NDS:Mitgliederversammlungen/2016.1/PP Antraege

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Landesmitgliederversammlung 2016.1 der Piratenpartei Niedersachsen


Wichtig!

Die Fristen für die Einreichung von Anträgen ist nach der letzten Änderung auf der LMVNDS13.3 in der Satzung folgendermaßen geregelt:

§ 12 Die Landesmitgliederversammlung ...
4. Anträge zur ordentlichen Landesmitgliederversammlung sind fristgerecht vor der Versammlung beim Landesvorstand einzureichen. Anträge zur Geschäftsordnung sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen. Später gestellte Anträge können während der Landesmitgliederversammlung nur mit der Zustimmung der einfachen Abstimmungsmehrheit behandelt werden.
a. Einreichungsfrist: Anträge sind bis 23 Tage vor der ordentlichen Landesmitgliederversammlung beim Landesvorstand einzureichen.
b. Änderungsfrist: Fristgerecht eingereichte Anträge sind bis 16 Tage vor der ordentlichen Landesmitgliederversammlung änderbar. Innerhalb dieser Frist können nur noch Alternativ-, Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu bereits fristgerecht gestellten Anträgen beim Landesvorstand eingereicht werden.


Durch Annahme des Antrags https://ticket.piraten-nds.de/issues/13611 müsst ihr folgendermaßen verfahren, um einen Antrag fristgerecht und gültig einzureichen:

Bis zum 15.01.2016 um 23:59 Uhr müssen alle Anträge im Sinne der NDS Satzung §12.4.a. beim Vorstand eingereicht werden ("neue" Anträge). Diese Anträge dürfen noch für 7 Tage vom Antragsteller geändert/überarbeitet werden!

Bis zum 22.01.2016 um 23:59 Uhr müssen alle Anträge im Sinne der NDS Satzung §12.4.b. beim Vorstand eingereicht werden (Alternativ-, Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu bereits fristgerecht gestellten Anträgen).

Der Eingangszeitpunkt ist der erste Moment in dem entweder

- ein Mitglied des LaVo oder ein Bearbeiter seiner offiziellen Eingangskanäle diesen zur Kenntnis genommen hat, (d.h. ihr könnt das jedem einzelnen LaVo-Mitglied schicken)

- der Antrag im Projekt LMV-Antraege liegt, (das ist der hier: https://ticket.piraten-nds.de/projects/lmv-antraege )

- der Antrag im Projekt "vorstand@piraten-nds.de" liegt und klar als Antrag an die LMV erkennbar ist. (d.h. ihr schickt euren Antrag mit dem Wort "Antrag"+$xy in der Betreffzeile an vorstand@piraten-nds.de , dann wird der ins Projekt übertragen)

DANACH könnt IHR den Antrag hier im unteren Bereich "Satzungsänderungen außerhalb der AG Satzung" selbst eintragen. Falls ihr Probleme mit Wiki-Code habt, und euch nicht traut, das selbst einzutragen, erwähnt das im Antrag an den Vorstand, damit die jemand beauftragen das für euch zu tun.

Wichtig! Die alleinige Eintragung des Antrags ins Wiki gilt nicht als Einreichung! Ihr müsst den Antrag unbedingt auf einem der drei oben aufgezählten Wege dem Vorstand zukommen lassen.

==

Ihr könnt die SÄA-Vorlage der AG Satzung als Leitfaden/Inspiration gebrauchen, falls ihr unsicher seid, wie ihr den Antrag aubauen sollt.


Inhaltsverzeichnis

Grundsatzprogrammanträge

GP 001 - Beispiel

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom #001: Beispiel
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Text:
Antragsteller: Florian Lang
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Grundsatzprogramms der Piraten Niedersachsen beschließen:

Beispiel

Hier Text einfügen

==Begründung:==

Hier Begründung einfügen

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

GP 002 - Grundsätzliches Schulkonzept

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom #002: Grundsätzliches Schulkonzept
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Text:
Antragsteller: Meinhart Ramaswamy
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Grundsatzprogramms der Piraten Niedersachsen im Bereich "Bildung" als Ergänzung zum bestehenden Programm an geeigneter Stelle einzufügen beschließen:

Grundsätzliches Schulkonzept

Menschenbild

Wir sind der Überzeugung, dass jeder Mensch ungeachtet seiner Herkunft die Fähigkeit zu lernen besitzt. Wir begreifen allgemein das Lernen als einen Veränderungsprozess, der als Ergebnis individueller Erfahrung auftritt [1].

Da die Menschen diese Fähigkeit besitzen, können sie schulische Bildung erwerben, sondern auch neue Menschen kennen lernen, sich in unbekannten Städten zurechtfinden und sind in der Lage zu sprechen. Aufgrund dessen gehen wir davon aus, dass jeder gesunde Mensch bei individueller Förderung jeden gewünschten Abschluss erreichen kann. Ein Schulsystem sollte so aufgebaut werden, dass genau diese Anforderung erfüllt wird, und bei gesundheitlichen Einschränkungen entsprechende Förderung erwächst.

Die Durchlässigkeit zwischen verschiedenen Schulen darf nicht zu einer Einbahnstraße nach unten werden, sondern muss sich den individuellen Lebensbedingungen der Lernenden anpassen. Aus diesem Grund wird von der klassischen Stufenstruktur abgewichen und ein in sich verzahntes Schulsystem entwickelt werden, daher ist eine volle Inklusion erwünscht.

[1] Mazur, James E. (2006): Lernen und Verhalten. München: Pearson Studium, S.20-21


Schuldauer/Schulpflicht

Die Regelschulzeit beträgt 12 Jahre, beginnend mit dem 6. Lebensjahr.

Bei Schularten/Schulformen, die 13 Jahre bis zu einem Abschluss konzeptionell vorgesehen haben, beträgt die Regelschulzeit 13 Jahre. Die Hochschulzulassung wird nicht innerhalb der Regelschulzeit erworben.

Erläuterung: Hat Bedeutung bei der Frage der Bezuschussung/Finanzierung von Busfahrten zur Schule. Dort wird nur die Regelschulzeit finanziert.

Es besteht allgemeine Schulpflicht. In begründeten Ausnahmefällen kann auf Antrag davon abweichend genehmigt werden. Zum Beispiel Homeschooling, Bildungs-Wohn-Projekte, Förderprojekte für besondere Krankheitssituationen oder ähnliches. Es soll die Maßgabe einer "großzügigen" Auslegung der Bestimmungen gelten.


Schularten/Schultypen

Schulkonzepte sind konstitutiver Bestandteil jeder Schule.

Bestehende Schulen müssen ein Konzept zeitnah nachreichen.

Regelschule ist die Volle Gesamtschule, beginnend mit dem 1. Schuljahr und regulär endend nach der 12. Jahrgangsstufe. Auf begründeten formlosen Antrag hin, kann die Schulleitung eine Beendigung und einen Übergang in die Abiturvorbereitung schon nach Klasse 11 bewilligen. Es gilt die Maßgabe einer großzügigen Bewilligung, dem Schüler- bzw. Elternwillen entsprechend und kann nur begründet abgelehnt werden.

Als durch Kommune oder anderem Schulträger beantragter Schulform kann die sogenannte Stufenschule beantragt werden. Die Stufenschule besteht aus

a) der Grundschule (4 oder 6 Jahre, je nach Konzept und Standortmöglichkeiten)

b) der Mittelschule (6 bzw. 4 Jahre)

c) der Oberschule

Die Stufenschule kann als geschlossener Typus alle 12 Jahre umfassen oder als Schulart einzeln oder als Teil-Schule geführt werden.

Erläuterung: Das bedeutet, dass ein Schulträger (z.B. eine Kommune) eine 4 jährige Grundschule führen möchte. Eine andere eine 6-jährige, wenn die lokalen Verhältnisse und das Konzept dies vorsehen. Letztendlich wäre über ein entsprechendes Konzept (kombiniert aus Mittelschule und Oberschule) das gegenwärtige Gymnasium möglich.

Schulen in freier Trägerschaft können sich jedem o.g. Schultypus anschließen oder auch davon abweichende Konzepte entwickeln.


Abitur

Die Abiturvorbereitung (Studiumszulassung) wird aus den Schulen ausgegliedert. Unterrichtet wird durch Lehrkräfte, die sich aus den verschiedenen Schultypen rekrutieren und die Berechtigung besitzen in den Klassenstufen 10, 11 und 12 zu unterrichten.

Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch dafür zertifizierte Lehrkräfte, die aus den verschiedenen Schularten/Schultypen und aus dem Hochschulbereich kommen können.

Erläuterung: Das entspricht dem heutigen "Externen Abitur", dem sich u.a. die Waldorfschulen unterstellen.

Wiederholungen der Prüfung sind möglich.


Übergänge

Die Schulkonzepte müssen so aufgebaut sein, dass ein Übergang zu anderen Schultypen nach 6 bzw. 10 Jahren möglich ist.


Genehmigung

Genehmigung erfolgt durch Empfehlung der regionalen Schulbehörde durch das Kultusministerium. Die Genehmigungsbehörde hat der Empfehlung der regionalen Behörde zu folgen. In Konfliktfällen entscheidet ein Moderationsverfahren. Anträge sind parallel einzureichen und haben neben dem pädagogischen Konzept auch eine Durchführungsplanung, Organisationsstruktur und einen auf 4 Jahre angelegten Finanzplan zu beinhalten.


Lerhrerbildung

Das Thema Lehrerbildung soll der Vollen Gesamtschule (VG) entsprechend angepasst werden.


Finanzierung

Da Schule und Bildung eine Grundaufgabe der Gesellschaft darstellt, müssen die Gesamtmittel unabhängig vom Träger durch das Bundesland zur Verfügung gestellt werden. Daraus folgt eine grundsätzliche Schulgeld- und Lernmittelfreiheit.

Den Schulträgern werden Budgets zur Verfügung gestellt, deren Basis ein Sockelbetrag und ein Schülerprokopfsatz ist. Die Aufteilung der Budgets im Innenverhältnis obliegt der Schulführung, Einkommen werden schulintern vereinbart, Orientierung dabei ist der allgemeine vom Land mit Gewerkschaften ausgehandelte Tarif.

Erläuterung: Die pro-Kopf-Finanzierung ermöglicht einen Wettbewerb zwischen den Schulen. Diejenige Schule, die viele Schüler anzieht, muss entsprechend mehr Mittel zur Verfügung haben, als diejenige, die von weniger Schülern in Anspruch genommen wird. Der Sockelbetrag entspricht dem letztjährigen Budgetansatz abzüglich der Lehrereinkommen. Das ermöglicht bei "vorrübergehendem" Rückgang der Schülerzahlen einen Weiterbetrieb.

Bei Schulgründungen werden die ersten 4 Jahre entsprechend der Budgets vergleichbarer Schulformen (basierend auf der zu erreichenden Schülerzahl) finanziert.

==Begründung:==

"Die Situation in der Hauptschule ist gekennzeichnet durch eine Schülerschaft, die aufgrund ihrer familiären Situation in der Arbeiterschaft ohnehin in deutlicher Distanz zu den institutionellen Anforderungen der Schule steht. Diesen Arbeiterkindern werden schulische Gratifikationen (Zensuren, Zeugnisse, Abschluss) angeboten, deren realer Wert als äußerst zweifelhaft gelten muss. Daraus ergibt sich eine eher geringe Bereitschaft, den unterrichtlichen Anforderungen <freiwillig> nachzukommen. Hauptschullehrer(innen) reagieren auf die damit verbundenen <Störungen> und <Motivationsmängel>, indem sie sich auf die Disposition von Arbeiterkindern beziehen, bei deutlicher Machtbehauptung und Anwendung entsprechender Zwangsmittel Konformität zu zeigen. Wesentlich anders stellt sich die Situation im Gymnasium dar. Hier findet sich eine Schülerschaft, die durch ihre familiäre Sozialisation bereits sehr gut auf die Schule vorbereitet wurde. Dieser Schülerschaft wird mit dem Abitur eine Gratifikation von real hohem Wert angeboten. Beide Faktoren tragen dazu bei, dass Gymnasialschüler(innen) insgesamt eine hohe Bereitschaft zeigen, den Leistungs- und Verhaltensanforderungen <freiwillig> nachzukommen, sodass institutionelle Zwangsmittel weitgehend überflüssig sind.

Dieser Unterschied zwischen der Kommunikationsstruktur in Hauptschule und Gymnasium wird nun in Beziehung gesetzt zu den zukünftigen Berufspositionen ihrer Absolventen: Weil die betriebliche Tätigkeit von Arbeitern häufig in ein enges Netz disziplinärer Kontrolle eingebunden ist, bereitet die Hauptschul-Sozialisation in spezifischer Weise auf solche untergeordneten Berufstätigkeiten vor. Die künftige Tätigkeit von Gymnasiasten in <gehobenen Positionen> bedeutet hingegen, Arbeiten zu verrichten, die nicht ständig überwacht werden können, die reale Aufstiegschancen versprechen und deren gesellschaftliche Privilegien einer ideologischen Absicherung bedürfen. Die notwendigen Verhaltensorientierungen - freiwillige Leistungsbereitschaft, flexible Anpassungsfähigkeit, hohes intellektuelles Niveau bei gleichzeitiger Systemkonformität - werden dementsprechend besonders gut im Gymnasium vorbereitet." (Tillmann, K.-J. (2007): Sozialisationstheorien. Eine Einführung in den Zusammenhang von Gesellschaft, Institution und Subjektwerdung. Reinbek bei Hamburg: Rowohlt.; S.181-182)

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

GP 003 - Wissenschaft und Forschung

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom #003: Wissenschaft und Forschung
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow, übernommen bzw. Mitantragsteller Meinhart Ramaswamy
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Grundsatzprogramms der Piraten Niedersachsen beschließen:

Wissenschaft und Forschung

Wissenschaft als Grundlage der gesellschaftlichen Entwicklung

Evidenzbasierte Wissenschaft ist ein wesentlicher Teil der Kultur und dient nicht nur als Grundpfeiler für technologische Entwicklung, sondern auch für die intellektuelle Entfaltung. Dazu leisten sowohl die erzielten Ergebnisse und deren Anwendungen als auch der Prozess des wissenschaftlichen Erkenntnisgewinns ihren Beitrag. Die Wertschätzung und Förderung der evidenzbasierten Wissenschaft sind daher eine wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht durch kurzsichtige wirtschaftliche Interessen gesteuert werden darf. Insbesondere die Grundlagenforschung, die keinen direkten praktischen oder finanziellen Nutzen anstrebt, muss gefördert werden, sofern sie grundsätzlich humanitären Zwecken dient.

Grundfinanzierung und akademischen Mittelbau stärken

Damit die niedersächsischen Hochschulen ihren Aufgaben weiterhin umfassend und unabhängiger von Drittmitteln nachkommen können, muss die Grundfinanzierung deutlich gesteigert werden. Die Finanzierung von Forschungsprojekten und -einrichtungen ist transparent zu dokumentieren, um potentielle Interessenskonflikte und Einflussnahmen erkennen zu können. Insbesondere bei der Verwendung wissenschaftlicher Studien als Grundlage für politische Entscheidungen muss rigoros auf die Einhaltung entsprechender Transparenzanforderungen geachtet werden. Einrichtungen und Forschungsbereiche, welche den Kriterien der Nachvollziehbarkeit und wissenschaftlicher Überprüfbarkeit nicht genügen, sollen vom Staat weder direkt bezuschusst noch indirekt (beispielsweise durch Zulassung und Anerkennung entsprechender Bildungswege) gefördert werden.

Mitarbeiter, die Daueraufgaben übernehmen, müssen auch dauerhaft angestellt werden. Es müssen mehr unbefristete Stellen für Wissenschaftler geschaffen werden, um mehr soziale Sicherheit zu bieten, und einen Verlust der klügsten Köpfe für die öffentliche Forschung zu verhindern.

Transparente Hochschulen und Forschungseinrichtungen

Forschung soll allen Menschen zugute kommen. Niedersächsische Hochschulen und durch das Land Niedersachsen mehrheitlich mitfinanzierte Forschungseinrichtungen und -vorhaben sollen ihre Ergebnisse und Rohdaten allen Menschen zur Verfügung stellen. Sind an der Finanzierung sowohl öffentliche als auch private Geldgeber beteiligt, ist eine angemessene Berücksichtigung öffentlicher Interessen sicher zu stellen. Alle Gremien einer Hochschule sollen öffentlich tagen, soweit nicht datenschutzrechtlich relevante Inhalte besprochen werden.

Offener Zugang zu wissenschaftlichen Ergebnissen

Wissenschaftliche Entwicklung kann nur durch den stetigen Austausch von Erkenntnissen gesichert und zum Wohle der Menschen verwendet werden. Rechtliche Schranken, die der Verhinderung von freiem Wissensaustausch insbesondere zum Zwecke der Überprüfung, der weitergehenden Forschung und der Bildung dienen, sind zu vermeiden. Aus öffentlicher Hand (teil-)finanzierte wissenschaftliche Informationen und Forschungsergebnisse sollen auch der Öffentlichkeit zugute kommen und dabei für alle Bürger einfach und frei zugänglich sein.

Demokratische und selbstverwaltete Hochschulen

An Hochschulen sollen Mitarbeiter und Studenten in den Gremien entsprechend stärker ihrem tatsächlichen Anteil an Personen vertreten sein. Die Hochschulräte sind demokratisch zu legitimieren.

Hürden zum Hochschulzugang minimieren

Hürden - insbesondere finanzieller Natur - wollen wir aufheben. Wir lehnen somit Studiengebühren ab, insbesondere versteckte Studiengebühren in den Semesterbeiträgen und so genannte Langzeitstudentenstudiengebühren. Der Numerus Clausus soll generell abgeschafft werden, die allgemeine Hochschulreife beinhaltet bereits die Gestattung zu jeglicher Art von Studium. Jeder Interessent muss die Möglichkeit haben, einen Studienabschluss entsprechend seiner Wünsche und Neigungen anzustreben.

Ethische Neutralität und Ideologiefreiheit der Wissenschaft

Wissenschaftliche Erkenntnisse an sich unterliegen keiner ethischen Bewertung. Einschränkungen oder Verbote aus politischen, religiösen oder sonstigen ideologischen Gründen sind deshalb abzulehnen. Konkrete Verfahrensweisen sowie praktische Anwendungen neu gewonnener Erkenntnisse müssen hingegen auf deren Vereinbarkeit mit ethischen und gesellschaftlichen Normen überprüft und bei Notwendigkeit eingeschränkt werden. Eine solche Überprüfung muss einerseits die möglichen Gefahren und Risiken betrachten. Andererseits ist der Nutzen sowohl für die Wissenschaft als auch für die Gesellschaft als Ganzes in Betracht zu ziehen. Pseudowissenschaftliche Forschung und Lehre halten wir nicht für unterstützungswürdig.

==Begründung:==

Im Bereich Wissenschaft und Forschung haben wir keine grundsätzliche Festlegung. Bezogen auf den vorliegenden Text lassen sich diverse detaillierte Forderungen aufbauen, die teilweise schon im Wahlprogramm verschriftlicht sind. Dies ist eine Zusammenfassung von Ideen aus Niedersachsen (1) und Hessen (2), erweitert um einige weitere Punkte piratiger Natur.

(1) http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_034
(2) http://wiki.piratenpartei.de/HE:Landesparteitage/2015.2/Antr%C3%A4ge#PA-06_-_Wissenschaft_und_Forschung

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

GP 004 - Grundsätze der Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom #004: Grundsätze der Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow, übernommen bzw. Mitantragsteller Meinhart Ramaswamy
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Grundsatzprogramms der Piraten Niedersachsen beschließen:

Grundsätze der Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik

Die Piratenpartei Niedersachsen versteht Integration als gesamtstaatliche Aufgabe. Wir unterstützen aus diesem Grund landes- und kommunalpolitische Anstrengungen zum Erhalt und Optimieren der bestehenden Integrationsstrukturen des Landes. Unser Ziel ist es, die soziale, gesellschaftliche und politische Teilhabe von und mit Menschen mit Migrationshintergrund unabhängig von finanzieller Lage, sozialem Status, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität oder religiöser Ausrichtung auf Basis der freiheitlichen demokratischen Grundordnung voranzutreiben.

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für einen humanen Umgang mit Flüchtlingen und Migranten ein. Kaum jemand verlässt gerne seine Heimat, wenn er nicht handfeste Gründe wie Gefahr für sein Leben und das seiner Familie sieht. Aus diesem Grund wollen wir eine Erleichterung der Anforderungen für den Übergang in einen dauerhaften Aufenthaltsstatus. Hierbei ist die Situation von langjährig geduldeten Flüchtlingen und solchen Flüchtlingen, die als integriert gelten können, besonders zu berücksichtigen. Ebenso gibt es Gruppen, die aufgrund ihrer persönlichen Umstände besonders schützenswert sind.

Wir setzen uns für eine generelle Aussetzung von Abschiebungen und Abschiebehaft ein, soweit es die rechtlichen Befugnisse des Landes zulassen. Abschiebung ist ein staatliches Zwangsmittel, welches oft nur mit Hilfe von Maßnahmen durchgeführt werden kann, die mit den Grundrechten und Menschenrechten in Konflikt stehen und somit eines freiheitlichen Rechtsstaates unwürdig sind. Die Konsequenzen einer Abschiebung führen für den betroffenen Menschen fast immer zu einer aussichtslosen Situation und oft auch zu Gefahr für Leib und Leben.

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, die Lebenssituation von Flüchtlingen human zu gestalten. Jeder Mensch, der bei uns Zuflucht sucht, hat ein Recht auf ein menschenwürdiges Leben, auf Bewegungsfreiheit und die Teilhabe an der Arbeitswelt, an Bildung, Information und Kultur. Es bedarf aktiven politischen Handelns, um Rassismus und Feindlichkeit gegenüber Schutzsuchenden entgegenzutreten. Aus unserem Verständnis einer offenen, freien, solidarischen, demokratischen und inklusiven Gesellschaft heraus lehnen wir eine Art des Umgangs mit Geflüchteten ab, die Menschen- und Grundrechte missachtet.

