NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Kritische Geschäftsordnungspunkte

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§ 1

(1)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Ladung/(1): "lädt ... eine Woche, in Eilfällen bis mindestens 48 Stunden vor der Sitzung. ..."
    1. Um Bürgerantworten einzuholen ist eine Woche zu kurzfrisitg!

§ 3

(5)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Tagesordnung/(5): "abgelehnte Anträge" "innerhalb eines Jahres" "Sach- und Rechtslage"
    1. Wer beurteilt Sach und Rechtslage, woher die willkürliche Frist von einem Jahr?

§ 4

(1)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Öffentlichkeit/(4): "... . Über den Antrag wird in nichtöffentlicher Sitzung beraten und entschieden; wenn ..."
    1. Die Beratung, eine öffentliche Sitzung geheim statt finden zu lassen, sollte nur in einer öffentlichen Beratung möglich sein.
    2. Dieses zwingt die Öffentlichkeit feindlichen Ratsmitglieder zu einem offenen Bekenntnis zu den in der Sitzung zu erörternden Sachfrage, dass Entscheidungen ohne öffentliche, inhaltliche Diskussion und Debatte stattfinde soll. Der Bürger bekommt damit eine Transparenz, welche Bürgervertreter er später besser nicht mehr wählen sollte.
    3. Für den Ausschluss der Öffentlichkeit sollte eine 2/3 Mehrheit nur der in den Rat gewählten Personen erforderlich sein.
    4. Der Rat ist die öffentliche Kontrolle der Verwaltung. Der Oberbürgermeister der Chef der Verwaltung. Die Macht des Rates ist die Öffentlichkeit und das Stellen von peinlichen öffentlichen Fragen und um so peinlicheren Antworten oder deren unterbleiben. Ohne Öffentlichkeit kann der Rat nicht seine Funktion ausüben, da der Rat und die Ratsmitglieder kein eigenes öffentlich relevantes Forum besitzen und den Mitgliedern die Preisgabe der Informatioenn verboten ist und die Einzelaussage einer person ohne neutralen Pressevertreter/Protokollanten wenig Glaubwürdigkeit besitzt.
    5. Kungellei kann nur mit der Peinlichkeit der Öffentlichkeit und ggf. rechtsstaatlichen Folgen wirksam verhindert werden.

(2)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Öffentlichkeit/(2): "... das schutzwürdige Geschäfts- oder Vermögensinteresse ... oder der Stadt Wolfsburg gefährdet würde."
    1. Der Schutz der "Geschäfts- und Vermögensinteressen von einzelnen Personen" ist wichtig. Es gibt aber für eine Stadt, das Gemeinschaftsvermögen nicht die Möglichkeit "schutzwürdige Geschäfts- oder Vermögensinteresse ... der Stadt Wolfsburg gefährdet" werden. Eine Stadt ist keine GmbH und keine AG. Die Stadt übernimmt nur öffentliche Aufgaben, wenn es dazu keinen besseren und preiswerteren privaten Anbieter gibt. Wenn auf Basis öffentlich bekannt gewordener Interessen der Stadt Konkurrenz entsteht, dann ist das gut. Handelt es sich um Kreditgeschäfte der Stadt, dann sollten auf die Kreditaufnahme verzichtet werden, wenn eine öffentliche Information zu schlechteren Konditionen führt. Es mag nett für einen Grundbesitzer sein, einen überhöhten Preis durch die Stadt zu bekommen. Die Gemeinschaft muss aber öffentlich mit entscheiden können, ob der Erwerbspreis den Erwerb durch die Gemeinschaft rechtfertigt.

(3)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Öffentlichkeit/(3): "Die nichtöffentlich gefassten Beschlüsse sind nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit bekannt zu geben, wenn dies als tunlich erscheint."
    1. "tunlich" ist sicher kein belastbarer allgemein definierter Begriff. Das Ergebnis einer jeden Entscheidung ist öffentlich bekannt zu geben. So auch der nicht öffentlichen. Wird bei einer Personalentscheidung z.B. eine Person entlassen, so wäre das Ergebnis und nicht der Grund bekannt zu geben. Ebenso bei einer Einstellung. Das gleiche gilt für Entscheidungen die Kosten erzeugen oder Verwaltungsabläufe verändern.

(5)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Öffentlichkeit/(5): "Aufzeichnungen auf Tonträger durch Dritte sind nicht zulässig ..."
    1. Dieser Absatz sollte umgedreht werden, dass nur eine 2/3 Mehrheit die Aufzeichnung auf Video und Tonträger verhindern kann.
    2. Grundsätzlich sollte wie bei Stuttgart 21 ein Wortprotokoll geführt werden. Dieses wird wesentlich vereinfacht, wenn man Video oder etwas schlechter Tonträger benutzt.
    3. Mit Sicherheit sind Ratssitzungen überwiegend langweilige Verwaltungsakte. Ziel von Politik ist es aber nicht, die Arbeit der Verwaltung zu übernehmen, sondern aus einer Metasicht der Verwaltung grundsätzliche Handlungsvorgaben zu machen.
    4. Ähnlich wie bei der Stuttgart-Schlichtung ergeben sich bei einer präzisen Diskussion die tatsächliche Spannung und das eigentliche Entwicklungspotential. Voraussetzung dafür ist die Öffentlichkeit, die am Besten über vollständige Videoaufzeichnungen und automtisch aus den Aufzeichnungen erstellte Wortprotokolle gegeben ist (Suche nach Stichworten in den Protokolltexten).

§ 5

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/§ 5: "Die Sitzungen sind würdig zu gestalten. ..."
    1. Die Würde einer Sizung ist äußerst dehnbar. Ist ein Zwischenruf schon eine Verletzung der "Sitzungs-Würde"?

§ 7

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Vorsitz: "Vorsitz"
    1. Wie wird der Vorsitz gewählt?
    2. Wie lange ist er gewählt?
    3. Wie werden die Stellvertreter gewählt?
    4. Wie kann man diesen abwählen?
    5. Wie kann man diesen in einer Sizung abwählen?

(3)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Vorsitz/(3): "Die/Der Ratsvorsitzende kann Zuhörer/innen, die sich wiederholt ordnungswidrig verhalten haben, von der Sitzung ausschließen. "
    1. Der allmächtige Vorsitzende!
    2. Demokratisch sinnvoller wäre es, dass der Vorsitz jeder Zeit eine unmittelbare Abstimmung über den Ausschluss von "Störern" ansetzen kann. Sollte eine 2/3 Mehrheit für den Auschluss sein, so darf der Vorsitz sein Hausrecht in dieser Weise ausüben. Übt der Vorsitz sein Hausrecht auch gegen den Willen der Mehrheit aus, dann sollte eine sofortige Absetzung des Vorsitz und damit die Ersetzung des "Hausrecht-Sprechers" möglich sein. Die Definition und das Urteil, wer stört, sollte aber nicht alleine dem Vorsitzenden überlassen werden. Selbst wenn sich Jugendliche nicht den "Regeln" entsprechend Ruhe bewahren können, wenn in der Wolfsburg AG gerade ihre zukünftige Leiharbeitzeit verlängert wird, gehört es zur demokratischen Toleranz diesen Widerspruch eine Zeit lang auf sich wirken lassen zu können. Ziel ist ja die Integration des Bürgers, auch wenn er jung und ungehemt ist, und nicht das Aussperren und Kriminalisieren. Integration fängt mit Zuhören und Verstehen an.

