NDS:Landesparteitag/2012.3/Antragsportal/Programmantrag - 195

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Tango-preferences-system.svg Dies ist ein Antrag für den/die Landesparteitag Niedersachsen 2012.3. Die Antragsseiten werden kurze Zeit nach Erstellen durch die Antragskommission zum Bearbeiten gesperrt. Das Sammeln und Diskutieren von Argumenten für und gegen den Antrag ist auf der Diskussionsseite möglich
Tango-dialog-warning.svg Dieser Text ist (noch) keine offizielle Aussage der Piratenpartei Deutschland, sondern ein an den/die Landesparteitag Niedersachsen eingereichter Antrag. Jedes Mitglied ist dazu berechtigt, einen solchen Antrag einzureichen.

Version Antragsformular: 1.05

Antragsnummer

P195

Einreichungsdatum

Antragstitel

Stromtransport in Niedersachsen

Antragsteller

Thomas Ganskow / Dr. Michael Berndt

Antragstyp

Programmantrag

Art des Programmantrags

Wahlprogramm

Antragsgruppe

Umwelt und Energie„Umwelt und Energie“ befindet sich nicht in der Liste (Arbeit und Soziales, Außenpolitik, Bildung und Forschung, Demokratie, Europa, Familie und Gesellschaft, Freiheit und Grundrechte, Internet und Netzpolitik, Gesundheit, Innen- und Rechtspolitik, ...) zulässiger Werte für das Attribut „AntragsgruppePÄA“.

Antragstext

Die Piratenpartei Niedersachsen setzt sich für die umfassende Berücksichtigung von Bürgerinteressen beim Stromtransport in Niedersachsen ein.

Sie spricht sich für den vorzugsweisen Ausbau bereits vorhandener Stromnetze durch technische Ertüchtigungsmaßnahmen aus und unterstützt die Bemühungen der Bürger nach weitestgehender Erdverkabelung neuer und alter Stromleitungen. Das dazu bereits existente Nds. Erdkabelgesetz ist in allen seinen Möglichkeiten zu nutzen. Die Notwendigkeit des Netzausbaus durch neue Stromtrassen ist in jedem Einzelfall konkret nachzuweisen.

Sowohl Planungen der Streckenführung sowie die eigentliche Umsetzungsplanung müssen transparent und unter frühzeitiger Beteiligung der Bürger stattfinden. Eine Aushöhlung von Bürger- und Umweltrechten, wie mit dem Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetz von 2006 beschlossen, lehnen wir ab. Forschungsprojekte im Zusammenhang mit Erdverkabelung sind ebenfalls transparent zu gestalten.

Antragsbegründung

Stromtransport ist das Schlüsselthema unserer Zeit für die Durchführung der Energiewende. Deutschlandweit sind nach Planungen der Netzbetreiber 3.800 Kilometer Stromtrassen neu zu errichten und weitere 4.000 Kilometer auszubauen. Für Norddeutschland gilt insbesondere sicherzustellen, dass die in Off-Shore-Anlagen in der Nordsee sowie in On-Shore-Anlagen mittels Windkraft erzeugten Energiemengen zu den Verbrauchern im Süden und Westen Deutschlands gebracht werden können. Rechtliche Grundlage ist das Energieleitungsgesetz (EnLAG)1, dessen Zuständigkeit jedoch strittig ist². Es schlägt das Niedersächsische Erdverkabelungsgesetz, in dem sich die planungsrechtlichen Grundlagen wieder finden³. Das alles wird in den Schatten gestellt durch das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG)4, das am 05.08.11 in Kraft trat. Dieses Gesetz sieht Einschränkungen der Bürgerrechte vor, enthält keine Abstandregelungen mehr und bietet die Möglichkeit von Kompensationszahlungen statt Berücksichtigung naturschutzrechtlicher Auflagen.

Niedersachsen votiert zwar für einen stärkeren Einsatz neuer Technologien in den Stromübertragungs- und Verteilernetzen und hält Überlegungen des Bundes, Kompetenzen bei Planungs- und Genehmigungsverfahren auf die Bundesebene zu verlagern für nicht zielführend, da die Länder über bessere Kenntnisse der jeweiligen örtlichen und regionalen Situationen verfügen und Zielkonflikte besser lösen könnten. Nichts desto trotz werden aber die Planungen mit den althergebrachten Technologien der Übertragung mittels Freilandleitungen nicht gehindert, geschweige dann die Übertragung mittels Erdkabeln forciert.

