NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Anwesenheitspflicht/(1)

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(1) Die Mitglieder des Rates sind verpflichtet, an allen Ratssitzungen teilzunehmen, es sei denn, sie haben einen ausreichenden Grund für ihr Fernbleiben. In einem solchen Fall haben sie sich rechtzeitig bei dem/der Oberbürgermeister/in zu entschuldigen.