Bundesschiedsgericht
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Inhaltsverzeichnis |
Kontakt
Kontaktadresse Anträge: schiedsgericht(a)piratenpartei.de
Anträge können auch mit dem PGP-Schlüssel des BSG verschlüsselt werden.
Weitere Informationen gibt es auf Twitter von @BundesSG. Anträge können auf Twitter selbstverständlich nicht entgegengenommen werden.
Mitglieder
Auf dem Bundesparteitag 2012.1 in Neumünster wurden ins Bundesschiedsgericht gewählt:
- Joachim Bokor
- Markus Gerstel (vorsitzender Richter)
- Markus Kompa
- Claudia M. Schmidt
- Benjamin Siggel
Zu Ersatzrichtern wurden gewählt:
Organisation des Bundesschiedsgerichts
Das Bundesschiedsgericht arbeitet nach der Schiedsgerichtsordnung und nach seiner Geschäftsordnung.
Sitzungstermine werden auf einem öffentlichen Kalender angekündigt. Interne Sitzungen sind regelmäßig montags. Diese Sitzungen sind nicht öffentlich. Anhörungen sind (wie bisher) grundsätzlich öffentlich, ausgenommen sind Verschlusssachen (§9 Abs 4 Satz 2 SGO) und Sitzungen oder Sitzungsteile, die auf Antrag geschlossen abgehalten werden.
Verfahrensübersicht - Laufende Verfahren
Alle Angaben zum Verfahrensstand sind ohne Gewähr. Es gelten ausschließlich die Angaben in den offiziellen Schriftsätzen des Gerichts. Zeitpläne zum Verfahrensverlauf sind lediglich Prognosen und dienen der Veranschaulichung des weiteren Vorgehens. Von ihnen kann jederzeit auch ohne Begründung abgewichen werden.
| Aktenzeichen | Anrufung | Fallgruppe | Berichterstatter | Verfahrensstand und voraussichtlicher Zeitplan |
|---|
Verfahrensübersicht - Abgeschlossene Verfahren
| Aktenzeichen | Anrufung | Erledigung | Ergebnis |
|---|---|---|---|
| BSG 2012-03-22 | 28.12.2011 (Erstinstanz) — 22.03.2012 (Berufung) | 23.04.2012 | Berufung wurde stattgegeben |
| Die Berufung im Parteiausschlussverfahren war erfolgreich. Wissentlich wahrheitswidrige Angaben bei einer Kandidatenbefragung stellen einen erheblichen Verstoß gegen die Grundsätze der Piratenpartei dar. Sie rechtfertigen, sofern daraus ein schwerer Schaden für die Partei entsteht, einen Parteiausschluss. Sachverhalt und Begründung werden nach §12 Abs. 4 SGO nicht veröffentlicht. | |||
| BSG 2012-03-13 | 13.03.2012 | 16.04.2012 | Anrufung wurde abgewiesen |
| Der Antragsteller bittet festzustellen, dass er das Landesschiedsgericht Sachsen zum 26.02.2012 mittels Verweis auf das Widerstandsrecht nach Art. 20 Abs. 4 GG rechtswirksam abgesetzt hat. Das Bundesschiedsgericht stellte nach umfassender Prüfung fest, dass in Sachsen aktuell kein Bürgerkrieg herrscht. Die Anrufung war aus Gründen abzulehnen. | |||
| BSG 2011-12-16 | 04.04.2010 (Erstinstanz) — 16.12.2011 (Berufung) | 16.04.2012 | Berufung wurde zurückgewiesen |
| Der Antragsteller beantragt ein Parteiausschlussverfahren. Das zuständige Landesschiedsgericht lehnte den Antrag jedoch als unbegründet ab. Das Bundesschiedsgericht stellte fest, dass die dem Parteiausschlussantrag zugrundeliegenden Äußerungen bereits ein Jahr zuvor mit einer Ordnungsmaßnahme belegt wurden, und damit dem Verbot der Doppelbestrafung unterliegen. Die angeführten späteren Äußerungen genügen nicht für einen Parteiausschluss. | |||
| BSG 2012-03-15-1 | 15.01.2012 (Erstinstanz) — 15.03.2012 (Berufung) | 10.04.2012 | Berufung wurde zurückgewiesen |
| Die Berufung in einem Parteiausschlussverfahren wurde zurückgewiesen. Sachverhalt und Begründung werden nach §12 Abs. 4 SGO nicht veröffentlicht. | |||
| BSG 2012-03-15-2 | 29.01.2012 (Erstinstanz) — 15.03.2012 (Berufung) | 10.04.2012 | Berufung wurde zurückgewiesen |
| Der Antragsteller beantragt als Landesvorstand ein Parteiausschlussverfahren. Das zuständige Landesschiedsgericht lehnte die Anrufung jedoch ab. Das Bundesschiedsgericht stellte fest, dass Landesverbände durchaus ein Parteiausschlussverfahren beantragen können, aber nur durch Ermächtigung durch die jeweilige Landessatzung. Im vorliegenden Fall genügt die Landessatzung hierfür nicht. | |||
| BSG 2011-11-29 | 15.10.2011 (Erstinstanz) — 29.11.2011 (Verweisung) | 02.04.2012 | Klage wurde abgewiesen |
| Der Kläger fechtet die Beschlüsse und Wahlen des LPT Sachsen vom 01.10.2011 an. Die Einladung basiere auf einer fehlerhaften Ausschreibung und sei daher nichtig. Das Bundesschiedsgericht stellt fest, dass die Klage zu spät eingereicht wurde, aber selbst bei rechtzeitiger Einreichung nicht erfolgreich gewesen wäre. Der Einberufungsbeschluss wurde korrekt getroffen. Die vorausgegangene Ausschreibung verletzt die Rechte des Klägers nicht. Der Vorstand ist nicht verpflichtet jedes Mitglied individuell über den Ausschreibungsstand zu informieren. | |||
| BSG 2012-02-28 | 28.02.2012 | 19.03.2012 | Anrufung wurde abgewiesen |
| Der Antragsteller wünscht ein Parteiausschlussverfahren gegen drei Parteimitglieder zu eröffnen. Das Bundesschiedsgericht weist diese Anrufung mit Verweis auf BSG 2011-12-07 als offensichtlich unzulässig ab. | |||
| BSG 2011-12-07 | 09.09.2011 / 12.10.2011 (Erstinstanz) — 07.12.2011 (Berufung) | 19.03.2012 | Berufung wurde zurückgewiesen |
| Der Kläger legt Berufung gegen ein Urteil eines Landesschiedsgerichtes ein. Dieses hatte seine Anträge auf Erteilung von Ordnungsmaßnahmen und einen Antrag auf Parteiausschluss abgelehnt. Das Bundesschiedsgericht stellt fest, dass Ordnungsmaßnahmen nicht vor Schiedsgerichten beantragt werden können, Parteiausschlussverfahren nur von den in den Satzungen genannten Organen initiiert werden können. Offensichtlich unzulässige Anrufungen können ohne Eröffnung abgewiesen werden. | |||
| BSG 2012-02-22 | 22.02.2012 | 23.02.2012 | Anträge wurden abgelehnt |
| Das Landesschiedsgericht legte dem Bundesschiedsgericht Anträge auf Befangenheit zur Entscheidung vor, da sie diese wegen ihrer Minimalbesetzung nicht selbst entscheiden konnten. Die Anträge wurden durch Beschluss abgelehnt, das Verfahren zurückverwiesen. | |||
| BSG 2011-09-05-2 | 26.02.2011 (Erstinstanz) — 05.09.2011 (Übernahme) | 26.09.2011 | Klage wurde teilweise stattgegeben |
| Der Kläger beantragt die Aufhebung einer Ordnungsmaßnahme. Das Bundesschiedsgericht stellt fest, dass die Ordnungsmaßnahme zwar insgesamt zulässig, aber eine zweijährige Aberkennung der Fähigkeit Parteiämter zu bekleiden im vorliegenden Fall unangemessen ist. In Folge wird die Ordnungsmaßnahme auf ein Jahr verkürzt. | |||
| BSG 2010-12-20 | 20.12.2010 | 19.09.2011 | Klage wurde abgewiesen |
