Bundestagswahl 2009/Wahlprogramm
Dieses Wahlprogramm wurde auf dem Bundesparteitag 2009.1 beschlossen.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Vorwort
- 2 Kapitel 1 - Grundgesetz bewahren
- 3 Kapitel 2 - Privatsphäre und Datenschutz
- 4 Kapitel 3 - Demokratie durch Transparenz und Beteiligung
- 5 Kapitel 4 - Immaterialgüterrechte
- 6 Kapitel 5 - Infrastrukturen offen halten
- 7 Kapitel 6 - Bildung
- 8 Nachsatz
Vorwort
Im Zuge der Digitalen Revolution aller Lebensbereiche sind trotz aller Lippenbekenntnisse die Würde und die Freiheit des Menschen in bisher ungeahnter Art und Weise gefährdet. Dies geschieht zudem in einem Tempo, das die gesellschaftliche Meinungsbildung und die staatliche Gesetzgebung ebenso überfordert wie den Einzelnen selbst. Gleichzeitig schwinden die Möglichkeiten, diesen Prozess mit demokratisch gewonnenen Regeln auf der Ebene eines einzelnen Staates zu gestalten dahin.
Die Globalisierung des Wissens und der Kultur der Menschheit durch Digitalisierung und Vernetzung stellt deren bisherige rechtliche, wirtschaftliche und soziale Rahmenbedingungen ausnahmslos auf den Prüfstand. Nicht zuletzt die falschen Antworten auf diese Herausforderung leisten einer entstehenden totalen und totalitären, globalen Überwachungsgesellschaft Vorschub. Die Angst vor internationalem Terrorismus lässt Sicherheit vor Freiheit als wichtigstes Gut erscheinen – und viele in der Verteidigung der Freiheit fälschlicherweise verstummen.
Informationelle Selbstbestimmung, freier Zugang zu Wissen und Kultur und die Wahrung der Privatsphäre sind die Grundpfeiler der zukünftigen Informationsgesellschaft. Nur auf ihrer Basis kann eine demokratische, sozial gerechte, freiheitlich selbstbestimmte, globale Ordnung entstehen.
Die Piratenpartei versteht sich daher als Teil einer weltweiten Bewegung, die diese Ordnung zum Vorteil aller mitgestalten will.
Die Piratenpartei will sich auf die im Programm genannten Themen konzentrieren, da wir nur so die Möglichkeit sehen, diese wichtigen Forderungen in Zukunft durchzusetzen. Gleichzeitig glauben wir, dass diese Themen für Bürger aus dem gesamten traditionellen politischen Spektrum unterstützenswert sind, und dass eine Positionierung in diesem Spektrum uns in unserem gemeinsamen Streben nach Wahrung der Privatsphäre und Freiheit für Wissen und Kultur hinderlich sein würde.
Kapitel 1 - Grundgesetz bewahren
Für Menschenrechte kämpfen
Die grundlegenden Rechte jedes einzelnen Menschen sind das höchste Gut und Ausdruck unserer Menschlichkeit. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, beschlossen und anerkannt von den Staaten der Vereinten Nationen, stellt dabei die umfassende und allgemein anerkannte Sammlung dieser Rechte dar. Die dort genannten Rechte sind unteilbar und gelten für jeden Menschen gleichermaßen, unabhängig von seiner Herkunft, seiner Religion, seinem Geschlecht, seiner Kultur oder anderer Merkmale. Jeder Mensch muss sich frei entfalten können, ohne Repressalien befürchten zu müssen. Jede Diskriminierung ist abzulehnen. Wir kämpfen dafür, die Menschenrechte national wie international durchzusetzen.
Das Grundgesetz bewahren, Bürgerrechte verteidigen
Gemeinsam mit den Menschenrechten bilden die Bürgerrechte die Grundrechte der Bürger, die sich im deutschen Staat zusammengefunden haben. Wir stehen hinter dem Grundgesetz in der grundsätzlichen Form, wie es unsere Gründungsvater 1949 ausgearbeitet haben. Insbesondere lehnen wir Änderungen an dem die Grundrechte umfassenden ersten Abschnitt (Art.1 bis 19) kategorisch ab, da die Vergangenheit gezeigt hat, dass diese immer nur zu einem Abbau von Bürgerrechten führen. Die Piratenpartei setzt sich für einen stärkeren Schutz und eine stärkere Beachtung der Grundrechte ein und will die Bürgerrechte insbesondere auch gegenüber dem sie bedrohenden Staat bzw. dessen Einrichtungen verteidigen.
Kapitel 2 - Privatsphäre und Datenschutz
Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz gewährleisten Würde und Freiheit des Menschen, die freie Meinungsäußerung, demokratische Teilhabe und in der Folge unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaftsform, die in der Vergangenheit auch unter Einsatz zahlloser Menschenleben erkämpft und verteidigt wurde.
Jeder einzelne Schritt auf dem Weg zum Überwachungsstaat mag noch so überzeugend begründet sein - doch als Deutsche und Europäer wissen wir aus Erfahrung, wohin dieser Weg führt. Diesen Entwicklungen stellen wir uns entschieden entgegen und sagen dem Überwachungsstaat den Kampf an.
Das Recht auf Wahrung der Privatsphäre ist ein unabdingbares Fundament einer demokratischen Gesellschaft. Die Meinungsfreiheit und das Recht auf persönliche Entfaltung sind ohne diese Voraussetzung nicht zu verwirklichen.
Kein Überwachungsstaat - das Recht in Ruhe gelassen zu werden
Systeme und Methoden, die der Staat gegen seine Bürger einsetzen kann, müssen der ständigen Bewertung und genauen Prüfung durch gewählte Mandatsträger unterliegen. Wenn die Regierung Bürger beobachtet, ohne dass sie eines Verbrechens verdächtig sind, ist dies eine fundamental inakzeptable Verletzung des Bürgerrechts auf Privatsphäre.
Die pauschale Verdächtigung und anlasslose Überwachung aller Bürger hat generell zu unterbleiben.
Eine als 'präventive Strafverfolgung' verschleierte Abschaffung der Unschuldsvermutung lehnen wir unbedingt ab.
Die flächendeckende Überwachung des öffentlichen Raums durch Videokameras oder andere Maßnahmen darf nicht zugelassen werden. Wir fordern ein allgemeines Verbot der Überwachung des öffentlichen Raums, von dem nur einzelne, richterlich angeordnete Ausnahmen zulässig sind.
Jedem Bürger muss das Recht auf Anonymität garantiert werden, das unserer Verfassung innewohnt. Die Weitergabe personenbezogener Daten vom Staat an die Privatwirtschaft hat in jedem Falle zu unterbleiben.
