SH:LPT2016.2/Anträge/Digitaler Kompass

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Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2016.2.

Antrag Nummer WP0400 an den Landesparteitag 2016.2.
Beantragt von
Andreas
Titel 
Digitaler Kompass
Empfehlung der Antragskommission
formal OK
Hinweise der Antragskommission
 


Antragstext

Es wird beantragt im Wahlprogramm an geeigneter Stelle das folgende Kapitel "Digitaler Kompass" einzufügen.

Digitaler Kompass

Digitale Revolution zum Wohle des Menschen nutzen und gestalten

Die digitale Revolution verändert unser Leben und Zusammenleben grundlegend. Unser Land nutzt bisher noch nicht annähernd die Möglichkeiten des digitalen Zeitalters (z. B. zur Information über und Beteiligung der Bürger an öffentlichen Angelegenheiten). Den Risiken der Digitalisierung (z. B. durch Datensammlung oder Massenüberwachung) tritt Schleswig-Holstein noch nicht annähernd wirksam entgegen.

Wir Piraten wollen das ändern. Unser Ziel ist es, die Digitale Revolution zum Wohl des Menschen zu gestalten und zu nutzen. Jeder Mensch soll vier grundlegende Rechte in der Informationsgesellschaft haben:

  • Ich weiß (Transparenz und Kompetenz)    
  • Ich nutze (Zugang und Teilhabe)     
  • Ich bestimme selbst (Datenschutz und Selbstbestimmung)    
  • Ich entscheide mit (Bürgerbeteiligung und Partizipation)


1 Ich weiß es! – Transparenz und Kompetenz


1.1. Staatliche Informationen der Gesellschaft zugänglich machen

Amtliche Informationen sind im Internet oftmals nur schwer oder gar nicht aufzufinden. Von einem einfachen Zugriff könnten sowohl Bürger als auch Unternehmen profitieren. Auch die Arbeit staatlicher Stellen (Verwaltung, Gerichte, Landtag) würde durch eine einheitliche Plattform für die Veröffentlichung von Dokumenten und Daten erleichtert werden.

Wir wollen deshalb im Internet ein zentrales Transparenzportal einrichten, das neben Rechtsprechung und Gesetzgebung auch Verordnungen, Umsetzungsrichtlinien, Berichte, Empfehlungen, Analysen, amtliche Bekanntmachungen, Gesetzesentwürfe und sonstige Drucksachen von Land und Kommunen enthält. Unser Konzept orientiert sich an allgemein anerkannten Open-Data-Kriterien, um eine maximale Nutzbarkeit der eingestellten Daten und Texte zu gewährleisten. Dies schließt auch eine kommerzielle Nutzung mit ein. Die Bedienbarkeit des Portals wird durch Funktionen wie eine Volltextsuche, Änderungsverfolgung, Benachrichtigungsfunktion, Querverweise und Kommentarmöglichkeit im Vergleich zu bestehenden Lösungen erheblich verbessert. Dabei soll auf Schnittstellen für die automatische Abfrage und Weiterverarbeitung geachtet werden. Schrittweise sollen so alle amtlichen Informationen öffentlich gemacht werden.


1.2. Medienkompetenzstrategie für Schulen erarbeiten

Die Schulen kommen ihrem Bildungsauftrag bezüglich der Medienbildung und der Vermittlung von Medienkompetenz an Schüler nicht im nötigen Umfang nach.

Wir wollen deshalb, dass das Land eine Strategie zur Vermittlung von Medienkompetenz an Schüler durch die Schulen erarbeitet. Dafür müssen die Lehrer an Fortbildungen zu dem Thema teilnehmen und die Lehrpläne müssen dementsprechend angepasst werden, sodass Lehrer in der Lage sind, Medienkompetenz zu vermitteln und mit digitalen Medien im Unterricht zu arbeiten.


1.3. Informatikunterricht für alle Schüler anbieten

Obwohl Schüler in einer Welt aufwachsen, die zusehends digitalisiert ist, unterscheiden sich ihre Kenntnisse im Umgang mit moderner Informationstechnologie stark. Darüber hinaus wird das Fach Informatik nicht an allen weiterführenden Schulen – und dann auch nicht für alle Profile bzw. Klassen – angeboten. Die daraus resultierende Ungleichheit stellt sowohl ein Problem im Bereich der privaten Nutzung technischer Geräte als auch im Berufsleben dar.

