NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag - 003

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die Landesparteitag Niedersachsen 2012.3. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die Landesparteitag Niedersachsen eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

P003

Einreichungsdatum

Antragstitel

Haftungsfreistellung für Betreiber von digitalen Netzwerken

Antragsteller

Antragstyp

Programmantrag

Art des Programmantrags

Wahlprogramm

Antragsgruppe

Internet und Netzpolitik

Antragstext

Die Piratenpartei Niedersachsen befürwortet die Haftungsfreistellung für Betreiber von drahtlosen und kabelgebundenen Netzwerken, zu denen nicht identifizierte Personen Zugang haben. Betreiber solcher Netzwerke sollen den gleichen Schutz wie Access Service Provider genießen. Die Haftungsfreiheit entfält, wenn ein Tatbestand zweifelsfrei einem Nutzer zugeordnet werden kann. Damit wollen wir das Problem der Störerhaftung in Zusammenhang mit drahtlosen und kabelgebundenen Netzwerken angehen. Der Betrieb offener WLAN-Netzwerke durch Open Wireless Communities oder Gastronomen, aber auch der Betrieb von Familiennetzen, soll so in Zukunft auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt werden.

Antragsbegründung

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Haftung von Betreibern nicht hinreichend gegen Mitnutzung geschützter digitaler Netzwerke stützt sich bisher auf die Annahme eines Unterlassungsanspruchs. Der BGH führt hierzu aus (vgl. BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 121/08 - Sommer unseres Lebens, Rn. 26 bis 29):

Als Störer kann bei der Verletzung absoluter Rechte auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, wer - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung des geschützten Rechts beiträgt ... Der Betrieb eines nicht ausreichend gesicherten WLAN-Anschlusses ist adäquat kausal für Rechtsverletzungen, die unbekannte Dritte unter Einsatz dieses Anschlusses begehen. Auch privaten Anschlussinhabern obliegen insoweit Prüfungspflichten, deren Verletzung zu einer Störerhaftung führt. Auch Privatpersonen, die einen WLAN-Anschluss in Betrieb nehmen, ist es zuzumuten zu prüfen, ob dieser Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen hinreichend dagegen geschützt ist, von außenstehenden Dritten für die Begehung von Rechtsverletzungen missbraucht zu werden.

Soll also die Störerhaftung für Rechtsverletzungen über einen für Dritte geöffneten digitalen Zugang ausgeschlossen werden, so ist gesetzlich klarzustellen, dass Betreiber von Netzen gerade nicht auf Unterlassung in Anspruch genommen werden können, solange sie lediglich durch die Zurverfügungstellung eines Internet-Zugangs einen unwissentlichen Beitrag zu fremden Rechtsverletzungen leisten.

Hier ist sowohl die Freiheit des Betreibers, als auch der Gemeinwohlgedanke höher anzusetzen als die durch eine strenge Regelung mögliche juristische Verfolgbarkeit.

Abschließed: ist das nicht ein Bundesthema? Ja ist es, allerdings werden sich unsere zukünftigen Abgeordneten über den Bundesrat mit dem Thema beschäftigen müssen (Telemediengesetz) und somit ist dies ein klassisches Thema für ein Landesprogramm.

Weitere Informationen

Liquid Feedback

Piratenpad

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Antragsfabrik

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Datum der letzten Änderung

27.10.2012

Status des Antrags

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Anregungen

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  • kleiner Verbesserungshinweis: Vielleicht könnte man den Antrag etwas allgemeinverständlicher formulieren. Was ein Access Service Provider ist, wird eher eine Minderheit wissen. ... ist aber kein grundsätzlicher Einwand. Phil-Wendland(AG Programm)
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