NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag - 066

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die Landesparteitag Niedersachsen 2012.3. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die Landesparteitag Niedersachsen eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

P066

Einreichungsdatum

Antragstitel

Prävention statt Videoüberwachung

Antragsteller

Antragstyp

Programmantrag

Art des Programmantrags

Wahlprogramm

Antragsgruppe

Datenschutz und Privatsphäre„Datenschutz und Privatsphäre“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.

Antragstext

Die Piratenpartei fordert eine systematische Überprüfung der derzeitig bestehenden Videoüberwachung durch öffentliche Stellen in Niedersachsen bezüglich der Maßgaben die im Landesdatenschutzrecht genannt werden: Erforderlichkeit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit. Die anlasslose Überwachung von Menschen durch Kameras ist ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Während Videoüberwachung immer stärkere Verbreitung findet, wird bei Präventionsarbeit und städtebaulichen Maßnahmen, die zur langfristigen Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger beitragen, gespart. Bestehende und geplante Videoüberwachungsmaßnahmen sollen daher systematisch überprüft werden. Genügen bestehende oder geplante Maßnahmen nicht den gesetzlichen Vorgaben, sind sie abzulehnen.

Antragsbegründung

Obwohl das Niedersächsische Landesdatenschutzgesetz festlegt, dass jegliche Videoüberwachung durch öffentliche Stellen auf ihr Erforderlichkeit, Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit geprüft werden muss, werden diese Grundsätze in der Praxis vernachlässigt. Die informationelle Selbstbestimmung der Bürger wird in ihrem Alltag durch die Videoüberwachung öffentlicher Plätze und Behörden durch staatliche Hand unverhältnismäßig eingeschränkt. Videoüberwachung führt nachweislich lediglich zu einer Verlagerung der Kriminalität in nicht-videoüberwachte Zonen. Diese Gebiete gehen oft mit „ärmeren Gegenden“ einher, sodass die Situation bezüglich Kriminalität dort weiter verschärft wird. Die Umverteilung der bisher in Videoüberwachung investierten Gelder in Präventionsarbeit und Umbauten subjektiv Angstgefühl verursachender Architektur ist als Ursachenbekämpfung nachhaltiger und grundrechtsschonender. Die Bürger sollen anregen können statt Videoüberwachung z.B. mehr Jugendarbeit oder einen Umbau einzufordern. --Katharina Nocun 25.März 2012 (CET) (ind Portal übertragen durch Phil-Wendland)

Liquid Feedback

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Piratenpad

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Antragsfabrik

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Datum der letzten Änderung

13.10.2012

Status des Antrags

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Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • Begründung im Antrag überflüssig und diskutabel --> folgende Passage »Obwohl das Niedersächsische [...] Maßnahmen eingespart.« bitte in die Antragsbegründung auslagern und überarbeiten. Benötigt werden konkretere Argumente und Quellennachweise. -- 19:23 Uhr, 7. Aug. 2012 (CEST)
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Diskussion

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