Vertrauliche Kommunikation
Das Briefgeheimnis soll erweitert werden zu einem generellen Kommunikationsgeheimnis, das die grundgesetzlich geschützte Privatheit und Integrität von Kommunikation auch in elektronischen Medien wie dem Internet garantiert. Zugriff auf die Kommunikationsmittel oder die Überwachung eines Bürgers darf Ermittlungsbehörden nur im Falle eines begründeten und konkreten Tatverdachtes erlaubt werden, dass dieser Bürger ein Verbrechen plant oder begangen hat. In jedem Fall ist ein richterlicher Beschluss erforderlich. In allen anderen Fällen muss der Staat annehmen, seine Bürger seien unschuldig. Diesem Kommunikationsgeheimnis muss ein starker gesetzlicher Schutz gegeben werden, da Regierungen wiederholt gezeigt haben, dass sie bei sensiblen Informationen nicht vertrauenswürdig sind.
Speziell eine verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten widerspricht nicht nur der Unschuldsvermutung, sondern auch allen Prinzipien einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft. Der vorherrschende Kontrollwahn stellt eine weitaus ernsthaftere und langfristigere Bedrohung unserer Gesellschaft dar als der internationale Terrorismus und erzeugt ein Klima des Misstrauens und der Angst. Flächendeckende staatliche Überwachung, fragwürdige Rasterfahndungen und zentrale Datenbanken mit unbewiesenen Verdächtigungen (Anti-Terror-Datei) sind Mittel, deren Einsatz wir grundsätzlich ablehnen.
Informationelle Selbstbestimmung
Das Recht des Einzelnen, die Verwendung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, muss gestärkt werden. Jegliche kommerzielle Nutzung persönlicher Daten muss verboten sein, solange sie nicht ausdrücklich vom Betroffenen erlaubt wird. Dazu müssen insbesondere die Datenschutzbeauftragten völlig unabhängig agieren können. Neue Methoden wie das Scoring machen es erforderlich, nicht nur die persönlichen Daten kontrollieren zu können, sondern auch die Nutzung aller Daten, die zu einem Urteil über eine Person herangezogen werden können. Jeder Bürger muss gegenüber den Betreibern zentraler Datenbanken einen durchsetzbaren und wirklich unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft, Korrektur, Sperrung oder Löschung der Daten haben. Ausgenommen davon sind Fälle, in denen ein öffentliches Interesse zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben vorliegt.
Erhebung und Nutzung biometrischer Daten und Gentests erfordern aufgrund des hohen Missbrauchspotentials eine besonders kritische Bewertung und Kontrolle von unabhängiger Stelle. Der Aufbau zentraler Datenbanken mit solchen Daten muss unterbleiben. Die Verwendung biometrischer Merkmale in Passdokumenten hat zu unterbleiben oder auf Freiwilligkeit zu beruhen. Es ist gegenüber Drittstaaten durchzusetzen, dass diese Pässe unabhängig von biometrischen Merkmalen vollständig gültig sind. Massengentests für polizeiliche Zwecke, bei denen die Vorgeladenen nicht individuell verdächtigt werden, müssen als anlasslose Verdächtigungen gewertet und entsprechend untersagt werden.
Generell müssen die Bestimmungen zum Schutze personenbezogener Daten die Besonderheiten digitaler Daten, wie etwa mögliche Langlebigkeit und schwer kontrollierbare Verbreitung, stärker berücksichtigen. Gerade weil die Piratenpartei für eine stärkere Befreiung von Information, Kultur und Wissen eintritt, fordern wir Datensparsamkeit, Datenvermeidung und unabhängige Kontrolle von Stellen, die personenbezogene Daten verwenden. Wenn diese nämlich für wirtschaftliche oder Verwaltungszwecke genutzt werden, können sie die Freiheit und die informationelle Selbstbestimmung des Bürgers unnötig einschränken und den Überwachungsdruck verstärken.
Zu einem effektivem Datenschutz gehört aus Sicht der Piratenpartei ausserdem das Recht des Bürgers, über ungewollte Datenabflüsse personenbezogener Daten aus Unternehmen und Behörden unverzüglich und lückenlos informiert zu werden.
Innere Sicherheit - die Sicherheit der inneren Gewissheit
Die Bekämpfung der Kriminalität ist eine wichtige staatliche Aufgabe. Sie ist nach unserer Überzeugung nur durch eine intelligente, rationale und evidenzbasierte Sicherheitspolitik auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse zu gewährleisten. Um sinnvolle Sicherheitsmaßnahmen zu fördern und schädliche Maßnahmen beenden zu können, wollen wir alle bestehenden Befugnisse und Programme der Sicherheitsbehörden systematisch und nach wissenschaftlichen Kriterien überprüfen auf Wirksamkeit, Kosten, schädliche Nebenwirkungen, auf Alternativen und auf ihre Vereinbarkeit mit den Menschen- und Bürgerrechten.
Wir wollen, dass künftig jeder Vorschlag für neue Sicherheitsmaßnahmen noch im Entwurfsstadium von der Europäischen Grundrechteagentur oder einer entsprechenden deutschen Einrichtung auf diese Kriterien hin begutachtet wird. Nur durch einen solchen "Gesetzes-TÜV" kann weiteren verfassungswidrigen Angriffen auf unsere Grundrechte frühzeitig entgegen gewirkt werden. Der Grundrechteagentur müssen dafür alle nötigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.
Um den fortschreitenden Abbau der Bürgerrechte seit 2001 zu stoppen, fordern wir ein Moratorium für weitere Grundrechtseingriffe im Namen der inneren Sicherheit ein, solange nicht die systematische Überprüfung der bestehenden Befugnisse abgeschlossen ist.
Zur Gewährleistung der Freiheitsrechte und zur Sicherung der Effektivität von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung treten wir dafür ein, dass eine staatliche Informationssammlung, Kontrolle und Überwachung künftig nur noch gezielt bei Personen erfolgt, die einer Straftat konkret verdächtigt sind. Zum Schutz unserer offenen Gesellschaft und im Interesse einer effizienten Sicherheitspolitik wollen wir auf anlasslose, massenhafte, automatisierte Datenerhebungen, Datenabgleichungen und Datenspeicherungen verzichten. In einem freiheitlichen Land ist eine derart breite Erfassung beliebiger Personen ohne Anlass und Verdacht inakzeptabel.
Die Sicherheitsforschung aus Steuergeldern wollen wir demokratisieren und an den Bedürfnissen und Rechten der Bürgerinnen und Bürger ausrichten. In beratenden Gremien sollen künftig neben Verwaltungs- und Industrievertretern in gleicher Zahl auch Volksvertreter sämtlicher Fraktionen, Kriminologen, Opferverbände und Nichtregierungsorganisationen zum Schutz der Freiheitsrechte und Privatsphäre vertreten sein. Eine Entscheidung über die Ausschreibung eines Projekts soll erst getroffen werden, wenn eine öffentliche Untersuchung über die Auswirkungen des jeweiligen Forschungsziels auf unsere Grundrechte (impact assessment) vorliegt.
