NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Einwohnerfragestunde/(3)

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(3) Die Fragen werden von der/dem Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeister oder den zuständigen Beamten auf Zeit beantwortet. § 10 Abs. 2 gilt entsprechend. Eine Diskussion findet nicht statt.