§ 7

(4)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Vorsitz/(4): "Ist die Würde des Rates verletzt, ohne dass eine besondere Ungebühr festzustellen ist, ... zu unterbrechen."
    1. Der Vorsitz als Richter und Henker?
    2. Wer bestimmt die Verletzung der Würde?
    3. Wie kann eine Würde ohne "besondere Ungebühr" verletzt werden?
    4. Wie niedrig ist der Schwellwert der "Würdeverletzung", reicht ein Zwischenruf?
    5. Dieser Absatz ist ein Streichkandidat!

§ 7

(7)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Vorsitz/(7): "Die/Der Ratsvorsitzende entscheidet über Geschäftsordnungsfragen allein und ohne Debatte. ..."
    1. Willkür? Steht dass dann auch im Protokoll?
    2. Demokratisch sinnvoller wäre:
      1. Der Vorsitz kennt die Geschäftsordnung.
      2. Der Vorsitz macht einen Vorschlag über das weitere Vorgehen und bittet um Meinungsbild und anschließend um Abstimmung.
      3. Ein Geschäftsordnungsantrag wird nur mit 2/3 Mehrheit angenommen (wirksamer Minderheitenschutz).
    3. Der eigentliche Sinn eines Vorsitzenden ist ja nicht die Alleinherrschaft, sondern der Ausgleich der Interessen. Mehrheiten finden, sammeln, beschließen. (Manchmal mühsam, dafür spart man sich später einmal einen Weltkrieg :-)
    4. Der beste Vositz und Bürgermeister im Sinne der Gemeisnchaft ist der, der am Besten die Interessen der Individuen und Gemeinschaften ausgleichen kann.

§ 8

(1)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Beschlussfähigkeit/(1): "beschlussfähig, ... die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist" "... ein Ratsmitglied Beschlussunfähigkeit geltend macht; ..."
    1. Mehrheit ist 50,0001 %. Demokratisch sinnvoller ist 2/3 der Mitglieder.
    2. Nach dieser Regelung kann der Rat zum Schluss auch nur aus einer Person bestehen! Wer das längere Sitzfleisch hat regiert also. Deswegen sind die meisten Politiker so unendlich übergewichtig.
    3. Demokratisch sinnvoller ist, dass der Rat seine Beschlussfähigkeit automatisch verliert, wenn weniger als 2/3 der gewählten Mitglieder anwesend sind.
    4. Ist in dem Ratskonstrukt keine sinnvolle Politik für Bürger machbar, so muss es auch möglich sein, die demokratische Legitimität des Ratsgremiums durch bloßes Fernbeleiben öffentlich anzuzweifeln. Erst wenn der Rat dauerhaft Beschlussunfähig ist, werden die "Macht" Inhaber auch Rücksicht auf Minderheiten nehmen. Ggf. sind Neuwahlen notwendig. Ein wesentlicher Teil der Demokratie besteht darin, "mit den Füßen abzustimmen", also einem undemokratischen ungemeinschaftlichen Gremium fern zu bleiben. In diesem Sinne ist auch die Anwesenheitspflicht NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Anwesenheitspflicht dasselbe wie die Arbeitspflicht oder der Wehrdienstzwang. Nur der Zwang garantiert das bestehen von undemokratischen Systemen oder Gremien.

§ 8

(3)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Beschlussfähigkeit/(3): "... Beschlussunfähigkeit ... zurückgestellt worden und ... gleichen Gegenstand zum zweitenmal einberufen, so ist er ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Ratsmitglieder beschlussfähig, wenn ... hingewiesen worden ist."
    1. Damit ist der Rat mit einer einzigen Person beschlussfähig!
    2. Ersatzlos streichen!
    3. Demokratisch sinnvoller wäre von einem funktionierenden Verwaltungsbetrieb auszugehen. Diese Verwaltung kann auch ohne Veränderungen die Jahre überstehen. Zur Not wird halt einfach dasselbe Budget und derselbe Haushaltsplan wiederholt, bis die Not so groß ist, dass die Ratsmitglieder sich zu einer gemeinsamen Entscheidung zusammenraufen oder hier zur Anwesenheit, um eine Mehrheitsentscheidung zu legitimieren (Mehrheit < 50% der gewählten Ratsmitglieder).
    4. Ziel der Politik sollte nicht die permanente Veränderung sondern die Beruhigung und Kontinuität sein. Dann entsteht auch Zeit dafür, Verwaltungsfehler im Detail zu analysieren und Abhilfe zu schaffen. Sich für den Bürger und den konkreten Einzelfall einzusetzen.

§ 9

(neu k)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Anträge: "Aufhebung der Redeordnung, Aufhebung der Redebeitragsbegrenzung für Redner"
    1. Hier sollten weitere Anträge ergänzt werden, oder der Paragraph gänzlich gestrichen werden, da er die Möglichkeitne zu erheblich einschränkt.

§ 10

(3)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Redeordnung/(3): "Die Reden sind zum/zur Vorsitzenden gewandt zu halten; die/der Ratsvorsitzende und die Ratsmitglieder sind besonders anzureden."
    1. Diesen Passus ersatzlos streichen.
      1. Man wird in der heutigen Zeit wohl schon noch ein Ratsmitglied direkt in einer Debatte statt den Vorsitz ansprechen dürfen. Auch sollte der Schwerpunkt mehr auf Inhalt statt auf Formalien "Herr hoch wohl geborener sehr verehrter Ratsherr "Müller" liegen. Ein Rat dient zum Wettstreit der Ideen und der besseren/überzeugenderen Argumente und nicht zum formalen Abnicken von undemokratischen ggf. höchst korrupten Entscheidungen.

§ 10

(4)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Redeordnung/(4): "Sobald die/der Vorsitzende sich erhebt, ist die Aussprache einzustellen."
    1. Warum nicht etwas Gymnastik zwischen durch? :-)

§ 10

(5)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Redeordnung/(5): "Der/die Ratsvorsitzende bestimmt die Reihenfolge der Redner(innen)."
    1. Warum nicht einfach der Reihenfolge nach (siehe NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Redeordnung/(7))?
    2. Wenn jeder nur zweimal 5 Minuten etwas sagen darf, dann wird es ziemlich wichtig, wann man etwas sagen darf. Vor dem Hauptdenker des Gegners oder danach.
    3. Außer der 5 Minuten-Regel, sollten alle anderen Beschränkungen aufgehoben werden. Das Gremium sollte selber ein Interesse an seiner Effizienz haben und das geht nur dadruch, dass
      1. es nicht mehr Beschlussfähig ist, wenn weniger als 2/3 der gewählten Mitglieder anwesend sind
      2. und endlose Debatten möglich sind, wenn nicht 2/3 für die Beendung der Rednerliste sind
    4. Alle anderen Regelungne degradieren die Ratsmitglieder zu Stimmvieh, dass zur Not zum Beschluss zusammengetrommelt wird, ohne sich vorher mit den Argumenten auseinander gesetzt zu haben. Kurz gesagt Ziel verfehlt, der demokratische Diskurs ging dann halt eben mal verloren.

§ 10

(8)(9)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Redeordnung/(8): "Einen Antrag auf Schluss der Debatte darf nur ein Ratsmitglied stellen, das sich nicht an der Debatte beteiligt hat. " "... kann je ein Ratsmitglied dafür und dagegen sprechen."
    1. Was soll diese Regelung?
    2. Wenn es gute Gründe für die Weiterführung der Debatte gibt, warum sollen diese nicht vorgetragen werden, warum nicht von jedem Mitglied?
    3. Eine Debatte kann auch durch ein Meinungsbild ohne Für- und Gegenrede geschlossen werden, wenn nicht die Hindernisse für eine erneute Debatte (einmal pro Jahr) zu hoch gelegt werden. Sicher muss die Mehrheit sicher stellen, dass ihr die Zeit nicht von einer Minderheit gestohlen wird. Ebenso muss sicher gestellt werden, dass die Minderheit z.B. soziale Mißstände oder Einzelschicksale immer und immer wieder öffentlich bekannt macht, um diese einer Lösung zuzuführen. Mit Sicherheit hätte man über den Stadtwerkeskandal mehr als an einem Termin reden können. Ggf. sogar mit guten Beschlüssen den Mißstand recht früh beseitigen können.
    4. Irgendwie muss die "Mehrheit" dazu "genötigt" werden die Interessen der "Minderheit" anzuhören, aber so, dass der "Mehrheit" dadurch kaum Zeit verloren geht, aber sich die "Mehrheit" bei einer Wahl dann schon der Öffentlichkeit gegenüber verantworten muss, warum sie auf ihr durch die "Mnderheit" bekannte gewordene Mißstände nicht oder nicht früher reagiert hat. Da ist sicher noch ein OpenPolitics-Demokratie-Patent möglich :-)

§ 11

(1)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Redezeit/(1): ""
    1. Führt der Vorsitz Strichliste?
    2. Für diese Regelung gibt es in der BRD kein vergleichbaren Vorgang. Dieser Punkt ist ersatzlos zu streichen.
    3. Folgende Vorstellung: Ein Ratsmitglied ist z.B. sehr erfahren im gesamten Thema der Erneuerbaren Energien. Nun sind ggf. alle Ratsmitglieder oder die überwältigende mehr als 2/3 Mehrheit sehr gespannt auf die Erläuterungen und wollen "Aufgeklärt werden". Das befragte Ratsmitglied darf aber nur 2 Mal 5 Minuten reden und darin auchauf Fragen eingehen. Bullshit!
    4. Demokratisch sinnvoller ist es den Ratsmitgliedern eine Gelbe-Karte zu geben, mit dem diese jederzeit Ende der Debatte signalisieren können. Sieht der Vorsitz, dass 2/3 aller Ratsmitglieder ein Ende der Debatte wünschen, dann kann er das Ende der Debatte ohne Rede und Gegenrede zur Abstimmung stellen. Wirkt mit Sicherheit sehr disziplinierend, wenn man neben dem Gähnen auch noch die Gelbe-Karte der Kollegen sieht. Gelb für Ende der Debatte, Rot für "Nein", Grün für "Ja".

§ 11

(4)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Redezeit/(4): "... Sachverständige zum Gegenstand der Beratung zu hören, gilt Abs. 1 entsprechend."
    1. Welchen Sachverstand kann man in 5 Minuten erleutern?
    2. Fachlich sinnvoller wäre schon im Vorhinein dem Sachverständigen einen festen Zeitrahmen vorzugeben. 5 Minuten plus X.
    3. Der Sachverständige sollte so lange angehört werden, bis 2/3 die Gelbe-Karte zeigen.

§ 11

(5)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Redezeit/(5): "... gilt Abs. 1 entsprechend. Eine Diskussion mit ... Einwohnern findet nicht statt."
    1. "den Bürger sicher entfernt"
    2. Für den Bürger/Einwohner gilt dasselbe wie für den Sachverständigen. Der Bürger ist Sachverständiger in eigner Sache.
    3. Warum wird im Rat nicht öffentlich mit dem Bürger diskutiert? Frei nach dem Motto: Wer hat Angst vorm Bürger? Niemand! Und wenn er kommt? Dann schweigen wir!

§ 14

(3)(5)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Abstimmung/(3): "Namentliche Abstimmung ist durchzuführen, wenn sie von einer Fraktion oder Gruppe beantragt wird. "
    1. Sinnlose Beschränkung der Rechte einer Einzelperson. Ziel sollte es sein sachlich richtige Entscheidungen über Parteigrenzen hinweg zu machen. Hier regiert der Fraktionszwang.
    2. Demokratisch sinnvoller ist es, die Entscheidung übe geheime und namentliche Abstimmung einer geheimen Abstimmung zu überlassen. Zum Minderheitenschutz ist eine Abstimmung geheim durchzuführen, wenn 1/3 der Mitglieder für eine geheime Abstimmung sind.
    3. Ein Vorrang für namentliche Abstimmungen gegenüber geheimen darf es nicht geben, da damit der Abstrafung durch dne Fraktionszwang Tür und Tor geöffnet wird.
    4. Auch wenn namentliche Abstimmungne sinnvoller als geheime sind, ist die karakterliche Stärke zur Zeit sicher für eine frei Abstimmung ohne Fraktionszwang nicht gegeben. Dazu müsste die Listenwahl abgeschafft sein, oder die Aufstellung der Liste ein äußerst gut demokratisch kontrollierter Prozess sein.

§ 15

(1)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Anfragen/(1): "Eine Anfrage soll außer der Begründung nicht mehr als drei Fragesätze enthalten."
    1. Mit drei Fragesätzen kann man mit Sicherheit keine logisch zwingende Fragestellung aufbauen.
    2.  ????? Wie machen? :-)

(3)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Anfragen/(3): "Für Anfragen, Zusatzfragen und deren Beantwortung steht je Ratssitzung ein Zeitraum von 30 Minuten zur Verfügung."
    1. Wenn Sitzungen nur alle drei Monate stattfinden ergeben sich daraus eine gesamte Fragezeit von 4 Mal 30 Minuten also 2 Stunden.

"Nach der Beantwortung sind Wortmeldungen für zwei Zusatzfragen zulässig."

    1. Diese Wortmeldung muss noch nicht einmal vom Fragesteller kommen.

"Darüber hinaus steht dem Fragesteller/der Fragestellerin eine weitere Zusatzfrage zur Verfügung."

    1. Wow! Super! Würde folgende Frage empfehlen: "Was spielen wir als nächstes hier in diesem Kindergarten?"

(5)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Anfragen/(5): "Über die Zulassung dringlicher Anfragen entscheidet die/der Oberbürgermeister/in nach Anhörung der Fraktionssprecher(innen)"
    1. Warum entscheidet nicht der Rat selber darüber?
    2. Z.B. wenn >= 2/3 eine Anfrage als dringlich sehen, dann ist sie das wohl, oder?

(6)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Anfragen/(6): "Anfragen in Personal- und Grundstücksangelegenheiten sowie in Darlehens-, Bürgschafts- und Steuerangelegenheiten können nur in nichtöffentlicher Sitzung gestellt werden."
    1. Das spannendste ist wieder einmal geheim!
    2. Warum darf der Bürger nicht wissen, wer für die Verschleuderung von Gemeinschaftsvermögen und für die Erhöhung der Steuerlast ist?
    3. Ist das dazu, damit der Bürger nicht weiß, wer ihm immer wieder das Geld aus der Tasche zieht? Man könnte ja als Bürger auf die Idee kommen systematisch den Gebührensenker zu wählen ... .

§ 16

(1)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Ordnung in den Sitzungen/(1): "die/der vom Thema abweicht, auf den Gegenstand der Verhandlungen zu verweisen und ihr/ihm notfalls das Wort zu entziehen."
    1. Hoffentlich hat der Vorsitz in seiner Allmacht die ausreichende Intelligenz auch komplexere Zusammenhänge zu erfassen und nicht gleich als Abschweifung zu bewerten.
    2. Ersatzlos streichen!

(2)(3)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Ordnung in den Sitzungen/(2): "Die/der Ratsvorsitzende kann ein Ratsmitglied bei ungebührlichem oder wiederholtem ordnungswidrigen Verhalten von der Sitzung ausschließen. Auf Antrag des/der Ausgeschlossenen stellt der Rat in seiner nächsten Sitzung fest, ob die getroffene Maßnahme berechtigt war. Ein Ratsmitglied, das sich grober Ungebühr oder wiederholter Zuwiderhandlungen gegen die zur Aufrechterhaltung der Ordnung erlassenen Anordnung schuldig gemacht hat, kann der Rat mit Beschluss der Mehrheit seiner Mitglieder auf bestimmte Zeit, höchstens auf sechs Monate, von der Mitarbeit im Rat und seinen Ausschüssen ausschließen."
    1. Der Vorsitzende hat das Hausrecht! Okay! Aber, wenn er unverhältnismäßig handelt, muss das sofort korrigiert werden und nicht erst in der nächsten Sitzung. Der Rat darf sich nicht durch seinen Vorsitz dominieren lassen. Die Entscheidung des Vorsitz muss mit einer 2/3 Mehrheit sofort aufgehoben werden können, der Vorsitz mit einer 2/3 Mehrheit sofort seines Amts enthoben werden können. Keine Macht ohne Ohnmacht.

§ 16a

(1)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Einwohnerfragestunde/(1): "Einwohnerfragestunde ... soll 30 Minuten nicht überschreiten."
    1. Besser wäre Bürgerfrage-Halbe-Stunde :-)

(2)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Einwohnerfragestunde/(2): "Die Fragestellerin oder der Frage-steller kann bis zu zwei Zusatzfragen anschließen, die sich auf den Gegenstand ihrer oder seiner ersten Frage beziehen müssen."
    1. Diese Festlegung schreckt den Bürger ab. Selbstverständlich kann der Rat jederzeit das Ende der Fragestunde beschließen. Ggf. mit einfacher Mehrheit (Gelbe-Karte).

(3)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Einwohnerfragestunde/(3): "Die Fragen werden ... auf Zeit beantwortet. § 10 Abs. 2 gilt entsprechend. Eine Diskussion findet nicht statt."
    1. Frist? Warum nicht sofort?
    2. Wenn die Antwort des Rates oder Oberbürgermeister blöd ist, ist eine Nachfrage und vorausgehende Erläuterung schon eine Diskussion?

§ 17

(1)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Anhörung/(1): "Mehrheit von 3/4 ... anwesende Sachverständige bis zu 15 Minuten ... anzuhören."
    1. Welcher Sachverständige macht das gerne mit? Außer die Bezahlung fürs Schweigen stimmt.

(2)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Anhörung/(2): "Mehrheit von 3/4 der anwesenden Ratsmitglieder beschließen, anwesende Einwohner ... eines Tagesordnungspunktes bis zu 15 Minuten zu hören. Eine Diskussion findet nicht statt."
    1. Wer hat Angst vor dem Bürger?

(3)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Anhörung/(3): "Die Redezeit f... einzelne Sprecher ... 5 Minuten."
    1. Herzlos!

§ 18

(neu 5)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Niederschrift: ""
    1. Ein Wortprotokoll wäre toll :-)

§ 19

ToDO

()

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/xxxx/(): ""
    1.  ?

§ 20

(1)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Vorsitzende/(1): "Die Fraktionen oder Gruppen bestimmen die Vorsitzenden der Ausschüsse aus der Mitte der den Ausschüssen angehörenden Ratsmitglieder ... im Zugreifverfahren."
    1. Was ist ein "Zugreifverfahren"? Sicher keine Wahl, sonst würde dort Wahl stehen.
    2. Praktische Anwendung des Demokratie-Tricks der Mehrheitsteilung. Wenn man immer halbiert und dem Vorsitzenden die Macht für Pattsituationen gibt, bleibt zum Schluss ein Diktator übrig.
    3. Ungute Machtzuordnung zu der Person Fraktionsführer. Nur die Fraktionsführer bestimmen die Vorsitzenden der Ausschüsse.
    4. Demokratisch sinnvoller wäre, wenn der gesamte Rat in Summe alle Ausschüsse und deren Vorsitzende abstimmt, also eine Gesamtverhandlung statt findet. Findet eine mangelhafte demokratische Beteiligung von "Minderheiten" statt, können die Minderheiten durch Fernbleiben z.B. bei der Existenz einer 2/3 Beschlussfähigkeitsregelung den Rat blockieren.

§ 21

(1)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Mitglieder/(1): "9 Mitgliedern; ... dem 11 Mitglieder des Rates ... dem 7 Mitglieder des Rates"
    1. Was ist der eigentliche Grund für die unterschiedliche Anzahl an Mitgliedern? Fern halten von kleinen Fraktionen oder Einzelpersonen?
    2. Insgesamt halte ich die Konstruktion Fraktion innerhalb eines demokratisch vom Volk gewählten Gremiums für eine illegale verfassungsfeindliche Konstruktion. Es bleibt Personen ungenommen sich irgendwie zusammenzuschließen. Von einer x-beliebigen Gruppenstärke aber die Teilhabe am demokratischen Prozess zu beschränken und damit die Alternative zu einer Partei, die Einzelperson auszuschließen dünkt nicht gerade von tiefer demokratischer Überzeugung.

(2)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Mitglieder/(2): "... zusätzlich zu den Ratsmitgliedern grundsätzlich 5 ... möglichst fachkundige, Personen ... berufen"
    1. Wer beruft?
    2. Warum ausgerechnet im Ausschuss Bürgerdienste nur 3 statt 5?
    3. Ist Umweltschutz ebenso gefährlich wie Bürgerdienst, deshalb nur 3?
    4. Feuerwehr nur 3, was gibt es dort zu verbergen?
    5. Hier können die Piraten nach aktiven Bürgern suchen!!!!!!!!!!!

(3)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Mitglieder/(3): "... Ausschuss für Finanzen und Controlling und der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtmarketing und Strategische Planung, in die keine weiteren Personen berufen werden ..."
    1. Man ist gerne unter sich!
    2. Warum ausgerechnet dort, wo das Geld der Bürger für irgendetwas verschwendet wird, nicht den Bürger beteiligen?

(4)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Mitglieder/(4): "... 2 Beauftragte der Naturschutzverbände ..."
    1. Hier kann man auch so Mitglied werden :-)

(5)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Mitglieder/(5): "Bürgerdienste, Umweltschutz und Feuerwehren gehören als zusätzliche Mitglieder 2 Vertreter/innen der Wolfsburger Naturschutzverbände an sowie 2 Vertreter/innen des Feuerwehrverbandes"
    1. Das erklärt Absatz (1).
    2. Die Feuerwehr rettet nicht nur Leben sondern auch die Demokratie :-)
    3. Umweltschutz durch Brandrodung :-)
    4. Auch hier wäre die Möglichkeit als Naturschützer teil zu nehmen. Naturschutzverände sind ja ur demokratische Organisationen :-)

(7)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Mitglieder/(7): "... kein Stimmrecht"
    1. Warum soll der engagierte Bürger dort seine Zeit verschwenden?
    2. Warum kann der Rat, als die tatsächlich gewählten Volksvertreter nicht die Zusammensetzung der Ausschüsse bestimmen und in den Ausschüssen allen das Stimmrecht zubilligen? Wenn es für den Rat dann erkennbar schräg läuft, dann kann der Ausschuss aufgelöst und neu gewählt und die zusätzlichen Bürger ernannt werden. Aber nur mit 2/3 Mehrheit, ansonsten muss der Rat den mit bestimmenden Bürger ertragen. Nur durch Stimmrecht kann ein engagierter Bürger für die Mitarbeit gewonnen werden.
    3. Wie erfolgt die Berufung? Durch den Ausschuss? Den Rat? oder den Oberürgermeister?

(8)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Mitglieder/(8): "2, 4, 5, 6 und 9" ist nicht 8!
    1. In Schulen herrscht etwas mehr Mitbestimmung.
    2. Aber wie bekommt man das Geld in die Schulen, wenn man im Finanzausschuss nicht mit bestimmen darf?

(10)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Mitglieder/(10): ""
    1. Der Eigenbetrieb Schwefelbad hat auch eine Sonderrolle. Warum nicht auch die Stadtwerke? Wo ist der Unterschied?

§ 22

(2)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Einberufung und Tagesordnung/(2): "Die Aufstellung der Tagesordnung und die Einladungen zu den Sitzungen erfolgen durch die/den Oberbürgermeister/in oder zuständigen Dezernenten/-in in Abstimmung mit dem/der Ausschussvorsitzenden und stellvertretenden Ausschussvorsitzenden."
    1. Der Ausschussvorsitzende ist Handlanger des Oberbürgermeisters.
    2. Der Rat ist eigentlich ein vom Bürger eigenständig gewähltes Gremium.
    3. Dieses selbständige Gremium gibt ohne Not seine Macht und die totale Kontrolle an den Oberbürgermeister ab.
    4. Dümmer geht immer!
    5. Der Rat soll eigentlich die Verwaltung, also den Oberbürgermeister mit seinen Angestellten kontrollieren und der in den tatsächlich arbeitenden Ausschüssen, im Rat dürfen ja nur 5-Minuten Statements und Anträge abgegeben werden, kontrolliert der zu kontrollierende Oberbürgermeister die Tagesorsdnung.
    6. Ergebnis: Kontrolle des Oberbürgermeisters vollständig unter Kontrolle des Oberbürgermeisters: Kontrolle Abgeschafft: Optimaler Nährboden für Skandale: Warten auf den nächsten Stadtwerke Skandal

(4)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Einberufung und Tagesordnung/(4): "... jeweiligen Termine der zu beteiligten Gremien ..."
    1. Was sind Gremien? Welche Gremien sind konkret gemeint?

§ 23

(5)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Teilnahme an den Ausschusssitzungen/(5): "In allen Ausschusssitzungen hat die/der Oberbürgermeister/in oder ein/eine von ihm/ihr beauftragter Angehöriger/beauftragte Angehörige der Verwaltung teilzunehmen. Der/die Beauftragte hat allgemein die Rechte und Pflichten wahrzunehmen, die die/der Oberbürgermeister/in in den Ratssitzungen hat."
    1. Welche Rechte und Pflichten hat der Oberbürgermeister?
    2. Warum muss die eigentlich zu kontrollierende Verwaltung jede Aktion der Ausschüsse kontrollieren?
    3. Eigenständiges Denken verboten?

§ 24

(1)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Verfahren in den Sitzungen/(1): "... Vorsitzende oder ein Vertreter/eine Vertreterin der Verwaltung als Berichterstatter ..."
    1. Ohne den Vorsitzenden oder einem aus der Stadt funktioniert kein Ausschuss. Eine für eine Kontrolle ungeeignetes Konstrukt.
    2. Man muss nur den Vorsitzenden irgendwie kaufen, und schon ist der ganze Ausschuss nur noch Stimmvieh. Mehrheitsteilung mit dem Faktor 1 zu 10. Einer bestimmt 10 laufen mit.

§ 25

(1)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Niederschriften über die Sitzungen der Ausschüsse/(1): "Die Niederschriften über die Sitzungen der Ausschüsse führt der/die durch die/den Oberbürgermeister/in beauftragte Angehörige der Verwaltung, in der Regel der/die zuständige Geschäftsbereichsleiter/-in."
    1. Wie kann ein Ausschuss eine Verwaltung kontrollieren, wenn dieNiederschrift des Protokoll von der Verwaltung geführt wird?
    2. Insbesondere wenn der Protokollant und Ausschussleiter zur Unterschrift "gezwungen" sind.
    3. Die Pflicht der Niederschrift durch die Verwaltung ist zu streichen.

(2)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Niederschriften über die Sitzungen der Ausschüsse/(2): "Die als vertraulich bestimmten Beratungsgegenstände sind zu kennzeichnen."
    1. Besser wäre ein gesamt Protokoll mit den behandelten Themen und den Hinweis auf vertrauliche Daten, aber ohne vertrauliche Daten zu nennen und getrennte Protokolle, vollständig öffentlich und vertraulich, damit ein einfaches Kopieren und Verteilen möglich ist, einfach die vertraulichen Unterlagen nicht kopieren und verteilen.
    2. Grundsätzlich sollte so gut wie nichts vertraulich sein.
    3. Der Hinweis auf Vertrauliches muss imerr öffentlich sein.

(3)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Niederschriften über die Sitzungen der Ausschüsse/(3): "nach § 21 Abs. 2 berufenen Mitglieder die Niederschriften"
    1. Warum bekommen die Protokolle nur die Personen von §21 (2) und nicht auch (4) und (5)?

§ 26

(1)(2)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Vertraulichkeit der nichtöffentlichen Ausschusssitzungen/(1): "Ausschussberatungen, Sitzungsvorlagen und -niederschriften der nichtöffentlichen Ausschusssitzungen sind in der Regel vertraulich. ..."
    1. Damit können sich unsere Ausschußmitglieder nicht mit den übrigen Bürgern über die Beratungsgegenstände beraten.
    2. Nicht Öffentlichkeit und Vertraulichkeit gilt es auf jedenfall zu vermeiden.
    3. Die Gleichsetzung mit nicht öffentlich gleich vertraulich ist "illegal" und abzuschaffen. Ein Ratsmitglied sollte bei einer nicht öffentlichen Sitzung legal Rat bei Fachleuten oder anderen Personen suchen können. Deshalb ist der Inhalt noch lange nicht öffentlich.
    4. Es ist eine strikte Unterteilung einzuhalten nach:
      1. Öffentlich
      2. Nicht Öffentlich
      3. Vertraulich
      4. Geheim

§ 27

(1)(2)(3)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Zusammenarbeit der Ausschüsse mit dem Rat und dem Verwaltungsausschuss/(1): "Verwaltungsausschuss die Stellungnahme weiterer Ausschüsse herbeiführen ... "
    1. Zusammenarbeit oder Dominanz des Verwaltungsausschusses?
    2. (1) Wenn die Empfehlung eines Ausschusses dem Verwaltungsrat nicht passt, dann macht man halt einen willigeren Ausschuss zuständig.
    3. (2) Hat man endlich gegensätzliche Stellungnahmen, dann kann der Verwaltungsrat einen eigenen Vorschlag machen (3). Zeit vergeht.
    4. (3) Im Zweifel entscheidet der Verwaltungsrat, wer zuständig ist. Einen willigen wird man ja wohl finden.
    5. Die Auschüsse sind eigentlich Gremien des Stadtrates und nicht des Verwaltungsrates. Somit müsste eigentlich der Stadtrat über die Zuständigkeit entscheiden.

§ 28

()

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Verfahren des Verwaltungsausschusses: ""
    1. Wird auch irgendwo erklärt, wie der Verwaltungsausschuss entsteht?

§ 29

(1)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Einberufung und Teilnahme an den Sitzungen/(1): "Vorsitz im Verwaltungsausschuss führt die/der Oberbürgermeister ..."
    1. Also ein Gremium des Oberbürgermeisters.

(5)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Einberufung und Teilnahme an den Sitzungen/(5): "Mitglieder ... haben ... teilzunehmen" "verhindert, ... Stellvertreter und Oberbürgermeister ... benachrichtigen." "bestellten Vertreter"
    1. Können das nur Ratsmitglieder sein?

(6)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Einberufung und Teilnahme an den Sitzungen/(6): "... Grundmandat ... kein Stimmrecht, aber das volle Rede- und Antragsrecht ..."
    1. Wo ist das Grundmandat definiert?
    2. Warum Einschränkung des Stimmrechtes?

(7)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Einberufung und Teilnahme an den Sitzungen/(7): "Das gleiche gilt ..."
    1. Unsauberer Bezug. Ist (6) gemeint?

(8)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Einberufung und Teilnahme an den Sitzungen/(8): "... Geheimhaltung unterliegen. Sie sind auf ihr Verlangen zum Gegenstand der Verhandlung zu hören. Das Weisungsrecht des/der Oberbürgermeisters/in bleibt unberührt."
    1. Tolle Kontrolle: Reden dürfen, per Weisung nicht Reden müssen, am Besten noch nicht einmal eine transparente Weisung, schweigt einfach an einigen Stellen.

§ 30

(1)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Sitzungen des Verwaltungsausschusses/(1): "... nichtöffentlich ..." "... Beigeordneten ..." "... andere Beamten auf Zeit" "Mitgliedern nach § 51 Abs. 4 Satz 1"
    1. Nichtöffentlich bedeutet nach dieser Geschäftsordnung vertraulich. Nichts dringt nach außen, die Verwaltung unter sich.
    2. wozu gibt es dieses Gremium außerhalb der Verwaltungshirarchie, wenn es nicht öffentlich ist und damit keine öffentliche Funktion erfüllt?
    3. Wer sind Beigeordnete und wie werden diese gewählt?
    4. Wer sind die "anderen Beamten auf Zeit", wie werden diese ausgewählt?
    5. Wo findet man den Paragraphen: "Mitgliedern nach § 51 Abs. 4 Satz 1"

§ 30

(3)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Sitzungen des Verwaltungsausschusses/(3): "Beschlüsse ... im Umlaufverfahren gefasst ..."
    1. Dann muss man sich noch nicht einmal zu einer Sitzung treffen. Einfach eine Email rund schicken. Transparenz pur. Stadtwerke lassen grüßen.

(4)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Sitzungen des Verwaltungsausschusses/(4): "gefassten Beschlüsse sind bekannt zu geben, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen" "Mitteilungen über den Gang der Beratungen sind in jedem Fall unzulässig."
    1. Wie war es mit der Abfindung an den Vorstand von den Stadtwerken? Da standen Interessen Einzelner dagegen.
    2. Der Verwaltungsraat gibt sich ein pseudo öffentliches Image, ist aber eigentlich eine ganz verschwiegene Truppe aus überwiegend Verwaltungsbeamten. Damit hat der Verwaltungsrat keinerlei öffentliche Kontrollfunktion und hat damit im Zusammenhang mit dem gewählten Stadtrat keinerlei Funktiosnzusammenhang.
    3. Ggf. die Abschaffung des Verwaltungsrates beantragen. Werden die Pragraphen der Geschäftsordnung zum Verwaltungsrat gestrichen hört dessen Existenz auf.

(6)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Sitzungen des Verwaltungsausschusses/(6): "Auf Antrag von mindestens drei stimmberechtigten Mitgliedern einer Fraktion ist namentlich oder geheim abzustimmen. Treffen beide Anträge zusammen, dann hat die namentliche Abstimmung den Vorrang."
    1. Warum nur bei drei Personen einer Fraktion?
    2. Warum nicht drei Personen unabhängig von einander?
    3. Bilden die übrigen Mitglieder überhaupt Fraktionen?
    4. Wie kann eine namentliche abstimmung über einer geheimen stehen? Dann muss man doch immer nur den Antrag auf namentlich machen, wenn dreie eine geheime beantragt haben. Sicher ist der namnetlichen Abstimmung der Vorrang zu geben, aber zur Entmachtung des Fraktionszwanges muss Fraktionsmitgliedern die Chance gegeben weden nach ihrem Gewissen unabhängig zu entscheiden. wer nicht spurt, wird das nächste Mal nicht mehr in den heiligen Kreis des Verwaltungsrates gewählt.
    5. Der Verwaltungsrat ist das eigentliche Machtzentrum. Nur wer lange jahre in allen Ausschüssen auch als Vorsitz brav ist bekommt die höherne Weihen. Demokratie in der besten Form :-)

§ 31

(1)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Niederschriften/(1): "... Niederschriften ... Verwaltung ..."
    1. Alles unter Kontrolle?
    2. Niederschrift durch Oberbürgermeistervertreter. Rest darf nur unterschreiben. Was macht eigentlich der Protokollführer mit seiner Mitschrift?

(5)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Niederschriften/(5): "Niederschriften ... vertraulich. § 26 ..."
    1. Nichts dringt nach außen.
    2. Die öffentliche Gemeinde, geheim geführt.

(6)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Niederschriften/(6): "Niederschriften ... Ratsmitgliedern zugeleitet."
    1. Wenigstens der Rat wird vertraulich informiert und wird damit zu schweigenden mit schuldigen Mitwissern.

§ 32

()

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Vereinfachte Beschlussfassung: ""
    1. Wie bekommt ein Mitglied mit, dass es widersprechen sollte, wenn im Umlaufverfahren entschieden wird und das Mitglied "zufällig" nicht auf dem Verteiler ist?
    2. Demokratisch sinnvoller wäre, dass ein beschlußfähiges Gremium für eine Entscheidung das Umlaufverfahren ankündigt und mehrheitlich beschließt.

§ 33

(3)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Ortsräte/Einberufung, Ladung und Tagesordnung/(3): "Das Verlangen ist spätestens am Tage vor Beginn der Ladungsfrist bei der Stadt Wolfsburg - Fachbereich Rat, Recht, Repräsentation - zur Weiterleitung an den Ortsbürgermeister/die Ortsbürgermeisterin mit Begründung schriftlich einzureichen"
    1. Die Stadt hat immer alles unter Kontrolle, weiß immer vor allen, was in den Räten diskutiert wird.
    2. Wirksamme Kontrolle beinhaltet auch Überraschung, oder kündigt die Polizei ihre Kontrollen immer an: "Achtung hier Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrolle!"

(4)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Ortsräte/Einberufung, Ladung und Tagesordnung/(4): "Tagesordnung ... Mehrheit von 2/3 ... erweitert ..."
    1. Damit ist eine aktuelle schnelle Reaktion äußerst schwer. Warum nicht 1/2 oder 1/3?
    2. Regieren/Verwalten durch zeitverzögern.

§ 34

(2)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Ortsräte/Öffentlichkeit/(2): "Zeit, Ort und Tagesordnung der Ortsratssitzungen sind öffentlich bekannt zu machen. Dies gilt nicht, wenn die Ortsräte zu einer nichtöffentlichen Sitzung einberufen werden."
    1. Der Inhalt einer geheimen Sitzung muss wieder öffentlich sein, ansonsten kann Kungelei nicht verhindert werden. Wenn man nicht einmal weiß, worüber gekungelt werden soll. Ist ein Beschluss ausgekungelt, dann ist es sehr schwer den wieder aufzuheben, insbesondere wenn man nicht die Chance hatte, nicht kungel willige Mitglieder zu informieren und damit auch in einer Aussprache "unbewusste" Mitglieder anderer Fraktionen zu erreichen und den Kungelbeschluss erst gar nicht zu beschließen (siehe Aufklärung der SPD durch "Die Linke" bei der Bahnprivatisierung).
    2. Ziel eines öffentlichen Kontrollgremiums ist es doch, dass man für die Diskussion/Aussprache die richtigen passenden Informationen zusammen hat, um auch andere Mitglieder zu informieren und zu überzeugen. Dazu ist das Ratsmitglied auf die zuarbeit der Bürger angewiesen. wenn aber die Bürger gar nicht wissen worüer entschieden wird, hängt es alleine von den Kontakten des Ratsmitgliedes ab, ob dieser an Informationen kommt (Holschuld). Die Bringschuld des Bürgers kann nicht eingefordert werden. Eine Bürgersprechstunde ist dazu zu unspezifisch. Oder soll ein Bürger wegen des Busbahnhofes zur Sprechstunde gehen?

§ 35

(1)(2)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Ortsräte/Teilnahme an den Ortsratssitzungen/(1): ""
    1. Und überall schaut der Oberbürgermeister und seine Getreuen mit hinein und haben Rederecht "Sie sind auf ihr Verlangen zum Gegenstand der Beratung zu hören.".
    2. Haben sie auch Stimmrecht?

§ 38

(1)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Ortsräte/Niederschriften über die Sitzungen des Ortsrates/(1): "Niederschriften ... Verwaltungsstellen- oder Sprechstellenleiter/in. Die Niederschriften sind durch Ortsbürgermeister/in, Beauftragte/n der Verwaltung und Protokollführer/in zu unterzeichnen."
    1. Alle Protokolle laufen über die Stadtverwaltung. Nicht sehr sinnvoll für eine Kontrolle der Stadtverwaltung selber.

§ 39

(1)(2)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Ortsräte/Zusammenarbeit mit dem Rat der Stadt und Oberbürgermeister-in/(1): "... § 12 Abs. 2 und 3 der Hauptsatzung ..."
    1. § 12 Abs. 2 und 3 der Hauptsatzung? Wie lautet der? Wo bekommt man diese Hauptsatzung? Warum gilt diese überhaupt?

§

$ 40

()

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Ortsräte/Fraktionen und Gruppen: "Die Ortsräte können Fraktionen und Gruppen bilden."
    1. Ersatzlos streichen!
    2. Fraktionen und Gruppen dienen nur dazu einem Fraktionssprecher die macht über seine Kollegen von staatlicher Seite zuzuordnen, diese Machtposition überhaupt erst zu erschaffen. es solte doch den Mitgliedern einer partei selber überlassenbleiben, ob diese mit einer Stimme sprechen oder mit mehreren. Auch sollte das Sponsoring eines Büros nicht von einer Fraktion noch von einer Fraktionsstärke abhängen. Ab zwei Personen eine Vollzeitstelle. Da können sich auch Personen aus den anderen Fraktionen abspalten und ein eigenes Büro gründen. es geht bei den Ratsentscheidungen ja nicht um Parteientscheidungen, sondern um fachlich sachlich möglichst optimale Entscheidungen. Die Rolle des Fraktiosnvorsitzenden beinhaltet dabei nicht unbedingt eine fachliche Kompetenz.

§ 42

()

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Fraktionen und Gruppen: ""
    1. Ersatzlos streichen!
    2. Vorsicht mit den Vertreterregelungen mit Partei fremden Personen.
    3. Anschrift der Geschäftsstelle und der zur Verschwiegenheit verpflichteten Mitarbeiter"

§ 42

(8)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Fraktionen und Gruppen/(8): "Den Fraktionen und Gruppen werden im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung einschließlich ihrer Öffentlichkeitsarbeit in Angelegenheiten der Stadt/Gemeinde (§ 39 b Abs. 3 NGO) gewährt. Über die Verwendung der Zuwendungen im jeweiligen Haushaltsjahr ist ein Nachweis in einfacher Form zu führen, der jeweils bis zum 1. März des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres der/dem Oberbürgermeister/in zuzuleiten ist."
    1.  !!!!! Da ist ein Schreibbüro nicht ausgeschlossen !!!!!
    2. Leiharbeit zu identischen Konditionen. Beschäftigung von Freiberuflern, statt Leibeigenen.

§ 43

(1)(2)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Anwesenheitspflicht/(1): ""
    1. Ersatzlos streichen. Es darf mit den Füßen abgestimmt werden. Der Gewählte hat sich nicht gegenüber dem Oberbürgermeister zu verantworten sondern gegen über seinen Wählern.
    2. Sind weniger als 2/3 der gewählten Mitglieder anwesend, dann hat jede Institution immer seine Beschlussunfähigkeit fest zu stellen und bleit das so lange bis durch Neuwahlen eine neue Zusammensetzung mit "Arbeits" willigeren Mitgliedern vom Bürger beauftragt wird. Damit muss die Mehrheit immer das Interesse der Minderheit wahren, wenn dadurch die Beschlussunfähigkeit droht.

§ 44

(1)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Persönliches Interesse/(1): "über das allgemeine Maß hinaus persönlich interessiert" "§ 26 der Niedersächsischen Gemeindeordnung"
    1. Wenn ein Naturschützer sich besonders für lebendige Kröten interessiert, ist er dann "über das allgemeine Maß hinaus persönlich interessiert"?
    2. § 26 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (§ 26 NGO)?

(4)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Persönliches Interesse/(4): "An der Beschlussfassung darüber, ob ein Mitwirkungsverbot besteht (§ 26 Abs. 3 NGO), dürfen Betroffene nicht mitwirken."
    1. Wenn ein Mitglied enteignet werden soll, dann darf es nicht mitwirken.
    2. § 26 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (§ 26 Abs. 3 NGO)?

§ 45

()

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Verletzung der Vertraulichkeit: "Die Verletzung der Vertraulichkeit kann vom Rat der Stadt nach § 25 Abs. 2 der Niedersächsischen Gemeindeordnung durch eine Geldbuße bis zu 75,00 € geahndet werden"
    1. Abschaffen?
    2. Der Rat richet seine Mitglieder selber. 75 € sind hauptsächlich etwas für die Armen Hartz4-Ratsmitglieder.

§ 46

(1)

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Besondere Ausschüsse/(1): "Besondere Ausschüsse"
    1. Was sind Beispiele für "Besondere Ausschüsse"?

§ 47

()

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Eingaben: "Alle Eingaben von Einzelpersonen oder Personengruppen, sofern ... nicht ... § 22 c NGO ... Verwaltungsausschuss ... weiteren Bearbeitung (eigene Erledigung, Abgabe an Fachausschüsse oder Verwaltung, Vorlage beim Rat) entscheidet"
    1. Das Volk sicher entfernt!
    2. Ersetzen durch: "Über die Verteilung der Eingaben der Bürger an den Rat der Stadt entscheidet ausschließlich der Rat der statt."
    3. Es handelt sich hier um die Geschäftsordnung des Rates der Stadt. Der Verwaltungsrat tagt geheim. Damit git der Rat als Vertreter der Bürger sämtliche Eingaben der Bürger an die Verwaltung ab, außer der Bürger adressiert gleich richtig.

§ 48

()

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/Inkrafttreten: ""
    1. Der Rat der Stadt ist ein von den Bürgern direkt gewähltes Gremium.
    2. Damit dürfte der Stadtrat niemandem anderen unterworfen sein, außer dem geltenden Gesetz.
    3. Der Oberbürgermeister ist ebenfalls direkt gewählter Vertreter, Oberhaupt der Verwaltung.
    4. Dass der Oberbürgermeister überhaupt eine Rolle im Rat der Stadt spielt, kann nur freiwillig vom Rat der Stadt beschlossen werden, freiwillige Machtaufgabe/Machtabgabe oder in Gesetzen verankert sein.
    5. Grundsätzlich ist die Frage zu stellen, was passiert, wenn der Stadtrat sich keine Geschäftsordnung gibt.
    6. Insbesondere die Ausschüsse sind vom Rat der Stadt legalisierte Administrierungsinstitutionen. Ohne diese Institutionen wäre immer der Stadtrat direkt zuständig.
    7. Welches sind die gesetzlichen Rechte und Pflichten des Stadtrates?
    8. Eigentlich kann die alte Geschäftsordnung nicht für einen neu gewählten Rat gelten.
    9. Um alle Ratsmitglieder vor dem Beschluss der Geschäftsordnung zu überzeugen, so wenig wie möglich Macht abzugeben, bedarf es einer Menge Arbeit.

§

()

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/xxxx/(): ""
    1.  ?

§

()

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/xxxx/(): ""
    1.  ?

§

()

  1. NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung_des_Wolfsburger_Rates/xxxx/(): ""
    1.  ?