Die Entwicklung von Technologien zur verstärkten Überwachung, Erfassung und Kontrolle von Bürgerinnen und Bürgern lehnen wir ab. Stattdessen muss die Sicherheitsforschung auf sämtliche Optionen zur Kriminal- und Unglücksverhütung erstreckt werden und eine unabhängige Untersuchung von Wirksamkeit, Kosten, schädlichen Nebenwirkungen und Alternativen zu den einzelnen Vorschlägen zum Gegenstand haben.
Weil auch die gefühlte Sicherheit eine wichtige Voraussetzung für unser Wohlbefinden ist, wollen wir zudem erforschen lassen, wie das öffentliche Sicherheitsbewusstsein gestärkt und wie verzerrten Einschätzungen und Darstellungen der Sicherheitslage entgegen gewirkt werden kann.
Konkrete Maßnahmen
Konkrete Forderungen im Bereich der Privatsphäre und der Inneren Sicherheit sind:
- Durchsetzung des Folterverbots
- Bessere, wirksame Kontrolle von Geheimdiensten und Polizei national und europaweit
- Solange kein europaweiter einheitlicher Datenschutz auf hohem Niveau existiert, dürfen die Hürden für den Informationsaustausch zwischen der deutschen Polizei und der anderer Mitgliedsstaaten nicht weiter abgesenkt werden.
- Kein Informationsaustausch mit Staaten ohne wirksamen Datenschutz
- Einführung einer Informations- und Auskunftspflicht gegenüber den Betroffenen beim Datenaustausch zwischen Polizeien der EU-Länder
- Rücknahme des Gesetzes über die Vorratsdatenspeicherung
- keine Vorratsspeicherung von Flug-, Schiff- und sonstigen Passagierdaten (PNR: Passenger Name Records)
- keine Weitergabe von solchen Passagierdaten an Dritte
- Rücknahme der Auslandskopfüberwachung
- kein automatisiertes KFZ-Kennzeichen-Scanning
- Abschaffung der biometrischen Daten in Pässen und Ausweisen. Verzicht auf RFID-Chips in Ausweisdokumenten.
- Einrichtung einer unabhängigen deutschen Datenschutzbehörde mit Sanktions-Recht
- keine 'präventive' Strafverfolgung (keine Aufhebung der Unschuldsvermutung)
- keine Internierungslager (Gefängnis ohne Aburteilung) in Deutschland
- Abbau von Echelon-Abhörzentralen auf deutschem Boden
- Abschaffung der "Anti-Terror-Datei", der "Visa-Warndatei" und anderer unrechtmäßiger Datenbanken
- Stärkung des allgemeinen Informantenschutzes
- Abschaffung der Beugehaft für Zeugen
- Wiederherstellung der Trennung von Polizei und Geheimdiensten. Rücknahme der geheimdienstlichen Befugnisse für das BKA.
- Schutz von Ermittlungsdaten vor automatischem Austausch zwischen Polizeien verschiedener Staaten
- Einführung eines eindeutigen, gut sichtbaren Identifikationsmerkmals (Nummer oder Name) für Polizisten bei Einsätzen zur Identifikation
- Verzicht auf Videoüberwachung von öffentlichen Plätzen etc., Videoüberwachung generell verstärkt ersetzen durch unbewaffnete Polizeistreifen.
- Keine automatische Gesichts- oder Verhaltenskontrolle
- Ausweitung des Persönlichkeits-Kernbereichs auf elektronische-Medien (z. B. Mail bei Webmailern, Laptop)
- Keine geheimen Durchsuchungen - weder online noch offline!
- Überprüfung und ggf. Aufhebung der unter dem Namen 'Anti-Terror-Maßnahme' eingeführten Regelungen, die seit dem 11.9.2001 installiert wurden
- Einführung einer Meldepflicht von Unternehmen und Behörden bei Datenpannen
Bürgerrechtsbündnis - gemeinsam sind wir stark
Gemeinsam mit dem deutschlandweiten Bürgerrechtsbündnis 'Freiheit statt Angst' fordern wir:
Überwachung abbauen
- Abschaffung der flächendeckenden Protokollierung der Kommunikation und unserer Standorte (Vorratsdatenspeicherung)
- Abschaffung der flächendeckenden Erhebung biometrischer Daten, sowie von RFID-Ausweisdokumenten
- Schutz vor Bespitzelung am Arbeitsplatz durch ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz
- Berücksichtigung des Datenschutzes für Bürger- und Arbeitnehmer/innen bereits in der Konzeptionsphase aller öffentlicher eGovernment-Projekte
- Keine einheitliche Schülernummer (Berliner SchülerID)
- Keine Weitergabe von Informationen über Menschen ohne triftigen Grund; keine europaweite Vereinheitlichung staatlicher Informationssammlungen (Stockholmer Programm)
- Keine systematische Überwachung des Zahlungsverkehrs oder sonstige Massendatenanalyse (Stockholmer Programm)
- Kein Informationsaustausch mit den USA und anderen Staaten ohne wirksamen Grundrechtsschutz
- Abbau von Videoüberwachung und Verbot des Einsatzes von Verhaltenserkennungssystemen
- Keine pauschale Registrierung aller Flug- und Schiffsreisenden (PNR-Daten)
- Keine geheime Durchsuchung von Privatcomputern, weder online noch offline
- Keine Einführung der Elektronischen Gesundheitskarte in der derzeit geplanten Form
Evaluierung der bestehenden Überwachungsbefugnisse
Wir fordern eine unabhängige Überprüfung aller bestehenden Überwachungsbefugnisse im Hinblick auf ihre Wirksamkeit, Kosten, schädliche Nebenwirkungen und Alternativen.
Moratorium für neue Überwachungsbefugnisse
Nach der inneren Aufrüstung der letzten Jahre fordern wir einen sofortigen Stopp neuer Gesetzesvorhaben auf dem Gebiet der inneren Sicherheit, wenn sie mit weiteren Grundrechtseingriffen verbunden sind.
Gewährleistung der Meinungsfreiheit und des freien Meinungs- und Informationsaustauschs über das Internet
- keine Beschränkung des Internetzugangs durch staatliche Stellen oder Internetanbieter (Sperrlisten)
- keine Sperrungen von Internetanschlüssen.
- Verbot der Installation von Filtern in die Infrastruktur des Internet.
- Entfernung von Internet-Inhalten nur auf Anordnung unabhängiger und unparteiischer Richter.
- Einführung eines uneingeschränkten Zitierrechts für Multimedia-Inhalte, das heute unverzichtbar für die öffentliche Debatte in Demokratien ist.
- Schutz von Plattformen zur freien Meinungsäußerung im Internet (partizipatorische Websites, Foren, Kommentare in Blogs), die heute durch unzureichende Gesetze bedroht sind, welche Selbstzensur begünstigen (abschreckende Wirkung).
