Antrag:Bundesparteitag 2013.1/Antragsportal/WP071

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2013.1. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer WP071
Einreichungsdatum
Antragsteller

PolitPiratNRW

Mitantragsteller
  • PiratenPowerNRW
  • VollePullePiratNRW
  • Häuptling_Gelber_Gilb
  • Xanthippe
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Keine der Gruppen
Zusammenfassung des Antrags Antrag auf ein Bundestagswahlprogramm für die Bundestagswahl2013, “Themenschwerpunkte der Bundestagswahl” gemäß E-Mailumfrage vom 21.2 .13 bis zum 28.2.13
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 12.04.2013
Status des Antrags

Pictogram voting delete.svg Abgelehnt

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Bundestagswahlprogramm für die Bundestagswahl 2013

Antragstext

Wahlprogramm BTW2013

Der Bundesparteitag möge beschließen, den folgenden Text im Wahlprogramm zur kommenden Bundestagswahl der geeigneten Verwendung zuzuführen:


1.0. Freiheit und Grundrechte

1.1. Überwachung

Gemäß Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland werden Überwachungsmaßnahmen grundsätzlich abgelehnt, insbesondere dann, wenn diese - nur der Vorratsdatenspeicherung dienlich sein sollen - .

1.2. Versammlungsrecht

Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht, das die PIRATEN uneingeschränkt unterstützen. Der Artikel 8 Abs. 1 des Grundgesetzes lautet: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis ohne Waffen zu versammeln.“ Folglich lehnt die Piratenpartei Deutschland es ab, dass bei Formfehlern zum Antrag zu einer Versammlung (Demonstration) oder anderen formalen Fehlverhalten hohe Bußgelder den Teilnehmern/innen angedroht werden können, oder gar verhängt werden. Überwachungsmaßnahmen und deren Datenspeicherung die im Zusammenhang mit dem Versammlungsrecht im friedlichen Rahmen erfasst werden, - und zudem noch der Vorratsdatenspeicherung dienlich sein sollen - , lehnt die Piratenpartei Deutschland ab.

1.3. VDS

Die Piratenpartei Deutschland lehnt die Vorratsdatenspeicherung (VDS) grundsätzlich ab.

1.4. Umbau Geheimdienste

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass im Rahmen des Umbaus der Geheimdienste der Verfassungsschutz abgeschafft wird. Die frei werdenden Möglichkeiten werden in die Straffung und den Umbau der Geheimdienste verwendet. Insbesondere in der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität, - welche der deutschen Wirtschaft einen nicht bezifferbaren Schaden pro Jahr zufügt - , ist eine Zusammenarbeit und damit der Umbau der Geheimdienste unerlässlich geworden. Der Schaden findet sich auch in - nicht bezifferbaren - Steuermindereinnahmen wieder. Die generelle Bespitzelung der Bevölkerung durch die Geheimdienste lehnt die Piratenpartei Deutschland ab.

1.5. Kennzeichnungspflicht Polizei

Die Kennzeichnungspflicht der Polizei ist die Aufgabe der Justiz. Die Piratenpartei Deutschland wird sich dafür einsetzen, dass das Bundesministerium der Justiz die entsprechenden Gesetze und Verordnungen in der Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern ergänzen, verändern, oder einrichten wird. In Absprache und Zusammenarbeit mit den Landeregierungen und zuständigen Landesministerien die entsprechenden Gesetze und Verordnungen in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

1.6. Whistleblower

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für eine Gesetzgebung für Whistleblower ein. Dieses Gesetz soll grundsätzlich den rechtlichen Schutz für Whistleblower sichern. Das Bundesministerium der Justiz wird die entsprechenden Gesetze und Verordnungen in der Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern ergänzen, verändern, oder einrichten. Für die personelle Ausstattung und Materialausstattung und für Umsetzung auf der gesetzlichen Basis ist das Bundesministerium des Innern zuständig. In Absprache und Zusammenarbeit mit den Landeregierungen und zuständigen Landesministerien werden die entsprechenden Gesetze und Verordnungen in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht und die zuständigen Landesministerien mit Personal und Material und finanziellen Mitteln ausgestattet.

2.0. Demokratie wagen

Die Piratenpartei Deutschland sieht Demokratie als die bestmögliche Herrschaftsform, da nur eine echte Demokratie ein faires und gerechtes Miteinander sowie den Ausgleich der Interessen Einzelner innerhalb des Staates ermöglicht.

2.1.0 Wahlrecht

Das Bundeswahlrecht lehnt die Piratenpartei Deutschland ab. Es genügt nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben. Der Gesetzgeber hat zwar auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 2008 reagiert, wobei das Bundesverfassungsgericht die Regelungen, die übermäßige Überhangmandate und negative Stimmgewichte erzeugen, für verfassungswidrig erklärt hat. Eine wirkliche Veränderung hat sich jedoch nicht ergeben. Alternative und auch bessere Modelle, wie sie beispielsweise von “Mehr Demokratie e.V.“ vorgeschlagen werden, werden von der Piratenpartei Deutschland unterstützt.

2.1.1. Für ein faires Bundestagswahlrecht

Das Ergebnis der Bundestagswahl 2009 hat gezeigt, dass im nun entstandenen Fünfparteiensystem auch die Lösung, die Überhangsmandate in einem Bundesland mit den Sitzen anderer Landeslisten zu verrechnen, nicht mehr gewährleisten kann, Überhangmandate vollständig zu vermeiden. Wenn die stärkste Partei bei unter 35 Prozent liegt und trotzdem fast drei Viertel aller Wahlkreise gewinnt, dann funktioniert das herkömmliche Wahlrecht mit hälftigem Anteil an Direktmandaten aus Einmandatswahlkreisen schlicht nicht mehr so, wie es eigentlich sollte. Es ist auch deshalb an der Zeit, eine grundlegende Reform des Bundestagswahlrechts anzugehen. Hier das Beispiel “Mehr Demokratie e.V. :

Mehrmandatswahlkreise:

Die Bundesrepublik ist seit 2002 in 299 Wahlkreise eingeteilt, in denen jeweils ein Abgeordneter direkt gewählt wird. Wir schlagen vor, dass zukünftig in jedem Wahlkreis drei bis fünf Abgeordnete direkt gewählt werden. In solchen Mehrmandatswahlkreisen könnte jede Partei mehrere Kandidaten aufstellen. Um die Zahl der Wahlkreisabgeordneten gleich zu halten, muss dann die Zahl der Wahlkreise entsprechend verringert werden.

Der Vorteil der Mehrmandatswahlkreise :

Während bei Einerwahlkreisen die stärkste Partei bei den direkt gewählten Abgeordneten dominiert und es daher zu Überhangmandaten kommen kann, entspricht bei Mehrmandatswahlkreisen die Parteizugehörigkeit der direkt gewählten Abgeordneten stärker dem tatsächlichen Kräfteverhältnis der Parteien im Parlament. Statt einer Mehrheitswahl im Wahlkreis handelt es sich um eine „kleine Verhältniswahl“. Überhangmandate sind dadurch praktisch ausgeschlossen. In einem Einmandatswahlkreis werden in aller Regel nur Kandidaten der beiden großen Parteien gewählt. Kleine Parteien schaffen nur in seltenen Ausnahmefällen ein Direktmandat. Bei einem Wahlkreis mit fünf Abgeordneten reichen aber bereits rund acht bis 14 Prozent der Stimmen, um ein Mandat zu erlangen. Damit haben auch kleinere Parteien Chancen und sind motiviert, sich im Wahlkreis zu engagieren. Die geltende Grundmandatsklausel müsste dann angepasst oder ganz abgeschafft werden.

Vorzugsstimme:

Den Wählern sollte auch bei der Listenstimme (Zweitstimme) die Möglichkeit gegeben werden, Personen zu wählen. Schon im Jahre 1976 wurde dies von der Enquete-Kommission „Verfassungsreform“ des Bundestags empfohlen, deren Vorschläge aber leider nie umgesetzt wurden: Eine Personalisierung des Wahlrechts bringe „eine echte Balancierung der Position der politischen Parteien bei der Kandidatenauswahl, ohne ihnen das Recht der Aufstellung der Kandidatenlisten zu beschneiden; diese Balancierung verhilft dazu, Wählereinfluss und Parteienmacht bei der Bestimmung der personellen Zusammensetzung der Volksrepräsentation in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen und die Wechselbeziehungen zwischen den politischen Parteien und ihrer Wählerbasis zu verstärken. Die Personalisierung würde in Anlehnung an das bayrische Landtagswahlrecht so geschehen, dass die Wähler die Möglichkeit bekämen, einen Kandidaten auf der Liste der Partei, die sie wählen, anzukreuzen. Hierzu müssten alle Kandidaten der Landesliste im jeweiligen Bundesland auf dem Stimmzettel erscheinen. Für die Mandatszuteilung wäre dann nicht mehr die Reihenfolge der Kandidaten entsprechend der Listenaufstellung entscheidend, sondern die Anzahl der Personenstimmen, die die Kandidaten erhalten haben.

Alternativstimme :

Die Fünf-Prozent-Hürde kann sinnvoll sein, um einer Aufteilung des Parlaments in zu viele Fraktionen vorzubeugen. Sie schränkt aber den Grundsatz der Wahlgerechtigkeit ein und hat den Nachteil, die Wähler von der Wahl einer neuen Partei abzuhalten, da sie davon ausgehen müssen, dass ihre Stimme häufig „verschenkt“ ist. In der Tat entfallen meist fünf bis zehn Prozent der Stimmen auf Parteien, die an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern, so dass das Votum dieser Wähler keinen Einfluss auf die Zusammensetzung des Parlaments hat. Das kann verhindert werden, indem dem Wähler die Möglichkeit einer Alternativstimme eingeräumt wird für den Fall, dass seine eigentlich gewollte Partei an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert. Es könnte zum Beispiel ein zusätzliches Feld geben, in dem die Wähler eine weitere Partei ankreuzen. Dieses Kreuz gilt dann nur, wenn die zunächst gewählte Partei unter fünf Prozent bleibt. Die Wähler könnten aber auch die Möglichkeit bekommen, statt eines Kreuzes eine Zahl neben den Parteinamen zu schreiben. Sie könnten dann ihre erste Präferenz mit „1“ kennzeichnen, die zweitliebste Partei mit „2“ und so weiter. Wenn ihre erste Präferenz an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert, würde die Stimme für die zweite Präferenz gelten, scheitert auch die, für die mit „3“ gekennzeichnete Partei und so weiter.

Wahlprüfung :

Auch in Sachen Wahlprüfung haben die jüngsten Wahlen dringenden Reformbedarf erkennen lassen. Dies betrifft zum einen Streitigkeiten im Wahlzulassungsverfahren vor der Wahl. Hier muss die Möglichkeit geschaffen werden, gegen die Entscheidungen der Wahlausschüsse noch vor der Wahl gerichtlichen Rechtsschutz zu erlangen. Bei der nachträglichen Wahlprüfung darf nicht weiter das Parlament, dessen Wahl angefochten wird, in einem langwierigen Verfahren selbst über die eingegangenen Einsprüche entscheiden können, bevor ein unabhängiges Gericht angerufen werden kann. Wenn – wie nach der Landtagswahl in Schleswig-Holstein 2009 – ernsthafte Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Mehrheitsverhältnisse im Parlament bestehen, dann muss ein effektives Wahlprüfungsverfahren eine gerichtliche Entscheidung noch vor Konstituierung des neu gewählten Parlaments und Bildung einer neuen Regierung gewährleisten. Es bietet sich an, die Entscheidung über Wahlzulassungsbeschwerden vor der Wahl sowie über nach der Wahl erhobene Einsprüche in erster Instanz einem Senat des Bundesverwaltungsgerichts zu übertragen. Gegen dort zurückgewiesene Einsprüche sollte wie bisher die Beschwerdemöglichkeit beim Bundesverfassungsgericht offen stehen.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA403 als Protokollnotiz verwiesen. http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA403

2.1.2. Verbot von Aufsichtsratsmitgliedschaften für Mandatsträger

Wir fordern ein Verbot von Aufsichtsratsmitgliedschaften in Wirtschaftsunternehmen für politische Mandatsträger während ihrer Amtszeit.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA059 vom 07.10.2012 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA059

Zugleich wirkt sich dieser Punkt auf Lobbyismus und Korruption aus, weil so eine klare - rechtliche - Trennung zwischen Mandat und privaten Handeln und Interessen erreicht wird. Ein entsprechendes Gesetz ist einzubringen, und ggf. sind geltende Gesetze und Verordnungen zu verändern oder gar zu erschärfen.

2.2.0. Bürgerbeteiligung

Die Piratenpartei Deutschland will die direkte Demokratie, die mit Artikel 38 GG Abs. 1 im Einklang steht. Das Abstimmungsverhalten der Volksvertreter/innen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene wird im Sinne des Grundgesetzes akzeptiert. Die Piratenpartei Deutschland setzt sich grundsätzlich für mehr Bürgerbeteiligung ein. Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung am politischen Prozess auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene müssen transparent, einfach wahrzunehmen, barriere und kostenfrei gestaltet werden, um die Demokratie zu stärken. Dieser Weg ist nach Auffassung der Piratenpartei Deutschland zudem ein wichtiges Element, damit die europäische Einigung weiter verbessert und gestärkt wird.

2.2.1. Direkte Demokratie

Wir Piraten setzen uns dafür ein, die Regeln für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den Kommunen sowie Volksbegehren und Volksentscheide in den Bundesländern zugunsten der Bürger zu verbessern. Denn vor allem eingeschränkte Themenkataloge, hohe Unterschriftenquoren, fehlende Eintragungsmöglichkeiten, kurze Sammelfristen sowie oft unüberwindbare Abstimmungsklauseln erschweren in vielen Gemeinden und Bundesländern die Nutzung der direkten Demokratie erheblich. Darüber hinaus fordern wir Piraten die Einführung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden auf Bundesebene. Außerdem unterstützen wir die Ergänzung der Europäischen Bürgerinitiative durch unionsweite Bürgerbegehren und Bürgerentscheide im Bereich der EU-Legislative. Wir befürworten Abstimmungen über noch nicht ausgefertigte und in Kraft getretene Parlamentsbeschlüsse (fakultatives Referendum) sowie solche zwecks Bestätigung wichtiger EU-Reformen und Verfassungsänderungen (obligatorisches Referendum).

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA003 als Protokollnotiz verwiesen. http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA003

2.2.2. Einführung eines dreistufigen Verfahrens bei Initiativen aus dem Volk

Volksinitiative:

100.000 Stimmberechtigte unterschreiben in freier Sammlung für einen Gesetzentwurf oder eine Vorlage zu einem anderen Gegenstand der politischen Willensbildung (z.B. Handlungsaufforderung an die Bundesregierung). Vertreter der Volksinitiative haben das Recht auf Anhörung im Bundestag, im Bundesrat und in deren Ausschüssen. Lehnt der Bundestag die Volksinitiative ab, kann ein Volksbegehren eingeleitet werden.

Volksbegehren:

Halten die Bundesregierung oder 1/3 der Mitglieder des Bundestages das Volksbegehren für grundgesetzwidrig, können sie das Bundesverfassungsgericht anrufen. Ein Volksbegehren ist zustande gekommen, wenn es innerhalb von sechs Monaten mindestens eine Million, bei Grundgesetzänderungen mindestens zwei Millionen Stimmberechtigte unterzeichnet haben. Die Eintragung kann auf dem Amt und in freier Sammlung erfolgen.

Schutzwirkung (nicht bei Gesetzentwürfen):

Ab 100.000 Unterschriften darf bis zum Abschluss des Verfahrens eine dem Volksbegehren entgegenstehende Entscheidung der Bundesorgane nicht mehr getroffen oder vollzogen werden (außer es bestanden vorher rechtliche Verpflichtungen hierzu).

Volksabstimmung:

Der Bundestag kann (ggf. mit Zustimmung des Bundesrates) eine eigene Vorlage beim Volksentscheid zur Abstimmung stellen. Jeder Stimmberechtigte bekommt im Vorfeld eine Abstimmungsbroschüre mit den Stellungnahmen der Vertreter des Volksbegehrens sowie denen des Bundestages und Bundesrates. Es entscheidet wie bei Wahlen die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Gesetze, die der Zustimmung der Länder bedürfen, kommen zustande, wenn zusätzlich die Zahl der Bundesratsstimmen jener Länder, in denen eine zustimmende Mehrheit im Volksentscheid erreicht wurde, der im Bundesrat erforderlichen Mehrheit entspricht (bei Grundgesetzänderungen: 2/3-Mehrheit).

Fakultatives Referendum:

Hat ein Volksbegehren ein parlamentarisch zustande gekommenes, aber noch nicht gegengezeichnetes und vom Bundespräsidenten ausgefertigtes Gesetz zum Gegenstand, so ist es zustande gekommen, wenn es 500.000 Stimmberechtigte innerhalb von drei Monaten unterschreiben. Ein solches Gesetz kann nur vorbehaltlich einer Annahme in dem so beantragten Volksentscheid in Kraft treten.

Obligatorisches Referendum: Die Übertragung von Hoheitsrechten (auf die EU oder andere zwischenstaatliche Einrichtungen) sowie Grundgesetzänderungen bedürfen der Zustimmung durch einen Volksentscheid.

Spendentransparenz: Analog zum Parteiengesetz sollen Spenden oberhalb einer Bagatellgrenze, die zu Gunsten einer Initiative erfolgen, zeitnah offengelegt werden.

Information:

Eine ausgewogene Information der Öffentlichkeit über die Inhalte von Volksbegehren und Volksentscheiden ist zu gewährleisten. Vor dem Volksentscheid erhält jeder Stimmberechtigte eine Informationsbroschüre, in der die Initiative, der Bundestag und der Bundesrat ihre Auffassungen erläutern. Zur Förderung der öffentlichen Diskussion und zur Informierung der Öffentlichkeit im Vorfeld eines Volksentscheids erhält die Initiative eine staatliche Kostenerstattung.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA009 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA009

Und auf das Positionspapier P048:

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/P048

2.3.0.Transparenz

Gemäß des Grundsatzprogramms wird sich die Piratenpartei Deutschland für mehr Transparenz im Staatswesen, und Transparenz in der Forschung und Wissenschaft einsetzen. Der freie Zugang zu den Normen, so wie im Gesundheitssystem : “Die Voraussetzung für eine selbstbestimmte Entscheidung ist die Transparenz des Leistungsangebotes und der Ergebnisqualität der Leistungserbringer. “ sind grundsätzliche Forderungen der Piratenpartei Deutschland. Und die Transparenz in der Wirtschaftspolitik und Außen- und Sicherheitspolitik ist ein weiteres Arbeitsfeld.

2.4.0. Mitbestimmung

Gemäß Grundsatzprogramm wird sich die Piratenpartei Deutschland für eine umfassende betriebliche Mitbestimmung einsetzen.

2.5.0. Reform Bundestag und Gesetzgebungsverfahren

Die Piratenpartei Deutschland wird sich für mehr Transparenz beim Zustandekommen von Gesetzen im deutschen Bundestag einsetzen. Hierzu gehören z. B. die Maßnahmen, um Lobbyismus von der Ausgestaltung der Gesetze fern zu halten.

2.6. Reparlamentarisierung

2.7. IFG

Gemäß Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland haben alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland das Recht und ohne einen Grund für seinen Antrag angeben zu müssen, grundsätzlich freien, ersatzweise beschränkten Informationszugang zu allen – hoheitlichen und fiskalischen – Verwaltungsvorgängen. Zur Wahrung dieses Rechts stellt die Piratenpartei Mindestanforderungen an Informationsfreiheitsgesetze (IFG).

3.0. Internet, Netzpolitik und Artverwandtes

3.1.0. Netzneutralität

Gemäß Grundsatzprogramm setzt sich die Piratenpartei Deutschland dafür ein die Freiheit im Internet für alle zu erhalten. Hierzu muss die Neutralität und Gleichbehandlung aller Nutzer durch die Netzbetreiber durch staatliche Regulierung sichergestellt werden. Auch um den Betrieb einzelner Dienste, die hohe Anforderungen an die Verfügbarkeit der Netzwerkkapazität haben, sicherzustellen, darf diese Netzneutralität nur dann durchbrochen werden, wenn ein entsprechender Ausbau der Kapazitäten nicht mehr möglich ist.

3.1.1. Freier Zugang zu öffentlichen Inhalten

Jahr für Jahr investiert die Allgemeinheit viele Milliarden Euro in die Erzeugung und Aufbereitung von Texten, Daten und Medien. Beispiele dafür sind die Ergebnisse der staatlich geförderten Forschung, die Produktionen der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten und die Erzeugnisse von Kulturbetrieben und Bildungseinrichtungen sowie der öffentlichen Verwaltung. Die Bürger haben zu einem Großteil dieser Inhalte keinen oder nur sehr eingeschränkten Zugang, obwohl sie bereits für deren Herstellung bezahlt haben. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass möglichst alle durch öffentlichen Stellen erzeugten oder mit Hilfe öffentlicher Förderung entstanden Inhalte der breiten Öffentlichkeit frei zugänglich gemacht werden. Die Verfügbarkeit darf nicht durch Antragsverfahren, Lizenzen, Gebühren oder technische Mittel erschwert werden. Die Inhalte werden in offenen Formaten online zur Verfügung gestellt und archiviert. Weiterverbreitung sowie kommerzielle Nutzung sind ausdrücklich erwünscht. Wir sehen die universelle Verfügbarkeit und Verknüpfbarkeit von Informationen als wichtigen Teil der öffentlichen Infrastruktur auf deren Basis neues Wissen entsteht und mit dessen Hilfe der öffentliche Sektor kontrollierbar und optimierbar wird. In Ausnahmefällen können bestimmte Informationen vorübergehend oder dauerhaft von der Veröffentlichungspflicht befreit werden. Dafür müssen jedoch konkrete, schwerwiegende Gründe (z.B. der Schutz persönlicher Daten oder die Bewahrung sehr wichtiger Geheimnisse) vorliegen. Die Begründung muss in jedem Einzelfall explizit dargelegt und veröffentlicht werden und ist generell anfechtbar. Im Bereich Wissenschaft wird die Publikation nach dem Open Access Prinzip so schnell wie möglich ein zentrales Kriterium bei der Vergabe öffentlicher Fördermittel. Die öffentlich rechtlichen Sendeanstalten werden nicht mehr daran gehindert, sondern verpflichtet, ihre Produktionen dauerhaft online abrufbar zu machen. Das Informationsfreiheitsgesetz wird überarbeitet und die Spielräume zur systematischen Umgehung der Informationspflichten beseitigt. Langfristig wird ein öffentlich zugängliches Bürgerinformations-Portal geschaffen. Behörden und andere Institutionen werden angewiesen, ihre öffentlichen Daten dort einzustellen bzw. die eigenen Datenbanken an das Portal anzubinden. Das System muss umfangreiche Kategorisierungs-, Such- und Exportfunktionen sowie geeignete Programmierschnittstellen für automatisierte Anfragen bieten.

3.2.0. Urheberrecht

Sinn ist es, ein Urheberrecht zu gestalten, so dass eine Wissensbasis für alle Studierenden in Deutschland entsteht. Der Zustand, dass über das Urheberrecht Wissen nur für eine “Elite” und für die “Eliteförderung” bereitgestellt wird, ist aufzuheben.

Zur weiteren Umsetzung wird auf das Positionspapier zum Urheberrecht verwiesen. http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/0/07/UrhG_Arguments_FassungBPT2011-2.pdf

3.3.0. Netzausbau

Gemäß Grundsatzprogramm ist die Kommunikation über digitale Netzwerke, wie das Internet, einem hohen Stellenwert beizumessen und gewinnt immer weiter an Bedeutung. Ohne die Möglichkeit zur Teilhabe ist weder echte Meinungsfreiheit noch die freie Entfaltung der Persönlichkeit mehr möglich. Es muss sichergestellt werden, dass jedes Mitglied der Gesellschaft die Möglichkeit zu angemessenem Zugang zur digitalen Kommunikation erhält. Folglich muss der Netzausbau in Richtung Endverbraucher voran getrieben werden, wobei hier auch Schulen gemeint sind. Modernisierungen der Netzwerke in Schulen und im Öffentlichen Dienst sind bereits jetzt schon fällig.

3.4.0. Datenschutz

Gemäß Grundsatzprogramm ist der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz eine Grundlage dafür, dass Würde und Freiheit des Menschen gewährleistet werden kann.

3.4.1. Privatsphäre wahren, Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung stärken

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für einen starken Datenschutz und das Prinzip der informationellen Selbstbestimmung ein. Dies umfasst nicht nur die sparsame Erhebung, zweckgebundene Verarbeitung und Nutzung sowie die eingeschränkte Weitergabe von personenbezogenen Daten, sondern ebenso die Stärkung der Rechte des einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung personenbezogener Daten zu bestimmen. Im Sinne des Prinzips der Informationssicherheit muss die Vertraulichkeit bei Übertragung und Zugriff sowie die Integrität der gespeicherten Daten gewährleistet sein. Die Piratenpartei Deutschland lehnt die verdachtsunabhänge Durchleuchtung der Bürger und den gläsernen Kunden ab. Im digitalen Zeitalter liegen immer mehr personenbezogene informationen in elektronischer Form vor, werden automatisiert verarbeitet und verknüpft oder weitergegeben – auch über Ländergrenzen hinweg und zwischen den öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen. Ohne Wissen der Betroffenen kann die wachsende Datenflut automatisiert zu Persönlichkeitsprofilen zusammengefügt und im schlimmsten Fall gegen sie verwendet werden – z.B. durch das so genannte Kreditscoring oder die Erstellung von Surf- und Bewegungsprofilen. Damit auch in der Informationsgesellschaft die Privatsphäre gewahrt bleibt, strebt die Piratenpartei Deutschland die Umsetzung der folgenden Maßnahmen an:

3.4.2. Informationelle Selbstbestimmung stärken, Medienkompetenz fördern

Damit die effektive Anwendbarkeit des Grundrechtes auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 I, 1 I GG auch in Zukunft sichergestellt ist, fordert die Piratenpartei ein Datenschutzrecht, welches das im internationalen Vergleich hohe deutsche Schutzniveau nicht nur erhält, sondern ausbaut – auch nach der Überarbeitung des EU-Datenschutzrechtes. Der Gesetzgeber muss den Einzelnen in die Lage versetzen, sich den Möglichkeiten, Chancen und Risiken der Informationsverknüpfungen im Internet bewusst zu werden und selbstbestimmt zu entscheiden, welche Daten er frei gibt – z.B. in sozialen Netzwerkdiensten oder über Treue- bzw. Bonusprogramme. Der Bürger muss sich darauf verlassen können, dass Behörden und Unternehmen in der dem Grundrecht gebührenden Art und Weise, transparent und nachvollziehbar mit den personenbezogenen Daten umgehen und, dass Verstöße und mangelnde Sorgfalt entsprechend sanktioniert werden. Der Einzelne muss einen durchsetzbaren und unentgeltlichen Anspruch auf Selbstauskunft, Korrektur, Sperrung oder Löschung der eigenen personenbezogenen Daten haben und über ungewollte Datenabflüsse aus Unternehmen und Behörden unverzüglich und lückenlos informiert werden. Um das bestehende Auskunftsrecht zu einer Mitteilungspflicht weiterzuentwickeln, fordert die Piratenpartei die Einführung des Datenbriefes und die Verankerung desselben in den Bundesdatenschutzgesetzen des Bundes und der Länder. Firmen, Behörden und Institutionen, die personenbezogene Daten verarbeiten, übermitteln oder speichern, sollen dazu verpflichtet werden, die betroffenen Personen jährlich mit einem Datenbrief über die Art, den Zweck und, im Fall von Behörden und mit staatlichen Aufgaben beliehenen Institutionen, die rechtliche Grundlage der Speicherung zu informieren. Die Weitergabe von Daten an Dritte soll kommuniziert und begründet werden. Um im Sinne der informationellen Selbstbestimmung eine echte Wahlfreiheit bei der Nutzung des Internets zu garantieren, müssen alle Produkte und Dienstleistungen, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten vorgesehen oder geeignet sind, datenschutzfreundlich voreingestellt sein (Privacy-by-Default). Datenschutz soll darüber hinaus von Anfang an in die die Entwicklung neuer Kommunikations- und Informationstechniken eingebaut werden (Privacy-by-Design).

3.4.3. Datenschutzbehörden stärken

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für eine Stärkung der Selbstständigkeit und der Kontroll- bzw. Sanktionsbefugnisse der Bundes- und Landesbeauftragten für Datenschutz sowie des Bundesamtes für Informationssicherheit ein, um gegenüber staatlichen und nicht-öffentlichen Stellen die Durchsetzbarkeit der Individuellen Datenschutzrechte zu verbessern, Missbrauch von personenbezogenen Daten zu verhindern und Schutzmaßnahmen vor Verlust oder Manipulationen sicherzustellen. Zu diesem Ziel soll die völlige Unabhängigkeit der Kontrollstellen entsprechend der EU-Datenschutzrichtlinie und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) sichergestellt werden. Die Kontrollbehörden müssen entsprechend ihren Aufgaben ausgestattet werden, damit sie ihre Aufsichts- und Kontrollfunktion auch ausüben können. Für Unternehmen sowie öffentlichen Stellen fordert die Piratenpartei darüber hinaus rechtlich anerkannte freiwillige Datenschutz- und Datensicherheitsprüfungen (Audits) sowie Zertifizierungen durch die unabhängigen Behörden.

3.4.4. Verantwortungsvollen Umgang mit Meldedaten sicherstellen, Datenhandel eindämmen

Die Piratenpartei fordert ein Melderecht, das der besonderen Sorgfaltspflicht des Staates gegenüber den zwangsweiese erhobenen Daten gerecht wird. Persönlichkeitsrechte müssen über den privatwirtschaftlichen Interessen von Unternehmen stehen. Die Meldegesetze sollen daher konsequent dahingehend überarbeitet werden, dass Meldedaten nicht ohne aktive Einwilligung der Bürger an der Erhebungsquelle (Opt-in) an Dritte weitergegeben werden – dazu gehören z.B. Unternehmen, Adresshändler, Verbände oder Parteien. Eine automatisierte Abfrage lehnen wir ab. Dies gilt neben Meldergisterauskünften auch für die Korrektur von Bestandsdaten. Die Verwendung personenbezogener Daten für Adresshandel, Werbezwecke oder Markt- bzw. Meinungsforschung darf nur mit Einwilligung der Betroffenen möglich sein. Daher fordert die Piratenpartei die ersatzlose Abschaffung des sogenannten Listenprivilegs, der zentralen Ausnahmeregelung im deutschen Datenschutzrecht für den Adresshandel. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) muss entsprechend angepasst und um einem zwingenden Einwilligungsvorbehalt ergänzt werden. Die Weitergabe von Meldedaten an den Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten muss beendet und die im 15. Runkfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV) enthaltene Klausel zur Durchleuchtung der „individuellen Lebenssachverhalte“ der Bürger ersatzlos gestrichen werden.

