NDS:Mitgliederversammlungen/2015.1/PP Antraege

Aus Piratenwiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Landesmitgliederversammlung 2015.1 der Piratenpartei Niedersachsen


Wichtig!

Die Fristen für die Einreichung von Anträgen ist nach der letzten Änderung auf der LMVNDS13.3 in der Satzung folgendermaßen geregelt:

§ 12 Die Landesmitgliederversammlung ...
4. Anträge zur ordentlichen Landesmitgliederversammlung sind fristgerecht vor der Versammlung beim Landesvorstand einzureichen. Anträge zur Geschäftsordnung sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen. Später gestellte Anträge können während der Landesmitgliederversammlung nur mit der Zustimmung der einfachen Abstimmungsmehrheit behandelt werden.
a. Einreichungsfrist: Anträge sind bis 23 Tage vor der ordentlichen Landesmitgliederversammlung beim Landesvorstand einzureichen.
b. Änderungsfrist: Fristgerecht eingereichte Anträge sind bis 16 Tage vor der ordentlichen Landesmitgliederversammlung änderbar. Innerhalb dieser Frist können nur noch Alternativ-, Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu bereits fristgerecht gestellten Anträgen beim Landesvorstand eingereicht werden.


Durch Annahme des Antrags https://ticket.piraten-nds.de/issues/13611 müsst ihr folgendermaßen verfahren, um einen Antrag fristgerecht und gültig einzureichen:

Bis zum 03.09.2015 um 23:59 Uhr müssen alle Anträge im Sinne der NDS Satzung §12.4.a. beim Vorstand eingereicht werden ("neue" Anträge). Diese Anträge dürfen noch für 7 Tage vom Antragsteller geändert/überarbeitet werden!

Bis zum 10.09.2015 um 23:59 Uhr müssen alle Anträge im Sinne der NDS Satzung §12.4.b. beim Vorstand eingereicht werden (Alternativ-, Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu bereits fristgerecht gestellten Anträgen).

Der Eingangszeitpunkt ist der erste Moment in dem entweder

- ein Mitglied des LaVo oder ein Bearbeiter seiner offiziellen Eingangskanäle diesen zur Kenntnis genommen hat, (d.h. ihr könnt das jedem einzelnen LaVo-Mitglied schicken)

- der Antrag im Projekt LMV-Antraege liegt, (das ist der hier: https://ticket.piraten-nds.de/projects/lmv-antraege )

- der Antrag im Projekt "vorstand@piraten-nds.de" liegt und klar als Antrag an die LMV erkennbar ist. (d.h. ihr schickt euren Antrag mit dem Wort "Antrag"+$xy in der Betreffzeile an vorstand@piraten-nds.de , dann wird der ins Projekt übertragen)

DANACH könnt IHR den Antrag hier im unteren Bereich "Satzungsänderungen außerhalb der AG Satzung" selbst eintragen. Falls ihr Probleme mit Wiki-Code habt, und euch nicht traut, das selbst einzutragen, erwähnt das im Antrag an den Vorstand, damit die jemand beauftragen das für euch zu tun.

Wichtig! Die alleinige Eintragung des Antrags ins Wiki gilt nicht als Einreichung! Ihr müsst den Antrag unbedingt auf einem der drei oben aufgezählten Wege dem Vorstand zukommen lassen.

==

Ihr könnt die SÄA-Vorlage der AG Satzung als Leitfaden/Inspiration gebrauchen, falls ihr unsicher seid, wie ihr den Antrag aubauen sollt.


Inhaltsverzeichnis

Parteiprogrammanträge

GP 001 - Umbenennung Parteiprogramm in Grundsatzprogramm

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #001: Antrag auf Änderung des Parteiprogramms (Grundsatzprogramms) der Piraten Niedersachsen zur LMV 15.1 - Umbenennung Parteiprogramm in Grundsatzprogramm
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Florian Lang
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Parteiprogramms (Grundsatzprogramms) der Piraten Niedersachsen beschließen:

Umbenennung Parteiprogramm in Grundsatzprogramm

Die Landesmitgliederversammlung möge beschliessen, das Parteiprogramm der Piratenpartei Niedersachsen, in "Grundsatzprogramm der Piratenpartei Niedersachsen", umzubenennen.

==Begründung:==

Der Name Parteiprogramm führt auch innerparteilich immer wieder zu Verwirrungen. Der Begriff Grundsatzprogramm macht die Intention dahinter deutlicher und jeder weiß direkt, was damit gemeint ist. Diese enthält langfrstige und grundsätzliche Positionen der Piraten in Niedersachsen.

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

GP 002 - Piratige Kunst- und Kulturpolitik

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #002: Antrag auf Änderung des Parteiprogramms (Grundsatzprogramms) der Piraten Niedersachsen zur LMV 15.1 - Piratige Kunst- und Kulturpolitik
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Parteiprogramms (Grundsatzprogramms) der Piraten Niedersachsen beschließen:

Piratige Kunst- und Kulturpolitik

“Denn die Kunst ist eine Tochter der Freiheit, und von der Notwendigkeit der Geister, nicht von der Notdurft der Materie will sie ihre Vorschrift empfangen.” Friedrich Schiller (1)

Kunst und Kultur sind ein menschliches Grundbedürfnis und ein essenzielles Element für Entwicklung und Gestaltung jeder Gesellschaft. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für freien Zugang zu Kunst und Kultur sowie zu Wissen ein. Wir wollen allen Menschen in Niedersachsen die niedrigschwellige und barrierearme Teilhabe daran ermöglichen – sei es als Schaffende oder als Publikum. Besonders wichtig ist uns dabei die Digitalisierung mit all ihren Facetten wie Kommunikation, Vernetzung und Kollaboration.

Wir stehen für eine offene, dynamische, pluralistische und vernetzte Kultur, die uns - unabhängig von ökonomischen und kulturellen Hintergründen - in gegenseitiger Wertschätzung näher bringt und die keiner Deutungshoheit unterworfen ist. Wir betrachten alle Manifestationen von Kultur – analog wie digital, tradiert wie innovativ – als gleichberechtigt, sinnstiftend und unterstützenswert.

Ein Schwerpunkt ist für uns dabei die Stärkung von kultureller Bildung und Vermittlung. Diese wollen wir vor allem durch die freie digitale Zugänglichkeit von Veranstaltungen, Beständen, Archiven und Dokumenten weiterentwickeln. Ebenso wichtig ist uns die freie Szene. Sie wollen wir nachhaltig stärken und fördern. Dazu gehört für uns auch ein zeitgemäßer Ausgleich der Bedürfnisse von Anwohnern mit denen von Kulturschaffenden und Publikum.

Wir wollen keine Kürzungen der Kulturetats des Landes und der Kommunen. Wir setzen uns aktiv für die Schaffung und Budgetierung von neuen transparenten und demokratischen Fördermodellen ein. Diese müssen die dynamische Entwicklung von Land und Gesellschaft berücksichtigen und mit breiter Beteiligung entwickelt werden.

(1) http://gutenberg.spiegel.de/buch/uber-die-asthetische-erziehung-des-menschen-3341/3

==Begründung:==

Ergibt sich aus dem Text

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

GP 003 - Verantwortungsvolle Finanz- und Haushaltspolitik

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #003: Antrag auf Änderung des Parteiprogramms (Grundsatzprogramms) der Piraten Niedersachsen zur LMV 15.1 - Verantwortungsvolle Finanz- und Haushaltspolitik
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Parteiprogramms (Grundsatzprogramms) der Piraten Niedersachsen beschließen:

Verantwortungsvolle Finanz- und Haushaltspolitik

Modul 1: Strukturell ausgeglichene Finanzpolitik
Die Piratenpartei Niedersachsen spricht sich für eine Haushaltspolitik aus, die sich nicht einseitig an Kürzungen auf der Ausgabenseite orientiert. Vielmehr streben wir eine strukturell ausgeglichene Finanzpolitik ein. Anstelle einer fatalen Politik der Ausgabensenkung unter Ausblendung anderer volkswirtschaftlicher Faktoren muss mehr Aufmerksamkeit auf die Einnahmen des Staates gesetzt werden, insbesondere in Anbetracht der sich verschärfenden sozialen Ungleichheit. Gerade in einer Zeit des gesellschaftlichen Wandels ist es notwendig, Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Umbau bestehender Strukturen zu tätigen. Die aktuelle Politik im Zeichen der "Schuldenbremse" schiebt notwendige Investitionen auf und versucht statt dessen zum Nachteil der jüngeren Generationen den Status Quo zu erhalten. Wir wollen zukunftssicher und sozial verträglich haushalten.

Modul 2: Transparente Haushalte
Piratige Haushaltspolitik gründet auf dem Transparenzprinzip. Um es dem Bürger zu erleichtern, die finanzielle Situation des Staates auf allen Ebenen des Föderalismus nachzuvollziehen bzw. auszuwerten, ist mehr Transparenz hinsichtlich der Haushaltssituation staatlicher Institutionen einzuführen. Es sollen auf allen staatlichen Ebenen Bilanzen oder Haushalte nach einheitlichen Bilanzierungsrichtlinien erstellt werden. Hierbei sollen auch die öffentlichen Unternehmen einbezogen werden. Die konsolidierten Bilanzen sollen auch über mehrere Verwaltungsebenen nachvollziehbar sein. Auch soll die zukünftige, absehbare Verschuldung, z.B. aus Pensionsansprüchen oder Öffentliche-Privaten Partnerschaften, erkennbar sein

==Begründung:==

Erklärt sich hoffentlich für jeden.

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: Zurückgezogen
Zusatzinfos:

Wahlprogrammanträge

WP (Nummer) - Gummibäume an die Straßen (Antragsvorlage)

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #(Nummer): Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Gummibäume an die Straßen
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Hans GuckindieLuft
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Gummibäume an die Straßen

Gummibäume sind so schön elastisch. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, zukünftig nur noch Gummibäume an die Straßen zu pflanzen.

==Begründung:==

Mit Gummi passieren weniger Unfälle.

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: 3,99 pro Baum, wird im Rahmen der parlamentarischen Arbeit ermittelt.

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine
  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis:
Zusatzinfos: § 42, Abs. 23 im Gummibaum-Gesetz muss dazu geändert werden. Aber das müssen wir erst noch schaffen.

WP 001 - Förderung der aussergerichtlichen Mediation

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #001: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Förderung der aussergerichtlichen Mediation
Pictogram voting delete.svg
Text:
Antragsteller: Martina Broschei
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Förderung der aussergerichtlichen Mediation

Die Piraten Niedersachsen setzen sich für die Förderung der aussergerichtlichen Mediation ein.

==Begründung:==

Die Europäische Union hatte beschlossen die Mediation zu fördern, hierzu sollten entsprechende Gesetze in den einzelnen Mitgliedsstaaten in Kraft treten. Die Frist hierzu endete im Mai 2011. Ziel war es, die Gerichte zu entlasten und dadurch Verfahren nicht mehr jahrelang dauern zu lassen und somit auch die Kosten mehr als nur deutlich zu reduzieren. Obwohl zahlreiche Versuche unternommen wurden von Rechtsanwälten und deren Lobbyisten die Mediation durch Nichtanwälte zu verhindern, zuletzt interessanterweise auch durch Richter unter Einflussnahme durch die Länder, ist das Gesetz zur Mediation im Juli 2012 endlich in Kraft getreten, mit mehr als 1jähriger Verspätung. Mediation ist auch Friedensarbeit! Piraten wollen Frieden für die Menschen und lassen sich nicht durch Einflussnahme von Rechtsanwälten, Richtern oder Lobbyisten einschüchtern oder davon abbringen! Es hat sich mittlerweile gezeigt, das die Gerichte eher nicht in der Lage sind einen grösseren Teil ihrer Fälle quasi „nach draussen“ abzugeben an die ausgebildeten und z.T. auch zertifizierten Mediatoren. Obwohl dadurch viele Menschen nicht nur einiges an Geld als auch an Nerven sparen würden. Bei Scheidungsmediationen z.B. könnte durch die Mediation zusätzlich erreicht werden, dass die ehemaligen Partner auch weiter partnerschaftlich auf Augenhöhe miteinander umgehen lernen was insbesondere zu begrüssen ist, wenn es gemeinsame Kinder gibt die beide Elternteile für ihre individuelle Entwicklung brauchen. Aber auch als ein weiteres Bsp. der Nachbarschaftsstreit mit z.T. erheblichen psychischen Belastungen der Betroffenen und ihres Umfeldes kann dadurch „abgearbeitet“ werden und muss nicht mehr die Gerichte blockieren und zusätzlich immense Kosten verursachen. Diese eingesparten Gelder als auch zeitliche Ressourcen bei den Gerichten lassen sich deutlich sinnvoller einsetzen genauso wie es die Europäische Union im Ursprungsgedanken geplant hatte.

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen:
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise:
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden:
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger:

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: abgelehnt
Zusatzinfos:

WP 002 - Aufnahme der Mediation in den Massnahmenkatalog der Krankenkassen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #002: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Aufnahme der Mediation in den Massnahmenkatalog der Krankenkassen
Pictogram voting delete.svg
Text:
Antragsteller: Martina Broschei
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Aufnahme der Mediation in den Massnahmenkatalog der Krankenkassen

Die Piraten Niedersachsen setzen sich für die Aufnahme der Mediation in den Massnahmenkatalog der Krankenkassen zur Prävention und deutlichen Kostensenkung ein.

==Begründung:==

Die Aufnahme der Mediation in den Massnahmenkatalog der Krankenkassen zur Prävention wäre eine folgerichtige Weiterentwicklung. Das Thema Burnout als Bsp. zeigt, dass die Mediation als Präventionsangebot ein grosses Potential bietet. Zum einen werden erhebliche Kosten gespart, da die Betroffenen nicht über 6-12 Monate (oder auch dauerhaft) ausfallen, zum anderen natürlich schont es auch die Familien und Freunde der aktuell bis zu 20% davon Betroffenen.Viele Menschen im Umfeld leiden nämlich mit, und hier auch insbesondere die Kinder, die nicht verstehen oder damit umgehen können wenn sich der geliebte Elternteil verändert, nicht mehr zur Verfügung steht fürs Leben und sie im Gegenteil zuschauen müssen, wie er sich immer weiter davon und von ihnen entfernt. Aktuell sind bereits mehr als 14-16 % der Kinder selber von depressiven Verstimmungen betroffen! Das Leid dieser Menschen und Mitbetroffenen lässt sich nicht in Geld ausdrücken! Die reinen Geldkosten jedoch hierfür ex plodieren und betragen aktuell pro Jahr knapp 20 Milliarden € für verminderte Arbeitsleistung, Arbeitsausfall, Therapie und Krankengeld! Aktuell wird oftmals Psychotherapie verschrieben, kurz vorher oder wenn es bereits zu spät ist. Die Wartelisten der behandelnden Therapeuten betragen jedoch nicht selten länger als 8-18 Monate und mehr, dies ist leider keine Seltenheit mehr. Die Mitbehandelnden Hausärzte oder Neurologen haben jedoch nicht die zeitlichen Kapazitäten für bis dahin notwendige intensivere Gespräche, da ansonsten die übrigen Patienten zu sehr darunter leiden würden. Angeblich gibt es lt. Regierungsbericht sogar zu viele Therapeuten und in ländlichen Regionen sogar noch deutlich niedrigeren Bedarf (vielleicht durch die gute Landluft...), was aber durch die auch hier extrem langen Wartezeiten offenkundig ad absurdum geführt wird und nur ein weiterer Versuch der Regierung ist die Verantwortung des Staates zu leugnen bzw. ohne Kosten weiter zu verlagern auf die Schultern derer die ohnehin bereits zuviel tragen müssen. Zertifizierte Mediatoren unterliegen der Schweigepflicht und sind nur an die gesetzlichen Ausnahmen gebunden: Wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist oder wenn für eine Partei physische oder psychische Gewalt zu befürchten stünde als Bsp.. Somit wären also ohne diese Ausnahmen alle Gespräche vertraulich und die Medianten können mit Hilfe der Mediation ihr sinnvoller Weise ganz eigenes Programm erarbeiten und bekommen nicht eine Schablone übergestülpt, die irgendwie für alle passen muss was nicht möglich und extrem wenig sinnvoll ist. Mediatoren ersetzen keine Therapeuten oder Psychologen, dennoch ist Mediation als Präventionsangebot gut nutzbar. Zusätzlich würden immense Beträge im Milliarden € Euro jährlich gespart und könnten anderweitig sinnvoll eingesetzt werden. Die Piratenpartei sieht deutlich die Notwendigkeit, in allererster Linie direkte, schnelle und dauerhafte Hilfe für die Betroffenen und deren Umfeld (KinderFamilie/Freunde) zu schaffen und dadurch, quasi als "Nebenprodukt", zusätzlich jährliche Kosten in Höhe mehrerer Milliarden Euro einzusparen um damit weitere soziale Projekte zu finanzieren, die allen Menschen zugute kommen.

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen:
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise:
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden:
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger:

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: abgelehnt
Zusatzinfos:

WP 003 - Berufliche Chancen Alleinerziehender erhöhen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #003: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Berufliche Chancen Alleinerziehender erhöhen
Pictogram voting delete.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Berufliche Chancen Alleinerziehender erhöhen

Modul 1:
Noch immer tragen Alleinerziehende ein überdurchschnittliches Armutsrisiko. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für dafür ein, dass bei der Besetzung von Stellen in landeseigenen öffentlichen Verwaltungen und Betrieben in Niedersachsen unterhalb der Bundesebene allein erziehende Elternteile mit Kindern im Alter unterhalb der Schulpflicht bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt werden. Der Wunsch nach Teilzeitbeschäftigung ist besonders zu berücksichtigen. Weitere organisatorische Ansätze zur Vereinbarkeit von Kind und Beruf sind zu fördern. Neben dem NBG sind verschiedenste Erlasse anzupassen.

Modul 2:
Förderprogramme zur Einstellung Alleinerziehender, die auf Zuschüssen zu den Lohnkosten an die Arbeitgeber basieren, lehnen wir ab. Sie stellen lediglich einen Mitnahmeeffekt dar. Nur weil es einen Zuschuss zu den Lohnkosten gibt, wird niemand einen geringer Qualifizierten einstellen, als es die jeweilige zu besetzende Stelle verlangt. Dem gegenüber sind Maßnahmen im organisatorischen Bereich zur Flexibilisierung der Arbeitszeit und -situation einzelfallbezogen zu fördern.

==Begründung:==

Aus dem Bundestagswahlprogramm 2013: "Elternfreundliche Arbeitsbedingungen ... Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass bei der Besetzung von Stellen in bundeseigenen öffentlichen Verwaltungen und Betrieben alleinerziehende Elternteile mit Kindern unterhalb des schulpflichtigen Alters bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt werden. Der Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung ist besonders zu berücksichtigen. Weitere organisatorische Ansätze zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind zu fördern.

Die bereits existierenden Förderprogramme zur Einstellung Alleinerziehender lehnen wir ab. Sie stellen lediglich einen Mitnahmeeffekt dar. Demgegenüber sind Maßnahmen im organisatorischen Bereich zur Flexibilisierung der Arbeitszeit und -situation einzelfallbezogen zu fördern."

Noch immer herrscht ein großer Unterschied zwischen Theorie und Praxis. Zwar darf niemand aufgrund der Tatsache, dass er allein erziehend ist, im Bewerbungsverfahren abgelehnt werden. Dennoch ist es vielfach so, dass Arbeitnehmer in Partnerschaft oder ohne Kinder bei gleicher Qualifikation denen vorgezogen werden, die allein erziehend sind. Zwar muss niemand in einem Bewerbungsverfahren diese Situation benennen. Der ehrliche Arbeitnehmer wird dies jedoch nicht verschweigen. Denn dass die Auswirkungen dieses Umstands innerhalb der Probezeit zum Tragen kommen, ist ohnehin wahrscheinlich. (1) Diesem Mangel zu begegnen ist Ziel dieses Antrags. Auch weil es absurd ist, dass Alleinerziehenden diverse Sonderrechte zur Betreuung der Kinder zustehen, die sie allerdings nicht nutzen können, weil sie gar keinen Job haben. Gerade der öffentliche Bereich kann aber bei entsprechenden Vorschriften ein Vorbild sein.

Zu fördern im privatwirtschaftlichen Bereich sind demgegenüber Maßnahmen und Organisationsformen, die flexible Arbeitszeiten und Bewältigung von Arbeit ermöglichen und somit die Folgen der Situation eines allein erziehenden Arbeitnehmers für den Arbeitgeber minimieren helfen. (2) Finanzielle Auswüchse wie in Brandenburg, wo bis zu 75% der Lohnkosten erstattet werden, darf es hier nicht geben. (3)

Der Antrag überträgt die Bundesposition auf die Landesebene. (4)

(1) http://www.lokale-buendnisse-fuer-familie.de/fileadmin/user_upload/lbff/pdf_Entwicklungspartnerschafts_Alleinerziehende/Weitere_Informationen_zum_Thema/090300_Dossier_Vereinbarkeit_von_Familie_und_Beruf_fuer_Alleinerziehende.pdf , S. 15

(2) http://www.zfbt.de/netzwerk-w/dokumente/oberberg-studie-beschaeftigung-alleinerziehend.pdf

(3) http://www.lasa-brandenburg.de/Lohnkostenzuschuss-fuer-AEltere-und-Alleinerziehende.1801.0.html

(4) http://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm#Elternfreundliche_Arbeitsbedingungen

Weitergehende Informationen: http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/fb421-dynamik-alleinerziehend.pdf;jsessionid=2A33AA856F5CA7EA7E1A585452600EDD?__blob=publicationFile

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: abgelehnt
Zusatzinfos: NBG http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BG+ND&max=true&aiz=true#jlr-BGND2009V3P10-jlr-BGND2009V1P10-jlr-BGND2009V2P10 , http://www.schure.de/22410/15,84002.htm

WP 004 - Erweiterung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) - Bauschild

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #004: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Erweiterung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) - Bauschild
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Erweiterung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) - Bauschild

Wir streben mehr Transparenz und Überlegen in der Politik bei Bauentscheidungen an. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Erweiterung der Veröffentlichungspflichten auf Bauschildern ein. Zukünftig sollen neben den bisherigen Veröffentlichungen bei öffentlichen oder dem rechtlich gleichgestellten Bauten auch Angaben zu Zeitplan der Bauarbeiten, an der Entscheidung beteiligten Gremien, Kosten für die öffentliche Hand und Ansprechpartner bei der Verwaltung enthalten sein. Zusätzlich sind alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben im Internet an geeigneter Stelle zu veröffentlichen. Zu regeln ist dies in §11 NBauO, Absatz 3, Satz 1

==Begründung:==

Wir haben es schon oft genug erlebt. Da baut die öffentliche Hand etwas, es wird dreimal so teuer, wie erwartet und letztendlich will niemand dafür verantwortlich sein. Wenn nun allerdings während der gesamten Bauphase zu sehen ist, wer als Gremium den Bau beschlossen hat, führt das vielleicht bei dem einen oder anderen Entscheidungsträger schon im Vorfeld dazu, Kostenplanungen genauer zu hinterfragen.

Dieser Antrag beruht auf dem Versuch des Bezirksrats Hannover-Mitte eine ebensolche Regelung auf städtischer Ebene zu implementieren (1). Von der Verwaltung wurde er u.a. abgelehnt mit der Begründung, dass die Niedersächsische Bauordnung zuständig sei. Also sollten wir diese im Sinne von Transparenz in diesem Bereich zu ändern versuchen. Weiterhin wurde behauptet, die Verwaltung sei mit der Erfüllung einer solchen Forderung überlastet. Dabei stellt nicht die Verwaltung ein solches Schild auf, sondern das beauftragte Bauunternehmen. Und dem die notwendigen Daten zu übermitteln, dürfte kaum wesentlich mehr Arbeit machen, als dies schon jetzt zu Erfüllung der gesetzlichen Forderungen notwendig ist.

Die gemeinsame Veröffentlichung der gesetzlichen Daten im Real Life und im Internet dient dabei der effektiven und umfassenden Information der Öffentlichkeit.

(1) http://www.haz.de/Hannover/Aus-den-Stadtteilen/Ost/Bezirksrat-scheitert-mit-Infotafel-Idee

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/15xn/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-BauOND2012rahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint

WP 005 - Wohnraumschutzgesetz schaffen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #005: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Wohnraumschutzgesetz schaffen
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Wohnraumschutzgesetz schaffen

Wohnraum ist insbesondere im großstädtischen Bereich nach wie vor Mangelware. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Einführung eines Wohnraumschutzgesetzes am Beispiel Hamburg ein. Damit soll sichergestellt werden, dass theoretisch verfügbarer Wohnraum zu angemessenen Preisen auch praktisch verfügbar ist.

==Begründung:==

Wohnraum ist insbesondere im großstädtischen Bereich nach wie vor knapp, eine nachhaltige Entspannung ist nicht zu erwarten. Im Gegenteil, große Städte wachsen immer schneller. (1) Eher ist eine Ausweitung der Bebauungsflächen realistisch einschließlich der damit einhergehenden Bodenversiegelung. Demgegenüber gibt es vielfach Wohnraum im innerstädtischen Bereich, der aus verschiedenen auf Gewinnerzielung ausgerichteten Gründen leer stehen bleibt.

Die "Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum" wurde 2003 aufgehoben (2) Sie galt jedoch auch nur für einzelne Bereiche Niedersachsens. Das seit 2009 geltende Niedersächsische Wohnraumfördergesetz (NWoFG) (3) umfasst diesbezüglich in seinem § 10 nur geförderten Wohnraum und schützt somit nicht gegen private Spekulation. Das Hamburger Wohnraumschutzgesetz (4) schließt diese Lücke. Dazu können die dortigen §§ 9 - 13a in ein eigenes Gesetz gefasst der das gesamte Gesetz als solches eingebracht werden.

(1) http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/immobilien/boom-staedte-frankfurt-und-muenchen-wachsen-staerker-als-berlin-13748413.html
(2) PDF unter http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=6&cad=rja&uact=8&ved=0CDwQFjAF&url=http%3A%2F%2Fwww.landtag-niedersachsen.de%2FDrucksachen%2FDrucksachen_15_2500%2F0001-0500%2F15-0137.pdf&ei=btJRVcDnOcbZyAOL5oDIAw&usg=AFQjCNF9Ould9iZOI2PryzJz-ltDj56qRw&bvm=bv.92885102,d.bGQ
(3) http://www.recht-niedersachsen.de/23400/nwofg.htm
(4) http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml;jsessionid=FAD9D073336BF1A413B9A4621219792C.jp34?showdoccase=1&st=lr&doc.id=jlr-WoPflGHArahmen&doc.part=X&doc.origin=bs

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 006 - Flächenversiegelung verringern

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #006: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Flächenversiegelung verringern
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Flächenversiegelung verringern

Nur unversiegelter Boden ermöglicht den Abfluss wertvollen Regenwassers in Erde. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Entsiegelung von öffentlichen Flächen ein, die nicht zwangsweise mit einer dichten Schicht belegt werden müssen. Die Notwendigkeit zur Versiegelung neuer Flächen ist stets zu prüfen. Die Förderung der Entsiegelung bei privaten Flächen soll nicht ausgeschlossen sein.

==Begründung:==

Die zunehmende Versiegelung der Böden ist eng an die Zunahme der Siedlungs- und Verkehrsfläche in Niedersachsen gekoppelt. Deren Anteil an der Landesfläche beträgt bereits mehr als 13 % bei steigender Tendenz. Die neuen Überbauungen gehen dabei zum größten Teil auf Kosten landwirtschaftlich genutzter Böden, deren Anteil stark zurückgeht. Nicht selten sind von dieser Flächeninanspruchnahme wertvolle Böden betroffen, die besonders schutzwürdig sind, zum Beispiel:
Extremstandorte,
fruchtbare Böden,
Dokumente der Naturgeschichte.

Zu überlegen ist, ob gering frequentierte Parkplätze, Grundstückszufahrten, oder Fuß- und Radwege in Grünanlagen auch wasserdurchlässige Oberflächen erhalten können. Insbesondere bei den Flächen, die den Gemeinden gehören, soll geprüft werden, inwieweit ein Rückbau oder ein Belagwechsel ohne Einschränkung der Funktion der Fläche möglich ist (z.B. Schulhöfe und sonstige öffentliche Außenflächen).

Quelle: www.lbeg.niedersachsen.de/download/1077/Flyer_Flaecheninanspruchnahme_und_Bodenversiegelung_in_Niedersachsen_.pdf

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Wird im Rahmen der parlamentarischen Arbeit ermittelt.
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Wird im Rahmen der parlamentarischen Arbeit ermittelt.
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Wird im Rahmen der parlamentarischen Arbeit ermittelt.
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 007 - Verlässliche Ganztagsschule

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #007: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Verlässliche Ganztagsschule
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Verlässliche Ganztagsschule

Die Ganztagsschule muss ihrem Namen gerechter werden. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass sie nur so genannt werden darf, wenn sie an fünf Tagen pro Woche bis 17:00 Uhr Betreuung gewährleisten kann. Die Teilnahme muss flexibel sein. § 23 NSchG ist anzupassen.

==Begründung:==

Mit dem Wegfall von G8 hat sich der Beschluss "Ganztagsschulen - ganz oder gar nicht!" (1) im Prinzip erledigt. Er zielte darauf ab, im Rahmen von G9 am Nachmittag durchgeführten Unterricht zu vermeiden. Dem ist prinzipiell mit § 23 NSchG Rechnung getragen.

Dennoch sollten wir eine Aussage zu Ganztagsschulen im Programm haben, die sich tatsächlich im Landtag in Gesetzestext einfügen lässt.

§23 NSchG lässt verschiedene Spielarten der Ganztagsschule zu, die im Minimum an zwei, im Maximum an vier Tagen pro Woche Betreuung von 8 - 16 Uhr anbieten müssen, um den Titel "Ganztagsschule" zu erhalten.

Das ist eine Form, die der arbeitsweltlichen Realität nicht wirklich nachkommt. Es soll ja Menschen geben, die an mehr als zwei bis vier Tagen die Woche arbeiten, zweitens ist bei einem Arbeitsende um 16:00 Uhr, was insbesondere im administrativen Bereich nicht selten ist, nicht ausreichend weiter geholfen. Mit einer Erweiterung der Betreuung bis 17:00 Uhr sieht das schon vielfach sicher anders aus. Eine Möglichkeit, das Angebot nicht vollends ausschöpfen zu müssen, muss aber auch gegeben sein. (2)

(1) http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_044
(2) http://www.welt.de/wirtschaft/article117366145/Die-Ganztagsschule-ist-eine-grosse-Mogelpackung.html

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Wird im Rahmen der parlamentarischen Arbeit ermittelt.
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Wird im Rahmen der parlamentarischen Arbeit ermittelt.
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: NSchG § 23 http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/1msv/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-SchulGNDrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-SchulGNDV45P23-jlr-SchulGNDV44P23, Angenommen in geänderter Form. Das gestrichene Element ist entfallen.

WP 008 - Schulbeginn innerhalb der Tageszeit

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #008: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Schulbeginn innerhalb der Tageszeit
Pictogram voting delete.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Schulbeginn innerhalb der Tageszeit

Der Biorhytmus von Kindern ist anders als der von Erwachsenen. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für Versuche eines Schulbeginns um 9:00 Uhr ein. Diese sollen vorzugsweise an echten Ganztagsschulen durchgeführt werden. Die notwendigen Regelungen werden wir unterstützend begleiten.

==Begründung:==

Aus historisch bedingten Gründen beginnt der Unterricht in Deutschland mitten in der Nacht. Es war in Zeiten der Agrargesellschaft notwendig, dass Kinder ihren Eltern nachmittags auf dem Feld bei der Arbeit aushelfen. Deswegen mussten sie früh zur Schule geschickt werden.

Nicht nur, dass die Notwendigkeit nicht mehr gegeben ist, es ist mittlerweile auch wissenschaftlich akzeptiert, dass ein zu frühes Lernen nicht mit dem Biorhythmus der Kinder korreliert, sondern ein erstes Tageshoch erst um 09.00 einsetzt. (1)

Den Vorzug des Tests an regulären Ganztagsschulen (2) ist sinnvoll, weil dort weniger Rücksicht auf Rahmenbedingungen wie ein mittägliches Ende der Schulzeit genommen werden muss mit den Nebenbedingungen der Essensvergabe.

Gegenargumente die oft genannt werden, sind bspw. die nicht auf einen späteren Schulbeginn ausgerichteten Schülertransporte. Dies jedoch ist ein Problem, welches sich mit den entsprechenden Verträgen mit den Busunternehmen lösen ließe. Da dann die Busse vielleicht zweimal fahren müssen, dafür aber kleiner sein können, sollte sich dies auf die Gesamtkosten nicht sonderlich auswirken. Da die Landkreise nach § 114 NSchG für die Schülerbeförderung zuständig sind, sind sie bei der Ausarbeitung entsprechender Verträge und Pläne zu unterstützen.

Auch die Tatsache, dass berufstätige Elternteile auf die frühe Uhrzeit angewiesen seinen, um selbst pünktlich bei der Arbeit zu sein, kann dadurch eliminiert werden, dass die Schule bereits um 8 Uhr öffnet, der Unterricht aber erst um 9 Uhr beginnt. Eine entsprechende Betreuung vor Ort ist so oder so ab 8 Uhr zu gewährleisten.

(1) http://www.praxisvita.de/der-biorhythmus-der-kinder
(2) http://www.ganztagsschule-niedersachsen.de/

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Wird im Rahmen der parlamentarischen Arbeit ermittelt.
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Wird im Rahmen der parlamentarischen Arbeit ermittelt.
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: abgelehnt
Zusatzinfos:

WP 009 - Kommunalwahlen weiter demokratisieren

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #009: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Kommunalwahlen weiter demokratisieren
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Modul 1: Kommunales Wahlrecht ab 14 Jahren

Die Jugend langsam an die demokratischen Spielregeln heranzuführen ist unser Ziel. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Absenkung des aktiven Wahlalters bei Kommunalwahlen auf 14 Jahre ein. § 48 Abs. 1 Satz 1 und 2 NKomVG sowie Folgegesetze müssen angepasst werden.

==Begründung:==

Junge Menschen werden mit 14 Jahren strafmündig und uneingeschränkt religionsmündig. Mit dem Eintritt der Schuldfähigkeit verlangt der Gesetzgeber von jeder Person, die Werte und Gesetze unserer Gesellschaft zu beachten und nach ihnen zu handeln. Viele beginnen in dieser Zeit auch mit konkreten Überlegungen für die Berufswahl. Auf die Lebensumstände, die diese Überlegungen prägen, hat die Politik einen entscheidenden Einfluss. Es ist daher angemessen, die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht auf den Beginn der Strafmündigkeit zu senken. Mit dem Beginn dieser Verantwortlichkeit sollte allen auch das Recht zugestanden werden, zu entscheiden, welche politische Gruppierung sie in der Politik momentan am besten vertritt. Keine Pflichten ohne Rechte.

Funfact: Dazu gab es bereits 2008 einen Gesetzentwurf Ds 16/171 der Grünen, hochgelobt vom Landesjugendring http://www.ljr.de/Stellungnahme.697+M5ed0538ddd7.0.html, im aktuellen Koalitionsvertrag steht nichts von derartigen Änderungswünschen. Entsprechend kann dann auch der Gesetzentwurf aussehen, den wir einbringen.

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: In Abhängigkeit von der Wahlbeteiligung
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: In Abhängigkeit von der Wahlbeteiligung
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine



Modul 2: Wahlrecht zu Kommunalwahlen für alle Menschen mit Aufenthaltsrecht wie für Deutsche

Wo ein Mensch geboren ist, ist doch egal. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass alle Einwohner Niedersachsens wahlberechtigt bei Kommunalwahlen sind, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, sofern sie ein gültiges Aufenthaltsrecht für Deutschland haben und die für Deutsche geltenden Voraussetzungen erfüllen. § 48 Abs. 1 NKomVG sowie übergeordnete Gesetze, insbesondere das Grundgesetz Art. 28, Abs. 1 und Landesverfassung, müssen angepasst werden.

==Begründung:==

Bislang dürfen neben Deutschen nur Bürger der Europäischen Union in Kreisen und Gemeinden mit entscheiden. Dies wird insbesondere damit begründet, dass der Lebensmittelpunkt und die Eingliederung nur lokal begrenzt möglich sei. Jedoch betreffen viele Entscheidungen auf kommunaler Ebene alle Menschen in der jeweiligen Kommune.

Laut Gesetzentwurf der Niedersächsischen Landesregierung lebten Ende des Jahres 2013 rund 525.000 Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Niedersachsen, davon etwa 280.000 aus Nicht-EU-Staaten, also sogenannte Drittstaatsangehörige. Das 18. Lebensjahr hatten davon wiederum ca. 200.000 Drittstaatsangehörige vollendet.

Anmerkung:

Das Übereinkommen des Europarates über die Beteiligung von Ausländern am kommunalen öffentlichen Leben vom 5. Februar 1992 sieht vor, dass sich jede Vertragspartei verpflichtet, jedem ansässigen Ausländer bei Kommunalwahlen das aktive und passive Wahlrecht unter bestimmten Bedingungen zuzugestehen. Die Regelung geht über das nationale Recht und das Gemeinschaftsrecht hinaus. Bisher haben 8 Mitgliedstaaten des Europarats das Übereinkommen ratifiziert, 5 weitere Mitgliedstaaten haben das Übereinkommen unterzeichnet aber bisher nicht ratifiziert. Das Übereinkommen ist am 1. Mai 1997 in Kraft getreten. Die Bundesrepublik hat das Übereinkommen Nr. 144 nicht unterzeichnet. Einer Unterzeichnung stehen weiterhin grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken entgegen.

Mit Datum vom 16.06.2015 hat Niedersachsen angekündigt, einer entsprechenden Bundesratsinitiative beizutreten. http://www.stk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=1130&article_id=134546&_psmand=6 Beschlossen wurde dieses Vorgehen in der Sitzung vom 15.07.15. Inwieweit die Initiative zum Erfolg führt, bleibt abzuwarten.


Modul 3: Möglichkeit zu mehreren Unterstützerunterschriften bei Kommunalwahlen geben

Es entscheidet sich sowieso erst an der Wahlurne, wer gewählt wird. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Erlaubnis ein, mehrere Kandidaturen von Parteien und Direktkandidaten mit dem Leisten einer Unterschrift unterstützen zu dürfen. Die §§ 21 Abs. 9 Satz 3 + 45d Abs. 3, Satz 3 des NKWG sind dafür anzupassen.

==Begründung:==

Es ist nicht nachvollziehbar, warum man zur Kommunalwahl zwar mehrere Parteien mittels Panaschierens wählen kann, nicht jedoch dafür sorgen darf, dass eine möglichst große Zahl an Parteien auch tatsächlich auf dem Wahlzettel steht, so dass dem demokratischen Gedanken der Meinungsvielfalt zumindest dort gedient ist. Wenn das Kumulieren und Panaschieren bei Landtagswahlen Realität ist, kann auch NLWO § 27 Abs. 6 Satz 2 angegangen werden.

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: M1 + M2 in Abhängigkeit von der Wahlbeteiligung, M3 Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: M1 + M2 in Abhängigkeit von der Wahlbeteiligung, M3 Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: NKomVG http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/161c/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-KomVerfGNDrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint , NKWG http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/161y/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-KomWGND2014rahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint, Angenommen ohne Modul 1

WP 010 - Landtagswahlen weiter demokratisieren

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #010: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Landtagswahlen weiter demokratisieren
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow u.a.
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Modul 1: Landtagswahlrecht ab 16 Jahren

Mit 14 Kommunal, mit 18 im Bund - und mit 16 im Land wählen dürfen, ist eine sinnvolle Abstufung. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine Absenkung des aktiven Wahlalters bei Landtagswahlen auf 16 Jahre ein. Neben § 2 Abs. 1 NLWG müssen übergeordnete Gesetze, insbesondere die Landesverfassung, ebenfalls angepasst werden.

==Begründung:==

Mit der Heranführung an die politischen Entscheidungsprozesse im frühen Alter auf kommunaler Ebene wird die Grundlage dafür geschaffen, auch größere Zusammenhänge auf Landesebene erkennen und bewerten zu können. Somit setzten wir uns ebenso für eine Herabsetzung des aktiven Wahlalters auf Landesebene dafür ein, dieses auf 16 Jahre zu senken.

In 5 Bundesländern (Brandenburg, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen) liegt das aktive Wahlalter mittlerweile bei Landtagswahlen bei 16 Jahren bzw. ist der Gesetzgebungsprozess dorthin von Regierungsseite angestoßen. In Kombination mit dem Wahlalter von 14 Jahren bei Kommunalwahlen wäre weitestgehend sichergestellt, dass ein Jugendlicher wenigstens an einer dieser Wahlen während seiner Schulzeit teilnehmen kann, sodass die Heranführung an die Wahlthematik ein essenzieller Bestandteil der schulischen Bildung sein muss.

Die Erfahrungen mit der Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre sind als positiv zu betrachten. Erste Befürchtungen, die Jugendlichen könnten desinteressiert sein oder extreme Positionen/Parteien wählen, wurden durch die Analysen verschiedener Wahlergebnisse widerlegt. Auch wenn die Wahlbeteiligung der jugendlichen Wählerinnen in der Regel leicht unter der Gesamtwahlbeteiligung lag, so zeigte die Gruppe der 16- bis 18-jährigen im allgemeinen eine deutlich höhere Wahlbeteiligung als die Gruppe der jungen Erwachsenen. Für Niedersachsen liegen leider keine wahlstatistischen Erhebungen vor, jedoch hat z.B. die Stadt Göttingen die Verteilung der Wähler auf die verschiedenen Altersgruppen bei der Kommunalwahl 2006 untersucht. In Göttingen lag die Wahlbeteiligung der 16- bis 21-jährigen zwar unter dem Gesamtdurchschnitt aber auf dem Niveau der 35- bis 40-jährigen und über dem in der Alterstufe 21-34 Jahre. In Hannover lag die Wahlbeteiligung bei den 16- und 17-jährigen 1996 mit 56,5 % nur leicht unter dem hannoverschen Durchschnitt von 57 %.(1)

Diese Zahlen untermauern die Einschätzung, dass junge Menschen sich sehr wohl der politischen Bedeutung von Wahlen bewusst sind und daran teilnehmen wollen. Die positiven Erfahrungen hat Österreich zum Anlass genommen, das Wahlalter bei allen Wahlen in unserem Nachbarland auf 16 Jahre abzusenken. (2)

Anmerkung: Sollte die im Koalitionsvertrag angestrebte Regelung der entsprechenden Absenkung Wirklichkeit werden, entfällt dieser Punkt, sollte er beschlossen werden.

(1) http://www.ljr.de/Stellungnahme.697.0.html
(2) http://www.sueddeutsche.de/politik/wahlalter-gesenkt-oesterreich-laesst-ab-waehlen-1.746212

Modul 2: Landtagswahlrecht für alle Menschen mit Aufenthaltsrecht wie für Deutsche

Wo ein Mensch geboren ist, ist doch egal. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass alle Einwohner Niedersachsens wahlberechtigt bei Landtagswahlen sind, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft, sofern sie ein gültiges Aufenthaltsrecht für Deutschland haben und die für Deutsche geltenden Voraussetzungen erfüllen. §2 des NLWG sowie übergeordnete Gesetze, insbesondere das Grundgesetz Art. 28, Abs. 1 und Landesverfassung, müssen angepasst werden.

==Begründung:==

Bislang dürfen auf Landesebene nur Deutsche abstimmen. Dies wird insbesondere damit begründet, dass der Lebensmittelpunkt und die Eingliederung nur lokal begrenzt möglich sei. Jedoch betreffen viele Entscheidungen auf Landesebene alle Menschen in Niedersachsen.

Rund 35% der Gesamtbevölkerung Niedersachsens ist unter 18 Jahren, die Zahl der so genannten Ausländer beläuft sich auf rund 525.000. Gehen wir also davon aus, 65% davon sind im wahlberechtigten Alter, können sich rund 350.000 auf Landesebene nicht beteiligen.

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: 3,99 pro Baum, wird im Rahmen der parlamentarischen Arbeit ermittelt.

Modul 3: Einführung einer Nein-Stimme

Auch diejenigen, die Parteien ablehnen, sollen eine Stimme bekommen. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die explizite Möglichkeit ein, bei Landtagswahlen alle zur Wahl antretenden Parteien mittels einer Nein-Stimme abzulehnen. In die Berechnung der Prozent-Klauseln und der Parteienfinanzierung geht dieser Wert nicht mit ein, auch nicht in die Sitzverteilung in den Ausschüssen, wohl aber in die Sitzverteilung im Parlament. Eine entsprechende Anzahl von stets leeren Sitzen ist im Landtag vorzuhalten und als "Nein-Stimmen-Sitz" zu kennzeichnen. Sie sind im Proporz den in den Landtag einziehenden Parteien abzuerkennen. Die §§ 23 und 33 NLWG sind zu ändern.

==Begründung:==

Die so genannte Politikverdrossenheit, die in vielen Fällen eine Politiker- oder Parteiverdrossenheit sein dürfte, kann bislang nur indirekt durch Nichtteilnahme an einer Wahl bzw. die Ungültigmachung des Wahlzettels ausgedrückt werden. Sie hat dann allerdings keinerlei Konsequenzen für die darauf folgende Legislatur. Mit dem angedachten Verfahren wäre dies anders und hätte für alle Parteien einen Anreiz, stärker am Wohl der Wähler interessiert zu sein. Zudem hätte es für potentielle Nichtwähler den Anreiz, mit der Nein-Stimme doch etwas bewirken zu können. Auf den Landtag ist diese Regelung aufgrund der Zahl seiner Mitglieder zu beschränken. In Gremien mit geringerer Mandatsträgerzahl macht es keinen Sinn. Zumal Feierabend-Parlamentarier ohnehin schon unter der Arbeitsbelastung ächzen, da muss man nicht noch weniger Leute etwas tun lassen. Abgesehen davon, dass der "Schwarm" dann schon sehr klein werden kann.


Modul 4: Kumulieren und Panaschieren nach Vorbild Hamburg analog zur niedersächsischen Kommunalwahlordnung

Modul 4a: Je mehr Auswahl man hat, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, seinen Wünschen Ausdruck verleihen zu können. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Möglichkeit des Kumulierens (Anhäufens) und Panaschierens (Mischens) von Stimmen bei Landtagswahlen nach Hamburger Vorbild ein.

Jeder Wähler hat zehn Stimmen:
fünf Wahlkreisstimmen für Kandidaten im Wahlkreis,
fünf Landesstimmen für Kandidaten auf den Landeslisten oder für Landeslisten in ihrer Gesamtheit.

Die fünf Wahlkreisstimmen können alle auf einen Kandidaten oder in beliebiger Weise auf mehrere Kandidaten verteilt werden. Jede Aufteilung ist möglich, solange nicht mehr als fünf Stimmen vergeben werden.

Die fünf Landesstimmen können außerdem alle an eine Landesliste in ihrer Gesamtheit vergeben oder beliebig an mehrere Personen und/oder Gesamtlisten verteilt werden.

Dies bedingt eine Änderung des §26 Abs. 1 des NLWG

Modul 4b: Die Teilnahme für Blinde und sehbehinderte Menschen mittels Wahlschablone muss nach wie vor möglich sein.

==Begründung:==

Kumulieren und Panaschieren ist bereits jetzt das Verfahren bei Kommunalwahlen. Unterschiedliche Wahlsysteme sind für den Wähler verwirrend. Daher sollte ein System landesweit gelten. Langfristiges Ziel soll dies auch bei Bundestagswahlen sein.

Prinzipiell bietet Kumulieren und Panaschieren mehr Möglichkeiten, Stimmen gemäß seiner persönlichen Präferenzen zu verteilen und gibt damit auch kleineren Parteien eine Chance.

Das Hamburger Model (1) wurde gewählt, weil es dort schon auf Landesebene eingeführt und mit 2 x 5 Stimmen am umfangreichsten ist.

(1) http://www.wahlrecht.de/landtage/hamburg.htm


Modul 5: Reform der 5%-Hürde

Demokratie lebt von Vielfalt, gerade kleine Parteien bieten Alternativen zu klassischen Positionen. Allerdings sind ihre Chancen in Parlamente einzuziehen durch die aktuelle 5%-Hürde eher gering. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine Neudefinition der 5%-Hürde ein. Künftig sollen maximal 5% der abgegebenen Stimmen unberücksichtigt bleiben. § 33 Abs. 3 des NLWG ist zu ändern.

==Begründung:==

Bei der letzten Landtagswahl in Niedersachsen blieben 7,8% der abgegebenen Stimmen unberücksichtigt. (1) In diesem Fall wäre zwar nur "Die Linke" mit ihren 3,1% ebenfalls ins Parlament eingezogen, nicht auszuschließen ist jedoch, dass auch unser und der Stimmenanteil anderer kleinerer Parteien höher gewesen und uns somit der Einzug in den Landtag gelungen wäre.

(1) http://de.wikipedia.org/wiki/Landtagswahl_in_Niedersachsen_2013

Für alle Module gilt:
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Hängt vom Wahlergebnis ab
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: NLWG http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=WahlG+ND&max=true&aiz=true , NLWO http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/164n/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-WahlONDrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint, Angenommen ohne Modul 3

WP 011 - Wahlrecht im allgemeinen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #011: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Wahlrecht im allgemeinen
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Modul 1: Zufällige Reihenfolge der Parteien und Kandidaten auf Wahlstimmzetteln

Bewusstes Wählen stärkt die Auseinandersetzung mit den Parteien. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine zufällige Positionierung der Parteien und Kandidaten auf den Stimmzetteln ein. Dies soll den Effekt des stärkeren Einflusses der früheren Informationen als der späteren verhindern, welcher der Partei zugute kommt, die bei der letzten Wahl die meisten Stimmen bekommen hat und an erster Stelle steht. Ein barrierefreier Zugang für blinde und sehbehinderte Menschen ist sicherzustellen. § 23 Abs. 3 NLWG sowie § 29 Abs. 3 NKWG in Verbindung mit § 39 Abs. 2 NKWO sind anzupassen.

==Begründung:==

Den oben beschriebenen Effekt nennt man Primäreffekt. (1) Weitere langatmige Erklärungen spare ich mir. Vielmehr verweise ich einfach auf eine in der SZ (2) benannte Studie: Der Unterschied zwischen der oberen und einer unteren Position erbrachte im Schnitt 2,5% mehr Wählerstimmen. Wäre doch schön, wenn wir das nutzen könnten. Aktuell sind wir von den 2,5% ja so weit weg, dass es kaum auffallen würde, wenn es nicht mal die werden.

(1) https://de.wikipedia.org/wiki/Prim%C3%A4reffekt

(2) http://www.sueddeutsche.de/wissen/wahlen-und-psychologie-bizarre-waehlerentscheidungen-1.48456-4


Modul 2: Manipulationsmöglichkeit durch Briefwahlen einschränken

Briefwahlen zu manipulieren ist einfach. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für den Ausschluss des Versandes von Briefwahlunterlagen an eine andere als im Melderegister hinterlegte Adresse prinzipiell ein. Ausnahme sind Kranken- und Pflegeeinrichtungen, die nicht einem dauerhaften Aufenthalt dienen. Eine Ausgabe von Briefwahlunterlagen soll nur gegen Identitätsnachweis möglich sein. NLWO und NKWO sind abzuändern.

==Begründung:==

Diverse Paragraphen von NLWO und NKWO befassen sich mit der Briefwahl. Dass nur derjenige die Unterlagen bekommt, der auch entsprechend wahlberechtigt ist, legt keiner davon fest. Ein Verweis auf die Möglichkeit des Versandes der Unterlagen findet sich lediglich in § 18 Abs. 2 NKWO in Verbindung mit Anlage 2 NKWO. Diese ausgesprochen dürftige Rechtslage kann nicht hingenommen werden.

Wie leicht eine Manipulation möglich ist, hat das bekannte Beispiel der Piraten Braunschweig gezeigt (1)

Es ist auch gar nicht so schwer, über die üblichen öffentlich zugänglichen Medien an die relevanten Daten von Menschen zu kommen. So lassen sich beispielsweise die vom aktuellen Kabinett Weil bis auf zwei Staatssekretäre leicht ermitteln.

Natürlich muss die Möglichkeit geboten bleiben, bei kurzfristig auftretender, nicht absehbarer Verhinderung, seine Briefwahlunterlagen an die passende Adresse zu bekommen. Sofern es die in den Meldedaten hinterlegte Adresse ist, ist das auch wirklich kein Problem. Ist es aber eine andere Adresse, sollte man sich schon als Empfänger als berechtigt identifizieren müssen. Schließlich regelt auch die Bundeswahlordnung in § 56 Abs. 3, dass die Möglichkeit besteht, sich bei der Wahl ausweisen zu müssen. Kommt man vorübergehend in eine Kranken- oder Pflegeeinrichtung, hat man sicher andere Probleme, als an seinen Ausweis zu denken. Deshalb sollte hier die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung bestehen.

(1) https://flaschenpost.piratenpartei.de/2011/08/29/sicherheitslucke-bei-der-briefwahl-in-niedersachsen/

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Hängt vom Wahlergebnis ab
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: NLWG http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=WahlG+ND&max=true&aiz=true , NLWO http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/164n/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-WahlONDrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint

WP 012 - Fracking verhindern, Geothermie ermöglichen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #012: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Fracking verhindern, Geothermie ermöglichen
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Fracking verhindern, Geothermie ermöglichen

Modul 1: Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich weiterhin für eine vollständige Nichtzulassung von Fracking ein. Wo vom Gesetz her theoretisch eine Genehmigung zu erwarten ist, sollen zum Fracking vorgesehene Bereiche wenn möglich zu Wasserschutzgebieten erklärt werden können. Die Einführung entsprechender Wasserschutzgebietsverordnungen in den Landkreisen wollen wir vorantreiben.

Modul 2: Wo dies nicht möglich ist, ist die einzusetzende Fracking-Technologie derart zu verlangen, dass eine Nachnutzung der Bohrstellen für die Energiegewinnung aus Geothermie möglich ist.

==Begründung:==

Zwar ist Niedersachsen in weiten Teilen nach EG-Richtlinie 92/43/EWG über die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, FFH) als zusammengesetztes Naturschutzgebiet gekennzeichnet. (1) Nicht auszuschließen ist jedoch, dass es trotzdem theoretisch möglich sein wird, nach wie vor unkonventionelles Fracking zu genehmigen. Erst gerade wurde wieder im Raum Braunschweig ein entsprechender Erlaubnisantrag gestellt. (2) Dem wäre möglicherweise mit dem ersten Teil des Antrags, wo immer möglich Wasserschutzgebiete auszuweisen (3) noch abzuhelfen. Leider sind dazu die Möglichkeiten der Landesregierung beschränkt, zuständig sind die Unteren Wasserbehörden. Da können wir also nur dahingehend tätig werden, dies nach Kräften zu unterstützen.

Wo dies nicht möglich ist, kann aber aufgrund der gesteigerten Ausbeutungskosten noch der zweite Teil für Abhilfe sorgen, wenigstens jedoch noch für eine ökologisch sinnvolle Nachnutzung.

Bis 2009 beschäftigte sich eine Arbeitsgruppe des Geothermieforum Niedersachsen mit dem Thema der Nachnutzung von Erdöl- und Erdgasbohrungen. Nach derzeitiger und sich zukünftig abzeichnender Rechtslage sind keine ungenutzten, offenen Bohrungen verfügbar, da diese nach Bundesberggesetz verfüllt werden müssen, sodass eine geothermische Nachnutzung nur möglich sein wird, wenn dies bereits vor der Bohrung entsprechend abgesprochen wurde.

Wenn der Verantwortliche für die Erdöl- bzw. Erdgasbohrung und der Geothermieunternehmer, der die Bohrung nachnutzt, nicht identisch sind, kann häufig kein geeigneter rechtlicher Rahmen gefunden werden, der die Frage nach der Verantwortlichkeit für die Bohrung ausreichend klärt. Dies würde durch die verpflichtende Nachnutzung zur Energieerzeugung aus Geothermie eliminiert. Ob ein Niedersächsisches Ausführungsgesetz zu einem Bundesfrackinggesetz die Möglichkeit bietet, eine derartige Bedingung zur Erlaubniserteilung zu machen, bleibt abzuwarten. Aber wenn, sollten wir darauf vorbereitet sein.

Dass die Nachnutzung einer Bohrung zur Aufsuchung von Erdgas als tiefe Erdwärmesonde erfolgreich realisiert werden kann, zeigt z. B. ein österreichisches Projekt in Neukirchen a. d. Vöckla. (4)

(1) http://www.umwelt.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=2540&article_id=9124&_psmand=10
(2) https://www.piratenpartei-braunschweig.de/2015/09/01/fracking-mit-hochdruck-in-die-boeden-der-region/
(3) http://www.umwelt.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=2555&article_id=9111&_psmand=10
(4) http://www.rag-austria.at/presse/veroeffentlichungen/details/article/umweltfreundliche-erdwaerme-fuer-neukirchen-a-d-voeckla.html

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: Zurückgezogen
Zusatzinfos: Grundlagen zu M1: Diverse, zu entnehmen http://www.wasserverbandstag.de/main/Broschuere_Endfassung.pdf Insbesondere § 91 NWG in Verbindung mit § 51 Abs.1 WHG

WP 013 - Screening im Gesundheitswesen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #013: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Screening im Gesundheitswesen
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Screening im Gesundheitswesen

Modul 1: Vorsorge ist besser als Nachsorge! Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die stärkere Nutzung wissenschaftlich anerkannter Vorsorgeuntersuchungen als bisher ein. So wollen wir die Hygienevorschriften erweitern, dass ein Test auf multiresistente Keime bei planbaren Krankenhausaufenthalten bereits im Vorfeld zu erfolgen hat. § 9, Abs. 1 der NMedHygVO ist zu erweitern.

Modul 2: Alle anderen Patienten sollen prinzipiell bei Beginn ihres Krankenhausaufenthaltes auf MRSA und andere multiresistente Keime untersucht werden.

==Begründung:==

Zwischen 10.000 und 30.000 Menschen erkranken deutschlandweit jährlich an multiresistenten Keimen in Krankenhäusern. (1) In Niedersachsen hat dies zwischen 2009 und 2013 nachweislich zu 142 Todesfällen geführt (2) Um die Einschleppung und Verbreitung derartiger Keime in Krankenhäuser zu vermeiden, ist es ratsam, Untersuchungen darauf vor einem Krankenhausaufenthalt vorzunehmen. Bislang übernehmen die Kassen die entsprechenden Kosten nur im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt (3), mit einer entsprechenden gesetzlichen Regelung wären sie dazu auch bei Untersuchungen im Vorfeld verpflichtet.

Dass es auch anders geht, zeigt das Beispiel Holland. Dort werden alle Patienten bei Beginn ihres Krankenhausaufenthaltes auf MRSA gescannt. Die Infektionsrate ist 15mal niedriger als in Deutschland. (4)

(1) https://www.ndr.de/nachrichten/Deutlich-mehr-Tote-durch-resistente-Keime,keime134.html
(2) http://www.noz.de/deutschland-welt/niedersachsen/artikel/453205/mrsa-keime-142-tote-in-niedersachsen-seit-2009
(3) http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/63733/KBV-fordert-praestationaeres-MRSA-Screening
(4) http://www.kn-online.de/News/Aktuelle-Nachrichten-Schleswig-Holstein/News-Aktuelle-Nachrichten-Schleswig-Holstein-Aus-der-Welt/Keime-suchen-und-zerstoeren-In-Holland-wird-jeder-Patient-gescannt

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/t/15w2/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-MedHygVNDrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint

WP 014 - Defibrillatoren in Polizeifahrzeugen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #014: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Defibrillatoren in Polizeifahrzeugen
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Defibrillatoren in Polizeifahrzeugen

Schnelle Hilfe rettet Leben. Die Piratenpartei setzt sich für die Ausstattung sämtlicher Funkstreifenwagen der Polizei mit halbautomatischen Defibrillatoren für die Laienanwendung (sogenannte AED) ein. Die Polizisten können dann bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes bereits unterstützte lebensrettende Reanimationsmaßnahmen durchführen. Es ist sicherzustellen, dass alle im Streifendienst aktiven Polizeibeamten regelmäßig in erweiterter Erster Hilfe geschult werden.

==Begründung:==

Durch den umfassenden Streifendienst sind Polizeifahrzeuge häufig vor dem Eintreffen der Rettungsdienste an einem Unfallort und können dort unabhängige Ersthelferdienste leisten. Insbesondere in Fällen des plötzlichen Herzstillstands. Der plötzliche Herztod ist mit 100 - 150.000 Fällen pro Jahr eine der häufigsten Todesursachen in Deutschland. (1) Sind Polizeifahrzeuge mit Defibrillatoren ausgestattet wie bspw. in Wien (2), Bremen (3) oder Krefeld (4), besteht eine erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass mit Herzstillstand verunfallte Personen gerettet werden können.

Den Erfahrungen aus Wien nach kommt durchschnittlich ein Drittel der Geräte einmal pro Jahr zum Einsatz. Laut Wirtschaftsplan 2015 sind 3057 Funkstreifenwagen im Bestand der Polizei Niedersachsen. (5) Entsprechend ist von gut 1.000 mittels Defibrillator Geretteten auszugehen. Das sollte die alle 10 - 15 Jahre anzusetzende Anschaffung in Höhe von z.Zt. ca. 6 Mio Euro wert sein. Je nach Gerät und Einsatzhäufigkeit kommen dann noch einmal 25€ - 100€/Jahr für den Unterhalt (Batteriewechsel und Klebeelektroden) hinzu. So mitgeteilt von http://www.awi-krefeld.de/de/

(1) http://www.onmeda.de/krankheiten/ploetzlicher_herztod.html
(2) http://www.bmi.gv.at/cms/bmi/_news/bmi.aspx?id=6B595761595968617A34453D&page=79&view=1
(3) http://senatspressestelle.bremen.de/sixcms
(4) http://www.rettungsdienst.de/nachrichten/neue-defibrillatoren-fur-die-polizei-8842
(5) Haushaltsplan 2015, Kapitel 0320, Erläuterungen zu Titel 514 01, S. 134

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: € 6 Mio. Anfangsausstattung, ca. € 150.000 pro Jahr
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 015 - Ausbau der Babyklappen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #015: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Ausbau der Babyklappen
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Ausbau der Babyklappen

Geboren um zu leben. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich sich für den Erhalt und Ausbau von sogenannten “Babyklappen“ ein. Sie ermöglichen eine wirklich anonyme Geburt und reduzieren mögliche Kindstötungen bzw. das Aussetzen von Kindern an anderen Orten. Wir streben eine gesetzliche Regelung an, die eine Babyklappe in jedem Geburts- und Krankenhaus mit Geburtsstation in Niedersachsen vorsieht.

==Begründung:==

Im Gegensatz zur so genannten "Vertraulichen Geburt" (1) ist der Mutter bei der Abgabe des Kindes in eine Babyklappe automatisch wirkliche Anonymität zugesichert (2), die Möglichkeit, sich umzuentscheiden und das Kind wieder zurückzuholen bleibt jedoch unbenommen. Auch entfällt die nach § 219 StGb notwendige Beratung.

Leider gibt es gerade einmal 4 Babyklappen in ganz Niedersachsen (Braunschweig, Hannover, Osnabrück, Nordhorn) (3) von insgesamt 78 Krankenhäusern mit Geburtsstation (Stand Januar 15). (4) Das ist definitiv zu wenig. Denn dass derartige Einrichtungen nach wie vor wertvolle Dienste leisten, ist bekannt (5) Insbesondere dann, wenn sie als letztes Mittel anzusehen sind. Denn gerade dann sind sie wichtig. Und müssen auch in einer Entfernung verfügbar sein, die zumutbar ist. Nicht auszuschließen, dass die dokumentierten Fälle von Kindstötungen nach der Geburt aber auch die nicht erfassten zurückgehen, wenn es keine Weltreise mehr bedeutet, das Kind in fachkundige Obhut geben zu können.

(1) http://www.gesetze-im-internet.de/beratungsg/BJNR113980992.html
(2) https://www.tagesschau.de/inland/vertrauliche-geburt-101.html
(3) http://www.sternipark.de/fileadmin/content/Babyklappen_in_Deutschland.pdf
(4) http://www.ndr.de/nachrichten/Kliniken-mit-Geburtsstation-schliessen,geburtskliniken102.html
(5) http://www.sternipark.de/fileadmin/content/6227_Allensbach_-_Bericht_Sternipark_Anonyme_Geburt.pdf

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Im Rahmen der parlamentarischen Arbeit zu ermitteln.
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 016 - Faire öffentliche Beschaffung

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #016: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Faire öffentliche Beschaffung
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Modul 1: Ausnahmen vom Mindestlohn wo möglich verhindern

Unter die Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn fallen beispielsweise Studenten in der Ausübung eines studienbedingten Praktikums. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass alle Auftragnehmer für alle Mitarbeiter unabhängig von deren Status die festgelegten Mindestlöhne zu zahlen haben. § 4 Abs. 1 und 2 NTVergG sind anzupassen.

==Begründung:==

Rund 2 Millionen Arbeitnehmern (1) mit einem Status unterhalb eines fest angestellten Arbeitnehmers (2) muss kein Mindestlohn gezahlt werden. Das NTVergG geht darauf nicht ein. Es spricht nur vom gesetzlichen Mindestlohn im allgemeinen und schließt damit die durch die Ausnahmen vom Mindestlohn Betroffenen aus. Dies kann nicht hingenommen werden. Ebensowenig, dass Auftragnehmer aus anderen als den definierten Bereichen (Bau- und Dienstleistungen), also zum Beispiel aus dem Textilgewerbe oder der Landwirtschaft, aus dem Gesetzesrahmen fallen. (1) http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/zwei-millionen-menschen-droht-ausschluss-vom-mindestlohn-a-945688.html (2) https://de.wikipedia.org/wiki/Mindestlohngesetz_%28Deutschland%29#Nicht-Anspruchsberechtigte

Modul 2: Unverbindliches verbindlich machen

Unverbindliche Regelungen werden gern vernachlässigt. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass die in den §§ 10 - 12 NTVergG genannten Kriterien, die einen Einfluss auf die Auftragsvergabe beinhalten können, zu verbindlichen Bestandteilen der Vergabeentscheidung werden. § 14 ist in der Folge zu ergänzen.

==Begründung:==

In den §§ 10 - 12 des NTVergG wird die Möglichkeit gegeben, in die Zuschlagsentscheidung Aspekte der Umweltverträglichkeit (§10), Sozialverträglichkeit (§11) und der Einhaltung von ILO-Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen (§12) einfließen zu lassen. Allerdings ist nicht geregelt, nach welchen Kriterien derartige Aspekte zu berücksichtigen sind. Werden sie zu einem automatischen Bestandteil des Angebots, ist nicht nur eine Vergleichbarkeit gegeben, es wird auch sicher gestellt, dass diese Aspekte Berücksichtigung finden. Dies ist eine Erweiterung zu Beschluss http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_262 Vorlage ist hier das TVgG - NRW (1), das derartige Regelungen in seinen §§ 17f. enthält. (1) https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=13150

Modul 3: Lügen nicht belohnen

Es darf keine Bevorzugung von Unwahrheiten geben. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass es nicht mehr möglich sein soll, eine Vertragsstrafe zu senken, weil sie unverhältnismäßig hoch erscheint. § 15 NTVergG soll angepasst werden.

