SH:LPT2016.2/Anträge/Mehr Demokratie
Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2016.2.
Es wird beantragt im Wahlprogramm an geeigneter Stelle das folgende Kapitel "Mehr Demokratie" einzufügen. Mehr Demokratie Unser politisches System, wie es bisher ausgestaltet ist, befindet sich in einer Vertrauenskrise. Die Menschen vertrauen nicht mehr darauf, dass die Politik im Interesse der Mehrheit der Menschen entscheidet. Die Interessen des wirtschaftlichen Profits scheinen im Vordergrund zu stehen. Nur wenige Bürger fühlen sich durch ihre Abgeordneten noch gut vertreten. Eine große Mehrheit kritisiert einen zu geringen Einfluss der Bürger auf die Entscheidungen der Politik. Wir Piraten wollen das ändern und unsere Demokratie modernisieren („Demokratie-Update“), indem wir die direkten und indirekten demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten jedes Einzelnen stärken und eine gleichberechtigte Teilhabe aller Mitbürger an demokratischen Prozessen ermöglichen. Wir sind davon überzeugt, dass in mehr Mitentscheidungsrechten für die Bürger der Schlüssel für eine bessere Politik liegt.
Wir stehen für mehr direkte Beteiligung an öffentlichen Entscheidungen. In Schleswig-Holstein gab es in den letzten 20 Jahren nur einen einzigen erfolgreichen Volksentscheid (1998: Ablehnung der Einführung der umstrittenen Rechtschreibreform) – und über den hat sich der Landtag einfach durch Beschluss hinweggesetzt. Wir wollen Schleswig-Holstein zur direktdemokratischen "Schweiz des Nordens" machen. Es soll regelmäßig Volksabstimmungen zu wichtigen Fragen unseres Landes wie z.B. geplante Großprojekte oder Bildungsreformen geben. Entsprechend der Vorschläge des Vereins »Mehr Demokratie e.V.« fordern wir:
Wir wollen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Schleswig-Holsteins Kommunen erleichtern:
Wir wollen die Entscheidungs- und Einflussmöglichkeiten der Bürger bei Landtagswahlen stärken:
Bei der Kommunalwahl wollen wir das veraltete Einstimmenwahlrecht durch eine moderne Verhältniswahl mit offenen Listen ersetzen. Wir sind auch hier für „offene Listen“, damit die Wählenden mit ihren Zweitstimmen für konkrete Listenbewerber stimmen oder bestimmten Kandidaten mehrere Stimmen geben können. Wir setzen uns außerdem für ein kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger ein, die das erforderliche Wahlalter erreicht haben und sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Schleswig-Holstein soll sich im Bundesrat für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes einsetzen.
Wir setzen uns für eine Trennung von Regierungsamt und Landtagsmandat ein, weil Aufgabe des Parlaments die Kontrolle der Regierung ist. Deshalb fordern wir, dass Landtagsabgeordnete, die ein Regierungsamt übernehmen, ihr Landtagsmandat für ihre Amtszeit ruhen lassen müssen.
Die Landesregierungen handeln immer wieder hinter verschlossenen Türen Vereinbarungen aus, beispielsweise über Fernsehanstalten und Rundfunkbeitrag, über den Jugendschutz im Internet oder über die Studienplatzvergabe. Die Landesparlamente werden erst nach Abschluss der Verhandlungen um Zustimmung zum fertigen Vertragstext gebeten. Um die schleichende Verlagerung der Gesetzgebung in nichtöffentliche Regierungsverhandlungen zu beenden, treten wir dafür ein, dass Schleswig-Holstein Beschlüssen und Verträgen auf landesübergreifender, europäischer und internationaler Ebene, die der Umsetzung oder Ratifizierung durch den Landtag bedürfen, künftig nur nach vorheriger Genehmigung der Vertreter des Volkes im Landtag zustimmen darf. Der Landtag oder sein zuständiger Ausschuss sollen künftig zu jedem Vertragsvorhaben eine Stellungnahme abgeben. An die Stellungnahme des Parlaments soll der Vertreter des Landes bei den Verhandlungen und bei der Abstimmung gebunden sein.
Wir setzen uns dafür ein, dass die Landräte wieder per Direktwahl und nicht mittelbar durch die Mitglieder der Kreistage gewählt werden.
Wir setzen uns dafür ein, dass in Gesetzentwürfe und Gesetzesinitiativen übernommene Formulierungsvorschläge von Interessenverbänden und Lobbyisten gekennzeichnet werden müssen. Außerdem sollen die Auftraggeber benannt werden. Einen entsprechenden Antrag der Piraten im Landtag haben CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW abgelehnt - doch wir bleiben bei unserer Forderung. Mittelfristig wollen wir einen „legislativen Fußabdruck“ einführen. Danach sollen Gesetzentwürfe alle Lobbyisten oder Beauftragte auflisten, mit denen Abgeordnete oder Verwaltung bei ihrer Arbeit an einer Rechtsnorm in Kontakt waren und welche Änderungen dies zur Folge hatte. Gesetzentwürfe dürfen in Schleswig-Holstein nur von demokratisch legitimierten Organen, nämlich aus dem Landtag oder von der Landesregierung, eingebracht werden. Die Übernahme von Gesetzentwürfen Dritter ist problematisch, weil sich ihre Auswirkungen nicht immer sogleich überschauen lassen. Es entsteht der Eindruck, dass sich der Entwurfsverfasser nicht am Gemeinwohl, sondern an Einzel- oder Eigeninteressen orientiert haben könnte. Durch den undurchsichtigen Einfluss Externer auf Gesetzgebungsverfahren droht die Akzeptanz der Gesetze durch den Bürger Schaden zu nehmen.
