land beeinflusst.
Junge Politik ist nachhaltige Politik. Aufgrund des demographischen Wandels und der damit verbundenen Überalterung der Gesellschaft, stellen junge Wähler inzwischen eine Minderheit dar. Deshalb müssen die Belange der kommenden Generationen auf besondere Weise gestärkt werden. Wir setzen uns für ein kommunales Wahlalter von 14 Jahren und das Wahlrecht auf Landesebene ab 16 Jahren ein. Dadurch soll das durch die Einführung der fünfjährigen Wahlperiode gestiegene Durchschnittsalter der Erstwähler wieder unter 20 Jahre gesenkt werden.
Mit der Senkung des Wahlalters (nach Bremer Vorbild) sollen in den Schulen demokratische Wissensgrundlagen rechtzeitig vermittelt werden.
Kommunales Wahlrecht für Ausländer
Wir setzen uns für ein kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger ein, die das erforderliche Wahlalter erreicht haben und sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Schleswig-Holstein soll sich im Bundesrat für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes einsetzen.
Internationale Verhandlungen demokratisieren
Um die schleichende Verlagerung der Gesetzgebung in nichtöffentliche Regierungsverhandlungen auf europäischer und internationaler Ebene zu beenden, treten wir dafür ein, dass Schleswig-Holstein Beschlüssen und Verträgen auf europäischer und internationaler Ebene, die der Umsetzung oder Ratifizierung durch den Landtag bedürfen, künftig nur nach vorheriger Genehmigung der Vertreter des Volkes im Landtag zustimmen darf. Der Landtag oder sein zuständiger Ausschuss sollen künftig zu jedem solcher Vorhaben eine Stellungnahme abgeben. An die Stellungnahme des Parlaments soll der Vertreter des Landes bei den Verhandlungen und bei der Abstimmung gebunden sein.
Für ein solidarisches, weltoffenes Schleswig-Holstein
Wir erklären ausdrücklich unsere Solidarität mit jenen Mitmenschen, die aufgrund ihrer Abstammung, Religion, Hautfarbe oder Behinderung in Gefahr sind, ausgegrenzt oder angegriffen zu werden. Wir wollen ein weltoffenes Schleswig-Holstein, das Flüchtlinge, Ausländer und Behinderte nicht diskriminiert und das jenen, die zu uns kommen und Hilfe brauchen, dieses Grundrecht nicht verweigert werden darf. Wir sind besorgt darüber, dass in Schleswig-Holstein rechtsextremistische Strukturen bestehen, die zur bundesweiten bzw. europaweiten Verzahnung von extremistischem und gewaltbereitem Gedankengut erheblich beitragen. Wir setzen uns für die Förderung einer solidarischen Gemeinschaft ein, die Zivilcourage praktiziert und bei jedem Angriff auf unsere Gesellschaft und auf unsere Mitmenschen demokratisch Gegenwehr leistet. Wir verstehen Europa als ein friedensförderndes Projekt, das den Versuchen der Renationalisierung einzelner Staaten widerstehen muss. Schleswig-Holstein muss dafür im Ostseeraum eine Schlüsselrolle übernehmen.
Inneres und Justiz
- Alles, was Recht ist -
Die Piratenpartei ist der Auffassung, dass hoheitliche Verwaltung und Justiz eine lediglich der freiheitlichen Betätigung der Bürger dienende Funktion haben dürfen. Dennoch stehen sie dem einzelnen Bürger nicht auf gleicher Ebene gegenüber, sondern nehmen Kompetenzen in Anspruch, die der Bürger nicht hat. Gerade weil sie nur eine dienende Funktion haben, dürfen die spezifisch-hoheitlichen Rechte der Verwaltung nur dort gewährt werden, wo sie letztendlich der Ausübung der freiheitlichen Betätigung dienen.
Diese Grenzen garantieren zugleich die Einhaltung des grundgesetzlichen Leitbildes einer selbstbestimmten und vor staatlichen Eingriffen grundsätzlich freien Entfaltung der Persönlichkeit. In Zeiten immer weiter gehender und intensiverer Regulation und Überwachung sowohl privater wie auch öffentlicher Bereiche steht die Piratenpartei dafür ein, dass diese Grenzen gewahrt und gefestigt werden.
Überflüssige Gesetze abschaffen – veraltete Gesetze reformieren
Alleine in Schleswig-Holstein existieren ohne die zahlreichen kommunalen Satzungen über 1.500 Gesetzen und Verordnungen, die sowohl das Leben aller Einwohner des Landes regulieren und bestimmen wie auch den Verwaltungen viele Aufgaben auferlegen. Bei diesem Umfang an Regelungen ist es selbst für den erfahrenen Rechtsanwender schwer, den Überblick zu behalten; für den durchschnittlichen Bürger hingegen kaum möglich. Auch die Verwaltung wird durch nicht mehr erforderliche, aber noch bestehende Aufgaben und Pflichten ohne sachlichen Grund in Anspruch genommen. Dies führt letztlich zu einer unnötigen Mehrbelastung des Haushalts.
Wir setzen uns dafür ein, dass der Bestand an in Geltung befindlichen Gesetzen systematisch nach Erforderlichkeit untersucht und ggf. reduziert wird. Zugleich sollen die vorhandenen Gesetze auf die Möglichkeit der Vereinfachung und Zusammenfassung untersucht werden. Auch mit dem Erlass neuer Regelungen soll zudem äußerst sparsam verfahren werden.
Auf diesem Wege können einerseits für den Bürger ein sicherer Umgang mit den ihn betreffenden Regelungen wie auch eine spürbare Entlastung des Landeskasse bewirkt werden.
Arbeitsbeschleunigung bei Behörden
Wir sehen keinen sachlichen Grund, warum einerseits Behörden ohne negative Folge monatelang untätig sein dürfen, während von Bürgern ohne Rechtskunde erwartet wird, folgenreiche Entscheidungen über Widersprüche und Klagen binnen eines Monats treffen zu müssen. Aus diesem Grund soll in Zukunft grundsätzlich eine Frist von einem Monat gelten, binnen der ein Antrag zu bescheiden ist. Nach Ablauf dieser Frist soll die Genehmigung als erteilt gelten und nicht aufgrund bis dahin bereits bekannter Tatsachen zurückgenommen oder widerrufen werden können.
Bereits jetzt sieht das Landesrecht in §111a Landesverwaltungsgesetz vor, dass eine solche Genehmigungsfiktion durch Rechtsvorschrift zugelassen werden kann. Sie stellt jedoch weiterhin die Ausnahme dar. Wir wollen diese Ausnahme zur Regel machen.
Zugleich beabsichtigen wir, auch im Widerspruchsverfahren vor Behörden eine Frist einzuführen, nach deren Ablauf der Widerspruch als erfolgreich gelten soll.
Im Hinblick auf Verfahren, in denen auch Dritte betroffen sein werden, ist der Einfluss und eine Ausgestaltung der Genehmigungsfiktion weitergehend zu prüfen.
Aufgabenverteilung zwischen Land, Kreisen und Kommunen
Wir wollen eine umfangreiche Überprüfung der Aufgaben- und Haushaltsmittelverteilung von Land, Kreisen und Kommunen, um Missstände, die durch nicht mehr zeitgemäße Strukturen entstanden sind, zu beseitigen.
Angesichts eines immer stärkeren Einflusses europäischer Gesetzgebung und der desolaten Haushaltslage müssen auch die Grundstrukturen tabufrei und ergebnisoffen auf Reformmöglichkeiten untersucht werden.
Solche Reformen sollen dem Grundsatz folgen, Entscheidungsebenen zu entflechten und so eindeutige Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten schaffen.
Für notwendige Reformen darf eine Änderung der Landesverfassung kein Hinderungsgrund sein.
Freiheitspaket verabschieden
Wir wollen dem fortschreitenden Abbau der Bürgerrechte entgegentreten, der seit 2001 dramatische Ausmaße angenommen hat. Unnötige und exzessive Überwachungsgesetze der letzten Jahre wollen wir mit einem »Freiheitspaket« wieder aufheben oder auf ein freiheitsfreundliches Maß beschränken, beispielsweise in den Bereichen »Vorbeugende Bekämpfung von Straftaten«, Videoüberwachung, Wohnungsüberwachung (»Lauschangriff«), Telekommunikationsüberwachung, Rasterfahndung, Schleierfahndung und Datenübermittlung an ausländische Stellen.
Anonymität im Internet
Die Möglichkeit, sich im Internet anonym zu äußern, ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass es echte Meinungsfreiheit gibt. Jeder Bürger muss sicher sein, dass er seine freie Meinung ohne Angst vor Konsequenzen äußern kann. Wir setzen uns auf Landes- und Bundesebene nachdrücklich dafür ein, dass diese Anonymität, zum Beispiel in Foren, Blogs und anderen öffentlichen Diskussionsräumen, gewahrt bleibt. Das Recht auf die Verwendung von Pseudonymen muss gewahrt bleiben.
Privatsphäre rechtstreuer Bürger achten
Zur Bewahrung unseres historischen Erbes an Freiheitsrechten und zur Sicherung der Effektivität der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung treten wir dafür ein, dass eine staatliche Informationssammlung, Kontrolle und Überwachung künftig nur noch gezielt bei Personen erfolgt, die der Begehung oder Vorbereitung einer Straftat verdächtig sind. Zum Schutz unserer offenen Gesellschaft und im Interesse einer effizienten Sicherheitspolitik wollen wir auf anlasslose, massenhafte, automatisierte Datenerhebungen, Datenabgleichungen und Datenspeicherungen verzichten. In einem freiheitlichen Rechtsstaat ist eine derart breite Erfassung beliebiger Personen nicht hinnehmbar und schädlich.
Moratorium für neue Überwachungspläne
Solange nicht eine systematische Revision der bestehenden Sicherheitsgesetze erfolgt ist, treten wir für ein Moratorium für weitere Eingriffe in unsere Rechte im Namen der Kriminalitätsbekämpfung ein. Zur Gewährleistung unserer Sicherheit brauchen wir keine neuen Gesetze; die vorhandenen Gesetze reichen aus.
Stopp der staatlichen Überwachung & Datensammlungen
Wir lehnen die Überwachung des öffentlichen Raums, sei es durch Videokameras oder Kfz-Kennzeichenscans, strikt ab. Mit diesen Maßnahmen werden alle Nutzer öffentlicher Flächen unter Generalverdacht gestellt, ohne dass eine tatsächliche Steigerung der Zahl aufgeklärter oder verhinderter Straftaten belegt werden kann. Auch die Erfassung biometrischer Daten ohne Anfangsverdacht wird von uns kategorisch abgelehnt. Wir fordern die Rückkehr zu den bisherigen Personalausweisen und Reisepässen ohne biometrische Daten. Bisher auf diese Weise gesammelte Daten müssen unverzüglich gelöscht werden.
Der Staat darf nach unserer Auffassung Daten nur dann erfassen, wenn hierfür ein begründeter Anlass besteht. Uns ist dabei durchaus bewusst, dass gerade bei präventiven Maßnahmen ein solcher Anlass teilweise nur schwer darzulegen ist. Deshalb aber gänzlich auf das Gebot der Erforderlichkeit zu verzichten, ist der falsche Weg. Vielmehr müssen auch komplexe und langfristige Maßnahmen nachprüfbar sachlich fundiert sein.
Die Kosten der anlasslosen Datensammlung und Überwachung stehen in keinem Verhältnis zu dem behaupteten Nutzen. Die durch den Abbau anlassloser Überwachung eingesparten Mittel sind für Maßnahmen der Kriminalprävention einzusetzen, deren Wirksamkeit erwiesen ist.
Sicherheitsbewusstsein stärken
Die gefühlte Sicherheit ist eine wichtige Voraussetzung für unser persönliches Wohlbefinden. Forschungsergebnisse zeigen aber, dass das hohe Maß an Sicherheit in Deutschland verbreitet unbekannt ist und dass das Kriminalitätsrisiko teilweise weit überschätzt wird. Wir wollen ein Programm zur Stärkung des Sicherheitsbewusstseins und zur sachlichen Information über Kriminalität in Schleswig-Holstein auflegen, um verzerrten Einschätzungen und Darstellungen der Sicherheitslage entgegen zu wirken.
Sicherheitsforschung demokratisieren
Die Sicherheitsforschung aus Steuergeldern wollen wir demokratisieren und an den Bedürfnissen und Rechten der Bürgerinnen und Bürger ausrichten. In beratenden Gremien sollen künftig neben Verwaltungs-, Wissenschafts- und Industrievertretern in gleicher Zahl auch Volksvertreter sämtlicher Fraktionen, Kriminologen, Opferverbände und Nichtregierungsorganisationen zum Schutz der Freiheitsrechte und Privatsphäre vertreten sein. Eine Entscheidung über die Ausschreibung eines Projekts soll erst getroffen werden, wenn eine öffentliche Untersuchung der zu schaffenden Grundrechteagentur über die Auswirkungen des jeweiligen Forschungsziels auf unsere Grundrechte (impact assessment) vorliegt. Die Entwicklung von Technologien zur verstärkten Überwachung, Erfassung und Kontrolle von Bürgerinnen und Bürgern lehnen wir ab. Stattdessen muss die Sicherheitsforschung auf sämtliche Optionen zur Kriminal- und Unglücksverhütung erstreckt werden und eine unabhängige Untersuchung von Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen und Alternativen zu den einzelnen Vorschlägen zum Gegenstand haben.
Weil auch die gefühlte Sicherheit eine wichtige Voraussetzung für unser Wohlbefinden ist, wollen wir zudem erforschen lassen, wie das öffentliche Sicherheitsbewusstsein gestärkt und wie verzerrten Einschätzungen der Sicherheitslage entgegen gewirkt werden kann.
Für eine intelligente, rationale und evidenzbasierte Sicherheitspolitik
Ein angemessener Schutz vor Kriminalität ist eine wichtige staatliche Aufgabe, die nach unserer Überzeugung nur durch eine intelligente, rationale und evidenzbasierte Sicherheitspolitik auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse erfüllt werden kann. Um kluge Sicherheitsmaßnahmen fördern und schädliche Maßnahmen beenden zu können, wollen wir, dass eine dem Landtag unterstellte Grundrechteagentur alle bestehenden Befugnisse und Programme der Sicherheitsbehörden in Schleswig-Holstein systematisch und nach wissenschaftlichen Kriterien auf ihre Wirksamkeit, Kosten, schädliche Nebenwirkungen, auf Alternativen und auf ihre Vereinbarkeit mit den Grundrechten untersucht (systematische Evaluierung). Auf dieser Grundlage können wir sodann Grundrechtseingriffe aufheben, wo dies ohne Einbußen an Sicherheit – also ohne Einfluss auf die Kriminalitätsrate – möglich ist. Auch im Bereich der Sicherheit ist das Kosten-Nutzen Prinzip anzuwenden, um mit den aufgewendeten Mitteln ein Höchstmaß an Sicherheit zu erreichen.
Unabhängige Untersuchungskommission
Wir setzen uns dafür ein, dass auf Landesebene eine unabhängige Kommission zur Untersuchung von Straftaten im Amt eingerichtet wird. Gerade bei dem Verdacht von Straftaten im Amt durch Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaften, Polizei) erfolgt die Untersuchung bislang durch die gleiche Behörde. Dies gewährleistet weder eine unabhängige noch eine effektive Untersuchung. Aber auch in anderen Verwaltungszweigen besteht in der Regel eine Interessenkollision zwischen dem Ermittlungszweck und dem Schutz »der eigenen Seite«. Durch die Einrichtung der Kommission wird in Zukunft die Gefahr von Interessenskollisionen verringert. Um dies zu erreichen darf die Kommission keine Mitglieder aus dem jeweils betroffenen Behördenzweig haben (z.B. Verdacht der Straftat durch einen Polizisten, daher keine dem Landesinnenministerium unterstellten Mitglieder). Ferner soll die Kommission auch nicht im öffentlichen Dienst stehende Mitglieder haben. Ergebnisse in anderen Staaten, z.B. Großbritannien, haben den Nutzen einer unabhängigen Kommission bereits belegt.
Kriminalpräventionsstrategie
Wir wollen einen Schwerpunkt unserer Sicherheitspolitik auf die Förderung von Präventionsmaßnahmen und -projekten legen, deren Wirksamkeit wissenschaftlich erwiesen ist. Nur so kann schon den Ursachen von Kriminalität entgegengewirkt werden. Besonders wichtig ist uns dies bei Jugendlichen. Wir wollen dazu eine Landespräventionsstrategie entwickeln und die bisher zersplitterten Ministerialzuständigkeiten für Kriminalprävention auf das Innenministerium vereinen.