Kapitel 3 - Demokratie durch Transparenz und Beteiligung
Transparenz des Staatswesens
Die politische Arbeit wird in Deutschland stark von Lobbyinteressen gesteuert. Unternehmensvertreter nehmen unbemerkt Einfluss auf Politiker und arbeiten sogar an Gesetzen mit.
Abhängigkeiten zwischen Unternehmen und Politikern müssen aufgedeckt werden. Abgeordnete sollen ihre Nebentätigkeiten und die gegebenenfalls daraus resultierenden Einkünfte veröffentlichen. Abgeordnete der Piratenpartei werden mit gutem Beispiel vorangehen und dies mit dem Einzug ins Parlament offenlegen. Dem Bürger muss klar ersichtlich sein, welche Interessen hinter Gesetzesinitiativen stecken und wer, wie und wann auf den Gesetzgebungsprozess Einfluss genommen hat.
Zu einem transparenten Staat gehören neben den Regelungen zu Lobby- und Nebentätigkeiten von Parlamentariern und Amtsträgern auch die gelebte Verpflichtung, Entscheidungsfindungsprozesse für den Bürger wahrnehmbar und nachvollziehbar öffentlich zu machen, wie auch Verordnungen, Diskussionspapiere und Vertragswerke so zu gestalten, dass diese so kurz wie nötig, so sprechend wie möglich und für den Bürger verständlich gehalten sind. Wir lehnen geheime Ausschüsse ab.
Gleichzeitig müssen die Interessen der Bürger besser vertreten werden. Zudem sollen Nichtregierungsorganisationen gefördert werden, die für die Rechte und Interessen der Bürger eintreten.
Die PIRATEN treten ein, für eine nachvollziehbare und transparente Politik und Verwaltung in Deutschland.
Deutschland sollte sich an die höchsten demokratischen Standards halten und innerhalb Europas eine vorbildliche Rolle diesbezüglich anstreben. Deshalb sollten solche Prinzipien wie transparente Staatsführung, schnelle und gerechte Gerichtsverfahren und die Redefreiheit stets beachtet werden. In diesen Tagen und in dieser Zeit ist es wesentlich, den gesetzlichen Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatszugriffen weiterhin durchzusetzen.
Eine demokratische Gesellschaft braucht einen transparenten Staat und keine gläsernen Bürger. Die Bürger müssen die Möglichkeit haben, sich frei und unbeobachtet zu versammeln, und ihre Meinung ohne Furcht vor staatlicher Überwachung ausdrücken zu können. Um dies in die Informationsgesellschaft zu übertragen, muss das Recht auf anonyme Kommunikation ausgebaut werden. Deswegen muss das Korrespondenzgeheimnis auf digitale Kommunikation ausgeweitet werden.
Nebeneinkünfte und Nebentätigkeiten von Amts- und Mandatsträgern
Offenlegung von Nebeneinkünften und Nebentätigkeiten
Mandatsträger und Ausübende politischer Ämter müssen zur Offenlegung sämtlicher Nebeneinkünfte und Nebentätigkeiten verpflichtet sein. Nur wenn der Bürger weiß von wem die genannten Personen bezahlt werden und für wen sie arbeiten kann er sich ein vollständiges Bild über deren Unabhängigkeit oder ggf. deren Abhängigkeit machen. Die Offenlegungspflicht soll auch für unentgeltliche [nicht private) Nebentätigkeiten, wie Ehrenämter in Vereinen und Verbänden gelten.
Begrenzung von Neben- und Folgetätigkeiten
Amtsträger dürfen neben ihrem Amt und wenigstens 2 Jahre nach Beendigung ihrer Amtstätigkeit nicht in Unternehmen, Vereinen oder Verbänden tätig sein, die direkt durch die Amtstätigkeit betroffen sind. Auf Antrag eines Betroffenen kann die jeweilige Situation von einem Ausschuss gesondert untersucht werden, um unverhältnismäßige Eingriffe in die Berufsfreiheit zu vermeiden.
Keine Zensur
Die derzeitigen Bestrebungen einiger politischer Kräfte eine Inhaltsfilterung im Internet zu etablieren, lehnen wir kategorisch ab. Staatliche Kontrolle des Informationsflusses, also Zensur, ist ein Instrument von totalitären Regimen und hat in einer Demokratie nichts verloren. Der Kampf gegen rechtswidrige Angebote im Internet muss jederzeit mit rechtsstaatlichen Mitteln geführt werden. Allein die Etablierung einer Zensurinfrastruktur ist bereits inakzeptabel. Die Beurteilung der Rechtswidrigkeit muss gemäß der in Deutschland geltenden Gewaltenteilung und Zuständigkeit getroffen werden.
Informationsfreiheit
Die Informationsfreiheit ist in Deutschland trotz des Informationsfreiheitsgesetzes noch nicht auf einem zufriedenstellenden Niveau angekommen. Sowohl bei den gesetzlichen Vorgaben als auch bei der immer noch herrschenden mangelnden Umsetzung in der Praxis (Beispiel: Maut-Vertrag) fordern wir weitere Verbesserungen.
- Jeder Bürger hat unabhängig von der Betroffenheit und ohne den Zwang zur Begründung das Recht auf allen Ebenen der staatlichen Ordnung, Einsicht in die Aktenvorgänge und die den jeweiligen Stellen zur Verfügung stehenden Informationen zu nehmen. Dies gilt ebenso für schriftliches Aktenmaterial wie digitale oder andere Medien.
- Seine Schranken findet dieses Recht in den Bestimmungen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte, der nationalen Sicherheit, zur Verhinderung von Straftaten und ähnlichem. Diese Ausnahmeregelungen sind möglichst eng und eindeutig zu formulieren und dürfen nicht pauschal ganze Behörden oder Verwaltungsgebiete ausgrenzen.
- Die Auskunftsstelle ist verpflichtet, zeitnah und in einer klaren Kostenregelung, Zugang in Form einer Akteneinsicht oder einer Materialkopie zu gewähren, um eine breite, effiziente Nutzung der Daten zu ermöglichen.
- Die Verweigerung des Zugangs muss schriftlich begründet werden und kann vom Antragsteller, sowie von betroffenen Dritten gerichtlich überprüft werden lassen, wobei dem Gericht zu diesem Zweck voller Zugang durch die öffentliche Stelle gewährt werden muss.
- Alle öffentlichen Stellen sind verpflichtet, sowohl regelmäßig Organisations- und Aufgabenbeschreibungen zu veröffentlichen, einschließlich Übersichten der Arten von Unterlagen, auf die zugegriffen werden kann, als auch einen jährlichen öffentlichen Bericht über die Handhabung des Auskunftsrechts.