3.4.5. Verdachtsunabhängige Datenspeicherung verhindern

Die Piratenpartei Deutschland lehnt die Vorratsdatenspeicherung (VDS) von Telekommunikations-Verbindungsdaten grundsätzlich ab. Zweck und Mittel dieser Überwachungsmaßnahme stehen aus Sicht der PIRATEN nicht in einem ausgewogenen Verhältnis. Die anlaßlose Speicherung ist ein weiterer Schritt in Richtung schrankenloser Telekommunikationsüberwachung und stellt die Bevölkerung unter Generalverdacht. Das Bundesverfassungsgericht hat die deutschen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung bereits im März 2010 für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Auch wenn das Urteil einer möglichen Neuregelung enge Grenzen setzt, lässt sich aus Sicht der Piratenpartei keine Ausgestaltung der zu Grunde liegenden EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie umschreiben, die eine Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz und der Europäischen Grundrechtecharta sicherstellen würde. Auch eine Einführung durch die Hintertür lehnen wir ab. Die Piratenpartei tritt daher dafür ein, die Pläne zur Vorratsdatenspeicherung abschliessend aufzugeben, die EU VDS-Richtlinie ersatzlos abzuschaffen und, im Sinne des Schutzes der Privatsphäre der Bürger, bis dahin möglicherweise anfallende Strafzahlungen seitens der EU-Kommission in Kauf zu nehmen. Das vor der Einführung der Vorratsdatenspeicherung bestehende Recht, die unverzügliche Löschung von Abrechnungsdaten zu verlangen, muss wieder eingeführt werden. Das Briefgeheimnis muss zum Schutz elektronischer Kommunikation zu einem allgemeinen Kommunikationsgeheimnis erweitert werden. Das Recht auf anonyme Bezahlung im Internet und auf anonyme Kommunikation muss verteidigt werden. Auch andere Formen der verdachtsunabhängigen Datenerfassung, wie z.B. die Hotelmeldepflicht oder das Nachfolgeprojekt des elektronischen Entgeltnachweis-Verfahrens ELENA, OMS (Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung), beurteilt die Piratenpartei kritisch. Die Piratenpartei lehnt die anlasslose Erfassung, Speicherung und den Abgleich biometrischer Daten aufgrund des hohen Missbrauchspotentials ab. Grundsätzlich soll die Erhebung biometrischer Merkmale freiwillig erfolgen und durch unabhängige Stellen kontrolliert und bewertet werden. Der Aufbau zentraler Biometriedatenbanken für polizeiliche Zwecke oder die Versicherungswirtschaft muss unterbleiben. Ausweis- und Passdokumente müssen auch ohne biometrische Merkmale gültig sein – auch im Ausland.

3.5.0. Glücksspielgesetzgebung

Die Piratenpartei setzt sich für eine gesetzliche Neuregelung im Glücksspiel ein. Ziel ist es hierbei, dass Spielsüchtige nicht in die Illegalität abgedrängt werden, und die notwendige Hilfe die Betroffenen erreichen.

3.6.0. JMStV

Gesetzliche Mittel, wie die Jugendmedienschutz-Staatsverträge (JMStV) lehnt die Piratenpartei Deutschland ab. Gemäß Grundsatzprogramm setzt sich die Piratenpartei Deutschland dafür ein, dass anstelle der Überregulierung und Bevormundung von Bürgern, welche die Grundlage der jetzigen Jugendschutzregelungen bilden, der Schwerpunkt von Jugendschutzbestimmungen bei Aufklärung und Vermittlung von Medienkompetenz sowohl für die Kinder und Jugendlichen als auch für die Erziehungsberechtigten liegen muss.

3.7.0. Infrastruktur

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Ausweitung der Bürgernetze ein, die eine Erweiterung des Netzausausbaus ab dem Endverbraucher darstellt. Hierbei ist der Freifunk in erster Linie zu nennen. Freifunk ist eine nicht-kommerzielle Initiative für freie Funknetzwerke. Freie Netze werden von immer mehr Bürgern in Eigenregie aufgebaut und gewartet. Jeder Nutzer im Freifunk-Netz stellt seinen WLAN-Router für den Datentransfer der anderen Teilnehmer zur Verfügung. Das gesetzliche gültige Regelungswerk ist bundesweit zu schaffen, wofür sich die Piratenpartei Deutschland einsetzen wird.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Pressebericht vom 28.12.2012 als Protokollnotiz verwiesen. http://bundespresseportal.de/nordrhein-westfalen/item/7532-piratenpartei-nordrhein-westfalen-rechtssicherheit-f%C3%BCr-b%C3%BCrgerdatennetze-schaffen.html

4.0. Bildung und Forschung

Gemäß Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland hat jeder Mensch das Recht auf freien Zugang zu Information und Bildung. Dies ist in einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft essentiell, um jedem Menschen, unabhängig von seiner sozialen Herkunft, ein größtmögliches Maß an gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen.

Auf der Basis der geeigneten Bildung hat jeder Mensch das Recht an Wissenschaft und Bildung teilzuhaben.

Wissenschaft ist ein wesentlicher Teil der Kultur und dient nicht nur als Grundpfeiler für technologische Entwicklung, sondern auch für die intellektuelle Entfaltung.

4.0.0. Schulbildung wird Bundesangelegenheit

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für eine Schulbildung auf Bundesebene ein, sodass Kinder in Städten, Gemeinden und Ländern gleiche Bildungschancen bekommen. Für eine optimale Förderung muss Bildung unabhängig von der Finanzlage der Eltern, der Städte oder der Bundesländer sein.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA517 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA517

4.0.1. Abbau des Bildungsförderalismus

Unterschiedliche Bildungspolitik der Bundesländer steht einer einheitlichen Zielsetzung von Bildung entgegen. Bildungschancen und -möglichkeiten müssen bundesweit gleich sein. Unterschiede in Art und Anerkennung der Abschlüsse zwischen den einzelnen Bundesländern müssen abgebaut werden. Gesetzgebung und Richtlinienkompetenz für das Bildungswesen müssen von den Bundesländern auf den Bund übergehen. Gegebenenfalls notwendige Grundgesetz- und Verfassungsänderungen sind anzustreben.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA165 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA165

4.0.2. Mehr Chancengleichheit im Bildungssystem

Im europäischen Vergleich fällt Deutschland durch Bildungsbenachteiligung und eine besonders hohe soziale Selektion im Bildungssystem auf. Diese werden durch "harte" organisatorische Mechanismen und "weiche" kulturelle Mechanismen verursacht. Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für mehr Chancengleichheit ein: Die soziale Herkunft darf nicht mehr über den Bildungserfolg entscheiden.

Abschied von einem einseitigen Verständnis vermittelnswerter Bildung:

Bildungsinhalte sollen sich nicht mehr einseitig an der Norm eines bildungsbürgerlichen Kanons orientieren, sondern andere Perspektiven und ein interessegeleitetes Lernen zulassen. Den unterschiedlichen sozialen und kulturellen Hintergründen der Lernenden soll mit Achtung begegnet werden. Schulen sollten einen Bildungsbegriff vertreten, der junge Menschen nicht benachteiligt, weil ihr Elternhaus sie nicht mit bildungsbürgerlichem Vorwissen, Codes und Spielregeln ausgestattet hat. Lehrkräfte müssen in Aus- und Weiterbildung dafür sensibilisiert werden, wie sich Selektionsmechanismen auswirken.

Langes gemeinsames Lernen :

Um mehr Chancengleichheit zu erreichen, treten wir für ein langes gemeinsames Lernen von Kindern mit unterschiedlichem sozialen Hintergrund ein. Je früher eine Selektion in verschiedene Schultypen stattfindet, desto stärker hängt das Ergebnis davon ab, mit welchen finanziellen Mitteln, welchem Bildungskapital, welchen Erfahrungen, Kompetenzen und Strategien für Bildungswege die Kinder von ihrem Elternhaus ausgestattet wurden. Daher unterstützen wir Schulformen mit heterogener Schülerschaft, die sich um Binnendifferenzierung und möglichst langes gemeinsames Lernen bemühen. Die Piratenpartei Deutschland fordert für diese Schulformen eine angemessene Ausstattung, Experimentierklauseln und die Möglichkeit eigene Oberstufen aufzubauen, damit sie sich als attraktive Schulen behaupten können.

Binnendifferenzierung und individuelles Coaching :

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass kein Kind Schule lediglich als Ort des Scheiterns oder der Unterforderung erlebt und unterstützt daher individuelle Lernwege. Das erfordert eine Abkehr vom Frontalunterricht und von detailliert festgelegten Lehrplänen. Lehrpläne werden zu Eckpunkten, Frontalunterricht zu einer Lehrmethode unter vielen. Ein Instrument für den Lernerfolg sehen wir im individuellen Coaching. Förderung hat nichts mit Defiziten zu tun. Jeder Schüler profitiert von individueller Förderung. Vor allem ist gezieltes Coaching aber wesentlich billiger, als Kinder eine Klassenstufe wiederholen zu lassen.

Mehrsprachigkeit als Chance begreifen und fördern :

Eine zweisprachige Sozialisation wird in Deutschland nur geschätzt, wenn es sich um eine populäre Sprache wie Englisch, Französisch oder Chinesisch handelt. Bei vielen Jugendlichen mit beispielsweise türkischem oder arabischem Migrationshintergrund werden dagegen eventuelle Defizite beim Erwerb der deutschen Sprache hervorgehoben. Darin sehen wir eine Diskriminierung. Studien aus erfolgreichen PISA-Ländern wie Kanada und Finnland belegen: Es erhöht die Bereitschaft, die Zweitsprache zu erwerben, wenn die Muttersprache einbezogen wird. Bilingualität soll bedeuten, in beiden Sprachen einen sicheren Stand zu erwerben. Dafür müssen die vorhandenen pädagogischen Erkenntnisse aus erfolgreichen bilingualem Unterricht für alle Schulen verfügbar gemacht werden, die Kinder mit Deutsch als Zweitsprache unterrichten. Wir begrüßen muttersprachlichen Unterricht zur Festigung der Muttersprache und zum leichteren Erwerb des Deutschen. Dies darf jedoch nicht mit Selektion der Lernenden in verschiedenen Klassen anhand von Sprache und Herkunft einhergehen. Gezielte muttersprachliche Förderung ist auch für mehrsprachige Kinder in einigen Stunden pro Woche möglich. Die Anforderungen und Bewertungskriterien für Kinder mit Migrationshintergrund dürfen nicht den Muttersprachler als Maßstab nehmen, sondern müssen dem individuellen Startpunkt Rechnung tragen, um Fortschritte im Spracherwerb wirklich zu würdigen.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA089 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA089

4.1.0. Medienkompetenz

Gemäß Grundsatzprogramm vertritt die Piratenpartei Deutschland die Auffassung, dass das Finden, Verstehen, Bewerten und Verbreiten von Informationen in unterschiedlichsten Darstellungen in Zukunft immer wichtiger werden wird. Die Menge der frei verfügbaren Information ist bereits seit einigen Jahren größer, als sie ein einzelner Mensch vernünftig verarbeiten kann. Insofern wird sich auch die Forschung und Wissenschaft als Berater der Politik mehr damit zu befassen haben, wie den Menschen die ausreichende Medienkompetenz vermittelt werden kann, damit der Umgang mit den neuen Medien möglichst positiv seitens der Politik begleitet werden kann.

4.2.0. Forschung und Wissenschaft

Gemäß des Grundsatzprogramms vertritt die Piratenpartei Deutschland die Auffassung, dass Wissenschaft ein wesentlicher Teil der Kultur ist und dient nicht nur als Grundpfeiler für technologische Entwicklung, sondern auch für die intellektuelle Entfaltung. Dazu leisten sowohl die erzielten Ergebnisse und deren Anwendungen als auch der Prozess des wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns ihren Beitrag. Die Wertschätzung und Förderung der Wissenschaft sind daher eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht durch kurzsichtige wirtschaftliche Interessen gesteuert werden darf. Insbesondere die Grundlagenforschung, die keinen direkten praktischen oder monetären Nutzen anstrebt, muss gefördert werden.

4.2.1. Freier Zugang zu Ergebnissen wissenschaftlicher Forschung

Die Piratenpartei setzt sich für den allgemeinen und freien Zugang zu allen aus Steuermitteln finanzierten Forschungsergebnissen ein (Open Access). Zur Förderung von Veröffentlichungen wissenschaftlicher Ergebnisse nach dem Open-Access-Modell soll als Infrastrukturmaßnahme einer allgemeinen, nicht themenbeschränkten Open-Access-Zeitschrift nach dem Vorbild von PLOS One eine Anschubfinanzierung aus Bundesmitteln gewährt werden. Weiterhin soll ein Open Access-Fonds aus Bundesmitteln gebildet werden, der die von Forschern zu entrichtenden Publikationskosten in Open Access-Zeitschriften bis zu einem bestimmten Betrag übernimmt. Ziel dieses Fonds ist, Open Access-Veröffentlichungen aus der Nutzenabwägung innerhalb des Budgets von Forschern herauszunehmen. Die Piratenpartei setzt sich für eine Stärkung der Eigenarchivierungsrechte von Autoren (z.B. auf Homepages der Autoren) ein. Diese stellen neben Zeitschriften für die Bevölkerung eine weitere kostenfreie Zugangsmöglichkeit zu Ergebnissen wissenschaftlicher Forschung dar.

4.3.0. (vor-)schulische, Berufliche und Akademische Bildung

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die beitragsfreie und auf Wunsch ganztägige Betreuung in wohnortnahen (oder wahlweise arbeitsplatznahen) Kindertagesstätten mit kind- und elterngerechten Öffnungszeiten ein. Der Besuch von und die Verpflegung in Kindertagesstätten sind beitragsfrei. Eltern können die Kindertagesstätte für ihre Kinder frei wählen. Die sprachliche und motorische Entwicklung aller Kinder im Alter von vier Jah­ren wird durch entsprechend geschultes Personal erhoben. Förderbedürftige Kinder erhalten in der Kindertagesstätte eine intensive sprachlich-motorische Förderung, um Defizite auszuglei­chen. Die Zusammenarbeit mit den Eltern muss dabei aktiv gefördert werden. Die Personalschlüssel der Kitas dürfen nicht allein an Gruppengrößen und An­zahl der be­treuten Kinder orientiert werden. Es müssen weitere Faktoren wie Förderbedarfe, erziehungsferne Verwaltungs- und Hausarbeiten sowie Fehlzeiten des Personals stärkere Berücksichtigung finden. Die Betreuungslücke zwischen dem Ende eines Kindergartenjahres und dem Beginn der Schule muss geschlossen werden. Die Vernetzung von Kindertagesstätten auf lokaler Ebene mit dem Ziel der Überbrückung dieser Schließungszeiten und Milderung der Folgen sind auf einem Minimalmaß zu halten.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA278 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA278

4.3.1. Einsatz von frei zugänglichen und frei nutzbaren Lehr- und Lernmittel

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für den Einsatz von frei zugänglichen und frei nutzbaren Lehr- und Lernmittel ein. Die Piratenpartei Deutschland spricht sich für eine Orientierung der deutschen Hochschulpolitik an der UNESCO Richtlinie zu OER in der Hochschulbildung aus (Guidelines for OER in Higher Education, http://unesdoc.unesco.org/images/0021/002136/213605e.pdf ).

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA418 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA418

4.4.0. Patente und Markenrecht

Gemäß Grundsatzprogramm vertritt die Piratenpartei Deutschland die Auffassung, dass im Wandel vom Industriezeitalter zum Informationszeitalter sich die weltweit herrschenden Patentregelungen teilweise vom Innovationsanreiz zum Innovationshemmnis entwickeln . Der Versuch, mit althergebrachten Mitteln die Zukunft zu gestalten, wird den grundlegenden Veränderungen in der Welt nicht nur immer weniger gerecht, er stellt auch beispielsweise in den Bereichen der Patentierung von Erkenntnissen der Genforschung und Biotechnologie und im Bereich der Softwarepatente eine große Gefahr für die Gesellschaft von morgen dar. Grundsätzlich wollen wir einen freieren Markt ohne die hinderlichen Beschränkungen der derzeitigen Patentpraxis erreichen. Wir fordern, dass das Patentsystem reformiert oder durch sinnvollere Regelungen ersetzt wird. Keinesfalls darf es durch innovationsfeindliche Regelungen ergänzt werden. Auch der Umgang mit dem Markenrechtrecht in Deutschland wird von der Piratenpartei Deutschland kritisch gesehen. Abmahnwellen, die Forderungen von strafbewehrten Unterlassungserklärungen und Schadensersatzklagen, sowie die zunehmende Privatisierung und Kommerzialisierung bisher dem Allgemeingut zugerechneter Entitäten gehören auch in diesem Teilbereich des Immaterialgüterrechts mittlerweile zur Tagesordnung und dem Geschäftsmodell der Lizenz-Gesellschaften. Ein derartiger Umgang gefährdet in erster Linie die Existenz von Kleinbetrieben, die zudem noch häufig Familienbetriebe sind.

4.4.1. Reform des Patentwesens

Grundlegendes:

Patente sind Teil des gewerblichen Rechtsschutzes. Ihr Sinn besteht darin, dass Erfinder durch ein zeitlich begrenztes Monopol dazu ermutigt werden, ihre Erfindungen in einer Patentschrift zu veröffentlichen. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung, sind sie nicht geeignet als Innovationsanreiz zu dienen. Gerade aktuell werden Patente eher als »Waffen« genutzt um Konkurrenz aus dem Markt zu drängen, was Fortschritt deutlich hemmt. Einige Unternehmen – sogenannte »Patenttrolle« – haben sich gar darauf spezialisiert Unternehmen mit innovativen Produkten mithilfe von Patenten und überteuerten Rechtsstreiten regelrecht zu erpressen. Die Piratenpartei setzt sich für eine Reform des aktuellen Patentrechts zugunsten von mehr Innovation und Freiheit ein.

Patentierbare Erfindungen:

Neben klassischen technischen Erfindungen, gibt es Bestrebungen durch neue Gesetze oder Auslegung vorhandener Gesetze neue Arten von patentierbaren Erfindungen zu erschließen. Darunter befinden sich drei problematische Patentgegenstände, deren Auswirkungen in einem starken Missverhältnis zum Ziel der Offenlegung der Erfindung stehen. Zum einen seien hier Patente auf Leben genannt. Besonders die Gentechnik brachte hier eine Vielzahl von Patenten auf Verfahren zur Ermittlung und Erstellung von Gensequenzen hervor, was effektiv einer Patentierung von Gensequenzen entspricht. Solche Gensequenzen sind aber eine Entdeckung und keine Erfindung, wie etwa ein Naturgesetz. Ihr Schutz wirft die Innovation zu weit zurück. Aus diesem Grund muss das Patentrecht so gestaltet sein, dass auch über die Umwege der Patentierung von technischen Verfahren keine Gensequenzen patentierbar sind. Aus den USA stammt der Trend der Patentierung von Geschäftsmodellen. Im Gegensatz zur Patentierung von technischen Erfindungen, die einen Wettbewerbsvorteil darstellen, führt die Patentierung von Geschäftsmodellen zur Monopolisierung ganzer Märkte. Das Patentrecht muss eine Patentierung von Geschäftsmodellen explizit ausschließen. Zuletzt sind in den letzten Jahren politische Forderungen nach Patenten auf »computer-implementierte Erfindungen«, sogenannte Softwarepatente, aufgetaucht. Diese in einigen Ländern praktizierte Patentierung von einzelnen Aspekten von Computerprogrammen führt unweigerlich zum Sterben kleiner und mittlerer Softwareunternehmen, da Software besonders darauf angewiesen ist bestimmte für den Nutzer leicht einprägsame und quasi-standardisierte Elemente zu nutzen. Software ist durch das Urheberrecht bereits ausreichend geschützt, ein Schutz durch Patente ist aus diesem Grund überhaupt nicht notwendig.

Patentlaufzeiten:

Während die Produktlebenszyklen sich in der Vergangenheit immer weiter verkürzt haben, sind die Patentlaufzeiten unverändert geblieben. Wir fordern im Laufe der Patentreform belastbare Erhebungen der Produktlebenszyklen der unterschiedlichen Branchen und die Verkürzung der Patentlaufzeiten im entsprechenden Maße.

Gerichtskosten bei Patentstreitigkeiten vom Streitwert entkoppeln:

Die Streitwerte bei Patentverletzungsverfahren können schnell enorme Summen annehmen. Dies treibt die Gerichtskosten in die Höhe, was nicht zuletzt dem Geschäftsmodell vieler Patenttrolle entgegen kommt. Diese benutzen das Kostenrisiko als Druckmittel um eine außergerichtliche Einigung ohne Überprüfung des Patents zu erreichen. Für diese Einigungen werden von den beklagten Firmen zwar nur Bruchteile des Streitwerts bezahlt, welche aber aufgrund der Höhe des Streitwerts immer noch entsprechend umfangreich sind. Patente stellen als gesetzlich garantierte Monopole große Anforderungen an die staatlichen Organe. Wenn der Gesetzgeber ein Patent garantiert, dann sind Gerichte im besonderen Maße dazu verpflichtet diese zu überprüfen. Aus diesem Grund fordert die Piratenpartei Deutschland, dass die Gerichtskosten bei Patentstreitigkeiten ausschließlich auf die tatsächlich entstandenen Kosten beschränkt sein müssen um die gerichtliche Überprüfung von Patenten ohne großes finanzielles Risiko zu ermöglichen.

Nutzungsbindung von Patenten:

Die PIRATEN fordern, dass ein erteiltes Patent nur dann gegen ein auf dem Markt befindliches Produkt durchsetzbar sein soll, wenn der Patentinhaber oder ein Lizenznehmer ein Bemühen um eine der Erfindung angemessenen wirtschaftliche Nutzung glaubhaft machen kann. Dies soll zum einen der Praxis der Patenttrolle begegnen, die ausschließlich Patente horten ohne ein Interesse an der Fertigung entsprechender Produkte zu haben. Zum anderen erleichtert es das Problem von Preisen für Patentlizenzen. Als Monopolist hat der Patentinhaber derzeit große Freiheiten bei der Preisgestaltung für Patentlizenzen, besonders wenn er das Patent nicht selbst wirtschaftlich verwertet. Durch die Nutzungsbindung ergibt sich ein spieltheoretischer Zustand, der einem nicht-monopolistischen Markt zumindest ähnelt.

Bekämpfung von wettbewerbswidrigem Patentmissbrauch:

Neben ihrem legitimen Nutzen werden Patente auch auf grob wettbewerbswidrige Weise zum Zwecke der Marktbeherrschung durch wenige große Unternehmen eingesetzt. In der Praxis räumen sich diese die Nutzung ihrer jeweiligen Patente häufig durch sogenannte »Kreuzlizenzierung« gegenseitig ein, während besonders kleinen Unternehmen der Zugang zur Patentnutzung und damit zum Markt verwehrt wird. In den Fällen in denen große Teile des Marktes ein Patent nutzen, es aber einen kleinen Teil verwehrt wird, soll das Kartellamt die Möglichkeit haben, den Sachverhalt zu prüfen. Im Falle von marktbeherrschendem Missbrauchs des Patents soll die Möglichkeit bestehen, das Patent vorzeitig auslaufen zu lassen.

Mittelfristige Demokratisierung des Patentvergabeprozesses:

Die Bewertung ob ein beantragtes Patent erteilt werden soll, fällt häufig sogar Fachleuten schwer. Dieses Problem kann dadurch abgemildert werden, dass nicht nur einzelne Fachleute sondern die gesamte »Gemeinde« über die Vergabe von Patenten entscheidet. Mittelfristig soll deshalb jeder, der die entsprechenden überprüfbaren fachlichen Voraussetzungen hat, am Patentvergabeprozess mitentscheiden können. Dies fördert nicht nur die Transparenz der Patentvergabe, sondern wirkt auch der Vergabe von Trivialpatenten entgegen, deren Veröffentlichung keinen nennenswerten Nutzen, aber Probleme für die Volkswirtschaft bringen kann. Langfristige Aufgabe des Patentsystems zugunsten des wettbewerbsgetriebenen Fortschritts. Die positiven Aspekte der Veröffentlichung von Erfindungen durch Patente sind durchaus erfreulich, aber es stellt sich die Frage ob sie die Innovationsbremsung durch die zeitlichen Monopole rechtfertigen. Eine Wettbewerbssituation wirkt sich dagegen deutlich positiver auf die Innovation aus, da alle Unternehmen sich kontinuierlich verbessern müssen um ihre Marktposition zu erhalten bzw. auszubauen. Ein »Ausruhen« auf Patenten ist dann nicht mehr möglich. Aus diesem Grund ist das Ziel der PIRATEN, das Patentwesen langfristig durch andere Mechanismen zur Offenlegung von Erfindungen zu ersetzen, die ohne gesetzliche Monopole auskommen. Die Entwicklung solcher Modelle soll durch die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union aktiv voran getrieben werden.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA116 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA116

5.0.0. Umwelt und Verbraucherschutz

Gemäß Grundsatzprogramm ist die Piratenpartei Deutschland der Auffassung, dass eine freie Marktwirtschaft auch sozial sein muss. Damit dieses Ziel erreicht wird, müssen die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten gegenüber der Macht der Anbieter gestärkt werden. Dies kann jedoch nicht durch weitere Bevormundung des Einzelnen und wenig sinnvolle Warnungen geschehen. Die Piratenpartei will stattdessen Produzenten und Dienstleister dazu verpflichten, umfassende und verständliche Informationen bezüglich ihrer Produkte und deren Herstellung öffentlich bereitzustellen. Die Möglichkeiten, die neue Medien hier bieten, sollten nicht nur für Werbung sondern auch solche Informationen genutzt werden. Nur informierte Konsumierende können frei entscheiden, wofür sie ihr Geld ausgeben und damit direkten Einfluss auf die Anbieter ausüben.

5.0.1. Nachhaltigkeit

Die Piratenpartei setzt sich mit ihrer Politik für eine ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltige Entwicklung ein. Darunter verstehen wir einen verantwortungsvollen und generationengerechten Umgang mit den zum allgemeinen Wohlergehen notwendigen Ressourcen immaterieller oder materieller Art.

5.1.0. Energie

Die Piratenpartei Deutschland will laut Grundsatzprogramm eine langfristig sichere und umweltschonende Energie-Infrastruktur. Dies bedeutet eine Umstellung von endlichen Energieträgern auf generative und regenerative Energiequellen. Regenerative Energieträger sollen dabei nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit genutzt werden und nicht in Konkurrenz zu anderen Umweltzielen stehen. Außerdem wollen wir eine transparente dezentralisierte Erzeugerstruktur. Nur so kann eine Partizipation jedes Bürgers erreicht und Monopolstellungen verhindert werden.

5.1.1. Nachhaltigkeit und Versorgungssicherheit

Wir Piraten möchten die Energiewirtschaft zu einem langfristigen, umweltschonenden, dezentralen und transparenten System umbauen. Ziel der Energiepolitik der Piraten ist es, preisgünstige und umweltfreundliche Energie bereitzustellen, um in Zukunft einen hohen Lebensstandard und hohe Lebensqualität zu ermöglichen. Wichtige Parameter sind dabei Effizienz und Suffizienz, also der Verzicht auf unnötigen Verbrauch, sowie die soziale und gesellschaftliche Verträglichkeit. Die Piratenpartei Deutschland steht für eine langfristig gesicherte Energieversorgung. Daher werden wir die Energiegewinnung aus fossilen Brennstoffen und Atomkraft so schnell wie möglich durch nachhaltig verfügbare und umweltschonende Ressourcen ersetzen. Dazu gehört auch der adäquate Ausbau von Verteilungsnetzen und Energiespeichern. Die Piratenpartei Deutschland steht für die Umstellung von endlichen Energieträgern auf generative Energiequellen wie Wind-, Sonnen- und Wasserkraft sowie heimisch erzeugte regenerative Energiequellen wie Biomasse. Regenerative Energieträger sollen dabei nur nach dem Prinzip der Nachhaltigkeit genutzt werden und nicht in Konkurrenz zu anderen Zielen wie der Ernährung oder Ressourcenschonung stehen. Eine dezentrale Erzeugung wird dabei angestrebt, denn diese ermöglicht eine regionale Eigenversorgung sowie übergreifende Verbundlösungen und Synergieeffekte. Der Ausbau von Photovoltaik- und Windkraftanlagen erfordert eine Anpassung der Netztopologie und zugleich eine ökonomisch und energetisch effiziente Speicherung von Energie. Der gleichberechtigte Netzzugang einer Vielzahl von Erzeugern mit großen regionalen Unterschieden in Erzeugungskapazität und zeitlicher Verteilung erfordert den verstärkten Einsatz intelligenter Managementsysteme. Angebotene und abgenommene Energiemengen werden unter Wahrung des Datenschutzes auf kommunaler Ebene messtechnisch erfasst und optimal aufeinander abgestimmt. Generell soll stärker als bisher der Verbrauch der Energieerzeugung folgen und weniger die Energieerzeugung dem Verbrauch. Zusätzlich werden wir Maßnahmen zur Energieeinsparung fördern sowie eine effiziente Kraft-Wärme-Kopplung aktiv vorantreiben. Fracking zur Gewinnung von unkonventionellen Erdgas lehnen wir ab. Um Schwankungen bei der Verfügbarkeit auszugleichen und Erzeugungsspitzen zu nutzen, benötigen wir vielfältige Energiespeicher in großem Umfang. Diese Speicher sind eines der wichtigsten Elemente einer zukunftsfähigen Energieinfrastruktur. Thermische, chemische, Druck- und Potentialspeicher benötigen große Volumina. Geothermische Speicherung von Wärme, chemische Speicherung von Strom in unterirdischen Reservoirs und neuartige Wasserkraft-Speicherkraftwerke auch im Flachland, aber auch kleine Speicher direkt bei den Endkunden sind Möglichkeiten, deren Erforschung, Entwicklung und Markteinführung intensiv unterstützt werden muss.

5.1.2. Atomausstieg: Ende der Energiegewinnung durch Kernkraftwerke

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, die Energiegewinnung durch Kernspaltung zu beenden. Dies ist in drei Jahren möglich. Die Risiken bei Uranbergbau, Transport, Anreicherung, Betrieb, Wiederaufbereitung und Emissionen sind zu hoch, die Entsorgung des Atommülls ist ungeklärt. Dazu kommt die Gefährdung durch Unfälle, potenzielle Katastrophen und Anschläge. Kernenergie ist volkswirtschaftlich die teuerste Form der Energiegewinnung. Alle damit verbundenen Kosten sollen nach dem Verursacherprinzip umgelegt werden. Wir wollen die bestehenden Kernkraftwerke Hand in Hand mit dem Ausbau erneuerbarer Energiequellen abschalten. Verfahren und Anwendungen, die weiteren Atommüll produzieren, sollen möglichst vermieden werden solange es keine nachhaltige Lösung zum Umgang mit radioaktiven Abfällen gibt. Laufzeitverlängerungen und Neubauten von Kernkraftwerken werden ausgeschlossen. Die Förderung von AKW-Projekten im Ausland – auch durch staatliche Bürgschaften – lehnen wir ab. Alle stillgelegten Kernkraftwerke verlieren unmittelbar die Betriebserlaubnis für die Reaktoren. Eine erneute Kehrtwende zur Atomkraft soll damit unterbunden werden. Anlagen für rein medizinische und wissenschaftliche Anwendungen sind davon ausgenommen. Alle kerntechnischen Anlagen sollen mit einer vollumfänglichen Haftpflichtversicherung versehen werden. Die Entsorgung der Anlagen und der produzierten Abfälle ist durch Rücklagen auf Treuhandkonten sicher zu stellen. Die Höhe dieser Rücklagen sind durch unabhängige Experten zu bestimmen.

5.1.3. Atommüll

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für eine verantwortliche Lösung zum Umgang mit Atommüll ein. Wir lehnen eine weitere Erkundung des Salzstockes in Gorleben ab und setzen uns für eine bundesweite Suche nach tatsächlich geeigneten Lagerstätten ein. Die Piratenpartei Deutschland will, dass nuklearer Müll grundsätzlich nur so gelagert wird, dass bei Bedarf eine Rückholung erfolgen kann. Dies betrifft auch leicht- und mittelradioaktiven Müll. Die Lagerung muß stets überwacht werden. Die Kosten zur Entsorgung der anfallenden Abfälle haben die Verursacher zu tragen. Wer radioaktive Produkte herstellt oder in den Verkehr bringt, muss einen Entsorgungsnachweis führen und die Kosten dafür übernehmen.

5.1.4. Energiewende solidarisch finanzieren

Die Befreiung einzelner Gewerbe von Stromsteuer, Netznutzungsentgelten und EEG-Umlage ist abzulehnen. Sie führt zu Wettbewerbsverzerrungen zu ungunsten kleinerer Unternehmen und Einzelpersonen und schadet der Umwelt sowie der Akzeptanz der Energiewende in der Bevölkerung, die einen überproportionalen Anteil der Lasten Schultern soll. Großverbraucher haben dadurch einen geringeren Druck ihre Effizienz zu steigern. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, alle Stromverbraucher mit den gleichen Abgaben zu belegen und damit die Energiewende solidarisch zu finanzieren.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA553 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA553

5.1.5. Einführung eines Umweltgesetzbuches und Abschaffung des Bergrechts

Fast 50 Jahre nach dem Erlass der ersten Umweltgesetze ist es an der Zeit, diese übersichtlich und transparent zusammenzufassen. Die Piratenpartei setzt sich für die Etablierung eines Bundesumweltgesetzbuches ein, in dem die relevanten Gesetze und Verordnungen analog zu den Sozialgesetzbüchern zusammengestellt werden. Die Piratenpartei fordert die Abschaffung des Bergrechts. Das heute geltende Bergrecht steht in einer Tradition intransparenter, undemokratischer, obrigkeitsstaatlicher und autoritärer Gesetzgebungen, die bei Vorhaben wie Fracking, Braunkohletagebau und CCS (Carbon Capture & Storage) Grundrechte aushebeln und die ausstehende Neufassung der Umweltgesetzgebung verhindern. Die nötigen das Bergrecht ersetzenden Neuregelungen sollen in das zu schaffende Bundesumweltgesetzbuch aufgenommen werden.

