NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag - 021

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die Landesparteitag Niedersachsen 2012.3. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die Landesparteitag Niedersachsen eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

P021

Einreichungsdatum

Antragstitel

Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)

Antragsteller

Wolfgang Gleu (AG Energiepolitik)

Antragstyp

Programmantrag

Art des Programmantrags

Wahlprogramm

Antragsgruppe

Umwelt und Energie„Umwelt und Energie“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.

Antragstext

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für eine Überarbeitung des Gesetzes zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) bei bergrechtlichen Verfahren ein.

Im Zusammenhang mit der Erschließung, Förderung und Weiterverarbeitung von unkonventionellem Erdgas (Fracking, Hydraulic-Fracking) muss eine geänderte und strengere Handhabung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für jede Betriebsstelle generell verpflichtend werden.

Nach Ansicht der Piratenpartei Niedersachsen sind Umweltverträglichkeitsprüfungen künftig unter Betrachtung des gesamten Prozesses (Aufsuchungserlaubnis, Probebohrung, Probefracking, laufender Betrieb mit Förderung, Weiterverarbeitung und Entsorgung bzw. Wiederverpressung anfallender Rückläufe) durchzuführen.

Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben, aus denen ein künftiger Förderbetrieb zu erwarten ist, sind dabei mit einzuschließen. Gleiches gilt auch für die gesamte Flächennutzung und nicht nur für die Förderstelle.

Die UVP-Betrachtung gilt nicht nur für die Dauer der Betriebsstätten-Betreibung, sondern auch auf Dauer für die Zeit danach.

Umweltverträglichkeitsprüfungen im Zusammenhang mit der Gasförderung sind nicht durch zu erwartende Fördermengen zu begrenzen.

Bei Änderungen der Betriebsstättenbetreibung ist ggf. eine den neuen Rahmenbedingungen entsprechende neue Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen.

Antragsbegründung

Bei der UVP handelt es sich um ein gesetzlich vorgesehenes Prüfungsverfahren, dass die Auswirkungen auf umweltbezogene Schutzgüter (Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie deren jeweilige Wechselwirkungen) ermitteln, beschreiben und bewerten soll.

Ziel des Gesetzgebers ist es, für ein Projekt zu der allgemeinverträglichsten Art der Ausführung zu gelangen und dabei in Kauf zu nehmen, dass dies ggfs. auch zu einem Projektverzicht führen kann. Projektplaner sehen UVPs allerdings oft nur als formale Hürde ohne tief greifende Konsequenzen für das Projekt.

Heute ist zum Beispiel keine UVP bei Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben vorgeschrieben, obwohl diese in der Regel bei Erfolg genau an dieser Stelle einen Förderbetrieb nach sich ziehen. Eine UVP ist bei Gasförderung erst ab 500.000 m3 Förderung pro Tag erforderlich – eine Gasmenge, die keine Gasbohrung in Deutschland erreicht (Exxon Mobil begrenzt erwartete Fördermengen auf 480.000 m3 p. T.).

Eine Wiederverpressung der bei der Gasförderung angefallenen und mit Schadstoffen angereicherten Rückflüssen (Lagerstättenwasser) erfolgt an anderer Stelle zum Beispiel in vorhandene stillgelegte Bohrlöcher ohne weitere Vorprüfungen.

Die Wichtigkeit von generellen Umweltverträglichkeitsprüfungen für den Gesamtprozess wird zusätzlich dadurch betont, dass es soweit bekannt keine Versicherung gibt, die für auftretende Schäden eintritt (dies auch vor dem Hintergrund, dass solche Schäden im Vorfeld kaum beziffert werden können). Nach eigenen Aussagen praktiziert z. b. ExxonMobil (als eines von vielen Förderunternehmen) eine eher zurückhaltende Versicherungspraxis und verfügt, abgesehen von der Betriebshaftpflichtversicherung, grundsätzlich über keinen zusätzlichen Versicherungsschutz für Berg- oder Umweltschäden.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/uvpg/

Liquid Feedback

Piratenpad

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Antragsfabrik

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Datum der letzten Änderung

28.10.2012

Status des Antrags

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Anregungen

Bitte hier Tipps zur Verbesserung des Antrages eintragen.

  • Die hannoversche Gruppe Vorbereitung LPT 2012.3 empfiehlt: Erklärung von "UVG" im ersten Absatz (umgesetzt am 15.08.2012), ggf. eine Generalisierung des Antrags für das Grundsatzprogramm einreichen. Als weitere Begründung bietet sich die Unversicherbarkeit von Fracking an (umgesetzt am 15.08.2012).
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