Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA185

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

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Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA185
Einreichungsdatum
Antragsteller

AG Entwicklungspolitik, vertreten durch Meinhard, Alfred, Anna, Rilo Kiley, HeinoJWD, Roland Roescheisen, Sascha, Otla Pinnow und Altstadtpirat

Mitantragsteller
Antragstyp Wahlprogramm
Antragsgruppe Entwicklungspolitik„Entwicklungspolitik“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.
Zusammenfassung des Antrags Entwicklungszusammenarbeit muss ein eigenständiges politisches Feld bleiben. Solidarische, transparente und wirksame EZ ist Voraussetzung, um globalen Herausforderungen adäquat begegnen zu können.
Schlagworte Entwicklungszusammenarbeit, Globales Handeln, AG Entwicklungspolitik
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Für eine solidarische und transparente Entwicklungszusammenarbeit

Antragstext

Der Bundesparteitag möge folgenden Antrag beschließen und im Wahlprogramm an geeigneter Stelle aufnehmen:

Präambel

Die Piratenpartei schließt solidarische Entwicklungszusammenarbeit (EZ) ausdrücklich in ihr politisches Programm für verantwortungsvolles globales Handeln ein und orientiert sich dabei an der UN-Menschenrechtskonvention. Vorrangiges Ziel der Entwicklungszusammenarbeit ist es, allen Menschen ein Leben in Würde und Freiheit zu ermöglichen. Wir wollen die Menschen in den Partnerländern darin unterstützen, eigenständige sozio-ökonomische Strukturen auszubilden und die Grundbedürfnisse der gesamten Bevölkerung zu stillen. Wir sehen die weltweit immer weiter auseinander klaffende Schere zwischen arm und reich mit großer Besorgnis. Der Aufbau einer gerechten Zivilgesellschaft in den Partnerländern wird angestrebt. Es dürfen nur Maßnahmen finanziert werden, die neutralen oder positiven Einfluss auf die globale Umwelt haben, kriegerische Auseinandersetzungen vermeiden und den Rechten und Lebensgrundlagen der betroffenen Menschen zuträglich sind. Transparenz bei Planung, Durchführung und Evaluierung betrachten wir als notwendige Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklungszusammenarbeit. Ausbau und vereinfachter Zugang zu internationalen Kommunikationsnetzen gewinnen in dieser Perspektive eine zentrale Bedeutung.

Mindestziele einer solidarischen Entwicklungszusammenarbeit

Die Piratenpartei sieht in den folgenden Mindestzielen die Voraussetzungen für eine erfolgreiche solidarische Entwicklungszusammenarbeit:

a. Stärkung der Zivilgesellschaften im globalen Süden – wie sie sich in Kooperativen, kleineren und mittleren Unternehmen (KMU), Gewerkschaften, Berufsverbänden, lokalen Initiativen und Menschenrechtsorganisationen manifestieren.
b. Stärkung der Rechte und Handlungsmöglichkeiten von Frauen.
c. Konzentration auf Grundbedürfnisse: Wasser, Nahrung, Gesundheit, Bildung, Wohnraum.
d. Einfacher, grenzenloser und barrierefreier Zugang zu Informationen und politischer Teilhabe für alle.
e. Priorität für umweltschonende, die Energiewende fördernde Maßnahmen. f. Transparente und öffentliche Kontrolle von Planung, Umsetzung und Mittelverwendung bei allen Maßnahmen der öffentlich finanzierten Entwicklungszusammenarbeit.

Förderung der Zivilgesellschaft in Partnerregionen ist unser strategisches Ziel

Umfassende Finanztransfers an Staaten und ihre Regierungen haben sich – wie weltweite Erfahrung fast durchgehend zeigt – oft als reine Verschwendung erwiesen. Deshalb sollten Regierungen in Partnerregionen nur dann – begrenzte – Mittel für den Ausbau der Basisversorgung der Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden, wenn sie sich auch eindeutig den Prinzipien der „Guten Regierungsführung“ verpflichtet haben. Dabei sollen grundlegende öffentliche Basisleistungen durchaus in öffentlicher Trägerschaft bleiben, wie insbesondere die Versorgung mit Wasser, Energie, Wohnraum und Bildung. Mit der Beschränkung der Finanztransfers soll aber vermieden werden, dass sich innerhalb des Staatsapparats – und auf Kosten der großen Mehrheit der Bevölkerung – korrupte oder diktatorische Strukturen herausbilden, die auch noch durch Entwicklungszusammenarbeit mit finanziert werden.