5.1.6. Trinkwasser

Wasser ist ein kommunales Gut und muss jedem Bürger zur Verfügung stehen. Wir stehen für die Rekommunalisierung der Wasserversorgung ein, da sie als Infrastruktur der Grundversorgung dient. Wir streben eine hohe Trinkwasserqualität an und wollen diese auch durch die Reduzierung von Schadstoffeintrag erreichen. Die Trinkwasserverordnung soll an aktuelle Erkenntnisse über Wasserinhaltsstoffe regelmässig angepasst werden. Die Eigenwasserversorgung privater Haushalte soll grundsätzlich erlaubt sein. Sofern eine private Hauswasserversorgung möglich ist, lehnen wir einen Anschlusszwang an das kommunale Trinkwassernetz ab. Die Qualitätsprüfung ist eigenverantwortlich zu leisten.

5.1.7. Abwasser

Abwasser ist ein Wertstoff und wir streben einen ressourcenschonenden Umgang mit den wertvollen Inhaltsstoffen an. Wir treten für die Abschaffung des Anschlusszwanges für häusliche Abwässer an das Abwassernetz ein, wenn die Einhaltung der Ablaufparameter nach der EU-Rahmenrichtlinie eigenverantwortlich sichergestellt wird. Industrielle und die von Krankenhäusern stammende Abwässer sind geeignet vor zu behandeln. Vermischung mit häuslichen Abwässern ist zu vermeiden.

5.1.8. Gewässerschutz

Die Wasserressourcen sind von Beeinträchtigungen freizuhalten. In allen Bereichen müssen Eingriffe in den Boden auf ihre Verträglichkeit mit dem Gewässerschutz hin überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

5.1.9. Sondermülldeponien

Für alle oberirdischen Sondermülldeponien soll eine komplette Sanierung durch Rückbau erfolgen, damit auch in Zukunft keine Gefahr des Eindringens von Giftstoffen in Grundwasser und Atmosphäre besteht. Eine bloße Abkapselung durch Abdichtung und Abdeckung, bei der die Risiken und Kosten nachfolgenden Generationen übertragen werden, lehnen wir ab. Dazu fordern wir komplette Transparenz und Information über die eingelagerten Stoffe, so auch die Veröffentlichung aller Meßergebnisse. Falls keine Informationen vorliegen, müssen durch unabhängige Gutachter entsprechende Untersuchungen und Messungen durchgeführt werden. Im Anschluss daran sollen Sanierungsprojekte ausgearbeitet werden, um die Abtragung und Sanierung der Deponien durch Rückbau der Deponie in Phasen durchzuführen. Die Verursacher der Altlasten sollen soweit möglich bei der Durchführung und Finanzierung der Sanierung in die Pflicht genommen werden.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA263 vom 24.10.2012 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA263

5.1.10. Ablehnung Hydraulic Fracturing (Fracking)

Die Piratenpartei Deutschland lehnt Hydraulic Fracturing, auch Fracking genannt, als Gasfördermethode ab. Durch diese Methode werden Boden und Grundwasser großen Risiken für uns und die zukünftigen Generationen ausgesetzt. Das Einbringen zahlreicher, zum Teil hochtoxischer Stoffe mit unkontrollierter Ausbreitung ist abzulehnen. Daher setzen wir uns für ein Verbot von Fracking im Bund und der EU ein.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA441 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA441

5.2.0. Bauen und Verkehr

Die Art, wie wir leben, wohnen und uns fortbewegen, hat sich in den zurückliegenden Jahren und Jahrzehnten stark gewandelt und wird sich weiter entwickeln. Fortschreitende Urbanisierung, der demografische Wandel und die Veränderungen unseres Klimas tragen dazu bei. Die aktive Gestaltung neuer Lebensräume und neuer Mobilität muss nicht nur uns, sondern auch den kommenden Generationen Lebensqualität und Wohlstand sichern.

5.2.1. Bauen und Wohnen

Wir setzen uns für eine sozial ausgewogene Verteilung von Wohnungsbeständen in Stadtgebieten sowie für den Erhalt und die Entwicklung von Siedlungsstrukturen ein. Diese sollen eine ausgewogene Mischung aus Wohnbebauung, gewerblicher Nutzung und Einrichtungen zur Freizeitgestaltung bieten, um Wege zu verkürzen und soziales Leben in verschiedenen Formen zu fördern. Wir fordern Barrierefreiheit in öffentlichen Einrichtungen und setzen uns für die Umsetzung von Standards zur Förderung dieser bei Um- oder Neubau gewerblich genutzter Immobilien ein. Wir wünschen uns familienfreundliche Städte und Gemeinden und setzen uns für die Förderung entsprechender Projekte ein. Fördermittel für Wohnungsbau und Sanierungen sind ein wirksames Instrument zur Steuerung des Wohnungsbaus. Sie sollen aber an Kriterien hinsichtlich Umweltfreundlichkeit und Barrierefreiheit gekoppelt werden. Wir sind für flächendeckende qualifizierte Mietspiegel, um unverhältnismäßige Mietpreisentwicklungen zu dämpfen. Wir fördern Maßnahmen zur Unterstützung privater Bauherren während der Planungs- und Bauphase.

5.2.2. Verkehr und Infrastruktur

Wir sprechen uns gegen die Privatisierung von Verkehrsinfrastrukturen aus. Nur so können gleiche Zugangsbedingungen für alle Nutzer gewährleistet werden. Und nur so kann sichergestellt werden, dass Einnahmen aus Nutzungsentgelten in den Erhalt und gegebenenfalls in den Ausbau der Infrastruktur investiert werden. Die Unterhaltung und der Neubau von Verkehrswegen muss nach vielfältigen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Maßstäben erfolgen. Bauvorhaben müssen auch auf zukünftige Entwicklungen im gesamten Verkehrssystem hin geprüft werden. Das bestehende Angebot des ÖPNV muss weiter ausgebaut werden. Weiterhin müssen die Zugangshürden wie hohe Entgelte, komplizierte Entgeltstrukturen und Fahrzeuge mit physischen Barrieren massiv gesenkt werden, um die Nutzung des ÖPNV, auch außerhalb von Ballungsgebieten, attraktiver zu machen. Wir setzen uns dafür ein, dass die verschiedenen Modelle für Fahrscheinlosen ÖPNV in Pilotprojekten getestet werden und unterstützen die Entwicklung alternativer Mobilitätskonzepte. Wir setzen uns für die Förderung verbrauchsarmer Mobilität ein. Ein kurzfristiger Ansatz zu umweltfreundlicherem Verkehr kann nur eine konsequente Verbrauchsreduzierung sein. Das Ersetzen von Erdöl durch Bio-Kraftstoffe ist keine Lösung. Wir befürworten die Nutzung alternativer Antriebskonzepte und Methoden zur Energiebereitstellung ebenso wie die Weiterentwicklung etablierter Technologien hin zu weniger Verbrauch. Ebenso unterstützen wir die Erforschung und Anwendung ergänzender Ansätze wie den Einsatz moderner Telematik-Systeme oder die Entwicklung alternativer Verkehrskonzepte. Gütertransport gehört auf die Schiene oder das Wasser, soweit dieser dort möglich ist. Energieaufwändige Transporte auf der Straße oder in der Luft sollen reduziert werden. Wir setzen uns für die Förderung von verkehrs- und strukturpolitischen Maßnahmen zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens ein.

5.2.3. Stadt- und Regionalplanung

Wir setzen uns für eine breite Mitgestaltung- und Mitwirkungsmöglichkeit bei der Stadt - und Regionalplanung durch die Bürger ein. Es muss sichergestellt sein, dass eine Beteiligung an geplanten Projekten frühzeitig und umfassend möglich ist. Die städtebauliche Entwicklung von Bauflächen sollte flächen- und umweltschonend erfolgen. Raumordnungsverfahren und die Planung von Infrastrukturen dürfen nicht an bestehenden Grenzen und Zuständigkeiten scheitern. Lösungsorientierte Kooperationen zwischen Bund, Ländern und Kommunen sind daher ebenso zu initiieren und zu intensivieren wie die innereuropäische Zusammenarbeit.

5.2.3. Sozialer Wohnungsbau auf Bundesebene

Die Bundesanstalt für Immobilenaufgaben (BImA) ist im Besitz von Häusern und Grundstücken, die zur Veräußerung stehen, oder nur verwaltet werden. Damit der soziale Wohnungsbau möglichst kostengünstig gestaltet werden kann - und somit Sozialausgaben gespart werden können - , wird die BImA (ggf.) in der Zusammenarbeit mit den jeweiligen landeseignen Immobiliengesellschaften der Bundesländer, oder ggf. direkt mit der jeweiligen Landesregierung, geeignete Grundstücke und Häuser zur Verfügung stellen. Um diese Aufgaben umzusetzen ist das Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) zu ändern. Für die Finanzierung zur Erstellung der Bauvorhaben ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zuständig. In der Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wird das BMVBS die entsprechenden Immobilien und die dazugehörige Infrastruktur errichten. Die Bauvorhaben sind in transparenter Form mit den Gemeinden und Städten zu planen, und (ggf.) über transparente Bauausschreibungsverfahren schlüsselfertig zu bauen und fertig zu stellen. Die BImA wird dann die errichteten Immobilien übernehmen und für die komplette Betreuung und auch für die Instandhaltung und für die komplette Finanzierung zuständig sein (Facility Management). Für die Umsetzung dieser Aufgaben können Beamte als Überhangspersonal, weitergebildet oder ausgebildet werden, und sie stehen somit für diesen Aufgabenbereich zur Verfügung.

5.3.0. Landwirtschaft

5.3.1. Stärkung der Landwirtschaft

Wir wollen eine leistungsfähige, regional angepasste Landwirtschaft, an der auch Kleinbetriebe gleichberechtigt teilnehmen können und die unter den Voraussetzungen von nachhaltigem Wirtschaften und ökologischem Verbraucherbewusstsein wettbewerbsfähig ist. Das erfordert, dass Landwirte und deren Verbände zusammen mit dem Lebensmittelhandel, Qualitätssiegeln, Naturschutz- und Tierschutzverbänden, aber auch die Vertreter der Politik und die Verbraucher vernetzt und transparent die Bedingungen, Möglichkeiten und deren Umsetzung gemeinsam aushandeln.

5.3.2. Verbraucherwille

Wir wollen erreichen, dass die landwirtschaftlichen Betriebe nicht wie bisher unter dem Preisdruck der Lebensmittelkonzerne und der verarbeitenden Industrie stehen. Wir wollen keine Landwirtschaftspolitik, die ausschließlich auf Wachstum abzielt, dabei aber weder die Nachhaltigkeit noch den Verbraucherwillen berücksichtigt.

5.3.3. Industrielle Tierproduktion

Wir lehnen eine industrielle Massentierhaltung ab. Sie beeinträchtigt unser aller Lebensqualität besonders in den ländlichen Räumen, geht in der Regel mit unakzeptablen Standards in der Nutztierhaltung einher und gefährdet die traditionelle bäuerliche Landwirtschaft. Wir setzen uns für eine artgerechte Haltungsform aller Nutztiere ein. Die Standards der Legehennenhaltung wollen wir für die gesamte Geflügelhaltung erreichen. Wir halten die derzeitige Stallfläche für Masthähnchen und Puten am Mastende für zu klein. Der Platzbedarf ist mit entsprechenden Fachleuten zu überprüfen und gegebenenfalls konsequent nachzubessern. Die Haltung von Paarhufern ist über den Schlüssel der Großvieheinheiten (GVE) pro Hektar der landwirtschaftlichen Nutzfläche in der Region anzupassen. Nur so ist sichergestellt, dass eine ökologisch sinnvolle und nachhaltige Tierhaltung gewährleistet ist, da sowohl die Erzeugung von Futter als auch die umweltschonende Verwertung der Exkremente im Einklang mit der verfügbaren Fläche stehen und die Nährstoffkreisläufe geschlossen werden. Bereits bestehende Gesetze und Verordnungen müssen konsequent angewendet und deren Einhaltung strenger als bislang kontrolliert werden.

5.3.4. Natürliche Ressourcen

Wir bekennen uns zu einer Landwirtschaft, die langfristig die natürlichen Ressourcen schont. Saatgut, ob gentechnisch oder konventionell resistent gegen Pflanzenschutzmittel gezüchtet, kann durch Auskreuzung in bestehende Ökosysteme eine besondere Gefährdung der Umwelt darstellen. Resistent gezüchtete Pflanzen funktionieren in der Landwirtschaft nur durch den gleichzeitigen Einsatz von speziell darauf abgestimmten Pflanzenschutzmitteln. Hierdurch wird die Landwirtschaft gezwungen, spezifische Mittel bestimmter Hersteller zum Einsatz zu bringen. Dieser Produktionszwang führt die Landwirtschaft in die direkte Abhängigkeit von den Rechteinhabern an Saatgut und Pflanzenschutzmitteln. Eine Kombination von Saatgut mit Pflanzenschutzmitteln und deren Schutz durch Patente lehnen wir grundsätzlich ab.

5.3.5. Agrarsubventionen

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich auf EU- und Bundesebene dafür ein, dass künftig keine öffentlichen Gelder in Form von Agrarsubventionen ohne Gegenleistung in den Bereichen Klima, Umwelt, Natur sowie Tier- und Artenschutz vergeben werden. Dazu bedarf es einer laufenden Neubewertung dieser Leistungen im Hinblick auf ihren Nutzen für die Gesellschaft. Langfristiges Ziel ist ein Abbau der Agrarsubventionen. Um die landwirtschaftlichen Betriebe vor den Folgen des plötzlichen Wegfalls der Subventionen zu schützen, sollen diese in der Übergangsphase degressiv ausgerichtet und ab einer zu bestimmenden einzelbetrieblichen Auszahlungshöhe gekappt werden.

5.5.0. Verbraucherschutz

Gemäß Grundsatzprogramm wird sich die Piratenpartei Deutschland in Sachen Verbraucherschutz in den Bereichen “Sucht” und “Jugendschutz” einsetzen. Den Verbraucherschutz will die Piratenpartei Deutschland auch deswegen verbessern, weil im Verhältnis zwischen Hersteller, Vertreiber und Verbraucher in Sachen Verbraucherschutz, letztendlich der Verbraucher unterlegen ist. Dieses Ungleichgewicht sinnvoll auszugleichen ist Anliegen der Piratenpartei und Aufgabe des Verbraucherschutzes, wie wir ihn uns vorstellen. Unser Ziel ist es, den berechtigten Interessen der Verbraucher als Konsument von Waren und Nutzer von Dienstleistungen sowie in Bezug auf Datenschutz, Urheberrecht und Transparenz mehr Geltung zu verschaffen. Wir werden uns für eine Vereinfachung und verbesserte Nachvollziehbarkeit der vielfältigen juristisch zulässigen Möglichkeiten, irreführenden Begrifflichkeiten und Formulierungen in der Werbung und Vertragstexten einsetzen. Insbesondere müssen gesundheits- und umweltrelevante Produktinhalte klar erkennbar sein. Bei Finanzprodukten sind die Risiken im gleichen Umfang wie die Chancen darzustellen. Die Publikation von medizinischen Studien muss unabhängig von ihrem Ergebnis erfolgen. Alle entsprechenden Studien sind vor ihrer Durchführung zu registrieren. Bei Heilverfahren ist anzugeben, auf welcher theoretischen Grundlage sie beruhen. Die Kosten medizinischer und zahnmedizinischer Versorgung müssen für den Patienten nachvollziehbar und auch verständlich sein. Missstände wie der Handel mit personenbezogenen Daten durch staatliche Stellen sind abzustellen und die wirtschaftliche Nutzung und Verknüpfung privater Daten durch Firmen wie Facebook und Google nur nach ausdrücklicher Zustimmung zulässig (Opt-In). Wir wollen die Aufklärung über die damit verbundenen Risiken stärken. Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, das Verbandsklagerecht für staatlich anerkannte Stellen auf den Bereich des Verbraucherschutzes zu erweitern, um eine Rechtsfrage verbindlich für alle betroffenen Verbraucher zu klären.

5.5.1. Bestellerprinzip in die Mietwohnungsvermittlung integrieren (Maklerprovisionen)

Die Piratenpartei fordert eine Änderung des Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung betr. Kostenübernahme für die Beauftragung eines Maklers durch den Leistungsbesteller (Mieter / Vermieter), so dass der Besteller einer Leistung auch die daraus entstehenden Kosten zu tragen hat und eine vertragliche Abwälzung der Kosten auf den Wohnungssuchenden unwirksam ist.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA120 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA120

5.6.0. Tierschutz

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für den Tierschutz ein.

5.6.1 Verbandsklagerecht

Wir befürworten die Einführung eines bundesweiten Verbandsklagerechtes für anerkannte Tierschutzorganisationen. Tiere können als Lebewesen nicht selbst für ihre Rechte eintreten, daher sind sie auf eine Vertretung in Form von Verbänden angewiesen. Obwohl Tier- und Umweltschutz nach Art. 20a GG denselben Verfassungsrang haben, ist bisher in mehreren Bundesländern keine entsprechende Gesetzgebung existent.

5.6.2. Tierschutz in der Nutztierhaltung

Wir setzen uns für die gesetzliche Festschreibung höherer Mindeststandards in der Nutztierhaltung ein. Der Platz in Ställen muss ausreichend sein und ein artgerechtes Verhalten der Tiere ermöglichen, so dass die Tiere weitestgehend ihrem natürlichen Bewegungsdrang nachkommen können. Die Haltungsform muss zuträgliche natürliche Sozialkontakte, beispielsweise zwischen Artgenossen ermöglichen und ausreichend Ruhemöglichkeiten bieten. Dauerlärm, der die Psyche der Tiere beeinträchtigt, ist zu vermeiden. Den Tieren muss ausreichend Zugang zu frischer Luft und Tageslicht ermöglicht werden. Die Haltungsform von Nutztieren muss - sofern Arbeits- und Tierschutzrichtlinien dem nicht entgegenstehen - so gestaltet sein, dass keine Amputationen von Körperteilen notwendig werden. Maßnahmen wie Schnäbel kürzen oder Schwänze abschneiden, die, bei zu enger Haltung eingesetzt werden, sind zu verbieten. Die Tötung von Großtieren wie Rindern und Schweinen, sowie gravierende Eingriffe, wie etwa die Kastration von Ferkeln, dürfen nur unter Betäubung erfolgen. Transportzeiten von Großtieren vom Hof bis zum Schlachthof dürfen sechs Stunden nicht übersteigen. Wirtschaftsweisen, die dazu führen, dass ein Großteil der Tiere - zum Beispiel auf Grund des Geschlechts - sofort getötet und als Müll entsorgt werden, sind umzustellen. Brandzeichen, zum Beispiel Schenkelbrand bei Pferden, sind konsequent zu verbieten.

5.6.3. Tierversuche

Tierversuche sollen, insbesondere wenn tierversuchsfreie alternative Verfahren vorhanden sind, für pharmazeutische Stofftests und andere qualvolle Experimente nicht mehr verpflichtend sein. Um einen Rückgang von Tierversuchen zugunsten von Forschungen an alternativen Methoden bewirken zu können, ist es notwendig, Subventionen für Tierversuche zu streichen und sie auf tierversuchsfreie Forschungsmethoden zu verlagern. Gibt es wissenschaftlich erprobte Alternativmethoden für bestimmte Testverfahren, dürfen dafür keine Tierversuche eingesetzt werden. Außerdem soll eine möglichst lückenlose, globale Veröffentlichung aller Ergebnisse erfolgen, um wiederholende Versuche zu vermeiden. Genehmigungen für Tierversuche sind abhängig vom "Schweregrad" unterschiedlich zu genehmigen. Versuche, die großes Leid über lang anhaltenden Zeitraum verursachen, sollen erheblich schwieriger zu genehmigen sein als Versuche, die kein oder nur sehr kurzfristig Leid verursachen. Genehmigungsverfahren sollen transparent und nachvollziehbar sein. Im nichtmedizinischen Bereich, wie zum Beispiel für Kosmetik- und Körperpflegeprodukte, lehnen wir Tierversuche ab. Dies gilt auch für Versuche bezüglich einzelner Bestandteile der Produkte. Zur Prüfung der Einhaltung gesetzlicher Regelungen sind unabhängige unangekündigte Kontrollen der Versuchslabore durchzuführen.

5.7.0. Klimawandel

Die durch menschliche Aktivitäten bedingten Klimaveränderungen erfordern konsequente Maßnahmen auf allen Handlungsebenen, um auch nachfolgenden Generationen würdige Lebensbedingungen zu ermöglichen. An diesem Ziel müssen sich alle Maßnahmen messen lassen. Hierfür sind wir bereit, neue Wege zu gehen und setzen uns für eine konsequente Klimaschutzgesetzgebung ein, die vorbildhaft eine weitestgehend klimaneutrale Verwaltung ermöglicht und kommunale Klimakonzepte unterstützt. Weiterhin sollen wirksame Lenkungsmaßnahmen wie Energiesteuern eingesetzt werden, um konsequent Emissionen zu verringern. Den bisher sehr wirkungslosen Zertifikatehandel sehen wir kritisch.

6.0.0. Kunst & Kultur

Die Piratenpartei Deutschland ist gemäß Grundsatzprogramm der Überzeugung, dass die überwältigende Mehrheit der Menschen eine sichere Existenz als Grundlage für die Entfaltung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Potenziale nutzen wird. Deswegen setzt sich die Piratenpartei Deutschland für Kunst und Kultur ein.

6.1.0. Medienpolitik

6.1.1. GEZ-Reform

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass die GEZ abgeschafft wird und der Einzug der Gebühren im Rahmen der Steuererklärung über die Finanzämter erfolgt. Die Verwaltungskosten können so massiv gesenkt werden und automatisch einen Sozialtarif beinhalten, weil pro Jahr über ca. 150 Millionen Euro (Stand: Dez.2012) für Verwaltungsaufgaben eingespart werden. Die Hausbesuche der GEZ durch ihre Mitarbeiter hätten ein Ende. Private Daten werden nicht mehr erhoben und ausgewertet, um beispielsweise Anzahl und Art der Bewohner eines Hauses genau bestimmen zu können.

Zur weiteren Umsetzung die Pressemitteilung vom 28.12.2012 der Piratenpartei Baden-Württemberg als Protokollnotiz.

http://bundespresseportal.de/baden-w%C3%BCrttemberg/item/7525-piraten-baden-w%C3%BCrttemberg-fordern-weitergehende-gez-reform.html

7.0.0. Arbeit und Soziales

Bedingungsloses Grundeinkommen und Mindestlohn

Wir Piraten setzen uns für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ein, das die Ziele des "Rechts auf sichere Existenz und gesellschaftlicher Teilhabe" aus unserem Parteiprogramm erfüllt. Es soll die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, einen individuellen Rechtsanspruch darstellen sowie ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen garantiert werden. Wir wissen, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen die Paradigmen des Sozialstaats wesentlich verändern wird. Statt mit klassischer Parteipolitik muss dessen Einführung daher mit einer breiten Beteiligung der Bürger einhergehen. Wir nehmen viele engagierte Menschen wahr, die sich seit Jahren in- und außerhalb von Parteien für ein bedingungsloses Grundeinkommen einsetzen. Wir wollen dieses Engagement auf die politische Bühne des Bundestages bringen und mit den dortigen Möglichkeiten eine breite und vor allem fundierte Diskussion in der Gesellschaft unterstützen. Dazu wollen wir eine Enquete-Kommission im Deutschen Bundestag gründen, deren Ziel die konkrete Ausarbeitung und Berechnung neuer sowie die Bewertung bestehender Grundeinkommens-Modelle sein soll. Für jedes Konzept sollen die voraussichtlichen Konsequenzen sowie Vor- und Nachteile aufgezeigt und der Öffentlichkeit transparent gemacht werden. Zeitgleich werden wir uns im Bundestag dafür einsetzen, dass noch vor Ende der Legislaturperiode die gesetzlichen Grundlagen für Volksabstimmungen auf Bundesebene geschaffen werden. Sie sollen den Bürgern ermöglichen, sowohl die in der Enquete-Kommission vorgestellten als auch andere Grundeinkommens-Modelle als Gesetzentwurf direkt zur Abstimmung zu stellen. Um dabei über eine Vielfalt an Konzepten gleichzeitig entscheiden zu können, sollen Volksabstimmungen auch mit Präferenzwahlverfahren durchgeführt werden können. Bis zur Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens setzen sich die PIRATEN für einen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn ein.

7.1.0. ALG-II / Hartz-IV

Das ALG-II / Hartz-IV ist Schritt um Schritt abzuschaffen. Die Gesetzgebung ist nicht mehr zeitgemäß. An diese Stelle wird ein neues Sozialsystem treten, dass diesen Namen auch verdient. Die Piratenpartei Deutschland wird sich für ein neues modernes Sozialsystem einsetzen.

7.1.1. Änderung der bestehenden SGB II- Gesetzgebung

Solange das von der Partei geforderte und für dringend notwendig gehaltene Bedingunslose Grundeinkommen (BGE) noch nicht gesetzlich verankert und die SGB II - Gesetzgebung in Kraft ist, fordert die Piratenpartei eine radikale Änderung der bestehenden SGB II- Gesetzgebung. Die bisherigen Gesetzesänderungen sind teilweise nicht grundgesetzkonform und reichen vor allem nicht aus, um den verfassungsmässigen Anspruch auf gesellschaftliche Teilhabe zu gewährleisten. Die mit der AGENDA 2010 begonnene Korrektur der SGB II Gesetzgebung ist nicht mehr zeitgemäß und letztendlich gescheitert, was auch durch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bestätigt wird. Aus Sicht der Partei ist es daher geboten, kurzfristige Reperaturen an dem Gesetz und der Struktur der Behörden vorzunehmen, um die fortwährende Demütigung der Bezieher zu beenden.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA350 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA350

Abschaffung der Sanktionen bei Hartz IV (§§ 31, 32 SGB II, § 39 a SGB XII)

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die Verbesserung der Situation der Erwerbslosen ein, insbesondere für die Abschaffung und sofortige Nichtanwendung (Moratorium) der Sanktionen bei Hartz IV (§§ 31, 32 SGB II, § 39 a SGB XII).

7.2.0. bedingungslose Grundeinkommen (BGE)

Damit die Umsetzung in ein neues modernes Sozialsystem gelingen kann, wird sich die Piratenpartei Deutschland das bedingungslose Grundeinkommen (BGE) als Fernziel setzen. Derzeit ist ein BGE für alle in Deutschland lebenden Menschen nicht umsetzbar, sondern umsetzbar ist nur der Umbau des Sozialsystems in ein völlig reformiertes und damit modernes Sozialsystem. Die Piratenpartei Deutschland sieht ein solches System in der Kombination aus dem am Bedarf der Bevölkerungsanzahl orientierten (bedarfsorientiertes) bedingungslosem Grundeinkommen (b.bGE), der Bürgerversicherung, und dem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn. Zur Gegenfinanzierung gehört, dass jegliche steuerlichen Vergünstigungen oder Steuerabschreibungen nicht möglich sind.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA108 vom 12.10.2012 als Protokollnotiz verwiesen.

https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA108

7.2.1. Am Bedarf der Bevölkerungsanzahl orientiertes (bedarfsorientiertes) bedingungsloses Grundeinkommen (b.bGE)

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass - zunächst - ein am Bedarf der Bevölkerungsanzahl orientiertes (bedarfsorientiertes) bedingungsloses Grundeinkommen (b.bGE) eingeführt wird. Das b.bGE ist als eine - längst überfällige - Reform der Sozialversicherungen zu verstehen. Es ist ein neues Gesetz b.bGE zu verabschieden. In diesem Gesetz werden die Leistungen welcher Art (nicht Höhe der Leistung) bundesweit gleich bestimmt. Die HarztIV-Gesetze entfallen vollständig, denn die HartzIV-Gesetzgebung ist nicht mehr zeitgemäß und ist völlig bürokratisch.

Das b.bGE wird nur noch aus dem Bundesetat bezahlt, hingegen die Länder, Gemeinden, und Städte sind nur mit der noch verbleibenden bürokratischen Aufwendungen des b.bGE betraut. Hiermit ist z. B. das Vermitteln und Anbieten von Arbeitsangebote zu verstehen, das Ausstellen einer Jahreskarte im ÖPNV (später fahrscheinloser ÖPNV), oder Ausstellen einer generellen Jahreskarte zu allen örtlichen kulturellen Veranstaltungen im Wohngebietsbereich, oder Ausstellen der Jahreskarte zu öffentlichen örtlichen Schwimmbädern im Wohngebietsbereich. Die Städte und Gemeinden werden sonst durch Sozialleistungen nicht mehr belastet. Die Auszahlung und Berechnung des b.bGE erfolgt über die Bundesanstalt für Arbeit.

Es gibt Gruppen in der Gesellschaft, welche auf dem Arbeitsmarkt kaum mehr vermittelbar sind. Hier kann die aufwendige Bürokratie der Bedürftigkeitsprüfung vollständig entfallen. Hierzu zählen ohnehin alle Menschen ohne Beschäftigung, die zudem schwerbehindert sind, oder erwerbsgemindert sind, oder zur Gruppe der arbeitslosen Frauen und Männer mit +50 gehören. Bei diesen Bevölkerungsgruppen ist ein Bedürftigkeitsprüfung überflüssig, da diese Gruppe, - wenn sie denn einmal arbeitslos wurden - wenn überhaupt nur befristete Jobs bekommen, oder Jobs, mit einer Bezahlung die zum Leben nicht reicht. Sozialhilfeempfänger gehören selbstverständlich auch dazu und Asylsuchende ebenfalls.

Eine Hinzuverdienstmöglichkeit im Rahmen eines “450-Euro-Jobs” (so genannter Geringverdienst) ist grundsätzlich als angemessen zu sehen.

Sanktionen sind anders zu sehen, wenn Menschen nicht unter die genannte Gruppe fallen: Wer gesundheitlich keine Einschränkungen hat und einen Job angeboten bekommt und diesen auch gesundheitlich ausführen kann, und der oberhalb des flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn beziffert werden kann und die Vorraussetzungen für § 138 BGB erfüllt, aber dennoch angebotene Arbeit verweigert, bekommt eine Sperre der b.bGE-Leistungen, - die 3 Monate sollten da weiterhin gelten - . Die Vorschrift § 138 BGB ist zu verschärfen, und hier ist zu bestimmen, wann und wie eine Tätigkeit als sittenwidrig gilt (z. B. unterhalb des gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn arbeiten, strikte Festlegung der max. Überstundenanzahl im Arbeitsschutzgesetz, etc.)