Um gleiche Voraussetzungen für alle zu schaffen, soll Informatik an allen Schulen der Sekundarstufe I als Pflichtfach eingeführt werden. Die Schulen sollen sich dazu an den Fachanforderungen des Instituts für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holsteins (IQSH) für Informatik orientieren. Die Gegenstände der Informatik beschränken sich dabei nicht auf das Programmieren oder die Bedienung von Anwendungsprogrammen. Vielmehr legt das Fach Informatik die systematischen Grundlagen für ein informatisches Verständnis und für den Umgang mit Informationstechnologie.


1.4. Digitale Schul-Datenbank für Schleswig-Holstein erstellen

Zwar haben Eltern in Schleswig-Holstein das Recht auf freie Schulwahl, dennoch ist es für Eltern schwierig, sich einen Überblick über die verschiedenen Schulen, ihre Angebote und Schwerpunktsetzungen zu verschaffen. Die bisher vom Land angebotene Schulsuche ermöglicht dies nicht.

Wir wollen daher – ähnlich der Kita-Datenbank – eine landesweite Datenbank aller Schulen in Schleswig-Holstein einrichten. Durch die freie Schulwahl haben die Schüler besonders in den höheren Schulstufen die Möglichkeit, entsprechend der eigenen Neigungen und Talente „ihre“ Schule zu wählen. Durch die vielen kleinen Oberstufen, gerade im ländlichen Raum, ist nicht überall die gleiche Profil- und Fächerbreite vorhanden. Ganztagsangebote, Schulprogramm, Mittagsangebote oder das Angebot an Wahlpflichtkursen können bei der Schulwahl eine wichtige Rolle spielen.


1.5. Angehenden Studenten die Hochschulwahl erleichtern

Für die Hochschulwahl können Abbruchquoten, Durchfallquoten, Studiendauer oder Notenspektrum von Bedeutung sein. Es gibt bisher aber keine Datenbank mit solchen Zahlen, an der sich Studieninteressenten orientieren könnten.

Abbruchquoten, Durchfallquoten, Studiendauer und Notenspektrum sollten daher erfasst und öffentlich zur Verfügung gestellt werden. Eine Weiterverarbeitung der Daten wird durch die Einhaltung von Open-Data-Kriterien ermöglicht.


1.6. E-Sprachkurse für Deutsch als Zweitsprache anbieten

Die bestehenden Bildungseinrichtungen, die Deutsch als Zweitsprache unterrichten, sind häufig an den Grenzen der Belastbarkeit angelangt oder haben diese bereits überschritten. Es mangelt sowohl an geeigneten Räumlichkeiten als auch an Lehrern, um die Flüchtlingszahlen und somit Schülerzahlen zu bewältigen.

Unser Vorschlag: Das Land fördert eine Online-Lernplattform zum Erlernen von Deutsch als Zweitsprache. Fremdsprachler können dadurch ergänzend zu bestehenden Lernangebote „vor Ort“, unabhängig von personellen und räumlichen Ressourcen, die deutsche Sprache online vertieft erlernen. Dabei kann auf bereits existierende Plattformen zurückgegriffen werden.


1.7. Software zur Schulverwaltung vereinheitlichen

Schulen nutzen unterschiedliche, nicht kompatible Software zur Stundenplanerstellung, zur Personalverwaltung usw. Zur einheitlichen Erfassung beispielsweise der Unterrichtsversorgung muss eine manuelle Übertragung erfolgen.

Wir wollen deshalb durchsetzen, dass das Land den Schulträgern eine einheitliche, Open Source-basierte Schulsoftware zur Verfügung stellt. Notwendige, landesspezifische Änderungen werden vom IT-Dienstleister des Landes (Dataport) durchgeführt. Dabei wird darauf geachtet, so oft wie möglich auf Offene Standards zu setzen, um den Austausch mit anderer Software zu erleichtern.


1.8. Mobilitätsinformationen frei nutzbar machen

Navigationsgeräte und Mobilitäts-Apps können bisher oftmals keine Fahrpläne, Störungsmeldungen oder Echtzeit-Verkehrsinformationen anzeigen, weil diese Daten nicht frei und standardisiert nutzbar sind (z. B. aktuelle oder geplante Störungen/Sperrungen/Verspätungen, Barrierefreiheit, freie Parkplätze). Bestenfalls sind diese Informationen auf verschiedenen Internetportalen verstreut.