| Der Kläger fechtet die Beschlüsse auf dem BPT 2010.2 Chemnitz zu Positionspapieren, Programmstruktur und Redaktionskommission an. Das Bundesschiedsgericht stellt fest, dass die Beschlüsse zu Positionspapieren solange zulässig sind, wie die Trennung Positionspapier und Programm gewahrt bleibt. Zur Achtung der Trennung sind alle Piraten, besonders aber die Arbeitsgruppen und Organe der Partei verantwortlich, im Zweifel muss diese Trennung durch Vorstände durchgesetzt werden (s. Seite 5 Urteilstext). Die Beschlüsse zu Programmstruktur und Redaktionskommission sind zulässig, letztere hat keine Programmänderungskompetenz. | |||
| BSG 2011-09-05-1 | 22.08.2011 (Erstinstanz) — 05.09.2011 (Berufung) | 12.09.2011 | Berufung wurde zurückgewiesen |
| Der Kläger beantragt die Verhinderung eines Kreisparteitages ausserhalb des Tätigkeitsgebietes per einstweiliger Anordnung. Eine eine einstweilige Anordnung rechtfertigende Unzumutbarkeit konnte durch das Gericht nicht festgestellt werden, der Tagungsort ausserhalb des Kreises ist hier zulässig. | |||
| BSG 2010-09-04 | 04.09.2010 | 05.09.2011 | Klage wurde teilweise stattgegeben. |
| Der Kläger beantragt die Aufhebung zweier Ordnungsmaßnahmen, die Wiederherstellung seiner E-Mail-Adresse, den Ausspruch einer Ordnungsmaßnahme gegen Landesvorstandsmitglieder sowie deren Rüge wegen Einmischung in Schiedsgerichtsangelegenheiten. Das Gericht hob eine Ordnungsmaßnahme auf, da deren Begründung für das Gericht nicht nachvollziehbar war. Ordnungsmaßnahmen müssen mit einer Begründung ausgesprochen werden, die es dem Mitglied und Dritten erlaubt nachzuvollziehen, welches Verhalten genau gerügt wird. Die weiteren Anträge wurden abgelehnt. | |||
| BSG 2011-08-23 | 23.08.2011 | 05.09.2011 | Beschwerde wurde stattgegeben. |
| Der Beschwerdeführer beantragt zu einem an einem Landesschiedsgericht anhängigen Verfahren die ungebührliche Verfahrensverzögerung nach §12 Abs 2 SGO festzustellen. Innerhalb von sechs Monaten gab es dort für ihn keinen nachvollziehbaren Verfahrensfortgang. Das Gericht stellte fest, dass eine Verfahrensverzögerung vorliegt, gab der Beschwerde statt und übernahm das Verfahren. | |||
| BSG 2011-04-11-1 | 11.04.2011 | 25.07.2011 | Klage wurde abgewiesen |
| Der Kläger beantragt festzustellen, dass die Geschäftsordnung des Bundesvorstands betreffend der Einschränkung des Antragsrechts auf Ordnungsmaßnahmen mit der Bundessatzung unvereinbar ist. Das Gericht stellte fest, dass die Ausgestaltung der Geschäftsordnung mit der Satzung, dem Vereins- und Parteienrecht vereinbar ist. | |||
| BSG 2011-04-11-2 | 11.04.2011 | 25.07.2011 | Klage wurde abgewiesen |
| Der Kläger beantragt festzustellen, dass der Bundesvorstand zum Zeitpunkt der Klageeinreichung handlungsunfähig war. Das Gericht stellte fest, dass eine Handlungsunfähigkeit zu keinem Zeitpunkt vorlag. | |||
| BSG 2011-04-11-3 | 11.04.2011 | 20.06.2011 | Anrufung wurde abgewiesen |
| Der Kläger beantragt die Untätigkeit des Bundesvorstandes der Amtsperiode 2010/11 festzustellen, und beantragt den Parteiausschluss des zum Zeitpunkt der Klage amtierenden Bundesvorstandsvorsitzenden. Das Gericht stellte fest, dass die Klage teilweise zulässig aber insgesamt unbegründet war, und zeigt ab Seite 3 unten (Antrag 3) die grundsätzlichen Voraussetzungen für ein Parteiausschlussverfahren auf. | |||
| BSG 2011-05-08 | 01.08.2010 (Erstinstanz) — 08.05.2011 (Berufung) | 08.06.2011 | Anrufung wurde abgewiesen |
| Der Kläger war zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht mehr Mitglied der Partei. Die Klage betraf auch nicht den Mitgliedschaftsstatus, daher stellte das Gericht fest, dass es mangels Schiedsvereinbarung nicht zuständig ist. | |||
| BSG 2011-04-15 | 15.04.2011 | 13.05.2011 | Anrufung wurde abgewiesen |
| Die Klage richtete sich gegen eine von einem Landesvorstand verhängte Ordnungsmaßnahme. Das Bundesschiedsgericht stellte fest, dass es auch dann nicht erstinstanzlich zuständig ist, wenn der Kläger ein befangenes oder handlungsunfähiges Landesschiedsgericht vermutet. Diese Feststellung muss grundsätzlich das entsprechende Gericht selbst treffen. | |||
| BSG 2010-12-17-2 | 17.12.2010 | 02.03.2011 | Klage wurde stattgegeben |
| Die Klage richtete sich gegen den Beschluss des Bundesvorstandes die Rechte eines Mitglieds bis zum Abschluss eines anhängigen Verfahrens zu suspendieren. Das Gericht stellt fest, dass die für diesen Beschluss nach Satzung erforderliche Dringlichkeit nicht gegeben war. Die Ordnungsmaßnahme war daher aufzuheben. | |||
| BSG 2010-10-26 | 26.10.2010 | 09.11.2010 | Klage wurde teilweise stattgegeben |
| Die Klage richtete sich gegen die Behandlung von Satzungsänderungsanträgen auf dem Bundesparteitag 2010.2 Chemnitz. Das Gericht stellt fest, dass nach der Formulierung der Einladung eine Behandlung von Satzungsänderungsanträgen unzulässig ist. | |||
| BSG 2010-10-11 | 11.10.2010 | ||
| BSG 2010-09-25 | 25.09.2010 | 15.11.2010 | Klage wurde abgewiesen |
| Die zwei zusammengefassten Klagen richteten sich gegen die Sperrung zweier Accounts in der Bundesinstanz von Liquid Feedback. Das Gericht stellt fest, dass die Sperrungen als Folge eines Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen rechtens sind. | |||
| BSG 2010-09-12 | 12.09.2010 | 31.05.2011 | Anrufung wurde zurückgezogen |
| BSG 2010-07-30 | 27.04.2010 (Erstinstanz) — 30.07.2010 (Berufung) | 09.11.2010 | Klage wurde zurückgezogen |
| Die Klage zielte auf die Anfechtung von Bezirksvorstandswahlen ab, da die Einladung formal ungültig gewesen sei. Weiter soll gegen einen Piraten der ein Parteitagsamt bekleidete ein Parteiausschlussverfahren eröffnet werden. Der Kläger ist zur mündlichen Versammlung unentschuldigt nicht erschienen, und war für das Gericht nicht mehr erreichbar. Das Gericht betrachtete daher die Kläge als zurückgezogen. | |||
| BSG 2010-06-29 BSG 2010-07-12 | 29.06.2010 | 17.08.2010 | Klage wurde abgewiesen |
| Klage gegen die Einführung des Liquid Feedback-Verfahrens laut Beschluss Z013 des Bundesparteitags 2010.1. Zu diesem Fall gab das Bundesschiedsgericht eine Bekanntmachung wegen versuchter Einflußnahme von außen ab. | |||
| BSG 2010-01-28 | 24.01.2010 (Erstinstanz) — 28.01.2010 (Berufung) | 25.04.2010 | Anrufung wurde abgewiesen |
| Der Antragsteller, ein einzelner Pirat, wollte im Verfahren einen Landesparteitag vertreten, da seiner Ansicht nach der zuständige Landesvorstand in einem vorhergehenden Verfahren am Landesschiedsgericht die Interessen des Landesparteitages unzureichend vertreten hatte. Das Gericht stellte fest, dass ein Landesparteitag nur vom zuständigen Landesvorstand vertreten werden kann. | |||
| BSG 2009-12-29 | 29.12.2009 | 07.03.2010 | Anrufung wurde abgewiesen |
| Die Anrufung richtete sich insbesondere auf Herausgabe von Beratungsprotokollen des Schiedsgerichts zu einem bestimmten Fall. Das Gericht stellte fest, dass es keinen Anspruch auf Veröffentlichung von Beratungsprotokollen des Schiedsgerichts gibt. | |||
| BSG 2009-12-09 | 27.08.2009 (Erstinstanz) — 09.12.2009 (Berufung) | 14.05.2010 | Klage wurde abgewiesen |
| Die Klage richtete sich gegen das politische Bündnis des Landesverbandes Thüringen mit dem Landesverband Thüringen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN. Das Gericht stellte fest, dass keine Verletzung der Rechte des Klägers stattgefunden hat, und er im Vorfeld an der Meinungsbildung zu diesem Thema hätte teilnehmen können. | |||
| BSG 2009-11-20 | 20.11.2009 | ||
| Möglicherweise "Klage gegen Zusammenfassungen von Mailinglisten etc. des LV Niedersachsen". Urteilstext und Falldokumentation liegen nicht vor. | |||
| BSG 2009-11-05 | 22.10.2009 (Erstinstanz) — 05.11.2009 (Verweisung) | 12.04.2010 | Klage wurde abgewiesen |
| Die Klage zielte auf die Anfechtung eines Landesparteitages ab, da Mitglieder akkreditiert worden seien, die ihren Beitrag nicht bezahlt haben sollen. Das Gericht stellte fest, dass diese Behauptung nicht konkret belegt wurde, und keine ernsthaften Zweifel an der korrekten Durchführung des LPTs bestehen. | |||
| BSG 2009-08-02 | 02.08.2009 | 24.09.2009 | Klage wurde abgewiesen |
| Inhalt des Verfahrens war die vorgesehene Schließung des Forums durch den Bundesvorstand, die Befugnisse des Vorstands und die Mitwirkungsrechte einzelner Piraten. Das Gericht stellte fest, dass der Vorstand ein generelles Regelungsrecht über die Kommunikationsstrukturen hat. | |||
| BSG 2009-03-18 | 31.03.2009 | 10.05.2009 | Klage wurde teilweise stattgegeben |
| Die Klage richtete sich auf Feststellung der Amtsdauer des Bundesvorstandes. Das Gericht stellte fest, dass die Amtszeit des Vorstandes auf 365 Tage begrenzt war. (Der entsprechende Satzungsabschnitt wurde auf dem folgenden BPT 2009.1 geändert) | |||
| BSG 2008-05-18-1 | 18.05.2008 | 05.04.2009 | Klage wurde abgewiesen |
| Die Klage richtete sich gegen eine Satzungsänderung, zu der eine 2/3-Mehrheit erforderlich war. Das Gericht stellte fest, dass diese Mehrheit erreicht war. Bis zu einer entsprechenden Änderung der Mehrheitsregelung sind in Protokollen Abstimmungsergebnisse so detailliert aufzuführen, dass eine nachträgliche Bewertung möglich ist. | |||
Historisches
| Jahr und Wahl | Vorsitzender | Richter | Ersatzrichter | Abschlussbericht |
|---|---|---|---|---|
| 2010/11 14. Mai 2011 | Joachim Bokor | Harald Kibbat, Claudia M. Schmidt, Markus Gerstel, Michael Ebner | Georg von Boroviczeny, Thomas Herzog | - |
| 2010/11 16. Mai 2010 | Stephan Urbach | Joachim Bokor, Andreas Romeyke, Hartmut Semken, Harald Kibbat | Sebastian Mohr, Cédric Menge | Abschlussbericht |
| 2009/10 05. Juli 2009 | Andreas Romeyke | Carsten Neumann, Hans-Heinrich Piepgras, Harald Kibbat, Jens Müller | Sebastian Mohr, Bodo Thiesen | Abschlussbericht |
| 2008/09 18. Mai 2008 | Ingo Ponickau | Wilhelm Gasser, Sebastian Mohr, Carsten Neumann, Andreas Romeyke | Harald Kibbat, Bodo Thiesen | Abschlussbericht |
| 2007/08 20. Mai 2007 | Ingo Ponickau | K.-S. Mo, Michael Herbst | Leo Wandersleb |
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