Das b.bGE beinhaltet alle Kosten zum Leben eines Menschen, ungeachtet ob dieser Mensch in einer Lebensgemeinschaft oder alleine lebt. Das b.bGE besteht somit auf jeden Fall aus den Lebenserhaltungskosten (Essen, Kleidung, Bildung, Kultur, und auch Arbeitsangebote vermittelt bekommen und übergangsweise Jahreskarte ÖPNV später fahrscheinloser ÖPNV, generelle Jahreskarte zu allen örtlichen kulturellen Veranstaltungen im Wohngebietsbereich, oder Ausstellen der Jahreskarte zu öffentlichen örtlichen Schwimmbädern im Wohngebietsbereich). Die Kosten für die Wohnung können unterschiedlich sein. Es können z. B. vier Personen in einer Wohnung leben, und da kann es nicht sein, dass vier mal die kompletten Wohnungskosten gezahlt werden. Die Betroffenen, die ein b.bGE erhalten, sind über die Sozialversicherungen (später Bürgerversicherung) abgesichert. Um die Kosten im Zaum zu halten, ist die Höhe des b.bGE - also die Bemessungsgrundlage - wer b.bGE erhalten wird, auf jeden Fall nachvollziehbar über statistische Ergebnisse zum Lebensunterhalt zu ermitteln, und wäre damit keinesfalls willkürlich oder pauschal. Der Vorteil ist zudem die Sparmöglichkeiten, weil das b.bGE nicht in allen Bundesländern gleich bezahlt wird, weil die Lebenshaltungskosten differieren, ja selbst von Stadt zu Dorf im gleichen Bundesland gibt es Unterschiede, die so ggf. erfasst werden, ebenso wird der Inflationsausgleich mit erfasst. Was in den Warenkorb zum Lebensunterhalt festzulegen ist, um die Höhe des b.bGE pro Kopf statistisch zu ermitteln, ist in einer parlamentarischen Kommission und mit den Sozialverbänden transparent zu erörtern. Die parlamentarische Kommission wird den erarbeiteten Vorschlag an den Bundestag und Bundesrat zur Entscheidung zuleiten. Den Warenkorb durch Beamte festlegen zu lassen wie beim HartzIV-Gesetz, zeigte sich in der Vergangenheit als einen Irrweg. Das b.bGE ist über die statistischen Erhebungen mindestens 1x im Jahr zum 01.01 jeden Jahres neu zu berechnen.

Für Freiberufler (Unternehmer) muss ebenfalls die Möglichkeit bestehen, das b.bGE zu beziehen. Hierbei ist die Scheinselbstständigkeit beachtlich, die bekanntlich verboten ist, und insofern verbietet sich hier der Bezug des b.bGE. Insofern können freiberuflich tätige Bürgerinnen/er (Unternehmer) nur unter bestimmten Vorraussetzungen b.bGE beziehen. Wenn eine sozialversicherungspflichtige Arbeit ausgeführt wird und zusätzlich die freiberufliche Tätigkeit, - und tatsächlich zwei verschiedene Arbeitgeber die Auftraggeber sind - , dann kann keine Scheinselbstständigkeit vorliegen. Zu der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit würde dann der b.bGE-Bezug führen, wenn der Verdienst der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit unter dem gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn liegen würde. Beachtlich sind hierbei die Halbtags-Tätigkeiten: Wer über eine Halbtagstätigkeit im Rahmen des gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohns nicht genügend Lebensunterhalt verdienen werden kann, - so ist in einem solchen Fall der Bezug des b.bGE rechtens- . Sollte aber die sozialversicherungspflichtig Arbeit + freiberufliche Tätigkeit über dem gesetzlichen flächendeckenden Mindestlohn (als Jahreslohn) liegen, und das ergibt sich auch aus der Summe der verdienten Einzelsummen vom 01.01. bis zum 31.12., so wäre das b.bGE - zumindest im Anteil , also als Differenz - zurück zu zahlen.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA108 vom 12.10.2012 als Protokollnotiz verwiesen.

https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA108

7.3.0. Arbeit

Gemäß Grundsatzprogramm vertritt die Piratenpartei Deutschland die Auffassung, dass jeder Mensch das Recht hat auf eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe. Die Würde des Menschen zu achten und zu schützen ist das wichtigste Gebot des Grundgesetzes. Ein Mensch kann nur in Würde leben, wenn für seine Grundbedürfnisse gesorgt und ihm gesellschaftliche Teilhabe möglich ist. In unserer Geldwirtschaft ist dazu ein Einkommen notwendig.

Die Piratenpartei Deutschland hat zur Kenntnis nehmen müssen, dass in Deutschland ca. 1.400.000.000 unbezahlte Überstunden jedes Jahr geleistet werden. Das sind ca. 50 % aller Überstunden. Dazu kommen noch mal ca. 1.400.000.000 bezahlte Überstunden. Das ist das Ergebnis einer Studie des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) auf der Grundlage von Befragungsdaten des Soziooekonomischen Panels (SOEP).

http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/statistik-1-4-milliarden-unbezahlte-ueberstunden-im-jahr-11936835.html

Diese Ausuferung der Überstunden kann so nicht mehr hingenommen werden. Auf der einen Seite besteht Beschäftigungsarmut und auf der anderen Seite müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Überstunden leisten, was dauerhaft über ihre Kräfte geht. Die Burn-Out-Fälle nehmen zu, ebenfalls die psychischen Erkrankungen, und auch die Erkrankungen des menschlichen Bewegungsapparates. Das ist so nicht mehr hinnehmbar, zumal diese Überbelastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das ohnehin marode Gesundheitssystem belastet. Deswegen ist im Arbeitsschutzgesetz und im Arbeitszeitgesetz die Überstundenanzahl pro Monat grundsätzlich so zu begrenzen, sodass eine Ausuferung der Überstunden nicht mehr möglich ist. Im Arbeitsschutzgesetz und im Arbeitszeitgesetz sind Sanktionen bei Verstößen zu verankern. Die Abänderung des § 138 BGB ist hierzu einzubinden.

Die Piratenpartei Deutschland geht davon aus, dass diese Maßnahmen dazu führen, dass die Beschäftigungsarmut abnimmt, und dauerhaft mehr Beschäftigung entstehen kann.

7.3.1. Begrenzung der Leiharbeit

Leiharbeit stellt für die Wirtschaft ein sinnvolles und notwendiges Instrument dar, um Auftragsspitzen zu bewältigen. In den vergangenen Jahren hat sich jedoch gezeigt, dass dieses Instrument von immer mehr Unternehmen dazu missbraucht wird, den Kündigungsschutz und Tarif- bzw. Mindestlöhne zu umgehen. In einzelnen Unternehmen stellen die Leiharbeitskräfte mittlerweile selbst betriebsintern eine Art Konkurrenz und Druckmittel gegen die Stammbelegschaft dar. Oftmals kosten die Leiharbeiter die Arbeitgeber sogar noch weniger als Mitarbeiter der Stammbelegschaft, da die Entleiher die Leiharbeiter zu Niedrig(st)-Löhnen beschäftigen. Dies führt langfristig in die Niedriglohnspirale. Leiharbeit sollte aus diesem Grund - wie dies in der Vergangenheit auch schon einmal der Fall war - begrenzt werden. Wir werden dazu eine maximal erlaubte Überlassungsdauer von sechs Monaten für Leiharbeitnehmer festlegen. Die Piratenpartei wird das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) entsprechend anpassen. Nach französischem Vorbild sollen Leiharbeiter nicht eine billige Verfügungsmasse sein, mit der reguläre Beschäftigte unter Druck gesetzt werden können, sondern für die ihnen abverlangte Flexibilität mit einem Lohnzuschlag entschädigt werden. Zusätzlich werden wir eine Höchstquote von Leiharbeitern je Unternehmen bezogen auf die jeweilige Stammbelegschaft in Höhe von zehn Prozent einführen.

7.3.2. Übergang von Leiharbeit in festes Arbeitsverhältnis

Das Leiharbeitsverhältnis soll nach spätestens sechs Monaten in ein festes Arbeitsverhältnis münden, es sei denn der Arbeitnehmer wünscht weiter in Leiharbeit beschäftigt zu bleiben. Die Probezeit soll im Falle der Übernahme des Leiharbeitnehmers durch den Entleiherbetrieb entfallen.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA332 vom 25.10.2012 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA332

7.3.3. Missbrauchbekämpfung: Regeln bei Berufspraktika insbesondere für Langzeitpraktikanten

Die Piratenpartei sieht Berufspraktika als eine sinnvolle und notwendige Ergänzung der Berufsausbildung an. Sie vermitteln Praxisbezug und erleichtern den Eintritt ins Berufsleben. Auf der anderen Seite erkennt sie viele Probleme, die eine Neuregelung für die Beschäftigung von Praktikanten notwendig machen. Die Piratenpartei wird Modelle entwickeln, um Anreize für zusätzliche Praktikumsstellen zu schaffen und um Praktikanten in ein reguläres Arbeitsverhältnis zu übernehmen. Wegen des häufigen Missbrauchs durch die Arbeitgeber, setzt sich die Piratenpartei dafür ein, diesen Missbrauch durch entsprechende Regelungen so weit als möglich zu unterbinden. Sie fordert eine Einschränkung der gängigen Praxis, Praktikanten für einen längeren Zeitraum unentgeltlich oder gegen eine minimale Aufwandsentschädigung zu beschäftigen. Nach Ablauf von drei Monaten muss der Praktikant rechtlich dem festen Mitarbeiter gleichgestellt werden und es ist ein angemessenes Praktikantengehalt zu zahlen. Ist dies nicht möglich, ist das Praktikum auf drei Monate zu begrenzen. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, diese Regelungen auch auf solche Berufsausbildungen auszuweiten, die den Nachweis bestimmter Pflichtzeiten oder -Leistungen erfordern und wo ähnliche Missstände beobachtet werden.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA054 vom 06.10.2012 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA054

7.3.4. Bekämpfung der sogenannten Scheinselbständigkeit

Die Piratenpartei unterstützt und fördert ausdrücklich das freie Unternehmertum, setzt sich jedoch dafür ein, dass abhängig Beschäftigte nicht als Subunternehmer ohne Sozialabgabepflicht beschäftigt werden. Es muss verhindert werden, dass dadurch "Schlupflöcher" für die Umgehung der Zahlung eines Mindest- oder Tariflohnes geschaffen werden.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA230 vom 23.10.2012 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA230

7.3.5. Maßnahmen gegen Mobbing

Die Piratenpartei setzt sich für einen umfassenden Schutz vor Mobbing am Arbeitsplatz ein. Typische Mobbinghandlungen sind: Bewusstes Überlasten mit Arbeit, demütigende Kritik vor den Kollegen, Hochspielen von kleinen Fehlern, "Schneiden" durch die Kollegen, ständige "Mitarbeiter-Gespräche" mit dem Ziel der Einschüchterung, mehrfache unberechtigte oder konstruierte Abmahnungen, wiederholte unangemessene Kündigungsversuche, Druck auf Betriebs-und Personalräte. Wir meinen, dass ein latenter, auch unterschwelliger Angriff auf den Einzelnen bei der Arbeit eine schwer wiegende Verletzung seiner Rechte darstellt und das Opfer mit weit reichenden psychischen Folgen in seiner Lebensführung beeinträchtigt und daher nicht hingenommen werden kann. Mobbing ist Auswuchs einer Konkurrenzgesellschaft, in der Interessen persönlicher und politischer Natur rücksichtslos durchgesetzt werden. Daher unterstützen wir gesetzliche Maßnahmen zur Bekämpfung von Mobbing auf nationaler und europäischer Ebene. Besondere Beachtung ist auf die Verschärfung des Arbeitsschutzgesetzes und die konsquente Umsetzung von Sanktionsmassnahmen zu richten.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA283 vom 24.10.2012 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA283

7.3.6. flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn eingeführt wird. Zur Einführung ist der Mindestlohn bei mind. 10 Euro/Std. - im ersten Jahr - anzusetzen und ist jedes Jahr zum 01.01. neu zu berechnen. Die Höhe des Mindestlohn ist nachvollziehbar über statistische Erhebungen und Ergebnisse zum Lebensunterhalt amtlich zu ermitteln, und ist damit keinesfalls willkürlich oder pauschal. Der Mindestlohn kann nicht in allen Bundesländern gleich sein kann, weil die Lebenshaltungskosten differieren, ja selbst von Stadt zu Dorf im gleichen Bundesland gibt es unterschiede, die so ggf. erfasst werden, ebenso wird der Inflationsausgleich mit erfasst. Was in den Warenkorb reingehört, um die Höhe des Mindestlohns pro Kopf statistisch zu ermitteln, muss mit den Sozialverbänden in transparenter Form beschlossen werden. Eine parlamentarische Kommission berät transparent den Inhalt dieses Warenkorbs und empfiehlt dem Bundestag bzw. dem Bundesrat den Beschluss anzunehmen. Den Warenkorb durch Beamte festlegen zu lassen wie beim HartzIV-Gesetz, ist ein Irrweg. Der Mindestlohn ist über die statistischen Erhebungen mindestens 1x im Jahr zum 01.01 jeden Jahres neu zu berechnen und damit an die neuen Begebenheiten der Lebenserhaltungskosten anzugleichen. Das hätte für den flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn im 2. Jahr und in folgenden Jahren das Ergebnis, dass es in den einzelnen Bundesländern zu Absenkungen oder Anhebungen kommen kann, oder eben nahezu gleich bleibt. Wenn Arbeitgeber tatsächlich unter dem Mindestlohn Arbeitskräfte beschäftigen wollen, und dies auch so offerieren, dann muss das im Umkehrschluss die Bedeutung haben, dass der angebotene Lohn unter dem Mindestlohn als sittenwidrig zu werten ist. Die Vorschriften sind entsprechend verschärfend zu ändern, mit dem Verweis, dass bei der Verweigerung derartiger sittenwidriger Beschäftigungsverhältnisse keine sozialrechtlichen Sanktionen für den Arbeitnehmer/in zulässig sind.

Zur Umsetzung wird auf den Antrag PA060 vom 07.10.2012 und auf den Antrag PA108 vom 12.10.2012 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA060 https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA108

Da sich die einzelnen Bundesländer unterschiedlich entwickeln ist dies in der Gesetzgebung zum flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn zu berücksichtigen. Die Landesämter für Statistik werden die jeweiligen Daten der Kosten zum Lebensunterhalt ermitteln, sodass für jedes Bundesland ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn ermittelt wird. Die Landesämter für Statistik werden die jeweiligen Daten der Kosten zum Lebensunterhalt gesondert zu den Landeshauptstädten ermitteln, und für die Landeshauptstädte einen gesonderten flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn festlegen.

Das Gesetz über die Festsetzung von Mindestarbeitsbedingungen ist weiter zu entwickeln, und der flächendeckende gesetzliche Mindestlohn hier definiert einzufügen.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/miarbg/gesamt.pdf

Dazu kommt die entsprechende Anpassung des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG)

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/aentg_2009/gesamt.pdf

7.4.0. Senioren

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass Menschen im Seniorenalter ein menschenwürdiges Leben führen können. Dazu gehört auch die Achtung der Privatsphäre, wie z.B. das Recht auf ein Einzelzimmer in einer senioren gerechten Wohnanlage.

7.4.1. Aufbau einer flächendeckenden stationären Alterspflegeversorgung auf Bundesebene

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich als zusätzliches Angebot in der stationären Altenpflege und Hospiz ein. Hintergrund ist hierbei, dass in Deutschland das demographische Problem die Altenpflege und die zuständigen staatlichen Absicherungssysteme zukünftig völlig überfordern werden. Deshalb wird als zusätzliches Angebot die stationären Altenpflege auf Bundesebene eingeführt, die auch über Abteilungen des Hospiz verfügen werden, - und zwar neben der bestehenden häuslichen Altenpflege und neben den bereits bestehenden Seniorenheimen - . Vorrangig soll selbstverständlich weiter die häusliche Krankenpflege bestehen bleiben, schon deswegen, weil die Senioren viel lieber in ihrer gewohnten Umgebung bleiben möchten. Leider ist das nicht immer möglich, und manche Senioren sind halt derart pflegebedürftig, sodass ein Umzug im letzten Lebensabschnitt dennoch notwendig wird. Zuständig und federführend ist das Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die Angebote der stationären Altenpflege auf Bundesebene. Dem Bundesministerium untersteht eine Abteilung , dich sich aus Vertreterinnen/er des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) , und Vertreterinnen/er der Rentenversicherung, der Krankenkassen, und der Pflegeversicherung (später die Bürgerversicherung), und Vertreterinnen/ern der Einrichtungen, zusammen setzt. An diese Abteilung können die Gemeinden und Städte ihre Anträge auf Bedarf stellen, wobei diese Abteilung die Anträge transparent prüfen, - und nach Bedarfsprüfung und bei Bedarf - die Anträge genehmigen und an das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) weiterleiten wird, mit der Bitte, die Einrichtung fertig zu stellen. Diese Abteilungen sind auch für organisatorische Aufgaben zuständig, z. B. Anfragen an die zuständige Stelle weiter zu leiten, z. B. bei Fragen zur Instandhaltung an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, für Fragen wegen des Pflegepersonals z. B. die Krankenkasse, oder z. B. zu Fragen der Pflegematerialien an die Pflegeversicherung. Für die Finanzierung zur Erstellung der Bauvorhaben ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zuständig. In der Zusammenarbeit mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) wird das BMVBS die entsprechenden Immobilien und die dazugehörige Infrastruktur errichten. Die Bauvorhaben sind in transparenter Form mit den Gemeinden und Städten zu planen, und (ggf.) über transparente Bauausschreibungsverfahren schlüsselfertig zu bauen und fertig zu stellen. Die BImA wird dann die errichteten Immobilien übernehmen und für die komplette Betreuung und auch für die Instandhaltung und für die komplette Finanzierung zuständig sein (Facility Management). Die Einrichtungen werden wie Unternehmen geführt, und verfügen über eine eigne Unternehmensstruktur (z.B. Satzung, Vorstand, Verwaltungsrat etc.). Es kann sein, dass Seniorinnen und Senioren sich frühzeitig dafür entscheiden, im Alter in eine geeignete Einrichtung umzuziehen, um dort den Lebensabend genießen zu können. Seniorinnen und Senioren bekommen daher die Möglichkeit mittels Antrag über die BImA eine geeignete und freistehende Wohnung (z. B. betreutes Wohnen) zu mieten oder zu kaufen. Die BImA prüft transparent diesen Antrag und genehmigt diesen. Selbstverständlich können Seniorinnen und Senioren, welche per Sozialgesetzgebung (später bGE) die Miete zahlen müssen, ebenfalls per Antrag auf eine geeignete Mietwohnung (z.B. betreutes Wohnen) stellen. Dazu wird für die BImA auch die Aufgabe kommen, dafür Sorge zu tragen, dass die Einrichtungen an die Infrastruktur der Städte bzw. Gemeinden angebunden sind. Das kann einerseits so sein, dass die Immobilie gleich in Stadtkernnähe oder gar im Stadtkern errichtet wird, weil die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hier ein Grundstück oder eine Immobilie zur Verfügung hatte, oder die Anbindung an die Infrastruktur wird mittels ÖPNV hergestellt, wobei auch ein Bürgerbus in Frage kommt. Durch transparente Ausschreibungen kann auch ein Personentransportunternehmen beauftragt werden, um diese Anbindung an die Infrastruktur zu gewährleisten. Für die Finanzierung des Pflegepersonals und des gesamten pflegerischen Unterhalts, wie z. B. pflegerisches Material, sind die Rentenversicherung, die Pflegeversicherung, und die Krankenkassen zuständig (später anteilig die Bürgerversicherung). Diese Sozialversicherungsträger zahlen über einen (noch fest zu setzenden) gesetzlichen Anteil die Kosten. Sind die Einrichtungen schlüsselfertig erbaut und damit für den Betrieb geeignet, wird die gesamte Organisation auf eine Arbeitsgruppe übergeben. Diese Abteilung untersteht dem Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend . Diese Abteilung setzt sich zusammen aus Vertreterinnen/er des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der BImA, und Vertreterinnen/er der Rentenversicherung, der Krankenkassen, und der Pflegeversicherung (später die Bürgerversicherung), und Vertreterinnen/ern der Einrichtungen. Für die Umsetzung dieser Aufgaben können Beamte als Überhangspersonal, weitergebildet oder ausgebildet werden, und sie stehen somit für diesen Aufgabenbereich zur Verfügung.

Um diese Aufgaben umzusetzen ist das Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImAG) zu ändern.

Zur Umsetzung wird auf den Antrag PA081 vom 09.10.2012 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA081

7.5.0. Rente

Gemäß Grundsatzprogramm sieht die Piratenpartei Deutschland die “Bürgerrentenversicherung” als Lösung des Rentenproblems und dessen nachhaltige Finanzierung. Alle bestehenden Rentensysteme, berufsständische Versorgungssysteme und Pensionen im öffentlichen Dienst werden zu einer Rentenkasse zusammengeführt. Alle steuerpflichtigen Einkommen und Kapitalerträge werden zur Zahlung von Rentenbeiträgen verpflichtet. Keine Berufsgruppe wird ausgenommen, die Bemessungsgrenze soll entfallen. In die Rentenkasse zahlen alle in Deutschland lebenden Menschen einkommensabhängig ein.

Die “Bürgerrentenversicherung” ist Teil der Bürgerversicherung.

7.6.0. Bürgerversicherung

Die Bürgerversicherung als weitere Säule zum b.bGE.

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für eine Versicherung ein, die Bürgerversicherung, die neben dem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn eine weitere Säule des am Bedarf der Bevölkerungsanzahl orientierten (bedarfsorientiertes) bedingungslosem Grundeinkommen (b.bGE) darstellt. Die gesetzlichen Rentenversicherung, die gesamte Beamtenversorgung, Alterssicherung der Landwirte, Alterssicherung der Politiker, Berufsständische Altersversorgungen. Künstlersozialkasse, Pflegeversicherung, Krankenkassen, usw. , wird in eine Bürgerversicherung für alle Bürgerinnen und Bürger überführt. Die Bürgerversicherung wird über Fachabteilungen verfügen, die z. B. Fälle im Krankheitsfall, Reha, Pflegefall, Rentenfall, usw., bearbeiten werden. Die Bürgerversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle in Deutschland lebenden Menschen. Alle Einkommen werden zur Finanzierung der Bürgerversicherung herangezogen. Alle bis zum Zeitpunkt der Umstellung erworbenen Altersversorgungsansprüche (Rentenanwartschaften, Pensionsansprüche, usw.) bleiben erhalten. Diese Bürgerversicherung lehnt sich an das Schweizer AHV-Modell an. Die gesetzlichen Bedingungen sind zu überarbeiten, und den neuen Begebenheiten mit Städten und Bundesländern anzupassen. Hierzu zählt das Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes und entsprechende Gesetze auf Landesebene und Städteebene (z. B. Beihilfe für Beamte). Die Vorteil bei der Bürgerversicherung liegt darin, dass z. B. der Gefahr der Altersarmut oder der Versicherungslosigkeit oder der zeitweisen Versicherungslosigkeit langfristig entgegen gewirkt wird. Ein weiterer Vorteil liegt im Abbau der Bürokratie. Zudem können mittels der Bürgerversicherung die Folgekosten für Beamtenpensionen reduziert werden, wobei bekanntlich die Folgekosten der Beamtenpensionen bei Städten, Bundesländern, und auf Bundesebene, auf Dauer nicht mehr finanzierbar sein werden, wenn keine Reform und damit keine Bürgerversicherung eingeführt wird.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA108 vom 12.10.2012 als Protokollnotiz verwiesen.

https://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA108

8.0.0. Familie und Gesellschaft

Gemäß Grundsatzprogramm setzt sich die Piratenpartei setzt für die gleichwertige Anerkennung von Lebensmodellen ein, in denen Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Unabhängig vom gewählten Lebensmodell genießen Lebensgemeinschaften, in denen Kinder aufwachsen oder schwache Menschen versorgt werden, einen besonderen Schutz. Unsere Familienpolitik ist dadurch bestimmt, dass solche Lebensgemeinschaften als gleichwertig und als vor dem Gesetz gleich angesehen werden müssen.

Insbesondere die gleichberechtigte Möglichkeit der Kinderversorgung, das Abschaffen des Ehegattensplitting, und die freie Selbstbestimmung eines Lebensentwurfes ist zu fördern. Kinder haben zu dürfen, muss von geschlechtlicher Identität bzw. Orientierung unabhängig sein. Auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften müssen zusammen Kinder bekommen, adoptieren und aufziehen dürfen.

8.1.0. Familien- und Geschlechterpolitik

Gemäß Grundsatzprogramm steht die Piratenpartei für eine zeitgemäße Geschlechter- und Familienpolitik. Diese basiert auf dem Prinzip der freien Selbstbestimmung über Angelegenheiten des persönlichen Lebens, das sich ableiten lässt aus Artikel 1 des Grundgesetzes. Die Piraten setzen sich dafür ein, dass Politik der Vielfalt der Lebensstile gerecht wird. Jeder Mensch muss sich frei für den selbst gewählten Lebensentwurf und die von ihm gewünschte Form gleichberechtigten Zusammenlebens entscheiden können. Das Zusammenleben von Menschen darf nicht auf der Vorteilnahme oder Ausbeutung Einzelner gründen.

Neben den rechtlichen Möglichkeiten die Familienpolitik zu gestalten, benötigen die Familien voll allem eins: Zeit für einander.

Mit Zeit können Familien ihre persönliche Familienpolitik in ihrem persönlichen Umfeld selbst gestalten. Zeit können die Familien für sich nicht kaufen. Der Staat kann aber über seine Möglichkeiten den Familien Zeit schenken. Die Unternehmen können aufgrund der häufig wirtschaftlichen schweren Lage die Familien nur bedingt unterstützen. Für eine Unterstützung der Familien in Rahmen der Arbeitsmodelle und Infrastruktur (z. B. Betriebs-Kita) kommen in erste Linie große Unternehmen in Frage. Kleine mittelständische Betriebe können in aller Regel keine familienfreundlichen Arbeitsmodelle zur Verfügung stellen. Der Staat kann die Rahmenbedingungen für Familien schaffen, sodass die Familien Zeit für einander haben können. In erster Linie kommt hier der flächendeckende Ausbau der Kita-Plätze und die Finanzierung dieser Einrichtung in Frage. Darüber hinaus gibt es noch andere Stellschrauben, die eine Familienpolitik begünstigen können.

a) bGE:

Wenn Alleinerziehende einen Halbtagsjob oder 450-Euro-Job haben, können sie davon vielfach nicht leben. Es folgt zwangsweise das Aufstocken mit bGE, bis die Möglichkeit besteht einen Vollzeitjob nachzugehen, bis die Kinder in die Schule gehen oder anderwertig ganztäglich betreut werden können (z. B. KITAS). Überforderte Elterteile können eine Auszeit nehmen, ohne das Sanktionen drohen, was die Gefahr des Burn-Out bei den Elternteile reduziert und der ganzen Familie zu Gute kommt. Der jeweilige Elternteil hat wieder Zeit sich zu regenerieren, und kann sich wieder mehr den Kindern zuwenden. Wenn selbstständige Elternteile (z. B. Free-Lancer) auch bei mind. 2 Arbeitgebern (wg. Scheinselbstständigkeit) + 450 Euro-Job nicht genügend Geld für den Lebensunterhalt verdienen, kann das bGE stützend und somit entlastend wirken. Die Belastung der Elternteile genügend Geld für die gesamte Familie erwirtschaften zu müssen sinkt. Der selbstständige Elternteil kann weiterhin die Kunden betreuen und verliert nicht vollständig die selbstständige Tätigkeit, und hat die Möglichkeit, wenn die Kinder ganztags betreut werden, die selbstständige Tätigkeit wieder weiter auszubauen. Aus beiden Möglichkeiten ergeben sich reduzierte Arbeitsstundenzahlen, die aber gerade die kleinen mittelständischen Unternehmen nicht belasten, aber den Eltern mehr Zeit für Kinder und Familie geben.

b) gesetzlicher flächendeckender Mindestlohn:

Familien mit kleinem Einkommen werden davon entlastet ein zusätzliches Einkommen neben den bereits bestehenden 2 Jobs tätigen zu müssen. Da bedeutet, dass die beiden Elternteile jeweils nur einen Job ausüben müssen. Häufig genügt dann ein Vollzeitjob + ein 450-Euro-Job um den Lebensunterhalt abzusichern. Auch hier reduziert sich die Arbeitsstundenanzahl der beiden Elternteile. Es besteht mehr Zeit für die Familie. Die Gefahr der Überforderung und die Gefahr des Burn-Out sinkt. Das BGE-Aufstocken entfällt in aller Regel.

c) Definition des sittenwidrigen Arbeitsvertrags gemäß § 138 BGB:

Hier ist der flächendeckende Mindestlohn, neben arbeitsschutzrechtlichen Belangen (z. B. Schutz vor Burn-Out), gesetzlich vorzuschreiben. Ebenso die Begrenzung der Überstunden. Auch diese Maßnahme setzt Arbeitsstunden frei, und versetzt Familien in den Zustand, mehr Zeit für einander zu haben.

8.1.1. Gleichberechtigte Anerkennung aller Beziehungsmodelle

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für die gleichberechtigte Anerkennung von Beziehungsmodellen jenseits der Verbindung zwischen Mann und Frau und damit für die vollständige rechtliche Gleichstellung von Ehe und eingetragener Partnerschaft,ein. Die eingetragene Partnerschaft ist für alle Formen der Partnerschaft zu öffnen. Konzepte der Erweiterung der eingetragenen Lebenspartnerschaft zu einer eingetragenen Lebensgemeinschaft, auch von mehr als zwei Personen, müssen erarbeitet und verwirklicht werden. Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist – angelehnt an das französische PACS-Modell – als ziviler Solidarpakt zu gestalten. Dieser zivile Pakt soll eine flexiblere Übertragung von Rechten ermöglichen und vereinfachte und kostengünstigere Auflösungsverfahren sowie die Verlagerung des Vertragsschlusses von der staatlichen auf eine notarielle Ebene erlauben. Die Piratenpartei setzt sich für die gleichwertige Anerkennung von Lebensmodellen ein, in denen Menschen füreinander Verantwortung übernehmen. Wir erkennen in diesem Zusammenhang das Recht auf Ehe und Lebenspartnerschaft für alle Menschen, die freiwillig zusammenleben möchten, an. Diese sind unabhängig von der selbst definierten sexuellen Identität und der geschlechtlichen oder mengenmäßigen Zusammensetzung des Paares zu gewährleisten. Die PIRATEN lehnen jegliche gesellschaftliche und ökonomische Privilegierung einer bestimmten Form des Zusammenlebens ab.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA299 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA299

8.1.2. Betreuungsgeld als Übergangslösung nur in Ausnahmefällen

Wir Piraten sind gegen das Betreuungsgeld für Eltern, die ihre Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr nicht in eine Kindertageseinrichtung bringen. Wir Piraten respektieren und schätzen die Leistung von Eltern, die diese Betreuungsleistung selbst übernehmen möchten. Sie ist wichtig für die Kinder, Eltern und die Gesellschaft. Jedoch soll es hierfür keine Bezahlung geben. Ausnahme: Eltern, die trotz Bedarfsanmeldung keinen Platz in einer Kindertageseinrichtung in zumutbarer Entfernung bekommen, sollen das Betreuungsgeld erhalten.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA305 vom 25.10.2012 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA305

8.2.0. Migration und Inklusion

Die PIRATEN haben im Grundsatzprogramm verankert, dass krankheits- oder störungsbedingte Einschränkungen, chronische Erkrankungen oder Störungen sowie Behinderungen als Bestandteile des menschlichen Lebens sind, und setzen sie sich deshalb für die Einbeziehung Betroffener am gesellschaftlichen Leben im Sinne der Inklusion ein.

Um die Inklusion umzusetzen, darf es nur ein Miteinander geben. Das Nebeneinander ist der Inklusion schädlich. Folglich ist in den Kindergärten (KITAS) und allen Schulen das Miteinander gesetzlich einzuführen. Das Schwerbehindertengesetz ist zu verschärfen, sodass Arbeitgeber sich nicht mehr von der Inklusion “freikaufen” können. Die gesetzliche Basis hierzu ist das mit Verfassungsrang ausgestattete Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG). Dieses Gesetz lässt auf jeden Fall eine gesetzliche Verschärfung zu, sei es für Arbeitgeber, sei es im schulischen Bereich, oder Ausbildungsbereich, oder an anderen Orten des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Damit die Inklusion auch praktisch gelingt, müssen die Lebensbereiche materiell den Bedürfnissen der betroffenen Menschen angepasst werden (Ausgestaltung der Barrierefreiheit), so dass sich die betroffenen Menschen in die Lebensbereiche integrieren können, und das Ergebnis die Inklusion sein wird. Dazu gehört auch der zu unterstützende psychologische Lerneffekt aller beteiligten Menschen in den Lebensbereichen, und auch die volle Unterstützung der betroffenen Menschen , sodass ihre gesundheitlichen Einschränkungen möglicht mit Hilfen ausgeglichen werden, um so den Gedanken der Inklusion möglichst vollständig umzusetzen. Eine besondere Herausforderung ist hierbei die Inklusion psychisch erkrankter Menschen, die ganz besondere Unterstützung im Einzelfall benötigen. Die Nutzung der Elektromobilität mittels Kleinfahrzeugen und deren Wirtschaftsförderung ist ein weiterer Bereich, der die Inklusion voran bringen kann. Desgleichen gilt für den Umbau an den gesundheitlichen orientierten Bedürfnissen der PKW und LKW und Busse, um die Inklusion auch an dieser Stelle voran zu bringen. Viele Menschen sind aufgrund ihrer körperlichen Verfassung physisch nicht mehr oder nicht in der Lage am Leben teilzunehmen und benötigen daher technische Hilfsmittel und/oder Begleitung zur Mobilität. Genau diese Hilfsmittel werden vielen Menschen nicht zu Teil, da sie sich diese Hilfsmittel nicht leisten können, wobei die Idee des Leasing oder andere finanzielle unterstützende Hilfen z. B. zur Begleitung der betroffenen Menschen diese Barriere überbrücken werden.