Wir wollen, dass aktuelle Mobilitätsinformationen wie z. B. Fahrpläne, Störungen, Sperrungen, Verspätungen, Barrierefreiheit oder freie Parkplätze für jedermann uneingeschränkt und kostenfrei (Open Data) nutzbar sind. Die finanzielle Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) durch das Land wollen wir deshalb an die Bedingung knüpfen, dass die Verkehrsunternehmen diese Daten zur Verfügung stellen.


2 Ich nutze es! – Zugang und Teilhabe


2.1. Pilotprojekt für digitale Rathäuser starten

Die Möglichkeiten des modernen eGovernments werden von Kreisen, Städten und Gemeinden teilweise nur sehr eingeschränkt genutzt. Außerdem weichen sie in der Umsetzung teilweise deutlich voneinander ab. Während es vielerorts nur möglich ist, online Termine zu vereinbaren, können anderswo bereits konkrete Verwaltungsvorgänge online durchgeführt werden. Die verschiedenen Angebote unterscheiden sich dabei auch hinsichtlich Auffindbarkeit und Bedienbarkeit.

Wir setzen uns daher für ein einheitliches, vom Land koordiniertes eGouvernement-Portal für alle Kreise, Städte und Gemeinden ein, das auch gemeindeübergreifende Verwaltungsakte wie etwa Umzüge über ein und dasselbe Portal ermöglicht. Dazu fordern wir das Land auf, ein Pilotprojekt zu initiieren und zusammen mit allen Beteiligten diejenigen Verwaltungsakte zu ermitteln, die in ein entsprechendes Onlineportal überführt werden sollen.


2.2. Schnelles Internet für jede Schule bereitstellen

Digitales Lernen im Unterricht setzt eine ausreichend schnelle Internetanbindung voraus – insbesondere wenn viele Schüler gleichzeitig online gehen und digitale Lernplattformen nutzen oder im Internet recherchieren. 85% der Schulen in Schleswig-Holstein sind bisher nur mit einer Geschwindigkeit von 16 Mbit/s oder weniger an das Internet angebunden. In Zeiten von Lernvideos und anderen datenintensiven Online-Diensten ist dies unzureichend. Damit die Schulen in Schleswig-Holstein der steigenden Bedeutung von E-Learning und dem Einsatz moderner Medien gerecht werden können, wollen jede Schule in Schleswig-Holstein schrittweise mit einem schnellen Glasfaseranschluss ausstatten. Der Anschluss von Schulen ans Glasfasernetz kommt dann auch der Erschließung der Standortgemeinden zugute.


2.3. 1.000-Hotspots-Programm für drahtlosen Internetzugang in öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen

Menschen sind heute unterwegs zunehmend auf einen Zugang zum Internet angewiesen, auch in öffentlichen Einrichtungen (z. B. Behörden, Schulen, Erstaufnahmeeinrichtungen, vollstationäre Einrichtungen, Krankenhäuser). Der mobile Internetzugang über UMTS/LTE ist nicht für jeden erschwinglich, oft volumenbeschränkt, nicht anonym nutzbar und im Land nicht überall verfügbar. Schulen bieten vielerorts nur eingeschränkten Internetzugang an und investieren viele Ressourcen in die aufwändige Erstellung von Listen zulässiger oder unzulässiger Internetangebote.

Wir wollen deshalb erreichen, dass 1.000 frei zugängliche und für die Nutzer kostenfreie WLAN-Internetzugänge in öffentlichen Immobilien eingerichtet werden. Eine Verschlüsselung, Filterung, Identifizierung oder Protokollierung der Internetnutzung erfolgt nicht. Mittelfristiges Ziel ist die Verfügbarkeit von WLAN in allen Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden.


2.4. Kostenfreien Internetzugang in Zügen bereit stellen

Auf Bahnfahrten ist die Netzabdeckung von mobilem Internet oft lückenhaft. Das macht das Bahnfahren vor allem für Berufspendler unattraktiv, die heutzutage zum Arbeiten oft auf eine funktionierende Internetverbindung angewiesen sind. Damit verliert die Bahn, trotz positiver Umweltbilanz, als Verkehrsmittel deutlich an Attraktivität.

