SH:LPT2016.2/Textwüste
Dies ist eine automatisch generierte Auflistung sämtlicher zum LPT 2016.2 eingereichten Anträge mit Empfehlungen der Antragskommission. Zum Einreichen weiterer Anträge benutzt bitte die Antragsfabrik.
Programmanträge
- - Keine Programmanträge eingereicht
SH:LPT2016.2/Anträge/Wahlprogramm zurücksetzen
Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms an den Landesparteitag 2016.2.
Es wird beantragt das aktuelle Programm zurückzusetzen (alle Inhalte entfernen). Dieser Beschluss tritt mit seiner Annahme in Kraft.
Derzeit befindet sich im Wahlprogramm nur ein angenommener Antrag, denn alle anderen Anträge waren in den letzten Jahren entweder Grundsatzprogrammanträge oder sonstige Anträge (Positionspapiere). Auf dem LPT 2013.1 wurde mit dem Antrag "XA0002 Wiedereröffnung Wahlprogramm" ein neues Wahlprogramm, welches nicht auf eine konkrete Wahl ausgerichtet ist, eröffnet.
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SH:LPT2016.2/Anträge/Mehr Demokratie
Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2016.2.
Es wird beantragt im Wahlprogramm an geeigneter Stelle das folgende Kapitel "Mehr Demokratie" einzufügen. Mehr Demokratie Unser politisches System, wie es bisher ausgestaltet ist, befindet sich in einer Vertrauenskrise. Die Menschen vertrauen nicht mehr darauf, dass die Politik im Interesse der Mehrheit der Menschen entscheidet. Die Interessen des wirtschaftlichen Profits scheinen im Vordergrund zu stehen. Nur wenige Bürger fühlen sich durch ihre Abgeordneten noch gut vertreten. Eine große Mehrheit kritisiert einen zu geringen Einfluss der Bürger auf die Entscheidungen der Politik. Wir Piraten wollen das ändern und unsere Demokratie modernisieren („Demokratie-Update“), indem wir die direkten und indirekten demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten jedes Einzelnen stärken und eine gleichberechtigte Teilhabe aller Mitbürger an demokratischen Prozessen ermöglichen. Wir sind davon überzeugt, dass in mehr Mitentscheidungsrechten für die Bürger der Schlüssel für eine bessere Politik liegt.
Wir stehen für mehr direkte Beteiligung an öffentlichen Entscheidungen. In Schleswig-Holstein gab es in den letzten 20 Jahren nur einen einzigen erfolgreichen Volksentscheid (1998: Ablehnung der Einführung der umstrittenen Rechtschreibreform) – und über den hat sich der Landtag einfach durch Beschluss hinweggesetzt. Wir wollen Schleswig-Holstein zur direktdemokratischen "Schweiz des Nordens" machen. Es soll regelmäßig Volksabstimmungen zu wichtigen Fragen unseres Landes wie z.B. geplante Großprojekte oder Bildungsreformen geben. Entsprechend der Vorschläge des Vereins »Mehr Demokratie e.V.« fordern wir:
Wir wollen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Schleswig-Holsteins Kommunen erleichtern:
Wir wollen die Entscheidungs- und Einflussmöglichkeiten der Bürger bei Landtagswahlen stärken:
Bei der Kommunalwahl wollen wir das veraltete Einstimmenwahlrecht durch eine moderne Verhältniswahl mit offenen Listen ersetzen. Wir sind auch hier für „offene Listen“, damit die Wählenden mit ihren Zweitstimmen für konkrete Listenbewerber stimmen oder bestimmten Kandidaten mehrere Stimmen geben können. Wir setzen uns außerdem für ein kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger ein, die das erforderliche Wahlalter erreicht haben und sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Schleswig-Holstein soll sich im Bundesrat für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes einsetzen.
Wir setzen uns für eine Trennung von Regierungsamt und Landtagsmandat ein, weil Aufgabe des Parlaments die Kontrolle der Regierung ist. Deshalb fordern wir, dass Landtagsabgeordnete, die ein Regierungsamt übernehmen, ihr Landtagsmandat für ihre Amtszeit ruhen lassen müssen.
Die Landesregierungen handeln immer wieder hinter verschlossenen Türen Vereinbarungen aus, beispielsweise über Fernsehanstalten und Rundfunkbeitrag, über den Jugendschutz im Internet oder über die Studienplatzvergabe. Die Landesparlamente werden erst nach Abschluss der Verhandlungen um Zustimmung zum fertigen Vertragstext gebeten. Um die schleichende Verlagerung der Gesetzgebung in nichtöffentliche Regierungsverhandlungen zu beenden, treten wir dafür ein, dass Schleswig-Holstein Beschlüssen und Verträgen auf landesübergreifender, europäischer und internationaler Ebene, die der Umsetzung oder Ratifizierung durch den Landtag bedürfen, künftig nur nach vorheriger Genehmigung der Vertreter des Volkes im Landtag zustimmen darf. Der Landtag oder sein zuständiger Ausschuss sollen künftig zu jedem Vertragsvorhaben eine Stellungnahme abgeben. An die Stellungnahme des Parlaments soll der Vertreter des Landes bei den Verhandlungen und bei der Abstimmung gebunden sein.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Landräte wieder per Direktwahl und nicht mittelbar durch die Mitglieder der Kreistage gewählt werden.
Wir setzen uns dafür ein, dass in Gesetzentwürfe und Gesetzesinitiativen übernommene Formulierungsvorschläge von Interessenverbänden und Lobbyisten gekennzeichnet werden müssen. Außerdem sollen die Auftraggeber benannt werden. Einen entsprechenden Antrag der Piraten im Landtag haben CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW abgelehnt - doch wir bleiben bei unserer Forderung. Mittelfristig wollen wir einen „legislativen Fußabdruck“ einführen. Danach sollen Gesetzentwürfe alle Lobbyisten oder Beauftragte auflisten, mit denen Abgeordnete oder Verwaltung bei ihrer Arbeit an einer Rechtsnorm in Kontakt waren und welche Änderungen dies zur Folge hatte. Gesetzentwürfe dürfen in Schleswig-Holstein nur von demokratisch legitimierten Organen, nämlich aus dem Landtag oder von der Landesregierung, eingebracht werden. Die Übernahme von Gesetzentwürfen Dritter ist problematisch, weil sich ihre Auswirkungen nicht immer sogleich überschauen lassen. Es entsteht der Eindruck, dass sich der Entwurfsverfasser nicht am Gemeinwohl, sondern an Einzel- oder Eigeninteressen orientiert haben könnte. Durch den undurchsichtigen Einfluss Externer auf Gesetzgebungsverfahren droht die Akzeptanz der Gesetze durch den Bürger Schaden zu nehmen.
Wenn die Landesregierung Gesetze vorbereitet, erhalten bisher nur ausgewählte Interessenvertreter Gelegenheit, zum ersten Entwurf ("Referentenentwurf") Stellung zu nehmen. Wir wollen, dass Referentenentwürfe von Gesetzen sowie die Stellungnahmen dazu jedermann zugänglich gemacht werden. So können sich auch Bürger frühzeitig einbringen und es wird sichtbar, welche Interessen bei der Entstehung eines Gesetzes maßgebend sind.
Wir fordern eine Verbesserung der Transparenz bei der Besetzung von Ämtern und öffentlichen Aufsichtsgremien. Darunter fallen zum Beispiel der Präsident des Landesrechnungshofs, die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts und der Landesdatenschutzbeauftragte. Vor einer Neuwahl sollen Interessenten öffentlich aufgefordert werden, sich zu melden. Geeignete Interessenten sollen sich dann in den jeweiligen parlamentarischen Gremien öffentlich den Fragen von Abgeordneten und auch denen von Bürgern stellen müssen. Damit wollen wir vermeiden, dass Spitzenämter nur nach Parteiproporz besetzt werden. Bei der Landesdatenschutzbeauftragten ist es uns 2014 erstmals gelungen, eine öffentliche Ausschreibung und ein offenes Auswahlverfahren durchzusetzen.
Die Abgeordneten des schleswig-holsteinischen Landtags werden aus öffentlichen Mitteln voll alimentiert. Die Bürger können erwarten, dass die Volksvertretung – und nicht andere Tätigkeiten – im Mittelpunkt der Tätigkeit der Abgeordneten steht. Um potenzielle Interessenkonflikte und Abhängigkeiten erkennen zu können und Lobbyismus im Parlament offenzulegen, fordern wir eine konsequente Veröffentlichung von Nebeneinkünften. Trotz einer Gesetzesinitiative der PIRATEN legt der Schleswig-Holsteinische Landtag bis heute nicht sämtliche Nebeneinkünfte der Abgeordneten samt Arbeit- oder Auftraggeber und Zeitaufwand betragsgenau offen. Diese Forderung erhalten wir aufrecht.
Wir setzen uns dafür ein, dass der Ausverkauf politischen Einflusses an den Meistbietenden ausgeschlossen wird. Ergänzend zu den existierenden Vorschriften zu Nebentätigkeiten möchten wir eine Sperrfrist (Karenzzeit) für ehemalige Minister und Staatssekretäre von mindestens drei Jahren nach Ende der Amtszeit einführen. In diesem Zeitraum müssen sich ehemalige Amtsträger eine Erwerbstätigkeit, welche ihren früheren Zuständigkeitsbereich betrifft, genehmigen lassen. Es soll nicht länger möglich sein, dass sich ein Minister oder Staatssekretär von der Branche, für die er zuständig ist, mit einem lukrativen Posten aus dem Amt kaufen lässt. Minister und Staatssekretäre sollen außerdem ab Amtsantritt öffentlich Rechenschaft über ihre wirtschaftlichen Interessen in Form von Nebentätigkeiten, Kapitalbeteiligungen und Nachfolgetätigkeiten oder Rückkehrrechten ablegen.
Die Piratenpartei Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, dass per Landtagsbeschluss oder Volksentscheid festgelegt werden kann, wie Schleswig-Holstein im Bundesrat abstimmt. Im Bundesrat werden wichtige Entscheidungen getroffen, ohne dass der demokratisch gewählte Landtag darauf Einfluss hat. Die Vertreter unseres Landes dürfen bisher auch gegen den klaren Willen des Landtags abstimmen. Wir wollen das Grundgesetz anpassen, um dies zu ändern.
Die Piratenpartei setzt sich für eine Stärkung der fraktionslosen Abgeordneten in den Kommunalparlamenten ein. Damit soll erreicht werden, dass sie genau so arbeitsfähig sind wie die Mandatsträger einer Fraktion. Sie sollen die Möglichkeit erhalten bürgerliche Mitglieder in Ausschüsse zu berufen, von der Verwaltung zur Verfügung gestellte Arbeitsräume zu nutzen und angemessene Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt zu bekommen.
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Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
SH:LPT2016.2/Anträge/Privatsphäre, Datenschutz und Bürgerrechte
Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms an den Landesparteitag 2016.2.
Es wird beantragt im Wahlprogramm an geeigneter Stelle das folgende Kapitel "Privatsphäre, Datenschutz und Bürgerrechte" einzufügen. Privatsphäre, Datenschutz und Bürgerrechte - Grundpfeiler einer freiheitlichen Informationsgesellschaft Der Anspruch der Gesellschaft auf Wissen endet dort, wo die Privatsphäre des Einzelnen beginnt. Persönlichkeitsrechte wie die informationelle Selbstbestimmung sind Grundpfeiler für die freiheitlich demokratische Grundordnung unseres Staates. Das Bundesverfassungsgericht hat schon 1983 festgestellt, dass Datenschutz ein Grundrecht ist. Mit der Wandlung zu einer Wissens- und Informationsgesellschaft bekommt der Schutz persönlicher Daten eine zentrale Bedeutung. Die Grundsätze des Datenschutzes (Datensparsamkeit, Datenvermeidung, Zweckbindung und Erforderlichkeit) sind konsequent in den Vordergrund zu stellen, da immer mehr Informationen über uns und unser Leben in elektronischer Form vorliegen und zusammengeführt und automatisiert verarbeitet werden können.
Wir wollen unser historisches Erbe an Freiheitsrechten bewahren und die Effektivität der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung sichern. Deshalb soll eine staatliche Informationssammlung, Kontrolle und Überwachung künftig nur noch gezielt bei Personen erfolgen, die einer Straftat verdächtig sind. Auf anlasslose, massenhafte, automatisierte Erhebungen, Abgleichungen und Speicherungen von Daten wollen wir verzichten. In einem freiheitlichen Rechtsstaat ist eine derart breite Erfassung beliebiger Personen nicht hinnehmbar und schädlich. So lehnen wir unter anderem die Einrichtung von sogenannten Gefahrengebieten zur verdachtslosen Kontrolle von Menschen ab.
Wir treten dem fortschreitenden Abbau der Bürgerrechte entgegen, der seit 2001 dramatische Ausmaße angenommen hat. Unnötige und exzessive Überwachungsgesetze der letzten Jahre wollen wir dazu mit einem »Freiheitspaket« wieder aufheben oder auf ein freiheitsfreundliches Maß beschränken, beispielsweise in den Bereichen »Vorbeugende Bekämpfung von Straftaten«, Videoüberwachung, Wohnungsüberwachung (»Lauschangriff«), Telekommunikationsüberwachung, Rasterfahndung, Schleierfahndung und Datenübermittlung an ausländische Stellen.
Solange nicht eine systematische Überarbeitung der bestehenden Sicherheitsgesetze erfolgt ist, lehnen wir weitere Eingriffe in unsere Grundrechte im Namen der Kriminalitätsbekämpfung ab (Überwachungsmoratorium). Zur Gewährleistung unserer Sicherheit brauchen wir keine neuen Gesetze, sondern eine konsequente Anwendung der geltenden Gesetze.
Bisher werden verfassungswidrige Gesetze wie die Vorratsdatenspeicherung oft erst nach Jahren von den Verfassungsgerichten gekippt und bis dahin angewandt. Wir wollen das Inkrafttreten verfassungswidriger Gesetze möglichst von vornherein verhindern. Dazu soll ein Drittel des Landtages oder zwei Fraktionen das Recht bekommen, ein Rechtsgutachten des Landesverfassungsgerichts zur Verfassungskonformität eines Gesetzesvorhabens einzuholen. Der Ministerpräsident soll darüber hinaus das Recht erhalten, bei verfassungsrechtlichen Zweifeln vor der Ausfertigung eines Gesetzes das Landesverfassungsgericht um eine Prüfung zu bitten. Um die Politik zusätzlich zu mehr verfassungsgemäßen Gesetzen zu motivieren, fordern wir eine angemessene Entschädigung für von einem verfassungswidrigen Gesetz in ihren Grundrechten verletzte Bürger.
Wir wollen eine Landesverfassungsbeschwerde einführen. Jeder Bürger soll gegen Verletzungen seiner Grundrechte Verfassungsbeschwerde bei dem Landesverfassungsgericht einlegen dürfen, so zum Beispiel gegen ungerechtfertigte Überwachungsgesetze.
In den letzten Jahren nimmt die Videoüberwachung des täglichen Lebens in Schleswig-Holstein überhand: durch Überwachungskameras in Zügen zwischen Flensburg, Kiel und Hamburg, durch Überwachungskameras an Streifenwagen und durch ein neues Versammlungsgesetz, das die Videoüberwachung ganzer Demonstrationszüge erlaubt. Die zunehmende pauschale Videoüberwachung – zum Beispiel auf öffentlichen Plätzen oder im öffentlichen Nahverkehr – dient lediglich einer gefühlten Sicherheit. Sie erhöht weder die Aufklärungsquote, noch verhindert sie Straftaten. Stattdessen greift ständige Beobachtung unverhältnismäßig in die Privatsphäre der Menschen ein und führt zu einem angepassten Verhalten. Die Piratenpartei lehnt eine Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Flächen und Räume deshalb strikt ab. Wir setzen uns stattdessen für wirksame Maßnahmen der Kriminalprävention ein.
Unsere Privatsphäre ist nicht verhandelbar. Wir wenden uns nachdrücklich gegen jede Bestrebung die Privatsphäre wirtschaftlichen und/oder staatlichen Interessen unterzuordnen. Der Datenschutz ist deshalb immer mit dem Fokus auf die Datenvermeidung zu betreiben, da einmal erhobene Daten immer weitergehende Ansprüche erwecken. Die Zuständigkeit für das Datenschutzrecht soll auf das Justizministerium übertragen werden, weil das bisher zuständige Innenministerium ein Eigeninteresse an der Sammlung möglichst vieler Daten hat.
Im Landtag konnten wir Piraten erstmals seit Bestehen des Unabhängigen Landesdatenschutzzentrums durchsetzen, dass die Stelle des Landesdatenschutzbeauftragten öffentlich ausgeschrieben und die fachlich am besten qualifizierte Interessentin ausgewählt wurde. Die Zahl der Mitarbeiter am ULD wurde aber von der rot-grün-blauen Koalition nur unwesentlich aufgestockt. Das Risiko für Staat und Wirtschaft, vom ULD kontrolliert zu werden, ist momentan gering. Unserer Einschätzung nach ist das ULD mit der aktuellen personellen und finanziellen Ausstattung nicht in der Lage, den nötigen Druck aufzubauen, damit datenverarbeitende Stellen sich an die bestehenden Datenschutzgesetze halten. Wir setzen uns dafür ein, das ULD so zu stärken, dass Beratung und Kontrolle flächendeckend und zeitnah gewährleistet werden. Das ULD soll zudem bei Verstößen gegen den Datenschutz oder die Informationsfreiheit auch gegen Behörden vorgehen können.
Immer wieder werden Teile Schleswig-Holsteins zu Gefahrengebieten erklärt, in denen jeder Bürger anlasslos kontrolliert werden darf. Diese Anhalte- und Sichtkontrollen, also beispielsweise die Kontrolle von Autos und Taschen für die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten, lehnen wir ab. Sie stellen ein stigmatisierendes und diskriminierendes polizeiliches Instrument dar, dessen Nutzen in keinem Verhältnis zur Einschränkung der Freiheitsrechte der Bevölkerung steht. Allein das äußere Erscheinungsbild eines Menschen darf kein Grund für eine Kontrolle oder Verdächtigungen sein. Hinzu kommen keine nachweisbaren Erfolge, eine nicht vorhandene Abschreckungswirkung aufgrund fehlender öffentlicher Bekanntmachung solcher Gebiete und Nachteile wie eingeschränkte Bewegungsfreiheit für unbeteiligte Bürgerinnen und Bürger, die sich in solchen Gebieten aufhalten. Die Kapazitäten der Polizei werden hierdurch verschwendet und könnten besser in gezielte Maßnahmen investiert werden.
SPD, Grüne und SSW haben am 22. Mai 2015 ein schleswig-holsteinisches Versammlungsgesetz beschlossen, das die Versammlungsfreiheit im Vergleich zum Bundesversammlungsgesetz massiv einschränkt. Das wollen wir ändern:
Wir fordern außerdem die Zulassung unabhängiger und neutraler Demonstrationsbeobachter. Diese Beobachter sollen mit offiziellen Identifikationsdokumenten ausgestattet werden, um sich damit frei bewegen zu können und Ton- sowie Bildaufnahmen von Rechtsverletzungen zu Beweiszwecken anfertigen zu können. Diese Aufzeichnungen sind von der Beschlagnahme durch die Polizei auszuschließen.
In Schleswig-Holstein wurden 2015 dreimal so viele Handys geortet wie noch 2012. Statistisch gesehen war jeder Schleswig-Holsteiner mehrfach im Visier der Polizei. Nicht einmal jede 20. Funkzellenabfrage hat zu einer Verurteilung geführt. Es ist unverhältnismäßig, mit geringer Erfolgsaussicht ins Blaue hinein eine massenhafte Kompletterfassung aller Menschen im Umkreis eines Tatorts vorzunehmen. Die Erfassung aller Nutzer von Mobiltelefonen innerhalb einer Funkzelle wollen wir abschaffen, zumindest aber auf schwere Straftaten beschränken. Spätestens mit Ermittlungsende sind die erhobenen Daten zu löschen. Personen, deren Daten durch eine Funkzellenabfrage erfasst wurden, sollen hierüber nach Abschluss der Ermittlungen informiert werden. Der Landtag ist des Weiteren jedes Jahr über die Entwicklung des Umgangs mit dieser problematischen Überwachungsmaßnahme zu informieren.
Mit der von SPD und CDU beschlossenen anlasslosen Vorratsspeicherung aller Verbindungs- und Standortdaten gibt es keine vertrauliche und spurenlose digitale Kommunikation mehr. Massenhaft die Kontakte und Bewegungen von Millionen Menschen in Deutschland zu speichern, ist die am tiefsten in die Privatsphäre eingreifende Überwachungsmaßnahme in der Geschichte unseres Landes. Vorratsdatenspeicherung gefährdet sogar Menschenleben, wo sie es Menschen in Not unmöglich macht, anonym Hilfe und Rat zu suchen. Schleswig-Holstein steht in der Verantwortung, seine Bürger vor der Totalerfassung all ihrer Kontakte und Bewegungen zu schützen. Wir Piraten haben erreicht, dass Schleswig-Holstein im Bundesrat gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gestimmt und dieses einstweilen nicht umgesetzt hat. Wir wollen aber darüber hinaus, dass Schleswig-Holstein gegen die Vorratsdatenspeicherung vor das Bundesverfassungsgericht zieht und eine Nutzung von Vorratsdaten durch Polizei und Verfassungsschutz dauerhaft unterbindet.
Nach dem Landesgesetz zur Bestandsdatenauskunft von SPD, Grünen und SSW dürfen Polizei und Verfassungsschutz nicht nur von Telekommunikationsanbietern wie der Telekom, sondern auch von “Telemedien-Diensteanbietern” wie Facebook, Google oder Twitter Daten über die Nutzer und ihr Kommunikations- und Surfverhalten einschließlich ihrer Passwörter abgreifen. Das geht noch weit über das umstrittene Bundesgesetz zur Bestandsdatenauskunft hinaus. Passwörter ermöglichen den Zugriff auf hochsensible Inhalte von E-Mails, Fotos, Tagebücher oder Dokumente. Wir Piraten haben Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingelegt und wollen es abschaffen. Der Staat darf auf Kommunikationsdaten allenfalls mit richterlicher Anordnung und zur Aufklärung schwerer Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für wichtige Rechtsgüter zugreifen. Einen Zugriff durch Geheimdienste lehnen wir in jedem Fall ab, ebenso wie die Herausgabe von Zugriffscodes wie PINs und Passwörtern.
Wir setzen uns für die Stärkung von Rechten der Sportfans ein. Der Schutz der Bürgerrechte ist eines unserer Kernanliegen. Gerade in und rund um die Stadien sehen wir diese elementaren Rechte bedroht. Insbesondere Fußballfans werden von den Sicherheitsbehörden offenbar kollektiv als potenzielle Störer, Gefährder und Straftäter wahrgenommen. Die Unschuldsvermutung und andere Rechtsstaatsprinzipien werden zunehmend außer Kraft gesetzt. Diese Situation ist für uns Piraten nicht akzeptabel. Wir sprechen uns gegen Vorverurteilung, Diskriminierung und willkürliche Repression gegenüber Sportfans aus. Die schleswig-holsteinische Polizei sammelt Informationen über hunderte von Fußballfans im Norden, darunter Handynummern, Anreisewege, Aufenthaltsorte oder Veranstaltungsteilnahmen. Wir PIRATEN fordern die Abschaffung von Verdachts-Datensammlungen über Fußballfans, mindestens aber ihre Beschränkung auf Personen, die in dringendem Verdacht eines Gewaltdelikts stehen. In jedem Fall müssen Betroffene über die gespeicherten Daten benachrichtigt werden, um die Rechtmäßigkeit überprüfen lassen zu können.
Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein wollen ein gemeinsames Zentrum zur Telekommunikations- und Internetüberwachung aufbauen. Der entsprechende Staatsvertrag stellt einen Blankoscheck aus: Er regelt nicht einmal, welche Aufgaben das Überwachungszentrum überhaupt konkret wahrnehmen darf. Geplant ist außerdem eine Forschungs- und Entwicklungsabteilung, ohne dass ein Ethikbeirat für diese Überwachungsforschung vorgesehen ist. Für uns Piraten ist das Vorhaben ein kalkulierter Kontrollverlust der Parlamente. Deshalb lehnen wir es ab.
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SH:LPT2016.2/Anträge/ Mehr Transparenz - Geheimnis war gestern
Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2016.2.
Es wird beantragt im Wahlprogramm an geeigneter Stelle das folgende Kapitel "Mehr Transparenz - Geheimnis war gestern" einzufügen. Mehr Transparenz - Geheimnis war gestern »Wissen ist Macht« wird bislang eher als Legitimation dafür verwendet, Wissen für sich zu behalten, abzuschotten und zu monopolisieren. Eine erfolgreiche Gesellschaft des 21. Jahrhunderts muss den Satz erweitern zu »Wissen ist Macht – wenn es allen gehört«. Denn eingesperrtes Wissen ist gesellschaftlich totes Wissen und nutzt zunächst nur dem, der daraus »Kapital« schlägt. Umweltschutzorganisationen, Bürgerrechtsgruppen, Verbraucherschützer und viele andere Organisationen und Initiativen, die die Interessen der Bürger vertreten, warten z.B. darauf, dass die öffentliche Verwaltung ihre Informationsschätze teilt und nicht versteckt. Die Piratenpartei versteht sich als Vertreterin dieser Gruppen. Damit der Bürger seiner Kontrollpflicht dem Staat gegenüber nachkommen kann, muss dieser offen und transparent aufgestellt sein. Die Demokratie wird gestärkt, wenn mehr Mitwirkungsmöglichkeiten und Einblicke in die Abläufe von Politik und Verwaltung gewährt werden. Durch Einsicht in die Staatsgeschäfte können Korruption, Bürokratie und Lobbyismus erkannt werden. Inkompetenz und Versäumnisse werden schneller aufgedeckt.
Die Veröffentlichung von Ergebnissen aus öffentlich finanzierter oder geförderter Forschung und Lehre findet oft durch kommerzielle Verlage statt. Die Qualitätssicherung (Peer Review) wird meist von ebenfalls staatlich bezahlten Wissenschaftlern übernommen. Forschungseinrichtungen müssen für selbst erarbeitetes Wissen noch einmal bezahlen, wenn dieses Wissen ausschließlich von kommerziellen Verlagen verbreitet wird. Der Steuerzahler kommt also mehrfach für die Kosten der Publikationen auf. Ebenso veröffentlichen die Ministerien und Landesanstalten zu verschiedensten Themen regelmäßig Publikationen, die bisher nicht frei weiter verwendet werden dürfen. Wir setzen uns dafür ein, dass das wissenschaftliche und kulturellen Erbe der Menschheit nach dem Prinzip des Open Access zugänglich gemacht wird. Wir sehen es als Aufgabe der Landesregierung an, dieses Prinzip an den von ihr finanzierten und geförderten Einrichtungen durchzusetzen.
Der Rohstoff der Industrialisierung war das Öl. Der Rohstoff der Digitalisierung sind Daten. Sie fallen täglich in gewaltigen Mengen an und bieten verschiedenste Einsatzmöglichkeiten. Auch der Staat und seine Einrichtungen erzeugen und erfassen große Datenmengen, welche zu verschiedenen Zwecken eingesetzt werden. All diese Daten könnten aber möglicherweise für die Öffentlichkeit von Interesse sein. Wir setzen uns daher gemäß dem Prinzip Open Data für eine Veröffentlichung dieser nicht personenbezogenen Daten unter freien Lizenzen und offenen Dateiformaten ein. Ein Beispiel sind Geobasisdaten als Grundlage für die Planung in den Bereichen Verkehr, Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt. Auch in Wissenschaft und Forschung ist man immer mehr auf Geoinformationssysteme angewiesen, um genaue Analysen und Studien zu Themen wie Umwelt, Soziales oder Wirtschaft zu erstellen.
Eine offene, transparente und bürgernahe Verwaltung ist die Grundlage für eine vernünftige Form der Bürgerbeteiligung. Wir akzeptieren nicht, dass beispielsweise die Bohrpläne und Anträge von Erdölkonzernen geheim gehalten werden. Deswegen wollen wir in Schleswig-Holstein ein Transparenzgesetz nach Hamburger Vorbild schaffen, bei dem die meisten Verträge, Daten und Informationen selbstständig veröffentlicht werden müssen. Die Offenlegungspflichten sollen für Land und Kommunen gelten. Die generellen Ausnahmen vom Informationsanspruch des Bürgers für Landtag, Justiz, Landesrechnungshof und Ministerien wollen wir streichen. Gerade am Verfahren zum Erlass von Gesetzen, an die sich jeder Bürger zu halten hat, besteht ein hohes öffentliches Interesse. Aber auch die Tätigkeit der Justiz und die Prüfungen des Landesrechnungshofs sollen transparent erfolgen.
Der Zugang zu veröffentlichten Informationen darf nicht davon abhängen, welches Computersystem jemand benutzt und ob spezielle Software gekauft oder installiert wurde. Die Verwaltungen des Landes und der Kommunen sollen vollständig auf offene und standardisierte Dateiformate umsteigen. Dies vereinfacht den Datenaustausch zwischen den Behörden und mit den Bürgern. Dadurch ergeben sich Einsparpotenziale, da freie Software ohne Lizenzgebühren verwendet werden kann. Da keine Abhängigkeit von einzelnen Herstellern besteht, sind offene Dateiformate zudem zukunftssicher. Offene und standardisierte Formate garantieren, dass Informationen auch langfristig lesbar sind.
Verwaltung und Behörden sollen bevorzugt freie Software einsetzen. Durch die Offenheit des Quellcodes gibt es keine Abhängigkeit von einem bestimmten Softwarehersteller. Dies verbessert die Möglichkeiten für spätere Anpassungen, wenn sich beispielsweise rechtliche Rahmenbedingungen ändern. Bei freier Software entfallen außerdem die Kosten für Lizenzgebühren. Den kurzfristig höheren Kosten für Einarbeitungsaufwand bei freier Software stehen so mittel- und langfristig Einsparungen gegenüber. Wartungsverträge können mit Firmen vor Ort geschlossen werden, was die regionale Wirtschaft fördert.
Der Landtag hat auf Initiative der Piraten ein Vergütungsoffenlegungsgesetz verabschiedet, nach dem die Gehälter, Boni, Abfindungen und Pensionszusagen von Verwaltungsräten, Aufsichtsräten und Geschäftsführern öffentlicher Unternehmen (z.B. Stadtwerke, Sparkassen) im Internet zu veröffentlichen sind. SPD, Grüne und SSW haben jedoch Schlupflöcher offen gelassen. Wir wollen, dass auch die Bezüge der Geschäftsführer und Aufsichtsräte der Kammern (z.B. Ärztekammer, Industrie- und Handelskammer) und Versorgungswerke veröffentlicht werden. Die Kammern nehmen im öffentlichen Interesse wesentliche Aufsichtsaufgaben über die jeweiligen Berufe wahr. lnsoweit ist es notwendig, mögliche Beeinflussungen der Kammerleitung durch besonders großzügige Entgelte oder Konditionen der interessierten Öffentlichkeit zu offenbaren und Vergleiche zu ermöglichen.
Die Landesregierung muss die Beratungen und ihr Abstimmungsverhalten im Bundesrat an Landtag und Bevölkerung kommunizieren, um so eine bessere Kontrolle zu ermöglichen.
Damit für die Bürger klar ersichtlich ist, wer die Politik im Land beeinflusst, wollen wir ein verpflichtendes Lobbyistenregister auf Landesebene einführen, in dem alle Verbände und Vertreter aufgeführt werden, die Einfluss auf Gesetzgebungsprozesse oder deren Ausgestaltung durch Verordnungen haben. In dem Register haben Lobbyisten ihre Auftraggeber und Kunden, ihre Finanzquellen und Budgets sowie die Themen ihrer Lobbyarbeit offenzulegen. In den Ministerien dürfen keine Mitarbeiter von Unternehmen dauerhaft ihre Arbeit verrichten.
Wir Piraten setzen uns zum Ziel, allen Menschen die Teilhabe am kulturellen Leben zu ermöglichen – sei es als Kulturschaffende oder als Konsumenten. Kultur ist ein wichtiger Faktor für die Identifikation einer Gesellschaft und für viele Menschen ein Grundbedürfnis. Wir verstehen kulturelle Bildung als lebensbegleitenden Möglichkeit, die Kunst und Kultur vielfältig zu erleben und interaktiv zu erfahren. Diesen Freiraum gilt es nicht nur in der staatlichen Bildung zu verteidigen, sondern auch dort auszubauen, wo wir neue kulturelle Erfahrungen erleben und akzeptieren. Das Internet und die zunehmende Virtualisierung erweitern die Möglichkeiten der kulturellen Erfahrung. Wir Piraten möchten die Entwicklung neuer Modelle der Teilhabe, neuer Freiheiten des Wissens, und neuer Ideen der Vernetzung vorantreiben. Wir setzen uns auch in der Kulturpolitik für mehr Demokratisierung, Mitgestaltung und Transparenz ein.
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SH:LPT2016.2/Anträge/Digitaler Kompass
Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2016.2.
Es wird beantragt im Wahlprogramm an geeigneter Stelle das folgende Kapitel "Digitaler Kompass" einzufügen. Digitaler Kompass Digitale Revolution zum Wohle des Menschen nutzen und gestalten Die digitale Revolution verändert unser Leben und Zusammenleben grundlegend. Unser Land nutzt bisher noch nicht annähernd die Möglichkeiten des digitalen Zeitalters (z. B. zur Information über und Beteiligung der Bürger an öffentlichen Angelegenheiten). Den Risiken der Digitalisierung (z. B. durch Datensammlung oder Massenüberwachung) tritt Schleswig-Holstein noch nicht annähernd wirksam entgegen. Wir Piraten wollen das ändern. Unser Ziel ist es, die Digitale Revolution zum Wohl des Menschen zu gestalten und zu nutzen. Jeder Mensch soll vier grundlegende Rechte in der Informationsgesellschaft haben:
Amtliche Informationen sind im Internet oftmals nur schwer oder gar nicht aufzufinden. Von einem einfachen Zugriff könnten sowohl Bürger als auch Unternehmen profitieren. Auch die Arbeit staatlicher Stellen (Verwaltung, Gerichte, Landtag) würde durch eine einheitliche Plattform für die Veröffentlichung von Dokumenten und Daten erleichtert werden. Wir wollen deshalb im Internet ein zentrales Transparenzportal einrichten, das neben Rechtsprechung und Gesetzgebung auch Verordnungen, Umsetzungsrichtlinien, Berichte, Empfehlungen, Analysen, amtliche Bekanntmachungen, Gesetzesentwürfe und sonstige Drucksachen von Land und Kommunen enthält. Unser Konzept orientiert sich an allgemein anerkannten Open-Data-Kriterien, um eine maximale Nutzbarkeit der eingestellten Daten und Texte zu gewährleisten. Dies schließt auch eine kommerzielle Nutzung mit ein. Die Bedienbarkeit des Portals wird durch Funktionen wie eine Volltextsuche, Änderungsverfolgung, Benachrichtigungsfunktion, Querverweise und Kommentarmöglichkeit im Vergleich zu bestehenden Lösungen erheblich verbessert. Dabei soll auf Schnittstellen für die automatische Abfrage und Weiterverarbeitung geachtet werden. Schrittweise sollen so alle amtlichen Informationen öffentlich gemacht werden.
Die Schulen kommen ihrem Bildungsauftrag bezüglich der Medienbildung und der Vermittlung von Medienkompetenz an Schüler nicht im nötigen Umfang nach. Wir wollen deshalb, dass das Land eine Strategie zur Vermittlung von Medienkompetenz an Schüler durch die Schulen erarbeitet. Dafür müssen die Lehrer an Fortbildungen zu dem Thema teilnehmen und die Lehrpläne müssen dementsprechend angepasst werden, sodass Lehrer in der Lage sind, Medienkompetenz zu vermitteln und mit digitalen Medien im Unterricht zu arbeiten.
Obwohl Schüler in einer Welt aufwachsen, die zusehends digitalisiert ist, unterscheiden sich ihre Kenntnisse im Umgang mit moderner Informationstechnologie stark. Darüber hinaus wird das Fach Informatik nicht an allen weiterführenden Schulen – und dann auch nicht für alle Profile bzw. Klassen – angeboten. Die daraus resultierende Ungleichheit stellt sowohl ein Problem im Bereich der privaten Nutzung technischer Geräte als auch im Berufsleben dar. Um gleiche Voraussetzungen für alle zu schaffen, soll Informatik an allen Schulen der Sekundarstufe I als Pflichtfach eingeführt werden. Die Schulen sollen sich dazu an den Fachanforderungen des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holsteins (IQSH) für Informatik orientieren. Die Gegenstände der Informatik beschränken sich dabei nicht auf das Programmieren oder die Bedienung von Anwendungsprogrammen. Vielmehr legt das Fach Informatik die systematischen Grundlagen für ein informatisches Verständnis und für den Umgang mit Informationstechnologie.
Zwar haben Eltern in Schleswig-Holstein das Recht auf freie Schulwahl, dennoch ist es für Eltern schwierig, sich einen Überblick über die verschiedenen Schulen, ihre Angebote und Schwerpunktsetzungen zu verschaffen. Die bisher vom Land angebotene Schulsuche ermöglicht dies nicht. Wir wollen daher – ähnlich der Kita-Datenbank – eine landesweite Datenbank aller Schulen in Schleswig-Holstein einrichten. Durch die freie Schulwahl haben die Schüler besonders in den höheren Schulstufen die Möglichkeit, entsprechend der eigenen Neigungen und Talente „ihre“ Schule zu wählen. Durch die vielen kleinen Oberstufen, gerade im ländlichen Raum, ist nicht überall die gleiche Profil- und Fächerbreite vorhanden. Ganztagsangebote, Schulprogramm, Mittagsangebote oder das Angebot an Wahlpflichtkursen können bei der Schulwahl eine wichtige Rolle spielen.
Für die Hochschulwahl können Abbruchquoten, Durchfallquoten, Studiendauer oder Notenspektrum von Bedeutung sein. Es gibt bisher aber keine Datenbank mit solchen Zahlen, an der sich Studieninteressenten orientieren könnten. Abbruchquoten, Durchfallquoten, Studiendauer und Notenspektrum sollten daher erfasst und öffentlich zur Verfügung gestellt werden. Eine Weiterverarbeitung der Daten wird durch die Einhaltung von Open-Data-Kriterien ermöglicht.
Die bestehenden Bildungseinrichtungen, die Deutsch als Zweitsprache unterrichten, sind häufig an den Grenzen der Belastbarkeit angelangt oder haben diese bereits überschritten. Es mangelt sowohl an geeigneten Räumlichkeiten als auch an Lehrern, um die Flüchtlingszahlen und somit Schülerzahlen zu bewältigen. Unser Vorschlag: Das Land fördert eine Online-Lernplattform zum Erlernen von Deutsch als Zweitsprache. Fremdsprachler können dadurch ergänzend zu bestehenden Lernangebote „vor Ort“, unabhängig von personellen und räumlichen Ressourcen, die deutsche Sprache online vertieft erlernen. Dabei kann auf bereits existierende Plattformen zurückgegriffen werden.
Schulen nutzen unterschiedliche, nicht kompatible Software zur Stundenplanerstellung, zur Personalverwaltung usw. Zur einheitlichen Erfassung beispielsweise der Unterrichtsversorgung muss eine manuelle Übertragung erfolgen. Wir wollen deshalb durchsetzen, dass das Land den Schulträgern eine einheitliche, Open Source-basierte Schulsoftware zur Verfügung stellt. Notwendige, landesspezifische Änderungen werden vom IT-Dienstleister des Landes (Dataport) durchgeführt. Dabei wird darauf geachtet, so oft wie möglich auf Offene Standards zu setzen, um den Austausch mit anderer Software zu erleichtern.
Navigationsgeräte und Mobilitäts-Apps können bisher oftmals keine Fahrpläne, Störungsmeldungen oder Echtzeit-Verkehrsinformationen anzeigen, weil diese Daten nicht frei und standardisiert nutzbar sind (z. B. aktuelle oder geplante Störungen/Sperrungen/Verspätungen, Barrierefreiheit, freie Parkplätze). Bestenfalls sind diese Informationen auf verschiedenen Internetportalen verstreut. Wir wollen, dass aktuelle Mobilitätsinformationen wie z. B. Fahrpläne, Störungen, Sperrungen, Verspätungen, Barrierefreiheit oder freie Parkplätze für jedermann uneingeschränkt und kostenfrei (Open Data) nutzbar sind. Die finanzielle Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) durch das Land wollen wir deshalb an die Bedingung knüpfen, dass die Verkehrsunternehmen diese Daten zur Verfügung stellen.
Die Möglichkeiten des modernen eGovernments werden von Kreisen, Städten und Gemeinden teilweise nur sehr eingeschränkt genutzt. Außerdem weichen sie in der Umsetzung teilweise deutlich voneinander ab. Während es vielerorts nur möglich ist, online Termine zu vereinbaren, können anderswo bereits konkrete Verwaltungsvorgänge online durchgeführt werden. Die verschiedenen Angebote unterscheiden sich dabei auch hinsichtlich Auffindbarkeit und Bedienbarkeit. Wir setzen uns daher für ein einheitliches, vom Land koordiniertes eGouvernement-Portal für alle Kreise, Städte und Gemeinden ein, das auch gemeindeübergreifende Verwaltungsakte wie etwa Umzüge über ein und dasselbe Portal ermöglicht. Dazu fordern wir das Land auf, ein Pilotprojekt zu initiieren und zusammen mit allen Beteiligten diejenigen Verwaltungsakte zu ermitteln, die in ein entsprechendes Onlineportal überführt werden sollen.
Digitales Lernen im Unterricht setzt eine ausreichend schnelle Internetanbindung voraus – insbesondere wenn viele Schüler gleichzeitig online gehen und digitale Lernplattformen nutzen oder im Internet recherchieren. 85% der Schulen in Schleswig-Holstein sind bisher nur mit einer Geschwindigkeit von 16 Mbit/s oder weniger an das Internet angebunden. In Zeiten von Lernvideos und anderen datenintensiven Online-Diensten ist dies unzureichend. Damit die Schulen in Schleswig-Holstein der steigenden Bedeutung von E-Learning und dem Einsatz moderner Medien gerecht werden können, wollen jede Schule in Schleswig-Holstein schrittweise mit einem schnellen Glasfaseranschluss ausstatten. Der Anschluss von Schulen ans Glasfasernetz kommt dann auch der Erschließung der Standortgemeinden zugute.
Menschen sind heute unterwegs zunehmend auf einen Zugang zum Internet angewiesen, auch in öffentlichen Einrichtungen (z. B. Behörden, Schulen, Erstaufnahmeeinrichtungen, vollstationäre Einrichtungen, Krankenhäuser). Der mobile Internetzugang über UMTS/LTE ist nicht für jeden erschwinglich, oft volumenbeschränkt, nicht anonym nutzbar und im Land nicht überall verfügbar. Schulen bieten vielerorts nur eingeschränkten Internetzugang an und investieren viele Ressourcen in die aufwändige Erstellung von Listen zulässiger oder unzulässiger Internetangebote. Wir wollen deshalb erreichen, dass 1.000 frei zugängliche und für die Nutzer kostenfreie WLAN-Internetzugänge in öffentlichen Immobilien eingerichtet werden. Eine Verschlüsselung, Filterung, Identifizierung oder Protokollierung der Internetnutzung erfolgt nicht. Mittelfristiges Ziel ist die Verfügbarkeit von WLAN in allen Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden.
Auf Bahnfahrten ist die Netzabdeckung von mobilem Internet oft lückenhaft. Das macht das Bahnfahren vor allem für Berufspendler unattraktiv, die heutzutage zum Arbeiten oft auf eine funktionierende Internetverbindung angewiesen sind. Damit verliert die Bahn, trotz positiver Umweltbilanz, als Verkehrsmittel deutlich an Attraktivität. Bei Neuausschreibungen wollen wir einen kostenfreien WLAN-Internetzugang für Fahrgäste daher zur Bedingung machen. Das WLAN soll dabei für alle Fahrgäste ohne Anmeldung oder Registrierung nutzbar sein. Die Zugbetreiber sollen mit allen großen Mobilfunkanbietern kooperieren, um einen möglichst lückenlosen Empfang zu gewährleisten. Außerdem muss sich das Land bei den Mobilfunkanbietern dafür einsetzen, dass Funklöcher entlang von Bahnstrecken zügig geschlossen werden.
Strafgefangene haben bisher keinen Zugang zum Internet, obwohl es geeignete Lösungen zur Gewährleistung der Sicherheit gibt. Der fehlende Internetzugang erschwert Resozialisierungsmaßnahmen wie die Jobsuche oder den regelmäßigen Kontakt mit Freunden und Familie. Auch im Maßregelvollzug ist bisher kein Zugang zum Internet möglich. Unser Meinung nach hat jeder Strafgefangene grundsätzlich Anspruch auf die Nutzung des Internets. Die Einrichtung von Internetzugängen für Strafgefangene wollen wir deshalb ausschreiben lassen. Ähnlich wie bei einem geplanten Pilotprojekt in Berlin kann in einer ersten Phase der Zugriff nur auf Internetseiten einer speziellen Liste gestatten werden. Diese könnte Fortbildungseinrichtungen, Seiten der Arbeitsagentur, Wohnungsportale, Nachrichtenseiten oder das Internetlexikon Wikipedia beinhalten. Die Finanzierung erfolgt durch die bei den Gefangenen erhobenen Nutzungsentgelte. Auch im Maßregelvollzug wird der Internetzugang unter gleichen Bedingungen ermöglicht. Die Sicherheit kann bei den schon existierenden Systemen gewährleistet werden, da beispielsweise Kommentarfunktionen auf Webseiten technisch deaktiviert werden und E-Mail-Verkehr, ähnlich wie analoger Briefwechsel, überwacht werden kann.
Die aus Rundfunkbeiträgen der Gebührenzahler produzierten Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dürfen bisher nur eine begrenzte Zeit (z. B. 7 Tage lang) zum Abruf über das Internet bereit gehalten werden. Alleine der NDR hat im Zeitraum Januar 2013 bis Mai 2014 von 7.895 Sendungs-Videos 6.524 wieder gelöscht. Auf diese Weise gehen viele Sendungen verloren, die sowohl für die Bürger als auch für die Wissenschaft von großem Interesse seien können. Wer beispielsweise nach einer gewissen Zeit Aussagen von Politikern überprüfen möchte, die diese vor Wahlen getätigt haben, kann nicht auf Medien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zurückgreifen, da die von ihnen produzierten Sendungen, Berichte oder Interviews wahrscheinlich längst depubliziert wurden. Dadurch geht unser Gesellschaft unnötig viel Wissen und Erfahrung verloren. Wir wollen deshalb erreichen, dass Schleswig-Holstein sich gemeinsam mit anderen Bundesländern dafür einsetzt den Rundfunkstaatsvertrag so zu ändern, dass zumindest eigenproduzierte Nachrichten- und Informationssendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht länger depubliziert werden.
An vielen Schulen sind in den Schulordnungen Einschränkungen für die Nutzung von Smartphones oder Tablets festgeschrieben. Aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Schleswig-Holsteinischen Landtags geht hervor, dass einige dieser Nutzungseinschränkungen rechtlich fragwürdig und zum Teil sogar unzulässig sind. So ist beispielsweise ein generelles Mitführverbot elektronischer Geräte rechtswidrig, ein Nutzungsverbot während der Freistunden hat keine rechtliche Legitimation und im Rahmen einer pädagogischen Maßnahme darf ein Gerät nicht über den betreffenden Unterrichtstag hinaus eingezogen werden. Viele Schulen bemühen sich bereits darum, digitale Medien sinnvoll in den Unterricht zu integrieren und haben eigene medienpädagogische Konzepte entwickelt. Das trifft jedoch nicht auf alle zu. Wir fordern, dass jede Schule über ein Konzept für den Umgang mit modernen, digitalen Medien verfügen muss. Diese medienpädagogischen Lern- und Lehrkonzepte können in die Schulordnung integriert, oder als ergänzende Vereinbarung beschlossen werden. Das Medienkonzept sollte mit den Schülern gemeinsam ausgearbeitet werden. Dabei muss nicht jede Schule das Rad neu erfinden, da das IQSH (Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein) bereits Vorschläge für solche Prozesse gemacht hat.
Zur Zeit ist es gängige Praxis, dass der Steuerzahler Lernmaterialien doppelt bezahlt: Zum einen finanziert er deren Erstellung und Publikation und zum anderen müssen die Schulen für den Erwerb bezahlen. Wir verlangen deshalb, dass das Land eine konsistente Strategie zur Förderung und Erstellung freier Bildungsmaterialien (Open Educational Ressources) erarbeitet. Dabei sollten sowohl Materialien des schulischen, des universitären als auch des Weiterbildungsbereiches im Fokus liegen. Über ein entsprechendes Lizenzmodell wollen erreichen, dass die Materialien von einem möglichst breiten Personenkreis kostenfrei genutzt werden können. Das Land soll die Lehrer außerdem bei der Erstellung von Open Educational Ressources unterstützen. Etwa, indem es sie in rechtlichen Fragestellungen berät und Lehrer die investierte Zeit als Arbeitszeit angerechnet bekommen. Langfristig würde so ein Pool von Lern- und Lehrmaterialien entstehen, der von allen Bildungsträgern gemeinsam erstellt sowie genutzt wird (Wikipedia-Prinzip).
Es gibt viele Gründe, warum Studenten Präsensveranstaltungen wie Vorlesungen nicht besuchen können. Seien es überfüllte Hörsäle, die Pflege von Angehörigen oder Nebenjobs, um sich das Studium zu finanzieren. Auch das Nacharbeiten von Vorlesungen mithilfe von Skripten oder Mitschriften von Kommilitonen ist nicht immer möglich bzw. umständlich und zeitraubend. Wir wollen deshalb, dass Studierende die Möglichkeit bekommen Lehrveranstaltungen auch online abzurufen. Das Land unterstützt dazu die Einrichtung einer Online-Plattformen, auf der Vorlesungen als Videostream hinterlegt werden. Damit werden auch die Studenten unterstützt, die bei der Vorlesung anwesend waren und sich zur Nachbereitung bestimmte Passagen nochmal ansehen oder anhören möchten.
Bedingt durch den demographischen Wandel gibt es immer mehr alte und pflegebedürftige Menschen die regelmäßig ihren Arzt konsultieren müssen. Der Weg zum Arzt wird dabei für fast Alle zusehends beschwerlicher, denn bekanntlich nimmt die Mobilität mit zunehmendem Alter immer weiter ab.
Die Bürgerbeauftragte kann schon aus zeitlichen Gründen nicht in allen Landesteilen Schleswig-Holsteins präsent sein. Der erweiterte Aufgabenbereich der Beauftragten für soziale Angelegenheiten wird es in Zukunft zusätzlich erschweren, Bürgersprechstunden im ganzen Land durchzuführen. Vielen Menschen ist der telefonische Kontakt alleine nicht persönlich genug, um ihre teilweise sehr privaten Anliegen zu schildern. Wir wollen deshalb erreichen, dass die Bürgerbeauftragte in Zukunft auch Online-Sprechstunden anbieten kann. Über die Sprechstunden per Videoübertragung kann die räumliche Distanz überbrückt und eine größere persönliche Nähe zwischen der Beauftragten und den Bürgern hergestellt werden.
Die Digitalisierung der Energieversorgung macht diese zunehmend verwundbar und den Verbraucher gläsern. Immer weitere Teile der Stromversorgung sind ans Internet angeschlossen und dadurch ein potenzielles Ziel von Hackern. Der geplante flächendeckende Einsatz sogenannter „intelligenter Stromzähler“ (Smart Meter) birgt zusätzliche Sicherheitsrisiken. Darüber hinaus lassen sich aus fortlaufenden Verbrauchsmessungen Rückschlüsse auf die Lebensgewohnheiten der Bewohner eines Hauses ziehen. Der Aufbau von Hard- und Software dieser Zähler liegt nicht offen – die Hersteller betrachten dieses Wissen als Geschäftsgeheimnis. Den Verbrauchern wird somit blindes Vertrauen abverlangt. Wir fordern das Land deshalb dazu auf, sich beispielsweise im Rahmen bestehender Modellprojekte dafür einzusetzen, dass Protokolle und Software-Quellcodes vollständig offengelegt werden, damit die Wirkungsweise und Sicherheit von Smart Metern öffentlich kontrollierbar ist. Der Einsatz von „Smart Metern“ in Wohnungen darf zudem nur mit freier und jederzeit widerrufbarer Einwilligung der Bewohner erfolgen. Wer beim Bezug einer Wohnung bereits ohne seine Zustimmung installierte Vorrichtungen dieser Art vorfindet, soll das Recht haben, diese durch einen herkömmlichen Stromzähler zu ersetzen.