==Begründung:==

Je Verstoß gegen die Vergaberichtlinien ist gem. § 15 Abs. 1 NTVergG 1% des Auftragswertes einzubehalten. Ebendort ist auch geregelt, dass bei unverhältnismäßig hoher Vertragsstrafe der Auftraggeber diese auf Antrag des beauftragten Unternehmens auf einen angemessenen Betrag herabsetzen kann. Je mehr Verstöße, desto geringer kann also die Konsequenz für den Einzelfall ausfallen. Abgesehen davon, dass nicht definiert ist, was eine unverhältnismäßig hohe Strafe ist und unter welchen Voraussetzungen einer Bitte um Herabsetzung nachgekommen werden kann oder soll, handelt es sich hierbei um ein Bonussystem für denjenigen, der schon mit einer großen Anzahl von Verstößen kalkuliert, um einen Auftrag zu bekommen.

Modul 4: Verbindliches wirklich bindend machen

Eine zugesicherte Eigenschaft kann entscheidend bei der Auftragsvergabe sein. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass auch Verstöße gegen die Nennung zugesicherter Eigenschaften der Leistung aus den §§ 10 - 12 NTVergG so behandelt werden, wie Verstöße gegen andere verbindliche Eigenschaften. § 15 NTVergG muss angeglichen werden.

==Begründung:==

In den §§ 10 - 12 des NTVergG wird die Möglichkeit gegeben, in die Zuschlagsentscheidung Aspekte der Umweltverträglichkeit (§10), Sozialverträglichkeit (§11) und der Einhaltung von ILO-Mindestanforderungen an die Arbeitsbedingungen (§12) einfließen zu lassen. Allerdings sieht das Gesetz keine Folgen vor, wenn sich derartige zugesicherte Eigenschaften als nicht zutreffend herausstellen. Mit der Ergänzung soll dem Abhilfe geschaffen werden.

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=TariftVergabeG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true, Antrag gilt unabhängig von TTIP, CETA und TISA

WP 017 - Feiertagsgesetz (NFeiertagsG) überarbeiten

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #017: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Feiertagsgesetz (NFeiertagsG) überarbeiten
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Modul 1: Nicht nur das Tanzverbot abschaffen

Religion ist Privatsache. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Aufhebung der im Niedersächsischen Feiertagsgesetz genannten Ausschlusszeiten für nicht religiös bedingte Handlungen ein. Die §§ 4 - 9 des NFeiertagsG sind überflüssig, § 11 ist anzupassen. Daraus resultiert ebenfalls der Wegfall des dazugehörigen Bußgeldparagraphen 13.

==Begründung:==

Bislang setzen wir uns lediglich explizit für die Aufhebung des Tanzverbots an den so genannten "Stillen Tagen" ein, auch wenn im damaligen Antrag andere Veranstaltungen benannt sind. (1) Es ist jedoch nur recht und billig, sich auch für die Aufhebung aller anderen Beschränkungen einzusetzen. Ich halte es daher für notwendig, eine derartige Erweiterung vorzunehmen.

Zudem ist es schon jetzt kaum möglich, die Genehmigung von Veranstaltungen in den in §§ 7f. genannten Quoren rechtssicher tagesgenau zu ermitteln. Inwieweit die zugrunde liegenden Daten aus der letzten Volkszählung relevant (§ 12) sind, lässt sich nur schätzen. Schon gar nicht, wenn unsere Forderung nach einer Nichterfassung der religiösen Zugehörigkeit durch staatliche Stellen Realität werden sollte. (2)

(1) http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_272
(2) https://www.piratenpartei.de/politik/staat-und-demokratie/trennung-von-staat-und-religion/

Modul 2: Recht auf drei persönliche Feiertage

Religion ist Privatsache. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für das Recht auf drei persönliche Feiertage für jeden volljährigen Menschen in Niedersachsen außerhalb von schulischer Ausbildung ein. Die jeweiligen Tage werden genau wie Urlaub angekündigt und können nur unter den gleichen Bedingungen wie Urlaub verweigert oder aufgehoben werden. Ebenso gelten die gleichen Bedingungen in der Lohnfortzahlung. Diese Regelung soll im Niedersächsischen Feiertagsgesetz verankert werden.

==Begründung:==

Niedersachsen hat mit neun landesweiten Feiertagen zusammen mit Berlin, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein bundesweit die geringste Zahl an landesweiten Feiertagen, die mit zwölf Tagen in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg und dem Saarland am höchsten ist. Diese Differenz ergibt sich aus regionalen religiösen Feiertagen, deren Kriterien in Niedersachsen nicht in ihrer Gesamtheit zutreffen. Im Sinne einer freien Religionsausübung ist es jedoch notwendig, zumindest die Möglichkeit dazu zu geben. Natürlich soll niemand gezwungen werden, diese Tage und die dann auch noch zur Religionsausübung zu nehmen. Aus Gründen der Gleichbehandlung ist es jedoch anzustreben, dass man diese Tage auch mit anderen Inhalten füllen kann.

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Im Rahmen der parlamentarischen Arbeit zu ermitteln.
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Im Rahmen der parlamentarischen Arbeit zu ermitteln.
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Im Rahmen der parlamentarischen Arbeit zu ermitteln.
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Im Rahmen der parlamentarischen Arbeit zu ermitteln.

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/167z/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-FeiertGNDrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint

WP 018 - Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #018: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Modul 1: Verwaltungsgebühren auch von Kirchen zu tragen

Kirchen sollen nicht besser gestellt sein, als jeder andere. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Aufhebung der Regelung ein, die Kirchen und ihr angeschlossene Körperschaften von Verwaltungsgebühren befreit. § 4, Abs. 2, Satz 2 NKAG ist aufzuheben.

==Begründung:==

Religion privatisieren, Privilegien der Kirche abschaffen. Eine der wenigen Möglichkeiten, auf Landesebene tatsächlich etwas zu wollen, was nicht durch Kirchenstaatsverträge und Grundgesetz in Stein gemeißelt scheint. Kann weg.

Modul 2: Ruin durch Gebühren vermeiden

Gebührenforderungen dürfen nicht in den Ruin führen. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für Teilzahlungsmöglichkeiten bei Gebührenzahlungen ein. Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des einzelnen Schuldners ist zu berücksichtigen. Ein formloser Antrag mit der Angabe der monatlich möglichen Zahlung muss dafür ausreichend sein. Eine Verzinsung von 3% über dem Basiszinssatz ist angemessen. Vorauszahlungen lehnen wir prinzipiell ab. § 6 NKAG ist zu überarbeiten.

==Begründung:==

Beispielsweise im Fall von Straßensanierungen kommen schnell und relativ kurzfristig fünfstellige Summen auf angrenzende Hauseigentümer zu. Ihnen muss die Möglichkeit gegeben werden, diese ohne die Gefahr des persönlichen Ruins zu bezahlen.


Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/t/41a1/page/bsvorisprod.psml?doc.hl=1&doc.id=jlr-KAGND2007rahmen%3Ajuris-lr00&documentnumber=1&numberofresults=31&showdoccase=1&doc.part=X&paramfromHL=true#jlr-KAGND2007pP4, Angenommen ohne Modul 2

WP 019 - Versammlungsgesetz (NVersG) liberalisieren

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #019: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Versammlungsgesetz (NVersG) liberalisieren
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Modul 1: Vermummungsverbot beschränken

Das Demonstrationsrecht muss auch ohne Sorge um die eigene Gesundheit ausgeübt werden können. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass witterungsbedingte Bekleidung und Accessoires prinzipiell nicht als Vermummung gelten können. § 9 des NVersG ist zu erweitern.

==Begründung:==

Übliche Accesssoires im Winter sind Schal, Mütze, Kapuzenjacken und ähnliches, im Sommer Basecabs und Sonnenbrillen, im Herbst ein Regenschirm. Theoretisch kann all das auch der Vermummung dienen und wird gerne durch Polizeikräfte beschlagnahmt. (1) (2) Es kann nicht angehen, dass man auf witterungsbedingten Schutz verzichten muss, nur um sein Recht auf freie Meinungsäußerung wahrzunehmen.

(1) http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/1p1y/page/bsvorisprod.psml;jsessionid=B8A898E3D0D5A79FC85133CF6E02CB6E.jp34?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VersammlGNDrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-VersammlGNDpP9
(2) http://www.taz.de/!131844/

Modul 2: Bannmeile aufweichen

Landtagsabgeordnete sind normale Menschen. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die generelle Zulassung von Kundgebungen vor dem Landtag Hannover ein. Sichergestellt muss dabei sein, dass Mandatsträger, Gäste und Bedienstete des Landtages stets freien Zugang zum Gebäude haben. § 18 NVersG ist damit überflüssig, § 19 Abs. 1 Satz 2 und 3 sind aufzuheben.

==Begründung:==

Warum sind eigentlich Mandatsträger etwas besseres, als ganz "normale" Menschen? Gerade in Hannover beklagen sich die Geschäftsleute der Innenstadt über die immerwährenden Absperrungen vor ihren Läden. (1) Da kann man ihnen gern mal etwas entgegenkommen, und einen bisher als Tabuzone und eigentlich auch der Innenstadt zugehörigen Bereich als Ausweichquartier für Demonstranten anbieten.

Nun bietet das Versammlungsrecht durchaus die Möglichkeit, Demonstrationen vor dem Landtag abzuhalten. Wenn denn die Arbeitsfähigkeit des Landtags nicht behindert ist. Das sieht auch dieser Antrag vor. Aber er soll bewirken, dass eine Beweislastumkehr erfolgt. Wenn das Gesetz sagt, dass diese Gefahr an Sitzungstagen generell besteht und damit eine Legitimation hat, Demonstrationen nicht zuzulassen, bleibt sie den Beweis schuldig, dass dies tatsächlich auf Erkenntnissen und nicht nur auf Vermutungen beruht. Und seinen wir mal ehrlich: Eine Demo, die niemand mitbekommt, weil niemand da ist, ist ziemlich sinnbefreit.

Brandenburg hat als erstes (2) und bislang einziges Bundesland die Bannmeile vor seinem Landtag abgeschafft. Es gibt keinerlei Erkenntnisse darüber, dass dies zu einer Beeinträchtigung der Arbeit des Landtages geführt hat.

Die Sinnlosigkeit des § 18 zeigt sich in seinem Absatz 2. Der dort bezeichnete Bereich deckt nicht den Raum vor dem Ausweichquartier des Plenarsaales "Am Markt" ab, in dem der Landtag während der Umbauphase tagt. (3)

(1) http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Uebersicht/Auswirkungen-des-Hagida-Protests-Einzelhaendler-kaempfen-mit-Umsatzeinbussen
(2) http://www.landtag.brandenburg.de/de/infothek/glossar/396238#abc-b
(3) http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/1p1y/page/bsvorisprod.psml;jsessionid=B8A898E3D0D5A79FC85133CF6E02CB6E.jp34?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VersammlGNDrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-VersammlGNDpP18

Modul 3: Flüchtlingsunterkünfte schützen

Wenn es normale Menschen gibt, die eines besonderen Schutzes bedürfen, dann sind es die, die aus Angst und Not um ihr eigenes Leben zu uns gekommen sind. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Einführung von verbindlichen Radien um Flüchtlingsunterkünfte ein, die zu befriedeten Gebieten im Sinne des § 19 NVersG ernannt werden.

==Begründung:==

Die unsäglichen Demonstrationen vor Flüchtlingsunterkünften (1) haben zurecht dazu geführt, den rechtlichen Rahmen für den Schutz dieser Einrichtungen einzufordern. (2) Auch wenn sich diese Art von Demonstrationen in Niedersachsen noch in Grenzen halten, so sollten wir doch darauf vorbereitet sein, etwas entsprechendes fordern zu können, wenn es - was das fliegende Spaghettimonster bitte verhindern möchte - notwendig ist.

Dass wir hier wieder mal zwei widerstrebende Grundprinzipien haben - einerseits das Recht auf uneingeschränkte Demonstrationsfreiheit und andererseits den Schutz von hilfsbedürftigen Menschen - steht außer Frage. Aber in diesem Fall sehe ich letzteres als wichtiger an. Zudem ließe § 19 NVersG die Möglichkeit von Demonstrationen prinzipiell zu, wenn dabei sicher gestellt ist, dass keine Gefahr ausgeht.

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/168p/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-VersammlGNDrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint

WP 020 - Nachbarrechtsgesetz (NNachbG)

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #(Nummer): Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Nachbarrechtsgesetz (NNachbG)
Pictogram voting delete.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Pflanzen leben lassen

Es ist normal, dass Pflanzen wachsen. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Aufhebung zur generellen Verpflichtung zu Rückschnitt oder Beseitigung von Grünpflanzen bei Erreichung einer bestimmten Höhe ein, sofern dies von einem Nachbarn gefordert wird. Die §§ 53 Abs. 2, 54 und 55 NNachbG werden damit überflüssig.

==Begründung:==

Es liegt im wahrsten Sinne des Wortes in der Natur der Sache - hier der Bäume und Sträucher - dass sie wachsen. Dass es von Seiten Dritter - hier der Nachbarn - ein Recht gibt, Einfluss darauf zu nehmen, wie hoch sie wachsen dürfen, ist logisch nur schwer nachvollziehbar. Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern kennen ein solches Recht beispielsweise nicht. Hessen lässt es drei Jahre nach Anpflanzung auslaufen, Berlin nach fünf Jahren, NRW nach sechs Jahren.

§ 55 kann bei dieser Gelegenheit gleich mit aufgehoben werden, er hat sich durch Zeitablauf ohnehin überlebt.

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: abgelehnt
Zusatzinfos: http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/t/15y5/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-NachbGNDrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=0#focuspoint

WP 021 - Feste Bußgelder statt möglicher Willkür

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #021: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Feste Bußgelder statt möglicher Willkür
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Feste Bußgelder statt möglicher Willkür

Eine Rechtsverletzung muss unabhängig vom Wohnort oder den Beziehungen zu Behörden oder ihren Mitarbeitern verfolgt werden. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Einführung eines festen Bußgeldkataloges bei der Behandlung von Ordnungswidrigkeiten ein. Dies gilt für alle Gesetze und Verordnungen des Landes Niedersachsen, die Ordnungswidrigkeiten definieren, z.B. §§ 18 NHundG, 41 NJagdG, 62 Nds. FischG, 43 NAGBNatSchG. Die jeweilige Höhe wird von einer Fachgruppe festgelegt.

==Begründung:==

Wie im Straßenverkehrsrecht, in dem Ordnungswidrigkeiten nach einem festen Bußgeldkatalog (1) verfolgt werden, ist es nur recht und billig, wenn dies auch bei allen anderen Ordnungswidrigkeiten der Fall ist. Allein schon, um die Gefahr der Einflussnahme bei der Bemessung der Höhe zu minimieren, bietet es sich an, keine globale Auflistung wie bspw. im NAGBNatSchG mit unbestimmten Höhen zwischen Null und € 50.000,- zu belegen (2), sondern für jede einzelne Ordnungswidrigkeit feste Werte zu bestimmen, die weder unter- noch überschritten werden dürfen. Des weiteren wird damit ein landesweit einheitlicher Vollzug sichergestellt.

(1) https://www.bussgeldkatalog.org/

(2) http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/u5s/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=48&numberofresults=1829&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-BNatSchGAGNDrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#jlr-BNatSchGAGNDpG9

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Im Rahmen der parlamentarischen Arbeit zu ermitteln.
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Im Rahmen der parlamentarischen Arbeit zu ermitteln.
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Im Rahmen der parlamentarischen Arbeit zu ermitteln.
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine
  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: Zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 022 - Für mehr Personal im Justizwesen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #022: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Für mehr Personal im Justizwesen
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Für mehr Personal im Justizwesen

Was Recht ist, kann nur ein Gericht entscheiden. Im Sinne der Rechtssicherheit sollte das in angemessener Zeit passieren. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für ein unabhängiges, leistungsfähiges Justizwesen ein, damit alle Beteiligten nicht zu lange auf Entscheidungen warten müssen. Wir werden daher eine ausreichende personelle Ausstattung des niedersächsischen Gerichtswesens in den nächsten Haushaltsberatungen berücksichtigen.

==Begründung:==

Dieser Antrag deckt sich mit der Forderung nach mehr "qualifiziertem Personal für Polizei und Justiz" aus der Auflistung "Ziele und Visionen für Niedersachsen".

Allein bei den Verwaltungsgerichten gehen jährlich über 30.000 Verfahren ein, auch eine Folge des für abgabenrechtliche Verfahren noch immer nicht wieder eingeführten Widerspruchsverfahrens. Die Dauer im Hauptsacheverfahren liegt dort bei 8,5 Monaten. Die Arbeitsbelastung der Richterarbeitskräfte liegt bei 63% über dem Normalwert (1)

Um den ohnehin schon überlasteten Staatshaushalt nicht dauerhaft zu belasten, wäre in diesem Fall ausnahmsweise die ansonsten abzulehnende befristete Beschäftigung von Juristen zu empfehlen. Insbesondere jung ausgebildete Akademiker hätten danach beste Chancen, auch im freien Justizwesen eine Stelle zu finden, da sie auf entsprechende Praxiserfahrungen verweisen können. Der letztendliche dauerhafte Personalbedarf wird anhand der tatsächlichen Besetzung von Stellen im Rahmen des Pebb§y-Wert (2) für alle Gerichtsbarkeiten festgelegt.

Wie sich dem Bericht entnehmen lässt, hat der Antrag nichts an Aktuallität verloren. Damals hatte er seinen Ursprung in der dort aktuellen Veröffentlichung des Oberverwaltungsgerichts. (3)

(1) http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=22008&article_id=133178&_psmand=134 und anhängender Geschäftsbericht als PDF, Seite 6 und 14
(2) http://de.wikipedia.org/wiki/PEBB%C2%A7Y
(3) http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=22015&article_id=79808&_psmand=134

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Im Rahmen der parlamentarischen Arbeit zu ermitteln.
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 023 - Widerspruchsverfahren gegen Verwaltungsakte

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #023: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Widerspruchsverfahren gegen Verwaltungsakte
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Wiedereinführung des Widerspruchsverfahrens gegen Verwaltungsakte

Einfaches Recht für alle! Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Wiedereinführung der Möglichkeit ein, gegen die meisten Entscheidungen der Behörden (Verwaltungsakte) Widerspruch einzulegen zu können. Wir sprechen uns deshalb dafür aus,

Modul 1a: das Widerspruchsverfahren in der Regel wie in Rheinland-Pfalz vor neu zu bildenden unabhängigen Rechtsausschüssen der zuständigen Gebietskörperschaften durchzuführen

Modul 1b: ein sogenanntes fakultatives Widerspruchsverfahren einzuführen, welches die Möglichkeit einräumt, gegen Entscheidungen wahlweise Widerspruch einzulegen oder gleich vor dem Verwaltungsgericht zu klagen

==Begründung:==

Wir treten für eine Stärkung der Bürgerrechte ein. Durch die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens wurden die Rechtsbehelfe der Bürger im Verwaltungsverfahren gegenüber den Behörden beschränkt. Nun sind sie gezwungen, gegen Sie belastende Entscheidungen der Behörden gleich vor die Verwaltungsgerichte zu ziehen. Das Widerspruchsverfahren hat als bürgernaher, kostengünstiger, in den meisten Fällen schneller und unbürokratischer Rechtsbehelf u.a. die Funktion, nach Möglichkeit Streitigkeiten zwischen den Bürgern und den Behörden zu befrieden und die Selbstkontrolle der Behörden zu fördern. Der Bürger kann das Widerspruchsverfahren in vielen Fällen selbst führen, während er in Verfahren vor den Verwaltungsgerichten in der Regel anwaltlicher Hilfe bedarf und die hiermit verbundenen Kosten - abhängig vom Ausgang des Verfahrens - übernehmen muss.

Funfact: Bei der Diskussion des Gesetzentwurfes zur Aufhebung des Widerspruchsverfahrens taten sich SPD und Grüne mit berechtigter Kritik hervor, nachzulesen in 16/1880 Von einer Umsetzung der Ankündigung im Koalitionsvertrag, "das bürgerfreundliche Widerspruchsverfahren auf weitere Bereiche ausdehnen" (Koalitionsvertrag, Seite 77) ist noch nichts zu spüren. Aber selbst wenn das Realität würde, heißt das nicht automatisch, dass alle jetzt zur sofortigen Klage führenden Bereiche davon betroffen wären.

Dieser Antrag kommt zum Tragen, wenn die Ankündigung nicht umgesetzt wird. Wenn doch, ist Modul 2 als Ergänzung zu sehen.

Modul 2: Widerspruchs- und Klagefristen erweitern

Gleiches Recht für alle! Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die gleiche Frist zur Erhebung eines Widerspruchs oder einer Klage gegen einen Verwaltungsbescheid ein, wie es gedauert hat, diesen Bescheid zu erlassen. § 8a Abs. 1 des Nds. AG VwGO ist zu ergänzen.

==Begründung:==

Mit der faktischen Abschaffung der Möglichkeit des Widerspruchsverfahrens zum 1. Januar 2005 bleibt um gegen eine Verwaltungsentscheidung vorzugehen, nur noch der Klageweg als rechtlich festgelegtes Mittel. (1) Das davor geschaltete Beschwerdemanagement (Nachprüfung in einem Vorverfahren) stellt nicht rechtsverbindlich sicher, dass eine Einigkeit erzielt wird zwischen Verwaltung und Betroffenem innerhalb der Klagefrist. Diese beträgt nach § 74 VwGO 30 Tage. (2) Mit einer Ausweitung der Klagefristen wäre beiden Seiten geholfen. Die Seite der Betroffenen hat mehr Zeit, um sich auf eine Klage vorzubereiten, die Verwaltung hat mehr Zeit, um die Gründe für ihre Entscheidung darzulegen.

Inwieweit dies im Interesse der Verwaltung liegt, bleibt abzuwarten. Denn möchte sie eine nicht über die 30 Tage hinausgehende Klagefrist, muss sie auch innerhalb dieser Frist entscheiden. Ansonsten kann sie sich weitestgehend ungehindert jegliche Zeit lassen, um einen Beschluss mit entsprechenden Formulierungen so zu gestalten, dass dieser nur schwer juristisch oder gar nicht angreifbar wäre. Während der betroffene Bürger nur besagte 30 Tage Zeit für die Klageerhebung hat. Diese Ungleichbehandlung zu bekämpfen ist Ziel dieses Antrags. Dass das gesetzliche Minimum einer Frist von 30 Tagen nicht unterschritten werden darf versteht sich von selbst.

Kommt es dazu, sind die Regeln für die Widerspruchsfristen analog zu denen für die Klagefristen anzuwenden.

(1) http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/abschaffung-des-widerspruchsverfahrens-in-niedersachsen-319225
(2) http://dejure.org/gesetze/VwGO/74.html

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Im Rahmen der parlamentarischen Arbeit zu ermitteln.
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Im Rahmen der parlamentarischen Arbeit zu ermitteln.
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Im Rahmen der parlamentarischen Arbeit zu ermitteln.
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine
  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: Angenommen in abgeänderter Form

WP 024 - Wiedereinführung eines Sammlungsgesetzes

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #024: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Wiedereinführung eines Sammlungsgesetzes
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Wiedereinführung eines Sammlungsgesetzes

Wer spendet sollte sicher sein, dass sein Geld auch die erreicht, die es erreichen soll. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Wiedereinführung eines Spendensammelgesetzes in Anlehnung an das zum 01.01.2007 aufgehobene Gesetz ein. Die Erfahrungen zeigen, dass dies zu einer Vielzahl von Sammlungen geführt hat, die in betrügerischer Absicht durchgeführt wurden. Vorteile des Gesetzes liegen in der besseren Überprüfbarkeit von Spendensammler und Spendenverwendung. Dort, wo bislang nicht negativ aufgefallene Organisationen und Institutionen agieren, soll ein Anzeigeverfahren ausreichend sein.

==Begründung:==

Bis zum 31.12.2006 war das Spendensammeln in Niedersachsen Restriktionen verschiedenster Art unterworfen, die die Seriosität der Sammlung sichergestellt haben. Es entspricht zwar der liberalen Auffassung der Piraten, Gesetze so weit wie möglich aufzuheben und deren Inhalt der Selbstregulation der Gesellschaft oder des Einzelnen zu überantworten. Wenn sich jedoch wie im Fall des aufgehobenen Spendensammelgesetzes der umfangreiche Missbrauch der freiheitlichen Regelung erweist, sollten erneut verbindliche, möglichst einen Missbrauch verhindernde Regelungen, eingeführt werden.(1) Diese müssen nicht zwangsläufig so umfangreich sein, wie im ursprünglichen Gesetzestext. Im vorliegenden Fall könnte bspw. der § 2, Abs. 3 entfallen, der Spendensammeln räumlich und zeitlich beschränkt. Die genaue Ausgestaltung des Gesetzes ist im Gesetzgebungsprozess festzulegen.

Allein die Tatsache, dass das Durchführen von Sammlungen unter Vorspiegeln falscher Tatsachen (z.B. behaupten die Sammler, im Auftrag Tierschutzbundes zu sammeln) Betrug im Sinne des § 263 StGB und damit strafbar ist, hält die illegalen Spendensammler nicht ab. (2)

(1) http://www.dzi.de/wp-content/pdfs_Spendentipps/Sammlungsgesetze.pdf
(2) http://www.oldenburg.de/?id=4507, Google bietet bei der Begriffskombination „Betrug, Spendensammeln“ über 1. Mio Treffer.

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: http://www.kirchenrecht-oldenburg.de/pdf/23169.pdf

WP 025 - Angemessene Entschädigung zu Unrecht Inhaftierter

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #025: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Angemessene Entschädigung zu Unrecht Inhaftierter
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Angemessene Entschädigung zu Unrecht Inhaftierter

Modul 1: Für etwas verurteilt worden zu sein, was man nicht getan hat, ist schon schlimm genug. Dann aber mit einem Taschengeld von € 25,- pro Hafttag abgefunden zu werden, ist skandalös und eines Rechstaates nicht würdig. Die Piratenpartei Niedersachsen strebt über die Justizministerkonferenz eine Entschädigung nach den Vorgaben des StrEG von € 200,- pro Tag oder einen entsprechend höheren nachgewiesenen Verdienstausfall an.

Modul 2: Ersatzweise für eine bundesweit einheitliche Lösung soll das Land Niedersachsen für den Ausgleich der Differenz zur gegenwärtigen Regelung für in Niedersachsen gesprochenes Unrecht zahlen.

Modul 3: Ein jährlicher Inflationsausgleich ist zu berücksichtigen.

Modul 4: Eventuelle Einkünfte aus Arbeit im Gefängnis sind gegenzurechnen.

==Begründung:==

Die Höhe der Entschädigung stelle ich gerne zur Diskussion. Ich möchte kurz darstellen, wie ich darauf gekommen bin. Wir fordern in unserem niedersächsischen Programm einen Mindestlohn von € 10,36 pro Stunde. Gemäß den üblichen Abrechnungssätzen wären das bei einem 24-Stunden-Einsatz – denn schließlich ist der zu Unrecht Inhaftierte den ganzen Tag eingesperrt – schon allein rund € 250,- Davon ist der Verdienstausfall, der erstattet würde, abzuziehen. Das wären rund € 80,-, wobei es da offensichtlich Spielraum gibt, ob und was die Berechnungsgrundlage ist (1) Theoretisch bleiben aber nur noch € 170,- übrig. Und da sind grundlegend erhöhte Werte für Sonn- und Feiertage noch gar nicht eingerechnet. Der Verlust von Freiheit und Selbstbestimmung ist eigentlich gar nicht bezahlbar. Aber soll man es deshalb nicht wenigstens versuchen, wie es der damalige Justizminister Bernd Busemann im Rahmen eines Antrags der SPD zur Zahlung einer Mindestsumme (2) gesagt hat? Insofern sind also noch € 200,- viel zu wenig, wären aber ein erster Schritt. Immerhin gab es zu Zeiten der Anhebung von € 11,- auf € 25,- zumindest schon mal die Idee, auf € 100,- zu gehen. (3) Wenn sich Niedersachsen mit einer entsprechenden Forderung nicht durchsetzen kann, soll es zur Unterstreichung der Ernsthaftigkeit einer solchen die Differenz aus dem Betrag der Bundesregelung und dem Landeswunsch selber tragen, wenn in Niedersachsen Unrecht gesprochen wurde.

Nebenbei würden vielleicht auch weniger Fehlurteile gefällt, in dem sich die Gerichte mehr Mühe gäben, diese zu vermeiden. Dass eine Notwendigkeit besteht sieht man bspw. durch http://blog.justizkacke.de/?p=1162

Ein Beispiel für Haftentschädigungen in Deutschland und den USA zeigt, was theoretisch möglich sein könnte: http://strafblog.de/2013/03/12/der-wert-der-freiheit-12-millionen-euro-entschadigung-fur-knapp-2-jahre-haft/?utm_source=rss&utm_medium=rss&utm_campaign=der-wert-der-freiheit-12-millionen-euro-entschadigung-fur-knapp-2-jahre-haft

(1) http://www.faz.net/aktuell/rhein-main/hessen/kassel-unschuldiger-muss-auf-haftentschaedigung-warten-16501.html
(2) http://www.mj.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=3745&article_id=74118&_psmand=13
(3) http://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/haftentschaedigung100.html

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Im Rahmen der parlamentarischen Arbeit zu ermitteln (M2)
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/streg/gesamt.pdf, In abgeänderter Form angenommen

WP 026 - Containern straffrei stellen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #026: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Containern straffrei stellen
Pictogram voting delete.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Containern straffrei stellen

Lebensmittel gehören auf den Tisch, nicht in die Tonne. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt für die vorbehaltslose Aufhebung der Strafbarkeit des so genannten "Containerns" und der damit in Zusammenhang stehenden möglichen Verletzungen des Eigentums- und Hausrechts ein. Langfristiges Ziel ist, offensichtlich als Abfall vorgesehene Güter als gemeinfrei zu definieren, das heißt niemand hat mehr ein Eigentumsrecht an derartigen Gütern. Wir streben eine entsprechende Entscheidung über die Justizministerkonferenz an. Ersatzweise soll die Landesregierung das Gespräch mit den großen Einzelhandelsorganisationen und Erzeugern im Lebensmittelbereich suchen, um eine entsprechende freiwillige Lösung zu finden. Die kostenfreie Bereitstellung von zur Vernichtung vorgesehenen Lebensmitteln ist eine Alternative. Sicherzustellen ist die vorzugsweise Verteilung an Bedürftige. Ein Weiterverkauf derartiger Waren ist auszuschließen.

==Begründung:==

Aus dem Bundesprogramm:

"Aber auch hier wollen wir überprüfen, ob nicht bestimmte Taten straffrei bleiben sollen, wenn diese nur einen geringen Unrechtsgehalt aufweisen, zum Beispiel weil nur ein sehr kleiner Schaden entstanden ist oder sie nicht sozialschädlich sind. So ist beispielsweise fraglich, ob jemand, der weggeworfene Lebensmittel aus einer Mülltonne oder Gegenstände vom Sperrmüll holt, dafür bestraft werden sollte." (1)

Durch das "Containern" wird der Wegwerfgesellschaft entgegengewirkt. In Deutschland werden jährlich ca. 11 Mio. Tonnen Lebensmittel vernichtet, davon 550.000 im Handel (2) Ein Großteil davon ist noch genießbar. Es ist an der Zeit, diese Verschwendung zu beenden. Länder wie Frankreich (3) sind da schon wesentlich weiter, als Deutschland. Hier kann Niedersachsen eine Vorreiterrolle spielen.

Nicht nachvollziehbar ist, dass das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Konsumenten dazu auffordert, weniger wegzuwerfen, es aber tunlichst unterlässt, das Gleiche von Handel, Gewerbe und Industrie einzufordern. (4)

In Deutschland wird Abfall, der in entsprechenden Behältern auf privaten Grundstücken wie zum Beispiel Supermärkten oder Fabriken gesammelt und den kommunalen und privaten Städtereinigungsbetrieben zur Entsorgung bereitgestellt wird, nach dem Abfallrecht bis zur Abholung dem Eigentum des Wegwerfenden bzw. Grundstückseigentümers zugerechnet. Allerdings verfolgt das zugrundeliegende Umweltrecht hierbei nur den Zweck, Pflichten von Erzeuger und Entsorger von Abfällen zu regeln sowie die aus Pflichtverletzung entstehende Haftung vor allem bei Umweltschäden zuordnen zu können. Beim unberechtigtem Betreten eingefriedeter Grundstücke kann der Tatbestand des Hausfriedensbruchs verwirklicht sein, wenn der Grundstückseigner Strafantrag stellt. Da es sich aber durchgehend um geringwertige Sachen handelt und bei Entdeckung durch Sicherheitskräfte oder Mitarbeiter des Eigentümers meist nur eine Ermahnung erfolgt und kein Strafantrag gestellt wird, wird regelmäßig kein Strafverfahren eingeleitet. Wird dennoch Strafantrag gestellt, wird das Verfahren meist wegen Geringfügigkeit gegen eine Auflage eingestellt. 2004 wurde eine beim Containern erwischte Kölnerin wegen „gemeinschaftlichen Diebstahls in einem besonders schweren Fall“ angeklagt. Das Verfahren wurde gegen die Auflage, 60 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten, eingestellt.(5)

Im Mai 2009 beschäftigte sich der Sächsische Landtag nach einer Kleinen Anfrage der Linkspartei mit der strafrechtlichen Würdigung des Containerns. Auslöser war ein gegen zwei Containerer eingeleitetes Ermittlungsverfahren. Zwischenzeitlich hatte bereits die Staatsanwaltschaft Bautzen das Verfahren eingestellt, da kein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestand und der Betreiber des Supermarktes keine Anzeige erstattete.(6) In einer Pressemitteilung von März 2012 forderte die Linkspartei anlässlich der Vorstellung einer Studie zur Lebensmittel-Verschwendung (7) durch Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner die Bundesregierung auf, das 'Containern' nach Lebensmitteln straffrei zu stellen. (8)

Im Juni 2013 hob das Landgericht Aachen ein Urteil des Dürener Amtsgerichts auf, das zwei Containerer wegen Diebstahls zu Geldbußen verurteilt hatte. Das Verfahren wurde ohne jede Auflage eingestellt, weil der Fall zu geringfügig sei und kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung bestehe. (9)

Verfahren, in denen Containerer tatsächlich strafrechtlich verfolgt werden, werden regelmäßig eingestellt, sodass die Justiz nur unnötig belastet wird. Kommt es dennoch zu einer Verurteilung, so ist diese mit Sozialstunden bewährt. Das jedoch ist eine Ungerechtigkeit gegenüber den vollkommen straffrei ausgehenden Menschen.