Löschen der Darstellung von Kindesmissbrauch im Internet
Wir wollen die Verbreitung von Bildern und Videos, die Kindesmissbrauch zeigen, wirksam verhindern. Deswegen muss die Polizei in der Lage sein, Beweise gerichtsfest zu sichern und unverzüglich die Löschung solcher Bilder und Videos von den Servern zu veranlassen. Dazu werden wir bei Bedarf auch die Polizeibehörden personell und technisch besser ausstatten. Den Aufbau einer Sperrinfrastruktur lehnen wir ab, da diese grundsätzlich die Gefahr birgt, für beliebige weitere Sperrmaßnahmen bis hin zur Zensur missbraucht zu werden.
Keine Privatisierung hoheitlicher Aufgaben
Das Gewaltmonopol des Staates darf nicht an Privatfirmen delegiert werden. Aufgaben der Polizei und des Strafvollzugs müssen vollständig in staatlicher Hand bleiben. Auch in anderen Bereichen ist die Auslagerung grundsätzlich nur dann zu billigen, wenn die Bereithaltung der Kapazitäten durch den Staat aufgrund zu hoher Kosten oder zu seltener Inanspruchnahme nicht möglich ist. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass private Anbieter der Leistungen in der Regel teurer sind, da sie auf Gewinn ausgerichtet sind.
Bessere Ausstattung der Polizei
Um der Polizei die Erfüllung ihrer Aufgaben in einem vernünftigen Maße zu ermöglichen, muss die materielle und personelle Ausstattung verbessert werden. Die Anschaffung von persönlicher Ausrüstung darf nicht dem einzelnen Polizisten aufgebürdet werden. Gleichzeitig müssen ausreichend Beamte beschäftigt werden, um die Polizeiarbeit angemessen bewältigen zu können. Vor allem die Präsenz – und damit eine verbesserte Erreichbarkeit und Ansprechbarkeit vor Ort – ist auch in den Stadtteilen und auf dem Land sicherzustellen.
Polizeiarbeit im Internet
Wir wollen die Ausbildung und Ausstattung der Polizei für die Strafverfolgung im Internet verbessern. Dazu müssen zum Beispiel auch bestehende Möglichkeiten, Gesetzesverstöße im Internet zu melden, vereinfacht und ausgebaut werden. Jedoch müssen auch im Internet die Grundrechte und das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Eingriffe in private Kommunikation, etwa das Mitlesen von E-Mails, dürfen nur nach richterlicher Anordnung möglich sein. Das Einschleusen von Software in private Computer lehnen wir vollständig ab.
Eindeutige Kennzeichnung von Polizisten
Bei geplanten Veranstaltungen wie Demonstrationen oder Einsätzen bei Sportereignissen sollen Polizisten eindeutig identifiziert werden können, zum Beispiel durch eine gut sichtbare Identifikationsnummer. Für den Fall unverhältnismäßiger Gewaltanwendung oder anderer gesetzeswidriger Handlungen durch Polizisten muss sichergestellt werden, dass deren spätere Identifikation möglich ist. Dabei sind die Persönlichkeitsrechte der Polizisten zu wahren. Im Fall einer Anzeige soll daher erst auf richterlichen Beschluss hin die Identifikation erfolgen. Hierfür ist ein geeignetes und praktikables Verfahren zur Verteilung der Identifikationsnummern und zu deren Gestaltung in Zusammenarbeit mit der Polizei zu entwickeln.
Dokumentation bei Vernehmungen
Wir setzen uns dafür ein, dass Vernehmungen der Polizei und Staatsanwaltschaften grundsätzlich in Wort und Bild aufgezeichnet werden. Auf diese Weise soll für Gerichte nachvollziehbar sein, auf welche Weise Aussagen oder Geständnisse von Beschuldigten zustande gekommen sind. Die materielle Ausstattung muss gewährleistet werden.
Entschädigung für gesetzgeberisches Unrecht
In den letzten Jahren mussten Verfassungsgerichte immer häufiger Gesetze aufheben, die unsere Grund- und Freiheitsrechte verletzten. Damit solche Grundrechtsverstöße nicht wie bisher sanktionslos bleiben, wollen wir dem Landesverfassungsgericht das Recht geben, den zwischenzeitlich von dem verfassungswidrigen Gesetz in ihren Grundrechten verletzten Bürgerinnen und Bürgern (nicht nur den Kläger/innen) eine angemessene Entschädigung zuzusprechen.
Menschenwürde Unschuldiger achten
Menschen, die zu Unrecht in Haft saßen, müssen angemessener entschädigt werden als dies zurzeit üblich ist. Justizirrtümer sind leider unvermeidlich, aber deren unschuldige Opfer sollten darunter nicht leiden. Unschuldig inhaftiert zu sein, bedeutet nicht nur den Verlust der Freiheit und der Selbstbestimmung, sondern immer auch ein unvorstellbares Maß an Verzweiflung über die Aussichtslosigkeit der eigenen Lage.
Die derzeitige geringe Entschädigung von 25 Euro pro Hafttag ist skandalös und eines Rechtsstaates nicht würdig. Wir fordern eine gerechtere Entschädigung für vollständige oder für im Wesentlichen für unschuldig befundene Personen. Es ist zudem zynisch, dass von diesem Betrag ohne Rechtsgrundlage noch Verpflegungskosten abgezogen werden. Wir wollen über den Bundesrat eine Entschädigung ohne Abzüge von mindestens 250 Euro pro Tag erreichen.
Grundrechtskonformität erhöhen
Zur präventiven Stärkung der Verfassungskonformität der Gesetzgebung wollen wir einem Drittel des Landtages oder zwei Fraktionen das Recht geben, ein Rechtsgutachten des Landesverfassungsgerichts zur Verfassungskonformität eines Gesetzesvorhabens einzuholen. Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident soll darüber hinaus das Recht erhalten, bei verfassungsrechtlichen Zweifeln vor der Ausfertigung eines Gesetzes das Landesverfassungsgericht anzurufen.
Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften
Staatsanwälte sind an dienstliche Anweisungen ihrer Vorgesetzten gebunden. Dadurch besteht die Gefahr der politischen Beeinflussung von Strafverfahren. Um die Unabhängigkeit der Justiz und den Rechtsstaat zu stärken, fordern wir, dass die Landesregierung von ihrem Weisungsrecht gegenüber den Landesstaatsanwälten keinen Gebrauch mehr macht. Insbesondere soll es keine Dienstanweisungen mehr geben, die sich auf einzelne Verfahren beziehen.
Waffenrecht
Die Verschärfungen der Waffengesetze in den letzten Jahren dienten vor allem dazu, Sicherheit vorzutäuschen und einfache und schnelle Antworten auf komplizierte Probleme zu geben. Wir setzen uns für Waffengesetze ein, welche die sorgfältige Aufbewahrung von Schusswaffen regeln und dadurch die Sicherheit aller Bürger gewährleisten. Wir lehnen es aber ab, beispielsweise Sportschützen zu Sündenböcken für gesellschaftliche Probleme zu machen.
Streichung von §90 StGB
Wir setzen uns im Rahmen einer Bundesratsinitiative gem. Art. 76 GG dafür ein, dass § 90 StGB (Verunglimpfung des Bundespräsidenten) gestrichen wird.
Verbraucherschutz
- Saubere Produkte und umfassende Information -
Der Mensch als Verbraucher muss geschützt werden, da er gegenüber den Herstellern und Vertreibern von Waren und gegenüber Dienstleistungsanbietern infolge geringerer Fachkenntnis, Information und/oder Erfahrung benachteiligt ist.
Dieses Ungleichgewicht will die Piratenpartei durch Stärkung der Verbraucherrechte und Schaffung von Transparenz ausgleichen.
Verbraucherinformation verbessern
Wir wollen das Verbraucherinformationsgesetz (VIG)so stärken, dass Verbraucher Informationen, beispielsweise zu belasteten Lebensmitteln, auf gut zugänglichen Plattformen rasch und einfach auffinden können, ohne sie erst in aufwändigen Auskunftsprozessen anfordern zu müssen. Diese Informationen sollen unter Angabe der Quelle und kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Verbraucherzentralen stärken
Verbraucherzentralen spielen eine wichtige Rolle in der Beratung von Verbrauchern und im Schutz von Verbraucherinteressen.
Wir unterstützen insbesondere die Verbraucherzentralen in ihrer Ablehnung des »gläsernen Konsumenten« und bei der Verteidigung der Datenschutzinteressen der Verbraucher. Wir wollen einen Verbraucherschutz, der das Recht auf umfassende Information verbindet mit einem Verbandsklagerecht zur Durchsetzung von Verbraucherinteressen.
Offenlegung von Antibiotika-Einsatz in der Tierproduktion
Durch den Druck des Handels sind die landwirtschaftlichen Erzeuger gezwungen, immer mehr Produkte zu immer günstigeren Preisen anzubieten. Das ist nur möglich durch Produktionssteigerung auf begrenzten Flächen und führt zu einem massiven Einsatz von Antibiotika in der Tierproduktion.
Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass durch den immer stärkeren Einsatz von Antibiotika multiresistente Keime entstehen, die der Gesundheit von Mensch und Tier massiv schaden.
Wir werden dafür sorgen, dass jede verabreichte Dosis offen gelegt werden muss und jedem Verbraucher diese Information an leicht zugänglicher Stelle zur Verfügung steht.
Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass Tiere und tierische Produkte nur dann verarbeitet werden dürfen, wenn zuvor verabreichte Medikamente bis auf festgelegte Grenzwerte auch abgebaut sind.
Zu diesem Zweck befürworten wir regelmäßige Kontrollen der tierischen Nahrungsmittel und die Speicherung der Ergebnisse an zentraler Stelle.
Transparente Kennzeichnung von Lebensmitteln
Die von der Lebensmittelindustrie auf der Vorderseite von Verpackungen bevorzugte Nährwertkennzeichnung mit Prozentangaben und beliebig wählbaren Portionsgrößen trägt nicht dazu bei, dem Verbraucher sinnvolle Informationen an die Hand zu geben. Besonders irreführend ist die Angabe des prozentualen Anteils am Tagesbedarf. Diese kann prinzipiell vielen Personengruppen wie zum Beispiel Kindern nicht gerecht werden.
Anstatt auf der Vorderseite verschleiernde Angaben anzubringen, fordern wir eine sinnvolle, einheitliche Kennzeichnung zu verwenden. Diese muss sich auf feste Portionsgrößen von 100g/ml entsprechend der Nährwertangaben auf der Rückseite beziehen.
Veröffentlichung der Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen
Jahr für Jahr werden viele Betriebe kontrolliert, die mit der Herstellung oder der Verarbeitung von Lebensmitteln zu tun haben. Dabei kommt es zu hohen Beanstandungsquoten. Die Ergebnisse dieser Kontrollen können nicht öffentlich eingesehen werden und haben deshalb keine ausreichende Abschreckungswirkung. Mängel müssen öffentlich nachvollziehbar sein, um durch Transparenz diese abschreckende Wirkung zu erreichen. So wird auch Druck auf die Abnehmer ausgeübt, ihre Lieferanten sorgfältiger auszuwählen.
Wir fordern deshalb die Schaffung eines frei zugänglichen Informationssystems für den Zugang zu den Ergebnissen von Lebensmittelkontrollen.
Verbraucherinformation vor Ort durch Smiley-System
In Dänemark ist ein Smiley-System bereits erfolgreich etabliert. Damit ist für den Kunden direkt, beispielsweise vor Restaurants, Eisdielen oder Supermärkten, ersichtlich, ob Hygienevorschriften und Lebensmittelgesetze eingehalten werden. Kunden können auf Hygienesünder reagieren, was bisher bei uns nicht möglich ist. Negativ bewertete Betriebe haben durch die Kundenreaktion und Folgekontrollen die Möglichkeit und vor allem die Motivation, Mängel zu beseitigen und sich positive Smileys zu verdienen.
Die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen sollen künftig anhand unterschiedlicher Smileys zeitnah und gut sichtbar an der Eingangstür angebracht werden, um den Verbraucher zusätzlich zum Informationssystem im Internet direkt vor Ort zu informieren.
Bildung
- Wissen ist der Schatz, der sich vermehrt, wenn man ihn teilt -
Jeder Mensch hat das Grundrecht auf freien Zugang zu Information, Bildung und Kultur. Dies ist in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft essentiell, um jedem Menschen, unabhängig von seiner sozialen Herkunft, ein größtmögliches Maß an gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen. Damit ist die Hauptaufgabe einer institutionellen Bildung die Unterstützung bei der Entwicklung zur mündigen, kritischen und sozialen Persönlichkeit.
Zugleich ist Bildung ein elementarer Teil der kulturellen Entwicklung einer Gesellschaft – nur wer entsprechendes Wissen erworben hat, kann am gesellschaftlichen und kulturellen Leben im vollen Umfang teilnehmen.
Die Piratenpartei setzt sich für eine kontinuierliche, zukunftstaugliche Bildungspolitik ein. Im Bereich Schule und Berufsschulen sollen diese an den Begabungen, Talenten und Interessen der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet werden. Dabei sollen auch die Erfahrungen der Lehrenden, Unterrichteten und deren Eltern bei der Schulbildung berücksichtigt werden. Entsprechend sind die Erfahrungen der Unterrichteten und Lehrkörper an den Fach-, Hochschulen und Erwachsenenbildungszentren zu berücksichtigen.
Freier Zugang zu Bildung
Der freie Zugang zu Bildungseinrichtungen ist im Interesse aller. Deshalb ist es Aufgabe der gesamten Gesellschaft, eine leistungsfähige Bildungsinfrastruktur zu finanzieren und gebührenfrei zur Verfügung zu stellen: Investitionen in Bildung sind Investitionen in die Zukunft und in eine stabile Demokratie. Bildungsgebühren jeglicher Art schränken den Zugang zu Bildung ein. Aus diesem Grund befürworten wir die Lehrmittelfreiheit und den verstärkten Einsatz von Werken, die unter einer freien Lizenz stehen, zur Vermittlung von Wissen.
Erziehung zur Demokratie
Die gelebte Vermittlung der Grundprinzipien unserer demokratischen Staats- und Gesellschaftsform ist eine der Aufgaben staatlicher Bildungseinrichtungen. Durch die frühe Möglichkeit, sich an (schul)-politischen Entscheidungen zu beteiligen und Themen zu erarbeiten, wollen wir auch der Politikverdrossenheit unter Jugendlichen vorbeugen. Außerdem können Kinder und Jugendliche demokratische Prinzipien und Werte auf diese Art und Weise kennen und schätzen lernen, wodurch sie kritischer mit extremistischem Gedankengut umgehen können. Parallel hierzu wollen wir den gesellschaftskundlich-politischen Unterricht ausbauen.
Entwicklung Deutschlands nach 1945 im Geschichtsunterricht
Wir wirken darauf hin, dass an den Schulen in Schleswig-Holstein die Entwicklung Deutschlands nach 1945 ein größeres Gewicht im Geschichtsunterricht bekommt. Hierbei soll ein besonderer Augenmerk auf ehemalige Nationalsozialisten in wirtschaftlich, politisch und gesellschaftlich bedeutsamen Positionen der neuen Bundesrepublik ebenso sehr gelegt werden, wie auf die Diktatur des Kommunismus/Sozialismus und des Unrechtsstaates DDR.
Demokratisierung der Bildung
Wir setzen uns für eine Demokratisierung der Schul- und Bildungslandschaft ein. Das bedeutet für uns die stärkere Beachtung der Persönlichkeitsrechte von Auszubildenden, Praktikanten, Trainees, Schülern und Studenten ebenso wie die der Lehrenden. Wir wollen die Demokratisierung des Bildungsbereichs auf allen Ebenen, unter anderem durch weitergehende Rechte für die Schülermitverwaltungen und die Studierendenschaften, erreichen (ähnlich wie bei der betrieblichen Mitbestimmung).
Neutralität in der Bildung
Gerade die Bildungsinhalte im naturwissenschaftlichen Bereich müssen auf fundierten und belegbaren Erkenntnissen basieren. Wissen soll von einem möglichst neutralen Standpunkt aus vermittelt werden. Dies beinhaltet vor allem eine sachliche Darstellung, die Ausgewogenheit der Standpunkte und eine kritische Quellenbewertung. Dies ist eine deutliche Absage an religiös oder politisch motivierte Wissensvermittlung.
