NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag - 186

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die Landesparteitag Niedersachsen 2012.3. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die Landesparteitag Niedersachsen eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

P186

Einreichungsdatum

Antragstitel

Unterstützung VW-Gesetz

Antragsteller

Thomas Gaul / Thomas Ganskow

Antragstyp

Programmantrag

Art des Programmantrags

Wahlprogramm

Antragsgruppe

Wirtschaft und Finanzen

Antragstext

Die Piratenpartei Niedersachsen befürwortet die im VW Gesetz verankerten besonderen Stimmrechtsbeschränkungen. Für viele Bürger in Niedersachsen und für das Land insgesamt spielt der VW Konzern eine herausragende wirtschaftliche Rolle. Auch wenn die besonderen Schutzrechte, die dieser Bedeutung gerecht werden, ebenfalls in der Satzung der VW AG mit 98% der Aktionärsstimmen verankert wurden, spiegeln die Regelungen des VW Gesetzes die Verantwortung der Wirtschaft für die Mitarbeiter von VW und den Menschen in Niedersachsen wieder. Diese Verantwortung darf nicht den Interessen der Wirtschaft untergeordnet werden.

Wir unterstützen daher das Land Niedersachsen und die Bundesrepublik Deutschland in ihrer rechtlichen Wertung gegenüber der Kommission der Europäischen Union.


In § 4 (3) des Gesetzes steht: "Beschlüsse der Hauptversammlung, für die nach dem Aktiengesetz eine Mehrheit erforderlich ist, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals umfaßt, bedürfen einer Mehrheit von mehr als vier Fünftel des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals der Gesellschaft."

Dies bedeutet in der Konsequenz, dass durch den Gesellschaftsanteil des Landes Niedersachsen i.H.v. 20,2 % eine de facto Sperrminorität vorhanden ist. Dieses wird durch die EU-Kommission als Rechtswidrig bei Konzernen angesehen und hat die Bundesrepublik Deutschland am 18. März 2005 vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt (Az.: C-112/05). Das Gesetz in der damaligen Form ist am 23. Oktober 2007 für EG-rechtswidrig erklärt wurden.

Am 8. Dezember 2008 ist das Gesetz in Folge des Urteiles abgeändert wurden (letzte Änderung am 30.07.2009). Die EU-Kommission hat in der Zwischenzeit angekündigt, gemäß des AEU-Vertrages (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) rechtliche Maßnahmen gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuleiten und droht mit einer erneuten Klage vor dem Europäischen Gerichtshofes.

Die Wertung der Bundesregierung in Bezug auf den Stimmrechtanteil ist rechtlich zulässig. Auch ohne ein Gesetz hat eine Gesellschaft das Recht gemäß des Aktiengesetzes eine von 75 % abweichende Bestimmung festzulegen; von diesem Recht haben die Aktionäre des VW-Konzernes gebrauch gemacht.

Im Falle der Änderung nach den Wünschen der EU-Kommission besteht die Möglichkeit dass die Arbeitnehmerrechte im VW-Konzern eingeschränkt werden. Dies stellt weiterhin eine Bedrohung der Arbeitsmarktstruktur im Land dar, da indirekt die Standortgarantie für der im Land verteilten Produktionsstätten bedroht ist. In weiterer Folge besteht die Gefahr des Arbeitsplatzverlustes sowohl bei Beschäftigten des Konzernes als auch bei den in Niedersachsen ansässigen Zuliefer- und Dienstleistungsbetrieben.

Neben der rechtlichen Wertung ist letzteres ein wichtiger Grund, dass diese Position durch die Piratenpartei Niedersachsen unterstützt wird.

Eine Wertung ob Konzerne in der derzeitigen Form als positiv oder negativ zu werten sind, erfolgt durch diesen Antrag nicht.