==Begründung:==

Die Grundprinzipien einer humanistisch, auf Menschenwürde ausgelegten Partei, sollten für das Feld der Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik nicht geringer sein, als das genannte.

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

Wahlprogrammanträge

WP 001a - Änderungsanträge zum LTW-Programm 1 - Aktuallisierung

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #001: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Änderungsanträge zum LTW-Programm - Aktuallisierung
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 (ggf. modular) beschließen:

Änderungsantrag zu 215, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_215

Der Beschlusstext ist zu ändern in:

Die Piratenpartei Niedersachsen fordert die Einrichtung Wiedereinführung von in der Vergangenheit existenten und weiteren Beratungsstellen für ausländische Arbeitnehmer unabhängig von der Branche. Da alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft gleich sind, gilt dies auch für den Arbeitsmarkt.

Jeder Arbeitnehmer soll vergleichbaren Lohn für vergleichbare Arbeit bekommen, der sich ausschließlich an seiner Qualifikation orientiert und die Herkunft des Arbeitnehmers nicht beachtet. Das Recht auf persönliche Lohnverhandlungen ist davon nicht betroffen.

Mit Inkrafttreten des Arbeitnehmerentsendegesetzes kam und kommt es zu einem verstärkten Zustromzug von Arbeitnehmern aus anderen Teilen der Welt. Diese kennen ihre Rechte oftmals nicht. Eine unabhängige Beratung über ihre Rechte existiert nicht nur eingeschränkt. Während in Berlin, Hamburg, Hessen schon Beratungsstellen existieren und in NRW und Bayern ebensolche geplant sind, verweigert sich das Nds. Wirtschaftministerium einer Förderung. Dies ist nicht nachvollziehbar."

==Begründung:==

Es gibt mittlerweile drei Beratungsstellen in Oldenburg, Hannover und im Bereich Braunschweig / Wolfsburg / Salzgitter (1) Somit kann eine Erweiterung der Standorte gefordert werden, zumal zwei der drei Standorte branchenspezifisch ausgerichtet sind. Sollten zudem die beiden ersten Standorte nicht über 2016 aufrecht erhalten werden (2), kann deren Wiedereinführung gefordert werden.

(1) http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=34927&article_id=125134&_psmand=18
(2) http://www.mobile-beschaeftigte-niedersachsen.de/typo3


Änderungsantrag zu 162, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_162

Der Beschlusstext ist zu ändern in:

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine langfristige Sicherung des kulturellen Erbes durch die Entwicklung Nutzung technologischer Konzepte ein. Die digitale Erfassung und Verbreitung kultureller Errungenschaften bedeutet eine Stärkung des Kultur- und Wirtschaftsstandortes durch Bereitstellung der Kulturschätze des Landes. In webbasierten Datenbanken sollen die Ergebnisse der Bevölkerung bekannt und nutzbar gemacht werden. Alle Inhalte landeseigener oder durch Landesmittel unterstützter kultureller Einrichtungen sind unter http://kulturerbe.niedersachsen.de/viewer/ aufzuführen.

Wir unterstützen daher nachdrücklich ebenfalls den Ausbau des genossenschaftlichen Projekts digiCULT-Verbund e.G. zur Erfassung, Bewahrung und Verbreitung von Kulturgut und die Initiativen der Deutschen Digitalen Bibliothek und von EUROPEANA. Wir setzen uns dafür ein, dass sich Niedersachsen bei diesen nicht-kommerziellen Projekten langfristig engagiert.

==Begründung:==

Normalerweise verderben viele Köche den Brei. Niedersachsen hat sich nun ein eigenes Projekt geschaffen, das speziell das niedersächsisch vorhandene Kulturerbe darstellen soll. Es spricht jedoch nichts dagegen, auch die anderen in der Beschlussfassung vorgesehenen Institutionen weiter zu unterstützen. Was einmal digital vorliegt, kann auch ohne große Anstrengungen ein zweites oder drittes Mal präsentiert werden.


Änderungsantrag zu 026, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_026

Der Beschlusstext ist zu ändern in:

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich konsequent für die Umsetzung des Inklusionsgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention ein. Ziel muss dabei eine inklusive Gesellschaft, ohne Ausgrenzung, in der jeder nach seinen Möglichkeiten gleichberechtigt Teilhabe erreichen kann, sein. Eine Gesellschaft, die Inklusion lebt, stellt eine Herausforderung für alle staatlichen Institutionen und für die Zivilgesellschaft dar.

Die UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen stellt den rechtlichen Rahmen dar. Nur engagiertes politisches Handeln und eine landesweite Strategie können dazu führen, dass ein gesellschaftlicher Wandel stattfindet. Hier ist die CDU / FDP Landesregierung Antworten schuldig geblieben. Nicht einmal im Schulbereich liegen überzeugende Konzepte vor. In den nächsten fünf Jahren wollen wir einen gesellschaftlichen Diskurs mit dem Ziel allgemeiner Verhaltensveränderungen herbeiführen und damit die Blockadepolitik in Sachen Inklusion beenden. Wir fordern und fördern daher messbare und erlebbare Maßnahmen wie:
1. Die DIN - 18040-2 barrierefreies Bauen, muss sofort in Kraft gesetzt werden.
2. 1. Massiver Ausbau der Barrierefreiheit mit dem Ziel der größtmöglichen Freiheit für mobilitätseingeschränkte Personen, insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr, bei Ämtern und Behörden und bei Bildungseinrichtungen herrschen noch Mängel.
3. 2. Barrierefreies Bauen muss zudem fester Bestandteil in der Ausbildung von Architektinnen und Architekten sein. Sie sind es, die die kleinen Hürden des Alltags für Menschen mit Behinderung verursachen, aber auch überbrücken können.
4. 3. Der Druck auf niedersächsische Unternehmer, mehr Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen und Arbeitsplätze entsprechend zu gestalten, muss spürbar wachsen. Die Piratenpartei kritisiert dabei insbesondere, das "Freikaufen" aus der Pflicht, Menschen mit Behinderungen eine würdige Anstellung zu ermöglichen. Dabei achten wir in diesem Bezug auch darauf, dass keine weiteren Niedriglohnsektoren entstehen, sondern Menschen mit Behinderungen in reguläre, tariflich gebundene Erwerbsarbeit ihren Platz finden.
5. 4. Behindertenbeiräte sollen von den Betroffenen demokratisch selbst gewählt und nicht wie bisher eingesetzt werden. Sie sind mit einem Vetorecht auszustatten, um als Experten in eigener Sache aktiv in Entscheidungsprozesse eingreifen zu können. Die Beteiligungsrechte von Menschen mit Behinderungen sind auf kommunaler - und Landesebene auszubauen, so dass sie aktiv am politischen Geschehen mitwirken können. Dies soll in Form von weiterer Förderung von Selbsthilfegruppen und Verbänden geschehen.
6. 5. Landesweite Foren, welche sich aus allen Beteiligten der Inklusion zusammensetzen müssen, sollen einen gesellschaftlichen Veränderungsprozess in Gang setzen. Lebenslanges, gemeinsames Lernen muss angestrebt werden. Dies ist die Voraussetzung für das Gelingen wirklicher Inklusion. Unser Ziel: Inklusion muss in Niedersachsen selbstverständlich sein.
7. Die personelle Struktur im Bildungsbereich muss auf Grund der kommenden Herausforderungen durch die Inklusion drastisch verstärkt werden. In der Lehrerausbildung muss die Inklusion zu einem festen Bestandteil werden um die zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer vorzubereiten.
8. 6. Die Klassengrößen sind unbedingt zu verkleinern und die sachliche Ausstattung an den individuellen Erfordernissen auszurichten, sowie kurzfristig und unbürokratisch bereitzustellen.
9. 7. Eine zukünftige Piraten-Landtagsfraktion wird sich für eine Bundesratsinitiative stark machen, nach der die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und damit die persönliche Assistenz nicht mehr unter die Sozialhilfe fällt. Der skandalöse Zustand, dass behinderte Menschen kein Vermögen besitzen dürfen und kein Recht auf Einkommen über 1.400 € haben, muss auf der Stelle im Sinne der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung verändert werden.

==Begründung:==

Punkt 1 wurde bereits mit Runderlass vom 28.09.2012 umgesetzt. Punkt 2 ist im Bereich Zugänglichkeit von Dienstgebäuden in der Umsetzung, im ÖPNV in Maßnahme 228, Punkt 7 wird mit den Maßnahmen 163 - 183 verfolgt http://www.stk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=1130&article_id=132645&_psmand=6 Weitere Umsetzungsinitiativen sind nicht ersichtlich. Die Nummerierung müsste entsprechend angepasst werden.


Änderungsantrag zu 233, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_233

Der Beschlusstext ist zu ändern in:

Die Piratenpartei Niedersachsen setzten sich dafür ein, dass das Handeln, die Entscheidungsfindung und die Diskussion von politischen Prozessen, für jeden Interessierten nachvollziehbar, zugänglich und erklärbar sind.

Hierzu gehört nicht nur die Möglichkeit der Teilnahme an den Plenarsitzungen und den inhaltlich unkritischen Ausschüssen für alle Bürgerinnen und Bürger. Auch Sitzungen der Ausschüsse, des Ältestenrats und des Präsidiums des Landtags in Niedersachsen, müssen endlich öffentlich werden.

Zur Zeit finden diese von vorneherein generell unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, unabhängig vom Inhalt der zu besprechenden Punkte. Hier werden die PIRATEN ab der nächsten Legislaturperiode für ein Umdenken und eine Umkehr sorgen.

Wir werden beantragen, dass alle Sitzungen von Anfang an - von wenigen Einzelausnahmen abgesehen - öffentlich sein werden. Jede Bürgerin und jeder Alle Bürger sollen die Möglichkeit erhalten, an diesen persönlich teilzunehmen, oder im Nachhinein eine Aufzeichnung der Sitzung sich anzusehen / anzuhören.

Die PIRATEN Niedersachsen werden die “Hinterzimmerpolitik” beenden. Politik wird mit uns wieder sichtbar, erlebbar und verständlich.

==Begründung:==

Die Öffentlichkeit von Sitzungen der Ausschüsse ist in § 93 der GO des Landtags als Regelfall festgelegt, lediglich die dort in den §§ 14 - 17b genannten können öffentlich sein. Sie sind unter die im Antrag genannten Ausnahmen zu subsummieren.


Änderungsantrag zu 335, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_335

Der Beschlusstext ist zu ändern in:

Die Piraten wollen in Deutschland eine Wissensgesellschaft etablieren. Dabei können wir es uns nicht erlauben, dass Schüler auf Grund von unnötigen Anforderungen hinter ihren Möglichkeiten zurückbleiben. Momentan scheitern zum Beispiel Schüler unnötigerweise am G8-Abitur, die prinzipiell in der Lage wären, das Ziel Abitur zu erreichen. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich deshalb für begrüßt die Rückkehr zu 13 Schuljahren bis zum Abitur ein. Gymnasien soll es auf Wunsch aber weiter gestattet werden, sowohl das G8 als auch das G9 Abitur anzubieten, falls die entsprechende Form nachgefragt wird. Dazu sind diese Schulen mit entsprechenden Mitteln auszustatten, ohne andere Gymnasien zu benachteiligen und die Möglichkeiten zur Selbstorganisation der Schulformen auszuschöpfen.

==Begründung:==

Der Beschluss kann aufrecht erhalten werden, sollte jedoch auf die Wahlmöglichkeit zwischen G8 und G9 ausgerichtet sein, da die generelle Forderung nach G9 erfüllt ist. (1)
(1) http://www.welt.de/politik/deutschland/article137576627/Niedersachsens-Rolle-rueckwaerts-beim-Turbo-Abitur.html


Änderungsantrag zu 021, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_021

Der Beschlusstext ist zu ändern in:

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine Überarbeitung des Niedersächsischen Gesetzes zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) bei bergrechtlichen Verfahren ein.
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==Begründung:==

Beim zu Grunde liegenden Gesetz handelt es sich um das NUVPG http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/1q58/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-UVPGND2007V2Anlage1&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-UVPGND2007pG2 Auf das UVPG hätten wir bestenfalls über die Umweltministerkonferenz oder den Bundesrat Einfluss


Änderungsantrag zu 112, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_112

Der Beschlusstext ist zu ändern in:

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für wollen daher ein Informationsprogramm zur Stärkung des Sicherheitsbewusstseins und zur sachlichen Information über Kriminalität in Niedersachsen ein auflegen. Hierbei soll die tatsächliche Bedrohungslage durch Kriminalität anhand der vorliegenden Statistiken in direktem Vergleich mit alltäglichen Risiken betrachtet werden, um einer verzerrten Wahrnehmung entgegen zu wirken.

Die gefühlte Sicherheit ist eine wichtige Voraussetzung für das persönliche Wohlbefinden. Deutschland weist in vielen Bereichen eine der niedrigsten Kriminalitätsraten weltweit auf. Forschungsergebnisse zeigen aber, dass das hohe Maß an Sicherheit in Deutschland nur wenig kommuniziert wird. Das Kriminalitätsrisiko wird als Folge mangelhafter Informationen teilweise weit überschätzt.

==Begründung:==

Ich halte es für grenzwertig, wenn wir als Piratenpartei die "gefühlte Sicherheit" als objektives Kriterium für das Stellen einer Forderung nutzen. Infolge der Streichung würden auch 1. und 2. Absatz vertauscht. Aber auch, weil der 2. Absatz eher eine Begründung darstellt.

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 001b-1 - Änderungsanträge zum LTW-Programm 2 - Erweiterung

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #002-1: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 16.1 - Änderungsanträge zum LTW-Programm - Erweiterung
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Änderung des Wahlprogramms zur LMV 16.1 - Änderungsanträge zum LTW-Programm - Erweiterung

Änderungsantrag zu 318, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_318

Die Piratenpartei Niedersachsen fordert einen allgemein verbindlichen Mindestlohn von nicht weniger als dem durch die OECD ermittelten Niedrigstlohn für Deutschland. Dieser beläuft sich momentan auf € 10,36 brutto pro Stunde.

Der aktuelle Mindestlohn von € 8,50 ist nicht ausreichend, um eine Rente oberhalb des Sozialhilfeniveaus zu erhalten. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für einen Mindestlohn von € 10,98 ein. Unternehmen, die diesen in der untersten Lohngruppe zahlen, sollen bei der öffentlichen Auftragsvergabe bevorzugt berücksichtigt werden. Eine jährliche Anpassung dieses Wertes an die zu erwartende Preisentwicklung ist notwendig.

==Begründung:==

Aktueller Mindestlohn liegt bekannterweise bei € 8,50 mit Ausnahmen. Lt. http://www.portal-sozialpolitik.de/info-grafiken/mindestlohn-fuer-arbeit-und-rente sind für eine Rente oberhalb des Sozialhilfeniveaus jedoch € 10,98 notwendig. Selbst mit unserem aktuellen Beschluss nach einem Mindestlohn nach OECD-Berechnung liegen wir darunter. Da es sich um ein Bundesgesetz handelt, ist eine generelle Umsetzung auf Landesebene ohnehin nicht möglich. Wir können jedoch versuchen, es im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe zu realisieren. Das NTVerG ist anzupassen.
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Ergebnis: abgelehnt
Zusatzinfos:

WP 001b-2 - Änderungsanträge zum LTW-Programm 2 - Erweiterung

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #002-2: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 16.1 - Änderungsanträge zum LTW-Programm - Erweiterung
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow, Mitantragstellung durch Maik Saunus
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Änderung des Wahlprogramms zur LMV 16.1 - Änderungsanträge zum LTW-Programm - Erweiterung

Änderungsantrag zu 172, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_172

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Hierfür werden wir uns im Rahmen einer Bundesratsinitiative einsetzen.

Als Sofortmaßnahme setzen wir uns für eine Menge von 30 Gramm für den duldbaren Besitz von Cannabis zum Eigenkonsum für Volljährige ein, um zumindest die Kriminalisierung der Cannabis-Konsumenten zu beenden und die Behörden zu entlasten.

==Begründung:==

Der ursprüngliche Antrag beinhaltet die komplette Entkriminalisierung von Cannabis-Konsumenten. Das soll auch weiterhin das Ziel sein, was allerdings nur auf Bundesebene realisierbar ist.
Was auf Landesebene entschieden werden kann, ist die Menge, die von einer Strafbarkeit freispricht. (1) Diese ist lt. Bundesprogramm unter der Überschrift "Entkriminalisierung von Konsumenten" auf 30 Gramm (2) festgelegt und sollte daher auch in die Landesprogramme Eingang finden.

Zu beachten bleibt dabei, dass sich die aktuelle Gesetzeslage gem. einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht an der Menge an sich, sondern am THC-Gehalt von orientiert. (3)

(1) http://www.refrago.de/Ab_welcher_Menge_ist_der_Besitz_von_Cannabis_strafbar.frage148.html
(2) http://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2013
/Wahlprogramm#Entkriminalisierung_der_Konsumenten
(3) https://de.wikipedia.org/wiki/Menge_%28Bet%C3%A4ubungsmittelrecht%29#Nicht_geringe_Menge
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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 001b-3 - Änderungsanträge zum LTW-Programm 2 - Erweiterung

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #002-3: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 16.1 - Änderungsanträge zum LTW-Programm - Erweiterung
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Änderung des Wahlprogramms zur LMV 16.1 - Änderungsanträge zum LTW-Programm - Erweiterung

Änderungsanträge zu 289, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_289

Der Beschlusstext ist zu ändern in:

Die Piratenpartei Niedersachsen lehnt setzt sich für die Abwesenheit von Parteienvertretern in den RundfunkrätenGremien öffentlich-rechtlicher Medien ein, welche zur Gewährleistung der Programmvielfalt berufen sind, ab. Insbesondere muss eine sachfremde Einflussnahme auf die Personalpolitik öffentlich-rechtlicher Sender über einen durch Parteien instrumentalisierten Verwaltungsrat ausgeschlossen werden.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender sind staatsferne Körperschaften. Sie werden durch einen Verwaltungsrat gesteuert, der überwiegend mit Vertretern verschiedener gesellschaftlicher Gruppen, wie Kirchen, Gewerkschaften oder Verbänden, besetzt ist. Die Piratenpartei Niedersachsen lehnt Parteipolitik im öffentlich-rechtlichen Rundfunk generell ab. Vielmehr setzten wir uns für die Vertretung bislang nicht berücksichtigter gesellschaftlicher Gruppen ein. So sollen eine

a) Interessenvertretung der Internetbenutzer (CCC)
b) säkularen, weltanschaulichen Vereinigung (z.B. IBKA oder Humanistische Union)
c) Organisation der Lesbisch/Schwul/Bi/Trans-Bewegung (z.B. LSVD)
d) gesellschaftskritischen bundesweit agierenden Organisation (z.B. Attac oder campact)
e) Vertretung von Asylsuchenden u. Migranten (z.B. ProAsyl oder Nds. Flüchtlingsrat)
d) Organisation
da) der Freien Berufe (z.B. BFB)
db) des Tierschutzes (z.B. Deutscher Tierschutzbund oder ProVieh)
dc) des Erziehungs- und Bildungswesens (z.B. Deutscher Volkshochschulbund)
dd) des Kinderschutzes (z.B. Deutscher Kinderschutzbund)

Teil dieser Gremien sein.

Für die Besetzung aller Gremien sollen die gleichen Ausschlusskriterien gelten, die schon jetzt für das ZDF Gültigkeit haben. Überschneidungen von teilnehmenden Organisationen innerhalb eines Senders in verschiedenen Gremien sind zu vermeiden.

==Begründung:==

Die Ausschlusskriterien für den ZDF-Fernseh- und Verwaltungsrat sind dort im neu geschaffenen § 19a des ZDF-Staatsvertrages (1) nieder geschrieben.

Ansonsten kapriziert sich die bisherige Beschlussfassung zu sehr auf den NDR (2) und lässt außer Acht, dass die in der Besetzung der dortigen Gremien existenten Probleme in gleicher oder ähnlicher Weise in den Gremien von ZDF (3), Deutschlandradio (4) und der Besetzung der Landesmedienversammlung (5) niedergeschrieben ist.

(1) https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2015-04-15_Drs-18-1816_6c2de.pdf
(2) https://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/staatsvertrag100.pdf §16f. u. 24
(3) http://revosax.sachsen.de/vorschrift/2288-ZDF_StV §21 u. 24
(4) http://www.presserecht.de/index.php?option=com_content&task=view&id=545 §21 u. 24
(5) http://www.nlm.de/fileadmin/dateien/infothek/pdf/NMedien_01.01.2011.pdf §39

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 001c - Änderungsanträge zum LTW-Programm 3 - Erweiterung zur Bundesratsinitiative

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #003: Änderungsanträge zum LTW-Programm 3 - Erweiterung zur Bundesratsinitiative
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 (ggf. modular) beschließen:

Folgende Programmbeschlüsse zum LTW-Programm 2013

003, https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_003, Clemens J., Haftungsfreistellung für Betreiber von digitalen Netzwerken
aktueller Stand des Inhalts m. Quelle: Der Beschluss bezieht sich auf Bundesrecht. Er kann als Bundesratsinitiative bestehen bleiben.

174, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_174, Claudia Schumann, Maik Saunus, Constantin Grosch, Lars Reineke: E-Zigarette
aktueller Stand des Inhalts m. Quelle: Der Beschluss ist dahingehend zu erweitern, ihn zum Bestandteil einer Bundesratsinitiative zu machen.


020, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_020, AG Energiepolitik/Wolfgang Gleu: Bergrecht
aktueller Stand des Inhalts m. Quelle: Der Beschluss kann als Bundesratsinitiative weiterbestehen, da er fast ausschließlich Bundesrecht behandelt. http://www.lbeg.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=28117&article_id=97237&_psmand=4


057, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_057, Thomas Sokolowski: Gemeinsames Sorgerecht
aktueller Stand des Inhalts m. Quelle: Der Beschluss kann als Bundesratsinitiative aufrecht erhalten werden, da Sorgerecht Bundesangelenheit ist.


133, https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_133, Steven Maaß: Neue Preisauszeichnung bei Lebensmitteln
aktueller Stand des Inhalts m. Quelle: Der Beschluss ist als Bundesratsinitiative aufrecht zu erhalten, da es sich bei der Preisangabenverordnung (PAngV) um eine Bundesverordnung handelt http://transpatent.com/gesetze/pangv.html

sind hinsichtlich der Fortführung im LTW-Programm 2018 mit dem Zusatz

Hierfür werden wir uns über eine Bundesratsinitiative einsetzen.

zu erweitern.

==Begründung:==

Es handelt sich durchweg um Inhalte, für die die Bundesebene zuständig ist und für die es keine Ausführungsgesetze auf Landesebene geben kann. Wir sollten dem Wähler zeigen, dass wir uns dessen bewusst sind.

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 001d - Änderungsanträge zum LTW-Programm 4 - Beschlussaufhebung

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #004: Änderungsanträge zum LTW-Programm 4 - Beschlussaufhebung
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 (ggf. modular) beschließen:

Folgende Programmbeschlüsse zum LTW-Programm 2013 sind hinsichtlich der Fortführung im LTW-Programm 2018 aufzuheben:

305, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_305, Thomas Ganskow: Keine Schultrojaner
aktueller Stand des Inhalts m. Quelle: Der Beschluss kann aufgehoben werden. Entsprechende Pläne aus 2011 waren bereits zur Drucklegung des Programms durch eine neue Vereinbarung mit den Verlagen obsolet. http://www.news4teachers.de/2012/12/lehrer-durfen-kunftig-20-seiten-aus-jedem-schulbuch-scannen-und-weitergeben/

Auf Antrag der Versammlung kann er als Positionspapier bestehen bleiben für den Fall, dass sich der aktuelle rechtliche Zustand ändert.


334, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_334, Katta; Beschlussfähigkeit bei Abstimmungen überprüfen
aktueller Stand des Inhalts m. Quelle: Der Beschluss ist aufzuheben, sein Inhalt hinsichtlich der weitesten Kompetenz durch einzelne Abgeordnete wird in § 79 der GO des Landtages geregelt.

Auf Antrag der Versammlung kann er als Positionspapier bestehen bleiben für den Fall, dass sich der aktuelle rechtliche Zustand ändert.


028, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_028, Ortwin Regel: Stichwahl um das Bürgermeisteramt
aktueller Stand des Inhalts m. Quelle: Der Beschluss ist aufzuheben, eine Umsetzung ist erfolgt. http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/1dzk/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=97&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-KomWGND2014rahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#jlr-KomWGND2014pP45b und wurde erstmals 2014 eingesetzt http://www.kreiszeitung.de/lokales/niedersachsen/buergermeister-stichwahl-wildeshausen-bassum-siedenburg-mehr-gemeinden-niedersachsen-3632990.html

Auf Antrag der Versammlung kann er als Positionspapier bestehen bleiben für den Fall, dass sich der aktuelle rechtliche Zustand ändert.


Teil 2 aus 146, https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_146, Thomas Sokolowski: Offenlegung von Antibiotika-Einsatz in der Tierproduktion
aktueller Stand des Inhalts m. Quelle: Teil 2 "Offenlegung von Antibiotikaeinsatz" kann aufgehoben werden, da Umsetzung erfolgt. http://www.agrarheute.com/antibiotika-vergabe-datenbank-niedersachsen

Auf Antrag der Versammlung kann er als Positionspapier bestehen bleiben für den Fall, dass sich der aktuelle rechtliche Zustand ändert.


023, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_023, AG Energiepolitik/Rainer Nitz: Modellversuch „Biogas aus Wildpflanzen“
aktueller Stand des Inhalts m. Quelle: Der Beschluss ist aufzuheben, ein Pilotversuch existiert. http://www.biogas-aus-wildpflanzen.de/pilotprojekt-niedersachsen


081, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_081, Niels-Arne Münch: Klein-Windkraftanlagen fördern
aktueller Stand des Inhalts m. Quelle: Kann nach Mitteilung des Antragstellers bis auf weiteres entfallen.


Anmerkung: Werden aus Beschlüssen zum LTW-Programm 2013 Positionspapiere, erhalten diese den Sonderstatus, Element des LTW-Programms 2018 werden zu können, sollte sich die Notwendigkeit ergeben.

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: Die Punkte werden aus dem Wahlprogramm entfernt.

WP 001e - Änderungsanträge zum LTW-Programm 5 - Überführung in das Grundsatzprogramm

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #005: Änderungsanträge zum LTW-Programm 5 - Überführung in das Grundsatzprogramm
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge (ggf. modular) beschließen, folgende Beschlüsse aus dem LTW-Programm 2013 in das Grundsatzprogramm der Piraten Niedersachsen umzugruppieren und dort an geeigneter Stelle einzufügen:

315, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_315, Tjark, Mobbing im Internet
aktueller Stand des Inhalts m. Quelle: Der Beschluss ist in das Grundsatzprogramm zu überführen, da es sich a) eher um einen grundsätzlichen Standpunkt handelt und b) auf Landesebene verschiedenste Maßnahmen zur Umsetzung erfolgt sind. http://www.polizei-praevention.de/themen-und-tipps/soziale-netzwerke-chats.html, http://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/gefahren-im-internet/cybermobbing.html, http://www.referentenkarte.de/bereich/cybermobbing/

200, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_200, Thomas Ganskow: Umweltgerechte Mobilität
aktueller Stand des Inhalts m. Quelle: Der Beschluss ist allgemein genug gehalten, um sowohl als Grundsatzprogramminhalt und somit als Grundlage für detailierte Forderungen zu gelten.

306, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_306, Thomas Ganskow: Fahrradfahren fördern
aktueller Stand des Inhalts m. Quelle: Der Beschluss ist allgemein genug gehalten, um sowohl als Grundsatzprogramminhalt und somit als Grundlage für detailierte Forderungen (kann auch kommunales Thema werden) zu gelten.

066, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_066, Katta: Prävention statt Videoüberwachung
aktueller Stand des Inhalts m. Quelle: Der Beschluss ist grundsätzlicher Natur und daher in das Grundsatzprogramm zu übertragen.

067, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_067, Niels-Arne Münch: Ausstieg aus der Atomenergie – Ausbau regenerativer Energien
aktueller Stand des Inhalts m. Quelle: Der Beschluss ist zwar aktuell in seinem ersten Teil (Atomausstieg) erledigt und in seinem zweiten Teil grundätzlicher Natur. Das bedeutet aber für den ersten Teil nicht zwangsläufig, dass dies so bleibt. Er ist somit in das Grundsatzprogramm überführen.

071, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_071, Niels-Arne Münch: Ausbau regenerativer Gasversorgung und Förderung von Blockheizkraftwerken
aktueller Stand des Inhalts m. Quelle: Der Beschluss ist genereller Natur und kann in das Grundsatzprogramm überführt werden.

4-3, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm#Ablehnung_der_CCS-Technologie
aktueller Stand des Inhalts m. Quelle: Der Beschluss kann in das Grundsatzprogramm überführt werden. Zwar gibt es mit dem NKSpG eine Norm auf Landesebene, die die Speicherung landesweit untersagt, die muss bei einem Regierungswechsel aber keinen Bestand mehr haben. Stattdessen ist auch eine Überführung in ein Positionspapier möglich.

4-4, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm#Biogas-_und_Biodieselerzeugung_aus_Abf.C3.A4llen
aktueller Stand des Inhalts m. Quelle: Der Beschluss kann aufgrund seiner allgemeinen Ausrichtung in das Grundsatzprogramm überführt werden. Stattdessen ist auch eine Überführung in ein Positionspapier möglich. Anzumerken ist, dass die Landesregierung den Inhalt nicht weiter verfolgt (1), sondern die Vermeidung von Abfällen aus der Lebensmittelindustrie anstrebt.

(1) http://www.bertholdes.de/index.php?ka=1&ska=18&idclm=61

242, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_242, Mike Nolte: Geschlechter- und Familienpolitik
aktueller Stand des Inhalts m. Quelle: Der Beschluss ist aufrecht zu erhalten, jedoch aufgrund seiner Komplexität, Reichweite und Allgemeinheit in das Grundsatzprogramm zu überführen.

046, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_046, Rüdiger Pfeilsticker: Für die Ermöglichung jeder Betreuungsform
aktueller Stand des Inhalts m. Quelle: Der Beschluss ist grundsätzlicher Natur bzw. im letzten Fall Bundesrecht, welches umgesetzt ist. Er kann daher in das Grundsatzprogramm oder ein Positionspapier überführt werden.

211, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_211, Katta: Keine Privatisierung hoheitlicher Aufgaben
aktueller Stand des Inhalts m. Quelle: Der Beschluss ist aufgrund seiner Allgemeinheit in das Grundsatzprogramm zu überführen

187, https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_187, Thomas Sokolowski: Überflüssige Gesetze abschaffen – veraltete Gesetze reformieren
aktueller Stand des Inhalts m. Quelle: Der Beschluss kann in das Grundsatzprogramm oder ein Positionspapier überführt werden, da es sich um einen allgemeinen Inhalt handelt. Denn es gibt im Netz mehrere Übersichten über alle landeseigenen Rechtsvorschriften, die bekannteste dürfte http://www.nds-voris.de sein. Vielfach sind diese mit einem Datum versehen, zu dem die entsprechende Norm ausläuft. Ersatzweise ist es angeraten, konkrete Normen zu benennen, die für überflüssig angesehen werden.

185, https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_185, Andreas Briese
aktueller Stand des Inhalts m. Quelle: Der Beschluss ist aufrecht zu erhalten und als Bundesratsinitiative zu kennzeichnen. Weiterhin sollte der Inhalt Teil des Grundsatzprogramms werden, insbesondere der erste Teil ist dafür geeignet.

184, https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_184, Andreas Briese: aktueller Stand des Inhalts m. Quelle: Transparenz bei der Lebensmittelherstellung: Konsequente Offenlegung von Verstößen gegen Verbraucherschutz- und Lebensmittelrecht
Hinsichtlich der Offenlegung gab es den Versuch einer Umsetzung. http://www.ml.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=1810&article_id=109334&_psmand=7 Dieser wurde gerichtlich untersagt und befindet sich momentan zur Entscheidung beim Bundesverfassungsgericht http://www.verstoesse.lebensmittel-futtermittel-sicherheit.niedersachsen.de/startseite/aktuelle_informationen/verfassungsmaeigkeit-von-veroeffentlichungen-nach--40-abs-1a-lfgb-117592.html Wir sollten daher eine Umsetzung in der beschlossenen Form nicht weiter anstreben, können aber darstellen, dass wir mit der Rechtslage aktuell nicht einverstanden sind. Sollte das BVG im Sinne der Regierung entscheiden, dürfte der Beschlussinhalt ohnehin umgesetzt sein.

027, https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_027, Anhalter: Grundsätze für die Steuerpolitk
aktueller Stand des Inhalts m. Quelle: Dieser Beschluss ist aufgrund seiner Allgemeinheit und Komplexität in das Grundsatzprogramm zu überführen.



Anmerkung: Wir werden auch für das Wahlprogramm zur LTW2018 nicht umhin kommen, zur allgemeinen Darstellung unserer Positionen in einzelnen Politikfeldern auf Elemente des Grundsatzprogramms zurück zu greifen. Insbesondere dort, wo wir wenig oder keine detailierten Absichten äußern. Eine Verschiebung in das Grundsatzprogramm heißt also nicht zwangsläufig, dass der Beschluss nicht mehr Element des Wahlprogramms sein wird.

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: Die Ursprungsanträge mit den Nummern 315, 200, 066, 067, 4-3, 242, 046, 211, 187, 185 und 184 werden in das Grundsatzprogramm überführt, die mit den Nummern 306, 071, 4-4 und 027 verbleiben im Wahlprogramm
Dabei ist zu beachten, dass für die Anträge 067 und 4-3 bereits ähnliche oder gleichlautende Formulierungen im Grundsatzprogramm bestehen.

WP 001f - Änderungsanträge zum LTW-Programm 6 - Umwandelung in ein Positionspapier

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #006: Änderungsanträge zum LTW-Programm 6 - Umwandelung in ein Positionspapier
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge (ggf. modular) beschließen, folgende Beschlüsse aus dem LTW-Programm 2013 in Positionspapiere der Piraten Niedersachsen umzugruppieren und dort an geeigneter Stelle einzufügen:

5-2, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm#Private_Altersversorgung_nach_Riester_abschaffen
aktueller Stand des Inhalts m. Quelle: Der Beschluss ist in Positionspapier zu überführen, da es sich um einen Inhalt handelt, der nicht auf Landesebene umsetzbar ist.

070, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_070, Reiner Strebel: Ausbau und Reaktivierung von Bahnstrecken
aktueller Stand des Inhalts m. Quelle: Der Beschluss ist in ein Positionspapier oder das Grundsatzprogramm zu überführen, da er a) allgemein gehalten, b) nicht auf Landesebene umzusetzen und c) teilweise durch Dritte realisiert wurde. http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=34382&article_id=122164&_psmand=18

195, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_195, Dr. Michael Berndt, Thomas Ganskow: Stromtransport in Niedersachsen
aktueller Stand des Inhalts m. Quelle: Der Beschluss kann in ein Positionspapier überführt werden. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die weitgehende Erdverkabelung sind zwar gegeben, es bleibt jedoch abzuwarten, was daraus wird. http://www.mw.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/wirtschaftsminister-fuer-vorrang-der-erdverkabelung--135809.html

186, https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_186, Thomas Gaul: Unterstützung VW-Gesetz
aktueller Stand des Inhalts m. Quelle: Der Beschluss ist in ein Positionspapier zu überführen. Etwas, dem wir zustimmen und zu dem es keinen Änderungsbedarf gibt, muss nicht ins Wahlprogramm


Anmerkung: Werden aus Beschlüssen zum LTW-Programm 2013 Positionspapiere, erhalten diese den Sonderstatus, Element des LTW-Programms 2018 werden zu können, sollte sich die Notwendigkeit ergeben.

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 002 - Bauen und Wohnen 1 - Bezahlbaren Wohnraum verstärkt schaffen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #007: Bezahlbaren Wohnraum verstärkt schaffen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Bauen und Wohnen" beschließen:

Bezahlbaren Wohnraum verstärkt schaffen

Ausreichend bezahlbarer Wohnraum muss geschaffen werden. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine effektive Erhöhung der regulären Mittel für den sozialen Wohnungsbau ein. Das dafür zur Verfügung stehende jährliche Budget soll auf mindestens € 100 Mio. erhöht werden, bis ein Gleichgewicht an preisgünstigem Wohnraum auf Angebots- und Nachfrageseite erreicht ist.

==Begründung:==

Nach Berechnungen aus 2012 fehlen allein in Niedersachsen zum Zeitpunkt der Wahl noch immer ca. 350.000 geförderte und somit einkommensschwachen Gruppen zur Verfügung stehende Wohnungen. (1) Mit der zur Zeit festgelegten Förderung in Höhe von € 40 Mio. (2) jährlich lassen sich nach Auskunft des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Referat 504 - Wohnraumförderung v. 16.10.15 gerade einmal 500 entsprechende Wohnungen fördern. Bei diesem Tempo wäre der Mangel an solchem Wohnraum erst in 700 Jahren behoben.

Auch die Sonderprogramme von weiteren € 400 Mio. (3) zzgl. dem Anteil von € 40 Mio. aus dem Bundessonderprogramm 2015 über € 400 Mio. (4) zur Abmilderung der Unterbringungssituation im Rahmen des Zuzugs von Asylsuchenden sind nicht ausreichend für ein nachhaltiges Abschmelzen des Fehlbestandes. Die dadurch möglichen zusätzlich zur Verfügung stehenden rund 5.800 Wohnungen reichen nicht einmal ansatzweise aus, auch nur die dauerhaft Asylbekommenden mit Wohnraum für den Erstbezug nach Anerkennung ihres Asylantrags zu versorgen, geschweige dann, den darüber hinaus gehenden Fehlbedarf zu beseitigen.

Mit dem Beschluss ist die Höhe von jährlich € 100 Mio. verhandelbar. Nach oben, weniger soll nicht möglich sein.

(1) http://www.impulse-fuer-den-wohnungsbau.de/w/files/meldungen/niedersachsen-fehlen-351-000-sozialwohnungen-10-09-2012.pdf
(2) https://www.nbank.de/Service/News/News-Detail_647.jsp
(3) http://blog.cdu-niedersachsen.de/2015/07/dr-matthiesen-drastische-aufstockung-der-sozialen-wohnraumfoerderung-ist-ueberfaellig/

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Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 003 - Bauen und Wohnen 2 - Ghettoisierung verhindern

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #008: Ghettoisierung verhindern
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Bauen und Wohnen" beschließen:

Ghettoisierung verhindern

Allein stehender geförderter Wohnraum führt nicht selten zu einer Ghettoisierung. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die besondere Förderungswürdigkeit von Wohnraum dann ein, wenn ein ausgeglichenes Verhältnis von beiden Typen Wohnraum geschaffen wird.

==Begründung:==

Nicht selten werden ganze Wohnblocks im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus geschaffen (1) Dies führt leicht zu einer Ghettoisierung, da hier ausschließlich finanziell schwächer gestellte Bevölkerungsgruppen eine Heimstatt finden können. Um dies zu verhindern, soll im landeseigenen Wohnraumförderprogramm (2) ein Passus eingeführt werden, der diesem Umstand Rechnung trägt.

(1) http://www.br.de/nachrichten/fluechtlinge-wohnraum-ghetto-100.html
(2) http://www.ms.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=5064&article_id=14207&_psmand=17

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Ergebnis: angenommen
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WP 004 - Demokratie 1- Faire Mitbestimmung in Niedersachsen ausbauen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #009: Faire Mitbestimmung in Niedersachsen ausbauen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Demokratie" beschließen:

Faire Mitbestimmung in Niedersachsen ausbauen

Mitentscheiden ist Mitbestimmen. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass den kommunalen Parlamenten in Niedersachsen ermöglicht wird, Bürgerentscheide anzustoßen.

==Begründung:==

Die Gemeindeordnung in Schleswig-Holstein ermöglicht es in § 16g Absatz 1 (1) den Kommunen, von sich aus Bürgerentscheide initiieren. Niedersachsen kennt ein solches Recht innerhalb seiner Gesetzgebung nicht.

Zu ergänzen wäre somit die Niedersächsische Kommunalverfassung in § 33

Nun kann man natürlich sagen, dass auf eine derartige Regelung im Gesetz verzichtet werden kann, da wie das Beispiel Bürgerbefragung zur EXPO 2000 initiiert durch den Rat der Stadt Hannover zeigt, es schon jetzt die Möglichkeit gibt, wie sie hier beschlossen werden soll. Weil dies nämlich in den Kommentaren zum NKomVG (2) dargelegt wird.

Aber kann es wirklich sein, dass man als "normaler", juristisch bestenfalls oberflächlich gebildeter Bürger oder selbst als ehrenamtlicher Kommunalpolitiker neben dem Gesetzestext auch die Kommentare kennen muss, um über seine Rechte informiert zu sein?

Nein, das kann es nicht. Und deshalb auch gleich noch ein weiterer Antrag.

(1) http://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/1ho9/page/bsshoprod.psml;jsessionid=65EC48B10369CE084A70DC5918638D43.jp16?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-GemOSH2003rahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-GemOSH2003V19P16g
(2) http://sgk-niedersachsen.de/imperia/md/content/landesverbandniedersachsen/sgknds/thiele_09_11.pdf
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Ergebnis: angenommen
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WP 005 - Demokratie 2 - Gesetze umfassender darstellen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #010: Gesetze umfassender darstellen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Demokratie" beschließen:

Gesetze umfassender darstellen

Vollständige Information ist in allen Bereichen wichtig, um fundierte Entscheidungen zu fällen. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass Kommentare zu Gesetzen des Landes Niedersachsen in ihren wichtigen Elementen mittels geeigneter Regelungen zu Bestandteilen der Gesetze werden.

==Begründung:==

Ein Gesetz ist die allumfassende Hülle eines Inhalts, das für möglichst lange Zeit für viele verschiedene Gelegenheiten gelten soll. Sie werden mit Leben gefüllt durch Kommentare, die die Historie des Gesetzes beschreiben und darlegen, wie mit ihnen umgegangen werden soll.

Werden nun Durchführungsverordnungen, wie bspw. in der DVO-NBauO (1), der Durchführungsverordnung zur Niedersächsischen Bauordnung, mit den Inhalten der Kommentare gefüllt, erhalten sie Gesetzescharakter, sind öffentlich und leicht auffindbar.

Mit diesem Antrag soll also erreicht werden, dass jeder, der mit einem Gesetzestext zu tun hat, unabhängig von seiner juristischen Vorbildung, zumindest die gängigsten Auslegungen des jeweiligen Gesetzes leicht auffindbar nutzen kann.

Anmerkung: Hierbei sind ggf. Urheberrechtsansprüche zu berücksichtigen. Dies mögen bitte die Spezialisten in diesem Gebiet formulieren.

(1) http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BauODV+ND+Inhaltsverzeichnis&max=true


Anmerkung: Die ursprünglich gewählte Beschränkung der Bekanntmachung mittels Durchführungsverordnungen wurde gegen eine offene Formulierung ausgetauscht, da in der Praxis (z.B. NJagdG) das gleiche Ziel auch mittels Ausführungsbestimmungen erreicht wird.
-> Änderung am 17.01.16
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Ergebnis: angenommen
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WP 006 - Gesundheit 1 - Absenkung der Hilfsfrist

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #011: Absenkung der Hilfsfrist
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Gesundheit" beschließen:

Absenkung der Hilfsfrist

Modul 1: Schnelle Hilfe rettet Leben. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, die bisherigen Regelungen für 95% der Einsatzfälle innerhalb von 15 Minuten am Einsatzort zu sein auf 12 Minuten zu senken.

Modul 2: Die Kosten sind von allen Krankenkassen und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung zu übernehmen.