Bildungsstandards
Auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und angesichts der derzeit herrschenden Missstände im deutschen Bildungssystem fordern wir die zügige Umsetzung der festgesetzten Bildungsstandards auf Bundes- und Länderebene, wie sie von der Kultusministerkonferenz und dem Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen gefordert werden. Zur Gewährleistung bundeseinheitlicher Bildungsstandards in allen Bundesländern übernimmt das ausführende Organ der Bundesregierung die qualitätsführende Kontrolle und Evaluation.
Medienkompetenz
Internet und moderne Medien sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Wir möchten, dass staatliche Bildungseinrichtungen verstärkt auf diese Veränderungen reagieren und wollen die fächerübergreifende Vermittlung von Medienkompetenz in allen Bildungs- und Erziehungsbereichen, auch der Erwachsenenbildung, einführen.
Einsatz von freier Software und Lehrmitteln unter freien Lizenzen
Wir wollen erreichen, dass an Bildungseinrichtungen vermehrt Lehrmittel mit freien Lizenzen und kostenlose Online-Angebote verwendet werden. Dies trägt nicht nur zur Kostensenkung und Aktualität bei, sondern auch dazu, dass die Lehrmittel von den Lehrenden nach Bedarf erweitert und verändert werden können. Zudem setzen wir uns für den Einsatz von freier Software an Schulen ein. Diese kann von den Schülern auch zuhause kostenfrei benutzt werden.
Open Access
Siehe Abschnitt »Open Access« in der Präambel.
Keine Schultrojaner in Schleswig-Holstein
Die Kultusministerkonferenz hat mit den Schulbuchverlagen einen Vertrag geschlossen, der den Einsatz von Plagiatssoftware, den sogenannten Schultrojaner, auf Computern an den Schulen vorsieht. Damit soll auf den Schulcomputern nach illegalen digitalen Schulbuchkopien gesucht werden. Wir lehnen diese Kriminalisierung von Lehrern und Schülern entschieden ab und setzt sich dafür ein, dass der Vertrag für Schleswig-Holstein geändert oder gekündigt wird.
Wir lehnen diese und ähnliche Formen der Überwachung in öffentlichen Einrichtungen ab.
Finanzierung von Bildung und Forschung
Bildung und Forschung sind eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass eine reiche Industrienation wie Deutschland einen im internationalen Vergleich unangemessen niedrigen Teil der öffentlichen Mittel in Bildung und Forschung investiert. Wir fordern daher eine bessere finanzielle Ausstattung des gesamten Bildungssystems. Schönrechnereien – wie die Einbeziehung von Lehrerpensionen – lehnen wir dabei ab.
Gleiche Berufschancen im Lehrer- und Dozentenbereich
Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt schleicht sich eine Zweiteilung im Bereich der Bildungsvermittler ein: Auf der einen Seite stehen gut abgesicherte Beamte auf Lebenszeit, auf der anderen Seite billige Honorarkräfte, die in den Schulen große Teile des Unterrichts und der Betreuung übernehmen oder an den Hochschulen als Lehrbeauftragte in vielen Bereichen dafür sorgen, dass überhaupt noch ein ausreichendes Lehr- und Betreuungsangebot vorhanden ist. Somit müssen Zeit- und Werksverträge im Bildungswesen untersagt werden.
Unsere Schulkonzeption
Es gibt in Schleswig-Holstein den Trend zu ständigen Missreformen, welche die eigentlichen Probleme gar nicht erst angehen. Wir fordern stattdessen grundlegende Veränderungen vorzunehmen, die bewährte Reformideen wie flexible und modulare Unterrichtsstrukturen aufgreifen.
Ziel unserer Schulpolitik ist die optimale Förderung der Schüler. Diese wird durch eine freiwillige Ganztagesbetreuung erleichtert, die flächendeckend ermöglicht werden soll und in der eine örtliche Kooperation mit schulexternen Trägern wie Vereinen oder Musikschulen angestrebt wird. Weitere alternative Unterrichtskonzepte müssen in Schleswig-Holstein weiterhin möglich sein und parallel zu den bisherigen Unterrichtsformen existieren dürfen. Den Schulen sind hier auf Wunsch von Eltern, Schülern und Schulträgern mehr Mitsprachemöglichkeiten einzuräumen.
Keine Schulstrukturreform aus ideologischen Gründen
Jahrzehntelang bestand Schulpolitik nur im Streit um das bessere Schulsystem.
Wir lehnen Schulstrukturreformen aus ideologischen Gründen ab. Unsere Schulpolitik wird sich darauf konzentrieren, wie Schüler besser auf ihr Leben vorbereiten werden können. Die wichtige Frage ist für uns, was unsere Kinder wie lernen sollen und nicht die Schulorganisation bzw. Art der Differenzierung beim Lernen.
Ganztagesbetreuung an Schulen
Bildungseinrichtungen sollen Angebote zur Ganztagesbetreuung bereitstellen.
Das Betreuungsangebot soll den Unterricht um zusätzliche Bildungsmöglichkeiten und Aktivitäten ergänzen. Neben Hausaufgabenbetreuung und Nachhilfe soll ein möglichst breites Angebot an kulturellen, geistes-, naturwissenschaftlichen sowie sportlichen Tätigkeiten ermöglicht werden. Dabei ist die Zusammenarbeit mit Vereinen und Organisationen zu beiderseitigem Vorteil ausdrücklich erwünscht.
Freie Schülerbeförderung
Wir setzen uns für eine grundsätzlich beitragsfreie Schülerbeförderung ein. Die Finanzierung soll Landesaufgabe sein. Eine Beitragsbefreiung sollte für Vorklassen und die Schuljahrgänge 1-4 der allgemeinbildenden Schulen bei einer Mindestentfernung von 1 Kilometer zwischen den Haltestellen am Wohnort und der Haltestelle an der Schule gelten. Sowie bei den Schuljahrgängen 5-10, wenn die entsprechende Mindestentfernung 2 Kilometer beträgt. Für Schüler, deren Schulweg die Mindestentfernung unterschreitet übernimmt das Land keine Kosten der Schülerbeförderung, verpflichtet sich aber, bei gefährlichen Streckenabschnitten einen organisierten Schülerverkehr vorzuhalten.
Schulspeisung
Eine gesunde Ernährung ist aus Gründen der körperlichen und geistigen Entwicklung und der Konzentrationsfähigkeit der Kinder wichtig. Berufstätige Eltern, besonders Alleinerziehende, haben nicht immer die Möglichkeit, ihren Kindern ein Mittagessen zu bieten. Schulspeisungen können dazu beitragen, dass sich ihre Kinder trotzdem ausgewogen ernähren. Wir fordern daher die Einführung vollwertiger Schulspeisungen aus regionalem Anbau, wenn möglich sogar den Demeter-Richtlinien entsprechend, an allen Schulen und Kindertagesstätten. Die Finanzierung dieser Schulspeisungen ist so zu gestalten, dass alle Schüler unabhängig von der sozialen oder finanziellen Lage der Familie diskriminierungsfrei daran teilnehmen können.
Barrierefreies Lernen
In Schleswig-Holstein ist für Kinder mit besonderem Förderbedarf das Risiko einer Sonderschuleinstufung und der daraus folgenden Ausgrenzung aus dem Regelschulbetrieb im internationalen Vergleich besonders hoch. Der gemeinsame Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung wirkt sich auf den Lernerfolg beider Gruppen positiv aus, wie internationale Studien beweisen. Deshalb wollen wir das hierzulande betriebene Modell der Sonderschule soweit wie möglich verlassen und eine Schule für alle ermöglichen.
Bessere Betreuung
Wir fordern einen Betreuungsschlüssel bzw. eine Klassengröße, die einen verbesserten Unterricht sowie eine individuelle Betreuung zum Ziel hat. Dazu gehört die Schaffung neuer Lehrerstellen und eine angemessene Fort- und Weiterbildung der Lehrer. Auch die Qualität des Unterrichts soll regelmäßig überprüft werden. Wir streben die verbindliche Umsetzung der für die bestmögliche Förderung notwendigen Betreuungsschlüssel und Klassengrößen im Bildungswesen bis zum Jahr 2022 an. Dabei sollte man sich an aktuellen psychologisch-pädagogisch und soziologisch anerkannten internationalen und nationalen Bildungsstudien für die entsprechenden Lerngruppen orientieren. In den Bereichen Medienkompetenz und Pädagogik sehen wir einen besonderen Bedarf an Weiterbildung für Lehrer. Zudem wollen wir Angebote schaffen, bei denen Eltern gemeinsam mit ihren Kindern an das Thema Mediennutzung herangeführt werden. Die Anzahl der Schulsozialarbeiter – auch an Gymnasien – muss erhöht werden. Dies ist Ländersache und darf nicht den Kommunen aufgebürdet werden.
Schulen demokratisieren
Selbstbestimmung an der Schule durch das Lehrerkollegium und ein Mitbestimmungsrecht der Schüler und Eltern schaffen faire Arbeitsstrukturen. An die demokratischen Entscheidungen des Kollegiums ist nach unserer Konzeption auch die Schulleitung gebunden. Die Schülermitverwaltung muss in Schülermitbestimmung umgestaltet werden, um eine Teilhabe an Entscheidungen zu ermöglichen.
Leistungsdruck und Schulstress verringern
Überfüllte Lehrpläne und Lernstandserhebungen sind hohe Stressfaktoren und setzen die Schüler unnötig unter Druck. Die Bildungspläne müssen angepasst werden, besonders der Bildungsplan des Gymnasiums mit einer evtl. verkürzten zwölfjährigen Schullaufbahn. Statt Lernstandserhebungen wie PISA oder VERA, die ausschließlich den Wissensstand messen, sollen langfristige Evaluationsverfahren eingesetzt werden, die auch Selbstreflexion der Schüler einbeziehen und somit die Lernprozesse unterstützen.
Angebote für Schüler mit Lernschwierigkeiten und Hochbegabtenförderung
Schüler sind unterschiedlich und haben individuelle Begabungen und Talente. Wenn diese Unterschiede nicht berücksichtigt werden, führt dies dazu, dass einzelne Schüler nicht ihrem Potential gemäß gefördert werden. Die Über- oder Unterforderung einzelner Schüler führt außerdem zu Verhaltensauffälligkeiten und einem schlechten Lernklima innerhalb der Klassengemeinschaft.
Wir setzen auf Individualität in der Bildung und sprechen uns für geeignete Angebote und Förderungen sowohl für Schüler mit Lernbehinderungen als auch für sogenannte Hochbegabte aus. Die Erforschung der entsprechenden Phänomene und die Einbindung von Interessengruppen sollte Ziel sein, um ein Bildungsklima zu schaffen, dass sich an der individuellen Realität, statt an einem theoretischen Durchschnittsschüler orientiert.
Religions- und Ethikunterricht
Wir fordern, dass an allen Schülern an staatlichen Bildungseinrichtungen ethische und religiöse Inhalte gleichwertig vermittelt werden. Einen konfessionsgebundenen Religionsunterricht lehnen wir ab.
Persönlichkeitsrechte der Schüler und Lehrer achten
Die Privat- und Intimsphäre sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung von Schülern und Lehrern müssen gewahrt bleiben. Videoüberwachung und private Sicherheitsdienste haben keinen Platz in Schulen. Präventive Durchsuchungen und Kontrollen oder Urinuntersuchungen sind zu unterlassen. Die Unschuldsvermutung gilt auch für Schüler. Diese unter Generalverdacht zu stellen, zerstört das Vertrauen zu Schule und Lehrern, ohne welches Unterricht und Erziehung nicht möglich sind.
Computer- und Vernetzungsangebote im Unterricht
Für die Vermittlung von Lehrinhalten sollen verstärkt Computer zum Einsatz kommen. Schüler sollen sich Kursinhalte auch anhand aufgezeichneter Vorlesungen, per Videokonferenz oder mit Hilfe interaktiver Programme aneignen können.
Wir lehnen komplette Medienverbote an Schulen ab. Dagegen befürworten wir die kompetente Nutzung von Medien außerhalb des Unterrichts. Dabei dürfen keine anderen Personen benachteiligt werden. Im Unterricht sollten Mediengeräte nur nach Abstimmung mit den Lehrkräften benutzt werden. Durch diese Regelung wird auch das selbständige Lernen im Umgang mit neuen Medien gefördert.
Kostenloser Kindergarten- und Kinderkrippenbesuch
Der Besuch einer vorschulischen Einrichtung leistet einen wichtigen Beitrag dazu, dass Kinder in der Grundschule leichter lernen und sich besser in einer Gruppe zurechtfinden. Gleichzeitig können Kindergärten, Kinderkrippen und andere Kindertagesstätten maßgeblich zur Entlastung berufstätiger Eltern beitragen und es manchen Eltern überhaupt erst ermöglichen, einen Beruf auszuüben.
Deshalb wollen wir es aus Landesmitteln ermöglichen, dass der Besuch von Kindergärten nach dem dritten Lebensjahr und der Besuch von Kinderkrippen bereits nach dem zweiten Lebensjahr für jedes Kind kostenlos angeboten werden. Damit erhalten alle Kinder, unabhängig von ihrem familiären und gesellschaftlichen Hintergrund, möglichst gleiche Voraussetzungen für ihren weiteren Bildungsweg.
Ablehnung von Erziehungsgehalt
Ab 2013 soll Eltern, die ihre Kinder nicht in vorschulischen Einrichtungen unterbringen, ein monatliches Erziehungsgehalt oder Betreuungsgehalt gezahlt werden. Es kann auch keine Garantie dafür gegeben werden, dass die monatlichen Zahlungen zum Zwecke der Betreuung der Kinder investiert werden. Daher lehnen wir eine Einführung des Erziehungsgehaltes ab.
Bessere Ausbildung und Bezahlung von Erziehern
Von Erziehern und Betreuern im vorschulischen Bereich wird immer mehr gefordert. Die Bezahlung sowie Aus- und Fortbildung dieser für die Entwicklung der Kinder so wichtigen Pädagogen ist den neuen Anforderungen und der erhöhten Belastung anzupassen.
Beibehaltung der flexiblen Ausbildungs- und Hochschulstruktur
Traditionelle Ausbildungen, Universitäten, duale Hochschulen, Fachhochschulen und viele andere Weiterbildungsmöglichkeiten bieten eine Vielfalt an unterschiedlichen Ausbildungswegen, Schwerpunkten, Inhalten und Lehrmethoden. Der derzeitige berufsorientierte Umbau der Universitäten ist nicht nur zu ihrem Schaden, sondern auch zum Nachteil der anderen Bildungseinrichtungen.
Wir wollen die Vielfalt und Flexibilität im Weiterbildungssystem zum Nutzen von Gesellschaft, Forschung, Lehre und Wirtschaft erhalten.
Verhinderung von Studiengebühren
Jeder Mensch hat das Recht auf die Teilhabe an der Gesellschaft, auf Bildung und kulturelle Betätigung. Finanzielle Zusatzbelastungen halten vom Studieren ab.
Wir wollen daher die Einführung einer Studiengebühr für Studierende in Schleswig-Holstein verhindern und uns für eine barriere- und kostenfreie Bildung für alle einsetzen.
Wissenschaftlichen Nachwuchs fördern
Ansätze zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses werden leider oft als Einladung zum Sparen aufgefasst. Vor allem die Juniorprofessur sowie die geplante Lehrjuniorprofessur sind in der derzeitigen Form äußerst problematisch. Insbesondere müssen die Zukunftsaussichten der Juniorprofessoren verbessert werden – die Einführung eines »Tenure Track« nach US-amerikanischem Vorbild mit der Weiterbeschäftigung als Professor nach Ablauf der Juniorprofessur als Regelfall wäre ein Ansatz.
Wir werden uns dafür einsetzen, neue unbefristete Hochschulstellen vor allem im Bereich der wissenschaftlichen Mitarbeiter einzurichten. Bestehende Lehraufträge an Schulen und Hochschulen wollen wir angemessener als bisher vergüten und befristete in unbefristete Arbeitsverträge umwandeln.
Förderung Erwachsenenbildung
Wir wollen ein integratives Konzept »Lebenslanges Lernen« aufbauen, das Volkshochschulen mit Schulen, Fachhochschulen, Berufsschulen, Universitäten und andere Bildungseinrichtungen zu einem Verbund der Erwachsenenbildung effektiv zusammenführt. Vor allem ältere Menschen in unserer Gesellschaft dürfen nicht vom Gebrauch neuer Medien abgeschnitten werden, deshalb fordern wir hier ganz besonders entsprechende Fortbildungsangebote.