Bei Neuausschreibungen wollen wir einen kostenfreien WLAN-Internetzugang für Fahrgäste daher zur Bedingung machen. Das WLAN soll dabei für alle Fahrgäste ohne Anmeldung oder Registrierung nutzbar sein. Die Zugbetreiber sollen mit allen großen Mobilfunkanbietern kooperieren, um einen möglichst lückenlosen Empfang zu gewährleisten. Außerdem muss sich das Land bei den Mobilfunkanbietern dafür einsetzen, dass Funklöcher entlang von Bahnstrecken zügig geschlossen werden.


2.5. Gefangenen die Teilhabe am Internet gestatten

Strafgefangene haben bisher keinen Zugang zum Internet, obwohl es geeignete Lösungen zur Gewährleistung der Sicherheit gibt. Der fehlende Internetzugang erschwert Resozialisierungsmaßnahmen wie die Jobsuche oder den regelmäßigen Kontakt mit Freunden und Familie. Auch im Maßregelvollzug ist bisher kein Zugang zum Internet möglich.

Unser Meinung nach hat jeder Strafgefangene grundsätzlich Anspruch auf die Nutzung des Internets. Die Einrichtung von Internetzugängen für Strafgefangene wollen wir deshalb ausschreiben lassen. Ähnlich wie bei einem geplanten Pilotprojekt in Berlin kann in einer ersten Phase der Zugriff nur auf Internetseiten einer speziellen Liste gestatten werden. Diese könnte Fortbildungseinrichtungen, Seiten der Arbeitsagentur, Wohnungsportale, Nachrichtenseiten oder das Internetlexikon Wikipedia beinhalten. Die Finanzierung erfolgt durch die bei den Gefangenen erhobenen Nutzungsentgelte. Auch im Maßregelvollzug wird der Internetzugang unter gleichen Bedingungen ermöglicht. Die Sicherheit kann bei den schon existierenden Systemen gewährleistet werden, da beispielsweise Kommentarfunktionen auf Webseiten technisch deaktiviert werden und E-Mail-Verkehr, ähnlich wie analoger Briefwechsel, überwacht werden kann.


2.6. Depublikationspflicht des Rundfunks abschaffen

Die aus Rundfunkbeiträgen der Gebührenzahler produzierten Sendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dürfen bisher nur eine begrenzte Zeit (z. B. 7 Tage lang) zum Abruf über das Internet bereit gehalten werden. Alleine der NDR hat im Zeitraum Januar 2013 bis Mai 2014 von 7.895 Sendungs-Videos 6.524 wieder gelöscht. Auf diese Weise gehen viele Sendungen verloren, die sowohl für die Bürger als auch für die Wissenschaft von großem Interesse seien können. Wer beispielsweise nach einer gewissen Zeit Aussagen von Politikern überprüfen möchte, die diese vor Wahlen getätigt haben, kann nicht auf Medien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zurückgreifen, da die von ihnen produzierten Sendungen, Berichte oder Interviews wahrscheinlich längst depubliziert wurden. Dadurch geht unser Gesellschaft unnötig viel Wissen und Erfahrung verloren.

Wir wollen deshalb erreichen, dass Schleswig-Holstein sich gemeinsam mit anderen Bundesländern dafür einsetzt den Rundfunkstaatsvertrag so zu ändern, dass zumindest eigenproduzierte Nachrichten- und Informationssendungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht länger depubliziert werden.


2.7. Pauschale Handyverbote an Schulen streichen

An vielen Schulen sind in den Schulordnungen Einschränkungen für die Nutzung von Smartphones oder Tablets festgeschrieben. Aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Schleswig-Holsteinischen Landtags geht hervor, dass einige dieser Nutzungseinschränkungen rechtlich fragwürdig und zum Teil sogar unzulässig sind. So ist beispielsweise ein generelles Mitführverbot elektronischer Geräte rechtswidrig, ein Nutzungsverbot während der Freistunden hat keine rechtliche Legitimation und im Rahmen einer pädagogischen Maßnahme darf ein Gerät nicht über den betreffenden Unterrichtstag hinaus eingezogen werden.

Viele Schulen bemühen sich bereits darum, digitale Medien sinnvoll in den Unterricht zu integrieren und haben eigene medienpädagogische Konzepte entwickelt. Das trifft jedoch nicht auf alle zu. Wir fordern, dass jede Schule über ein Konzept für den Umgang mit modernen, digitalen Medien verfügen muss. Diese medienpädagogischen Lern- und Lehrkonzepte können in die Schulordnung integriert, oder als ergänzende Vereinbarung beschlossen werden. Das Medienkonzept sollte mit den Schülern gemeinsam ausgearbeitet werden. Dabei muss nicht jede Schule das Rad neu erfinden, da das IQSH (Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein) bereits Vorschläge für solche Prozesse gemacht hat.