(1) http://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm#Keine_Bestrafung_bei_nur_geringem_Unrechtsgehalt
(2) https://www.zugutfuerdietonne.de/uploads/media/Studie_Lebensmittelabfaelle_Kurzfassung_02.pdf
(3) http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/lebensmittel-wegwerfverbot-fuer-essen-in-frankreich-1.2491917
(4) https://www.zugutfuerdietonne.de/warum-werfen-wir-lebensmittel-weg/wie-viel-werfen-wir-weg/
(5) http://www.taz.de/1/archiv/?dig=2004/12/21/a0047
(6) http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=15223&dok_art=Drs&leg_per=4&pos_dok=3
(7) http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Ernaehrung/WvL/Studie_Lebensmittelabfaelle_Kurzfassung.pdf?__blob=publicationFile
(8) http://www.linksfraktion.de/pressemitteilungen/containern-kein-verbrechen/?rss
(9) http://www.n-tv.de/panorama/Mutmassliche-Diebe-triumphieren-vor-Gericht-article10885196.html

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: abgelehnt
Zusatzinfos:

WP 060 - Polizeikosten bei Bundesligaspielen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #060: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Polizeikosten bei Bundesligaspielen
Pictogram voting delete.svg
Text:
Antragsteller: Jürgen Junghänel
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Polizeikosten bei Bundesligaspielen

Die Piratenpartei setzt sich dafür ein, dass der Einsatz der Polizei bei Fußballspielen von Bundesligavereinen bezahlt wird.

==Begründung:==

Nach Auskunft der Polizeigewerkschaft im Interview auf NDR-Kultur am 30.8.15 entfallen 30% der Einsatzzeit der Bereitschaftsdienstpolizei auf Fußballspiele. Es ist nicht einzusehen, warum die Gemeinschaft in diesem Maße die Geschäftsgrundlage für Vereine bietet, die auf der anderen Seite horrende Summe für ihre Angestellten ausgeben können. Wenn die Vereine die Kosten tragen müssen, werden sie Maßnahmen ergreifen, um diese Kosten zu senken. Letztes Ziel sollte sein, ganz ohne Polizei auszukommen. Dann entfielen auch eine Reihe von Problemen, die die Piratenpartei bisher bei diesen Einsätzen kritisiert hat. Durch die Hintertür gefährdet ein durch den Bundesligaeinsatz bedingter Mangel an Polizeieinsatzstunden das Demonstrationsrecht. Zunehmend sind die Bestrebungen, Demonstrationen abzusagen, weil diese angeblich nicht zu sichern seien. In der Abwägung zwischen Sicherung von Fußballspielen und Demonstrationen stellt hiermit die Piratenpartei indirekt klar, dass Demonstrationen das höherwertige Gut sind.

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: abgelehnt
Zusatzinfos:

WP 027 - Kulturelle Teilhabe erleichtern

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #027: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Kulturelle Teilhabe erleichtern
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Modul 1: Besuche durch Schüler erleichtern

Kultur ist die Grundlage von Bildung. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass alle dem Land Niedersachsen gehörenden oder von ihm verwalteten oder geförderten kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen durch Schüler prinzipiell kostenfrei besucht werden können. Ein entsprechendes Gesetz werden wir auf den Weg bringen.

==Begründung:==

Das Land Niedersachsen betreibt 27 Museen und Theater selbst bzw. verwaltet oder fördert sie. (1) Weiterhin gibt es eine Vielzahl von Veranstaltungen kultureller Natur, die durch das Land Niedersachsen finanziell unterstützt werden. Die Gesamtsumme all dieser Unterstützungen belief sich dabei in 2014 auf über € 164 Mio. (2) All dies, weil das Land Niedersachsen erkannt hat, dass Kultur und kulturelle Bildung wichtig ist und zu marktwirtschaftlichen Konditionen nur schwer realisierbar. Sie werden also von jedem Bürger bereits mit gut je € 20,- pro Jahr subventioniert.

In Italien und England und auch in Berlin oder Hamburg und Sachsen wird der kostenfreie Eintritt für Kinder und Jugendliche teilweise durch staatliche Museen bereits praktiziert. (3) Indem wir allen Kindern, unabhängig von der finanziellen Ausstattung des Elternhauses, die Möglichkeit geben, einfach und unbürokratisch diese Einrichtungen zu nutzen, werden wir langfristig auch dazu beisteuern, dass wieder ein Interesse für Kultur- und Freizeitmöglichkeiten geweckt wird. Außerdem können Schulen ihren Unterricht in diese Einrichtungen “verlegen“, wie es bspw. mit dem Projekt "Jugend ins Museum" in Lübeck angestrebt wird. (4)

In Sachsen nimmt man insbesondere in der Kinder- und Jugendbildung die Museen in die Pflicht. Denn sie verfügen als Orte schulischer wie außerschulischer Bildung über Potenziale, die es gegenwärtig und zukünftig zu nutzen und auszubauen gilt. Darum will man dort die Forderung des kostenfreien Eintritts für Kinder und Jugendliche in allen Museen mittelfristig (bis 2020) umsetzen. (5) Dies kann als Vorlage für einen niedersächsischen Gesetzentwurf dienen.

Denn für Kinder aus finanziell schwachen Familien sind selbst “Kinderpreise“ nicht zu stemmen. Es gibt zwar für Kinder und Jugendliche aus finanziell schwachen Familien mit dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung die Möglichkeit, den Besuch derartiger Einrichtungen unterstützen zu lassen. Aber seien wir mal ehrlich, € 10,- zusätzliche im Monat sind für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft herzlich wenig, wenn davon nicht nur diese Besuche, sondern auch

Beiträge für die Mitgliedschaft in Vereinen in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und Teilnahme an Freizeiten

bezahlt werden sollen. (6) Dies führt zu Ausgrenzung und Schichtenbildung und behindert schon früh die freie Entfaltung bei Kindern und die Teilhabe an der Gemeinschaft.

Bis wir also ein Kinder- bzw. Bildungsgrundeinkommen (7) haben, wäre diese Krücke schon mal ein Anfang.

Modul 2: Altersdiskriminierung abschaffen

Der Zugang zu Kultur muss möglichst barriere- und diskriminierungsfrei sein. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass alle dem Land Niedersachsen gehörenden oder von ihm verwalteten oder geförderten kulturellen Einrichtungen und Veranstaltungen Vergünstigungen für Schüler, Studenten und Rentner ohne eine Altersgrenze gewähren. Ein entsprechendes Gesetz werden wir auf den Weg bringen.

==Begründung:==

Insbesondere in Universitätsstädten ist es nicht unüblich, dass bspw. der vergünstigte Besuch von Museen für Studenten nur bis zu einem bestimmten Alter - z.B. 27 Jahre - oder für Rentner ab einem bestimmten Alter - z.B. ab 60 Jahren möglich ist. Dabei unberücksichtigt bleiben Menschen mit gebrochenen Biographien, die z.B. erst nach Berufsausbildung und Familienzeit ein Studium beginnen oder durch Frühverrentung weit vor der festgelegten Altersgrenze Ruheständler sind mit entsprechenden Abschlägen in der finanziellen Versorgung. Dass sie dann auch noch benachteiligt sind gegenüber denen mit einem glatten Lebensweg ist nicht nachvollziehbar. Hier muss die einfache Vorlage der Statusbestätigung (z.b. Studentenausweis) ausreichend sein, um die Vergünstigung in Anspruch nehmen zu können.

(1a) http://www.kulturbericht-niedersachsen.de Seite 161ff.
(1b) http://www.mwk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=6306&article_id=18726&_psmand=19
(1c) http://www.mwk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=6400&article_id=19055&_psmand=19
(2) http://www.kulturbericht-niedersachsen.de Seite 152ff.
(3a) http://neunmalsechs.blogsport.eu/2014/england-museen-und-ausstellungen-kostenlos/
(3b) http://www.iiccolonia.esteri.it/IIC_Colonia/Menu/Opportunita/Ingresso_gratuito_Musei/
(3c) http://www.visitberlin.de/de/artikel/berlins-museen-kostenlos-eintritt-frei-fuer-kinder-und-jugendliche
(3d) http://www.hamburg.de/kostenlos/1953252/hamburg-kostenlos-kids/
(3e) http://www.smac.sachsen.de/60.html , http://www.skd.museum/de/besucherservice/eintrittspreise/
(4) http://www.jugend-ins-museum.de/
(5) http://www.smwk.sachsen.de/download/Museumskonzeption_gesamt%282%29.pdf
(6) https://de.wikipedia.org/wiki/Leistung_f%C3%BCr_Bildung_und_Teilhabe
(7a) http://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm#Familienf.C3.B6rderung_dort.2C_wo_Kinder_sind.21
(7b) http://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm#Bildungsgrundeinkommen

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Im Rahmen der parlamentarischen Arbeit zu ermitteln.
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: WP027 Modul 2 konkurrierend zu WP030

WP 030 - Eintrittspreise Öffentliche Einrichtungen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #030: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Eintrittspreise Öffentliche Einrichtungen
Pictogram voting delete.svg
Text:
Antragsteller: Jürgen Junghänel
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Eintrittspreise Öffentliche Einrichtungen

Solange es kein Bedingungsloses Grundeinkommen gibt, setzt sich die Piratenpartei Niedersachsen dafür ein, dass die übliche Reduzierung von Eintrittspreisen in öffentlichen Einrichtungen für Rentner und Schwerbehinderte abgeschafft wird und ersetzt wird durch eine Reduzierung der Eintrittspreise für nachweislich arme Personen, also orientiert an deren Einkommen.

==Begründung:==

Die Finanzierung öffentlicher Einrichtungen wie z.B. Museen oder Schwimmbäder ist kritisch, da ist nicht zu verstehen, warum Personengruppen erniedrigte Eintrittspreise zugestanden werden, die nicht nachgewiesenerweise arm sind.

Der Status eines Rentners, Pensionärs oder Schwerbehinderten sagt überhaupt nichts mehr aus über seine finanzielle Situation. Diese Personengruppen sind jetzt nicht automatisch arm.

In Hannover hat man gute Erfahrungen mit dem Hannover AktivPass gemacht, der diesen Personengruppen Ermäßigung zugesteht:
Menschen, die
Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (als Angehörige) vom JobCenter Region Hannover oder Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (Sozialhilfe) vom Fachbereich Soziales (oder Senioren) der Landeshauptstadt oder
Wohngeld vom Fachbereich Soziales der Landeshauptstadt oder
sonstige laufende Sozialhilfe (z. B. Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege) vom Fachbereich Soziales der Landeshauptstadt Hannover oder
als Asylbewerber Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Fachbereich Soziales der Landeshauptstadt oder
ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Kriegsopferfürsorge von der Region erhalten, erhalten diesen Pass.


Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Im Rahmen der parlamentarischen Arbeit zu ermitteln.
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Im Rahmen der parlamentarischen Arbeit zu ermitteln.
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Im Rahmen der parlamentarischen Arbeit zu ermitteln.
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine
  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: abgelehnt
Zusatzinfos: In Konkurrenz zu WP027 Modul 2

WP 028 - Kultur im öffentlichen Raum

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #028: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Kultur im öffentlichen Raum
Pictogram voting delete.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Erlaubte Graffitiflächen schaffen

Die Möglichkeiten für legale Graffiti sind viel zu gering. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Bereitstellung nicht zum Eingangsbereich zählender Außenwände dem Land Niedersachsen gehörender Gebäude für die Benutzung zu öffentlichem Graffiti ein. Entsprechende Wände sind zu kennzeichnen. Vorgaben des Denkmalschutzes sind zu berücksichtigen.

==Begründung:==

Graffiti ist schon lange ein - meist illegaler - Bestandteil des öffentlichen Lebens. Ausnahmen, wie in Hannover (1), bestätigen die Regel, wobei es auch hier stets viel zu tun gibt für Firmen, die Graffiti entfernen. Das Fehlen legaler Flächen für das Anbringen von Graffiti führt regelmäßig zur Nutzung vielfach privatem Eigentums. Mit einer Regelung, die Außenwände dem Land Niedersachsen gehörender Gebäude in bestimmten Fällen für legale Graffiti freizugeben, kann ein Schritt zur Entlastung privater Haushalte hinsichtlich der Beseitigung von Graffiti und der Entkriminalisierung der Sprayer sein.

(1) https://e-government.hannover-stadt.de/lhhsimwebre.nsf/DS/15-1646-2015

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine
  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: abgelehnt
Zusatzinfos:

WP 029 - Gerechteres Denkmalschutzgesetz

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #029: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Keine Belastung durch Denkmalschutz
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Modul 1: Keine Belastung durch Denkmalschutz

Denkmale kommen der Allgemeinheit zugute, sie sollen nicht zu Belastungen des Einzelnen führen. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass bei Wohnimmobilien, die dem Denkmalschutz unterliegen, alle aufgrund des Denkmal-Status' anfallenden Mehrkosten von der öffentlichen Hand übernommen werden, sofern das Objekt zum Zeitpunkt des Erwerbs noch nicht unter Denkmalschutz stand. In Anspruch genommene Steuervorteile sind gegenzurechnen. § 29 DSchG ND ist anzupassen. § 7 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 wären aufzuheben, da nicht mehr anwendbar.

==Begründung:==

In der Wikipedia findet man eine Übersicht mit 243 Seiten, die Denkmäler in verschiedensten Städten Niedersachsens auflisten. (1) Und die ist nicht mal vollständig. So fehlt bspw. Oldenburg, wo nach Auskunft des Bauordnungsamtes "bei ca. 3000 Denkmalen auf dem Gebiet der Stadt Oldenburg ... natürlich der Prozentsatz der denkmalgeschützten Wohngebäude auch ein hoher (ist)."

Wenn nun eine Immobilie, die bislang nicht unter Denkmalschutz stand, unter Denkmalschutz gestellt wird, ist es nur angemessen, wenn sämtliche dadurch entstehenden Mehrkosten von der Gesellschaft getragen werden, die wollte, dass diese Immobilie unter Denkmalschutz steht. Das tut sie zwar schon in den Fällen, wo es Förderungen gibt und Mehrbelastungen steuerlich geltend gemacht werden können. Aber nicht immer ist die Förderung ausreichend und können die steuerlichen Vorteile geltend gemacht werden. Das hängt einerseits von den Haushalten der öffentlichen Hand und andererseits von der Einkommenssituation des Eigentümers ab.

(1) https://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Liste_%28Baudenkmale_in_Niedersachsen%29

Modul 2: Schau mal, Schatz

Modul 2a: Nur ein gerechter Ausgleich aller Interessen sichert historisch wertvolle Funde der Allgemeinheit. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass dem Finder von als Schatz zu definierenden Objekten wenigstens die Hälfte des Wertes zusteht, wenn sie einen hervorragenden wissenschaftlichen Wert besitzen. Dieser soll dabei die Grundlage der Berechnung bilden. Die bisherige Regelung, dass ein Finderlohn nach Belieben und im Rahmen der verfügbaren Mittel des Landeshaushalts gezahlt werden kann, lässt nicht vermuten, dass tatsächlich alle gefundenen kulturell wertvollen Objekte der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden. § 18 Satz 2 und 3 DSchG ND sind anzupassen.

Modul 2b: Funde bis zu einem ermittelten Wert von € 5.000,- sind gemäß § 984 BGB zu behandeln.

Modul 2c: Ist die Entdeckung bei unerlaubten Nachforschungen gemacht worden, ist von der Gewährung einer Belohnung abzusehen. Gleiches gilt, wenn der Fund nicht gemäß den Bestimmungen des Gesetzes angezeigt wurde.

==Begründung:==

Wir alle kennen die Haushaltslage. Dass unter der Maßgabe, dass die Höhe einer Belohnung für die Weitergabe eines gefundenen kulturhistorisch wertvollen Objektes unter diesen Bedingungen, die im Falle eines Falles auch gar keine Belohnung zulassen, sicher gestellt ist, lässt sich erwiesenermaßen bezweifeln. Denn dort, wo man keine Rechte des Staates an gefundenen Objekten kennt, ist die Zahl der gefundenen Objekte regelmäßig höher, als in Ländern, in denen der Finder leer ausgeht. (1)

Da das Ganze natürlich mit bürokratischem Aufwand verbunden ist und sich ein wirklich kulturhistorischer Wert wohl nur bei größeren Zusammenhängen oder Objekten belegen lässt, ist die Einführung einer Bagatellgrenze im Sinne der Regelungen des BGB wünschenswert.

Nun könnte man auch die Aufhebung des § 18 und eine generelle Aufteilung gefundener kulturhistorisch wertvoller Objekte nach § 984 BGB fordern, wie es in Bayern der Fall ist. Eigentümer des Bodens und der Finder teilen sich den Fund. Aber soweit will ich nicht gehen. Ziel ist nicht die Verteilung des Gefundenen, Ziel ist die Sicherstellung einer gerechten Entschädigung für den Finder, der ehrlich genug ist, seinen Fund anzuzeigen, damit er der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt werden kann. Insofern ist auch die nordrhein-westfälische Regelung (2) erweitert zu verankern, dass das Recht auf eine Belohnung erlischt, wenn man den Fund nicht meldet.

(1) http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/kniffelige-rechtslage-vom-unglueck-einen-schatz-zu-finden-12166.html
(2) https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5720031106092634017#det286843

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Im Rahmen der parlamentarischen Arbeit zu ermitteln (M1)
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Im Rahmen der parlamentarischen Arbeit zu ermitteln (M2)
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Im Rahmen der parlamentarischen Arbeit zu ermitteln (M2)
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine
  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: Zurückgezogen
Zusatzinfos: http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/t/15yt/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-DSchGNDrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint

WP 031 - Der Norddeutsche Rundfunk

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #031: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Der Norddeutsche Rundfunk
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Modul 1a: Zusammensetzung des Rundfunkrats 1

ZDF und NDR haben den gleichen öffentlichen Auftrag. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass für die Besetzung des NDR-Rundfunk- und Verwaltungsrates die gleichen Ausschlusskriterien gelten, die für das ZDF Gültigkeit haben. Geregelt wird dies in § 16 des NDR-Staatsvertrages.

==Begründung:==

Die Ausschlusskriterien für den ZDF-Fernseh- und Verwaltungsrat sind dort im neu geschaffenen § 19a des ZDF-Staatsvertrages (1) einerseits weitergehender, andererseits weniger restriktiv. Eine Vereinheitlichung bietet sich an. Folgeparagraphen werden ebenfalls angepasst.

(1) https://www.bremische-buergerschaft.de/drs_abo/2015-04-15_Drs-18-1816_6c2de.pdf

Modul 1b: Zusammensetzung des Rundfunkrats 2

Weniger Politik aber mehr Gesellschaft in allen Bereichen ist gut. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine umfassende Neustrukturierung der Zusammensetzung des NDR-Rundfunkrates ein. So soll zukünftig je ein Vertreter einer

a) Interessenvertretung der Internetbenutzer (CCC, bereits beschlossen)
b) säkularen, weltanschaulichen Vereinigung (z.B. Humanistische Union)
c) Organisation der Lesbisch/Schwul/Bi/Trans-Bewegung (z.B. LSVD)
d) gesellschaftskritischen bundesweit agierenden Organisation (z.B. Attac)
e) Vertretung von Asylsuchenden u. Migranten (z.B. ProAsyl)
d) Organisation der Freien Berufe
e) Organisation des Tierschutzes (z.B. Deutscher Tierschutzbund)
f) ... kann beliebig fortgesetzt werden

Mitglied des Rundfunkrates sein. Herausfallen können dafür

a) Vertreter der Landesparlamente
b) je ein Mitglied aus dem Bereich der evangelischen und katholischen Kirche

Geregelt wird die in § 17 des NDR-Staatsvertrags.

==Begründung:==

Weniger Politik, mehr Gesellschaft. Wie das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat (1), sind regelmäßig die Vertreter der bislang im ZDF-Fernsehrat vertretenen Gruppen SPD und CDU zuzurechnen. Es ist nicht zu erwarten, dass sich dies beim NDR anders verhält. Somit ist eine gesonderte Vertretung von Parlamentsmitgliedern nicht notwendig, um dennoch politische Richtungen im NDR-Rundfunkrat abzubilden. Langfristiges Ziel ist es, den Einfluss aus der aktiven Politik gänzlich zu beenden und innerhalb des Gremiums ein größeres politisches Spektrum abzubilden.

Die Mitglieder der Glaubensgemeinschaften sind prinzipiell zurückzuführen auf Staatskirchenverträge, allerdings nicht in der derzeitigen Anzahl Somit können sie auf jeweils eine Person reduziert werden.

Funfact: Durch die Reform des ZDF-Staatvertrag sind dort Vertreter für a), c) und Teile von e) bereits beschlossen.

(1) https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/fs20140325_1bvf000111.html

Modul 2: Werbung

Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens durch Gebührengelder ist ausreichend. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass Werbung ausschließlich für Eigenproduktionen gemacht werden darf. § 36 des NDR-Staatsvertrages ist zu ändern.

==Begründung:==

Die Werbeeinnahmen machen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk ohnehin nur einen geringen Anteil aus. (1)

Zu enge Beziehungen mit den werbenden Unternehmen können so weitestgehend ausgeschlossen werden, wodurch dann auch keine Konflikte z.B. mit Nachrichtensendungen oder Enthüllungsmagazinen entstehen können. Zudem regelt § 30 Abs. 3 Satz 1 des NMedienG (2), dass Werbung, Sponsoring und Teleshopping im Programm von Bürgerfunk unzulässig sind. Gleiches Recht für alle.

(1) http://www.kef-online.de/inhalte/bericht19/kef_19bericht.pdf S. 156ff
(2) http://www.schure.de/22620/nmedieng.htm

Modul 3: Kontrolle des Rundfunkrates

Öffentlichkeit ist prinzipiell gut. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass die Sitzungen des Rundfunkrates generell öffentlich sind, sofern nicht zwingende Gründe dagegen sprechen. Diese können ausschließlich datenschutzrechtlicher Natur sein. Artikel 5 Abs. 5 der Satzung des Norddeutschen Rundfunks ist zu ändern.

==Begründung:==

Die gesetzliche Regelung zur generellen Nicht-Öffentlichkeit der Sitzungen ist dargestellt in http://www.recht-niedersachsen.de/206/58300,002.htm "Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Beratungen ist dem oder der Vorsitzenden vorbehalten, soweit der Rundfunkrat im Einzelfall nicht etwas anderes beschließt."

Die Forderung ist abzuleiten aus den bekannten Gründen nach Transparenz in der Verwaltung.

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Im Rahmen der parlamentarischen Arbeit zu ermitteln. (M2)

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: Zurückgezogen
Zusatzinfos: Grundlage M1a, 1b und 2 unter https://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/staatsvertrag100.pdf
Grundlage M3 unter https://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/rundfunkrat/download174.pdf

WP 032 - Das Zweite Deutsche Fernsehen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #032: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Das Zweite Deutsche Fernsehen
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Modul 1: Kirchliche Privilegien abschaffen

Kirchen sind gegenüber anderen gesellschaftlichen Gruppen nicht zu bevorzugen. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für das bedingungslose Recht zur unentgeltlichen Berichterstattung aus dem kirchlichen Umfeld ein. § 7 Abs. 3 des ZDF-StV ist aufzuheben.

==Begründung:==

Wieder einmal ein Privileg für Kirchen und Co., das nicht durch die Kirchenstaatsverträge eingefordert wird. Kann also weg.

Modul 2: Talk-Show-Paragraph modernisieren

Vielfalt ist ein Mittel der umfassenden Meinungsbildung. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass auch Vertreter von anderen als im ZDF-Staatsvertrag genannten gesellschaftlichen Gruppen entsprechende Berücksichtigung finden. § 11 Abs. 4 ZDF-StV ist zu ergänzen.

==Begründung:==

Warum in der Regelung bislang nur von Vertretern aus Politik, Kirchen und Arbeit die Rede ist, wenn es um die Möglichkeit einer Diskussion geht, erschließt sich wohl in Zeiten der täglichen Talk-Shows mit Beteiligung darüber hinausgehender Gruppen nicht.

Modul 3: Keine Politik im Fernsehrat

Weniger Politik aber mehr Gesellschaft in allen Bereichen ist gut. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine Neustrukturierung des ZDF-Fernsehrates ein.Vertreter der Parteien und Regierungen sollen prinzipiell nicht mehr beteiligt sein und die Vertreter der Glaubensgemeinschaften nicht mehr als jeweils einen Vertreter entsenden dürfen. Langfristiges Ziel ist es, den Einfluss aus der aktiven Politik gänzlich zu beenden. § 21 des ZDF-StV ist anzupassen.

Statt dessen soll zukünftig je ein Vertreter einer

a) säkularen, weltanschaulichen Vereinigung (z.B. Humanistische Union)
b) gesellschaftskritischen bundesweit agierenden Organisation (z.B. Attac)
c) Vertretung von Asylsuchenden (z.B. ProAsyl)
d) Organisation des
da) Erziehungs- und Bildungswesens (z.B. Deutscher Volkshochschulbund)
db) der Freien Berufe
dc) des Kinderschutzes (z.B. Deutscher Kinderschutzbund)
dd) des Tierschutzes (z.B. Deutscher Tierschutzbund)
de) ... kann beliebig fortgesetzt werden

Mitglied des Fernsehrates werden.

==Begründung:==

Zwar ist mit dem Siebzehnten Rundfunkänderungs­staatsvertrag (17. RÄStV) eine Reduzierung der Mitglieder des Fernsehrates von 77 auf 60 Mitglieder erfolgt und es wurden Regelungen getroffen, die der Vermeidung von Interessenkollisionen beispielsweise für ehemalige Abgeordnete oder Träger bestimmter öffentlicher Ämter beinhalten. Aber noch immer sind 12 Partei- und 2 Regierungsvertreter vorhanden. Im Sinne eines unabhängigen Fernsehrates ist dies nach wie vor nicht hinnehmbar, auch wenn das entsprechende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (1) sogar noch ein politisches Mitglied mehr zulässt. Denn durch die im Urteil zitierten "Freundeskreise" ist nach wie vor die Möglichkeit einer übermäßigen politisch-staatlichen Einflussnahme gegeben und die Politik als Teil der Gesellschaft indirekt vertreten. Um kirchliche Vertreter kommen wir leider nach wie vor aufgrund der Staatskirchenverträge nicht herum, ihre Zahl lässt sich jedoch beschränken. Wie beim NDR sollte unser Ziel sein, auch beim ZDF statt der Politik gesellschaftliche Gruppen stärkere Möglichkeiten zur Mitbestimmung zu ermöglichen. Die unter d) genannten Organisationen waren bis zur Novellierung des ZDF-StV noch im Fernsehrat vertreten. Es findet sich keine Erläuterung, warum ausgerechnet die Bereiche Kinder- oder Tierschutz rausgefallen sind, wenn doch Landsmannschaften oder Opfer des Stalinismus weiter vertreten sind. (1) https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/fs20140325_1bvf000111.html

Modul 4: Keine Politik im Verwaltungsrat

Weniger Politik aber mehr Gesellschaft in allen Bereichen ist gut. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Neustrukturierung des ZDF-Verwaltungsrates ein. Vertreter der Parteien und Regierungen sollen nicht mehr beteiligt sein und die Vertreter der Glaubensgemeinschaften nicht zur Wahl stehen. Die §§ 24f. des ZDF-StV sind anzupassen.

==Begründung:==

Zwar ist mit dem Siebzehnten Rundfunkänderungs­staatsvertrag (17. RÄStV) eine Reduzierung der Mitglieder des Verwaltungsrates von 14 auf 12 Mitglieder erfolgt und es wurden Regelungen getroffen, die der Vermeidung von Interessenkollisionen beispielsweise für Abgeordnete oder Träger bestimmter öffentlicher Ämter beinhalten. Aber noch immer sind 4 Ländervertreter vorhanden. Im Sinne eines unabhängigen Fernsehrates ist auch dies nach wie vor nicht hinnehmbar, auch wenn das entsprechende Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (1) genau dieses Drittel zulässt. Denn durch die im Urteil zitierten "Freundeskreise" ist nach wie vor die Möglichkeit einer übermäßigen politisch-staatlichen Einflussnahme gegeben und die Politik als Teil der Gesellschaft indirekt vertreten. Dass die Vertreter der Glaubensgemeinschaften nicht von einer Wahl in den Verwaltungsrat ausgeschlossen sind, lässt sich nicht auf die Kirchlichen Staatsverträge zurückführen. Diese können hier also ohne weiteres ausgeschlossen werden. (1) https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/fs20140325_1bvf000111.html

Modul 5: Öffentliche Sitzungen des Verwaltungsrates

Öffentlichkeit ist prinzipiell gut. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die generelle Öffentlichkeit der Sitzungen des ZDF-Verwaltungsrates ein. Sie dürfen lediglich unter den Bedingungen des § 22 Abs. 5 für die Nichtöffentlichkeit der Sitzungen des Fernsehrates geschlossen durchgeführt werden. Im Übrigen ist er anzupassen.

==Begründung:==

Der Fernsehrat tagt öffentlich, der Verwaltungsrat aber nicht? Das soll mal jemand schlüssig erklären. Zudem wäre damit der Abs. 4 hinfällig, der den Mitgliedern des Fernsehrates die Teilnahme ermöglicht. Zwar dürften die meisten der dort behandelten Inhalte in den Bereich der Ausnahmeregeln gehen, da es sich um Vertragsangelegenheiten handelt, aber dennoch sollte die Sitzung dem Prinzip der Transparenz nach so weit wie möglich öffentlich sein.

Modul 6: Insolvenz ermöglichen

Das ZDF sollte ein genauso wirtschaftlich arbeitendes Unternehmen wie jedes andere Medienunternehmen sein. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, eine Insolvenz des ZDF zu ermöglichen. § 32 des ZDF-StV ist abzuändern.

==Begründung:==

So wie wir uns dafür einsetzen, die Insolvenz von Kommunen zu ermöglichen, muss auch die Insolvenz öffentlich-rechtlicher Unternehmen wie dem ZDF möglich sein. Dass dies qua Vertrag ausgeschlossen ist und somit eine Insolvenz auf Kosten der Gebührenzahler verschleppt werden kann, ist nicht hinnehmbar.

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine
  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: Zurückgezogen
Zusatzinfos: http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/t/18sl/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=49&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-ZDFStVtrNDrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint

WP 033 - Das Deutschlandradio

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #033: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Das Deutschlandradio
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Modul 1: Hörfunkrat umbauen

Weniger Politik aber mehr Gesellschaft in allen Bereichen ist gut. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass die durch das Bundesverfassungsgericht für das ZDF gemachten Vorgaben hinsichtlich der Zusammensetzung des Fernsehrates auch für den Hörfunkrat des Deutschlandradios gelten. Die Zahl der Mitglieder aus der aktiven Politik soll maximal 1/3 betragen. Langfristiges Ziel ist es, den Einfluss aus der aktiven Politik gänzlich zu beenden.

Die freiwerdenden Plätze sollen mit Vertretern aus bislang unterrepräsentierten gesellschaftlichen Gruppen wie

a) säkularen, weltanschaulichen Vereinigung (z.B. Humanistische Union)
b) gesellschaftskritischen bundesweit agierenden Organisation (z.B. Attac)
c) Vertretung von Asylsuchenden (z.B. ProAsyl)
d) Interessenvertretung der Internetbenutzer (z.B. CCC)
e) Organisation der Lesbisch/Schwul/Bi/Trans-Bewegung (z.B. LSVD)
f) Organisation des
fa) Erziehungs- und Bildungswesens (z.B. Deutscher Volkshochschulbund)
fb) des Kinderschutzes (z.B. Deutscher Kinderschutzbund)
fc) des Tierschutzes (z.B. Deutscher Tierschutzbund)
fd) ... kann beliebig fortgesetzt werden

Mitglieder im Hörfunkrat werden. § 21 Abs. 1 des DLR-StV soll geändert werden.

==Begründung:==

Für das ZDF hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass eine Beteiligung von mehr als einem Drittel an Mitgliedern aus der aktuellen Politik im Fernsehrat zu einer zu starken Einflussnahme durch die Politik führt. Was für das ZDF gilt, sollte auch für die anderen öffentlich-rechtlichen Medien gelten.

Modul 2: Ausschlusskriterien für Hörfunkratsmitglieder definieren

Das Deutschland-Radio ist genauso ein öffentlicher Medienanbieter wie das ZDF. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, Ausschlusskriterien für eine Mitgliedschaft im Hörfunkrat analog zu denen im ZDF-Staatsvertrag einführen. Dies beinhaltet auch Karenzzeiten für aus Parlamenten ausgeschiedene Mitglieder. § 21 des DLR-StV kommt zur Geltung.

==Begründung:==

Auch hier lässt sich auf die Regelungen im ZDF-Staatsvertrag unter § 19a zurückgreifen.

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine
  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: Zurückgezogen
Zusatzinfos: Grundlage: http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/1d9z/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=42&numberofresults=747&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-DLRStVtrNDrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint

WP 034 - Die Landesmedienanstalt

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #034: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Die Landesmedienanstalt
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Modul 1: Sexuelle Vielfalt berücksichtigen

Sexueller Vielfalt muss überall Rechnung getragen werden. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für Verwirklichung der Gleichberechtigung unabhängig von der sexuellen Identität als Teil der Programmgrundsätze in Niedersachsen ein. § 14 Satz 2 des NMedienG ist zu ändern.

==Begründung:==

Hier können wir mal wieder ein Zeichen in Richtung LSBTTIQ-Menschen setzen. Sollte tatsächlich wie angedacht eine Gleichstellung in die Landesverfassung aufgenommen werden, wäre es zudem nur konsequent, auch in anderen Schriften eine Anpassung vorzunehmen.