Familienfreundliche nachschulische Bildung
Nachschulische Bildung (z.B. an berufsbildenden Schulen und Hochschulen, sowie Ausbildungsbetrieben) soll familienfreundlicher gestaltet werden. Ausbildungs-, Studien- und Prüfungsordnungen sind gegebenenfalls so zu ändern, das Eltern- oder Pflegezeiten nicht zu negativen Auswirkungen aus formalen Gründen führen können. Aus- und Weiterbildung müssen parallel zur Kindererziehung möglich sein.
Dazu muss z.B. die Kinderbetreuung in Betrieben und an Hochschulen ausgebaut werden.
Arbeit und Gesundheit
- Der Mensch steht im Mittelpunkt -
Freiheit hat auch mit dem Recht jedes Menschen zu tun, ein möglichst selbstbestimmtes Leben bis ins hohe Alter zu führen. Dazu ist man oft auch auf die Solidarität anderer angewiesen. Deshalb will die Piratenpartei, dass auch künftig Gesunde für Kranke, Arbeitende für Arbeitslose, Jung für Alt und Alt für Jung eintreten. So kann eine gerechte Gesellschaft bestehen, die Freiheit für jeden ermöglicht.
Die Piratenpartei will, dass sich das Land Schleswig-Holstein in diesem Sinne auch bei der arbeits-, sozial- und gesundheitspolitischen Gesetzgebung im Bundesrat einbringt.
Förderung von offenen Arbeitsstrukturen
Wir setzen uns für die Förderung von offenen Arbeitsstrukturen wie Hackerspaces (von Hacker und Space, engl. für Raum) und Co-Workingspaces ein. Es handelt sich dabei um offene Räume für die verschiedensten Berufsbereiche, die von mehreren Gruppen oder Personen zum gemeinsamen Arbeiten genutzt werden. Als »Büro-WGs« speziell für Heimarbeiter oder Selbständige schaffen sie Mehrwert für den Einzelnen und die Gemeinschaft.
Die so geschaffenen Möglichkeiten bieten ein großes Innovationspotenzial. Dem Bürger wird die Chance gegeben, seine sozialen und beruflichen Talente im Austausch und in der Zusammenarbeit mit anderen zu entfalten. Darüber hinaus bieten sie offene Arbeitsstrukturen flexible Arbeitszeiten und stellen damit eine Möglichkeit dar, Familie, Freizeit und Beruf in Einklang zu bringen. Wir möchten die Bereitstellung von leer stehenden Räumlichkeiten für solche Projekte fördern.
Arbeitsmarktpolitik im Fokus des Europäischen Sozialfonds
Wir leben in einer zunehmend automatisierten Arbeitswelt, in der nicht mehr länger die menschliche Arbeitskraft im Vordergrund stehen kann, sondern die Wertschöpfung des Produktes.
Wir sind davon überzeugt, dass es genügend »Arbeit« im Lande gibt, die nicht nur eine andere Wertschätzung erfahren sollte, sondern auch angemessen entlohnt gehört. Darüber hinaus erkennen wir die Potentiale der gut ausgebildeten Generation 50plus und wollen sie sinnvoll einsetzen.
Wir setzen uns daher dafür ein, dass Weiterbildungsmaßnahmen nach dem Credo des Europäischen Sozialfonds (ESF) durchgeführt werden, die gemäß Lissabon-Agenda zur Förderung einer dynamischen und wettbewerbsfähigen wissensbasierten Wirtschaft beitragen sollen.
Bisher werden aus diesem Fonds unzählige Beschäftigungsgesellschaften, sogenannte Bildungsträger, Wohlfahrtverbände etc. bedient, mit denen u.a. unsinnige Beschäftigungsprogramme für Langzeitarbeitslose geschaffen werden, die dann mit den am Markt vorhandenen Betrieben in direkten Wettbewerb treten. Die Zuschüsse aus diesem ESF-Fonds betragen in Schleswig-Holstein laut Landeshaushalt 2011/12 15,7 Mio Euro. Ob die Mittelverwendung den Auflagen der Lissabon-Agenda in oben genannten Fällen gerecht wird, bezweifeln wir stark.
Wir setzen uns dafür ein, dass Weiterbildungsmaßnahmen unterbleiben, die nur der Begradigung der Arbeitslosen-Statistik dienen.
Begrenzung der Leiharbeit
Arbeitnehmerüberlassung ist ursprünglich ein Instrument der Wirtschaft, um Auftragsspitzen zu bewältigen, wird aber zunehmend missbraucht.
In einzelnen Unternehmen stellen die Leiharbeitskräfte mittlerweile betriebsintern eine Art Konkurrenz und Druckmittel gegen die Stammbelegschaft dar und ersetzen diese sogar. In vielen Fällen werden langjährige Mitarbeiter in Untergesellschaften ausgegliedert und zu schlechteren Bedingungen »neu« weiterbeschäftigt.
Leiharbeit sollte wegen ihres Missbrauchspotenzials wieder begrenzt werden. Wir wollen, dass das Land Schleswig-Holstein dazu eine entsprechende Initiative im Bundesrat startet. Leiharbeiter sollen nicht eine billige Verfügungsmasse sein, mit der reguläre Beschäftigte unter Druck gesetzt werden können, sondern für die ihnen abverlangte Flexibilität mit einem Lohnzuschlag ab dem dritten Monat entschädigt werden.
Missbrauch von Praktika verhindern
Praktikanten sind nicht dafür da, die Leistung eines Unternehmens zu erhöhen, sondern um ihr Wissen und praktische Fähigkeiten zu erweitern.
Arbeitgeber, die Praktikanten als billige Arbeitskräfte ausbeuten, verhalten sich nicht nur unfair gegenüber den Praktikanten sondern auch gegenüber ihren Mitbewerbern und den sozialen Sicherungssystemen.
Darum wollen wir die Regelungen für Praktika verschärfen. Probezeit, Werkstudententätigkeit und befristete Arbeitsverträge sind ausreichende Werkzeuge des Arbeitsmarkts, um Berufsanfängern den Start in das Berufsleben zu erleichtern oder ein neues Arbeitsverhältnis zu ermöglichen.
Missbrauch von staatlichen Zuschüssen verhindern
Insbesondere im Niedriglohnbereich werden befristete Arbeitsverträge bis zu 12 Monaten durch EGZ (Eingliederungszuschuss für Arbeitslose aus dem Europäischen Sozialfonds) an den Arbeitgeber subventioniert.
Dies führt zum einem zu Wettbewerbsverzerrung gegenüber den Mitbewerbern, die solche Zuschüsse nicht erhalten. Auch ist immer wieder zu beobachten, dass nach Ablauf der 12monatigen Förderung die Mitarbeiter nur entlassen werden, damit ein neuer Förderzyklus mit »frischen Mitarbeitern« beginnen kann.
Wir setzen uns entschieden dafür ein, diese Praxis zu unterbinden und fordern entsprechende Nachbesserungen in der Agenda 2010.
Kosten durch unnötige Verbeamtung reduzieren
Wir setzen uns für die Anfertigung einer umfassende Studie ein, die ermitteln soll, welche Tätigkeiten im öffentlichen Dienst eine Verbeamtung notwendig erfordern und welche Tätigkeiten von Angestellten erledigt werden können.
Keine sachgrundlosen Befristungen im öffentlichen Dienst
Wir setzen uns dafür ein, dass öffentlich-rechtliche Arbeitgeber Arbeitsverhältnisse nicht mehr sachgrundlos befristen dürfen. Die öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber sind zur Erfüllung ihrer Aufgaben bereits aufgrund ihrer Existenz verpflichtet und müssen daher hinreichend Personal hierfür vorhalten. Zugleich dürfen sie Rechtpositionen ohnehin nur wegen eines sachlichen Grundes einschränken. Dieser liegt jedoch bei der sachgrundlose Befristung eben nicht vor. In Anbetracht der teils erheblichen Nutzung der sachgrundlosen Befristung wird hierdurch vielen Arbeitnehmern eine sicherere Zukunftsplanung nicht ermöglicht.
Bewegungsangebote für Menschen außerhalb von Arbeitsprozessen
Wir setzen uns für die Bewegungsangebote für Kinder und Jugendliche in allen pädagogischen Einrichtungen, Erwachsenen an ihren Arbeitsplätzen, sowie Studenten und Lehrenden an Universitäten ein. Sportanlagen sollten außerhalb der planmäßigen Belegung durch Sportgruppen für selbst organisierte Sportaktivitäten geöffnet werden. Kostenlose Sportangebote in öffentlichen Anlagen sollten gefördert werden. Jeder Mensch muss die Möglichkeit erhalten schwimmen zu lernen. Wir setzen uns für die Einrichtung und Erhalt von Schwimm- und Sportstätten und Räumen für freie Bewegung ein.
Gesundheit und Pflege auf kommunaler Ebene
Wir setzen uns für eine lokale Erstversorgung durch Pflegekräfte ein. In jeder Gemeinde sollte eine Pflegekraft arbeiten, z.B. eine pro 1000 Einwohner. Sie soll immobile Menschen und Familien besuchen, und den Gesundheitszustand und den Versorgungsbedarf ermitteln. Sie achtet darauf, dass die Person mit Medikamenten und Hilfsmitteln versorgt ist. Sie ist Schnittstelle zwischen Angehörigen, Hausarzt, Gemeinde, Physiotherapie und Pflegedienst. Sie besucht die Menschen zu Hause auf Anfrage der Betroffenen mit und ohne ärztliche Weisung. Sie rechnet ihre Leistung mit der Krankenkasse ab und erhält ein Grundgehalt von der Gemeinde. Sie organisiert Kurse in der Gemeinde zu Themen wie Ernährung, Pflege, Medikamente, erste Hilfe u.v.m.
Wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung mit Hebammenhilfe
Wir setzen uns dafür ein, dass Schwangere die freie Wahl haben, wo sie ihr Kind bekommen möchten. Zu diesem Zweck soll die zeitnahe und regionale Erreichbarkeit einer Hebamme auch in ländlichen Räumen sichergestellt werden. Die umfasst die im Hebammengesetz (HebG §4) vorbehaltene Tätigkeiten. Des weiteren soll der Gebührenvertrag mit den Krankenkassen ausgeweitet werden, um die wirtschaftliche Absicherung der Hebammen sicher zu stellen. Die gesetzlichen Regelungen für die Leistung der Hebammen an Versicherte gemäß Reichsversicherungsordnung (§196 RVO) sollen in das Sozialgesetzbuch V überführt werden.
Erstbetreuung der Schwangeren durch die Hebamme
Wir setzen uns für eine primäre niedrigschwellige und bedarfsgerechte Betreuung und medizinische Versorgung in der Schwangerschaft, während der Geburt bis zum Ende des ersten Lebensjahres des Kindes durch Hebammen ein. Die Hebamme soll als Lotsin in allen Fragen um Schwangerschaft, Geburt und Stillen/Ernährung fungieren. Sie übernimmt die Weiterleitung in medizinische Behandlung bei Auftreten von Komplikationen (Regelwidrigkeiten).
Sozialpolitik
- Gerechter Interessenausgleich -
Die Sozialpolitik der Piratenpartei hat die Verbesserung der wirtschaftlichen und sozialen Situation, insbesondere benachteiligter gesellschaftlicher Gruppen, zum Ziel. Die Integration sozial schwächerer Bevölkerungsgruppen stabilisiert die Gesellschaft.
Die Piratenpartei erachtet die Absicherung der Bürger gegen Lebensrisiken wie Krankheit, Alter, Unfall, Arbeitslosigkeit und Pflegebedürftigkeit als eine der Kernaufgaben des Staates.
Regierungen, Parteien und Teile der Wirtschaft verabschieden sich seit längerem schrittweise von den Errungenschaften des modernen Sozialstaates. Die Piratenpartei will nicht, dass Absicherungen, die einstmals nicht ohne Grund staatlich garantiert waren, einseitigen wirtschaftlichen Interessen geopfert werden. Wir wollen Menschen nicht auf der Strecke lassen und den sozialen Frieden nicht der Gewinnmaximierung opfern.
Sozialer Wandel
Unsere Sozialsysteme müssen sich an die in Folge des demographischen Wandels veränderte Gesellschaft anpassen. Die Arbeitenden können die Nicht-Arbeitenden nicht mehr vollständig unterstützen, die Jungen nicht mehr die Alten.
Innovative neue Modelle sind für die Zukunft unerlässlich. Konzepte wie das BGE (bedingungsloses Grundeinkommen) können eine mögliche Lösung darstellen.
Gewalt als gesellschaftliches Problem
Wir erachten Gewalt als ein gesamtgesellschaftliches Problem. Wir lehnen es ab, Computerspieler zu kriminalisieren oder Computerspiele, Paintball oder vergleichbare Freizeitaktivitäten zu verbieten. (Siehe auch Kapitel 15.4, »Förderung von Spielen als Kulturgut«.)
Stattdessen wollen wir auf funktionierende Familienstrukturen setzen, Medienkompetenz fördern und Programme zur Gewaltprävention ausbauen. Pädagogisch-psychologische Fachkräfte sollen flächendeckend in Schulen, Beratungsstellen und Jugendzentren tätig werden können. Die Kürzung der hierfür zur Verfügung stehenden Mittel im Doppelhaushalt 2011/12 muss rückgängig gemacht werden.
Jugendförderung
Den stetigen Rückzug des Landes aus der Finanzierung der Jugendarbeit wie auch aus der landesweiten Förderung der Jugendmusik- und Kunstschulen lehnen wir ab.
Wir wollen offene Jugendarbeit und die Arbeit der Jugendverbände in Schleswig-Holstein unterstützen.
Rechte von Menschen mit Handicap stärken
Wir setzen uns dafür ein, dass die Ratifikation der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht nur ein symbolischer Akt bleibt. Daher fordern wir die Rücknahme der im Doppelhaushalt 2011/12 beschlossenen Halbierung des Blindengeldes.
Öffentlicher Raum für alle
Wir wollen die Nutzungsmöglichkeiten des öffentlichen Raums für alle verbessern.
Zu einer lebendigen Innenstadt gehören für uns nicht nur Gewerbe, sondern auch öffentliche Parks, Grün- und Freizeitflächen. Kleingewerblich geprägte Innenstädte wollen wir in Qualität und Funktion erhalten.
Wir wollen die Nutzung öffentlicher Gebäude durch Bürgervereinigungen, Vereine und Kulturgruppen fördern und uns für entsprechende Verbesserungen in Nutzungs- und Haftungsregelungen einsetzen.
Wirtschaftspolitik
Die Piratenpartei Schleswig-Holstein fordert eine ökologische und an den Bedürfnissen der Menschen ausgerichtete Wirtschaftspolitik. Sie setzt sich für fairen Wettbewerb, für die Förderung von Innovationen sowie gegen privatwirtschaftliche Monopole und übermäßige staatliche Regulierung der Unternehmen ein. Dabei stehen insbesondere kleine Betriebe im Fokus, die nicht nur Arbeitsplätze schaffen, sondern auch erhalten.
Öffentlich Private Partnerschaften ablehnen
Wir lehnen Öffentlich Private Partnerschaften (ÖPP, auch bekannt als Public Private Partnerships, PPP) grundsätzlich ab.
Verträge, die Bund, Länder und Kommunen mit Privatunternehmen schließen, müssen für die Volksvertreter, aber auch die sie wählenden Bürger, kontrollierbar sein. Geheimverträge sind nicht tolerabel. Der Schutz des Geschäftsgeheimnisses eines Privatunternehmens darf nicht über der staatlichen Pflicht zum transparenten Handeln stehen.
Es ist verlockend, statt einer einmaligen Investition auf ein Leasingmodell zu setzen, bei dem der aktuelle Haushalt dank der deutlich kleineren sofort fälligen Summe nicht blockiert wird. Jedoch werden dadurch zukünftige Haushalte auf Jahrzehnte belastet. Es kommt zu einer versteckten Verschuldung, die nicht in der Bilanz auftaucht. Wir setzen uns für ein verantwortungsvolles wirtschaftliches Handeln ein, und lehnen dieses Modell daher strikt ab.
Die Aufrechterhaltung einer grundlegenden Infrastruktur für Bildung, Gesundheit, Energieversorgung, Transport usw. ist Aufgabe des Staates. Eine weitere Privatisierung in diesen Bereichen sehen wir deshalb sehr kritisch.