Jede Förderung von Rüstungsexporten oder Militärhilfe lehnen wir strikt ab. Mittel der Entwicklungszusammenarbeit dürfen niemals militärische Güter oder Leistungen umfassen, auch nicht für die sogenannte „innere Sicherheit“. Wenn überhaupt eine solche Förderung ins Auge gefasst wird (z.B. die aktuelle Ausbildung der Polizei in Afghanistan), dann muss dies als Leistung aus den Etats der Länder / des Innenministeriums deklariert, durch Parlamente genehmigt und zeitnah kontrolliert werden.

Dezentrale Strukturen und Zusammenarbeit in der Vielfalt erhöhen soziale Akzeptanz und Wirksamkeit

Großorganisationen, wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), die für Deutschland oder die EU Leistungen in der Entwicklungszusammenarbeit finanzieren und durchführen, müssen reformiert werden, damit sie den Zielen einer solidarischen Entwicklungszusammenarbeit tatsächlich gerecht werden können. Dazu gehören eine deutlich bessere öffentliche Kontrolle bei der Bestellung von Leitungspersonal ebenso, wie massiv erhöhte Transparenz bei Planung, Umsetzung und Abrechnung von öffentlichen Geldern. Derselbe Maßstab ist auch an die Organisationen der Vereinten Nationen (VN) und ihrem Umfeld anzulegen.

Auch in der Entwicklungszusammenarbeit ist Größe allein noch kein Nachweis für Effizienz und schon gar keine Garantie für verantwortungsvollen Umgang mit öffentlichen Mitteln. Bessere Ergebnisse bei deutlich geringeren Kosten, nachhaltigere Wirkung und ernstgemeinte Hilfe zur Selbsthilfe können vielmehr die vielfältigen kleinen und mittleren Nicht-Regierungs-Organisationen und öffentliche wie private Stiftungen leisten.

Diese sollten – natürlich nur, wenn auch sie sich den für die Großorganisationen geforderten Transparenzkriterien unterwerfen – aus unserer Sicht mehr Verantwortung als Träger einer solidarischen Entwicklungszusammenarbeit übernehmen. Dazu muss ihre Leistungsfähigkeit durch eine institutionelle Basisförderung gesichert und Anreize zu multi-sektoraler und grenzüberschreitender Kooperation geschaffen werden. Vor allem aber können und sollen diese aus der europäischen Zivilgesellschaft entstandenen Organisationen ihrerseits Treibriemen für die Förderung der zivilen Transformation und friedlichen Kooperation in den Partnerregionen sein. Schon historisch sind sie dafür geprägt – und besser als alle vergleichbaren Institutionen geeignet. So können sie mit viel höherer Akzeptanz und Glaubwürdigkeit arbeiten – sowohl in den Heimat, als auch in den Partnerländern – und die Ziele einer innovativen Entwicklungszusammenarbeit in breitem Konsens verwirklichen.

Not- und Entwicklungshilfe sind zwei Seiten derselben Medaille

Die Trennung von Katastrophenhilfe und Entwicklungszusammenarbeit, die sich in Deutschland auch mit der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Auswärtigen Amt (AA) und Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) manifestiert, ist zu überwinden – und als gemeinsame Aufgabe der „Nord-Süd Kooperation“ im BMZ zu bündeln. Sie muss von vornherein als erster Schritt einer nachhaltigen Entwicklungszusammenarbeit geplant und umgesetzt werden. Hilfeleistungen bei Katastrophen sind sofort zu koppeln mit nachhaltigen Gegenmaßnahmen, damit Nothilfe auch langfristige Abhilfe bewirken kann. Derzeit verschlingt die sogenannte „Nothilfe“ gewaltige Mittel, die dann für eine sinnvolle Entwicklungszusammenarbeit fehlen. Diese soll den Menschen in Partnerregionen dazu verhelfen, mittelfristig nicht mehr auf Unterstützung angewiesen zu sein. Das kann nur über den Aufbau und die gezielte Förderung autonomer zivilgesellschaftlicher Strukturen gelingen, die durchaus mit staatlichen Strukturen zusammenarbeiten können und sollen. Zugleich wollen wir sie soweit stärken, dass sie sich jeglicher Gängelei und Zensur widersetzen und als international anerkannte Partner agieren können.

Zentrale Entwicklungshemmnisse wie Korruption und Intransparenz müssen überwunden werden

Die deutschen und europäischen Träger der Entwicklungszusammenarbeit tragen Mitverantwortung dafür, dass öffentliche und private Mittel nur ethisch vertretbar und korrekt eingesetzt werden. Notwendige Korruptionsprävention kann durchaus die sozio-kulturelle Eigendynamik in Partnerregionen berücksichtigen und Bevormundung vermeiden, aber doch international gültigen Standards zum Durchbruch verhelfen. Wir fordern deshalb:

a. Korruptionsprävention und -bekämpfung sind als Querschnittsaufgaben aller Institutionen und Bereiche der Entwicklungszusammenarbeit zu behandeln.
b. Verhaltensregeln – Codes of Conduct – für alle MitarbeiterInnen von Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit sind zu präzisieren und konsequent anzuwenden.
c. Projektvereinbarungen müssen veröffentlicht werden. Die Mittelverwendung in Projekten und Programmen der Entwicklungszusammenarbeit ist vollständig aufzuschlüsseln.
d. Strikte Sanktionierung von Fehlverhalten.
e. Schutz von Hinweisgebern.