2.8. Freie Bildungsmaterialien für alle schaffen

Zur Zeit ist es gängige Praxis, dass der Steuerzahler Lernmaterialien doppelt bezahlt: Zum einen finanziert er deren Erstellung und Publikation und zum anderen müssen die Schulen für den Erwerb bezahlen.

Wir verlangen deshalb, dass das Land eine konsistente Strategie zur Förderung und Erstellung freier Bildungsmaterialien (Open Educational Ressources) erarbeitet. Dabei sollten sowohl Materialien des schulischen, des universitären als auch des Weiterbildungsbereiches im Fokus liegen. Über ein entsprechendes Lizenzmodell wollen erreichen, dass die Materialien von einem möglichst breiten Personenkreis kostenfrei genutzt werden können.  Das Land soll die Lehrer außerdem bei der Erstellung von Open Educational Ressources unterstützen. Etwa, indem es sie in rechtlichen Fragestellungen berät und Lehrer die investierte Zeit als Arbeitszeit angerechnet bekommen. Langfristig würde so ein Pool von Lern- und Lehrmaterialien entstehen, der von allen Bildungsträgern gemeinsam erstellt sowie genutzt wird (Wikipedia-Prinzip).


2.9. Vorlesungen zusätzlich online verfügbar machen

Es gibt viele Gründe, warum Studenten Präsensveranstaltungen wie Vorlesungen nicht besuchen können. Seien es überfüllte Hörsäle, die Pflege von Angehörigen oder Nebenjobs, um sich das Studium zu finanzieren. Auch das Nacharbeiten von Vorlesungen mithilfe von Skripten oder Mitschriften von Kommilitonen ist nicht immer möglich bzw. umständlich und zeitraubend. 

Wir wollen deshalb, dass Studierende die Möglichkeit bekommen Lehrveranstaltungen auch online abzurufen. Das Land unterstützt dazu die Einrichtung einer Online-Plattformen, auf der Vorlesungen als Videostream hinterlegt werden. Damit werden auch die Studenten unterstützt, die bei der Vorlesung anwesend waren und sich zur Nachbereitung bestimmte Passagen nochmal ansehen oder anhören möchten.


2.10. Online-Sprechstunden von Ärzten fördern

Bedingt durch den demographischen Wandel gibt es immer mehr alte und pflegebedürftige Menschen die regelmäßig ihren Arzt konsultieren müssen. Der Weg zum Arzt wird dabei für fast Alle zusehends beschwerlicher, denn bekanntlich nimmt die Mobilität mit zunehmendem Alter immer weiter ab.


Wir wollen deshalb, dass Patienten ihren Arzt über eine private Videokonferenz kontaktieren können. Die Videokonferenz soll und will den regulären Arztbesuch nicht ersetzen, sondern diesen optimal vorbereiten und sinnvoll ergänzen. Die körperliche Untersuchung sowie die anschließende Behandlung finden nach wie vor beim Arzt vor Ort in der Praxis statt. Das Online-Angebot vereinfacht dabei das gemeinsame Sichten von medizinischem Bildmaterial, das Einholen einer zweiten Arztmeinung oder auch eine vereinfachte Arzt-zu-Arzt-Kommunikation. Die technische Umsetzung ist dabei so zu gestallten, dass die Vertraulichkeit während der Online-Sprechstunde vollumfänglich gegeben ist. Die Online-Sprechstunde soll vom Land gefördert und in Kooperation mit medizinischen Start-up-Unternehmen aus Schleswig-Holstein realisiert werden.


2.11. Online-Kontakt zur Bürgerbeauftragten ermöglichen

Die Bürgerbeauftragte kann schon aus zeitlichen Gründen nicht in allen Landesteilen Schleswig-Holsteins präsent sein. Der erweiterte Aufgabenbereich der Beauftragten für soziale Angelegenheiten wird es in Zukunft zusätzlich erschweren, Bürgersprechstunden im ganzen Land durchzuführen. Vielen Menschen ist der telefonische Kontakt alleine nicht persönlich genug, um ihre teilweise sehr privaten Anliegen zu schildern.