Ziel ist es, dass eine Kommune ihre Infrastruktur selber finanziert. Ist dies nicht möglich, so gibt es immer noch Alternativen zur Finanzierung, die ebenfalls eine weitere Verschuldung der Kommunen verhindern. Eine Genossenschaft von Bürgern, in der die Nutzer einer Infrastruktur diese selber betreiben, ist eine solche Alternative. Da das Ziel so einer Genossenschaft nicht die Gewinnmaximierung, sondern das Erfüllen einer Funktion ist, arbeitet diese demokratischer und sozial verträglicher als ein gewinnorientiertes Privatunternehmen.
Bürgschaften und Landeshaushalt
Seit der Verankerung der sogenannten »Schuldenbremse« im Grundgesetz greifen die Finanzminister in Bund und Land statt direkter Zahlungen verstärkt auf Bürgschaften zurück. Bürgschaften erscheinen im Landeshaushalt erst dann, wenn das Land als Bürge in Anspruch genommen wird und Zahlungen geleistet werden müssen. Daher ist es der Landesregierung möglich, gewaltige Risiken für künftige Haushalte zu schaffen und dennoch einen verfassungsgemäßen Haushalt vorzulegen.
Wir setzen uns für Transparenz im Landeshaushalt ein und fordern die Auflistung aller Bürgschaften des Landes im Haushalt, sowie die regelmäßige Prüfung der Risiken im Finanzausschuss des Landtags. Für erkannte hohe Risiken müssen Rücklagen gebildet werden um zukünftige Generationen nicht zu belasten. Für den Bundeshaushalt soll durch Schleswig-Holstein eine entsprechende Initiative über den Bundesrat eingebracht werden.
Subventionen überprüfen
Öffentliche Ausgaben, im besonderen Maße Subventionen, werden auf den Prüfstand gestellt. Subventionen sollen nur dort eingesetzt werden, wo wichtige Ziele anders nicht erreicht werden können. Darüber hinaus müssen alle Subventionen degressiv angelegt oder enger als bisher zeitlich befristet sein und regelmäßig auf ihren Sinn hin überprüft werden.
Beendigung der Pflichtmitgliedschaft in Kammern
Wir treten für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in einer Industrie- und Handels-, Landwirtschafts- oder Handwerkskammer ein. Eine freiwillige Mitgliedschaft bleibt von diesem Ziel unberührt. Rechtsanwalts-, Notar- und Ärztekammern sind von diesem Ziel nicht erfasst.
Für liberale Ladenschlussgesetze
Die liberalen Ladenöffnungszeitregelungen in Schleswig Holstein, nach denen die Ladeninhaber an 6 Tagen in der Woche, außer Sonntags, frei entscheiden können wann ihre Läden geöffnet haben, sehen wir als einen richtigen Schritt in Richtung Freiheit und Eigenverantwortung. Wir gehen jedoch einen Schritt weiter. Auch Sonntags sollen die Ladenöffnungszeiten freigegeben werden.
Der sogenannte Schutz des Sonntags ist ursprünglich religiös motiviert. Ob der Staat die Sonntagsruhe festschreiben muss, ist nach unserer Sichtweise fraglich. Wir fordern auch den Sonntag für Gewerbetreibende frei zu geben.
Steuerpolitik und Finanzen
- Einfach ist besser -
Die Piratenpartei versteht sich weder als »Steuersenkungs-« noch als »Steuererhöhungspartei«. Fakt ist, dass wir ein gerechteres und transparentes Steuersystem benötigen, das unsere Infrastruktur verbessert, damit unser Land auch weiterhin als attraktiver Wirtschaftsstandort bestehen kann.
Das jetzige System der Steuergesetzgebung ist weder reformier- noch vermittelbar und hat die Folge, dass »Steuersparen« zu einem Volkssport geworden ist, so dass wir einen Schnitt und einen Neuanfang wagen müssen.
Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass nicht nur bezahlte Lobbyisten der Wirtschaft und andere Gruppen die Leitlinien der Politik und hier insbesondere das Steuersystem bestimmen. Gerade der Bürger, das Volk als Souverän muss in Zukunft mehr direkten Einfluss nehmen können.
Die Piratenpartei wird alles daran setzen, sich auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene für die Etablierung eines einfachen verständlichen Steuersystems im Sinne des Landes stark zu machen.
Schuldenfreies Schleswig-Holstein
Ein Drittel aller Einnahmen muss Schleswig-Holstein an Banken und Finanziers weiterleiten, allein um seine Schulden zu bedienen. Diese Mittel fehlen für die Zukunftsaufgaben unseres Landes wie Bildung, was der Generationengerechtigkeit widerspricht, ebenso wie für soziale Zwecke und andere Landesaufgaben. Außerdem macht der Schuldenberg unser Land von Zinsschwankungen und damit von Finanzmärkten und Ratingagenturen abhängig. Die beschlossene Schuldenbremse ändert an diesen Problemen nichts, sondern schließt lediglich ein weiteres Anwachsen des Schuldenbergs aus.
Wir wollen Schleswig-Holstein zum Vorreiter in Deutschland für eine nachhaltige Staatsfinanzierung machen, indem wir die Schuldenbremse durch einen Schuldenstopp ergänzen: Wir wollen in der Landesverfassung festschreiben, dass Schleswig-Holstein seine Schulden bis 2050 schrittweise zurückzahlen muss. Indem wir die bis 2020 infolge der Schuldenbremse ohnehin erforderliche Stärkung des Verhältnisses der Nettoeinnahmen zu den Ausgaben des Landes fortsetzen, verringern wir die Abhängigkeit des Landes von den Finanzmärkten und erobern finanzielle Gestaltungsspielräume für die Zukunft unseres Landes zurück.
Finanzierungsvorbehalt
Das Ziel eines schuldenfreien Schleswig-Holsteins im Blick, stellen wir alle kostenverursachenden Vorschläge in diesem Wahlprogramm unter den Vorbehalt, dass wir eine Gegenfinanzierung finden. Wohltaten auf Pump lehnen wir ab.
Bürgerhaushalt für Schleswig-Holstein
Wir wollen, dass die Bürger den Weg zu einer zukunftssicheren Finanzierung des Landes mitbestimmen können. Ein Bürgerhaushalt kann dazu beitragen, den Willen aller Bürger zur Geltung zu bringen und den Einfluss lautstarker Interessengruppen zurückzudrängen, wobei die eingeschränkte Repräsentativität auch von Bürgerhaushalten zu berücksichtigen ist.
Mithilfe eines unter anderem über das Internet zugänglichen Bürgerhaushalts wollen wir jedem Schleswig-Holsteiner die Möglichkeit geben, zu diskutieren und anzugeben, welche Prioritäten er im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Landes setzen und welche Einnahmen oder Ausgaben er erhöhen oder kürzen würde. Auch teure Großvorhaben sollen so auf den Prüfstand gestellt werden. Der Landtag soll sich mit den Ergebnissen des Bürgerhaushalts auseinander setzen und etwaige Abweichungen davon begründen.
Neues Denken beim Verschuldungsdilemma Schleswig-Holsteins
Wir setzen uns dafür ein, dass in der kommenden Legislaturperiode im Kieler Landtag ernsthaft über die Einführung eines kommunalen Insolvenzrechts diskutiert wird.
Nach den bisherigen gesetzlichen Regelungen ist eine Insolvenz einer Kommunen oder eines Bundeslandes schlichtweg nicht möglich.
Wir lehnen das sog. »Public Private Partnership« ab. Die etablierten Parteien halten die in der Landesverfassung verankerte Schuldenbremse für ein adäquates Instrument, um die Verschuldung Schleswig-Holsteins in den Griff zu bekommen. Die sog. Schuldenbremse wird u.a. zu einer extremen Ausweitung des »Public Private Partnership« führen. Die Idee der Schuldenbremse, nämlich eine Schutzwirkung für kommenden Generationen und zur Erhaltung der Handlungsfähigkeit des Staates zu ermöglichen, kann die Schuldenbremse allerdings nicht erreichen, wenn die Landespolitik weiterhin die Möglichkeit hat, durch willkürliche Kürzungen des Finanzausgleichs oder andere Verschiebungen von Finanzlasten auf die Kommunen zwar die Verschuldung des Landeshaushaltes zu begrenzen, andererseits aber die Verschuldung der Kommunen zu erhöhen. Genau diese Gefahr ist in der Schuldenbremse zu sehen. Dem Grunde nach wäre eine Verfassungsänderung aufgrund der Verfassungsänderung zur Einführung der Schuldenbremse erforderlich, denn nur so können die Kommunen vor der Finanzlastenverschiebung vom Land auf sie geschützt werden. Die Kommunen in Schleswig-Holstein hatten eine entsprechende Verfassungsänderung vorgeschlagen, die bundesweit von den kommunalen Landesverbänden im Deutschen Städte- und Gemeindebund getragen wurde. Leider hat die Landesregierung Schleswig-Holsteins keinerlei Notwendigkeit gesehen, die Frage einer angemessenen Finanzausstattung der Kommunen zum Gegenstand der Schuldenbremse zu machen. Vielmehr wurde ein solches Ansinnen der Kommunen zurückgewiesen.
Aus diesem Grunde betrachten wir die Schuldenbremse in der Landesverfassung nicht für den einzig gangbaren Weg der Bewältigung der Verschuldung des Landes Schleswig-Holsteins.
Außer dem Land stehen die Kommunen ebenfalls vor einem gewaltigen Schuldenberg, in Schleswig-Holstein in Höhe von insgesamt 6,953 Mrd. Euro (Stand 31.12.2010). Wir berücksichtigen bei diesem Zahlenwert, dass die Statistik als Gesamtschulden momentan (noch) nicht den tatsächlichen Kommunalschuldenstand ausweist. Dies ist aus technischen Gründen bisher nicht möglich, da noch immer nicht alle Schulden der Kommunen statistisch erfasst werden. Das gilt etwa für Rückstellungen wie Pensionsverpflichtungen, Aufwendungen für unterlassene Instandhaltungen, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, Sanierung von Altlasten usw…
Seit geraumer Zeit wird in der Wissenschaft die Möglichkeit der Schaffung eins Insolvenzrechts für Kommunen diskutiert. Diese Diskussion stößt in der Politik bisher auf taube Ohren, dabei könnte ein kommunales Insolvenzrecht eine Art Befreiungsschlag für zahlreiche Kommunen in Schleswig-Holstein darstellen. Wir scheuen uns nicht davor, neue und unkonventionelle Wege zur Problemlösung zu gehen und hierzu gehört auch die Möglichkeit eines Insolvenzrechts für Kommunen.
Reformierung des Rechnungswesens
Der Landeshaushalt wird maßgeblich durch das verwendete Rechnungswesen bestimmt. Schleswig-Holstein verwendet noch die Kameralistik (Kameralbuchwesen), während der Großteil der Kommunen und der Nachbar Hamburg die Doppik (doppelten Buchführung) eingeführt haben. Die Kameralistik bietet keinen Überblick über den Ressourcenverbrauch, eine Kosten- Leistungsrechnung kann nicht durchgängig implementiert werden. Es erscheint zweifelhaft, dass in Zeiten knapper Kassen das bisherige Rechnungswesen den neuen Anforderungen gewachsen ist. Darüber hinaus ist es wenig sinnvoll, wenn Land und Kommunen in unterschiedlichen Systemen wirtschaften. Wir befürworten daher eine Reformierung des Rechnungswesens mit der Zielrichtung, den Wechsel von der Kameralistik zur Doppik umzusetzen.
Fraktionsfinanzierung begrenzen
In Anbetracht immer mächtiger werdender Regierungen wollen wir die Rolle der Bürger und ihrer Vertreter im Landtag bei der Gesetzgebung und der Kontrolle der Landesregierung stärken. Dies bedingt eine ausreichende Finanzierung der Parlamentsarbeit. Eine Selbstbedienung der Fraktionen durch ständige, intransparente Mittelerhöhungen lehnen wir demgegenüber ab. In Zeiten steigender Landesschulden und den Bürgern zugemuteter Mittelkürzungen muss auch die Politik ihren Einsparbeitrag leisten.
Entsprechend der Vorschläge des Bundes der Steuerzahler wollen wir die Höhe der Geld- und Sachzuwendungen an Fraktionen im Fraktionsgesetz festschreiben. Die Geldzuwendungen sind in Form eines festen Grundbetrags pro Fraktion und eines degressiv bemessenen Mehrbetrags pro Fraktionsmitglied festzulegen. Um eine öffentliche Kontrolle zu ermöglichen, wollen wir die Fraktionen zudem verpflichten, am Ende jedes Jahres eine differenzierte Aufstellung ihrer einzelnen Einnahme-, Ausgaben-, Vermögens- und Schuldpositionen zu veröffentlichen.
Wir wollen der Praxis ein Ende setzen, dass überfinanzierte Fraktionen aus Steuermitteln hohe Guthaben anhäufen, während sich das Land immer tiefer verschuldet. Nicht mehr als 10 Prozent der in einem Jahr gewährten Fraktionsmittel sollen in das Folgejahr übertragen oder zurückgelegt werden dürfen. Solche Rücklagen sind bis zur Inanspruchnahme unverzinslich bei der Landeskasse zu hinterlegen. Die missbrauchsanfälligen Fraktionsausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungen wollen wir auf 10 Prozent der zugewiesenen Fraktionsmittel begrenzen. Weil die Arbeit der Fraktionen voll von den Bürgern finanziert wird, wollen wir Zuwendungen von Fraktionen an Dritte und von Dritten an Fraktionen verbieten. Die verfassungswidrigen Zulagen an die parlamentarischen Fraktionsgeschäftsführer, die das Bundesverfassungsgericht schon vor Jahren als Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Abgeordneten verboten hat, wollen wir abzuschaffen.
Verbesserte Steuerprüfung
Den öffentlichen Haushalten gehen durch Steuerbetrug Milliarden an Einnahmen verloren, da Steuerhinterziehung häufig nicht aufgedeckt und geahndet wird. Neben dem Personalmangel bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung sind dafür auch die kurzen Prüfzeiten verantwortlich, zu denen die Betriebsprüfer angehalten sind.
Wir setzen uns dafür ein, dass Steuerprüfer wirklich unabhängig arbeiten können. Die Prüfzeiten sollen in Großbetrieben ausgeweitet werden, um eine ausreichende Prüfung zu gewährleisten. Die Umsatzsteuerprüfungen sollen durch Bereitstellung von Steuerprüfern des Landes gestärkt werden. Bereits existierende Zusagen und Vereinbarungen mit dem Bund sollen konsequent umgesetzt werden.
Elektronische Steuererklärung (ELSTER)
Die Anwendung »ElsterFormular« für die elektronische Einkommenssteuererklärung ist bisher nur mit Windows nutzbar. Wir wollen, dass Angebote wie ELSTER systemunabhängig für alle Bürger bereitgestellt werden. Wenn Software von allen Steuerzahlern finanziert wird, muss sie auch von allen genutzt werden können und unter einer freien Lizenz verfügbar sein.
Ankauf von Steuer-CDs
Wir lehnen den Ankauf von Hinweisen auf Steuerhinterziehung durch die öffentliche Hand strikt ab. Stattdessen fordern wir eine qualifizierte und personell ausreichend ausgestattete Steuerfahndung und -prüfung.
Umweltschutz
- Grundlagen für eine gesunde Zukunft -
Die Umwelt- und Naturschutzpolitik des Landes Schleswig-Holstein leidet darunter, dass sie allzu häufig einseitig kurzsichtigen Wirtschaftsinteressen unterworfen wird – zum langfristigen Nachteil der Wirtschaft selbst. Denn inzwischen hat sich gezeigt, dass auf lange Sicht gerade die Industrien erfolgreich sind, die innovative Umwelttechniken und umweltgerechte Produkte entwickeln oder in ihren betrieblichen Abläufen nutzen. Diese Entwicklung will die Piratenpartei durch ihre Politik weiter unterstützen.
Intakte Umwelt ist Grundrecht
Das Recht auf sauberes Wasser, saubere Luft, vitale Böden und einen gemeinschaftlichen Zugriff auf Naturressourcen ist Teil der universellen Menschen- und Bürgerrechte, in Deutschland auch abgedeckt durch das Grundgesetz Art. 2, auch für kommende Generationen. Überzogene Regulierungen im Interesse von Verwaltung oder Industrie, mit dem vorgeschobenen Argument des Umweltschutzes, lehnen wir jedoch ab.
Naturschutzpolitik
Naturschutz darf nicht nur als planerisches Hindernis bei der Wirtschaftsförderung empfunden werden, sondern ist elementarer Bestandteil der Erhaltung unserer Lebensgrundlage. Für unwiderruflich zerstörte Naturräume müssen Ausgleichsflächen geschaffen werden. Man darf sie nicht in Ausgleichszahlungen ummünzen. Naturschutzpolitik ist auch Ländersache und darf nicht fast ausschließlich mit EU-Mitteln bestritten werden.
Nachhaltigkeit und Beständigkeit
Wir stehen für die Entwicklung einer zukunftsfähigen Gesellschaft, die natürliche Ressourcen so nutzt und bewahrt, dass diese auch den nachfolgenden Generationen zur Verfügung stehen und der Artenreichtum unseres Planeten dauerhaft erhalten bleibt.
Ein verantwortungsvoller Umgang mit den Naturressourcen ist dringend erforderlich. Bei nachwachsenden Ressourcen müssen Verbrauch und Regeneration im Gleichgewicht sein und bei nicht nachwachsenden ist eine Kreislaufwirtschaft oberstes Ziel.
Mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung
Viele der heutigen Umweltprobleme – vom Schrumpfen der Artenvielfalt bis zum Versagen bei der Atommülldeponierung – sind auch das Resultat einer Ohnmacht der Bürger gegenüber den Interessen immer stärker mit dem Staat verflochtener Wirtschaftskräfte. Daher fordern wir auch beim Thema Umwelt mehr Transparenz im Handeln von Regierungen und Unternehmen und eine stärkere Beteiligung der Bürger an politischen Entscheidungsprozessen. Der freie und nutzerfreundliche Zugang zu Umweltinformationen ist eine wichtige Voraussetzung hierfür und muss weiter verbessert werden.
Ausbau des Landesumweltinformationsgesetzes
Das Umweltinformationsgesetz soll weiterentwickelt werden zur Grundlage einer umfassenden Dienstleistung für Bürger. Umweltinformationen sind nach unserer Auffassung eine Bringschuld: Behörden müssen dafür geeignete Informationen von sich aus und nicht erst auf Anfrage bereitstellen. Die Veröffentlichung muss dabei unter freien Lizenzen und in offenen Dateiformaten erfolgen. Bürger sollen auf einem Portal mit übergreifenden Suchfunktionen einfachen Zugang zu diesen Daten erhalten.
Vernetzte Umweltpolitik
Wir setzen uns für eine Umwelt- und Naturschutzpolitik ein, die mit allen Politikbereichen vernetzt ist. Der Tendenz der Landesregierung, Umweltpolitik einseitig mit der Wirtschaftsförderung oder der Förderung der Atomenergienutzung zu verbinden und diesen unterzuordnen, treten wir entschieden entgegen. Umweltpolitik ist erfolgreicher, wenn die Interessen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und das Zusammenspiel unterschiedlicher Politikbereiche berücksichtigt werden. Dazu gehört insbesondere die Verbindung der Umwelt- und Naturschutzpolitik mit Fragen des gesellschaftlichen Zusammenlebens, der Gesundheitspolitik, der Landwirtschaft und der Energiewirtschaft.
Verbandsklagerecht
Schleswig-Holstein ist eines der wenigen Bundesländer, das in seinem Landesnaturschutzgesetz kein Verbandsklagerecht für Umweltverbände enthält. Schon mit dem Bundesnaturschutzgesetz von 2002 und verbessert mit dem von 2010 ist die Verbandsklage zwar auch bei uns möglich, jedoch nur bei Klageanlässen, die den Bund betreffen.
Wir möchten das Verbandsklagerecht im Landesnaturschutzgesetz einführen, um die Einflussmöglichkeiten von Umweltschutzverbänden zu stärken.
Umweltgerechte Mobilität
Energieeffiziente, emissionsarme und raumschonende Mobilität im Interesse der Gesundheit Aller ist ein wesentliches Ziel unserer Umweltpolitik. Wir setzen uns für die Förderung von innerstädtischem ÖPNV und regionalem (landesweitem) Nahverkehr ein.
Lichtverschmutzung
Der Himmel gehört allen, auch bei Nacht. Und damit das so bleibt, fordern wir eine landesweite Einschränkung von vermeidbaren Lichtemissionen. Eine Ausnahmeregelung für Veranstaltungen und Kunstprojekte muss missbrauchssicher gestaltet werden.
Auch die Lichtüberflutung der ausserstädtischen Landschaft möchten wir im Interesse der Umwelt im Sinne des natürlichen Tages- und Nachtrhythmus von Tier, Mensch und Natur vermindern.
Freier Zugang zu Naturschönheiten, Erholung in freier Natur
Wir setzen uns dafür ein, dass die Landesverfassung Schleswig-Holsteins dahingehend erweitert wird, dass der Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wäldern, Stränden, Küstenabschnitten und Flussgebieten sowie das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang jedermann unentgeltlich gestattet und ohne Personenkontrollen möglich ist. Dabei wird jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen und dabei die bestehenden naturschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Das Land und die Gemeinde sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu den Meeren, den Seen, den Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und allenfalls durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen.
Landwirtschaft
- Tradition mit Zukunft -
Die Landwirtschaft spielt im traditionell strukturschwachen Schleswig-Holstein eine große Rolle, nicht nur in der räumlichen Gestaltung, sondern auch als ein Wirtschaftsfaktor. Nur eine nachhaltige Landwirtschaft wird der gesellschaftlichen Verantwortung und den damit verbundenen Anforderungen gerecht werden.
Biodiversität
Wir setzen uns für die Erhaltung und Förderung der biologischen Vielfalt ein. Dazu wollen wir die Biotopvernetzung fördern. Durch eine entsprechende Gestaltung der Flächennutzung werden isolierte Biotope durch Grünbrücken (z.B. Knicks und Redder), Wassernetze oder zusätzliche Wege für Pflanzen und Tiere verbunden. Dabei soll auf landschaftliche Vielfalt statt auf monokulturelle Nutzung gesetzt werden. Die Knicks sind landschaftsprägend für Schleswig-Holstein und damit als Kulturgut anzusehen. Der Schadstoffeintrag aus Industrie, Verkehr und Landwirtschaft in natürliche Lebensräume muss reduziert werden. Gerade in Schleswig-Holstein kommt dem Schadstoffeintrag aus der Landwirtschaft eine besondere Bedeutung zu.
Schleswig-Holstein als gentechnikfreie Region
Schleswig-Holstein war im Jahr 2003 Gründungsmitglied des »Europäischen Netzwerks gentechnikfreier Regionen«, ist aber nach der Landtagswahl 2005 wieder ausgetreten. Wir setzen uns dafür ein, dass neben den zur Zeit bestehenden gentechnikfreien Regionen (Amt Wensin, Herzogtum Lauenburg, Pellworm und Stormarn), das Land Schleswig-Holstein dem Netzwerk wieder beitritt und ganz Schleswig-Holstein eine gentechnikfreie Region wird.
Gentechnologie in der Landwirtschaft
Naturressourcen gehören allen. Patente auf Pflanzen und Tiere blockieren die Entwicklung der Wirtschaft, die Zugänglichkeit des Wissens und den allgemeinen Fortschritt der Menschheit zugunsten von Einzelinteressen. Bisher haftet bei Schäden, die durch gentechnisch verändertes Saatgut entstehen, der Landwirt. Wir fordern auch hier das dringend notwendige juristische Prinzip der Beweislastumkehr. Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen/Tieren lehnen wir auf Grund erwiesener Unbeherrschbarkeit ab. Wir setzen uns für die Erhaltung, Sammlung, Pflege und Weiterentwicklung tradierter Sorten in Saatgutdatenbanken ein. Entsprechend auch für die Erhaltung alter Nutztierrassen.
Industrielle Tierproduktion
Viele Wissenschaftler fordern ein Ende der Massentierhaltung in Deutschland. Preise von unter 30 Cent für 100g Schweinefleisch sind ein Preisdumping, das Lebensmittelketten nur bieten können, weil die Fleischindustrie auf Kosten der Tiere produziert. Daraus resultieren desolate Haltungsbedingungen für die Tiere und nicht hinnehmbare Arbeitsbedingungen für die Landwirte.
Industrielle Tierproduktion ist nur deshalb möglich, weil Antibiotika und andere Medikamente präventiv eingesetzt werden. Die dadurch verursachte Bildung resistenter Erreger stellt immer mehr eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung dar. Doch auch die Gesundheit der Tiere wird akut gefährdet, wie BSE und die massive Zunahme von chronischem Botulismus bei Rindern zeigen.
Wir unterstützen eine verantwortungsbewusste und ressourcen-schonende Landwirtschaft, die gesunde Produkte hervorbringt und den Landwirten ein faires Einkommen verschafft.
Chronischen Botulismus als Tierseuche anerkennen
In den letzten Jahren tritt die Rinder-Krankheit Chronischer Botulismus, auch Faktoren-Erkrankung genannt, immer häufiger auf. Nicht nur Tiere erkranken, sondern auch Landwirte und deren Familien.
Wir setzen uns dafür ein, dass Chronischer Botulismus als Tierseuche anerkannt wird. Botulismuskranke Tiere sollen nicht mehr in die Nahrungskette gelangen dürfen.
Der von Wissenschaftlern genannte Zusammenhang von Botulismus und glyphosathaltigen Unkrautvernichtern wie RoundUp soll herstellerunabhängig erforscht und solche Mittel sollen nötigenfalls vom Markt genommen werden.
Landwirtschaftsgemeinschaftshöfe fördern
Hauptaufgabe der Landwirtschaft ist es, die Menschen mit gesunder Nahrung zu versorgen.
Dieser Aufgabe wird sie immer weniger gerecht. Der Flächenverbrauch sogenannter Energielandwirte în Schleswig-Holstein führt zu stark steigenden Pachtpreisen, die einen wirtschaftlichen Anbau von Nahrungs- und Futtermitteln erheblich erschweren.
Wir setzen uns dafür ein, die Rahmenbedingungen für die Bäuerliche Landwirtschaft deutlich zu verbessern. Wir unterstützen ausdrücklich Landwirtschaftsgemeinschaftshöfe und Projekte wie die CSA-Bewegung (Community Supported Agriculture) und deren französisches Pendant AMAP (Verbrauchervereinigung für die Beibehaltung der bäuerlichen Landwirtschaft).
Auf für den Anbau von Nahrungsmitteln geeigneten Böden sollen diese auch bevorzugt angebaut werden. Der Anbau von sogenannten Energiepflanzen für Biogasanlagen auf solchen Flächen soll vermieden werden.
Energiepolitik
- Grundversorgungen sichern -
Die Energieerzeugung ist in Schleswig-Holstein ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Heute werden rechnerisch bereits mehr als 40% des Stromverbrauchs des Landes aus regenerativen Quellen erzeugt. Die Piratenpartei will diesen Anteil noch erhöhen und dabei besonderes Augenmerk auf Umwelt- und Naturschutzaspekte legen.
Regenerative Energien
Um in Zukunft weniger von konventionellen Energieträgern abhängig zu sein, streben wir eine deutliche Erhöhung des Anteils regenerativer Energien sowohl im Strom- als auch im Wärmemarkt an. Bei der Stromerzeugung wollen wir durch verstärkte Forschungsanstrengungen im Bereich der erneuerbaren und umweltverträglichen Energiegewinnung durch zum Beispiel Sonne, Wind, Wasser und Geothermie Verbesserungen erreichen und die Gesamtkosten hierfür weiter senken.
»Green IT« (Grüne Informationstechnik)
Wir wollen ressourcen- und energiesparende Technologien im IT- und Kommunikationsbereich fördern. Zudem soll durch den intelligenten Einsatz von IT auch in anderen Bereichen die Energieeffizienz erhöht werden.
Verbot des generellen Einsatzes von Biosprit
Wir wollen ein Verbot der standardmäßigen Beimischung von »Bio-Ethanol« oder Speiseölen in Kraftstoffe erreichen, um die negativen Auswirkungen auf die Struktur der Landwirtschaft im In– und Ausland und die Preistreiberei bei Grundnahrungsmitteln gerade in der 3. Welt zu beenden.
Die Verwendung von Nahrungsmitteln als Kraftstoffersatz ist ein völlig untauglicher Versuch, die CO2-Emissionen des Straßenverkehrs zu senken.
Zudem verzögert und behindert die massive Förderung dieses Ersatzkraftstoffes für Verbrennungsmotoren die Entwicklung und Markteinführung neuer Technologien.
Die Verwendung von Agrotreibstoffen ist nur mit Ausnahmegenehmigungen zu gestatten, um eine Nutzung echter Abfälle zu ermöglichen.
Wir wollen nicht nur das sofortige Ende des E10-Experiments, sondern E0.
Energieeinsparung
Wir wollen Energie- und Ressourceneinsparung ohne Verringerung der Lebensqualität, beispielsweise durch Wärmedämmung an dafür geeigneten Gebäuden, intelligente Steuerung des Energieeinsatzes in Gebäuden, in der Straßenbeleuchtung und im Straßenverkehr, Stärkung des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs und intelligente Techniken in der Produktion.
Netzneutralität bei Energienetzen
Um für erneuerbare Energien einen diskriminierungsfreien Zugang zu garantieren, der nicht durch Monopolinteressen beeinflusst wird, streben wir eine eigentumsrechtliche Entflechtung der Energienetz-Infrastruktur an.
Intelligente Stromnetze
Intelligente Stromnetze können helfen, Lastspitzen zu vermeiden und das Verbrauchsverhalten des Endkunden intelligent an das aktuelle Stromangebot und den -preis anzupassen. Dabei ist jedoch der Datenschutz zu beachten. Eine individuelle Erfassung und Speicherung des Stromverbrauchsverhaltens der Bevölkerung lehnen wir ab.
Kostentransparenz
Traditionelle Energiegewinnung erzeugt unter anderem durch Umweltschädigung und Lagerung von Abfällen sogenannte Ewigkeitskosten. Bei der Bewertung neu zu errichtender Anlagen müssen diese Kosten für jeden Bürger transparent mit in die Rechnung einbezogen werden und dürfen nicht später auf den Steuerzahler abgewälzt werden. Schäden und Ewigkeitskosten müssen zu Lasten der Kraftwerksbetreiber gehen. Ist die zukünftige Finanzierung dieser Kosten nicht abgesichert, darf ein solches Kraftwerk nicht gebaut werden.
Risikobewertung
Die Bewertung der Risiken sämtlicher Formen der Energiegewinnung muss auf eine einheitliche Basis gestellt werden. Zur Absicherung sämtlicher damit verbundenen Gefahren und eventueller Langzeitfolgen soll eine Haftpflichtversicherung für sämtliche Energiegewinnungsformen vorgeschrieben werden. Derzeit ist beispielsweise bei Atomkraftwerken die Höhe eines möglichen Schadensersatzes begrenzt, wodurch das Haftungsrisiko letztlich beim Steuerzahler liegt. Diese Marktverzerrung lehnen wir ab.
Mindestwirkungsgrad für neue Kraftwerke
Für neue oder zu modernisierende Kraftwerke, die ihre Energie aus fossilen Energieträgern beziehen, soll ein dem Stand der Technik entsprechender Wirkungsgrad vorgeschrieben werden. Damit wird erreicht, dass nur dann Großkraftwerke entstehen, wenn deren Abwärme sinnvoll genutzt werden kann.
Dezentrale Energieversorgung
Ein wichtiges Merkmal zeitgemäßer Energiepolitik ist die Dezentralisierung der Energieerzeugung. Die Abhängigkeit von Großkraftwerken kann überwunden werden durch lokale Energiegewinnung aus umweltfreundlichen Quellen. Da eine stärkere Dezentralisierung der Strom- und Wärmeerzeugung eine angepasste Infrastruktur voraussetzt, sind neue Speicher- und Verteilungstechnologien nötig. Wir werden deren Entwicklung und Einsatz verstärkt fördern.
Kommunale Energieversorgung
Wir setzen uns für ein Landesprogramm ein, das Anreize zur energiewirtschaftlichen und Klima-bezogenen Stärkung der Kommunen bietet. Es soll den Kommunen Instrumente an die Hand geben, mit denen Belastungen in allen Emissions- und Eingriffsbereichen (Abgase, Lärm, Licht, Bodenversiegelung) reduziert werden können. Im kommunalen Bereich wollen wir öffentliche Gebäude enger mit der Energiegewinnung verbinden. Das Ziel ist dabei, den Eigenverbrauch zu decken und Überschüsse ins öffentliche Netz einzuspeisen.
Dezentrale Wasserkraft
Den nicht nur für Schleswig-Holstein typischen traditionellen Wassermühlen wurden in den letzten Jahrzehnten von den Wasserbehörden systematisch die Staurechte entzogen. Die Stauwehre wurden teils zerstört und durch unnötig breite Fischtreppen ersetzt. Den Müllern wurde damit ihre Existenzgrundlage genommen. Wir fordern die Rückgabe der Staurechte an die Müller und die Förderung der Reparatur der Stauwehre. Dort, wo die Müller dies nicht mehr leisten können, sind die Staurechte an Energieversorgungsunternehmen mit entsprechenden Auflagen zur dezentralen Versorgung zu vergeben.
Trinkwasserversorgung
Die Trinkwasserqualität in Schleswig-Holstein muss verbessert werden. Sie ist permanent von unabhängigen Instituten zu kontrollieren und die Ergebnisse sind vierteljährlich interpretiert den Kunden mitzuteilen. Wir wollen, dass Rohwasserbrunnen vor Vergiftung, zum Beispiel durch Schadstoffeintrag aus Luft, Boden oder Rohrleitungen geschützt werden. Wo dies nicht gewährleistet werden kann, ist durch Filterung zu reinigen. Wir wollen außerdem, dass Trinkwasser nur dort verwendet wird, wo es nicht zum Beispiel durch Regenwasser ersetzbar ist.
Wir wollen, dass Wasserwerke von privaten Interessen unabhängig sind. Wasserrechte dürfen generell nicht privatisiert werden.
CO2-Speicherung
Wir sprechen uns ausdrücklich gegen die Speicherung von Kohlendioxid im Boden und in Nord- und Ostsee aus. Mögliche Schäden für die Umwelt sind weder abschätzbar noch ausreichend erforscht. Wir lehnen den Einsatz unausgereifter Techniken – und die in diesem Fall damit verbundene indirekte Förderung von Kohlekraft – ab und sprechen uns stattdessen für die Einschränkung CO2-produzierender Energieerzeugung aus.
Kernenergie
Wir halten die Risiken der Energiegewinnung durch Atomenergie im Vergleich zum Nutzen für vollkommen unverhältnismäßig und wollen die schnellstmögliche Stilllegung aller schleswig-holsteinischen Kernkraftwerke bewirken.
Darüber hinaus wollen wir, dass bei der Lagerung nuklearer Abfälle höchstmögliche Sicherheit angestrebt wird.
Kohlekraftwerke
Wir sprechen uns gegen den Neubau von Kohlekraftwerken aus.
Kultur
- Kein Privileg für wenige -
Mit den heutigen und künftigen Mitteln digitaler Techniken kann Kulturgut in Museen, Archiven, Sammlungen und Bibliotheken verstärkt flächendeckend erfasst und allgemein zugänglich gemacht und damit verbreitet werden. Gleichzeitig kann so auch langfristig Kulturgut archiviert werden – bei allen Problemen, die in diesem Bereich noch zu lösen sind. Die Piratenpartei unterstützt dementsprechend regionale, überregionale und europaweite Projekte zur Kulturgutsicherung.
Die einmalige Chance, mithilfe neuer Techniken und Medien Kunst und Kultur möglichst allen Bürgern zugänglich zu machen, sollte genutzt werden. Dabei beschränkt sich der Kulturbegriff nicht nur auf die traditionellen Sparten, sondern schließt ausdrücklich neue Bereiche wie Video- und Computerspiele als Kulturgut mit ein.
Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass Einsparungen in den öffentlichen Haushalten nicht zu Lasten von Bildung und Kultur gehen.
Teilnahme am kulturellen Leben für alle
Wir wollen, dass alle Menschen am kulturellen Leben teilhaben können. Bei der Förderung kultureller Einrichtungen soll darauf geachtet werden, dass diese möglichst barrierefrei gestaltet werden und verstärkt freie Kulturangebote unterstützt werden. Um die Sammlung, Vermittlung und Erhaltung von Kulturgut dauerhaft leisten zu können, ist es erforderlich, langfristig die dazu benötigten Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.
Digitalisierung von Kulturgut
Wir setzen uns für eine langfristige Sicherung des Kulturerbes durch Entwicklung technologischer Konzepte ein. Die digitale Erfassung und Verbreitung des kulturellen Erbes bedeutet eine Stärkung des Kultur- und Wirtschaftsstandortes durch Verfügbarmachung der Kulturschätze des Landes. In webbasierten Datenbanken sollen die Ergebnisse der Bevölkerung bekannt und nutzbar gemacht werden. Dazu bedarf es auch einer konsequenten Weiterentwicklung von Werkzeugen und Vokabularen zum Wissensmanagement und Datenaustausch. Wir unterstützen daher nachdrücklich das genossenschaftliche Projekt digiCULT-Verbund eG zur Erfassung, Bewahrung und Verbreitung von Kulturgut und die Initiativen der Deutschen Digitalen Bibliothek und von EUROPEANA. Wir setzen uns dafür ein, dass sich Schleswig-Holstein bei diesen nicht-kommerziellen Projekten langfristig engagiert.
Jugendschutz
Wir möchten bewährte Mechanismen zum Jugendschutz erhalten und sie für das digitale Zeitalter, in dem die Grenze zwischen Anbieter und Konsument verschwimmt, weiterentwickeln. Zusammen mit den Bildungseinrichtungen, den Erziehungsberechtigten und vor allem auch mit betroffenen Kindern und Jugendlichen wollen wir neue Lösungen finden. Eine Bevormundung volljähriger Personen im Namen des Jugendschutzes lehnen wir ab. Jede Form von Regulierung muss inhaltlich schlüssig begründet, praktikabel und auf Kinder und Jugendliche eingeschränkt sein. Der freie Zugang zu Kunst und Kultur muss gewährleistet bleiben. Zur kulturellen Vielfalt zählen dabei ausdrücklich auch Computerspiele.
Förderung von Spielen als Kulturgut
Video- und Computerspiele, klassische Spiele wie Brett-, Karten- sowie Rollenspiele, das elektronisch unterstützte Geocaching und Sportspiele wie beispielsweise Paintball sind Kulturgüter und sollten als solche gefördert werden. Spielen fördert unabhängig vom Medium stets Lernprozesse und Kommunikation, Vernetzung und soziale Interaktion. Da sich viele Aufgaben im Spiel nur im Team lösen lassen, fördern sie mit Führungskompetenz und Teamfähigkeit die Qualitäten, die im Arbeitsleben des 21. Jahrhunderts von essentieller Bedeutung sind. Spiele werden nicht nur von Kindern und Jugendlichen, sondern auch von Erwachsenen als Freizeitaktivität wahrgenommen. Sowohl Video- und Computerspiele als auch Actionsportarten sind längst in der Mitte der Gesellschaft angekommen. Die Nutzung moderner Medien baut soziale sowie nationale Grenzen ab und fördert mit Online-Spielen das gegenseitige Verständnis. Video- und Computerspiele ermöglichen es zudem Künstlern, neue Ausdrucksformen jenseits der klassischen Medien zu finden. Sie bedürfen daher auch der Anerkennung als Kunstform.
Wir lehnen eine Stigmatisierung von eSport und Computerspielen ab. Die Bezeichnung »Killerspieler« diskreditiert in völlig inakzeptabler Weise sowohl Jugendliche und Erwachsene, die ihrem Hobby nachgehen, als auch professionelle eSportler. Gamer sind keine Killer und Gewalttäter. Nicht populistische Verbote, sondern präventive Maßnahmen stärken den verantwortungsvollen Umgang mit elektronischen Medien.
eSport-Vereine anerkennen
eSport ist die Kurzbezeichnung für »Elektronischer Sport«, einer modernen Form des sportlichen Wettkampfs, die mit Computerspielen über das Internet oder auf LAN-Turnieren ausgetragen wird. Im Zuge des weltweiten Bandbreitenausbaus hat der eSport sich zu einer Breitensportart, insbesondere der Jugendkultur, entwickelt. Immer mehr Gamer (Spieler) organisieren sich in eSport-Vereinen, um gemeinsam ihrem Hobby nachzugehen. Ebenso wie traditionelle Sportvereine leisten sie dabei einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Viele bemühen sich beispielsweise um die Vermittlung von Medienkompetenz gegenüber Jugendlichen und Eltern.
Wir möchten diese Arbeit honorieren und dafür sorgen, dass eSport-Vereine genauso wie andere Sportvereine als gemeinnützig anerkannt werden.
Bessere Ausstattung von öffentlichen Bibliotheken
Wir betrachten gedruckte Bücher als eine wertvolle Kulturform. Literatur hilft uns, die Welt aus anderen als der eigenen Perspektive zu sehen. Sach- und Fachbücher sind unverzichtbar, wenn es darum geht, Wissen zu bewahren und zu verbreiten. Der freie Zugang zu Wissen und Informationen ist ein zentraler Bestandteil unserer Politik. Obwohl zahlreiche Bibliotheken bereits erste Schritte auf dem Weg zu umfassenden Medien- und Informationszentren unternommen haben, sollten insbesondere Computerarbeitsplätze, Internetzugänge, Zugänge zu Datenbanken und umfangreiche Bestände mit neuen Informations-, Bildungs- und Unterhaltungsträgern weiter ausgebaut und effektiv finanziert werden. Vor allem im ländlichen Raum besteht hier noch großer Nachholbedarf.
Digitalisierung von Büchern
Wir planen die konsequente Digitalisierung der Werke in den Landesbibliotheken in Kiel und Eutin, die vergriffen oder nicht mehr durch Verwertungsrechte geschützt sind. Die Werke sollen unter einer freien Lizenz veröffentlicht und im Internet der Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht werden.
Stärkung der Landesbibliothek
Die Landesbibliothek in Kiel ist der zentrale Ort, wo gedrucktes Wissen über Schleswig-Holstein systematisch erfasst und gesammelt wird. Mit ihren zahlreichen Spezialsammlungen vor allem zur schleswig-holsteinischen Kunst und Kulturgeschichte nimmt sie zudem eine Aufgabe wahr, die andere Bibliotheken, zum Beispiel die Universitätsbibliothek, nicht erfüllen können.
Wir setzen uns nachdrücklich für den Erhalt und den Ausbau der Landesbibliothek ein.
Landesarchiv stärken
Das Landesarchiv in Schleswig ist das zentrale Gedächtnis Schleswig-Holsteins. Die Art der Überlieferung hat sich in den vergangenen Jahren sehr stark gewandelt. Das Landesarchiv muss daher in die Lage versetzt werden, auch digital gespeicherte Daten langfristig archivieren zu können. Es ist bekannt, dass digitale Archivierung kostenintensiver als die herkömmliche analoge Archivierung ist.
Wir fordern daher, dass das Landesarchiv personell und finanziell in die Lage versetzt wird, hier langfristig tätig werden zu können. Das Landesarchiv sollte auch personell in der Lage sein, nachgeordnete Kreis-, Stadt- und Gemeindearchive fachlich zu beraten und zu unterstützen.
Museen und Sammlungen
Museen – und hier auch gerade kleine örtliche Museen – bieten viele Möglichkeiten den eigenen kulturellen Horizont zu erweitern, Altes und Neues kennenzulernen, Spaß am Entdecken zu haben und zu lernen. Es ist daher von großer Bedeutung, dass Museen, Sammlungen und Ausstellungswesen gefördert werden, da sie sowohl einen Bildungsauftrag erfüllen als auch Freizeit gestalten können. Jeder Bürger muss barrierefreien und erschwinglichen Zugang zu Museen, und damit zu Wissen, Geschichte und Kultur haben.
Wir setzen uns dafür ein, dass sich immer mehr Museen und Sammlungen in Verbünden organisieren, um effektivere und attraktivere Angebote machen zu können. Die großen Schlossmuseen mit ihren Nebengebäuden und Gärten sollten nach dem Vorbild anderer Bundesländer in einer gemeinsamen Stiftung »Schlösser und Gärten« zusammengefasst werden.
Verkehr
- Nah und Fern -
Durch die wirtschaftliche Entwicklung, den demographischen Wandel und die Besiedelung in einem Flächenland, unter anderem mit zahlreichen Inseln, ergeben sich für den Verkehr in Schleswig-Holstein besondere Herausforderungen. Diese können nur durch die Zusammenarbeit aller Beteiligten bewältigt werden. Zu einer nachhaltigen Verkehrspolitik gehört unter anderem der Ausbau klimafreundlicher Verkehrsangebote und die Schaffung städtischer und ländlicher, vor allem flächendeckenden Verkehrsinfrastrukturen, welche die Lebensqualität verbessern. Die Zusammenarbeit über kommunale und regionale Grenzen, mit den Nachbarländern Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern und mit Dänemark ist dabei zu intensivieren.
Erweiterung des länder- und staatenübergreifenden Nahverkehrs
Die Verkehrsbedürfnisse im Umfeld regionaler Zentren enden nicht an Länder- oder Staatsgrenzen. Wir wollen länder- und staatenübergreifende Nahverkehrsverbindungen ebenso fördern wie abgestimmte Ausschreibungen überregionaler Verkehrsleistungen und den Ausbau bestehender Verbindungen.
Straßeninformationsdatenbank
Obwohl in vielen Städten und Gemeinden Berichte über den Zustand von Straßen vorliegen, werden sie nicht oder unzureichend öffentlich zur Verfügung gestellt.
Wir wollen diese Informationen in einer kostenlos zugänglichen Straßeninformationsdatenbank unter einer freien Lizenz veröffentlichen, damit eine vielfältige Nutzung beispielsweise für Straßenkarten und Stadtpläne möglich ist. Für solche Zustandsbeschreibungen existiert bereits ein bundeseinheitliches Datenaustauschformat.
Der öffentliche städtische Raum wird von Autos und Verkehrsschildern dominiert. Andere Teilnehmer am städtischen Leben müssen sich notgedrungen anpassen. Wir möchten diese Dominanz einschränken. Das Konzept des sog. Shared Space ist eine geeignete Basis dafür: Ohne Verkehrszeichen und auf gemeinsam genutzten Verkehrsflächen wird die Achtsamkeit der Verkehrsteilnehmer aufeinander gefördert. Shared Spaces, also die dafür geeigneten Bereiche, werden nur dort eingerichtet, wo sie vom Durchgangsverkehr gut umfahren werden können.
Modellversuch für einen fahrscheinlosen öffentlichen Nahverkehr
Die Mobilität der Menschen und damit ihre Teilhabe am öffentlichen und kulturellen Leben hängen wesentlich von der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ab. Wir wollen daher mittelfristig eine unentgeltliche Nutzung des ÖPNV einführen, um das soziale Recht der Mobilität vom Einkommen des Einzelnen abzukoppeln. Mit Hilfe von drei großen Feldversuchen wollen wir feststellen, ob sich ein fahrscheinloser, gemeinschaftlich finanzierter ÖPNV auch konkret umsetzen lässt. Diese Untersuchungen sollen jeweils in einem Oberzentrum, einem Mittelzentrum und einer Region des ländlichen Raumes in Schleswig-Holstein wissenschaftlich begleitet durchgeführt werden.
Kreative Lösungen für einen modernen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
Unsere Politik soll es den Menschen leichter machen den ÖPNV zu benutzen. Bei Veränderung der Infrastruktur ist die Kundenfreundlichkeit in den Vordergrund zu stellen. Umsteigewege sind bspw. möglichst zu verkürzen.
Da der ÖPNV ein wesentlicher und wichtiger Bestandteil der Mobilität in Schleswig-Holstein ist, wird dieser von der öffentlichen Hand finanziell gestützt. Diese Unterstützung muss zielgerichtet und transparent eingesetzt werden.
Wir fordern daher kreative Lösungen für die Verkehrsnetze.
Fairer Wettbewerb im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
Für einen Wettbewerb der Verkehrsbetreiber im ÖPNV: Für den Betrieb des ÖPNV fordern wir einen funktionierenden Wettbewerb unter den Verkehrsbetreibern. Um dies sicherzustellen, sind die Verkehrsleistungen entsprechend den Ergebnissen von Gestaltungswettbewerben auszuschreiben und den Ergebnissen der Ausschreibung folgend zu vergeben.
Ein Verzicht auf eine Ausschreibung ist nicht akzeptabel, genauso wie eine anschließende politische Entscheidung gegen den Gewinner der Ausschreibung. Derartige nachträgliche Einflüsse auf das Ausschreibungsverfahren führen zu Intransparenz und Lobbyismusvorwürfen.