Erhöhung der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit auf 0,7% des BSP bis 2017

Die Vereinten Nationen haben schon 1970 0,7 % des Bruttosozialprodukts als Minimalziel für die Ausgaben der Entwicklungszusammenarbeit der Industriestaaten festgelegt. 2005 haben sich die EU Länder inklusive der Bundesrepublik Deutschland geeinigt, diese Quote bis 2015 zu erreichen. Dieses Versprechen muss in der kommenden Legislaturperiode endlich eingelöst werden. Wir fordern deshalb eine jährliche Erhöhung des relevanten Etats, so dass bis 2017 die Zielmarke von 0,7% erreicht ist.

Antragsbegründung

Die Piratenbewegung war von Anfang an international und basisdemokratisch ausgerichtet. Eine solidarische und transparente Entwicklungszusammenarbeit ist daher unabdingbar mit den Kernideen der Piratenbewegung verbunden.

Seit den 60er Jahren ist das für die Entwicklungszusammenarbeit zuständige Ministerium – BMZ – ein eigenständiges Bundesministerium. Damit ist die Entwicklungszusammenarbeit ein bedeutendes Ressort innerhalb der Bundesregierung, auf das sich viele Prinzipen der PIRATEN wunderbar anwenden lassen.

Die Entwicklungszusammenarbeit ist seit den 70 Jahren in einer Krise, weil sie den eigenen Anspruch einen Beitrag zur Angleichung der Lebensverhältnisse der Menschen in den Industrieländern und im globalen Süden nicht erreicht hat. Um die Entwicklungszusammenarbeit eines Tages überflüssig werden zu lassen, ist eine konsequente Basisorientierung – solidarische Entwicklungszusammenarbeit von unten – sowie Transparenz und nachvollziehbare Wirksamkeit erforderlich.

Dabei spielen die Stärkung kleiner NROs, von Klein- und Mittelbetrieben in den Partnerregionen, sowie die Stärkung der Zivilgesellschaft vor Ort eine genauso zentrale Rolle, wie die Einhaltung der Prinzipien von Guter Regierungsführung und Effizienz. Die AG Entwicklungspolitik hat mit diesem Antrag ein organisches Gesamtkonzept für die Entwicklungspolitik der Piratenpartei entwickelt.

Zur Präambel:

Die offiziellen programmatischen Aussagen der Piratenpartei zur Entwicklungszusammenarbeit beschränkten sich bislang auf die Forderung nach Transparenz und die Aufzählung der Millenniumsziele. Das ist zu wenig und sagt vor allem gar nichts darüber aus, wie diese hehren Ziele denn eigentlich erreicht werden sollen, und welche strukturellen und politischen Veränderungen dafür nötig wären. Die entwicklungspolitische Arbeit der Piratenpartei orientiert sich an der UN-Menschenrechtskonvention. Wir beziehen uns dabei ausdrücklich auch auf den internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, in dem wir einen unabdingbaren Bezugspunkt für jegliches entwicklungspolitisches Engagement sehen.

In einer Zeit globaler Krisen und Herausforderungen – von Arabischem Frühling und Krieg in Afghanistan über Nahrungsmittelknappheit und Klimawandel bis hin zur Zerstörung von Lebensräumen und Kulturen indigener Völker – darf Entwicklungspolitik nicht mehr als Spielwiese von Dilettanten oder Anhängsel klassischer Außenpolitik behandelt werden. Vielmehr ist eine solidarische Nord-Süd Politik gefordert, zu deren Formulierung und Umsetzung die deutsche Piratenpartei und die internationale Bewegung der Piraten einen selbstbewussten Beitrag leisten will und kann. Deshalb beantragen die AG Entwicklungspolitik und viele individuelle Erstunterzeichner, die genannten Grundaussagen an geeigneter Stelle in das Programm der Piratenpartei Deutschlands einzufügen.

Zu den Mindestzielen einer solidarischen Entwicklungszusammenarbeit:

Nur eine pluralistische und aktive Zivilgesellschaft ermöglicht es den Partnerländern auf lange Sicht die eigene Demokratisierung, eine nachhaltige Entwicklung und die Partizipation der Bevölkerung zu gewährleisten.