Wir wollen deshalb erreichen, dass die Bürgerbeauftragte in Zukunft auch Online-Sprechstunden anbieten kann. Über die Sprechstunden per Videoübertragung kann die räumliche Distanz überbrückt und eine größere persönliche Nähe zwischen der Beauftragten und den Bürgern hergestellt werden.


3 Ich bestimme selbst! – Datenschutz und Selbstbestimmung


3.1. Privatsphäre und Sicherheit bei der Energieversorgung schützen

Die Digitalisierung der Energieversorgung macht diese zunehmend verwundbar und den Verbraucher gläsern. Immer weitere Teile der Stromversorgung sind ans Internet angeschlossen und dadurch ein potenzielles Ziel von Hackern. Der geplante flächendeckende Einsatz sogenannter „intelligenter Stromzähler“ (Smart Meter) birgt zusätzliche Sicherheitsrisiken. Darüber hinaus lassen sich aus fortlaufenden Verbrauchsmessungen Rückschlüsse auf die Lebensgewohnheiten der Bewohner eines Hauses ziehen. Der Aufbau von Hard- und Software dieser Zähler liegt nicht offen – die Hersteller betrachten dieses Wissen als Geschäftsgeheimnis. Den Verbrauchern wird somit blindes Vertrauen abverlangt.

Wir fordern das Land deshalb dazu auf, sich beispielsweise im Rahmen bestehender Modellprojekte dafür einzusetzen, dass Protokolle und Software-Quellcodes vollständig offengelegt werden, damit die Wirkungsweise und Sicherheit von Smart Metern öffentlich kontrollierbar ist. Der Einsatz von „Smart Metern“ in Wohnungen darf zudem nur mit freier und jederzeit widerrufbarer Einwilligung der Bewohner erfolgen. Wer beim Bezug einer Wohnung bereits ohne seine Zustimmung installierte Vorrichtungen dieser Art vorfindet, soll das Recht haben, diese durch einen herkömmlichen Stromzähler zu ersetzen.


3.2. IT-Infrastruktur des Landes regelmäßig prüfen

Derzeit werden die IT-Systeme des Landes keinen regelmäßigen Audits unterzogen. Ein Bericht des Landesrechnungshofs aus dem Jahr 2014 hat darüber hinaus erschreckende Mängel bei der IT-Sicherheit der Kreise offenbart.

Um dies zu ändern wollen wir eine unabhängige Behörde des Landes personell und finanziell so ausstatten, dass sie die Landes-IT regelmäßig kontrollieren und die Kommunen beraten kann. Die Prüfungsergebnisse werden der Landesregierung gemeldet und nach Beseitigung etwaiger Mängel der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.


3.3. Recht auf verschlüsselte Kommunikation mit Behörden

Zur Zeit gibt es kaum Behörden oder andere staatliche Stellen mit denen Bürger verschlüsselt kommunizieren können. Nicht nur ausländische Geheimdienste, sondern auch Kriminelle können so persönlich relevante Informationen anhören und im schlimmsten Fall missbrauchen.

Deshalb wollen wir darauf hinwirken, dass das Land eine Strategie zur verschlüsselten E-Mail-Kommunikation mit staatlichen Stellen vorlegt. Dabei sollten international etablierte und bereits anerkannte Verschlüsselungsverfahren wie OpenPGP und S/MIME genutzt werden. Personen, die verschlüsselte E-Mails nicht nutzen wollen oder können, wollen wir ein verschlüsseltes Online-Kontaktformular zur Verfügung stellen. Auch alle weiteren Internetportale des Landes sollen standardmäßig SSL-verschlüsselt nutzbar werden. In sensiblen Bereichen soll eine unverschlüsselte Nutzung unterbunden werden.


3.4. Anonymen Verkauf von E-Tickets im ÖPNV ermöglichen

Derzeit lassen sich Fahrkarten für den ÖPNV im Internet nur unter der Preisgabe persönlicher Daten erwerben. Neben dem Missbrauchsrisiko, das mit Zahlungsmitteln wie Kreditkarten im Internet verbunden ist, erlaubt der personifizierte Kauf zudem die Erstellung eines Bewegungsprofils. Wir fordern deshalb, dass dieMöglichkeit Tickets zu bezahlen um Prepaid- oderGuthabenkarten ergänzt wird, die sich anonym erwerben bzw. aufladen lassen. Die Zuordnung des Fahrscheins zu einer Person wäre dabei (stattdes Namens) über die letzten vier Ziffern eines mitgeführten Ausweises oder einer Kundenkarte (z. B. Personalausweis, Führerschein, BahnCard, EC-Karte oder Kreditkarte) möglich.


3.5. Überwachungskamera-Register einführen

Die Überwachung durch Kameras ist zum festen Bestandteil des öffentlichen Raums geworden. Eine solche Dauerüberwachung kann einen, wenn auch unbewussten, Anpassungsdruck erzeugen. Es ist bisher kaum möglich, sich dieser ständigen und überall präsenten Überwachung zu entziehen.

Wir fordern deshalb eine gesetzliche Meldepflicht für Kameras im öffentlichen Raum. Die Standorte der Kameras sowie der Kontakt zu den Betreibernmüssen in einemInternet-Register für jedermann einsehbarsein.


4 Ich entscheide mit – Bürgerbeteiligung und Partizipation


4.1. Beteiligungsportal für Gesetzesvorhaben realisieren

Derzeit erfahren Bürger vom politischen Geschehen häufig erst dann, wenn bereits Tatsachen geschaffen worden sind. Im Landtagsinformationssystem (LIS) sind zwar die meisten Landtags-Dokumente abrufbar, das System ist allerdingswenig benutzerfreundlich, nicht interaktiv, die Suchfunktion nur bedingt tauglich. Anders ausgedrückt: Heutige Webstandards bieten Möglichkeiten zurDarstellung, Visualisierung und Einbeziehung der Bürger in politische Prozesse, die in Schleswig-Holstein bislang noch nicht genutzt werden.

Wir wollen daher ein Internet-Beteiligungsportal einrichten, auf dem wichtige Gesetzgebungsvorhaben aus Landesregierung und Landtag öffentlich diskutiert werden können. Die Beteiligung erfolgt bei Regierungsentwürfen spätestens zum Zeitpunkt der Verbandsanhörung (§ 2 PIG), ansonsten ab Einbringung in den Landtag. Zusätzlich sollen die im Parlament existierenden Dokumente (z. B. Stellungnahmen) leichter auffindbar gemacht werden. Die bisher rein interne Dokumentation der Gesetzgebungs- und Verordnungsvorhaben der Landesregierung wollen wir im Sinne der OpenGovernment-Prinzipien der Öffentlichkeit zugänglich machen.


4.2. Bürger an der Planung von Großprojekten beteiligen

Im Umfeld von Großprojekten wie der Fehmarnbeltquerung gibt es immer wieder Bürgerproteste von Anwohnern und Betroffenen. Mit dafür verantwortlich ist die mangelhafte Informations- und Beteiligungspolitik des Staates. Planfeststellungsverfahren sind auch deshalb bürgerunfreundlich, weil Möglichkeiten digitaler Beteiligung und Information nicht genutzt werden.

Wir fordern deshalb ein zentrales Internetportal, über das derBürger bereits in der Konzeptionsphase vonGroßprojektenInformationen dazu abrufen kann. Über das Portal sollen sich die Bürger auch automatisch über Bauvorhaben, Informationsabende und Bürgerbeteiligungsverfahren in ihrer Nachbarschaft informieren lassen können. Um die Bürger umfassend zu informieren, wird das bereits existierende Raumordnunginformationssystem der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und in das Internetportal integriert. Dort werden von der Konzeption bis zur Realisierung alle relevanten Informationen begleitend eingestellt.


4.3. Mängelmelder für öffentliche Infrastruktur einrichten

Mängel an der öffentlichen Infrastruktur wie Schlaglöcher, verschmutze Spielplätze, beschädigte Schilder oder fehlende Barrierefreiheit zu melden scheitert häufig daran, dass sich der zuständige Ansprechpartner nicht finden lässt. Meldungen über die herkömmlichen Kanäle sind außerdem aufwendig und dem Bürger bleibt häufig verborgen, wie damit weiter verfahren wird.

Wir wollen deshalb, dass das Land gemeinsam mit den Kommunen ein zentrales und anonym nutzbares Mängel-Melde-Portal einrichtet. Über mobile Endgeräte lassen sich Schäden an der öffentlichen Infrastruktur leicht geographisch verorten und mit Fotos belegen. Die Mängelmeldungen wollen wir auf einer Karte öffentlich einsehbar machen und mit einer Kommentarfunktion versehen.