Antragsbegründung

In § 4 (3) des Gesetzes steht: "Beschlüsse der Hauptversammlung, für die nach dem Aktiengesetz eine Mehrheit erforderlich ist, die mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals umfaßt, bedürfen einer Mehrheit von mehr als vier Fünftel des bei der Beschlußfassung vertretenen Grundkapitals der Gesellschaft."

Dies bedeutet in der Konsequenz, dass durch den Gesellschaftsanteil des Landes Niedersachsen i.H.v. 20,2 % eine de facto Sperrminorität vorhanden ist. Dieses wird durch die EU-Kommission als Rechtswidrig bei Konzernen angesehen und hat die Bundesrepublik Deutschland am 18. März 2005 vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt (Az.: C-112/05). Das Gesetz in der damaligen Form ist am 23. Oktober 2007 für EG-rechtswidrig erklärt wurden.

Am 8. Dezember 2008 ist das Gesetz in Folge des Urteiles abgeändert wurden (letzte Änderung am 30.07.2009). Die EU-Kommission hat in der Zwischenzeit angekündigt, gemäß des AEU-Vertrages (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union) rechtliche Maßnahmen gegen die Bundesrepublik Deutschland einzuleiten und droht mit einer erneuten Klage vor dem Europäischen Gerichtshofes.

Die Wertung der Bundesregierung in Bezug auf den Stimmrechtanteil ist rechtlich zulässig. Auch ohne ein Gesetz hat eine Gesellschaft das Recht gemäß des Aktiengesetzes eine von 75 % abweichende Bestimmung festzulegen; von diesem Recht haben die Aktionäre des VW-Konzernes gebrauch gemacht.

Im Falle der Änderung nach den Wünschen der EU-Kommission besteht die Möglichkeit dass die Arbeitnehmerrechte im VW-Konzern eingeschränkt werden. Dies stellt weiterhin eine Bedrohung der Arbeitsmarktstruktur im Land dar, da indirekt die Standortgarantie für der im Land verteilten Produktionsstätten bedroht ist. In weiterer Folge besteht die Gefahr des Arbeitsplatzverlustes sowohl bei Beschäftigten des Konzernes als auch bei den in Niedersachsen ansässigen Zuliefer- und Dienstleistungsbetrieben.

Neben der rechtlichen Wertung ist letzteres ein wichtiger Grund, dass diese Position durch die Piratenpartei Niedersachsen unterstützt wird.

Eine Wertung ob Konzerne in der derzeitigen Form als positiv oder negativ zu werten sind, erfolgt durch diesen Antrag nicht.

Anmerkung:

Dieser Antrag ist übernommen aus dem Antragsportal (alt) unter dem Punkt 11.1

Nachdem ich angeboten hatte, diese alten Anträge auf das aktuelle Programmportal zu übertragen, bekam ich eine entsprechende Bitte aus der AG Programm. Ansonsten stünden sie nämlich nicht in Delmenhorst zur Wahl. Und das wäre im Sinne der ursprünglichen Antragsteller bedauerlich, die ggf. davon ausgegangen sind, es würde eine automatische Berücksichtigung geben.

Ursprünglicher Antragsteller war Thomas Gaul

Sollte dieser seinen Antrag zurückziehen wollen, hat er meine ausdrückliche Erlaubnis.

Übertragen wurden Antrag, Begründung und ggf. weiterführende Links, mehr lässt das neue Schema nicht zu.

Die dargestellten Anträge spiegeln also nicht zwangsläufig meine Meinung wider, ich bin auch nicht berechtigt, Änderungen daran vorzunehmen.

Ich habe mich bemüht, Doppelungen zu bereits bestehenden Anträgen zu vermeiden. Sollte doch ein Antrag in Konkurrenz zu einem bereits bestehenden Antrag stehen, bittet die AG Programm um entsprechende Mitteilung unter

https://nds-ag-programm.piratenpad.de/KonkurrierendeAntr-c3-a4ge

Liquid Feedback

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Piratenpad

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Antragsfabrik

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Datum der letzten Änderung

26.08.2012

Status des Antrags

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