==Begründung:==

Die Hilfsfrist bezeichnet die Zeit zwischen Alarmierung und Eintreffen der ersten Hilfskräfte, zumeist Notarztwagenbesatzungen. Die bisherigen Regelungen beruhen auf den Anhörungen zur Bedarf-VO-RettD aus dem Jahr 1993. (1) Nach 25 Jahren ist es an der Zeit, in einer immer älter und damit auch für die Inanspruchnahme von Rettungsdiensten anfälligeren Gesellschaft, über eine Verkürzung der Hilfsfrist nachzudenken. Das Ziel von 12 Minuten stammt aus einer in 2015 erschienenen Auflistung (2), aus der hervorgeht, dass es mehrere Flächenländer gibt, die diese Hilfsfrist realisieren oder sogar unterbieten. Kostenträger sind die gesetzlichen Krankenkassen und Träger der gesetzlichen Unfallversicherung, soweit dies durch eine Änderung der landesrechtlichen Vorgaben geschieht.

Nur die gesetzlichen Krankenkassen und nicht auch die privaten? Das geht zumindest aus der Antwort auf eine Anfrage im Niedersächsischen Landtag aus dem Jahre 2008 hervor (3) und ist in 4.6 NRettDG (4) festgelegt. Hier ist dringend eine Anpassung an die aktuelle Lage notwendig. Immerhin sind über 8 Mio. Menschen in Deutschland privat krankenversichert. (5)

Dazu muss für Modul 1 § 2.3 Bedarf-VO-RettD und für Modul 2 § 4.6 NRettDG entsprechend geändert werden.

Eine Einführung in das Thema der Problematik im Rettungswesen im ländlichen Gebiet kann ein umfangreicher Bericht im ZDF bieten. (6)

(1) http://www.juracafe.de/ressourcen/eigene/gesetze/BedarfVO-RettD.htm
(2) http://forplan.de/hilfsfristen.html
(3) http://www.mi.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=14797&article_id=62476&_psmand=33
(4) http://www.recht-niedersachsen.de/2106201/nrettdg.htm
(5) http://de.statista.com/statistik/daten/studie/154681/umfrage/anzahl-der-versicherten-in-der-pkv-seit-2009/
(6) http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2645330/Notruf-112-?bc=sts;stt#/beitrag/video/2645330/Notruf-112- (verfügbar bis 12.01.2017)

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Ergebnis: angenommen
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WP 007 - Kunst und Kultur 1 - Kunst im öffentlichen Raum

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #012: Kunst im öffentlichen Raum
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Kunst und Kultur" beschließen:

Kunst im öffentlichen Raum

Die Möglichkeiten für legale Graffiti sind viel zu gering. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Bereitstellung öffentlich zugänglicher Flächen dem Land Niedersachsen gehörender Bauwerke für die Benutzung zu öffentlichem Graffiti ein. Die Vergabe von Flächen soll sich am Mannheimer Modell orientieren. Vorgaben des Denkmalschutzes sind zu berücksichtigen.

==Begründung:==

Graffiti ist schon lange ein - meist illegaler - Bestandteil des öffentlichen Lebens. Das Sprühen einfacher Tags als "Revierkennzeichnung" fällt darunter genauso, wie die tatsächliche künstlerische Inanspruchnahme durch ausdrucksstarke Schriftzüge oder Bilder. Ausnahmen, wie in Hannover (1), bestätigen die Regel, wobei es auch hier stets viel zu tun gibt für Firmen, die Graffiti entfernen. Das Fehlen legaler Flächen für das Anbringen von Graffiti führt regelmäßig zur Nutzung vielfach privatem Eigentums. Mit einer Regelung, die Außenwände dem Land Niedersachsen gehörender Gebäude in bestimmten Fällen für legale Graffiti freizugeben, kann ein Schritt zur Entlastung privater Haushalte hinsichtlich der Beseitigung von Graffiti und der Entkriminalisierung der Sprayer sein.

Das Mannheimer Modell (2) wurde als Referenz gewählt, weil hier überaus positive Erfahrungen damit gemacht wurden, bislang für einfache Tags gebrauchte Flächen zu künstlerisch wertvollen Flächen zu machen.

(1) https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-1646-2015
(2) https://www.schneckenhof.de/ArtikelAnzeige?articleid=1562

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Ergebnis: abgelehnt
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WP 008 - Kunst und Kultur 2 - Keine Belastung durch Denkmalschutz

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #013: Keine Belastung durch Denkmalschutz
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Kunst und Kultur" beschließen:

Keine Belastung durch Denkmalschutz

Denkmale kommen der Allgemeinheit zugute, sie sollen nicht zu Belastungen des Einzelnen führen. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass bei Wohnimmobilien, die dem Denkmalschutz unterliegen, alle aufgrund des Denkmal-Status' anfallenden Mehrkosten von der öffentlichen Hand übernommen werden, sofern das Objekt zum Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht unter Denkmalschutz stand. In Anspruch genommene Steuervorteile sind gegenzurechnen.

==Begründung:==

In der Wikipedia findet man eine Übersicht mit 243 Seiten, die Denkmäler in verschiedensten Städten Niedersachsens auflisten. (1) Und die ist nicht mal vollständig. So fehlt bspw. Oldenburg, wo nach Auskunft des Bauordnungsamtes "bei ca. 3000 Denkmalen auf dem Gebiet der Stadt Oldenburg ... natürlich der Prozentsatz der denkmalgeschützten Wohngebäude auch ein hoher (ist)."

Wenn nun eine Immobilie, die bislang nicht unter Denkmalschutz stand, unter Denkmalschutz gestellt wird, ist es nur angemessen, wenn sämtliche dadurch entstehenden Mehrkosten von der Gesellschaft getragen werden, die wollte, dass diese Immobilie unter Denkmalschutz steht. Das tut sie zwar schon in den Fällen, wo es Förderungen gibt und Mehrbelastungen steuerlich geltend gemacht werden können. Aber nicht immer ist die Förderung ausreichend und können die steuerlichen Vorteile geltend gemacht werden. Das hängt einerseits von den Haushalten der öffentlichen Hand und andererseits von der Einkommenssituation des Eigentümers ab.

§ 29 DSchG ND ist anzupassen. § 7 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 wären aufzuheben, da nicht mehr anwendbar.

(1) https://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Liste_%28Baudenkmale_in_Niedersachsen%29

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Ergebnis:
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WP 009 - Kunst und Kultur 3 - Schau mal, Schatz

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #014: Schau mal, Schatz
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Kunst und Kultur" beschließen:

Schau mal, Schatz

Modul 1: Nur ein gerechter Ausgleich aller Interessen sichert historisch wertvolle Funde der Allgemeinheit. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass dem Finder von als Schatz zu definierenden Objekten die Hälfte des Wertes zusteht, wenn sie einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert besitzen. Dieser soll dabei die Grundlage der Berechnung bilden.

Modul 2: Funde bis zu einem ermittelten Wert von € 5.000,- sind gemäß § 984 BGB zu behandeln.

Modul 3: Ist die Entdeckung bei unerlaubten Nachforschungen gemacht worden, ist von der Gewährung einer Belohnung abzusehen. Gleiches gilt, wenn der Fund nicht gemäß den Bestimmungen des Gesetzes angezeigt wurde.

==Begründung:==

Wir alle kennen die Haushaltslage. Dass unter der Maßgabe, dass die Höhe einer Belohnung für die Weitergabe eines gefundenen kulturhistorisch wertvollen Objektes unter diesen Bedingungen, die im Falle eines Falles auch gar keine Belohnung zulassen, sicher gestellt ist, lässt sich erwiesenermaßen bezweifeln. Denn dort, wo man keine Rechte des Staates an gefundenen Objekten kennt, ist die Zahl der gefundenen Objekte regelmäßig höher, als in Ländern, in denen der Finder leer ausgeht. (1)"

Da das Ganze natürlich mit bürokratischem Aufwand verbunden ist und sich ein wirklich kulturhistorischer Wert wohl nur bei größeren Zusammenhängen oder Objekten belegen lässt, ist die Einführung einer Bagatellgrenze im Sinne der Regelungen des BGB wünschenswert.

Nun könnte man auch die Aufhebung des § 18 und eine generelle Aufteilung gefundener kulturhistorisch wertvoller Objekte nach § 984 BGB fordern, wie es in Bayern der Fall ist. Eigentümer des Bodens und der Finder teilen sich den Fund. Aber soweit will ich nicht gehen. Ziel ist nicht die Verteilung des Gefundenen, Ziel ist die Sicherstellung einer gerechten Entschädigung für den Finder, der ehrlich genug ist, seinen Fund anzuzeigen, damit er der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden kann. Insofern ist auch die nordrhein-westfälische Regelung (2) erweitert zu verankern, dass das Recht auf eine Belohnung erlischt, wenn man den Fund nicht meldet.

§ 18 Satz 2 und 3 DSchG ND sind anzupassen.

(1) http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/kniffelige-rechtslage-vom-unglueck-einen-schatz-zu-finden-12166.html
(2) https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5720031106092634017#det286843

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Ergebnis:
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WP 010 - Kunst und Kultur 4 - Filmförderkriterium Familienfreundlichkeit wieder einführen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #015: Filmförderkriterium Familienfreundlichkeit wieder einführen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Kunst und Kultur" beschließen:

Filmförderkriterium Familienfreundlichkeit wieder einführen

Bei unter staatlicher Beteiligung finanzierten Filmproduktionen soll die Familienfreundlichkeit eine Rolle spielen. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Wiedereinführung des Punktes "Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Bereich der Film- und audiovisuellen Medienwirtschaft" bei der niedersächsischen Filmförderung ein.

==Begründung:==

Mit der Inkraftsetzung der neuen Version der Filmförderrichtlinie am 27.02.2013 ist dieser Inhalt als einer der Punkte, die förderungswürdig sind, gegenüber der vorhergehenden Version entfallen. Warum Familienfreundlichkeit seit dem bei der Filmförderung keine Rolle mehr spielen soll ist nicht nachvollziehbar.

1.1 FilmFRL ist anzupassen.

Grundlage unter https://www.nordmedia.de/pages/foerderung/foerderabwicklung/subpages/richtlinie_/index.html

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Ergebnis:
Zusatzinfos:

WP 011 - Kunst und Kultur 5 - Transparenz bei der Vergabe der Filmförderung

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #016: Transparenz bei der Vergabe der Filmförderung
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Kunst und Kultur" beschließen:

Transparenz bei der Vergabe der Filmförderung

Bei unter staatlicher Beteiligung finanzierten Filmprojekten muss Transparenz in der Entscheidungsfindung gegeben sein. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass die Bewertung der Kriterien zur Förderungserlangung in einem offenen, transparenten Verfahren erfolgt. Weiterhin setzen wir uns für die Veröffentlichung der Ergebnisse bezogen auf die einzelnen Förderkriterien ein.

==Begründung:==

Es geht einerseits um europäisches Steuergeld (1) sowie um Gebühren- und niedersächsische Steuergelder (2), was verteilt wird. Um Vetternwirtschaft und Korruption keinen Boden zu bieten, muss es ein transparentes Verfahren bei der Verteilung geben. Die Vergabepraxis ist undurchsichtig und wird auch vom Landesrechnungshof kritisiert (3).

Der Punkt 4.3 der FilmFRL Niedersachsen ist zu erweitern.

Grundlage unter https://www.nordmedia.de/pages/foerderung/foerderabwicklung/subpages/richtlinie_/index.html

(1) https://www.nordmedia.de/pages/foerderung/vergabeentscheidung/vergabeentscheidung_efre/index.html
(2) https://www.nordmedia.de/pages/foerderung/vergabeentscheidung/index.html
(3) http://archiv2014.filmbuero-nds.de/index.php/rundbrief/rundbrief-alte-ausgabe/jahrgang-2013/639-landesrechnungshof-kritisiert-vergabepraxis-der-nordmedia.html

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Ergebnis:
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WP 012 - Umwelt 1 - Notwendigkeit zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erweitern

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #016: Notwendigkeit zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erweitern
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Umwelt" beschließen:

Notwendigkeit zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erweitern

Ein nachhaltiger Umgang mit der Umwelt ist für alle wichtig. Deshalb setzt sich die Piratenpartei Niedersachsen für die Erweiterung der Umweltverträglichkeitsprüfung ein. Die gemäß Bundesgesetz genannte verpflichtende Prüfung ist um das Ersuchen durch eine als "Interessenvertretung Umwelt" anerkannte Organisation zu erweitern.

==Begründung:==

Dass anerkannte Interessenvertretungen (1) um Stellungnahmen im Rahmen von Planfeststellungsverfahren angefragt werden müssen, wenn deren Interessen berührt sind, ist eine gute Einrichtung. Sie wird jedoch zum zahnlosen Tiger, wenn von vornherein ausgeschlossen ist, dass überhaupt eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, wie es die gesetzliche Lage (2) zulässt. Ein Beispiel dafür ist die Neugestaltung der Innenstadt von Elsfleth (3) zu nennen.

§ 6 NUVPG ist hier anzupassen.

Grundlage unter http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/t/zml/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-UVPGND2007V1P6&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-UVPGND2007V1P6-jlr-UVPGND2007pP6

(1) https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/dokumente/anerkannte_umwelt-_und_naturschutzvereinigungen_1.pdf
(2) http://www.recht-niedersachsen.de/28000/nuvpg.htm
(3) http://www.bbu-online.de/presseerklaerungen/prmitteilungen/PR%202015/23.06.15.pdf

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WP 013 - Umwelt 2 - Flussausbauten begrenzen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #017: Flussausbauten begrenzen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Umwelt" beschließen:

Flussausbauten begrenzen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für einen Stopp von Maßnahmen der Flussausbauten ein, die bislang noch nicht abschließend genehmigt sind. Dies gilt für alle schiffbaren Flüsse in Niedersachsen. Jede weitere anstehende Planfeststellung und Genehmigung im Zusammenhang mit Flussvertiefungen muss zumindest transparent und unter Bereitstellung aller positiven wie negativen Argumente erfolgen.

In einem ergebnisoffenen Verfahren sind die Auswirkungen gegeneinander abzuwägen, wobei ein besonderer Fokus auf die Nachhaltigkeit der Maßnahmen zu legen ist. Die Piratenpartei Niedersachsen wird derartige Vorhaben kritisch begleiten und auf die Einhaltung ihrer Forderungen dringen.

==Begründung:==

Flussausbauten, insbesondere -vertiefungsmaßnahmen an Elbe, Ems und Weser haben in den letzten Jahren immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen Interessengruppen geführt. Auch wenn es sich dabei um Bundeswasserstraßen handelt, ist das Land Niedersachsen in der Verantwortung, aufgrund der Auswirkungen im Landesgebiet zum Schutz der Bürger und der Umwelt tätig zu werden. Die Zuständigkeit liegt ohnehin im Bereich des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

Transparenz und Nachhaltigkeit im Verfahren sollen der Maßstab für die Verfolgung wirtschaftlicher Interessen sein. Dies sind Grundprinzipien unserer Partei, die überall zur Anwendung kommen müssen.

Die Vorteile von Flussausbauten sind:
- Erhalt von Arbeitsplätzen bei Profiteuren der Vertiefung (Werften, Häfen)
- Erhöhung der Schiffsauslastung und Einsatz größerer Schiffe
- Reduzierung tidebedingter Wartezeiten
- Reduzierung von CO2- und NOx-Emmisionen durch verringerte Schiffsfrequenz

Die Nachteile von Flussausbauten sind:
- Verlust der noch vorhandenen ökologischen Bestandteile der Flüsse im Grundbereich
- Verminderter Schutz vor Sturmfluten im Mündungsbereich
- Erhöhter Tidenhub und daraus folgend erhöhte Erosion
- Erhöhte Strömungsgeschwindigkeit, damit einhergehende Verschlickung verbliebener Seitenarme und hohe Kosten für deren Beseitigung
- Vergrößerung der Brackwasserzone
- Beeinträchtigung von Feuchtbiotopen in Folge der Entwässerung der umliegenden Landmasse durch Absenkung des Grundwasserspiegels, die nur mit hohem Aufwand zugewässert werden können - Verlust von Arbeitsplätzen in den Bereichen Landwirtschaft, Tourismus, Flussfischerei
- Verlust von Strandbereichen und ruhigen Wasserzonen
- Infrastrukturkosten für die Allgemeinheit mit einhergehenden Vorteilen für die Wirtschaft sind als indirekte Subvention zu sehen
- Verlangsamte Schiffsbewegung gegen den Tidenhub

Die Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen einer Vertiefung lassen den Schluss zu, dass auf lange Sicht die negativen Folgen überwiegen. Die Quellen dieser Aussagen sind mannigfaltig. Sie finden sich unter den Stichworten Elbvertiefung, Emsvertiefung und Weservertiefung. Sie einzeln aufzuführen würde den Rahmen sprengen.

Die aktuelle EuGH-Rechtsprechung (1) lässt Interpretationsmöglichkeiten der Wasserrahmenrichtlinie der EU weiterhin zu. Hier gilt es, ein Zeichen für die Einhaltung im Sinne der Nachhaltigkeit und des Naturschutzes zu setzen.

(1) http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Weservertiefung-EuGH-macht-strenge-Auflagen-,weservertiefung152.html

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WP 014 - Umwelt 3 - Naturdenkmale erhalten

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #018: Naturdenkmale erhalten
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Umwelt" beschließen:

Naturdenkmale erhalten

Seltene Natur ist unwiederbringlich und muss besonderen Schutz erfahren. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass der höchsten Existenz bescheinigenden Biotop-Wertstufe zurechenbare Naturelemente automatisch zu Naturdenkmälern ernannt werden.

==Begründung:==

Als Partei der Nachhaltigkeit dürfen wir es den wirtschaftlichen Interessen nicht so leicht machen, wertvolle Natur zu vernichten. Es gibt fünf Biotop-Wertstufen (1), die oberste bezieht sich teils auf ausgestorben geltende oder vom Aussterben bedrohte Arten. Ziel ist es, § 28 BNatSchG zu manifestieren, der die Ausrufung als Naturdenkmal wegen Seltenheit, Eigenart oder Schönheit festschreibt, sofern sie rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen darstellen. Dies würde ein Entfernen oder erlaubtes Vernichten ungleich erschweren. Das wird aber nur mit dieser Ergänzung festgestellt.

§ 21 NAGBNatSchG ist zu ergänzen.

Grundlage unter http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BNatSchGAG+ND&max=true&aiz=true#jlr-BNatSchGAGNDpP21

(1) http://www.naturschutzgebiete.niedersachsen.de/startseite/naturschutz/biotopschutz/biotopkartierung/kartierschluessel/einstufungen_biotoptypen/106307.html weiter zur Verlinkung der Liste "Einstufung der Biotoptypen in Niedersachsen (Kap. 2), aus: Inform. d. Naturschutz Niedersachsen 32, Nr. 1 (1/12)" als PDF

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WP 015 - Umwelt 4 - Altlastenfond erweitern

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #019: Altlastenfond erweitern
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Umwelt" beschließen:

Altlastenfond erweitern

Wo das Verursacherprinzip nicht greift, darf dies nicht zu unverschuldeten Folgen führen. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, die "Brachflächen- und Altlastenrichtlinie" zu erweitern. Sie soll die Unterstützung von Privateigentümern bei der Sanierung kontaminierter Flächen beinhalten, sofern ihnen diese Belastung beim Erwerb der Fläche nicht bekannt war.

==Begründung:==

Die ausgelaufenen und nach Aussage des Landesumweltministeriums voraussichtlich im März oder April 16 zu erneuernden Förderrichtlinien beziehen sich ausschließlich auf freiwillige Vorhaben, wenn also niemand zur Sanierung verpflichtet ist und fußen auf der vorwiegenden Bereitstellung von Drittmitteln (1). Ein typisches Beispiel ist, dass der Verursacher der Verunreinigungen wegen einer Firmeninsolvenz nicht herangezogen werden kann. Saniert dann eine Kommune oder ein Unternehmen die Fläche, kann diese freiwillige Maßnahme gefördert werden. (2) Sie bezieht sich somit nicht auf Privateigentümer, die unverschuldet in die gleiche Situation gekommen sind, wie ein Fall aus Hannover zeigt. (3) Da für Privateigentümer eine derartige finanzielle Belastung üblicherweise noch schwerer zu tragen ist, als für Kommunen oder Unternehmen, sollten wir uns für eine vollständige Übernahme der Kosten durch die Gemeinschaft einsetzen. Demgegenüber gibt bzw. gab es zumindest Zuschüsse in Baden-Württemberg (4), Nordrhein-Westfalen (5) und Sachsen (6).

Grundlage unter http://www.recht-niedersachsen.de/28300/38,62827,1,1,9.htm

(1) http://www.sonderabfallgesellschaft.de/bin/pdfs/Vortrag_281113_Kallert_Heuer.pdf
(2) http://www.umwelt.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/umweltministerium-land-unterstuetzt-sanierung-von-brachflaechen-und-altlasten--flaechenverbrauch-reduzieren-135456.html
(3) http://www.youtube.com/watch?v=1FsdtwrzRjc
(4) http://www.hydrosys.uni-stuttgart.de/aktuelles/material/Krug_Statuskolloquium_VEGAS_2005.pdf S. 10
(5) http://www.aav-nrw.de/Service/broschueren/altlastensanierung_in_nrw.pdf
(6) http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/boden/12477.htm

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Ergebnis:
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WP 016 - Umwelt 5 - Illegale Sperrmüllentsorgung verringern, Rohstoffvernichtung vermeiden

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #020: Illegale Sperrmüllentsorgung verringern, Rohstoffvernichtung vermeiden
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Umwelt" beschließen:

Illegale Sperrmüllentsorgung vermeiden, Rohstoffvernichtung verhindern

Modul 1: Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass die Entsorgung von Sperrmüll für den Bereitsteller kostenfrei zu erfolgen hat.

Modul 2: Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass die Satzungen zur Regelung der kommunalen Abfallbewirtschaftung keine Regeln enthalten dürfen, die die private Entnahme von Gegenständen aus bereitgestelltem Sperrmüll untersagt. Langfristiges Ziel soll sein, offensichtlich als Abfall vorgesehene Güter als gemeinfrei zu definieren, das heißt niemand hat mehr ein Eigentumsrecht an derartigen Gütern.

==Begründung:==

Zu 1: Teilweise wird Sperrmüll in Niedersachsen durch die zuständigen Entsorger an speziellen Sammelstellen kostenlos angenommen oder auch vor Ort abgeholt, teilweise geschieht das Eine oder Andere oder beides nur gegen Gebühr. Abgesehen davon, dass die kostenfreie Entsorgung eine Möglichkeit ist, illegale Müllkippen zu vermeiden und eventuell noch nutzbare Gegenstände einer weiteren Nutzung außerhalb der endgültigen Verwertung zuzuführen, ist es sinnvoll, einheitliche Regelungen zu schaffen, um bei Umzug in den Bereich eines anderen Entsorgers auf die gewohnte Praxis vertrauen zu dürfen.

Zu 2: Es gibt zwar die Meinung, dass die Mitnahme von Sperrmüll in den allermeisten Fällen weder eine Straftat nach § 242 noch nach § 246 StGb ist. (1) Die Mitnahme wird im allgemeinen nur verfolgt, wenn es entsprechende Hinweise aus der Bevölkerung gibt. Sie ist somit als Bagatelldelikt zu sehen, dessen Verfolgung wir auch in anderen Fällen (2) ablehnen.

Eine Umfrage unter verschiedenen Entsorgern hat jedoch ergeben, dass eine davon abweichende Rechtssicht beispielsweise in den kreisfreien Städten bzw. Landkreisen Aurich, Braunschweig, Celle, Delmenhorst, Goslar, Lüchow-Dannenberg, Wilhelmshaven und Wolfsburg vertreten wird. Unter anderem in Gifhorn, Hameln-Pyrmont, Harburg, Helmstedt und Northeim sieht man das Eigentum bei demjenigen, der das Gut an die Straße stellt. Die Abfallwirtschaftsbetriebe Hannover sehen kein Problem in der Mitnahme von lose am Straßenrand abgestelltem Sperrmüll, während der Landkreis Cuxhaven eine Unterscheidung zwischen Privatpersonen macht, die zum Eigengebrauch suchen und gewerblichen Sammlern, die dies nur mit Zustimmung der (ehemaligen) Eigentümer dürften. Salzgitter sieht sowohl den Erzeuger wie sich in der Eigentümereigenschaft. Es ist also ein Flickenteppich von selbst geschaffenen Regelungen. Ziel dieses Beschlusses ist es, das Niedersächsische Abfallwirtschaftsgesetz derart zu erweitern, dass eine Mitnahme von Sperrmüllgegenständen durch private Dritte generell statthaft ist. Dies sollte im Prinzip schon durch § 1 "Förderung der Abfallvermeidung und Abfallverwertung durch das Land" (3) gegeben sein, wird jedoch durch die Satzungen der Entsorgungsbetriebe unterlaufen.

Relevant ist diese Gesetzesergänzung, da Sperrmüll eine wertvolle Möglichkeit für Menschen mit geringem Einkommen (Studenten, ALG2-Bezieher u.a.) ist, um zu "neuen" Gegenständen zu kommen. Abgesehen davon ist es dem Nachhaltigkeitsgedanken widersprüchlich, wenn noch brauchbare Dinge der Vernichtung anheim fallen. Dies ist auch deshalb relevant, weil nicht überall durch den Entsorger initiierte Projekte zur Zweitverwertung existieren.

Die Einschränkung auf die Entnahme zu privaten Zwecken zollt der Tatsache Rechnung, dass die Entnahme durch gewerbliche Verwerter verschiedene negative Nebeneffekte (Ablage nicht mehr verwertbarer Gegenstände an anderer Stelle, Verteilung des Sammelgutes vor Abholung durch den Entsorger) hat und damit dem Umweltgedanken des Abfallwirtschafts- und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes widerspräche.

§ 11 des NAbfG ist zu ändern.

Grundlage unter http://www.recht-niedersachsen.de/2840001/nabfg.htm

(1) http://www.wbs-law.de/rechtsfall-des-tages/rechtsfall-des-tages-kann-ich-sperrmull-einfach-mitnehmen-27626/
(2) http://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm#Keine_Bestrafung_bei_nur_geringem_Unrechtsgehalt
(3) http://www.recht-niedersachsen.de/2840001/nabfg.htm

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WP 017 - Umwelt 6 - Lebensmittelverschwendung begrenzen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #021: Lebensmittelverschwendung begrenzen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Umwelt" beschließen:

Lebensmittelverschwendung begrenzen

Lebensmittel gehören auf den Tisch, nicht in die Tonne. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt für die Schaffung einer Richtlinie ein, die Unternehmen der Lebensmittelindustrie und des Lebensmitteleinzelhandels dazu anhält, nicht mehr für den Verkauf geeignete aber dennoch genießbare Waren der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Dies kann in der Weitergabe an karitative Organisationen oder durch die Bereitstellung zur kostenfreien Mitnahme geschehen. Sicherzustellen ist dabei die vorzugsweise Verteilung an Bedürftige. Die Möglichkeit zum Weiterverkauf derartiger Waren ist durch geeignete Maßnahmen zu minimieren.

==Begründung:==

In Deutschland werden jährlich ca. 11 Mio. Tonnen Lebensmittel vernichtet, davon 550.000 im Handel (1) Ein Großteil davon ist noch genießbar. Es ist an der Zeit, diese Verschwendung zu beenden. Frankreich (2) ist da schon wesentlich weiter, als Deutschland. Hier kann Niedersachsen eine Vorreiterrolle in Deutschland spielen.

Nicht nachvollziehbar ist, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Konsumenten dazu auffordert, weniger wegzuwerfen, es aber tunlichst unterlässt, das Gleiche von Handel, Gewerbe und Industrie einzufordern. (3)

Ein Nebeneffekt ist dabei, dass es nicht mehr notwendig sein wird, das so genannte Containern straffrei stellen zu müssen. Eine Forderung aus dem Bundesprogramm (4) wäre damit indirekt erfüllt.

Abzuwarten hinsichtlich der landespolitischen Forderung bleibt, wie sich eine ähnlich ausgerichtete Aktion auf change.org (5) auf die Bundesgesetzgebung zu dieser Frage auswirkt. Gestrichen werden könnte ein Beschluss dann immer noch.

Der Wille scheint auf Landesebene zumindest da zu sein, den Wunsch der EU nach einer 30%igen Absenkung der Lebensmittelverschwendung zu erfüllen. (6) Das hier wäre ein Weg. Aktuell scheint sie in den Überlegungen des Ministers keine Rolle zu spielen (7), auch wenn das vor kurzem noch anders klang (8) Sollte dies dennoch umgesetzt werden, können wir den Punkt immer noch streichen.

(1) https://www.zugutfuerdietonne.de/uploads/media/Studie_Lebensmittelabfaelle_Kurzfassung_02.pdf
(2) http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/lebensmittel-wegwerfverbot-fuer-essen-in-frankreich-1.2491917
(3) https://www.zugutfuerdietonne.de/warum-werfen-wir-lebensmittel-weg/wie-viel-werfen-wir-weg/
(4) http://www.recht-niedersachsen.de/2840001/nabfg.htm
(5) https://www.change.org/p/eu-verpflichtet-superm%C3%A4rkte-ihr-unverkauftes-essen-zu-spenden-stopfoodwaste
(6) http://www.ml.niedersachsen.de/portal/?navigation_id=1810&article_id=133387&_psmand=7
(7) http://www.nwzonline.de/wirtschaft/weser-ems/kampf-gegen-lebensmittelverschwendung_a_6,0,1832441055.html
(8) http://www.bertholdes.de/index.php?ka=1&ska=18&idclm=61

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WP 018 - Medien 1a - Stärkung der Unabhängigkeit und Meinungsfreiheit von Redakteuren gegenüber ihren Verlagen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #022: Stärkung der Unabhängigkeit und Meinungsfreiheit von Redakteuren gegenüber ihren Verlagen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Medienpolitik" beschließen:

Stärkung der Unabhängigkeit und Meinungsfreiheit von Redakteuren gegenüber ihren Verlagen

Mehr Innere Pressefreiheit ist in Deutschland seit Jahren nötig. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass Journalisten mehr Freiheiten erhalten, auch entgegen der wirtschaftlichen oder politischen Interessen der Verlage berichten zu dürfen.

Grundlage: http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/qvk/page/bsvorisprod.psml;jsessionid=436F1F76C284923D00D59588460E8A55.jp24?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-PresseGNDrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint

==Begründung:==

Da mache ich es mir mal einfach und verweise auf die Fraktion Schleswig-Holstein (1) Ein entsprechender Gesetzestext ist gleich beigefügt. Danke für die gute Arbeit. § 3 NPresseG soll entsprechend erweitert werden.

(1) http://pressefreiheit-in-deutschland.de/gesetzentwurf-zur-inneren-pressefreiheit-8972202/

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WP 019 - Medien 1b - Sicherheit für Redakteure in Hinblick auf verfolgbare Delikte

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #023: Sicherheit für Redakteure in Hinblick auf verfolgbare Delikte
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Medienpolitik" beschließen:

Sicherheit für Redakteure in Hinblick auf verfolgbare Delikte

Nur genaue Abgrenzung kann bei Gesetzesverstößen Unsicherheiten beseitigen. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Aufstellung einer Liste der strafrechtlich zu verfolgenden Delikte durch Medienschaffende ähnlich der im Hessischen Pressegesetz ein. Die Verbreitung von mittels Whistleblowing erlangten Informationen wäre damit von einer strafrechtlichen Verfolgung ausgeschlossen, sofern diese nicht zur Strafbarkeit der benannten Delikte führt.

Grundlage: http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/qvk/page/bsvorisprod.psml;jsessionid=436F1F76C284923D00D59588460E8A55.jp24?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-PresseGNDrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint

==Begründung:==

Ist glaub ich selbsterklärend. (1) Das Hessische Pressegesetz (2) kann in seinem § 12 für die zu verfolgenden Delikte als gute Grundlage genommen werden. Die Konkretisierung der §§ 20 - 22 des NPresseG in Verbindung mit § 56 NMedienG schafft Abhilfe, Landesverrat ist in Hessen nicht dabei ...

(1) https://de.wikipedia.org/wiki/Netzpolitik.org#Ermittlungen_wegen_Verdachts_des_Landesverrats
(2) http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/1lmw/page/bshesprod.psml;jsessionid=5BF8C559327A625CECD169FDAAD05EF8.jp15?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=19&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-PresseGHErahmen%3Ajuris-lr00&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint

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WP 020 - Medien 2a - Öffentlichkeit der Mediengremien herstellen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #024: Öffentlichkeit der Mediengremien herstellen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Medienpolitik" beschließen:

Öffentlichkeit der Mediengremien herstellen

Transparenz ist prinzipiell gut. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für öffentliche Sitzungen von Mediengremien öffentlich-rechtlicher Sender ein. Davon ausgeschlossen sollen nur Sitzungsteile sein, die den Daten- und Persönlichkeitsschutz sicherstellen müssen.

==Begründung:==

Mediengremien entscheiden nicht nur über Programm, sie entscheiden auch über die Verteilung des Geldes der Gebührenzahler und sonstige Einnahmen.

So heißt es für den NDR-Rundfunkrat in Artikel 5 Abs. 5 der Satzung des Norddeutschen Rundfunks "Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Beratungen ist dem oder der Vorsitzenden vorbehalten, soweit der Rundfunkrat im Einzelfall nicht etwas anderes beschließt." und in Artikel 14 Abs. 5 für den Verwaltungsrat "Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Über das Ergebnis der Beratungen unterrichtet der Vorsitzende die Öffentlichkeit, soweit der Verwaltungsrat im Einzelfall nicht etwas anderes beschließt." (1)

Ähnliche Regelungen finden sich für den ZDF-Verwaltungsrat (2) wobei dort eine Veröffentlichung von Ergebnissen generell nicht vorgesehen ist. Bei der Landesmedienversammlung ist ebenfalls keine Öffentlichkeit vorgesehen. (3)

Weiterhin ist das Deutschlandradio in der Arbeit der Ausschüsse des Hörfunkrats (4) betroffen, sowie in den Sitzungen des Verwaltungsrates (5)

(1) http://www.recht-niedersachsen.de/206/58300,002.htm
(2) http://revosax.sachsen.de/vorschrift/2288-ZDF_StV § 25
(3) http://www.schure.de/2262019/nlm,hauptsatzung.htm § 5
(4) http://www.deutschlandradio.de/index.media.3186a57ba7bf7812361f9625891598c6.pdf § 8
(5) http://www.deutschlandradio.de/index.media.132c2f45292ae75958969eba77eef0f2.pdf § 7

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WP 021 - Medien 2b - Kirchliche Privilegien in Mediengremien minimieren

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #025: Kirchliche Privilegien in Mediengremien minimieren
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Medienpolitik" beschließen:

Kirchliche Privilegien in Mediengremien minimieren

Kirchen sind als Vereine anzusehen. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass alle nicht durch Staatskirchenverträge gedeckte Privilegien in den Bestimmungen über öffentlich-rechtliche Medien aufgehoben werden.

==Begründung:==

Wenn man sich so die Mediengesetzgebung anguckt, findet man vieles an Rechten für Religionsgemeinschaften, was nicht durch Staatskirchenverträge notwendig ist. Wenn wir die schon abschaffen wollen, dann darüber hinausgehende Privilegien doch wohl erst recht.

So ist speziell für die Berichterstattung aus dem kirchlichen Umfeld unter § 5 Abs. 3 des RStV (1) keine bedingungslose Möglichkeit zur Kurzberichterstattung vorgesehen. § 7 Abs. 3 des ZDF-StV (2) ist in der Folge aufzuheben.

Im Fall der Versammlung der Landesmedienanstalt ist nicht einmal eine Berechtigung der Kirchen auf einen Sitz vorhanden, ebenso nicht für die katholische Kirche im NDR- und ZDF-Fernsehrat.

Dass es in NDR- und ZDF-Fernsehrat je 2 Sitze für die evangelische und katholische Kirche gibt, geben die Verträge ebenfalls nicht her, nur "angemessen" soll die evangelische Kirche vertreten sein.

Was Vereinen verwehrt bleibt, muss auch Kirchen verwehrt werden. Deshalb ist auch die Aufhebung des Rechts von religiösen Gemeinschaften, Sender betreiben zu dürfen, sinnvoll. § 20a Abs. 3 des RStV ist abzuändern. "Angemessene" Sendezeit steht ihnen jedoch zu. Leider.

(1) http://revosax.sachsen.de/vorschrift/1236
(2) http://revosax.sachsen.de/vorschrift/2288-ZDF_StV

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WP 022 - Medien 2c - Werbung begrenzen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #026: Werbung begrenzen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Medienpolitik" beschließen:

Werbung begrenzen

Die Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medien durch Gebührengelder ist ausreichend. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass Werbung ausschließlich für Programmbestandteile gemacht werden darf.

==Begründung:==

Die Werbeeinnahmen machen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ohnehin nur einen geringen Anteil aus. (1) Weiter regelt § 13 RStV, dass die vorrangige Finanzierungsquelle der Rundfunkbeitrag zu seien hat.
Zu enge Beziehungen mit den werbenden Unternehmen können so weitestgehend ausgeschlossen werden, wodurch dann auch keine Konflikte z.B. mit Nachrichtensendungen oder Enthüllungsmagazinen entstehen können. Zu diesem Ergebnis kommt auch ein Gutachten des Bundesfinanzministeriums. (2)

Zudem regelt § 30 Abs. 3 Satz 1 des NMedienG (3), dass Werbung, Sponsoring und Teleshopping im Programm von Bürgerfunk unzulässig sind. Gleiches Recht für alle.

Primär sind die §§ 16 und 58 RStV sind zu ändern, in der Folge entsprechende Paragraphen in daraus entstehenden Regelungen.

(1) http://www.kef-online.de/inhalte/bericht19/kef_19bericht.pdf S. 156ff
(2) http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/2014-12-15-gutachten-medien.pdf?__blob=publicationFile&v=5
(3) http://www.schure.de/22620/nmedieng.htm
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WP 023 - Medien 2d - Insolvenz öffentlich-rechtlicher Medienunternehmen ermöglichen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #027: Insolvenz öffentlich-rechtlicher Medienunternehmen ermöglichen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Medienpolitik" beschließen:

Insolvenz öffentlich-rechtlicher Medienunternehmen ermöglichen

So wie jedes andere Medienunternehmen sollen auch die öffentlich-rechtlichen Medienunternehmen genauso nach wirtschaftlichen Kriterien arbeitende Unternehmen sein. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, Insolvenzen in diesem Bereich zu ermöglichen.

==Begründung:==

So wie wir uns dafür einsetzen, die Insolvenz von Kommunen zu ermöglichen, muss auch die Insolvenz öffentlich-rechtlicher Unternehmen möglich sein. Bislang ist dies in den Regelungen für NDR, ZDF und Deutschlandradio ausgeschlossen, sodass eine Insolvenz auf Kosten der Gebührenzahler verschleppt werden kann. Dies ist nicht hinnehmbar.

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WP 024 - Medien 2e - Sexuelle Vielfalt in öffentlich-rechtlichen Medien berücksichtigen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #028: Sexuelle Vielfalt in öffentlich-rechtlichen Medien berücksichtigen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Medienpolitik" beschließen:

Sexuelle Vielfalt in öffentlich-rechtlichen Medien berücksichtigen

Sexueller Vielfalt muss überall Rechnung getragen werden. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für Verwirklichung der Gleichberechtigung unabhängig von der sexuellen Identität als Teil der Programmgrundsätze in Niedersachsen ein.

==Begründung:==

Hier können wir mal wieder ein Zeichen in Richtung LSBTTIQ-Menschen setzen. Im § 7 RStV ist festgeschrieben, dass zumindest in der Werbung eine Gleichberechtigung hinsichtlich der sexuellen Orientierung besteht. Dann ist es auch nur konsequent, dies in anderen Bereichen der Mediengesetzgebung festzuschreiben. Insbesondere, wenn wie angedacht eine Gleichstellung in die Landesverfassung aufgenommen wird. Im Einzelnen wären das jedoch nur § 14 Satz 2 des NMedienG und § 7 Satz 2 NDR-St.

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WP 025 - Wirtschaft 1 - Einführung eines "Kies-Euro"

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #029: Einführung eines "Kies-Euro"
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Wirtschaft" beschließen:

Einführung eines "Kies-Euro"

Kies ist eine natürliche Ressource, deren Abbau Spuren hinterlässt. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Einführung des Kies-Euro ein. Der Kies-Euro ist eine zweckgebundene Abgabe auf die Förderung von Sand und Kies von 1€ pro geförderter Tonne. Diese Abgabe soll primär der Renaturierung der von der Förderung betroffenen Gelände zu Gute kommen.

==Begründung:==

In Niedersachsen werden jährlich rund 40 Mio. Tonnen Sand und Kies gefördert. (1) Deren Förderung ist sehr flächenintensiv und häufig wird dabei die Renaturierung nur eher stiefmütterlich behandelt. Die Folge davon sind ungesicherte Uferböschungen und Raum, der den Bürgern nicht mehr zur Nutzung zur Verfügung steht. Gleichzeit sind Sand und Kies knapper werdende Rohstoffe. Benötigt werden sie unter anderem für die Herstellung von Silicium, Glas und Beton.

Das Argument der vorgeblichen Gefahr des Arbeitsplatzverlustes aufgrund der Tatsache, dass Förderunternehmen in Nachbarbundesländern diese Abgabe nicht zu zahlen haben, war der Grund, entsprechende Überlegungen bspw. in Nordrhein-Westfalen seit nunmehr über 5 Jahren nicht umzusetzen. (2) Mit einer konzertierten Aktion aller Piraten-Landtagsfraktionen bzw. der Landesregierungen zur Schaffung einer entsprechenden Regelung wäre dieses Argument aufgehoben. Von der Unterstützung durch die NRW-Fraktion ist auszugehen. (3) Ein Gesetzentwurf der dortigen Grünen kann als Vorlage für die Einbringung in den niedersächsischen Landtag dienen. (4)

(1) http://www.lbeg.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=664&article_id=562&_psmand=4
(2) http://www.derwesten.de/staedte/emmerich/hueging-holemans-kies-euro-gefaehrdet-existenz-der-nksb-id3263680.html
(3) https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2015.1/Antr%C3%A4ge/PaP002
(4) http://sigrid-beer.de/userspace/NW/sigrid_beer/Antraege/Antrag_13-01-10_Kiese.pdf

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WP 026 - Tierschutz 1 - Hunde nur noch in absoluten Ausnahmefällen schießen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #030: Hunde nur noch in absoluten Ausnahmefällen schießen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Landwirtschaft und Tierschutz" beschließen:

Hunde nur noch in absoluten Ausnahmefällen schießen

Alle Hunde sind gleich wertvoll. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Abschaffung der Möglichkeit des Abschusses von Hunden außerhalb von allgemein geschützten Naturgebieten ein.

==Begründung:==

Dieser Teil des Jagdrechts (1) strotzt nur so von Angriffspunkten. Ein wildernder Hund, der nicht unter menschlichem Einfluss steht, darf geschossen werden. Steht er unter menschlichem Einfluss, darf er es nicht? Eine Ordnungswidrigkeit nach § 42 NJagdG wäre es dann nicht mal. Außerdem wird hier eine „Zwei-Klassen-Gesellschaft" von Hunden eingeführt. Der private Hund darf abgeschossen werden, nicht aber der „Jagd-, Rettungs-, Hirten-, Blinden-, Polizei- oder sonstige Diensthund“, auch wenn er wildert. Dies teilt die Hunde ganz klar in „wertlos“ und „wertvoll“ ein. Dabei ist uns doch jedes Leben gleich viel wert. Will der Gesetzgeber nun tatsächlich, dass die natürliche Fauna geschützt wird, soll er dies auch tatsächlich dadurch zum Ausdruck bringen, dass er nicht nur Fauna sondern auch Flora schützt. § 29 Abs. 1 Satz 2 NJagdG ist anzupassen.