8.2.1. Integrations- und Migrationspolitik i. S. d. Allgem. Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)

Die Piratenpartei bekennt sich zu einer Politik, die davon ausgeht, dass alle Menschen mit ihrer Vielfalt an Kompetenzen und Niveaus aktiv an der Gesellschaft teilnehmen. Alle Menschen sollen sich als Teil einer Gesellschaft verstehen, in der jeder Einzelne seinen sicheren Platz hat und somit eine Teilnahme für alle am gesellschaftlichen Leben möglich ist. Ziel der Piratenpartei ist die Schaffung einer Gesellschaft, an der jeder Mensch gleichberechtigt teilhaben kann, und zwar genauso, wie sie sind. Die Vielfalt der unterschiedlichen Lebensrealitäten ist es, was die Piratenpartei unterstützt. Unterschiede werden von uns nicht hierarchisiert sondern anerkannt. Ungeachtet von Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Alter, Behinderung , sexueller Orientierung oder Identität soll jeder Mensch als gleich mit identischen Rechten und Pflichten wahrgenommen werden. Migranten sind für die Piratenpartei nicht Objekte, sondern gleichberechtigte Subjekte von gesellschaftlichen, sozialen, wirtschaftlichen und politisch-demokratischen Prozessen. Das Recht aller auf Selbstbestimmung und auf gleiche Lebenschancen muss der Maßstab der Politik sein. Jeder Mensch hat den gleichen Anspruch auf Würde, auf uneingeschränkten, barrierefreien Zugang zur gesellschaftlichen Infrastruktur, zu Produkten und Dienstleistungen und die gleichen Rechte auf Teilhabe an der Gesellschaft. Inklusion in allen gesellschaftlichen Bereichen ist ein zentrales Ziel der Piratenpartei.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA548 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA548

8.2.2. Gleichbehandlung studentischer Nebentätigkeiten aller Studenten (aller Nationen)

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein die Bedingungen für eine studentische Nebentätigkeit anzupassen und bestehende Unterschiede zwischen Nicht-EU Ausländern, EU-Ausländern der "alten" EU-Länder (inklusive Deutschland) und EU-Ausländern der "neuen" EU-Länder abzubauen. Die Gleichbehandlung für alle Studenten jeder beliebigen Nationalität wird angestrebt.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA171 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA171

8.3.0. Asyl

Für die Piratenpartei Deutschland ist es unabdingbar und deshalb grundsätzlich völlig glaubhaft, dass Menschen, die in Deutschland um Asyl bitten, dieses Asyl auch benötigen. Folglich haben alle Menschen, die in Deutschland um Asyl bitten, zunächst auf jeden Fall ein Bleiberecht.

8.3.1. Eine gesellschaftliche Teilhabe aller Flüchtlinge und Migranten

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass eine gesellschaftliche Teilhabe aller Flüchtlinge und Migranten ermöglichen wird, damit alle Menschen, die in Deutschland leben und dort ihren Lebensmittelpunkt haben, eine Arbeitserlaubnis erhalten. Eine Arbeitserlaubnis ermöglicht eine selbstständige Lebensunterhaltssicherung und bereichert den Arbeitsmarkt durch die bisher ungenutzten Qualifikationen der Menschen ohne Arbeitserlaubnis.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den PA445 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA445

8.4. Gleichberechtigung und Chancengleichheit

Gemäß Grundsatzprogramm streben die Piraten eine möglichst hohe demokratische Gleichberechtigung aller Menschen an. Deswegen ist es Ziel der Piratenpartei, die direkten und indirekten demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten jedes Einzelnen zu steigern und die Partizipation jedes einzelnen Mitbürgers an der Demokratie zu fördern.

9.0.0. Gesundheitspolitik

Das Gesundheitssystem muss einer „Kernsanierung“ unterworfen werden. Das Gesundheitssystem ist in eine Bürgerversicherung zu integrieren. Die langfristige Finanzierung des Systems ist zu garantieren. Das Abrechnungssystem, dass derzeit nicht transparent über die Ärztekammer abgewickelt wird, ist abzuschaffen und zu einem transparenten Abrechnungssystem zu modernisieren.

9.0.1. Lebensmittelkontrollsystem

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Lebensmittel und deren Produktion im freien Markt, und das auch Europa weit, hauptsächlich der Kontrolle der Lebensmittelindustrie selbst unterliegen. Sie sollte so selbst Betrugsfälle und andere Unregelmäßigkeiten verhindern. Diese Gutgläubigkeit und Einseitigkeit führte zu Betrugsfällen und zahlreichen Verstößen bei den Lebensmitteln und der Lebensmittelproduktion und dem Lebensmitteltransport. Hintergrund sind Einsparmassnahmen im Lebensmittelkontrollsystem gewesen, sodass nur noch völlig unzureichende Stichproben als Kontrollmaßnahmen übrig blieben. Viele Verstöße haben belegt, dass die bestehenden Kontrollmaßnahmen den Schutz der Volksgesundheit langfristig nicht gewährleisten können. Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass die Lebensmittel, die Lebensmittelproduktion, und der Lebensmitteltransport weitgehenden staatlichen Kontrollen in Deutschland unterworfen werden. Hierzu wird eine Super-Task-Force “Lebensmittel-Bund” beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz errichtet, die in der Zusammenarbeit mit den Landesministerien der Bundesländer diese Kontrollen unter gesetzlicher Handhabung durchführen wird. Die Gesundheitsämter der Städte und Gemeinden werden in diesen Prozess mit einbezogen, und werden so Teil der Super-TaskForce “Lebensmittel-Bund” . Die Kosten hierfür übernimmt vollständig das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Aus dem Überhangpersonal für Beamte kann ein Teil der notwendigen Beschäftigen für diese Tätigkeit gewonnen werden. Da die Lebensmittel und deren Produktion im freien Markt Europa weit vertrieben, transportiert, und produziert werden, wird eine Zusammenarbeit der Super-Task-Force “Lebensmittel-Bund” mit einer europäischen Lebensmittelkontrollbehörde durch die Piratenpartei Deutschland angestrebt.

Die Kontrollen werden sich in erster Linie gegen Betrugsfälle und Hygieneverstöße richten. Die Kontrollmaßnahmen werden den Schutz der Volksgesundheit gewährleisten. Hier sind in erster Line Testmaßnahmen und Beweissicherungsverfahren gemeint, die ohne Ankündigung in Betrieben der Lebensmittelproduktion, Lebensmitteltransportunternehmen, und in Betrieben für den Vertrieb von Lebensmittel, durch zu führen sind. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind in Deutschland entweder zu schaffen oder entsprechende abzuändern, - auch hier ist eine Zusammenarbeit mir den Bundesländern, den Städten, und Gemeinden das Ziel der Maßnahmen - .

9.1.0. Gesundheitssystem

Das Streben nach einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung aller Menschen ist die Grundlage der Gesundheitspolitik der Piratenpartei Deutschland. Deshalb wollen wir eine eigene Gesundheitspolitik begründen. Im Fokus steht ein Gesundheitssystem, welches den Bedürfnissen der Menschen ungeachtet ihrer finanziellen Möglichkeiten, ihres Wohnortes, ihrer Lebensweise und -umstände gerecht wird. Dies muss durch einheitliche Ausbildungs-, Behandlungs- und Qualitätsstandards und eine verstärkt bundeseinheitliche Gesetzgebung erreicht werden. Deshalb setzen wir uns für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland ein, die vom Inklusionsgedanken durchdrungen ist.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA396 als Protokollnotiz verwiesen

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA396

Die Piratenpartei Deutschland ist der Auffassung, dass die Krankenhausversorgung seit 1995 in Deutschland über Arbeitsverdichtung in den Krankenhäusern (durch weniger Mitarbeiter, mehr Krankenhausfälle, schnellere Durchlaufzeit von Patienten in der stationären Behandlung) geprägt ist. Hier ist dringend Abhilfe zu schaffen. Ärzte- und Pflegekräftemangel, sowie einer Unterfinanzierung der Krankenhäuser, zeichnen das Bild, weil der Gesetzgeber seiner Pflicht, die Investitionskosten und Personalkosten vollumfänglich abzudecken, nicht nachkommt. Ein Gutachten der Bundesregierung bestätigte das auch. Die Investitionskosten liegen nach Ansicht der Piratenpartei Deutschland bei ca. 1,2 Milliarden Euro, tatsächlich werden aber nur ca. 500 Millionen Euro als Finanzierung bereit gestellt.

Die Krankenhausversorgung ist nach Ansicht der Piratenpartei Deutschland auf dem derzeitigen Stand nicht zukunftssicher. Krankenhäuser, die teilweise Aktiengesellschaften sind, generieren hohe Gewinne für Aktionäre. Die Beiträge der Versicherten verschwinden so in diesem System. Die Gewinne fließen dann nicht in das deutsche Sozialsystem zurück, sondern zur weiteren Gewinnmaximierung ins Ausland. Krankenhäuser finanzieren nicht dringend notwendige Investition, sondern Erlöse für Aktionäre oder sonstige Finanzinvestoren. Die Gelder für die notwendige Patientenversorgung kommt so bei den Patienten nicht an. Anderseits gibt es überflüssige Standorte von Krankenhäusern und notwendige Kapazitäten fehlen an anderer Stelle.

9.1.1. Einheitliche Rettungsmittel

Die Piratenpartei setzt sich für die Abkehr von landesweit verschiedenen Ausstattungsrichtlinien für Rettungsdienstfahrzeuge (Krankentransportwagen, Rettungswagen, Notarztfahrzeuge) der Kommunen, Hilfsorganisationen (DRK, JUH, ASB, MHD, DLRG) als auch der privatwirtschaftlichen Dienstleister und für die Einführung einer bundesweit einheitlichen standardisierten Ausstattungsrichtlinie ein. Eine regionale Erweiterung soll weiterhin möglich sein. Gleichermaßen soll eine Mindestausstattung an Medikamentengruppen und Wirkstoffen pro Rettungswagen festgelegt werden.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA400 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA400

9.1.2. Whistleblowing als Instrument der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen

Die Piratenpartei fordert, Whistleblowing als Instrument der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen rechtlich zu verankern und abzusichern.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA614 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA614

9.1.3. Einrichtung eines Transparenzbeauftragten und einer Whistleblowerstelle

Die Piratenpartei fordert die Einrichtung eines organisatorisch und finanziell unabhängigen Transparenzbeauftragten und einer Whistleblowerstelle. Der Transparenzbeauftragte oder einer seiner Mitarbeiter soll im Bundestag, in den zuständigen Fachausschüssen und gegenüber dem fachlich zuständigen Bundesministerien rede- und antragsberechtigt sein. Transparenzbeauftragter und Whistleblowerstelle haben neben Mediationsmöglichkeiten auch die Option zur Einleitung von zivil oder strafrechtlichen Verfahren. In Strafverfahren haben sie das Recht, Anträge auf Fortführung des Verfahrens zu stellen.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA612

9.1.4. Krankenhaushygiene

Die Krankenhaushygiene hat sich in den letzten Jahrzehnten immer mehr verschlechtert.

Grund: Sparmassnahmen und daher immer weniger Personal

In den Krankenhäusern infizieren sich zehntausende Patienten pro Jahr mit Keimen. Das verschlechtert die Genesung und der Genesungsprozess wird verlängert. In ca. tausend Fällen pro Jahr endet diese Infektion sogar tödlich. Dieser Missstand führt zu längerem Krankheitsausfall und zu steigenden Kosten im Gesundheitswesen. Die Piratenpartei Deutschland will diesen Trend stoppen, und setzt sich daher für mehr Geldmittel ein, damit mehr fachlich ausgebildetes Hygienepersonal in den Krankenhäusern eingestellt werden kann.

9.1.5. Neue Struktur für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist völlig neu zu strukturieren und in seiner Arbeit völlig neu auszurichten. Die Organisation und Arbeitsweise dieses Gremiums ist völlig bürokratisch und führt deswegen nicht zu den gewünschten Ergebnissen. Das zeigt das Beispiel “Krankenhaushygiene”. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist ein Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen. Während der Gesetzgeber den Rahmen vorgibt, ist es die Aufgabe der Selbstverwaltung, diesen Rahmen auszufüllen und für die alltagspraktische Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zu sorgen. Die vom G-BA beschlossenen Richtlinien haben den Charakter untergesetzlicher Normen, das heißt, sie gelten für die gesetzlichen Krankenkassen, deren Versicherte und die behandelnden Ärztinnen und Ärzte sowie andere Leistungserbringer und sind für diese verbindlich. Die Schwerpunkte der Arbeit den G-BA liegen in den Bereichen FAQ Arzneimittel-Richtlinien, Chroniker-Richtlinien, Fortbildung im Krankenhaus, Krankentransport-Richtlinie, Merkblätter für Patienten, Methodenbewertung, Mobile geriatrische Rehabilitation, Neugeborenen-Hörscreening , Offenlegungserklärung für Sachverständige, Patientenbeteiligung, Qualitätsbericht der Krankenhäuser, Zuständigkeiten für Patientenanfragen. Der G-BA hat eine Vielzahl von Qualität sichernden Normen zu den v. g. Hauptarbeitsbereichen erlassen, die aber wegen Personalmangel in den jeweiligen Bereichen des Gesundheitswesens wegen fehlender Geldmittel nicht umgesetzt werden konnten. Hier hat der G-BA völlig versagt, weil er in seiner Arbeit nicht bedacht hat, dass mehr Aufgaben auch mehr Personal bedeutet. Dennoch hat der G-BA die Normen gesetzlicher Kraft zukommen lassen. Dieses Versagen ist der Organisation und Arbeitsweise des G-BA zuzurechnen, weil der G-BA nach einer ca. 100-Seitigen Verfahrensordnung (+ Geschäftsordnung) seine Beschlüsse fasste, die fast nur ein Hauptergebnis zuließen: Geld sparen !

Zudem wurde in vielen Bereichen des Gesundheitswesens (z. B. Krankenhäuser, Universitätskliniken, Alten- und Pflegeheime) eine Überhäufung an Bürokratie ausgelöst, weil die (nicht einzuhaltenden) Normen ständig kontrolliert werden mussten, ob ein Erfolg eingetreten war oder nicht. Das letztendlich fast nur Geld gespart wurde, lag nicht zuletzt an der Zusammensetzung des stimmberechtigten Gremiums.

Das Beschlussgremium des Gemeinsamen Bundesausschusses (Plenum) besteht aus:

unparteiischer Vorsitzender/Vorsitzende

sowie zwei weitere unparteiische Mitgliedern

fünf vom Spitzenverband des Bundes der Krankenkasse (GKV) benannte Mitglieder

zwei von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) benannte Mitglieder

zwei von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) benannte Mitglieder

ein von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) benanntes Mitglied

Hierbei muss angemerkt werden, dass im GKV-Spitzenverband der Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. integriert ist, was eine Unparteilichkeit als zweifelhaft erscheinen lässt. Auffällig im Zusammenhang mit einer angeblichen Unparteilichkeit ist auch, da der/die unparteiischer Vorsitzender/Vorsitzende nicht unbedingt so unparteiisch sein kann, weil sie sich z. B aus dem Führungsbereich der Ministerien für Gesundheit oder Arbeit rekrutieren. Die unparteiische Mitglieder können z. B. ihre Laufbahn bei der Bundesärztekammer oder ähnlichen Vereinigungen, wie z. B. im Führungsbereich der Krankenkassen, gehabt haben.

Das Gremium für Patientenbeteiligung ist nicht stimmberechtigt und ist nach gesetzlichen Vorgaben zusammen gesetzt. Das kann z. B. der Deutsche Behindertenrat (DBR), die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen (BAGP), die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. und die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. sein.

Die Organisationen der Beschäftigten im Gesundheitswesen, wie die Gewerkschaften, oder gar Organisationen der Pflegekräfte im Gesundheitswesen sind erst gar nicht vertreten.

Die Piratenpartei Deutschland fordert daher eine völlig Neubesetzung der Gremien, wo auch Vertreter der Gewerkschaften im Gesundheitswesen und auch Organisationen der Pflegekräfte im Gesundheitswesen ein Stimmrecht haben. Das Gremium für Patientenbeteiligung ist als stimmberechtigtes Gremium in das Plenum zu integrieren. Der/die unparteiischer Vorsitzender/Vorsitzende und auch unparteiischen Mitglieder dürfen gar kein Stimmrecht haben, sondern nur ein Mitspracherecht. Vertreter der Krankenkassen als Patientenvertreter, Ärztekammern und der Deutsche Pflegerat müssen zu den Beschlüsse angehört und zu Beratungen hinzugezogen werden, und auch ein Stimmrecht haben, dazu gehört ggf. der Bundesdatenschutzbeauftragte (BDSB), der zu datenschutzrelevanten Fragen ebenfalls angehört und hinzugezogen werden muss. Die ca. 100-Seitige Verfahrensordnung (+ Geschäftsordnung) ist zu überarbeiten und den neuen Aufgaben anzupassen. Eine der neuen Aufgaben muss dabei sein, dass die bereits beschlossenen Normen umgesetzt werden können, was aber nur mit mehr Personal möglich sein wird, hierzu sind neue Konzepte zu entwickeln und diese sind umzusetzen, ggf. müssen bereits beschlossene Normen wieder zurück geführt werden weil sie wegen Personalmangel nicht umsetzbar sind. Die Sitzungen der Unterausschüsse sind öffentlich abhalten zu lassen und die Protokolle der Sitzungen zu veröffentlichen, um der piratigen Forderung nach Transparenz genüge zu tun. Patientenvertreter können Anträge an den B-GA stellen. Dieser entscheidet dann, in welchem Unterausschuss oder in welcher AG der jeweilige Antrag beraten wird. Die Gesetzeslage ist auf Bundesebene ggf. neu zu formulieren und neu zu fassen und an die neuen Aufgaben des G-BA anzupassen.

9.2.0. Drogen

Gemäß Grundsatzprogramm will die Piratenpartei Deutschland neue Wege im Umgang mit Drogen gehen. Die deutsche Drogenpolitik setzt seit 40 Jahren fast ausschließlich auf das Mittel der Prohibition und verfolgt damit das unrealistische Ziel einer drogenfreien Gesellschaft. Die bisherige, repressive, vorwiegend auf Abstinenz abzielende Drogenpolitik ist offensichtlich gescheitert: Sie schuf einen Schwarzmarkt, der weder Jugend- noch Verbraucherschutz kennt und die Rechte von Nichtkonsumierenden ignoriert. Drogen sind nach Auffassung der Piratenpartei Deutschland zu legalisieren, um überhaupt eine Kontrolle über die (derzeit illegal) konsumierten Drogen zu bekommen. Unter Beachtung der Milliarden, die durch die Einstellung der Strafverfolgung eingespart und die Milliarden, die durch eine angemessene Besteuerung von Genussmitteln erwirtschaftet werden können, kann man davon ausgehen, dass diese pragmatische Suchtpolitik detailliert umgesetzt werden kann.

Gemäß Grundsatzprogramm werden die Schwerpunkte auf eine neue Drogenpolitik gesetzt, z. B. :

"Regeln, helfen und leiten statt strafen": Prävention muss ehrlich und sachlich sein, um nachhaltig überzeugen zu können.

Jugendschutz: Die PIRATEN sprechen sich ausdrücklich für sinnvolle und notwendige Gesetze oder Verordnungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen aus.

Forschung und Medizin: Die PIRATEN befürworten die Erforschung derzeit illegaler Stoffe zu therapeutischen Zwecken.

Umfassende, ideologiefreie Aufklärung: Die Gefahr um Drogen und Abhängigkeiten bedarf der Aufklärung. Dieses Wissen muss von Kindheit an vermittelt werden.

Eigenverantwortung und Genusskultur: Nur wer seine Bedürfnisse zu reflektieren und Gruppenzwang zu widerstehen gelernt hat, kann selbstbewusst und selbstbestimmt genießen.

Jugend- und Verbraucherschutz: Der Konsum und der Erwerb von Genussmitteln muss legalisiert werden. Andernfalls ist der Staat nicht in der Lage, regulierend einzugreifen.

Hilfe für Risikokonsumenten: Nicht jeder kann mit Genussmitteln verantwortungsvoll umgehen. Abhängige und Abhängigkeitsgefährdete brauchen unser Verständnis und niedrigschwelligen Zugang zu allen Ebenen der Suchthilfe.

Schutz von Nichtkonsumierenden: Staatliche Reglementierung sollte sich darauf beschränken, Verhalten zu sanktionieren, das Dritten schadet.

9.2.1. Werbeverbot für alle Drogen

Bewerbung von berauschenden Substanzen mit Suchtpotential ist unvereinbar mit effektivem Jugendschutz und Suchtprävention. Daher fordern die PIRATEN ein ausnahmsloses Werbeverbot für Produkte, die solche Substanzen enthalten.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA219 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA219

9.3.0. Pflege

Die Pflegeversicherung ist in die Bürgerversicherung zu integrieren.

9.3.0.1. Grundsätze eines menschenwürdigen Pflegewesens

Die Zustände im deutschen Pflegewesen sind unhaltbar geworden. Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass die Missstände, welche die Lebensqualität der pflegebedürftigen Menschen und die Arbeitszufriedenheit des Pflegepersonals gleicher Maßen beeinträchtigen, offen angesprochen und rasch gelöst werden können. Das Pflegewesen soll ein gleichberechtigter und unabhängiger Bereich des von Pharmakonzernen und Ärztelobby dominierten "Gesundheitswesens" werden, da es im Vergleich zu Krankheiten oder Verletzungen ganz eigene Charakteristika aufweist. Daher braucht es eigene Strukturen, Berufsgrundsätze und gesetzliche Regelungen für das Pflegewesen. Dabei legen die PIRATEN großen Wert auf eine würdevolle Sterbebegleitung von sowie ganz allgemein eine Enttabuisierung des Sterbens im Pflegewesen.

Sicherstellung von Lebensqualität :

Die Steuerung des Pflegewesens durch ein betriebswirtschaftlich- kostenrechnerisch Qualitätsmanagementsystem ist gescheitert und soll durch ein Bewertungssystem ersetzt werden, welches das Individuum auch mit seinen emotionalen und sozialen Bedürfnissen berücksichtigt. Die PIRATEN setzen sich für eine Kombination aus Top down und Bottom up Ansatz ein, das sogenannte Gegenstromverfahren. Dabei erhalten die Wünsche der pflegebedürftigen Menschen ebenso mehr Gewicht wie die Pflege(fach)kräfte deutlich mehr Entscheidungsfreiheit in Bezug auf Verordnungen erhalten. Der Qualitätsbegriff wird aus der Perspektive der pflegebeürftigen Menschen definiert. Gleichzeitig bleiben den Führungskräften Steuerungsmöglichkeiten und die Gesamtverantwortung.

Arbeitsbedingungen für Pflege(fach)kräfte verbessern:

Die körperlich und psychisch besonders anstrengenden Arbeitsbedingungen dürfen nicht durch monoton-mechanische Arbeitsabläufe verschlimmert werden, sondern müssen beispielsweise durch Projektarbeit abwechslungsreich gestaltet werden, um Burn Out und Abwanderung von Pflegekräften in andere Bereiche zu reduzieren. Gleichzeitig muss für die jeweilige Tätigkeit ausreichend qualifiziertes Personal bereit stehen. Ein angemessener Freizeitausgleich ist regelmäßig zu gewährleisten.

Vernetzte Pflege – Schnittstellen stärken:

Die Piratenpartei anerkennt den interdisziplinären Charakter der Pflege mit den Schnittstellen zu allen Beteiligten innerhalb und außerhalb einer Einrichtung der Pflege. Dazu gehören beispielsweise Ärzte, Krankenschwestern, Bestatter, Catering,Physsiotherapeuten,Logopäden, Geschäftsführung, Reinigungskräfte, Angehörige, Pflegepersonal und die pflegebedürftigen Menschen selbst. Die unterschiedlichen Herangehensweisen dieser Gruppen erfordern ein gegenseitiges voneinander lernen, welches sowohl in den Alltag der Einrichtungen der Pflege als auch in die Ausbildung zu integrieren ist.

Pflegeabhängigkeiten verringern - Reha stärken:

Rehabilitationsmaßnahmen bieten die Möglichkeit, dass pflegebedürftige Menschen wieder ein Stück Selbständigkeit und Würde zurückerlangen können. Gleichzeitig sinkt dadurch der Pflegebedarf. Daher stellen wir die finanziellen Anreize auf ein System um, das Erfolge in der Reha gegenüber steigender Pfelgebedürftigkeit bevorzugt. Einrichtungen, die kontinuierlich Pflegeabhängigkeiten verringern, sollen gefördert werden.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA617 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA617

9.3.1. Vorhandene Erkenntnisse ohne Verzögerung deutschlandweit umsetzen

Zur schnellen und deutschlandweiten Umsetzung der Verbesserungsmaßnahmen fordert die Piratenpartei innerhalb von zwei Jahren aus den bewährten und vorbildlichen Methoden erfolgreicher Einrichtungen Regelungen für alle Arten von Pflegeinrichtungen (wie Krankenhäuser, Altenpflegeheime, Hospize, Pflege zu Hause, etc ) abzuleiten. Wir fordern eine Verbesserung in der Qualität der Ausbildungen sowie eine dauerhafte und laufende Investition in die Fort- und Weiterbildung der Pflege(fach)kräfte sowie des Managements von Pflegeeinrichtungen.

Zur Implementierung bevorzugen wir einen intelligenten Mix aus Ansätzen wie:

Organisationsentwicklung (Prozessorientierter und geplanter sozialer Wandel in den Einrichtungen),

Hospize (Stationäre und ambulante Einrichtungen zur Begleitung sterbenskranker Menschen),

De-Industrialisierung (Bevorzugung kleiner Einrichtungen wie Pflege-WG und individuelle Assistenz zu Hause wo möglich) und Kommunalisierung.

9.3.2. Transparentes und an den Bedürfnissen der Menschen orientiertes Qualitätsmanagement und Dokumentationspflicht

Derzeit wird das Pflegewesen maßgeblich durch ein enges Korsett aus Qualitätsmanagement und Dokumentationspflicht gesteuert, die auf einem betriebswirtschaftlichen-kostenrechnerischen Ansatz basieren. Die Piratenpartei fordert, dieses im Pflegewesen gescheiterte Konzept bis 2017 durch ein am Individuum mit seinen emotionalen und sozialen Bedürfnissen orientierten Steuerungs- und Qualitätssicherungssystem zu ersetzen. Zusätzlich sind die Finanzflüsse auf Basis der Open Government Prinzipien transparent und maschinenlesbar zu veröffentlichen, sobald von einer Einrichtung öffentliche Mittel bezogen werden.

9.3.3. Förderung der Weiterentwicklung von Hospizbewegung und Palliativpflege

Die Piratenpartei wird erfolgreichen Methoden der Palliativpflege und des Hospitzwesens fördern und deren Weiterentwicklung unterstützen. Insbesondere wollen wir diese Ansätze auch über die Versorgung von Krebspatienten hinaus auf andere Patientengruppen ausdehnen. Eine palliative Fachkraft sollte in allen Seniorenheimen und Krankenhäusern mit geriatrischer Abteilung verpflichtend vor Ort sein.

Zu 9.3.3.  ; 9.3.2.  ; 9.3.2. ; siehe zur Umsetzung den Antrag PA621 vom 26.10.2012 als Hinweis und Protokollnotiz

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA621

10.0.0. Europa

Gemäß Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland ist die Bedeutung der europäischen Einigung für Frieden, Freiheit, Wohlstand und Rechtsstaatlichkeit auf diesem Kontinent der Partei bewusst. Wir erkennen an, dass diese Errungenschaften weder selbstverständlich noch garantiert sind, sondern eines ständigen aktiven Einsatzes und Ausgestaltung durch die Menschen in Europa bedürfen. Als Teil einer transnationalen politischen Bewegung, deren Kommunikationsraum keine staatlichen Grenzen kennt, sehen wir uns in einer besonderen Verantwortung, den Bestand der europäischen Idee sicherzustellen. Ziel ist es, sie unter Einbeziehung der historisch gewachsenen kulturellen Unterschiede innerhalb Europas fortzuentwickeln. Dabei sehen wir unsere europäischen Nachbarn als Mitglieder einer Familie. Europapolitik ist keine Außenpolitik. Unser Ziel ist es, ein durch eine gemeinsame Verfassung konstituiertes rechtsstaatliches, demokratisches und soziales Europa zu gestalten. In einem Europa der Bürger und Regionen steht der Mensch mit seinem Handeln im Mittelpunkt. Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung am politischen Prozess auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene müssen transparent, einfach wahrzunehmen, barriere- und kostenfrei gestaltet werden, um die Demokratie und mit ihr die europäische Einigung zu stärken.

10.1.0. Europa wagen

Wir Piraten setzen uns für folgende Verbesserungen der europäischen Institutionen ein:

Zur stärkeren Einbindung der Bevölkerung sollen die technischen wie bürokratischen Hürden einer Europäischen Bürgerinitiative wirksam gesenkt werden. Jede erfolgreiche Initiative wird zu einer Gesetzesinitiative. Das Europäische Parlament soll ein vollständiges Initiativrecht bekommen und insgesamt gestärkt werden. Die legislativen Rechte liegen primär beim Parlament. Die Europäische Union soll weiter darauf hinarbeiten, die Integration zu vertiefen. Dabei soll das Ziel einer demokratisch entwickelten Verfassung, die von den europäischen Bürgern beschlossen werden muss, mit Nachdruck verfolgt werden. Dies sehen wir als einen ersten Schritt auf dem Weg zu der in unserem Grundsatzprogramm formulierten Vision für das Europa der Zukunft.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA134 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA134

10.2.0. Vision für Europa

Nicht ein zuviel, sondern ein zuwenig an demokratischer Teilhabe charakterisiert die Krise des Politischen der in die Jahre gekommenen westlichen Demokratien. Die Möglichkeiten kleinteiliger, technokratischer Integration sind endgültig erschöpft. Die wirtschaftliche und politische Krise Europas wird alleine mit einem weiterem Vertrag und noch einem Krisengipfel nicht mehr gelöst werden können. Europa benötigt eine Neuerfindung seiner selbst - und diese kann nicht von oben herab verordnet werden. Wenn ein neu strukturiertes Europa von den europäischen Bürgern akzeptiert und unterstützt werden soll, dann bedarf es einer echten Verfassung, in deren Ausarbeitung seine Bürger von Anfang an einbezogen werden. Ein Scheitern wie mit dem Vertrag über eine Verfassung für Europa können wir uns heute nicht mehr leisten.

10.2.1. Europa als Informationsgesellschaft

Mit einer Strukturreform allein aber ist es nicht getan. Eine Europäische Verfassung muss zugleich den Grundstein für eine gemeinsame ökonomische und kulturelle Zukunft legen; sie muss auch der jungen Generation, von der das Wohl und Wehe des europäischen Projekts letztlich abhängt, eine erstrebenswerte Perspektive bieten. Daher werben wir für eine Europäische Verfassung, die sich an den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts orientiert und auf der Europa als eine freiheitliche, demokratische und solidarische Informationsgesellschaft neu aufgebaut werden kann. Demokratie, Rechtsstaat und Solidarität müssen in die europäische Struktur eingewoben werden, wenn Europa eine Zukunft haben soll. Ein neu verfasstes Europa darf aber kein Zentralstaat werden, sondern muss die Vielfalt der Völker und Regionen in Europa achten und bewahren. Deshalb muss die europäische Struktur dem Grundsatz der Subsidiarität folgen und eine abschließende Definition europäischer Kompetenzen aufweisen. Als elementarer Teil parlamentarischer Souveränität ist der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) im Rahmen einer gemeinsamen Fiskal- und Wirtschaftspolitik der Hoheit des Parlamentes zu unterstellen.