Modul 2: Landesmedienversammlung modernisieren

Vielfalt in der Aufsicht über das Medienwesen ist ein Garant für weitgehende Objektivität. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die geänderte Zusammensetzung der Versammlung der Landesmedienanstalt ein. Ziel ist, dass Organisationen, die bereits gemäß §17 des NDR-Staatsvertrags im Rundfunkrat vertreten sind, nicht identisch mit den in § 39 Abs. 1 NMedienG genannten Organisationen in der Versammlung der Landesmedienanstalt sein sollen.

==Begründung:==

Wenn man sich ansieht, wer im NDR-Rundfunkrat vertreten ist und wer in der Versammlung der Landesmedienanstalt, sieht man eine große Überschneidung der berücksichtigten Organisationen. Wenigstens eines der beiden Gremien sollte jedoch auch Organisationen beinhalten, die von denen im anderen Gremium unterschiedlich sind und andere Themen vertreten. Nur so kann wirkliche Pluralität in den Fragen der verschiedenen Aufgaben erzielt werden.

In diesem Fall ist in der Versammlung der Landesmedienanstalt nicht einmal eine Berechtigung der Kirchen auf einen Sitz vorhanden. Denn die Staatskirchenverträge (Art. 2 des Loccumer Vertrages (ev) und Art. 10 Staatskonkordat (kath.)) sehen solche Posten nur für die Medienanstalten direkt vor.

Und auch hier sollte ein Verzicht von direkten Vertretern der im Landtag befindlichen Parteien gefordert sein. Dem wäre mit der Umsetzung dieses Antrags genüge geleistet.

Modul 3: Freies WLAN fördern

Freier Zugang zum Internet ist für uns ein Grundrecht. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass aus den Mitteln der Landesmedienanstalt Niedersachsen die Einführung Freien WLANs landesweit unterstützt wird, wie dies auch in Berlin-Brandenburg der Fall ist. § 38 NMedienG ist zu erweitern.

==Begründung:==

Die Landesmedienanstalt Niedersachsen finanziert sich gem. § 50 NMedienG aus Rundfunkbeiträgen. In Berlin-Brandenburg werden die Mittel der Finanzierung u.a. für die Förderung freien WLANs genutzt. (1) Eine derartige Nutzungsmöglichkeit böte sich mit einer entsprechenden Aufgabenerweiterung auch und gerade in einem Flächenland wie Niedersachsen an. Im weitesten Sinne dient dies ohnehin einer der Aufgaben der NSM, der Förderung des Bürgerrundfunks einschließlich seiner Verbreitung.

(1) http://www.mabb.de/foerderung/digitale-projekte/freies_wlan.html

Modul 4: Öffentliche Sitzungen der Landesmedienanstalt

Öffentlichkeit ist prinzipiell gut. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass die Sitzungen der Niedersächsischen Landesmedienanstalt generell öffentlich sind. Geändert wir § 5 Abs. 2 der Satzung.

==Begründung:==

Ähnlich wie beim NDR-Rundfunkrat ist die Situation in der Versammlung der Landesmedienanstalt. Auch hier sagt die Satzung, dass deren Sitzungen nicht öffentlich sind. Da es aber auch hier letztendlich um die Verteilung von Geldern geht, steht der Öffentlichkeit eine ungefilterte Information zu. Die öffentliche Ankündigung von Sitzungen und die Veröffentlichung von Ergebnisprotokollen scheint da nicht ausreichend.

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine
  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: Zurückgezogen
Zusatzinfos: Grundlage für M1-3 unter http://www.schure.de/22620/nmedieng.htm
Grundlage für M4 unter http://www.schure.de/2262019/nlm,hauptsatzung.htm

WP 035 - Filmförderung

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #035: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Filmförderung
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Modul 1: Filmförderung und Familienförderung

Bei unter staatlicher Beteiligung finanzierten Vorhaben sollte die Familienfreundlichkeit eine Rolle spielen. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Wiedereinführung des Punktes "Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf im Bereich der Film- und audiovisuellen Medienwirtschaft" unter 1.1 FilmFRL ein.

==Begründung:==
Mit der Inkraftsetzung der neuen Version der Richtlinie am 27.02.2013 ist dieser Inhalt als einer der Punkte, die förderungswürdig sind, gegenüber der vorhergehenden Version entfallen. Warum Familienfreundlichkeit seit dem bei der Filmförderung keine Rolle mehr spielen soll ist nicht nachvollziehbar.


Modul 2: Transparenz bei der Vergabe der Filmförderung

Bei unter staatlicher Beteiligung finanzierten Vorhaben muss Transparenz in der Entscheidungsfindung gegeben sein. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass die Bewertung der Kriterien zur Förderungserlangung in einem offenen, transparenten Verfahren erfolgt. Weiterhin setzen wir uns für die Veröffentlichung der Ergebnisse bezogen auf die einzelnen Förderkriterien ein. Der Punkt 4.3 der FilmFRL Niedersachsen ist zu erweitern.

==Begründung:==

Es geht einerseits um europäisches Steuergeld (1) sowie um Gebühren- und niedersächsische Steuergelder (2), was verteilt wird. Um Vetternwirtschaft und Korruption keinen Boden zu bieten, muss es ein transparentes Verfahren bei der Verteilung geben. Die Vergabepraxis ist undurchsichtig und wird auch vom Landesrechnungshof kritisiert (3)

(1) https://www.nordmedia.de/pages/foerderung/vergabeentscheidung/vergabeentscheidung_efre/index.html
(2) https://www.nordmedia.de/pages/foerderung/vergabeentscheidung/index.html
(3) http://archiv2014.filmbuero-nds.de/index.php/rundbrief/rundbrief-alte-ausgabe/jahrgang-2013/639-landesrechnungshof-kritisiert-vergabepraxis-der-nordmedia.html

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine
  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: Zurückgezogen
Zusatzinfos: Grundlage unter https://www.nordmedia.de/pages/foerderung/foerderabwicklung/subpages/richtlinie_/index.html

WP 036 - Pressegesetz

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #036: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Pressegesetz
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Pressegesetz konkretisieren

Nur genaue Abgrenzung kann bei Gesetzesverstößen Unsicherheiten beseitigen. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Aufstellung einer Liste der zu verfolgenden Delikte durch Medienschaffende ähnlich der im Hessischen Pressegesetz ein. Die Verbreitung von mittels Whistleblowing erlangten Informationen wäre damit von einer strafrechtlichen Verfolgung ausgeschlossen, sofern diese nicht zur Strafbarkeit der benannten Delikte führt. Die Konkretisierung der §§ 20 - 22 des NPresseG schafft Abhilfe.

==Begründung:==

Ist glaub ich selbsterklärend. (1) Das Hessische Pressegesetz (2) kann in seinem § 12 für die zu verfolgenden Delikte als gute Grundlage genommen werden. Landesverrat ist da nicht bei...

(1) http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2015-05/vorratsdaten-hoechstspeicherfrist-gesetzentwurf-netzpolitik
(2) http://www.rv.hessenrecht.hessen.de/jportal/portal/t/1lmw/page/bshesprod.psml;jsessionid=5BF8C559327A625CECD169FDAAD05EF8.jp15?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=19&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-PresseGHErahmen%3Ajuris-lr00&doc.part=X&doc.price=0.0&doc.hl=1#focuspoint

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine
  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: Zurückgezogen
Zusatzinfos: Grundlage unter http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/t/18qz/page/bsvorisprod.psml;jsessionid=7EA7D97BF1511F94F08FCB7FDF9FB7B3.jp12?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-PresseGNDrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint

WP 037 - Internet & Co.

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #037: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Internet & Co.
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Modul 1: WLAN in öffentlichen Gebäuden

Der Zugang zum Internet ist für uns ein Grundrecht. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Einrichtung von kostenfreiem, anonymem, nicht protokolliertem, diskriminierungsfreiem Zugang zum Internet mittels WLAN in den öffentlichen Gebäuden des Landes Niedersachsen und seiner privatrechtlichen Unternehmen ein. Das zur Verfügung gestellte WLAN muss mit aktueller Verschlüsselung betrieben werden und soll dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Der dazu benötigte Schlüssel ist mit allgemeinen Hinweisen zur Sicherheit im Internet leicht auffindbar zu hinterlegen. Der Zugang kann nach einer definierten Zeit nach Vorwarnung automatisch unterbrochen werden. Ein erneutes Anmelden am WLAN-Netz darf nicht unterbunden werden.

==Begründung:==

Ein Blick in den Norden hilft auch hier: https://www.piratenpartei.de/2015/05/15/freifunk-freitag-schleswig-holstein-richtet-kostenloses-wlan-mit-hilfe-von-freifunktechnik-ein/

Modul 2: Freifunk generell unterstützen

Weil der Zugang zum Internet für uns ein Grundrecht ist, setzt sich die Piratenpartei Niedersachsen für die landesweite Unterstützung von Freifunkinitiativen analog der Regelungen in Nordrhein-Westfalen ein.

==Begründung:==

Was NRW lieb ist, sollte auch Niedersachsen gefallen: http://www.piratenfraktion-nrw.de/wp-content/uploads/2015/06/2015_06_16_Antrag-Freifunk.pdf

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine
  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: Zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 038 - Die Arbeit im Landtag

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #038: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Die Arbeit im Landtag
Pictogram voting delete.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Modul 1a: Neuordnung der Ausschüsse

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Abänderung des § 10 Abs. 1, Satz 5 und 10 der Geschäftsordnung des Landtages Niedersachsen ein. Der Bereich "Medien" soll dem Ausschuss für Wissenschaft und Kultur zugerechnet werden.

==Begründung:==

Die Berührungspunkte von Medienpolitik dürften mit der Kulturpolitik größer sein, als mit Bundes- und Europaangelegenheiten bzw. Regionalentwicklung. Bestenfalls letzteres ist im Bereich der Filmförderung von Bedeutung. Doch dort dürften die Potentiale aus der Filmförderung eher untergeordnet sein.

Modul 1b: Einführung eines Unterausschusses "Digitales Leben"

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Einrichtung eines Ausschusses "Digitaler Wandel" ein. Seine Aufgabe sind alle Inhalte, die sich mit Datenschutz, Netzausbau und Netzzugang beschäftigen.

==Begründung:==

Die nächste Legislaturperiode wird vom Breitbandausbau, von freiem Internetzugang und der Anpassung des allgemeinen Rechts an den Digitalen Wandel geprägt sein. Dem sollte von unserer Seite mit der Forderung nach einem entsprechenden Ausschuss Rechnung getragen werden. Ein eigenes Ministerium halte ich für unrealistisch durchzusetzen.

Modul 2: Gleichheit der Ausschüsse

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Abänderung des § 11 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages Niedersachsen ein. Ziel ist es, Ausschüsse unabhängig davon, ob sie reguläre oder zusätzliche Ausschüsse sind, in gleicher Stärke zu besetzen.

==Begründung:==

Einen sachlichen Grund für die Ungleichbehandlung von regulären und bspw. Untersuchungsausschüssen dahingehend, wie viele Mitglieder diese haben sollen, ist logisch nicht nachvollziehbar. Im Übrigen wird in Artikel 19 der Landesverfassung vom Recht auf Chancengleichheit in Parlament und Öffentlichkeit für alle Parteien gesprochen.

Modul 3: Themenfreiheit der Abgeordneten

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Abänderung des § 12 der Geschäftsordnung des Landtages Niedersachsen ein. Ziel ist es, eine freie Befassung mit Inhalten der Abgeordneten in den Ausschüssen sicherzustellen.

==Begründung:==

Abgeordnete sollen sich also nur mit dem beschäftigen dürfen, was das Parlament für den Ausschuss als angemessen betrachtet? Oder dem, was eine Fraktion beantragt? Ohne dass definiert ist, unter welchen Voraussetzungen derartige Anträge beschieden werden? Gerade während der näheren Beschäftigung mit einem Inhalt zwischen der ersten und zweiten parlamentarischen Beratung tauchen sicher nicht selten Aspekte aus Bereichen auf, die bislang noch nicht bedacht wurden. Warum also sollten bspw. in einem solchen Fall diese Inhalte nicht auch vom federführenden Ausschuss behandelt werden?

Modul 4: Ausreichende Vorbereitung auf erste Beratung sicherstellen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Einführung eines §19 Abs. 4 in Verbindung mit Abänderung des § 25 in die Geschäftsordnung des Landtages Niedersachsen ein. Damit soll die Sicherheit bestehen, dass Drucksachen zu gesetzgeberischen Beratungsgegenständen wenigstens 10 Tage vor der ersten Beratung bereit stehen. Die in § 25 Abs. 1, Satz 2 festgelegte Möglichkeit der Verkürzung auf unter 3 Tage ist komplett aufzuheben.

==Begründung:==

Als Mandatsträger kennt man es sicher: Zeitnah, teilweise erst zu Beginn einer Sitzung, bekommt man einen Stapel Unterlagen sowohl aus der Verwaltung wie auch von anderen Parteien auf den Tisch und soll dann Entscheidungen fällen. Dass damit kaum eine umfangreiche Information aus unabhängigen Quellen möglich ist, ist wohl allseits anerkannt. Bislang spricht die Landtags-GO lediglich von mindestens drei Tagen Vorlaufzeit vor der ersten Beratung. Auch wenn dort nur die Grundzüge eines Gesetzentwurfes dargestellt werden sollen, jede Fraktion hat das Recht, darauf einzugehen. Eine fundierte Vorbereitung ist dabei das A und O. Was die Frist von 10 Tagen betrifft: Die bedingt sich die Landesregierung innerhalb ihrer eigenen GO in deren § 9 Abs. 4 (2) für eigene Kabinettsvorlagen selbst aus.

(1) http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/16ci/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=VVND-VVND000003122&doc.part=X&doc.price=0.0#VVND-VVND000017953

Modul 5: Was Recht ist, muss sich erst mal zeigen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Einfügung eines § 22a in die Geschäftsordnung des Landtages Niedersachsen ein. Ziel soll sein, entsprechend den Regelungen in § 38 zur Einbringung selbständiger Anträge die Möglichkeit zu geben, eine verfassungsrechtliche Prüfung durchführen zu lassen. Dazu streben wir die Einrichtung eines "Juristischen Dienstes" des Landtages an, um unparteiisch und unabhängig von der Sachkompetenz der Ministerien zu bestimmten Themen zu informieren sowie entsprechende Gutachten erstellen zu lassen. Diese sollen primär verfassungs- und datenschutzrechtliche Aspekte behandeln. Die dritte Beratung mit Beschlussfassung ist bis zur abschließenden juristischen Klärung auszusetzen.

==Begründung:==

Immer wieder werden Gesetze von Landes- oder Bundesverfassungsgerichten gekippt, die sich als verfassungswidrig herausstellen. Hier wäre eine stärkere Kontrolle notwendig, damit offensichtlich verfassungswidrige Gesetze nicht verabschiedet werden. Denn bis sie endgültig gekippt werden können sind sie in Kraft. Dies ist ein nicht hinnehmbarer Zustand, der leider inzwischen zum politischen Alltag gehört. Die niedrige Zahl von lediglich zwei Fraktionen würde dazu führen, dass der Gesetzgebungsprozess sich viel stärker an Grundrechtsfragen orientieren müsste, um nicht Gefahr zu laufen, sich durch ein negatives Gutachten des Landesverfassungsgerichts der öffentlichen Kritik auszusetzen. Ein “Juristischer Dienst“ kann dabei ohne parteipolitische Brille eingebrachte Gesetze hinsichtlich ihrer rechtlichen Folgen bewerten und auf mögliche Fehler untersuchen. Einen derartigen Dienst gibt es in den Landtagen Baden-Württemberg, Sachsen und Thüringen.

Modul 6: Das Geld kommt zum Schluss

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Abänderung des § 27 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Landtages Niedersachsen ein. Der Haushaltsausschuss soll sich erst nach der abschließenden Beratung im Fachausschuss mit den finanziellen Auswirkungen eines Gesetzentwurfes beschäftigen.

==Begründung:==

Beratungen dienen dazu, Inhalte zu optimieren. Daraus folgt, dass sich sowohl Zielsetzungen aber insbesondere die Ausgestaltung von Gesetzen massiv ändern können, was sich durchaus auf Mehr- oder Mindereinnahmen und -ausgaben öffentlicher Träger auswirken kann. Wenn der Haushaltsausschuss sich also parallel mit dem Fachausschuss oder sogar noch vor ihm mit einem Gesetzentwurf beschäftigt bestehen zwei Probleme: Erstens ist das Urteil des Haushaltsausschuss ggf. auf falschen Voraussetzungen gebaut, zweitens besteht die Gefahr, dass gute Ideen aufgrund angeblich fehlenden Geldes gar nicht erst verfolgt werden. Und dass Geld eigentlich immer da und es nur eine Frage der Verteilung ist, wissen wir ja alle. § 53 regelt dies so für die Behandlung von Eingaben an die Landesregierung. Dann sollte es bei Gesetzen erst recht so sein.

Modul 7: Fast-Food-Entscheidungen, nein danke

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Abänderung des § 29 der Geschäftsordnung des Landtages Niedersachsen ein. Zwischen 1. und 2. Beratung müssen wenigstens 10 Tage liegen, um eine möglichst vollständige Information für die Entscheidung über einen Gesetzentwurf erlangen zu können.

==Begründung:==

Die 2. Beratung ist quasi noch wichtiger, als die 3., in der die Entscheidung über einen Gesetzentwurf spätestens fällt. Ihr Inhalt ist in den §§ 30 - 32 festgelegt. Es ist ein Zeichen des Politik 1.0-Denkens, dass zwei Tage zwischen 1. und 2. Beratung ausreichend sind, um Gesetzentwürfe der Mehrheitsparteien durchzuwinken und der anderen Parteien abzulehnen. Dies ist mit unserem Verständnis einer von Parteien unabhängigen themenbasierten Zusammenarbeit im Parlament nicht in Übereinstimmung zu bringen.

Modul 8: Veröffentlichungspflicht sämtlicher Beschlüsse

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Abänderung des § 40 Abs. 1 Satz 3 der Geschäftsordnung des Landtages Niedersachsen ein. Auch Antragsablehnungen sollen veröffentlicht werden.

==Begründung:==

Selten genug kommt es vor, dass Anträge von Nichtregierungsparteien positiv beschlossen werden. Dennoch soll die Öffentlichkeit darüber informiert werden, dass diese Anträge gestellt, aber von der Mehrheit abgelehnt wurden. So lässt sich die Arbeit der nicht an der Regierung beteiligten Parteien über öffentliche Kanäle dokumentieren.

Modul 9: Verzicht auf Ausdruck von Anfragen, Anträgen und Gesetzentwürfen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Abänderung der §§ 47 Abs. 2 Satz 2, 48 Abs. 1 Satz 2 und 64 Abs. 3 Satz 2 der Geschäftsordnung des Landtages Niedersachsen ein. Auf die Abgabe schriftlicher Anfragedokumente bei vorheriger elektronischer Übermittlung kann verzichtet werden.

==Begründung:==

Es besteht keinerlei Notwendigkeit, per Mail übersandte Anfragen, Anträge und Gesetzentwürfe auch noch auf Totholz zu drucken. Das verursacht nur Ressourcen-, Geld- und Zeitverschwendung.

Modul 10: Keine Beschränkung von Zusatzfragen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Abänderung des § 47 Abs. 5 Satz 3 und 4 sowie 48 Abs. 3 Satz 3 und 4 der Geschäftsordnung des Landtages Niedersachsen ein. Durch Antworten der Landesregierung auf Fragen der Abgeordneten entstehende neue Fragen sollen ihrem Wesen nach nicht beschränkt werden. Wenn sich aus den Zusatzfragen eine Situation ergibt, die den Ablauf der Fragestunde abändert, darf das weder dem Fragesteller noch dem Inhalt der Frage zum Nachteil gereichen.

==Begründung:==

Im Prinzip genauso, wie in Modul 2. Wie bei Beratungen kann es auch bei Befragungen neue Aspekte geben, die behandelt werden können müssen. Zumal in Absatz 6 klargestellt wird, dass es zumindest nicht zu zeitlichen Verzögerungen im Ablauf kommen kann.

Modul 11: Keine Beschränkung der Bekanntmachung von potentiellen Informationen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Abänderung des § 62 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtages Niedersachsen ein. Die Unverbindlichkeit der Bekanntmachung von an den Landtag gerichteten Mitteilungen, Denkschriften und sonstige Schreiben, in denen kein Beschluss erbeten wird, wird aufgehoben.

==Begründung:==

Kann-Bestimmungen sind immer anfällig für Auslegungen hinsichtlich der Ausführungsnotwendigkeit. Höchstens sollte es den Abgeordneten überlassen sein, die Inhalte der genannten Medien hinsichtlich der Klassifizierung ob ausschussrelevant oder nicht zu beurteilen. Die Landtagsverwaltung soll dieses Recht nicht haben.

Modul 12: Änderung der Tagesordnung demokratisieren

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Abänderung des § 66 Abs. 1 Punkt 1 der Geschäftsordnung des Landtages Niedersachsen ein. Was eine Gruppe beantragt, kann nicht durch eine andere, möglicherweise kleinere Gruppe unterbunden werden.

==Begründung:==

Wenn eine Fraktion oder zehn Abgeordnete eine Änderung der Tagesordnung wollen und eine andere Fraktion oder zehn Abgeordnete dies unterbinden können, entbehrt diese Möglichkeit ihrer Grundlage. Wenn schon, sollte sich das Parlament mehrheitlich gegen eine Änderung der Tagesordnung aussprechen.

Modul 13: Redezeitungleichheiten aufheben

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Abänderung der §§ 70 Abs. 1 Satz 2 und 71 Abs. 1 und 2 der Geschäftsordnung des Landtages Niedersachsen ein. Alle im Landtag vertretenen Fraktionen bekommen zu jedem Beratungsgegenstand die gleiche Redezeit.

==Begründung:==

Entscheidend ist bei jeder Beratung am Ende ohnehin die Abstimmung. Deren Ergebnis sollte offen sein. Um dies zu gewährleisten, soll die Meinungsbildung des Plenums nicht dadurch verzerrt werden, dass eine inhaltliche Darstellung mehr Präsentationsmöglichkeiten bekommt, als eine andere. Im Übrigen wird in Artikel 19 der Landesverfassung vom Recht auf Chancengleichheit in Parlament und Öffentlichkeit für alle Parteien gesprochen.

Modul 14: Reden in die Mediathek

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Einführung eines § 71a in die Geschäftsordnung des Landtages Niedersachsen ein. Damit wird zu einer dauerhaften automatischen, uneingeschränkten Veröffentlichung von Reden unter freier Lizenz im Landtag in der Mediathek des Landtages geführt. Ein leichtes Auffinden der einzelnen Redebeiträge nach Sitzungstag, Sitzungsgegenstand, Partei und Mandatsträger muss möglich sein.

==Begründung:==

Die Fraktion in Schleswig-Holstein hat es geschafft, etwas derartiges durchzusetzen. (1) Dann sollten unsere Mandatsträger das auch versuchen. Ist letztendlich wieder ein Teil der Transparenz. Vermieden wäre damit auch das Schicksal der Piraten-Fraktionsmitglieder im Landtag NRW, bei denen all zu oft gerade dann niemand filmt, wenn sie eine Rede halten. http://landesportal.piratenpartei-sh.de/blog/2015/05/mediathek-landtag-live/

Modul 15: Beschlussfähigkeit nur bei Beschlussnotwendigkeit

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Abänderung des § 79 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Landtages Niedersachsen ein. Nicht zu beschließende Teile einer Tagesordnung werden behandelt, auch wenn keine Beschlussfähigkeit mehr vorliegt.

==Begründung:==

Es gibt keinen Grund, warum beispielsweise Anfragen oder auch erste Beratungen, bei denen keine Beschlussfassung ansteht, nicht behandelt werden sollen, nur weil die Mehrheit der Parlamentarier nicht anwesend ist.

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Im Rahmen der parlamentarischen Arbeit zu ermitteln (Module 5, 8 und 14)
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine
  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: abgelehnt
Zusatzinfos: Grundlage unter http://www.landtag-niedersachsen.de/rechtsvorschriften/ als PDF

WP 039 - Die Arbeit in der Regierung

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #039: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Die Arbeit in der Regierung
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Modul 1: Beschränkung der außerparlamentarischen Arbeit der Minister

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Erweiterung des § 6 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen ein. Die Gesamtzahl der außerhalb der ministerialen Arbeit liegenden Posten in den unter Abs. 1 und 3 genannten Einrichtungen soll auf drei beschränkt sein.

==Begründung:==

Es ist schwer nachvollziehbar, dass man in der verantwortungsvollen Position eines Ministers überhaupt ausreichend Zeit für die Wahrnehmung außerhalb der eigentlichen Tätigkeit liegender Aufgaben auf ebenso verantwortungsvolle Weise haben kann.

Modul 2: Datenschutzfolgenabschätzung verankern

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Erweiterung des § 9 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen ein. Zukünftig sollen auch die datenschutzrechtlichen Auswirkungen Teil der Folgenabschätzung unter Punkt 7 werden.

==Begründung:==

Ergibt sich aus dem Text.

Modul 3: Mehr Mitsprachemöglichkeit bei der Gesetzgebung

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Erweiterung des § 31 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung und der Ministerien in Niedersachsen ein. Zusätzlich zu den dort genannten Verbänden sind auch Interessenvertretungen aus der Zivilgesellschaft in den Gesetzgebungsprozess einzubinden. Die Landesregierung wird aufgefordert, eine entsprechende Liste aus nicht berücksichtigten Bereichen wie Datenschutz, Umwelt, Kunst und Medien, Familie, Tierschutz... zu erstellen und dem Parlament zur Beratung vorzulegen.

==Begründung:==

Wenn nur Vertreter der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Berufsverbände nach § 104 des Niedersächsischen Beamtengesetzes und die kommunalen Spitzenverbände bei neuen Gesetzen Gehör finden, sind wie bei den anstehenden Beratungen zum Informationsfreiheitsgesetz wirkliche Fachleute eher unterrepräsentiert. Mal abgesehen davon, dass es doch ohnehin fraglich ist, ob wirklich nur diese Organisationen gehört werden.

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine
  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: Zurückgezogen
Zusatzinfos: Grundlage: http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/16ci/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=VVND-VVND000003122&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint

WP 040 - Das Niedersächsische Abgeordnetengesetz (NAbgG)

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #040: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Das Niedersächsische Abgeordnetengesetz (NAbgG)
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Keine Bevorzugungen von Religionen im Parlament

Alle Menschen sind gleich. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass Mitglieder des Landtags, die religiösen Gemeinschaften als Angestellte angehören, kein Mandat bekleiden dürfen. Denn andere Angestellte juristischer Personen des öffentlichen Rechts dürfen es auch nicht. § 5 Abs. 3, Satz 2 des NAbgG ist zu ändern.

==Begründung:==

Als Angestellter sagen wir mal des NDR darf man also kein Abgeordneter sein. Aber als Angestellter des Bistums Hildesheim schon? Noch Fragen? Ist auch nicht durch Kirchenverträge gedeckt, kann weg. Nein, muss es sogar. Säkularer Staat und so.

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine
  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: Zurückgezogen
Zusatzinfos: Grundlage: http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=AbgG+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true

WP 041 - Die Niedersächsische Verfassung

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #041: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Die Niedersächsische Verfassung
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Modul 1: Das Volk in der Präambel und anderweitig

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass in den Artikeln 1, 3 Abs. 1, 7, 8 Abs. 4, 12, 28 Abs. 3, 31, 41 Abs. 1 u. 3, 45 Abs. 3, dem kompletten Abschnitt 5, 51 Abs. 1, 54 Abs. 2, 57 Abs. 2, 60, 63 Abs.1 und 75 der Begriff "Volk" gegen den der "Bevölkerung" ausgetauscht wird beziehungsweise wo möglich wegfällt.

==Begründung:==

Alle Entscheidungen egal welcher Parlamente haben auf die gesamte Bevölkerung innerhalb des ihnen zugeordneten Gebietes unabhängig von ihrem Staatsbürgerstatus Auswirkungen hat, ist es Zeit, diesen Begriff zu überdenken. Nur dann ist sichergestellt, dass zumindest vor dem Gesetz alle Menschen gleich sind und die Einsicht besteht, dass es ein niedersächsisches Volk gar nicht gibt.

Problem ist der Wortlaut des Artikels 28 Abs.1 GG und der Umstand, dass laut Artikel 20 GG (Demokratieprinzip) alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Die gerichtlich vorgenommene Definition (1) des Volksbegriffes hat ergeben, dass nach dem derzeitigen Wortlaut des Grundgesetzes damit nur Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit gemeint sind.

(1) http://www.staatsgerichtshof.bremen.de/sixcms/media.php/13/PressStGH140324%20St%201-13_Urteil.pdf

Modul 2a: Artikel 3 Grundrechte - Sexuelle Identität

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Abänderung des Artikel 3 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung ein. Das Merkmal des Geschlechts soll durch das der sexuellen Identität ersetzt werden.

==Begründung:==

Warum wollen wir das? Weil...
- der Gleichheitsgrundsatz in einer modernen, pluralistischen Gesellschaft auch auf diesen Aspekt anzuwenden ist
- damit jeder einzelne Bürger und insbesondere Landtagsabgeordneter unabhängig von seiner Parteizugehörigkeit diesem Ziel verpflichtet ist
- dies ein eindrucksvolles Zeichen gegen rechtes Gedankengut ist

Modul 2b: Artikel 3 Grundrechte - AGG in die Verfassung

Die Piratenpartei Niedersachsen für die Abänderung des Artikel 3 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung ein. Die Merkmale "Abstammung" und "Rasse" sollen durch den Begriff "Körperliche Merkmale" ersetzt werden.

==Begründung:==

Warum wollen wir das? Weil... - alle Menschen gleich wertvoll sind und jegliche Nonkonformität leicht Grund für Mobbing wird
- damit jeder einzelne Bürger und insbesondere Landtagsabgeordnete unabhängig von seiner Parteizugehörigkeit diesem Ziel verpflichtet ist
- allein die Benennung der Begriffe "Abstammung" und "Rasse" schon eine Art der Stigmatisierung sind

Modul 3: Artikel 4 Recht auf Bildung, Schulwesen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Abänderung des Artikel 4 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung ein. Die in Artikel 7 Abs. 5 des Grundgesetzes genannten Bekenntnisschulen sind aus dem Anspruch auf staatliche Förderung zu lösen.

==Begründung:==

Warum wollen wir das? Weil...
- dies ein Bestandteil unseres Strebens nach einer Trennung von Staat und Religion ist
- es diesen Bezug außer in Niedersachsen nur noch in der Verfassung Nordrhein-Westfalens gibt
- Höchstquoten von Schülern anderen Bekenntnisses dazu führen, dass Bekenntnisschulen Schüler ablehnen können, obwohl die Schule von staatlichen Geldern gestützt, oft sogar maßgeblich finanziert wird und unter Umständen die nächstgelegene ist.
http://www.kurzebeinekurzewege.de/niedersachsen/

Modul 4: Artikel 8 Wahl des Landtages

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Erweiterung des Artikel 8 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung ein. Jeder Bürger mit gültigem Aufenthaltsrecht ab dem Alter von 16 Jahren soll unabhängig von seiner Nationalität gemäß den Vorgaben für Deutsche wahlberechtigt sein.

==Begründung:==

Warum wollen wir das? Weil... - die Landespolitik Einfluss auf jeden Bürger in Niedersachsen hat, egal welcher Nationalität
- endlich Schluss sein muss, Menschen in Deutsch und Nicht-Deutsche zu unterscheiden
- der Weg, den die Landesregierung hinsichtlich der Wahlberechtigung aller Bürger bei den Kommunalwahlen beschritten hat, genauso für die Landtagswahlen möglich ist.

Modul 5: Artikel 9 Wahlperiode

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Konkretisierung des Artikel 9 Abs 2 der Niedersächsischen Verfassung ein. Wahlen sollen in der Zeit vom 15. November bis 15. Februar nicht stattfinden.

==Begründung:==

Warum wollen wir das? Weil...
- sich die Wahltermine immer weiter Richtung Weihnachten verschoben haben und deshalb kein wirklicher Wahlkampf möglich ist.
- die derzeitige Regelung große Parteien bevorzugt, die auch ohne ihre Inhalte bekannt machen zu müssen, "aus Tradition" gewählt werden.
- Wahltermine in der Schlechtwetterperiode tendenziell zu geringerer Wahlbeteiligung führen.

Modul 6: Artikel 14 Indemnität

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Erweiterung des Artikel 14 der Niedersächsischen Verfassung ein. Auch nachweislich vorsätzliche Falschaussagen in Parlament und Untersuchungsausschüssen eine gerichtliche Verfolgung ermöglichen.

==Begründung:==

Warum wollen wir das? Weil...
- das vorsätzliche Belügen des Parlaments kein Kavaliersdelikt ist.
- es eine Schande ist, dass diese Regelung noch nicht getroffen wurde.

Modul 7: Artikel 21 Geschäftsordnung, Einberufung, Beschlussfassung

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Erweiterung des Artikel 21 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung ein. Die nicht an der Regierung beteiligten Parteien in Gänze ebenfalls das Recht haben, den Landtag unverzüglich einzuberufen.

==Begründung:==

Warum wollen wir das? Weil...
- Artikel 19 der Landesverfassung den nicht an der Regierung beteiligten Parteien das Recht auf Chancengleichheit in Parlament und Öffentlichkeit garantiert
- insbesondere bei einer großen Koalition der Anteil der nicht an der Regierung beteiligten Parteien leicht unter ein Viertel der Mitglieder des Landtags fallen kann
- dem Minderheitenschutz damit Genüge geleistet ist

Modul 8: Artikel 22 Öffentlichkeit

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Erweiterung des Artikel 22 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung ein. Die prinzipielle Öffentlichkeit aller Gremien im Landtag soll festgeschrieben wird. Ausnahmen regelt die Geschäftsordnung des Landtages.

