NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Anfragen/(3)

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(3) Für Anfragen, Zusatzfragen und deren Beantwortung steht je Ratssitzung ein Zeitraum von 30 Minuten zur Verfügung. Anfragen sind ohne Debatte zu beantworten. Nach der Beantwortung sind Wortmeldungen für zwei Zusatzfragen zulässig. Darüber hinaus steht dem Fragesteller/der Fragestellerin eine weitere Zusatzfrage zur Verfügung.