Derzeit werden die IT-Systeme des Landes keinen regelmäßigen Audits unterzogen. Ein Bericht des Landesrechnungshofs aus dem Jahr 2014 hat darüber hinaus erschreckende Mängel bei der IT-Sicherheit der Kreise offenbart. Um dies zu ändern wollen wir eine unabhängige Behörde des Landes personell und finanziell so ausstatten, dass sie die Landes-IT regelmäßig kontrollieren und die Kommunen beraten kann. Die Prüfungsergebnisse werden der Landesregierung gemeldet und nach Beseitigung etwaiger Mängel der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Zur Zeit gibt es kaum Behörden oder andere staatliche Stellen mit denen Bürger verschlüsselt kommunizieren können. Nicht nur ausländische Geheimdienste, sondern auch Kriminelle können so persönlich relevante Informationen anhören und im schlimmsten Fall missbrauchen. Deshalb wollen wir darauf hinwirken, dass das Land eine Strategie zur verschlüsselten E-Mail-Kommunikation mit staatlichen Stellen vorlegt. Dabei sollten international etablierte und bereits anerkannte Verschlüsselungsverfahren wie OpenPGP und S/MIME genutzt werden. Personen, die verschlüsselte E-Mails nicht nutzen wollen oder können, wollen wir ein verschlüsseltes Online-Kontaktformular zur Verfügung stellen. Auch alle weiteren Internetportale des Landes sollen standardmäßig SSL-verschlüsselt nutzbar werden. In sensiblen Bereichen soll eine unverschlüsselte Nutzung unterbunden werden.
Derzeit lassen sich Fahrkarten für den ÖPNV im Internet nur unter der Preisgabe persönlicher Daten erwerben. Neben dem Missbrauchsrisiko, das mit Zahlungsmitteln wie Kreditkarten im Internet verbunden ist, erlaubt der personifizierte Kauf zudem die Erstellung eines Bewegungsprofils. Wir fordern deshalb, dass dieMöglichkeit Tickets zu bezahlen um Prepaid- oderGuthabenkarten ergänzt wird, die sich anonym erwerben bzw. aufladen lassen. Die Zuordnung des Fahrscheins zu einer Person wäre dabei (stattdes Namens) über die letzten vier Ziffern eines mitgeführten Ausweises oder einer Kundenkarte (z. B. Personalausweis, Führerschein, BahnCard, EC-Karte oder Kreditkarte) möglich.
Die Überwachung durch Kameras ist zum festen Bestandteil des öffentlichen Raums geworden. Eine solche Dauerüberwachung kann einen, wenn auch unbewussten, Anpassungsdruck erzeugen. Es ist bisher kaum möglich, sich dieser ständigen und überall präsenten Überwachung zu entziehen. Wir fordern deshalb eine gesetzliche Meldepflicht für Kameras im öffentlichen Raum. Die Standorte der Kameras sowie der Kontakt zu den Betreibernmüssen in einemInternet-Register für jedermann einsehbarsein.
Derzeit erfahren Bürger vom politischen Geschehen häufig erst dann, wenn bereits Tatsachen geschaffen worden sind. Im Landtagsinformationssystem (LIS) sind zwar die meisten Landtags-Dokumente abrufbar, das System ist allerdingswenig benutzerfreundlich, nicht interaktiv, die Suchfunktion nur bedingt tauglich. Anders ausgedrückt: Heutige Webstandards bieten Möglichkeiten zurDarstellung, Visualisierung und Einbeziehung der Bürger in politische Prozesse, die in Schleswig-Holstein bislang noch nicht genutzt werden. Wir wollen daher ein Internet-Beteiligungsportal einrichten, auf dem wichtige Gesetzgebungsvorhaben aus Landesregierung und Landtag öffentlich diskutiert werden können. Die Beteiligung erfolgt bei Regierungsentwürfen spätestens zum Zeitpunkt der Verbandsanhörung (§ 2 PIG), ansonsten ab Einbringung in den Landtag. Zusätzlich sollen die im Parlament existierenden Dokumente (z. B. Stellungnahmen) leichter auffindbar gemacht werden. Die bisher rein interne Dokumentation der Gesetzgebungs- und Verordnungsvorhaben der Landesregierung wollen wir im Sinne der OpenGovernment-Prinzipien der Öffentlichkeit zugänglich machen.
Im Umfeld von Großprojekten wie der Fehmarnbeltquerung gibt es immer wieder Bürgerproteste von Anwohnern und Betroffenen. Mit dafür verantwortlich ist die mangelhafte Informations- und Beteiligungspolitik des Staates. Planfeststellungsverfahren sind auch deshalb bürgerunfreundlich, weil Möglichkeiten digitaler Beteiligung und Information nicht genutzt werden. Wir fordern deshalb ein zentrales Internetportal, über das derBürger bereits in der Konzeptionsphase vonGroßprojektenInformationen dazu abrufen kann. Über das Portal sollen sich die Bürger auch automatisch über Bauvorhaben, Informationsabende und Bürgerbeteiligungsverfahren in ihrer Nachbarschaft informieren lassen können. Um die Bürger umfassend zu informieren, wird das bereits existierende Raumordnunginformationssystem der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und in das Internetportal integriert. Dort werden von der Konzeption bis zur Realisierung alle relevanten Informationen begleitend eingestellt.
Mängel an der öffentlichen Infrastruktur wie Schlaglöcher, verschmutze Spielplätze, beschädigte Schilder oder fehlende Barrierefreiheit zu melden scheitert häufig daran, dass sich der zuständige Ansprechpartner nicht finden lässt. Meldungen über die herkömmlichen Kanäle sind außerdem aufwendig und dem Bürger bleibt häufig verborgen, wie damit weiter verfahren wird. Wir wollen deshalb, dass das Land gemeinsam mit den Kommunen ein zentrales und anonym nutzbares Mängel-Melde-Portal einrichtet. Über mobile Endgeräte lassen sich Schäden an der öffentlichen Infrastruktur leicht geographisch verorten und mit Fotos belegen. Die Mängelmeldungen wollen wir auf einer Karte öffentlich einsehbar machen und mit einer Kommentarfunktion versehen.
Whistleblower weisen häufig auf wichtige Missstände in der Politik, in Behörden oder in der Wirtschaft hin, werden aber vom geltenden Recht nicht zuverlässig vor Repressalien durch ihren Arbeitgeber oder Dienstherren geschützt. Auch der richtige Ansprechpartner ist für sie nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Weitestgehende Anonymität erhöht die Bereitschaft, trotz der bestehenden Rechtsunsicherheit auf Missstände hinzuweisen. Wir wollen daher eine Landes-Whistleblower-Plattform, über die Jedermann anonym auf Missstände und Gesetzesverstöße hinweisen kann. Das System soll im Fall von Rückfragen auch eine anonyme Kommunikation mit dem Hinweisgeber ermöglichen. Hierbei kann auf die Erfahrungen anderer Bundesländer wie Niedersachsen oder Baden-Württemberg zurückgegriffen werden, die so seit Jahren wertvolle Hinweise in Bereichen wie Wirtschaftskriminalität oder Korruption erhalten.
Wer keinen Zugang zu Informationstechnologien hat oder deren Nutzung zur Kommunikation mit Behörden ablehnt, darf dadurch keine Nachteile haben. Alternativ zu elektronischen Verwaltungsdiensten und Kommunikationsmitteln muss jeder Bürger stets das Recht haben, Behördenangelegenheiten persönlich, telefonisch oder schriftlich zu regeln.
In großen Teilen Schleswig-Holsteins sind nicht ausreichend Breitbandanschlüsse an das Internet verfügbar. Eine Versorgung per Mobilfunk oder Satellit ist oftmals keine geeignete und bezahlbare Alternative. Wir treten deshalb für ein Recht auf bezahlbaren Internetzugang für alle ein, um eine flächendeckende Grundversorgung mit brauchbarem und bezahlbarem Internet zu erreichen. In einer Informationsgesellschaft wird Schleswig-Holstein nur mit ausreichender Internetanbindung eine Zukunft haben. Die Piratenpartei setzt sich außerdem für eine gesetzliche Festschreibung des neutralen Charakters der Datendurchleitung im Internet ein (Prinzip der Netzneutralität), um Informations-, Presse- und Meinungsfreiheit zu sichern und die Innovationsfähigkeit des Netzes zu erhalten. Wir sagen Nein zu Drosselung, Datenüberwachung, Datenfilterung und Netzsperren.
Zur Stärkung der Transparenz, der öffentlichen Beteiligung und der Bürgernähe setzen wir uns für eine Reform des Norddeutschen Rundfunks ein. Wir wollen den NDR insbesondere darin bestärken, sich auf einen neutralen, investigativen Qualitätsjournalismus zu konzentrieren, der sich nicht einseitig an den Zuschauerzahlen, sondern vielmehr an einer unabhängigen, vielfältigen und freien Berichterstattung orientiert. Dabei ist uns wichtig, dass der NDR-Rundfunkrat öffentlich tagt und die Verwendung der öffentlichen Mittel offengelegt wird. Zudem möchten wir, dass im Rundfunkrat auch Vertreter von Schülern, Studierenden und Zuschauern vertreten sind. Die Zuschauer sollen aktiv an der Programmgestaltung beteiligt werden. Selbst produzierte Sendungsinhalte sollen frei weiterverwendet werden dürfen.
Für die Piratenpartei sind kritisches Hinterfragen und freier Informationszugang ein hohes Gut. Weil Journalisten von einem enger werdenden Meinungsspektrum, einer zunehmenden Rücksichtnahme auf Anzeigenkunden und sogar dem Zurückhalten von wirtschaftlich oder politisch heiklen Nachrichten berichten, wollen wir handeln und die innere Pressefreiheit stärken. Im Landespressegesetz wollen wir die Unabhängigkeit der Redaktionen vom Verlag gesetzlich garantieren, die Meinungsfreiheit der Redakteure schützen und ein Recht auf Wahl einer Redaktionsvertretung einführen.
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SH:LPT2016.2/Anträge/Inneres und Justiz
Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms an den Landesparteitag 2016.2.
Es wird beantragt im Wahlprogramm an geeigneter Stelle das folgende Kapitel "Inneres und Justiz" einzufügen. Für eine intelligente und rationale Sicherheitspolitik Ein angemessener Schutz vor Kriminalität ist eine wichtige staatliche Aufgabe, die nach unserer Überzeugung nur durch eine intelligente und rationale Sicherheitspolitik auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse erfüllt werden kann. Um kluge Sicherheitsmaßnahmen fördern und schädliche Maßnahmen beenden zu können, wollen wir, dass eine unabhängige Einrichtung (Grundrechteagentur) alle bestehenden Befugnisse und Programme der Sicherheitsbehörden in Schleswig-Holstein systematisch und nach wissenschaftlichen Kriterien auf ihre Wirksamkeit, Kosten und schädliche Nebenwirkungen untersucht. Ebenso sollen Alternativen und die Vereinbarkeit mit den Grundrechten geprüft werden. Auf dieser Grundlage können wir sodann Grundrechtseingriffe aufheben, wo dies ohne Einbußen an Sicherheit – also ohne Einfluss auf die Kriminalitätsrate – möglich ist. Auch im Bereich der Sicherheit ist das Kosten-Nutzen-Prinzip anzuwenden, um mit den aufgewendeten Mitteln ein Höchstmaß an Sicherheit zu erreichen.
Wir wollen einen Schwerpunkt unserer Sicherheitspolitik auf die Förderung von Vorbeugemaßnahmen und -projekten legen, deren Wirksamkeit wissenschaftlich erwiesen ist. Nur so kann schon den Ursachen von Kriminalität bereits in der Entstehung entgegengewirkt werden. Wir wollen dazu eine Landesstrategie zur Vorbeugung von Straffälligkeit entwickeln und die bisher zersplitterten Zuständigkeiten hierfür auf das Innenministerium vereinen.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Landespolizei sowohl personell als auch sachgerecht ausgestattet wird, um ihre Aufgaben wahrzunehmen. Stellenstreichungen bei der Landespolizei Schleswig-Holstein lehnen wir ab.
Die gefühlte Sicherheit ist eine wichtige Voraussetzung für unser persönliches Wohlbefinden. Forschungsergebnisse zeigen aber, dass das hohe Maß an Sicherheit in Deutschland verbreitet unbekannt ist und dass das Kriminalitätsrisiko teilweise weit überschätzt wird. Wir wollen ein Programm zur Stärkung des Sicherheitsbewusstseins und zur sachlichen Information über Kriminalität in Schleswig-Holstein auflegen, um verzerrten Einschätzungen und Darstellungen der Sicherheitslage entgegen zu wirken.
Wir setzen uns dafür ein, dass auf Landesebene eine unabhängige Kommission zur Untersuchung von Straftaten im Amt eingerichtet wird. Dies gewährleistet eine unabhängige und effektive Untersuchung. So kann eine Interessenkollision zwischen dem Ermittlungszweck und dem Schutz »der eigenen Seite« in Zukunft verhindert werden. Um dies zu erreichen darf die Kommission keine Mitglieder aus dem jeweils betroffenen Behördenzweig haben (z.B. Verdacht der Straftat durch einen Polizisten, daher keine dem Landesinnenministerium unterstellten Mitglieder). Ferner soll die Kommission auch nicht im öffentlichen Dienst stehende Mitglieder haben. Ergebnisse in anderen Staaten, z.B. Großbritannien, haben den Nutzen einer unabhängigen Kommission bereits belegt.
Durch rechtswidrige Verwaltungsakte entstehen für die Betroffenen immer wieder Nachteile. Wir wollen eine pauschale Mindestentschädigung bei solchen Maßnahmen einführen. So können Betroffene unbürokratisch entschädigt werden. Außerdem ist dies ein Anreiz für Behörden und Gesetzgeber, Verwaltungsvorgänge so zu verbessern, dass weniger Fehler passieren.
In einer modernen Demokratie ist die vollständige Trennung von Staat und Kirche bzw. Religionen unerlässlich. Denn nur so kann Demokratie mit der zunehmenden Vielfalt umgehen und Diskriminierungen aufgrund von Weltanschauungen vermeiden – es sei denn, diese befänden sich im Konflikt mit ihrer Verfassung und den Menschenrechten. Dies bedeutet auch, dass die Verfassung einer modernen Demokratie niemals religiös begründet sein kann, sondern ihre Prinzipien aus einem allgemein gültigen, umfassenden Humanismus beziehen muss. Zwar hat unser Land auf vielen Gebieten die notwendige Trennung von Kirche und Staat bereits vollzogen. Auf Initiative der PIRATEN wurde das Tanz- und Veranstaltungsverbot an stillen Feiertagen eingeschränkt. Aber es bleibt noch viel zu tun im Sinne eines diskriminierungsfreien und vielfältigen Zusammenlebens. Daher fordern wir:
Die Piratenpartei setzt sich für die Auflösung des Landesverfassungsschutzes in Schleswig-Holstein ein. alternativ abstimmen: Verfassungsschutz reformieren Vom Celler Loch über den NSU-Skandal bis hin zu den Enthüllungen Snowdens hat sich immer wieder gezeigt: Ein geheimdienstlicher Verfassungsschutz richtet an unserer Demokratie einen weit größeren Schaden an als er ihrem Schutz dient. Eine Kontrolle des Verfassungsschutzes findet faktisch nicht statt. Gerade in Schleswig-Holstein weigert sich die Landesregierung selbst Abgeordneten gegenüber Informationen über die Tätigkeiten des Verfassungsschutzes zu geben und verhindert so den letzten Rest einer demokratischen Kontrolle. Über bezahlte V-Leute finanziert der Verfassungsschutz verfassungsfeindliche Gruppierungen mit, stützt entsprechende Strukturen und setzt einen Anreiz dafür, “berichtenswerte” verfassungsfeindliche Aktivitäten und Straftaten zu entfalten oder anzuzetteln. Immer wieder hat der „Verfassungsschutz“ kriminelle V-Leute gedeckt und vor Strafverfolgungsmaßnahmen geschützt. Seit der Gründung des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Jahre 1950 ist kaum ein Jahr vergangen, in dem die Medien nicht über skandalträchtige Vorkommnisse beim Bundesamt für Verfassungsschutz oder einem der Landesämter berichteten. Diese Skandale sind keine vermeidbaren Fehler, sondern systemimmanent im Wesen eines Geheimdienstes begründet. Dem Verfassungsschutz wollen wir deshalb den Einsatz geheimdienstlicher Mittel wie die heimliche Überwachung von Post, Telekommunikation und Internet, das heimliche Abhören und Filmen von Personen, der Einsatz von verdeckten Ermittlerinnen und Ermittlern, Vertrauensleuten, Gewährspersonen und sonstigen geheimen Informantinnen und Informanten, insgesamt untersagen und seine Tätigkeit auf die Auswertung offener Quellen beschränken. Bis zur Umsetzung dieser Reform ist die Kontrolle des Verfassungsschutzes zu verbessern
Die Einnahmen und Ausgaben für den Verfassungsschutz in Schleswig-Holstein sind nicht einmal für alle Mitglieder des Landtags nachvollziehbar. Eine Kontrolle des Verfassungsschutzes wird hierdurch noch weiter eingeschränkt. Wir möchten, dass im Haushaltsplan die für den Schleswig-Holsteinischen Verfassungsschutz angesetzten Einnahmen und Ausgaben nachvollziehbar und detailliert ausgewiesen werden. Ausgaben für den Geheimschutz unterliegende Tätigkeiten des Verfassungsschutzes können gesammelt ausgewiesen werden.
Solange die Justiz von der Regierung verwaltet und beaufsichtigt wird, ist ihre organisatorische Unabhängigkeit nicht gewährleistet. Wir wollen deshalb wie in anderen europäischen Staaten die Selbstverwaltung der Justiz (Gerichte und Staatsanwaltschaften) umsetzen. Ein Landesjustizrat soll die Justizverwaltung und Dienstaufsicht, die Erstellung eines Haushaltsvoranschlages, den Haushaltsvollzug, Personalentscheidungen und Stellungnahmen zu justizbezogenen Rechtsetzungsvorhaben übernehmen. Zur Besetzung des Landesjustizrats soll die Justiz Vorschlagslisten bestehend aus Mitgliedern der Justiz wählen, die endgültige Wahl aus den Listen soll dann der Landtag treffen. Der Justizminister soll nicht länger das Recht haben, in Einzelfällen in staatsanwaltschaftliche Ermittlungen einzugreifen. Und wir wollen, dass die bisher nur kostenpflichtig abrufbaren Gerichtsentscheidungen kostenfrei und frei verwendbar im Internet zum Abruf bereit gestellt werden.
Die Piratenpartei Deutschland steht für eine repressionsfreie Drogenpolitik und will ein Ende der gescheiterten Prohibition. Wir lehnen die heutige, wissenschaftlich nicht haltbare Unterscheidung in legale und illegale Stoffe ab und fordern die objektive Bewertung und Handhabung aller psychoaktiven Substanzen alleine anhand ihres Gefahrenpotentials. Die derzeitige nicht faktenbasierte Bevormundung Erwachsener beim verantwortungsvollen Umgang mit Rausch- und Genussmitteln widerspricht der Grundüberzeugung der PIRATEN und unserem Verständnis einer mündigen Gesellschaft. Die bisherige Kriminalisierung der Konsumenten muss beendet und der damit verbundene Schwarzhandel durch kontrollierte Erwerbsstrukturen ersetzt werden. So ergeben sich dann Rahmenbedingungen, die - anders als heute - viele Probleme beseitigen, die alleine auf Grund von gefährlichen Beimischungen und mangelnder Hygiene entstehen. Wir PIRATEN fordern, dass wir uns als Gesellschaft endlich unserer Verantwortung stellen und den Schwarzmarkt beseitigen. Das aufgrund der Verbotspolitik entstandene kriminelle Milieu muss nachhaltig ausgetrocknet werden. Herstellung, Verkauf und Konsum von Hanfprodukten muss aus der Kriminalität herausgeholt und den Mechanismen des Jugend- und Verbraucherschutzes unterworfen werden. Schimmelpilz und gesundheitsgefährdende Beimengung von Streckmitteln wie Vogelsand, Backmischungen, Haarspray, Dünger, synthetischen Stoffen oder Blei müssen verhindert werden. Die vorliegenden Erfahrungen mit der Entkriminalisierung aus Portugal, den Niederlanden, einzelnen Bundesstaaten der USA und Tschechien legen nahe, dass bei einer Legalisierung langfristig sogar mit geringeren Konsumentenzahlen zu rechnen ist. Bis eine bundeseinheitliche Neuregelung erfolgt ist, wollen wir in Schleswig-Holstein die Grenzen für die „geringen Mengen“ zum Eigenverbrauch weicher Drogen so anheben, dass unnötige Ermittlungsverfahren und Strafverfolgungen vermieden werden.
Auch die Würde psychisch kranker Menschen ist für uns unantastbar. Nach dem Wortlaut des schleswig-holsteinischen Psychisch-Kranken-Gesetzes dürfen psychisch kranke Menschen zum Schutz vor sich selbst in psychiatrische Krankenhäusern untergebracht werden, selbst wenn sie für andere Menschen ungefährlich sind und sich in freier Entscheidung für ein Leben mit den Folgen ihrer Krankheit in Freiheit entscheiden. Dies wollen wir ändern und das "Recht auf Krankheit" achten. Ärztliche Eingriffe in den Körper sollen nicht länger ohne Einwilligung zulässig sein, nur weil die damit verbundene Gesundheitsgefahr nach Meinung der Ärzte nicht ‘erheblich’ ist. Liegt kein akuter Notfall vor, soll keine Zwangsbehandlung ohne richterliche Genehmigung zugelassen werden. Dass psychisch kranke Menschen nach dem neuen Maßregelvollzugsgesetz unter Videoüberwachung gestellt werden dürfen, wollen wir rückgängig machen. Ein Ersatz menschlicher Betreuung durch technische Überwachung ist nicht nur menschenunwürdig, sondern schadet dem Behandlungserfolg und ist damit kontraproduktiv.
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Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
SH:LPT2016.2/Anträge/Soziales
Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms an den Landesparteitag 2016.2.
Es wird beantragt im Wahlprogramm an geeigneter Stelle das folgende Kapitel "Soziales" einzufügen. Recht auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe Die Würde des Menschen zu achten und zu schützen ist das wichtigste Gebot des Grundgesetzes. Ein Mensch kann nur in Würde leben, wenn für seine Grundbedürfnisse gesorgt und ihm gesellschaftliche Teilhabe in allen Bereichen möglich ist. Deswegen stehen wir zu dem aus dem Grundgesetz abgeleiteten, bestehenden Recht eines jeden auf sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe. Wir möchten, dass jeder seine wirtschaftlichen und sozialen Potenziale frei entfalten kann. Daher setzen wir uns für Lösungen ein, die eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe individuell und bedingungslos garantieren und dabei auch wirtschaftliche Freiheit erhalten und ermöglichen. Wir wollen Armut verhindern, nicht Wohlstand. Wir verstehen die Gesellschaft als einen Verbund von Menschen, die in gegenseitiger Verantwortung dafür einstehen, dass jedes Mitglied dieser Gemeinschaft sein Leben in Würde, selbstbestimmt und ohne Angst führen kann. Wir sehen die existentielle Sicherung, Chancengleichheit und die Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben als wichtig für den Erhalt des sozialen Friedens an. Wir Piraten sind der Überzeugung, dass der Digitale Wandel das bisherige Wirtschafts- und Sozialsystem stark verändern wird. Die dabei neu entstehende Werte- und Tätigkeitsgesellschaft benötigt zudem einen anderen Begriff von Arbeit. Daher ist es die Aufgabe des Staatswesens, dafür Sorge zu tragen, dass jede Art von Arbeit gewürdigt wird. Jeder Mensch soll nach seinen Neigungen und Fähigkeiten tätig sein können und dürfen. Diese Idee einer neuen, fairen und tatsächlich sozialen Gesellschaft wollen wir durch die Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens erreichen. Wir möchten alle bestehenden Rentensysteme, berufsständischen Versorgungssysteme und Pensionen im öffentlichen Dienst zu einer Rentenkasse zusammenführen. Alle steuerpflichtigen Einkommen und Kapitalerträge sollen zur Zahlung von Rentenbeiträgen verpflichtet werden. Dabei sollen sich die Rentenbezüge innerhalb einer Mindest- und Maximalrente bewegen. Die Rentenkasse ist für die Rente zweckgebunden.
Spätestens seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention sind Staat und Gesellschaft rechtlich darauf verpflichtet worden, eine inklusive Gesellschaft zu gestalten. In Schleswig-Holstein kommt die Umsetzung dieser rechtlichen Grundlage nur schleppend voran. Die Nutzung von 'Leichte Sprache' wird nicht im erforderlichen Maße umgesetzt, der barrierefreie Wohnungsbau kommt nicht zügig voran, und die Schulbegleitung ist immer noch nicht geklärt. Zudem wird der Umgang von Behörden mit Menschen mit Behinderungen jährlich von der Beauftragten für soziale Fragen neu thematisiert. Wir brauchen mehr Menschlichkeit in den Behörden - dafür wollen wir uns einsetzen.
Enthinderung ist nicht die eigene Kompensation von vorhandener und unveränderter Benachteiligung aufgrund gesellschaftlicher Behinderung. Mangelnde Berücksichtigung von gesellschaftlichen Minderheiten ist aktive Diskriminierung und nicht mehr als „Versehen“ entschuldbar. Die Anforderung an ein universelles Design lautet, solche Diskriminierungen abzubauen. Um eine Gesellschaft zu werden, die niemanden außen vor lässt, brauchen wir die Beteiligung möglichst vieler Menschen, die vorschlagen, wie wir uns verändern können. Inklusion darf nicht von oben übergestülpt werden, nicht von Wissenschaftlern, nicht von Politikern und auch nicht von anderen "Experten".
