Antrag:Bundesparteitag 2012.2/Antragsportal/PA047

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den Bundesparteitag 2012.2. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich

Wende dich bei Fragen und (als Antragsteller) Änderungswünschen an ein Mitglied der Antragskommission.

Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den Bundesparteitag eingereichter Antrag.

Antragsübersicht

Antragsnummer PA047
Einreichungsdatum
Antragsteller

VollePullePiratNRW

Mitantragsteller
Antragstyp Grundsatzprogramm
Antragsgruppe Wirtschaft und Finanzen
Zusammenfassung des Antrags
Schlagworte
Datum der letzten Änderung 01.11.2012
Status des Antrags

Pictogram voting question.svg Ungeprüft

Abstimmungsergebnis

Pictogram voting question.svg Noch nicht abgestimmt

Antragstitel

Streichung aller Steuerabschreibungsmodelle, Steuerabschreibungsvergünstigungen, Subventionen, und damit in Zusammenhang stehende Gesetze und Verordnungen

Antragstext

Es wird beantragt hiesigen Antrag ggf. modular zu behandeln, da es zur hiesigen Thematik noch andere Anträge gibt, wie z. B. PA018 vom 26.10.2011,

Es wird beantragt im Parteiprogramm — Grundsatzprogramm der Piratenpartei Deutschland an geeigneter Stelle einzufügen:

Die Piratenpartei Deutschland setzt sich dafür ein, dass die Steuergerechtigkeit herbei geführt wird, was langfristig und gravierend eine positive Veränderung darstellen wird. Im Bundestag und Bundesrat sowie in den zuständigen Ausschüssen wird transparent über den Weg und Zeitrahmen entschieden, wie die steuerrechtliche Veränderung abzuwickeln ist, welche die Streichung aller Steuerabschreibungsmodelle, aller Steuerabschreibungsvergünstigungen, aller Subventionen, und damit in Zusammenhang stehende Gesetze und Verordnungen, langfristig umfassen wird. Dazu gehört auch die Festlegung der Höhe des Steuersatzes bei Unternehmen, bei der freiberuflichen Tätigkeit, und bei den steuerpflichtigen Lohneinkommen (Einkommensteuergesetz), die völlig neu zu ordnen sind.

Die Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge sind zu verbieten, und sie sind daher aus dem Aktiengesetz und ggf. aus anderen Gesetzen zu streichen. Desgleichen gilt für die - sofortige - Aufhebung des so genannten Nichtanwendungserlasses des Bundesfinanzministeriums, der die Praxis der Finanzverwaltung, ihr missliebige Rechtsprechung des höchsten deutschen Finanzgerichts, der Bundesfinanzhof (BFH), aushebelt.

Erhalten bleibt die Förderung von Projekten, welche über die Schiene der Wissenschaft, der Forschung, und Bildung (Ausbildung) laufen.

Es ist die Mehrwertsteuer und/oder Umsatzsteuer abzuschaffen, wenn sie die Dinge des täglichen Lebensbedarfs betreffen, wie z. B. Brot, Gemüse, ggf. Teesorten, Babynahrung und Babykleidung und die dazu gehörigen Hygieneartikel, so wie die Dinge z. B. für Schwerbehinderte, Pflegebedürftige, oder andere Hilfsmittel für diese Personenkreise, sowie Kinderbücher auch Kinderhörbücher … Ebenfalls sind die Mieten - insbesondere der Sozialmietraum - nicht zu besteuern. Diese Maßnahmen wirken der Inflation entgegen und wirken sich bei den niedrigen Einkommen günstig auf die Einkommenssituation aus.

Antragsbegründung

Das nicht mehr überschaubare Geflecht der steuerrechtlichen Selbstbedienung ist Mitursache für die Weiterverschuldung, die wie bekannt bei derzeit ca. 2.100.000.000.000 Euro liegt. In den letzten ca. 30 Jahren ist an diesem rein mathematisch theoretischen Steuermodell-Gesetzes- und Verordnungswirrwarr nichts Nennenswertes und nichts Zentrales verändert worden. Eine Neuordnung ist längst überfällig.

Die Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge sind ferner - nach Möglichkeit sofort - zu verbieten und aus dem Aktiengesetz und ggf. aus anderen Gesetzen zu streichen, weil sie den ursprünglichen Sinn der Steuervereinfachung fast völlig verloren haben, und eher dem Missbrauch förderlich sind, und die Gewinne verschwinden ohne jegliche Transparenz im Ausland. Zudem mindern diese Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge die Gewerbesteuern, die dann wieder als Steuerausfälle bei den Städten und Gemeinden auffallen. Zudem führt das Verbot der Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge zur Verhinderung von Scheinselbstständigkeiten zum Zwecke der Steuerhinterziehung.

Die Neuordnung spart nicht nur Geld sondern auch jede Menge Bürokratie und damit noch mehr Geld, - auch langfristig, da weinger Personal und Sachleistungen in der Verwaltung benötigt werden - .

Von dieser umfangreichen Neuregelung des Finanzwesens ist auch die Zeitarbeit/Leiharbeit betroffen, die nur zum Ausgleich von Auftragsspitzen und kurzfristigen Personalmangen (z. B. Urlaubs- und Krankheitsvertretung) die Berechtigung haben darf.

