Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA141

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA141
Einreichungsdatum
Antragsteller

Gthoele, Jörg_Dürre

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Verwaltung„Verwaltung“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags Jeder sollte Gesetzentwürfe lange genug lesen können um Stellungnahmen abgeben zu können.
Schlagworte Referentenentwürfe, Beteiligungsverfahren
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Gesetzesentwürfe ausreichend lange an interessierte Bürger geben

Antragstext

Es wird beantragt, im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2013 unter dem (bei Bedarf zu erstellenden) Titel "Demokratie durch Transparenz und Beteiligung - Transparenz des Staatswesens" den folgenden Text einzufügen:

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass Referentenentwürfe von neuen und aktualisierten Gesetzen und Verordnungen auch weiterhin betroffenen Verbänden zur Anhörung übersandt werden. Den Verbänden - sowie weiteren interessierten Bürgern - ist pro 500 alphanumerischen Zeichen einer konsolidierten Lesefassung des vollständigen zu ändernden Gesetzes / der zu verändernden Verordnung etc. eine Stellungnahmefrist von einem Werktag einzuräumen, aber mindestens 14 Tage. Die konsolidierte Lesefassung ist spätestens zu Beginn der Anhörungsfrist öffentlich zur Einsicht freizugeben, unter Anderem im Internet. Die Unterschiede zum vorherigen Text sollen für den Leser einfach zu erkennen sein und sind zu markieren.

Dieses Vorhaben ist nach 2 Jahren daraufhin zu prüfen, ob die Fristen sachgerecht sind oder verändert werden sollten. Die Ergebnisse der Prüfung sind entsprechend auf diese Regelung anzuwenden.

Antragsbegründung

Hier als schlechtes Beispiel von mehreren:

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat am Donnerstag, 19. Mai 2011 seinen Referentenentwurf für das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2012 an betroffene Verbände zur Anhörung versandt. Die Stellungnahmefrist lief bis Montag, den 23. Mai 2011.

Donnerstag wird das 179 Seiten lange Gesetz an die Verbände versandt. Bis Montag soll man alles gelesen, verstanden, auf Auswirkungen analysiert und Stellungnahmen geschrieben haben? Das waren insgesamt 4 Tage, darunter ein Wochenende und ein Freitag. Mal ehrlich: Das geht ja mal überhaupt nicht. Das ist nicht das, was ich unter Beteiligung an Gesetzgebung verstehe. Völlig bescheuert.

Na ja - dann muß die Stellungnahmefrist eben gesetzlich geregelt werden. Schade dass das wirklich sein muß.

Man sollte immer mal prüfen, ob der mit dieser Regelung gewünschte Erfolg eingetreten ist, daher eine Validierungs- und Anpassungsklausel.

Lustigerweise wird dieser Wunsch auch vom Bund der Industrie geteilt - obwohl Piratenpolitik sonst ja nicht unbedingt industriefreundlich ist...

Im LiquidFeedback Hamburg: https://lqpp.de/hh/initiative/show/472.html Status: 14 zu 0 zu 1 angenommen

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge