SH:LPT2016.2/Anträge/Ergänzung zu Antrag WP0800 "Umweltschutz, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei"

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Dies ist ein Antrag zur Änderung des Wahlprogramms an den Landesparteitag 2016.2.

Antrag Nummer WP0801 an den Landesparteitag 2016.2.
Beantragt von
Pab
Titel 
Ergänzung zu Antrag WP0800 "Umweltschutz, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei"
Empfehlung der Antragskommission
formal OK
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Umweltschutz, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei

Antragstext

Es wird beantragt dem Wahlprogrammkapitel "Umweltschutz, Landwirtschaft, Forsten und Fischerei" (Antrag WP0800) die folgenden Abschnitte anzufügen (ggf. auch modular abstimmbar) durchzuführen:

Jedermannsrecht auf freien Zugang zur Natur und Wildcampen einführen, Abkassieren von Strandbesuchern beenden

Ein Recht jedes Menschen auf freien Zugang zur Natur macht diese erlebbar, weckt das Interesse an ihrem Schutz und fördert die menschliche Achtung der Umwelt. In Skandinavien hat es sich auch in dicht besiedelten Gebieten bewährt. Ein Jedermannsrecht bietet daneben auch große touristische Chancen für das Urlaubsland Schleswig-Holstein und verschafft diesem ein Alleinstellungsmerkmal.

Wir Piraten möchten deshalb das skandinavische “allemansrätt” (Jedermannsrecht) zur Nutzung der freien Natur erstmals auch hierzulande einführen. Schleswig-Holstein soll das erste Bundesland werden, in dem sich jeder Mensch frei in der Natur bewegen, aufhalten und übernachten darf:

  • Die Landesverfassung Schleswig-Holsteins wird dahingehend erweitert, dass der Genuss der Naturschönheiten und die Erholung in der freien Natur, insbesondere das Betreten von Wäldern, Stränden, Küstenabschnitten und Flussgebieten sowie das Befahren der Gewässer und die Aneignung wildwachsender Waldfrüchte in ortsüblichem Umfang jedermann unentgeltlich gestattet und ohne Personenkontrollen möglich ist. Dabei wird jedermann verpflichtet, mit Natur und Landschaft pfleglich umzugehen und die bestehenden naturschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.
  • Das Zelten in freier Natur (einschließlich Wäldern und an Stränden) wird erlaubt, wenn eine Entfernung von 150m zu bewohnten Gebäuden eingehalten wird.
  • Das bisher oft gebührenpflichtige Betreten der Strände wird kostenfrei. Die Kurtaxe wird nur noch von Übernachtungsgästen erhoben, und zwar durch die Beherbergungsbetriebe.
  • Das Land und die Gemeinden sind berechtigt und verpflichtet, der Allgemeinheit die Zugänge zu den Meeren, den Seen, den Flüssen und sonstigen landschaftlichen Schönheiten freizuhalten und falls erforderlich durch Einschränkungen des Eigentumsrechtes freizumachen sowie Wanderwege und Erholungsparks anzulegen.
  • Die dem Gemeingebrauch unterliegenden Flächen und Wege werden auf einer Karte im Internet veröffentlicht.

Ausverkauf von Schleswig-Holsteins Küsten, Häfen und Ufern stoppen

Seit 2004 hat das Land insgesamt über 1.600.000 m² Küsten- und Uferflächen verkauft oder verschenkt. Wir wollen diesen schleichenden Ausverkauf stoppen, um das Recht jedes Menschen auf Nutzung unserer Küsten, Häfen, Ufer und Buchten zu erhalten. Unsere Natur gehört allen und soll nicht dem Profit Einzelner dienen. Zur Entwicklung unserer Küsten genügt es vollauf, öffentliche Flächen befristet zur Nutzung zu überlassen, etwa durch Pachtverträge, in denen der öffentliche Zugang zu sichern ist.



Begründung


Piratenpad
https://programmsh.piratenpad.de/UMWA
Diskussion
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