10.2.2. Grundrechte und Rechtsstaat

Die Einführung der Europäischen Grundrechte-Charta hat den Schutz grundlegender Rechte der Menschen in Europa gestärkt. Der Wert von Grundrechten steht und fällt jedoch mit der Möglichkeit, diese gegen den Staat effektiv vor Gericht durchsetzen zu können. Leider zeigt die Erfahrung, dass es den Bürgern an brauchbaren rechtsstaatlichen Möglichkeiten fehlt, sich gegen grundrechtsverletzende Rechtsakte der Europäischen Union effektiv zu wehr zu setzen. Daher ist ein dem Europäischen Gerichtshof übergeordneter Europäischer Verfassungsgerichtshof zu schaffen, vor dem jeder Bürger seine Grundrechte gegen europäische Rechtsakte und sonstiges staatliches Handeln mittels einer europäischen Verfassungsklage verteidigen kann.

10.2.3.0. Europäische Solidarität und soziale Sicherheit

10.2.3.0.1. Sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe

Weiterhin geht mit einer gemeinsamen Fiskal- und Wirtschaftspolitik die Verpflichtung einher, die sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen in Europa zu sichern, wenn die sozialen Errungenschaften erhalten bleiben sollen.

10.2.3.1. Grundrechtliche Garantien in der Informationsgesellschaft

Für eine Informationsgesellschaft ist ein möglichst hoher Bildungsstand der Bürger und die Sicherung der Grundlagen einer freien und ungehinderten Kommunikation existentiell.

10.2.3.2. Freier Zugang zu Bildung

Freie, gebildete und mündige Menschen tragen mit ihren Entscheidungen zur Produktivität, Weiterentwicklung und Verbesserung einer Gesellschaft bei. Je demokratischer eine Gemeinschaft organisiert ist, desto gewichtiger werden ihre Entscheidungen. Um die Konsequenzen von Entscheidungen zu verstehen, braucht der Mensch nicht nur freien Zugang zu Information, sondern muss den Umgang mit ihnen beherrschen. Das betrifft die Suche, die Bewertung und die Einordnung von Wissen. Die Fähigkeit dazu muss jedem Menschen ab Kindesalter bedingungslos gegeben werden. Staatliche Bildung muss kritisches Denken, Bewusstsein für demokratische Rechte und Verantwortung sowie Respekt gegenüber den Rechten und der Freiheit anderer Menschen anstreben. Der freie Zugang zu Bildung ist grundrechtlich zu garantieren.

10.2.3.3. Freiheit der Kommunikation

Der Keim einer Informationsgesellschaft ist die Freiheit, ungehindert zu kommunizieren. Dies beinhaltet die Freiheit, Informationen zu publizieren und öffentliche Informationen abzurufen, sowie den Schutz der hierzu notwendigen Informationsmittler vor einer Inanspruchnahme für den Inhalt der von ihnen gemittelten Informationen. Um die Gleichberechtigung in der Informationsgesellschaft zu sichern, muss zudem der Grundsatz der Neutralität beim Transport von Informationen verfassungsrechtlich geschützt werden.

10.2.3.4. Schutz des Vertrauens in Informationstechnische Systeme

Das Vorhalten und Verarbeiten von Daten erfasst in einer Informationsgesellschaft weite Teile des Sozial-, Privat- und Intimlebens der Menschen. Mit der zunehmenden Verbreitung von Informationstechnischen Systemen in allen Lebensbereichen geht daher ein gesteigertes Vertrauen in die Vertraulichkeit und Integrität derselben und ihrer Kommunikation untereinander einher. Dieses Vertrauen bedarf eines besonderen verfassungsrechtlichen Schutzes vor einer Verletzung durch den Staat oder durch Dritte.

10.2.3.5. Immaterialgüter und Allgemeinheit

Die breite Verfügbarkeit von Wissen und Kultur ist Grundlage der Prosperität einer Informationsgesellschaft. Der Monopolisierung derselben sind deshalb zum Wohle der Allgemeinheit Grenzen zu setzen. Geistige Werke, die wegen des technischen Fortschrittes unbegrenzt verfügbar gemacht werden können, dürfen nicht mit der Natur nach knappem, materiellem Eigentum gleichgesetzt werden. Daher bedarf es einer verfassungsrechtlichen Absicherung, dass der Staat Monopolrechte an Immaterialgütern nur einräumen darf, soweit dies der Allgemeinheit dient. Außerdem müssen sie zeitlich begrenzt sein und dürfen rückwirkend weder inhaltlich noch zeitlich erweitert werden.

10.2.3.6. Transparenz staatlichen Handelns

Demokratische Teilhabe erfordert die Möglichkeit, sich ein Bild von staatlichem Handeln machen zu können. Daher ist, wenn dem keine überwiegenden Belange entgegenstehen, das staatliche Handeln aller Staatsgewalten ohne besonderen Antrag und ohne Erhebung von Gebühren transparent zu machen.

10.2.4.0. Aufnahmekriterien

Für eine Aufnahme in die Europäische Union sind die EU-Standards (Kopenhagener Kriterien) insbesondere in Bezug auf demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, Menschenrechte, Minderheitenschutz, Religionsfreiheit als Voraussetzung zu erfüllen. Eine Mitgliedschaftsperspektive in der EU kann ein wichtiger Beitrag zur demokratischen Entwicklung eines Landes und zur Stabilisierung der Region darstellen. Bei einer Beitrittsverhandlung sollen Staaten, wie die Türkei, nicht auf Grund von ethnischen und kulturellen Unterschieden ausgeschlossen werden. Geografische Einteilungen, wie etwa die Kontinentalgrenzen, sollen ebenfalls kein grundlegendes Hindernis darstellen. Vielmehr soll die Union langfristig über Europa hinaus kontinuierlich weiterentwickelt und ihr Name entsprechend angepasst werden.

10.2.5.0. innereuropäischer Handel

Für Reisende ist das Europa ohne Grenzen bereits seit Eintreten des Schengen-Abkommens eine Realität und niemand stellt heute noch den Nutzen dieses Abkommens in Frage. Gleichzeitig findet man im "vereinten Europa" immer wieder künstliche Grenzen, die rein virtueller Natur sind. Sei es der Pay-TV-Sender, der nur in bestimmten Ländern zu empfangen ist und dann auch noch mit jeweils unterschiedlichen Kanälen, Kinofilme, die an unterschiedlichen Startterminen herauskommen, oder Internetgeschäfte, die nur in bestimmte Staaten liefern. Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass künstliche Einschränkungen im innereuropäischen Handel abgebaut werden und Händler sowie Service-Anbieter dabei unterstützt werden, ihr Angebot auf die gesamte Europäische Union auszudehnen.

10.2.6.0. gemeinsame Verteidigungs- und Friedenspolitik

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für eine endnationalisierte Verteidigungspolitik der europäischen Union ein. Die nationalen Streitkräfte sind in eine gemeinsame europäische Verteidigungsarmee einzubinden, die nach notwendigen Reformen zur Demokratisierung der EU der Kontrolle eines Gremiums des europäischen Parlaments unterstellt werden kann. Eine Einbindung weiterer Staaten, die nicht Mitglied der EU sind, wird angestrebt, da eine gemeinsame Verteidigungspolitik die Stabilität der gesamten Region fördert. Es soll jedoch keine große Verteidigungsstreitmacht aufgebaut, sondern das Militär innerhalb Europas zunehmend verkleinert werden. Langfristig soll das Militär langsam abgebaut und an dessen Stelle eine EU-weite Organisation von Friedensfachkräften eingerichtet werden. Vorrangig gilt es Strukturen, die zu Gewalt führen, vor Ort mit zivilen Mitteln abzubauen.

Zur weiteren Umsetzung der Punkte 10.2.0 bis 10.2.6.0. Wird auf den Antrag PA063 vom 07.12.2012 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA063

10.3.0. Meinung zu Fiskalunion und ESM

Die Piratenpartei Deutschland lehnt die derzeitige "Eurorettungspolitik", insbesondere den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und die damit verbundene indirekte Staatsfinanzierung durch die Europäische Zentralbank (EZB), ab. Die PIRATEN setzen sich für eine nachhaltige, sozialverträgliche und demokratisch legitimierte Lösung der Eurokrise ein. Die Piratenpartei Deutschland zeigt sich besorgt über die überbordende Aufblähung der EZB-Bilanz und damit die Rolle der EZB als finanzpolitischer Akteur in der Krise, die nicht auf einem demokratisches Mandat fußt, und in diesem Zusammenhang des vermehrten Ankaufs von Wertpapieren mit zweifelhafter Bonität. Dies stellt eine dauerhafte Gefahr für die EZB-Bilanz, der Geldwertstabilität, dem europäischen Steuerzahler und der Reputation der europäischen Geldpolitik dar.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA424 und auf den Antrag PA306 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA424

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA306

10.3.1. Strikte Einhaltung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Die Piratenpartei Deutschland ist der Auffassung, dass die Wirtschaftsleistung in Deutschland (auch als europäisches Bundesland) nicht überfordert werden darf. Es muss klar sein, dass Deutschland - alleine - die europäische Union insgesamt wirtschaftspolitisch und fiskalpolitisch nicht retten kann. Deutschland muss es innerhalb der europäischen Gemeinschaft erlaubt sein die eignen Staatsschulden zu reduzieren und die eigne Verantwortung zur Vermeidung von Staatsschulden gemäß des Grundgesetzes zu wahren. In diesem Zusammenhang sieht die Piratenpartei Deutschland auch die Verantwortung, dass auf die nachfolgenden Generationen eine - nicht mehr refinanzierbare - Staatsschuldenlast nicht zu hinterlassen ist. Die Piratenpartei Deutschland wird daher im Rahmen der Europapolitik darauf hinwirken, dass Deutschland im Sinne der Haushaltspolitik und des Haushaltsrechts nicht mehr - verfassungswidrig - für andere europäische Länder finanziell haften wird. Eine Bankenrettung oder eine Rettung anderer in finanzielle Not geratene europäische Länder schließt die Piratenpartei Deutschland dann aus, wenn dadurch die Staatsschuldenlast in Deutschland erhöht wird oder nicht abgebaut werden kann.

Die Piratenpartei Deutschland wird daher im Rahmen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) strikt auf dessen Einhaltung einwirken, z. B.:

- Art. 123 AEUV: Verbot der Kreditgewährung an den öffentlichen Sektor durch die Notenbanken: Art. 123 Abs.1 AEUV wird die Piratenpartei Deutschland als verpflichtend ansehen. Art. 123 Abs.1 AEUV:

Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der Europäischen Zentralbank oder den Zentralbanken der Mitgliedstaaten (im Folgenden als "nationale Zentralbanken" bezeichnet) für Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union, Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten sind ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die Europäische Zentralbank oder die nationalen Zentralbanken.

- Art. 124 AEUV: Verbot des bevorrechtigten Zugangs von Einrichtungen des öffentlichen Sektors zu Finanzinstituten: Maßnahmen, die nicht aus aufsichtsrechtlichen Gründen getroffen werden und einen bevorrechtigten Zugang der Organe, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen der Mitgliedstaaten zu den Finanzinstituten schaffen, sind verboten.

- Art. 125 AEUV, Keine wechselseitige Haftung, Verbot der Haftungsübernahme: Insbesondere Art. 125 Abs. 1 AEUV wird die Piratenpartei Deutschland als verpflichtend ansehen und auf dessen strikte Einhaltung hinwirken. Art. 125 Abs. 1 AEUV: Die Union haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen von Mitgliedstaaten und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens. Ein Mitgliedstaat haftet nicht für die Verbindlichkeiten der Zentralregierungen, der regionalen oder lokalen Gebietskörperschaften oder anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, sonstiger Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentlicher Unternehmen eines anderen Mitgliedstaats und tritt nicht für derartige Verbindlichkeiten ein; dies gilt unbeschadet der gegenseitigen finanziellen Garantien für die gemeinsame Durchführung eines bestimmten Vorhabens.

- Art. 126 AEUV: Haushaltsdisziplin, Vermeidung übermäßiger Defizite.- Den Art. 126 AEUV sieht die Piratenpartei Deutschland als wichtiges Instrument, damit sie ihre wirtschaftspolischen und finanzpolitischen Ziele verfolgen kann. Insbesondere Art. 126 Abs. 1 AEUV ist für die Piratenpartei Deutschland vorrangig und im Zusammenhang mit dem Grundgesetz beachtlich. Unter Art. 126 Abs. 1 AEUV steht: Die Mitgliedstaaten vermeiden übermäßige öffentliche Defizite.

10.4.0. Europäische Wirtschaftsförderung

Die Piratenpartei Deutschland ist sich bewusst, dass wirtschaftlich schwache Länder in Europa der Weiterentwicklung bedürfen, damit sich diese Länder weiterentwickeln und auch zu mehr Beschäftigung kommen können. Dies wird nach Auffassung der Piratenpartei Deutschland nur im Rahmen der wirtschaftlichen und finanzpolitischen Möglichkeiten erfolgen, die in Deutschland nach dem Grundgesetz vertretbar sind. Damit die deutschen Steuergelder nicht in Projekten, wie der ESM oder anderen europäischen wirtschafts- und finanzpolitischen Hilfskonstrukten nahezu wirkungslos ausgegeben werden (z. B. EZB-Markteingriffe), wird die Piratenpartei Deutschland darauf hinwirken, dass gezielte und möglichst von der deutschen Bundesregierung kontrollierte europäisch angelegte Wirtschaftsprojekte umgesetzt werden.

10.4.1. Dezentrales Energiekonzept u. a. mittels Brennstoffzelle, Elektrolyse, chemische Methangasgewinnung

Wie bereits an anderer Stelle im Wahlprogramm erwähnt, wird sich die Piratenpartei Deutschland im Zusammenhang mit der Energiewende dafür einsetzen, dass die Technik der Brennstoffzelle flächendeckend in Deutschland mittels Wirtschaftsförderung in den Energiesektor und in der Elektromobilität integriert wird. Die Piratenpartei Deutschland wird sich im Rahmen der europäischen Wirtschaftsförderung und Energiegewinnung für Projekte einsetzen, welche die Technologie der Brennstoffzelle beinhalten. Das ist auch deswegen nötig, da die Brennstoffzelle als Zukunftstechnologie in der Vergangenheit kaum Beachtung gefunden hat. Gerade in den südeuropäischen Ländern, wo mittels Sonnenenergie und auch Windenergie die Elektrolyse zur Gewinnung von Wasserstoff (H) und Sauerstoff (O2) besonders effektiv ist, und zudem H und O2 die Rohstoffe für die Brennstoffzelle sind, ist diese Möglichkeit der Energiegewinnung und Speicherung der Energie über die Technologie der Brennstoffzelle besonders zu fördern. Zu fördern ist auch die Gewinnung, die Speicherung und das in Gasnetzen dann zu verteilende Methangas, dass aus dem Rohstoff H, O2, CO2 mittels chemischer Reaktion gewonnen werden kann. Langfristig entstehen so dringend benötigte zukunftsorientierte Arbeitsplätze. Zudem können die südeuropäischen Länder so ihre eigne Energieeinfuhr drosseln und ggf. Energie zukünftig verkaufen.

10.4.2. Katalytische drucklose Verölung (KDV-Technologie)

Wie bereits an anderer Stelle im Wahlprogramm erwähnt, wird die Piratenpartei Deutschland darauf hinwirken, dass die katalytische drucklose Verölung (KDV-Technologie) in Deutschland eingeführt und unterstützt wird. Diese Zukunftstechnologie kann in südeuropäischen Ländern ebenfalls eingesetzt werden, und würde auf Dauer dringend benötigte Arbeitsplätze schaffen. Diese Technologie bietet die einzigartige Möglichkeit, die zukünftige Erschließung neuer Energiequellen mit aktivem Umweltschutz zu kombinieren. Beim KDV-Verfahren können nahezu alle organischen Wert- und Reststoffe wie Biomasse, Müll, Kunststoff, etc. zu hochwertigem synthetischem Diesel umgewandelt werden. Auch dieses Konzept würde dazu beitragen, dass sich südeuropäische Länder langfristig weniger von Energieeinfuhren abhängig machen.

10.5.0 Zusammenarbeit des Lebensmittelkontrollsystems auf europäischer Ebene und auf Bundesebene

Die Vergangenheit hat gezeigt, dass Lebensmittel und deren Produktion im freien Markt Europa weit hauptsächlich der Kontrolle der Lebensmittelindustrie selbst unterliegen. Die Unternehmen sollten selbst Betrugsfälle und andere Unregelmäßigkeiten im europäischen Raum verhindern. Diese Gutgläubigkeit und Einseitigkeit führte zu Betrugsfällen und zahlreichen Verstößen bei den Lebensmitteln und der Lebensmittelproduktion und dem Lebensmitteltransport in ganz Europa. Hintergrund sind Einsparmassnahmen im Lebensmittelkontrollsystem im europäischen Raum gewesen, oder diese gab es gar nur auf dem Papier, sodass nur noch völlig unzureichende Stichproben als Kontrollmaßnahmen in den jeweiligen europäischen Ländern übrig blieben. Viele Verstöße und Betrugsverfahren - als offensichtliche Spitze des Eisbergs - haben belegt, dass die bestehenden Kontrollmaßnahmen den Schutz für die Gesundheit der Menschen in ganz Europa langfristig nicht gewährleisten können.

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass die Lebensmittel, die Lebensmittelproduktion, und der Lebensmitteltransport weitgehenden staatlichen Kontrollen in Europa unterworfen werden. Die Piratenpartei Deutschland wird sich für eine Super-Task-Force “Lebensmittel-Europa” bei der zuständigen europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) einsetzen, die in der Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden in den jeweiligen europäischen Staaten diese Kontrollen unter gesetzlicher Handhabung durchführen wird. Die Kontrollen werden sich in erster Linie gegen Betrugsfälle und Hygieneverstöße richten. Die Kontrollmaßnahmen werden den Schutz der Gesundheit der Menschen in Europa gewährleisten. Hier sind in erster Line Testmaßnahmen und Beweissicherungsverfahren gemeint, die ohne Ankündigung in Betrieben der Lebensmittelproduktion, Lebensmitteltransportunternehmen, und in Betrieben für den Vertrieb von Lebensmittel, durch zu führen sind. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind auf europäischer Ebene entweder zu schaffen oder entsprechende Gesetze und Verordnungen abzuändern.

11.0.0. Außenpolitik

Für die Piratenpartei Deutschland ist Außenpolitik eng verknüpft mit der Friedenspolitik und Abrüstungspolitik und Deeskalationspolitik. Teil der Außenpolitik ist die Europapolitik. Das langfristige Ziel der Außenpolitik ist eine Welt ohne Nuklearwaffen und Abrüstung auf allen Ebenen. Mit seiner Arbeit als nicht-ständiges Mitglied des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen 2011/2012 hat Deutschland besondere Verantwortung übernommen und dabei den besseren Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten im Fokus. Die piratige Außenpolitik setzt sich dafür ein, in einer globalisierten Welt verbindlichen Regeln zu gestalten, sie nimmt ihre Themen wie Rohstoffsicherheit, Klimaschutz, Wasserfragen, Migration und Internetfreiheit und Netzpolitik in den Blick. Demokratie und Freiheit und Gleichheit, Menschenrechte und Bürgerrechte und Bürgerbeteiligung, und friedliches Zusammenleben, sind die Kernbegriffe der Außenpolitik der Piratenpartei Deutschland. Damit dies gelingen kann, wird das Auswärtiges Amt völlig neu zu organisieren sein und völlig neu zu strukturieren sein. Die Enge Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklungshilfe wird bei der Umsetzung der Ziele eine zentrale Rolle spielen, und stellt somit einen wichtigen organisatorischer Bestandteil zur Umsetzung der Politik der Piratenpartei Deutschland dar.

11.1.0. Internationale Beziehungen

Die Piratenpartei Deutschland wird sich im Rahmen der internationale Beziehungen dafür einsetzen, dass Demokratie und Freiheit und Gleichheit, Menschenrechte und Bürgerrechte und Bürgerbeteiligung, friedliches Zusammenleben, Wirtschaftspolitik, Umweltpolitik, Entwicklungspolitik, Bildungspolitik und Wissenschaft, Netzpolitik, Transparenz, Datenschutz, Internationalität und Solidarität, und Wandelbarkeit, gefördert werden. Ziel ist es, eine Welt, in der alle Menschen selbstbestimmt und in Freiheit ihr Leben gestalten können, eine Welt ohne Armut, ohne gewaltsame Konflikte und ökologische Zerstörung. Frieden, Sicherheit und Abrüstung, und Armutsbekämpfung werden zentrale Themen werden. Damit dies umgesetzt werden kann ist das Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklungshilfe völlig neu zu organisieren und völlig neu zu strukturieren.

11.2.0. Entwicklungspolitik

Die Piratenpartei schließt solidarische Entwicklungszusammenarbeit (EZ) ausdrücklich in ihr politisches Programm für verantwortungsvolles globales Handeln ein und orientiert sich dabei an der UN-Menschenrechtskonvention. Vorrangiges Ziel der Entwicklungszusammenarbeit ist es, allen Menschen ein Leben in Würde und Freiheit zu ermöglichen. Wir wollen die Menschen in den Partnerländern darin unterstützen, eigenständige sozio-ökonomische Strukturen auszubilden und die Grundbedürfnisse der gesamten Bevölkerung zu stillen. Wir sehen die weltweit immer weiter auseinander klaffende Schere zwischen arm und reich mit großer Besorgnis. Der Aufbau einer gerechten Zivilgesellschaft in den Partnerländern wird angestrebt. Es dürfen nur Maßnahmen finanziert werden, die neutralen oder positiven Einfluss auf die globale Umwelt haben, kriegerische Auseinandersetzungen vermeiden und den Rechten und Lebensgrundlagen der betroffenen Menschen zuträglich sind. Transparenz bei Planung, Durchführung und Evaluierung betrachten wir als notwendige Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit. Ausbau und vereinfachter Zugang zu internationalen Kommunikationsnetzen gewinnen in dieser Perspektive eine zentrale Bedeutung.

11.2.1. Mindestziele einer solidarischen Entwicklungszusammenarbeit

Die Piratenpartei sieht in den folgenden Mindestzielen die Voraussetzungen für eine erfolgreiche solidarische Entwicklungszusammenarbeit:

a. Stärkung der Zivilgesellschaften im globalen Süden – wie sie sich in Kooperativen, kleineren und mittleren Unternehmen (KMU), Gewerkschaften, Berufsverbänden, lokalen Initiativen und Menschenrechtsorganisationen manifestieren.

b. Stärkung der Rechte und Handlungsmöglichkeiten von Frauen.

c. Konzentration auf Grundbedürfnisse: Wasser, Nahrung, Gesundheit, Bildung, Wohnraum.

d. Einfacher, grenzenloser und barrierefreier Zugang zu Informationen und politischer Teilhabe für alle.

e. Priorität für umweltschonende, die Energiewende fördernde Maßnahmen.

f. Transparente und öffentliche Kontrolle von Planung, Umsetzung und Mittelverwendung bei allen Maßnahmen der öffentlich finanzierten Entwicklungszusammenarbeit

11.2.2. Förderung der Zivilgesellschaft in Partnerregionen ist unser strategisches Ziel

Umfassende Finanztransfers an Staaten und ihre Regierungen haben sich – wie weltweite Erfahrung fast durchgehend zeigt – oft als reine Verschwendung erwiesen. Deshalb sollten Regierungen in Partnerregionen nur dann – begrenzte – Mittel für den Ausbau der Basisversorgung der Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden, wenn sie sich auch eindeutig den Prinzipien der „Guten Regierungsführung“ verpflichtet haben. Dabei sollen grundlegende öffentliche Basisleistungen durchaus in öffentlicher Trägerschaft bleiben, wie insbesondere die Versorgung mit Wasser, Energie, Wohnraum und Bildung. Mit der Beschränkung der Finanztransfers soll aber vermieden werden, dass sich innerhalb des Staatsapparats – und auf Kosten der großen Mehrheit der Bevölkerung – korrupte oder diktatorische Strukturen herausbilden, die auch noch durch Entwicklungszusammenarbeit mit finanziert werden. ede Förderung von Rüstungsexporten oder Militärhilfe lehnen wir strikt ab. Mittel der Entwicklungszusammenarbeit dürfen niemals militärische Güter oder Leistungen umfassen, auch nicht für die sogenannte „innere Sicherheit“. Wenn überhaupt eine solche Förderung ins Auge gefasst wird (z.B. die aktuelle Ausbildung der Polizei in Afghanistan), dann muss dies als Leistung aus den Etats der Länder / des Innenministeriums deklariert, durch Parlamente genehmigt und zeitnah kontrolliert werden.

11.2.3. Dezentrale Strukturen und Zusammenarbeit in der Vielfalt erhöhen soziale Akzeptanz und Wirksamkeit

Großorganisationen, wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), die für Deutschland oder die EU Leistungen in der Entwicklungszusammenarbeit finanzieren und durchführen, müssen reformiert werden, damit sie den Zielen einer solidarischen Entwicklungszusammenarbeit tatsächlich gerecht werden können. Dazu gehören eine deutlich bessere öffentliche Kontrolle bei der Bestellung von Leitungspersonal ebenso, wie massiv erhöhte Transparenz bei Planung, Umsetzung und Abrechnung von öffentlichen Geldern. Derselbe Maßstab ist auch an die Organisationen der Vereinten Nationen (VN) und ihrem Umfeld anzulegen. Auch in der Entwicklungszusammenarbeit ist Größe allein noch kein Nachweis für Effizienz und schon gar keine Garantie für verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln. Bessere Ergebnisse bei deutlich geringeren Kosten, nachhaltigere Wirkung und ernstgemeinte Hilfe zur Selbsthilfe können vielmehr die vielfältigen kleinen und mittleren Nicht-Regierungs-Organisationen und öffentliche wie private Stiftungen leisten. Diese sollten – natürlich nur, wenn auch sie sich den für die Großorganisationen geforderten Transparenzkriterien unterwerfen – aus unserer Sicht mehr Verantwortung als Träger einer solidarischen Entwicklungszusammenarbeit übernehmen. Dazu muss ihre Leistungsfähigkeit durch eine institutionelle Basisförderung gesichert und Anreize zu multi-sektoraler und grenzüberschreitender Kooperation geschaffen werden. Vor allem aber können und sollen diese aus der europäischen Zivilgesellschaft entstandenen Organisationen ihrerseits Treibriemen für die Förderung der zivilen Transformation und friedlichen Kooperation in den Partnerregionen sein. Schon historisch sind sie dafür geprägt – und besser als alle vergleichbaren Institutionen geeignet. So können sie mit viel höherer Akzeptanz und Glaubwürdigkeit arbeiten – sowohl in den Heimat, als auch in den Partnerländern – und die Ziele einer innovativen Entwicklungszusammenarbeit in breitem Konsens verwirklichen.

11.2.4. Not- und Entwicklungshilfe sind zwei Seiten derselben Medaille

Die Trennung von Katastrophenhilfe und Entwicklungszusammenarbeit, die sich in Deutschland auch mit der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Auswärtigen Amt (AA) und Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) manifestiert, ist zu überwinden – und als gemeinsame Aufgabe der „Nord-Süd Kooperation“ im BMZ zu bündeln. Sie muss von vornherein als erster Schritt einer nachhaltigen Entwicklungszusammenarbeit geplant und umgesetzt werden. Hilfeleistungen bei Katastrophen sind sofort zu koppeln mit nachhaltigen Gegenmaßnahmen, damit Nothilfe auch langfristige Abhilfe bewirken kann. Derzeit verschlingt die sogenannte „Nothilfe“ gewaltige Mittel, die dann für eine sinnvolle Entwicklungszusammenarbeit fehlen. Diese soll den Menschen in Partnerregionen dazu verhelfen, mittelfristig nicht mehr auf Unterstützung angewiesen zu sein. Das kann nur über den Aufbau und die gezielte Förderung autonomer zivilgesellschaftlicher Strukturen gelingen, die durchaus mit staatlichen Strukturen zusammenarbeiten können und sollen. Zugleich wollen wir sie soweit stärken, dass sie sich jeglicher Gängelei und Zensur widersetzen und als international anerkannte Partner agieren können.

11.2.5. Zentrale Entwicklungshemmnisse wie Korruption und Intransparenz überwinden

Die deutschen und europäischen Träger der Entwicklungszusammenarbeit tragen Mitverantwortung dafür, dass öffentliche und private Mittel nur ethisch vertretbar und korrekt eingesetzt werden. Notwendige Korruptionsprävention kann durchaus die sozio-kulturelle Eigendynamik in Partnerregionen berücksichtigen und Bevormundung vermeiden, aber doch international gültigen Standards zum Durchbruch verhelfen. Wir fordern deshalb:

a. Korruptionsprävention und -bekämpfung sind als Querschnittsaufgaben aller Institutionen und Bereiche der Entwicklungszusammenarbeit zu behandeln.

b. Verhaltensregeln – Codes of Conduct – für alle MitarbeiterInnen von Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit sind zu präzisieren und konsequent anzuwenden.

c. Projektvereinbarungen müssen veröffentlicht werden. Die Mittelverwendung in Projekten und Programmen der Entwicklungszusammenarbeit ist vollständig aufzuschlüsseln.

d. Strikte Sanktionierung von Fehlverhalten.

e. Schutz von Hinweisgebern

11.2.6. Erhöhung der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit

Die Vereinten Nationen haben schon 1970 0,7 % des Bruttosozialprodukts als Minimalziel für die Ausgaben der Entwicklungszusammenarbeit der Industriestaaten festgelegt. 2005 haben sich die EU Länder inklusive der Bundesrepublik Deutschland geeinigt, diese Quote bis 2015 zu erreichen. Dieses Versprechen muss in der kommenden Legislaturperiode endlich eingelöst werden. Wir fordern deshalb eine jährliche Erhöhung des relevanten Etats, so dass bis 2017 die Zielmarke von 0,7% erreicht ist.

Zu 11.2.0. , 11.2.1. , 11.2.2. , 11.2.3. , 11.2.4. , 11.2.5. , 11.2.6. siehe zur weiteren Umsetzung zum Thema „Entwicklungspolitik“ den Antrag PA185 als Protokollnotiz, auf den hier verwiesen wird.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA185

11.3.0. Sicherheitspolitik

Die Piratenpartei setzt sich für eine globale Sicherheitspolitik ein, welche nicht nur die Symptome von Konflikten aufgreift, sondern deren Ursachen angehen möchte. Dies kann nur erreicht werden mit einem außensicherheitspolitischen Ansatz, der eine Gesamtbetrachtung politischer, rechtlicher, sozialer, wirtschaftlicher, ökologischer und militärischer Themen enthält. Unsere Sicherheitspolitik muss eine langfristige Präventionspolitik sein, die auf Vermittlung und Deeskalation setzt. Wir bleiben einer Kultur der politischen Zurückhaltung mit militärischen Mitteln verpflichtet. Das Primat der Politik bedingt, dass der Einsatz militärischer Mittel immer nur eine letzte Option sein kann.