==Begründung:==

Warum wollen wir das? Weil...
- den Ausschüssen der gleiche verfassungsmäßige Rang in Sachen Öffentlichkeit eingeräumt werden soll, wie dem Landtag selbst
- die bisherigen Regelungen zur Öffentlichkeit von Ausschüssen nur in der Geschäftsordnung des Landtages festgelegt ist und jederzeit geändert werden kann
- wir vermeiden wollen, dass je wieder Hinterzimmerpolitik unter den Augen der Verfassung gemacht werden kann

Modul 9: Artikel 24 Auskunft, Aktenvorlage und Zugang zu öffentlichen Einrichtungen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Abänderung des Artikel 24 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung ein. Die Gesamtheit der Mitglieder eines Ausschusses der nicht an der Landesregierung beteiligten Parteien sollen die genannten Aktionen durchzuführen beantragen dürfen.

==Begründung:==

Warum wollen wir das? Weil...
- Artikel 19 der Landesverfassung den nicht an der Regierung beteiligten Parteien das Recht auf Chancengleichheit in Parlament und Öffentlichkeit garantiert
- insbesondere bei einer großen Koalition der Anteil der nicht an der Regierung beteiligten Parteien leicht unter ein Fünftel der Mitglieder des Landtags fallen kann
- dem Minderheitenschutz damit Genüge geleistet ist
- man sich nicht darauf verlassen kann, dass die Geschäftsordnung im Falle eines Falles eine derartige Rücksichtnahme zeigt.

Modul 10: Artikel 27 Untersuchungsausschüsse

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Abänderung des Artikel 27 Satz 1 - 3 der Niedersächsischen Verfassung ein. Bereits zehn Mitglieder des Landtags oder eine Fraktion sollen ausreichen, um die genannten Aktionen durchzuführen beantragen zu dürfen.

==Begründung:==

Warum wollen wir das? Weil...
- gemäß der Geschäftsordnung des Landtags § 22 Abs. 1 bereits eine Fraktion oder zehn seiner Mitglieder unabhängig von ihrer Partei- oder Fraktionszugehörigkeit Gesetzesentwürfe einbringen dürfen und es sich nicht erschließt, warum dies ausgerechnet bei Anträgen zur Einrichtung von Untersuchungsausschüssen - einer der parlamentarischen Hauptaufgaben in seiner Kontrollfunktion - anders sein soll.
- die nicht an der Landesregierung beteiligten Parteien gem. Artikel 19 der Landesverfassung immer die gleichen Rechte haben müssen, egal ob ihr Anteil am Parlament größer oder kleiner als 20% ist.
- dem Minderheitenschutz damit Genüge geleistet ist

Modul 11: Artikel 31 Bekenntnis und Amtseid

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Abänderung des Art. 31 der Niedersächsischen Verfassung ein. Der rein christliche Gottesbezug als mögliche Beteuerung soll in einen allgemein gültigen Bezug umgewandelt wird.

==Begründung:==

Warum wollen wir das? Weil...
- es auch Menschen mit anderem religiösem Hintergrund möglich sein muss, eine Eidesformel mit der ihrem Glauben zuzuordnenden Heilsperson (Budda, Shiva, Allah o.a.) zu leisten.
- Religion auch für Minister Privatsache ist und niemand wissen muss, welchen Heilsbringer dieser bevorzugt
- wer möchte, dass ihm sein Meerschweinchen hilft, soll auch das sagen dürfen. Deshalb soll auch der rein religiöse Bezug wegfallen.

Modul 12: Artikel 35 Vertretung des Landes, Staatsverträge

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Ergänzung des Art. 35, Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung ein. Staatsverträge sollen nur noch abgeschlossen werden, wenn sie jederzeit mit der für deren Zustandekommen notwendigen Mehrheit auch wieder einseitig abgeändert und aufgehoben werden können.

==Begründung:==

Warum wollen wir das? Weil...
- die so genannten Staatskirchenverträge darauf ausgerichtet sind, nur im beiderseitigen Einvernehmen geändert oder aufgehoben werden zu können. So etwas darf zukünftig nicht mehr passieren.

Modul 13: Artikel 42 Gesetzgebungsverfahren

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Ergänzung des Art. 42, Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung ein. Auch den nicht an der Landesregierung beteiligten Landtagsparteien in Gänze muss es möglich sein, eine Abstimmung um bis zu 30 Tage auszusetzen.

==Begründung:==

Warum wollen wir das? Weil...
- auch noch in letzter Minute der abschließenden Beratung im Parlament Aspekte genannt werden können, die bislang unberücksichtigt blieben
- Artikel 19 der Landesverfassung den nicht an der Landesregierung beteiligten Parteien Chancengleichheit im Parlament garantiert
- die kurzen Fristen in der Geschäftsordnung des Landtages damit umgangen werden können, die darauf ausgerichtet sind, gar keine inhaltlich fundierte Diskussion zustande kommen zu lassen

Modul 14: Artikel 71 Kreditaufnahme, Gewährleistungen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, Art. 71 der Niedersächsischen Verfassung zu ändern. Auch die Auslagerung von Ausgaben durch das Eingehen Öffentlich-Privater-Partnerschaften und den daraus resultierenden finanziellen Verpflichtungen für Folgeperioden expliziter Bestandteil der in Satz 1 genannten Kredite werden.

==Begründung:==

Warum wollen wir das? Weil...
- ÖPP’s bei ihrer Wirkung auf den Haushalt die gleichen Auswirkungen wie Kreditaufnahmen
- ÖPP´s nicht selten auch deshalb als Finanzierungsmethode gewählt werden, um diese Wirkung zu verschleiern

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine
  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: Zurückgezogen
Zusatzinfos: Grundlage: http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=Verf+ND&max=true&aiz=true

WP 042 - Staatskirchenverträge überprüfen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #042: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Staatskirchenverträge überprüfen
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Staatskirchenverträge überprüfen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine unabhängige Evaluation des Loccumer Vertrages und des Niedersachsenkonkordats ein, mit dem Auftrag zu prüfen, ob diese Verträge angesichts der Vorgaben im Grundgesetz und der Gesetzgebungsmöglichkeiten der Parlamente von Bund und Ländern verfassungsrechtlich zulässig und politisch erforderlich sind. Minimum soll die Einfügung von Kündigungsklauseln in den Loccumer Vertrag und das Konkordat sein. Den Abschluss weiterer Verträge gleicher Qualität mit anderen Religionsgemeinschaften lehnen wir ab.

==Begründung:==

Die bisherige reine Forderung nach Aufhebung der Staatskirchenverträge ist aufgrund der rechtlichen Situation nicht mit einer einfachen Gesetzesinitiative selbst von 100% des niedersächsischen Landtages möglich. Nicht nur wegen der Unkündbarkeitsklauseln, auch, weil vier Bundesländer daran direkt beteiligt sind. Insofern ist es sinnvoll, eine weniger unrealistische Forderung aufzustellen, als eine Aufhebung durch das Land Niedersachsen.
Dies sehen auch der IBKA, die Humanistische Union und die Giordano-Bruno-Stiftung so und haben es als Forderungen an Ministerpräsident Weil anlässlich der Feierlichkeiten zum 60 Jahrestag des Loccumer Vertrages im Juni 15 überreicht. (1)

Zwar sind noch rund die Hälfte aller Niedersachsen als evangelisch gemeldet, aber nur 18% als katholisch. (2) Das sollte zumindest in Frage stellen, inwieweit das Konkordat noch seine Berechtigung hat.

(1) http://www.ibka.org/files/loccum_flyerA4.pdf
(2) http://de.statista.com/statistik/daten/studie/201622/umfrage/religionszugehoerigkeit-der-deutschen-nach-bundeslaendern/

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine
  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: Zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 043 - Lobbyregister einführen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #043: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Lobbyregister einführen
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Lobbyregister einführen

Ein Lobbyregister führt dazu, politische Einflussnahme zu erkennen. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für dessen Einführung auf Landesebene ein. Diese soll rückwirkend zum Beginn der 18. Legislaturperiode eingeführt werden. Als Beispiel kann die Auflistung für den Bundestag dienen.

==Begründung:==

Aus dem Bundeswahlprogramm 2013:

"Die Piratenpartei Deutschland erkennt die Konsultation von Interessenvertretern – zum Beispiel Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Umweltschutz-, Bürgerrechts- und Unternehmensverbänden – als integralen Bestandteil des politischen Willensbildungsprozesses der Gesellschaft an – solange dieser Austausch hinreichend offen und transparent ist. Die überproportionale Einflussnahme einzelner Gruppen durch die Verlagerung der politischen Willensbildung in informelle Beziehungsnetzwerke außerhalb des formalen Gesetzgebungsprozesses lehnen wir ab." (1)

Das Ziel eines Lobbyregisters ist es, ein möglichst faires Spielfeld für alle Interessengruppen - von Wirtschaftsverbänden bis Bürgerinitiativen - im Land zu generieren. Parlamentarische Entscheidungsprozesse sollen möglichst von allen gesellschaftlichen Gruppen konstruktiv begleitet werden können. Hierzu ist sowohl die Festlegung der Rechte wie auch der Pflichten dieser Gruppen erforderlich. Gleichzeitig dient das Lobbyregister der transparenten Information der Gesellschaft, welche Interessenvertretungen in die Prozesse involviert sind bzw. sein müssen. (2) Der Antragsentwurf "Der Linken" aus dem Bundestag (3) kann als Vorlage für Niedersachsen dienen. Minimum sollte jedoch sein, eine Veröffentlichung wie schon jetzt im Bundestag zu erreichen. (4)

Der Ordnung halber sei darauf hingewiesen, dass die Koalitionsvereinbarung der Landesregierung eine entsprechende Absichtserklärung enthält. Von einem wirklichen Willen zur Umsetzung ist bislang aber noch nichts zu spüren.

(1) http://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm#Einrichtung_eines_Lobbyregisters_f.C3.BCr_den_Deutschen_Bundestag
(2) https://www.abgeordnetenwatch.de/blog/2013-11-26/kurzanalyse-des-koalitionsvertrags-gesetz-gegen-abgeordnetenbestechung-kommt
(3) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/020/1702096.pdf
(4) https://www.bundestag.de/dokumente/lobbyliste

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Im Rahmen der parlamentarischen Arbeit zu ermitteln.
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine
  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 044 - Korruption bekämpfen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #044: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Korruption bekämpfen
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Korruption bekämpfen

Korruption stellt überall ein Problem dar. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Einführung eines Korruptionsbekämpfungsgesetzes bei der Vergabe öffentlicher Aufträge ein, mit dessen Hilfe bereits der Korruption auffällig gewordene Firmen behandelt werden. Das Korruptionsbekämpfungsgesetz von Nordrhein-Westfalen kann hier als Vorbild dienen.

==Begründung:==

Bis Ende 2008 wurde bei der OFD Hannover ein Unzuverlässigkeitsregister zentral geführt. Da es seit dem Bestrebungen auf Bundesebene gibt, ein bundesweit einheitliches Korruptionsregister zu installieren, wurde dies jedoch nicht fortgesetzt. Dies ist mir unbegreiflich, da diese Bestrebungen bis dato noch nicht abgeschlossen sind. Der Ausschluss von Unternehmen erfolgt daher - wenn überhaupt - lediglich im jeweils eigenen Zuständigkeitsbereich des öffentlichen Auftraggebers.

Zwar unterstützt Niedersachsen die Einführung eines bundeseinheitlichen Korruptionsregisters, um eine effektive Korruptionsprävention und -bekämpfung sowie die Gewährleistung eines freien und fairen Wettbewerbs in Verbindung mit öffentlicher Auftragsvergabe zu gewährleisten. Aber wie lange soll man noch darauf warten, dass dies bundeseinheitlich umgesetzt wird?

Die mir am 05.08.15 auf Nachfrage mitgeteilte Haltung des Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, aufgrund der Bestrebungen auf Bundesebene auf Einführung auf Landesebene zu verzichten, weil der Aufbau von Parallelstrukturen zum zu schaffenden Bundeszentral- / Gewerbezentralregister zu vermeiden sind, ist nicht nachvollziehbar. Zumal die Koalitionsvereinbarung auf Seite 79 genau das Gegenteil besagt und dasselbe ankündigt, wie hier gefordert. Im Übrigen hat NRW sein entsprechendes Gesetz (1) erst 2013 wieder aktualisiert.

(1) https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2820131014143952768

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Im Rahmen der parlamentarischen Arbeit zu ermitteln.
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine
  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 045 - Veröffentlichung von Reden und Vorträgen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #045: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Veröffentlichung von Reden und Vorträgen
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Veröffentlichung von Reden und Vorträgen

Nebeneinkünfte müssen transparent gestaltet sein. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Veröffentlichungspflicht von Reden, Vorträgen, Präsentationen und ähnlichem gegen offen oder verdeckt gezahltes Entgelt ein, die durch Mandatsträger des Landtages Niedersachsen und Regierungsmitglieder bei privaten, nicht mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehenden Veranstaltungen gehalten werden. Die Veröffentlichung findet unter freier Lizenz statt. Eine entsprechende Richtlinie ist zu erlassen.

==Begründung:==

Die immer aktuelle Diskussion um Nebeneinkünfte hat zu der Frage geführt, inwieweit die durch gegen Entgelt gehaltenen Reden und Vorträge insbesondere bei privaten Veranstaltungen einem tatsächlichen Informationsbedürfnis der Auftraggeber Folge leisten oder ob sie lediglich die versteckte Form der Bestechung sein könnten. Diese Frage könnte somit geklärt werden.

Weiterhin ist bei einer Veröffentlichung die Tatsache überprüfbar, ob eine Rede mehrfach gehalten wurde, was ebenfalls den Verdacht der Anforderung eines Gefälligkeitsauftritts vermuten lässt.

Auch kann man anhand der Texte nachprüfen, ob und inwieweit diese mit den Wahlversprechen der jeweiligen Parteien konform gehen.

Die Formulierung "gegen offen oder verdeckt gezahltes Entgelt" ist gewählt, weil sich ansonsten eine Zahlung leicht verschleiern ließe, bspw. durch eine Spende an eine Stiftung oder eine Partei. Ganz ausschließen lässt sich so etwas natürlich nie. Aber auch hier gilt es mal wieder, ein Zeichen Richtung Transparenz zu setzen.

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine
  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 046 - Notwendigkeit zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erweitern

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #046: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Notwendigkeit zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erweitern
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Notwendigkeit zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erweitern

Ein nachhaltiger Umgang mit der Umwelt ist für alle wichtig. Deshalb setzt sich die Piratenpartei Niedersachsen für die Erweiterung der Umweltverträglichkeitsprüfung ein. Die gemäß Bundesgesetz genannte verpflichtende Prüfung ist um das Ersuchen durch eine als "Interessenvertretung Umwelt" anerkannte Organisation zu erweitern. § 6 NUVPG ist anzupassen.

==Begründung:==

Dass anerkannte Interessenvertretungen (1) um Stellungnahmen im Rahmen von Planfeststellungsverfahren angefragt werden müssen, wenn deren Interessen berührt sind, ist eine gute Einrichtung. Sie wird jedoch zum zahnlosen Tiger, wenn von vornherein ausgeschlossen ist, dass überhaupt eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss, wie es die gesetzliche Lage (2) zulässt. Als Beispiel dafür ist die Neugestaltung der Innenstadt von Elsfleth (3) zu nennen.

(1) https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/dokumente/anerkannte_umwelt-_und_naturschutzvereinigungen_1.pdf
(2) http://www.recht-niedersachsen.de/28000/nuvpg.htm
(3) http://www.bbu-online.de/presseerklaerungen/prmitteilungen/PR%202015/23.06.15.pdf

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine
  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: Zurückgezogen
Zusatzinfos: Grundlage: http://www.voris.niedersachsen.de/jportal/portal/t/zml/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-UVPGND2007V1P6&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-UVPGND2007V1P6-jlr-UVPGND2007pP6

WP 047 - Stopp von Flussausbauten

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #047: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Stopp von Flussausbauten
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Stopp von Flussausbauten

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für einen Stopp von Maßnahmen der Flussausbauten ein, die bislang noch nicht abschließend genehmigt sind. Dies gilt für alle schiffbaren Flüsse im Lande Niedersachsen. Jede weitere anstehende Planfeststellung und Genehmigung im Zusammenhang mit Flussvertiefungen muss zumindest transparent und unter Bereitstellung aller positiven wie negativen Argumente erfolgen.

In einem ergebnisoffenen Verfahren sind die Auswirkungen gegeneinander abzuwägen, wobei ein besonderer Fokus auf die Nachhaltigkeit der Maßnahmen zu legen ist. Die Piratenpartei Niedersachsen wird derartige Vorhaben kritisch begleiten und auf die Einhaltung ihrer Forderungen dringen.

==Begründung:==

Flussausbauten, insbesondere -vertiefungsmaßnahmen an Elbe, Ems und Weser haben in den letzten Jahren immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen Interessengruppen geführt. Auch wenn es sich dabei um Bundeswasserstraßen handelt, sehen wir das Land Niedersachsen in der Verantwortung, aufgrund der Auswirkungen im Landesgebiet zum Schutz der Bürger und der Umwelt tätig zu werden. Die Zuständigkeit liegt ohnehin im Bereich des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz.

Die Vorteile sind:
- Erhalt von Arbeitsplätzen bei Profiteuren der Vertiefung (Werften, Häfen)
- Erhöhung der Schiffsauslastung und Einsatz größerer Schiffe
- Reduzierung tidebedingter Wartezeiten
- Reduzierung von CO2- und NOx-Emmisionen durch verringerte Schiffsfrequenz

Die Nachteile sind:
- Verlust der noch vorhandenen ökologischen Bestandteile der Flüsse im Grundbereich
- Verminderter Schutz vor Sturmfluten im Mündungsbereich
- Erhöhter Tidenhub und daraus folgend erhöhte Erosion
- Erhöhte Strömungsgeschwindigkeit, damit einhergehende Verschlickung verbliebener Seitenarme und hohe Kosten für deren Beseitigung
- Vergrößerung der Brackwasserzone
- Beeinträchtigung von Feuchtbiotopen in Folge der Entwässerung der umliegenden Landmasse durch Absenkung des Grundwasserspiegels, die nur mit hohem Aufwand zugewässert werden können
- Verlust von Arbeitsplätzen in den Bereichen Landwirtschaft, Tourismus, Flussfischerei
- Verlust von Strandbereichen und ruhigen Wasserzonen
- Infrastrukturkosten für die Allgemeinheit mit einhergehenden Vorteilen für die Wirtschaft sind als indirekte Subvention zu sehen
- Verlangsamte Schiffsbewegung gegen den Tidenhub

Die Gegenüberstellung von Vor- und Nachteilen einer Vertiefung lassen den Schluss zu, dass auf lange Sicht die negativen Folgen überwiegen. Die Quellen dieser Aussagen sind mannigfaltig. Sie finden sich unter den Stichworten Elbvertiefung, Emsvertiefung und Weservertiefung. Sie einzeln aufzuführen würde den Rahmen sprengen.

Die aktuelle EuGH-Rechtsprechung (1) lässt Interpretationsmöglichkeiten der Wasserrahmenrichtlinie der EU weiterhin zu. Hier gilt es, ein Zeichen für die Einhaltung im Sinne der Nachhaltigkeit und des Naturschutzes zu setzen.

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine
  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: Zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 048 - Präventiver Hochwasser- und Erosionsschutz in der Landschaft

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #048: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Präventiver Hochwasser- und Erosionsschutz in der Landschaft
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Präventiver Hochwasser- und Erosionsschutz in der Landschaft

Modul 1:
Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Durchführung moderner Formen des Hochwasserschutzes in der Fläche insbesondere bei der angestrebten landesübergreifenden Vorsorge ein. Zukünftig soll sich diese am Vorgehen an der Mulde orientieren. Mittels Erlass soll dem NLWKN aufgegeben werden, derartigen Plänen erste Priorität einzuräumen und auf eine Umsetzung zu dringen, sofern nicht naturschutzrechtliche Belange dagegen sprechen.

Modul 2:
In städtischen Bereichen sollen ebenfalls moderne technische Möglichkeiten des Hochwasserschutzes vorrangig angewandt werden.

==Begründung:==

Modul 1: Niedersachsen bekennt sich zu einem länderübergreifenden Hochwasserschutz, was begrüßenswert ist. Schließlich machen Flüsse nicht an Landesgrenzen halt und das frühere Vorgehen, ausschließlich dafür zu sorgen, dass man selber von Hochwasser verschont bleibt, hat nicht nur für noch größere Fluten in nachgeordneten Gebieten gesorgt, sondern war auch mit dem Naturschutz nur schwer vereinbar. Aber auch jetzt ist dies nur ansatzweise besser. Noch immer werden vielfach Bäume als Hemmnisse für einen freien Abfluss gesehen, werden starre Barrieren installiert.

Dabei wird jedoch vernachlässigt, dass der Mensch im Laufe der Entwicklung, insbesondere im Laufe der letzten Jahrzehnte, in vielfacher Hinsicht die Bildung von Hochwasserabflüssen bereits in der Fläche verstärkt und beschleunigt hat, durch landwirtschaftliche Bodenverdichtung, durch stringente Ableitung von Siedlungsabflüssen usw. Dieses lässt sich z. T. rückgängig machen, wie in einem DBU-Forschungsvorhaben an der Mulde nachgewiesen wurde. (1). Damit würde der Hochwassergefahr nicht nur in jeweils zu schützenden Gebieten, sondern im gesamten Einzugsgebiet entgegengetreten.

Kernpunkt dabei ist die Überlegung, dass es in den Einzugsgebieten auch bei hochwasserverursachenden Niederschlagsereignissen bisher ungenutzte Rückhaltepotenziale in Form ungesättigter Böden gibt, die durch geeignete Maßnahmen für einen die Hochwasserabflüsse verringernden Wasserrückhalt nutzbar gemacht werden können. Diese Böden existieren in unterschiedlicher Mächtigkeit, mit unterschiedlicher Teilsättigung durch vorausgegangene Niederschläge und mit unterschiedlicher Fähigkeit, Regenwasser über längere Zeit zurückzuhalten, örtlich ungleichmäßig über das jeweilige Einzugsgebiet verteilt, zwischen einer den Hochwasserabfluss dominierenden Oberbodenschicht und einer unteren Begrenzung durch Festgestein oder Grundwasser. Ein wesentlicher erster Arbeitsschritt des Projektes bestand darin, dieses Rückhaltepotenzial am Beispiel des Einzugsgebietes der sächsischen Mulde betraglich nachzuweisen.

(1) https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/14170

Modul 2: Ist es notwendig, auf bebautem Gebiet Hochwasserschutz zu betreiben, soll - anders als in Hannover beim Calenberger Loch (2) - einer naturschonenden Variante Vorrang eingeräumt werden. Dabei bietet sich bspw. das in Regensburg praktizierte System der variablen Schutzwände (3) oder das in Bad Aibling praktizierte System der sich wassergefüllten Schläuche (4) an. Welches System letztendlich gewählt wird, bleibt den Kommunen überlassen. Was nicht wieder passieren darf, ist das sinnlose Abholzen über Jahrzehnte angewachsener Vegetation.

(2) https://calenbergerloch.wordpress.com/
(3) http://www.hochwasserschutz-regensburg.de/mobile-elemente.html
(4) http://www.ovb-online.de/rosenheim/bad-aibling/floodtube-stoppt-hochwasser-2561411.html

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Im Rahmen der parlamentarischen Arbeit zu ermitteln.
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine
  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: Zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 049 - Naturdenkmale aufwerten

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #049: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Naturdenkmale aufwerten
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Naturdenkmale aufwerten

Seltene Natur ist unwiederbringlich und muss besonderen Schutz erfahren. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass der höchsten Existenz bescheinigenden Biotop-Wertstufe zurechenbare Naturelemente automatisch zu Naturdenkmälern ernannt werden. § 21 NAGBNatSchG ist zu ergänzen.

==Begründung:==

Als Partei der Nachhaltigkeit dürfen wir es den wirtschaftlichen Interessen nicht so leicht machen, wertvolle Natur zu vernichten. Es gibt fünf Biotop-Wertstufen (1), die oberste bezieht sich teils auf ausgestorbene oder vom Aussterben bedrohte Arten. Ziel ist es, § 28 BNatSchG zu manifestieren, der die Ausrufung als Nuturdenkmal wegen Seltenheit, Eigenart oder Schönheit festschreibt, sofern sie rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen darstellen. Dies würde ein Entfernen ungleich erschweren. Das wird aber nur mit dieser Ergänzung festgestellt.

(1) http://www.naturschutzgebiete.niedersachsen.de/startseite/naturschutz/biotopschutz/biotopkartierung/kartierschluessel/einstufungen_biotoptypen/106307.html weiter zur Verlinkung der Liste "Einstufung der Biotoptypen in Niedersachsen (Kap. 2), aus: Inform.d. Naturschutz Niedersachs 32, Nr. 1 (1/12)" als PDF

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine
  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: Zurückgezogen
Zusatzinfos: Grundlage: http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=BNatSchGAG+ND&max=true&aiz=true#jlr-BNatSchGAGNDpP21

WP 050 - Einrichtung eines Altlastenfonds

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #050: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Einrichtung eines Altlastenfonds
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Einrichtung eines Altlastenfonds

Modul 1:
Wo das Verursacherprinzip nicht greift, darf dies nicht zu unverschuldeten Folgen führen. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Einrichtung eines landesweiten Altlastenfonds zur Unterstützung von Privateigentümern bei der Sanierung kontaminierter Flächen ein. Dieser kommt zum Tragen, wenn der Verursacher nicht mehr greifbar ist, Folgeeigentümer einer kontaminierten Fläche diese in gutem Glauben erworben haben und in keiner Beziehung zum Verursacher stehen. So sollen sie zukünftig nicht mehr für Sanierungskosten herangezogen werden. Näheres regelt ein Ausführungsgesetz, welches sich an der schweizer "Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten" orientieren kann.

Modul 2:
Die im Fond angesammelten Gelder sind in zweiter Linie dafür zu nutzen, öffentliche Flächen der Kommunen und des Landes von Altlasten dort zu befreien, wo keine Finanzierung aus Drittmitteln vorgenommen wird.

==Begründung:==

Der Koalitionsvertrag der rot-grünen Landesregierung sagt auf Seite 81 lediglich, dass die Koalition "mit der Wirtschaft Gespräche über die Einrichtung eines gemeinsamen Altlastenfonds aufnehmen" wird. Dies sagt weder etwas über die tatsächliche Umsetzung, die bislang noch nicht geschehen ist, noch über die Ausgestaltung eines entsprechenden Fonds aus.

Bislang durchgeführte oder geplante Förderungen von Landesebene mit und neben der Förderung durch EU-Gelder sehen keinen Anspruch durch Privatpersonen vor. (1)

Sieht man sich die Übersichtskarte im Altlastenkataster des Landes Niedersachsen an, stellt man fest, dass ca. 80% der Fläche mit rund 95.000 festgestellten oder Verdachtsflächen für Belastungen bedeckt sind. (2) Kostenintensive Sanierungsbedarfe gibt es somit an vielen Stellen, vielfach ist ein finanziell Verantwortlicher nicht mehr greif- oder ermittelbar. Als Beispiel bietet sich der Fall de-Haen-Platz in Hannover an. (3) Zwar hat die Verwaltung in Hannover entsprechend nach langem Zögern reagiert und einen Sanierungsfond eingerichtet, der diese Lücke schließen soll, tut dies jedoch nur von bis zu 50% der Gesamtkosten.(4) Nach meiner Recherche ist Hannover damit allerdings die einzige Kommune in Niedersachsen, die eine eigene Altlastenförderrichtlinie o.ä. erlassen hat.

Drittmittel in der Altlastensanierung sind bspw. die durch Art. 120 GG geregelten Kostentragungen für die Beseitigung von Reichsmunition durch den Bund. (5)

Die Schweiz ist wie so oft weiter als Deutschland und hat ein entsprechendes Gesetz inklusive der Aufbringung von Mitteln für einen solchen Fond geschaffen. (6) Es kann für beide Module unabhängig als Grundlage genommen werden.

(1) http://www.ngsmbh.de/bin/pdfs/Vortrag_211014_Kallert_Nolte.pdf Seite 14
(2) http://www.lbeg.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=681&article_id=92460&_psmand=4
(3) http://www.youtube.com/watch?v=1FsdtwrzRjc
(4) http://www.hannover.de/Leben-in-der-Region-Hannover/Umwelt/Abfall-Bodenschutz/Altlastenprogramm-2012-2016/F%C3%B6rderrichtlinie-der-Landeshauptstadt-Hannover
(5) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/024/1802411.pdf
(6) https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20071746/index.html

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Im Rahmen der parlamentarischen Arbeit ist die Höhe des Fonds festzulegen
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine
  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: Zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 051 - Illegale Sperrmüllentsorgung vermeiden, Rohstoffvernichtung verhindern

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #051: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Illegale Sperrmüllentsorgung vermeiden, Rohstoffvernichtung verhindern
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Illegale Sperrmüllentsorgung vermeiden, Rohstoffvernichtung verhindern

Modul 1
Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine Ergänzung des § 11 des NAbfG ein, dass die Entsorgung von Sperrmüll für den Bereitsteller kostenfrei zu erfolgen hat.

Modul 2
Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Änderung des § 11 des NAbfG ein, dass die Satzungen zur Regelung der kommunalen Abfallbewirtschaftung keine Regeln enthalten dürfen, die die private Entnahme von Gegenständen aus bereitgestelltem Sperrmüll untersagt. Langfristiges Ziel soll sein, offensichtlich als Abfall vorgesehene Güter als gemeinfrei zu definieren, das heißt niemand hat mehr ein Eigentumsrecht an derartigen Gütern.

==Begründung:==

Modul 1: Teilweise wird Sperrmüll in Niedersachsen durch die zuständigen Entsorger an speziellen Sammelstellen kostenlos angenommen oder auch vor Ort abgeholt, teilweise geschieht das Eine oder Andere oder beides nur gegen Gebühr. Abgesehen davon, dass die kostenfreie Entsorgung eine Möglichkeit ist, illegale Müllkippen zu vermeiden und eventuell noch nutzbare Gegenstände einer weiteren Nutzung außerhalb der endgültigen Verwertung zuzuführen, ist es sinnvoll, einheitliche Regelungen zu schaffen, um bei Umzug in den Bereich eines anderen Entsorgers auf die gewohnte Praxis vertrauen zu dürfen.

Modul 2: Es gibt zwar die Meinung, dass die Mitnahme von Sperrmüll in den allermeisten Fällen weder eine Straftat nach § 242 noch nach § 246 StGb ist. (1) Die Mitnahme wird im allgemeinen nur verfolgt, wenn es entsprechende Hinweise aus der Bevölkerung gibt. Sie ist somit als Bagatelldelikt zu sehen, dessen Verfolgung wir auch in anderen Fällen (2) ablehnen.

Eine Umfrage unter verschiedenen Entsorgern hat jedoch ergeben, dass eine davon abweichende Rechtssicht beispielsweise in den kreisfreien Städten bzw. Landkreisen Aurich, Braunschweig, Celle, Delmenhorst, Goslar, Lüchow-Dannenberg, Wilhelmshaven und Wolfsburg vertreten wird. Unter anderem in Gifhorn, Hameln-Pyrmont, Harburg, Helmstedt und Northeim sieht man das Eigentum bei demjenigen, der das Gut an die Straße stellt. Die Abfallwirtschaftsbetriebe Hannover sehen kein Problem in der Mitnahme von lose am Straßenrand abgestelltem Sperrmüll, während der Landkreis Cuxhaven eine Unterscheidung zwischen Privatpersonen macht, die zum Eigengebrauch suchen und gewerblichen Sammlern, die dies nur mit Zustimmung der (ehemaligen) Eigentümer dürften. Salzgitter sieht sowohl den Erzeuger wie sich in der Eigentümereigenschaft. Es ist also ein Flickenteppich von selbst geschaffenen Regelungen. Ziel dieses Beschlusses ist es, das Niedersächsische Abfallwirtschaftsgesetz derart zu erweitern, dass eine Mitnahme von Sperrmüllgegenständen durch private Dritte generell statthaft ist. Dies sollte im Prinzip schon durch § 1 "Förderung der Abfallvermeidung und Abfallverwertung durch das Land" (3) gegeben sein, wird jedoch durch die Satzungen der Entsorgungsbetriebe unterlaufen.

Relevant ist diese Gesetzesergänzung, da Sperrmüll eine wertvolle Möglichkeit für Menschen mit geringem Einkommen (Studenten, ALG2-Bezieher u.a.) ist, um zu "neuen" Gegenständen zu kommen. Abgesehen davon ist es dem Nachhaltigkeitsgedanken widersprüchlich, wenn noch brauchbare Dinge der Vernichtung anheim fallen. Dies ist auch deshalb relevant, weil nicht überall durch den Entsorger initiierte Projekte zur Zweitverwertung existieren.
Die Einschränkung auf die Entnahme zu privaten Zwecken zollt der Tatsache Rechnung, dass die Entnahme durch gewerbliche Verwerter verschiedene negative Nebeneffekte (Ablage nicht mehr verwertbarer Gegenstände an anderer Stelle, Verteilung des Sammelgutes vor Abholung durch den Entsorger) hat und damit dem Umweltgedanken des Abfallwirtschafts- und des Kreislaufwirtschaftsgesetzes widerspräche.

(1) http://www.wbs-law.de/rechtsfall-des-tages/rechtsfall-des-tages-kann-ich-sperrmull-einfach-mitnehmen-27626/
(2) http://wiki.piratenpartei.de/Bundestagswahl_2013/Wahlprogramm#Keine_Bestrafung_bei_nur_geringem_Unrechtsgehalt zu sehen.
(3) http://www.recht-niedersachsen.de/2840001/nabfg.htm

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine
  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: Zurückgezogen
Zusatzinfos: Grundlage: http://www.recht-niedersachsen.de/2840001/nabfg.htm

WP 052 - Kleintierförderung wie Großtierförderung

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #052: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Kleintierförderung wie Großtierförderung
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Kleintierförderung wie Großtierförderung

Welcher Gattung eine gefährdete Nutztierrasse ist, darf bei der Bewertung der Erhaltungswürdigkeit keine Rolle spielen. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, gefährdete einheimische Nutztierassen von Kaninchen, Geflügel, Hunden und Bienen festzulegen, die bislang noch nicht in der entsprechenden Förderrichtlinie erfasst sind. Deren Erhalt unterstützen wir.