4.4. Anonyme Plattform für Whistleblower einrichten

Whistleblower weisen häufig auf wichtige Missstände in der Politik, in Behörden oder in der Wirtschaft hin, werden aber vom geltenden Recht nicht zuverlässig vor Repressalien durch ihren Arbeitgeber oder Dienstherren geschützt. Auch der richtige Ansprechpartner ist für sie nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Weitestgehende Anonymität erhöht die Bereitschaft, trotz der bestehenden Rechtsunsicherheit auf Missstände hinzuweisen.

Wir wollen daher eine Landes-Whistleblower-Plattform, über die Jedermann anonym auf Missstände und Gesetzesverstöße hinweisen kann. Das System soll im Fall von Rückfragen auch eine anonyme Kommunikation mit dem Hinweisgeber ermöglichen. Hierbei kann auf die Erfahrungen anderer Bundesländer wie Niedersachsen oder Baden-Württemberg zurückgegriffen werden, die so seit Jahren wertvolle Hinweise in Bereichen wie Wirtschaftskriminalität oder Korruption erhalten.


4.5 Wahlfreiheit zwischen persönlicher, schriftlicher und elektronischer Behördenkommunikation

Wer keinen Zugang zu Informationstechnologien hat oder deren Nutzung zur Kommunikation mit Behörden ablehnt, darf dadurch keine Nachteile haben. Alternativ zu elektronischen Verwaltungsdiensten und Kommunikationsmitteln muss jeder Bürger stets das Recht haben, Behördenangelegenheiten persönlich, telefonisch oder schriftlich zu regeln.


4.6 Internetzugang und Netzneutralität

In großen Teilen Schleswig-Holsteins sind nicht ausreichend Breitbandanschlüsse an das Internet verfügbar. Eine Versorgung per Mobilfunk oder Satellit ist oftmals keine geeignete und bezahlbare Alternative.

Wir treten deshalb für ein Recht auf bezahlbaren Internetzugang für alle ein, um eine flächendeckende Grundversorgung mit brauchbarem und bezahlbarem Internet zu erreichen. In einer Informationsgesellschaft wird Schleswig-Holstein nur mit ausreichender Internetanbindung eine Zukunft haben.

Die Piratenpartei setzt sich außerdem für eine gesetzliche Festschreibung des neutralen Charakters der Datendurchleitung im Internet ein (Prinzip der Netzneutralität), um Informations-, Presse- und Meinungsfreiheit zu sichern und die Innovationsfähigkeit des Netzes zu erhalten. Wir sagen Nein zu Drosselung, Datenüberwachung, Datenfilterung und Netzsperren.


4.7 Öffentlich-rechtlichen Rundfunk transparenter und bürgernäher gestalten

Zur Stärkung der Transparenz, der öffentlichen Beteiligung und der Bürgernähe setzen wir uns für eine Reform des Norddeutschen Rundfunks ein. Wir wollen den NDR insbesondere darin bestärken, sich auf einen neutralen, investigativen Qualitätsjournalismus zu konzentrieren, der sich nicht einseitig an den Zuschauerzahlen, sondern vielmehr an einer unabhängigen, vielfältigen und freien Berichterstattung orientiert.

Dabei ist uns wichtig, dass der NDR-Rundfunkrat öffentlich tagt und die Verwendung der öffentlichen Mittel offengelegt wird. Zudem möchten wir, dass im Rundfunkrat auch Vertreter von Schülern, Studierenden und Zuschauern vertreten sind. Die Zuschauer sollen aktiv an der Programmgestaltung beteiligt werden. Selbst produzierte Sendungsinhalte sollen frei weiterverwendet werden dürfen.


4.8 Innere Pressefreiheit stärken

Für die Piratenpartei sind kritisches Hinterfragen und freier Informationszugang ein hohes Gut. Weil Journalisten von einem enger werdenden Meinungsspektrum, einer zunehmenden Rücksichtnahme auf Anzeigenkunden und sogar dem Zurückhalten von wirtschaftlich oder politisch heiklen Nachrichten berichten, wollen wir handeln und die innere Pressefreiheit stärken.

Im Landespressegesetz wollen wir die Unabhängigkeit der Redaktionen vom Verlag gesetzlich garantieren, die Meinungsfreiheit der Redakteure schützen und ein Recht auf Wahl einer Redaktionsvertretung einführen.



Begründung


Piratenpad
https://programmsh.piratenpad.de/Digitales
Diskussion
Diskussionsseite


Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.