Unter besonderer Berücksichtigung der immensen Möglichkeiten, die sich mit der rasanten Entwicklung und Verbreitung der Neuen Medien ergeben, gibt es verschiedene Ansatzpunkte, um diesen grundsätzlichen Forderungen Rechnung zu tragen. So sollten staatliche Stellen die Nutzung freier Software forcieren, eine automatische Veröffentlichung dazu geeigneter Dokumente einrichten und allgemein den kostengünstigen und aufwandsarmen digitalen Zugriff ausbauen.
Die Abkehr vom "Prinzip der Geheimhaltung", der Verwaltungs- und Politikvorstellung eines überkommenen Staatsbegriffs, und die Betonung des "Prinzips der Öffentlichkeit", das einen mündigen Bürger in den Mittelpunkt staatlichen Handelns und Gestaltens stellt, schafft nach der festen Überzeugung der Piratenpartei die unabdingbaren Voraussetzungen für eine moderne Wissensgesellschaft in einer freiheitlichen und demokratischen Ordnung.
Informantenschutz
Die Piratenpartei fordert für Deutschland einen Informantenschutz (Whistleblower-Schutz), der den international anerkannten Standards, wie sie sich z.B. im UN-Toolkit gegen Korruption und im britischen PIDA-Gesetz finden, genügt. Wir stimmen dem grundsätzlichen Vorhaben der Kodifizierung des Whistleblower-Schutzes gemäß dem Gesetzesvorschlag zur Einführung eines §612a n.F. BGB zu. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens gilt es, die Schwächen des derzeitigen Entwurfs durch entsprechende Änderungen zu beseitigen. Ansonsten wird das Ziel, einen besseren Informantenschutz zu schaffen, verfehlt. Im einzelnen müssen folgende Schwächen behoben werden:
- Der Entwurf stellt zu hohe Anforderungen an die Beweisbarkeit des Missstandes und die Gesinnung des Whistleblowers. Zwar wird teilweise behauptet, dass die Formulierung „aufgrund konkreter Anhaltspunkte der Auffassung“, ähnlich wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, jeden schützt, der gutgläubig und nicht leichtfertig von der Richtigkeit seines Vorbringens ausgeht. Die schon jetzt zur gleichen Formulierung im § 17 II Arbeitsschutzgesetz vorliegende Rechtsprechung verlangt vom Whistleblower aber ein substantiiertes Vorbringen objektiv nachvollziehbarer Beweise und überprüft zusätzlich die Motivation. Würde diese Rechtsprechung übertragen – und davon ist auszugehen – fiele man im Bereich des Whistleblowings nicht nur hinter die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, sondern sogar hinter die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zurück.
- Der Entwurf stellt verengend auf das Vorliegen einer Pflichtverletzung und deren Abhilfe ab. Diese Anforderung ist viel zu hoch, da es beim Whistleblowing gerade auch um Hinweise auf Risiken und Gefahren geht. Bei derartigen Hinweisen reicht aber das Verlangen nach Abhilfe, das ohnehin nicht einklagbar sein soll, nicht aus. Notwendig ist vielmehr eine ein klagbare Pflicht auf einen ordnungsgemäßen Umgang mit einem risikobezogenen Hinweis (formell korrekt, zügig, dem Problem angemessen, Bemühen um Abhilfe, kein Vertuschen).
- Der Entwurf ist zu unklar formuliert und führt zu schädlicher Rechtsunsicherheit. Jeder der vielen unbestimmten Rechtsbegriffe führt zu Unsicherheiten und Risiken beim Arbeitnehmer. Er hat nur eine Möglichkeit diesen zu entgehen: „Schweigen“. Dies aber ist genau jene Option, die die meisten Arbeitnehmer auch heute schon wählen und die dazu führt, dass Risiken, Missstände und Skandale weiterhin viel zu lange unentdeckt bleiben.
- Der Entwurf postuliert den Vorrang der internen Anzeige, ohne die Ausnahmen klar genug zu beschreiben. Auch das Whistleblower-Netzwerk befürwortet es, wenn Whistleblower sich zunächst um eine interne Klärung bemühen. Dies tun sie in der Praxis ja auch. Problematisch ist es aber, ihnen dies per Gesetz aufzuzwingen. Dass hierbei Ausnahmen nötig sind, ist zwar allgemein anerkannt, diese können jedoch aufgrund der unterschiedlichen Fallgestaltungen nicht so formuliert werden, dass sich der Whistleblower bei seiner Entscheidung in vorhinein und mit begrenzten Informationen sicher sein kann, diese zu erfüllen.
- Der Entwurf ist durch seine Begrenzung auf Arbeitnehmer zu eng. Es macht keinen Sinn arbeitnehmerähnliche Personen auszuschliessen, Leiharbeitsverhältnisse und andere Dreiecksverhältnisse zu ignorieren, für Beamte die Möglichkeit zur Strafanzeige nur auf Korruptionsdelikte zu begrenzen und schliesslich Geheimdienstmitarbeitern sogar den Weg zur parlamentarischen Kontrollkommission eröffnen zu wollen. Die überall gleiche Grundproblematik bedarf einer einheitlichen Lösung, auch um kulturelle Akzeptanz zu erreichen.
- Der Entwurf lässt den notwendigen Schutz von anonymen und vertraulichen Hinweisen vermissen. Dies macht auch die Stellungnahme des Bundesverbandes der Lebensmittelkontrolleure e.V. deutlich. Sie schildert drei Fälle, in denen Informationen von Whistleblowern zu behördlichem Einschreiten geführt haben. Zweimal war der Whistleblower durch Anonymität geschützt. Dort wo dies nicht der Fall war, wurde er entlassen. Außerdem macht es keinen Sinn, wenn viele Unternehmen jetzt Hotlines und Ombudsleute zum anonymisierten Whistleblowing einrichten, gerade dieser Fall aber vom Gesetz ausgeklammert wird und das BAG bei Anonymität eine Berufung auf Artikel 5 GG ausschließt und die Betroffenen im Ergebnis weitgehend rechtlos stellt.
- Der Entwurf ändert nichts am unzureichenden Schutz vor Repressalien. Hier wird nur auf den schon heute weitgehend wirkungslosen gegenwärtigen § 612a BGB (§612b neu) verwiesen. Nötig ist aber ein umfassendes Verschlechterungsverbot mit Beweiserleichterung ähnlich der Regelung im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Relevant ist, ob es eine irgendwie geartete Verschlechterung der Situation des Arbeitnehmers nach seinem Whistleblowing (Kündigung, Abmahnung, Nichtbeförderung, schlechte Beurteilung, keine Vertragsverlängerung, Mobbing) und Indizien (z.B. zeitliche Nähe, fehlende andere Anhaltspunkte) für einen solchen Zusammenhang gibt. Liegt beides vor, muss die Beweislast der fehlenden Kausalität beim Arbeitgeber liegen.
- Dem Entwurf fehlt es an ergänzenden Maßnahmen. Gegen Whistleblower gerichtete Repressalien oder Untersuchungsmanipulationen müssen sanktioniert werden. Hilfs- und Beratungsangebote sowie ein Whistleblower-Hilfsfonds müssen geschaffen werden. Forschungsvorhaben, wie sie gerade in den Niederlanden beschlossen wurden, müssen durchgeführt werden.