Die Folge: Es sind die Steuern zu zahlen. Die Höhe des Steuersatzes bei Unternehmen, bei der freiberuflichen Tätigkeit, und bei den steuerpflichtigen Lohneinkommen (Einkommensteuergesetz) ist völlig neu zu ordnen.

Und zudem : Deutschland lebt über seine Verhältnisse.

Der Staat gibt ständig mehr aus, als er über Steuern einnimmt. ... die drastischen Worte, die dazu der Ex-Verfassungsrichter Paul Kirchhof findet:

Schlicht "unanständig" nennt er, dass wir heute über unsere Verhältnisse leben - zu Lasten unserer Kinder. Wir befinden uns in der Illegalität, weil die Staatsverschuldung mit 83 Prozent des Bruttoinlandsproduktes deutlich über den zulässigen 60 Prozent liegt. ... ... Deutschland muss wieder legal werden, indem es nicht nur keine neuen Kredite aufnimmt, sondern auch Staatsschulden abbaut. Das geht nur mit Sparen: Immer wenn die Staatsschuld um ein Prozent steigt, sollen alle Staatsleistungen um ein Prozent gekürzt werden, von den Subventionen bis zur Sozialhilfe. Nehmen die Staatseinnahmen zu, so will er dies ausschließlich zur Schuldentilgung verwenden. Gewährt der Staat Finanzhilfen, erwartet der 69-Jährige eine Gegenleistung. Dann müsste ihm beispielsweise die Commerzbank zinslose Kredite gewähren. ... ... Kirchhof will nicht nur den Solidaritätszuschlag und die Erbschaftsteuer ausschließlich für die Schuldentilgung nutzen. Er fordert auch eine Finanztransaktionssteuer und hält dafür bis zu ein Prozent für "nicht übermäßig". Das könne so viel Geld bringen wie die Lohnsteuer - also einen dreistelligen Milliardenbetrag -, und er sieht auch nicht die Gefahr, dass Geschäfte ins Ausland abwandern. Getoppt wird dies von einer einmaligen Vermögensabgabe von zwölf Prozent auf Vermögen von mehr als einer Million Euro, verteilt auf zwölf Jahre, die 100 Milliarden Euro bringen soll. ... http://www.tagblatt.de/Home/nachrichten/ueberregional/politik_artikel,-Ex-Verfassungsrichter-kritisiert-unzulaessig-hohe-Verschuldung-_arid,184786.html

Auf scharfe Kritik stößt der Nichtanwendungserlass im Steuerrecht des Bundesministerium für Finanzen. http://www.giessen-friedberg.ihk.de/Geschaeftsbereiche/Recht_und_Steuern/Steuern/Anlagen/Nichtanwendungserlasse_im_Steuerrecht.pdf

Die hochrangigen Unterzeichner aus der Wirtschaft kritisierten schon in einen Brief aus dem Jahr 2009 die seit langem nicht nur von Wirtschaft und Bürgern, sondern auch vom Bundesfinanzhof (BFH) und in der Wissenschaft nicht hinnehmbare Praxis. Konkret geht es dabei um die Praxis der Finanzverwaltung, ihr missliebige Rechtsprechung des höchsten deutschen Finanzgerichts, des BFH, durch sog. Nichtanwendungserlasse „auszuhebeln".

Eine derartige Praxis hat nichts mit Steuergerechtigkeit zu tun, und gehört sofort abgeschafft. Zudem verursacht dieser Erlass jede Menge Bürokratie in den Finanzbehörden und auf den zuständigen Finanzgerichten, weil die Betroffenen genötigt sind, ggf. gegen Steuerungerechtigkeiten anzugehen.

Das Bundesfinanzministerium sieht das anders. Und verweist auf den Rechtstaat. Siehe hier: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Glossareintraege/N/005_Nichtanwendungserlass.html

Siehe hier: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/070709_Bundesfinanzhof.html

Siehe hier: http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steu_1205_2009_1.html

Diese Argumentationen sind dann nicht mehr haltbar, wenn Steuergerechtigkeit verwirklicht werden soll.


Die Mieten - insbesondere der Sozialmietraum - sind nicht zu besteuern. Diese Maßnahmen wirken der Inflation entgegen und wirken sich bei den niedrigen Einkommen günstig auf die Einkommenssituation aus. Zudem ist diese flankierende Maßnahme hilfreich, um die Sozialausgaben möglichst niedrig zu halten, Desgleichen gilt bei der Abschaffung der Mehrwertsteuer und/oder Umsatzsteuer, wenn diese Steuern die Dinge des täglichen Lebensbedarf betreffen, wie z. B. Brot, Gemüse, ggf. Teesorten, Babynahrung und Babykleidung und die dazu gehörigen Hygieneartikel, so wie die Dinge z. B. für Schwerbehinderte, Pflegebedürftige, oder andere Hilfsmittel für diese Personenkreise, sowie Kinderbücher auch Kinderhörbücher …


Ich bitte um Unterstützung zu diesem Antrag.

Vielen Dank, VollePullePiratNRW

Diskussion

  • Vorangegangene Diskussion zur Antragsentwicklung: {{{diskussionVorher}}}
  • [{{{antragsdiskussion}}} Pro-/Contra-Diskussion zum eingereichten Antrag]


Konkurrenzanträge