(1) http://www.recht-niedersachsen.de/7920002/njagdg.htm

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WP 027 - Tierschutz 2 - Katzen nur noch in absoluten Ausnahmefällen schießen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #031: Katzen nur noch in absoluten Ausnahmefällen schießen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Landwirtschaft und Tierschutz" beschließen:

Katzen nur noch in absoluten Ausnahmefällen schießen

Der Streifraum auch als Haustiere geführter Katzen kann wesentlich größer als 300 Meter von ihrer Heimat entfernt sein. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Aufhebung der Erlaubnis zur Tötung von Katzen außerhalb von allgemein geschützten Naturgebieten ein.

==Begründung:==

Ohne Zweifel können insbesondere verwilderte Katzen eine Gefahr für die natürliche Fauna in Form von Kleinsäugern, Reptilien, Vögeln und Insekten sein. (1) Aber nicht einmal der NABU hält das Abschießen von Katzen generell für richtig. (2)

Für den Abschuss von Beute tragenden Katzen allein aufgrund des Antreffens in einer größeren Entfernung als 300 Meter von der nächsten Bebauung gibt es keinen vernünftigen Grund. Denn wo hat sie die wohl geschlagen und wohin will sie mit ihr? Nein, hier wird massiv in das Eigentumsrecht der Besitzer, in die emotionellen Beziehung ganzer Familien zu ihren Tieren eingegriffen. Denn nur wegen des Aufgreifens mit Beute muss sie noch lange nicht streunend oder verwildert sein.

Der Tatsache, dass das Verhältnis der Gesellschaft zum Tier sich in den letzten Jahrzehnten wesentlich verändert hat, die Mitgeschöpflichkeit des Tieres sowohl auf Bundes- wie auf Landesebene Verfassungsrang hat und das Tierschutzrecht novelliert wurde, muss auch Eingang in den Jagdschutz finden.

Nach § 1 Satz 2 Tierschutzgesetz (TierSchG) darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Der größtmögliche Schaden für ein Tier ist der Tod, der Abschuss. Nach § 4 (1) TierSchG darf ein Wirbeltier nur unter Betäubung oder sonst nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Eine Ausnahme besteht unter anderem für die Tötung eines Wirbeltieres im Rahmen der waidgerechten Jagdausübung.

Diese Ausnahme greift in einer Vielzahl von Fällen nicht, da Katzen nicht zu den bejagbaren Tierarten des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) gehören. Auch findet der Jagdschutz gegenüber Haustieren nach § 23 BJagdG i.V. mit § 29 Abs. 1 Satz 3 NJagdG hier ebenfalls häufig keine Anwendung. Dieser setzt voraus, dass es sich um wildernde Katzen handelt.

Katzen dürfen abgeschossen werden, wenn sie mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt wildernd angetroffen werden. Hier nahm der Gesetzgeber an, dass es sich um verwilderte Katzen handelt, die ihren Nahrungsbedarf nicht über den „menschlichen Dosenöffner“ decken, sondern in „freier Wildbahn“. Doch das Streifgebiet insbesondere männlicher Katzen kann, wie Biologen zeigten, deutlich größer als 600 Meter im Durchmesser sein. (3) Somit liegt nahe, dass die meisten Katzen de facto gar nicht wildern, sondern sich lediglich innerhalb des arttypischen Bewegungsradius bewegen. Dem trägt die Tatsache Rechnung, dass die Jagdgesetze anderer Bundesländer von 500 Metern sprechen (4) - was die Sache nicht besser macht. Welcher Jäger hat eigentlich immer ein entsprechend langes Maßband dabei? Und welche Katze bleibt so lange sitzen, damit das Maßband ausgerollt werden kann?

Dass das Töten von Haustieren im Bundesjagdgesetz unter „Jagdschutz“ aufgeführt ist, zeigt, dass es den Jägern und den Gesetzgebern nicht um Wild-, Arten- oder Tierschutz, sondern ausschließlich um den Schutz der Jagd, also um den Erhalt der Jagdbeute geht.

Nordrhein-Westfalen hat dieser Sichtweise als erstes Bundesland Rechnung gezollt und das Töten von Katzen explizit in der Neufassung des dortigen Jagdgesetzes verboten. (5)

Soweit will ich aber nicht gehen. Denn will der Gesetzgeber nun tatsächlich, dass die natürliche Fauna geschützt wird, soll er dies auch tatsächlich dadurch zum Ausdruck bringen, dass er nicht nur Fauna sondern auch Flora schützt. Und dazu das gesamte zu schützende Gebiet unter Naturschutz stellen bzw. einer ähnlich wirksamen Regelung unterziehen (FFH-Gebiete, EU-Vogelschutzgebiete u.a.). Ganz abgesehen davon, dass es für ein von einer Katze erlegtes Tier keinen Unterschied macht, ob es nun 3 oder 300 Meter von der nächsten Bebauung entfernt erbeutet wird.

§ 29 Abs. 1 Satz 3 NJagdG ist anzupassen.

(1) http://www.recht-niedersachsen.de/7920002/njagdg.htm

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WP 028 - Tierschutz 3 - Wildtierverbot im Zirkus

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #032: Wildtierverbot im Zirkus
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Landwirtschaft und Tierschutz" beschließen:

Wildtierverbot im Zirkus

Eine artgerechte Haltung von Wildtieren ist im Zirkus unter den dortigen Bedingungen generell nicht möglich. Die Piratenpartei Niedersachsen wird darauf drängen, dass sich die Landesregierung verstärkt bei der Bundesregierung für die Umsetzung der Beschlüsse des Bundesrates aus 2003 und 2011 zur Nichtzulassung derartiger Vorführungen einsetzt. Ersatzweise setzen wir uns für eine Landesrichtlinie ein.

==Begründung:==

Die Vorführung von Dressurtieren in humoristischen Darbietungen oder Exotentableaus ist mittlerweile ebenso unzeitgemäß wie die früher im Zirkus betriebene Zurschaustellung von nicht der gesellschaftlichen Norm entsprechenden Menschen oder Menschen aus exotischen Ländern.

Die Bundesländer haben sich im Bundesrat bereits mehrfach für ein Verbot der Wildtierhaltung im Zirkus ausgesprochen. (1) Allerdings stellen sich die Bundesregierung und die Regierungsfraktionen im Bundestag bisher quer.

Einem Verbot der Wildtierhaltung im Zirkus stehen aus meiner Sicht weder wirtschaftliche Gründe oder die Berufsfreiheit, noch der Zirkusbetrieb als schützenswertes Kulturgut entgegen:

Der erfolgreiche Betrieb eines Zirkusbetriebes ist nicht an die Dressur und Zurschaustellung von Tieren gebunden – dies zeigt nicht nur die rückläufige Bedeutung der Tiernummern im Zirkusprogramm, sondern insbesondere der Erfolg von Zirkussen, die ganz auf Tiere verzichten.

Gerade in den oftmals als kleine Familienbetriebe von Ort zu Ort ziehenden Wanderzirkussen ist eine artgerechte Haltung im Sinne der spezifischen Bedürfnisse der Tiere nicht möglich. Die aus der Haltung in engen Käfigen und Gehegen, dem fortlaufenden Stress durch die permanente Verbringung von Ort zu Ort, der Dressur sowie der mehrmals täglichen Vorführung resultierenden Gesundheitsprobleme und Verhaltensstörungen sind mit dem Staatsziel Tierschutz im Sinne des § 20a GG nicht vereinbar.

Das Grundrecht auf Berufsfreiheit wird nicht schrankenlos gewährt und das Staatsziel Tierschutz rechtfertigt eine Einschränkung.

Die skandinavischen Länder haben gegenüber Deutschland wesentlich strengere Auflagen für die Haltung von Tieren im Zirkus und die Haltung bestimmter Tierarten ist dort bereits teilweise oder ganz verboten.

In einer Frontal-21-Sendung (3) wurden nicht nur weitere Argumente (Quelle: PETA) genannt, es wird auch darauf hingewiesen, dass 2/3 der Bevölkerung die Wildtierhaltung in Zirkussen ablehnen.

Dass tatsächlich Bestrebungen auf Bundesebene bestehen, die Forderung des Bundesrates umzusetzen, ist nicht absehbar. (4)

(1) http://www.spiegel.de/panorama/artgerechte-haltung-bundesrat-fordert-wildtierverbot-in-zirkussen-a-799893.html
(2) http://www.kreiszeitung.de/lokales/niedersachsen/geht-auch-poesie-2248991.html
(3) http://www.zdf.de/frontal-21/wildtierverbot-im-zirkus-quaelerei-in-der-manege-37400800.html
(4) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/026/1802690.pdf

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WP 029 - Tierschutz 4 - Weitreichendes Verbandsklagerecht im Tierschutz umsetzen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #033: Weitreichendes Verbandsklagerecht im Tierschutz umsetzen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Landwirtschaft und Tierschutz" beschließen:

Weitreichendes Verbandsklagerecht im Tierschutz umsetzen

Tierschutz ist als Staatsziel in der Landesverfassung verankert. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für ein umfassendes Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen ein.

==Begründung:==

Im Bundeswahlprogramm 2013 weisen wir darauf hin, dass wir uns dort, wo noch kein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen besteht, für dessen Einführung einsetzen. (1) Niedersachsen gehört zu den betreffenden Bundesländern, in anderen Bundesländern gibt es dieses Recht längst (2). Auch hier hat Tierschutz Verfassungsrang (3). Zwar gab es 2014 einen entsprechenden Kabinettsentwurf (4), geworden ist daraus aber wohl noch nichts. Mit Datum vom 13.01.16 jedoch teilt das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit, dass die Einbrignung eines Gesetzesentwurfes "in Kürze zu erwarten" sei. Da jedoch ebenso zu erwarten ist, dass die unter (5) genannten Kritikpunkte nicht eingearbeitet wurden. Genau das zu erreichen, sagen die kleinen Wörtchen "weitreichend" und "umfassend"

(1) http://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm#Verbandsklagerecht
(2) https://www.tierrechte.de/themen/tierschutz-verbandsklage
(3) http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=Verf+ND&max=true&aiz=true#jlr-VerfNDV2Art6b
(4) http://www.stk.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/kabinett-bringt-verbandsklagerecht-fuer-tierschutzorganisationen-auf-den-weg--127956.html
(5) https://www.tierrechte.de/themen/tierschutz-verbandsklage/niedersachsen

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WP 030 - Inneres 1 - Bewährte Ermittlungsmethoden statt Predictive Policing

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #034: Bewährte Ermittlungsmethoden statt Predictive Policing
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Inneres" beschließen:

Bewährte Ermittlungsmethoden statt Predictive Policing

Wohin Pre-Cops letztendlich führen, hat "Minority Report" gezeigt. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass in der Verbrechensbekämpfung auf bewährte Ermittlungsmethoden gesetzt wird, und lehnen Predictive Policing, also die vermeintliche Identifizierung potentieller Straftäter im Voraus, ab. Wir sehen darin eine unzulässigen Verstoß gegen die Unschuldsvermutung und eine Diskriminierung von gesellschaftlichen Randgruppen.

==Begründung:==

Der Kampf gegen Indect und Co. ist eines der Kernthemen der Piratenpartei (1) Wer weitere Gründe braucht, findet sie in über 100 Kommentaren unter (2) Aktuell noch testweise wird Predictive Policing jedoch auch in Niedersachsen angewandt.(3)

Diese Erkenntnis wird so auch von der Bundespartei geteilt.(4)

(1) https://www.piratenpartei.de/2013/02/19/piraten-rufen-zu-bundesweiten-protesten-gegen-sicherheitsgesetzgebung-auf/
(2) http://www.heise.de/newsticker/meldung/Minority-Report-auf-bayrisch-Musterbasierte-Verbrecherjagd-mit-Precobs-angeblich-erfolgreich-2467490.html
(3) https://netzpolitik.org/2015/lka-studie-erklaert-fuer-und-wider-von-predictive-policing-auch-bka-liebaeugelt-jetzt-mit-vorhersagesoftware/
(4) https://www.piratenpartei.de/2016/01/15/piraten-warnen-vor-deutschem-minority-report-kein-predictive-policing/

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WP 031 - Inneres 2 - Mindestqualifikationen bei der Vergabe festlegen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #035: Mindestqualifikationen bei der Vergabe festlegen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Inneres" beschließen:

Mindestqualifikationen bei der Vergabe festlegen

Besondere Aufgaben bedingen besondere Qualifikationen. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen Regeln für die Mindestqualifikation zur Übernahme von Aufgaben einzuführen, wo in der Vergangenheit Mängel in der Durchführung aufgrund geringer Qualifikation festgestellt wurden, wie bspw. in der Bewachung und Betreuung von Flüchtlingsunterkünften. Eine Liste von Mindestqualifikationen für bestimmte Tätigkeiten ist zu erstellen. Wo es dann Anbieter gibt, die mit höher ausgebildetem Personal agieren als andere, ist dies bei der Vergabeentscheidung zu berücksichtigen.

==Begründung:==

Besondere Qualifikation bedingt eine höhere Entlohnung, als die nach Mindestlohn, der bislang ausreichend ist, da es keinerlei über das (tarifliche) Mindestlohngesetz hinausgehende Bestimmungen im NTVergG § 4 gibt. Für höhere Qualifikation bekommt man als Auftragsgeber im allgemeinen auch eine bessere Leistung, im Sicherheitsgewerbe ist bspw. die der "Fachkraft für Schutz und Sicherheit" möglich. Aber es ist nicht nur die faktische Qualifikation, auch was die soziale Qualifikation betrifft, kann ein höheres Niveau erwartet werden. Wenn nun, wie nicht unüblich, bei der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften Kräfte mit geringster Qualifikation nach §34a Sachkundeprüfung nach Gewerbeordnung (1) zum Mindestlohn eingesetzt werden, kommt es zu Situationen, wie in Burbach (2), Hamburg (3) oder Darmstadt (4)

Dieser Antrag deckt sich im Bezug auf die Bewachung von Flüchtlingsunterkünften mit Forderungen von ver.di Bayern. (5) Ich kann mir aber sehr wohl vorstellen, dass es auch noch andere Bereiche gibt, in denen eine derartige Regelung zur Anwendung kommen kann.

Anmerken möchte ich noch, dass dieser Antrag aus einer Mitteilung einer sich beruflich wie ehrenamtlich in der Flüchtlingshilfe tätigen Person an den Landesvorstand entstanden ist, die auf die entsprechende Problematik aufmerksam machte. Denn demnach wird eine entsprechende Vereinbarung des Innenministeriums mit den privaten Unternehmen der Sicherheitsbranche (6) nicht konsequent erfüllt.

(1) https://de.wikipedia.org/wiki/Bewachungserlaubnis
(2) http://www.spiegel.de/panorama/misshandlung-in-fluechtlingsheim-burbach-fakten-ueber-sicherheitsfirmen-a-994378.html
(3) http://www.taz.de/!5035126/
(4) http://www.echo-online.de/lokales/darmstadt/der-wachdienst-spielt-polizei_16314313.htm
(5) https://bayern.verdi.de/branchen-berufe/besondere-dienste/aktuelles/++co++7a4feab8-007e-11e5-8c15-52540059119e
(6) http://www.mi.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=14797&article_id=63094&_psmand=33
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WP 032 - Inneres 3 - Internetzugang in öffentlichen Gebäuden

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #036: Internetzugang in öffentlichen Gebäuden
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Text:
Antragsteller: Achim Bohl
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Inneres" beschließen:

Internetzugang in öffentlichen Gebäuden

Der Zugang zum Internet ist für uns ein Grundrecht. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Einrichtung von kostenfreiem, anonymem, nicht protokolliertem und diskriminierungsfreiem Zugang zum Internet mittels WLAN in und an den öffentlichen Gebäuden des Landes Niedersachsen und seiner privatrechtlichen Unternehmen ein. Der Zugang zum WLAN sollte unverschlüsselt und ohne zeitliche Begrenzung möglich sein. Im Falle der Verschlüsselung sind die Zugangspasswörter sowohl innerhalb als auch außerhalb des Gebäudes deutlich sichtbar anzuzeigen/anzubringen.

Die Realisierung dieser Zugänge sollte in einem ergebnisoffenen Verfahren unter Einbeziehung sowohl gewerblicher Anbieter, dem jeweiligen Verwaltungs IT-Dienstleister, als auch gemeinnütziger Vereine, wie z.B. Freifunk, ausgeschrieben werden.

==Begründung:==

Ein Blick in den Norden hilft: https://www.piratenpartei.de/2015/05/15/freifunk-freitag-schleswig-holstein-richtet-kostenloses-wlan-mit-hilfe-von-freifunktechnik-ein/

Oder ein Blick in den Süden: https://mbem.nrw/freifunk

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WP 033 - Inneres 4 - Einführung eines Datenbescheides

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #037: Einführung eines Datenbescheides
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Inneres" beschließen:

Einführung eines Datenbescheides

Zur Selbstbestimmung über die eigenen Daten gehört auch zu wissen, welche Daten gesammelt werden. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass Behörden und andere staatliche Institutionen, die personenbezogene Daten verarbeiten, übermitteln oder speichern, die betroffenen Personen jährlich mit einem Datenbescheid über die Art, den Zweck, Herkunft und die rechtliche Grundlage der Speicherung informieren. Die Weitergabe von Daten an Dritte soll kommuniziert und begründet werden. Die Information über zur zur zwischenzeitlichen Löschung anstehende Daten sollen mittels eines gesonderten Bescheides mitgeteilt werden.

==Begründung:==

Insbesondere im Bereich der Sicherheitsbehörden (Polizei, Verfassungsschutz) ist im Rahmen der bundesweiten Vorratsdatenspeicherung ein massenhaftes Aufkommen von personenbezogenen Daten zu erwarten. Zwar gibt es die Möglichkeit, gerade bei diesen Behörden einmal pro Jahr nachzufragen, welche Daten hinterlegt sind, doch das wissen nur wenige Menschen. Würden wirklich alle nachfragen, würde das nicht nur zu einem enormen Arbeitsaufkommen in den betreffenden Behörden führen. Die Wahrscheinlichkeit, dass die "Ich hab ja nichts zu verbergen"-Mentalität bei dem einen oder anderen bei der Ansicht dessen, was über ihn gespeichert ist, ein dumpfes Gefühl hinterlassen würde, könnte steigen.

Mit der automatischen Zusendung derartiger Daten wären diese beiden Folgen erreicht, einerseits das Bewusstsein für die persönlichen Daten erhöhen, andererseits bei Behörden etwas genauer hinzugucken, was tatsächlich gespeichert werden muss.

Der letzte Satz trägt weiterhin der Tatsache Rechnung, dass durch die bundesgesetzliche Beschlussfassung zur Vorratsdatenspeicherung bestimmte Daten nach 6 Monaten gelöscht werden müssen, ohne dass ein Betroffener bei wie bislang einmal pro Jahr möglicher Anfrage über die Speicherung informiert werden müsste.

Der Antrag folgt einer Forderung aus dem Bundesprogramm 2013 (1) und einer Forderung des CCC (2). Er folgt dabei ebenfalls einer aktuellen Initiative in Bayern (3) In Niedersachsen müsste analog dazu § 16 NDSG (4) geändert werden.

Zwar haben wir in unserem Programm (5) zu stehen, dass wir die Informationelle Selbstbestimmung, also das Grundrecht des Einzelnen, die Nutzung seiner persönlichen Daten zu kontrollieren, fordern. Wir wissen aber selber, dass sich außerhalb der Bubble kaum jemand etwas darunter vorstellen kann, weshalb wir es dort erklären. Es ist einer dieser für uns verständlichen Allgemeinbegriffe, die inhaltlich mit Leben gefüllt werden müssen, um vom Status der Unverständlichkeit weg zu kommen. Mit den Beschlüssen zur Datenweitergabe durch Meldebehörden, besserem Datenschutz an Universitäten und der Ablehnung von Videoüberwachung in öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein Anfang gemacht.

Die Liste könnte noch fortgesetzt werden, ich bitte darum. Der Anfang wäre mit diesem Antrag gemacht. Ich nutze die Gelegenheit, an dieser Stelle nochmals auf https://nds.piratenpad.de/IdeensammlungWP2018-Datenschutz-DigitalesLeben hinzuweisen, was als Inspiration genutzt werden kann.

(1) http://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm#Informationelle_Selbstbestimmung_st.C3.A4rken.2C_Medienkompetenz_f.C3.B6rdern
(2) https://www.ccc.de/datenbrief
(3) http://datenbescheid.de/author/datenbescheid/
(4) http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/18aw/page/bsvorisprod.psml;jsessionid=03400FECA9B83093D7C360FA69BC121A.jp24?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-DSGNDrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-DSGNDpP16
(5) https://www.piraten-nds.de/programm/datenschutz/

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WP 034 - Inneres 5 - Rechte des Landtags stärken

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #038: Rechte des Landtags stärken
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Inneres" beschließen:

Rechte des Landtags stärken

Die Aufgabe des Landtags ist unter anderem die Kontrolle der Regierung. Dazu gehört die Möglichkeit, die Öffentlichkeit umfassend zu informieren. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dem Landtag das Recht zu geben, vertrauliche Dokumente mit einfacher Mehrheit zu veröffentlichen. Die Beratung und Abstimmung darüber dürfen nicht-öffentlich stattfinden, da die von der die Geheimhaltung ausgebenden Stelle verausgabten Dokumente ansonsten schon vor Abstimmung öffentlich wären.

==Begründung:==

Während derartige Rechte zumindest indirekt in der Geschäftsordnung des Landtages (1) für die Ausschüsse gegeben sind, fehlen sie für den Landtag an sich. Hier ist es sinnvoll, eine entsprechende Ergänzung vorzunehmen.

(1) http://www.landtag-niedersachsen.de/rechtsvorschriften/

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WP 035 - Inneres 6 - Einführung einer Landesbeauftragung für Kinderrechte

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #039: Einführung einer Landesbeauftragung für Kinderrechte
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Inneres" beschließen:

Einführung einer Landesbeauftragung für Kinderrechte

Kinderrechte sind Bestandteil der Landesverfassung. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass deren Umsetzung und Weiterentwicklung durch eine ensprechende Landesbeauftragung auf Regierungsebene begleitet wird. Dies zeigt den Stellenwert der Gesetzesnorm.

==Begründung:==

Kinder spielen in Politik und Gesellschaft noch immer eine untergeordnete Rolle. Deshalb brauchen die Kinder eine staatliche Institution, die sich landesweit wirkungsvoll für ihre Rechte einsetzt. Laut Landesverfassung hat der Schutz und Erziehung von Kindern und Jugendlichen Verfassungsrang. (1) Kinder sollen somit einen Beauftragten bekommen, der sich für ihre Rechte verantwortlich fühlt, sich auf allen Ebenen für kinderfreundliche Reformen engagiert sowie aktuelle Gesetzgebungs- und Verwaltungsverfahren auf deren Kinderfreundlichkeit und die Vereinbarkeit mit der UN-Kinderrechtskonvention (1) überprüft und deren Umsetzung auf Landes- und kommunaler Ebene forciert.

Diese Beauftragung dient damit der Zusammenarbeit mit der Monitoringstelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte, die seit November 2015 existiert. (2)

(1) http://www.nds-voris.de/jportal/;jsessionid=3A4D4F194DD81BBB74C481F9CF2E6632.jp23?quelle=jlink&query=Verf+ND&max=true&aiz=true#jlr-VerfNDV4Art4a
(2) http://www.kinderpolitik.de/kinderrechte/25-jahre-un-kinderrechtskonvention
(3) http://www.presseportal.de/pm/105473/3177898

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WP 036 - Bildung 1 - Keine Mittel für Bekenntnisschulen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #040: Keine Mittel für Bekenntnisschulen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Bildung" beschließen:

Keine Mittel für Bekenntnisschulen

Unseres Streben ist die Trennung von Staat und Religion. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Beendigung der staatlichen Förderung für Bekenntnisschulen ein. Langfristiges Ziel soll deren Umwandlung in allgemeine öffentliche Schulen sein.

==Begründung:==

Außer in Niedersachsen gibt es diese Schulform nur noch in Nordrhein-Westfalen. Höchstquoten von Schülern anderen Bekenntnisses führen dazu, dass Bekenntnisschulen Schüler ablehnen können, obwohl die Schule von staatlichen Geldern gestützt, oft sogar maßgeblich finanziert wird, und unter Umständen die nächstgelegene ist. (1) (2)

Dazu ist die Änderung des Artikel 4 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung notwendig, das NSchG §§ 129 ff. ist in Folge anzupassen.

(1) http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/19it/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=256&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-SchulGNDrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint
(2) http://www.kurzebeinekurzewege.de/niedersachsen/

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WP 037 - Asyl und Migration 1 - Abschiebungen verhindern

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #041: Abschiebungen verhindern
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Text:
Antragsteller: Meinhart Ramaswamy
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Asyl und Migration" beschließen:

Abschiebungen verhindern

Niemand verlässt ohne Anlass seine Heimat, es gibt handfeste Gründe dafür. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, Abschiebungen generell nicht mehr durchzuführen. Als Sofortmaßnahmen sollen Abschiebungen ausgesetzt werden von

1. Schwerbehinderten,
2. Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben,
3. Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern,
4. Psychisch traumatisierten Personen,
5. Personen, die zu einer der vorgenannten Personen in familiärer Beziehung 1. und 2. Grades stehen und mit ihnen zusammen leben wollen.

Weiterhin soll es ab sofort keine Abschiebungen mehr geben

1. in den Monaten Dezember bis März,
2. in Staaten, in denen Bürgerkrieg herrscht,
3. in Staaten, in denen mafiöse Strukturen herrschen,
4. in Staaten, in denen die Bundeswehr zur Sicherung stationiert ist

==Begründung:==

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Ergebnis:
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WP 037 Alternativ - Asyl und Migration 1 - Abschiebungen einschränken

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #041a: Abschiebungen einschränken
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Asyl und Migration" beschließen:

Dies ist ein Alternativantrag zum WP037
Abschiebungen einschränken

Niemand verlässt ohne Anlass seine Heimat, es gibt handfeste Gründe dafür. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, Abschiebungen und Ausweisungen generell nicht mehr durchzuführen. Als Sofortmaßnahmen in den Fällen von

1. Personen, die das Kriterium der Schwerbehinderung erfüllen,
2. Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben,
3. Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern,
4. Minderjährigen,
5. Personen, bei denen psychische Traumata festgestellt wurden,
6. Personen, die in ihrer Heimat für Vergehen bedroht sind, für das es hier keine Bestrafung gäbe
7. Personen, die länger als fünf Jahre geduldet sind
8. Personen, die zu einer der vorgenannten Personen in familiärer Beziehung 1. und 2. Grades stehen und mit ihnen zusammen leben wollen.

Weiterhin soll es ab sofort keine Abschiebungen mehr geben

1. in den Monaten, in denen in den Herkunftsstaaten dem hiesigen Winter vergleichbare Temperaturen herrschen,
2. in den hiesigen Nachtstunden
3. in Staaten, in denen Bürgerkrieg herrscht,
4. in Staaten, in denen eine nennenswerte staatliche Struktur einer kriminellen Struktur gewichen ist,
5. in Staaten, in denen UN-Truppen oder solche aus NATO-Staaten zur Sicherung stationiert sind.

Diese Ausnahmen sollen bei allen Betroffenen angewandt werden, die sich der Regeln der freiheitlich-demokratischen Grundordnung angenommen haben.

==Begründung:==

Niemand soll denken, dass eine politisch-inhaltliche Diskussion auf der MLDG ohne Folgen bleibt. Ich hatte zwar gehofft, dass sich Meinhart der dort genannten Punkte annimmt und sie bei seinem Antrag einpflegt. Aber bevor das nicht mehr möglich ist, mache ich es mittels einem eigenen Antrag.

Ich hatte eigentlich auch noch daran gedacht, im ersten Teil Schwangere mit aufzunehmen. Aber da gibt es schon einen Schutzstatus. (1)

(1) https://www.onlineurteile.de/artikel/auslaenderbehoerde-darf-schwangere-nicht-abschieben

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WP 038 - Wissenschaft und Forschung 1 - Demokratie an Hochschulen ausbauen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #042: Demokratie an Hochschulen ausbauen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow, Mitantragsteller bzw. übernommen durch Meinhart Ramaswamy
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Wissenschaft und Forschung" beschließen:

Demokratie an Hochschulen ausbauen

Das demokratische Prinzip muss auch an Hochschulen gelten. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, die innerhalb der "Kampagne zur Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes" aufgestellten Forderungen umzusetzen.

==Begründung:==

Die von der Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag genannte Stärkung der Mitbestimmung ist einem Minimalkonsens der KMK zum Opfer gefallen. (1) Der im Rahmen der Novellierung des NHG von Seiten der LandesAstenKonferenz Niedersachsen benannten Mindestanforderungen (2) sind bis auf das *-Dasein durchgängig im Sinne der piratigen Politik in Niedersachsen.

Anmerken möchte ich, dass es sich um einen speziell sich an Studenten gerichteten Antrag handelt. Für diese Zielgruppe ist es angemessen, mit den entsprechend dort bekannten Schlagworten zu operieren.

(1) http://www.kreiszeitung.de/lokales/oldenburg/oldenburg-ort29216/kritik-neuem-hochschulgesetzvorreiterrolle-universitaet-vechta-4910100.html
(2) http://www.nhg-novelle.de/

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WP 039 - Wissenschaft und Forschung 2 - Bekenntnis zum Templiner Manifest

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #043: Bekenntnis zum Templiner Manifest
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow, Mitantragsteller bzw. übernommen durch Meinhart Ramaswamy
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Wissenschaft und Forschung" beschließen:

Bekenntnis zum Templiner Manifest

Mit dem "Templiner Manifest" hat die GEW eine Kampagne für den Traumjob Wissenschaft gestartet. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Realisierung der darin genannten Ziele zur Arbeits- und Forschungsgestaltung an Hochschulen ein.

==Begründung:==

Mit dem Bundesbeschluss zu Arbeitsmöglichkeiten für Akademiker (1) haben wir dort einen Punkt aus dem "Templiner Manifest" (2) beschlossen. Die anderen Punkte fallen eher in Landesverantwortung und sollten daher auch in einem Landeswahlprogramm nicht fehlen.

Sollte dieser Punkt beschlossen werden, können die teilweise daraus abgeleiteten Detailanträge entfallen.

Anmerken möchte ich, dass es sich um einen speziell sich an universitäres Lehrpersonal gerichteten Antrag handelt. Für diese Zielgruppe ist es angemessen, mit den entsprechend dort bekannten Schlagworten zu operieren.

(1) http://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm#Unbegrenzte_Arbeitsm.C3.B6glichkeiten_f.C3.BCr_Akademiker_.E2.80.93_.C3.84nderung_des_Wissenschaftszeitvertragsgesetzes_.28WissZeitVG.29
(2) http://www.gew.de/wissenschaft/templiner-manifest/templiner-manifest-text/

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WP 039a - Wissenschaft und Forschung 2a - Wissenschaft eine Zukunft bieten

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #045: Wissenschaft eine Zukunft bieten
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow, Mitantragsteller bzw. übernommen durch Meinhart Ramaswamy
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Wissenschaft und Forschung" beschließen:

Wissenschaft eine Zukunft bieten

Eine Abwanderung wissenschaftlichen Nachwuchses aufgrund anderweitiger besserer Karriereaussichten soll verhindert werden. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Nutzung von Tenure-Track-Modellen ein. Ein gesondertes Budget zur Förderung derartiger Verträge ist auf Landesebene vorzuhalten. Weiterhin sind die Forderungen aus dem "Templiner Manifest" umzusetzen.

==Begründung:==

Was in München (1) oder Potsdam (2) mit Erfolg getestet wurde, sollte auch an niedersächsischen Hochschulen zur Regel werden. Damit würde einer Empfehlung des Wissenschaftsrates gefolgt. Die Etablierung von transparenten Auswahl- und Evaluationsverfahren mit verbindlich kommunizierten Leistungskriterien wäre damit zum Standard erhoben. (3) Weitergehende, nicht nur auf Jungprofessuren ausgelegte Forderungen finden sich im "Templiner Manifest" der GEW. (4)

(1) http://www.tum.de/die-tum/arbeiten-an-der-tum/berufungen/tum-faculty-tenure-track/
(2) https://www.academics.de/wissenschaft/tenure_track_nachhaltig_56982.html
(3) http://www.forschung-und-lehre.de/wordpress/?p=12490
(4) http://www.gew.de/wissenschaft/templiner-manifest/templiner-manifest-text/

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WP 039b - Wissenschaft und Forschung 2b - Chancengleichheit erleichtern

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #046: Chancengleichheit erleichtern
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow, Mitantragsteller bzw. übernommen durch Meinhart Ramaswamy
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Wissenschaft und Forschung" beschließen:

Chancengleichheit erleichtern

Hochschulen müssen in Forschung, Lehre und Verwaltung als auch Studium familienfreundlicher gestaltet werden. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, spezielle Kindereinrichtungen für Studierende und Lehrende mit Kindern einzurichten, um das Besuchen bzw. Abhalten von Lehrveranstaltungen zu erleichtern. Deren Schaffung ist landesseitig zu unterstützen.

==Begründung:==

Der Anteil an Studierenden mit Kindern beträgt in Deutschland 5% (1), erheblich unter dem Anteil an Alleinerziehenden oder Paaren mit Kindern allgemein (2). Mit einer entsprechenden Vereinbarung mit den Hochschulen, wäre hier ein gewisses Maß an Familienfreundlichkeit gegeben. Es ist zudem die auf Hochschulen zugeschnittene Forderung nach einer arbeitsplatznahen Möglichkeit der Kinderbetreuung während der Arbeitszeit.(4)

(1) http://www.studentenwerke.de/sites/default/files/01_20-SE-Hauptbericht.pdf S. 481
(2) http://www.spiegel.de/politik/deutschland/mikrozensus-zahl-der-verheirateten-paare-mit-kind-sinkt-a-998067.html

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WP 040 - Wissenschaft und Forschung 3 - Recht auf einen Master-Studienplatz sicherstellen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #047: Recht auf einen Master-Studienplatz sicherstellen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow, Mitantragsteller bzw. übernommen durch Meinhart Ramaswamy
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Wissenschaft und Forschung" beschließen:

Recht auf einen Master-Studienplatz sicherstellen

Bildung muss möglichst vorgabenfrei möglich sein. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für den automatischen Zugang zum Masterstudium nach Abschluss des Bachelorstudiums unabhängig von weiteren Voraussetzungen ein.

==Begründung:==

Die Kritik an den Bologna-Vorgaben ist nach wie vor berechtigt. (1) Prinzipiell verfolgen wir die Rückkehr zu den Studienbedingungen vor Bachelor und Master. So war zu diesen Zeiten für die Zulassung zum Hauptstudium auch nur das bestandene Vorstudium nötig.

Demgegenüber muss man sich für den Masterstudiengang erneut bewerben und tritt dabei gegen Bewerber aus ganz Europa weitgehend anhand des Bachelorabschlusses an. Dies lässt außer Acht, dass durch unterschiedliche finanzielle Voraussetzungen zur Erreichung dieses Abschlusses auch unterschiedliche Abschlussqualitäten eine Folge sind.

Rein praktisch kommt hinzu, dass sich die Wertigkeit des Bachelors als vollwertiger Studienabschluss nach wie vor nicht durchgesetzt hat (2) und daher mehr Studenten den Master anstreben, als derzeit Studienplätze existieren.

Zudem fordert die LandesAsteKKonferenz die Abschaffung nicht-fachlicher Hürden bei der Zulassung zum Masterstudium. (3) Auch dem wäre mit der Beschlussfassung gedient.

Die §§ 5 und 7 Niedersächsisches Hochschulzulassungsgesetz (NHZG) (4) wären zu ändern.

Anmerken möchte ich, dass es sich um einen speziell sich an Studenten gerichteten Antrag handelt. Für diese Zielgruppe ist es angemessen, mit den entsprechend dort bekannten Schlagworten zu operieren.

(1) https://bremenwahl.piratenpartei.de/2010/11/04/ansatz-des-bologna-prozesses-ad-absurdum-gefuehrt/
(2) http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/bachelor-so-viel-ist-der-abschluss-wert-a-1069969.html
(3) http://www.lak-niedersachsen.de/positionspapier/
(4) http://www.studentenwerke.de/de/zulassungsverfahren-im-masterstudium#Nie

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WP 041 - Wissenschaft und Forschung 4 - Versuche am Tier minimieren

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #048: Versuche am Tier minimieren
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow, Mitantragsteller bzw. übernommen durch Meinhart Ramaswamy
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Wissenschaft und Forschung" beschließen:

Versuche am Tier minimieren

Auch Tiere spüren Schmerz. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, Tierversuche an niedersächsischen Hochschulen zu minimieren. Insbesondere wenn tierversuchsfreie alternative Verfahren vorhanden sind, sollen für pharmazeutische und chemische Stofftests Tierversuche nicht mehr verpflichtend sein. Außerdem soll eine möglichst lückenlose, globale Veröffentlichung aller Ergebnisse erfolgen, um wiederholende Versuche zu vermeiden.

Genehmigungen für Tierversuche sind abhängig vom „Schweregrad“ unterschiedlich zu genehmigen. Versuche, die großes Leid über lang anhaltenden Zeitraum verursachen, sollen erheblich schwieriger zu genehmigen sein als Versuche, die kein oder nur sehr kurzfristig Leid verursachen. Genehmigungsverfahren sollen transparent und nachvollziehbar sein. Im nichtmedizinischen Bereich, wie zum Beispiel für Kosmetik- und Körperpflegeprodukte, lehnen wir Tierversuche ab. Dies gilt auch für Versuche bezüglich einzelner Bestandteile der Produkte.

Zur Prüfung der Einhaltung gesetzlicher Regelungen sind unabhängige unangekündigte Kontrollen der Versuchslabore durchzuführen.

==Begründung:==

Dies ist die auf Niedersachsen umgeschriebene Forderung zur BTW13. (1) Auf sie haben wir schon Bezug genommen. (2) Wir können uns zwar auf sie berufen, allerdings ist nicht sichergestellt, dass sie von jedem Interessenten an unserem Landtagswahlprogramm entdeckt wird. So ist es für NGOs oder Verlage nicht unüblich, bei der Bestimmung der Haltung von Parteien zu den jeweils eigenen Fragestellungen, explizit das Wahlprogramm zu Grunde zu legen. (3) Dies würde zu einer verzerrten Darstellung unserer Position führen, hätten wir dies nicht im Programm. Abgesehen davon hat wenigstens eine Abstimmung in der Vergangenheit gezeigt (4), dass die Landesposition nicht identisch mit der Bundesposition sein muss.

(1) https://www.piratenpartei.de/politik/wahl-und-grundsatzprogramme/wahlprogramm-btw13/umwelt-und-verbraucherschutz/#wahlprogramm-umwelt-tierschutz-tierversuche (2) https://www.piraten-nds.de/2013/03/13/piraten-fordern-weitere-einschraenkung-von-tierversuchen/
(3) http://politik-im-spiegel.de/wahlprfsteine-wie-wollen-die-parteien-lobbyismus-kontrollieren-auswertung-zeigt-groe-unterschiede-zwischen-den-parteien/
(4) http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/PP_Antraege#WP_003_-_Berufliche_Chancen_Alleinerziehender_erh.C3.B6hen

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WP 042 - Staat und Religion 1 - Überprüfung der Staatskirchenverträge

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #049: Überprüfung der Staatskirchenverträge
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Staat und Religion" beschließen:

Überprüfung der Staatskirchenverträge

Ein säkularer Staat darf keine Religion bevorzugen. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine unabhängige Evaluation des Loccumer Vertrages und des Niedersachsenkonkordats ein, mit dem Auftrag zu prüfen, ob diese Verträge angesichts der Vorgaben im Grundgesetz und der Gesetzgebungsmöglichkeiten der Parlamente von Bund und Ländern verfassungsrechtlich zulässig und politisch erforderlich sind. Minimum soll die Einfügung von Kündigungsklauseln in den Loccumer Vertrag und das Konkordat sein. Den Abschluss weiterer Verträge gleicher Qualität mit anderen Religionsgemeinschaften lehnen wir ab.

==Begründung:==

Die bisherige in unserem Grundsatzprogramm - dort gehört sie auch hin - befindliche reine Forderung nach Aufhebung der Staatskirchenverträge ist aufgrund der rechtlichen Situation nicht mit einer einfachen Gesetzesinitiative selbst von 100% des niedersächsischen Landtages möglich. Nicht nur wegen der Unkündbarkeitsklauseln, auch, weil vier Bundesländer daran direkt beteiligt sind. Insofern ist es sinnvoll für das Wahlprogramm, eine realistischere Forderung aufzustellen, als eine Aufhebung durch das Land Niedersachsen.

Dies sehen auch der IBKA, die Humanistische Union und die Giordano-Bruno-Stiftung so und haben es als Forderungen an Ministerpräsident Weil anlässlich der Feierlichkeiten zum 60 Jahrestag des Loccumer Vertrages im Juni 15 überreicht. (1)

(1) http://www.ibka.org/files/loccum_flyerA4.pdf

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WP 043 - Drogen- und Suchtpolitik 1 - Einrichtung von Drogenkonsumräumen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06/07 #050: Einrichtung von Drogenkonsumräumen
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Text:
Antragsteller: Maik Saunus
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms 2018 der Piraten Niedersachsen für den Bereich "Drogen- und Suchtpolitik" beschließen:

Einrichtung von Drogenkonsumräumen

Die Zahl der Drogentoten in Niedersachsen ist drastisch gestiegen. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die staatliche Einrichtung von Drogenkonsumräumen ein, um eine Möglichkeit zum fachlich beaufsichtigten Konsum zu bieten. Damit einher zu gehen hat die Überprüfung der Drogen auf Fremdstoffe. Da Drogensüchtige in den „Fixerstuben“ auch saubere Spritzen bekommen, werden weniger gebrauchte Spritzen im öffentlichen Raum - etwa auf Spielplätzen und in Parks - entsorgt, die dann Kinder, Besucher und Tiere gefährden.

==Begründung:==

Der Antrag basiert auf der bundespolitischen Beschlusslage (1) Zwar gibt es seit 2002 mit der DrogKVO die Möglichkeit zur Einrichtung so genannter Drogenkonsumräume. (2) Allerdings existiert davon nur ein einziger in Niedersachsen, genauer gesagt, in Hannover (3) Für 2014 zeigt die Statistik - bei steigender Tendenz (4) - dass die Zahl der Drogentoten in Niedersachsen um über 20% auf 74 zugenommen hat, die meisten waren langjährige Heroinkonsumenten. (5) "Nur" 12 davon sind im Bereich der Polizeidirektion Hannover, also der einzigen Region, in der es einen Drogenkonsumraum gibt, zu beklagen. (6) Es ist somit an der Zeit, derartige Räume auch anderweitig im Land einzurichten. Wenn dies nicht durch private Initiativen geschieht, dann muss eben das Land Niedersachsen einspringen. Denn dass für 2013 davon auszugehen ist, dass bundesweit ca. 200 Menschen durch die Hilfen in Drogenkonsumräumen überlebt haben, spricht für ihre Relevanz. (7) Nordrhein-Westfalen führt den Rückgang der Drogentoten seit den 90er Jahren um 80% im Übrigen auf die 10 dortigen Drogenkonsumräume zurück (8) Dass damit Drug-Checking einher geht, um die über die durch den Konsum entstehende gesundheitliche Belastung zu minimieren, sollte selbstverständlich sein.