Zur weiteren Umsetzung wird auf das Antragsbuch der AG Außen- und Sicherheitspolitik sowie deren UG Verteidigung, als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/c/c8/AG-Aussen-AntragsbuchBPT2012_2-V1.pdf

11.3.1. strikt am Truppenabzug aus Afghanistan festhalten

Die Piratenpartei besteht darauf, an dem für Ende 2014 vom Nato-Gipfel beschlossenen Truppenabzug aus Afghanistan festzuhalten und lehnt eine schleichende Umgehung dieses Beschlusses ab. Sie fordert die umgehende Offenlegung der Planungen für einen Verbleib deutscher Soldaten in Afghanistan über Ende 2014 hinaus, um eine breite öffentliche Diskussion und Meinungsbildung zu ermöglichen. Sie betrachtet die Förderung und Stärkung der regionalen Zivilgesellschaften in unmittelbarem Dialog mit und nach dem Willen der jeweiligen afghanischen Bürger als den erfolgversprechendsten Ansatz zum Aufbau eines inneren Friedens in Afghanistan, der die Voraussetzung für ein freies und selbstbestimmtes Staatswesen ist. Wir fordern deshalb, den Großteil der verfügbaren Mittel dafür einzusetzen. Vor der Planung und Durchführung von überregionalen infrastrukturellen Aufbauprojekten ist die Meinung der lokalen Zivilgesellschaften in den betroffenen Regionen einzuholen; diese ist vorrangig zu beachten. Eventueller militärischer Schutz ist nur auf ausdrücklichen Wunsch der betroffenen Bevölkerung zu leisten.

Zur weiteren Umsetzung wird auf das Positionspapier P022 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/P022

11.3.2. Cyberspace als Konfliktdomäne

Offene und verdeckte Aktionen von staatlichen, privaten und öffentlichen Organisationen, die den Cyberspace als Konfliktdomäne nutzen und die Zivilbevölkerung gefährden, lehnen wir dezidiert ab. Schadsoftware, die in der Lage ist Menschenleben durch Angriffe auf gesellschaftliche Versorgungsnetzwerke (Stichwort: KRITIS) zu gefährden, betrachten wir als inakzeptables Sicherheitsrisiko und fordern ein Bekenntnis von Regierungen, im speziellen der dt. Regierung, zu friedenserhaltenden Maßnahmen, gemäß den internationalen Konventionen zur Verbesserung des friedlichen menschlichen Zusammenlebens durch Technik auf der Welt. Die Piratenpartei Deutschland fordert alle Regierungen dieser Erde auf die globalen Informations- und Kommunikationsnetze gemeinsam zu schützen und als ein hohes gemeinschaftliches Gut aller Menschen anzuerkennen.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA107 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA107

11.3.3. Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption im Verteidigungsausschuss

Mitglieder des Verteidigungsausschusses dürfen für fünf Jahre nach der Beendigung ihrer Mitgliedschaft keine Tätigkeit bei Unternehmen aufnehmen, die Rüstungsverträge mit der Bundesregierung während ihrer Amtszeit abgeschlossen haben.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA041 vom 03.10.2012 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA041

11.4. Friedenspolitik

Gemäß Grundsatzprogramm wird sich die Piratenpartei Deutschland für zivile Konfliktlösungen einsetzen und sie will die Friedens- und Konfliktforschung stärker fördern. Wir unterstützen das Konzept von unbewaffneter, ziviler Krisenprävention.

11.4.0.1. Rüstungskontrolle

Das Ziel der Piratenpartei ist, den Gedanken der Rüstungskontrolle der Verfasser des deutschen Grundgesetzes wieder in den Vordergrund der Politik zu rücken. Die Piratenpartei fordert gesetzlich Maßnahmen zur umgehenden Schaffung von Transparenz bei der Genehmigung des Exportes von Rüstungsgütern. Wir fordern langfristig schnellstmöglich ein direktes und indirektes Exportverbot von militärischen Rüstungsgütern in Länder außerhalb der EU und als wirtschaftspolitisches Ziel die Unterstützung der Konversion von Rüstungsproduktion in zivile Produktion. Umstrittene Rüstungsgüter wie z.B. Anti-Personen-Minen, Uran-Munition, biologische und chemische Waffen, Kampfdrohnen usw. müssen geächtet werden, einschließlich deren Finanzierung. Konventionelle und nukleare Abrüstung gehören wieder ganz oben auf die Agenda deutscher Sicherheitspolitik. Die Piratenpartei unterstützt das Vorhaben der Vereinten Nationen, einen weltweiten Waffenhandelskontrollvertrag (ATT, Arms Trade Treaty) zu verabschieden. Die Piratenpartei fordert darüber hinaus die eindeutige und fälschungssichere Markierung und Serialisierung aller Kriegswaffen, sowie aller wichtigen Teile von Rüstungsgütern, wie bereits für private Waffen verbindlich vorgeschrieben.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA206 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA206

11.4.0.2. Friedenspolitik in Krisengebieten

Die Piratenpartei legt Wert darauf, dass der Begriff „Menschenrechte“ ausschließlich und vollumfänglich in der Definition der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" von 1948 sowie folgenden Erweiterungen durch die UNO Generalversammlung verstanden wird. Ebenso erkennen wir den Begriff „R2P“ (Responsibility to Protect) für militärische Interventionen zum Schutz von Menschenrechten ausschließlich nach der Definition der UNO aus 2005 an. Militärische Interventionen mit deutscher Beteiligung lehnen wir grundsätzlich ab. Wir können sie uns nur in begründeten Ausnahmefällen, nach einem UNO-Beschluss, nach Beurteilung durch ein unabhängig von politischen Mehrheiten zusammen gesetztes Expertengremium - nach Art einer Enquete-Kommission - und zusätzlich nach einem Beschluss des Bundestages mit 2/3-Mehrheit vorstellen.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA205 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA205

11.4.1. Syrien-Konflikt: nachhaltige Lösung der Probleme des Nahen Ostens

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich für eine umfassende Friedenslösung im Nahen Osten ein. Besorgt sieht die Piratenpartei die Entwicklung in Syrien und der Region, die durch den Aufstand gegenüber dem dortigen Machthaber Baschar al-Assad entstanden ist.

1. Daher fordert die Piratenpartei eine internationale Konferenz aller Staaten im Nahen Osten und aller in Syrien beteiligten Gruppen unter dem Vorsitz des UN-Generalsekretärs oder dessen Vertreter. Die UN soll damit wieder ihrer Aufgabe nachkommen, Nationen zusammenzubringen. Die Beobachtereinsätze der UN-Truppen ohne ausreichenden Schutz der Beobachter in vergangener Zeit genügen nicht. An dieser Konferenz sollten Vertreter des Iran und der Arabischen Liga, der Türkei, Israels, Saudi-Arabiens, der Palästinensischen Autonomiebehörde, Kurdistan-Iraks, Iraks, Bahrains, Vertreter der Regierung und der Opposition des Libanon und vor allem Vertreter der syrischen Regierung und der syrischen Opposition teilnehmen. Zusätzlich sollten Vertreter der USA, der EU, Russlands und Chinas als die größten Rüstungsexporteure der Welt und einflussreichste Mitglieder der UN teilnehmen. Diese Konferenz soll Lösungen ausarbeiten, die das friedliche Zusammenleben in einer von einem Flächenbrand bedrohten Region ermöglichen und das Ende des Bürgerkriegs herbeiführen, der immer zu Lasten der Zivilbevölkerung geht. Lösungen für Syrien und die Region kann es nur dann geben, wenn alle Beteiligten miteinander reden, anstatt sich im UN-Sicherheitsrat gegenseitig zu blockieren oder die Krise zu verschärfen. Ziel einer solchen Konferenz muss ein dauerhafter Frieden in Syrien und ein gemeinsames friedliches Gestalten einer sich im Umbruch befindenden Region sein. Auch ein erster direkter Dialog der iranischen und israelischen Regierungen wäre zu begrüßen.

2. Die Piratenpartei unterstützt im Besonderen Initiativen im Nahen Osten, die sich der Völker-, Kultur- und religiösen Verständigung verpflichtet sehen, wie etwa "Israel Loves Iran".(1) Ebenso begrüßt die Piratenpartei, wenn die wirtschaftliche Zusammenarbeit der Staaten im Nahen Osten intensiviert wird. Verschiedene Staaten brauchen durch ein hohes Bevölkerungswachstum wirtschaftliche Hilfe, um ihren jungen Bürgern eine soziale und wirtschaftliche Perspektive zu bieten. Jedoch dürfen die privaten Interessen einzelner Politiker nicht Grund für dieses Handeln sein.

Zur weiteren Umsetzung wird auf das Positionspapier P026 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/P026

11.4.2. Existenzrecht Israels, Schaffung eines palästinensischen Staates

Die PIRATEN erkennen das Existenzrecht Israels an und befürworten mit Nachdruck die Schaffung eines palästinensischen Staates. Die PIRATEN treten für eine werturteilsfreie Politik gegenüber beiden Seiten ein und streben eine gerechte und friedliche Lösung des Konflikts unter Einbeziehung der Nachbarstaaten an, um eine umfassende Lösung der in der UN-Resolution 242 dargestellten Konflikte abschließend zu erzielen. Die PIRATEN plädieren daher für ein Ende jeglicher Gewaltanwendung und eine Wiederaufnahme von Verhandlungen, sowie für die gegenseitige Anerkennung aller Konfliktparteien als Verhandlungspartner. Die PIRATEN setzen sich für eine Vermittlerrolle der EU in diesem Konflikt ein, wenn dies von den Konfliktparteien gewünscht wird. Als wesentlicher Bestandteil der Bemühungen sollte, wo erforderlich, Hilfe beim Aufbau rechtsstaatlicher Institutionen und der Wirtschaft durch die EU geleistet werden. Die PIRATEN setzen sich dafür ein, Programme und Foren zur Völkerverständigung zu etablieren. In diesem Sinne sollen gemeinsame Projekte im Rahmen von Kunst und Kultur, Bildung und Wissenschaft besonders unterstützt werden.

Zur weiteren Umsetzung wird auf das Positionspapier P039 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/P039

12.0.0. Wirtschaft & Finanzen

Gemäß Grundsatzprogramm basiert die Wirtschaftspolitik der Piratenpartei auf einem humanistischen Menschenbild und ist bestimmt von Freiheit, Transparenz und gerechter Teilhabe. Auf diesem Fundament stehen die Konzepte für eine freiheitliche und soziale Wirtschaftsordnung, deren Ziel die selbstbestimmte Entfaltung und das Wohlergehen aller Menschen ist.

12.1.0. Wirtschaft

12.1.1. Bankenpleiten sind durch die Eigentümer und Gläubiger zu tragen

Schieflagen, Insolvenzen, Abwicklungen von Banken dürfen nicht zu Lasten des Steuerzahlers gehen. Bei der Restrukturierung, Abwicklung bzw. Insolvenz von Banken sollen zunächst die Eigentümer der Bank haften. Danach müssen auch die Gläubiger der Bank an den Verlusten beteiligt werden. Dies kann u. a. dadurch erfolgen, dass die Gläubiger neues Eigenkapital durch Schuldumwandlung bereitstellen (z.B. Tausch von Gläubiger-Forderungen in Unternehmens-Anteile). Um das Risiko bei Landesbanken (deren Eigentümer auch die Bundesländer sind) zu reduzieren bzw. zu minimieren, ist deren Geschäftsfeld eng zu definieren.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA358 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA358

12.1.2. Manager-Bezüge begrenzen

In Deutschland stellen sich viele Menschen die Frage, wie es ethisch und moralisch vertretbar ist, dass einige Menschen Gehälter bekommen, an die die meisten im Leben niemals herankommen. Es gibt keine überzeugenden Argumente, die gegen eine Begrenzung der Gehälter sprechen. Es ist die steuerliche Absetzbarkeit der Managergehälter zu begrenzen. Das Aktiengesetz ist hinsichtlich dieser Gehälter in Richtung Transparenz zu ändern.

12.1.3. Wirtschaftsverwaltungsrecht

12.1.3.1. Änderungen am Kriegswaffenkontrollgesetz

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich gemäß des UN-Instruments zum Markieren und Nachverfolgen von Handfeuerwaffen (sog. Small Arms) für eine fälschungssichere Kennzeichnung der in Deutschland zu militärischen Zwecken produzierten Handfeuerwaffen ein. Durch eine fälschungssichere Kennzeichnung können über Drittländer erfolgte illegale Waffenexporte in Krisengebiete transparent nachvollzogen und die verantwortlichen Hersteller/Exporteure belangt werden. Für Drittländer, die erwiesenermaßen Waffen in Krisengebiete liefern, kann zudem ein Exportverbot verhängt werden.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA133 als Protokollnotiz verwiesen. http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA133

12.2.0. Haushalt

Die Aufstellung des Bundeshaushalt wird nach den geltenden Vorgaben des Bundesministeriums der Finanzen erfolgen. Besondere Aufmerksamkeit wird der Eindämmung der Staatsverschuldung und der Schuldenbremse gewidmet.

12.3.0. Steuern

Die Piratenpartei Deutschland wird sich für die grundlegende Reformierung des Steuersystems einsetzen. Die Steuerpolitik wird sich an den individuellen Lebensentwürfen der Menschen orientieren, unabhängig davon, wie stark diese ins Wirtschaftsgeschehen eingebunden sind. Damit dies umsetzbar werden kann, werden z. B. alle steuerpflichtigen Einkommen und Kapitalerträge zur Zahlung von Rentenbeiträgen (Bürgerversicherung) verpflichtet. Das Ehegattensplitting ist abzuschaffen. Steuerliche Vergünstigungen für Einzelpersonen oder Lebensgemeinschaften sind an die Versorgung von Kindern und schwachen Menschen zu binden.

12.3.1. Streichung Steuerabschreibungsmodelle, Steuerabschreibungsvergünstigungen, Subventionen

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass die Steuergerechtigkeit herbei geführt wird, was langfristig und gravierend eine positive Veränderung darstellt. Im Bundestag und Bundesrat sowie in den zuständigen Ausschüssen wird transparent über den Weg und Zeitrahmen entschieden, wie die steuerrechtliche Veränderung abzuwickeln ist, welche die Streichung aller Steuerabschreibungsmodelle, aller Steuerabschreibungsvergünstigungen, aller Subventionen, und damit in Zusammenhang stehende Gesetze und Verordnungen, langfristig umfassen wird. Dazu gehört auch die Festlegung der Höhe des Steuersatzes bei Unternehmen, bei der freiberuflichen Tätigkeit, und bei den steuerpflichtigen Lohneinkommen (Einkommensteuergesetz), die völlig neu zu ordnen sind. Erhalten bleibt die Förderung von Projekten, welche über die Schiene der Wissenschaft, der Forschung, und Bildung (Ausbildung) laufen.

Zu weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA047 vom 04.10.2012 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA047

12.3.2. Internationale Steuergerechtigkeit und Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität

Die Piratenpartei setzt sich ein für mehr Transparenz im internationalen Wirtschaftssystem und gegen ein System aus Steueroasen, Schattenfinanzplätzen und anonymen Scheinfirmen sowie gegen Steuerhinterziehung, Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität. Damit stellt sie sich gegen unfairen Wettbewerb und eine Lastenverschiebung auf Kosten des Mittelstands, der Arbeitnehmenden und der Entwicklungsländer. Sie stärkt stattdessen die Möglichkeit demokratischer Gestaltungs- und Reaktionsmöglichkeiten auf die derzeitige Krise der Finanzmärkte und der öffentlichen Finanzen. Dazu unterstützt die Piratenpartei nationale und internationale Bemühungen.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA083 vom 09.10.2012 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA083

12.3.3. Beibehaltung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes - Reform des Warenkatalogs

Das Umsatzsteuergesetz sieht neben dem Regelsteuersatz von 19 % einen ermäßigten Steuersatz von 7 % vor. Die Piratenpartei fordert eine Neubewertung der Waren, die ermäßigt besteuert werden. Wir möchten an diesem ermäßigten Steuersatz festhalten, doch muss sich die unterschiedliche Besteuerung am Bedarf des Menschen an lebenswichtigen Waren orientieren und nicht an Lobby-Interessen. Der Katalog des ermäßigten Steuersatzes soll in regelmäßigen Abständen überprüft werden, um gesellschaftliche Veränderungen abzubilden.

Zu weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA559 vom 26.10.2012 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA559

12.3.4. Gesetz zur Rückzahlung der Staatsschulden in Deutschland

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass ein Gesetz verabschiedet wird, welches geeignet ist, um die Staatsschulden in Deutschland zurück zu zahlen und zu tilgen. Die Steuereinnahmen sind hierzu Zweckbunden, und werden auf ein geeignetes Sonderkonto eingezahlt. Auf dieses Konto fließen auch die Gewinne der Bundesbank. Andere Steuereinnahmen, die zur Rückzahlung der Staatsschulden mittels Gesetzgebung geeignet sind, fließen ebenfalls auf dieses Konto. Zudem wird das Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG) abgeschafft, und schnellst möglich durch das neue Gesetz zur Rückzahlung der Staatsschulden in Deutschland ersetzt.

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/solzg/gesamt.pdf

Die Steuerraten werden in das Gesetz zur Rückzahlung der Staatsschulden in Deutschland übernommen.

Die Steuereinnahmen aus dem Gesetz zur Rückzahlung der Staatsschulden in Deutschland werden nur dann zur Steuerrückzahlung eingesetzt, wenn keine neue Schuldenaufnahme erfolgt ist, also ein ausgeglichener Staatshaushalt erreicht wurde. Neue Schulden, die z. B. durch den ESM oder andere den EU-Ländern zufließenden Schulden deckenden Geldern verursacht wurden oder werden, dürfen von diesem Sperrkonto nicht beglichen werden, desgleichen gilt für “ESM-Schattenkonten” und andere “EU-Parallelkonten”.

Jegliche Steuerabschreibungen oder Steuervergünstigungen in diesem Zusmmenhang sind nicht einzuführen, bzw. sind zu streichen.

12.3.5. Abänderung der Vorschrift § 23 EStG betreffend der privaten Veräußerungsgeschäfte

Die Abänderung der Vorschrift § 23 EStG betreffend der privaten Veräußerungsgeschäfte hat sich in der Vergangenheit als unabdingbar gezeigt. Der Einstieg von Finanzinvestoren in den Wohnungsmarkt hat sich als fatal erwiesen. Der großflächige Aufkauf von Wohnungsbeständen durch private Spekulanten hat zu wachsenden Problemen mit verwahrlosten Wohnungen geführt, und u. a. dadurch den Wohnraum in Großstädten und Randgebieten zur Mangelware werden lassen. Spekulanten verkauften die Bestände häufig bereits nach fünf Jahren weiter. Wenn Investoren Grunderwerbssteuer zahlen müssten, wächst deren Interesse, Wohnungen auf Dauer im Markt zu halten und nicht auf Verschleiß zu fahren. Diese Auswüchse müssen mit Sozialleistungen der Städte und Gemeinden ausgeglichen werden. Die öffentliche Hand zahlt so hohe Mieten für soziale schwache Menschen, deren Wohnung das Geld aber nicht wert sind.

12.3.6. Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge verbieten

Die Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge sind zu verbieten, und sie sind daher aus dem Aktiengesetz und ggf. aus anderen Gesetzen zu streichen. Die Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge haben den ursprünglichen Sinn der Steuervereinfachung und Bilanzvereinfachung fast völlig verloren, und sind eher für den Missbrauch förderlich. Die Gewinne verschwinden ohne jegliche Transparenz im Ausland. Zudem mindern diese Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge die Gewerbesteuern, die dann wieder als Steuerausfälle bei den Städten und Gemeinden zu Buche schlagen. Zudem führt das Verbot der Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge zur Verhinderung von Scheinselbstständigkeiten zum Zwecke der Steuerhinterziehung.

12.3.7. Abschaffung der Nichtanwendungserlasse

Die - sofortige - Aufhebung aller so genannten Nichtanwendungserlasse des Bundesfinanzministeriums sind eine weitere Sofortmassnahme. Die Praxis der Nichtanwendungserlasse, welche von der Finanzverwaltung durchgeführt werden, wirken der missliebigen Rechtsprechung des höchsten deutschen Finanzgerichts, der Bundesfinanzhof (BFH), entgegen und sind somit zum Wohle der Finanzverwaltung zu sehen. Hochrangige Unterzeichner aus der Wirtschaft kritisierten schon in einen Brief aus dem Jahr 2009 die seit langem nicht nur von Wirtschaft und Bürgern, sondern auch vom Bundesfinanzhof (BFH) und in der Wissenschaft nicht hinnehmbare Praxis. Eine derartige Praxis hat nichts mit Steuergerechtigkeit zu tun, und gehört sofort abgeschafft. Zudem verursacht dieser Erlass jede Menge Bürokratie in den Finanzbehörden und auf den zuständigen Finanzgerichten, weil die Betroffenen genötigt sind, ggf. gegen Steuerungerechtigkeiten anzugehen.

http://www.giessen-friedberg.ihk.de/Geschaeftsbereiche/Recht_und_Steuern/Steuern/Anlagen/Nichtanwendungserlasse_im_Steuerrecht.pdf

http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtanwendungserlass

12.4.0. Wirtschaftsförderung

Deutschland ist ein vom Export abhängiges Land. Die nationale, wie europäische, wie auch internationale Wirtschaftsförderung wird somit ein Bestandteil der Wirtschaftspolitik der Piratenpartei Deutschland. Damit eine Wirtschaftspolitik und Arbeitsmarktpolitik im Zusammenwirken mit der Wirtschaftsförderung erfolgreich sein kann, wird die nationale und europäische Wirtschaftsförderung beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) angesiedelt sein, und die internationale Wirtschaftsförderung ein Aufgabengebiet des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sein. Eine enge Zusammenarbeit zwischen BMWi und BMZ ist ein wichtiger organisatorischer Bestandteil zur Umsetzung der Politik der Piratenpartei Deutschland.

12.4.0.1. Wirtschaftsförderprogramme

Den Umstieg auf erneuerbare Energieträger wollen wir weiterhin durch Förderprogramme unterstützen. Damit verbundene Zuschüsse, Einspeisevergütungen, Prämien und Steuervorteile müssen regelmäßig auf ökologisch und volkswirtschaftlich sinnvollen Einsatz hin überprüft werden. Soziale Ausgewogenheit sowie Wirksamkeit unmittelbar für den vorgesehenen Zweck und die Schonung von Ressourcen sind weitere Bedingungen. Als flankierende Maßnahme werden kostenlose Angebote zur Energieberatung geschaffen. Wir halten es für sinnvoll, Förderprogramme langfristig anzulegen und Planungssicherheit zu bieten. Andererseits sehen wir die Notwendigkeit, diese Programme nach Erreichung des Förderzwecks auch konsequent zurückzufahren. Spezielle Fördermaßnahmen für kommunale und genossenschaftliche Projekte sollen verhindern, dass sich monopolartige Strukturen herausbilden. Die Förderung von Photovoltaik wollen wir auf die Installation auf bereits versiegelten Flächen und auf Dächern begrenzen. Speichertechnologien und entsprechende Speicherkraftwerke müssen mehr in den Fokus rücken. Bis zum Vollzug der Energiewende wollen wir die Grundlagenforschung im Energiesektor auf die Verbesserung der nachweislich funktionierenden Technologien konzentrieren. Ergebnisse aus staatlich finanzierten Programmen sind der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA207 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA207

12.4.1. Markteinführung der katalytischen drucklosen Verölung (KDV-Technologie)

Die Piratenpartei Deutschland wirkt darauf hin, dass die katalytische drucklose Verölung (KDV-Technologie) in Deutschland eingeführt und unterstützt wird. Diese Technologie bietet die einzigartige Möglichkeit, die zukünftige Erschließung neuer Energiequellen mit aktivem Umweltschutz zu kombinieren. Beim KDV-Verfahren können nahezu alle organischen Wert- und Reststoffe wie Biomasse, Müll, Kunststoff, etc. zu hochwertigem synthetischem Diesel umgewandelt werden.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA064 vom 07.10.2012 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA064

12.4.2. Markteinführung der Brennstoffzelle

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass die Gewinnung von Strom und Wärme durch Brennstoffzellen in Gebäuden in der Zukunft ein Standbein zur dezentralen Energieversorgung in Deutschland sein wird. Die Technologie der Brennstoffzelle ist dem gesamten Verbrauchermarkt schnellst möglich zur Verfügung zu stellen. Die Weichen zur Energiegewinnung über die Brennstoffzelle sind zu stellen, eine langfristig angelegte politische Unterstützung der Förderung zur Einführung in den Energiemarkt und in den Markt der Elektromobilität muss garantiert sein. Die transparente Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU), der Bundesnetzagentur, den Energieversorgern - hier insbesondere die kommunalen Energieversorger - , und den Städten und Gemeinden, sollte von Anfang an angestrebt werden und dauerhaft zu einer Zusammenarbeit führen. Hierbei ist die Planung und die Bereitstellung der Infrastruktur z. B. für H-Tankstellen zusehen, die Bevölkerung ist in transparenter art und weise mit einzubeziehen. Mit Sonnenkollektoren und Windenergie und sonstiger alternativer Energiegewinnung wird Strom erzeugt, mit dem über die Elektrolyse H und O2 gewonnen werden kann. Die Elektrolyse kann zudem mit billigem Nachtstrom oder anderen billigen Strom betrieben werden (nur kein AKW-Strom). Zur Technologie der Brennstoffzelle gehört die Infrastruktur der Elektrolyse. Diese Infrastruktur ist derzeit im Industriesektor vorhanden, und ist für den gesamten Verbrauchermarkt zu öffnen und weiter zu entwickeln. Das über all entstehende CO2 wird hier bei dieser Technologie als Rohstoff einer chemischen Reaktion mit H und O2 zu geführt, so entsteht das übliche Methangas. Dieses heute überall übliche Gas kann in Tanks zwischen gespeichert werden oder es steht über das Gasnetz direkt zur Verfügung. Die wirtschaftliche Förderung der Technologie der Brennstoffzelle und der Aufbau der gesamten Infrastruktur, wie die Gewinnung der so genannten alternativen „grünen“ Energie zur Elektrolyse, das H-Tankstellennetz, die Belieferung der Brennstoffzellen in Gebäuden mit H, der Aufbau der Speicherkapazitäten in den Gebäuden und/oder über das Gasnetz, fördert den Mittelstand, und es entstehen Arbeitsplätze für die Zukunft.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA052 vom 06.10.2012 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA052

12.4.4. Konzepte zur Verbesserung für den Autoumbau und Elektromobilität (Inklusion)

Die Kosten für den Umbau eines PKW oder LKW für Schwerbehinderte sind sehr hoch. Nur wenige Menschen können sich einen derartigen Umbau leisten. Desgleichen gilt für die Elektromobilität für Schwerbehinderte. Selbst Elektrorollstühle sind für viele Schwerbehinderte nicht erschwinglich. Insofern ist es unabdingbar, dass sich die Piratenpartei Deutschland im Sinne der Inklusion und damit im Sinne des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) für neue Konzepte einsetzt oder bereits bestehende Konzepte weiter unterstützt. Eine wirtschaftsfördernde Maßnahme kann darin liegen, dass sich die Piratenpartei Deutschland dafür einsetzt, dass geeignete Immobilien für diesen besonderen Produktionszweig zur Verfügung gestellt oder angeboten werden. Ziel soll hierbei sein, dass ein Zentrum für Entwicklung, Ausbildung, und Produktion z. B. für den schwerbehinderten gerechten Umbau für PKW und LKW, sowie für die Elektromobilität für Schwerbehinderte entsteht. Andere Produktionszweige, wie z. B. Zulieferung und Logistik oder andere für die Inklusion förderlichen und notwendigen Produktionsabläufe und Produktionen (wie z. B. die Produktion und Entwicklung von Elektrorollstühlen) können ebenfalls angesiedelt werden und so mit gefördert werden. Wenn geeignete Immobilien für diesen Produktionszweig zur Verfügung gestellt werden, kann auf diesem Weg eine Zusammenführung dieser besonderen Produktionszweige erfolgen und Kosten insgesamt eingespart werden. Langfristig wird somit ein wichtiger Beitrag zur Inklusion geleistet, da sich die Hilfsmittel günstiger entwickeln und produzieren lassen. Zudem werden bei dieser Zentralisierung der Entwicklung, Produktion, und Ausbildung unnötige bürokratische Vorgänge oder andere unnötigen Vorgänge abgeschafft. Für die Umsetzung ist Voraussetzung, dass das Gesetz über die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) geändert wird. Die BImA wird möglichst Kosten günstig für die Unternehmen dieses Projekt gestalten.

13.0.0 Innen- und Rechtspolitik

Die Piratenpartei Deutschland wird die Innen- und Rechtspolitik konform mit dem Grundgesetz ausgestalten Die Piratenpartei Deutschland sieht es als einen ihrer zentralen Punkte ihrer Politik an, dass die Menschen freien Zugang zu behördlichen Informationen bekommen. Einschränkungen kann es nur dort geben, wenn Menschleben durch die Preisgabe von Informationen gefährdet oder sonstige zwingende Verschwiegenheit gemäß dem Grundgesetz vorgeschrieben ist.

13.1.0. Verwaltung, politische Transparenz und Antikorruption

Häufig ist in der Verwaltung eine politische Transparenz nicht vorhanden und die Aufklärungsarbeit der Antikorruption völlig unmöglich. Die Piratenpartei Deutschland erachtet Whistleblower als wichtiges Korrektiv in jeder freien und demokratischen Gesellschaft, damit politische Transparenz vollkommen möglich und die Arbeit der Antikorruption überhaupt erfolgreich werden. Ein "Whistleblower" ist für uns jemand der Missstände und illegales Handeln, wie beispielsweise Korruption, Insiderhandel oder allgemeine Gefahren, von denen er an seinem Arbeitsplatz, bei medizinischen Behandlungen oder bei anderen Gelegenheiten erfährt, an die Öffentlichkeit bringt, und deswegen im Rahmen der Aufklärung zwingend erforderlich ist.

13.1.1. Einflussnahme auf politische Entscheidungen offenlegen

Die Piratenpartei Deutschland fordert die Offenlegung der Einflussnahme von Interessensverbänden und Lobbyisten auf politische Entscheidungen, um den demokratischen Prozess zu schützen und die Grundlagen von Entscheidungen transparent zu machen. Um die Unabhängigkeit von Bundestagsabgeordneten und Regierungsmitgliedern gegenüber illegitimer Einflussnahme zu stärken, strebt die Piratenpartei die Umsetzung der folgenden Maßnahmen in den Bereichen Transparenz politischer Prozesse, Parteienfinanzierung, Nebentätigkeiten von Abgeordneten und Strafbarkeit von Abgeordnetenbestechung an.

13.1.2. Einrichtung eines Lobbyregisters für den Deutschen Bundestag

Die Piratenpartei Deutschland erkennt die Konsultation von Interessenvertretern – z.B. Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Umweltschutz-, Bürgerrechts- und Unternehmensverbänden – als integralen Bestandteil des politischen Willensbildungsprozesses der Gesellschaft an – solange dieser Austausch hinreichend offen und transparent ist. Die überproportionale Einflussnahme einzelner Gruppen durch die Verlagerung der politischen Willensbildung in informelle Beziehungsnetzwerke außerhalb des formalen Gesetzgebungsprozesses, lehnen wir ab. Die Piratenpartei fordert ein Lobbyregister für den Bundestag, in das sich Interessenvertreter und Interessenvertretungen verpflichtend eintragen müssen, um einen Hausausweis zu erhalten und die Möglichkeit zu bekommen, bei Gesetzesvorhaben durch den Deutschen Bundestag angehört zu werden. Ein solches Register soll zunächst in der Anlage 2 zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Registrierung von Verbänden und deren Vertretern) verankert werden und die existierende „Öffentliche Liste über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern“ ersetzen. Es muss Aussagekraft hinsichtlich Budget, Tätigkeitsbereich, Anzahl und Namen der tätigen Personen und – bei freiberuflichen Interessenvertretern, Lobbyagenturen, Anwaltskanzleien und Denkfabriken – Mandanten und Auftraggeber enthalten. Alle Angaben müssen regelmäßig aktualisiert und falsche oder überholte Daten unverzüglich berichtigt werden. Präsident des Bundestages soll bis auf weiteres das Register führen und als Kontrollinstanz sicherstellen, dass die Angaben wahrheitsgemäß sind und die Einträge regelmäßig aktualisiert werden. Er muss externen Beschwerden von natürlichen und juristischen Personen über Verstöße konsequent nachgehen, bei Verdachtsfällen eigenständig Untersuchungen einleiten und jährlich einen Bericht veröffentlichen, der die Untersuchungsergebnisse abgeschlossener Verfahren enthält. Beschwerdeführer und -gegner sollen eine Überprüfung der Entscheidung beantragen können. Verstöße gegen Anzeigevorschriften und Fristen müssen mit Bußgeldern und weiteren Sanktionsmöglichkeiten geahndet werden – bis hin zur Erfassung auf einer schwarzen Liste bei besonderer Schwere des Fehlverhaltens. Aus Transparenzgründen soll ein solches Register auf der Internetseite des Bundestages veröffentlicht werden. Es muss maschinenlesbar gestaltet sein, um im Sinne von OpenData die Verknüpfung mit Abgeordneten- und Der Abstimmungsdaten zu ermöglichen und um Sortier- und Durchsuchbarkeit sicherzustellen. Es soll geprüft werden, ob die Führung und Kontrolle des Registers mittelfristig an eine unabhängige öffentliche Institution, z.B. den Bundesrechnungshof oder den den Bundesbeauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit übertragen sowie die weitere Ausgestaltung durch ein eigenes Bundesgesetz geregelt werden kann.

