NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Ortsräte/Einberufung, Ladung und Tagesordnung/(4)

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(4) In dringlichen Fällen kann die Tagesordnung zu Beginn der Sitzung durch Beschluss des Ortsrates mit einer Mehrheit von 2/3 seiner Mitglieder erweitert werden.