Wenn die Landesregierung Gesetze vorbereitet, erhalten bisher nur ausgewählte Interessenvertreter Gelegenheit, zum ersten Entwurf ("Referentenentwurf") Stellung zu nehmen. Wir wollen, dass Referentenentwürfe von Gesetzen sowie die Stellungnahmen dazu jedermann zugänglich gemacht werden. So können sich auch Bürger frühzeitig einbringen und es wird sichtbar, welche Interessen bei der Entstehung eines Gesetzes maßgebend sind.
Wir fordern eine Verbesserung der Transparenz bei der Besetzung von Ämtern und öffentlichen Aufsichtsgremien. Darunter fallen zum Beispiel der Präsident des Landesrechnungshofs, die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts und der Landesdatenschutzbeauftragte. Vor einer Neuwahl sollen Interessenten öffentlich aufgefordert werden, sich zu melden. Geeignete Interessenten sollen sich dann in den jeweiligen parlamentarischen Gremien öffentlich den Fragen von Abgeordneten und auch denen von Bürgern stellen müssen. Damit wollen wir vermeiden, dass Spitzenämter nur nach Parteiproporz besetzt werden. Bei der Landesdatenschutzbeauftragten ist es uns 2014 erstmals gelungen, eine öffentliche Ausschreibung und ein offenes Auswahlverfahren durchzusetzen.
Die Abgeordneten des schleswig-holsteinischen Landtags werden aus öffentlichen Mitteln voll alimentiert. Die Bürger können erwarten, dass die Volksvertretung – und nicht andere Tätigkeiten – im Mittelpunkt der Tätigkeit der Abgeordneten steht. Um potenzielle Interessenkonflikte und Abhängigkeiten erkennen zu können und Lobbyismus im Parlament offenzulegen, fordern wir eine konsequente Veröffentlichung von Nebeneinkünften. Trotz einer Gesetzesinitiative der PIRATEN legt der Schleswig-Holsteinische Landtag bis heute nicht sämtliche Nebeneinkünfte der Abgeordneten samt Arbeit- oder Auftraggeber und Zeitaufwand betragsgenau offen. Diese Forderung erhalten wir aufrecht.
Wir setzen uns dafür ein, dass der Ausverkauf politischen Einflusses an den Meistbietenden ausgeschlossen wird. Ergänzend zu den existierenden Vorschriften zu Nebentätigkeiten möchten wir eine Sperrfrist (Karenzzeit) für ehemalige Minister und Staatssekretäre von mindestens drei Jahren nach Ende der Amtszeit einführen. In diesem Zeitraum müssen sich ehemalige Amtsträger eine Erwerbstätigkeit, welche ihren früheren Zuständigkeitsbereich betrifft, genehmigen lassen. Es soll nicht länger möglich sein, dass sich ein Minister oder Staatssekretär von der Branche, für die er zuständig ist, mit einem lukrativen Posten aus dem Amt kaufen lässt. Minister und Staatssekretäre sollen außerdem ab Amtsantritt öffentlich Rechenschaft über ihre wirtschaftlichen Interessen in Form von Nebentätigkeiten, Kapitalbeteiligungen und Nachfolgetätigkeiten oder Rückkehrrechten ablegen.
Die Piratenpartei Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, dass per Landtagsbeschluss oder Volksentscheid festgelegt werden kann, wie Schleswig-Holstein im Bundesrat abstimmt. Im Bundesrat werden wichtige Entscheidungen getroffen, ohne dass der demokratisch gewählte Landtag darauf Einfluss hat. Die Vertreter unseres Landes dürfen bisher auch gegen den klaren Willen des Landtags abstimmen. Wir wollen das Grundgesetz anpassen, um dies zu ändern.
Die Piratenpartei setzt sich für eine Stärkung der fraktionslosen Abgeordneten in den Kommunalparlamenten ein. Damit soll erreicht werden, dass sie genau so arbeitsfähig sind wie die Mandatsträger einer Fraktion. Sie sollen die Möglichkeit erhalten bürgerliche Mitglieder in Ausschüsse zu berufen, von der Verwaltung zur Verfügung gestellte Arbeitsräume zu nutzen und angemessene Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt zu bekommen.
|
Der für das Attribut „AKHinweise“ des Datentyps Seite angegebene Wert „ “ enthält ungültige Zeichen oder ist unvollständig. Er kann deshalb während einer Abfrage oder bei einer Annotation unerwartete Ergebnisse verursachen.