Wir alle müssen lernen, die inklusive Gesellschaft zu leben. Oft fehlt das Verständnis füreinander. Menschen ohne Behinderung müssen lernen, sensibel mit den Behinderungen oder Symptomen der betroffenen Menschen umzugehen. Menschen mit Behinderung müssen sich darauf einstellen, dass dieser Prozess sich manchmal erst langsam entwickelt. Dieser Prozess bezieht sich auf die Menschen, die in den Behörden arbeiten und alle, die im Alltag noch unsicher sind im Umgang mit Behinderungen oder Symptomen.
Schüler mit Behinderungen haben einen Anspruch auf Inklusion in Regelschulen. Durch die Bestimmungen aus dem Bildungsministerium, nach denen die Grundschulen für Inklusionsaufgaben sogenannte 'Schulassistenten' eingestellt werden können, sparen viele Kreise an den Schulbegleitern. Schulbegleiter sind Menschen, die behinderten (oder von einer Behinderung bedrohten) Schülern mit einem besonderen Unterstützungsbedarf während der Schulzeit zur Seite gestellt werden. Der Schulbegleiter steht einem einzelnen Kind oder Jugendlichen zur Verfügung, um den Schulalltag bewältigen zu können und um feste Strukturen zu gewährleisten, die dem Schüler sonst nicht gegeben wären. Bei Kindern und Jugendlichen mit Förderbedarf im Bereich der emotionalen und sozialen Entwicklung (seelischer Behinderung) gilt das Kinder- und Jugendhilfegesetz. Daraus folgend ist das jeweilige Jugendamt Ansprechpartner für die Antragstellung. Für körperlich und geistig behinderte Kinder, die an einer integrativen Beschulung teilnehmen, ist in der Regel der Sozialhilfeträger Ansprechpartner für die Antragstellung. Im Sozialgesetzbuch ist zudem bestimmt, dass zu den Leistungen der Eingliederungshilfe auch „Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, vor allem im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht“ zählen.
Arbeit allein schafft noch keine Teilhabe. Arbeit in einer Werkstatt oder einem Integrationsbetrieb bereichert das Leben des betroffenen Menschen. Es schafft Selbstbewusstsein und Selbstwertgefühl. Trotzdem gelingt es den Menschen in den Werkstätten und Betrieben nicht, ihren Lebensunterhalt durch ihre Arbeit zu erwirtschaften. Das Resultat ist ein hoher bürokratischer Aufwand, um die Sozialgelder immer wieder neu zu beantragen und gegenzurechnen. Seit 2008 haben die betroffenen Menschen das Recht, ihre Leistungen in Form eines persönlichen Budgets zur erhalten. Wir wollen für die Menschen aber mehr erreichen:
Die Zahl der Sozialwohnungen in Schleswig-Holstein ist in den letzten Jahren drastisch zurückgegangen. Allerdings sind Sozialwohnungen auch nur vorübergehend geeignet, für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen, weil die Preisbindung nach einer gewissen Frist entfällt. Hinzu kommt, dass Untersuchungen zufolge viele Mieter von Sozialwohnungen nach ihrem aktuellen Einkommen nicht (mehr) bedürftig sind und es keine Fehlbelegungsabgabe mehr gibt. In Kommunen mit wenig bezahlbaren Wohnraum ist es zudem vielfach mangels verfügbarer Flächen nicht möglich, neuen Wohnraum zu bauen. Vor diesem Hintergrund halten wir die Wohnungsbaufördermaßnahmen der Landesregierung weder für ausreichend noch in dieser Form für zielführend.
Schon heute enthält die Landesbauordnung Vorgaben für die barrierefreie Erreichbarkeit und Benutzbarkeit von Gebäuden. Das Ziel, auch als Pflegebedürftiger in der eigenen Wohnung verbleiben zu können, steht in einem Spannungsverhältnis zu dem Ziel, den Wohnraum bezahlbar zu halten. Wer nur vorübergehend nach Wohnraum sucht und nicht seinen Lebensabend dort verbringen möchte, sollte auch eine kostengünstigere Wohnung wählen können, die nicht barrierefrei ist. Vor diesem Hintergrund sollte untersucht werden, ob ausreichend Sozialwohnungen für Menschen zur Verfügung stehen, die eine barrierefreie Wohnung suchen. Wenn dies nicht der Fall ist, könnte bei den Förderbedingungen angesetzt werden.
Wir setzen uns dafür ein, die einseitige Bevorzugung traditioneller Rollen-, Familien- und Arbeitsmodelle zu überwinden. Wir stehen für:
Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Jugendhilfe
Soziale Gerechtigkeit beginnt mit der Geburt. Kinder leiden in besonderer Weise unter sozialer Ausgrenzung und Benachteiligung. Die Kinderarmut in Deutschland ist immer noch ein Tabu-Thema, weil in einem modernen Staat nicht sein kann, was nicht sein darf. Die Schere zwischen Arm und Reich wird sich weiter verschärfen. Solange in Städten wie Kiel mit Aktionen wie "Wir machen Mittag" dafür gesorgt werden muss, dass jedes Kind eine warme Mahlzeit am Tag erhält, gibt es hier unbedingten Handlungsbedarf. Dabei geht es um soziale Chancengerechtigkeit und Bildungschancen gleichermaßen. Die zunehmende Anzahl von Alleinerziehenden, Beziehern von Transferleistungen, Familien mit Migrationshintergrund, Flüchtlingsfamilien und unbegleiteten minderjährigen Jugendlichen stellen die am Kinderschutz beteiligten vor viele neue, aber auch für bisher nicht ausreichend berücksichtigte Herausforderungen. Die Zahl der Nachfragen nach sozialen und sozialpädagogischen Hilfen zeigt an, dass immer mehr Menschen und Familien dieser Hilfe bedürfen. Sozial prekäre Lebenssituationen sind ein bedeutender Risikofaktor für die Entstehung für Kinderwohlgefährdung in allen möglichen Ausprägungen.
Wer gute Betreuung für die jüngsten Mitglieder unserer Gesellschaft schafft, handelt sozial verantwortlich und familienfreundlich zugleich. Wir brauchen gute strukturelle Bedingungen für die Kinderbetreuung, die auf Grundlage einer Sozialstaffel jedem Kind einen Platz garantiert. Das von der Landesregierung auf den Weg gebrachte Krippengeld ist kein geeignetes Instrument, um diese Strukturen zu stärken.
Schleswig-Holstein hat ein bundesweit vergleichbar gutes Angebot an Krippenplätzen für die U3-Betreuung.
Internetbasierte Übergriffe Wissenschaftliche Studien belegen, dass Kindheit und Jugend heute ohne digitale Medien nicht mehr vorstellbar sind.
Fetale Alkoholsyndrom (FAS), auch Alkoholembryopathie (AE) genannt, bezeichnet die vorgeburtlich entstandene Schädigung eines Kindes durch von der schwangeren Mutter aufgenommenen Alkohol. Die Folgen des FAS sind vielen nicht in ihrer ganzen Tragweite bekannt. Zu diesen Folgen gehört, dass die meisten der von dieser Erkrankung Betroffenen zeitlebens nicht in der Lage sind, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.
Wir verstehen unter Gesundheit einen Zustand, in dem sich die körperliche, geistige und soziale Entwicklung von Menschen weitgehend mit ihren selbst gestellten Ansprüchen und den objektiven äußeren Lebensbedingungen im Gleichgewicht befindet. Es ist Aufgabe des Staates, im Rahmen der Daseinsfürsorge zu gewährleisten, dass es ein allgemein zugängliches, im Alltag funktionierendes und im Krisenfall belastbares Gesundheitssystem gibt.
Eine ortsnahe hausärztliche Versorgung ist für uns ein natürlicher Faktor der Daseinsvorsorge, genauso wie Schulen oder andere Elemente der Infrastruktur. Bricht ein Faktor weg, gefährdet dies die Existenz der verbleibenden. Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse erfordert eine ortsnahe hausärztliche Versorgung auch im ländlichen Raum. Der Umgang mit dem altersbedingten Ausscheiden der Hausärzte und der demographischen Entwicklung hat Signalwirkung – die Frage ist nur, wie die Landespolitik diese Signale aufnimmt und damit umgeht.
Wir stehen für einen umsichtigen Ausbau von Maßnahmen, die
Die forschenden pharmazeutischen Firmen sind derzeit nicht zur vollständigen Veröffentlichung von Studien verpflichtet. Bisher existieren nur Selbstverpflichtungen und Absichtserklärungen der Industrie. Zurzeit ist es gängige Praxis von einer klinischen Studie ungünstige Teilaspekte zu verschweigen oder durch nachträgliche Änderung des Studiendesigns die Studie positiver erscheinen zu lassen.
Der Mensch ist im Gesundheitssystem so weit wie möglich selbstbestimmt. Seine Würde und Autonomie sind zu respektieren. Im Rahmen seiner Möglichkeiten entscheidet er über die Form, Intensität und Reichweite der Behandlung. Die Voraussetzung für eine selbstbestimmte Entscheidung ist die Transparenz des Leistungsangebotes und der Ergebnisqualität der Leistungserbringer.
In unterversorgten Gebieten erhalten Kommunen das Recht, hausärztliche Vertragsarztsitze zu übernehmen und dort Ärzte anzustellen. Zudem sollen mobile Arztpraxen Einzug in die Regelversorgung finden können.
Alle Menschen haben, unabhängig von ihrer Lebensleistung und sozialen Herkunft, Anspruch auf Aufrechterhaltung ihrer Menschenwürde durch angemessene Pflege.
Schleswig-Holstein droht ein Fehlen von 10.000 Pflegekräften in den nächsten Jahren. Gleichzeitig steigt der Pflegebedarf. Um den Pflegeberuf attraktiver zu gestalten und so für ausreichend Pflegekräfte zu sorgen, wollen wir ein besonderes Arbeitszeitmodell für den Pflegeberuf einführen. Dies soll im Wege einer Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht werden. Unser Vorschlag dazu lautet:
Der Pflegebedarf steigt stetig. Immer mehr Menschen, vor allem auch an Demenz erkrankte und multimorbide Menschen sind auf Pflege angewiesen. Dem steht ein akuter Mangel an Fachkräften entgegen. In vielen Beschlüssen des Landtags wurde auf die Notwendigkeit hingewiesen, das Image des Pflegeberufs zu steigern, um mehr Nachwuchskräfte zu gewinnen. Getan wurde in diesem Bereich bisher eindeutig zu wenig.
Ein Grund für die mangelnde Attraktivität des Pflegeberufs ist die unzureichende Bezahlung. Das ist auch deshalb unverständlich, weil die Pflege von Menschen sich hohen Qualitätsstandards und der Menschenwürde verpflichtet fühlt. Um den Tendenzen einer Kostensenkungsstrategie entgegen zu wirken, ist eine perspektivisch belastbare und nachhaltige Arbeits- und Tarifpolitik nötig.
Jeder Mensch kann in die Situation geraten, auf Pflege angewiesen zu sein. Das Versicherungssystem muss dieser Möglichkeit Rechnung tragen.
Bei Patienten, bei denen am Lebensende oder bei schweren chronischen Erkrankungen keine Heilung mehr möglich ist, soll durch eine palliative Versorgung das Leiden gemindert werden.
Die Abläufe im Gesundheitswesen werden hinsichtlich Qualität und Wirtschaftlichkeit durch unabhängige Institutionen wissenschaftlich begleitet. Werden deren Empfehlungen nicht umgesetzt, ist das zu begründen.
Die deutsche, auch die Schleswig-Holsteinische Drogenpolitik setzt seit 40 Jahren fast ausschließlich auf das Mittel der Prohibition und verfolgt damit das unrealistische Ziel einer drogenfreien Gesellschaft. Aus einschlägigen Studien als wenig sucht- und gesundheitsgefährdend bekannte Stoffe bleiben verboten, während zugleich gefährlichere Substanzen wie Alkohol und Tabak in der Gesellschaft akzeptiert werden – ebenso Pharmaprodukte mit hohem Suchtpotential. Es wird an Gesetzen festgehalten, die keinen wirkungsvollen Jugendschutz beinhalten, die tatsächliche Gefährlichkeit nicht berücksichtigen, Polizei und Gerichte überlasten und Ressourcen binden, sowie die Bürger Jahr für Jahr Milliarden an wirkungslos eingesetzten Steuergeldern kosten.
Die Maßnahmen zur Drogenprävention an Schulen sind unzulänglich. Auch der Wissensstand des lehrenden Personals erweist sich oft als sehr gering. Einzelne Pilotprojekte haben gezeigt, wie wichtig und nachhaltig eine gute Prävention bereits im Grundschulalter ist. Jedweder Erstgebrauch, ob bei legalen oder illegalen Substanzen, nahm in den teilnehmenden Gruppen gegenüber den Vergleichsgruppen deutlich ab. Die erzielten Erkenntnisse und Erfolge tragen die Kinder wie selbstverständlich in die weiterführenden Schulen und ihren Freundeskreis. So wird für eine Multiplikation gesorgt, die Unterricht alleine kaum leisten kann.
Selbsthilfegruppen spielen eine tragende Rolle in unserer heutigen Gesellschaft. Sie sind ein Ort an dem sich Menschen mit ähnlichen Problemen, Lebenssituationen oder Anliegen begegnen und austauschen können.Typische Themenfelder von Selbsthilfegruppen sind chronische oder seltene Krankheiten, die Bewältigung von Lebenskrisen oder belastende soziale Situationen.
Schmerzpatienten in Schleswig-Holstein haben es, einem bundesweiten Trend folgend, schwer. Trotz ihres Leidens dauert es oft Jahre, bis sie den richtigen Therapeuten finden. Während dieser Zeit leiden sie nicht nur unter Schmerzen, sondern verlieren sich zunehmend in Isolation, Depression und Vereinsamung. Diesem Trend wollen wir entgegenwirken.
Immer mehr Menschen geraten in die Schuldenfalle. Besonders die sozial schwachen wie Alleinerziehende, Empfänger von staatlichen Transferleistungen, Rentner oder Menschen mit Migrationshintergrund brauchen Hilfe, Unterstützung und Aufklärung.
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SH:LPT2016.2/Anträge/Änderung zu Antrag "Soziales" (WP0600)
Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms an den Landesparteitag 2016.2.
Es wird beantragt im Wahlprogrammkapitel "Soziales" (WP0600) die folgenden Änderungen vorzunehmen: Aktuelle Fassung:
Neue Fassung:
Für jedes neu errichtete zweistöckige Wohnhaus - also im Grunde für jedes neue Wohnhaus - im sozialen Wohnungsbau einen Aufzug zu fordern, würde zu hohe Kosten verursachen. Es reicht, wenn ein Aufzug im Bedarfsfall nachrüstbar ist.
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SH:LPT2016.2/Anträge/Tierschutz
Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2016.2.
Es wird beantragt im Wahlprogramm an geeigneter Stelle das folgende Kapitel "Tierschutz" einzufügen. Tierschutz Einsatz / Einführung eines Tierschutzbeauftragten Wir fordern die Benennung eines Tierschutzbeauftragten für Schleswig-Holstein.
Programm zur Beendigung des Katzenelends fortsetzen Wir wollen, dass das von uns initiierte Programm zur Beendigung des Katzenelends fortgesetzt wird.
Das Vergasen und Schreddern von männlichen Eintagsküken aus wirtschaftlichen Gründen lehnen wir ab.
Die Piratenpartei begrüßt die Rückkehr des Wolfes nach Schleswig-Holstein. Der Wolf trägt maßgeblich zur Artenvielfalt bei. Indem er zugewanderte Arten wie Waschbär und Marderhund zurückdrängt, schützt er Vögel, Kleinsäuger sowie Reptilien und Amphibien. Ebenso sorgt er dafür, dass das Schalenwild seinen Standort häufiger wechselt, wodurch die Vegetation besser und vielfältiger gedeihen kann. Wir setzen uns daher dafür ein, dass der strenge Schutzstatus des Wolfes in Schleswig-Holstein langfristig aufrechterhalten bleibt. Mit einer erwartbaren Zunahme der Wölfe ist auch damit zu rechnen, dass immer mal wieder Weide- oder Haustiere von einem Wolf gerissen werden. Da der Wolf dabei nur seinem natürlichen Instinkt folgt, setzen wir auf Aufklärung und Entschädigung statt Verfolgung. Geschädigten Tierhaltern müssen nachweislich vom Wolf getötete Tiere von der Gesellschaft ersetzt werden. Viehalter sind aufgefordert, ihre Herden durch sichere Zäune oder Schutztiere wie Esel, Alpakas oder Herdenschutzhunde vor dem Wolf zu schützen. Hundehalter müssen ihre Hunde bei Waldspaziergängen an der Leine führen. Das Bewusstsein für eine Natur, in der auch große Beutegreifer leben, muss allgemein geschärft werden. Bei der Aufklärung setzen wir auf die verstärkte Zusammenarbeit zwischen Wolfsbeauftragten, Tierhaltern, Jägern, Naturschützern und Biologen. Um einer Gewöhnung des Wolfes an den Menschen entgegenzuwirken und dem Vordringen des Wolfes in Siedlungsgebiete vorzubeugen, setzen wir auf das gezielte Vergrämen. Entsprechende Maßnahmen sind gemeinsam von den Fachleuten zu entwickeln und koordiniert durchzuführen.
Die Piratenpartei fordert ein Haltungsverbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben. Eine artgerechte Tierhaltung ist in Zirkussen nicht möglich. Die besonders großen Ansprüche an Haltung, Pflege, Ernährung, Betreuung und Sachkunde der Halter können in reisenden Unternehmen nicht erfüllt werden. Zudem werden hier Tiere zum Amüsement des Menschen aus ihrer natürlichen Umwelt gerissen und gefangen gehalten. Daher fordern wir ein Haltungsverbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben. Indem wir ein Verbot der Wildtierhaltung in Zirkusbetrieben unterstützen, würdigen wir auch den Beschluss des Bundesrates vom 18.03.2016, dessen Ziel darin besteht, das Halten von Tieren bestimmter wild lebender Arten in Zirkusbetrieben zu verbieten (Bundesratsdrucksache 78/16 ). Wir wollen den Tierschutz nicht nur im Grundgesetz stehen haben, sondern ihn auch in der Praxis umsetzen. Neben dem Verbot von Wildtieren in Zirkussen wollen wir Positivlisten für jene domestizierten Tierarten, die noch in Zirkusbetrieben gehalten werden dürfen, einführen. Unser Ziel ist der Zirkus ohne Tiere. Solange noch Tiere in Zirkussen und fahrenden Betrieben gehalten werden dürfen, ist Transparenz insbesondere für fahrende Betriebe unerlässlich. Nur so sind strenge Vorgaben und Kontrollen durch die zuständigen Instanzen möglich, um die artgerechte Tierhaltung zu gewährleisten. Zirkussen, die diese Anforderungen nicht einhalten wollen oder können, muss der Verzicht auf die Tiere auferlegt werden können. Hierzu fordern wir u. a. die regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit des Zirkusregisters.
Wir Piraten begrüßen eine schulische Ausbildung, welche die Schüler befähigt, Mitverantwortung für die Erhaltung und den Schutz einer natürlichen Umwelt zu übernehmen. Ein zentraler Bestandteil dieser Verantwortung ist hierbei der Tierschutz, der deshalb für uns besonders förderungsbedürftig ist.
Tierversuche sollen für pharmazeutische Stofftests und andere Experimente nicht mehr verpflichtend sein. Insbesondere, wenn tierversuchsfreie alternative Verfahren vorhanden sind, sollten ausschließlich diese angewandt werden. Um einen Rückgang von Tierversuchen zugunsten von Forschung an alternativen Methoden zu bewirken, gilt es die Fördermittel für Tierversuche auf tierversuchsfreie Forschungsmethoden zu verlagern. Gibt es wissenschaftlich erprobte Alternativmethoden für bestimmte Testverfahren, dürfen dafür keine Tierversuche eingesetzt werden.
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SH:LPT2016.2/Anträge/Umweltschutz, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei
Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2016.2.
Es wird beantragt im Wahlprogramm an geeigneter Stelle das folgende Kapitel "Umweltschutz, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei" einzufügen. Präambel Wir stehen für die Entwicklung einer zukunftsfähigen Gesellschaft, die die natürliche Ressourcen so nutzt und bewahrt, das diese auch den nachfolgenden Generationen zur Verfügung stehen und der Artenreichtum unseres Planeten dauerhaft erhalten bleibt. Ein verantwortungsvoller Umgang mit den Naturressourcen ist dringend erforderlich. Bei nachwachsenden Ressourcen müssen Verbrauch und Regeneration im Gleichgewicht sein und bei nicht nachwachsenden ist eine Kreislaufwirtschaft unsere oberstes Ziel. Das Recht auf sauberes Wasser, saubere Luft, vitale Böden und einen gemeinschaftlichen Zugriff auf Naturressourcen ist Teil der universellen Menschen- und Bürgerrechte, in Deutschland auch abgedeckt durch Artikel 2 des Grundgesetzes. Ein Leben auf Pump, das zu Lasten unserer Nachfolger geht und Entwicklungschancen behindert, lehnen wir daher ab. Die Umwelt- und Naturschutzpolitik des Landes Schleswig-Holstein leidet unserer Auffassung darunter, dass sie allzu häufig einseitig kurzsichtigen Wirtschaftsinteressen unterworfen wird – zum langfristigen Nachteil der Wirtschaft selbst. Es hat sich gezeigt, dass auf lange Sicht gerade solche Industrien erfolgreich sind, die innovative Umwelttechniken und umweltgerechte Produkte entwickeln oder in ihren betrieblichen Abläufen nutzen. Diese Entwicklung will und wird die Piratenpartei auch weiterhin unterstützen. Der Naturschutz darf dabei nicht nur als planerisches Hindernis bei der Wirtschaftsförderung empfunden werden. Er ist vielmehr elementarer Bestandteil der Erhaltung unserer Lebensgrundlage sowie eine Chance, begangene Fehler wieder gut zu machen und davon auch wirtschaftlich zu profitieren. Naturschutzpolitik ist zudem auch Ländersache und darf daher nicht zum überwiegenden Teil mit EU-Mitteln bestritten werden.
Wir wollen eine Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei, die den Erhalt der natürlichen Ressourcen in den Mittelpunkt stellt. Der Boden ist unsere Lebensgrundlage und kann nicht vermehrt werden. Auf sauberes Wasser und reine Luft können wir nicht verzichten. Zudem darf es keine Patente auf Lebewesen geben.
Wir setzen auf Vielfalt beim Saatgut und wollen alte Sorten und damit langfristig einen gesunden, anpassungsfähigen Genpool erhalten. Die Kombination von Saatgut mit den dazu passenden Pflanzenschutzmitteln soll nicht durch Patente geschützt werden dürfen. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Resistenz gezüchtet, durch gentechnische Veränderung oder andere Verfahren herbeigeführt wurde. Patente auf Leben lehnen wir generell entschieden ab!
Damit Felder und Bäume Früchte tragen, brauchen wir neben dem Wind vor allem Bienen und andere Insekten. Ihr Schutz ist besonders wichtig, da sie maßgeblichen Einfluss nicht nur auf die Erträge, sondern auf die Artenvielfalt insgesamt haben. Hierzu setzten wir auf kostenlose Informationen und Schulungen für Landwirte, die deutliche Reduktion von Pflanzenschutzmitteln, das Anlegen von Blühwiesen sowie Programme im Rahmen des Vertragsnaturschutzes.
Die Tierhaltungsbedingungen und Produktionsprozesse müssen sich an den Lebensbedürfnissen der Tiere orientieren. Die Massentierhaltung ist aus unserer Sicht aus vielerlei Gründen falsch. So leiden darunter nicht nur unmittelbar die Tiere. Auch unsere Böden, das Wasser, die Luft und das Klima werden stark belastet. Durch den extrem starken Einsatz von Antibiotika in der Tiermast kommt es zudem verstärkt zu sogenannten multiresistenten Keimen. In der Folge lässt sich manch schwere Erkrankung beim Menschen nicht mehr behandeln. Wir fordern daher die konsequente Umsetzung und Einhaltung der Tierschutzgesetze auch und insbesondere in der Nutztierhaltung. Wir wollen erreichen, dass die Haltungsbedingungen überall dort verbessert werden, wo dies notwendig ist, um den Tieren ein Dasein in Würde zu ermöglichen. Beim Geflügeln fordern wir, dass das Kürzen von Schnäbeln sowie das Töten von Eintagsküken verboten werden. Tiere die bei Erreichen des Erwachsenenalters an Kreislaufversagen sterben, sind nicht überlebensfähig und somit als Qualzucht anzusehen. Die Qualzucht – insbesondere von Puten – muss daher beendet werden. Um dem Schwanzbeißen entgegenzuwirken, wollen wir, dass Schweinen ausreichende Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten werden. Spaltböden lehnen wir ebenso ab wie lange Tiertransporte. Damit Verbraucher ihren ethischen Ansprüchen beim Einkauf entsprechen können, fordern wir für Produkte tierischen Ursprungs – analog zu Eiern – eine Kennzeichnung bezüglich der Haltungsbedingungen. Zudem setzen wir auf die verstärkte Zusammenarbeit mit der 'Initiative Tierwohl' des deutschen Handels.
Wir wollen, dass auf Bundes- und EU-Ebene keine öffentlichen Gelder in Form von Agrarsubventionen ohne Gegenleistung in den Bereichen Klima-, Umwelt-, Natur- sowie Tier- und Artenschutz vergeben werden. Wir wollen also erreichen, dass mittelfristig sämtliche Agrarsubventionen an das sogenannte "Greening in der Landwirtschaft" gekoppelt werden.
Der Verlust der Artenvielfalt ist ein weltweites Problem und neben dem Klimawandel eine der größten Bedrohungen unserer Zeit. Der Lösung dieses Problems wollen wir uns auch in Schleswig-Holstein weiterhin mit Nachdruck annehmen. Denn die Biodiversität stabilisiert die Ökosysteme und sorgt damit dafür, dass uns die sogenannten Ökosystemdienstleistungen wie etwa saubere Luft, sauberes Wasser und fruchtbare Böden oder die Bestäubung unserer Nutzpflanzen durch Insekten auch zukünftig in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen. Auch in Bezug auf den Klimawandel sind der Arten- und Biotopreichtum von zentraler Bedeutung. Einige, lange Zeit abwesende Tierarten wie der Wolf wandern inzwischen zwar wieder nach Schleswig-Holstein ein, dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, das zahlreiche andere Arten wie die Birkenmaus kaum mehr anzutreffen sind oder – wie z. B. die meisten Wildbienenarten – stetig abnehmen. Diesen Trend gilt es entschieden zu stoppen und – wo dies möglich ist – umzukehren. Um dies zu erreichen, wollen wir, dass die Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (kurz FFH-Richtlinie oder Habitatrichtlinie der Europäischen Union) schneller vorankommt, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Der Schutz der Knicks ist zwar – auch mit unserer Unterstützung – inzwischen verbessert worden, die Vernetzung der Biotope durch Grünkorridore und Grünbrücken – wie es die FFH-Richtlinie vorsieht – lässt aber nach wie vor sehr zu wünschen übrig. Eine Wiedervernetzung der Natur ist uns deshalb wichtig, da unter vielen Tier- und Pflanzenarten andernfalls sogenannte Inselpopulationen entstehen, deren langfristiger Erhalt durch zunehmende Inzucht gefährdet ist. Die Vernetzung von solchen isolierten Populationen begünstigt den regelmäßigen Austausch von Genen und dient damit dem langfristigen Arterhalt. Beim Ausbau der Windenergie werden wir uns auch weiterhin dafür einsetzen, dass Windparks nicht in der Nähe von Natur- und Vogelschutzgebieten errichtet werden. Damit wollen wir dafür sorgen, dass seltene Vogelarten wie der rote Milan als auch Fledermäuse besser geschützt werden. Um der Eutrophierung der Gewässer Einhalt zu gebieten, wollen wir den Eintrag von Dünger deutlich reduzieren, denn der Rückgang selbst so toleranter Fischarten wie dem Stichling macht deutlich, dass hier dringend etwas verändert werden muss. Letztlich geht es bei der Reduktion der Einträge aus der Landwirtschaft auch darum, unser Grundwasser zu schützen. Da Moore große Mengen Kohlenstoffdioxid (CO2) speichern setzen wir im Kampf gegen den Klimawandel nicht nur auf den Erhalt der Moore, durch Wiedervernässung wollen wir verloren gegangene Feuchtbiotope auch neu erschaffen, also weitere CO2-Speicher anlegen. Die Wiedervernässung ist im übrigen eine der kostengünstigsten Klimaschutzmaßnahmen. Letztlich spielt auch das sogenannte 'Greening der Landwirtschaft' eine zentrale Rolle beim Erhalt der Artenvielfalt. Die Verbesserung des Umweltschutzes in der konventionellen Landwirtschaft sowie die Umstellungen auf den ökologischen Landbau bleiben daher zentrale Themen unserer Natur- und Artenschutz- sowie unserer Agrarpolitik.
Wer kann sich vorstellen, dass die Amerikaner einen Bohrturm im Grand Canyon errichten? Niemand. Bei unserem Nationalpark Wattenmeer hat man hingegen das Gefühl, die Bohrinsel Mittelplate gehöre hier ebenso selbstverständlich hin wie die Miesmuschel oder die Nordseekrabbe. Wer die Ölförderung im Nationalpark kritisch kommentiert dem wird gesagt, dass die Mittelplate schließlich schon vorher da war. Wir Piraten akzeptieren diese Antwort nicht. Wer einen Nationalpark möchte, der muss langfristig auch zu den vorgesehen, international vereinbarten Richtlinien stehen. Und das bedeutet, dass innerhalb von 30 Jahren nach Gründung ein Anteil von mindestens 75 Prozent der Fläche dem naturnahen Zustand entsprechen, also aus der wirtschaftlichen Nutzung herausgenommen werden muss. Wir wollen uns deshalb dafür einsetzen, dass für das Wattenmeer eine Prozessschutzfläche von mindestens 50 Prozent erreicht wird. Dazu fordern wir einen verbindlichen Entwicklungsplan für den Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer, in dem der schrittweise Abbau der wirtschaftlichen Aktivitäten festgeschrieben wird. Da bei einem solchen Unterfangen sehr viele konkurrierende Interessen ausgeglichen werden müssen, wollen wir an der Ausarbeitung diese Plans alle relevanten Gruppen beteiligen. Dazu gehören neben dem Nationalparkverwaltung die Energie-, Hafen-, Tourismus- und die Fischereiwirtschaft ebenso wie die Umweltverbände, die Wissenschaft und die Politik. Viele, die den Status quo festschreiben wollen, werden ein solches Unterfangen von vorneherein boykottieren wollen. Dies werden wir nicht akzeptieren. Denn wer die eigenen Interessen berücksichtigt wissen möchte, der muss auch zum Dialog bereit sein. Neben dem Schutz der Muschelbestände wollen wir in diesem Zusammenhang auch erörtern, wie die Existenz von Delfinen und Meeresenten, die vielfach qualvoll in Fischernetzen verenden, langfristig gesichert werden kann.
Das Verklappen von mit Schwermetallen belastetem Schlick aus dem Hamburger Hafen in der Nordsee muss endlich ein Ende haben, da die darin enthaltenen Gifte über das Nahrungsmittel Fisch irgendwann unsere Gesundheit belasten werden. Zahlreichen Zusagen Hamburgs, sich endlich um eine dauerhafte Lösung des Problems zu kümmern, folgen bislang keine Taten. Schleswig-Holstein muss daher endlich eine selbstbewusste Haltung an den Tag legen und gegenüber Hamburg deutlich machen, dass diese Praxis so nicht mehr länger hingenommen wird. Es müssen Verträge her, in denen das Ende der unsäglichen Verklappung ein für alle Mal verbindlich festgeschrieben wird. Wenn Hamburg der Schleswig-Holsteinischen Stiftung Naturschutz regelmäßig Geld überweist ist daran per se nichts verkehrt. Ausgleichszahlungen ändern allerdings nichts am eigentlichen Problem. Auf Dauer garantiert Geld allein nämlich keine saubere Umwelt. Der finanzielle Ausgleich ist daher nur als Notlösung anzusehen. Diese Notlösung ist in Hamburg und Schleswig-Holstein nun aber offensichtlich schon zum akzeptierten Normalfall geworden. Das wollen wir entschieden ändern!
In Schleswig-Holstein gehen jeden Tag rund fünf Fußballfelder Natur durch den Bau von Straßen, Siedlungen, Industrieanlagen und dergleichen verloren. Unser Flächenverbrauch liegt damit nicht nur klar über dem Bundesdurchschnitt, die Flächenversiegelung in Schleswig-Holstein war damit zwischen 2000 und 2009 sogar die höchste aller Bundesländer. Um das Ziel der Bundesregierung zu erreichen, den Flächenverbrauch in Deutschland bis zum Jahr 2020 auf 30 ha täglich zu senken, muss Schleswig-Holstein seinen Flächenverbrauch daher deutlich auf höchstens noch 1,3 Hektar am Tag senken. Schließlich ist unser wertvolles Land nicht vermehrbar, was angesichts steigender Nutzungsansprüche zunehmend zum Problem wird. Die Politik muss der Endlichkeit der Ressource Boden daher endlich die Bedeutung beimessen, die das Thema verdient. Wir wollen den schonenden, flächensparenden Umgang mit unserer Landschaft deshalb im Landesentwicklungsplan verbindlich festschreiben und den Handel mit Flächenzertifikaten erproben. Im Rahmen dessen wäre jedem Nutzungsanspruch eine bestimmte, jährliche Flächenquote zuzuteilen. Anstatt neue Wohn- und Gewerbegebiete auf der „grünen Wiese“ zu bauen, wollen wir, dass die bestehende Infrastruktur vornehmlich modernisiert wird. Außerdem wollen wir das Flächenrecycling verbessern. Etwa, indem Industrie und Gewerbe auf bereits belasteten oder versiegelten Flächen angesiedelt werden. Durch den Aufbau eines öffentlich zugänglichen, Internet gestützten Flächenkatasters wollen wir die Erfassung aller Flächen transparent gestalten. Dies käme auch der Wirtschaft zugute, die sich im Rahmen ihrer Planungen dann schnell und kostengünstig im Internet darüber informieren kann, wo Flächen verfügbar sind. Das Ummünzen von Flächenfraß in Ausgleichszahlungen lehnen wir ab. Geld ist kein ökologisch wertvoller Lebensraum. Für unwiderruflich zerstörte Naturräume müssen daher entsprechende Ausgleichsflächen angekauft und der Natur überlassen werden.
Die Belastung der Meere durch Kunststoffe hat ein bedenkliches Ausmaß angenommen. Seevögel halten Plastikteile für Nahrung und verschlucken diese. An Mikroplastikpartikeln lagern sich persistente organische Schadstoffe an, die über den Speisefisch in die Nahrungskette des Menschen gelangen. Der Plastikmüll am Meeresgrund behindert den Sauerstoffaustausch. Ein Verbot von Plastiktüten bzw. die Erhebung einer Gebühr sind daher schon mal ein erster guter Schritt, dem nun allerdings viele weitere Schritte folgen müssen. Um dem Plastikmüll Herr zu werden, wollen wir uns dafür einsetzen, dass das von uns initiierte Programm zur "Vermeidung von Plastikmüll in Schleswig-Holstein" fortgesetzt wird. Dabei setzen wir auf die sogenannten drei "Rs", die da lauten: Reduce (reduzieren/vermeiden), Reuse (wiederverwenden), Recycle (wiederaufbereiten). Neben verbesserten Informationen und Auswahlmöglichkeiten für die Verbraucher setzen wir dabei auch weiterhin darauf, den Handel und die Industrie für das Thema zu sensibilisieren und Alternativen zu entwickeln. Denn es mag zwar der Verbraucher sein, der seinen Müll achtlos liegen lässt, es sind aber Industrie und Handel, die diese Problemstoffe erst in den Verkehr bringen, um nicht zu sagen: in die Welt setzen.
Schleswig-Holstein ist das waldärmste Flächenland in Deutschland. Nur 11 Prozent unseres Landes sind – gegenüber rund einem Drittel Waldanteil im Bundesdurchschnitt – mit Wald bedeckt. Diesen Anteil wollen wir (auch wenn dies wirklich nicht so leicht zu erreichen ist) auf mindestens die Hälfte des Bundesdurchschnitts (also 15 Prozent) erhöhen. Die Pflanzung neuer Wälder ist dabei kein Selbstzweck. Es geht darum einen artenreichen Lebensraum zu vermehren sowie den Klimaschutz und die Luftqualität zu verbessern. Da das Leben einen Lebensraum braucht, wollen wir erreichen, dass sich rund 10 Prozent der Landesforste zu artenreichen Laubmischwäldern entwickeln können. Zu Naturwäldern also, in denen die Natur ihren eigenen, ungestörten Weg gehen kann. Dies ist auch deshalb wichtig, da rund die Hälfte unserer Wälder jünger als 60 Jahre sind. Ältere, ökologisch gesehen deutlich wertvollere Baumbestände mit einem Alter über 100 Jahren machen hingegen nicht mal ein Viertel aus. Wenn wir in Schleswig-Holstein also irgendwann einmal wieder alte Baumriesen bewundern wollen, die Lebensraum für hunderte Tierarten sind, dann müssen wir den Naturwaldanteil insbesondere bei den seltenen Altbeständen deutlich erhöhen.
Die Fütterung von Wildtieren sehen wir insgesamt kritisch, da dies einen Eingriff in die natürliche Auslese darstellt, der das ökologische Gleichgewicht empfindlich stören kann. Insbesondere die Fütterung von Krähen führt zudem regelmäßig zu Konflikten und Streitigkeiten zwischen Nachbarn. Hier brauchen wir klare Regeln. Wir wollen daher mit wissenschaftlicher Unterstützung prüfen, in wie weit und für welche Tierarten Fütterungsverbote ausgesprochen, bzw. bestehende Regelungen verändert werden müssen.
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SH:LPT2016.2/Anträge/Ergänzung zu Antrag WP0800 "Umweltschutz, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei"
Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms an den Landesparteitag 2016.2.
Es wird beantragt dem Wahlprogrammkapitel "Umweltschutz, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei" (Antrag WP0800) die folgenden Abschnitte anzufügen (ggf. auch modular abstimmbar) durchzuführen: Jedermannsrecht auf freien Zugang zur Natur und Wildcampen einführen, Abkassieren von Strandbesuchern beenden Ein Recht jedes Menschen auf freien Zugang zur Natur macht diese erlebbar, weckt das Interesse an ihrem Schutz und fördert die menschliche Achtung der Umwelt. In Skandinavien hat es sich auch in dicht besiedelten Gebieten bewährt. Ein Jedermannsrecht bietet daneben auch große touristische Chancen für das Urlaubsland Schleswig-Holstein und verschafft diesem ein Alleinstellungsmerkmal. Wir Piraten möchten deshalb das skandinavische “allemansrätt” (Jedermannsrecht) zur Nutzung der freien Natur erstmals auch hierzulande einführen. Schleswig-Holstein soll das erste Bundesland werden, in dem sich jeder Mensch frei in der Natur bewegen, aufhalten und übernachten darf:
Ausverkauf von Schleswig-Holsteins Küsten, Häfen und Ufern stoppen Seit 2004 hat das Land insgesamt über 1.600.000 m² Küsten- und Uferflächen verkauft oder verschenkt. Wir wollen diesen schleichenden Ausverkauf stoppen, um das Recht jedes Menschen auf Nutzung unserer Küsten, Häfen, Ufer und Buchten zu erhalten. Unsere Natur gehört allen und soll nicht dem Profit Einzelner dienen. Zur Entwicklung unserer Küsten genügt es vollauf, öffentliche Flächen befristet zur Nutzung zu überlassen, etwa durch Pachtverträge, in denen der öffentliche Zugang zu sichern ist.
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SH:LPT2016.2/Anträge/Wirtschaft und Verbraucherschutz
Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms an den Landesparteitag 2016.2.
Es wird beantragt im Wahlprogramm an geeigneter Stelle das folgende Kapitel "Wirtschaft und Verbraucherschutz" einzufügen.
Wirtschaft Präambel Wir wünschen uns eine an den Bedürfnissen der Menschen ausgerichtete nachhaltige ökologische Wirtschaftspolitik. Wir setzten uns für fairen Wettbewerb, für die Förderung von Innovationen sowie gegen privatwirtschaftliche Monopole und übermäßige staatliche Regulierung der Unternehmen ein. Dabei stehen insbesondere kleine und mittlere Betriebe im Fokus, die nicht nur Arbeitsplätze schaffen, sondern auch erhalten.
Öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP, auch bekannt als Public Private Partnerships, PPP) ist die Erfüllung öffentlicher Aufgaben durch private Unternehmen im Rahmen einer langfristigen, vertraglich geregelten Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand. In Schleswig-Holstein wurden etwa Errichtung und Betrieb des Lübecker Herrentunnels, der Ausbau der Landesstraße 192, Errichtung und Betrieb von Gebäuden des Universitätsklinikums sowie der Ausbau der A7 zwischen Neumünster und Hamburg im Wege öffentlich-privater Partnerschaften vereinbart. Trotz schlechter Erfahrungen z.B. durch Insolvenzen, Kostensteigerungen oder Vertragsverletzungen will die Landesregierung weitere ÖPP-Verträge schließen. Wir lehnen öffentlich-private Partnerschaften grundsätzlich ab. Verträge, die Bund, Länder und Kommunen mit Privatunternehmen schließen, müssen für die Volksvertreter, aber auch die sie wählenden Bürger, kontrollierbar sein. Geheimverträge sind nicht tolerabel. Der Schutz des Geschäftsgeheimnisses eines Privatunternehmens darf nicht über der staatlichen Pflicht zum transparenten Handeln stehen. Es ist verlockend, statt einer einmaligen Investition auf ein Leasingmodell zu setzen, bei dem der aktuelle Haushalt dank der deutlich kleineren sofort fälligen Summe nicht blockiert wird. Jedoch werden dadurch zukünftige Haushalte auf Jahrzehnte belastet. Es kommt zu einer versteckten Verschuldung, die nicht in der Bilanz auftaucht. Wir setzen uns für ein verantwortungsvolles wirtschaftliches Handeln ein, und lehnen dieses Modell daher strikt ab. Zur Beseitigung der Fehlanreize ist die Schuldenbremse des Landes auf Schulden aus ÖPP-Bauverträgen zu erstrecken. Die Aufrechterhaltung einer grundlegenden Infrastruktur für Bildung, Gesundheit, Energieversorgung, Verkehr, Transport usw. ist Aufgabe des Staates. Eine weitere Privatisierung in diesen Bereichen sehen wir deshalb sehr kritisch. Auch in öffentlicher Hand lehnen wir privatrechtliche Infrastrukturgesellschaften ab, weil das private Gesellschaftsrecht wichtige Entscheidungen der öffentlichen Transparenz, der Konkurrenz mit anderen Haushaltsaufgaben und der demokratischen Kontrolle durch die Volksvertretung entzieht. Unser Ziel ist es, dass die öffentliche Hand ihre Infrastruktur selbst finanziert. Dazu wollen wir die Rahmenbedingungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge anpassen:
Seit der Verankerung der sogenannten »Schuldenbremse« im Grundgesetz greifen die Finanzminister in Bund und Land statt direkter Zahlungen verstärkt auf Bürgschaften zurück. Bürgschaften erscheinen im Landeshaushalt erst dann, wenn das Land als Bürge in Anspruch genommen wird und Zahlungen geleistet werden müssen. Daher ist es der Landesregierung möglich, gewaltige Risiken für künftige Haushalte zu schaffen und dennoch einen verfassungsgemäßen Haushalt vorzulegen. Wir setzen uns für Transparenz im Landeshaushalt ein und fordern die Auflistung aller Bürgschaften des Landes im Haushalt, sowie die regelmäßige Prüfung der Risiken im Finanzausschuss des Landtags. Für erkannte hohe Risiken müssen Rücklagen gebildet werden um zukünftige Generationen nicht zu belasten. Für den Bundeshaushalt soll durch Schleswig-Holstein eine entsprechende Initiative über den Bundesrat eingebracht werden.
Wir treten für die Abschaffung der Zwangsmitgliedschaft in einer Industrie- und Handels-, Landwirtschafts- oder Handwerkskammer ein. Eine freiwillige Mitgliedschaft bleibt von diesem Ziel unberührt. Rechtsanwalts-, Notar- und Ärztekammern sind von diesem Ziel nicht erfasst. Für liberale Ladenschlussgesetze Die liberalen Ladenöffnungszeitregelungen in Schleswig Holstein, nach denen die Ladeninhaber an sechs Tagen in der Woche, außer sonntags, frei entscheiden können wann ihre Läden geöffnet haben, sehen wir als einen richtigen Schritt in Richtung Freiheit und Eigenverantwortung. Wir gehen jedoch einen Schritt weiter: Auch sonntags sollen die Ladenöffnungszeiten freigegeben werden. Der sogenannte Schutz des Sonntags ist ursprünglich religiös motiviert. Ob der Staat die Sonntagsruhe festschreiben muss, ist nach unserer Sichtweise fraglich. Wir fordern auch den Sonntag für Gewerbetreibende frei zu geben.
Die liberalen Ladenöffnungszeitregelungen in Schleswig Holstein, nach denen die Ladeninhaber an 6 Tagen in der Woche, außer Sonntags, frei entscheiden können wann ihre Läden geöffnet haben, sehen wir als einen richtigen Schritt in Richtung Freiheit und Eigenverantwortung. Grundsätzlich schließen wir uns aus familienpolitischen und gesundheitlichen Gründen der Forderung an, dass der Sonntag nur in Ausnahmefällen (u.a. Bäderregelung in der bis 2013 geltenden Fassung) zu einem Arbeitstag werden soll. Eine entsprechende Vergütung, die sich am Sonntagszuschlag des Arbeitszeitgesetzes orientiert, setzen wir dabei voraus.
Gerade bei kleinen und mittleren Betrieben macht sich der Fachkräftemangel zusehends bemerkbar. Viele Betriebe könnten diesem Mangel durch Ausbildung von jungen Menschen entgegengetreten. Dabei fehlt es nicht an der nötigen Anzahl von Bewerbern. Richtig ist, dass ein Großteil der Jugendlichen mit Hauptschul- oder Realschulabschluss mittlerweile nicht mehr ausbildungsfähig ist, da hat die Bildungspolitik der letzten Jahrzehnte parteiübergreifend total versagt. Es kann jedoch nicht die Lösung sein, diese Menschen nicht mehr am Erwerbsleben zu beteiligen. Gerade die mittelständische Industrie und das Handwerk sind aufgerufen und haben auch ein elementares Interesse daran, diese Jugendlichen in ihren Betrieben zu ertüchtigen und auszubilden. Fachlich dazu in der Lage ist unser Mittelstand auf jeden Fall. Finanziell ist das allerdings für die Unternehmen so nicht darstellbar, da bedarf es Hilfe von außen. Dabei sollte das Verursacherprinzip gelten sprich: Die Politik hat versagt, die Politik sollte die benötigten finanziellen Mittel bereitstellen. Die bereits vorhandenen Programme „Förderung in der dualen Ausbildung“ sind viel zu kompliziert und haben ihre Wirkung größtenteils verfehlt. Wir Piraten schlagen folgendes Modell vor: Nicht ausbildungsfähige Jugendliche können von der Wirtschaft eingestellt werden, die Ausbildungskosten übernimmt vollständig das Land. Bei erfolgreicher abgeschlossener Ausbildung gibt es dann noch eine Bonuszahlung für das Unternehmen, bei nicht erreichter ein finanzieller Abzug. So werden die nötigen Anreize für eine nachhaltige Ausbildung aller jungen Menschen gegeben. Wahrscheinlich wird vom politischen Marktbegleiter wieder reflexartig argumentiert, dass dieser Vorschlag angesichts knapper Kassen nicht realisiert werden kann. Dabei sollte dann von den Akteuren bedacht werden, dass in jedem Fall gilt: Drei Jahre Ausbildungsvergütung plus Bonuszahlung sind volkswirtschaftlich gesehen deutlich preiswerter als 50 Jahre Hartz-IV Alimentierung.
Gerade bei kleinen und mittleren Betrieben macht sich der Fachkräftemangel zusehends bemerkbar. Viele Betriebe könnten diesem Mangel durch Ausbildung von jungen Menschen entgegengetreten. Dabei fehlt es nicht an der nötigen Anzahl von Bewerbern. Richtig ist, dass ein erheblicher Teil der Jugendlichen mit allgemeinem Schulabschluss oder mittlerer Reife nicht ausbildungsfähig ist, zumal die Anforderungen steigen. Es kann jedoch nicht die Lösung sein, diese Menschen nicht mehr am Erwerbsleben zu beteiligen. Gerade die mittelständische Industrie und das Handwerk sind aufgerufen und haben auch ein elementares Interesse daran, diese Jugendlichen in ihren Betrieben zu ertüchtigen und auszubilden. Fachlich dazu in der Lage ist unser Mittelstand auf jeden Fall. Finanziell ist das allerdings für die Unternehmen so nicht darstellbar, da bedarf es Hilfe von außen. Eine betriebliche Ausbildungsförderung gibt es bisher nur für Menschen mit Behinderung und Zuwanderer. Wir Piraten schlagen daher folgendes Modell vor: Junge Menschen ohne oder nur mit einem allgemeinen ersten Schulabschluss, die sich über lange Zeit erfolglos um einen Ausbildungsplatz bemüht haben, können von der Wirtschaft ausgebildet werden, wobei die Ausbildungskosten aus öffentlichen Mitteln bezuschusst werden. Bei erfolgreicher abgeschlossener Ausbildung gibt es dann noch eine Bonuszahlung für das Unternehmen, bei nicht erreichter ein finanzieller Abzug von der Förderung. Auch die Auszubildenden selbst erhalten eine Prämie für jeden durchgehaltenen Monat in Ausbildung und deren Abschluss, um die Zahl der Abbrüche zu senken. So werden die nötigen Anreize für eine nachhaltige Ausbildung aller junger Menschen gegeben. Firmengründungen vereinfachen – Bürokratie abbauen - Wagniskapital bereitstellen Nach Auskunft des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) wird es bis zum Jahr 2050 eine Million weniger Selbständige geben als heute. Damit wird der Wirtschaftsstandort Deutschland, der durch eine große Anzahl von kleinen und mittleren Betrieben geprägt ist, gefährdet. Die Piratenpartei fordert, Firmengründungen radikal zu vereinfachen. Zum einen gilt es, überbordende Bürokratie abzubauen, und auf der anderen Seite ist es unabdingbar, deutlich einfacher Risikokapital bereitzustellen. Die kontinuierliche Optimierung der Finanzierungs-, Förder- und Beratungsangebote ist sicher zu stellen. Nur so schaffen wir eine Vielzahl von Neugründungen innovativer Unternehmen, stärken das Rückgrat unserer Wirtschaft und garantieren die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schleswig-Holstein.
Der Technologietransfer zwischen Hochschulen und Unternehmen bzw. Neugründungen muss vereinfacht werden. Neue Ideen werden oft an Universitäten geboren, der Weg bis zur „Marktreife“ ist oft lang und steinig. Die schnelle Überführung dieser Ideen in die Wirtschaft schafft zum einen Arbeitsplätze und stärkt zum anderen den Technologiestandort Schleswig-Holstein.
Entscheidungen über An- und Umsiedlung von Wirtschaftsbetrieben müssen vor Ort fallen können. Der derzeitige Landesentwicklungsplan bevormundet die einzelnen Städte und Gemeinden zu stark.
Die Piratenpartei lehnt die Freihandelsabkommen CETA und TTIP ab und fordert die Einstellung der Verhandlungen. Freihandelsabkommen können sinnvoll sein - allerdings nur wenn von allen Handelspartnern von Beginn an offen und transparent verhandelt wird. Um den rechtsstaatlichen, demokratischen, sozialen und ökologischen Veränderungen des 21. Jahrhunderts verantwortungsvoll Rechnung zu tragen, benötigen wir solidarisches Wirtschaften, Schutz kleinbäuerlicher und gemeinwohlorientierter (Land-)Wirtschaft sowie wirksamen Verbraucher-, Daten- und Rechtsschutz gegenüber den Geschäftsinteressen internationaler Konzerne. Zukünftige Handelsabkommen müssen sich der Stärkung der Demokratie, mehr sozialer Gerechtigkeit, einem wirklichen Klimaschutz und einer effektiven Finanzmarktkontrolle verschreiben.
Wir lehnen die Handelsabkommen CETA und TTIP als intransparent, undemokratisch und auf die Interessen der multinationalen Konzerne zugeschnitten ab. Diese Abkommen sollen Sonderrechte und Sondergerichte für Konzerne schaffen und die Entscheidungsspielräume unserer demokratisch gewählter Parlamente und Kommunalvertretungen beschneiden. Sie bedrohen den Verbraucherschutz, Datenschutz, Umweltschutz, Daseinsvorsorge, Sozialstandards und demokratische Grundrechte. Falls nötig wollen wir, dass Schleswig-Holstein gegen einen Beitritt vor das Bundesverfassungsgericht zieht.
Wir wollen dem Missbrauch von Praktikanten als billige Arbeitskräfte ein Ende setzen. Alleine im Jahr 2013 beschäftigte das Land Schleswig-Holstein Hunderte von Praktikanten bis zu sechs Monate lang, ohne ihnen eine Vergütung zu zahlen - selbst wenn sie eine abgeschlossene Berufsausbildung hatten. Praktika sollen Menschen in die Lage versetzen, berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben, um sich auf eine berufliche Tätigkeit vorzubereiten. Sie sollen keine Arbeitskräfte ersetzen. Um dies sicherzustellen, sind bestimmte Schutzvorkehrungen und Mindeststandards einzuführen: Das Land soll Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium nicht länger als Praktikanten beschäftigen dürfen, sondern nur noch als Arbeitnehmer. Freiwillige Praktika bei Landeseinrichtungen wollen wir auf eine Dauer von höchstens drei Monaten begrenzen und mit einem Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich verbinden. Wer im Rahmen eines Studiums ein längeres Pflichtpraktikum absolvieren muss, soll ebenfalls einen Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung erhalten, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.
Wir verfolgen das Ziel, die gegenwärtig vorherrschende Linearwirtschaft („Wegwerfwirtschaft“) zu einer Kreislaufwirtschaft weiterzuentwickeln. Dazu sollen bis zum Jahr 2050 alle zur Produktion eingesetzten Rohstoffe biologisch abbaubar sein oder über den Lebenszyklus einer Ware hinaus vollständig im Produktionsprozess verbleiben. Als Vorbild dient dabei der Stoffkreislauf der Natur, deren fortlaufende Nutzungen jedweden Stoffes ohne Abfälle (zero waste) und ohne einen Zuwachs bereits in der Atmosphäre verfügbarer Gase (zero emission) auskommt. Nährstoffe, Materialien und Energie sind dazu so zu integrieren, dass das Produktions- und Konsumsystem alles Verfügbare optimal nutzt. Die missbräuchliche Verwendung der Umwelt als Senke für Abfall- und Reststoffe der industriellen Fertigung wird beendet. Die Entwicklung einer solchen Keislaufwirtschaft werden wir politisch unterstützen, indem wir uns dafür einsetzen,
Die bereits bestehende Wertstofferfassung wollen wir kurzfristig dadurch verbessern, indem wir dafür sorgen,
Zur Steigerung der Ressourcen- und Energieeffizienz sowie zur Verringerung von Emissionen wollen wir ein Top-Runner-Programm für Schleswig-Holstein ins Leben rufen. Das technologieneutrale Top-Runner-Anreizsystem sorgt dafür, dass an einem Stichtag eine Marktübersicht bezüglich der effizientesten Nutzung von Energie, stofflichen Ressourcen sowie zur effektivsten Vermeidung von Emissionen erstellt wird. Davon betroffen sind Geräte, Gebäude, Fahrzeuge sowie Verarbeitungs- und Produktionsanlagen. Der „Top-Runner“ eines Stichtages wird dann zum zukünftigen Standard erhoben. Ein Standard also, der etwa in 5, 10 oder 15 Jahren von allen Marktteilnehmern einer jeweiligen Branche erreicht werden muss. Damit werden Unternehmen dazu angeregt – unabhängig von den wettbewerblichen Anforderungen des Marktes – in neue Techniken zu investieren. Der Top-Runner stellt als „lebendes Beispiel“ sicher, dass die an die Unternehmen gerichteten Anforderungen auch tatsächlich realisierbar sind. Damit werden der Energie- und Ressourcenverbrauch sowie die gesundheits- und umweltschädlichen Emissionen Jahr für Jahr sukzessiv gesenkt. Zur Ermittlung des Top-Runners fordern wir die Erstellung eines jährlichen Effizienzberichts von allen Unternehmen mit einer Belegschaft von mehr als 25 Mitarbeitern. Allein durch die Verpflichtung, den eigenen Verbrauch sowie die eigenen Emissionen zu dokumentieren und zu visualisieren, werden Unternehmen dazu angeregt ein Umweltmanagement einzuführen sowie Einsparpotentiale zu erkennen und zu heben. Anders als die EU oder der Bund kann das Land Schleswig-Holstein Ressourcenverbrauch und die Emissionen nicht gesetzlich vorschreiben. Das Land hat allerdings die Möglichkeit, bei der Vergabe von Aufträgen, bei der Wirtschaftsförderung sowie hinsichtlich der Erhebung von Gebühren eigene Standards vorzugeben. Ob die Erhebung einer Umweltschutzabgabe auf Landesebene zulässig ist, wird unsere Fraktion durch den wissenschaftlichen Dienst des Landtags juristisch überprüfen lassen.
Datenschutz in sozialen Netzwerken, Ärger mit dem Handyvertrag oder Altersvorsorgedschungel: Die Informationsgesellschaft beschert uns neue Möglichkeiten, aber auch neue Herausforderungen. Nicht alle Menschen halten in gleichem Maße Schritt, trotzdem hinken die unabhängigen Beratungsangebote hinterher oder stehen – wie in Schleswig-Holstein – vor dem Kollaps. Trotz des unermüdlichen und teils auch erfolgreichen Einsatzes der PIRATEN im Landtag droht nach der Finanzierungsplanung von SPD, Grünen und SSW ab 2017 die schrittweise Schließung der fünf Verbraucherberatungsstellen im Land und ist mittelfristig die Existenz der Verbraucherzentrale insgesamt gefährdet. Aus dieser Falle kann uns nur eine Verbraucherschutzoffensive Schleswig-Holstein befreien. Die Piratenpartei Schleswig-Holstein fordert: Im Zeitalter des Internet sollte ein elektronisches Verbraucherberatungsangebot über Videokonferenz, Chat, Forum o.ä. eine Selbstverständlichkeit sein – da ist ein bundesweiter Schulterschluss zur Schaffung eines Online-Beratungszentrums erforderlich. Arme Menschen, für die Abzocke besonders schwere Nachteile haben kann, sollen von Beratungsgebühren befreit werden. Und für die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein brauchen wir endlich eine solide, dauerhafte Landesfinanzierung des erforderlichen Personals – Schluss mit Projektitis, Zitterpartien bei befristeten Stellen und dem schleichenden Sterben der Beratungsstellen. Die Landesfinanzierung ist dazu schrittweise auf den Betrag anzuheben, der zur nachhaltigen Finanzierung der Daueraufgaben der Verbraucherzentrale und des dazu benötigten Personals erforderlich ist, also auf ca. 1,5 Mio. Euro. Unser Ziel ist eine Ausweitung der bisher eingeschränkten Öffnungszeiten der Beratungsstellen, eine Erhöhung der telefonischen Erreichbarkeit und die Eröffnung neuer Verbraucherberatungsstellen im Kreis Pinneberg und in Neumünster.
Der Mensch als Verbraucher muss geschützt werden, da er gegenüber den Herstellern und Vertreibern von Waren und gegenüber Dienstleistungsanbietern infolge geringerer Fachkenntnis, Information und/oder Erfahrung benachteiligt ist. Dieses Ungleichgewicht will die Piratenpartei durch Stärkung der Verbraucherrechte und Schaffung von Transparenz ausgleichen.
Wir wollen das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) so stärken, dass Verbraucher Informationen, beispielsweise zu belasteten Lebensmitteln, auf gut zugänglichen Plattformen rasch und einfach auffinden können, ohne sie erst in aufwändigen Auskunftsprozessen anfordern zu müssen. Diese Informationen sollen unter Angabe der Quelle und kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
Durch den Druck des Handels sind die landwirtschaftlichen Erzeuger gezwungen, immer mehr Produkte zu immer günstigeren Preisen anzubieten. Das ist nur möglich durch Produktionssteigerung auf begrenzten Flächen und führt zu einem massiven Einsatz von Antibiotika in der Tierproduktion. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass durch den immer stärkeren Einsatz von Antibiotika multiresistente Keime entstehen, die der Gesundheit von Mensch und Tier massiv schaden. Wir werden dafür sorgen, dass jede verabreichte Dosis offen gelegt werden muss und jedem Verbraucher diese Information an leicht zugänglicher Stelle zur Verfügung steht. Darüber hinaus setzen wir uns dafür ein, dass Tiere und tierische Produkte nur dann verarbeitet werden dürfen, wenn zuvor verabreichte Medikamente bis auf festgelegte Grenzwerte auch abgebaut sind. Zu diesem Zweck befürworten wir regelmäßige Kontrollen der tierischen Nahrungsmittel und die Speicherung der Ergebnisse an zentraler Stelle.
Die von der Lebensmittelindustrie auf der Vorderseite von Verpackungen bevorzugte Nährwertkennzeichnung mit Prozentangaben und beliebig wählbaren Portionsgrößen trägt nicht dazu bei, dem Verbraucher sinnvolle Informationen an die Hand zu geben. Besonders irreführend ist die Angabe des prozentualen Anteils am Tagesbedarf. Diese kann prinzipiell vielen Personengruppen wie zum Beispiel Kindern nicht gerecht werden. Anstatt auf der Vorderseite verschleiernde Angaben anzubringen, fordern wir eine sinnvolle, einheitliche Kennzeichnung zu verwenden. Diese muss sich auf feste Portionsgrößen von 100g/ml entsprechend der Nährwertangaben auf der Rückseite beziehen.
Jahr für Jahr werden viele Betriebe kontrolliert, die mit der Herstellung oder der Verarbeitung von Lebensmitteln zu tun haben. Dabei kommt es zu hohen Beanstandungsquoten. Die Ergebnisse dieser Kontrollen können nicht öffentlich eingesehen werden und haben deshalb keine ausreichende Abschreckungswirkung. Mängel müssen öffentlich nachvollziehbar sein, um durch Transparenz diese abschreckende Wirkung zu erreichen. So wird auch Druck auf die Abnehmer ausgeübt, ihre Lieferanten sorgfältiger auszuwählen. Wir fordern deshalb die Schaffung eines frei zugänglichen Informationssystems für den Zugang zu den Ergebnissen von Lebensmittelkontrollen.
In Dänemark ist ein Smiley-System bereits erfolgreich etabliert. Damit ist für den Kunden direkt, beispielsweise vor Restaurants, Eisdielen oder Supermärkten, ersichtlich, ob Hygienevorschriften und Lebensmittelgesetze eingehalten werden. Kunden können auf Hygienesünder reagieren, was bisher bei uns nicht möglich ist. Negativ bewertete Betriebe haben durch die Kundenreaktion und Folgekontrollen die Möglichkeit und vor allem die Motivation, Mängel zu beseitigen und sich positive Smileys zu verdienen. Die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen sollen künftig anhand unterschiedlicher Smileys zeitnah und gut sichtbar an der Eingangstür angebracht werden, um den Verbraucher zusätzlich zum Informationssystem im Internet direkt vor Ort zu informieren.
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SH:LPT2016.2/Anträge/Änderung zu Antrag "Wirtschaft und Verbraucherschutz"
Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms an den Landesparteitag 2016.2.
Es wird beantragt im Antrag "Wirtschaft und Verbraucherschutz" die folgenden Abschnitte (ggf. auch modular abstimmbar) zu streichen: Aktuelle Fassung:
Neue Fassung:
Bürgschaften und Landeshaushalt: Die Bürgschaften werden bereits jetzt ausgewiesen. https://fraktionsh.piratenpad.de/Buergschaftsbericht Top-Runner Prinzip für mehr Energie- und Ressourceneffizienz: Den Punkt schlage ich vor zu streichen, weil auf Landesebene nicht umsetzbar. Saubere Produkte und umfassende Information: Dieser Punkt ist zu allgemein und auf Landesebene nicht umsetzbar.
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SH:LPT2016.2/Anträge/Planen und Bauen für die Zukunft
Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms an den Landesparteitag 2016.2.
Es wird beantragt im Wahlprogramm an geeigneter Stelle das folgende Kapitel "Planen und Bauen für die Zukunft" einzufügen.
Neue Fassung:
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SH:LPT2016.2/Anträge/Änderung zu Antrag "Planen und Bauen für die Zukunft"
Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms an den Landesparteitag 2016.2.
Es wird beantragt im Wahlprogrammkapitel "Planen und Bauen für die Zukunft" (Antrag WP0900) die folgenden Änderungen (ggf. auch modular abstimmbar) durchzuführen: Aktuelle Fassung:
Neue Fassung:
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SH:LPT2016.2/Anträge/Änderung zu Antrag WP0900 "Planen und Bauen für die Zukunft"
Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms an den Landesparteitag 2016.2.
Es wird beantragt im Wahlprogrammkapitel "Planen und Bauen für die Zukunft" (Antrag WP0900) die folgenden Änderungen (ggf. auch modular abstimmbar) durchzuführen: Aktuelle Fassung:
Neue Fassung:
Bezahlbarer Wohnraum ist nicht nur in Tourismus- sondern auch in Ballungsgebieten Mangelware.
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SH:LPT2016.2/Anträge/Verkehr
Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms an den Landesparteitag 2016.2.
Es wird beantragt im Wahlprogramm an geeigneter Stelle das Kapitel "Verkehr" einzufügen. Verkehr
Mobilität ist für uns Piraten ein Grundbedürfnis und Voraussetzung für Lebensqualität. Durch die wirtschaftliche Entwicklung, den demographischen Wandel und die Besiedelung in einem Flächenland, unter anderem mit zahlreichen Inseln, ergeben sich für den Verkehr in Schleswig-Holstein besondere Herausforderungen. Diese können nur durch die Zusammenarbeit aller Beteiligten bewältigt werden. Zu einer nachhaltigen Verkehrspolitik gehört unter anderem der Ausbau klimafreundlicher Verkehrsangebote und die Schaffung städtischer und ländlicher, vor allem flächendeckenden Verkehrsinfrastrukturen, welche die Lebensqualität verbessern. Die Zusammenarbeit über kommunale und regionale Grenzen, mit den Nachbarländern Hamburg, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern und mit Dänemark ist dabei zu intensivieren.
Die Verkehrsbedürfnisse im Umfeld regionaler Zentren enden nicht an Länder- oder Staatsgrenzen. Wir wollen länder- und staatenübergreifende Nahverkehrsverbindungen ebenso fördern wie abgestimmte Ausschreibungen überregionaler Verkehrsleistungen und den Ausbau bestehender Verbindungen ohne Grenzkontrollen.
Obwohl in vielen Städten und Gemeinden Berichte über den Zustand von Straßen vorliegen, werden sie nicht oder unzureichend öffentlich zur Verfügung gestellt. Wir wollen diese Informationen in einer kostenlos zugänglichen Straßeninformationsdatenbank unter einer freien Lizenz veröffentlichen, damit eine vielfältige Nutzung beispielsweise für Straßenkarten und Stadtpläne möglich ist. Für solche Zustandsbeschreibungen existiert bereits ein bundeseinheitliches Datenaustauschformat.
Der öffentliche städtische Raum wird von Autos und Verkehrsschildern dominiert. Andere Teilnehmer am städtischen Leben müssen sich notgedrungen anpassen. Wir möchten diese Dominanz einschränken. Das Konzept des sog. Shared Space ist eine geeignete Basis dafür: Ohne Verkehrszeichen und auf gemeinsam genutzten Verkehrsflächen wird die Achtsamkeit der Verkehrsteilnehmer aufeinander gefördert. Shared Spaces, also die dafür geeigneten Bereiche, werden nur dort eingerichtet, wo sie vom Durchgangsverkehr gut umfahren werden können. Modellversuche sollten seitens des Landes finanziell gefördert werden.
Die Mobilität der Menschen und damit ihre Teilhabe am öffentlichen und kulturellen Leben hängen wesentlich von der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ab. Wir wollen daher mittelfristig eine fahrscheinfreie Nutzung des ÖPNV einführen, um das soziale Recht der Mobilität vom Einkommen des Einzelnen abzukoppeln. Mit Hilfe von drei großen Feldversuchen wollen wir feststellen, ob sich ein fahrscheinfreier, gemeinschaftlich finanzierter ÖPNV auch konkret umsetzen lässt. Diese Untersuchungen sollen jeweils in einem Oberzentrum, einem Mittelzentrum und einer Region des ländlichen Raumes in Schleswig-Holstein wissenschaftlich begleitet durchgeführt werden.
Unsere Politik soll es den Menschen leichter machen den ÖPNV zu benutzen. Bei Veränderung der Infrastruktur ist die Kundenfreundlichkeit in den Vordergrund zu stellen. Umsteigewege sind bspw. möglichst zu verkürzen. Da der ÖPNV ein wesentlicher und wichtiger Bestandteil der Mobilität in Schleswig-Holstein ist, wird dieser von der öffentlichen Hand finanziell gestützt. Diese Unterstützung muss zielgerichtet und transparent eingesetzt werden. Wir fordern daher kreative Lösungen für die Verkehrsnetze.
Finanzielle Förderung von Verkehrsverbünden und Anschluss an bestehende ermöglichen. Konkret fordern wir die finanzielle Unterstützung des Beitritts zum HVV des Kreises Steinburg seitens des Landes. Mittelfristig wollen wir einen gemeinsamen Nord-Verkehrsverbund schaffen.
Für einen Wettbewerb der Verkehrsbetreiber im ÖPNV: Für den Betrieb des ÖPNV fordern wir einen funktionierenden Wettbewerb unter den Verkehrsbetreibern. Um dies sicherzustellen, sind die Verkehrsleistungen entsprechend den Ergebnissen von Gestaltungswettbewerben auszuschreiben und den Ergebnissen der Ausschreibung folgend zu vergeben. Ein Verzicht auf eine Ausschreibung ist nicht akzeptabel, genauso wie eine anschließende politische Entscheidung gegen den Gewinner der Ausschreibung. Derartige nachträgliche Einflüsse auf das Ausschreibungsverfahren führen zu Intransparenz und Lobbyismusvorwürfen. Zweifel an der fachlichen Qualifikation eines Bewerbers müssen frühzeitig angemeldet werden und bereits in die Bewertung des Angebots einfließen. Wir fordern Transparenz bei den Entscheidungsprozessen und nach Ausschreibungen im ÖPNV. Die Vergabekriterien der Ausschreibungen dürfen nicht nach rein wirtschaftlichen Kriterien gestaltet werden, soziale Aspekte und Punkte der Landesentwicklungsstrategie müssen im Bedarfsfall berücksichtigt werden.
Die Busanbindung wird in ländlichen Gebieten immer spärlicher. Junge und ältere Menschen ohne Kraftfahrzeug und ohne Geld für Taxifahrten werden abgehängt und verlassen zunehmend die Gebiete außerhalb der Ballungsräume. Ehrenamtlich gefahrene Bürgerbusse können helfen, Mobilitätslücken im rein öffentlichen Beförderungsangebot zu schließen, und den Zusammenhalt der Bürger stärken. Im Vergleich zu anderen Ländern gibt es bisher nur wenige Bürgerbusse in Schleswig-Holstein. Wir wollen ein Landesprogramm zur finanziellen Förderung der Anschaffung und des Betriebs von Bürgerbussen auflegen. Ein Kompetenzteam soll zudem landesweit für die Idee des ehrenamtlich organisierten Bürgerbusses werben und Interessenten beraten und unterstützen.
In vielen Verkehrsverträgen fordert Schleswig-Holstein von den Bahnunternehmen eine anlasslose, flächendeckende Videoaufzeichnung ihrer Fahrgäste. Wir Piraten lehnen eine alltägliche massenhafte Videoüberwachung rechtschaffener Fahrgäste ab. Der öffentliche Personennahverkehr ist mit das sicherste Verkehrsmittel. Das Risiko, in öffentlichen Verkehrsmitteln Opfer von Gewaltkriminalität zu werden, ist gerade in Schleswig-Holstein sehr gering und erheblich geringer als auf der Straße. Überwachungskameras sind nach einschlägigen Studien kein geeignetes Mittel, Straftaten zu verhindern und die Sicherheit zu erhöhen, zumal es sich lediglich um eine Bandaufzeichnung handelt. Eine Videoaufzeichnung stärkt nicht einmal das Sicherheitsgefühl der Überwachten. Dagegen verletzen Überwachungskameras die Privatsphäre der Fahrgäste und erfassen sensible Daten. Videokameras führen teilweise sogar dazu, dass Mitmenschen dem Opfer einer Straftat nicht mehr zu Hilfe kommen, weil sie mit dem Eintreffen von Sicherheitskräften rechnen - in der Regel zu Unrecht. Wir fordern den Verzicht auf Videoüberwachungstechnologie im öffentlichen Personennahverkehr und stattdessen wirksame Maßnahmen wie eine helle, übersichtliche und gut einsehbare Gestaltung, die Beseitigung von Verschmutzungen, die Bereitstellung von Alarmierungsmöglichkeiten und eine angemessene Präsenz und Erreichbarkeit von Personal.
Verkehrsbeschränkungen sollen nur nach sorgfältiger Prüfung der Voraussetzungen angeordnet werden. Es darf nicht der Verdacht entstehen, dass sie nur dazu dienen, die Kassen an der Strecke liegender Städte und Gemeinden durch Bußgelder zu füllen. Wir stehen für ein umwelt- und verkehrspolitisches Konzept aus einem Guss und lehnen Aktionismus ab. Maßnahmen wie Fahrverbote für einzelne Fahrzeugtypen und die Einführung neuer Tempolimits auf autobahnähnlich ausgebauten Straßen erfüllen den vorgeblichen Zweck der Verkehrslenkung zumeist nicht und besitzen ökologisch nur eine Alibifunktion. Den Menschen, die auf die Benutzung dieser Verkehrsräume angewiesen sind, werden dabei keine Alternativen geboten. Stattdessen setzen wir auf Lösungen, die die Interessen aller Verkehrsteilnehmer berücksichtigen. Dazu gehört eine vorausschauende Verkehrsplanung genauso wie Verbesserungen im Angebot des öffentlichen Personenverkehrs.
Wir setzen uns für eine Verringerung der Anzahl der Straßenschilder ein. Dadurch sollen die Informationsflut auf die Verkehrsteilnehmer (viele Schilder werden nicht mehr wahrgenommen) und die Kosten für Aufstellung und Unterhalt verringert werden. So konnten in einigen Städten wie bspw. Mülheim an der Ruhr bis zu 50% aller Verkehrszeichen entfernt werden, ohne einen nachfolgenden Anstieg der Unfälle zu verzeichnen.
Wir setzen uns für die Einführung des Konzepts Vision Zero ein, das seit Jahren erfolgreich im skandinavischen Raum Anwendung findet. Verkehrssicherheit im Sinne der Vision Zero bedeutet, dass Straßen und Fahrzeuge in höherem Maße an die Voraussetzungen des Menschen angepasst werden müssen. Diejenigen, die das Straßenverkehrssystem gestalten und nutzen, müssen sich die Verantwortung für öffentlichen Raum teilen. Nach Einführung dieses Konzepts sollte Niemand im Straßenverkehr getötet oder schwer verletzt werden. Ziel von Vision Zero ist es, die Mobilität lebenswert zu sichern und unfallfrei zu gestalten und dadurch das Sicherheitsbedürfnis der Menschen zu befriedigen.
Wir werden uns nachdrücklich dafür einsetzen, dass Bahnstrecken reaktiviert oder ausgebaut werden. In den vergangenen Jahrzehnten wurden Bahnstrecken aus unterschiedlichen Gründen stillgelegt. Dort, wo es technisch möglich ist, sollten Bahnstrecken reaktiviert werden. Es ermöglicht den Bürgern der betroffenen, zumeist ländlichen Regionen wieder eine bessere Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz. Wir gehen davon aus, dass sich die Reaktivierung einiger Strecken auch wirtschaftlich lohnen wird. Deshalb wollen wir weitere Kosten-Nutzen-Analysen zur Reaktivierung stillgelegter Strecken durchführen lassen, sowie den gegebenenfalls sinnvollen Ausbau unterstützen. Oft ist eine Unterbrechung stillgelegter Strecken irreversibel. Zukünftig sollen Strecken nicht mehr stillgelegt und zurückgebaut, sondern als »ruhend« definiert werden. Dabei sollte es privaten Investoren ermöglicht werden, die Strecke zu betreiben. Ein Rückbau findet nicht statt, die Strecken werden lediglich mit ihren Bauwerken gesichert oder übergangsweise anderer Nutzung zugeführt (z. B. Radwegesysteme). Wenn die ruhenden Strecken innerorts durch Baumaßnahmen unterbrochen werden, so sind in den Bauleitplanungen Ersatzmaßnahmen für eine spätere Reaktivierung vorzusehen. Wir setzen uns dafür ein, wo es sinnvoll ist, auch stillgelegte Haltepunkte zu reaktivieren bzw. neu einzurichten. Anders als bisher soll über die Umsetzungsreihenfolge der Projekte nicht politisch, sondern auf der Grundlage einer Kosten-Nutzen-Rechnung entschieden werden. Umgesetzt werden nur Projekte, die von den betroffenen Kommunen unterstützt werden.
Fahrradfahrer gehören neben den Fußgängern zu den schwächsten Verkehrsteilnehmern. Gleichzeitig ist Fahrradfahren ein attraktives und vor allem innerstädtisch zukunftsweisendes Verkehrsmittel. Wir setzen uns dafür ein, dass die Infrastruktur für Radfahrer verbessert wird, etwa durch breitere Fahrradstreifen auf den wichtigsten Straßen oder die vermehrte Aufstellung eigener Fahrradampeln. Das Radwegenetz ist konsequent auszubauen. Eine Mitnahme von Fahrrädern in öffentlichen Verkehrsmitteln muss verbessert werden. Wir unterstützen die Errichtung von sicheren Fahrradgaragen an Bahnhöfen und anderen Umsteigepunkten. Fahrradwege müssen konsequent und deutlich ausgeschildert werden.
Laut Fahrradklima-Test liegt Schleswig-Holstein – mit Ausnahme der Landeshauptstadt – bei der Radverkehrsfreundlichkeit weit hinten. Die Benutzung des Fahrrads im Norden ist sogar von 10% der Wegstrecken im Jahr 2007 auf 9% im Jahr 2012 zurückgegangen. Mit einer bundesweit einzigartigen Auffassung zur Genehmigungspflicht von Radtouren hat die Landesregierung sogar für Proteste von Radfahrern gesorgt. Immerhin konnten wir Piraten die Gründung einer Kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur Radverkehrsförderung in Schleswig-Holstein (RAD.SH) erreichen. Fahrradfahren ist gesund, umwelt- und klimafreundlich, kostengünstig und erhöht die Lebensqualität. Deshalb setzen wir uns für eine Neuaufstellung der Radverkehrsförderung in Schleswig-Holstein ein:
Der Hamburg Airport ist der Flughafen für gesamt Schleswig-Holstein. Wir lehnen den Ausbau oder den Weiterbetrieb regionaler und unrentabler Flughäfen wie in Lübeck-Blankensee ab, da diese langfristig nur durch die öffentliche Hand finanziert werden können. Wir setzen uns für eine bessere Anbindung des Hamburg Airports an die bestehenden Straßen- und Schienennetze ein.
Fluglärm bei Nacht wirkt nachhaltig schädigend u.a. auf die berufliche Belastbarkeit und Arbeitsfähigkeit und schränkt die Lebensqualität deutlich ein. Wir fordern daher die technische Umsetzung zur Lärmminimierung voran zu treiben und die Auslastung der Flughäfen zu optimieren.
Wir sprechen uns gegen den Bau der Festen Fehmarnbeltquerung (FFBQ) zwischen der Ostseeinsel Fehmarn auf deutscher und Lolland auf dänischer Seite sowie der damit auf deutscher Seite einhergehenden sog. »Hinterlandanbindung« aus. Der entsprechende Staatsvertrag wurde über die Köpfe der betroffenen Bürger hinweg hinter verschlossenen Türen ausgehandelt, mit augenscheinlich schön gerechneten Zahlen untermauert und gegen den Rat des Bundesrechnungshofs beschlossen. Seine Umsetzung wird trotz eines sehr schlechten Kosten-Nutzen-Verhältnisses, trotz Kostensteigerungen von über 100% und nicht einzuhaltender Zeitpläne vorangetrieben.
Die Passagen durch den Nord-Ostsee-Kanal verkürzen den Seeweg tausender Frachtschiffe und helfen, Treibstoff zu sparen. Wir setzen uns daher auf Landes- und Bundesebene für angemessene Kanalgebühren ein, damit nicht auf längere Seewege um Skagen ausgewichen wird. Wir unterstützen den kontinuierlichen Ausbau des NOK als umweltfreundliche Wasserstraße und fordern, dass Planung und Umsetzung der Ausbaumaßnahmen (zum Beispiel Ablagerung von Baggergut) transparent gestaltet und unter Beteiligung aller betroffenen Anliegergemeinden durchgeführt werden. Notwendige Reparaturarbeiten müssen ohne Zeitverzug mit höchster Priorität durchgeführt werden.
Durch den Test der Riesen-LKW »EuroCombi« (auch bekannt als Gigaliner) auch auf Schleswig-Holsteins Straßen wird die gefährliche und umweltschädliche Verkehrsverlagerung von der Schiene auf die Straße gefördert. Wir setzen uns nachdrücklich für die Stärkung des Schienengüterverkehrs ein und wollen keine weiteren Testfahrten in Schleswig-Holstein zulassen.
Die Strategie, Autofahrer durch zufällige versteckte Geschwindigkeitskontrollen einem allgemeinen diffusen Kontrolldruck aussetzen zu wollen, ist gescheitert. Wissenschaftliche Untersuchungen belegen, dass solche versteckten Zufallsmessungen keinen Schutz- oder Lerneffekt haben. Die Piratenpartei fordert, dass Geschwindigkeitsüberwachungseinrichtungen ohne Polizeipräsenz durchgängig durch in ausreichendem Abstand aufgestellte Hinweisschilder sowie in den Medien und im Internet offen angekündigt und auf Orte beschränkt werden, an denen tatsächlich schwere Geschwindigkeitsunfälle auftreten. Des Weiteren sollen Einnahmen aus Maßnahmen der Geschwindigkeitsüberwachung der ausschließlichen Verwendung für Verkehrssicherheitsmaßnahmen des Landes vorbehalten bleiben und nicht zur allgemeinen kommunalen Haushaltsaufbesserung eingesetzt werden können. Weiter fordern wir eine Bundesratsinitiative zur Aufhebung des Verbots der Nutzung von Radarwarngeräten (§ 23 Abs.1b StVO).
Der schleswig-holsteinische Verkehrsminister Meyer (SPD) plant eine systematische, verdachtsunabhängige Erfassung des Fahrzeugverkehrs für Zwecke der Geschwindigkeitskontrolle (sog. "Abschnittskontrolle" oder "Section Control"). Eine systematische, verdachtsunabhängige Erfassung jedes Fahrzeugs, selbst wenn sich der Fahrer nichts hat zuschulden kommen lassen, verletzt jedoch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Für eine Einführung des Verfahrens Section Control besteht kein Handlungsbedarf, da für eine effektive Geschwindigkeitsüberwachung – auch auf längeren unfallträchtigen Straßenabschnitten – bereits bewährte Messverfahren existieren. Section Control ist im Vergleich zu herkömmlichen Verfahren teuer und zudem weitaus fehleranfälliger als konventionelle Messtechnik. Elektronische Kfz-Erkennungsverfahren weisen im praktischen Einsatz eine Fehlerrate von etwa 5% auf, so dass viele Geschwindigkeitsüberschreitungen mit diesen Verfahren ungeahndet bleiben. Die Installation von Technologie zur Erfassung des gesamten Fahrzeugverkehrs schafft eine Infrastruktur, um die Daten für ganz andere Zwecke zu nutzen, etwa zum automatisierten Abgleich aller Kfz-Kennzeichen mit Polizeidateien oder zur Vorratsspeicherung von Bewegungsprofilen wie in Großbritannien. Wir PIRATEN lehnen den Einsatz von "Section Control"-Technologie auf Straßen in Schleswig-Holstein ab und wollen eine bundesgesetzliche Zulassung der Technologie verhindern.
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Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.
SH:LPT2016.2/Anträge/Energie und Elektromobilität
Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms an den Landesparteitag 2016.2.
Es wird beantragt im Wahlprogramm an geeigneter Stelle das folgende Kapitel "Energie und Elektromobilität" einzufügen. Präambel Wir wollen eine sichere Energieversorgung. Sicher in Bezug auf die Verfügbarkeit, sicher in Bezug auf die Gesundheit sowie sicher für unsere Gewässer, das Klima und die Natur. Die Erneuerung der Energieinfrastruktur gegen den Willen der Bürger halten wir für kontraproduktiv, weil fehlendes Vertrauen den Ausbau langfristig nur bremsen würde. Die Ausbeutung von Öl-, Kohle- und Gasvorkommen unter der Erde lehnen wir strikt ab, da die zerstörerischen, klimaschädlichen Auswirkungen dieser Form der Energiegewinnung inakzeptabel sind. Die Atomenergie begreifen wir als mahnendes Erbe der Vergangenheit. Eine wirklich nachhaltige Energiewende gelingt aus unserer Sicht nur gemeinsam mit den Menschen sowie mit Rücksicht auf unsere Gesundheit sowie die Artenvielfalt. Dazu brauchen wir allerdings nicht nur die Zustimmung der Menschen für die Energiewende, wir wollen auch, dass die Bürger sich aktiv an ihrer Umsetzung beteiligen. Etwa, indem die Bürger in eine Solaranlage oder ein Elektroauto investieren oder sich in Energiegenossenschaften zusammenschließen. Die Energiewende begreifen wir als Chance im mehrfachen Sinne. Offensichtlich ist es eine Chance für die Umwelt, Gesundheit und Lebensqualität. Ebenso für Forschung und Wirtschaft die langfristig nur wettbewerbsfähig bleiben, wenn wir weiterhin und verstärkt aus den endlichen, schmutzigen Ressourcen aus-, und in die nicht endlichen, sauberen Ressourcen einsteigen. Dieses sichert und stärkt den Standort Schleswig-Holstein und schafft wissenschaftliche und wirtschaftliche Stabilität. Als weiterer, nicht zu vernachlässigen Punkt, ist die Möglichkeit zu sehen, dass nicht wenige große "systemrelevante" Konzerne für unsere Energieversorgung verantwortlich zeichnen, sondern viele kleine lokal angesiedelte Versorger von Konzernen über Genossenschaften bis hin zu Privathaushalten beteiligt sind.
Die Windenergie ist in Schleswig-Holstein die tragende Säule der Energiewende, denn keine Naturenergie wird hierzulande so intensiv genutzt wie der Wind. Die Windenergie schafft zudem Arbeitsplätze und stärkt – insbesondere über Bürgerwindparks – die regionale Wertschöpfung. Daher befürworten wir ihren Ausbau. Die Windenergie stößt allerdings zunehmend auch auf Widerstand. Die Menschen fühlen sich von den Windrädern bedrängt, machen sich Sorgen um ihre Gesundheit (Infraschall), beklagen den Wertverlust ihrer Häuser und die Schäden in der Natur. So sind Windparks insbesondere eine Gefahr für Fledermäuse und seltene Vögel wie den roten Milan. Wo Windräder errichtet werden dürfen ist also keine Frage, die allein von der Politik entschieden werden darf. Wir fordern daher seit jeher, dass die Menschen ein Mitspracherecht haben. Und zwar nicht nur um betroffenen Bürgern einen Gefallen zu tun, sondern auch weil wir glauben, dass das Projekt Energiewende ohne die Beteiligung und die Akzeptanz der Menschen nicht gelingen wird. Jede Gemeinde soll ja oder nein zu dem Bau von Windkraftanlagen sagen können. Durch Bürgerentscheid sollen die Bürger auch selbst abstimmen können. Es gibt genügend geeignete Flächen für Windparks in Schleswig-Holstein, sodass der Wille der Bürger vor Ort berücksichtigt werden kann. Wir Piraten haben im Landtag einen Gesetzentwurf vorgelegt, nach dem bei der Planung neuer Windkraftanlagen ablehnende oder befürwortende Bürgerentscheide oder Gemeinderatsbeschlüsse verbindlich zu berücksichtigen sein sollen. CDU, SPD, Grüne und SSW haben diesem Gesetzentwurf nicht zugestimmt - doch wir bleiben bei unserer Forderung. Bürgerwindparks sollten aus unserer Sicht Vorrang vor Projekten der Industrie haben. Es sollten zu aller erst diejenigen von den Vorteilen profitieren, in deren Nachbarschaft die Windräder stehen. Nur so bleibt die Windenergie eine faire Energie.
Die Solarenergie ist derzeit zwar noch etwas teurer als die Windenergie, verursacht allerdings weitaus weniger Probleme. Durch die Montage auf bislang noch ungenutzten Dächern werden keine zusätzlichen Flächen benötigt und es entstehen auch keine lärmerzeugenden Schwingungen. Solaranlagen sind relativ unauffällig und somit insgesamt wenig störend. Zudem gefährdet sie weder Fledermäuse noch Vögel. Damit ist die Solarenergie als die friedlichste Form der Erneuerbaren Energien anzusehen. Seit der Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) hat die Solarenergie allerdings einen schweren Stand. Größere Solarparks werden seither kaum noch errichtet und viele Solarfirmen mussten inzwischen Konkurs anmelden. Wir setzten daher darauf, der Solarenergie als "Bürgerkraftwerk" für Zuhause einen neuen Schub zu verleihen. Auch Energiegenossenschaften sowie Immobiliengesellschaften die Mehrfamilienhäuser und Bürogebäude vermieten, sollten aus unserer Sicht in die Solarenergie investieren. Das entspricht auch unserer Vorstellung, die Energieversorgung weiter zu dezentralisieren. Anstatt die Energieversorgung einigen wenigen Großkonzerne zu überlassen, wollen wir die Energieversorgung auf möglichst viele Bürger-Energiewirte verteilen. Um die Selbstversorgung der Bürger und der Unternehmen zu unterstützen wollen wir bürokratische Hürden abbauen, das Informationsangebot für die Bürger verbessern und ein Landesförderprogramm auflegen, dass auch soziale Gesichtspunkte berücksichtigt.
Der Anbau von Energiepflanzen für Biogasanlagen hat der Landwirtschaft eine neue Einnahmequelle eröffnet. Allerdings führt die Bioenergie zur viel gescholtenen Vermaisung der Landschaft. Großflächige Monokulturen bedrohen zunehmend die Artenvielfalt in Schleswig-Holstein. Außerdem verstärken Energiepflanzen die Konkurrenz um die vorhandenen Anbauflächen (Teller-Tank-Diskussion). Stetig steigende Bodenpreise sind die Folge. Durch die wachsende Nachfrage nach Holzschnitzeln für Pellet-Heizungen erhöht sich zudem der Druck auf die Wälder. Da die Bioenergie Engpässe bei Sonne und Wind ausgleichen kann (Regelenergie), wollen wir bereits bestehende Biogasanlagen erhalten (Bestandsschutz). Den weiteren Ausbau lehnen wir aufgrund der damit verbundenen Nachteile allerdings ab. Die Belastung der Gewässer durch Gärreste aus Biogasanlagen wollen wir entschieden verringern. Die derzeit mit der Bioenergie verbundenen Probleme halten wir lösbar, sofern statt Ackerpflanzen etwa Algen eingesetzt werden. Die Suche nach geeigneten, ertragreichen Algenstämmen wollen wir durch eine Förderung der Forschung unterstützen. Den Einsatz von Biosprit (E10) lehnen wir aufgrund der damit verbundenen Probleme wie etwa der Konkurrenz um Anbauflächen weiterhin ab. Stattdessen setzen wir auf die Förderung der Elektromobilität.
Da Wind und Sonne nicht rund um die Uhr beziehungsweise in schwankendem Ausmaß zur Verfügung stehen, müssen wir die Energie zunehmend innerhalb von Zeit und Raum verschieben. Das geht über neue Stromleitungen (Verlagerung im Raum) und durch Energiespeicher (Verlagerung in der Zeit). Da an windigen Tagen viele Windräder abgeschaltet werden um die Netze nicht zu überlasten, sehen wir im Ausbau der Netze sowie der Energiespeicher den derzeit dringlichsten, nächsten Schritt der Energiewende. Der Netzausbau missfällt vielen Menschen allerdings ebenso wie der Ausbau der Windenergie. Kaum eine Gemeinde will akzeptieren, dass in unmittelbarer Nähe ihrer Siedlungen neue Strommasten errichtet werden. Wir fordern daher weiterhin, dass neue Leitungen nur unter der Erde und mit großzügigem Sicherheitsabstand zu Wohnhäusern verlegt werden. Ferner fordern wir ein verteiltes Netz an das nach und nach mehr Energiespeicher angeschlossen werden können. Dies wird die Netzinfrastruktur zusehends entlasten, da die Energie dann nicht mehr von wenigen Knotenpunkten aus verteilt werden muss, sondern flächendeckend abrufbar ist und hohe lokale Lasten somit vor Ort gepuffert werden können. Bei der Energiespeichern setzen wir zudem darauf, dass die Preise weiterhin deutlich fallen, so dass die Investition in einen Speicher – auch für Privathaushalte – schon in wenigen Jahren erschwinglich sein wird. Bis es soweit ist wollen wir einzelne Pilotprojekte fördern, im Rahmen derer sowohl die Praxistauglichkeit als auch die Konkurrenzfähigkeit moderner Energiespeicher erprobt werden soll.
Die Elektromobilität ist der Bereich der Energiewende, von dem wir uns in den nächsten Jahren die stärksten Impulse erwarten. Autofahren ist ein emotionales Thema und kann der Begeisterung für die Energiewende – nach Jahren der Ernüchterung – daher einen neuen Schub verleihen. Sehr viele Fahrer von Elektroautos können sich schon heute nicht mehr vorstellen, zu einem Benziner zurück zu wechseln. Wir sind uns daher sicher: Sobald sich die Vorzüge der Elektromobilität erst einmal herumgesprochen und in den Köpfen verfestigt haben, werden auch die Verkaufszahlen bei den E-Mobilen deutlich anziehen. Praktischer Weise lässt sich das "Tanken" dann vor Ort erledigen, was einige Halter von E-Mobilen auch dazu anregen dürfte, über ein Solardach sowie einen eigenen Energiespeicher nachzudenken. Spätestens in diesem Moment dürfte die Energiewende 2.0 voll anspringen. Was den Wechsel zum E-Auto derzeit noch bremst sind aus unserer Sicht weniger die noch etwas höheren Anschaffungskosten, als vielmehr die fehlenden "Tankstellen". Wir wollen daher das Landesprogramm "5.000 Ladesäulen für Schleswig-Holstein" auflegen. Ladestationen dürfen dabei kein Privileg von Eigenheimbesitzern sein, sie müssen flächendeckend jedermann zur Verfügung stehen. Ferner fordern wir ein Kooperationsprogramm aus Wissenschaft, Lehre, Wirtschaft sowie den regionalen Verkehrsträgern zum Bau und der Inbetriebnahme von Elektrobussen "Made in Schleswig-Holstein". Damit wollen wir insbesondere die Feinstaub- und Lärmbelastung in unseren Städten verringern und damit die Lebensqualität für alle insgesamt verbessern.
Große Frachtschiffe, Kreuzfahrer und Fähren stoßen immense Mengen an Abgasen aus. Damit belasten sie nicht nur das Klima, in unseren Hafenstädten haben sie damit auch einen entscheiden Einfluss auf die Qualität der Luft die wir alle atmen. Wir wollen uns daher verstärkt für die Versorgung der Schiffe mit Landstrom oder LNG (liquefied natural gas)-Bargen, sowie für saubere Schiffsantriebe einsetzen. Neben der ohnehin schon eingeführten Entschweflung der Schiffskraftstoffe setzen wir dabei auch auf völlig neue Antriebstechnologien. Im U-Bootbau wird in Schleswig-Holstein bereits eine Brennstoffzellentechnik auf Kiel gelegt, die weltweit ihres gleichen sucht. Diese herausragenden Technik wollen wir auch für den zivilen Schiffbau nutzbar machen. Dazu wollen wir bei der EU-Mittel für ein europäisches Pilotprojekt einwerben. Denn erst wenn die Brennstoffzellen-Technik in einer Fähre oder einem Kreuzfahrer eingesetzt wird kann der Markt wirklich beurteilen, ob ein großflächiger Einsatz der Technik wirtschaftlich ist oder nicht.
Im Zuge der von uns befürworteten Dezentralisierung der erneuerbaren Energieversorgung wird die "intelligente" Vernetzung aller Produzenten, Verbraucher und Speicher immer wichtiger. D. h., dass wir ein "Internet der Energie" entwickeln müssen, in dem alle Anschlüsse fortlaufend miteinander kommunizieren um Daten auszutauschen. Während US amerikanische Unternehmen das Internet klar dominieren, ist das Rennen um das "Internet der Energie" noch nicht entschieden. Durch unsere Vorreiterrolle bei der Energiewende haben wir hier gute Chancen, verlorenen Boden wieder gut zu machen. Dies gilt für Schleswig-Holstein insbesondere deshalb, weil wir es in der Vergangenheit nicht rechtzeitig geschafft haben, aus der Produktion von Windenergie- oder Solaranlagen eine solide Wertschöpfung zu generieren. Da das "Internet der Energie" noch am Anfang steht, haben derzeit auch kleine und mittelständische Betriebe noch die Chance, hier mitzuwirken und zu wachsen. Wir werden uns daher dafür stark machen, dass Schleswig-Holstein die Gelegenheit dieses Mal von vorneherein entschieden und selbstbewusst nutzt. Gleichzeitig wollen wir die Privatsphäre von Anfang an besser schützen als dies beim Internet derzeit der Fall ist. Datenschutzfeindliche Fehlentwicklungen können wir verhindern, wenn wir dem amerikanischen Modell ein eigenes Model entgegensetzen. Ein Modell, das auf Freiheit, Offenheit und Selbstbestimmung beruht und an dem alle Teilnehmer gleichermaßen mitwirken können. Dies wollen wir über die Förderung offener Standards und Systemen wie etwa openHAB sowie diskriminierungsfreie Schnittstellen erreichen. Damit Stromversorger sowie Netz- und Messstellenbetreiber keine Rückschlüsse auf das Nutzungsverhalten von Privatpersonen ziehen können, wollen wir die Wohneinheiten eines Quartiers als Energieeinheit zusammenfassen, wobei ein Quartiersknotenpunkt als Tarifzähler fungiert. In diesem Knoten wird der monatliche Gesamtverbrauch der einzelnen Wohneinheiten gespeichert, ohne dass dabei der genauen Zeitpunkt des Verbrauchs protokolliert wird. Der Messstellenbetreiber kann somit genaue Rechnungen erstellen, ohne damit eine Möglichkeit zu erhalten, das Verbraucherverhalten detailliert zu überwachen.
Die Atomenergie ist ein Abenteuer, das niemals hätte begonnen werden dürfen. Aller Voraussicht nach wird sie am Ende zur teuersten Energieform gehören, die der Mensch jemals genutzt hat. Die Sicherung des strahlenden Erbes wird noch hunderte von Generationen beschäftigten und ungeahnte Summen verschlingen. Wir fordern daher den sofortigen Ausstieg aus der Atomenergie. Bis zur Errichtung eines Endlagers in ferner Zukunft muss der Atommüll gemäß dem zwischen Bund und Ländern geschlossenen Atomkonsens in mehreren Bundesländer so sicher wie möglich zwischengelagert werden. Die Bestimmung eines geeigneten Endlagers muss aus unserer Sicht nachvollziehbar, transparent sowie auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierend erfolgen. Aufgrund der schlimmen Erfahrungen mit älteren Atomlagern wie der niedersächsischen Asse ist die Möglichkeit der Rückholbarkeit des Atommülls für uns zwingend. Mit keiner Energieform verbinden sich aufgrund der unkalkulierbaren Risiken so große Sorgen und Ängste wie mit der Atomenergie. Der Rückbau der alten Atommeiler in Schleswig-Holstein muss daher unter fortlaufender Aufsicht der Öffentlichkeit erfolgen. D. h. die Strahlenbelastung und der Verbleib des Abraums müssen genau dokumentiert und öffentlich bekannt gemacht werden.
Der Klimawandel führt uns klar vor Augen, dass Kohle und Öl schon heute Energieträger der Vergangenheit sind. Die mit der Gewinnung und dem Verbrauch verbundenen Probleme sind so gravierend, dass wir den schnellstmöglichen Ausstieg fordern. Denn das Verfeuern von Kohle ist nicht nur klimawirksam, es werden auch große Mengen radioaktiven Radons, giftigen Quecksilbers sowie Feinstaub freigesetzt, die unsere Gesundheit sowie die Umwelt stark belasten. Zudem führt der Abbau von Kohle in den Abbaugebieten zu gesellschaftlichen Konflikten. Zwar wird bei uns in Schleswig-Holstein keine Kohle gefördert, wie konfliktbeladen die Gewinnung fossiler Energieträger ist erleben wir allerdings beim Erdöl und auch beim Erdgas. Viele Schleswig-Holsteiner machen sich große Sorgen, weil Energieunternehmen in ihrer Region nach Erdöl und Erdgas suchen. Die Befürchtungen reichen von Gesundheitsbelastungen durch verunreinigtes Trinkwasser über Umweltschäden bis hin zum Wertverlust der Grundstücke. Große Angst haben dabei viele Menschen vor der sogenannten Fracking-Technik. Durch deren Einsatz werden unterirdische Gesteinssichten mittels Wasserdruck und Chemikalien aufgebrochen um das darin gebundene Öl oder Gas freizusetzen. Dabei fällt so gut wie immer hochgiftiges, radioaktives Lagerstättenwasser an, das eine erhebliche Altlast darstellt und dessen sicherer Verbleib derzeit ungeklärt ist. Fracking ist damit nicht nur gefährlich, es führt auch zu Konflikten und ist damit ein erheblicher Unruhestifter. Dementsprechend können wir auch Energiewendeminister Dr. Robert Habeck nicht folgen, der sagt, dass wir – solange wir mit Öl unseren Verkehr am laufen halten – uns nicht allein auf Ölimporte aus Ländern wie etwa Nigeria beschränken können. Richtig daran ist, dass wir Umweltbelastungen nicht einfach verlagern dürfen. Richtig ist aber auch, dass wir die Klima- und Umweltprobleme nicht im Ausland, sondern in erster Linie nur bei uns selbst lösen können. Zudem werden Länder wie Nigeria ihre Ölförderung nicht drosseln, nur weil wir in Schleswig-Holstein neue Quellen erschließen. Um die ohnehin schon kritischen Klimaziele von Paris überhaupt einhalten zu können, müssen zwei Drittel der weltweit bekannten Reserven im Boden verbleiben. Und das bedeutet: Keine Förderung von Öl und Gas in Schleswig-Holstein! Dafür wollen und werden wir auch weiterhin mit aller Kraft kämpfen. Neben einer grundlegenden Reform des Bundesberggesetzes fordern wir auf Landesebene eine Verschärfung des Landeswassergesetzes und volle Transparenz: Fracking und Bohrungen durch Grundwasser sollen nur mit Genehmigung des örtlichen Landrats zugelassen werden. Solange Schäden für das Grundwasser nicht auszuschließen sind, darf keine Genehmigung erteilt werden. Pläne und Anträge der Ölkonzerne sind nicht länger geheimzuhalten, sondern wegen der überragenden öffentlichen Interesses zu veröffentlichen. Dazu ist das Landesverwaltungsgesetz zu ändern.
