Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2016.2.
- Antrag Nummer SÄA011 an den Landesparteitag 2016.2.
- Beantragt von
- Sven77
- Titel
- Programmänderungen auf Landesparteitagen zulassen
- Empfehlung der Antragskommission
- formal OK
- Hinweise der Antragskommission
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- betrifft Abschnitt/Kapitel
- §11
Antragstext
Es wird beantragt in der Landessatzung nach § 11 Punkt 3 den folgenden neuen Punkt einzufügen. Diese Änderung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Aktuelle Fassung:
(3) Über einen Antrag auf (Wahl-)Programmänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens eine Woche vor Beginn des Landesparteitages beim Vorstand eingereicht und auf der vom Vorstand gestellten Plattform veröffentlicht wurde. Korrekturen nach Ablauf dieser Frist dürfen nur vorgenommen werden, wenn die inhaltliche Aussage erhalten bleibt.
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Neue Fassung:
(3) Über einen Antrag auf (Wahl-)Programmänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens eine Woche vor Beginn des Landesparteitages beim Vorstand eingereicht und auf der vom Vorstand gestellten Plattform veröffentlicht wurde. Korrekturen nach Ablauf dieser Frist dürfen nur vorgenommen werden, wenn die inhaltliche Aussage erhalten bleibt.
(4) Abweichend zu den Regelungen zur Antragsfrist können auf Landesparteitagen Wahlprogrammänderungsanträge angepasst werden, wenn eine einfache Mehrheit und der Antragsteller der Änderung des Antrags zustimmen und sich die Änderungen auf bereits vorhandene Inhalte beziehen oder diese ergänzen.
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Begründung
- Diskussion
- Diskussionsseite
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