SH:LPT2016.2/Anträge/Mehr Demokratie

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Dies ist ein sonstiger Antrag an den Landesparteitag 2016.2.

Antrag Nummer WP0100 an den Landesparteitag 2016.2.
Beantragt von
Kathie Jasper für die Arbeitsgruppe Innen, Recht, Justiz und Medien
Titel 
Mehr Demokratie
Empfehlung der Antragskommission
formal OK
Hinweise der Antragskommission
 
betrifft Abschnitt/Kapitel 
Mehr Demokratie

Antragstext

Es wird beantragt im Wahlprogramm an geeigneter Stelle das folgende Kapitel "Mehr Demokratie" einzufügen.

Mehr Demokratie

Unser politisches System, wie es bisher ausgestaltet ist, befindet sich in einer Vertrauenskrise. Die Menschen vertrauen nicht mehr darauf, dass die Politik im Interesse der Mehrheit der Menschen entscheidet. Die Interessen des wirtschaftlichen Profits scheinen im Vordergrund zu stehen. Nur wenige Bürger fühlen sich durch ihre Abgeordneten noch gut vertreten. Eine große Mehrheit kritisiert einen zu geringen Einfluss der Bürger auf die Entscheidungen der Politik. Wir Piraten wollen das ändern und unsere Demokratie modernisieren („Demokratie-Update“), indem wir die direkten und indirekten demokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten jedes Einzelnen stärken und eine gleichberechtigte Teilhabe aller Mitbürger an demokratischen Prozessen ermöglichen. Wir sind davon überzeugt, dass in mehr Mitentscheidungsrechten für die Bürger der Schlüssel für eine bessere Politik liegt.


Direkte Demokratie: Wir wollen, dass Sie entscheiden – Schleswig-Holstein zu einer Schweiz des Nordens machen!

Wir stehen für mehr direkte Beteiligung an öffentlichen Entscheidungen. In Schleswig-Holstein gab es in den letzten 20 Jahren nur einen einzigen erfolgreichen Volksentscheid (1998: Ablehnung der Einführung der umstrittenen Rechtschreibreform) – und über den hat sich der Landtag einfach durch Beschluss hinweggesetzt. Wir wollen Schleswig-Holstein zur direktdemokratischen "Schweiz des Nordens" machen. Es soll regelmäßig Volksabstimmungen zu wichtigen Fragen unseres Landes wie z.B. geplante Großprojekte oder Bildungsreformen geben. Entsprechend der Vorschläge des Vereins »Mehr Demokratie e.V.« fordern wir:

  • Volksabstimmungen über alle Themen:: Wir wollen Volksabstimmungen über alle Vorschläge möglich machen. Bisher besteht ein Finanztabu in Schleswig-Holstein: Volksinitiativen, die in ihrer Auswirkung den Haushalt berühren, sind nicht zugelassen. Das verhindert die meisten Volksinitiativen. Deswegen wollen wir dieses Finanztabu streichen. Erfahrungen aus der Schweiz und anderen Ländern zeigen, dass die Bürger verantwortungsvoll und eher sparsamer entscheiden als Parlamente. Die Schuldenbremse sorgt dafür, dass der Haushalt ausgeglichen bleibt. Bei kommunalen Bürgerentscheiden hat es sich bewährt, dass auch finanzwirksame Initiativen zulässig sind.
  • Boykottstrategien verhindern: Bisher kommt ein Volksentscheid nur zustande, wenn genügend Menschen daran teilnehmen. Dieses "Zustimmungsquorum" wollen wir abschaffen, denn es verleitet die Gegner einer Initiative zu einer Boykottstrategie durch Verweigerung einer inhaltlichen Auseinandersetzung. Scheitert ein Volksbegehren trotz prozentual überwältigender Zustimmung an einem Quorum, schlägt Engagement in Verdrossenheit um. Quoren sind nicht gerechtfertigt, denn auch Wahlen sind unabhängig von der Wahlbeteiligung gültig. Bei Beteiligungen von durchschnittlich 40%, wie in Deutschland üblich, kann davon ausgegangen werden, dass Volksabstimmungen repräsentativ sind. Wir wollen außerdem, dass Volksabstimmungen auf Wunsch der Initiatoren (bei Verfassungsänderungen zwingend) auf den Tag der nächsten Parlamentswahl zu legen sind, um die Beteiligung daran zu erhöhen.
  • Volksabstimmungen über Gesetzesänderungen: Wie in der Schweiz sollen Gesetze erst nach einer Frist von z.B. zwei oder drei Monaten in Kraft treten, innerhalb derer durch Volksbegehren ein Volksentscheid über sie mit aufschiebender Wirkung gefordert werden kann.
  • Verpflichtende Volksabstimmungen: Die Verfassung ist die Grundlage eines demokratischen Staates. Wegen ihrer herausragenden Bedeutung sollen Verfassungsänderungen künftig – wie bereits in Bayern, Hessen und in der Schweiz – der Bestätigung durch eine Volksabstimmung bedürfen. Auch wenn das Parlament einen durch Volksabstimmung gefassten Beschluss später ändern will, soll dies nicht länger ohne Zustimmung der Bürger möglich sein.
  • Unterschriftensammlung erleichtern: Der Landtag soll sich schon ab 5.000 Unterschriften mit einer Volksinitiative beschäftigen müssen (bisher 20.000). Die Unterstützung einer Volksinitiative über das Internet soll ohne Ausweis-Lesegerät möglich sein. Tag und Monat der Geburt sollen nicht mehr in öffentliche Unterschriftenlisten eingetragen werden müssen; das Geburtsjahr genügt zur Überprüfung.
  • Senkung der für eine Volksabstimmung erforderlichen Unterschriftenzahl: Um einen Volksentscheid herbeizuführen, sollen künftig nur 2% der Wahlberechtigten unterschreiben müssen (ca. 45.000 statt bisher 80.000). So ist es auch in der Schweiz geregelt.
  • Bürger vor Abstimmungen informieren: Vor Volksabstimmungen soll eine Informationsbroschüre versandt werden, in der die Standpunkte der Initiative und des Landtags in gleichem Umfang gegenüber gestellt werden.


