SH:LPT2016.2/Anträge/Programmänderungen auf Landesparteitagen zulassen

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Dies ist ein Satzungsänderungsantrag an den Landesparteitag 2016.2.

Antrag Nummer SÄA011 an den Landesparteitag 2016.2.
Beantragt von
Sven77
Titel 
Programmänderungen auf Landesparteitagen zulassen
Empfehlung der Antragskommission
formal OK
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
§11

Antragstext

Es wird beantragt in der Landessatzung nach § 11 Punkt 3 den folgenden neuen Punkt einzufügen. Diese Änderung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

Aktuelle Fassung:

(3) Über einen Antrag auf (Wahl-)Programmänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens eine Woche vor Beginn des Landesparteitages beim Vorstand eingereicht und auf der vom Vorstand gestellten Plattform veröffentlicht wurde. Korrekturen nach Ablauf dieser Frist dürfen nur vorgenommen werden, wenn die inhaltliche Aussage erhalten bleibt.

Neue Fassung:

(3) Über einen Antrag auf (Wahl-)Programmänderung auf einem Landesparteitag kann nur abgestimmt werden, wenn er mindestens eine Woche vor Beginn des Landesparteitages beim Vorstand eingereicht und auf der vom Vorstand gestellten Plattform veröffentlicht wurde. Korrekturen nach Ablauf dieser Frist dürfen nur vorgenommen werden, wenn die inhaltliche Aussage erhalten bleibt.

(4) Abweichend zu den Regelungen zur Antragsfrist können auf Landesparteitagen Wahlprogrammänderungsanträge angepasst werden, wenn eine einfache Mehrheit und der Antragsteller der Änderung des Antrags zustimmen und sich die Änderungen auf bereits vorhandene Inhalte beziehen oder diese ergänzen.

Begründung



Diskussion
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