NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Anhörung/(1)

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(1) Der Rat kann mit einer Mehrheit von 3/4 der anwesenden Ratsmitglieder beschließen, anwesende Sachverständige bis zu 15 Minuten zum Gegenstand der Beratung eines Tagesordnungspunktes anzuhören.