Direkte Demokratie in Gemeinden, Ämtern, Städten und Kreisen stärken

Wir wollen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Schleswig-Holsteins Kommunen erleichtern:

  • Bürgerentscheide über alle Themen: Viele Themen in unseren Gemeinden, Städten und Kreisen können von den Bürger gar nicht aufgegriffen werden, weil sie für Bürgerbegehren tabu sind. Dem liegt die vordemokratische Haltung zugrunde, dass die "Obrigkeit" besser wisse, was für die "Untertanen" gut ist. Wir wollen, dass die Bürger über die gleichen Themen entscheiden können wie ihre Vertreter auch – wenn sie es wünschen. Das gilt für die Hauptsatzung ebenso wie für die Haushaltssatzung und die Ausgestaltung von Bauplänen. Bürger sollen also künftig beispielsweise auch über Steuern und Abgaben, über Gewerbesteuer-Hebesätze, Kita-Beiträge und Schülerbeförderungskosten mitentscheiden dürfen. Direkte Demokratie in Finanz- und Haushaltsfragen hat sich bewährt und führt keineswegs häufiger als Politiker-Entscheidungen zu finanziell unvernünftigen Beschlüssen.
  • Boykottstrategien verhindern: Bisher kommt ein Bürgerentscheid nur zum Tragen, wenn genügend Menschen daran teilnehmen. Dieses "Zustimmungsquorum" wollen wir abschaffen, denn es verleitet die Gegner einer Bürgerinitiative zu einer Boykottstrategie durch Verweigerung einer inhaltlichen Auseinandersetzung. Quoren sind nicht gerechtfertigt, denn auch Wahlen sind unabhängig von der Wahlbeteiligung gültig.
  • Bürgerentscheide in Ämtern ermöglichen: Über Baupläne, die Wasser- und Energieversorgung, über den Straßenbau, Kindertagesstätten oder Schulstandorte sind bisher keine Bürgerentscheide zulässig, wo Gemeinden diese Aufgaben einem Amt übertragen haben. Wir wollen diese Schlechterstellung der Einwohner amtsangehöriger Gemeinden beenden und amtsweite Bürgerentscheide ermöglichen. Abstimmen sollen die Einwohner derjenigen Gemeinden, für die das Amt die jeweilige Aufgabe wahrnimmt.


Mehr Demokratie beim Wählen

Wir wollen die Entscheidungs- und Einflussmöglichkeiten der Bürger bei Landtagswahlen stärken:

  • Sichere Listenplätze abschaffen: Die Bürger sollen bei Wahlen mehr Einfluss darauf erhalten, welche Personen und Parteien sie im Parlament vertreten. Wir sind für „offene Listen“, damit die Wählenden mit ihren Zweitstimmen für konkrete Listenbewerber stimmen oder bestimmten Kandidaten mehrere Stimmen geben können. Bisher können Parteien die Wahl selbst unbeliebter Politiker durchdrücken, indem sie ihnen einen vorderen, sicheren Listenplatz verschaffen. Das verstärkt den zunehmenden Eindruck, eine Stimmabgabe lohne sich nicht, weil Wahlen ohnehin keinen Unterschied machten.
  • Jede Stimme zählt: Offenheit für neue Ideen, politischer Wettbewerb und politische Vielfalt bilden die Grundlage einer Demokratie. Den Ausschluss kleiner und neuer Parteien aus dem Landtag durch die 5%-Sperrklausel lehnen wir ab. Die Abschaffung der Sperrklausel beugt einer Erstarrung des Parteiwesens vor und stärkt die Lernfähigkeit und Lebendigkeit des politischen Systems Schleswig-Holsteins. Solange eine Sperrklausel fortbesteht, sollen die Wähler eine Ersatzstimme erhalten, die zum Tragen kommt, falls ihre Hauptstimme an der Sperrklausel scheitert.
  • Bürger vor Wahlen informieren: Wir wollen für mehr Transparenz in der Frage sorgen, wodurch sich die einzelnen Parteien voneinander unterscheiden und inwiefern der Wahlausgang einen Unterschied macht. Dazu soll nach Schweizer Vorbild vor jeder Landtagswahl eine Informationsbroschüre an alle Wahlberechtigten versandt werden, in der jede Partei ein kurzes Selbstportrait veröffentlichen kann.

Bei der Kommunalwahl wollen wir das veraltete Einstimmenwahlrecht durch eine moderne Verhältniswahl mit offenen Listen ersetzen. Wir sind auch hier für „offene Listen“, damit die Wählenden mit ihren Zweitstimmen für konkrete Listenbewerber stimmen oder bestimmten Kandidaten mehrere Stimmen geben können. Wir setzen uns außerdem für ein kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürger ein, die das erforderliche Wahlalter erreicht haben und sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Schleswig-Holstein soll sich im Bundesrat für eine entsprechende Änderung des Grundgesetzes einsetzen.


Abgeordnete sollen nicht gleichzeitig Minister sein

Wir setzen uns für eine Trennung von Regierungsamt und Landtagsmandat ein, weil Aufgabe des Parlaments die Kontrolle der Regierung ist. Deshalb fordern wir, dass Landtagsabgeordnete, die ein Regierungsamt übernehmen, ihr Landtagsmandat für ihre Amtszeit ruhen lassen müssen.


Staatsvertragsverhandlungen demokratisieren

Die Landesregierungen handeln immer wieder hinter verschlossenen Türen Vereinbarungen aus, beispielsweise über Fernsehanstalten und Rundfunkbeitrag, über den Jugendschutz im Internet oder über die Studienplatzvergabe. Die Landesparlamente werden erst nach Abschluss der Verhandlungen um Zustimmung zum fertigen Vertragstext gebeten. Um die schleichende Verlagerung der Gesetzgebung in nichtöffentliche Regierungsverhandlungen zu beenden, treten wir dafür ein, dass Schleswig-Holstein Beschlüssen und Verträgen auf landesübergreifender, europäischer und internationaler Ebene, die der Umsetzung oder Ratifizierung durch den Landtag bedürfen, künftig nur nach vorheriger Genehmigung der Vertreter des Volkes im Landtag zustimmen darf. Der Landtag oder sein zuständiger Ausschuss sollen künftig zu jedem Vertragsvorhaben eine Stellungnahme abgeben. An die Stellungnahme des Parlaments soll der Vertreter des Landes bei den Verhandlungen und bei der Abstimmung gebunden sein.


Wiedereinführung der Direktwahl der Landräte

Wir setzen uns dafür ein, dass die Landräte wieder per Direktwahl und nicht mittelbar durch die Mitglieder der Kreistage gewählt werden.


Lobbyisten als Gesetzgeber enttarnen

Wir setzen uns dafür ein, dass in Gesetzentwürfe und Gesetzesinitiativen übernommene Formulierungsvorschläge von Interessenverbänden und Lobbyisten gekennzeichnet werden müssen. Außerdem sollen die Auftraggeber benannt werden. Einen entsprechenden Antrag der Piraten im Landtag haben CDU, SPD, Grüne, FDP und SSW abgelehnt - doch wir bleiben bei unserer Forderung. Mittelfristig wollen wir einen „legislativen Fußabdruck“ einführen. Danach sollen Gesetzentwürfe alle Lobbyisten oder Beauftragte auflisten, mit denen Abgeordnete oder Verwaltung bei ihrer Arbeit an einer Rechtsnorm in Kontakt waren und welche Änderungen dies zur Folge hatte. Gesetzentwürfe dürfen in Schleswig-Holstein nur von demokratisch legitimierten Organen, nämlich aus dem Landtag oder von der Landesregierung, eingebracht werden. Die Übernahme von Gesetzentwürfen Dritter ist problematisch, weil sich ihre Auswirkungen nicht immer sogleich überschauen lassen. Es entsteht der Eindruck, dass sich der Entwurfsverfasser nicht am Gemeinwohl, sondern an Einzel- oder Eigeninteressen orientiert haben könnte. Durch den undurchsichtigen Einfluss Externer auf Gesetzgebungsverfahren droht die Akzeptanz der Gesetze durch den Bürger Schaden zu nehmen.


Offene Gesetzgebung

Wenn die Landesregierung Gesetze vorbereitet, erhalten bisher nur ausgewählte Interessenvertreter Gelegenheit, zum ersten Entwurf ("Referentenentwurf") Stellung zu nehmen. Wir wollen, dass Referentenentwürfe von Gesetzen sowie die Stellungnahmen dazu jedermann zugänglich gemacht werden. So können sich auch Bürger frühzeitig einbringen und es wird sichtbar, welche Interessen bei der Entstehung eines Gesetzes maßgebend sind.


Transparenz bei Besetzung von Ämtern

Wir fordern eine Verbesserung der Transparenz bei der Besetzung von Ämtern und öffentlichen Aufsichtsgremien. Darunter fallen zum Beispiel der Präsident des Landesrechnungshofs, die Mitglieder des Landesverfassungsgerichts und der Landesdatenschutzbeauftragte. Vor einer Neuwahl sollen Interessenten öffentlich aufgefordert werden, sich zu melden. Geeignete Interessenten sollen sich dann in den jeweiligen parlamentarischen Gremien öffentlich den Fragen von Abgeordneten und auch denen von Bürgern stellen müssen. Damit wollen wir vermeiden, dass Spitzenämter nur nach Parteiproporz besetzt werden. Bei der Landesdatenschutzbeauftragten ist es uns 2014 erstmals gelungen, eine öffentliche Ausschreibung und ein offenes Auswahlverfahren durchzusetzen.


Nebeneinkünfte der Landtagsabgeordneten offenlegen

Die Abgeordneten des schleswig-holsteinischen Landtags werden aus öffentlichen Mitteln voll alimentiert. Die Bürger können erwarten, dass die Volksvertretung – und nicht andere Tätigkeiten – im Mittelpunkt der Tätigkeit der Abgeordneten steht. Um potenzielle Interessenkonflikte und Abhängigkeiten erkennen zu können und Lobbyismus im Parlament offenzulegen, fordern wir eine konsequente Veröffentlichung von Nebeneinkünften. Trotz einer Gesetzesinitiative der PIRATEN legt der Schleswig-Holsteinische Landtag bis heute nicht sämtliche Nebeneinkünfte der Abgeordneten samt Arbeit- oder Auftraggeber und Zeitaufwand betragsgenau offen. Diese Forderung erhalten wir aufrecht.


Sperrfrist für ehemalige Minister und Staatssekretäre

Wir setzen uns dafür ein, dass der Ausverkauf politischen Einflusses an den Meistbietenden ausgeschlossen wird. Ergänzend zu den existierenden Vorschriften zu Nebentätigkeiten möchten wir eine Sperrfrist (Karenzzeit) für ehemalige Minister und Staatssekretäre von mindestens drei Jahren nach Ende der Amtszeit einführen. In diesem Zeitraum müssen sich ehemalige Amtsträger eine Erwerbstätigkeit, welche ihren früheren Zuständigkeitsbereich betrifft, genehmigen lassen. Es soll nicht länger möglich sein, dass sich ein Minister oder Staatssekretär von der Branche, für die er zuständig ist, mit einem lukrativen Posten aus dem Amt kaufen lässt. Minister und Staatssekretäre sollen außerdem ab Amtsantritt öffentlich Rechenschaft über ihre wirtschaftlichen Interessen in Form von Nebentätigkeiten, Kapitalbeteiligungen und Nachfolgetätigkeiten oder Rückkehrrechten ablegen.


Mehr Demokratie im Bundesrat

Die Piratenpartei Schleswig-Holstein setzt sich dafür ein, dass per Landtagsbeschluss oder Volksentscheid festgelegt werden kann, wie Schleswig-Holstein im Bundesrat abstimmt. Im Bundesrat werden wichtige Entscheidungen getroffen, ohne dass der demokratisch gewählte Landtag darauf Einfluss hat. Die Vertreter unseres Landes dürfen bisher auch gegen den klaren Willen des Landtags abstimmen. Wir wollen das Grundgesetz anpassen, um dies zu ändern.


Stärkung von fraktionslosen Mandatsträgern in Kommunalparlamenten

Die Piratenpartei setzt sich für eine Stärkung der fraktionslosen Abgeordneten in den Kommunalparlamenten ein. Damit soll erreicht werden, dass sie genau so arbeitsfähig sind wie die Mandatsträger einer Fraktion. Sie sollen die Möglichkeit erhalten bürgerliche Mitglieder in Ausschüsse zu berufen, von der Verwaltung zur Verfügung gestellte Arbeitsräume zu nutzen und angemessene Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt zu bekommen.



Begründung



Diskussion
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