13.1.3. Erweiterung und Verschärfung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung

Die Piratenpartei Deutschland fordert klare und umfassende Regelungen zum wirksamen Vorgehen gegen Abgeordnetenbestechung, um die Rechtslage an den globalen Mindeststandard der von Deutschland bereits 2003 unterzeichneten, aber mangels Umsetzung in deutsches Recht immer noch nicht ratifizierten UN-Konvention gegen Korruption (UNCAC) anzupassen und Deutschlands internationale Schlusslichtrolle bei der Korruptionsstrafbarkeit von Abgeordneten zu beenden. Der Straftatbestand der Abgeordnetenbestechung soll dem für die Bestechung von Amtsträgern (§ 334 StGB) angenähert werden. § 108e StGB (Abgeordnetenbestechung) muss dahingehend überarbeitet werden, dass nicht nur der direkte Stimmenkauf und -verkauf berücksichtigt wird, sondern auch die Vorteilsannahme und –gewährung in anderen Fällen der Mandatswahrnehmung oder meinungsbildender Funktionsausübung im parlamentarischen System. Die Neufassung muss auch immaterielle Versprechen erfassen und der Straftatbestand auf die Vorteilsannahme oder –Gewährung Dritter sowie Vorteile, die nach der Handlung bzw. dem Unterlassen gewährt oder angenommen werden, ausgeweitet werden. Die Annahme von Spenden durch einzelne Abgeordnete muss durch eine Änderung des § 44a, Abs. 2 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz) untersagt werden. Eine Bagatellregelung („Schnittchenklausel“) für die Bewirtung bei parlamentarischen Abenden und anderen Veranstaltungen sowie Ausnahmeregelungen für Zuwendungen im Rahmen von normalem parlamentarischen Verhalten („parlamentarische Gepflogenheiten“) sollen sicherstellen, dass die Abgeordneten nicht in der freien Ausübung ihres Mandats eingeschränkt werden. Sowohl die Schnittchenklausel als auch die parlamentarischen Gepflogenheiten sollen in einer Anlage zur Geschäftsordnung des Bundestages verankert und durch den Bundestagspräsidenten in einer Ausführungsbestimmung festlegt werden.

13.1.4. Verschärfung der Transparenz- und Nebeneinkunftsregeln von Abgeordnete

Die Piratenpartei Deutschland erkennt die Rolle von Nebentätigkeiten für den beruflichen Wiedereinstieg nach der Zeit des Abgeordnetenmandats an – insbesondere für Freiberufler und persönlich haftendende Geschäftsführer von kleinen Kapitalgesellschaften. Allerdings wird Wählern derzeit die Abwägung, ob und inwieweit sich Abgeordnete auf Grund ihrer Nebeneinkünfte in einem Interessenkonflikt befinden, durch intransparente Regelungen und Schlupflöcher erschwert bis unmöglich gemacht.Die Piratenpartei fordert eindeutige Aussagen zur Höhe der Nebeneinkünfte von Abgeordneten des deutschen Bundestages sowie die Identifizierung möglicher Interessenkonflikte und Abhängigkeiten – dies ist nach dem aktuellen Stand des Abgeordnetengesetzes und der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages derzeit nicht möglich. Wir stellen fest, dass sich gerade der Bereich 'Funktionen' in Unternehmen, Vereinen, Verbänden und Stiftungen zu einem massiven Problem ausgeweitet hat. Unternehmen und Lobbyverbände kaufen sich insbesondere mit Beiratsmandaten bei Abgeordneten ein. Diese sind in der Regel durch hohe Aufwandentschädigungen und Sitzungsgelder erheblich attraktiver als entgeltliche Nebentätigkeiten – bei gleichzeitig geringerem zeitlichen Aufwand. Wir fordern daher eine Verschärfung der Transparenz- und Nebeneinkunftsregeln in der Anlage 1 zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (Verhaltensregeln für Mitglieder des Deutschen Bundestages) sowie im zehnten Abschnitt des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz). Dazu gehören die Verpflichtung, auch einmalige oder regelmäßige monatliche Einkünfte unter EUR 1000,- angeben zu müssen, sowie die Beendung der Verschleierung der tatsächlichen Einkünfte der Bundestagsabgeordneten über Stufenangaben. Stattdessen müssen die Abgeordneten verpflichtet werden, den tatsächlichen wirtschaftlichen Gewinn aus einer Tätigkeit auf den Cent genau anzugeben. Rechtsanwälte sollen, mit Rücksicht auf den Schutz ihrer Mandanten, zumindest angeben müssen, aus welcher Branche ihre Auftraggeber kommen. Eine Veröffentlichung der Identität von Mandaten soll mit Einwilligung möglich sein. Da die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Tätigkeit der Bundestagsabgeordneten steht, soll die maximale Anzahl der Funktionen in Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiräten oder sonstiger Gremien durch eine entsprechende Änderung der Verhaltensregeln und des Abgeordnetengesetzes begrenzt werden, damit die Abgeordneten ihrer primären Tätigkeit gewissenhaft nachkommen können. Verstöße gegen Verhaltensregeln und Anzeigepflichten müssen u.a. durch höhere Ordnungsgelder als bisher geahndet werden. Nebeneinkünfte, Aufwandsentschädigungen und geldwerte Vorteile sowie Auftraggeber müssen unmittelbar nach Erhalt maschinenlesbar über den Bundestagspräsidenten veröffentlicht werden, um die Daten mit dem Lobbyregister und dem Abstimmungsverhalten in Plenum und Ausschüssen verknüpfen zu können.

13.1.5. Eindämmung des politischen Sponsorings

Die Piratenpartei Deutschland lehnt die intransparente Finanzierung von politischen Veranstaltungen durch Sponsorengelder ab. Verbände und Unternehmen versuchen über Sponsorenengagements auf Parteitagen sowie Sommerfesten von Regierungsbehörden die vergleichsweise strengeren Auflagen für Parteispenden zu umgehen und sich über die Anmietung von Standflächen Zugang zu Entscheidungs- und Mandatsträgern zu verschaffen. Die Piratenpartei fordert die Ergänzung des Parteiengesetzes um eine Anzeigepflicht für politisches Sponsoring, um die Praxis der indirekten Unternehmenszuwendungen an Parteien, Bundes- und Landesregierungen zu beenden und, um direkte Zurechenbarkeit zwischen Sponsoring und politischem Handeln herzustellen. Sponsorengelder müssen in Zukunft in den Rechenschaftsberichten der Parteien unter Angabe der Höhe namentlich aufgeführt werden, damit ihre Herkunft nicht wie bisher als Veranstaltungseinnahmen verschleiert werden kann. Um die Alimentierung der politischen Einflussbemühungen von Unternehmen über Steuermittel zu beenden, müssen Sponsoring und direkte Spenden von Unternehmen zukünftig gleichbehandelt und die steuerliche Absetzbarkeit von Sponsoringaufwendungen durch juristische Personen abgeschafft werden. Veranstaltungen der Bundesregierung, der Landesvertretungen der Bundesländer, sowie des Deutschen Staatsoberhauptes sollen anstatt über Sponsorengelder aus Haushaltsmitteln finanziert werden, damit der Anreiz für die Haushaltsausschüsse der Parlamente steigt, die Sinnhaftigkeit von opulenten Sommerfesten genauer als bisher zu prüfen.

13.1.6. Einführung von Karenzzeiten für Spitzenpolitiker

Die Piratenpartei Deutschland lehnt es ab, dass ausgeschiedene Spitzenpolitiker im Bereich ihrer ehemaligen Zuständigkeiten kurzfristig Tätigkeiten der politischen Interessenvertretung für Unternehmen und Verbände übernehmen. Damit Mandatsträgern und Regierungsbeamten weniger Anreiz haben, ihr politisches Handeln von den Interessen möglicher zukünftiger Arbeitgeber abhängig zu machen, fordert die Piratenpartei die Einführung von Sperrfristen (sogenannten „Karenzzeiten“) für Mitglieder der Bundesregierung, Staatssekretäre, Staatsminister und leitende Regierungsbeamte, sofern dem kein höherrangiges Recht entgegensteht. Sperrfristen müssen für die Politikfelder gelten, für die Entscheidungsträger in ihrer bisherigen politischen Funktion zuständig waren, und bei denen es Zusammenhänge zwischen den im Amt getroffenen Entscheidungen und der nach dem Ausscheiden beabsichtigten Tätigkeit geben könnte. Die Sperrfrist muss für Amts- und Mandatsträger in Bund und Ländern grundsätzlich mindestens ein Jahr betragen und durch eine unabhängige Stelle ausgesprochen, geprüft und überwacht werden. Die Karenzzeit soll in Fällen besonders schwerer Interessenskonflikte auf bis zu drei Jahre ausweitet werden können. Darüber hinaus soll eine dreijährige Anzeigepflicht eingeführt werden, die sich an §42a Beamtenrechtsrahmengesetz und §69a Bundesbeamtengesetz orientiert. Zu diesem Zweck soll die Stelle eines unabhängigen Bundesbeauftragten für Ethik und Antikorruption geschaffen werden, der der Dienstaufsicht des BMI und der Rechtsaufsicht der Bundesregierung untersteht, jedoch keiner Fachaufsicht unterliegt. Dieser muss Verstöße gegen Anzeigevorschriften und Karenzzeiten mit öffentlichen Rügen und Bußgeldern ahnden und von einem ebenfalls einzurichtenden, aus Abgeordneten des Deutschen Bundestages, Zivilgesellschaft und Wirtschaft paritätisch besetzten, Bundesethikrat beraten werden, der die angezeigten, geplanten Tätigkeiten beurteilt und gegenüber dem Bundesbeauftragten öffentliche Empfehlungen ausspricht.

13.1.7. Anpassung des Abgeordnetengesetzes an die UN-Konvention gegen Korruption

Die Piratenpartei Deutschland tritt dafür ein, das Abgeordnetengesetz (Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages) an die Anforderungen der UN-Konvention gegen Korruption, anzupassen. Dazu gehört:

1. die Mandatspflichten eines Abgeordneten zu definieren

2. den Begriff der ungerechtfertigten Vorteils zu definieren sowie

3. die Annahme von Spenden durch Abgeordnete zu untersagen

13.1.8. Abschaffung des Bundesamtes für Verfassungsschutz

Das Bundesamtes für Verfassungsschutz hat die Aufgabe der Überwachung von Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung erhalten. Wir Piraten stellen jedoch fest, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz auch Mitglieder des Deutschen Bundestages überwacht. Dies ist ein Skandal, da die Abgeordneten des Deutschen Bundestag nicht nur frei gewählte Parlamentarier sondern auch die Kontrollinstanz des Bundesamtes für Verfassungsschutz sind. Wenn nun eine Bundesbehöre ihre eigenen "Vorgesetzen", noch dazu unter Umständen nachrichtendienstlich, kontrolliert, wird das System ad absurdum geführt. Auch muss man dem Bundesamt für Verfassungsschutz unterstellen, dass es nachrichtendienstliche Mittel gegenüber Abgeordneten angewandt hat und es diese leugnet. Viele Mitglieder des Bundestages der Fraktion Die Linke haben ihre Unterlagen angefordert und stellten fest, dass zahlreiche Stellen geschwärzt wurden. Da das Bundesamt für Verfassungsschutz aber betont die Abgeordneten nur zu beobachten und dafür nur öffentlich einsehbares Material zu verwenden, verstrickt sich die Behörder abermals in Widersprüche. Die Piratenpartei stellt sich die Frage, warum man Reden und Schriften der Parlamentarier, welche öffentlich einsehbar sind, schwärzen sollte. Auch stellen wir fest, dass Abgeordnete zu ihren Bürgern ein ähnliches Verhältnis wie Ärzte zu Patienten, Anwälte zu Mandaten und Geistliche zu Gläubigen haben können. Dieses Verhältnis wird empfindlich gestört, wenn Bürger sich nicht sicher sein können, ob Gespräche mit ihren Vertretern auch wirklich unter vier Augen bleiben. Da diese Behörde gleichzeitig in Widersprüche um die Aufklärung von Morden durch Nationalsozialisten verstrickt ist, gibt dies dem Skandal einen zusätzlichen faden Beigeschmack. Dass dabei massenhaft Unterlagen vernichtet wurden und so aktiv eine parlamentarische Aufklärung der Aktivitäten des Geheimdienstes behindert wurde ist nur die Spitze des Eisberges. Da die Verfassungschutzbehörden die Aufgabe haben unsere Verfassung vor den Feinden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu schützen, sollte man annehmen, dass gerade diese Behörde penibel auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Grundsätze achtet. Dies ist jedoch, wie oben beschrieben, offensichtlich nicht der Fall. Nicht nur das: Zahlreiche Berichte des Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder sind grob verfassungswidrig. Eine Studie der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg belegt, dass sämtliche Verfassungsschutzberichte zwischen 2005 und 2008 rechtswidrig waren und gegen Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht formuliert hat, verstießen. Desweiteren sind verfassungsfeindliche Parteien, wie die NPD, durchsetzt mit V-Leuten. Diese V-Leute sind keine Personen die in die rechte Szene eingeschleust werden, sondern überzeugte Nationalsozialisten, welche für Informationen Geld vom Bundesamt für Verfassungsschutz bekommen. Hier werden also überzeugte Faschisten vom Gemeinwesen finanziert. Deshalb kommt die Piratenpartei zu dem Schluss, dass diese Behörde schnellstmöglich aufgelöst werden muss.

Zu weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA376 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA376

Der Verfassungsschutz hat eine reine Beobachtungs- und Informationsaufgabe. Das ist nicht mehr zeitgemäss, und gehört in dieser bestehenden Form abgeschafft. Im Fall „NSU“ hat der Verfassungsschutz völig versagt, was zeigt, dass er nicht handlungsfähig ist. Der Verfassungsschutz zeigt sich als reine bürokratische Behörde.

13.2.0. Katastrophenschutz

Zuständig für den Katastrophenschutz ist das Technische Hilfswerk (THW) als eine nicht rechtsfähige Bundesanstalt mit eigenem Verwaltungsunterbau im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Es besteht aus ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das Technische Hilfswerk leistet technische Hilfe nach dem Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz. Die Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen ist zentrale Aufgabe des THW. Das THW leistet seinen Dienst auch im Ausland im Auftrag der Bundesregierung. Bei Katastrophenübungen im Inland wurden immer wieder eklatante Schwächen offengelegt, die sich neben anderen Schwächen - wie Länderkompetenzen - auftaten. Es lag auch am Personal, dass vielfach aus - Kostengründen - aus ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern besteht. Die Zusammenarbeit zwischen Rettungsdienst (= z. B. Berufsfeuerwehr, Freiwillige Feuerwehr, Hilfsorganisationen, private Rettungsdienstunternehmen im öffentlichen Auftrag, Helfer vor Ort), und Luftrettung (= z. B. Bundesministerium des Innern, DRF-Luftrettung, ADAC, Bundeswehr [SAR Hubschrauber], Kliniken, Hilfsorganisationen, u.v.m.), und Wasserrettung (= z. B. • DLRG [Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft], Wasserwacht [DRK], FSD [Freiwilliger Seenot-Dienst], ASB [Arbeiter-Samariter-Bund], Seenotrettung [Nord- und Ostsee - Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger], funktioniert nicht. Das liegt schon daran, dass es keine gleichen Rettungsmittel oder Rettungsmaterial und medizinisches Material für alle Beteiligten in der Katastrophenarbeit gibt. Ein zentrales und überall gleiches Informationssystem gibt es ebenfalls nicht. Die aus Gründen von - Einsparungen - herbei geführte völlige Zersplitterung der Aufgabenfelder führte zu völlig unklaren Strukturen der Zuständigkeiten im Katastrophenfall. Die Piratenpartei Deutschland setzt sich deswegen dafür ein, dass eine völlige Umorganisation der Katastrophenschutzarbeit auf Bundesebene eingeleitet wird. Hierzu gehört, dass alle beteiligten Organisationen, die dem THW rechtlich im Katastrophenfall unterstehen, mit professionellem Personal und gleichem Material und gleichen Informationssystemen und gleichem medizinischen Material ausgestattet werden. Die klaren Strukturen für die Zuständigkeiten sind völlig neu zu organisieren und zu strukturieren und in einer zentralen Bundesorganisationseinheit zusammen zu führen und mit hinreichenden Geldmittel auszustatten. Letzteres fehlte in der Vergangenheit bei allen Organisationen, um einen wirkungsvolle Katastrophenschutzarbeit garantieren zu können. Es gehört auch die Änderung des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes, wo klar geregelt wird, welche Hilfsorganisationen, Rettungsdienste, und welche Luftrettungsdienste, und welche Wasserrettungsdienste dem THW im Katastrophenfall gesetzlich fest und dauerhaft zugeordnet sein sollen.

13.3.0. Justiz

Gemäß des Grundsatzprogramms ist die Piratenpartei Deutschland der Auffassung, das eine möglichst große und sinnvolle Gewaltenteilung im Staat als absolut notwendig zu erachten ist. Gerade die Unabhängigkeit der Judikative, vor allem des Bundesverfassungsgerichtes, gilt es zu stärken und zu fördern, da es sich mehrfach als Schützer der Grundrechte der Einzelnen vor Legislative und Exekutive erwiesen hat.

13.3.1. Stärkung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften

Die Staatsanwaltschaft hat innerhalb der Exekutive eine eigenständige Rolle. Die Staatsanwaltschaften müssen ihre Aufgaben unabhängig von politischen Opportunitätserwägungen erfüllen können. Deshalb ist die bislang im Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehene Möglichkeit von Weisungen im Einzelfall seitens der Justizminister von Bund und Ländern abzuschaffen. Weisungen innerhalb der Staatsanwaltschaften sind davon nicht betroffen. Ebenfalls ist es weiter zulässig, fallgruppenbezogene Weisungen seitens der Ministerien an die Staatsanwaltschaften zu erteilen. Die Piratenpartei macht sich insofern die Forderungen des Deutschen Richterbundes zu eigen.

13.3.2. Unabhängige Beschwerdestellen für Polizei-Übergriffe

Die Piratenpartei Deutschland strebt die Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen zur Entgegennahme von Beschwerden gegen Polizei-Übergriffe an, von der aus auch exklusiv Ermittlungen gegen beschuldigte Polizeibeamte geführt werden. Diese Stellen sind den jeweiligen Generalstaatsanwaltschaften anzugliedern, die zu diesem Zweck eine unabhängige Abteilung einrichten. Ihnen wird für diese Aufgabe eine Task-Force von polizeilichen Ermittlungsbeamten zur Seite gestellt, die dienstrechtlich ebenfalls der Generalstaatsanwaltschaft zugeordnet sind und nicht aus dem Polizeidienst des jeweiligen Bundeslandes rekrutiert werden dürfen, also stattdessen etwa aus der Bundespolizei oder der Polizei eines Nachbarlandes gewonnen werden. Die Beschwerdestellen sollen auch für interne Verfahren zuständig sein, wie Mobbing- oder Diskriminierungsvorwürfe. Ihr Aufgabenbereich und die rechtlichen Rahmenbedingungen ihres Tätigwerdens müssen den von Amnesty International vorgeschlagenen "unabhängigen Untersuchungskommissionen" entsprechen.

13.3.3. Polizisten-Kennzeichnung

Die Piratenpartei setzt sich für eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ein. Beamte im Einsatz bei Versammlungen sind zu verpflichten, von weitem sicht- und erkennbare Kennzeichen zu tragen. Die Kennzeichen sind pseudonym (z. B. in Form einer Nummer) zu gestalten und dürfen von Einsatz zu Einsatz wechseln. Es muss jederzeit auch im Nachhinein möglich sein, mit richterlichem Beschluss ein Kennzeichen einer Person zuzuordnen. Der Vorgesetzte ist für die wirksame Durchsetzung der Kennzeichnungspflicht und die korrekte Führung der Zuordnungen von Kennzeichen zu Personen verantwortlich. Polizisten sind zu verpflichten, Verstöße durch andere Polizisten zu verhindern oder - falls dies nicht möglich ist - zu melden sowie den/die beteiligten Beamten zu identifizieren. Verletzungen dies Pflichten (Tragen des Kennzeichens, korrektes Führen der Zuordnungsliste, Verhindern/Melden von Verstößen) sind strafrechtlich zu sanktionieren.

Zu 13.3.1.  ; 13.3.2.  ; 13.3.3. ; wird zur weiteren Umsetzung auf den Antrag PA457 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA457

13.4.0. Korruptionsbekämpfung

Wir sehen auch in Deutschland einen Handlungsbedarf für eine bessere Korruptionsprävention und -repression. Wir begrüßen die Arbeit und Vorschläge von 'Transparency Deutschland e. V.', wir werden verschiedene Regelungslücken bei der praktischen Umsetzung geltender Rechtsnormen schließen und dafür sorgen, dass Deutschland seinen internationalen Antikorruptionsverpflichtungen vollständig nachkommt. Unter anderem aus dem Nationalen Integritätsbericht Deutschland 2012 ergibt sich für uns Handlungsbedarf.

Zur Weiten Umsetzung wird auf den Antrag PA167 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA167

13.5.0. Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität – Massnahme: Aufbau einer Super-Task-Force "Bund"

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass gegen die Wirtschaftskriminalität international wie auch national vorgegangen wird. Die Wirtschaftskriminalität ist unter die Begriffe Insolvenzverschleppung, Insolvenzbetrug, Betrug, Untreue, Korruption, Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit, und auch die Nötigung zum gesundheitsschädlichem Arbeiten zusammen zu fassen. Die Industriespionage und Geldwäsche zählt ebenfalls dazu. Es ist eine Super-Task-Force "Bund" aufzubauen, welche direkt dem Bundeskriminalamt (BKA) zugeordnet ist. Zudem wird diese Einheit transparent von einem Kontrollausschuss des Bundestages überwacht. Die aufzubauende Super-Task-Force "Bund" unterteilt sich in verschiedene Fachbereiche:

1. Super-Task-Force “Wirtschaftskriminalität”: Diese Einheit ist für die klassische Wirtschaftskriminalität zuständig. Das ist Insolvenzverschleppung, Insolvenzbetrug, Bilanzbetrug, Untreue, Industriespionage, und Geldwäsche. Die Verfolgung der Wirtschaftsverbrechen erfolgt national und international.

2. Super-Task-Force "Steuerhinterziehung" : Diese Einheit ist speziel für die Bekämpfung der Steuerhinterziehung zuständig. Steuerhinterzieher-CDs sind weiterhin zu kaufen, und zur strafrechtlichen Verfolgung der Steuerhinterzieher als Beweismittel grundsätzlich zuzulassen. Die Verfolgung der Steuerhinterziehung erfolgt national und international.

3. Super-Task-Force "Schwarzarbeit" Die Bekämpfung von Schwarzarbeit in Unternehmen ist mittlerweile zwingend. Der derzeit agierende und völlig überforderte Zoll wird von diesen Aufgaben vollständig entlastet. Das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung ist zu überarbeiten, denn die Befugnisse reichen hier derzeit nicht aus, um Täter wegen Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt dingfest zu machen. Insbesondere in der Beweismittelsicherung sind hier weitgehende Befugnisse dieser Super-Task-Force gesetzlich zu gestatten. Hausdurchsuchungen zur Sicherung von Beweisen müssen zu jeder Tageszeit erlaubt sein, sofern ein Gerichtsbeschluss - im Einzelfall - vorliegt.

4. Super-Task-Force "Korruption" : Diese Einheit zur Bekämpfung der Korruption ist mehr als überfällig. Es wird das Ansehen Deutschlands durch die ausgeuferte Korruption geschädigt. Der finanzielle Schaden ist als hoch anzusehen.

5. Super-Task-Force "Kampf gegen gesundheitsschädliches Arbeiten" : Diese Fachabteilung ist eine spezielle Abteilung, die der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) untersteht. Die Übermüdung am Arbeitsplatz (LKW-Fahrer, Busfahrer, Piloten, Krankenpflegepersonal, OP-Personal, usw.) sollte ein Arbeitsfeld darstellen. Das Arbeitsschutzgesetz muss hier klar verschärft werden und auch harte Sanktionen vorsehen, sodass weniger Überstunden seitens der Arbeitgeber angeordnet werden können. Das Einstellen von Arbeitskräften zu Gunsten der Volksgesundheit ist unabdingbar geworden. Entsprechend sind Änderungen in Vorschriften wegen Sittenwidrigkeit anzustreben, weil die Anzahl der Überstunden strikt begrenzt werden muss. Nur so lassen sich die Vorschriften im Arbeitsschutzgesetz, z. B. die Beurteilung der Arbeitsbedingungen , wirklich sinnvoll umsetzen. Dazu gehören Änderungen der Bußgeldvorschriften und Strafvorschriften, um entsprechende verschärfende Sanktionen durchzusetzen. Dazu gehören auch weitreichende Befugnisse, wie Hausdurchsuchungen auf der Basis eines gerichtlichen Beschlusses.

Diese Super-Task-Force “Bund” und die Unterabteilungen haben weitreichende Befugnisse, bis hin zu gerichtlich zugelassenen Hausdurchsuchungen und Verhaftungen, auch im Ausland, wobei ein Gerichtsbeschluss hierzu - vorher - vorzuliegen hat. Diese Einheit wird transparent von einem Kontrollausschuss des Bundestages überwacht. Zu dieser Super-Task-Force "Bund" gehören Whistleblower, welche zusätzlich zur Verfolgung von international/national operierenden Wirtschaftsverbrechern eingesetzt werden. Das (noch zu erlassene) Whistleblower-Gesetz regelt den Einsatz dieser, und schützt sie auf der gesetzlichen Basis. Entsprechendes Personal ist auszubilden. Es bietet sich die Möglichkeit Beamte die als “Überhangpersonal” bundesweit z.T. im Einsatz sind, hier eine wirklich sinnvolle Arbeit zu geben.

Zur weiteren Umsetzung wird auf den Antrag PA046 vom 04.10.2012 als Protokollnotiz verwiesen.

http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2012.2/Antragsportal/PA046

13.6.0. Abschaffung des Meldegesetzes

Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens soll eine Vorgabe der Föderalismusreform von 2006 umgesetzt werden, wonach das Melderecht von den Ländern auf den Bund übergeht. Die Piratenpartei Deutschland hält dieses Gesetz grundsätzlich für überflüssig, und wird auf die Abschaffung des Meldegesetzes hinwirken. Nach Auffassung der Piratenpartei Deutschland reicht es, wenn jeder in Deutschland lebende Mensch eine Steuernummer zu gewiesen bekommt, und diese Steuernummer gemäß der Ausweispflicht mitgeführt wird.

Antragsbegründung

Das hier vorliegende Bundeswahlprogramm ist piratig. Es wurden sehr viele Anträge der Piraten mit in den Text eingearbeitet. Dazu Textpassagen aus dem Grundsatzprogramm und aus dem bestehenden Wahlprogramm.

Der bisherige Erfolg der Piratenpartei Deutschland in den Landtagswahlen war auf einen Hype zurückzuführen, der nunmehr von den Wahlberechtigten nicht mehr getragen wird. Das Ende des Hype war mit dem Wahlprogramm zur Landtagswahl Anfang 2013 in Niedersachsen und mit dem dazugehörigen Wahlergebnis von ca. 2 % zu erkennen. Das hat sich seit dem nicht geändert. Das belegen zudem die seit Monaten schlechten Umfragewerte, die sich bei ca. 2 % bis 3 % Zustimmung der Wahlberechtigten eingependelt hat.

Das bisherige Bundeswahlprogramm war nicht breit aufgestellt. Vielmehr bot das bisherige Bundeswahlprogramm ein völlig diffuses Bild, aus dem sich die Wahlberechtigten kein wirkliches Bild der Politik der Piratenpartei Deutschland machen konnte. Zudem waren ganze Themenbereiche erst gar nicht abgedeckt. Das bisherige Bundeswahlprogramm war völlig allgemein gehalten, was auf sehr wenig Interesse bei den Wahlberechtigten in der letzten Zeit stieß und stößt. Das darf sich zur Bundestagswahl2013 keines Falls mit dem hier zu beschließenden Bundestagswahlprogramm wieder holen. Wenn doch, dann ist ein dauerhaftes Abfallen der Zustimmung der Wahlberechtigten unter die 2 % höchstwahrscheinlich, da die Wahlberechtigten annehmen müssen, dass die Piratenpartei Deutschland nicht in der Lage ist, die anstehenden - zumindest innenpolitischen - Korrekturen vornehmen zu können. Eine breite konkretisierte Aufstellung in den Themen ist aber die Grundvoraussetzung für eine hohe Zustimmung der wahlberechtigten Menschen. Nur wenn die Zustimmung über 5 % alle abgegebenen Stimmen liegt, kann die Piratenpartei Deutschland ihr Wahlziel “Klar zum Ändern” überhaupt erst durchsetzen.

Das war mit den bisherigen Wahlprogrammen nicht möglich. Es fehlten hierzu die Akzente - WIE - die Politik der Piratenpartei Deutschland umgesetzt werden soll. Besonders auffällig war hier das Wahlprogramm zur Landtagswahl Anfang 2013 in Niedersachsen, was meiner Meinung als besonderes Negativbeispiel anzuführen ist. Mit diesem hier vorliegenden Bundestagswahlprogramm wird diesem Trend zu diesem Negativbeispiel in Niedersachsen entgegen gewirkt.

Vom 21.2 bis zum 28.2 lief eine E-Mailumfrage unter allen Mitgliedern mit der Komplexen “Ausrichtung Parteitag in Neumarkt”, “Feedback an die Bundesvorstände” und “Themenschwerpunkte der Bundestagswahl”. http://vorstand.piratenpartei.de/2013/03/04/ergebnisse-der-umfrage/

Es wurde u. a. abgefragt:

Welche Themen werden Schwerpunkte der BTW sein ?

•Arbeit und Soziales:
•Energiepolitik
•Wirtschaft & Finanzen
•Eurokrise
•Europa
•Familie und Gesellschaft
•Bildung
•Freiheit und Grundrechte
•Demokratiereform / Mitbestimmung
•Verbraucherschutz

Mit welchem Thema sollen die Piraten in den Wahlkampf ziehen ?

•Freiheit und Grundrechte
•Demokratiereform / Mitbestimmung
•Informationelle Selbstbestimmung, Datenschutz
•Netzpolitik
•Bildung
•Arbeit und Soziales
•BGE
•Verbraucherschutz
•Energiepolitik
•Familie und Gesellschaft

Das hier vorliegende und beantragte Bundeswahlprogramm für die Bundestagswahl 2013 entspricht diesem Bild.

Zudem wurden sehr viele Anträge der Piraten mit in das hier vorliegende Bundeswahlprogramm eingearbeitet. Dieses Anträge sind (u. a.) hier als “Protokollnotiz” gekennzeichnet. Das ermöglicht weitere Informationen zu erhalten, wie die einzelnen Punkte weiter konkretisiert werden können, wenn die Piratenpartei Deutschland in den Bundestag 2013 einziehen sollte. Zudem wurden Passagen des Grundsatzprogramms eingebunden, bzw. Themen aus dem vorherigen Bundeswahlprogramm übernommen. In diesem beantragten Bundeswahlprogramm finden sich - die bisher völlig fehlenden konkreten Akzente - WIE - die Politik der Piratenpartei Deutschland umgesetzt werden soll.

Mit der Bitte um die nötige 2/3-Mehrheit als Zustimmung, vielen Dank, gez. PolitPiratNRW

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge

gar keine