(1) https://www.piratenpartei.de/politik/selbstbestimmtes-leben/drogen-und-suchtpolitik/
(2) http://www.indro-online.de/rvoniedersachsen.htm
(3) http://drogenkonsumraum.net/
(4) http://www.tonkuhle.de/nachrichten/aktuell/zeige-nachrichten/9-unkategorisierte/45835-niedersachsen-verzeichnet-mehr-drogentote.html
(5) http://www.welt.de/regionales/niedersachsen/article136464558/73-Niedersachsen-starben-am-Konsum-harter-Drogen.html
(6) http://www.pd-h.polizei-nds.de/kriminalitaet/statistik/polizeiliche-kriminalstatistik-2013-110057.html
(7) http://alternativer-drogenbericht.de/drogenkonsumraeume-retten-menschenleben/
(8) http://www.derwesten.de/politik/weniger-drogentote-in-nrw-dank-fixerstuben-id10491031.html

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Positionspapiere

PP 001 - Für einen wissenschaftlich begleiteten Modellversuch zur Einführung eines BGE

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06./07 #001: Antrag auf Positionspapier zur LMV 16.1 - Für einen wissenschaftlich begleiteten Modellversuch zur Einführung eines BGE
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow, übernommen bzw. Mitantragsteller Meinhart Ramaswamy
Die Landesmitgliederversammlung möge als Positionspapier beschließen:

Für einen wissenschaftlich begleiteten Modellversuch zur Einführung eines BGE

Die bundesweite Umstellung des sozial-finanziellen Systems auf ein Bedingungsloses Grundeinkommen erfordert eine valide Datengrundlage. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Durchführung eines wissenschaftlich begleiteten Modellversuch mit der Einführung eines BGE in ausgewählten Regionen des Landes Niedersachsen ein. Die Teilnahme am Modellversuch ist für jeden Bürger freiwillig. Das BGE ist ein zu versteuerndes Einkommen und an jeden Bürger zusätzlich zum Einkommen auszuzahlen. Sozialleistungen wie Kindergeld, Wohngeld, Grundsicherung im Alter, ALGII entfallen, jeder Teilnehmer erklärt sich dazu bereit. Um Ausfallzeiten bei der Rente zu vermeiden, sind entsprechende Anwartschaften aus dem BGE zu bedienen, ebenso die Beiträge zur Krankenversicherung.

Das Projekt soll auf wenigstens fünf Jahre angelegt sein, die auszuzahlende Summe soll € 1000,- zzgl. Inflationsausgleich monatlich pro Person ab 18 Jahren nicht unterschreiten. Kinder im Alter von 0-15 Jahren erhalten 450,00 Euro, Jugendliche im Alter von 16-18 Jahren 550,00 Euro

Sie steht jedem zu, der zu einem festzulegenden Stichtag mindestens seit sechs Monaten in den Anspruchsgebieten gemeldet war bzw. in dieser Zeit dort geborenen wurde, und solange, wie im Anspruchsgebiet der einzige gemeldete Wohnsitz besteht. Zuziehende Bürger haben weiterhin Anspruch auf die allgemeinen Leistungen nach den Sozialgesetzen, wegziehende Bürger haben diesen Anspruch erneut.

Die festzulegenden Regionen sollen in Sachen struktureller Arbeitslosigkeit, Armutsrisiko, Verschuldungsqoute der öffentlichen Hand und weiterer im Beratungsprozess zu definierender Kriterien diametral verschieden sein, um eine Auswertung der Zahlungswirkung anhand der Extreme vornehmen zu können.

==Begründung:==

Finnland führt ein Bedingungsloses Grundeinkommen von € 800,-/Monat unter daraus zu zahlender Krankenversicherung testweise ein. (1) (2) Die Schweiz stimmt demnächst über ein BGE ab. (3) Wir haben in Kürze eine bundesweite BGE-Themenwoche. (4) Es wird Zeit, auch auf Landesebene etwas vorzeigbares zu haben und die Weichen für die Umsetzung zu stellen. Wir sind die einzige nennenswerte Partei, die dieses Ziel über die Arbeitsgruppenebene hinaus verfolgt, die Befürworter werden mehr. (5)

Sollte aus diesem Positionspapier ein Antrag zum Wahlprogramm werden, ist ein solcher Modellversuch vor der bundesweiten Einführung des BGE trotz der sicher zum Zeitpunkt der Einbringung vorliegenden Erkenntnisse aus Finnland unverzichtbar, um belastbare Fakten aus dem hiesigen sozio-kulturellen Umfeld zu gewinnen: Welche Wirkungen übt ein BGE auf den Wirtschaftskreislauf aus? Wie wird der notwendige Umbau des Sozialstaats gestaltet? Wie kann er finanziert werden? Und welche Befürchtungen und Hoffnungen der Kritiker sind ralistisch?

Zwar gibt es auch in Niedersachsen Optionskommunen (6), die entscheiden können, ob und wie mit Hartz4-Leistungen umgegangen werden soll, wie sie dem Beschluss im Saarland (7) zugrunde liegen, jedoch ist deren Zahl wesentlich größer als dort. Von der konkreten Benennung bestimmter Städte wie im Beschluss in Rheinland-Pfalz (8) halte ich nichts. Hier sollen im Falle eines Falles vielmehr alle Landtagsabgeordneten wirklich dafür kämpfen, dass ihr Wahlkreis zu den beiden gehört, die ausgewählt werden.

Die Summe von € 1.000,- orientiert sich am rheinland-pfälzischen Antrag und ist verhandelbar. Sie liegt knapp oberhalb des H4-Satzes incl. Wohngeld, um insbesondere innerhalb der Gruppe der bisherigen Bezieher die Wirkung messbar zu machen.

Der dritte Absatz wäre entgegen der Definition tatsächlich eine Bedingung. Er wurde eingeführt, weil es sich um ein abgrenzbares Modellprojekt handeln soll.

(1) http://motherboard.vice.com/de/read/finnland-hat-die-einfhrung-des-bedingungslosen-grundeinkommens-beschlossen-222?utm_source=motherboardfb
(2) http://www.trendsderzukunft.de/finnland-basis-einkommen-von-800-euro-fuer-jeden-buerger/2015/11/12/
(3) http://www.taz.de/!5062389/
(4) https://wiki.piratenpartei.de/Themenwoche_BGE
(5) http://www.golem.de/news/bedingungsloses-grundeinkommen-telekom-chef-tritt-fuer-forderung-der-piratenpartei-ein-1512-118239.html
(6) https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Optionskommunen
(7) http://wiki.piratenpartei.de/wiki/images/7/74/SL-LPT-2015-3-PA-02.pdf
(8) http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:RLP/2015.2/006/Wissenschaftlicher_Modellversuch_zur_Einf%C3%BChrung_BGE

Anmerkung: Nachträglich eingefügt wurden die Zahlen für Menschen bis 18 Jahre. Ich wurde darauf hingewiesen, dass diese oftmals in Bedarfsgemeinschaften leben, die einen geringeren Grundbedarf hervorrufen.
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Zusatzinfos:

PP 002 - Religionsunterricht

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06./07 #002: Antrag auf Positionspapier zur LMV 15.1 - Religionsunterricht
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Positionspapier beschließen:

Religionsunterricht

Religionsunterricht ist an Mindestzahlen von Schülern gebunden, dies führt zu Ungerechtigkeiten. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Aufhebung des Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz in Verbindung mit der Aufhebung der Verpflichtung zur Teilnahme am Religionsunterricht nach § 124 NSchG und zur Teilnahme an Ersatzunterricht im Fach "Werte und Normen" bzw. "Philosophie" nach § 138 NSchG ein. Stattdessen soll ein freiwilliger Unterricht durch Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften unter staatlicher Aufsicht ohne Ausnahmen garantiert werden. Der Runderlass "Regelungen für den Religionsunterricht und den Unterricht Werte und Normen" RdErl. d. MK v. 10.5.2011 - 33-82105 (SVBl. 7/2011 S.226), ist in der Folge zu ändern.

==Begründung:==

Das NSchG sieht in § 124 Abs. 1 verpflichtenden Religionsunterrichts ab einer Zahl von 12 Schulpflichtigen der betreffenden Religionsgemeinschaft vor. Dies schließt Schüler vom Religionsunterricht aus, bei denen diese Zahl der Religionsangehörigkeit nicht erreicht wird und ist somit aus Gründen der Gleichbehandlung abzulehnen. Diese Schüler, genauso wie Konfessionslose, müssen ersatzweise an einem Unterricht mit dem Titel "Werte und Normen" teilnehmen. Dass Religionsunterricht nicht verpflichtend und schon gar nicht nur in einer Religion sein sollte, versteht sich von selbst.

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Zusatzinfos: http://www.schure.de/22410/33,82105.htm

PP 003 - Hebammen in Not

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06./07 #003: Antrag auf Positionspapier zur LMV 15.1 - Hebammen in Not
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Positionspapier beschließen:

Hebammen in Not

Wir setzen uns für die Erhaltung der flächendeckenden Geburtshilfe in Niedersachsen ein (1) Doch was machen wir, wenn zwar die in diesem Beschluss genannten Maßnahmen umgesetzt sind, es aber gar keine Geburtshelfer mehr gibt?

Hebammen zählen nicht nur zur Gruppe der schlecht bezahlten sozialen Berufe. (2) Sie sind sind auf Grund der Entwicklung ihrer Haftpflichtversicherung zunehmend in Existenznot. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Einführung einer landes- wie bundesweiten Unterstützung ein. In Österreich ist von den Hebammen eine Haftpflichtpauschale je nach Leistungsumfang von 100 bis 350 Euro im Jahr zu zahlen und der Rest wird vom Staat zugesteuert. (3) Dies geht faktisch in die von der Bundesregierung angekündigte Richtung, der bislang noch keine erkennbaren Taten gefolgt sind (4) In den Niederlanden liegt die jährliche Prämie ebenfalls bei etwa 350 Euro. Kosten für eine Langzeitbehandlung eines durch Fehler bei der Geburt behinderten Kindes übernimmt dort ein steuerfinanzierter Fonds (5) Wenn eine dieser Möglichkeiten durchgesetzt wird, würde die Geburtshilfe als eine gesamtgesellschaftliche Angelegenheit gewürdigt und von der Wirtschaftlichkeit losgelöst sein.

(1) https://wiki.piratenpartei.de/NDS:Wahlprogramm_2013#Wieder_fl.C3.A4chendeckend_Geburtshilfe
(2) http://www.zeit.de/karriere/beruf/2013-01/beruf-hebamme/seite-2
(3) http://www.hebammen.at/media/InterInfo-Vers-2013.pdf
(4) http://www.stern.de/familie/kinder/hebammen-haftpflicht--regierung-will-hebammen-vor-regressforderungen-schuetzen-3842820.html
(5) http://www.spiegel.de/karriere/ausland/hebammen-und-haftpflicht-versicherung-vergleich-mit-ausland-a-1039760.html

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Ergebnis:
Zusatzinfos:

PP 004 - Ablehnung des Eingriffs in die körperliche Unversehrtheit von Kindern ohne medizinische Indikation

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06./07 #004: Antrag auf Positionspapier zur LMV 15.1 - Ablehnung des Eingriffs in die körperliche Unversehrtheit von Kindern ohne medizinische Indikation
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Positionspapier beschließen:

Ablehnung des Eingriffs in die körperliche Unversehrtheit von Kindern ohne medizinische Indikation

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass in die körperliche Unversehrtheit von Kindern nur aufgrund medizinischer Indikation eingegriffen werden darf. Die Piratenpartei Niedersachsen wird sich daher auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Kinderrechte in diesem Bereich ausreichend geschützt werden.

==Begründung:==

In der Frage der Beschneidung findet sich regelmäßig ein Widerstreit zwischen der Forderung nach körperlicher Unversehrtheit und der Forderung nach Privatheit der Religion. Gleichzeitig geht es bei der Frage der religiösen Beschneidung aber auch um die Frage, inwieweit das Selbstbestimmungsrecht der zu beschneidenden Person tangiert wird, wenn diese noch nicht in der Lage ist, eine eigene Entscheidung zu treffen. So ist es im Judentum gemäß dem dortigen Glauben notwendig, am 8. Tag nach der Geburt bei Jungen eine Beschneidung vorzunehmen, um das Bündnis mit Gott einzugehen.

http://www.religionen-entdecken.de/eure_fragen/warum-werden-j%C3%BCdische-jungen-am-8-tag-beschnitten

In einer Gesellschaft, in der eine elterliche Ohrfeige zu Recht als nicht mehr vom Erziehungsrecht abgedeckt betrachtet wird (1), ist jedoch insbesondere die Beschneidung von Kindern ohne medizinischen Grund abzulehnen. Die Kompromisslösung, die der Bundestag 2012 beschlossen hat (2), lehnen wir somit ab.

(1) http://www.juraforum.de/ratgeber/strafrecht/ist-eine-ohrfeige-strafbar
(2) http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundestag-beschliesst-neues-beschneidungsgesetz-a-872547.html

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PP 005 - Förderung von Patientenverfügungen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06./07 #005: Antrag auf Positionspapier zur LMV 16.1 - Förderung von Patientenverfügungen
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Positionspapier beschließen:

Förderung von Patientenverfügungen

Mit einer Patientenverfügung sollte sich jeder auseinander setzen, da sie im Falle einer schweren Erkrankung die Umstände unseres Lebens und unseres Lebensendes festlegen kann. Obwohl die meisten Menschen klare Ansichten zu dem Thema haben, ist die Ausgestaltung einer formal einwandfreien Patientenverfügung so kompliziert, dass diese Aufgabe ohne medizinische und juristische Beratung oder eigene Sachkenntnis kaum zu lösen ist. (1) Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich daher für eine umfassende Aufklärung zum Thema „Patientenverfügung“ ein.

Aus diesem Grunde möchten wir, dass bis zum Jahre 2025
- alle erwachsenen Menschen über die Möglichkeit und den Hintergrund einer Patientenverfügung in ausreichendem Maße informiert sind.
- allen Menschen über 65 Jahre eine persönliche, juristisch und medizinisch umfassende und neutrale Beratung zum Thema „Patientenverfügung“ aktiv angeboten wird. Diese soll nach Möglichkeit kostenfrei z.B. durch ehrenamtliche Organisationen oder staatliche Träger oder, falls diese nicht in räumlicher Nähe zur Verfügung stehen, auf Vermittlung der Krankenkassen erbracht werden.
- allen Personen, für die erstmals eine Pflegestufe beantragt wird oder die erstmals in ein Alten- oder Pflegeheim ziehen, eine Beratung zum Thema „Patientenverfügung“ in einem persönlichen Gespräch empfohlen wird und ihnen Informationsmaterial zur Verfügung gestellt wird.

==Begründung:==

Aufgrund der wissenschaftlichen Fortschritte, die in den vergangenen Jahrzehnten in den medizinischen, pharmakologischen und technischen Disziplinen gemacht wurden, werden die Menschen in Deutschland immer älter. Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes werden 2020 ungefähr 23 Prozent der Bevölkerung über 65 Jahre alt sein. (1) Einerseits ist es natürlich zu begrüßen, dass die medizinischen Errungenschaften so vielen Menschen helfen. Anderseits sind die medizinischen Möglichkeiten inzwischen so groß, dass Menschen auch künstlich und zum Teil unter großem Leiden am Leben erhalten werden.

Der Gesetzgeber hat diesen Entwicklungen Rechnung getragen, indem seit 2009 jeder Volljährige in Ausübung seines Selbstbestimmungsrechts schriftlich festlegen kann, ob und wie er behandelt werden soll, wenn er seinen Willen nicht mehr äußern kann. Somit kann nun jede Person zwischen den Extremen einer Pflege unter Einsatz aller medizinischen Mittel (und damit einer Lebensverlängerung) und einer Einschränkung der lebensverlängernden Maßnahmen für den Fall, dass eine Besserung des Zustands nicht mehr zu erwarten ist, entscheiden.

Öffentlichkeitsarbeit und Aufklärungskampagnen zu Patientenverfügungen haben dazu beigetragen, dass sich immer mehr Menschen mit dem Thema auseinandersetzen. Studien und Umfragen belegen, dass der Anteil der Bevölkerung, die eine Patientenverfügung abgeschlossen haben, von acht Prozent im Jahr 1999 (2) auf 23 Prozent im Jahr 2012 (3) gestiegen ist. Gleichzeitig zeigen die Studien, dass sich jüngere Menschen seltener mit der Thematik beschäftigen als ältere Menschen. Trotzdem liegt der Anteil der über 65-Jährigen, die eine Patientenverfügung besitzt, bei gerade einmal 54 Prozent. Zu befürchten ist, dass aufgrund der vorhandenen Komplexität derzeit nur ein kleiner Teil dieser Verfügungen überhaupt juristisch hieb- und stichfest ist.

Deswegen sind weitere Anstrengungen von Politik und den entsprechenden Verbänden nötig, um noch mehr Öffentlichkeit für das Thema zu erzeugen. Da kein Mensch davor geschützt ist, schwer zu erkranken, muss es das Ziel sein, dass sich jeder Bürger mit der Thematik auseinandersetzt und bestenfalls die im Ernstfall zu treffenden Maßnahmen formuliert. Obwohl Befragungen darauf hindeuten, dass viele Menschen eine klare Meinung zu lebensverlängernden Maßnahmen haben, ist die Ausgestaltung einer formal einwandfreien Patientenverfügung ohne medizinische und juristische Beratung kaum möglich. (4)

Aufgrund des demographischen Wandels werden zukünftig mehr ältere und pflegebedürftige Menschen in Altenheimen untergebracht sein. Einerseits sind Patientenverfügungen besonders für die Bewohner dieser Einrichtungen ein wichtiges Instrument, damit sie selbstbestimmt über ihr Leben entscheiden können. Anderseits ist es für ältere Menschen schwierig, sich mit den komplexen und teilweise unverständlichen Formulierungen von Patientenverfügungen auseinanderzusetzen. So zeigt eine Querschnittsuntersuchung aus dem Jahr 2007, in der elf Senioreneinrichtungen in einer Großstadt untersucht wurden, dass nur elf Prozent der Bewohner eine Patientenverfügung abgeschlossen hatten. (5)

(1) https://www.destatis.de/bevoelkerungspyramide/
(2) https://www.stiftung-patientenschutz.de/uploads/files/pdf/stellungnahmen/32.pdf (3) http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/52774/Jeder-vierte-Deutsche-hat-Patientenverfuegung-abgeschlossen
(4) http://www.justizportal.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=13295&article_id=56782&_psmand=50
(5) http://www.aerzteblatt.de/archiv/129545/Patientenverfuegungen-in-stationaeren-Einrichtungen-der-Seniorenpflege-Vorkommen-Validitaet-Aussagekraft-und-Beachtung-durch-das-Pflegepersonal

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PP 006 - Präventiver Hochwasser- und Erosionsschutz in der Landschaft

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2016-02-06./07 #006: Antrag auf Positionspapier zur LMV 16.1 - Präventiver Hochwasser- und Erosionsschutz in der Landschaft
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Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Positionspapier beschließen:

Präventiver Hochwasser- und Erosionsschutz in der Landschaft

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Durchführung moderner Formen des Hochwasserschutzes in der Fläche insbesondere bei der angestrebten landesübergreifenden Vorsorge ein. Zukünftig soll sich diese am Vorgehen an der Mulde orientieren. Mittels Erlass soll dem NLWKN aufgegeben werden, derartigen Plänen erste Priorität einzuräumen und auf eine Umsetzung zu dringen, sofern nicht naturschutzrechtliche Belange dagegen sprechen.

In städtischen Bereichen sollen ebenfalls moderne technische Möglichkeiten des Hochwasserschutzes vorrangig angewandt werden.

==Begründung:==

Niedersachsen bekennt sich zu einem länderübergreifenden Hochwasserschutz, was begrüßenswert ist. Schließlich machen Flüsse nicht an Landesgrenzen halt und das frühere Vorgehen, ausschließlich dafür zu sorgen, dass man selber von Hochwasser verschont bleibt, hat nicht nur für noch größere Fluten in nachgeordneten Gebieten gesorgt, sondern war auch mit dem Naturschutz nur schwer vereinbar. Aber auch jetzt ist dies nur ansatzweise besser. Noch immer werden vielfach Bäume als Hemmnisse für einen freien Abfluss gesehen, werden starre Barrieren installiert.

Dabei wird jedoch vernachlässigt, dass der Mensch im Laufe der Entwicklung, insbesondere im Laufe der letzten Jahrzehnte, in vielfacher Hinsicht die Bildung von Hochwasserabflüssen bereits in der Fläche verstärkt und beschleunigt hat, durch landwirtschaftliche Bodenverdichtung, durch stringente Ableitung von Siedlungsabflüssen usw. Dieses lässt sich z. T. rückgängig machen, wie in einem DBU-Forschungsvorhaben an der Mulde nachgewiesen wurde. (1). Damit würde der Hochwassergefahr nicht nur in jeweils zu schützenden Gebieten, sondern im gesamten Einzugsgebiet entgegengetreten.

Kernpunkt dabei ist die Überlegung, dass es in den Einzugsgebieten auch bei hochwasserverursachenden Niederschlagsereignissen bisher ungenutzte Rückhaltepotenziale in Form ungesättigter Böden gibt, die durch geeignete Maßnahmen für einen die Hochwasserabflüsse verringernden Wasserrückhalt nutzbar gemacht werden können. Diese Böden existieren in unterschiedlicher Mächtigkeit, mit unterschiedlicher Teilsättigung durch vorausgegangene Niederschläge und mit unterschiedlicher Fähigkeit, Regenwasser über längere Zeit zurückzuhalten, örtlich ungleichmäßig über das jeweilige Einzugsgebiet verteilt, zwischen einer den Hochwasserabfluss dominierenden Oberbodenschicht und einer unteren Begrenzung durch Festgestein oder Grundwasser. Ein wesentlicher erster Arbeitsschritt des Projektes bestand darin, dieses Rückhaltepotenzial am Beispiel des Einzugsgebietes der sächsischen Mulde betraglich nachzuweisen.

(1) https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/14170

Ist es notwendig, auf bebautem Gebiet Hochwasserschutz zu betreiben, soll - anders als in Hannover beim Calenberger Loch (2) - einer naturschonenden Variante Vorrang eingeräumt werden. Dabei bietet sich bspw. das in Regensburg praktizierte System der variablen Schutzwände (3) oder das in Bad Aibling praktizierte System der sich wassergefüllten Schläuche (4) an. Welches System letztendlich gewählt wird, bleibt den Kommunen überlassen. Was nicht wieder passieren darf, ist das sinnlose Abholzen über Jahrzehnte angewachsener Vegetation.

(2) https://calenbergerloch.wordpress.com/
(3) http://www.hochwasserschutz-regensburg.de/mobile-elemente.html
(4) http://www.ovb-online.de/rosenheim/bad-aibling/floodtube-stoppt-hochwasser-2561411.html

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