Da die beste Kilowattstunde jene ist, die wir gar nicht erst benötigen, bleibt das Energiesparen auch weiterhin ein zentrales Thema der Energiewende. Am größten ist das Potential hierbei im Bereich der Heizenergie. Da insbesondere das nachträgliche Dämmen von Altbauten ein umstrittenes, nicht ganz einfaches Thema ist, wollen wir hierzu den Dialog "Wärmeenergie besser nutzen" initiieren. Im Rahmen dessen gilt es zu klären, wie zukünftig der Denkmalschutz gewährleistet werden soll und welche Dämmstoffe und Anstriche eine negative Umweltbilanz aufweisen und deshalb nicht länger gefördert oder ggf. sogar vollständig verboten werden sollten. Demgegenüber sind für Dämmstoffe und Farben mit positiver Energie- und Umweltbilanz öffentliche Empfehlungen – etwa über entsprechende Qualitätssiegel – auszusprechen. Ein qualifiziertes Fachwissen um die einzelnen Baustoffe sollte von allen Händlern und verarbeitenden Betrieben nachgewiesen werden können. Ferner wollen wir prüfen, in wieweit mit Hilfe der Solarenergie als Heizunterstützung ggf. bessere Ergebnisse erzielt werden, als mit einer reinen Wärmedämmung. Im Bereich der Haustechnik wollen wir die Energieeffizienz durch den Einsatz intelligenter IT-Systeme weiter verbessern. Auch den Forschungsbereich Power to Gas sowie Warmwasserspeicher wollen wir weiter unterstützen, um temporäre Energieüberschüsse bei der Windenergie sinnvoll nutzen zu können. Im Verkehrswesen wollen wir mehr Energie einsparen, indem wir den öffentlichen Nahverkehrs ausbauen und den Fahrradverkehr fördern. Im Bereich der Haushaltsgerätetechnik und Elektronik wünschen wir uns eine Kennzeichnung aus der hervorgeht, wie viel Energie bei der Herstellung eines Gerätes verbraucht wurde und welcher Klimagasemission dies entspricht. Dies wird sich zwar am ehesten über die EU-Ebene erreichen lassen, allerdings können wir auch von der Landesebene aus entsprechende Vorschläge erarbeiten und nach Brüssel melden. Die Verbraucherzentrale wollen wir mit den nötigen Mittel ausstatten, um den Bürgerinnen und Bürgern auch weiterhin eine fachgerechte Energieberatung anbieten zu können.
Die globale Erwärmung ist eine der größten Herausforderungen unserer Zeit. Neben der Versteppung fruchtbarer Böden, dem Anstiegs des Meeresspiegels, dem Kampf um Trinkwasser und den dadurch zu erwartenden Klimaflüchtlingen lauert eine weitere Gefahr in der Versauerung der Ozeane. Fische können auf die Erwärmung relativ einfach reagieren, indem sie in kühlere Gefilde nach Norden hin abwandern. Auf Kalk angewiesene Organismen wie Muscheln und Korallen haben da weitaus größere Probleme. Durch die vom Kohlendioxid ausgelöste Versauerung der Meere wird ihnen die Lebensgrundlage entzogen. Diese Organismen bilden nun allerdings in vielen Ozeanen die Grundlage des Lebens. Die von ihnen geschaffenen Riffe sind der Lebensraum für zehntausende anderer Arten. Der Klimawandel könnte daher schlimmstenfalls zu einem Massenaussterben in den Ozeanen führen. Das biologische Gleichgewicht könnte aus den Fugen geraten und die Ernährung der Menschheit wäre – neben der Versteppung auf dem Land – einer weiteren, sehr ernsten Gefahr ausgesetzt. Die Einhaltung der internationalen Klimaschutzziele von Paris wollen wir daher mit oberster Priorität verfolgen. Neben der konsequenten Abkehr von fossilen Energieträgern wie Kohle, Öl und Gas, dem parallelen Ausbau der Erneuerbaren Energien, Energieeinsparungen sowie der Elektrifizierung des Verkehrs setzen wir vor allem auf die deutliche Reduktion von Klimagasemissionen in der Landwirtschaft. Hinsichtlich der Erwärmung gilt es hier insbesondere das gegenüber dem Kohlendioxid 300-mal so klimaschädlichere Distickstoffmonoxid (Lachgas) sowie das rund 25 mal so schädliche Methan deutlich zu reduzieren. Immerhin stammen über 50 Prozent der gesamten Methan- und sogar fast 80 Prozent der Lachgas-Emissionen aus der Agrarwirtschaft. Dies wollen wir über veränderte Anbau- und Düngemethoden, Umstellungen in der Viehhaltung und Fütterung sowie eine verbesserte Abwasser- und Klärschlammbehandlung erreichen. Das Wissen um die Reduktion dieser Gase wollen wir gemeinsam mit internationalen Partnern weiter erforschen und im Sinne des OpenSource-Prinzips allen Menschen frei zugänglich machen. Schließlich sitzen wir alle im selben Boot.
Hinsichtlich der Kosten für die Energiewende sind wir der Meinung, dass die Politik den Menschen reinen Wein einschenken muss. Deshalb sagen wir ganz offen, dass die Energiekosten im Zuge der Energiewende noch einige Jahre weiter steigen werden. Es ist allerdings abzusehen, dass der Maximalkostenpunkt bald erreicht sein wird. Nach einer Preisstabilisierung ist dann im Zuge der technologischen Entwicklung sogar mit fallenden Energiepreisen zu rechnen. Demgegenüber stehen die sogenannten externen Kosten der Atomenergie sowie der fossilen Energien wie Kohle und Öl. Diese externen Kosten tauchen zwar nicht auf unserer Energierechnung auf, sie sind aber von uns allen (sowie zukünftigen Generationen) zu tragen. So belasten Kohle und Öl nicht nur unser Klima, durch Feinstaub-, Radon- und Quecksilberemissionen werden auch unsere Gesundheit, die Gewässer und unsere Umwelt stark beeinträchtigt. Nach dem Debakel mit der Atomenergie und den immensen Folgekosten halten wir es für unzumutbar länger auf Pump zu leben und nachfolgenden Generationen die Folgen unseres Handelns in die Schuhe zu schieben. Die Energiewende kostet zwar Geld, die nicht-Energiewende ist aber noch sehr viel teurer. Wir fordern daher weiterhin eine transparente Stromrechnung, auf der alle Kosten der Energiebereitstellung aufgeführt werden. Wie preisgünstig die Energiewende eigentlich ist wird nämlich erst dann deutlich, wenn auch die versteckten Kosten der schmutzigen Energieträger sichtbar werden. Derzeit wird durch den Aufschlag der EEG Umlage und deren Ausweisung auf der Stromrechnung ein falsches Bild erzeugt. Die Subventionen in Kohle und Atomenergie sowie die immensen Folgekosten werden auf der Stromrechnung weder berücksichtigt noch ausgewiesen, als versteckte Kosten allerdings von uns allen getragen. Damit wird dem öffentlichen Eindruck Vorschub geleistet, dass allein die Energiewende Kosten verursacht. Das ist nicht nur falsch, es ist auch äußerst ungerecht. Endliche Ressourcen werden zwangsläufig immer teurer. Wir wollen daher jetzt investieren, um künftig zu profitieren und steigenden Energiekosten schon bald ein für alle mal eine Ende zu setzen.
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SH:LPT2016.2/Anträge/Änderung zu Antrag WP1000 "Energie und Elektromobilität"
Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms an den Landesparteitag 2016.2.
Es wird beantragt im Wahlprogrammkapitel WP1000 "Energie und Elektromobilität" die folgenden Änderungen (ggf. auch modular abstimmbar) durchzuführen: Aktuelle Fassung:
Neue Fassung:
Windenergie: Überschrift verdeutlicht und zwei Forderungen aus einem Antrag der Landtagsfraktion eingefügt. Netzausbau & Energiespeicherung: Klarstellung, dass Energiespeicher nur eine Form flexibel zuschaltbarer Lasten sind. Präzisierung des erforderlichen Grenzwerts der Belastung beim Leitungsausbau nach einem Antrag der Landtagsfraktion.
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SH:LPT2016.2/Anträge/Finanzen
Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms an den Landesparteitag 2016.2.
Es wird beantragt, im Wahlprogramm an geeigneter Stelle das Kapitel "Finanzen" einzufügen. FINANZEN Verschwendung öffentlicher Mittel verhindern Während das Vorgehen gegen das Vorenthalten von Steuermitteln (Steuerhinterziehung) in den letzten Jahren verschärft worden ist, haben die Maßnahmen gegen die Veruntreuung von Haushaltsgeldern und Verschwendung öffentlicher Mittel nicht Schritt gehalten. In Anbetracht der hohen Staatsverschuldung muss gegengesteuert werden. Wir setzen uns dafür ein, dass die Prüfungsberichte des Landesrechnungshofes sowie der kommunalen Rechnungsprüfungsämter auf der Internetseite des Landesregierung sowie auf den Internetseiten der jeweiligen Kommune veröffentlicht und damit jedermann unentgeltlich zugänglich gemacht werden. Wir fordern die Schaffung eines straf- und diziplinarrechtlichen Instrumentariums für Fälle besonders gravierender Geldverschwendung. Die Veruntreuung öffentlicher Mittel unter Verstoß gegen einen Haushaltsplan soll unter Strafe gestellt werden. Die Missachtung einer Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung von Aufträgen wollen wir mit einem Bußgeld belegen. Werden bei Haushaltsprüfungen Straftaten bekannt, soll Strafanzeige zu stellen sein. Vor finanziell wichtigen Entscheidungen des Landtags soll der Präsident des Landesrechnungshofs ein Rederecht erhalten. Der Landesrechnungshof soll gegen verfassungswidrige Haushaltspläne und Haushaltsführung klagen können.
Wir setzen uns dafür ein die kommunale Ebene mit einer auskömmlichen finanziellen Mindestausstattung zu stärken. Die dauerhafte strukturelle Unterfinanzierung der kommunalen Ebene ist aus unserer Sicht nicht (mehr ) hinnehmbar. Die stetig wachsenden Herausforderungen können nur gemeistert werden, wenn zur Aufgabenbewältigung ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen. Eine Stärkung der Bundes- und Landeshaushalte auf Kosten der kommunalen Ebene lehnen wir ab.
Integration ist eine große Herausforderung und muss ab dem ersten Tag geleistet werden. Kommunen die eine Konsolidierungsvereinbarung mit dem Land haben können derzeit keine Ausgaben für die Integration leisten, weil freiwillige Leistungen durch die Konsolidierungsvereinbarungen ausgeschlossen sind. Ausgaben für Integrationsaufgaben müssen auch für diese Kommunen Möglich sein. Integration ist eine Aufgabe, die jede Kommune angeht. Integration ist eine Querschnittsaufgabe, die alle gesellschaftlichen Bereiche betrifft. Die Integrationsbemühungen dürfen nicht auf dem Rücken des Ehrenamtes ausgetragen werden.
Wir wollen eine umfangreiche Überprüfung der Aufgaben- und Haushaltsmittelverteilung von Land, Kreisen und Kommunen, um Missstände, die durch nicht mehr zeitgemäße Strukturen entstanden sind, zu beseitigen. Angesichts eines immer stärkeren Einflusses europäischer Gesetzgebung und der desolaten Haushaltslage müssen auch die Grundstrukturen tabufrei und ergebnisoffen auf Reformmöglichkeiten untersucht werden. Solche Reformen sollen dem Grundsatz folgen, Entscheidungsebenen zu entflechten und so eindeutige Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten schaffen. Für notwendige Reformen darf eine Änderung der Landesverfassung kein Hinderungsgrund sein.
Wir setzen uns für eine langfristige finanzielle Strategie ein, um die Herausforderungen, die mit der Integration der zu uns kommenden Flüchtlinge auf uns zukommen, zu gewährleisten. Hierbei ist für uns entscheidend, dass die existierende soziale Ungerechtigkeit in unserem Land nicht vertieft wird, sondern ausgeglichen wird. Vor diesem Hintergrund fordern wir, den Soli ab 2019 beizubehalten und neu zu bestimmen. Die Gelder des Solis sollen für Bildung und Ausbildung, sozialen Wohnungsbau und Integrationsprojekte ausgegeben werden
Wir Piraten setzen uns für einen konsequenten Verkauf der HSH Nordbank ein. Sollte kein Käufer gefunden werden, muss die HSH Nordbank abgewickelt werden. Das Land Schleswig-Holstein ist nicht als Eigentümer einer großen Geschäftsbank geeignet. Die Risiken des Steuerzahlers sind zu groß. Das hat die Vergangenheit gezeigt.
Öffentliche Ausgaben, im besonderen Maße Subventionen, werden auf den Prüfstand gestellt. Subventionen sollen nur dort eingesetzt werden, wo wichtige Ziele anders nicht erreicht werden können. Darüber hinaus müssen alle Subventionen degressiv angelegt oder enger als bisher zeitlich befristet sein und regelmäßig auf ihren Sinn hin überprüft werden.
Wir lehnen Agrarsubventionen ab. Gerade angesichts der zunehmenden Existenzkrise der Bauern und Milchbauern sagen wir: die Subventionierung von unkontrolliertem Wachstum führt zu eine wirtschaftlichen und ökologischen Schieflage. Für uns gilt das Motto "Weniger ist mehr"
Die Transparenz im Haushalt des Landes und bei der Verwendung von sonstigen Landesmitteln muss dringend verbessert werden. Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit sind nicht im erforderlichen Maße gewährleistet. Die Haushalte der überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierten Stiftungen sollten unter verstärkter parlamentarischer Kontrolle stehen. Für die Haushaltspläne der Kommunen wollen wir die Pflicht zur Veröffentlichung der Entwürfe und der verabschiedeten Haushaltssatzung einschließlich des Stellenplans in der Gemeindeordnung verankern.
Bildung und Forschung sind eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft. Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, dass eine reiche Industrienation wie Deutschland einen im internationalen Vergleich unangemessen niedrigen Teil der öffentlichen Mittel in Bildung und Forschung investiert. Wir fordern daher eine bessere finanzielle Ausstattung des gesamten Bildungssystems. Schönrechnereien – wie die Einbeziehung von Lehrerpensionen – lehnen wir dabei ab.
Der Landeshaushalt wird maßgeblich durch das verwendete Rechnungswesen bestimmt. Schleswig-Holstein verwendet noch die Kameralistik (Kameralbuchwesen), während der Großteil der Kommunen und der Nachbar Hamburg die Doppik (doppelten Buchführung) eingeführt haben. Die Kameralistik bietet keinen Überblick über den Ressourcenverbrauch, eine Kosten- Leistungsrechnung kann nicht durchgängig implementiert werden. Es erscheint zweifelhaft, dass in Zeiten knapper Kassen das bisherige Rechnungswesen den neuen Anforderungen gewachsen ist. Darüber hinaus ist es wenig sinnvoll, wenn Land und Kommunen in unterschiedlichen Systemen wirtschaften. Wir befürworten daher eine Reformierung des Rechnungswesens mit der Zielrichtung, den Wechsel von der Kameralistik zur Doppik umzusetzen.
Wir wollen, dass die Bürger den Weg zu einer zukunftssicheren Finanzierung des Landes mitbestimmen können. Ein Bürgerhaushalt kann dazu beitragen, den Willen aller Bürger zur Geltung zu bringen und den Einfluss lautstarker Interessengruppen zurückzudrängen, wobei die eingeschränkte Repräsentativität auch von Bürgerhaushalten zu berücksichtigen ist. Mithilfe eines unter anderem über das Internet zugänglichen Bürgerhaushalts wollen wir jedem Schleswig-Holsteiner die Möglichkeit geben, zu diskutieren und anzugeben, welche Prioritäten er im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Landes setzen und welche Einnahmen oder Ausgaben er erhöhen oder kürzen würde. Auch teure Großvorhaben sollen so auf den Prüfstand gestellt werden. Der Landtag soll sich mit den Ergebnissen des Bürgerhaushalts auseinander setzen und etwaige Abweichungen davon begründen.
Den öffentlichen Haushalten gehen durch Steuerbetrug Milliarden an Einnahmen verloren, da Steuerhinterziehung häufig nicht aufgedeckt und geahndet wird. Neben dem Personalmangel bei der Bekämpfung von Steuerhinterziehung sind dafür auch die kurzen Prüfzeiten verantwortlich, zu denen die Betriebsprüfer angehalten sind. Wir setzen uns dafür ein, dass Steuerprüfer wirklich unabhängig arbeiten können. Die Prüfzeiten sollen in Großbetrieben ausgeweitet werden, um eine ausreichende Prüfung zu gewährleisten. Die Umsatzsteuerprüfungen sollen durch Bereitstellung von Steuerprüfern des Landes gestärkt werden. Bereits existierende Zusagen und Vereinbarungen mit dem Bund sollen konsequent umgesetzt werden.
Wir lehnen den Ankauf von Hinweisen auf Steuerhinterziehung durch die öffentliche Hand strikt ab. Stattdessen fordern wir eine qualifizierte und personell ausreichend ausgestattete Steuerfahndung und -prüfung.
Ein Drittel aller Einnahmen muss Schleswig-Holstein an Banken und Finanziers weiterleiten, allein um seine Schulden zu bedienen. Diese Mittel fehlen für die Zukunftsaufgaben unseres Landes wie Bildung, was der Generationengerechtigkeit widerspricht, ebenso wie für soziale Zwecke und andere Landesaufgaben. Außerdem macht der Schuldenberg unser Land von Zinsschwankungen und damit von Finanzmärkten und Ratingagenturen abhängig. Die beschlossene Schuldenbremse ändert an diesen Problemen nichts, sondern schließt lediglich ein weiteres Anwachsen des Schuldenbergs aus. Wir wollen Schleswig-Holstein zum Vorreiter in Deutschland für eine nachhaltige Staatsfinanzierung machen, indem wir die Schuldenbremse durch einen Schuldenstopp ergänzen: Wir wollen in der Landesverfassung festschreiben, dass Schleswig-Holstein seine Schulden bis 2050 schrittweise zurückzahlen muss. Indem wir die bis 2020 infolge der Schuldenbremse ohnehin erforderliche Stärkung des Verhältnisses der Nettoeinnahmen zu den Ausgaben des Landes fortsetzen, verringern wir die Abhängigkeit des Landes von den Finanzmärkten und erobern finanzielle Gestaltungsspielräume für die Zukunft unseres Landes zurück.
Das Ziel eines schuldenfreien Schleswig-Holsteins im Blick, stellen wir alle kostenverursachenden Vorschläge in diesem Wahlprogramm unter den Vorbehalt, dass wir eine Gegenfinanzierung finden. Wohltaten auf Pump lehnen wir ab.
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SH:LPT2016.2/Anträge/Änderung zu Antrag "Finanzen"
Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms an den Landesparteitag 2016.2.
Es wird beantragt im Wahlprogrammkapitel "Finanzen" die folgenden Änderungen (ggf. auch modular abstimmbar) vorzunehmen: Aktuelle Fassung:
Neue Fassung:
Subventionen überprüfen: Der gesamtwirtschaftliche Nutzen von Subventionen an Einzelunternehmen ist nicht erwiesen. Schuldenfreies Schleswig-Holstein: Die neue Fassung erklärt die Finanzlage des Landes etwas besser, bekräftigt die Schuldenbremse als Garant eines nachhaltigen und tragfähigen Staatshaushalts und spricht sich gegen schuldenfinanzierte Sondervermögen aus. Schleswig-Holstein in Ordnung bringen: Entspricht dem LPT-Beschluss zur Einführung einer Vermögenssteuer
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SH:LPT2016.2/Anträge/Europa, Minderheiten und Asyl
Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms an den Landesparteitag 2016.2.
Es wird beantragt im Wahlprogramm an geeigneter Stelle das Kapitel "Europa, Minderheiten und Asyl" einzufügen. Europa, Minderheiten und Asyl
Wir erklären ausdrücklich unsere Solidarität mit jenen Mitmenschen, die aufgrund ihrer Abstammung, Religion, Hautfarbe oder Behinderung in Gefahr sind, ausgegrenzt oder angegriffen zu werden. Wir wollen ein weltoffenes Schleswig-Holstein, das Flüchtlinge, Ausländer und Behinderte nicht diskriminiert und das jenen, die zu uns kommen und Hilfe brauchen, dieses Grundrecht nicht verweigert werden darf. Wir sind besorgt darüber, dass in Schleswig-Holstein rechtsextremistische Strukturen bestehen, die zur bundesweiten bzw. europaweiten Verzahnung von extremistischem und gewaltbereitem Gedankengut erheblich beitragen. Wir setzen uns für die Förderung einer solidarischen Gemeinschaft ein, die Zivilcourage praktiziert und bei jedem Angriff auf unsere Gesellschaft und auf unsere Mitmenschen demokratisch Gegenwehr leistet. Wir verstehen Europa als ein friedensförderndes Projekt, das den Versuchen der Re-Nationalisierung einzelner Staaten widerstehen muss. Dazu gehört auch, dass es in Europa keine Grenzkontrollen geben darf, erst recht nicht zwischen Schleswig-Holstein und Dänemark. Schleswig-Holstein muss dafür im Ostseeraum eine Schlüsselrolle übernehmen.
Die dänische Minderheit. die Friesen und die Sinti und Roma in Schleswig-Holstein sind Teil unserer Geschichte, unserer Kultur und damit unserer Gesellschaft. Wir setzen uns nachdrücklich für ihre Förderung auf allen Gebieten ein.
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Satzungsänderungsanträge
SH:LPT2016.2/Anträge/Programmänderungen auf Landesparteitagen zulassen
Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2016.2.
Es wird beantragt in der Landessatzung nach § 11 Punkt 3 den folgenden neuen Punkt einzufügen. Diese Änderung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Aktuelle Fassung:
Neue Fassung:
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sonstige Anträge
SH:LPT2016.2/Anträge/Datenkrake Facebook in die Schranken verweisen
Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2016.2.
Es wird beantragt, folgendes Positionspapier zu beschließen: 1. Die Piratenpartei Schleswig-Holstein warnt vor der Benutzung des sozialen Netzwerks „Facebook“ und rät aus den folgenden Gründen von seiner Benutzung ab:
2. Viele Menschen beziehen politische Informationen auch oder sogar ausschließlich über Facebook. Das Landesdatenschutzzentrum hat den schleswig-holsteinischen Parteien die Nutzung von Facebook bisher nicht untersagt, sie machen regen Gebrauch davon. Die Gerichte haben bisher keine Verantwortlichkeit von Fanpage-Betreibern für Facebooks Datenschutzverletzungen anerkannt. 3. Falls der Landesvorstand oder Untergliederungen über Facebook Informationen verteilen wollen, sollen dafür strenge Regeln gelten:
4. Für andere „soziale Netzwerke“ gilt dieser Beschluss entsprechend.
Im letzten Jahr hat sich der Landesparteitag dafür ausgesprochen, Facebook ausschließlich für eine Anti-Facebook-Kampagne zu nutzen. Jedoch hat es dafür an Kapazitäten gefehlt. Gleichzeitig ist das Bundesverwaltungsgericht nicht der Position des Landesdatenschutzzentrums gefolgt, dass Facebook-Fanpages rechtswidrig seien, sondern hat die Frage dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt. In dieser Situation soll eine Übergangsregelung gefunden werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich vor allem rechtspopulistische Parteien wie die AfD Facebook zunutze machen, um Ausgrenzung zu propagieren, was nicht unwidersprochen bleiben sollte.
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<ul><li>Der für das Attribut „AKEmpfehlung“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li> <!--br--><li>Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.</li></ul>
SH:LPT2016.2/Anträge/Textarbeit am Wahlprogramm zulassen
Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2016.2.
Aus den beschlossenen Wahlprogrammanträgen soll am Ende ein Gesamtdokument (Wahlprogramm) entstehen, dass von einem Redaktionsteam / einer Wahlprogrammkommission zusammengefügt und finalisiert wird. Die Versammlung gestattet dieser Arbeitsgruppe (AG), einzelne Begriffe und Textabschnitte neu zu fassen, sofern dies ausschließlich und allein dem Zweck dient, die Verständlichkeit des Textes zu verbessern oder eine getroffene Aussage zu präzisieren. Unzulässig sind Änderungen, die den Sinn einer Aussage verändern, verfälschen sowie erheblich abschwächen oder verstärken. Daher ist die Arbeitsgruppe gehalten, jede Umformulierungen sorgfältig abzuwägen. Die Mitglieder der AG sollen stets im Hinterkopf behalten, dass innerhalb der Wahlprogrammarbeitsgruppen mitunter hart um einzelne Begriffe gerungen worden ist. Sofern sich für umgangssprachlich selten verwendete und damit schwer verständliche Begriffe kein vereinfachendes Synonym finden lässt, sind solche Begriffe im Zweifelsfall unverändert fortzuschreiben. Die so von der AG zusammengefügte und an einigen Stellen umformulierte Fassung ist der Partei auf einem Landesparteitag zur (erneuten) Abstimmung vorzulegen und gilt erst dann als beschlossen, wenn die dafür benötigte Mehrheit erreicht wird. Die allgemeine Frist für Programmanträge ist dabei einzuhalten. Der hier beschlossene Antrag bezieht sich allein auf die Arbeit am Wahlprogramm für den Landtagswahlkampf 2017. Er gilt nicht für die Arbeit an zukünftigen Programmen.
Wahlprogramme werden zwar nur von rund drei Prozent der Wähler gelesen, dennoch sollte ein Wahlprogramm so geschrieben sein, dass es möglichst viele Menschen verstehen. Ferner wirkt ein Wahlprogramm professioneller, wenn es in sich halbwegs konsistent ist. Daher soll der Wahlprogramm AG / Kommission die Möglichkeit gegeben werden, einzelne Formulierungen zu überarbeiten und Begriffe zu ändern. Dass eine derartige Ermächtigung einer kleinen Arbeitsgruppe einen unzulässigen weil undemokratischen Einfluss auf das Wahlprogramm erlaubt (Manipulation) steht nicht zu befürchten, da der von der Gruppe vorzulegenden Entwurf der erneuten Abstimmung auf einem LPT bedarf.
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