Darüber hinaus hält die Piratenpartei Deutschland (PIRATEN) die in dem Entwurf enthaltene Regelung, dem Whistleblower die Information von zuständigen außerbetrieblichen Stellen grundsätzlich erst nach Ausschöpfung der innerbetrieblichen Beschwerdemöglichkeiten zu erlauben, für falsch. Die bessere Lösung ist hier ein an keine Bedingungen geknüpftes Wahlrecht des Whistleblowers.
Mehr direkte Demokratie wagen
Während auf Landes- und Kommunalebene die Bürger die Möglichkeiten haben, sich per Volks- bzw. Bürgerbegehren an der Gesetzgebung zu beteiligen, ist ihnen dieses Recht auf Bundesebene immer noch versagt. Dabei zeigt doch gerade ein Volksbegehren, dass ein entscheidender Teil der Bürger sich mit der Sache beschäftigt hat und seine Meinung äußert. Da dies in einer Demokratie nicht ungehört bleiben darf, fordern wir, das repräsentative demokratische System um die direktdemokratischen Elemente Volksinitiative, Volksbegehren zu ergänzen. Dabei sind Unterstützerquoren festzulegen, die einerseits die Wichtigkeit der Angelegenheit belegen andererseits auch ohne unangemessen hohe finanzielle Mittel gesammelt werden können.
Zusätzlich sollen die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, eine Volksabstimmung gegen Beschlüsse des Bundestages einzuleiten (fakultatives Referendum) und bei wichtigen EU-Reformen und Grundgesetzänderungen mitzuentscheiden (obligatorisches Referendum).
Auf regionaler bzw. kommunaler Ebene sollen die Möglichkeiten des Bürgerbegehrens und des Bürgerentscheides ausgeweitet und vereinfacht werden.
Strikte Gewaltenteilung
Die strikte Gewaltenteilung soll gesetzlich verankert werden. Insbesondere soll die gleichzeitige Ausübung von Amt und Mandat verboten werden.
Kapitel 4 - Immaterialgüterrechte
Urheberrecht und Nutzungsrechte
Das Nutzungsrecht entfernt sich immer weiter vom Urheber und entwickelt sich hin zum Verwerterrecht. Musik- und Filmindustrie profitieren, während Nutzer kriminalisiert werden. Wir PIRATEN fordern für Privatleute ohne kommerzielle Interessen das Recht, Werke frei verwenden und kopieren zu dürfen. Der Einsatz von Maßnahmen, wie die DRM-Technologie oder ähnliche Kopierschutzmechanismen, die diese und andere rechtmäßige Nutzungen einseitig verhindern, soll untersagt werden. Abgeleitete Werke sind neue künstlerische Schöpfungen und müssen dem Kreativen grundsätzlich erlaubt sein. Dies wird durch eine Anpassung des Urheberrechts gewährleistet.
Wir stellen uns gegen eine weitere Ausweitung der Schutzfristen. Eine Begrenzung auf einen Zeitraum bis maximal zum Tode des Urhebers halten wir für geboten. Damit fordern wir für Deutschland und Europa einen Ausstieg aus dem TRIPS-Abkommen in dieser Hinsicht.
Der Künstler soll für jedes einzelne Werk die Lizenz frei wählen können.
Die für eine internationale Neuausrichtung des Urheberrechts zu verhandelnden Themen müssen der öffentlichen Debatte gestellt werden und dürfen nicht einseitig durch die Lobbyinteressen der Rechteverwerter geprägt sein.
Wir PIRATEN setzen uns für die Veröffentlichung von Lehrmaterialien unter freien Lizenzen und die bevorzugte Nutzung von freien Lehrmaterialien in der Bildung ein. Dies beinhaltet die Erstellung von Lehrmaterialien durch Lehrkräfte oder beauftragte Personen unter freien Lizenzen.
Wir müssen zumindest folgendes am Urheberrecht ändern:
Medien- oder Hardwareabgaben
Eine Neubewertung der Pauschalabgaben ist nötig. Bis zu dieser Neubewertung wird im Sinne des Transparenzgebotes angestrebt, sowohl das resultierende Aufkommen nach Medien/Geräteart als auch seine Verteilung nach Empfänger öffentlich zu machen.
Parlamente schreiben die Urheberrecht-Gesetze, nicht die Lobby
Technische Maßnahmen, die verhindern, dass Kunden Kultur im Rahmen des Gesetzes zu nutzen, wie die sog. DRM-Technologie, sind ungesetzlich.
Neue Geschäftsmodelle fördern
Für viele Künstler, Schriftsteller, Journalisten, Programmierer und andere Kulturarbeiter stellt heutzutage das Urheberrecht eine wesentliche Grundlage ihrer Geschäftsmodelle und Verdienstmöglichkeiten dar. Die Möglichkeiten der digitalen Vernetzung und Kommunikation und die in oft digitaler Form vorliegenden Werke verändern die Grundlagen für diese Geschäftsmodelle zum Teil radikal.
Anstatt den alte Geschäftsmodellen nachzutrauern und sie mit unzumutbaren Eingriffen in die Privatsphäre der Bürger künstlich am Leben zu erhalten zu wollen, fordern die PIRATEN dazu auf, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln. Diese Geschäftsmodelle sollen den Urhebern der digitalen Kulturgesellschaft ermöglichen, auf marktwirtschaftliche Art und Weise Erlöse aus der Verwertung ihrer Werke oder deren Umfeld zu erzielen, wenn sie dies anstreben.
Überholte Vermittlerfunktionen von Rechteverwertern, die in der Vergangenheit z.B. in der Unterhaltungsmusikindustrie zu hohen Renditen geführt haben, sind größtenteils nicht mehr zeitgemäß und werden in diesem Umfang keinen Bestand haben. Die Ausschaltung von Zwischenhändlern ermöglicht es, dass den Künstlern vom Erlös ihrer Werke ein größerer Teil verbleibt und direkter zufließt. Außerdem wird damit das Spektrum der Kulturszene deutlich erweitert.
Insbesondere die Verwendung von CreativeCommons-Lizenzen erlaubt heutzutage bereits die erfolgreiche wirtschaftliche Verwertung von Werken ohne jegliche Einschränkung bei der digitalen Privatkopie und deren Verbreitung.
Patentrecht
Das heutige Patentsystem erfüllt in vielerlei Hinsicht nicht mehr seinen ursprünglichen Zweck, Innovationen zu fördern. Im Gegenteil: Es erweist sich immer öfter als Innovationshemmnis und behindert den technischen und ökonomischen Fortschritt in vielen Bereichen.