==Begründung:==

Die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Zucht und Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen" (1) definiert seltene Pferde-, Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Schweinerassen als förderungswürdig. Dabei gibt es auch seltene Geflügel (Hühner, Gänse, Enten, Puten), Kaninchen, Hunde und Bienen, die den Nutztieren zuzurechnen sind. (2) Nur weil sie kleiner sind, sind sie nicht unbedeutender für die biologische Vielfalt. Insofern gebührt ihnen die gleiche Beachtung, wie den Nutztieren ab Ziege aufwärts.

(1) http://www.recht-niedersachsen.de/78450/103,60231,8,13,1.htm
(2) https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_gef%C3%A4hrdeter_Nutztierrassen

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Im Rahmen der parlamentarischen Arbeit zu ermitteln.
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine
  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: Zurückgezogen
Zusatzinfos: Grundlage: http://www.recht-niedersachsen.de/78450/103,60231,8,13,1.htm

WP 053 - Schnäbel und Schwänze bleiben dran

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #053: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Schnäbel und Schwänze bleiben dran
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Schnäbel und Schwänze bleiben dran

Artgerechte Tierhaltung ist unser Ziel. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine vollständige Aufhebung der Erlaubnis des Kappens von Schwänzen und Schnäbeln in der Landwirtschaft ein.

==Begründung:==

Das Abschneiden von Schwänzen dient in der Schweinehaltung dazu, Kannibalismus vorzubeugen, der in der Massentierhaltung durchaus vorkommen kann. Aber es gibt eine EU-Richtlinie, die das Kupieren von Schweineschwänzen untersagt. (1) Warum diese weder in Bundesrecht umgesetzt ist, noch Bestandteil der Bundesratsinitiative zur Verbesserung der Nutztierhaltung (2) ist, will sich mir nicht logisch erschließen. Schließlich wird auch dies, wie das Kürzen von Schnäbeln, in der TierSchNutztV (3) behandelt. Bei Hühnern steht das zwar Ende 2016 vor dem Aus, bei anderen Nutztieren wie Puten jedoch nicht. Dafür braucht es anscheinend erst eine Bundesratsinitiative. Doch da ein Landesgesetz nun mal im allgemeinen über einer Bundesverordnung steht, wäre es überhaupt kein Problem, hier von sich aus tätig zu werden. In diesem Fall wäre es übrigens auch nicht mehr nötig, Geld für den freiwilligen Verzicht auf das Kupieren auszugeben. (4) Nutzen tut es sowieso nicht viel. (5)

(1) http://www.badische-zeitung.de/suedwest-1/das-kupieren-ist-verboten-aber-oftmals-noch-die-regel--92855779.html
(2) https://land.nrw/de/pressemitteilung/nrw-landesregierung-bereitet-bundesratsinitiative-zur-gesetzlichen-regelung-der-0
(3) http://www.gesetze-im-internet.de/tierschnutztv/BJNR275800001.html
(4) http://www.ml.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=1810&article_id=136147&_psmand=7
(5) https://www.piraten-nds.de/2015/08/12/das-leid-der-tiere-wird-unnoetig-verlaengert/

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Keine, dafür Einsparung von Kosten für die Prämie, freiwillig darauf zu verzichten.
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine
  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: Zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 054 - Auf dem Weg zum ökologischen Jagdgesetz

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #054: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Auf dem Weg zum ökologischen Jagdgesetz
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Modul 1: Abschaffung bleihaltiger Munition

Die Verwendung bleihaltiger Munition führt zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen beim Menschen. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, den Einsatz von bleihaltiger Munition generell für unzulässig zu erklären. § 24 NJagdG ist zu ändern.

==Begründung:==

Der Bleieintrag in die Umwelt und in das Wildbret durch bleihaltige Jagdmunition wird durch das Verbot reduziert. Blei gehört zu den Umweltschadstoffen, für die keine unschädliche untere Grenze gefunden wurde. Es gilt daher der Grundsatz, dass der Bleieintrag auf das Minimum beschränkt wird.

Erste Ergebnisse der Analyse von zahlreichen Proben, die in einem vom Bundesinstitut für Risikobewertung koordinierten Projekt untersucht wurden, haben ergeben, dass mit Bleimunition erlegtes Schalenwild nicht nur am Schusskanal, sondern auch in davon weiter entfernten Fleischstücken wie dem Rücken oder der Keule höhere Bleiwerte aufweist als die mit bleifreier Munition erlegten Stücke. Dabei wurde festgestellt, dass Bleimunition zu Bleigehalten führt, die bei häufigem Verzehr zu nicht tolerierbaren Aufnahmemengen von Blei führen. (1) Weiterhin, dass die Absorbtionsrate bei Blei höher als bei Kupfer und Zink ist. (2)

Die Hochschule für Nachhaltige Entwicklung, Eberswalde, kam in ihrem Bericht „Ergänzende Untersuchungen zur Tötungswirkung bleifreier Geschosse“ (3) (4) zu dem Schluss, dass ein Verzicht auf Blei als Geschossmaterial auf Grund der durchgeführten Untersuchungen zur tierschutzgerechte Tötungswirkung für den Einsatz im Jagdbetrieb auf Schalenwild möglich ist.

Die Deutsche Versuchs- und Prüf-Anstalt für Jagd- und Sportwaffen e. V. prüfte im Forschungsvorhaben „Abprallverhalten von Jagdmunition“ (5) dieses an naturnahen Medien. Sie kam in ihrem Abschlussbericht 2011zu dem Ergebnis, dass bleihaltige und bleifreie Geschosse sich in ihren jagdrelevanten Eigenschaften nicht signifikant unterscheiden.

Der Antrag folgt einer Neuregelung des Jagdgesetzes Nordrhein-Westfalen (6)

(1) https://www.bfr.bund.de/cm/343/welche-neuen-erkenntnisse-ergeben-sich-fuer-die-schwermetallexposition-aus-jagdmunition.pdf
(2) https://www.bfr.bund.de/cm/343/bioverfuegbarkeit-von-blei-kupfer-und-zink-teil-2.pdf
(3) https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2012/392-Untersuchung-Toetungswirkung-bleifreier-Jagdgeschosse.html?nn=312878
(4) http://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/Wald-Jagd/BLE-Forschungsbericht-Jagdmunition.pdf?__blob=publicationFile
(5) http://www.bfr.bund.de/cm/343/abprallverhalten-von-jagdmunition.pdf
(6) https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000107#det333483

Modul 2: Hunde nur noch in absoluten Ausnahmefällen schießen

Alle Hunde sind gleich wertvoll. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Abschaffung der Möglichkeit des Abschusses von Hunden außerhalb von allgemein geschützten Naturgebieten ein. § 29 Abs. 1 Satz 2 NJagdG ist anzupassen.

==Begründung:==

Dieser Gesetzestext strotzt nur so von Angriffspunkten. Ein wildernder Hund, der nicht unter menschlichem Einfluss steht, darf geschossen werden. Steht er unter menschlichem Einfluss, darf er es nicht? Eine Ordnungswidrigkeit nach § 42 NJagdG wäre es dann nicht mal. Außerdem wird hier eine „Zwei-Klassen-Gesellschaft" von Hunden eingeführt. Der private Hund darf abgeschossen werden, nicht aber der „Jagd-, Rettungs-, Hirten-, Blinden-, Polizei- oder sonstige Diensthund“, auch wenn er wildert. Dies teilt die Hunde ganz klar in „wertlos“ und „wertvoll“ ein. Dabei ist uns doch jedes Leben gleich viel wert. Will der Gesetzgeber nun tatsächlich, dass die natürliche Fauna geschützt wird, soll er dies auch tatsächlich dadurch zum Ausdruck bringen, dass er nicht nur Fauna sondern auch Flora schützt.

Modul 3: Katzen nur noch in absoluten Ausnahmefällen schießen

Der Streifraum auch als Haustiere geführter Katzen kann wesentlich größer als 300 Meter von ihrer Heimat entfernt sein. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Aufhebung der Erlaubnis zur Tötung von Katzen außerhalb von geschützten Naturgebieten ein. § 29 Abs. 1 Satz 3 NJagdG ist anzupassen.

==Begründung:==

Ohne Zweifel können insbesondere verwilderte Katzen eine Gefahr für die natürliche Fauna in Form von Kleinsäugern, Reptilien, Vögeln und Insekten sein. (1) Aber nicht einmal der NABU hält die Möglichkeit des Abschießens von Katzen generell für richtig (2)

Für den Abschuss von Beute tragenden Katzen allein aufgrund des Antreffens in einer größeren Entfernung als 300 Meter von der nächsten Bebauung gibt es keinen vernünftigen Grund. Denn wo hat sie die wohl geschlagen und wohin will sie mit ihr? Nein, hier wird massiv in das Eigentumsrecht der Besitzer, in die emotionalen Beziehungen ganzer Familien zu ihren Tieren eingegriffen. Denn nur wegen des Aufgreifens mit Beute muss eine Katze noch lange nicht streunend oder verwildert sein.

Der Tatsache, dass das Verhältnis der Gesellschaft zum Tier sich in den letzten Jahrzehnten wesentlich verändert hat, die Mitgeschöpflichkeit des Tieres sowohl auf Bundes- wie auf Landesebene Verfassungsrang hat und das Tierschutzrecht novelliert wurde, muss auch Eingang in den Jagdschutz finden.

Nach § 1 Satz 2 Tierschutzgesetz (TierSchG) darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Der größtmögliche Schaden für ein Tier ist der Tod, der Abschuss. Nach § 4 (1) TierSchG darf ein Wirbeltier nur unter Betäubung oder sonst nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Eine Ausnahme besteht unter anderem für die Tötung eines Wirbeltieres im Rahmen der waidgerechten Jagdausübung.

Diese Ausnahme greift in einer Vielzahl von Fällen nicht, da Katzen nicht zu den bejagbaren Tierarten des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) gehören. Auch findet der Jagdschutz gegenüber Haustieren nach § 23 BJagdG i.V. mit § 29 Abs. 1 Satz 3 NJagdG hier ebenfalls häufig keine Anwendung. Dieser setzt voraus, dass es sich um wildernde Katzen handelt.

Katzen dürfen also abgeschossen werden, wenn sie mehr als 300 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt wildernd angetroffen werden. Hier nahm der Gesetzgeber an, dass es sich um verwilderte Katzen handelt, die ihren Nahrungsbedarf nicht über den „menschlichen Dosenöffner“ decken, sondern in „freier Wildbahn“. Doch das Streifgebiet insbesondere männlicher Katzen kann, wie Biologen zeigten, deutlich größer als 600 Meter im Durchmesser sein. (3) Somit liegt nahe, dass die viele Katzen außerhalb dieses Radius de facto gar nicht wildern, sondern sich lediglich innerhalb des arttypischen Bewegungsradius bewegen. Dem trägt die Tatsache Rechnung, dass die Jagdgesetze anderer Bundesländer von 500 Metern sprechen (4) - was die Sache nicht besser macht. Welcher Jäger hat eigentlich immer ein entsprechend langes Maßband dabei? Und welche Katze bleibt so lange sitzen, damit das Maßband ausgerollt werden kann?

Dass das Töten von Haustieren im Bundesjagdgesetz unter „Jagdschutz“ aufgeführt ist, zeigt, dass es den Jägern und den Gesetzgebern nicht um Wild-, Arten- oder Tierschutz, sondern ausschließlich um den Schutz der Jagd, also um den Erhalt der Jagdbeute, geht.

Nordrhein-Westfalen hat dieser Sichtweise als erstes Bundesland Rechnung gezollt und das Töten von Katzen explizit in der Neufassung des dortigen Jagdgesetzes verboten. (5)

Soweit will ich aber nicht gehen. Denn will der Gesetzgeber nun tatsächlich, dass die natürliche Fauna geschützt wird, soll er dies auch tatsächlich dadurch zum Ausdruck bringen, dass er nicht nur Fauna sondern auch Flora schützt. Und dazu das gesamte zu schützende Gebiet unter Naturschutz stellen bzw. einer ähnlich wirksamen Regelung unterziehen (FFH-Gebiete, EU-Vogelschutzgebiete u.a.). Ganz abgesehen davon, dass es für ein von einer Katze erlegtes Tier keinen Unterschied macht, ob es nun 3 oder 300 Meter von der nächsten Bebauung entfernt erbeutet wird.

(1) http://www.waldwissen.net/wald/tiere/saeuger/wsl_hauskatzen_wald/index_DE
(2) https://nrw.nabu.de/natur-und-landschaft/landnutzung/jagd/jagdbare-arten/beutegreifer/06992.html
(3) http://edoc.hu-berlin.de/dissertationen/kalz-beate-2001-02-28/HTML/chapter2.html 2.2
(4) https://www.pfotenhieb.de/2014/11/28/keine-jagd-auf-katzen-mehr-neues-jagdgesetz-in-nrw/
(5) https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000107#det333483 § 19 Abs. 1 Punkt 12

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine
  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: Zurückgezogen
Zusatzinfos: Grundlage: http://www.recht-niedersachsen.de/7920002/njagdg.htm

WP 055 - Bußgeldkatalog im Tierschutz einführen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #055: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Bußgeldkatalog im Tierschutz einführen
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Bußgeldkatalog im Tierschutz einführen

Eine Rechtsverletzung muss unabhängig vom Wohnort oder den Beziehungen zu Behörden oder ihren Mitarbeitern verfolgbar sein. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Einführung eines Ausführungsgesetzes zum Bundestierschutzgesetz ein. Insbesondere soll dieses einen festen Bußgeldkatalog zur Behandlung von Ordnungswidrigkeiten beinhalten. Ersatzweise ist ein Bußgeldkatalog ausreichend.

==Begründung:==

So wie es ein Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) gibt, kann es ein Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundestierschutzgesetz (NAGBTierSchG) geben. Ersatzweise bietet sich ein einzelner Bußgeldkatalog an, um Ermessensspielräume bei den Bußgeldtatbeständen zu verringern und einen landesweit einheitlichen Vollzug zu ermöglichen. Des weiteren soll dem gewachsenen gesellschaftlichen Stellenwert des Tierschutzes Rechnung getragen werden.

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine
  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: Zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 056 - Wildtierverbot im Zirkus forcieren

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #056: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Wildtierverbot im Zirkus forcieren
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Wildtierverbot im Zirkus forcieren

Eine artgerechte Haltung von Wildtieren ist im Zirkus unter den dortigen Bedingungen generell nicht möglich. Die Piratenpartei Niedersachsen wird darauf drängen, dass sich die Landesregierung verstärkt bei der Bundesregierung für die Umsetzung der Beschlüsse des Bundesrates aus 2003 und 2011zur Nichtzulassung derartiger Vorführungen einsetzt. Ersatzweise drängen wir auf eine Landesrichtlinie.

==Begründung:==

Die Vorführung von Dressurtieren in humoristischen Darbietungen oder Exotentableaus ist mittlerweile ebenso unzeitgemäß wie die früher im Zirkus betriebene Zurschaustellung von nicht der gesellschaftlichen Norm entsprechenden Menschen oder Menschen aus exotischen Ländern.

Einem Verbot der Wildtierhaltung im Zirkus stehen aus meiner Sicht weder wirtschaftliche Gründe oder die Berufsfreiheit, noch der Zirkusbetrieb als schützenswertes Kulturgut entgegen:

- Der erfolgreiche Betrieb eines Zirkusbetriebes ist nicht an die Dressur und Zurschaustellung von Tieren gebunden – dies zeigt nicht nur die rückläufige Bedeutung der Tiernummern im Zirkusprogramm, sondern insbesondere der Erfolg von Zirkussen, die ganz auf Tiere verzichten.

- Gerade in den oftmals als kleine Familienbetriebe von Ort zu Ort ziehenden Wanderzirkussen ist eine artgerechte Haltung im Sinne der spezifischen Bedürfnisse der Tiere nicht möglich. Die aus der Haltung in engen Käfigen und Gehegen, dem fortlaufenden Stress durch die permanente Verbringung von Ort zu Ort, der Dressur sowie der mehrmals täglichen Vorführung resultierenden Gesundheitsprobleme und Verhaltensstörungen sind mit dem Staatsziel Tierschutz im Sinne des § 20a GG nicht vereinbar.

- Das Grundrecht auf Berufsfreiheit wird nicht schrankenlos gewährt und das Staatsziel Tierschutz rechtfertigt eine Einschränkung.

- Die skandinavischen Länder haben gegenüber Deutschland wesentlich strengere Auflagen für die Haltung von Tieren im Zirkus und die Haltung bestimmter Tierarten ist dort bereits teilweise oder ganz verboten.

In einer Frontal-21-Sendung (3) wurden nicht nur weitere Argumente (Quelle: PETA) genannt, es wird auch darauf hingewiesen, dass 2/3 der Bevölkerung die Wildtierhaltung in Zirkussen ablehnen.

Dass tatsächlich Bestrebungen auf Bundesebene bestehen, die Forderung des Bundesrates umzusetzen, ist nicht absehbar. (4)

(1) http://www.spiegel.de/panorama/artgerechte-haltung-bundesrat-fordert-wildtierverbot-in-zirkussen-a-799893.html
(2) http://www.kreiszeitung.de/lokales/niedersachsen/geht-auch-poesie-2248991.html
(3) http://www.zdf.de/frontal-21/wildtierverbot-im-zirkus-quaelerei-in-der-manege-37400800.html
(4) http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/026/1802690.pdf

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine
  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: Zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 057 - Den Wolf in Niedersachsen zurückdrängen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #057: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Den Wolf in Niedersachsen zurückdrängen
Pictogram voting delete.svg
Text:
Antragsteller: Jürgen Junghänel
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Den Wolf in Niedersachsen zurückdrängen

Die Landespolitik soll alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten ausschöpfen, den Wolf aus Niedersachsen zurückzudrängen.

==Begründung:==

Der Wolf ist seit sehr langer Zeit nicht in unserem Ökosystem vertreten, das System hat sich angepasst. Der Wolf ist deshalb wie jede andere neu einwandernde Art zu betrachten. Solche neu einwandern Arten führen zu erheblichen Anpassungsproblemen, die unerwünscht sind.

In diesem Fall ist das besonders der Fall bei Schäfern, Landwirten, Spaziergängern, Pilzesuchen, Joggern aber auch bei der Erhaltung der Heide.

Dazu verursacht die "Verwaltung" des Wolfes Kosten in ungeahnter Höhe. Allein das Wolfsbüro kostet 450000 Euro im Jahr. Hinzu kommen Kosten für DNA-Proben, Entschädigungen, Schutzmaßnahmen, Nebenkosten der Wolfsberater.

Bürger, die wenige oder nicht berufsmäßig Tiere halten, die vom Wolf gerissen werden können, schaffen wegen fehlender Unterstützung oder bürokratischen Aufwand ihre Tieren ab, wie kürzliche Berichte zeigen.

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine
  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: abgelehnt
Zusatzinfos: in Konkurrenz zu WP 058

WP 058 - Der Wolf gehört zu Deutschland - und somit auch zu Niedersachsen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #(Nummer): Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Der Wolf gehört zu Deutschland - und somit auch zu Niedersachsen
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Achim Bohl und Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Der Wolf gehört zu Deutschland - und somit auch zu Niedersachsen

Der Wolf (Canis lupus) bekommt eine immer größere Bedeutung in der Fauna Niedersachsens. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für einen naturverträglichen Umgang mit dem Wolf ein. Wo möglich, sollen die bisherigen Verordnungen Gesetzescharakter erhalten, um damit die Ernsthaftigkeit des Anliegens zu unterstreichen. Wir unterstützten alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten, den Wolf in Niedersachsen zu integrieren, sowie jegliche Programme, die für eine friedliche Koexistenz zwischen Mensch, Nutztier und Wolf sorgen sollen und wissenschaftlich fundiert sind. Es ist zu definieren, dass es sich beim Wolf um ein natürlich vorkommendes Tier handelt. Bislang nicht durch Unterstützungsmaßnahmen geförderte Anspruchsgruppen müssen den geförderten gleichgestellt werden.

==Begründung:==

Auch wenn mittlerweile erwiesen scheint, dass der Hund nicht vom Wolf abstammt, sondern beide einen gemeinsamen Vorfahren zu haben scheinen und ihre Entwicklung parallel stattfand (1), lässt dies nicht den Schluss zu, dass er nicht als heimisch anzusehen ist. Die Ablehnung seiner Art durch Teile der Bevölkerung ist auch eher auf Volksmärchen wie "Rotkäppchen und der böse Wolf" oder "Der Wolf und die sieben Geißlein" begründet, als auf wirkliche Gefahren. (2) Auch steht der "Wolf im Schafspelz" synonym für lügen und heucheln. (3) Das alles ist nicht wissenschaftlich fundierter Irrglaube.

Inwieweit der oftmals genannte Kaskadeneffekt einen signifikanten Einfluss auf die Umgebung des Wolfes hat, ist nicht eindeutig zu klären. So gibt es Untersuchungen die für einen starken Einfluss des Wolfes auf seine Umgebung sprechen (4) wie auch die, die eher vom Gegenteil zeugen. (5) Allerdings trägt er noch immer eher zu einer natürlichen Regulation von Tier- und somit Pflanzenpopulation bei, als es die Regulation durch Menschen wäre (6).

Wenn es Afrikanern und Asiaten zugemutet wird, ihre Großfauna “für uns” zu schützen, dann ist es seltsam, wenn wir nicht fähig oder willens wären, mit Wolf und Bär zu leben. Es geht dabei auch um die ethische Einstellung zur Biospäre. Menschen sind nicht die einzige Art auf dieser Welt, es ist daher nicht einzusehen, warum Menschen heute einen Lebensraum monopolisieren wollen, den sie traditionellerweise immer mit den großen Beutegreifern teilten.

In Europas Wäldern leben Beutetiere in rekordverdächtigen Dichten. Mit einer signifikanten Bedrohung von Menschen oder ihren Haustieren ist daher nicht zu rechnen.

Aufgrund der zunehmenden Urbanisierung entvölkern sich seit dem 19. Jhdt bis heute ländliche Gebiete, die damit wieder zu geeigneten Lebensräumen für die großen Beutegreifer werden. (7)

Prinzipiell scheuen Wölfe die Menschen, sofern diese es unterlassen, die Wölfe anzulocken (anfüttern oder dgl.). (8)

Lassen Wölfe diese Scheu vor Menschen vermissen, dann werden im Einklang mit den gültigen Managementplänen schon jetzt Maßnahmen getroffen, die den Wolf vergrämen sollen.

Wo Wölfe in von Menschen besiedelten Gebieten auftauchen, kann es zu Konflikten kommen. Im Gegensatz zu früher gibt es allerdings Management- und Konfliktbewältigungspläne, sodass etwaige Geschädigte nicht alleine gelassen werden. (9)

Gesunde Wölfe, die nicht provoziert oder angefüttert werden, stellen für den Menschen in der Regel keine Gefahr dar. In den letzten 15 Jahren – seitdem es Wölfe wieder in Deutschland gibt – hat es keine Situation gegeben, bei der sich Wölfe aggressiv gegenüber Menschen verhalten haben. Meldungen über Angriffe in Menschennähe erweisen sich nicht selten als falsch. (10)

Geeignete Schutzmaßnahmen sind etwa Elektrozäune und Herdenschutzhunde. (11)

Von Natur aus gibt es weder „gute“ noch „böse“ Tierarten. Deshalb stufen wir Tiere heute nicht mehr in „nützlich“ und „schädlich“ ein, sondern stehen auch Tieren ein Lebensrecht ihrer selbst wegen zu. Bevor der Mensch den Wolf nahezu ausrottete, übernahm der als großer Beutegreifer eine wichtige Funktion im Ökosystem.

Nicht zu Unrecht wird er als „Gesundheitspolizei“ des Waldes bezeichnet, da er häufig auch kranke und schwache Tiere frisst und somit den Bestand seiner Beutetiere „gesund“ hält. Beute und Beutegreifer haben sich in der Evolution in einem Wechselspiel entwickelt. Fehlt der Wolf, sind Ökosysteme ein deutliches Stück weniger vollständig.

Die Hauptnahrung des Wolfes in Deutschland ist das Reh, gefolgt von Rothirschen und Wildschweinen. Dies haben Untersuchungen des Senckenberg Museums für Naturkunde (Görlitz) an über 2.000 in der Lausitz gesammelten Kotproben ergeben. Zu einem kleinen Teil (unter 10 Prozent) stehen auch Damhirsch, Muffelschaf, Hasen, kleine und mittelgroße Säuger und Nutztiere auf dem Speiseplan. (12)

Wölfe haben ausreichend natürliche Futterquellen. Deutschland hat einen sehr hohen Bestand an Rehen, Rothirschen und Wildschweinen, was die beständig hohen Abschusszahlen der Jäger belegen. (13)

Insofern ist im Sinne der Nachhaltigkeit eine friedliche Koexistenz unter der Achtung der Rechte aller Betroffenen - Mensch und (Wild-)Tier - anzustreben. Dass sie sehr wohl funktionieren kann, sagt eine Antwort aus jüngerer Zeit auf eine Kleine Anfrage im Landtag Niedersachsen (14)

(1) http://www.welt.de/wissenschaft/umwelt/article124026350/Suche-nach-geheimnisvollem-Vorfahren-der-Hunde.html
(2) http://www.dw.com/de/das-m%C3%A4rchen-vom-b%C3%B6sen-wolf/a-18365701
(3) http://www.duden.de/rechtschreibung/Heuchlerin
(4) http://www.sueddeutsche.de/wissen/oekologie-woelfe-helfen-beeren-und-baeren-1.1734102
(5) http://www.spektrum.de/news/raubtiere-sind-wohl-doch-nicht-wichtigstes-glied-der-nahrungskette/1281663
(6) http://www.spiegel.de/wissenschaft/natur/deutschland-eingewanderte-woelfe-bevorzugen-wild-a-820754.html
(7) http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/bertelsmann-studie-landflucht-haelt-an-13691768.html
(8) http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/lueneburg_heide_unterelbe/Verlieren-Woelfe-durch-Soldaten-ihre-Scheu,wolf1442.html
(9) http://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen/natur_landschaft
/foerdermoeglichkeiten/richtlinie_wolf/richtlinie-wolf-129504.html
(10) http://www.gzsdw.de/chihuhua_riss_hornbostel_wolfsverdacht_ausgeraeumt
(11) http://www.landwirtschaft.sachsen.de/landwirtschaft/31929.htm
(12) http://www.wolfsregion-lausitz.de/index.php/nahrungszusammensetzung
(13) http://www.deutsches-jagd-lexikon.de/index.php?title=Jagdstatistik_Deutschland
(14) http://www.gzsdw.de/niedersachsen_aeussert_sich_zu_den_wolfsproblemen

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine
  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: in Konkurrenz zu WP 057

WP 059 - Einführung eines "Kies-Euro"

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #059: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Einführung eines "Kies-Euro"
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Einführung eines "Kies-Euro"

Kies ist eine natürliche Ressource, deren Abbau Spuren hinterlässt. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Einführung des Kies-Euro ein. Der Kies-Euro ist eine zweckgebundene Abgabe auf die Förderung von Sand und Kies von 1€ pro geförderter Tonne. Diese Abgabe soll je zur Hälfte der Renaturierung der von der Förderung betroffenen Gelände, und der Forschung zum Recycling von Baustoffen zu Gute kommen.

==Begründung:==

In Niedersachsen werden jährlich rund 40 Mio. Tonnen Sand und Kies gefördert. (1) Deren Förderung ist sehr flächenintensiv und häufig wird dabei die Renaturierung nur eher stiefmütterlich behandelt. Die Folge davon sind ungesicherte Uferböschungen und Raum, der den Bürgern nicht mehr zur Nutzung zur Verfügung steht. Gleichzeit sind Sand und Kies knapper werdende Rohstoffe. Benötigt werden sie unter anderem für die Herstellung von Silicium, Glas und Beton.

Leider steckt das Recycling, gerade von Beton und anderen Baustoffen, noch in den Kinderschuhen. Niedersachsen könnte mit Hilfe eines Kies-Euros und der damit finanzierten Grundlagenforschung zum Recycling von Baustoffen zum führenden Bundesland beim nachhaltigen Umgang mit Ressourcen werden. Zwar würde der Konkurrenz- und Preisdruck auf die niedersächsischen den Abbau vornehmenden Unternehmen zunächst einmal steigen, aber durch zunehmende Investitionen in Forschung und Recycling-Unternehmen sollte dieser Nachteil ausgeglichen werden können.

Abgesehen davon ist das Argument der vorgeblichen Gefahr des Arbeitsplatzverlustes aufgrund der Tatsache, dass Förderunternehmen in Nachbarbundesländern diese Abgabe nicht zu zahlen haben der Grund, entsprechende Überlegung bspw. in Nordrhein-Westfalen seit nunmehr über 5 Jahren nicht umzusetzen. (2) Mit einer konzertierten Aktion aller Piraten-Landtagsfraktionen zur Schaffung einer entsprechenden Regelung wäre dieses Argument aufgehoben. Von der Unterstützung durch die NRW-Fraktion ist auszugehen. (3) Ein Gesetzentwurf der dortigen Grünen kann als Vorlage für die Einbringung in den niedersächsischen Landtag dienen. (4)

(1) http://www.lbeg.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=664&article_id=562&_psmand=4
(2) http://www.derwesten.de/staedte/emmerich/hueging-holemans-kies-euro-gefaehrdet-existenz-der-nksb-id3263680.html
(3) https://wiki.piratenpartei.de/NRW:Landesparteitag_2015.1/Antr%C3%A4ge/PaP002
(4) http://sigrid-beer.de/userspace/NW/sigrid_beer/Antraege/Antrag_13-01-10_Kiese.pdf

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Keine, eher sind bis zu € 40 Mio. jährliche Mehreinnahmen zu erwarten
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine
  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: Zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 061 - Keine Abschiebung von Flüchtlingen in den Wintermonaten

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #061: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Keine Abschiebung von Flüchtlingen in den Wintermonaten
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Ole Schwettmann
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Keine Abschiebung von Flüchtlingen in den Wintermonaten

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass die Landesregierung während der Wintermonate keine Abschiebungen vornehmen darf.

==Begründung:==

Menschen, die fliehen mussten, haben in ihrer Heimat oft alles verloren. Es ist unmenschlich, Menschen bei Minustemperaturen einer derart schwierigen und teilweise bedrohlichen Situation auszusetzen.

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen:
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise:
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden:
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger:
  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: Zurückgezogen
Zusatzinfos:

WP 062 - Residenzpflicht abschaffen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #062: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Residenzpflicht abschaffen
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Ole Schwettmann
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Residenzpflicht abschaffen

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für ein Ende der Residenzpflicht ein. Jedem Flüchtling, der in Niedersachsen lebt, ist die Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ohne Einschränkungen zu gewähren. Durch die bisherige Regelung der Residenzpflicht werden die Möglichkeiten der Flüchtlinge, für ihre Rechte im Rahmen von Versammlungen einzutreten und an Treffen innerhalb von Organisationen teilzunehmen, ebenso begrenzt wie familiäre und freundschaftliche Treffen.

Das Land Niedersachsen soll mit allen Bundesländern, insbesondere mit den Umliegenden, Verträge schließen, die den Flüchtlingen erlauben frei durch sie zu reisen.

==Begründung:==

Die Residenzpflicht verhindert, dass sich Flüchtlinge frei bewegen können, in der Regel wird das Aufenthaltsrecht auf das Land Niedersachsen beschränkt, in manchen Fällen aber auch auf einen kleineren Bereich. Eine Residenzpflicht schränkt ein und verhindert die freie Bewegung. So können Flüchtlinge nur auf Antrag z.B. zu Hochzeiten oder Krankenbesuchen in einem anderen Bezirk bzw. Bundesland. Sofern kein öffentliches Interesse besteht, kann die Genehmigung verwährt werden.

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen:
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise:
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden:
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger:
  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: Angenommen in abgeänderter Form, auf der LMV geändert zu folgendem Wortlaut:

Keine Residenzpflicht

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine Freizügigkeit von Flüchtlingen im Bundesgebiet ein. Durch die bisherige Regelung der Residenzpflicht werden die Möglichkeiten der Flüchtlinge, für ihre Rechte im Rahmen von Versammlungen einzutreten und an Treffen innerhalb von Organisationen teilzunehmen ebenso begrenzt wie familiäre und freundschaftliche Treffen. Zudem darf ein Verstoß gegen eine etwaige Residenzpflicht ken Straftatbestand sein. Das Land Niedersachsen soll mit allen Bundesländern, insbesondere mit den Umliegenden, Verträge schließen, die den Flüchtlingen erlauben, frei durch sie zu reisen.

WP 063 - Freies WLAN für Flüchtlingsheime

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #063: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Freies WLAN für Flüchtlingsheime
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Ole Schwettmann
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Freies WLAN für Flüchtlingsheime

Die Piratenpartei Niedersachsen fordert für alle Flüchtlingsheime einen kostenlosen WLAN-Zugang um Flüchtlingen die Möglichkeit zu geben, miteinander zu kommunizieren. Oft ist Internet die einzige Möglichkeit, mit der in der Heimat verbliebenen Familie den Kontakt aufrecht zu erhalten. Sofern sich schon eine Initiative wie z.B. Freifunk vor Ort einsetzt, ist diese finanziell und organisatorisch zu unterstützen. Der frei zugängliche Internetzugang ist selbstverständlich jedermann zugänglich. Um auch Menschen ohne mobiles Endgerät nicht auszuschließen, hat jedes Flüchtlingsheim mindestens einen PC mit Internetzugang bereitzustellen.

