NDS:Mitgliederversammlungen/2016.1/So Antraege

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Landesmitgliederversammlung 2016.1 der Piratenpartei Niedersachsen


Wichtig!

Die Fristen für die Einreichung von Anträgen ist nach der letzten Änderung auf der LMVNDS13.3 in der Satzung folgendermaßen geregelt:

§ 12 Die Landesmitgliederversammlung ...
4. Anträge zur ordentlichen Landesmitgliederversammlung sind fristgerecht vor der Versammlung beim Landesvorstand einzureichen. Anträge zur Geschäftsordnung sind von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen. Später gestellte Anträge können während der Landesmitgliederversammlung nur mit der Zustimmung der einfachen Abstimmungsmehrheit behandelt werden.
a. Einreichungsfrist: Anträge sind bis 23 Tage vor der ordentlichen Landesmitgliederversammlung beim Landesvorstand einzureichen.
b. Änderungsfrist: Fristgerecht eingereichte Anträge sind bis 16 Tage vor der ordentlichen Landesmitgliederversammlung änderbar. Innerhalb dieser Frist können nur noch Alternativ-, Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu bereits fristgerecht gestellten Anträgen beim Landesvorstand eingereicht werden.


Durch Annahme des Antrags https://ticket.piraten-nds.de/issues/13611 müsst ihr folgendermaßen verfahren, um einen Antrag fristgerecht und gültig einzureichen:

Bis zum 15.01.2016 um 23:59 Uhr müssen alle Anträge im Sinne der NDS Satzung §12.4.a. beim Vorstand eingereicht werden ("neue" Anträge). Diese Anträge dürfen noch für 7 Tage vom Antragsteller geändert/überarbeitet werden!

Bis zum 22.01.2016 um 23:59 Uhr müssen alle Anträge im Sinne der NDS Satzung §12.4.b. beim Vorstand eingereicht werden (Alternativ-, Änderungs- oder Ergänzungsanträge zu bereits fristgerecht gestellten Anträgen).

Der Eingangszeitpunkt ist der erste Moment in dem entweder

- ein Mitglied des LaVo oder ein Bearbeiter seiner offiziellen Eingangskanäle diesen zur Kenntnis genommen hat, (d.h. ihr könnt das jedem einzelnen LaVo-Mitglied schicken)

- der Antrag im Projekt LMV-Antraege liegt, (das ist der hier: https://ticket.piraten-nds.de/projects/lmv-antraege )

- der Antrag im Projekt "vorstand@piraten-nds.de" liegt und klar als Antrag an die LMV erkennbar ist. (d.h. ihr schickt euren Antrag mit dem Wort "Antrag"+$xy in der Betreffzeile an vorstand@piraten-nds.de , dann wird der ins Projekt übertragen)

DANACH könnt IHR den Antrag hier im unteren Bereich "Satzungsänderungen außerhalb der AG Satzung" selbst eintragen. Falls ihr Probleme mit Wiki-Code habt, und euch nicht traut, das selbst einzutragen, erwähnt das im Antrag an den Vorstand, damit die jemand beauftragen das für euch zu tun.

Wichtig! Die alleinige Eintragung des Antrags ins Wiki gilt nicht als Einreichung! Ihr müsst den Antrag unbedingt auf einem der drei oben aufgezählten Wege dem Vorstand zukommen lassen.

==

Ihr könnt die SÄA-Vorlage der AG Satzung als Leitfaden/Inspiration gebrauchen, falls ihr unsicher seid, wie ihr den Antrag aubauen sollt.

X001 - Beispiel

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #(001): Neuer Schlitten für den Weihnachtsmann
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Text:
Antragsteller: Der Weihnachtsmann Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:

Neuer Schlitten für den Weihnachtsmann

Die Landesmitgliederversammlung möge darüber entscheiden, ob sie dem Weihnachtsmann einen neuen Umweltsschonenden Schlitten kaufen möchte:

a) bestehenden Schlitten beibehalten
b) neuen kaufen
c) neuen kaufen aber nicht bei VW

Das Ergebnis wird dem Weihnachtsmann mitgeteilt.
==Begründung:==
- der alte ist zu alt und fällt unter der Last der Geschenke fast zusammmen
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Ergebnis:
Zusatzinfos:


X002 - Abrechnung der Kosten bei Kassenprüfung der Unterverbände

Beschluss des Landesmitgliederversammlung Niedersachsen vom #(002): Abrechnung der Kosten bei Kassenprüfung der Unterverbände
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Text:
Antragsteller: Rüdiger Pfeilsticker

Die Landesmitgliederversammlung möge beschließen:

Abrechnung der Kosten bei Kassenprüfung der Unterverbände

Die Kassenprüfer des Landesverbandes und ihre Stellvertreter können die ihnen bei der Prüfung eines Unterverbandes des LVs entstandenen Kosten gegenüber dem Landesverband geltend machen, sofern sie die Abrechnung nicht beim geprüften Unterverband einreichen. Der Landesverband rechnet sie gegenüber den Kassenprüfern ab und berechnet sie entsprechend dem geprüften Unterverband.

==Begründung:==

Die Kassenprüfer des LVs prüfen neben dem LV sowohl Unterverbände, die keine eigenen Kassenprüfer haben, als auch Verbände in Auflösung, Verschmelzung oder Aufteilung sind. Welcher Verband bzw. Schatzmeister unter welcher Anschrift die Reisekosten überhaupt abrechnen kann oder muß, kann da schnell eine schwierig zu beantwortende Frage werden, die letztlich verhindert, dass Aufwandverzichtsspenden angenommen werden oder Reisekosten erstattet werden.

Um die Abrechnung den Kassenprüfern zu erleichtern, sollten diese in jedem Fall beim Landesverband abrechnen können. Der Landesschatzmeister soll etwaige Kosten soweit möglich den Unterverbänden in Rechnung stellen, oder die Aufwandsverzichtsspenden dem LV gut schreiben.

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Ergebnis:
Zusatzinfos: