Benutzer:Andi nRw/Antrag Rauchen BPT

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Das leidige Thema 'Rauchen auf Parteitagen'

Das Rauchen auf Parteitagen bringt immer wieder Diskussionen und Unzufriedenheiten mit sich. Selbst Raucher werden verstehen, dass Ansammlungen von bis zu mehreren hundert gleichzeitig rauchenden Parteitagsteilnehmern vor den Eingängen für viele andere eine Ärgerlichkeit sein können. (Ich jedenfalls bin Raucher und verstehe die Aufregung.)

Anlass für diesen neuen Antrag

Am 30.10.2013 hat der BuVo per Umlaufbeschluss eine - aus meiner Sicht - fragwürdige Entscheidung zum Rauchen auf Bundesparteitagen beschlossen [1]. Daher soll nun ein Gegenantrag her, der - im Gegenteil zum genannten Beschluss - unser gültiges Programm nicht ignoriert. Mein AG-Koordinatorenkollege Dirk hat das und weitere Gedankengänge dazu hier in seinem Blog gut beschrieben.

Ich möchte nun eine gute Lösung dafür zu finden, dass:

- Rauchen auf Parteitagen Nichtraucher möglichst wenig (bestenfalls gar nicht) belästigt

- die Nutzung von E-Zigaretten entsprechend des heutigen Erkenntnis- und Rechtsstand betrachtet wird.

- der Tatsache Rechnung getragen wird, dass keine BuVo-GO das jeweilige Hausrecht der Hallenbetreiber bricht

- dem BuVo eine Entscheidungsgrundlage an die Hand gegeben wird, die dem aktuellen Stand entspricht

- eine Lösung ohne grüngefärbte Zwangs-Bevormundung, sondern auf Richtlinien-Basis ermöglicht wird.

- eine absehbare schlechte Außenwirkung abgewendet wird.

[1]: BuVo-Umlaufbeschluss zum Rauchen auf Parteitagen: http://redmine.piratenpartei.de/issues/1603


Versuch einer besseren Lösung

HINWEIS: Der folgende Antrag wurde in der BuVo-Sitzung am 13.11.2013 behandelt. Er wurde abgelehnt. Ich bedanke mich bei allen Unterstützern. Das Ergebnis könnt ihr hier einsehen: http://redmine.piratenpartei.de/issues/1758


Richtlinie zur Handhabung des Rauchens auf Piraten-Parteitagen und vergleichbaren Veranstaltungen

Antragstitel:

Richtlinie zur Handhabung des Rauchens auf Piraten-Parteitagen und vergleichbaren Veranstaltungen

Antragstext:

Der Bundesvorstand möge beschließen:
Mit folgender Regelung wird der kürzlich gefasste Beschluss (http://redmine.piratenpartei.de/issues/1603) zum Rauchen auf Parteitagen ersetzt:

Bundesparteitage der Piratenpartei achten den Nichtraucherschutz. Grundlage ist die jeweils gültige Regelung des Bundeslands, in dem der Parteitag stattfindet.

Grundsätzlich sollen sämtliche Innenräume der Veranstaltung, in denen sich Nichtraucher zur Teilnahme an der Veranstaltung aufhalten müssen oder die sie regelmäßig passieren müssen, rauchfrei sein.

Die Einrichtung von Raucherbereichen soll - abhängig von der jeweiligen Bundeslandregelung und dem Hallenhausrecht - In- und Outdoor erfolgen können. Sollte ein Innen-Raucherbereich gesetzlich oder räumlich nicht möglich sein, so soll ein wettergeschützter Außenbereich mit Video und Tonübertragung aus der Halle geschaffen werden. Sollte ein Innenbereich möglich sein, so schließt das die Einrichtung eines zusätzlichen Außenbereichs nicht aus. Diese Außenbereiche sollen nicht zwingend von Nichtrauchern passiert werden müssen. Ebenso soll darauf geachtet werden, dass kein Rauch in Innenräume ziehen kann.

E-Zigaretten fallen nicht unter diese Regelungen zum Rauchen von Tabakzigaretten.
Der aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisstand zeigt, dass eine Gefährdung von Nichtrauchern durch 'Passivdampf' nicht belegt werden konnte. Jedoch sollen sich die Nutzer aufgefordert fühlen, sich dennoch rücksichtsvoll gegenüber allen anderen Parteitagsteilnehmern zu verhalten und eine unnötige Belästigung vermeiden.


Begründung:

Dieser Antrag soll die immer wieder im Raum stehende Diskussion um das Rauchen nicht befeuern. Er will im Gegenteil dazu beitragen, dass dieses Thema zukünftig keine wertvolle Zeit auf Parteitagen in Anspruch nimmt, sondern eine gute Regelung zur Zufriedenheit aller bietet.

Die Piratenpartei fordert an vielen Stellen im Programm Evidenz als Maßstab für politisches Handeln ein. Dies sollte daher zwingend auch im eigenen Verantwortungsbereich so gelebt werden. Vermutungen und vage Behauptungen von Gefährlichkeiten als Grundlage für Einschränkungen von Freiheitsrechten herzunehmen sollten wir ruhig den Grünen überlassen.

Nichtraucherschutz soll selbstverständlich auch auf Parteitagen der Piraten in geeigneter Weise eingehalten und umgesetzt werden. Grundlage sollen jedoch auch in dieser sehr emotionalen, von ideologischen Beweggründen durchsetzen Forderung ausschließlich geltende Gesetze und eine Beurteilung auf Basis belastbarer Erkenntnisse sein.

Da es ohne eine eindeutige Regelung dazu leider immer wieder zu Unzufriedenheiten kam, soll diese Richtlinie dabei helfen gegenseitige Rücksichtnahme, Respekt und Toleranz zu erleichtern.

Raucher und Nichtraucher haben beide einen legitimen Anspruch auf Raum im Rahmen eines Parteitags. Und dies soll so gestaltet werden, dass beide möglichst belästigungs-, diskriminierungs- und hürdenfrei nebeneinander an der Veranstaltung teilhaben können.


Warum die E-Zigarette nicht mit einer Tabakzigarette gleichgestellt werden kann:

Der aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisstand zeigt, dass eine Gefährdung von Nichtrauchern durch 'Passivdampf' nie belegt werden konnte.

Nichtraucherschutzgesetze regeln explizit die Gefahren des Passivrauchens und beziehen sich auf das Verbrennen von Tabakprodukten. E-Zigaretten emittieren keinen Rauch. Es findet keine Verbrennung und keine Umwandlung der Inhaltsstoffe statt. Auch ein Nebenstrom existiert nicht, weil die E-Zigarette - ohne, dass daran gezogen wird - völlig abgeschaltet und passiv ist.

Dampfer sind keine Raucher. Sie sind Nichtraucher und somit genau so schutzwürdig vor Passivrauch (Tabak) wie jeder andere. Zudem ist die Anzahl dampfender Mitglieder derzeit sehr gering und nicht mal mit Hinsicht auf einen möglichen Belästigungsfaktor mit den rauchenden Drittel der Bevölkerung nicht zu vergleichen.

Der Hauptbestandteil der Liquids (Propylenglykol) ist der gleiche, der in jeder Diskothek literweise verdampft wird und dort auch keiner gesetzlichen Restriktion unterliegt. Bei E-Zigaretten werden im Normalgebrauch lediglich Microliter verdampft. Sämtliche Inhaltsstoffe bis auf das Nikotin werden in mannigfaltigen anderen Verwendungsgebieten gesetzlich und gesundheitlich als unproblematisch gesehen. Und einem Nichtraucherchutzgesetz unterliegen diese schon gar nicht.

Ist im verdampften Liquid Nikotin enthalten, so wird dies beim Konsum fast vollständig absorbiert und ist im Exhalat quasi nicht mehr enthalten.

Die Geruchsfrage:

Lebensmittelaromen werden in vielen Lifestyleprodukten des Alltags vernebelt (Raumsprays, Parfums, Deos) und verbrannt (Duftkerzen), ohne dass hier ein Bedarf generiert wird, Dritte zu schützen.

Die Einzel-Einschätzung des BfR, auf die sich der momentan gültige Vorstandsbeschluss stützt, belegt in keiner Weise eine Gefährlichkeit für Nutzer oder gar für Dritte. Dort wird lediglich gesagt, dass man dies nicht ausschließen könne. Dem stehen weltweit sehr viele andere wissenschaftliche Untersuchungen gegenüber, die tendenziell eine Unbededenklichkeit annehmen oder sogar belegen.