In diesem Zusammenhang gewinnt auch die Forderung nach einer transparenten Kontrolle der staatlich finanzierten Entwicklungszusammenarbeit noch mehr Gewicht: Es muss sichergestellt werden, wie und zu welchen Zweck öffentliche Gelder verwendet werden. Ungewollte Einflussnahme und Interessendurchsetzung im Namen der Entwicklungszusammenarbeit lehnen wir ab.

Zur Erreichung der genannten Ziele sehen wir es als unabdingbar an, uns für die Stärkung der Rechte und Handlungsmöglichkeiten von Frauen einzusetzen. In vielen Partnerländern der Entwicklungszusammenarbeit sind Frauen noch immer besonders von Diskrimierung und Ausschluss von gesellschaftlicher Teilhabe betroffen. Nicht nur, dass es meist noch eines großen Schrittes in Sachen Gleichberechtigung bedarf, sondern auch als Trägerinnen von gesamtgesellschaftlichen Veränderungsprozessen gebührt Frauen eine besondere Rolle. Besonders Frauen fungieren als Akteurinnen und Multiplikatorinnen von Entwicklung und Entwicklungszusammenarbeit. Somit kann durch die Stärkung ihrer Rechte auch insgesamt eine gerechte und entwicklungsfreundliche Gesellschaft entstehen. Die Unterstützung von Frauen in Partnerregionen sehen wir als eine Brückentechnologie an. Um dem piratigen Ziel einer globalen Postgender-Gesellschaft näher zu kommen, gehören Geschlechterkategorien und an Geschlechtskonstruktionen gekoppelte Machtverhältnisse aufgelöst.

Zu Dezentralen Strukturen und Zusammenarbeit in der Vielfalt erhöhen soziale Akzeptanz und Wirksamkeit

Bei aller grundsätzlichen Wertschätzung für die Ziele der Vereinten Nationen kann nicht weiter hingenommen werden, dass in einigen Partnerregionen eine Vielzahl von Koordinations- und Durchführungsorganisationen der VN einen grotesken Aufwand für überbezahltes internationales Personal, aufwendige Logistik und kafkaeske Verwaltung betreiben - finanziert aus öffentlichen Mitteln. Wir erkennen auch bei den Vereinten Nationen das Recht zur Selbstorganisation an. Gleichzeitig hat gerade in der Entwicklungszusammenarbeit die Wirksamkeit bzw. Unwirksamkeit der Maßnahmen drastische Auswirkungen auf Millionen Menschen vor Ort. Daraus leiten wir eine Verpflichtung ab, Misstände aufzuzeigen und Reformen anzumahnen.

So gut wie alle Geber unterscheiden zwischen einer "institutionellen Basisförderung" für erfahrene und verlässliche Organisationen und einer reinen „Projektförderung“, die zeitlich begrenzt (meist ein bis drei Jahre) und inhaltlich abgegrenzt ist. Als Richtlinie gilt, dass Aktivitäten und Anschaffungen, die nicht ausschließlich für das Projekt benötigt werden, auch nicht mitfinanziert werden. Ebenso ist weit verbreitet, dass die (gleichwohl notwendigen) Kosten der Projektentwicklung und Antragsstellung, für Fachpersonal und vorbereitende Reisen nicht in einen Antrag auf Fördermittel einfliessen dürfen. Personal in Kernbereichen von NROs für Geschäftsführung, Buchhaltung, Fundraising und Projektplanung, aber auch laufende Kosten für Büro, Telefon und Internet sind ebenfalls davon ausgeschlossen. Solche Kosten werden nur bei der extrem seltenen institutionellen Förderung übernommen. Diese muss im Sinne der Nachhaltigkeit ausgebaut werden, damit insbesondere kleinere NGOs und Solidaritätsgruppen nicht gezwungen sind, Projektbudgets künstlich aufzublähen, um notwendiges Personal mitfinanzieren zu können (z.B. indem sie statt einer halben eine ganze Buchhaltungsstelle ins Projekt schreiben). So würde auch die Effizienz gegen Projektende verbessert, wo derzeit sehr viel Energie zum Gewinnen von Folgeprojekten verbrannt wird.

Zu Erhöhung der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit auf 0,7% des BSP bis 2017

Bei der Erhöhung der Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit stellt sich die Frage nach der Finanzierung nur indirekt, denn die internationalen Verpflichtungen Deutschlands müssen in jedem Falle erfüllt werden. Gleichzeitig sehen wir aufgrund der Verzögerungen in den letzten Jahren das Erreichen der Ziele bis 2015 als schwierig an und haben uns daher für das voraussichtliche Ende der kommenden Legislaturperiode 2017 entschieden.

Das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland zeigen, dass diese internationale Vereinbarung auch in Zeiten schwerer Wirtschaftskrisen eingehalten werden muss – und eingehalten werden kann.

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge