NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Verfahren in den Sitzungen/(1)

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(1) Soweit es gewünscht wird, trägt der/die Vorsitzende oder ein Vertreter/eine Vertreterin der Verwaltung als Berichterstatter/-in dem Ausschuss den Gegenstand der Beratung kurz vor.