Zweifel an der fachlichen Qualifikation eines Bewerbers müssen frühzeitig angemeldet werden und bereits in die Bewertung des Angebots einfließen.
Wir fordern Transparenz bei den Entscheidungsprozessen und nach Ausschreibungen im ÖPNV.
Verkehrsbeschränkungen hinterfragen
Verkehrsbeschränkungen sollen nur nach sorgfältiger Prüfung der Voraussetzungen angeordnet werden. Es darf nicht der Verdacht entstehen, dass sie nur dazu dienen, die Kassen an der Strecke liegender Städte und Gemeinden durch Bußgelder zu füllen.
Wir stehen für ein umwelt- und verkehrspolitisches Konzept aus einem Guss und lehnen Aktionismus ab. Maßnahmen wie Fahrverbote für einzelne Fahrzeugtypen und die Einführung neuer Tempolimits auf autobahnähnlich ausgebauten Straßen erfüllen den vorgeblichen Zweck der Verkehrslenkung zumeist nicht und besitzen ökologisch nur eine Alibifunktion. Den Menschen, die auf die Benutzung dieser Verkehrsräume angewiesen sind, werden dabei keine Alternativen geboten.
Stattdessen setzen wir auf Lösungen, die die Interessen aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigen. Dazu gehört eine vorausschauende Verkehrsplanung genauso wie Verbesserungen im Angebot des öffentlichen Personenverkehrs.
Vermeidung von schweren Verkehrsunfällen
Wir setzen uns für die Einführung des Konzepts Vision Zero ein, das seit Jahren erfolgreich im skandinavischen Raum Anwendung findet. Verkehrssicherheit im Sinne der Vision Zero bedeutet, dass Straßen und Fahrzeuge in höherem Maße an die Voraussetzungen des Menschen angepasst werden müssen. Diejenigen, die das Straßenverkehrssystem gestalten und nutzen, müssen sich die Verantwortung für öffentlichen Raum teilen. Nach Einführung dieses Konzepts sollte Niemand im Straßenverkehr getötet oder schwer verletzt werden. Ziel von Vision Zero ist es, die Mobilität lebenswert zu sichern und unfallfrei zu gestalten und dadurch das Sicherheitsbedürfnis der Menschen zu befriedigen.
Ausbau und Reaktivierung von Bahnstrecken
Wir werden uns nachdrücklich beim Bund und der Bahn dafür einsetzen, dass Bahnstrecken reaktiviert oder ausgebaut werden.
In den vergangenen Jahrzehnten wurden Bahnstrecken aus unterschiedlichen Gründen stillgelegt. Dort, wo es technisch möglich ist, sollten Bahnstrecken reaktiviert werden. Es ermöglicht den Bürgern der betroffenen, zumeist ländlichen Regionen wieder eine bessere Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz. Wir gehen davon aus, dass sich die Reaktivierung einiger Strecken auch wirtschaftlich lohnen wird. Deshalb wollen wir weitere Kosten-Nutzen-Analysen zur Reaktivierung stillgelegter Strecken durchführen lassen, sowie den gegebenenfalls sinnvollen Ausbau unterstützen.
Oft ist eine Unterbrechung stillgelegter Strecken irreversibel. Zukünftig sollen Strecken nicht mehr stillgelegt und zurückgebaut, sondern als »ruhend« definiert werden. Ein Rückbau findet nicht statt, die Strecken werden lediglich mit ihren Bauwerken gesichert oder übergangsweise anderer Nutzung zugeführt (z. B. Radwegesysteme). Wenn die ruhenden Strecken innerorts durch Baumaßnahmen unterbrochen werden, so sind in den Bauleitplanungen Ersatzmaßnahmen für eine spätere Reaktivierung vorzusehen. Wir setzen uns dafür ein, wo es sinnvoll ist, auch stillgelegte Haltepunkte zu reaktivieren bzw. neu einzurichten.
Fahrradfahren fördern
Fahrradfahrer gehören neben den Fußgängern zu den schwächsten Verkehrsteilnehmern. Gleichzeitig ist Fahrradfahren ein attraktives und vor allem innerstädtisch zukunftsweisendes Verkehrsmittel. Wir setzen uns dafür ein, dass die Infrastruktur für Radfahrer verbessert wird, etwa durch breitere Fahrradstreifen auf den wichtigsten Straßen oder die vermehrte Aufstellung eigener Fahrradampeln. Das Radwegenetz ist konsequent auszubauen. Eine Mitnahme von Fahrrädern in öffentlichen Verkehrsmitteln muss verbessert werden.
Wir unterstützen die Errichtung von sicheren Fahrradgaragen an Bahnhöfen und anderen Umsteigepunkten. Fahrradwege müssen konsequent und deutlich ausgeschildert werden.
Planung Flughafen
Der Hamburg Airport ist der Flughafen für gesamt Schleswig-Holstein. Wir lehnen den Ausbau oder den Weiterbetrieb weiterer regionaler unrentabler Flughäfen wie in Lübeck-Blankensee und Kiel-Holtenau ab, da diese langfristig nur durch die öffentliche Hand finanziert werden können. Wir fordern, alle Pläne für einen neuen Großflughafen in Kaltenkirchen aufzugeben. Wir setzen uns für eine bessere Anbindung des Hamburg Airports an die bestehenden Straßen- und Schienennetze ein.
Fluglärm einschränken
Fluglärm bei Nacht wirkt nachhaltig schädigend u.a. auf die berufliche Belastbarkeit und Arbeitsfähigkeit und schränkt die Lebensqualität deutlich ein. Wir fordern daher die technische Umsetzung zur Lärmminimierung voran zu treiben und die Auslastung der Flughäfen zu optimieren.
Fehmarnbelt-Querung
Wir sprechen uns gegen den Bau der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) zwischen der Ostseeinsel Fehmarn auf deutscher und Lolland auf dänischer Seite sowie der damit auf deutscher Seite einhergehenden sog. »Hinterlandanbindung« aus. Wir werden darauf hinwirken, dass von Artikel 22 Abs. 1 a.E. des Vertrages zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark über eine Feste Fehmarnbeltquerung vom 3. September 2008 Gebrauch gemacht wird.
Förderung des Nord-Ostsee-Kanals
Die Passagen durch den Nord-Ostsee-Kanal verkürzen den Seeweg tausender Frachtschiffe und helfen, Treibstoff zu sparen. Wir setzen uns daher auf Landes- und Bundesebene für günstige Kanalgebühren ein, damit nicht auf längere Seewege um Skagen ausgewichen wird. Wir unterstützen den kontinuierlichen Ausbau des NOK als umweltfreundliche Wasserstraße und fordern, dass Planung und Umsetzung der Ausbaumaßnahmen (zum Beispiel Ablagerung von Baggergut) transparent gestaltet und unter Beteiligung aller betroffenen Anliegergemeinden durchgeführt werden.
Gigaliner verhindern
Durch den geplanten Test der Riesen-LKW »EuroCombi« (auch bekannt als Gigaliner) auch auf Schleswig-Holsteins Straßen wird die gefährliche und umweltschädliche Verkehrsverlagerung von der Schiene auf die Straße gefördert. Wir setzen uns nachdrücklich für die Stärkung des Schienengüterverkehrs ein und wollen diese Testfahrten in Schleswig-Holstein nicht zulassen.
Planen und Bauen für die Zukunft
- Beteiligung von Anfang an -
Großprojekte wie Stuttgart 21 zeigen, dass es selbstverständlich werden muss, die Bevölkerung nicht nur umfassend an Planungsprozessen zu beteiligen, sondern auch frühzeitig mitentscheiden zu lassen. In Schleswig-Holstein will die Piratenpartei Projekte wie beispielsweise den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals, den Ausbau des Hochspannungsnetzes oder den Weiterbau der A 20 nur durchführen, wenn sie von einer breiten demokratischen Basis getragen werden.
Bei der Umsetzung von Planung in konkrete Vorhaben will die Piratenpartei ressourcenschonend bauen, Natur und Landschaft selbstverständlich schonen – ob bei der Anlage neuer Gewerbegebiete, städtischer Wohnverdichtung, Umnutzung von Konversionsflächen oder bei Altbausanierungen. Energetische Ertüchtigung ist dort sinnvoll und zu fördern, wo sie nicht zerstörend wirkt, etwa bei Baudenkmälern.
Neue Techniken – wie beispielsweise die umfassende Bereitstellung und Nutzung von Geobasisdaten – sollen dabei ebenso eingesetzt werden, wie neue Medien, um eine möglichst umfassende Beteiligung zu ermöglichen.
Freier Zugang zu Geobasisdaten
Geobasisdaten sind die Grundlage für jede Planung in den Bereichen Verkehr, Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt. Die derzeitige Lizenzform behindert sowohl die Verwaltung selbst als auch Bürgerinitiativen und die Wirtschaft bei der Bewertung von Planungsprozessen und der Ausarbeitung eigener Vorschläge. Auch in Wissenschaft und Forschung ist man immer mehr auf Geoinformationssysteme angewiesen, um genaue Analysen und Studien zu Themen wie Umwelt, Soziales oder Wirtschaft zu erstellen.
Wir fordern, dass die INSPIRE-Richtlinie der EU auch in Schleswig-Holstein konsequent umgesetzt wird und entsprechend in den betroffenen Behörden Finanz- und Personalmittel bereitgestellt werden.
Langfristige Landschaftsplanung
Bei der Landschaftsplanung dürfen Nachhaltigkeit und Zukunftsgestaltung keine Lippenbekenntnisse bleiben, die den kurzfristigen Zielen einzelner Kommunen oder Regionen geopfert werden. Landschaftsplanung muss vielmehr langfristig angelegt sein und durch Transparenz und frühzeitige Beteiligung die Interessen der Kommunen schon im Voraus effektiver als bisher berücksichtigen. Der nach wie vor weitgehend ungezügelte Flächenverbrauch muss durch eine Belohnung der Flächenschonung gestoppt werden. Wir halten eine strengere Anwendung des Regionalplanungsgesetzes geboten.
Wohnverdichtung in Städten und Gemeinden
Eine Zersiedelung der Landschaft und damit eine Versiegelung von Flächen durch immer mehr Neubaugebiete ist zu vermeiden. Gemeinden müssen sich hier stärker aufeinander abstimmen. Wir fordern, dass vorrangig Innenstädte und Dorfkerne mit Wohnbebauung verdichtet und damit wieder belebt werden. Dies fördert die Lebensqualität in den Städten und Dörfern.
Förderung von Altbausanierung
Öffentliche Fördermittel sollen vorrangig in die Sanierung und eine sinnvolle energetische Ertüchtigung von dafür geeigneten Altbauten fließen. Wir setzen uns dafür ein, dass bei Altbausanierungen der kind- und altersgerechte Ausbau stärker als bisher berücksichtigt wird.
Neubauten
Bei Neubauten für Wohngebäude soll es selbstverständlich sein, dass sie kind- und altersgerecht und mit Rücksicht auf mobilitätseingeschränkte Mitbürger errichtet werden. Energiesparende Maßnahmen und Energiegewinnung aus natürlichen Ressourcen sind bei allen Neubauten einzuplanen. Neubauten für öffentliche Verwaltungen sollen die Ausnahme bilden. Hier sind ressourcensparend vorrangig geeignete und entsprechend sanierte Altbauten zu nutzen.
Konzentration von Gewerbegebieten
Die beinahe unkontrollierte Ausweisung und der hemmungslose Ausbau von immer neuen Gewerbegebieten in Konkurrenz zu benachbarten Gemeinden müssen vermieden werden. Die Ausweisung von Gewerbeflächen muss sich wieder an den Größen der Gemeinden orientieren. Wir wollen, dass im Rahmen einer neuorientierten Landesplanung eine stärkere Koordinierung und Kontrolle der ausgewiesenen Flächen stattfindet.
Umgang mit Konversionsflächen der Bundeswehr
Mit der Umstrukturierung der Bundeswehr werden durch Konversion wieder große Flächen zur Verfügung stehen. Bei ortsnahen Flächen sind gerade Kommunen für Ihre Stadtplanung auf diese Flächen angewiesen. Bei den vorhandenen Gebäuden ist im Sinne der Nachhaltigkeit eine Nachnutzung anzustreben. Ortsferne Flächen, zum Beispiel Truppenübungsplätze, sollen der Natur erhalten bleiben oder renaturiert werden.
Wir wollen, dass die Konversionsflächen nicht höchstbietend verkauft, sondern vorrangig den Kommunen zu einem gerechten Preis angeboten werden. Öffentlicher Grund und Boden muss vorrangig der gesamten Bevölkerung zugutekommen. Schleswig-Holstein muss sich nachhaltig dafür beim Bund einsetzen.
Wir fordern die transparente Revision der Standortentscheidungen der Bundeswehr in Schleswig-Holstein, sowie die Offenlegung der standortbezogenen Entscheidungsanalysen.
Kulturdenkmale als Geschichtszeugnisse erhalten
Kulturdenkmäler sind Zeugnisse vergangener Zeit. Die Erhaltung historischer Bauten, Gärten, technischer Einrichtungen, aber auch archäologischer Denkmäler liegt im öffentlichen Interesse. Sie zu erfassen, zu bewerten und zu schützen ist eine staatliche Aufgabe. Da Kulturdenkmäler aber auch größtenteils Wirtschaftsgüter sind, lässt sich eine denkmalgerechte Erhaltung kaum ohne einen Ausgleich zwischen privaten, wirtschaftlichen und kulturellen Belangen erreichen.
Denkmalpflege ist zudem ein unverzichtbarer Wirtschaftsfaktor. Örtliches Handwerk, kleine und mittelständische Betriebe und der Tourismus profitieren.
Wir wollen einen ebenso wirkungsvollen wie gerechten Denkmalschutz. Kulturdenkmäler im öffentlichen Besitz sollen vorbildhaft erhalten werden. Der Denkmalpflege wollen wir genügend Mittel zur Verfügung stellen, um unser Kulturgut dauerhaft erhalten zu können, den zuständigen Landesämtern ausreichend Personal.
Informationsangebote im Web sollen der Öffentlichkeit über alle baulichen und archäologischen Kulturdenkmäler in Schleswig-Holstein umfassende Informationen bieten.
Öffentlicher Raum für alle
Siehe Kapitel 9.5, »Öffentlicher Raum für alle«.
Förderung des Breitbandausbaus
Wir erachten einen breitbandigen Internetzugang als Voraussetzung für wirtschaftliche Entwicklung des Landes und gesellschaftliche Teilhabe der schleswig-holsteinischen Bürger. Wir wollen, dass jedem Bürger unseres Landes ein breitbandiger Internetzugang als Grundversorgung zur Verfügung steht. Wir halten dies für so selbstverständlich wie den Zugang zu Wasser-, Strom- und Straßenverkehrsnetz.
Da die sogenannte »Breitbandstrategie« der Landesregierung nicht zu einer flächendeckenden Versorgung mit einer angemessenen Bandbreite geführt hat, müssen die derzeitigen Förderprogramme des Breitbandausbaus auf ihre Tauglichkeit überprüft werden. Bei Tiefbauarbeiten muss eine Pflicht zur Abstimmung mit räumlich angrenzenden Arbeiten und zur Verlegung von Leerrohren eingeführt werden. Überregional agierende Anbieter müssen verpflichtet werden, in strukturschwachen Regionen zur flächendeckenden Grundversorgung beizutragen. Grundversorgung geht vor Mehrfachversorgung.
Wir halten es für falsch, die Grundversorgung über konkrete Technologien oder Bandbreiten zu definieren, die aufgrund der schnellen technischen Entwicklung bereits nach wenigen Jahren überholt sind. Angaben zur Netzabdeckung, die sich am Anteil der versorgten Bevölkerung orientieren, lenken davon ab, dass es schlecht oder gar nicht versorgte dünn besiedelte Regionen gibt.
Wir betrachten den Breitbandausbau als einen stetigen Vorgang, weshalb Forderungen an Zugangsanbieter bezüglich der Mindestversorgung zu erschließender Gebiete sich am jeweils aktuellen Standard orientieren sollen.
Wohnraumpolitik in Tourismusgebieten
Wir setzen uns für die Schaffung und Erhaltung von bezahlbarem Dauerwohnraum für Einwohner in Tourismusgebieten ein. Einwohner solcher Gebiete dürfen nicht durch überhöhte Mieten oder Wohnraummangel aus ihrer Heimat gedrängt werden.