Hier einige der wissenschaftlichen Studien und Untersuchungen, die aussagen, dass die Emissionen einer E-Zigarette in einem zu vernachlässigenden Bereich liegen und keine regelungsbedürftige Gefahr für Dritte darstellen: [1] [2] [3] [4]

Abschließende neutrale Untersuchungen gibt es bisher kaum, weil bisher leider die meisten Studien von klaren Gegnern oder Befürwortern in Auftrag gegeben wurden. Auch das BfR kann in dieser Frage nicht als neutral und maßgeblich gelten. Es wurde von den Grünen ins Leben gerufen und hat zudem in den vergangenen Jahren sehr zweifelhafte Einschätzungen vorgenommen, die die Absicht (oder Unterstützung) einer politischen Meinungs-Steuerung nahe legen [5].

Bis es solche - nicht mehr anzweifelbaren - Untersuchungen gibt, sollte sich auch die Piratenpartei keiner vorauseilenden medialen Panikreaktion anschließen.

Wikipedia bietet hier einen guten Artikel mit über 50 Quellverweisen [6]. Darin sind positive und auch negative Sichtweisen gelistet. Daher kann man ihn als wertvolle und nicht einseitig wertende Wissensgrundlage sehen.


Links:

[1] Studie des Fraunhofer Wilhelm-Klauditz-Institut (WKI): Does e-cigarette consumption cause passive vaping?http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/22672560

[2] Studie G. Romagna et al.: Characterization of chemicals released to the environment by electronic cigarettes use http://clearstream.flavourart.it/site/wp- content/uploads/2012/09/CSA_ItaEng.pdf

[3] Studie Flouris, A.D., et al. – Acute effects of electronic and tobacco cigarette smoking on complete blood count. Food Chem. Tox- icol. (Oct 2012) http://dx.doi.org/10.1016/j.fct.2012.07.025

[4] Studie T. R. McAuley et al. Comparison of the effects of e-cigarette vapor and cigarette smoke on indoor air quality (Oct 2012) http://informahealthcare.com/doi/abs/10.3109/08958378.2012.724728

[5] Report-Mainz, BfR: https://www.youtube.com/watch?v=BBBtYTiO1rU

[6] Wikipedia zur E-Zigarette: http://de.wikipedia.org/wiki/E-Zigarette

Unterstützung / Ablehnung

Ich möchte Mit-Antragsteller werden:

Ich unterstütze diesen Antrag an den Bundesvorstand (ohne Mit-Antragstellung):

Ich lehne diesen Antrag an den Bundesvorstand ab:

Diskussion

Nach Bekanntwerden des BuVo-Beschlusses wurde auf der entsprechenden Fachliste [1] heiß diskutiert. Jeder Interessierte ist herzlich eingeladen dort mitzureden.
[1]: https://service.piratenpartei.de/listinfo/nrw-ak-drogen
HINWEIS: Leider ist bereits ein Mitlesen auf der hier verlinkten "Fachliste" nur nach Anmeldung möglich.

Natürlich kann wie immer auch die Diskussionsseite hier gerne genutzt werden. Auf Wunsch übertrage ich dort Geschriebenes gerne auf die Liste.

Hier steht noch ein Dialog zwischen Dietmar Schulz (MdL-NRW) und Klaus Peukert (Mitglied im BuVo) zu diesem Antrag): Dialog

Kommentare

  • Es ist immer wieder beschämend, wie der Grundsatz "Leben, was wir fordern" über den Haufen geworfen wird. So erlangt man keine Glaubwürdigkeit. (Thomas Ganskow)
  • Ich bitte um Beachtung: http://www.messe-bremen.de/deu/besucherservice.html#a12 (maach)
  • Es ist immer wieder beschämend, wie der Grundsatz "Die Freiheit des einen endet dort wo Freiheit und Gesundheit von anderen unnötig gefährdet werden. (osä)" über den Haufen geworfen wird. So erlangt man keine Glaubwürdigkeit. (Willi Wurm)
    • Wo eine Gefährdung besteht, kommt sicher nahezu jeder seiner Verantwortung durch Unterlassen nach. Berndderdrummer 13:01, 8. Nov. 2013 (CET)



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