NDS:Wolfsburg/2011/Geschäftsordnung des Wolfsburger Rates/Ortsräte/Einberufung, Ladung und Tagesordnung/(3)

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(3) Der Ortsbürgermeister/die Ortsbürgermeisterin stellt die Tagesordnung auf. Die/Der Oberbürgermeister/in, eine Fraktion, eine Gruppe und jedes einzelne Ortsratsmitglied kann verlangen, dass ein bestimmter Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung gesetzt wird. Das Verlangen ist spätestens am Tage vor Beginn der Ladungsfrist bei der Stadt Wolfsburg - Fachbereich Rat, Recht, Repräsentation - zur Weiterleitung an den Ortsbürgermeister/die Ortsbürgermeisterin mit Begründung schriftlich einzureichen. In Eilfällen kann die Abkürzung der Ladungsfrist beantragt werden. Abs. 2 gilt entsprechend.