Wirtschaftlicher Erfolg ist in der Informationsgesellschaft zunehmend nicht mehr von technischen Erfindungen, sondern von Wissen und Information und deren Erschließung abhängig. Das Bestreben, diese Faktoren nun ebenso mittels des Patentsystems zu regulieren, steht unserer Forderung nach Freiheit des Wissens und Kultur der Menschheit diametral entgegen.
Wir PIRATEN lehnen Patente auf Software und Geschäftsideen ab, weil sie die Entwicklung der Wissensgesellschaft behindern, weil sie gemeine Güter ohne Gegenleistung und ohne Not privatisieren und weil sie kein Erfindungspotential im ursprünglichen Sinne enthalten. Die gute Entwicklung klein- und mittelständischer IT-Unternehmen in Deutschland und ganz Europa hat beispielsweise gezeigt, dass auf dem Softwaresektor Patente völlig unnötig sind.
Aus den gleichen Gründen dürfen Patente auf das Leben, inklusive der Patente auf Saatgut und Gene, nicht erteilt werden. Der Privatisierung der Biodiversität oder der Grundlage menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens ist mit aller Entschiedenheit entgegenzutreten.
Bei Saatgut und Tieren fordern wir hilfsweise kurzfristig die Formulierung eines uneingeschränkten 'Nachbaurechtes', damit die bisherige Patentierungspraxis nicht weiterhin die natürlichen Verhältnisse auf den Kopf stellt und Bauern ab sofort von solchen Klagen verschont werden. Vertragsbestimmungen, die dem widersprechen, sind für nichtig zu befinden.
Pharmazeutische Patente erzeugen viele ethische Bedenken, nicht zuletzt in Verbindung mit Menschen aus Entwicklungsländern. Sie sind auch eine treibende Kraft für die steigenden Kosten im öffentlich finanzierten Gesundheitssystem. Wir verlangen die Initiierung einer Studie über den ökonomischen Einfluß pharmazeutischer Patente, verglichen mit andern Systemen zur Finanzierung medizinischer Forschung und Alternativen zum gegenwärtigen System.
Open Access
Wissenschaft und Forschung sind zentrale Bausteine für ein zukunftsfähiges Deutschland. Wissenschaftliche Großprojekte und Grundlagenforschung lassen sich oft nur noch staatlich oder sogar im Verbund von mehreren Staaten.
Mit öffentlichen Geldern geförderte Arbeit muss aber auch der Öffentlichkeit zugute kommen. Noch immer sind viele wissenschaftliche Erkenntnisse nur gegen Bezahlung erhältlich, und das, obwohl dank moderner Technik die Reproduktion der Werke praktisch kostenlos erfolgen kann. Dieses Problem ist auch vielen Wissenschaftlern bewusst, die daher zunehmend dazu übergehen Arbeiten als Open-Access-Publikationen zu veröffentlichen und damit einen dauerhaften kostenfreien Zugang zu den Ergebnissen ihrer Forschung sicherzustellen. Diesen Trend möchten die PIRATEN unterstützen, da wir glauben, dass ein leichterer Zugang zu Wissen zu erfolgreicherer Forschung und mehr Innovation führen wird und darüberhinaus sogar weltweit eine wohlstandsfördernde Wirkung entfaltet.
Open Access heißt daher für uns, dass mit öffentlichen Geldern geförderte wissenschaftliche Arbeit und daraus resultierende Publikationen für jeden Menschen kostenfrei zugänglich sein müssen.
Gleichzeitig muss eine Infrastruktur geschaffen werden, die digitale Archivierung und den dauerhaften einfachen Zugang zu Publikationen ermöglicht. Diese Aufgabe wird heute vorrangig von den etablierten Verlagen übernommen. Für Open-Access-Publikationen entwickeln sich entsprechende Mechanismen erst, oft in loser Kooperation von Bibliotheken und Universitäten. Derartige Initiativen wollen die PIRATEN auch finanziell fördern.
In Deutschland sollte jede Universität ein eigenes Open-Access-Repository führen in dem alle ihre Fachbereiche unterkommen. Dies vermeidet eine Zersplitterung in zu kleine Einheiten. Die Repositories sollten zwischen den Universitäten vernetzt werden um die Durchsuchbarkeit und Verfügbarkeit von Wissen zu erhöhen. Es braucht einheitliche APIs (Zugangs- und Nutzungsschnittstellen der Software) auf der Serverseite der Repositories, um die Anschluss- und Verwendungsmöglichkeiten der Repositories zu erhöhen. Zur allgemeinen Förderung von Open Access sollten bei der Beurteilung von Anträgen auf Forschungsgelder nur noch Publikationen herangezogen werden die auch öffentlich verfügbar sind.
Open Access in der öffentlichen Verwaltung
Wir fordern die Einbeziehung von Software und anderen digitalen Gütern, die mit öffentlichen Mitteln produziert werden, in das Open-Access-Konzept. Werke, die von oder im Auftrag von staatlichen Stellen erstellt werden, sollen der Öffentlichkeit zur freien Verwendung zur Verfügung gestellt werden. Der Quelltext von Software muss dabei Teil der Veröffentlichung sein. Dies ist nicht nur zum direkten Nutzen der Öffentlichkeit, sondern die staatlichen Stellen können auch im Gegenzug von Verbesserungen durch die Öffentlichkeit profitieren (Open-Source-Prinzip/Freie Software). Weiterhin wird die Nachhaltigkeit der öffentlich eingesetzten IT-Infrastruktur verbessert und die Abhängigkeit von Softwareanbietern verringert.
Kapitel 5 - Infrastrukturen offen halten
Allgemeines
Die Piratenpartei möchte verhindern, dass durch privatwirtschaftliche Interessen Infrastrukturen wettbewerbsverzerrend und auf Kosten der Gesellschaft beeinflusst werden.
Die Infrastrukturen sind nicht nur die Basis für die Marktwirtschaft, sondern für das generelle Miteinander der Menschen. Durch dieses zentrale Element des Zusammenlebens entscheidet sich, wer aktiv an der Wirtschaft und dem kulturellem Leben teilhaben kann. Aus diesem Grund muss für alles, was Infrastrukturen betrifft, Gemeinnützigkeit und Transparenz als Auflage vorgeschrieben sein. Dies gilt insbesondere für die Betreiber. Der Staat ist für Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit verantwortlich, um hohe Versorgungssicherheit, Effizienz und Nachhaltigkeit zu garantieren. Die Zugänge zu jeglicher Infrastruktur müssen sowohl für Produzenten und Anbieter als auch für Nutzer und Konsumenten möglichst unlimitiert und barrierefrei sein.
Durch gleiche Zugangsmöglichkeiten wird der freie Wettbewerb zwischen den verschiedenen privaten Anbietern gefördert.
Es ist durch geeignete, öffentlich kontrollierbare und transparente Kontrollinstanzen seitens des Staates dafür Sorge zu tragen, dass die für Infrastruktur geltenden Regeln eingehalten werden. In Fällen, in denen diese Kontrollinstanzen versagen und Abhilfe auch nicht durch Auflagen, Verordnungen und Gesetze mit einem verhältnismäßigen und endlichen Aufwand erreicht werden kann, ist diese Infrastruktur zu verstaatlichen.
Straßen-, Schienen- und Stromnetze sowie Wasserwege gelten als natürliche Infrastrukturmonopole. Der Zugang zu diesen Teilen der Infrastruktur ist für unsere Gesellschaft überlebenswichtig, gleichzeitig sind sie durch ihre Singularität extrem anfällig für Wettbewerbsverzerrung. Nur wenn der Staat, als einzig öffentlich kontrollierbare Instanz, der Betreiber solcher Netze ist, kann sichergestellt werden, dass die von uns geforderten Ansprüche erfüllt werden.
Infrastruktur Internet
Im Informationszeitalter ist das Internet als Infrastruktur von besonderer Bedeutung. Es ist Grundlage für den freien Meinungsaustausch, die Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben, für Wissenschaft und politische Partizipation.
Aufgrund dieser Relevanz muss die Verfügbarkeit des Netzes an sich und der gleichberechtigte Zugang jedes einzelnen Bürger gewährleistet und besonders geschützt werden. Das Netz muss sich neutral gegenüber den transportierten Inhalten verhalten. Die Netzbetreiber tragen keine Verantwortung für die übertragenen Daten.
Die Installation von Filtern in die Infrastruktur des Internets lehnen wir ab. Der Kampf gegen rechtswidrige Angebote im Internet muss jederzeit mit rechtsstaatlichen Mitteln geführt werden. Allein die Etablierung einer Zensurinfrastruktur ist bereits inakzeptabel. Die Beurteilung der Rechtswidrigkeit muss gemäß der in Deutschland geltenden Gewaltenteilung und Zuständigkeit getroffen werden.
Der Ausschluss von Bürgern aus dem Internet ist nach Ansicht der Piratenpartei eine eklatante Bürgerrechtsverletzung. Eine Three-Strikes-Regelung nach französischem Vorbild oder ähnliche Maßnahmen lehnen wir deshalb strikt ab.
Kapitel 6 - Bildung
Bildung in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft
Jeder Mensch hat das Recht auf freien Zugang zu Information und Bildung. Dies ist in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft essentiell, um jedem Menschen, unabhängig von seiner sozialen Herkunft, ein größtmögliches Maß an gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen. Mit diesem Ziel ist das Hauptanliegen institutioneller Bildung die Unterstützung bei der Entwicklung zur mündigen, kritischen und sozialen Person.
Der freie Zugang zu Information und Bildung ist jedoch nicht nur im Hinblick auf die gesellschaftliche Entwicklung notwendig, sondern auch im Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung unserer Gesellschaft. Bildung ist eine der wichtigsten Ressourcen der deutschen Volkswirtschaft, da nur durch den Erhalt, die Weitergabe und die Vermehrung von Wissen Fortschritt und gesellschaftlicher Wohlstand auf Dauer gesichert werden können.
Investitionen in Bildung sind Investitionen in die Zukunft.
Die öffentliche Bildungsinfrastruktur
Der freie Zugang zu Bildungseinrichtungen ist im Interesse aller. Deshalb ist es Aufgabe der gesamten Gesellschaft, in Form des Staates, eine leistungsfähige und ihrem Zwecke angemessene Bildungsinfrastruktur zu finanzieren und frei zur Verfügung zu stellen. Private Finanzierung öffentlicher Bildungseinrichtungen ist grundsätzlich zu begrüßen, solange sie keinen Einfluss auf die bestehenden Lehrinhalte hat.
Bildungsgebühren jeglicher Art schränken den Zugang zu Bildung ein und sind deshalb kategorisch abzulehnen. Aus diesem Grund ist auch die Lehrmittelfreiheit zu befürworten. Diese ist am besten dadurch herzustellen, dass die Verwendung und das Schaffen von freien Werken zur Vermittlung von Wissen unterstützt und ausgebaut wird. Diese freien Werke sind nicht nur kostenfrei im Unterricht einsetzbar, sondern ermöglichen dazu dem Lehrenden ohne rechtliche Hürden die Lernmittel auf seinen Unterricht anzupassen.
Trotz des staatlichen Bildungsauftrages soll die Erziehung in Bildungseinrichtungen die Erziehung durch die Eltern nicht ersetzen. Zur umfassenden Bildung gehört, dass sich beide Formen der Erziehung gegenseitig ergänzen und fördern.
Bildung als individueller Prozess
Jeder Mensch ist ein Individuum mit persönlichen Neigungen, Stärken und Schwächen. Institutionelle Bildung soll daher den Einzelnen unterstützen seine Begabungen zu entfalten, Schwächen abzubauen und neue Interessen und Fähigkeiten zu entdecken. Neben starren Lehr- und Stundenplänen, werden vor allem einige Formen der Leistungsbewertung diesen Forderungen nicht gerecht. Insbesondere die Bewertung von Verhalten nach einem vorgegebenen Normenraster z.B. bei den sogenannten Kopfnoten lehnen wir ab.
Die Bildungsinhalte haben auf fundierten und belegbaren Erkenntnissen zu basieren und müssen von einem möglichst neutralen Standpunkt aus vermittelt werden. Dies beinhaltet vor allem eine sachliche Darstellung, die Ausgewogenheit der Standpunkte und eine kritische Quellenbewertung.
Demokratisierung der Bildungseinrichtungen
Die Bildungseinrichtungen sind für die dortigen Schüler und Studenten ein prägender und umfassender Bestandteil ihres Lebens. Sie sind deswegen als Lebensraum der Lernenden zu begreifen, dessen Gestaltung und Nutzung ihnen stets offen stehen muss. Eine demokratische Organisation der Bildungseinrichtungen soll den Lernenden, genau wie den anderen Interessengruppen der Bildungseinrichtungen, eine angemessene Einflussnahme ermöglichen. Auf diese Weise werden demokratische Werte vermittelt und vorgelebt, die Akzeptanz der Entscheidungen erhöht, sowie das Gemeinschaftsgefühl innerhalb der Bildungseinrichtungen gestärkt.
Nachsatz
Die in diesem Programm festgelegten Grundsätze und Forderungen stellen einen Zwischenstand der Ausarbeitung dieser Themen seitens unserer Partei dar, der als Programm dient, mit dem wir in den Bundestagswahlkampf 2009 ziehen. In vielen Bereichen wie z.B. dem Datenschutz gibt es einen nahezu unbegrenzten Spielraum für konkrete Forderungen, die sich aus dem hier gesagten direkt ableiten lassen. Diese weitere Ausarbeitung und Anwendung unserer programmatischen Grundsätze ist erwünscht und wird von uns als natürlicher demokratischer Prozess der Weiterentwicklung und Vertiefung begriffen.