Grundsätzlich gibt es eine weitgehende Übereinstimmung über die Notwendigkeit eines Ausbaus des Stromnetzes, auch wenn es Berechnungen gibt, die einen Ausbau für nicht notwendig erachten. Verschiedene Ansichten gibt es wie genannt aber über die Art des Ausbaus. Energieunternehmen und die Tennet TSO GmbH5 als Übertragungsnetzbetreiber (im Gegensatz zum Verteilnetzbetreiber EON) favorisieren den herkömmlichen Ausbau über Freilandleitungen. Betroffene Bürger bevorzugen neben der Steigerung des Stromtransportes in den bisherigen Trassen (Zugbeseilung, Einsatz von Hochtemperaturleitungsseilen, Optimierung des Strommanagements) die Verlegung von Erdkabeln. Der ehemalige Landesumweltminister Sander kündigte an, dass Niedersachsen auf die gesetzliche Festlegung poche, bei Unterschreiten des Abstandes von 200 Metern bei Wohnsiedlungen und von 400 Metern in Einzellagen eine Erdverkabelung vorzuschreiben. Diese Vorschrift trifft für rund 20 der rund 400 Kilometer in Niedersachsen langen Trassen zu. Dies deckt sich mit den Planungen der Tennet TSO. Ihre Begründung: Ansonsten lasse sich die Sicherheit der Stromversorgung nicht gewährleisten, weil die Stromübertragung durch Erdkabel noch nicht erprobt ist. Um neue Erkenntnisse zu gewinnen, wird TenneT in den Niederlanden eine 380-kV-Erdkabelstrecke von 20 km Länge bei Randstad bauen und auf Zuverlässigkeit testen.

Alle Genehmigungen unterliegen dem Planfeststellungsrecht. Sachliche Einwendungen von Privatpersonen haben nur dann eine Chance auf Berücksichtigung, wenn sich aus deren Nichtberücksichtigung eine Gefahr für ihre eigene Gesundheit, ihr Leben oder ihr Eigentum ergibt. Interessenverbände können demgegenüber auch ihrem Zweck zugehörige gesamtgesellschaftliche Aspekte geltend machen. Typischerweise sind dabei Umweltverbände für Umweltaspekte zuständig. Das Verbandsklagerecht bietet diesen Organisationen die Möglichkeit der juristischen Durchsetzung ihrer Interessen.

Die Bevorzugung von Erdkabeln gegenüber der Freilandverkabelung ergibt sich aus folgenden Punkten:

1. Kostenvergleich

Erdkabel sind wesentlich teurer als die üblichen Freileitungen, was jedoch aus Verbrauchersicht nicht relevant ist. Zu den Kosten von Erdkabeln dient eine Berechnung der unter 3 aufgeführten Netzanalyse: "Die mögliche Belastung der Strompreise durch die Mehrkosten bei der Teilverkabelung spielt in der öffentlichen Diskussion immer noch eine große Rolle. Die tatsächlichen Mehrkosten können nur auf eine konkrete Trasse bezogen errechnet werden. Es ist aber eine allgemeine Schätzung möglich: Die Mehrkosten müssten - unter der Annahme von 4-fachen Kosten der Erdverkabelung im Verhältnis zu den Freileitungskosten und einem angenommenen 25 %-igen Teilverkabelungsanteil - bei den ca. 600 km geplanten Pilot-Trassen mit 450 Mio. Euro angesetzt werden. Nach der Stromnetzentgelt-Verordnung können diese Mehrkosten in 40 Jahren kalkulatorisch abgeschrieben werden. Pro Jahr sind das 11,25 Mio. Euro ohne Berücksichtigung möglicher Finanzierungskosten.

Diese Mehrkosten von 1,125 Mrd. Cent können auf den gesamten deutschen Stromverbrauch von rund 600 Mrd. kWh umgelegt werden. Dadurch entstehen Mehrkosten von rund 0,002 Cent/ kWh. Diese Mehrkosten sind von den Verbrauchern im Verhältnis zu ihrem jeweiligen Stromverbrauch zu tragen. Bei einem durchschnittlichen Haushalt mit 3.000 kWh Verbrauch wären das 6 Cent Mehrbelastung pro Jahr. Die Mehrkosten durch die Erdverkabelung sind deshalb beim jetzigen Stand der Neubauplanungen systembedingt nicht relevant."

Zugegebenermaßen ist diese Schätzung ausgesprochen optimistisch. Aber selbst konservativste Berechnungen - wie die in der „Oswald-Studie“6 - kommen zu Mehrkosten für die Erdverkabelung vom 1,6- bis zum 5,4-fachen der Freilandverkabelung. Beim 1,6-fachen müssten bei 850 km Netzausbau 0,04 Cent pro kwh veranschlagt werden, was lediglich 0,015 Cent pro kwh zusätzlich wäre. Beim 5,4-fachen kostet der Netzausbau 0,135 Cent pro kwh, also nur 0,11 Cent pro kwh zusätzlich. Bei einem 4-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch mit wie oben ca. 3.000 kwh/Jahr, betragen die Mehrkosten somit zwischen 46 Cent bei der günstigsten oder € 3,30 bei der ungünstigsten Variante.


2. Extreme Witterungseinflüsse

Freilandleitungen sind nachweisbar störungsanfällig bei extremen Wetterverhältnissen. So hat der Orkan Kyrill, der Deutschland im Januar 2007 heimsuchte und Spitzengeschwindigkeiten von über 200 Kilometern pro Stunde erzielte, Bäume und Strommasten wie Streichhölzer umknicken lassen, Dächer wurden abgedeckt, der Verkehr brach zusammen, 250.000 Haushalte waren ohne Strom.

Dies gilt auch für hohe Schneelasten, für die die gängigen Bauweisen von Freilandleitungen nicht ausgelegt sind. Da es in einigen Fällen auch zu Überspannungen in Wohnbereichen käme, ist eine Gefahr für Menschenleben definitiv gegeben.

Ein aktuelles Beispiel zeigt weiterhin, dass noch weitere Gefahren für Freilandleitungen bestehen. Spürbare Auswirkungen aber hatte der Flug einer durch eine Windböe vom Boden gelösten Spargelfolie in den Gittermast auf den unteren Spannungsebenen eines Mastes bei Landesbergen. Als gegen 19 Uhr am Donnerstag die Windhose mit Blitz und Donner am Kraftwerk "Robert Frank“ vorbeizog und die Folien in der 380-KV-Leitung nach Emmerthal-Grohnde dem Mast ein neues Aussehen verpassten, löste die Feuchtigkeit auf den Folien einen Kurzschluss aus, der erst nach einer Stunde behoben war.

Gemäß einer Vielzahl von Langfristprognosen ist damit zu rechnen, dass derartige Extremwetterereignisse in Zukunft häufiger vorkommen, was die Gefahr für Versorgungsstörungen durch beschädigte Freilandleitungen wahrscheinlicher macht.

Nach aktuellem Stand der Wissenschaft gehen von Erdkabeln keine witterungsbedingten Gefahren aus.


3. Umweltauswirkungen

Die in Norddeutschland gelegenen geplanten Stromtrassen liegen teilweise in Durchflug-, Nahrungs- und Brutgebieten auch geschützter Vogelarten. Eine Beeinträchtigung der Lebensweise dieser Vögel durch die elektrostatische Belastung einerseits und die sich durch zusätzlichen Leitungsbau erhöhende Gefahr durch die weitere Kontaktmöglichkeit während des Fluges ist als problematisch anzusehen. Innerhalb der Umweltverträglichkeitsprüfung des Planfeststellungsverfahrens wird allerdings auf diese Phänomene eingegangen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung stellt die Wirkungen der Planung dar, ein Landschaftspflegerischer Begleitplan zeigt Maßnahmen auf, um nicht vermeidbare Eingriffe zu minimieren bzw. gegebenenfalls auszugleichen. Eine solche Kompensationsmaßnahme können bspw. Vogelmarkierungen, die auf der neuen Leitung angebracht werden, sein. Durch die Markierungen wird die Leitung für Vögel besser sichtbar und sie können das Hindernis in der Luft so rechtzeitig erkennen und ihm ausweichen. Inwieweit diese von der TenneT TSO vorgeschlagene Kompensation ausreichend ist, ist nicht abschließend geklärt.

Freilandtrassen beeinträchtigen das Landschaftsbild maßgeblich. Die Trassenbreite einer Freileitung ergibt sich aus den Mastausladungen und Zuschlägen für das Ausschwingen der Leiterseile und Isolatoren sowie einem beidseitigen Sicherheitsstreifen. Sie beträgt bei der 380-kV-Doppelleitung etwa 70 m in der Feldmitte. Freileitungstrassen können mit Ausnahme der Mastaustrittsflächen auch landwirtschaftlich genutzt werden und behalten somit ihre ökologische Funktion bei. In Industriegebieten können Freileitungstrassen auch bebaut werden. Kabeltrassen dürfen dagegen nicht mit tief wurzelnden Sträuchern oder Bäumen bepflanzt werden. Die Trasse eines Erdkabelsystems ist einschließlich der Bodenablagerung und der Fahrstraße in der Bauphase etwa 18 Meter breit. Für die gleichzeitige Verlegung von 2 Kabelsystemen nimmt die Trasse einschließlich Bodenablagerung und Baustelleneinrichtung ein Breite von 22 Meter ein. Auf der gesamten Trassen- und Baustellenfläche ist der Mutterboden in einer Tiefe von 40 cm abzuschieben und seitlich mit soviel Abstand zu lagern, dass noch genügend Platz bleibt für die Ablagerung des später wieder zu verfüllenden Bodenaushubs. Somit sind die ökologischen Auswirkungen in der Bauphase höher, als beim Freileitungsbau. Auch kann die Fläche nicht überbaut werden.6

4. Gesundheitliche Beeinträchtigungen

Zwar gibt es keine wissenschaftlich fundierten Beweise für eine gesundheitliche Beeinträchtigung durch Freileitungen, es gibt nur Anhaltspunkte. Schlagworte sind hier Elektrosmog und erhöhte Krebsrate.

Das Risiko zu erkranken ist für Menschen, die in der Nähe von Hochspannungsleitungen leben oder arbeiten, größer als bei anderen. Wissenschaftler von der University of Bristol, unter der Leitung von Denis Henshaw, haben verschiedene Studien durchgeführt. In ihrer ersten Untersuchung ermittelten sie die Schadstoffbelastung unter Hochspannungsleitungen. Sie stellen an 2000 verschiedenen Orten in der Umgebung von Bristol auf offenem Feld Detektoren auf. Die Messungen ergaben eine gegenüber anderen Gebieten erhöhte Belastung mit ungesunden Substanzen.

Auch verschiedene Windverhältnisse und Wetteränderungen, wie Regen oder Schnee, reduzierten die Schadstoffmenge nicht, im Gegenteil, sie führten zum Teil zu noch höheren Werten. Die Wissenschaftler errechneten daraus die Belastung des menschlichen Organismus mit diesen Verbindungen, wobei sie davon ausgingen, dass die menschliche Haut einer ähnlich hohen Dosis ausgesetzt sein würde, wie die Messgeräte. Da einige Umweltschadstoffe krebserregend sind, könnte dieses Ergebnis den Zusammenhang zwischen einer erhöhten Leukämierate und Hochspannungsleitungen erklären.

Zu den erhöhten Schadstoffbelastungen kommt noch, dass die Chemikalien im Organismus besser aufgenommen werden können - auch eine Ursache der Hochspannungsleitungen. Die Leitungen umgibt eine Korona aus Ionen. Diese entstehen, wenn der auf den Leitungen angesammelte Dreck, durch die hohen Spannungen ionisiert wird. Die Schadstoffaerosole in deren Nähe reichern sich mit diesen Ionen an und sind dadurch nicht mehr neutral, sondern liegen im geladenen Zustand vor.

Messungen der "Korona-Ionen" haben ergeben, dass sie in relativ großen Mengen vom Wind bis zu 500 Meter weit weggetragen werden. Die erhöhte Schadstoffmenge ist also nicht allein auf die Gebiete direkt unter den Hochspannungsleitungen beschränkt. Die inhalierten Schadstoffe werden durch ihre Ladung außerdem besser vom Körper aufgenommen. Wenn also die Aerosole krebserregende Stoffe enthalten, oder solche, die andere Krankheiten auslösen, ist damit auch die Gesundheit in Gefahr.

Weiterhin setzt sich die Piratenpartei Niedersachsen für die Nutzung der vollen Möglichkeiten im Nds. Erdkabelgesetz ein. Dies ist im Besonderen eine Gesamtverkabelung, wenn z.B. durch Vermeidung langer Umwegstrecken dem Wirtschaftlichkeitsgebot des Energiewirtschaftsgesetzes des Bundes Rechnung getragen werden kann. Dies ist die Vorraussetzung für eine Erdverlegung auf weiten Strecken. Somit werden sich auch bisher schon geplante Streckenführungen noch umfangreich ändern können.

1 http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/enlag/gesamt.pdf

2 http://www.klimaretter.info/hintergruende/52-energie/5404-mut-zum-erdkabel

3 http://www.netzausbau-niedersachsen.de/downloads/20110412-restriktions-und-potenzialanalyse-net.pdf und http://www.netzausbau-niedersachsen.de/ereignisse/120411---netzanalyse/index.html

4 http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/nabeg/gesamt.pdf

5 http://www.tennettso.de/site/

6 http://www.forwind.de/publications/ForWind-Oswald-Studie-Langfassung_05-09-23.pdf

Liquid Feedback

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Piratenpad

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Antragsfabrik

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Datum der letzten Änderung

31.10.2012

Status des Antrags

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Anregungen

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  • redaktionell geprüft: ja. Ohne gewichtige Einwände. Kleine Anregung: Überschrift bitte ändern, passt nicht recht zu einem Wahlprogramm und auch nicht zum eingentlichen Programmtext. Klingt nach Werbetext. Phil-Wendland(AG Programm)
  • Anregung umgesetzt (Thomas Ganskow)
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