==Begründung:==

ergibt sich aus dem Antragstext

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine
  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: Angenommen in abgeänderter Form, auf der LMV geändert zu folgendem Wortlaut:

Freier Internetzugang für Flüchtlingsheime

Die Piratenpartei Niedersachsen fordert für alle Flüchtlingsheime einen kostenlosen WLAN-Zugang um Flüchtlingen die Möglichkeit zu geben, miteinander zu kommunizieren. Oft ist Internet die einzige Möglichkeit, mit der in der Heimat verbliebenen Familie den Kontakt aufrecht zu erhalten. Der frei zugängliche Internetzugang ist selbstverständlich jedermann zugänglich. Um auch Menschen ohne mobiles Endgerät nicht auszuschließen, hat jedes Flüchtlingsheim mindestens einen PC mit Internetzugang bereitzustellen.

WP 064 - EC-Karten der Niedersächsischen Sparkassen nur mit Bleihülle

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #064: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - EC-Karten der Niedersächsischen Sparkassen nur mit Bleihülle
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Ole Schwettmann
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

EC-Karten der Niedersächsischen Sparkassen nur mit Bleihülle geeigneter elektromagnetischer Abschirmung

Die Piratenpartei Niedersachsen fordert von allen Niedersächsischen Sparkassen und Volksbanken, das zukünftig sämtliche EC-Karten mit RFID-Chip zusammen mit einer Bleihülle geeigneten elektromagnetischen Abschirmung ausgeliefert werden. Der Chip ermöglicht das kontaktlose Bezahlen an entsprechenden Terminals und firmiert unter der Bezeichnung "girogo". Es bedarf keiner PIN oder Unterschrift, der Bezahlvorgang ist nicht verschlüsselt. Kunden der Sparkassen werden weder über die datenschutzrechtlichen Risiken noch über Schutzmaßnahmen aufgeklärt, zudem hat der Kunde keine Wahl und bekommt automatisch eine EC-Karte mit der RFID-Antenne ausgerüstet, weswegen die Bleihülle eine große Rolle spielt. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass Sparkassen diese Karten nur noch in den Verkehr bringen dürfen, wenn der Kunde umfassend über die RFID-Funktion aufgeklärt worden ist.

==Begründung:==

- Die Sparkassen tauschen alle "alten" EC-Karten gegen neue aus, die über eine RFID--Antenne verfügen. Hierrüber wird der Kunde nur sehr unzureichend informiert.
- Jede EC-Karte verfügt über eine einmalige Identitifikationsnummer, die für jedermann mit einem entsprechendem Lesegerät frei auslebar ist, der nah genug an die Karte kommen kann (durch Kleingeld, weitere Karten usw. wird die Reichweite der Karte glücklicherweise sehr beeinträchtigt)
- Eine Bleihülle verhindert, dass die RFID-Antenne ausgelesen werden kann. In Anbetracht der Tatsache, dass es sehr unwahrscheinlich ist, die Karten alle wieder einzuziehen, wäre die Bleihülle ein gangbarer Weg.

Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für das Land Niedersachsen: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Landkreise: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für Gemeinden: Keine
Mindereinnahmen oder zusätzliche Kosten für sonstige öffentliche Träger: Keine
  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: Angenommen in geänderter Form

WP 065 - Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs durch Grünpfeile und zusätzliche Ampelphasen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #(Nummer): Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Attraktivitätssteigerung des Radverkehrs durch Grünpfeile und zusätzliche Ampelphasen
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Keek
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Zur Steigerung der Luft- und Lebensqualität und aus Klimaschutzgründen setzt sich die Piratenpartei für eine Attraktivitätssteigerung des Rad- und Fußverkehrs ein. Neben Infrastrukturmaßnahmen setzen sich die Piraten Niedersachsen daher konkret für die Umsetzung dreier Ergänzungen der StVO ein.
  • Einführung eines Ampelgrünpfeils (rechts bzw. geradeaus) an Kreuzungen, an welchen der Radverkehr das Rotlicht ohne erhöhte Gefahr missachten kann
  • Grünpfeile mit zeitlicher Spezifizierung für Fußgänger und Radfahrer an Kreuzungen, wenn durch geringes Verkehrsaufkommen keine Gefahr durch Rotlichtmissachtung besteht
  • Die Einführung einer zusätzlichen "Alle-Grün"-Ampelphase, welche an großen Kreuzungen eingebaut werden kann, um allen Radfahreren ein gleichzeitiges Queren der Fahrbahnen zu ermöglichen.

Begründung:

Ampelgrünpfeil rechts bzw. geradeaus
An vielen Ampeln müssen Radfahrer warten, da die Fahrradstreifen aus historischen, baulichen oder Kostengründen von Signalanlagen mit erfasst werden. So müssen in Göttingen, einer Stadt mit 110 Ampelkreuzungen, Fahrräder an über 60 Stellen an einer roten Ampel warten, obwohl sie lediglich auf einen direkt dahinter rechts abgehenden Radweg abbiegen wollen. Die Missachtung des Rotlichts kann mit einem Bußgeld von 120 € und bei Besitzern von Kfz-Führerscheinen mit Punkten in Flensburg bzw. mit Fahrverboten geahndet werden.
Daher fordern wir die Einführung eines Ampelgrünpfeiles für Radfahrer in Anlehnung an das StVO Zeichen 720 (Grünpfeil), welcher zum Halten und Vorfahrtgewähren von Fahrzeugen und Fußgängern verpflichtet und nur bei freier Bahn ein Überqueren der Signalanlage erlaubt. In vielen Fällen kann das Rechtsabbiegen bei Rot ermöglicht werden, in einigen weiteren Fällen auch das Geradeausfahren (wenn keine Straße rechts abbiegt). Das Rechtsabbiegen mit Grünpfeil ist auch dann gefahrlos, wenn eine rechts abbiegende Straße ohne Radweg nur sehr schwach von Kfz-Verkehr befahren ist.
Dieses Konzept wurde in Frankreich 2012 eingeführt und ist in den Niederlanden seit 25 Jahren etabliert. In Basel läuft derzeit ein Pilotversuch für die Schweiz.

Zeitlich spezifizierter Ampelgrünpfeil
An vielen Kreuzungen werden nachts die Ampeln nicht abgeschalten, obwohl praktisch kein Verkehr ist. Hier kann Fußgängern und Radfahrern das Überqueren der Fahrbahn bei Rot mittels einer durch eine Zeitangabe (z. B. 23-6 Uhr) spezifizierten Grünpfeil-Regelung ermöglicht werden. Der Grünpfeil würde geradeaus zeigen (und das Rechtsabbiegen automatisch einschließen) und beinhaltet auch hier, dass querender Verkehr Vorrang hat.

Alle-Grün Ampelphase
An manchen Ampeln müssen Radfahrer zwei oder drei Grünphasen abwarten, um eine Kreuzung diagonal zu überqueren. Dies ist eine Benachteiligung gegenüber Autos und reduziert die Reisegeschwindigkeit im Radverkehr.
Erfahrungen aus den Niederlanden zeigen, dass an hochfrequentierten Verkehrsknotenpunkten, an denen Radfahrer aus allen Richtungen kommen, diese ohne weitere Regelungen (Straßenmarkierungen o. ä.) gleichzeitig eine Kreuzung überqueren können. Wichtig ist hierbei der Diagonalverkehr.
Auf einer Kreuzung besteht in der Regel genug Platz, damit sich begegnende Radfahrer frühzeitig ausweichen können. Die Alle-Grün-Phase kann für den Radverkehr nur sehr kurz dauern, da Fahrrad-Pulks an roten Ampeln sich schnell abbauen (im Gegensatz zu Autos, die hintereinander stehen) und die Räumzeit auf einer Kreuzung kurz ist.

Pilotphasen
Städte und Gemeinden haben in Deutschland die Möglichkeit, thematisch begrenzte Pilotprojekte durchzuführen und eine bundesweite Umsetzung nach erfolgreicher Testphase in die Wege zu leiten. In der Regel dauern diese zwei Jahre. Hierbei muss vor allem nachgewiesen werden, dass die Änderung keine Erhöhung der Unfallraten zur Folge hat.

Links zu Videos, Quellen, eine ausführliche Begründung und das Potential am Beispiel Göttingen sind im Wiki hier zu finden.
  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos:

WP 066 - Änderungsanträge zum LTW-Programm

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #066: Antrag auf Änderung des Wahlprogramms zur LMV 15.1 - Änderungsanträge zum LTW-Programm
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Element des Wahlprogramms zur LTW 2018 beschließen:

Änderungsantrag zu 318, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_318

Der aktuelle Mindestlohn von € 8,50 ist nicht ausreichend, um eine Rente oberhalb des Sozialhilfeniveaus zu erhalten. Die Piraten Niedersachsen setzen sich für einen Mindestlohn von € 10,98 ein. Unternehmen, die diesen in der untersten Lohngruppe zahlen, sollen bei der Auftragsvergabe bevorzugt berücksichtigt werden. Eine jährliche Anpassung dieses Wertes an die zu erwartende Preisentwicklung ist notwendig. Das NTVerG ist anzupassen.

==Begründung:==

Aktueller Mindestlohn liegt bekannterweise bei € 8,50 mit Ausnahmen. Lt. http://www.portal-sozialpolitik.de/info-grafiken/mindestlohn-fuer-arbeit-und-rente sind für eine Rente oberhalb des Sozialhilfenieveaus jedoch € 10,98 notwenig. Selbst mit unserem aktuellen Beschluss nach einem Mindestlohn nach OECD-Berechnung liegen wir darunter. Da es sich um ein Bundesgesetz handelt, ist eine generelle Umsetzung auf Landesebene ohnehin nicht möglich. Wir können jedoch versuchen, es im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe zu realisieren.

Änderungsantrag zu 215, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_215

Der Beschlusstext ist zu ändern in:

"Die Piratenpartei Niedersachsen fordert die Einrichtung Wiedereinführung von in der Vergangenheit existenten und weiteren Beratungsstellen für ausländische Arbeitnehmer unabhängig von der Branche. Da alle Menschen unabhängig von ihrer Herkunft gleich sind, gilt dies auch für den Arbeitsmarkt.

Jeder Arbeitnehmer soll vergleichbaren Lohn für vergleichbare Arbeit bekommen, der sich ausschließlich an seiner Qualifikation orientiert und die Herkunft des Arbeitnehmers nicht beachtet. Das Recht auf persönliche Lohnverhandlungen ist davon nicht betroffen."

Mit Inkrafttreten des Arbeitnehmerentsendegesetzes kam und kommt es zu einem verstärkten Zustrom Arbeitnehmern aus anderen Teilen der Welt. Diese kennen ihre Rechte oftmals nicht. Eine unabhängige Beratung über ihre Rechte existiert nicht nur eingeschränkt. Während in Berlin, Hamburg, Hessen schon Beratungsstellen existieren und in NRW und Bayern ebensolche geplant sind, verweigert sich das Nds. Wirtschaftministerium einer Förderung. Dies ist nicht nachvollziehbar."

==Begründung:==

Es gibt mittlerweile drei Beratungsstellen in Oldenburg, Hannover und im Bereich Braunschweig / Wolfsburg / Salzgitter (1) Somit kann eine Erweiterung der Standorte gefordert werden, zumal zwei der drei Standorte branchenspezifisch ausgerichtet sind. Sollten zudem die beiden ersten Standorte nicht über 2016 aufrecht erhalten werden (2), kann deren Wiedereinführung gefordert werden.

(1) http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=34927&article_id=125134&_psmand=18
(2) http://www.mobile-beschaeftigte-niedersachsen.de/typo3

Änderungsantrag zu 026, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_026

Der Beschlusstext ist zu ändern in:

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich konsequent für die Umsetzung des Inklusionsgedanken der UN-Behindertenrechtskonvention ein. Ziel muss dabei eine inklusive Gesellschaft, ohne Ausgrenzung, in der jeder nach seinen Möglichkeiten gleichberechtigt Teilhabe erreichen kann, sein. Eine Gesellschaft, die Inklusion lebt, stellt eine Herausforderung für alle staatlichen Institutionen und für die Zivilgesellschaft dar.

Die UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen stellt den rechtlichen Rahmen dar. Nur engagiertes politisches Handeln und eine landesweite Strategie können dazu führen, dass ein gesellschaftlicher Wandel stattfindet. Hier ist die CDU / FDP Landesregierung Antworten schuldig geblieben. Nicht einmal im Schulbereich liegen überzeugende Konzepte vor. In den nächsten fünf Jahren wollen wir einen gesellschaftlichen Diskurs mit dem Ziel allgemeiner Verhaltensveränderungen herbeiführen und damit die Blockadepolitik in Sachen Inklusion beenden. Wir fordern und fördern daher messbare und erlebbare Maßnahmen wie: 1. Die DIN - 18040-2 barrierefreies Bauen, muss sofort in Kraft gesetzt werden.
2. Massiver Ausbau der Barrierefreiheit mit dem Ziel der größtmöglichen Freiheit für mobilitätseingeschränkte Personen, insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr, bei Ämtern und Behörden und bei Bildungseinrichtungen herrschen noch Mängel.
3. Barrierefreies Bauen muss zudem fester Bestandteil in der Ausbildung von Architektinnen und Architekten sein. Sie sind es, die die kleinen Hürden des Alltags für Menschen mit Behinderung verursachen, aber auch überbrücken können.
4. Der Druck auf niedersächsische Unternehmer, mehr Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen und Arbeitsplätze entsprechend zu gestalten, muss spürbar wachsen. Die Piratenpartei kritisiert dabei insbesondere, das "Freikaufen" aus der Pflicht, Menschen mit Behinderungen eine würdige Anstellung zu ermöglichen. Dabei achten wir in diesem Bezug auch darauf, dass keine weiteren Niedriglohnsektoren entstehen, sondern Menschen mit Behinderungen in reguläre, tariflich gebundene Erwerbsarbeit ihren Platz finden.
5. Behindertenbeiräte sollen von den Betroffenen demokratisch selbst gewählt und nicht wie bisher eingesetzt werden. Sie sind mit einem Vetorecht auszustatten, um als Experten in eigener Sache aktiv in Entscheidungsprozesse eingreifen zu können. Die Beteiligungsrechte von Menschen mit Behinderungen sind auf kommunaler - und Landesebene auszubauen, so dass sie aktiv am politischen Geschehen mitwirken können. Dies soll in Form von weiterer Förderung von Selbsthilfegruppen und Verbänden geschehen.
6. Landesweite Foren, welche sich aus allen Beteiligten der Inklusion zusammensetzen müssen, sollen einen gesellschaftlichen Veränderungsprozess in Gang setzen. Lebenslanges, gemeinsames Lernen muss angestrebt werden. Dies ist die Voraussetzung für das Gelingen wirklicher Inklusion. Unser Ziel: Inklusion muss in Niedersachsen selbstverständlich sein.
7. Die personelle Struktur im Bildungsbereich muss auf Grund der kommenden Herausforderungen durch die Inklusion drastisch verstärkt werden. In der Lehrerausbildung muss die Inklusion zu einem festen Bestandteil werden um die zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer vorzubereiten.
8. Die Klassengrößen sind unbedingt zu verkleinern und die sachliche Ausstattung an den individuellen Erfordernissen auszurichten, sowie kurzfristig und unbürokratisch bereitzustellen.
9. Eine zukünftige Piraten-Landtagsfraktion wird sich für eine Bundesratsinitiative stark machen, nach der die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen und damit die persönliche Assistenz nicht mehr unter die Sozialhilfe fällt. Der skandalöse Zustand, dass behinderte Menschen kein Vermögen besitzen dürfen und kein Recht auf Einkommen über 1.400 € haben, muss auf der Stelle im Sinne der Gleichberechtigung und Selbstbestimmung verändert werden.

==Begründung:==

Punkt 1 wurde bereits mit Runderlass vom 28.09.2012 umgesetzt. Punkt 2 ist im Bereich Zugänglichkeit von Dienstgebäuden in der Umsetzung, im ÖPNV in Maßnahme 228, Punkt 7 wird mit den Maßnahmen 163 - 183 verfolgt http://www.stk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=1130&article_id=132645&_psmand=6 Weitere Umsetzungsinitiativen sind nicht ersichtlich. Die Nummerierung müsste angepasst werden.

Änderungsantrag zu 162, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_162

Der Beschlusstext ist zu ändern in:

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine langfristige Sicherung des kulturellen Erbes durch die Entwicklung Nutzung technologischer Konzepte ein. Die digitale Erfassung und Verbreitung kultureller Errungenschaften bedeutet eine Stärkung des Kultur- und Wirtschaftsstandortes durch Bereitstellung der Kulturschätze des Landes. In webbasierten Datenbanken sollen die Ergebnisse der Bevölkerung bekannt und nutzbar gemacht werden. Alle Inhalte landeseigener oder durch Landesmittel unterstützter kultureller Einrichtungen sind unter http://kulturerbe.niedersachsen.de/viewer/ aufzuführen.
Wir unterstützen daher nachdrücklich ebenfalls den Ausbau des genossenschaftlichen Projekts digiCULT-Verbund e.G. zur Erfassung, Bewahrung und Verbreitung von Kulturgut und die Initiativen der Deutschen Digitalen Bibliothek und von EUROPEANA. Wir setzen uns dafür ein, dass sich Niedersachsen bei diesen nicht-kommerziellen Projekten langfristig engagiert.

==Begründung:==

Normalerweise verderben viele Köche den Brei. Niedersachsen hat sich nun ein eigenes Projekt geschaffen, das speziell das niedersächsisch vorhandene Kulturerbe darstellen soll. Es spricht jedoch nichts dagegen, auch die anderen in der Beschlussfassung vorgesehenen Institutionen weiter zu unterstützen. Was einmal digital vorliegt, kann auch ohne große Anstrengungen ein zweites oder drittes Mal präsentiert werden.

Änderungsanträge zu 335, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_335

Der Beschlusstext ist zu ändern in:

Die Piraten wollen in Deutschland eine Wissensgesellschaft etablieren. Dabei können wir es uns nicht erlauben, dass Schüler auf Grund von unnötigen Anforderungen hinter ihren Möglichkeiten zurückbleiben. Momentan scheitern zum Beispiel Schüler unnötigerweise am G8-Abitur, die prinzipiell in der Lage wären, das Ziel Abitur zu erreichen. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich deshalb für begrüßt die Rückkehr zu 13 Schuljahren bis zum Abitur ein. Gymnasien soll es auf Wunsch aber weiter gestattet werden, sowohl das G8 als auch das G9 Abitur anzubieten, falls die entsprechende Form nachgefragt wird. Dazu sind diese Schulen mit entsprechenden Mitteln auszustatten, ohne andere Gymnasien zu benachteiligen und die Möglichkeiten zur Selbstorganisation der Schulformen auszuschöpfen.

==Begründung:==

Der Beschluss kann aufrecht erhalten werden, sollte jedoch auf die Wahlmöglichkeit zwischen G8 und G9 ausgerichtet sein, da die generelle Forderung nach G9 erfüllt ist. (1)
(1) http://www.welt.de/politik/deutschland/article137576627/Niedersachsens-Rolle-rueckwaerts-beim-Turbo-Abitur.html

Änderungsanträge zu 021, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_021

Der Beschlusstext ist zu ändern in:

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine Überarbeitung des Niedersächsischen Gesetzes zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) bei bergrechtlichen Verfahren ein.
.
.
.

==Begründung:==

Beim zu Grunde liegenden Gesetz handelt es sich um das NUVPG http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/1q58/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-UVPGND2007V2Anlage1&doc.part=X&doc.price=0.0#jlr-UVPGND2007pG2 Auf das UVPG hätten wir bestenfalls über die Umweltministerkonferenz oder den Bundesrat Einfluss

Änderungsanträge zu 112, http://wiki.piratenpartei.de/NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag_-_112

Der Beschlusstext ist zu ändern in:

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für wollen daher ein Informationsprogramm zur Stärkung des Sicherheitsbewusstseins und zur sachlichen Information über Kriminalität in Niedersachsen ein auflegen. Hierbei soll die tatsächliche Bedrohungslage durch Kriminalität anhand der vorliegenden Statistiken in direktem Vergleich mit alltäglichen Risiken betrachtet werden, um einer verzerrten Wahrnehmung entgegen zu wirken.

Die gefühlte Sicherheit ist eine wichtige Voraussetzung für das persönliche Wohlbefinden. Deutschland weist in vielen Bereichen eine der niedrigsten Kriminalitätsraten weltweit auf. Forschungsergebnisse zeigen aber, dass das hohe Maß an Sicherheit in Deutschland nur wenig kommuniziert wird. Das Kriminalitätsrisiko wird als Folge mangelhafter Informationen teilweise weit überschätzt.

==Begründung:==

Ich halte es für grenzwertig, wenn wir als Piratenpartei die "gefühlte Sicherheit" als objektives Kriterium für das Stellen einer Forderung nutzen. Infolge der Streichung würden auch 1. und 2. Absatz vertauscht.

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: Zurückgezogen
Zusatzinfos:

Positionspapiere

PP 001 - Religionsunterricht

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #001: Antrag auf Positionspapier zur LMV 15.1 - Religionsunterricht
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Positionspapier beschließen:

Religionsunterricht

Religionsunterricht ist an Mindestzahlen von Schülern gebunden, dies führt zu Ungerechtigkeiten. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Aufhebung des Art. 7 Abs. 3 Grundgesetz in Verbindung mit der Aufhebung der Verpflichtung zur Teilnahme am Religionsunterricht nach § 124 NSchG und zur Teilnahme an Ersatzunterricht im Fach "Werte und Normen" bzw. "Philosophie" nach § 138 NSchG ein. Stattdessen soll ein freiwilliger Unterricht durch Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften unter staatlicher Aufsicht ohne Ausnahmen garantiert werden. Der Runderlass "Regelungen für den Religionsunterricht und den Unterricht Werte und Normen" RdErl. d. MK v. 10.5.2011 - 33-82105 (SVBl. 7/2011 S.226), ist in der Folge zu ändern.

==Begründung:==

Das NSchG sieht in § 124 Abs. 1 verpflichtenden Religionsunterrichts ab einer Zahl von 12 Schulpflichtigen der betreffenden Religionsgemeinschaft vor. Dies schließt Schüler vom Religionsunterricht aus, bei denen diese Zahl der Religionsangehörigkeit nicht erreicht wird und ist somit aus Gründen der Gleichbehandlung abzulehnen. Diese Schüler, genauso wie Konfessionslose, müssen ersatzweise an einem Unterricht mit dem Titel "Werte und Normen" teilnehmen. Dass Religionsunterricht nicht verpflichtend und schon gar nicht nur in einer Religion sein sollte, versteht sich von selbst.

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos: http://www.schure.de/22410/33,82105.htm

PP 002 - Hebammen in Not

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #002: Antrag auf Positionspapier zur LMV 15.1 - Hebammen in Not
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Positionspapier beschließen:

Hebammen in Not

Hebammen zählen nicht nur zur Gruppe der schlecht bezahlten sozialen Berufe. (1) Sie sind sind auf Grund der Entwicklung ihrer Haftpflichtversicherung zunehmend in Existenznot. Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die Einführung einer landes- wie bundesweiten Unterstützung ein. In Österreich ist von den Hebammen eine Haftpflichtpauschale je nach Leistungsumfang von 100 bis 350 Euro im Jahr zu zahlen und der Rest wird vom Staat zugesteuert. (2) Dies geht faktisch in die von der Bundesregierung angekündigte Richtung, der bislang noch keine erkennbaren Taten gefolgt sind (3) In den Niederlanden liegt die jährliche Prämie ebenfalls bei etwa 350 Euro. Kosten für eine Langzeitbehandlung eines durch Fehler bei der Geburt behinderten Kindes übernimmt dort ein steuerfinanzierter Fonds (4) Wenn eine dieser Möglichkeiten durchgesetzt wird, würde die Geburtshilfe als eine gesamtgesellschaftliche Angelegenheit gewürdigt und von der Wirtschaftlichkeit losgelöst sein.

(1) http://www.zeit.de/karriere/beruf/2013-01/beruf-hebamme/seite-2

(2) http://www.hebammen.at/media/InterInfo-Vers-2013.pdf

(3) http://www.stern.de/familie/kinder/hebammen-haftpflicht--regierung-will-hebammen-vor-regressforderungen-schuetzen-3842820.html

(4) http://www.spiegel.de/karriere/ausland/hebammen-und-haftpflicht-versicherung-vergleich-mit-ausland-a-1039760.html

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

PP 003 - Ablehnung des Eingriffs in die körperliche Unversehrtheit von Kindern ohne medizinische Indikation

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #003: Antrag auf Positionspapier zur LMV 15.1 - Ablehnung des Eingriffs in die körperliche Unversehrtheit von Kindern ohne medizinische Indikation
Pictogram voting abstain.svg
Text:
Antragsteller: Thomas Ganskow
Die Landesmitgliederversammlung möge als Positionspapier beschließen:

Ablehnung des Eingriffs in die körperliche Unversehrtheit von Kindern ohne medizinische Indikation

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich dafür ein, dass in die körperliche Unversehrtheit von Kindern nur aufgrund medizinischer Indikation eingegriffen werden darf. Die Piratenpartei Niedersachsen wird sich daher auf Bundesebene dafür einsetzen, dass die Kinderrechte in diesem Bereich ausreichend geschützt werden.

==Begründung:==

In der Frage der Beschneidung findet sich regelmäßig ein Widerstreit zwischen der Forderung nach körperlicher Unversehrtheit und der Forderung nach Privatheit der Religion. Gleichzeitig geht es bei der Frage der religiösen Beschneidung aber auch um die Frage, inwieweit das Selbstbestimmungsrecht der zu beschneidenden Person tangiert wird, wenn diese noch nicht in der Lage ist, eine eigene Entscheidung zu treffen. So ist es im Judentum gemäß dem dortigen Glauben notwendig, am Tagen nach der Geburt bei Jungen eine Beschneidung vorzunehmen, um das Bündnis mit Gott einzugehen.

http://www.religionen-entdecken.de/eure_fragen/warum-werden-j%C3%BCdische-jungen-am-8-tag-beschnitten

In einer Gesellschaft, in der eine elterliche Ohrfeige zu Recht als nicht mehr vom Erziehungsrecht abgedeckt betrachtet wird, ist jedoch insbesondere die Beschneidung von Kindern ohne medizinischen Grund abzulehnen. Die Kompromisslösung, die der Bundestag 2012 beschlossen hat, lehnen wir somit ab.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundestag-beschliesst-neues-beschneidungsgesetz-a-872547.html

  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: zurückgezogen
Zusatzinfos:

PP 004 - Keine Olympischen Spiele in Niedersachsen

Beschluss des Landesmitgliederversamlung Niedersachsen vom 2015-09-26./27 #004: Antrag auf Positionspapier zur LMV 15.1 - Keine Olympischen Spiele in Niedersachsen
Pictogram voting keep-light-green.svg
Text:
Antragsteller: Dr. Michael Berndt
Die Landesmitgliederversammlung möge als Positionspapier beschließen:

Keine Olympischen Spiele in Niedersachsen

Die Piratenpartei Niedersachsen spricht sich gegen die Ausrichtung jeglicher Wettbewerbe innerhalb von Niedersachsen im Rahmen der Olympischen Spiele 2024 aus.

==Begründung:==

Nach dem jetzigen Planungsstand der Olympiabewerbung 2024 des Olympischen Sportbunds und der Freien und Hansestadt Hamburg sollen die Schießsportwettbewerbe im niedersächsischen Garstedt ausgetragen werden. Weiterhin ist zu erwarten, dass im Rahmen des olympischen Fußballturniers auch niedersächsische Fußballstadien als Spielorte ausgewählt werden.

„Olympische Spiele“ unter der Organisation des Olympischen Komitees sind eine mit erheblichen Steuermitteln unterstütze kommerzielle Großveranstaltung. Der Deutsche Olympische Sportbund und die Freie und Hansestadt Hamburg haben beim Olympischen Komitee (IOC) ihre Kandidatur für die Ausrichtung der „Olympischen Spiele“ und „Paralympischen Spiele“ im Jahr 2024 angemeldet [FuF].

Bis zum 29. November 2015 [FuFB] werden die Bürger in Hamburg und Kiel (Austragungsstätte der Segelwettbewerbe) in einem Referendum über die Bewerbung abstimmen. „Entscheiden sich Hamburgs Bürger und Bürgerinnen im Referendum gegen eine Bewerbung, dann wird die Kandidatur zurückgezogen“ [FuFB]. Das Referendum wird jedoch nicht in betroffenen niedersächsischen Städten und Gemeinden [STA] durchgeführt.

In der „Olympischen Agenda 2020“ erklärt das IOC, dass der sogenannte „Host City Vertrag“ mit der Gastgeberstadt öffentlich gemacht wird [OLA]. Dieses Vertragswerk hatte der ehemalige Oberbürgermeister von München, Christian Ude“ bei der Münchner Bewerbung für die Olympischen Winterspiele 2022 bereits als Zumutung bezeichnet [SÜD]. Allerdings „werden die etwa 60 Seiten des Host-City-Vertrages von Technical Manuals (Technischen Anweisungen) mit einem Umfang von weit über 5000 Seiten begleitet. Diese enthalten einen Mix aus direkten Vorschriften und Planungshilfen bzw. Empfehlungen. Als integraler Bestandteil des Vertrages haben sie exakt dessen rechtliche Verbindlichkeit. Die Kommune von Oslo, die sich um die Winterspiele 2022 bewarb, bekam beispielsweise 29 Technical Manuals mit insgesamt 5689 Seiten vorgesetzt“ [HCV] . Auch während der Vertragslaufzeit kann das IOC sogar noch einseitig Vertragsveränderungen vornehmen“ [HCV]. Alle „Technical Manuals“ enthalten auf der ersten Seite den Vermerk: “Diese Materialien und Informationen sind Eigentum des IOC and dürfen ohne die vorherige schriftliche Genehmigung des IOC Dritten oder der Öffentlichkeit nicht bekannt gemacht werden. Die Weitergabe von Materialien und Informationen ist nur bei strikter Vertraulichkeit gestattet, und zwar an Dritte, die bei Vorbereitung, Organisation und Durchführung einer Ausgabe der Olympischen Spiele assistieren ... Die Stadt Oslo, Kandidatin für die Winterspiele 2022, hat schließlich den vorbildlichen Entschluss gefasst, ihrer Bevölkerung den Vertrag (und zwar in voller Länge) zur Begutachtung zugänglich zu machen. Sie holte sich vom IOC die verlangte schriftliche Erlaubnis und stellte dann im Februar 2014 alles ins Internet. Die Menschen in Norwegen waren wegen der hohen Kosten schon kritisch gegenüber der Bewerbung, aber es dauerte noch ein halbes Jahr, bis Journalisten der norwegische Tageszeitung „Verldens Gang“ die vielen Seiten des Vertrags durchgeforstet hatten. Anfang Oktober 2014 veröffentlichten sie dann eine Liste von Privilegien, die das IOC sich mit dem Vertrag selbst genehmigen wollte. Die Empörung darüber schlug so hohe Wellen, dass die norwegische Regierung schon einen Tag später ihre Kandidatur für die Spiele zurückzog“ [HCV]. Diese „technischen Anweisungen“ liegen aber zum Zeitpunkt des Referendums den Bürgern in Kiel und Hamburg nicht vor. Es ist davon auszugehen, dass für niedersächsische Orte mit Wettkampfstätten die gleichen „technischen Anweisungen“ wie für die Stadt Hamburg erfolgen.

Völlig unklar ist bisher der Kostenrahmen für die Durchführung der „Olympischen Spiele“ 2024 in Hamburg. Der Senat hat nur angekündigt, „dass rechtzeitig vor dem Referendum (bis zum 29. November) alle Kostenschätzungen auf dem Tisch liegen, die bis dahin seriös möglich sind“ [FuFK] und lässt sich für die Zukunft die Hintertür offen: „Diese Einschätzung wird fortlaufend an den jeweiligen Planungsstand angepasst“ [FuFK]. Ein aktuelles Projekt mit einer jahrelangen Kostenanpassung ist die Hamburger Elbphilharmonie. Inzwischen hat auch der Rechnungshof Hamburg mangelnde Informationen kritisiert und darauf hingewiesen, dass ...“das Risiko nicht abzuschätzen [sei] , das der Stadt Hamburg durch die Übernahme von Garantien entsteht, die das Internationale Olympische Komitee von den Gastgeberstädten verlangt“ [NDR].

Quellen:

[FuFB] Offizielle Seite der Stadt Hamburg zur Olympiabewerbung
http://wir-sind-feuer-und-flamme.com/referendum-alles-wissenswerte-zur-volksbefragung
[FuFK] Offizielle Seite der Stadt Hamburg zur Olympiabewerbung
http://wir-sind-feuer-und-flamme.com/verlaessliche-kostenkontrolle
[FuFR] Offizielle Seite der Stadt Hamburg zur Olympiabewerbung
http://wir-sind-feuer-und-flamme.com/referendum-alles-wissenswerte-zur-volksbefragung
[HCV] Zusammenfassung zum „Host City Vertrag“ von „Nolympia-Berlin“,
http://www.berliner-wassertisch.info/wp-content/uploads/2014/12/NOLYMPIA_HOSTCITYVERTRAG.pdf
[NDR] Kritik des Rechnungshof Hamburg
http://www.ndr.de/sport/olympia/Olympia-Senat-weist-Warnung-vor-Kosten-zurueck,olympiarechnungshof100.html
[OLA] „Olympische Agende 2020“ vom IOC, Seite 6
http://www.dosb.de/fileadmin/Bilder_allgemein/Veranstaltungen/Olympische_Spiele/Dokumente/Olympische_Agenda_2020_20-20_Empfehlungen_22012014.pdf
[STA] http://static.hamburg.de/fhh/olympia/Darstellung-Sportstaetten-final.pdf
[SÜD] http://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchner-olympiabewerbung-wer-die-spiele-will-muss-ein-paar-kroeten-schlucken-1.1812565
  1. 15yes.png: -
  2. 15no.png: -
  3. Pictogram voting neutral.svg: -

Ergebnis: angenommen
Zusatzinfos: